01 erstattungNachhaltigkeitsbericht 2
September 2022
Liebe Leserinnen und Leser,
wir hoffen, Sie sind nach der Ferienzeit mit neuer Energie an die Arbeit zurück gekehrt. Die vorliegenden Accounting News geben Ihnen gleich einige wichtige Informationen mit.
Ihnen eine anregende Lektüre!
EU übernimmt Änderungen an IAS 12 7
03 Klardenker-Blog 8 04 Veranstaltungen 9 05 Veröffentlichungen 17 06 Ansprechpartner:innen 19
INHALT
Ihre Prof. Dr. Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice
Über die Auswirkungen eines möglichen Gaslieferstopps auf Halbjahresberichte zum 30. Juni 2022 informiert ein ergänzender Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine. Außerdem wurde die finale Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zu IAS 37, IAS 32 und IFRS 17 veröffentlicht. Und schließlich übernimmt die EU die Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern
EntwurfEU-Taxonomie-Verordnung:einesBerichtsüber die Einhaltung des Mindest schutzes veröffentlicht: das Wichtigste auf einen Blick 2
Die Platform on Sustainable Finance (PSF) hat am 11. Juli 2022 den Entwurf eines Berichts über die Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards) nach Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht („Draft Report on Minimum Safeguards“). Damit lassen sich die möglichen Anforderungen des bisher abstrakt gebliebenen Artikels 18 konkreter abschätzen. Wir geben Ihnen eine kurze Einführung in die Thematik und fassen die wesentlichen Implikatio nen für Sie zusammen.
Außerdem informieren wir Sie über die im EU-Amtsblatt veröffentlichte dele gierte Verordnung zu technischen Bewertungskriterien in bestimmten Energie sektoren sowie über die EU-Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offen legungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
EU-Verordnung zu nachhaltig keitsbezogenen Offenlegungs pflichten im Finanzdienstleis tungssektor veröffentlicht 5
02 IFRS-Rechnungslegung 6 Auswirkungen eines möglichen Gaslieferstopps auf Halbjahres berichte zum 30. Juni 2022 –ergänzender Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine 6
Accounting News
Finale Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zu IAS 37, IAS 32 und IFRS 17 veröffentlicht 7
Aktuelles zur FinanzNachhaltigkeitsberichterstattungund
EU-Taxonomie-Verordnung: delegierte Verordnung zu technischen Bewertungskrite rien in bestimmten Energie sektoren im veröffentlichtEU-Amtsblatt 5
a) einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele b) nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele führt und c) unter Einhaltung des in Artikel 18 festgelegten Min destschutzes ausgeübt wird.
1. Bei dem in Artikel 3 Buchstabe c genannten Mindestschutz handelt es sich um Verfahren, die von einem eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzu stellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, ein schließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grund legende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit fest gelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, befolgt werden.
Die Einhaltung des Mindestschutzes bei der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform, das heißt als ökologisch nachhaltig, klassifizieren kann: Gemäß Artikel 3 EU-Taxonomie-Verord nung ist eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekon form, wenn sie
2. Bei der Umsetzung der Verfahren gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels halten sich die Unterneh men an den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nach Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088.
1 Call for feedback on the draft report by the Platform on Sustainable finance on minimum safeguards | European Commission (europa.eu)
2 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 01 NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
EntwurfEU-Taxonomie-Verordnung:einesBerichtsüber die Einhaltung des Mindestschutzes veröffentlicht: das Wichtigste auf einen Blick
Die Platform on Sustainable Finance (PSF), ein unabhängi ges Beratungsgremium der EU-Kommission zur Konsultati on bezüglich der Taxonomie-Verordnung ( Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 ), hat im Juli 2022 einen „Draft Report on Minimum Safeguards“ vorgelegt. 1
Der Mindestschutz verlangt, dass die Unternehmen Verfah ren durchführen, die sicherstellen, dass
Die Prinzipien in den genannten Rahmenwerken (im Folgen den Mindeststandards genannt) sind sehr umfangreich, decken jeweils mehrere, nicht immer überschneidungsfreie, inhaltliche Bereiche ab und fordern zudem die Einrichtung von Due-Diligence-Prozessen, welche die Einhaltung der Leitprinzipien sicherstellen sollen. Somit war die Beurtei lung zur Taxonomie-Konformität ohne weitere Guidance mit einer Unsicherheit bezüglich der konkreten Anforderun gen an die Einhaltung der Mindeststandards behaftet. Mit dem nun veröffentlichten Draft Report der PSF steht nach dem Final Report der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) vom März 2020 2 erstmals wieder eine offi zielle Interpretation des Mindestschutzes in der EU-Taxono mie-Verordnung zur Verfügung. Nicht zuletzt die zögerliche
die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien undausRechtedenacht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte befolgt werden.
ARTIKEL 18 EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG
2 TEG final report on the EU taxonomy (europa.eu)
Der Bereich Menschenrechte ist nach dem Berichtsentwurf ausdrücklich entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens zu analysieren. Die Definition der Liefer kette wird dabei sehr breit gefasst und geht weiter als bei spielsweise im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten gesetz, das ab dem 1. Januar 2023 von bestimmten großen Unternehmen anzuwenden ist.
