Accounting News
Aktuelles zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
März 2023
Liebe Leserinnen und Leser,
auf umsatzstarke multinationale Unternehmen kommen neue Berichtspflichten zu: Künftig sollen sie einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen. Ziel ist es, Transparenz über länderbezogene Ertragsteuerzahlungen zu erhalten. Die geplante Neuerung geht auf die Country-by-Country-ReportingRichtlinie zurück. Anfang Dezember 2022 wurde der Regierungsentwurf des entsprechenden deutschen Umsetzungsgesetzes vorgelegt. In Bezug auf den Inhalt des Berichts können Unternehmen auf die bereits nach § 138a AO erforderlichen Angaben zurückgreifen. Übermittelt werden müssen diese bislang allerdings nur an Behörden.
Abschließend informieren wir Sie über die Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments über die Inhalte der Verordnung zu EU Green Bonds („EuGB“).
Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre Prof. Dr. Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice
INHALT 01 HGB-Rechnungslegung 2 Neue Berichtspflichten über länderbezogene Ertragsteuerinformationen geplant 2 02 Nachhaltigkeitsberichterstattung 4 EU Green Bond Standard: vorläufige politische Einigung über europäische grüne Anleihen 4 03 Klardenker-Blog 5 04 Veranstaltungen 6 05 Veröffentlichungen 8 06 Ansprechpartner:innen 10
Neue Berichtspflichten über länderbezogene Ertragsteuerinformationen geplant
Die Ertragsteuerzahlungen von Unternehmen sollen transparenter werden. Zu diesem Zweck legte die EU schon 2021 die sogenannte Country-by-Country-Reporting-Richtlinie vor. Sie sieht für in der EU tätige umsatzstarke multinationale Unternehmen die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts vor. Im Dezember 2022 wurde nun der Regierungsentwurf des entsprechenden Umsetzungsgesetzes veröffentlicht.
Durch die erhöhte Transparenz über die Besteuerung soll die Verantwortung der Unternehmen für das Allgemeinwohl gefördert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fairness der nationalen Steuersysteme gestärkt werden.
Die Gesetzesinitiative 1 beruht auf dem 2013 von der OECD und den G20-Staaten verabschiedeten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). In Umsetzung von Punkt 13 des Aktionsplans wurden multinationale Unternehmen in Deutschland bereits durch § 138a AO verpflichtet, länderspezifische Steuerangaben an Behörden weiterzuleiten. Bislang mussten diese Angaben allerdings nicht veröffentlicht werden.
Verpflichtete Unternehmen
Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts kann
– inländische unverbundene Unternehmen sowie
inländische oberste Mutterunternehmen
in den Rechtsformen der AG, KGaA, Europäischen Gesellschaft (SE) und GmbH sowie der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft treffen. Voraussetzung ist, dass sie – etwa durch eine Niederlassung oder eine dauerhafte Geschäftstätigkeit – in mindestens einem anderen Staat aktiv sind und gleichzeitig bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.
Darüber hinaus kann auch eine inländische Tochtergesellschaft in den oben genannten Rechtsformen, deren oberstes Mutterunternehmen seinen Sitz in einem Drittstaat 2 hat, ebenso wie inländische Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat in den Anwendungsbereich fallen.
CRR-Kreditinstitute und Große Wertpapierinstitute, die bereits nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften 3 Ertragsteuerinformationen offengelegt haben, sind von der neuen Berichtspflicht ausgenommen.
Inhalt des Berichts
Die Berichterstattung umfasst:
– vier allgemeine Angaben, das heißt den Namen der Gesellschaft, den Berichtszeitraum, die Währung und – für Konzerngesellschaften – eine Liste aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, 4 sowie – sieben (überwiegend quantitative) Angaben zur Ertragslage.
Die sieben Angaben zur Ertragslage beinhalten:
1. Kurze Beschreibung der Geschäftstätigkeiten
2. Anzahl der Arbeitnehmenden im Berichtszeitraum
3. Erträge im Berichtszeitraum
4. Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern
5. Für den Berichtszeitraum zu zahlende Ertragsteuern
6. Im Berichtszeitraum gezahlte Ertragsteuern
7. Einbehaltene Gewinne am Ende des Berichtszeitraums.
1 Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, EU ABl. L 429 vom 1. Dezember 2021, S. 1; Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vom 7. Dezember 2022, online hier abrufbar.
