Aktuelles zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Liebe Leserinnen und Leser, nach unserer Jubiläumsausgabe geben wir mit dieser Ausgabe den Auftakt zu einer vierteiligen Serie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Auf Grundlage einer vergleichenden Analyse veröffentlichter Berichte greifen wir in den kommenden Ausgaben zentrale Praxisfragen auf. In diesem ersten Teil stehen Struktur und Darstellung der Nachhaltigkeitsberichte im Fokus.
Außerdem hat die EU-Kommission die finalen FAQs zur EU-Taxonomie sowie einen Entwurf der Delegierten Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht und einen Entwurf der Delegierten Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die Verabschiedung der IDWStellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18). Die IDW-Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. März 2026 beginnen.
Zu guter Letzt wurde das IFRIC Update März 2026 veröffentlicht. Themen dieser Ausgabe betreffen IFRS 10, IFRS 18, IFRS 16 sowie IAS 1 und 12.
Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre Prof. Dr. Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice
INHALT
01 Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 ESRS-Anwendung in der Praxis des DAX 40: Beobachtungen und Implikationen 2
veröffentlicht finale FAQs zur EU-Taxonomie 8 EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der Delegierten Vero rdnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht und Entwurf der Dele gierten Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichter stattung 9
ESRS-Anwendung in der Praxis des DAX 40: Beobachtungen und Implikationen
Teil 1: Berichtsstruktur als Grundlage verständlicher Nachhaltigkeitsinformationen Trotz fehlender Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht hat die Mehrzahl der großen deutschen Unternehmen ihre nichtfinanzielle Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 das zweite Jahr in Folge unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt. Wir haben die Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40Unternehmen im Hinblick auf ausgewählte Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Muster zu praxisnahen Erkenntnissen verdichtet. Zum Auftakt unserer vierteiligen Serie widmen wir uns dem Aufbau der Berichte und den Optionen zur Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen, die gemeinsam einen großen Beitrag zur Klarheit und Entscheidungsrelevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung leisten können.
Überblick
Auch für das Geschäftsjahr 2025 hat es der deutsche Gesetzgeber trotz längst verstrichener Umsetzungsfrist versäumt, die Vorgaben der CSRD in deutsches Recht umzusetzen. Damit galten die deutlich geringeren Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSRRUG) an die nichtfinanzielle Berichterstattung von großen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten unverändert fort. Dennoch hat die Mehrheit der betroffenen Unternehmen die ESRS als Rahmenwerk für ihre nichtfinanziellen Erklärungen gewählt und sich damit – in den meisten Fällen bereits zum zweiten Mal in Folge – freiwillig den unter der CSRD geltenden und in der EU von vergleichbaren Unternehmen verpflichtend anzuwendenden Berichterstattungspflichten unterworfen.
Während das Geschäftsjahr 2024 von hohen Initialaufwendungen und Auslegungsunsicherheiten aus der erstmaligen Anwendung des komplexen Rahmenwerks geprägt war, konnten die Unternehmen im Geschäftsjahr 2025 auf den eigenen Erfahrungen des Vorjahres aufbauen und Erkenntnisse aus der Berichtspraxis anderer Unternehmen in die eigenen Überlegungen einfließen lassen.
Gleichzeitig befindet sich das Regelwerk der ESRS selbst in Überarbeitung (zu den vorgeschlagenen Änderungen vgl. ↗ Accounting News 01/2026 ), um die Komplexität der Berichtsanforderungen zu reduzieren und die Entschei -
dungsnützlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Die neuen Regelungen der ESRS 2.0 sollen verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2027 angewendet werden. Die noch laufende Überarbeitung und die damit einhergehende Unsicherheit über die zukünftig geltenden Anforderungen führen dazu, dass viele Unternehmen zögern, die eigene Berichterstattung weiterzuentwickeln. Gleichwohl enthalten die Entwürfe zu den ESRS 2.0 bereits konkrete Ansatzpunkte für eine klarere, stärker entscheidungsorientierte Berichterstattung und auch Klarstellungen, die sich teilweise auch mit den geltenden Anforderungen der ESRS 1.0 vereinbaren ließen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40-Unternehmen mit am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahren 1 auch daraufhin analysiert, welche dieser Impulse und Klarstellungen aus den Entwürfen der ESRS 2.0 bereits Eingang in die Berichtspraxis gefunden haben und in welchen Bereichen noch Weiterentwicklungen zu erwarten sind. Unsere vierteilige Serie innerhalb der kommenden Ausgaben der KPMG Accounting News greift zentrale Fragestellungen auf, die für die Qualität, Verständlichkeit und Entscheidungsrelevanz von Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS maßgeblich sind. Die Auswahl basiert auf Beobachtungen, Erfahrungen und Feststellungen der vergangenen zwei Berichtsperioden sowie auf Schwer punkten der Enforcement-Regulatoren. Beleuchtet werden die folgenden vier Themenbereiche:
1 Die nachfolgenden Analysen beziehen sich demnach auf insgesamt 34 Unternehmen.
01
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
1. Struktur, Aufbau und Darstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Wie strukturieren Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen entlang der ESRS-Vorgaben? In welchem Umfang greifen sie strukturierende Optionen auf – beispielsweise Gliederungslogiken, Referenzierungen oder Auslagerungen?