InhaltlichInvestoren.umfasst
Keine Einrichtung von Menschenrechts-Due-DiligenceProzessen: Das Unternehmen hat keine den UN-Leitprin zipien und OECD-Leitsätzen entsprechende Due-Dili gence-Prozesse für die Einhaltung von Menschenrechten Auftretenimplementiert.einschlägiger
3 Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence and annex | European Commission (europa.eu)
ten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein: Für die Umsetzung des Mindestschutzes sollen Unternehmen angemessene Verfahren durchführen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Mindeststandards eingehalten werden.
Im Hinblick auf die Menschenrechtsanforderungen werden die Unternehmen, die in Zukunft die Corporate Sustain ability Due Diligence Directive (CSDDD 3) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anwenden, automatisch auch die Anforderungen an Mindestschutz im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen. Dies liegt daran, dass diese beiden Richtlinien Vorgaben zur Einrich tung der entsprechenden Prozesse und zur Berichterstat tung machen, die gleichermaßen von Artikel 18 EU-Taxono mie-Verordnung bzw. den darin genannten Rahmenwerken gefordert werden. Eine kritische Revision der Empfehlungen des Berichtsentwurfs wird in Aussicht gestellt, sobald die CSRD und CSDDD finalisiert wurden und erste Erfahrungen zu deren Implementierung sowie einschlägige Gerichts urteile vorliegen.
Vorfälle: Es liegt eine endgültige Verurteilung des Unternehmens durch einen Gerichtshof für Menschenrechte und/oder Arbeitsrechte vor, oder das Unternehmen weigert sich, den Dialog mit einer Nationa len Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze aufzuneh men oder Vorwürfen seitens des Business and Human Rights Resource Centre (BHRRC) nachzugehen.
3 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 01 NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
Der Berichtsentwurf ordnet die Anforderungen des Artikel 18 EU-Taxonomie-Verordnung in die derzeit entstehende euro päische Regulierung zu unternehmerischen Sorgfaltspflich
Bis dahin soll die Compliance mit den Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte anhand der folgenden zwei Kriterien beurteilt werden:
der Bereich Menschenrechte Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Freiheit der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen und Tarifbindung, Antidiskriminierung, Schutz vor prekären Arbeitsbedingungen und auch den Schutz umliegender Gemeinschaften vor negativen Einflüssen. Zum Bereich Menschenrechte kommen Governance-Themen wie Anti korruption, fairer Wettbewerb und Vermeidung von Steuer flucht hinzu. Insbesondere die beiden letztgenannten Bereiche sorgten für Überraschung, da diese von der TEG in ihren Ausführungen zum Mindestschutz nicht explizit aufgeführt wurden.
01 Menschenrechte Arbeitnehmerrechte)(inkl. 02 Bestechung und Korruption 03 Besteuerung (insbes. Vermeidung Steuerflucht)von 04 Faire Wettbewerbspraktiken
Der Entwurf definiert vier inhaltliche Bereiche, für die Mindeststandards nach Artikel 18 EU-TaxonomieVerordnung einzuhalten sind:
Ist eines dieser beiden Kriterien erfüllt, steht das Unterneh men im Hinblick auf die Menschenrechtsanforderungen nach dem Berichtsentwurf nicht in Einklang mit dem Min destschutz. Dieser Status soll so lange beibehalten werden, bis das Unternehmen, zum Beispiel durch eine externe Prüfung, nachgewiesen hat, dass es die internen Prozesse verbessert hat, sodass (erneute) Verstöße unwahrscheinlich Damitsind.
wird deutlich, dass zum Beispiel ein ESG-Rating, welches bestätigt, dass keine Vorwürfe gegen ein Unter nehmen im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen ein schlägiges Recht vorliegen, allein nicht hinreichend ist für
Entwicklung der Sozialtaxonomie verleiht dem Dokument seinen zentralen Stellenwert für von der Taxonomie-Verord nung betroffene Unternehmen, Abschlussprüfer und
4. Überwachung der Umsetzung dieser Maßnahmen und ihrer Ergebnisse
Zudem spricht sich der Entwurf dafür aus, dass die Beurtei lung der Einhaltung des Mindestschutzes – unseres Erach tens entgegen dem Wortlaut aus Artikeln 3 und 18 und entgegen den Ausführungen der TEG 6 – auf Ebene der Unternehmen und nicht auf Ebene der einzelnen Wirt schaftsaktivitäten zu erfolgen hat. Dementsprechend wird sogar eine Anpassung der Mustertabellen für die Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung vorgeschla gen, in denen in der derzeit geltenden Fassung die Einhal
die Beurteilung, ob der Mindestschutz nach Artikel 18 EU-Taxonomie-Verordnung eingehalten ist. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Unternehmen entsprechende DueDiligence-Prozesse implementieren, die nach den UN-Leit prinzipien 4 und dem OECD-Leitfaden 5 sechs Schritte
1.umfassen:Verabschiedung
einer Verpflichtungserklärung zu men schenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und deren Verankerung in unternehmensweiten Grundsätzen und Maßnahmen
Stefanie Jordan WP, ist Senior Managerin im Department of Professional Practice, der Grundsatzabteilung von KPMG, und Mitglied der ESG Group.
7 Vgl. hierzu der Final Report on Social Taxonomy, veröffentlicht im Februar 2022.
tung des Mindestschutzes für jede Wirtschaftsaktivität separat zu bestätigen ist. Die sich aus dieser Ansicht ergebenden möglichen Konsequenzen im Hinblick darauf, dass ein Unternehmen nur dann taxonomiekonforme Tätigkeiten ausweisen kann, wenn es den Mindestschutz vollständig und unternehmensweit bei der Ausübung sämtli cher, auch nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten einhält, bleiben jedoch unerwähnt und damit unklar.
