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Aller Report vom 21.12.2024

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Die Weser Report-Ausgabe für den Landkreis Verden

SAMSTAG, 21. DEZEMBER 2024

NR. 3735/54. JAHRGANG

Trübe Aussichten

Baugenehmigung da

Rocky Horror Show

Handelskammer zieht Bilanz der Wirtschaft und blickt nach vorn

Ausbau der Grundschule in Achim-Bierden startet im März

Es wird wild: Wir verlosen Karten für das Musical im Metropol Theater

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ACHIM/OY TEN/ VER DEN

Verdächtige festgenommen V ERDEN – Beamten der Autobahnpolizei Langwedel sind während Kontrollen drei mutmaßliche Täter von Diebstählen ins Netz gegangen, die sich an Rast- und Parkplätzen der A27 in Verden und im Heidekreis ereignet hatten. Bei den drei Männern zwischen 25 und 42 Jahren, die mit einem Transporter unterwegs waren, wurden mehrere Laderampen sichergestellt, von denen ein Paar bereits einem Diebstahl zugeordnet werden konnte. Nun wird im Hinblick auch auf andere Taten weiterermittelt. hb

Moderne hochwertige Wohneinheiten entstehen auch im Verdener Kreisgebiet immer häufiger. Die Kommunen wollen aber zugleich Wohnraum schaffen, der für möglichst viele Menschen erschwinglich bleibt. Foto: Pixabay

Achim und Oyten dürfen bremsen Niedersachen erhöht Zahl der Kommunen, deren Wohnungsmarkt als „angespannt“ gilt, drastisch

Vorgezogener Wochenmarkt

HEN R IK BRU NS

ACHIM – Wegen der anstehenden Feiertage wird der Achimer Wochenmarkt jeweils um einen Tag vorgezogen. Statt am Mittwoch findet er also bereits am kommenden Dienstag, 24. Dezember, von 7 bis 12 Uhr, statt. In der Woche darauf wird er wegen des Neujahrstags vorgezogen: Dann läuft er schon am Dienstag, 31. Dezember, von 7 bis 12 Uhr. Am Samstag, 28. Dezember, sowie am Samstag, 4. Januar, bieten die Marktkaufleute ihre Waren in gewohnter Weise jeweils von 7 bis 13.30 Uhr an. WR

Das niedersächsische Landeskabinet hat kurz vor Weihnachten deutlich mehr Kommunen als bisher dazu befähigt, die sogenannte Mietpreisbremse anwenden zu können. Mit dabei aus dem Landkreis Verden: Achim und Oyten. Die Zahl der Kommunen, in denen es offiziell einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, steigt damit deutlich: Bislang waren es 18, künftig aber sind es 57 Städte und Gemeinden. Die Angespanntheit eines Wohnungsmarkts wird dabei über ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt. In den betreffenden

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Kommunen gilt die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet. Daher finden dort zum einen besondere mieterschützende Bestimmungen und zum anderen die Regelungen des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes Anwendung. Der niedersächsische Bauminister Olaf Lies erklärt: „Wir müssen den Druck aus einem seit Jahren angespannten Markt nehmen, um Wohnen in Niedersachsen wieder bezahlbarer zu machen. Insbesondere die hohe Dynamik der Mietpreise wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffe-

nen Kommunen immer mehr zu einer kaum noch tragbaren Belastung. Deshalb erweitern wir unsere Instrumente auf einen größeren Kreis.“ Anwenden können diese Instrumente künftig auch die Stadt Achim und die Gemeinde Oyten. Gemäß der Mietpreisbremse gilt: Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin darf die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Zugleich greift in den 57 Kommunen mit Mietpreis-

bremse eine verlängerte Kündigungssperrfrist. Sie gilt bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und anschließendem Verkauf. Rechtliche Grundlage des Ganzen ist die Mieterschutzverordnung des Bundes. Sie gilt bis 2029, allerdings muss dafür nach dem Bruch der Regierungskoalition noch die gesetzliche Grundlage beschlossen werden. Mehrere Länder, unter anderem Niedersachsen, schieben das Vorhaben durch eine Bundesratsinitiative an. Bei den Mieten im Landkreis ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis von 2018 bis 2023 auf 9,38 Euro um 33 Prozent gestiegen.

Vorgezogene oder verschobene Müllabfuhr: Landkreis erinnert L ANDKREIS – Wegen der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel verschieben sich die Abfuhren der Restabfallbehälter, Gelben Säcke, Kompost- und Altpapiertonnen. Darauf weist die Abfallberatung des Landkreises Verden hin. Zum aktuellen Weihnachtsfest fallen gleich zwei Feiertage in die-

selbe Woche. Daher müssen die Abfuhren zum Teil vorgezogen werden, informiert die Kreisverwaltung. Abfuhren vom Montag, 23. Dezember, erfolgen so bereits am Samstag, 21. Dezember. Die Abfuhren vom 24. und 25. Dezember werden jeweils um einen Tag vorgezogen. Die Abfuhren vom 26. und 27.

Dezember hingegen erfolgen zwei Tage beziehungsweise einen Tag später. In der Neujahrswoche verschieben sich die Abfuhren vom 1. bis zum 3. Januar um jeweils einen Tag nach hinten. Im Zweifel hilft ein Blick auf den Abfallkalender 2024. Dort sind alle für den jeweiligen Haushalt relevanten Feiertagsverschiebungen

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eingetragen und mit einem roten Ausrufezeichen zusätzlich gekennzeichnet. Wem der Abfallkalender nicht mehr vorliegt, der kann seine individuellen Abfuhrtermine auch unter landkreis-verden.de/abfall abrufen. Die kreiseigenen Abfallhöfe haben zum Jahresende am 23., 27., 28. und 30. Dezember wie gewohnt geöffnet. WR


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