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KPMG Accounting News - Februar 2026

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Accounting News

Liebe Leserinnen und Leser, auf den folgenden Seiten informieren wir Sie wieder über die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Monats.

Der delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ferner hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 (AH 5) vorgelegt.

Zudem hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) am 3. Februar 2026 die Berichterstattung zu „Anforderungen an die Prognose berichterstattung im (Konzern-)Lagebericht“ herausgegeben.

Zu guter Letzt wurde ein Addendum zum IFRIC Update vom November 2025 mit finalen Agenda-Entscheidungen, unter anderem zu IFRS 18, veröffentlicht.

Ihnen eine anregende Lektüre.

Ihre

INHALT

Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung im

einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises

Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach EU-TaxonomieVerordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch durch das EU-Parlament oder den Rat der Europäischen Union wurde der von der EU-Kommission am 4. Juli 2025 verabschiedete delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung am 8. Januar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Delegierte Verordnung (EU)2026/73).

Unter anderem sieht die delegierte Verordnung folgende Erleichterungen vor:

– Vereinfachung der Meldebögen – Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts, wonach Wirtschaftstätigkeiten als unwesentlich gelten, wenn diese kumulativ die De-minimis-Schwelle von zehn Prozent des KPI-Nenners nicht übersteigen. Die (Un-)Wesentlichkeit der Wirtschaftstätigkeiten muss pro KPI beurteilt werden. Das Unternehmen muss die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität von unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr beurteilen, jedoch separat über diese unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten berichten – Umfangreiche Änderungen für Finanzunternehmen, unter anderem Anpassung der Berechnungsmethodik der wesentlichen Leistungsindikatoren: – Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen, sind aus dem Nenner auszuschließen

– Berichterstattung von Kreditinstituten zu den KPIs „Handelsbuchbestand“ und „Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung“ von bestimmten Finanzinstituten muss erst ab 2028 (über das Geschäftsjahr 2027) erfolgen

– Möglichkeit für Finanzunternehmen, unter bestimmten (engen) Bedingungen in den kommenden zwei Jahren auf die Taxonomieberichterstattung zu verzichten

– Abschaffung der Meldebögen aus Anhang XII zu Aktivitäten mit Bezug zu fossilen Gasen und nuklearen Tätigkeiten

– Vereinfachung der „Do-no-significant-Harm”-Kriterien für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Appendix C) durch Streichung des zusätzlichen Absatzes nach Buchstabe f) sowie Herausstellung von anwendbaren Ausnahmen aus den im Appendix C referenzierten EU-Verordnungen und Richtlinien.

Die delegierte Verordnung trat 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und ist ab dem 1. Januar 2026 für Berichterstattungen über das Geschäftsjahr 2025 anwendbar. Unternehmen können jedoch für Geschäftsjahre mit Beginn zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 auf die Anwendung der Änderungen dieses delegierten Rechtsakts verzichten.

Da es sich um eine delegierte Verordnung handelt, ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich.

Die delegierte Verordnung können Sie ↗ hier abrufen.

DRSC veröffentlicht einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 (AH 5)

Das DRSC hat am 30. Januar 2026 den Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, die Geltungsdauer des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr zu verlängern. AH 5 behandelt sowohl die Wechselwirkungen zwischen den in DRS 20 verankerten Grundsätzen ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und den Berichtsanforderungen der ESRS als auch die Frage, welches Geschäftsjahr als erstes Jahr des Zeitraums gilt, für den die Übergangsregelungen der ESRS gelten.

Ursprünglich hatte AH 5 eine befristete Geltung, weil die in der CSRD geänderte Bilanzrichtlinie in Deutschland bis Ende 2024 nicht umgesetzt war, was in der Praxis zu

Unsicherheiten führte. In Erwartung einer Umsetzung im Jahr 2025 war der Hinweis auf Geschäftsjahre beschränkt, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen und spätestens vor dem 1. Januar 2025 starten. Da die Umsetzung auch 2025 nicht abgeschlossen wurde, ist eine um ein weiteres Jahr verlängerte Geltungsdauer des Anwendungshinweises erforderlich.

Der gemeinsame Fachausschuss des DRSC bittet alle interessierten Personen und Organisationen um Stellungnahme bis zum 2. März 2026.

Der Entwurf ist ↗ hier zugänglich.