6. Bereitstellung von oder Mitarbeit an Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Einrichtung von oder Teilnahme an Beschwerdemechanismen, bei denen Einzelpersonen und Gruppen ihre Bedenken über negative Auswirkungen äußern können
Zusammenfassend definiert der Berichtsentwurf sehr hohe Anforderungen an die Einhaltung des Mindestschutzes nach Artikel 18 EU-Taxonomie-Verordnung. Insbesondere die Ausweitung der Kerninhalte, die sehr weite Definition der Wertschöpfungskette, die Einrichtung von und Berichter stattung über Due-Diligence-Prozesse sowie das NichtAuftreten einschlägiger Vorfälle stellen die Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Auch wenn das Ziel einer Indu zierung von (Sozial-)Verhaltensänderungen in den Unterneh men zweifellos erstrebenswert ist, ist fraglich, ob dieses Ziel durch die Vorschriften der EU-Taxonomie, welche in erster Linie umweltbezogene Verhaltensänderungen herbei führen möchte, erreicht werden kann und sollte oder ob dies nicht der angekündigten und aktuell noch diskutierten Sozialtaxonomie 7 (als Pendant zur umweltbezogenen EU-Taxonomie) vorbehalten sein sollte.
4 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 01
ZUR PERSON
5 Vgl. OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
3. Einleitung von Maßnahmen zur Beendigung, Verhinde rung, Begrenzung und Behebung der identifizierten negativen Auswirkungen
Nach Auswertung des öffentlichen Feedbacks beabsichtigt die PSF, der EU-Kommission im September 2022 einen finalen Bericht mit ihren Empfehlungen vorzulegen. Es bleibt spannend, ob und inwieweit die Anforderungen des Entwurfs in den finalen Bericht übernommen werden und ob weitere Klarstellungen, zum Beispiel im Hinblick auf das Thema Wertschöpfungskette, folgen.
2. Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen, auch durch Einbeziehung der verschiedenen Interessen gruppen
5. Öffentliche Kommunikation über den Due-DiligenceAnsatz und die zur Vermeidung und Behebung negativer Auswirkungen ergriffenen Maßnahmen
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
4 Vgl. UN Guiding Principles on Business and Human Rights
6 Vgl. TEG final report on the EU taxonomy (europa.eu), Seite 17.
PAI-Reporting auf Gesellschaftsebene (Anhang I) Vorvertragliche Offenlegungen auf Produktebene (Anhän ge II und III für Artikel 8-, respektive Artikel 9-Produkte) Produktoffenlegungen in den Fonds-Jahresberichten (Anhänge IV und V für Artikel 8-, respektive Artikel 9-Produkte)
Am 25. Juli 2022 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission (Delegierte Verordnung vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088, kurz: SFDR-RTS-Level II) im EU-Amtsblatt
Die delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
5 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 01 NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
EU-Verordnung zu tungssektorOffenlegungspflichtennachhaltigkeitsbezogenenimFinanzdienstleis-veröffentlicht
EnergiesektorenBewertungskriteriendelegierteEU-Taxonomie-Verordnung:VerordnungzutechnischeninbestimmtenimEU-Amtsblattveröffentlicht
bestimmten Voraussetzungen als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nach der EU-Taxonomie eingestuft. Darüber hinaus werden für Finanz- und Nicht-Finanzunter nehmen Angabepflichten unter Verwendung zusätzlicher Meldebögen definiert.
Die delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
Dieveröffentlicht.SFDR-RTS enthalten Regelungen für den Finanzdienst leistungssektor insbesondere zur Berichterstattung über folgende Themen, die mithilfe von verpflichtend anzuwen denden Vorlagen vorzunehmen ist:
Am 15. Juli 2022 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der EU-Kommission (Delegierte Verordnung vom 9. März 2022 zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimm ten Energiesektoren und der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten) im EU-Amtsblatt veröffent licht Durch(Änderungsverordnung).dieverabschiedeteÄnderungsverordnung werden nun bestimmte Atomenergie- und Erdgasaktivitäten unter
Die delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen.
Die delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen.
Auswirkungen eines möglichen Gaslieferstopps auf Halbjahresberichte zum 30. Juni 2022 –ergänzender Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine
sämtliche im Unternehmen vorhandenen und extern mit angemessenem Aufwand
verfügbaren Informationen, die für die Wertverhältnisse zum 30. Juni 2022 von Bedeutung sind, einzubeziehen. Insoweit ist im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung für Finanzinstrumente nach IFRS 9 auch dem Szenario eines möglichen russischen Gas-Lieferstopps angemessen Rechnung zu tragen.
Die Unsicherheiten bzw. die bestehenden Risiken zum Abschlussstichtag sind, soweit sie nicht bereits im Rahmen der Anwendung des etablierten Wertminderungsmodells nach IFRS 9 angemessen berücksichtigt werden konnten, über sogenannte Post Model Adjustments/Overlays abzu bilden. Dies wird die bereits ermittelte Risikovorsorge Imerhöhen.Anhang ist nach den allgemeinen Vorschriften über die ausgeübten Ermessensentscheidungen und Schätzunsi cherheiten in transparenter Art und Weise zu berichten.
Anlässlich der aktuellen Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der Gasversorgung und der Gaspreise nach Beendigung der Wartungsarbeiten an der Ostsee-Pipeline hat das IDW am 18. Juli 2022 einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf einen Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2022 herausgegeben.
