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KPMG Newsletter CVA-Risiko Feb. 2018

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CVA-Risiko Finalisierung der neuen BCBS-Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung aus CVA-Risiken

Februar 2018

Rahmenwerk für die Eigenkapitalunterlegung aus CVA-Risiken

Zusammenfassung Am 7. Dezember 2017 veröffentlichte der Baseler Ausschuss (BCBS) im Rahmen der Finalisierung von Basel IV die überarbeiteten Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung aus CVARisiken. Hierbei geht es um die Berücksichtigung des Risikos einer Wertänderung des Credit Valuation Adjustment (CVA), welches wiederum eine Bewertungsanpassung für Derivate zur Berücksichtigung des Adressenausfallrisikos darstellt. Im Vergleich zur ersten Konsultation des BCBS zur Überarbeitung des regulatorischen Rahmenwerks für CVA Risiken vom Juli 2015 wurden einerseits die methodischen Vorgaben angepasst und andererseits die Kalibrierung der aufsichtsrechtlichen Risikogewichte aktualisiert. Wie bereits im März 2016 veröffentlicht, wird es keine Option zur Verwendung eines internen Modells geben. Das neue Rahmenwerk sieht zwei Ansätze vor, den Basic Approach (BA-CVA) sowie den Standardised

Approach (SA-CVA). Während BACVA ähnlich wie die bisherige Standardmethode einen konservativ kalibrierten und verhältnismäßig einfach umzusetzenden Ansatz darstellt, handelt es sich bei SA-CVA um einen auf Sensitivitäten und einem Varianz-KovarianzModell basierenden Ansatz, deren Eingangsparameter diversen Anforderungen unterliegen und dessen Verwendung eine Abnahme durch die Aufsicht voraussetzt. Die wesentlichen Ziele des neuen Rahmenwerks sind (1) die bessere Erfassung aller CVA-Risiken inkl. deren Hedges, (2) die Angleichung der regulatorischen CVA-RisikoErmittlung mit der CVA-Ermittlung im Rahmen der Rechnungslegung sowie (3) die Angleichung der regulatorischen Vorgaben für das CVA-Risiko mit den neuen Regelungen der Eigenkapitalunterlegung für Marktpreisrisiken (FRTB).

Inhalt Zusammenfassung Seite 1 Übergreifende Aspekte Seite 2 Der neue Basic Approach (BA-CVA) Seite 2 Der neue Standardised Approach (SACVA) Seite 2 Implikationen und Handlungsbedarf Seite 3

Das BCBS sieht eine Anwendung der neuen Anforderungen zum 1. Januar 2022 vor. Diese spiegeln sich noch nicht in den veröffentlichten Entwürfen zur europäischen Regulierung (CRR2) wider.

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