2 Das heißt weder EU- noch EWR-Staaten.
3 Vergleiche § 26a Abs. 1 S. 2 KWG.
4 Die Liste muss diejenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen umfassen, die ihren Sitz in der EU, einem EWRVertragsstaat oder in einem der – von der EU identifizierten – „nicht kooperativen Ländern“ haben.
2 Accounting News Ausgabe März 2023 © 2023 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 01
HGB-RECHNUNGSLEGUNG
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HGB-RECHNUNGSLEGUNG
Um den Aufwand zu begrenzen, können die Angaben alternativ auch gemäß den Vorgaben des länderbezogenen Berichts nach § 138a AO gemacht werden.
Die sieben Angaben zur Ertragslage müssen – nach im Gesetzentwurf konkretisierten Vorgaben – grundsätzlich länderbezogen erfolgen.
Sind inländische Tochterunternehmen von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat zur Berichterstattung verpflichtet (siehe oben), müssen sie das oberste Mutterunternehmen auffordern, ihnen für das vergangene Geschäftsjahr einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen. Kommt das Mutterunternehmen der Aufforderung nicht ordnungsgemäß nach, muss das Tochterunternehmen diese Tatsache offenlegen und veröffentlichen und zusätzlich – soweit möglich – selbst einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen (zu dessen Offenlegung und Veröffentlichung siehe unten).
Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer
Der Bericht wird vom Abschlussprüfer nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Er muss im Rahmen der Jahresabschlussprüfung lediglich beurteilen, ob die Gesellschaft
für das Geschäftsjahr, das dem Geschäftsjahr vorausgeht, das Gegenstand der Abschlussprüfung im Hinblick auf die Finanzberichterstattung war, zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet war und, wenn ja, – die Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts erfüllt hat („erweiterte Abschlussprüfung“).
Der Prüfer muss über das Ergebnis seiner Prüfungen in einem besonderen Abschnitt im Bestätigungsvermerk berichten. Eine freiwillige Beauftragung des Abschlussprüfers zur inhaltlichen Prüfung nach IDW PS 490 5 ist allerdings möglich.
Prüfung des Berichts durch den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat muss die Rechtmäßigkeit, Ordnungsgemäßheit und Zweckmäßigkeit des Ertragsteuerinformationsberichts prüfen. Aufgrund der eingeschränkten gesetzlichen Prüfpflicht des Abschlussprüfers trifft ihn eine gesteigerte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Berichts.
Offenlegung und Veröffentlichung des Berichts
Der Bericht muss spätestens ein Jahr nach Ende des Berichtszeitraums beim Unternehmensregister eingereicht werden (Offenlegung). Er ist zudem für mindestens fünf Jahre kostenlos und in deutscher Sprache auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen (Veröffentlichung).
5 „Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen“.
Die Pflicht zur Veröffentlichung entfällt, wenn auf der Internetseite der Gesellschaft auf die Offenlegung im Unternehmensregister hingewiesen wird.
Weitere Änderungen des Handelsbilanzrechts
Der Gesetzentwurf definiert zudem den Passus „verbundene Unternehmen“ klarer und weiter und dehnt darüber hinaus die Pflicht zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen auf inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften aus, die ihren Sitz außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben.
Inkrafttreten
Die Vorschriften zum Ertragsteuerinformationsbericht finden erstmals auf Berichte für nach dem 21. Juni 2024 beginnende Geschäftsjahre Anwendung. Die Vorgaben zur erweiterten Abschlussprüfung finden erstmals Anwendung für die Prüfung des darauffolgenden Geschäftsjahres.
WEITERE INFORMATIONEN
Regierungsentwurf vorgelegt
Ausführlichere Informationen finden Sie im ACIFolder zum Ertragsteuerinformationsbericht, der hier abrufbar ist.
Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind und Gewinne erwirtschafStakeholder über die Besteuerung soll die Verantwortung der Unternehmen für das Allgemeinwohl gefördert und das Vertrauen der Bürger in die Fairness der nationalen Steuersysteme gestärkt werden. 2101 des Europäischen Parlaments und
erinformationen durch bestimmte Unternehmen und ZweigEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
niederlassungen vom 7.12.2022, online abrufbar unter
nen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
hält der Regierungsentwurf nur wenige Änderungen: Erleichterungen gelten nun nicht nur für CRR-Kreditinstitute, gleichgesetzt.
tungspflicht neue Aufgaben zu: Er muss den Ertragsteuerinfor-
erstattung prüfen. Eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer wie für die Finanzberichterstattung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat kann sich daher bei seiner Prüfung nicht auf die Ergebnisse einer solchen Prüfung stützen, es sei denn, er beauftragt auf freiwilliger Basis eine entsprechende Prüfung. Verzichtet er hierauf, trifft ihn eine erhöhte Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit des Berichts. Auch deshalb sollte der Aufsichtsrat sich schon frühzeitig mit dem Vorstand beraten, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Berichtspflicht geschaffen wurden. Zum Hintergrund der Gesetzesinitiative: 2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Staaten einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). In Umsetzung von Punkt 13 des Aktionsplans wurden multinationale Unternehmen bereits durch 138a AO verpflichtet, länderspezifische Steuerangaben an Behörden weiterzuleiten. Diese Angaben wurden bislang allerdings nicht verim Bereich der Besteuerung, EU ABl. 146 vom 3.6.2016, S.
ZUR PERSON
Dr. Astrid Gundel, Ass. jur., Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth), ist Senior Managerin und fachliche Leiterin des Audit Committee Institute e. V.
3 Accounting News Ausgabe März 2023 © 2023 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen,
KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen
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die
sind. Alle Rechte vorbehalten.
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Audit Committee Institute e.V. Audit Committee Institute e.V. (ACI) THE SQUAIRE Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Telefon +49 69 9587-3040 Fax +49 1802 11991-3040 E-Mail aci@kpmg.de www.audit-committee-institute.de Neue Berichtspflicht über länderbezogene Ertragsteuerinformationen geplant –Prüfpflicht des Aufsichtsratsrungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzunglinie« in deutsches Recht vorgelegt. In dernehmen und Konzerne sollen in Zukunft tionsbericht erstellen müssen. Ziel ist, TransUnternehmen und Konzerne aufgeschlüsSteuerhoheitsgebieten Ertragsteuer zahlen. Die Transparenz soll eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglichen, ob die Unternehmen durch Steuerzahlungen ihren
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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
EU Green Bond Standard: vorläufige politische Einigung über europäische grüne Anleihen
Die Verhandlungsführer des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben sich am 28. Februar 2023 über die Inhalte der Verordnung zu EU Green Bonds („EuGB“) geeinigt.
Die EU-Kommission hatte ihren Entwurf für eine Verordnung zur Einführung von EU Green Bonds am 6. Juli 2021 vorgelegt. Der EuGB-Vorschlag zielt darauf ab, die Verwendung der Bezeichnung „EU Green Bond“ für Anleihen zu regeln, die ökologisch nachhaltige Ziele verfolgen. Der Rat legte seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag am 13. April 2022 vor. Die Trilog-Verhandlungen begannen am 12. Juli 2022 und endeten mit der gestern erzielten vorläufigen Einigung.
Nach den Pressemitteilungen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments legt die Verordnung einheitliche Anforderungen für Emittenten von Anleihen fest, die die Bezeichnung „EU Green Bond“ oder „EuGB“ für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen verwenden wollen. Nach der vorläufigen Einigung müssen alle Erlöse aus EuGB in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sofern die betref -
fenden Sektoren bereits von ihr erfasst sind. Für die Sektoren, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, und für bestimmte, sehr spezifische Aktivitäten wird es eine Flexibilitätsreserve von 15 Prozent geben. Damit soll sichergestellt werden, dass der europäische Standard für grüne Anleihen von Anfang an verwendet werden kann.