2. Konnektivität zwischen Finanz und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wie steht es um die Konsistenz von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung? Werden Zusammenhänge und Unterschiede transparent dargestellt? Wo ergeben sich häufig Anhaltspunkte für inkonsistent verwendete Annahmen oder Inputdaten?
3. Klimawandel: Klimarisiken, Ziele, Pläne und Fortschritte
Wie identifizieren Unternehmen Klimarisiken, welche Szenarien werden verwendet und wie weit reicht die Berichterstattung zu erwarteten finanziellen Effekten? Wie konkret und nachvollziehbar werden Übergangspläne, Zielsysteme und Fortschritte in der Bericht erstattung dargestellt? Wo stehen die Unternehmen im Hinblick auf die Erreichung ihrer selbst gesteckten Ziele?
4. Positive Auswirkungen
Wie häufig und mit Bezug zu welchen Nachhaltigkeitsthemen werden positive Auswirkungen berichtet? Steht die Beschreibung der berichteten positiven Auswirkungen in Einklang mit den erwarteten Klarstellungen in den ESRS 2.0?
Struktur und Darstellung der Nachhaltigkeitsberichte
Der Auftakt der Serie widmet sich bewusst den übergeordneten Strukturelementen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nicht immer werden Entscheidungen über deren Ausgestaltung bewusst am Informationsnutzen für die Adressaten ausgerichtet, sondern durch bestehende Berichtstraditionen aus dem Vorjahr oder den Zeiten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) oder den Peers beeinflusst. Gliederung, Tiefe, Darstellung, Visualisierungen und Ver ortung von verpflichtenden Angaben sind jedoch nicht nur formale Gestaltungsfragen. Sie entscheiden darüber, wie klar Pflichtangaben von ergänzenden Informationen abgegrenzt sind, wie gut wesentliche Aussagen auffindbar bleiben und wie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Aspekten hergestellt werden können. Damit leisten sie einen erheblichen Beitrag zur Verständlichkeit und letztlich zur Entscheidungsrelevanz der Nachhaltigkeitsinformationen. Damit bilden sie den konzeptionellen Rahmen für die in den folgenden Teilen betrachteten inhaltlichen Vertiefungen.
Abschnitte innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts Hinsichtlich der Gliederung des Nachhaltigkeitsberichts enthalten die ESRS lediglich die Vorgabe, die Informationen in die vier Abschnitte
– Allgemeine Informationen – Informationen zu Umweltthemen – Informationen zu sozialen Themen und
– Informationen zu Governance-Themen
zu gliedern (ESRS 1.115 / Draft Simplified ESRS 1.106).
Die Analyse der untersuchten DAX-40-Unternehmen ergab, dass 24 von 34 Berichten (71 Prozent) nach genau diesen Abschnitten gegliedert waren, während zehn Berichte (29 Prozent) über die vier Pflicht-Abschnitte hinaus weitere Abschnitte enthielten. Gründe hierfür waren unter anderem:
– Berichterstattung über unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen wie Cybersecurity, die sich nicht eindeutig einem dieser vier Abschnitte zuordnen ließen
– Angaben zur Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Erklärung (ESRS 1.114) – Auslagerung von weitergehenden Informationen in ein separates Kapitel
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die ESRS-Grundstruktur für viele Unternehmen und ihre Adressaten einen gemeinsamen Orientierungsrahmen bildet. Zugleich zeigen die zusätzlichen Abschnitte, dass Unternehmen Gestaltungsspielräume aktiv nutzen, um unternehmensspezifische Besonderheiten oder über die ESRS hinausgehende Informationen abzubilden. Die identifizierten Gründe für zusätzliche Abschnitte sind in der Regel nachvollziehbar. Ersteller sollten hierbei abwägen, ob zusätzliche Abschnitte die Klarheit des Nachhaltigkeitsberichts erhöhen oder die systematische Auffindbarkeit von ESRS-Pflichtangaben durch erhöhten Navigationsaufwand und fehlende Einordnung in die ESRS-Logik erschweren könnten. Mit jedem zusätzlichen Kapitel steigt in der Regel die Bedeutung von klaren Verweisen, eindeutigen Abgrenzungen und konsistenter Terminologie.
ESRS Disclosure Requirements als weitere Gliederungsebene
Neben der Gliederung des Nachhaltigkeitsberichts in die vier ESRS-Abschnitte stellt sich in der Praxis die Frage, wie granular Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb dieser Abschnitte strukturiert werden. Die Auswertung der DAX-40-Berichte zeichnet hier ein klares Bild: Nahezu alle untersuchten Unternehmen (33 von 34) orientieren die Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsangaben an der Reihenfolge der ESRS Disclosure Requirements (DRs).
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Diese Orientierung erfolgt jedoch überwiegend implizit. Während die inhaltliche Abfolge der Angaben häufig den ESRS-DRs folgt, werden sie im Bericht selbst nur teilweise explizit benannt oder referenziert (vgl. Übersicht 1).
