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NHP | Sachverständiger 4-Seiter entwurf

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Diplom-Kaufmann

Christoph Hillebrand

Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen

Geprüfter ESUG-Berater (DIAI)

Fachberater für Restrukturierung und Unternhmsplang (DStV e. V.)

Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Gutachten über

• Anfechtungen

• Betrugshandlungen

• Buchführungsverstöße

• Drohende Zahlungsunfähigkeit

• Fortführungsprognosen

• Geschäftsführerhaftung

• Insolvenzdelikte

• Insolvenzverschleppung

• Überschuldung

• Unterschlagungen

• Vermögensverschiebungen

• Zahlungsunfähigkeit

Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen

Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antrag-stellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO.

Erstellung und Prüfung von Fortführungsund Fortbestehensprognosen

Going concern ist eines der bedeutensten Bilanzierungsprinzipien und beeinflusst nicht nur die Bewertung von Vermögensgegenständen sondern entscheidet auch über die Fortführung oder Zerschlagung im wahren Sinne. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als die drei Insolvenzgründe erfordern die Aufstellung einer Fortbestehens-prognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr. Ich erstelle solche Rechenwerke für Sie oder prüfe die Rechenwerke Dritter.

Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6 Erweist sich ein Krisenunternehmen als sanierungsfähig, so ist die sachgerechte Aufstellung eines Sanierungsplanes von enormer Bedeutung. Niemals gibt es nur einen einzigen Grund für eine Unternehmenskrise, daher bedarf es einer ausführli-chen Analyse und Bewertung der Krisenursachen. Der Sanierungsplan wird von der Branche, von der Stellung am Markt und insbesondere von dem Krisenstadium geprägt. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen erstelle ich für Sie einen Sanierungsgutachten, in dem ich Maßnahmen zur Beseitigung der Krise und zur Wiederherstellung des

Gutachterliche Festellungen

wirtschaftlichen Gleichgewichtes aufzeige. Genauso prüfe ich von Dritten aufgestellte S6-Gutachten.

Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer

Oftmals dienen den Gläubigern neben den Sicherheiten der Ge-sellschaft auch Sicherheiten der Gesellschafter, die in der Krise, insbesondere in der Insolvenz, zur Gläubigerbefriedigung her-angezogen werden. Aufgrund besonderer Rechtsnormen kann es dabei sogar zur doppelten Haftung kommen. Beispielhaft genannt seien hier Haftungsrisiken bei eigenkapitalersetzen den Bürgschaften. Ich helfe Ihnen, die Haftungspotenziale zu ermitteln und gegebenenfalls Abwehrstrategien zu entwickeln. Daneben kläre ich Sie über die straf-und zivilrechtlichen Haf-tungsvorschriften auf bzw. überprüfe solche Tatbestände.

Insolvenzdelikte

Die Staatsanwaltschaft ist schon gegen Sie tätig oder ermittelt zumindest? Dann erstelle ich mit Ihnen gerichtsfeste Unterlagen zu allen straftrechtlich relevanten Tatbeständen.

Insolvenzpläne

Der Insolvenzplan ist das Kernstück des Insolvenzrechts. Im Vordergrund soll die Erhaltung des Unternehmens in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht stehen, sofern die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als bei der Zerschlagung des Unternehmens. Ich prüfe die Erstellung von Insolvenzplänen und deren Umsetzung. Ich entwickle mit Ihnen Rentabilitäts- und Liquiditätspläne für das fortzuführende Unternehmen, erarbeite Strategien zur arbeitsrechtlich optimalen Weiterführung der

Unternehmensaktivitäten und unterstütze Sie bei der Suche nach geeigneten Kreditgebern für die Finanzierung des Insolvenzplans.

Prüfung Insolvenzantragspflicht

Kaum ein Insolvenzantrag wird rechtzeitig gestellt. So helfe ich, den richtigen Zeitpunkt festzustellen, sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.

Überschuldung

Ich prüfe nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstellen auch einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne. Hierbei wird im Rahmen der sogenannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fort-bestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt. Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber Geschäfts-führung, Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund ist der häufigste Anknüpfungspunkt für Insolvenzverwalter und Staatsanwälte. Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsbetrachtung. Ich unterstüt-ze Sie bei der Aufstellung einer solchen Finanzplanrechnung, analysiere Istsituationen und führe retrograde Prüfungen durch.

