Das IDW hat am 19. Mai 2017 die zweite Auflage des Positionspapiers zu den Nichtprüfungsleistungen mit Stand vom 12. Mai 2017 veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen stellen wir Ihnen kurz vor.
Darüber hinaus berichten wir über die IASB-Veröffentlichung IFRS 17 Insurance Contracts. Nach 20 Jahren Diskussion liegt nunmehr ein einheitlicher internationaler Rechnungslegungsstandard für Versicherungsgeschäfte vor.
Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice
1 EU Audit Reform
IDW-Positionspapier zu den Nichtprüfungsleistungen aktualisiert
Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzt sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.
Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17. Juni 2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das vom IDW vorgelegte Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.
Die Antworten und Hinweise in diesem Papier reflektieren den Erkenntnis- und Diskussionsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung. Das Positionspapier stellt ein „lebendes Dokument“ dar, das weiterentwickelt und ergänzt werden soll.
Das IDW hat am 19. Mai 2017 die zweite Auflage des Positionspapiers mit Stand vom 12. Mai 2017 veröffentlicht, in dem neue Anwendungshinweise aufgenommen und bestehende Abschnitte aktualisiert wurden. Die wesentlichen Änderungen betreffen
– die Frage, ob der bisherige Abschlussprüfer einer Public Interest Entity (PIE) von der Abschlussprüfung der PIE ausgeschlossen ist, wenn er i. S. v. Art. 5 Abs. 1 EU- VO verbotene Nichtprüfungsleistungen für ein anderes Unternehmen erbringt, welches die PIE im Geschäftsjahr erwirbt (Abschnitt 2.1.6).
– die Frage, wie weit das Verbot zur internen Revision reicht. Dabei wird auch auf die Frage der Zulässigkeit der Erbringung von Prüfungen nach IDW PS 983 eingegangen (Abschnitt 3.10).
– die Abschnitte 3.14 bis 3.17 zum Verbot der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren, die bei der Erstellung und/oder Kontrolle von Finanzinformationen oder Finanzinformationstechnologiesystemen zum Einsatz kommen. Dabei wird im Positionspapier unter anderem konkretisiert, was unter „Finanzinformationen“ und „Finanzinformationstechnologiesystemen“ zu verstehen ist.
Das gesamte Positionspapier ist unter folgendem Link abrufbar.
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IFRS-Rechnungslegung
IFRS 17 Insurance Contracts veröffentlicht
Das IASB hat am 18. Mai 2017 den IFRS 17 Insurance Contracts veröffentlicht. Nach 20 Jahren Diskussion liegt nunmehr ein einheitlicher internationaler Rechnungslegungsstandard für Versicherungsgeschäfte vor. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Versicherungsbilanzen zu erhöhen. Die derzeitige Bilanzierung nach dem bisherigen IFRS 4 stellt dies nur unzureichend sicher.
Wesentliche Neuerungen sind:
– Verwendung aktueller Annahmen, inklusive Diskontierungszins, bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen
– Eliminierung von Sparanteilen und Finanzierungskomponenten im Ertrag bei den Prämien und im Aufwand bei den Versicherungsleistungen
– strikte Trennung von versicherungstechnischem und Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung
– Option, zinsbedingte Bewertungsänderungen statt in der Gewinnund Verlustrechnung in other comprehensive income (OCI) zu erfassen
– an den Prämienüberträgen orientierte Vereinfachung für kurz laufende Verträge
– Verteilung eines anfänglichen Gewinns entsprechend der Leistungserbringung über die Berücksichtigung einer contractual service marge (CSM) in den versicherungstechnischen Rückstellungen
– bei überschussbeteiligtem Geschäft Erfassung des Aktionärsanteils am Rohüberschuss in der CSM und entsprechende Verteilung
– Behandlung der passiven Rückversicherung unabhängig vom zugrunde liegenden Erstversicherungsgeschäft
– umfangreiche Anhangangaben, unter anderem zur Profitabilität des Neugeschäfts.
IFRS 17 regelt nicht die Bilanzierung beim Versicherungsnehmer. Erstmals anzuwenden ist der Standard für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Bereits 2018 ist IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden. Um zu vermeiden, dass Versicherer ihre Bilanzen in kurzer Zeit zweimal ändern müssen, haben sie die Möglichkeit, auch IFRS 9 erst 2021 anzuwenden. Versicherer dürften dann ihre gesamten Kapitalanlagen mit dem Zeitwert ansetzen, um konsistent in der Bewertung auf Aktiv- und Passivseite zu sein.