Übersicht 1: Auswertung über Verweise auf DRs
Enthalten die Nachhaltigkeitsinformationen Verweise auf die ESRS-DRs?
Diese Praxis ist grundsätzlich nachvollziehbar. Auch wenn die Gliederung nach DRs nicht durch die ESRS vorgegeben ist, dienen die DRs als hilfreiche Strukturierungs- und Kontrolllogik für Vollständigkeit, Konsistenz, Kohärenz zum ESRSIndex und als Grundlage für das spätere ESEF-Tagging.
Gleichzeitig werden auch Nachteile einer sehr stark DRgetriebenen Darstellung deutlich. Wird der Bericht nämlich primär als sequenzielle Abarbeitung einzelner DRs gelesen, besteht das Risiko, dass inhaltliche Zusammenhänge verloren gehen – insbesondere dort, wo mehrere DRs unterschiedliche Aspekte des gleichen Subthemas adressieren oder ein DR unterschiedliche Subthemen. Dies betrifft insbesondere das Zusammenspiel von Policies, Actions und Targets (PATs) und Metrics zu einem wesentlichen Subthema. Eine strikt DR-basierte Struktur kann dazu führen, dass
– Konzepte (Policies), Maßnahmen (Actions) und Ziele (Targets) eines Subthemas getrennt von den zugehörigen Leistungskennzahlen (Metrics) dargestellt werden – Lesende Zusammenhänge zwischen strategischem Ansatz, operativer Umsetzung und Ergebniskennzahlen selbst rekonstruieren müssen
Ein stärker subthemenbezogener Aufbau kann demgegenüber dazu beitragen, PATs und die über Metrics gemessene Zielerreichung je Subthema integriert darzustellen. Dies unterstützt das Verständnis der inhaltlichen Logik der Berichterstattung, ohne den Bezug zu den ESRS-Anforderungen aufzugeben.
Die explizite Nennung der adressierten DRs im Nachhaltigkeitsbericht ist ebenfalls nicht von den ESRS gefordert, kann aber die Orientierung für fachkundige Leserinnen und Leser verbessern und verpflichtende ESRS-Angaben transparenter adressieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen innerhalb der vier Abschnitte nicht der ESRSDR-Logik folgen.
Executive Summary und Anlagen
Die Draft Simplified ESRS eröffnen Unternehmen explizit zwei zentrale Strukturierungsoptionen (Draft ESRS 1.111–112):
– Executive Summary innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der die zentralen Aussagen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Management gebündelt werden – Nutzung von Anlagen oder separaten Berichtsteilen, um Detailinformationen, Mapping - Tabellen, Querverweise oder ergänzende Angaben aufzunehmen
Beide Elemente bleiben integraler Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts und müssen als solche auch den Qualitative Characteristics (unter anderem Ausgewogenheit, Vollständigkeit, Neutralität) entsprechen. Ziel ist es, die Granularität der Informationen abstufen zu können und die Fokussierung auf die wesentlichsten Themen zu verbessern.
Die Analyse der DAX-40-Berichte zeigt, dass Executive Summaries und Anlagen bislang nur vereinzelt eingesetzt werden. 23 Unternehmen (68 Prozent) machen davon keinen Gebrauch. Fünf Unternehmen (15 Prozent) nutzen Anlagen, vier Unternehmen (12 Prozent) nutzen eine Executive Summary; ein Unternehmen (2 Prozent) nutzt beides.
Dominierend für die Nachhaltigkeitserklärung ist bislang also ein Berichtsverständnis, dass sich strukturell von der in der Finanzberichterstattung etablierten Informationshierarchie unterscheidet: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung enthalten verdichtete Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens, im Anhang werden Detailinformation zur Ermittlung der Finanzzahlen bereitgestellt, und im Lagebericht wird deren Entwicklung eingeordnet und erläutert. Ein vergleichbares, explizites Ordnungsprinzip ist in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bislang selten zu finden – mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Lesbarkeit, Verständlichkeit und Entscheidungsrelevanz. Genau hier setzen Executive Summaries und Anlagen an.
– Sie ermöglichen eine strukturierte Trennung zwischen Kernaussagen und Detailtiefe.
– Sie unterstützen unterschiedliche Informationsbedürfnisse der Adressaten.
– Sie erleichtern es, wesentliche Inhalte sichtbar zu machen, ohne auf Vollständigkeit zu verzichten.
Quelle: KPMG in Deutschland, 2026
01
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Gerade mit Blick auf die Weiterentwicklung der ESRS und die zunehmende Komplexität der Berichterstattung bieten Executive Summaries und Anlage die Chance, Nachhaltigkeitsberichte adressatenorientierter und übersichtlicher zu gestalten.
Übersicht 2: Auswertung über Executive Summaries und Anlagen
Wurde von der Möglichkeit, Executive Summaries und Anlagen zu verwenden, Gebrauch gemacht?
