Vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
Geprüfter ESUG-Berater (DIAI)
Fachberater für Restrukturierung und Unternhmsplang (DStV e. V.)
Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Gutachten über
• Anfechtungen
• Betrugshandlungen
• Buchführungsverstöße
• Drohende Zahlungsunfähigkeit
• Fortführungsprognosen
• Geschäftsführerhaftung
• Insolvenzdelikte
• Insolvenzverschleppung
• Überschuldung
• Unterschlagungen
• Vermögensverschiebungen
• Zahlungsunfähigkeit
Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen
Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antrag-stellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO.
Erstellung und Prüfung von Fortführungsund Fortbestehensprognosen
Going concern ist eines der bedeutensten Bilanzierungsprinzipien und beeinflusst nicht nur die Bewertung von Vermögensgegenständen sondern entscheidet auch über die Fortführung oder Zerschlagung im wahren Sinne. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als die drei Insolvenzgründe erfordern die Aufstellung einer Fortbestehens-prognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr. Ich erstelle solche Rechenwerke für Sie oder prüfe die Rechenwerke Dritter.
Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6 Erweist sich ein Krisenunternehmen als sanierungsfähig, so ist die sachgerechte Aufstellung eines Sanierungsplanes von enormer Bedeutung. Niemals gibt es nur einen einzigen Grund für eine Unternehmenskrise, daher bedarf es einer ausführli-chen Analyse und Bewertung der Krisenursachen. Der Sanierungsplan wird von der Branche, von der Stellung am Markt und insbesondere von dem Krisenstadium geprägt. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen erstelle ich für Sie einen Sanierungsgutachten, in dem ich Maßnahmen zur Beseitigung der Krise und zur Wiederherstellung des
Gutachterliche Festellungen
wirtschaftlichen Gleichgewichtes aufzeige. Genauso prüfe ich von Dritten aufgestellte S6-Gutachten.
Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer
Oftmals dienen den Gläubigern neben den Sicherheiten der Ge-sellschaft auch Sicherheiten der Gesellschafter, die in der Krise, insbesondere in der Insolvenz, zur Gläubigerbefriedigung her-angezogen werden. Aufgrund besonderer Rechtsnormen kann es dabei sogar zur doppelten Haftung kommen. Beispielhaft genannt seien hier Haftungsrisiken bei eigenkapitalersetzen den Bürgschaften. Ich helfe Ihnen, die Haftungspotenziale zu ermitteln und gegebenenfalls Abwehrstrategien zu entwickeln. Daneben kläre ich Sie über die straf-und zivilrechtlichen Haf-tungsvorschriften auf bzw. überprüfe solche Tatbestände.
Insolvenzdelikte
Die Staatsanwaltschaft ist schon gegen Sie tätig oder ermittelt zumindest? Dann erstelle ich mit Ihnen gerichtsfeste Unterlagen zu allen straftrechtlich relevanten Tatbeständen.
Insolvenzpläne
Der Insolvenzplan ist das Kernstück des Insolvenzrechts. Im Vordergrund soll die Erhaltung des Unternehmens in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht stehen, sofern die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als bei der Zerschlagung des Unternehmens. Ich prüfe die Erstellung von Insolvenzplänen und deren Umsetzung. Ich entwickle mit Ihnen Rentabilitäts- und Liquiditätspläne für das fortzuführende Unternehmen, erarbeite Strategien zur arbeitsrechtlich optimalen Weiterführung der
Unternehmensaktivitäten und unterstütze Sie bei der Suche nach geeigneten Kreditgebern für die Finanzierung des Insolvenzplans.
Prüfung Insolvenzantragspflicht
Kaum ein Insolvenzantrag wird rechtzeitig gestellt. So helfe ich, den richtigen Zeitpunkt festzustellen, sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.
Überschuldung
Ich prüfe nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstellen auch einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne. Hierbei wird im Rahmen der sogenannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fort-bestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt. Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber Geschäfts-führung, Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.
Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund ist der häufigste Anknüpfungspunkt für Insolvenzverwalter und Staatsanwälte. Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsbetrachtung. Ich unterstüt-ze Sie bei der Aufstellung einer solchen Finanzplanrechnung, analysiere Istsituationen und führe retrograde Prüfungen durch.
Gutachterliche Feststellungen
Sachverständigentätigkeit
Im privaten Bereich
Im privaten Bereich
Gutachten als
Gutachten als
Kurz oder Pauschalgutachten
Expertisen
Im gerichtlichen und behördlichen Verfahren
Im gerichtlichen und behördlichen Verfahren
Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen
• Kurz-oder Pauschalgutachten
• Expertisen
Formulargutachten
• Formulargutachten
• Standardisierte Gutachten
Standardisierte Gutachten
Inhalt von Gutachten
Inhalt von Gutachten
• Auskunft zu Lehr-und Erfahrungssätzen
• Feststellung von Tatsachen
Auskunft zu Lehrund Erfahrungssätzen
Feststellung von Tatsachen
• Beurteilung von Sachverhalten
• Ratschläge zur Lösung von Problemen
Beurteilung von Sachverhalten
Parteigutachten
Ratschläge zur Lösung von Problemen
Parteigutachten
Ein Parteigutachten ist kein parteiisches Gutachten sondern es nimmt Stellung zu bestimmten Sachfragen in unparteiischer Form. Ein solches Gutachten kann sehr hilfreich sein bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, bei der Aus-kunfts-, Beratungs-, Prüfund Überwachungstätigkeit sowie bei der Erteilung von Testaten und Bescheinigungen.
