erkannt hat, daß das Ziel der Vorschrift die Liebe aus reinem Herzen und mit guten Gewissen und nicht vorgetäuschtem Glauben ist [1 Tim 1,5], dann wird er das ganze Verständnis der göttlichen Schriften auf diese drei beziehen und an die Behandlung jener Bücher sicher herantreten“ (doct. christ. 1, 95). Das Auslegungsziel ist die doppelte Liebe zu Gott und dem Nächsten (doctr. chr. 3, 48), dem sich alle anderen Auslegungsarten unterordnen müssen: „Die Liebe zu Gott und zum Nächsten [nach Augustinus] muß der Verständnisrahmen und das Ergebnis jeder Bibelauslegung sein“,6 wie Karla Pollmann treffend formuliert. Der moralische Sinn muss nach Kant „allen biblischen Glaubenslehren untergelegt werden“ (SF A 56). Da die Vernunft als die „oberste Auslegerin der Schrift“ fungiert (SF 54), sind alle Lehren, die geoffenbart werden mussten, d.h. nicht durch die Vernunft erkannt werden konnten, für Kant irrelevant. Da es in der Religion alles auf das Tun ankomme, müssen die religiösen Lehren allen Menschen zugänglich sein. Diese Forderung erfüllt lediglich die natürliche, moralische Vernunftreligion, da ihre unbedingten Gebote alleine durch die praktisch-moralische Vernunft erkannt werden können und somit jedem Menschen prinzipiell offen stehen, unabhängig davon, in welchem historischen religiösen Kontext er sich befindet. Eine weitere Regel zur Schriftauslegung besagt, dass wir uns das Tun des Menschen „als aus dem Menschen eigenem Gebrauch seiner moralischen Kräfte entspringend, und nicht als Wirkung vom Einfluß einer äußeren höheren wirkenden Ursache“ vorstellen müssen (SF A 58f.). Dasjenige, was theologisch als Gnade bezeichnet wird, darf nicht als eine Art Ersatz für das eigene Handeln des Menschen verstanden werden. Allerdings darf der Mensch auf „eine übernatürliche Ergänzung seiner mangelhaften Gerechtigkeit“ hoffen, wo „das eigene Tun zur Rechtfertigung […] vor seinem eigenen (strenge richtenden) Gewissen nicht zulangt“ (SF A 60f.). 3. Einige ausgewählte christliche Theologumena in der Sicht Kants 3.1 Der Sündenfall und die Ursünde In einer kleineren Schrift aus dem Jahre 1786 Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte unternimmt Kant, wie auch später in der Religionsschrift unter einem anderen Blickwinkel, einen Versuch, der biblischen Geschichte des Sündenfalls aus dem Buch Genesis 3, 1–24 einen moralphilosophischen Kern abzugewinnen. Der Titel der Schrift zeigt bereits deutlich an, dass es Kant nicht um eine Interpretation der Fallgeschichte in einem genuin theologischen Sinne geht. Er zeigt, dass die biblische Geschichte eine Wahrheit über die moralische Beschaffenheit des Menschen erzählt, die mit seiner philosophischen Konzeption des moralisch Bösen konveniert. Im Gegensatz zur Religionsschrift entwickelt Kant hier seine Thesen unter einem entwicklungsgeschichtlichen Aspekt, indem er das Verhältnis von Individuum und Gattung ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Laut Kant müssen wir uns die Vertreibung aus dem Paradies als den Ausgang der Menschen 6
Vgl. POLLMAN, Karla. Nachwort zu Augustinus, Die christliche Bildung (De doctrina christiana). Stuttgart: Reclam, 2002, S. 278 und das Kapitel „Caritas als der hermeneutische Normenhorizont von DC“ in idem, Doctrina christiana: Untersuchungen zu den Anfängen der christlichen Hermeneutik unter besonderer Berücksichtigung von Augustinus, De doctrina christiana. Freiburg (Schweiz): Universitätsverlag, 1996, S. 121−147.