Der Fachliche Hinweis des IDW kann hier eingesehen werden.
Demnach sind alle Unsicherheiten, die zum Stichtag beste hen, bei der Aufstellung von Abschlüssen nach HGB und IFRS sowie Lageberichten zum 30. Juni 2022 zu berücksich tigen. Neben branchenübergreifenden Bilanzierungsfragen, beispielsweise zur Wertminderung von Vermögenswerten –wie dem Goodwill – nach IAS 36, ergeben sich einige bran chenspezifische Fragestellungen, etwa zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 bei Kreditinstituten oder zur Bildung von Rückstellungen für Leistungen im Falle von Betriebsunterbrechungen in der Rechnungs legung von FürVersicherungsunternehmen.dieRechnungslegungsind
6 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 02 IFRS-RECHNUNGSLEGUNG
Finale Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zu IAS 37, IAS 32 und IFRS 17 veröffentlicht
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. August 2022 die Verordnung (EU) Nr. 2022/1392 vom 11. August 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parla ments und des Rates veröffentlicht.
übernommen. Infolge der Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern wurde auch IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert, um die Kohärenz zwischen diesen Standards zu gewährleisten. IAS 12 und IFRS 1 in ihrer geänderten Fassung sind spätes tens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern (siehe Express Accounting News 19/2021 )
Special Purpose Acquisition Companies (SPAC): Classifi cation of Public Shares as Financial Liabilities or Equity (IAS 32 Financial Instruments: Presentation)
IFRIC-Update ist mitsamt des Addendums über die Website des IASB unter diesem Link abrufbar.
EU übernimmt Änderungen an IAS 12
Finale Agenda-Entscheidungen:
Daserwartet.vollständige
Das IASB hat die Agenda-Entscheidungen in seiner Sitzung im Juli 2022 erörtert und keine Einwände erhoben. Über die vorläufigen Agenda-Entscheidungen vom Februar 2022 und März 2022 berichteten wir in EAN 04/2022 (IAS 37) und EAN 12/2022 (IAS 32, IFRS 17). Eine zeitnahe Umsetzung der Agenda-Entscheidungen wird seitens des IASB
7 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 02 IFRS-RECHNUNGSLEGUNG
Transfer of Insurance Coverage under a Group of Annuity Contracts (IFRS 17 Insurance Contracts)
Negative Low Emission Vehicle Credits (IAS 37 Provisi ons, Contingent Liabilities and Contingent Assets)
Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat am 25. Juli 2022 ein Addendum zum IFRIC-Update vom Juni 2022 veröffentlicht. Es enthält folgende – bislang zur Vorlage beim IASB noch ausstehende und nun finale –Agenda- Entscheidungen:
Informatives zu Themen wie der stetig steigenden Inflation ++ Corporate im Krisenmodus ++ Verände rungsmanagement sowie aktuelle Steuertipps finden Sie ebenfalls auf klardenker.kpmg.de
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8 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 03 KLARDENKER-BLOG
Blockchain: mehr als nur der Bitcoin Viele denken beim Thema Blockchain an Kryptowährungen. Aber Bitcoin, Ethereum und Co. sind nur eines von vielen Anwendungsgebieten der Distributed-Ledger-Technologie. Die Blockchain kann in vielen Bereichen der Wertschöp fungsketten von Banken, Versicherungen und Industrie unternehmen bestehende Prozesse ersetzen oder optimie ren. Vorstandsmitglied Sven-Olaf Leitz, Financial Services, erläutert, wie sich die Anwendungsfelder der Blockchain unterschiedlich schnell entwickeln.
Aktuelles aus unserem Klardenker-Blog
Transformation der Finanzfunktion: Blick nach vorn Die Finanzfunktion hat in vielen Finanzunternehmen an Bedeutung gewonnen. Nicht nur, um im Rechnungswesen die Ergebnisse abgelaufener Perioden in Bilanzen festzu halten, sondern auch, um mittels Szenariorechnungen und Prognosen die Geschäftsbereiche und den Vorstand bei deren Entscheidungen zu unterstützen. Dies erfordert eine Transformation der Finanzfunktion, um sich verstärkt auf die Zukunft auszurichten und die neuen Anforderungen erfüllen zu können. Worauf zu achten ist, erklärt Gerd Straub, Head of CFO Services, Financial Services, in unserer Podcast-Reihe Klardenker on air.
9 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Aktuelle Bilanzierungs- und Steuerfragen für Versicherungen
Teilnahmegebühr
Wir informieren Sie über die aktuellen Fragen zur Auf stellung und Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Solvabilitätsübersichten zum 31. Dezember, aktu elle Steuerthemen sowie regulatorische Anforderungen, vor allem im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und DieSolvency II.Modularisierung
Ihre Ansprechpartnerin
Sie haben die Möglichkeit, sich in alle angebotenen ThemenblöckeNachhaltigkeitAbschlussfrageneinzuwählen:(HGB,Solvabilitätsübersicht,imJahresabschluss)NachhaltigkeitThemenderPersonenversicherungInflationundversicherungstechnischeRückstellungenSolvencyIIAktuelleSteuerthemen
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sie können sich hier für die Teilnahme an unserer Veranstaltung registrieren.
Anmeldung
unserer Informationsveranstaltung und das virtuelle Format fanden in den letzten Jahren großen Zuspruch. Wir haben uns daher entschieden, das digitale Format fortzusetzen.