Incorporation by Reference
Die ESRS ermöglichen ausdrücklich, einzelne durch Disclosure Requirements geforderte Informationen nicht unmittelbar im Nachhaltigkeitsbericht selbst, sondern durch Verweis auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung aufzunehmen. Eine solche incorporation by reference ist unter anderem für Abschnitte des Lageberichts, den Vergütungsbericht oder die Erklärung zur Unternehmensführung zulässig, sofern die referenzierten Informationen klar identifizierbar sind und eindeutig den jeweils adressierten Disclosure Requirements oder Datenpunkten zugeordnet werden können (ESRS 1.119 f., insbesondere Tz. 120(a)). Incorporation by Reference ist damit kein Mittel zur inhaltlichen Verlagerung, sondern ein strukturierendes Instrument, um Redundanzen zu vermeiden und inhaltlich zusammengehörige Informationen konsistent über verschiedene Berichtsteile hinweg darzustellen.
Die Analyse der Verweispraxis zeigt, dass ein erheblicher Teil der DAX-40-Unternehmen Nachhaltigkeitsangaben nicht vollständig im Nachhaltigkeitsbericht selbst verortet, sondern gezielt auf andere Berichtsteile – insbesondere den Lagebericht, Vergütungsbericht und die Erklärung zur Unternehmensführung – verweist.
Verweise können insofern sinnvoll sein, als sie Redundanzen vermeiden, bestehende (geprüfte) Inhalte nutzen und konsistente Aussagen über mehrere Berichtsteile hinweg
ermöglichen. Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass der Nutzen von Verweisen stark von ihrer systematischen Ausgestaltung abhängt: Wo Verweise präzise, eindeutig und unmittelbar auffindbar sind, unterstützen sie die Lesbarkeit der Berichterstattung. Wo sie jedoch unkonkret bleiben oder zentrale ESRS-Angaben faktisch „auslagern“, entsteht die Gefahr einer fragmentierten Informationslage, bei der Adressaten gezwungen sind, Inhalte über mehrere Dokumente hinweg zu rekonstruieren.
Übersicht 3: Auswertung über Incorporation by Reference
auf …
Lagebericht
Vergütungsbericht
Mehrfachnennungen möglich. Quelle: KPMG in Deutschland, 2026
Positionierung innerhalb des Lageberichts
Die Positionierung des Nachhaltigkeitsberichts innerhalb des Lageberichts variiert deutlich zwischen den untersuchten DAX-40-Unternehmen. Eine klare Mehrheit (19 Unternehmen) platziert den Nachhaltigkeitsbericht am Ende des Lageberichts. Zwölf Unternehmen ordnen ihn in der Mitte ein, während nur drei Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht an den Anfang des Lageberichts stellen.
Auffällig ist, dass die Platzierung am Ende des Lageberichts häufig mit der Verortung der EU-Taxonomie-Angaben am Ende des Umweltteils korrespondiert. Nachhaltigkeitsbericht und Taxonomie erscheinen damit in vielen Fällen als ein zusammenhängender abschließender Block innerhalb des Lageberichts.
Diese Platzierung ist inhaltlich plausibel. Der Lagebericht entfaltet in der Regel zunächst das unternehmerische Gesamtbild – Geschäftsmodell, wirtschaftliche Lage, Chancen und Risiken – und schafft damit den narrativen Hintergrund, vor dem Nachhaltigkeitsinformationen gelesen werden. Steht der Nachhaltigkeitsbericht im Anschluss, können seine Inhalte auf bereits eingeführte Sachverhalte Bezug nehmen, ohne diese erneut ausführlich erläutern zu müssen.
Quelle: KPMG in Deutschland, 2026
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Unternehmen, die den Nachhaltigkeitsbericht weiter vorne oder mittig im Lagebericht platzieren, setzen dagegen ein anderes Signal. In diesen Fällen wird Nachhaltigkeit stärker als integraler Bestandteil der Gesamtsteuerung positioniert und weniger als nachgelagerte Ergänzung. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Nachhaltigkeitsthemen einen prägenden Einfluss auf Geschäftsmodell, Strategie oder Risikoprofil haben.
Gleichzeitig erhöht eine frühere Platzierung die Anforderungen an die Kohärenz mit den nachfolgenden Lageberichtsangaben, da Bezüge zu noch nicht eingeführten Inhalten entstehen können. Die gewählte Positionierung beeinflusst somit wesentlich, wie intuitiv sich die Berichtslogik für die Lesenden erschließt.
Übersicht 4: Auswertung der Verortung des Nachhaltigkeitsberichts
Wo ist der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht positioniert?
Besonders wirkungsvoll zeigen sich Grafiken dort, wo sie konsequent auf die Kernthemen des jeweiligen Abschnitts ausgerichtet sind und die Struktur des Berichts unterstützen. Dies gilt etwa für:
– Grafische Zusammenführung von Wesentlichkeit, Strategie und Steuerungsansätzen
– Visuelle Gegenüberstellung von Zielen, Maßnahmen und Fortschritten
– Strukturierte Darstellung von Zusammenhängen zwischen Subthemen innerhalb eines ESRS-Standards
In diesen Fällen übernehmen Grafiken eine ordnende Funktion: Sie helfen den Adressaten, Zusammenhänge schneller zu erfassen, Schwerpunkte zu erkennen und Inhalte effizient einzuordnen. Damit können sie einen spürbaren Beitrag zu einer adressatengerechteren und entscheidungsrelevanteren Nachhaltigkeitsbericht erstattung leisten.