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„aus der Vormundschaft der Natur in den Stand der Freiheit“ vorstellen, als ein „Übergang aus der Rohigkeit eines bloß tierischen Geschöpfes in die Menschheit, aus dem Gängelwesen des Instinkts zur Leitung der Vernunft“ (MAM A 12f.). Der Mensch fand sich „am Anfang“ eingebunden in die Natur, geleitet durch den Instinkt, der die Stimme Gottes darstellt. Erst nachdem sich die Vernunft zu regen begann, fängt die Herauslösung aus der Natur an und somit eine Befreiung zur Freiheit. Der Mensch wurde sich seines Vernunftvermögens mehr und mehr bewusst, das ihm eine Entlassung aus dem Schoße der Natur ermöglicht hat. Zugleich ist diese Entlassung eine Entlassung in die Freiheit, die sich verfehlen und zum Abgrund werden kann. In diesem Sinne interpretiert Kant diesen ersten Schritt des Menschen von Natur zur Freiheit aus sittlicher Sicht als einen „Fall“.7 Unter dem Blickwinkel der Sittlichkeit begibt sich der Mensch aus dem Stand der Unschuld in den Stand der Schuld. Denn in der Natur gab es vor dem Gebrauch der Vernunft keine Gebote oder Verbote, da es keine Möglichkeit zur freien Wahl gegeben hat. Die Entwicklungsgeschichte des Individuums läuft allerdings der der Gattung entgegengesetzt: Das Individuum erleidet durch die Verfehlungsmöglichkeiten und der daraus resultierenden tatsächlichen Verfehlungen Verlust; im Gegensatz zu ihm gewinnt aber die Gattung, die sich nun vom Schlechteren nur noch zum Besseren fortentwickeln kann.8 Kant fasst seine These folgendermaßen zusammen: „Die Geschichte der Natur fängt also vom Guten an, denn sie ist das Werk Gottes; die Geschichte der Freiheit vom Bösen, denn sie ist Menschenwerk“ (MAM A 13). Diese Aufteilung schlägt sich parallel in der Charakterisierung des Menschen in der Religionsschrift nieder: der Mensch hat eine ursprüngliche „Anlage zum Guten“, aber einen selbstzugezogenen „Hang zum Bösen“. Die Schuld für das Böse ist weder der Vorsehung Gottes noch der Vererbung durch die Geschichte der Menschheit hindurch anzulasten, sondern alleine dem Menschen mit seinem freien Willen. Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich. Kant schärft dem Menschen ein, „daß er der Vorsehung, wegen der Übel, die ihn drücken, keine Schuld geben müsse; daß er seine eigene Vergehung auch nicht einem ursprünglichen Verbrechen seiner Stammeltern zuzuschreiben berechtigt sei, wodurch etwas ein Hang zu ähnlichen Übertretungen in der Nachkommenschaft erblich geworden wäre […] sondern daß er das von jenen Geschehene mit vollem Recht als von ihm selbst getan anerkennen, und sich also von allen Übeln, die aus dem Mißbrauche seiner Vernunft entspringen, die Schuld gänzlich selbst beizumessen habe“ (MAM A 26f.). Ebenso lehnt Kant in der Religionsschrift dezidiert die Vorstellung der „Anerbung von den ersten Eltern“ als die „unschicklichste“ von allen Vorstellungsarten ab und übergießt eine solche Vorstellung mit einem beißenden Spott, indem er die Erklärung der Vererbung gemäß der Aufgaben der drei oberen Fakultäten aufteilt. Wenn die These von der Vererbung der Schuld zuträfe, müsste sich die medizinische Fakultät mit der Verer7 8
Vgl. MAM A 13. Vgl. auch Refl 1463 (AA 15, 643). Zu Kants These, dass nur die Gattung des Menschen und nicht das einzelne Individuum ihre sittliche Be stimmung völlig erreichen kann, vergleiche BOHATEC, Josef. Die Religionsphilosophie Kant in der „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“. Mit besonderer Berücksichtigung ihrer theologisch-dogmatischen Quellen. Hamburg: Hoffmann und Campe, 1938, S. 208ff. Auch im Mutmaßlichen Anfang äußert Kant das Vertrauen, dass die Menschheitsgeschichte unter der Leitung der Vorsehung einen Verlauf vom Schlechteren zum Besseren nehmen wird.
