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Das BLV - Wochenzeitung vom 17.01.2026

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SONNTAG, 18. JANUAR 2026

66. JAHRGANG

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Keine Lust auf ein eingefrorenes Auto?

E-Zigaretten sollen zukünftig dort entsorgt werden, wo sie gekauft wurden.

Symbolfoto: fr

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Geändertes Elektrogerätegesetz

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Handelskammer Bremen über ihre Unterstützung für die Händler VON A N T J E SPI T ZN ER

BREMEN – Hersteller von elektronischen Geräten sind seit Beginn des Jahres verpflichtet, diese nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zu recyceln. So soll laut Bundesregierung das Entsorgen von ausgedienten Elektrogeräten einfacher und sicherer werden. Zudem sei dies aus Umwelt- und Brandschutzgründen notwendig und schone die Ressourcen, da Wertstoffe wiederverwendet werden könnten. Weiterhin soll das Brandrisiko durch Lithium-Batterien verringert werden. Die Geräte könnten fachgerecht auf den Recyclingstati-

onen nach konkreten Vorgaben entsorgt werden. Dazu gehört seit neuestem, dass nur noch geschultes Personal die Geräte in die jeweiligen Behälter einsortieren darf. Sammelstellen im Handel müssen nach dem geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) einheitlich mit dem Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet sein. E-Zigaretten sollen entsorgt werden, wo sie gekauft worden sind. Bis Mitte des Jahres – ab 1. Juli – hätten die Rückgabestellen, in dem Fall die Händler und ihre Filialen, Kioske und Tankstellen, Zeit, geeignete

Vorkehrungen zu treffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Diese weist darauf hin, dass Elektrogeräte jeglicher Art keinesfalls über den Hausmüll oder den Gelben Sack zu entsorgen sind. Würden sie fachgerecht recycelt, könnten noch Wertstoffe, wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink gewonnen werden. Inwieweit sind die Händler informiert? Olaf Regener, Referent Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, gab zur Vorbereitung auf das ElektroG Auskunft.

Nur noch kurze Zeit:

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Sind die Händler informiert? Unsere Mitgliedsunternehmen informieren wir kontinuierlich über Newsletter, unsere Homepage sowie weitere Kanäle zu allen relevanten gesetzlichen Änderungen, einschließlich der aktuellen Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Auch das Bundesumweltministerium sowie verschiedene Branchenund Informationsdienste haben die Reform und ihre wichtigsten Punkte thematisiert. Viele Handelsunternehmen sind dadurch grundsätzlich über die neue Gesetzeslage im Bilde. Während größere Han-

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Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns! Sarah Blendermann Sandra Backer Michael Böll

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