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KE Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Nachfolgende Bedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der KE Fibertec Deutschland GmbH, nachfolgend KE genannt. Das Angebot der KE richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung der KE in Textform vorliegt.

1 Bestellung, Auftragsbestätigung Die Bestellung und der Auftrag des Käufers ist für KE nur bindend, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung in Textform erhalten hat. Die Leistungen der KE umfassen nur die in der Auftragsbestätigung genannten spezifizierten Teile.

2 Angebote, Aufträge Angebote der KE sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungsund Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Modelle und Zeichnungen bleiben Eigentum der KE. Diese dürfen nur mit Zustimmung der KE angewendet, reproduziert oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Auftragsbestätigung ist von dem Käufer auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten.

3 Preise Die Preise verstehen sich stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich Verpackung und Abgaben. Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser ab vier Monaten nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behält KE sich eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen,

KE Fibertec Deutschland GmbH Röntgenstr. 5 30890 Barsinghausen

durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Käufer zu tragen. Gleiches Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung.

4 Liefertermine Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, unverbindlich. Von KE genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von KE nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann. Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an KE durch einen Zulieferer nicht erfolgt, ist KE berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von KE zu vertreten. KE wird solche Umstände dem Käufer unverzüglich mitteilen. Dieser kann von KE die Erklärung verlangen, ob KE zurücktritt oder in angemessener Frist liefern wird. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Käufer zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von KE erstattet. Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willensund Einflussbereiches von KE liegen und die KE trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat KE solange nicht zu vertreten, als KE, deren Erfüllungsgehilfen

T: 05105 / 77931-0 info@ke-fibertec.de www.ke-fibertec.de

oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Hat KE Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

5 Versand und Gefahrenübergang Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers gemäß Incoterms 2020. Der Versand erfolgt durch KE auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Gefahrtragung von KE endet mit der Übergabe an einen zuverlässigen Spediteur. Eine Transportversicherung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen KE und dem Käufer. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall ist KE berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern. Mängel der Verpackung können nicht gegen KE geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei KE in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

6 Vertragsaufhebung, Rücknahme Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist das Einverständnis von KE in Textform erforderlich. In diesem Fall kann KE unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Käufer nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7 Sachmängelhaftung (Gewährleistung) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch Anzeige in Textform zu rügen.

Danske Bank, Hamburg • IBAN-Nr. DE61 2032 0500 4989 0311 20 BIC-Nr. DABADEHH • USt-Ident-Nr. DE 814 307 922 Amtsgericht Hannover HRB 206835 • Geschäftsführer: Carsten Jespersen


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