Übersicht 5: Auswertung der Nutzung von Grafiken
Werden Grafiken eingesetzt?
Nutzung von Grafiken
Die Analyse der Verwendung von Grafiken zeigt, dass visuelle Elemente in der Nachhaltigkeitsberichterstattung weit verbreitet sind. Grafiken werden in 24 von 34 Berichten (71 Prozent) eingesetzt; zehn (29 Prozent) verzichten darauf. Grafiken sind damit ein häufig genutztes, aber keineswegs selbstverständliches Gestaltungselement.
Wo sie eingesetzt werden, finden sich Grafiken in unterschiedlichen Formen – etwa zur Zusammenfassung von Ergebnissen, zur Darstellung von Zusammenhängen zwischen Themen oder zur Visualisierung von Strukturen, Prozessen oder Kennzahlen.
Die bloße Präsenz von Grafiken ist kein Indikator für eine bessere Leseführung; vielmehr entscheidet ihre inhaltliche Einbindung darüber, ob sie Orientierung schaffen oder lediglich gestalterische Akzente setzen.
Darstellung der Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Analyse der Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zeigt ein konsistentes Bild: In nahezu allen untersuchten Berichten werden die IROs grafisch oder tabellarisch dargestellt; lediglich ein Unternehmen beschränkt sich auf eine reine Beschreibung im Fließtext. Strukturierte Darstellungsformen haben sich damit klar als Standard in der Praxis etabliert.
Diese Dominanz strukturierter Darstellungsformen spricht dafür, dass Unternehmen die IROs bewusst als zentrale, systematisch erfassbare Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung verstehen. Tabellen und Grafiken ermöglichen dabei eine kompakte, vergleichbare und formal klare Darstellung der identifizierten IROs und reduzieren zugleich Interpretationsspielräume, die bei narrativen Beschreibungen entstehen könnten.
Quelle: KPMG in Deutschland, 2026
Quelle: KPMG in Deutschland, 2026
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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Darüber hinaus erfüllen strukturierte IRO-Darstellungen eine wichtige Orientierungsfunktion im Bericht: Sie bilden den Bezugspunkt für die nachgelagerten Angaben zu Policies, Actions, Targets und Metrics und machen sichtbar, auf welche wesentlichen Themen sich Steuerung und Maß nahmen tatsächlich beziehen.
Besonders wirkungsvoll sind strukturierte IRO-Darstellungen dort, wo sie nicht isoliert stehen, sondern klar mit den nachfolgenden PATM-Angaben verknüpft sind. In diesen Fällen fungieren sie als inhaltlicher „Anker“, der es den Lesenden erleichtert, den roten Faden zwischen Wesentlichkeitsanalyse, strategischer Ausrichtung und operativer Umsetzung nachzuvollziehen.
Kennzeichnung freiwilliger Informationen
Die ESRS stellen klar, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitserklärung über die verpflichtenden Angaben hinaus durch ergänzende Informationen erweitern dürfen. Nach ESRS 1.114 sowie den korrespondierenden Regelungen in den Draft Simplified ESRS (insbesondere ESRS 1.108–110) können solche zusätzlichen Angaben unter anderem aus anderer Gesetzgebung, anerkannten Rahmenwerken oder nutzerbezogenen Informationsbedarfen stammen – auch dann, wenn sie nicht aus der Wesentlichkeitsanalyse resultieren.
Zentrale Voraussetzung für ergänzenden Informationen:
– Klar als solche identifizierbar
– Erfüllung der qualitativen Merkmale von Informationen (unter anderem Ausgewogenheit, Klarheit, Neutralität und Vollständigkeit)
– Keine Überdeckung oder Verwässerung wesentlicher Informationen
Die Standards schaffen damit bewusst Raum für zusätzliche Kontextualisierung – knüpfen diese aber an klare Transparenz- und Darstellungsanforderungen.
Die Analyse zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der DAX-40-Unternehmen (31 von 34 Unternehmen, rund 91 Prozent) keine ergänzenden freiwilligen Informationen berichten, drei Unternehmen kennzeichnen die freiwillige Informationen explizit als solche.
Damit ist die klare Abgrenzung zwischen verpflichtenden ESRS-Angaben und ergänzenden Inhalten in der aktuellen Berichtspraxis weitgehend etabliert. Dies ist zu begrüßen, da ein hoher Umfang freiwilliger Informationen ohne klare Kennzeichnung das Risiko birgt, wesentliche ESRS-Angaben zu überlagern. In solchen Fällen kann die Vielzahl zusätzlicher Inhalte die Aufmerksamkeit der Leser von den tatsächlich entscheidungsrelevanten Aussagen ablenken.
Die explizite Kennzeichnung freiwilliger Informationen wirkt diesem Effekt entgegen, indem sie hilft, Prioritäten sichtbar zu halten und die Wesentlichkeit zentraler Angaben nicht zu verschleiern.