Webcast Live Dienstag, 20. September 2022, 10.00–16.00 Uhr
Michaela Terstesse T 0221 mterstesse@kpmg.com2073-6058
Zielgruppe
Dienstag, 20. September 2022, 9.30–13.30 Uhr
Um in einer sich schnell verändernden Geschäftswelt mit halten zu können, müssen Führungskräfte wichtige Ent scheidungen schneller und vor allem genauer treffen. Daten management ist hier das Stichwort – denn mit einem datengesteuerten Unternehmen werden Transparenz, Kosteneffizienz und Kundenorientierung erhöht und somit das Unternehmen zukunftsfest gemacht.
Anmeldung
Die beiden Webcasts im September 2022 zu den Spezial themen „Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern“ und „Steuerrisiken in Einzel- und Konzernabschlüssen“ vermitteln weitergehende wesentliche Aspekte des IAS 12.
Die Brisanz dahinter: Unschärfen bei der Ermittlung latenter Steuern können empfindliche materielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die Vorschriften des IAS 12 sicher zu beherrschen und anzuwenden.
Für Ihre Anmeldung registrieren Sie sich bitte direkt auf der Plattform GoToWebinar zu jedem einzelnen Termin. Bei der Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte Anmeldebestätigung mit Zugangslink zum Webcast.
Dienstag, 20. September 2022, 10.00–11.30 Uhr Donnerstag, 22. September 2022, 10.00–11.30 Uhr
2022
Ihre Ansprechpartnerin Anne Tzschaschel T 030 atzschaschel@kpmg.com2068-4377
Anmeldung
Bei unserem diesjährigen virtuellen CDO Summit dreht sich daher alles um das „Data-driven Enterprise“. Freuen Sie sich auf Keynotes, eine Podiumsdiskussion und interaktive Breakout-Sessions mit den internen Expert:innen sowie namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Sie können sich hier für die Teilnahme an unserer Veranstaltung registrieren.
Ihre Ansprechpartnerin Birte Esser T 030 besser1@kpmg.com2068-4872
CDO Summit
Wir richten uns mit dieser Veranstaltung an Steuerrefe rent:innen, Leiter und Leiterinnen sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Steuern und Rechnungswesen von Firmen, die nach IFRS bilanzieren.
Teilnahmegebühr
Ein spannendes Programm mit hochkarätigen Referieren den und datengetriebenen Themen. Seien Sie bei unserem KPMG CDO Summit 2022 dabei und sichern Sie sich Ihren Platz. Wir freuen uns auf Sie.
Teilnahmegebühr
Virtuelle Veranstaltung
Fit für Tax Accounting: Workshops zu IAS 12
Webcast-Live-Reihe
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Teilnahme an dem Webcast ist kostenfrei. Bitte beach ten Sie, dass Sie sich in das deutsche Festnetz einwählen müssen, wofür Gebühren anfallen können.
10 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Bei internationalen Abschlüssen nach IFRS hat sich das Tax Accounting und insbesondere die Bilanzierung latenter Steuern als eigenständiger Bereich entwickelt.
Teilnahmegebühr Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihr Ansprechpartner Guido Häuser T 0211 ghaeuser@kpmg.com475-8023
Anmeldung
In der diesjährigen zentralen bAV-Netzwerk-Veranstaltung in Frankfurt am Main geben die Pensions-Expert:innen von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Überblick über die relevanten aktuellen Entwicklungen in der betrieblichen UnterAltersversorgung.anderenwird zu den Anforderungen aus dem neuen Nachweisgesetz berichtet und werden die Schriftform erfordernisse in der bAV aus arbeitsrechtlicher und steuerli cher Sicht beleuchtet. Dabei werden die Auswirkungen der aktuellen Inflation auf die bAV und der IDW-Rechnungsle gungshinweis zu Rückdeckungsversicherungen erläutert. Aus der Praxis der Betriebsprüfung sowie weiteren steuer lichen Themen werden Einblicke gegeben und zu wichtigen Updates aus der arbeits- und betriebsrentenrechtlichen Rechtsprechung berichtet.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Sie können sich hier für die Teilnahme an unserer Veranstaltung registrieren.
Wir richten uns mit dieser Veranstaltung branchenübergrei fend (inkl. FS Banken und Versicherungen, inkl. Healthcare, ohne Government) an Leiter:innen bAV, Personalleiter:innen, CHRO, Kaufmännische Leiter:innen, CFO, Tax Experts bAV.
Dienstag, 20. September 2022, 13.30–17.00 Uhr, im Kaisersaal der KPMG-Niederlassung Frankfurt am Main
Veranstaltung
11 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Betriebliche Altersversorgung 2022: aktuelle Entwicklungen unter der Lupe
Im Anschluss an die Vorträge ist jeweils Zeit eingeplant für aktuelle Fragen der Teilnehmenden zur bAV und für einen regen persönlichen Austausch.
Zielgruppe
Für unsere Veranstaltung „Mind the Gap – ESG im Corpo rate Real Estate Management“ konnten wir drei hochkaräti ge Unternehmensvertreter gewinnen. Sie lassen uns an ihren bisherigen Erfahrungen im Umgang mit ESG-Kriterien in ihren jeweiligen Unternehmen teilhaben und gehen auf spezifische Herausforderungen ein.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter:innen von Unter nehmen aller Branchen/Industrien. Angesprochen sind C-Level, Mittleres Management und Entscheidungsver antwortliche aus dem Bereich Immobilienmanagement (CREM, Corporate Real Estate Management) und Nach haltigkeitsbeauftragte.
