Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach EU-TaxonomieVerordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch durch das EU-Parlament oder den Rat der Europäischen Union wurde der von der EU-Kommission am 4. Juli 2025 verabschiedete delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung am 8. Januar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Delegierte Verordnung (EU)2026/73).
Unter anderem sieht die delegierte Verordnung folgende Erleichterungen vor:
– Vereinfachung der Meldebögen – Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts, wonach Wirtschaftstätigkeiten als unwesentlich gelten, wenn diese kumulativ die De-minimis-Schwelle von zehn Prozent des KPI-Nenners nicht übersteigen. Die (Un-)Wesentlichkeit der Wirtschaftstätigkeiten muss pro KPI beurteilt werden. Das Unternehmen muss die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität von unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr beurteilen, jedoch separat über diese unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten berichten – Umfangreiche Änderungen für Finanzunternehmen, unter anderem Anpassung der Berechnungsmethodik der wesentlichen Leistungsindikatoren: – Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen, sind aus dem Nenner auszuschließen
– Berichterstattung von Kreditinstituten zu den KPIs „Handelsbuchbestand“ und „Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung“ von bestimmten Finanzinstituten muss erst ab 2028 (über das Geschäftsjahr 2027) erfolgen
– Möglichkeit für Finanzunternehmen, unter bestimmten (engen) Bedingungen in den kommenden zwei Jahren auf die Taxonomieberichterstattung zu verzichten
– Abschaffung der Meldebögen aus Anhang XII zu Aktivitäten mit Bezug zu fossilen Gasen und nuklearen Tätigkeiten
– Vereinfachung der „Do-no-significant-Harm”-Kriterien für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Appendix C) durch Streichung des zusätzlichen Absatzes nach Buchstabe f) sowie Herausstellung von anwendbaren Ausnahmen aus den im Appendix C referenzierten EU-Verordnungen und Richtlinien.
Die delegierte Verordnung trat 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und ist ab dem 1. Januar 2026 für Berichterstattungen über das Geschäftsjahr 2025 anwendbar. Unternehmen können jedoch für Geschäftsjahre mit Beginn zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 auf die Anwendung der Änderungen dieses delegierten Rechtsakts verzichten.
Da es sich um eine delegierte Verordnung handelt, ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich.
Die delegierte Verordnung können Sie ↗ hier abrufen.
Aktuelles aus unserem Wirtschafts-Blog „Klardenker“
KI-Souveränität beginnt mit Tempo und schützt vor Abhängigkeiten
Künstliche Intelligenz (KI) sicher in die Wertschöpfung integrieren – das ist essenziell für Unternehmen. Unerlässlich ist dafür KI-Souveränität: Sie schützt vor technologischen Abhängigkeiten und stärkt die Kontrolle über kritische Systeme. Entscheidend ist dabei das Tempo: Wer KI schnell skaliert, gewinnt nicht nur Innovationskraft, sondern auch Handlungsspielräume für Kostensteuerung und Wachstum.
Diskussionen beim Weltwirtschaftsforum haben gezeigt: Die Frage lautet nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie sie operativ verankert wird – und das ohne Abhängigkeit von wenigen globalen Plattformen oder externen Governance-Modellen. Unternehmen benötigen dafür eine robuste Infrastruktur, klare Governance-Prozesse und starke Teams, die KI zuverlässig und verantwortungsvoll managen können. Nur so lassen sich Produktivität und Rentabilität nachhaltig steigern.
Europa steht dabei besonders im Fokus: Wirtschaft, Forschung und Politik müssen enger zusammenarbeiten, um im globalen KI-Wettbewerb mithalten zu können. Unsere Studie „AI Geopolitics 2030“ zeigt, wie sich die Machtverhältnisse im KI-Ökosystem verschieben – und welche strategischen Optionen Europa hat, um eine leistungsfähige und zugleich verantwortungsvolle Alternati ve zu den großen Anbietern aus den USA zu etablieren.
Geschwindigkeit zählt.
Ein Jahr Trump: die wichtigsten Erkenntnisse für deutsche Unternehmen
Ein Jahr nach Donald Trumps Rückkehr ins Amt zeigt sich deutlich, wie stark seine Wirtschaftspolitik deutsche Unternehmen belastet. Besonders die flächendeckend eingeführten Importzölle wirken sich spürbar auf Margen, Preise und Wettbewerbsfähigkeit aus. Viele Firmen reagieren mit einer Mischung aus Kostenübernahme, Preisanpassungen und strukturellen Veränderungen in ihren Lieferketten, doch die Puffer der letzten Monate – etwa durch vor Einführung der Zölle aufgefüllte Lager – sind inzwischen aufgebraucht.
Erschwerend hinzu kommt die Unberechenbarkeit der US-Regierung: Zollhöhen und -regeln ändern sich kurzfristig, was Planungs- und Investitionssicherheit massiv beeinträchtigt. Gleichzeitig stärkt die Europäische Union ihre geopolitische Position durch neue Freihandelsabkommen wie den EU-Mercosur-Deal oder die geplante Kooperation mit Indien – und schafft damit für Unternehmen zumindest strategische Alternativen.
Die US-Zwischenwahlen (Midterms) im November 2026 entscheiden wiederum, wie eng der politische Spielraum des Präsidenten künftig ist. Eine erneut veränderte Machtbalance könnte die „America first“-Agenda bremsen – oder sogar weiter verschärfen. Deutsche Unternehmen sollten daher nicht nur auf kurzfristige Effekte reagieren, sondern ihre globalen Lieferketten robuster aufstellen, Abhängig keiten reduzieren und geopolitische Risiken stärker in ihre strategische Planung einbeziehen. Den vollständigen Artikel finden Sie
↗ Unsere Analyse: Fünf Maßnahmen gegen Cyberrisiken in der Lieferkette. ↗ Jetzt reinhören: Wie die Mediengruppe Heise den digitalen Wandel gestaltet. ↗ Jetzt Video schauen: OMR ist eines der führenden DigitalUnternehmen in Deutschland. Wir unterstützen das Unternehmen dabei, KI praxisnah und strategisch einzusetzen.
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Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
EU-Taxonomie-Angaben, zwischen Anspruch und Realität – eine Analyse der EU-Taxonomie-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 und 48 deutsche Nicht-Finanzunternehmen
Handelsrechtliche Bilanzierung zurückgekaufter eigener Schuldverschreibungen von elektronischen „Bis-zu-Globalurkunden” bei Kreditinstituten
Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:
↗ Recht auf Einsicht in Untersuchungsberichte
Schmidt, Rüdiger KoR 10/2025, 334–342
Wiechens, Gero Wolfgarten, Wilhelm Zander, Dirk WPg 18/2025, 1010–1013
Recht auf Einsicht in Untersuchungsberichte bei unternehmensinternen Ermittlungen. Gibt es in Unternehmen Hinweise auf Compliance-Verstöße, müssen diese vom Unternehmen selbst oder durch externe Ermittler untersucht werden. Hierbei entsteht eine umfangreiche Dokumentation, insbesondere in Form eines abschließenden Untersuchungsberichts.
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