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KPMG Newsletter fundamental review of the trading book

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Operationelle Risiken Finale Überarbeitung der Kapitalansätze in Säule I durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht („Basel IV“)

Januar 2018

Beschlossene Änderung des Berechnungsverfahrens für die Eigenmittelunterlegung Zusammenfassung

Am 7. Dezember 2017 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Finalisierung der Basel IIIRegelungen veröffentlicht. Diese beinhalten u. a. einen neuen Rahmen für die Ermittlung der Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken (OpRisk). Die Regeln, die manche als „Basel IV“ bezeichnen, richten sich an alle Institute, welche sich direkt den Basler Empfehlungen unterwerfen, besitzen darüber hinaus aber Ausstrahlungswirkung auf die zu erwartende Umsetzung für alle Institute in Europa. Der neue Rahmen ersetzt alle bestehenden Kapitalansätze für operationelle Risiken unter Säule I durch einen einzigen nicht modellbasierten Messansatz (Standardised Approach, im Folgenden SA) und ist ein vollständiger Bruch mit dem bisherigen Vorgehen. Der modellbasierte fortschrittliche Messansatz (Advanced Measurement Approach – AMA) ist zukünftig nicht mehr gestattet.

Basierend auf den Erfahrungen mit OpRisk in der Finanzmarktkrise gelangte man zur Auffassung, dass der angewendete Säule IRahmen zu keiner angemessenen Eigenkapitalunterlegung führt. Der neue Ansatz soll Einfachheit und Vergleichbarkeit gewährleisten, aber auch gleichzeitig eine gewisse Risikosensitivität erlauben. Dazu werden historische Finanzinformationen mit internen Verlustdaten kombiniert. Neben einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen in Einzelfällen kann der neue Ansatz vor allem zur Notwendigkeit der Überarbeitung der Prozesse zur Verlustdatensammlung führen. Ungeachtet der neuen Säule I werden umfassende Anforderungen an den Umgang mit OpRisk und sonstigen nicht-finanziellen Risiken sowie eine ökonomische Kapitalbetrachtung unter Säule II auf europäischer und nationaler Ebene aufrechterhalten und verschärft.

Inhalt Zusammenfassung Seite 1 Regulatorischer Hintergrund Seite 2 Inhalte der neuen Konsultation - Eigenmittelberechnung - Qualitative Mindestanforderungen Seite 2 Implikationen und Handlungsbedarfe für Institute Seite 4 Nächste Schritte Seite 5

Das neue Rahmenwerk soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

© 2018 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.


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