12 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Mind the Gap – ESG im Corporate Real Estate Management (CREM)
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Ansprechpartnerin Souhaila Hernandez T 069 souhailahernandez@kpmg.com9587-3782
Doch gerade dort besteht aufgrund heterogener Ausprä gungen und Anwendungen in der Praxis erheblicher Nach holbedarf, wie unsere im Mai veröffentlichte Studie „ESG im CREM“ bereits zeigte.
Gerne können Sie sich online hier registrieren. Eine geson derte Anmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail. Eine Wegbeschreibung und nähere Informationen erhalten Sie ca. eine Woche vor der Veranstaltung.
Veranstaltung
Sie möchten wertvolle ESG-Praxistipps für Ihr eigenes Unternehmen mitnehmen? Dann melden Sie sich jetzt hier kostenfrei an.
Die Anforderungen an Unternehmensimmobilien nehmen rasant zu – allen voran steigt im Bereich Nachhaltigkeit der Druck, die ESG-Kriterien im Corporate Real Estate Manage ment, kurz CREM, zu nutzen.
Dienstag, 20. September 2022, 15.00–19.30 Uhr, KPMG-Niederlassung München
Zielgruppe
Unser Ziel: gemeinsam von diesen Erfahrungsberichten profitieren, Raum für eine Diskussion schaffen und Impulse für die EXPO REAL setzen.
Anmeldung
Veranstaltung
Ihr Ansprechpartner Guido Häuser T 0211 ghaeuser@kpmg.com475-8023
Anmeldung
Wir laden Sie herzlich zu diesem interessanten und kommu nikativen Get-together ein. Für kleine Snacks ist im An schluss an die Vorträge gesorgt.
13 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Rund um das Thema Nachhaltigkeit stehen Unternehmen derzeit vor vielen großen Herausforderungen. Die kommen de Nachhaltigkeitsberichterstattung für mittelständische und familiengeführte Unternehmen und die Gestaltung und Optimierung einer idealerweise „grünen“ Finanzierung sind zwei davon.
Wir richten uns mit dieser Veranstaltung an Geschäfts führer:innen, CEOs, CFOs von mittelständischen Unter nehmen.
Zu unserer Freude konnten wir Marc Stauder und Till Karrer gewinnen, die Sachverhalte, Anforderungen und Chancen dieser beiden Themen in unterhaltsamen Vorträgen zusam menzufassen und danach mit Ihnen zu diskutieren. Die Ver anstaltung dient darüber hinaus als Plattform zum Aus tausch von Neuigkeiten und Erfahrungen aus der Praxis.
Geschäftsführung in Bedrängnis: zwischen
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bitte registrieren Sie sich hier bis zum 21. September 2022. Sie erhalten eine gesonderte Anmeldebestätigung.
Zielgruppe
Mittwoch, 28. September 2022, 16.00–20.00 Uhr, Signal Iduna Park, Strobelallee 50, 44139 Dortmund
Nachhaltigkeitsthemen und Finanzierungsfragen
Diskutieren Sie mit deutschen und internationalen Expert:innen von Verbänden, aus der Wirtschaft und der Politik über die wirklich relevanten Fragen zur wirtschaftli chen Zukunft Deutschlands und der Welt. Wie schätzen ausländische Investoren die Zukunftsfähigkeit des Wirt schaftsstandorts Deutschland ein? Und wie adaptieren deutsche Unternehmen ihre globalen Wirtschaftsakti
KPMG International Business Summit 2022
14 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
8.–10. November 2022
Hierdurch stellen sich ganz neue Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, denen deutsche Unternehmen – aber genauso auch die in Deutschland ansässigen internationalen Unternehmen – ausgesetzt sind. Eine grassierende Inflation, die schleppende Digitalisierung, der demografische Wandel, vergleichsweise hohe Energie kosten und Steuern, angespannte globale Lieferketten und geopolitische Differenzen sind Themen, die in Deutschland tätige Unternehmen beschäftigen.
Der Standort Deutschland bietet internationalen Investoren aber auch vielfältige Chancen, unter anderem in Zukunfts branchen wie Erneuerbare Energien oder bei innovativen Lösungen für den Klimawandel. Zugleich ist Deutschland als größte und stärkste Wirtschaftsnation innerhalb der EU ein ausgezeichneter Standort für die Regionalisierung der ganzen Wertschöpfungskette internationaler Konzerne. Und auch die angestrebte Digitalisierung der deutschen Wirt schaft und Verwaltung öffnet neue Geschäftsfelder für agile Investoren aus dem Ausland.
Gleichzeitig fordern geopolitische Ereignisse die sehr inter national ausgerichtete deutsche Wirtschaft regelmäßig heraus. So bringt beispielsweise die zunehmende Block bildung zwischen dem Westen auf der einen sowie China und Russland auf der anderen Seite das Erfolgsmodell deutscher Unternehmen im Ausland in Gefahr. Ist das der Anfang vom Ende der Globalisierung? Deutsche Unter nehmen sind auf jeden Fall gezwungen, ihr globales Ge schäftsmodell anzupassen und müssen sich dabei auch auf Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten in bislang wenig betrachteten Ländern und Regionen neu ausrichten.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
2022 ist ein Wendepunkt für die Weltwirtschaft und die deutsche Wirtschaft gleichermaßen: Der RusslandUkraine-Krieg hat endgültig das Ende der Versorgung mit preiswerter fossiler Energie und des globalen „single sourcings“ eingeläutet sowie die große Abhängigkeit von einzelnen Ländern als Zulieferer, Produktionsstandort bzw. Absatzmarkt offengelegt.