Fazit: Struktur als Qualitätsfaktor der ESRS Berichterstattung
Die Analyse der DAX-40-Nachhaltigkeitsberichte zeigt, dass sich viele zentrale Struktur- und Darstellungselemente der ESRS-Berichterstattung bereits etabliert haben. Insbesondere die Gliederung in die vier ESRS-Abschnitte, die Orientierung des Aufbaus an der Reihenfolge der ESRS-DRs und die strukturierte Darstellung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen bilden eine tragfähige Grundlage für adressatengerechte Berichte. Auch die Kennzeichnung freiwilliger Informationen ist in der Praxis überwiegend umgesetzt und trägt zur Abgrenzung verpflichtender und ergänzender Inhalte bei.
Dabei wird deutlich, dass die Qualität der Berichterstattung maßgeblich durch konzeptionelle Gestaltungsentscheidungen beeinflusst wird. Herausforderungen zeigen sich dort, wo Informationen fragmentiert sind oder ihre Einordnung für Leser nicht unmittelbar ersichtlich ist – etwa durch Incorporation by Reference, einer rein sequenziellen Abarbeitung von DRs oder einer fehlenden Kennzeichnung von freiwilligen Zusatzinformationen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodell, wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den nachfolgenden Angaben zu Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen nur eingeschränkt erkennbar sind oder durch unwesentliche Informationen überlagert werden.
Positiv hervorzuheben ist, dass viele Unternehmen Strukturierung gezielt einsetzen, etwa durch tabellarische IRO-Darstellungen oder unterstützende Grafiken. Weniger verbreitet ist bislang die Nutzung von Instrumenten zur bewussten Staffelung der Informationsgranularität, wie Executive Summaries oder Anlagen. Diese von den Draft Simplified ESRS ausdrücklich vorgesehenen Elemente können erheblich zur Klarheit und Entscheidungsrelevanz beitragen – vorausgesetzt, die qualitativen Anforderungen werden konsequent eingehalten.
Für Unternehmen der zweiten Welle zeigt die DAX-40-Praxis deutlich: ESRS-Konformität ist die notwendige Ausgangsbasis. Entscheidend für die Wirkung der Berichterstattung ist jedoch eine klare Berichtslogik, die Orientierung schafft, Wesentliches sichtbar priorisiert und Detailtiefe gezielt strukturiert. Struktur ist damit kein formales Thema, sondern ein zentraler Hebel für verständliche und entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsberichte.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Stefanie Jordan, WPin, ist Director bei KPMG in Deutschland und leitet im Department of Professional Practice den Bereich ESG-Reporting. Sie ist Mitglied im IDW-Arbeitskreis CSRReporting sowie in den IDW-Arbeitsgruppen CSRD und ESRS sowie FAQ Artikel 8 TaxonomieVerordnung.
EU-Kommission veröffentlicht
EU-Taxonomie
Die EU-Kommission hatte am 17. Dezember 2025 einen Entwurf zu neuen FAQs (Draft Commission Notice) zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, die nun finalisiert und am 30. April 2026 im EU-Amtsblatt unter C/2026/2558 veröffentlicht wurden (im weiteren „FAQs“). Die FAQs sollen Unternehmen bei der Auslegung und Umsetzung der Berichterstattung über taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sowie Vermögenswerte unterstützen.
In den insgesamt 17 Fragen werden die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen erläutert. Insbesondere beziehen sich die FAQs auf:
Sebastian Kirst, WP/StB, ist Senior Manager bei KPMG und im Department of Professional Practice zuständig für ESG-Reporting. Hier setzt er sich schwerpunktmäßig mit den Themen der CSRD und ESRS auseinander.
finale FAQs zur
– Fragen zur erstmaligen Anwendung des Delegierten Rechtsakts vom 4. Juli 2025 („Omnibus Delegated Act“), – Fragen zum neu eingeführten Wesentlichkeitsansatz und – Fragen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Finanzunternehmen im Hinblick auf Special Purpose Vehicles (SPVs).
Die FAQs führen keine neuen Anforderungen ein und erweitern bestehende Rechte oder Pflichten nicht. Sie dienen ausschließlich der Klarstellung und praktischen Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
Die FAQs können ↗ hier heruntergeladen werden.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
EU-Kommission
veröffentlicht Entwurf der Delegierten Verordnung zur Übernahme
der überar
beiteten ESRS
in geltendes Recht und Entwurf
der Delegierten Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 den Entwurf der Delegierten Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht veröffentlicht.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte ihre Entwürfe für die überarbeiteten Exposure Drafts (ED) nach Berücksichtigung der Kommentare aus der öffentlichen Konsultation als sogenannten „Technical Advice“ an die EU-Kommission am 3. Dezember 2025 übergeben (wir berichteten in ↗ EAN 52/2025 ). Nach der Konsultation mit einer Reihe von Interessengruppen hat die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den technischen Empfehlungen der EFRAG vorgenommen, mit dem vorrangigen Ziel, die Anwendung der Standards zu erleichtern, indem bestimmte Bestimmungen präzisiert und den Unternehmen gewisse zusätzliche Flexibilitäten eingeräumt werden. Die diesbezüglichen Änderungen betreffen unter anderem folgende Punkte:
– Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsbeurteilung
– „Fair Presentation“
– Aggregations- und Disaggregationsgrad
– Auslassung von Informationen in bestimmten Fällen
– Erwartete finanzielle Auswirkungen
– Berichtsgrenzen für Treibhausgasemissionen
– Mikroplastik
– Emission von Schadstoffen
– Besonders besorgniserregende Stoffe
– Vorfälle im Bereich der Menschenrechte und Diskriminierung
– Vermögensverwaltungsaktivitäten
Der Entwurf für die Delegierte Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung soll ein einfaches und standardisiertes Rahmenwerk für die Unternehmen bereitstellen, die keinen verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten unterliegen. Die Standards sind darauf ausgelegt, dem sogenannten „Trickle-down-Effekt“ der Berichterstattung in der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken, indem er die Informationen begrenzt, die für die Zwecke der Nachhaltigkeitsbericht erstattung von Unternehmen in der Wertschöpfungskette verlangt werden dürfen, die nicht mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen.