Außerdem werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer europäischer grüner Anleihen eingeführt. Um Greenwashing auf dem Markt für grüne Anleihen im Allgemeinen zu verhindern, sieht die Verordnung auch einige freiwillige Offenlegungspflichten für andere ökologisch nachhaltige Anleihen und an Nachhaltigkeit gebundene Anleihen vor, die in der EU ausgegeben werden.
Die Vereinbarung ist vorläufig, da sie noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt und von beiden Organen angenommen werden muss, bevor sie endgültig ist. Die Verordnung wird zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sein.
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Aktuelles aus unserem Wirtschafts-Blog „Klardenker“
Wie Deutschlands Unternehmen den Krisen trotzen
Die anhaltend hohe Inflation, der Krieg in Europa und geopolitische Spannungen in Asien belasten die Unternehmen in Deutschland schwer. Doch statt den Kopf in den Sand zu stecken, legen die Unternehmen den Fokus ihrer Investitionen verstärkt auf den Ausbau ihrer Krisenfestigkeit. Schon vor dem Krieg in der Ukraine war vielen Führungskräften klar, dass ihre Sicherheit und insbesondere die Cybersicherheit in den nächsten Jahren zur Herausforderung werden. Die Covid-19-Pandemie hat die Digitalisierung in Deutschland stark beschleunigt und damit auch neue Angriffsmöglichkeiten für Cyberkriminalität geschaffen. Die neue globale Sicherheitslage hat diesen Trend verstärkt, und die Furcht vor politisch motivierten Cyberattacken steigt.
Die Analyse lesen Sie hier
IN EIGENER SACHE
Außerdem nennen wir auf unserem Klardenker-Blog fünf Punkte, wie das Metaverse unsere Arbeitswelt verändern wird , und wir liefern eine Standortbestimmung zum Thema autonomes Fahren . Unsere Themen finden Sie auch auf LinkedIn und Twitter
Neues schafft, wer Neues denkt. Abonnieren Sie den KPMG Klardenker. Regelmäßig erhalten Sie Einschätzungen unserer Expert:innen zu neusten Branchentrends. Jetzt anmelden
Start des Lieferkettengesetzes: unsere Erkenntnisse Neue Strukturen bei der Lieferantenüberwachung, mehr Transparenz in der Lieferkette und ein ausgefeiltes Risikomanagement: Das neue Jahr hat für zahlreiche Unternehmen in Deutschland Änderungen bezüglich ihrer Sorgfaltspflichten mit sich gebracht. Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Im Podcast hören Sie, wie Unternehmen die neuen Regularien umsetzen und welche Erkenntnisse wir bei KPMG gewonnen haben.
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KLARDENKER-BLOG
Hören Sie hier direkt in den Podcast rein.
KPMG Zukunftsgipfel 2022/2023
VIRTUELLE KONFERENZ
Das Höhencamp: hoch hinaus mit digitalen und vernetzten Strategien
Dienstag, 21. März 2023, 10.30 bis 12.00 Uhr
Das Gipfelfest: mit Weitblick in die Zukunft
Donnerstag, 15. Juni 2023, 9.30 bis 13.30 Uhr
Mit Weitblick in die Zukunft: Wir begleiten Sie auf einer virtuellen Bergexpedition durch drei der wichtigsten Wirtschaftsevents der kommenden Monate – den UNKlima gipfel, die Münchner Sicherheitskonferenz und das Technologie-Festival South by Southwest.
Gekrönt wird die Bergtour von unserem KPMG-Gipfelfest, einer hybriden Konferenz, auf der wir gemeinsam den Weg in eine erfolgreiche Zukunft anpeilen.
Auf den drei Etappen Basecamp, Aufstieg und Höhencamp betrachten wir mit Expert:innenwissen und Best-PracticeBeispielen die Megatrends ESG, digitale Transformation, Governance & Compliance sowie Business-Resilienz und geben Orientierung für Ihre aktuell wichtigsten Herausforderungen.
Ausgestattet mit diesem Wissen erklimmen wir am 15. Juni 2023 gemeinsam den KPMG Zukunftsgipfel. Hier bringen wir die Themen der vorangegangenen Veranstaltungen zusammen und blicken auf zukünftige Erfolgswege Ihres Unternehmens.