Teilnahmegebühr
Veranstaltung
Dasvitäten?Jahr
Ein spannendes Programm mit hochkarätigen Refe rent:innen und Themen, die die Welt bewegen. Seien Sie dabei und melden Sie sich schon jetzt an
Anmeldung
Wie funktionieren Interne Kontrollsysteme heute? Modulbasierte Schulungsreihe
Schulungsreihe November/Dezember 2022, jeweils 9.00–13.00 Uhr
Interner Einblick in aktuelle digitale Entwicklungen im Bereich IKS
Erarbeitung der einzelnen IKS-Phasen des Regelkreislaufs (Scoping, Dokumentation, Beurteilung von Kontrollen und DokumentationBerichterstattung)von
T 030 sulitzsch@kpmg.com2068-244
Einsicht in die praxisnahe Implementierung und den Aufbau sowie das Management eines schlanken und wirk samen IKS
IDW PS 982 und IKS für die Nachhaltigkeitsbericht erstattung am 2. Dezember 2022
Modul 4
IKS Methodik anhand des Regelkreislaufs am 25. November 2022
IKS im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bitte beachten Sie, dass die Schulung nur komplett mit allen vier Modulen buchbar ist.
Betreuung nach der Schulung
Einblicke in die Prüfung des IKS gemäß dem IDW PS 982
15 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Governance-Verantwortliche in Unternehmen (Risiko management, Compliance, Interne Revision und Internes Kontrollsystem), Verantwortliche für Finanzen und Con trolling
Die Teilnahmegebühr für die virtuelle Schulung (vier Module) beträgt pro Person 1.000 Euro zzgl. USt . Bitte beachten Sie die Höchstteilnehmendenzahl von 20 Personen je Modul.
Modul 1
Zielgruppe
IKS Grundlagen am 11. November 2022
Modul 3
In den vier Modulen dieses Seminars lernen Sie durch unse ren praxisnahen und agilen Schulungsansatz den operativen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Internen Kontroll systems kennen. Im Rahmen unseres Seminars vermitteln wir Ihnen die folgenden Inhalte:
Im Rahmen von vier Follow-up Calls können Sie im An schluss an die Schulung Ihre Fragen zur Umsetzung der Schulungsinhalte mit uns diskutieren.
Teilnahmegebühr
Erklärung der methodischen Vorgehensweise bei dem Aufbau und der Ausgestaltung eines IKS
Einführung in die Corporate Governance und Zusammen spiel zwischen Risikomanagement, Compliance, IKS und Interne Revision
Die Schulung besteht aus vier Modulen. Sie wurde im Mai/Juni 2022 schon einmal abgehalten und findet nun inhaltsgleich im November/Dezember 2022 erneut statt.
Anmeldung
Sie können sich hier für die Teilnahme an der Schulungs reihe im November/Dezember registrieren. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung für die Reihe, dass wir Sie derzeit in die Warteliste aufnehmen, da alle Plätze vergeben sind.
IKS Digitalisierung am 9. Dezember 2022
Modul 2
Ihre Ansprechpartnerin
Silvia Ulitzsch
Vor dem Hintergrund stetig steigender regulatorischer An forderungen und Aufgaben gewinnen Interne Kontrollsyste me (IKS) in Unternehmen weiter an Bedeutung. Deshalb bieten wir Ihnen unsere interaktive Schulungsreihe für das Themengebiet Interne Kontrollsysteme an. Das Seminar richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die bereits grund legend mit Internen Kontrollsystemen vertraut sind oder gerade dabei sind, ein Internes Kontrollsystem im Unterneh men aufzubauen bzw. zu modernisieren.
Prozessen, Risiken und Kontrollen
Der KPMG Zukunftsgipfel liegt hinter uns, aber im Herbst 2022 geht es weiter. Freuen Sie sich auf noch spannendere Formate, Themen und Referierende. Sie möchten wieder dabei sein? Dann lassen Sie sich jetzt auf unseren Veran staltungsverteiler setzen und erfahren Sie als Erste(r) von aktuellen Details und Ankündigungen zur Veranstaltungs reihe. Hier können Sie sich voranmelden.
Veranstaltung
Alle Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier. Auch Anmeldungen sind dort online möglich –schnell und unkompliziert.
Dienstag, 15. November 2022
16 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 04 VERANSTALTUNGEN
Beim KPMG Zukunftsgipfel bringen wir unsere internen Expert:innen mit Wissenschaft, Wirtschaft und Politik per sönlich wie virtuell zu den Megatrends ESG, Digitale Trans formation und Governance & Compliance zusammen.
Somit bietet der KPMG Zukunftsgipfel einen einmaligen Weitblick auf die Chancen und Herausforderungen für die Geschäftsmodelle Ihres Unternehmens und ist zudem eine hervorragende Networking-Chance.
Ob Expert:innenwissen oder Best-Practice-Beispiele: Ein breites Spektrum an Programmpunkten ist genau auf die Themen, Bedürfnisse und Interessen der Teilnehmer:innen abgestimmt und fördert sinnvolle Interaktionen.