Schiedsgutachten
Parteigutachten ist kein parteiisches Gutachten sondern es nimmt Stellung zu bestimmten Sachfragen in unparteiischer Form. Ein solches Gutachten kann sehr hilfreich sein bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, bei der Auskunfts, Beratungs, Prüf und Überwachungstätigkeit sowie bei Erteilung von Testaten und Bescheinigungen.
Schiedsgutachten
Haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter verständigt oder ist ein solcher von dritter Seite bestimmt worden, so legt dieser den festzustellenden Tatbestand für beide Seiten verbind-lich fest.
Haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter verständigt ist ein solcher von dritter Seite bestimmt worden, so legt dieser den festzustellenden Tatbestand für beide Seiten verbindfest.
Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen
Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antragstellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO. Genau so stelle ich für Sie die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens fest.
Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antrag stellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270 b InsO. Genau so stelle ich für Sie die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens fest.
Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
Die Feststellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Sanierungsprozesses entscheidet oft, ob ein Unternehmen tat-sächlich fortgeführt wird oder nicht. Vielfach ist es auch erforderlich, ein vorliegendes Gutachten auf seine Machbarkeit und seine Kernaussage der Feststellung der Sanierungsfähigkeit hin zu überprüfen. Beide Varianten können Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein.
Gerichtsgutachten zu
• Anfechtungsfragen
• Betrugshandlungen
• Fortführungsprognosen
• Insolvenzdelikten
Die Feststellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Sanierungsprozesses entscheidet oft, ob ein Unternehmen tatsächlich fortgeführt wird oder nicht. Vielfach ist es auch erfor derlich, ein vorliegendes Gutachten auf seine Machbarkeit und seine Kernaussage der Feststellung der Sanierungsfähigkeit hin zu überprüfen. Beide Varianten können Bestandteil einer ge richtlichen Auseinandersetzung sein.
• Insolvenzantragsgründen
• Vermögensverschiebungen u. a.
Gerichtsgutachten zu
• Anfechtungsfragen
• Betrugshandlungen
• Fortführungsprognosen
• Insolvenzdelikten
Referenzen im privaten Bereich sowie gerichtlich und behördlichen Verfahren
• Insolvenzantragsgründen
• Kassenprüfer für verschiedene große Insolvenzverfahren seit mehr als 20 Jahren
• Vermögensverschiebungen u. a.
• Sanierungsgutachten nach IdW S6 für mehr als 30 mittelständische Unternehmen
• Mehr als 60 Schlussrechnungsprüfungen an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf
Referenzen im privaten Bereich sowie gerichtlich und behördlichen Verfahren
• Mehr als 10 Bescheinigungen nach § 270b InsO an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen und Wuppertal
• Kassenprüfer für verschiedene große Insolvenzverfahren seit mehr als 20 Jahren
• Sanierungsgutachten nach IdW S6 für mehr als 30 mittelständische Unternehmen
• Einer von weniger als 20 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland
• Mehr als 60 Schlussrechnungsprüfungen an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf
• Mehr als 10 Bescheinigungen nach § 270b InsO an den Gerichten Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen und Wuppertal
• Einer von weniger als 20 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland
VITA Christoph Hillebrand
1959 Geboren in Köln
1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner
1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann
… professionelle Partner
… professionelle Partner
1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft
1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)
2014 Geprüfter ESUG-Berater
2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
SONSTIGES
1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer
2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis
2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH
2014 Mitglied im Bundesverband der ESUGBerater Deutschland e. V.
2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.
VERÖFFENTLICHUNGEN
(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)
2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung –Springer Verlag GmbH
2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3
2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6
2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4
VITA
Rechnungslegung
Rechnungslegung
Steuerberatung
Steuerberatung
Steuergestaltung
Steuergestaltung
2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0
Immobilien- und Vermögensverwaltung
Immobilien- und Vermögensverwaltung
Rechenzentrum
Rechenzentrum Seminare / Veranstaltungen
(sowie zahlreiche Aufsätze zu dem Thema Sanierung und Insolvenz)
1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner
Professionelle Partner und ein hochmotiviertes Team
1978 Anstellung in der Kanzlei Nacken Hillebrand Partner
1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann
1986 Abschluss zum Diplom-Kaufmann 1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft 1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)
1991 Bestellung zum Steuerberater, Aufnahme in die Partnerschaft
1992 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
2009 Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.)
2014 Geprüfter ESUG-Berater
2014 Geprüfter ESUG-Berater 2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
2017 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
SONSTIGES
SONSTIGES
1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer
1988 Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer
2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis
2007 Vorstandsmitglied des ZEFIS-Rheinland-pfälzisches Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis
2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH
2013 Lehrbeauftragter an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH
2014 Mitglied im Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland e. V. 2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.
2014 Mitglied im Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland e. V.
2015 Kassenprüfer des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e. V.
VERÖFFENTLICHUNGEN
VERÖFFENTLICHUNGEN
(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)
(Auszüge der wesentlichen Veröffentlichungen)
2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung – Springer Verlag GmbH
2012 Wege durch die Unternehmenskrise, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-88606-787-9 4. Auflage in Vorbereitung – Springer Verlag GmbH
2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3
2013 Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 1. Auflage 2013, ISBN 978-3-8965-5706-3
2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6
2013 Rechnungslegung in der Insolvenz, 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-8305-3215-6
2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016 - Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4
Rechnungslegung
2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0
Steuerberatung
2016 Wirtschaftsrecht, 1. Auflage 2016 - Band 2, ISBN 978-3-17-030709-4 2016 Going Concern versus Break Up, 1. Auflage 2016, ISBN 978-3-482-66681-0 (sowie zahlreiche Aufsätze zu dem Thema Sanierung und Insolvenz)