Gutachterliche Feststellungen

Sachverständigentätigkeit

Im privaten Bereich

Im privaten Bereich

Gutachten als

Gutachten als

Kurz­ oder Pauschalgutachten

Expertisen

Im gerichtlichen und behördlichen Verfahren

Im gerichtlichen und behördlichen Verfahren

Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen

• Kurz-oder Pauschalgutachten

• Expertisen

Formulargutachten

• Formulargutachten

• Standardisierte Gutachten

Standardisierte Gutachten

Inhalt von Gutachten

Inhalt von Gutachten

• Auskunft zu Lehr-und Erfahrungssätzen

• Feststellung von Tatsachen

Auskunft zu Lehr­und Erfahrungssätzen

Feststellung von Tatsachen

• Beurteilung von Sachverhalten

• Ratschläge zur Lösung von Problemen

Beurteilung von Sachverhalten

Parteigutachten

Ratschläge zur Lösung von Problemen

Parteigutachten

Ein Parteigutachten ist kein parteiisches Gutachten sondern es nimmt Stellung zu bestimmten Sachfragen in unparteiischer Form. Ein solches Gutachten kann sehr hilfreich sein bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, bei der Aus-kunfts-, Beratungs-, Prüfund Überwachungstätigkeit sowie bei der Erteilung von Testaten und Bescheinigungen.

Schiedsgutachten

Parteigutachten ist kein parteiisches Gutachten sondern es nimmt Stellung zu bestimmten Sachfragen in unparteiischer Form. Ein solches Gutachten kann sehr hilfreich sein bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, bei der Auskunfts­, Beratungs­, Prüf­ und Überwachungstätigkeit sowie bei Erteilung von Testaten und Bescheinigungen.

Schiedsgutachten

Haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter verständigt oder ist ein solcher von dritter Seite bestimmt worden, so legt dieser den festzustellenden Tatbestand für beide Seiten verbind-lich fest.

Haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter verständigt ist ein solcher von dritter Seite bestimmt worden, so legt dieser den festzustellenden Tatbestand für beide Seiten verbindfest.

Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen

Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antragstellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO. Genau so stelle ich für Sie die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens fest.

Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6

Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antrag stellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO. Genau so stelle ich für Sie die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens fest.

Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6

Die Feststellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Sanierungsprozesses entscheidet oft, ob ein Unternehmen tat-sächlich fortgeführt wird oder nicht. Vielfach ist es auch erforderlich, ein vorliegendes Gutachten auf seine Machbarkeit und seine Kernaussage der Feststellung der Sanierungsfähigkeit hin zu überprüfen. Beide Varianten können Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein.

Gerichtsgutachten zu

• Anfechtungsfragen

• Betrugshandlungen

• Fortführungsprognosen

• Insolvenzdelikten

Die Feststellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Sanierungsprozesses entscheidet oft, ob ein Unternehmen tatsächlich fortgeführt wird oder nicht. Vielfach ist es auch erfor derlich, ein vorliegendes Gutachten auf seine Machbarkeit und seine Kernaussage der Feststellung der Sanierungsfähigkeit hin zu überprüfen. Beide Varianten können Bestandteil einer ge richtlichen Auseinandersetzung sein.

• Insolvenzantragsgründen

• Vermögensverschiebungen u. a.

Gerichtsgutachten zu

• Anfechtungsfragen

• Betrugshandlungen

• Fortführungsprognosen

• Insolvenzdelikten

Referenzen im privaten Bereich sowie gerichtlich und behördlichen Verfahren

• Insolvenzantragsgründen

• Kassenprüfer für verschiedene große Insolvenzverfahren seit mehr als 20 Jahren

• Vermögensverschiebungen u. a.

• Sanierungsgutachten nach IdW S6 für mehr als 30 mittelständische Unternehmen

• Mehr als 60 Schlussrechnungsprüfungen an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf

Referenzen im privaten Bereich sowie gerichtlich und behördlichen Verfahren

• Mehr als 10 Bescheinigungen nach § 270b InsO an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen und Wuppertal

• Kassenprüfer für verschiedene große Insolvenzverfahren seit mehr als 20 Jahren

• Sanierungsgutachten nach IdW S6 für mehr als 30 mittelständische Unternehmen

• Einer von weniger als 20 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland

• Mehr als 60 Schlussrechnungsprüfungen an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf

• Mehr als 10 Bescheinigungen nach § 270b InsO an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen und Wuppertal

• Einer von weniger als 20 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland

VITA Christoph Hillebrand

1959 Geboren in Köln

1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner

1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann

… professionelle Partner

… professionelle Partner

1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft

1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer

2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)

2014 Geprüfter ESUG-Berater

2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen

SONSTIGES

1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer

2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis

2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH

2014 Mitglied im Bundesverband der ESUGBerater Deutschland e. V.

2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.