Anmeldung
Melden Sie sich jetzt hier kostenfrei zum Höhencamp an.
Veranstaltung verpasst? Hier Aufzeichnungen ansehen.
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VERANSTALTUNGEN
Wie funktionieren Interne Kontrollsysteme heute?
MODULBASIERTE VIRTUELLE SCHULUNGSREIHE
Schulungsreihe April/Mai 2023, jeweils 9.00–13.00 Uhr
Modul 1 „IKS-Grundlagen“ am 21. April 2023
– Modul 2 „IKS-Methodik anhand des Regelkreislaufs“ am 28. April 2023
– Modul 3 „IDW PS 982 und IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am 5. Mai 2023
– Modul 4 „IKS-Digitalisierung“ am 12. Mai 2023
Schulungsreihe November 2023, jeweils 9.00–13.00 Uhr
– Modul 1 „IKS-Grundlagen“ am 3. November 2023
– Modul 2 „IKS-Methodik anhand des Regelkreislaufs“ am 10. November 2023
– Modul 3 „IDW PS 982 und IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am 17. November 2023
– Modul 4 „IKS-Digitalisierung“ am 24. November 2023
Vor dem Hintergrund stetig steigender regulatorischer Anforderungen und Aufgaben gewinnen Interne Kontrollsysteme (IKS) in Unternehmen weiter an Bedeutung. Unsere interaktive Schulungsreihe richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die bereits grundlegend mit Internen Kontrollsystemen vertraut sind oder gerade dabei sind, ein Internes Kontrollsystem im Unternehmen aufzubauen bzw. zu modernisieren.
In den vier Modulen dieses Seminars lernen Sie durch unseren praxisnahen und agilen Schulungsansatz den operativen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Internen Kontrollsystems kennen. Im Rahmen unseres Seminars vermitteln wir Ihnen die folgenden Inhalte:
Einführung in die Corporate Governance und das Zusammenspiel zwischen Risikomanagement, Compliance, IKS und Interner Revision
Erklärung der methodischen Vorgehensweise bei Aufbau und Ausgestaltung eines IKS
– Erarbeitung der einzelnen IKS-Phasen des Regelkreislaufs (Scoping, Dokumentation, Beurteilung von Kontrollen und Berichterstattung)
– Dokumentation von Prozessen, Risiken und Kontrollen
– Einsicht in die praxisnahe Implementierung und Aufbau sowie das Management eines schlanken und wirksamen IKS
– IKS im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Eindrücke von der Prüfung des IKS gemäß dem IDW PS 982
– Interne Einblicke in aktuelle digitale Entwicklungen im Bereich IKS
Zielgruppe
Governance-Verantwortliche in Unternehmen (Risikomanagement, Compliance, Interne Revision und Internes Kontrollsystem), Verantwortliche für Finanzen und Controlling
Ihre Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Silvia Ulitzsch T +49 30 2068-1244 sulitzsch@kpmg.com
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für die virtuelle Schulung (vier Module) beträgt pro Person 1.000 Euro zzgl. USt . Bitte beachten Sie die Höchstteilnehmerzahl von 20 Personen je Modul.
Anmeldung
Die Schulung besteht aus vier Modulen und wird inhaltsgleich im April/Mai 2023 sowie im November 2023 durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Schulung nur komplett mit allen vier Modulen buchbar ist. Sollten Sie einen Termin Ihrer Schulungsreihe nicht wahrnehmen können, können Sie das inhaltsgleiche Modul der zweiten Schulungsreihe buchen.
Sie können sich hier für die Teilnahme an der Schulungsreihe registrieren.
Alle Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier Auch Anmeldungen sind dort online möglich – schnell und unkompliziert.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
Wir informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung.
Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt Form an: Einblicke in den aktuellen Stand der sektoragnostischen European Sustainability Reporting Standards
Enforcement-Prüfungsschwerpunkte 2023
RWZ 32/2023
Andrea Sternisko
Betriebsberater 03/23, Seite 106
Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:
Wirkungsmechanismen der neuen gesetzlichen Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme
Olaf Haegler, Stefan Deike
In den auf dieser Seite verlinkten Dokumenten veranschaulichen wir die grundlegenden Wirkungsmechanismen der Strompreisbremse und stellen den Zusammenhang zur Überschusserlösabschöpfung bei Stromerzeugungsanlagenbetreibern anschaulich dar. Die weniger komplex ausgestalteten Preisbremsen für Erdgas und Wärme werden ebenfalls dargestellt.
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
Global minimum top-up tax
As jurisdictions prepare to amend their local tax laws to introduce the global minimum top-up tax (‘GloBE’), stakeholders are questioning how they will account for those changes under IFRS Accounting Standards.
In particular, they are questioning whether top-up tax is in the scope of IAS 12 Income Taxes and, if so, how to account for its deferred tax impacts.
Revenue – IFRS 15 handbook
When IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers came into effect in 2018, the global economy looked very different. Since then, we have seen an extraordinary expansion in digital and intangible goods and services, the rapid growth of subscription services and the creation of new online platforms with innovative incentives.
IFRS 15 was designed to deal with a wide range of transactions and to accommodate changes. But changes can bring challenges in interpreting and applying standards. We are pleased to share our more recent experience in dealing with some of these challenges in our Revenue – IFRS 15 handbook. It provides detailed guidance, illustrative examples and extensive discussion of the areas that companies have found most complex.
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Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
ESMA enforcement priorities for 2022
To promote the consistent application of IFRS Accounting Standards and EU-specific reporting requirements, the European regulator, ESMA, has issued its priorities for 2022 annual reports. In its statement, ESMA highlights the areas that European national securities regulators will focus on when reviewing listed companies’ 2022 annual reports.
Classifying liabilities as current or non-current
Under the amendments to IAS 1 Presentation of Financial Statements the classification of certain liabilities as current or non-current may change (e.g. convertible debt). In addition, companies may need to provide new disclosures for liabilities subject to covenants.
The amendments will apply from 1 January 2024. However, companies need to consider whether their upcoming annual financial statements will need to include disclosures under IAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors of the possible future impacts.
Scope 3 emissions
Greenhouse gas emissions
Disclosing judgements, assumptions and estimates
Scope 3 emissions measurement is more complex and significantly less mature than Scope 1 and 2 measurements. The International Sustainability Standards Board (ISSB) analysis of feedback showed support, particularly from investors, for disclosing Scope 3 emissions. However, many companies highlighted significant challenges in obtaining data from the value chain to enable reporting at the same time as the financial statements.
Greenhouse gas emissions disclosures are a key indicator of a company’s impact on the environment and its exposure to transition risk.
The International Sustainability Standards Board (ISSB) analysis of feedback showed that almost all stakeholders broadly agreed that companies should be required to disclose Scope 1 and 2 emissions. There is also support, particularly from investors, for disclosing Scope 3 emissions.
Making judgements, assumptions and estimates is a fundamental part of preparing sustainability-related financial information.
The International Sustainability Standards Board (ISSB) analysis of feedback on its proposal showed that users find information more useful when they can understand the judgements, assumptions and estimates used. This information helps them to understand the context behind the decisions that management has made.
Reasonable and supportable - A practical solution to identifying information to report
Forward-looking information is fundamental to sustainability-related financial reporting. Therefore, the International Sustainability Standards Board (ISSB) is keen to help companies understand what is expected of them when identifying relevant forward-looking information to support their disclosures.
Feedback on the ISSBTM proposals included calls for guidance on providing information that is subject to high outcome and measurement uncertainty – e.g. forward-looking information.
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VERÖFFENTLICHUNGEN
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Herausgeber
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Redaktion
Prof. Dr. Hanne Böckem (V. i. S. d. P.)
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T +49 30 2068-4829
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Die Ansichten und Meinungen in Gastbeiträgen sind die des Interviewten und entsprechen nicht unbedingt den Ansichten und Meinungen von KPMG in Deutschland.
© 2023 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind Marken, die die unabhängigen Mitgliedsfirmen der globalen KPMG-Organisation unter Lizenz verwenden.