Von Net-Zero-Strategien und digitalen Geschäftstrends über Decoupling bis zu modernen Governance-Strukturen – die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit werden bei dieser Konferenz thematisiert und die internen und exter nen Expert:innen geben dabei Orientierung und richtungs weisende Empfehlungen.
Voranmeldung
KPMG Zukunftsgipfel 2022/2023
npoR 5/2022, Seite 245
DCGK 2022 – Angaben zur Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems
Prof. Dr. Hanne Böckem
ACI Seite2/2022,Quarterly78
VERÖFFENTLICHUNGEN
Bilanzielle Beurteilung von Reverse-FactoringTransaktionen
Bitcoin, Terra-Luna & Co – Spielgeld oder »alternative investment« der Zukunft?
FLF Seite4/2022,171
Christian Bauer, Tino Gallert, Wolf Stumpf
Maximilian Grittern
Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
There may be various drivers for a loss-making contract, including external factors and a company’s own strategy.
Außerdem informieren wir Sie an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung.
Dr. Dirk Rabenhorst
Insurers – Reporting now and into 2023
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Die Reform des Stiftungsrechts – eine bilanzielle Perspektive
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
ACI Seite2/2022,Quarterly10
Some contracts may be loss-making from the outset or become loss-making during their life cycle.
Our seven-step guide sets out a logical approach to accounting for loss-making contracts under IFRS Accounting Standards.
Inadequate pre-transition disclosures in insurers’ 2022 annual financial statements could send a loud and clear message that they are not ready.
Assessing if a contract is onerous
Read our seven-step action plan to help you prepare for your 2023 interim and annual financial statements now.
As many insurers prepare for the January 2023 implementation date of IFRS 17 Insurance Contracts and IFRS 9 Financial Instruments , they should ensure that they communicate the possible impacts of these standards on their financial statements.
18 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 05
Read our web article summarising our response, and you can also read our comment letter in full.
KPMG comments on drafts of first two IFRS Sustainability Disclosure Standards
Over the coming months, these jurisdictions are expected to amend their local tax laws and once these changes are enacted or substantively enacted, companies may be subject to a top-up tax.
Sustainability reporting – ISSB: Work in progress
Global minimum top-up tax under BEPS 2.0 Are disclosures in 2022 necessary before tax laws are changed?
Sustainability reporting – Responding to ISSB proposals
VERÖFFENTLICHUNGEN
The International Sustainability Standards Board has invited comments on its first proposed IFRS Sustainability Disclosure Standards: IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability related Financial Information and IFRS S2 Climate related Disclosures
In our latest IFRS Today video, Mark Vaessen assesses progress so far and considers what standards may come next.
Work on the proposed IFRS Sustainability Disclosure Standards is gathering pace. The International Sustainability Standards Board has started its regular meetings, discussing feedback on its first two proposed standards as well as what topics to tackle next.
Sustainability reporting will test the will of regulators
Sustainability reporting is developing quickly and KPMG is playing a leading role in driving forward a set of new globally consistent standards. Speaking to Dow Jones Financial News, KPMG Global Chairman and CEO, Bill Thomas, argues leaders now have a window of opportunity to work collaboratively to achieve a consistent, global baseline – not simply minimise the differences.
To address concerns about uneven profit distribution and the tax challenges of the digitalisation of the economy, a global minimum top-up tax (‘GloBE’)² is now expected to apply, following agreement by many jurisdictions globally, to a multinational company whose effective tax rate in a specific jurisdiction is below 15 percent.
Investors may expect to see disclosures about the potential impacts before the changes to local tax laws are finalised. Therefore, if companies expect GloBE to affect them and that information is relevant to the users of financial statements, then they should consider providing disclosures in both their 2022 interim and annual reports.
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
19 Accounting News Ausgabe September 2022 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Berlin LeipzigDresden Jena Nürnberg Regensburg Augsburg Ulm München Freiburg Stuttgart Mannheim Saarbrücken Mainz Frankfurt Karlsruhe Düsseldorf Köln Essen Münster Dortmund Bielefeld Hannover Bremen Hamburg Kiel REGION OST REGION SÜDREGION SÜDWESTREGION MITTE REGION WEST REGION NORD 06 ANSPRECHPARTNER:INNEN Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. REGION NORD Andreas Modder T +49 511 amodder@kpmg.com8509-5254 REGION OST Tobias Nohlen T +49 30 tnohlen@kpmg.com2068-2362REGIONMITTE Manuel Rothenburger T +49 69 REGIONmrothenburger@kpmg.com9587-4789SÜD Johann Schnabel T +49 89 jschnabel@kpmg.com9282-4634 REGION SÜDWEST Sebastian Pöhler T +49 711 REGIONspoehler@kpmg.com9060-42799WEST Ralf Pfennig T +49 221 DEPARTMENTralfpfennig@kpmg.com2073-5189OFPROFESSIONAL PRACTICE Michael Bär T +49 69 mbaer@kpmg.com9587-3218 Prof. Dr. Hanne Böckem T +49 30 hboeckem@kpmg.com2068-4829 Dr. Markus Fuchs T +49 30 markusfuchs@kpmg.com2068-2992 Dr. Matthias Fuchs T +49 89 matthiasfuchs@kpmg.com9282-1160 Ingo Rahe T +49 30 irahe@kpmg.com2068-4892 Volker Specht T +49 30 vspecht@kpmg.com2068-2366
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