VERÖFFENTLICHUNGEN

(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)

2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung –Springer Verlag GmbH

2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3

2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6

2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4

VITA

Rechnungslegung

Rechnungslegung

Steuerberatung

Steuerberatung

Steuergestaltung

Steuergestaltung

2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0

Immobilien- und Vermögensverwaltung

Immobilien- und Vermögensverwaltung

Rechenzentrum

Rechenzentrum Seminare / Veranstaltungen

(sowie zahlreiche Aufsätze zu dem Thema Sanierung und Insolvenz)

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-0 info@nhp.de www.nhp.de

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-0

info@nhp.de www.nhp.de

Seminare / Veranstaltungen

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-80 info@nhs-koeln.de www.nhs-koeln.de

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-80

info@nhs-koeln.de www.nhs-koeln.de

Büro Köln

VITA Christoph Hillebrand

Christoph Hillebrand

1959 Geboren in Köln

1959 Geboren in Köln

1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner

Professionelle Partner und ein hochmotiviertes Team

1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner

1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann

1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann 1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft 1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)

1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft

1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer

2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)

2014 Geprüfter ESUG-Berater

2014 Geprüfter ESUG-Berater 2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen

2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen

SONSTIGES

SONSTIGES

1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer

1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer

2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis

2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis

2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH

2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH

2014 Mitglied im Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland e. V. 2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.

2014 Mitglied im Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland e. V.

2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.

VERÖFFENTLICHUNGEN

VERÖFFENTLICHUNGEN

(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)

(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)

2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung – Springer Verlag GmbH

2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung – Springer Verlag GmbH

2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3

2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3

2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6

2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6

2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016 - Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4

Rechnungslegung

2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0

Steuerberatung

2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016 - Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4 2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0 (sowie zahlreiche Aufsätze zu dem Thema Sanierung und Insolvenz)

Steuergestaltung

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-0 info@nhp.de www.nhp.de

Immobilien- und Vermögensverwaltung Rechenzentrum

Seminare / Veranstaltungen

Wirtschaftsprüfung

Betriebswirtschaftliche

Wirtschaftsprüfung

Betriebswirtschaftliche Beratung Sanierung und Insolvenz

Wirtschaftsprüfung Betriebswirtschaftliche Beratung Sanierung und Insolvenz

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-70 info@morison-koeln.de www.morison-koeln.de

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-70

info@morison-koeln.de www.morison-koeln.de

Büro Stuttgart

Diplom­Kaufmann

Diplom­Kaufmann

Christoph Hillebrand

Christoph Hillebrand

Oststraße 11­13

Oststraße 11­13

50996 Köln

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Tel.: +49 (0)221 93 55 21­33

(sowie zahlreiche Aufsätze zu dem Thema Sanierung und Insolvenz) 9 8 2 3 6 7 8

Rhein-Carré Oststraße 11-13, 50996 Köln

Telefon: 0221 / 93 55 21 - 90

Telefax: 0221 / 93 55 21 - 99

Tel.: +49 (0)221 93 55 21-80 info@nhs-koeln.de www.nhs-koeln.de

Sanierung und

Tel.: +49 (0)221 info@morison-koeln.de www.morison-koeln.de

Tel.: +49 (0)221 93 55 21­33

Fax: +49 (0)221 93 55 21­99

Fax: +49 (0)221 93 55 21­99

Mobil: +49 (0)172 260 97 69

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Hillebrand@Insolvenzsachverstaendiger.de www.insolvenzsachverstaendiger.de

Hillebrand@Insolvenzsachverstaendiger.de www.insolvenzsachverstaendiger.de

Büro Saarbrücken

Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart

Telefon: 0711 / 490 04 - 329

Telefax: 0711 / 490 04 - 330

St. Johanner Straße 41-43, 66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 30 98 27 - 10

Telefax: 0681 / 30 98 27 - 19

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