IDW-Einordnung zur Auffassung der BaFin zur Prognoseberichterstattung

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat am 3. Februar 2026 die Berichterstattung „Anforderungen an die Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht“ veröffentlicht.

Die BaFin hatte in ihrer Mitteilung vom 27. November 2025 den Prüfungsschwerpunkt „Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld“ als ergänzenden nationalen Prüfungsschwerpunkt für Jahresfinanzberichte 2025 bekannt gegeben. In einer den Prüfungsschwerpunkt konkretisierenden Präsentation der BaFin anlässlich der 17. Jahrestagung „Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung“ vom 9. Dezember 2025 („DAI-Konferenz“) wurde eine „Alleinige Verengung des Prognoseberichts auf interne Steuerungsgrößen“ als potenzielle Fehlerquelle genannt. Die Auffassung der BaFin könnte so verstanden werden, dass eine Prognoseberichterstattung, die auf die Prognose der bedeutsamsten Leistungsindikatoren beschränkt ist, zumindest in spezifischen Situationen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Nach Auffassung des FAB ist es dagegen – dem Konzept des DRS 20 folgend – unabhängig von der Situation gerade sachgerecht, dass sich die Prognoseberichterstattung nur

auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren und damit nur auf interne Steuerungsgrößen bezieht. Eine unsachgerechte Verengung kann darin nicht gesehen werden. Eine Erweiterung der Prognoseberichterstattung um die verpflichtende Prognose von nicht bedeutsamsten Leistungsindikatoren würde aus Sicht des FAB eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und eine Änderung des DRS 20 erforderlich machen.

Der FAB weist allerdings darauf hin, dass es spezifische Situationen geben kann – wenn beispielsweise eine angespannte Liquiditätslage nicht von den (bisherigen) bedeutsamsten Leistungsindikatoren abgedeckt ist –, in denen besonders gewürdigt werden sollte, ob es zu einer Änderung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren seitens des Unternehmens bzw. des Konzerns gekommen ist. Im Falle einer Änderung müssen dann auch diese neuen bzw. geänderten bedeutsamsten Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht prognostiziert werden.

Das Papier kann im Mitgliederbereich der ↗ Webseite des IDW heruntergeladen werden.

Addendum zum IFRIC Update November 2025 veröffentlicht

Das am 3. Februar 2026 vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) veröffentlichte Addendum enthält folgende –bislang zur Vorlage beim IASB noch ausstehende und nun finale – Agenda-Entscheidungen.

Finale Agenda-Entscheidungen

– Embedded Prepayment Option (IFRS 9 Financial Instruments )

– Determining and Accounting for Transaction Costs (IFRS 9 Financial Instruments )

Finale Agenda-Entscheidungen zu IFRS 18

– Disclosure of Revenues and Expenses for Reportable Segments (IFRS 8 Operating Segments )

– Demand Deposits with Restrictions on Use arising from a Contract with a Third Party (IAS 7 Statement of Cash Flows )

– Subsequent Expenditure on Biological Assets (IAS 41 Agriculture )

– Disclosure of Changes in Liabilities Arising from Financing Activities (IAS 7 Statement of Cash Flows )

– Physical Settlement of Contracts to Buy or Sell a Non-financial Item (IFRS 9 Financial Instruments )

– Normal Operating Cycle (IAS 1 Presentation of Financial Statements )

Das IASB hat die Agenda-Entscheidungen in seiner Sitzung im Januar 2026 erörtert und keine Einwände erhoben. Über die Agenda-Entscheidungen zur Vorlage beim IASB aus November 2025 berichteten wir in den ↗ Express Accounting News 55/2025

Das vollständige IFRIC Update können Sie über die Website des IASB unter diesem ↗ Link abrufen.

Aktuelles aus unserem Wirtschafts-Blog „Klardenker“

KI-Souveränität beginnt mit Tempo und schützt vor Abhängigkeiten

Künstliche Intelligenz (KI) sicher in die Wertschöpfung integrieren – das ist essenziell für Unternehmen. Unerlässlich ist dafür KI-Souveränität: Sie schützt vor technologischen Abhängigkeiten und stärkt die Kontrolle über kritische Systeme. Entscheidend ist dabei das Tempo: Wer KI schnell skaliert, gewinnt nicht nur Innovationskraft, sondern auch Handlungsspielräume für Kostensteuerung und Wachstum.

