Atentát na Reinharda Heydricha (sv. 1)
zuständigen Oberlandrat genehmigt worden waren. Alle unverzichtbaren Maßnahmen sollten nach außen so wirken, als seien sie von tschechischen Behörden angeordnet worden. Die Oberlandratsämter unterstanden unmittelbar dem Amt des Reichsprotektors, und sie waren verpflichtet, ihm monatliche Berichte über die Tätigkeit und die Situation in ihrem Verwaltungsdistrikt zu liefern. Das System der Oberlandräte als unterster Stufe der Exekutivorgane der Besatzungsmacht blieb bis zum Ende der Besatzung bestehen. Im Frühjahr 1942 erfuhr es jedoch mit der allmählichen Einführung der „ Verwaltung im Auftrag des Reiches“ von den höchsten bis zu den untersten Verwaltungsbehörden einige Veränderungen. Zum 15. Juni 1942 kam es zu einer erheblichen Reduzierung der Oberlandratsämter von fünfzehn auf nur sieben. Oberlandratsämter gab es jetzt noch in Prag, Böhmisch Budweis (České Budějovice), Pilsen (Plzeň), Königgrätz (Hradec Králové), Brünn (Brno), Iglau (Jihlava) und Mährisch Ostrau (Moravská Ostrava). Ihre Agenda sollten sie auf die Bezirks- und Landesbehörden übertragen und deren Kontrolle durchführen. Dem Inspektionscharakter ihrer Tätigkeit entsprach auch die amtliche Bezeichnung als „Oberlandrat-Inspekteur“. Die Organisationsstruktur des deutschen Unterdrückungsapparats auf dem Gebiet des sog. Protektorats Böhmen und Mähren Das Haupt der nationalsozialistischen Polizeimacht auf dem Gebiet des sog. Protektorats während des II. Standrechts war der Staatssekretär beim Reichs protektor SS-Gruppenführer Karl Hermann Frank. Dieser hatte zugleich die Funktion des Höheren SS- und Polizeiführers (HSSuPF) inne. Die Behörde des Höheren SS- und Polizeiführers wurde am 28. April 1939 eingerichtet und unterstand unmittelbar dem Reichsführer-SS (RFSS) und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler. Die Behörde des Chefs der Deutschen Polizei umfasste zwei Bereiche: 1. das Hauptamt der Ordnungspolizei (HAOrpo), 2. das Reichs sicherheitshauptamt (RSHA). Die Frank unterstellte Sicherheitspolizei auf dem Gebiet des Protektorats gehörte organisatorisch zum Reichssicherheitshauptamt in Berlin, an dessen Spitze seit der Einrichtung am 1. Oktober 1939 bis zu seinem Tod SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich stand. Das Verhältnis der Sicherheitspolizei zum Reichsprotektor bestimmte die „Verordnung über den Aufbau der Verwaltung und die Deutsche Sicherheitspolizei im Protektorat Böhmen und Mähren“ vom 1. September 1939. § 12 dieser Verordnung hielt fest, dass „die dem Reichsprotektor nachgeordneten deutschen Dienststellen und die Behörden des Protektorats Böhmen und Mähren […] den Weisungen der Staatspolizeileitstellen […] in politischpolizeilichen Angelegenheiten zu entsprechen“ haben; § 13 bestimmte: „Der Reichsprotektor Böhmen und Mähren sowie der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Benehmen mit dem Reichsprotektor können die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Protektorat Böhmen und Mähren erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten Grenzen treffen.“ In der Verordnung wird
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Zusammenfassung
nichts über das Recht des Reichsprotektors ausgesagt, der Staatspolizei Befehle zu erteilen. Der Reichsprotektor konnte zwar beispielsweise dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei einen grundsätzlichen politischen Befehl erteilen. Dieser berichtete jedoch in jedem dieser Fälle zunächst dem Reichssicherheitshauptamt, seinem vorgesetzten Organ, und ließ sich von dort den Durchführungsbefehl geben. Das Verhältnis zwischen Reichsprotektor, Sicherheitsdienst und Sicherheitspolizei erklärte Frank nach dem Krieg so, dass der Reichsprotektor das Recht gehabt habe, der Sicherheitspolizei Befehle zu erteilen. Falls Himmler oder das Reichssicherheitshauptamt einen abweichenden Befehl gaben, sollte dieser ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der Befehlshaber des Sicherheitsdienstes und der Sicherheitspolizei dem Reichsprotektor nicht untergeordnet, sondern „beigeordnet“ war. Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes beim Reichs protektor (BdS), in dessen Kompetenz neben der Sicherheitspolizei (SiPo) auch der Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD) fiel, war zur Zeit des II. Standrechts SS-Standartenführer Horst Böhme. Das Amt des Befehlshabers der Sicherheitspolizei erfüllte im ersten Halbjahr 1942 folgende Funktionen: 1. Es stellte die höchste Polizeistelle der nichtuniformierten Protektorats polizei dar und unterstand in dieser Hinsicht unmittelbar dem Reichssicherheitshauptamt im Berlin. In dieser Funktion musste es sich auf Inspektionstätigkeiten, das Einfordern von Berichten untergeordneter Stellen, Meldungen für das Reichssicherheitshauptamt, Aufsichten usw. beschränken. 2. Es unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer K. H. Frank und übermittelte daher dessen Befehle weiter. In dieser Funktion hatte es das Recht, Befehle zu erteilen. Täglich referierte es dem Höheren SS- und Polizeiführer. 3. Es führte die Abteilung des Befehlshabers der Sicherheitspolizei im Amt des Reichsprotektors. Hier sollte es sich auf mit der Sicherheit verbundene Verwaltungsfragen konzentrieren. Ab dem 1. Juli 1942 war das Amt der Sicherheitspolizei in Personalunion auch mit dem Amt des Befehlshabers der nichtuniformierten Protektoratspolizei verbunden. Die Tätigkeit der nichtuniformierten Protektoratspolizei wurde jedoch bereits seit März 1939 von der deutschen Kriminalpolizei kontrolliert und geleitet. Die Deutsche Sicherheitspolizei bestand aus der Staatspolizei (Stapo) bzw. Geheimen Staatspolizei (Gestapo) sowie der Kriminalpolizei (Kripo). Die Aufgabe der Sicherheitspolizei im Protektorat war es, „alle staats- und volksfeindlichen Bestrebungen zu untersuchen und zu auszumerzen, die Ergebnisse der Untersuchungen zu sammeln und zu bewerten, dem Reichsprotektor und den ihm unterstellten Behörden zu berichten, sie vom gegenwärtigen Zustand der für sie wichtigen Tatsachen zu unterrichten und ihnen Anregungen zu geben“. Aufgabe der Geheimen Staatspolizei war es, auf dem gesamten Gebiet des Protektorats jegliche staatsgefährdende Tätigkeit zu unterdrücken. Die Geheime
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Staatspolizei wurde durch zwei gleichberechtigte Stapoleitstellen in Prag und in Brünn geleitet. Die Organisationsstruktur dieser Leitstellen bestand aus 3 Abteilungen und 19 Referaten: Abteilung I – persönliche Angelegenheiten der Beamten und Angestellten, innere Verwaltung Abteilung II – politische Angelegenheiten (Exekutive): Referate II A – Kommunismus, Marxismus, linke Widerstandsbewegungen, Rück kehrer aus der UdSSR und aus Spanien II B – Kirche, Juden, Freimaurer II BM – tschechische rechte Widerstandsbewegungen II C – deutsche rechte Opposition II D – Schutzhaft, Überstellung in die Konzentrationslager II E – wirtschaftliche Angelegenheiten und Übertretungen, Störungen der Arbeitsmoral II F – Registratur und Kartotheken II G – unberechtigter Waffen- und Sprengstoffbesitz, Delikte nach dem Gesetz über heimtückische Angriffe auf den Staat II H – Gesetzesübertretungen durch Deutsche II J – persönlicher Schutz von staatlichen und öffentlichen Funktionsträgern II K – Daktyloskopie und Photographieren II P – Presseangelegenheiten II S – Sittendelikte, Homosexuelle Abteilung III – Abwehrdienst: Referate III A – Abwehrdienst, tschechische Einheiten im Ausland, Auswertung der bei tschechischen Organen (Verteidigungsministerium, Innenministerium u. a.) beschlagnahmten Akten III B – Industrieschutz, Betriebswacht, Kontrolle der mit Geheimproduk tionen befassten Personen (ab 1942 Schutz gegen Sabotageakte) III C – Ausländeraufsicht, Deserteure, Fremdenlegionäre III G – Grenzpolizei III Gst – Protokoll, Aktenführung und Kartothek der Abteilung III Zur Zeit des II. Standrechts im Frühjahr und Sommer 1942 war SS-Standartenführer Hans-Ulrich Geschke Chef der Prager Leitstelle. Der Stapoleitstelle in Prag unterstanden die Außendienststellen, die sich in der Regel in den gleichen Städten befanden wie die Oberlandratsämter: in Böhmisch Budweis, Königgrätz, Jitschin (Jičín), Kladno, Klattau (Klatovy), Kolin (Kolín), Jungbunzlau (Mladá Boleslav), Pardubitz (Pardubice), Pilsen und Tabor (Tábor). Der Stapoleitstelle in Brünn unterstanden die Außendienststellen und Grenzkommissariate der Staatspolizei in Iglau, Olmütz (Olomouc), Mährisch Ostrau, Prerau (Přerov), Ungarisch Hradisch (Uherské Hradiště), Wsetin (Vsetín) und
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