Mit den Veröffentlichungen beginnt eine jeweils vierwöchige Konsultationsfrist, die am 3. Juni 2026 endet.
Die Texte der Entwurfsfassung für die überarbeiteten ESRS können ↗ hier und die der Entwurfsfassung für den Freiwilligen Standard können ↗ hier heruntergeladen werden.
IDW RS FAB 18 veröffentlicht
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW- Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18) verabschiedet, die den zuletzt 2014 geänderten IDW RS HFA 18 zum gleichen Thema ersetzt. Die IDW- Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. März 2026 beginnen.
Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur wenige Änderungen vorgenommen.
Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 18 wurde in einer Mitteilung auf der ↗ Internetseite des IDW bekannt gegeben.
IFRIC Update März 2026 veröffentlicht
Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat am 31. März 2026 im Anschluss an die Diskussion in der MärzSitzung folgende (vorläufige) Agenda-Entscheidungen veröffentlicht:
Vorläufige Agenda Entscheidungen
– Reassessment of Control (IFRS 10 Consolidated Financial Statements )
Agenda Entscheidungen zur Vorlage beim IASB
– Classification of a Foreign Exchange Difference from an Intragroup Monetary Liability (or Asset) (IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements )
– Economic Benefits from Use of a Battery under an Offtake Arrangement (IFRS 16 Leases )
– Fair Presentation and Compliance with IFRS Accounting Standards (IAS 1 Presentation of Financial Statements ) – Assessment of a Specified Main Business Activity for the Purposes of the Separate Financial Statements of a Parent (IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements )
– Scope of the Requirement to Disclose Expenses by Nature (IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements )
– Classification of Gains and Losses on a Derivative Managing a Foreign Currency Exposure (IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements )
– Presentation of Taxes or Other Charges that Are Not Tax Expense or Tax Income Applying IAS 12 Income Taxes (IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements )
– Updates to Committee’s agenda decisions for IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements
Die Agenda-Entscheidungen werden dem IASB in seiner nächsten Sitzung vorgelegt und bei Zustimmung des IASB in einem Addendum zu diesem IFRIC Update veröffentlicht.
Der vollständige IFRIC Update Newsletter ist über die Website des IASB unter diesem ↗ Link abrufbar.
Aktuelles aus unserem Wirtschafts-Blog „Klardenker“
Unternehmen scheitern bei KI nicht an der Technologie – sondern an sich selbst Viele Unternehmen scheitern beim Einsatz von künstlicher Intelligenz nicht an der Technologie, sondern an internen Strukturen und Verhaltensmustern. Eine fehlende Strategie, Silodenken, mangelhafte Datenqualität und unklare Verantwortlichkeiten bremsen den Mehrwert von KI-Initiativen deutlich aus. Statt Produktivitätsgewinnen entstehen Pilotprojekte ohne Skalierung. Hinzu kommen kulturelle Hürden: Führungskräfte delegieren KI zu stark an IT-Abteilungen, während Fachbereiche und Management nicht aus reichend eingebunden sind. Ohne Akzeptanz, klare Governance und veränderte Entscheidungsprozesse bleibt das KI-Potenzial unausgeschöpft – trotz hoher Investitionen. Unternehmen sollten KI als Organisations- und Transformationsthema begreifen. Dazu gehören klare Prioritäten, belastbare Datenstrukturen, interdisziplinäre Teams und gezielte Kompetenzentwicklung. Wer jetzt an diesen Punkten ansetzt, erhöht die Erfolgschancen von KI deutlich – und verhindert, dass technologische Möglichkeiten an internen Blockaden scheitern. ↗ Lesen Sie dazu unsere Analyse
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Warum integrierte Planung jetzt zur Führungs aufgabe wird
Integrierte Planung wird vor dem Hintergrund volatiler Märkte, geopolitischer Unsicherheiten und dauerhaft hoher Kosten zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Klassische, funktional getrennte Planungsansätze reichen nicht mehr aus, weil sie weder die notwendige Geschwindigkeit noch eine durchgängige Transparenz ermöglichen. Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, Finanzsteuerung, Lieferketten und operative Planung enger miteinander zu verzahnen. In der Praxis fehlt dafür jedoch häufig die Grundlage: Daten sind nicht konsistent integriert, Verantwortlichkeiten bleiben unklar und Entscheidungen stützen sich auf fragmentierte Informationen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von außen – etwa durch regulatorische Vorgaben, wachsende Anforderungen an Resilienz und den Einsatz von KI in der Unternehmenssteuerung. Ohne ein belastbares Gesamtbild bleibt Planung reaktiv und verliert ihre strategische Funktion. Integrierte Planung sollte als Führungsaufgabe verstanden und entsprechend verankert werden. Wer Governance, Datenbasis und Zusammenarbeit konsequent neu ausrichtet, verbessert die Qualität von Entscheidungen, erhöht die Reaktionsfähigkeit und stärkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit. ↗ Jetzt lesen
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Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:
↗ Verteilung von Chancen und Risiken im Factoring verkaufter Forderungen
Working-Capital-Maßnahmen wie der revolvierende Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Programmen gewinnen aktuell wieder deutlich an Beliebtheit und Relevanz. Diese Entwicklung wird getrieben von makroökonomischer Unsicherheit, höheren Liquiditätsbedarfen sowie der Zunahme verspäteter Zahlungen.
