Agil unterwegs. Nachnutzung dauerhaft mitdenken. Standardisierung und Harmonisierung machen den Unterschied. Gezielt nutzerorientiert. Aufbauend auf
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© 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited byGuarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind Marken, die die unabhängigen Mitgliedsfirmen der globalen KPMG Organisation unter Lizenz verwenden.
AnforderungsgerechteDigitalisierungsunserer-undBranchenexpertise.Umsetzung von Online-Diensten. GanzheitlichePerspektive. Chancen der OZG-Umsetzung für eine nachhaltige Transformationausschöpfen. Rechtsicherere Begleitung bei der OZG-Umsetzung.
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Acht Grundprinzipien zur erfolgreichen
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Es werden passende nutzerzentrierte Methoden gewählt, um die gesetzlichen Anforderungen aus dem OZG sowie klar gesetzte Projektziele nachhaltig zu erreichen und den größtmöglichen Mehrwert aus Nutzenden- und Kundensicht zu erzielen. Unsere Expertinnen und Experten wenden je nach Projektanforderung sowohl klassische als auch agile Projektmanagementmethoden an.
Agil unterwegs.
Unsere interdisziplinären Teams setzen projektspezifische Lösungen im Rahmen eines agilen Vorgehens ergebnisorientiert um. Umsetzungsaufgaben werden iterativ überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Nachnutzung entwickelter Lösungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Verwaltungsdigitalisierung und die Zukunft des OZG. Durch unsere umfassende Projekterfahrung im OZG-Kontext führen wir Sie auf den richtigen Pfad, egal, ob Sie nachnutzbare Software in ihrer Behörde betreiben, eine EfA-Lösung entwickeln, oder eine Eigenentwicklung vornehmen möchten.
Nachnutzung dauerhaft mitdenken.
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globalen KPMG Organisation unter Lizenz verwenden.
Im Rahmen der gängigen technischen und organisatorischen Standards im OZGUmfeld setzen wir auf flexible IT-Lösungen, die von Beginn an auf Interoperabilität und die Anbindung der notwendigen Fachverfahren ausgerichtet und vorbereitet sind. Standardisierte Schnittstellen stellen die Anbindung von Fachverfahren und Registern aller Verwaltungsebenen sicher.
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Standardisierung und Harmonisierung machen den Unterschied.
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Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Wir setzen auf gezielte Nutzerorientierung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Sachbearbeitenden in den Fachverfahren. Dabei setzen wir auf die proaktive und frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder wie kommunale Spitzenverbände, oder Fachverfahrenshersteller unter Einbeziehung eines aufgesetzten Veränderungsmanagements.
Durch unsere langjährige Erfahrung in Digitalisierungsprojekten der öffentlichen Hand wissen unsere Expertinnen und Experten ganz genau, welche Stakeholder für die unterschiedlichen Aufgaben bei der OZG-Umsetzung anzusprechen und einzubinden sind. Wir navigieren Sie sicher durch den Dschungel der Verantwortlichkeiten.
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Perspektive.Diensten.UmsetzungAnforderungsgerechtevonOnline-Ganzheitliche
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Beachtung aller relevanten Vorgaben und Anforderungen an die OZG-Umsetzung und schaffen den Blick aufs große Ganze. Von den Servicestandards über die sinnvolle Anwendung des EfA-Prinzips, bis hin zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten zur Seite.
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Die Themen des OZG werden den öffentlichen Sektor noch lange begleiten, die Verwaltungsdigitalisierung ist noch nicht auf der Zielgeraden. Um eine nahtlose übergreifende Leistungserbringung zu gewährleisten, müssen die Prozesse im Back-End elektronisch vernetzt werden. Dazu sollte das Design von End-to-End Prozessen in den Fokus rücken. Darunter fällt auch die effiziente Anbindung von Fachverfahren und Register an die Verwaltungsportale. Wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie den zielführenden Einsatz von Zukunftstechnologien wie beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI) oder Machine Learning in ihren Digitalisierungsprojekten umsetzen können.
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Rechtsicherere Begleitung bei
OZG-Umsetzung.*
die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.
Bei der Umsetzung des OZG ist eine umfassende Analyse des rechtlichen Rahmens und der bereits digitalisierten Leistungen erforderlich. Hierbei sind diverse (verwaltungs-)rechtliche Prozesse, die durch die Regelungen des OZG angestoßen werden sollen bzw. müssen, zu beachten. Beginnend mit der Erläuterung der Gesetzesvorgaben und Aufschlüsselung der durch das OZG entstehenden einzelnen Verpflichtungen der Verwaltungsbehörden hin zur konkreten Übernahme und Vorbereitung eben jener Aufgaben. Schritt für Schritt gibt KPMG Law Vorgehensempfehlungen und Einschätzungen für die OZG-Umsetzung in Ihrer Behörde, die ausführlich von den Law Expertinnen und Experten auf ihre Rechtssicherheit hin überprüft wurden. Das Knowhow von KPMG Law beschränkt sich dabei nicht nur auf das Verfassungs und Verwaltungsrecht, sondern schließt sämtliche relevanten Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Vergaberecht, das Datenschutzrecht, das IT-Recht und auch die Vertragsgestaltung mit ein. Dadurch erhalten Sie eine ganzheitliche Rechtsberatung „aus einer Hand“. Kontakt Kristina Knauber KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht Senior BarbarossaplatzManager 2 50674 Köln T+49 221 kknauber@kpmg271689-1498-law.com*DieRechtsdienstleistungenwerdendurch
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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet.
Document Classification: KPMG Confidential
Dominika Zedler KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Managerin, T50674Barbarossaplatz1aConsultingKöln+4922120735373dzedler@kpmg.com
Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Rechtsdienstleistungen sind für bestimmte Prüfungsmandanten nicht zulässig oder können aus anderen berufsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein.
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