Die Weser Report-Ausgabe für den Landkreis Verden
SONNTAG, 27. AUGUST 2023
NR. 3666/53. JAHRGANG
Mathe im Bürgerpark
Engagement gewürdigt
Neumann-Redlin vs. Aulepp
Explore Science lädt zum Staunen und Mitmachen ein
Achimer Ehrenpreise an Freiwillige verliehen
Wie der Unternehmervertreter und die Senatorin mehr Kitaplätze schaffen wollen
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Zeugen des Unfalls gesucht VERDEN Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw-Fahrer und einem jugendlichen Fahrradfahrer benötigt die Polizei Zeugenhinweise. Der Jugendliche soll auf dem Borsteler Weg in Richtung Borstel geradelt sein und wollte in die Wilhelmstraße abbiegen. Dabei erfasste ihn der Pkw. Der junge Radfahrer fiel auf die Motorhaube und stürzte vom abbremsenden Auto auf die Fahrbahn, wobei er sich erheblich verletzte. Der Autofahrer soll nach einem kurzen Gespräch die Unfallstelle verlassen haben. Gesucht wird ferner eine Zeugin, die die Verletzungen des Jugendlichen versorgt haben soll. Hinweise werden unter 04231 / 80 60 erbeten. (hb)
Vollsperrung bei Kirchlinteln KIRCHLINTELN Wegen Fahrbahnarbeiten wird die K12 (Kükenmoorer Straße) innerhalb der Ortsdurchfahrt Kirchlinteln auf 300 Metern vom morgigen bis Freitag, 6. Oktober für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Sie führt über Hauptstraße, Alte Mühle, Alter Kohlenförder Weg und Am Bauhof beziehungsweise in umgekehrter Richtung. (hb)
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Paketboten dürfen nur mit einer Genehmigung Pakete einfach so abstellen. Das Risiko, dass das Paket beschädigt oder geklaut wird, liegt dann nicht mehr beim Paketdienst. Eine beliebter Ablageort ist die Altpapiertonne. Symbolfoto: Schlie
Pakete für die Tonne Immer mehr Menschen nutzen Abstellgenehmigungen / Was es dabei zu beachten gilt K E A NE E L A N D Es klingelt an der Tür. Auf der Fußmatte liegt ein Karton. Auf der Straße springt der Paketbote schon wieder in seinen Lieferwagen und braust davon. Darf der das? Und was wäre, wenn die Bewohner gar nicht im Haus gewesen wären oder das Klingeln gar nicht gehört hätten? Paketzusteller dürfen Pakete natürlich nicht einfach vor der Tür, im Treppenhaus oder in der Garage abstellen – es sei denn, es liegt eine Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin vor. Deswegen vereinbaren immer mehr Bremerinnen und Bremer sogenannte Abstellgenehmigungen. Damit legen sie Orte fest, die der jeweilige Paketdienst als Ablage für die Ware nutzen darf. Häufig wird dafür auch die blaue Altpapiertonne verwendet. Bei DPD ist mit der CoronaPandemie die Zahl solcher Ablageorte sprunghaft angestiegen und hat sich zwischen 2019 und
2022 verdoppelt. „Diese Ent- tätssteigerung. Und die Kundinwicklung ist auch in Bremen zu nen und Kunden finden ihr Pabeobachten“, sagt DPD-Sprecher ket vor, wenn sie nach Hause Marian Pawelka. Auch bei Her- kommen.“ Hermes-Sprecherin Julia Kühmes wächst die Buchungsquote seit Jahren konsequent und wird nemuth ergänzt: „Die Ablage an jeden Tag im Schnitt von einer einem gewünschten Ort muss sechsstelligen Anzahl von Kun- im Vorfeld aktiv durch die Kunden genutzt. Und ungefähr jeder den beauftragt werden.“ Doch Zehnte in Deutschland Wohnen- Vorsicht: Der Ablageort könne de hat bei DHL einen Ablageort als „einmalig“ oder „dauerhaft“ zum Zustellen seiner Sendung definiert werden. „Liegt keine Ablagegenehmiangegeben. gung vor, dürfen „Die PandeDie Zunahme der Zusteller die mie ist glückAbstellgenehmigungen Sendung nicht licher weise einfach so an eivorbei, aber verkürzt die Stoppzeit nem Ort abledie Verbraugen, ansonsten cher haben sich an die Abstellgenehmigung handeln sie zuwider unseren gewöhnt und gute Erfahrungen klaren Arbeitsanweisungen“, bedamit gemacht“, erklärt DPD- tont Künemuth. Grundsätzlich Sprecher Pawelka. Durch die sollte es sich beim Abstellort um Zunahme der Abstellgenehmi- einen frei zugänglichen, sichegungen habe sich die durch- ren und wettergeschützten Platz schnittliche Stoppzeit einer nor- handeln, wie eine Garage oder malen Paketzustellung vom Ab- ein Carport. „Treppenhäuser stellen bis zur Zustellung deut- sind beispielsweise nicht zu lich verkürzt. „Das bedeutet für empfehlen, da diese oft für verDPD eine erhebliche Produktivi- schiedene Personen zugänglich
sind“, so die Hermes-Sprecherin. „Bei der Zustellung am Ablageort übergeben wir die Sendung ohne Unterschrift und persönliche Übergabe.“ Deswegen hafte Hermes nicht bei Verlust oder Beschädigung. Wenn Ware geklaut oder beschädigt wird, empfiehlt DPD im ersten Schritt den Versender darüber zu informieren. „Dieser kann sich dann mit dem DPD Kundenservice in Verbindung setzen, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden“, erläutert Pawelka. Omar Harb aus der Abteilung Verbraucherrecht der Bremer Verbraucherzentrale erklärt: „Die Gefahr, dass das Paket wegkommt oder beschädigt wird, zum Beispiel durch einen Regenschauer, geht bei einer Abstellgenehmigung auf den Empfänger über. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass eine Nachricht an den Empfänger allerdings zwingend erforderlich ist, um eine Zustellung zu bewirken.“