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KE Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der KE Fibertec Deutschland GmbH, nachfolgend KE genannt. Das Angebot der KE richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung der KE in Textform vorliegt.

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Bestellung, Auftragsbestätigung

Die Bestellung und der Auftrag des Käufers ist für KE nur bindend, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung in Textform erhalten hat. Die Leistungen der KE umfassen nur die in der Auftragsbestätigung genannten spezifizierten Teile.

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Angebote, Aufträge Angebote der KE sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungsund Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Modelle und Zeichnungen bleiben Eigentum der KE. Diese dürfen nur mit Zustimmung der KE angewendet, reproduziert oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Auftragsbestätigung ist von dem Käufer auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten.

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Preise

Die Preise verstehen sich stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich Verpackung und Abgaben. Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser ab vier Monaten nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behält KE sich eine entsprechende Anpassung der Preise vor.

Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen,

durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Käufer zu tragen. Gleiches Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung.

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Liefertermine

Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, unverbindlich.

Von KE genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von KE nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann.

Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an KE durch einen Zulieferer nicht erfolgt, ist KE berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von KE zu vertreten. KE wird solche Umstände dem Käufer unverzüglich mitteilen. Dieser kann von KE die Erklärung verlangen, ob KE zurücktritt oder in angemessener Frist liefern wird. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Käufer zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von KE erstattet.

Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens- und Einflussbereiches von KE liegen und die KE trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.

Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat KE solange nicht zu vertreten, als KE, deren Erfüllungsgehilfen

oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Hat KE Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

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Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers gemäß Incoterms 2020. Der Versand erfolgt durch KE auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Gefahrtragung von KE endet mit der Übergabe an einen zuverlässigen Spediteur.

Eine Transportversicherung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen KE und dem Käufer.

Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall ist KE berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern.

Mängel der Verpackung können nicht gegen KE geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei KE in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

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Vertragsaufhebung, Rücknahme Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist das Einverständnis von KE in Textform erforderlich. In diesem Fall kann KE unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Käufer nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

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Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch Anzeige in Textform zu rügen.

KE Fibertec Deutschland GmbH

Röntgenstr. 5

30890 Barsinghausen T: 05105 / 77931-0 info@ke-fibertec.de www.ke-fibertec.de

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf Verlangen von KE an KE zurückzuschicken. Ohne die Zustimmung von KE darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden.

Den Käufer trifft nach Gefahrübergang die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

KE übernimmt keine Gewährleistung in den Fällen, in denen in Verbindung mit den von KE gelieferten Sachen andere Sachen eingesetzt werden, die nicht von KE genehmigt wurden. Gleiches gilt, sofern die von KE gelieferten Sachen nicht gemäß den Herstellervorgaben, vereinbarten Spezifikationen oder der Montageanleitung in Betrieb genommen oder betrieben werden.

Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leistet KE Nacherfüllung nach Wahl von KE durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung.

Die Nacherfüllung durch KE erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine kürzere Frist als die ursprüngliche Lieferfrist unangemessen ist.

Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt sowie Schadens- und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Gebrauchte Sachen verkauft KE unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

8 Zahlungsbedingungen Rechnungen von KE sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar.

Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Käufers Ansprüche von KE gefährdet sind, ist KE neben den Ansprüchen aus § 321 BGB berechtigt:

a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziffer 5 gleich.

b) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.

c) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen durch KE noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.

Der Käufer darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Käufers besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

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Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung durch den Käufer Eigentum der KE.

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Ergänzende Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von KE auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KE. KE haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung, sowie KE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit KE ist Barsinghausen Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Die Gerichtsstands Vereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen KE und dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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KE Verkaufs- und Lieferbedingungen by KE Fibertec - Issuu