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Materialien mit Schwerpunkt Österreich: Schulpflicht und Mitwirkungspflicht

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B1 | Zusammenleben, Vielfalt, Werte

Schulpflicht und Mitwirkungspflicht der Eltern in Österreich Lernziel: Ich weiß, dass in Österreich die Schulpflicht für alle Kinder gilt. Ich weiß, dass die Teilnahme an Schulveranstaltungen wie z.B. Elternsprechtagen wichtig ist, um andere Eltern und Lehrer/innen kennen zu lernen, Informationen zu erhalten und mitgestalten zu können. Ich kann ein Gespräch mit einer Lehrerin/mit einem Lehrer über mein Kind führen. 1. Allgemeine Schulpflicht In Österreich gilt die allgemeine Schulpflicht. Lesen Sie den Text und tragen Sie die wichtigsten Informationen zur Schulreform in Österreich (Jahreszahl und Stichwörter) in den Zeitstrahl ein. Beantworten Sie anschließend die ­Fragen zum Text in ganzen Sätzen.

Die Anfänge des staatlichen Schulsys­ tems in Österreich gehen auf die Schul­ reform von 1774 unter Maria Theresia zurück. Damals galt die sechsjährige Schulpflicht in öffentlichen Schulen. 1869 wurde die Schulpflicht von sechs auf acht Jahre erhöht. Seit 1918 soll Kin­ dern, ohne Unterschied des Geschlechts und der sozialen Lage, eine optimale Bil­ dungsentfaltung gesichert werden. 1962 ist die Schulpflicht schließlich auf neun Jahre verlängert worden. In Österreich muss jedes Kind ab dem Jahr, in dem es

vor dem 1. September sechs Jahre alt wird, mindestens neun Jahre in die Schule gehen. Wenn ein Kind im ersten Schuljahr noch nicht schulreif ist, muss es in eine Vorschule gehen. Nach der Volksschule können Kinder eine Neue Mittelschule (NMS), eine allgemein­ bildende höhere Schule (AHS) oder eine Sonderschulstufe besuchen.

Info: flicht in Österreich ein. Auf Maria Theresia führte die Schulp finden Sie unter der Rubrik der Seite www.sprachportal.at ” eine Lerneinheit zum Thema „Schule, Ausbildung und Beruf wöhnliche Regentin”. „Maria Theresia – eine außerge

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