↗ Finanzinstrumente bei Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS
↗ CGO – das Governance-Magazin
↗ Treasury Management Systeme im Wandel durch Künstliche Intelligenz
Unternehmensübernahmen und Fusionen sind wesentliche strategische Schritte, die die Wettbewerbsfähigkeit und Marktdurchdringung eines Unternehmens nachhaltig stärken können. Da Unternehmenszusammenschlüsse für viele Unternehmen jedoch kein Kerngeschäft darstellen, betreten die Beteiligten häufig fachliches Neuland.
Im Fokus der aktuellen Ausgabe: Der Einflussfaktor Geopolitik – zwischen angepasstem Risikomanagement und neuer Wachstumsdynamik.
Im Corporate Treasury ist ein klarer technologischer Entwicklungspfad erkennbar: Treasury-Management-Systeme (TMS) erweitern ihre bislang funktions- und prozessorientierten Benutzeroberflächen schrittweise um KI-gestützte Interaktionsformen.
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
↗ Guides to financial statements
↗ Enhancing the SASB Standards
↗ New amendments proposed to EU Taxonomy
↗ Insurers‘ 2025 annual financial statements
Illustrative disclosures and disclosure checklists under IFRS® Accounting Standards
Further proposals to improve the relevance of industry-based disclosures
European Commission proposes streamlined technical screening criteria
Updated observations from insurers‘ reporting under IFRS 17 and IFRS 9
IHRE REGIONALEN ANSPRECHPERSONEN
Regional verwurzelt, deutschlandweit vernetzt – Ihre regionalen Ansprechpersonen bei KPMG
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IHRE ANSPRECHPERSONEN AUS DER GRUNDSATZABTEILUNG
Das Department of Professional Practice (DPP) ist bei KPMG die zentrale Grundsatzabteilung für alle relevanten Fachfragen der Unternehmensberichterstattung. Ich freue mich, Ihnen meine Kolleg:innen aus den folgenden Fokusbereichen vorzustellen. Wählen Sie Ihre Ansprechperson.
Christian Zeitler
Leiter des DPP T +49 30 2068-4711
czeitler@kpmg.com
FOKUS: RECHNUNGSLEGUNG
Fragestellungen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS sind Schwerpunkt unserer Expertise.
Prof. Dr. Hanne Böckem T +49 30 2068-4829 hboeckem@kpmg.com
Dr. Markus Fuchs T +49 30 2068-2992 markusfuchs@kpmg.com
Dr. Matthias Fuchs T +49 89 9282-1160 matthiasfuchs@kpmg.com
Patrick Krätschmer T +49 89 9282-3197 pkraetschmer@kpmg.com
FOKUS: NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Die Herausforderungen von CSRD, EU-Taxonomie und ESRS meistern: Mit unserer Expertise in dem dynamischen Umfeld stehen wir Ihnen zur Seite.
Stefanie Jordan T +49 30 2068-2561 stefaniejordan@kpmg.com
Ingo Rahe T +49 30 2068-4892 irahe@kpmg.com
FOKUS: CAPITAL MARKETS
IPO, Spin-off, Kapitalmarkttransaktionen? Damit sind Sie bei uns richtig.
Ines Knappe T +49 30 2068-4347 iknappe@kpmg.com
Patrick Krätschmer T +49 89 9282-3197 pkraetschmer@kpmg.com
Volker Specht T +49 30 2068-2366 vspecht@kpmg.com
Ingo Rahe T +49 30 2068-4892 irahe@kpmg.com
Volker Specht T +49 30 2068-2366 vspecht@kpmg.com
FOKUS: FINANCIAL SERVICES
Das besondere Regulierungsumfeld von Banken, Versicherungen und Asset Managern fordert einen eigenständigen Expertiseschwerpunkt.
Katrin Skowronek T +49 30 2068-4476 kskowronek@kpmg.com
Michael Bär T +49 69 9587-3218 mbaer@kpmg.com
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KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heidestr. 58
10557 Berlin
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Die Ansichten und Meinungen in Gastbeiträgen sind die des Interviewten und entsprechen nicht unbedingt den Ansichten und Meinungen von KPMG in Deutschland.