Diskussionen beim Weltwirtschaftsforum haben gezeigt: Die Frage lautet nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie sie operativ verankert wird – und das ohne Abhängigkeit von wenigen globalen Plattformen oder externen Governance-Modellen. Unternehmen benötigen dafür eine robuste Infrastruktur, klare Governance-Prozesse und starke Teams, die KI zuverlässig und verantwortungsvoll managen können. Nur so lassen sich Produktivität und Rentabilität nachhaltig steigern.

Europa steht dabei besonders im Fokus: Wirtschaft, Forschung und Politik müssen enger zusammenarbeiten, um im globalen KI-Wettbewerb mithalten zu können. Unsere Studie „AI Geopolitics 2030“ zeigt, wie sich die Machtverhältnisse im KI-Ökosystem verschieben – und welche strategischen Optionen Europa hat, um eine leistungsfähige und zugleich verantwortungsvolle Alternati ve zu den großen Anbietern aus den USA zu etablieren.

Geschwindigkeit zählt.

Ein Jahr Trump: die wichtigsten Erkenntnisse für deutsche Unternehmen

Ein Jahr nach Donald Trumps Rückkehr ins Amt zeigt sich deutlich, wie stark seine Wirtschaftspolitik deutsche Unternehmen belastet. Besonders die flächendeckend eingeführten Importzölle wirken sich spürbar auf Margen, Preise und Wettbewerbsfähigkeit aus. Viele Firmen reagieren mit einer Mischung aus Kostenübernahme, Preisanpassungen und strukturellen Veränderungen in ihren Lieferketten, doch die Puffer der letzten Monate – etwa durch vor Einführung der Zölle aufgefüllte Lager – sind inzwischen aufgebraucht.

Erschwerend hinzu kommt die Unberechenbarkeit der US-Regierung: Zollhöhen und -regeln ändern sich kurzfristig, was Planungs- und Investitionssicherheit massiv beeinträchtigt. Gleichzeitig stärkt die Europäische Union ihre geopolitische Position durch neue Freihandelsabkommen wie den EU-Mercosur-Deal oder die geplante Kooperation mit Indien – und schafft damit für Unternehmen zumindest strategische Alternativen.

Die US-Zwischenwahlen (Midterms) im November 2026 entscheiden wiederum, wie eng der politische Spielraum des Präsidenten künftig ist. Eine erneut veränderte Machtbalance könnte die „America first“-Agenda bremsen – oder sogar weiter verschärfen. Deutsche Unternehmen sollten daher nicht nur auf kurzfristige Effekte reagieren, sondern ihre globalen Lieferketten robuster aufstellen, Abhängig keiten reduzieren und geopolitische Risiken stärker in ihre strategische Planung einbeziehen. Den vollständigen Artikel finden Sie

↗ Unsere Analyse: Fünf Maßnahmen gegen Cyberrisiken in der Lieferkette. ↗ Jetzt reinhören: Wie die Mediengruppe Heise den digitalen Wandel gestaltet. ↗ Jetzt Video schauen: OMR ist eines der führenden DigitalUnternehmen in Deutschland. Wir unterstützen das Unternehmen dabei, KI praxisnah und strategisch einzusetzen.

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Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:

EU-Taxonomie-Angaben, zwischen Anspruch und Realität – eine Analyse der EU-Taxonomie-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 und 48 deutsche Nicht-Finanzunternehmen

Handelsrechtliche Bilanzierung zurückgekaufter eigener Schuldverschreibungen von elektronischen „Bis-zu-Globalurkunden” bei Kreditinstituten

Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:

↗ Recht auf Einsicht in Untersuchungsberichte

Schmidt, Rüdiger KoR 10/2025, 334–342

Wiechens, Gero Wolfgarten, Wilhelm Zander, Dirk WPg 18/2025, 1010–1013

Recht auf Einsicht in Untersuchungsberichte bei unternehmensinternen Ermittlungen. Gibt es in Unternehmen Hinweise auf Compliance-Verstöße, müssen diese vom Unternehmen selbst oder durch externe Ermittler untersucht werden. Hierbei entsteht eine umfangreiche Dokumentation, insbesondere in Form eines abschließenden Untersuchungsberichts.

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