Die Implementierung des IFRS 17 wird die betroffenen Unternehmen vor signifikante Herausforderungen stellen. Sie betrifft nicht nur das Rechnungswesen und das Aktuariat, sondern auch viele andere Unternehmensbereiche, wie Compliance, Governance, die Betriebsorganisation und IT.
IFRS 17 Insurance Contracts steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung.
Veranstaltungen
Rohstoffsicherungen unter IFRS 9 – von der Strategie
zur
operativen Umsetzung
TERMIN / VERANSTALTUNGSORT
Webinar, 16.00–16.45 Uhr
Donnerstag, 29. Juni 2017 online
Veranstaltungsinhalt
Die Einführung von IFRS 9 steht Ende des Jahres bevor und die meisten Unternehmen befinden sich mitten in ihren Umsetzungsprojekten. Insbesondere für die rohstoffintensiven Industrien ergeben sich im Hedging neue strategische Chancen, die kurzfristig genutzt werden können. Wir zeigen in unserem Webinar die notwendigen Schritte und die typischen Herausforderungen in der operativen Umsetzung auf.
Anmeldung
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Veröffentlichungen
An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG- Publikationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung.
Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
Sonstige Themen
Fair Value Kapitalkostenstudie 2016: Wertmessung, quo vadis?
IFRS 3 Die business-Definition auf dem Prüfstand: Änderungsvorschlag zu IFRS 3
Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:
Sonstiges
Rückstellungen Pensionsverpflichtungen und Besteuerung von Verwaltungsvermögen – Auswege für Familienunternehmen
Big Data Mit Daten Werte schaffen –Studie 2017
Banking SSM – Leitfäden zum ICAAP und ILAAP
Familienunternehmen
Family Office-Studie 2017: Anlage im Niedrigzinsumfeld
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
Revenue Technology – IFRS 15 Revenue –Are you good to go?
Revenue IFRS 15 – Earnings surprises in store for investors?
CF 1&2/2017, Seiten 52–54
WPg 11/2017, Seite 627
Marc Castedello, Stefan Schöninger
Hanne Böckem Frank Richter
In diesem Artikel wird eine mögliche Maßnahme für den Mittelstand, die Belastungen aus Pensionsverpflichtungen und Erbschaftsteuer verhindert, vorgestellt.
Diese Studie zeigt den Einsatzbereich von Datenanalysen in deutschen Unternehmen –und die Erwartungshaltungen der Entscheider.
In diesem Artikel werden die Erwartungen der EZB an die interne Kapital- und Liquiditätsadäquanz von Banken zur Konsultation vorgestellt.
Diese aktuelle Studie des Bayerischen Finanz Zentrums (BFZ) in Zusammenarbeit mit KPMG analysiert das Leistungsspektrum, das Anlageverhalten und die Anlagestrategie von Family Offices.
Insurance New insurance contracts standard –Introducing IFRS 17
Dieser englischsprachige Leitfaden unterstützt Technologieunternehmen bei der Anwendung des neuen IFRS 15 zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden.
In diesem Artikel werden mögliche Auswirkungen der Implementierung des IFRS 15 auf die Erträge von Investoren dargestellt.
Dieser Artikel gibt einen Einblick in den neuen Standard IFRS 17 und analysiert seine Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen.
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
IFRS Newsletter
Financial Instruments
Financial Instruments IFRS Newsletter – Issue 39, May 2017
IFRS Financial Instruments
Financial Instruments
The European Elite 2017 – Football Clubs’ Valuation
Diese Ausgabe konzentriert sich auf die Diskussionen des IASB im Mai 2017 im Hinblick auf das Projekt zum Dynamic Risk Management (DRM).
Dieser englischsprachige Bericht gibt Auskunft über die Unternehmenswerte von 32 europäischen Fußballclubs.
Immer mehr Unternehmen fokussieren sich auf ihr Kerngeschäft und trennen sich von ihren Randaktivitäten – sei es durch einen Börsengang oder auch über einen Verkauf an Dritte. Plant ein Konzern, einen Geschäftsbereich herauszulösen und an die Börse zu bringen oder an Dritte zu veräußern, müssen den Investoren verlässliche und aussagefähige Finanzinformationen zur Verfügung gestellt werden. Oft ist der herauszulösende Geschäftsbereich allerdings keine rechtliche Einheit, sodass die Aktivitäten nicht durch traditionelle (Konzern-)Abschlüsse abgebildet werden können. In dieser Situation sind kombinierte und Carveout-Abschlüsse aufzustellen. Leider sind kombinierte Abschlüsse in den IFRS nicht ausdrücklich geregelt. Die KPMG Guidance stellt deshalb die weltweite Praxis dar, wie kombinierte oder Carve-out-Abschlüsse nach den IFRS aufgestellt werden.
5 Ansprechpartner
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