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bung als e iner Erbkrankheit (die Erbkrankheit müsste als ein Bandwurm vorgestellt werden) beschäftigen, die juristische Fakultät mit der Erbschuld im Sinne der Erbschaft, die vom ersten Menschen auf alle Menschen übergeht und die theologische Fakultät würde schließlich die Erbschuld behandeln müssen.9 Die richtige Interpretation der biblischen Geschichte vom Fall des ersten Menschen stimmt dagegen mit der konkreten menschlichen Situation überein und Kant sieht seine Theorie des Hanges zum Bösen im Einklang mit der biblischen Geschichte. Die Geschichte des Sündenfalls im Buch Genesis 2, 15 – 3, 24 stellt nämlich dasjenige, was „der Sache nach (ohne auf Zeitbedingung Rücksicht zu nehmen) als das Erste gedacht werden muß, als ein solches der Zeit nach“ (RGV B 44) dar. So wie das Nachdenken über das Böse beim Menschen immer mit dem bereits vorhandenen Hang zum Bösen anfangen muss, so fängt auch die biblische Erzählung richtigerweise mit der Sünde an, nur dass sie die Dimensionen der Schuld und Unschuld, die beim Menschen gleichzeitig vorhanden sind, in einer zeitlich auseinandergezogenen Geschichte darstellt. Den Grund des Bösen – der eigentlich der Vernunft nach vorgestellt werden muss – bildet die Fallgeschichte nur der Zeit nach ab. Das philosophische Konzept des radikal Bösen und die biblisch-theologische Fallgeschichte bilden zwei parallele Vorstellungen mit dem Unterschied, dass die Bibel dasjenige, was für das konkrete Individuum gilt, in die Geschichte der ganzen Menschheit projiziert. In der Sache jedoch macht Kant keinen Unterschied aus. Beide Konzepte fangen also mit dem Bösen an: Das philosophische mit dem Hang zum Bösen und das biblische mit der Sünde. Wie jedoch jede konkrete böse Tat in der Weise betrachtet werden muss, „als ob der Mensch unmittelbar aus dem Stande der Unschuld in sie geraten wäre“ (RGV B 42) – nur in dieser Vorstellungsweise wird die Handlung nicht auf Naturursachen zurückgeführt, sondern auf das ursprüngliche Vermögen des Willens – so schaltet auch die biblische Erzählung dem Sündenfall die Schilderung des Zustands der Unschuld vor. Und so wie bei den Neigungen ausgesetzten Menschen das moralische Gesetz als ein Ge- und Verbot erscheint, so finden wir auch ein Verbot (vom Baum der Erkenntnis zu essen) in der Bibel (Gen 2, 16). An dieser Stelle weicht Kant von seiner Darstellung des Sündenfalls in Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte ab, indem er dort den Fall als einen Übergang von der Natur, derzufolge es keine Verbote geben kann, zur Freiheit interpretiert. In der Religionsschrift wird nun bereits der paradiesische Zustand der Unschuld so ausgelegt, dass darin ein Verbot vorkommen kann. Ein Verbot macht aber nur dann einen Sinn, wenn die Möglichkeit der Übertretung, d.h. Freiheit vorausgesetzt wird. In einer weiteren Interpretation sagt Kant, dass sich der Mensch statt dem moralischen Gesetz als einer alleinigen Triebfeder zu folgen, nach „andern Triebfedern“ umgesehen habe (vgl. RGV B 44).10 Der Mensch fängt unter dem Einfluss der anderen Triebfedern allmählich an, die „Strenge des Gebots“ des Moralgesetzes zu bezweifeln, 9 Vgl.
RGV B 41: „Die theologische Fakultät würde dieses Böse als persönliche Teilnehmung unserer ersten Eltern an dem Abfall eines verworfenen Aufführers ansehen; entweder daß wir (ob zwar jetzt dessen unbewußt), damals selbst mitgewirkt haben; oder nur jetzt, unter seiner (als Fürsten dieser Welt) Herrschaft geboren, uns die Güter derselben mehr, als den Oberbefehl des himmlischen Gebieters gefallen lassen […].“ 10 Kant rekurriert hier auf die Stelle in Gn 3,6, wo Eva sich von der versprechenden Schönheit des Baumes und seiner Früchte angezogen fühlt und in ihr dadurch das Begehren nach der Erkenntnis wachgerufen wird.
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