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der Newsletter der Schweizer-ImmobilienGespräche Ausgabe 4 / Mai 2006 Editorial

Kantönligeist: Steuern und Gebühren variieren beträchtlich

Remi Buchschacher Herausgeber INHALT Editorial.................................. 1 REITs – ein Thema für die Schweiz? .......................... 2 Last Minute ............................ 6 2005 war positives Jahr für Immobilienanlagen ........... 7 In eigener Sache ..................... 9 Aurelio Galfetti: Der tessinerischste der Tessiner Architekten............. 11 Väter, Söhne – und viele Enkel ........................... 13 Form und Raum stehen im Mittelpunkt .......... 14 Kalender ............................... 14 WESTside: am grössten privaten Bauwerk wird nun gearbeitet ........................ 18 Impressum ............................ 19

Wer im Kanton Bern ein Haus für 650 000 Franken kauft und Schuldbriefe für 520 000 Franken eröffnet, zahlt für Handänderungssteuer, Notar, Grundbuchamt, Schuldbrieferöffnung und Marktwertschätzung rund 20 000 Franken an Gebühren. Im Kanton Aargau erhält er die gleiche Leistung für rund 10 500 Franken. Das ist schon ein happiger Unterschied. Vor allem die steuerliche Belastung von Immobilien, sei es bei der Haltung oder bei der Veräusserung, gehen von Kanton zu Kanton unterschiedlich ins Guttuch. Beim erwähnten Beispiel im Kanton Bern sind es 11 700 Franken, die dem Staat in Form von Handänderungssteuern abzuliefern sind. Einfach so. Ohne Gegenleistung. Dazu kommt die Grundstücksgewinnsteuer und die Liegenschaftssteuer. Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften unterliegt in der Schweiz grossen Restriktionen. Zu grossen. Die Auswirkungen davon sind deutlich: Die Märkte sind intransparent und illiquide. Könnten deshalb die Real Estate Investment Trusts eine Verbesserung der Situation, vor allem in Bezug auf die Doppelbesteuerung der Erträge aus Immobilienanlagen bringen? Kann damit die Transparenz erhöht und der Zugang zu den internationalen Immobilieninvestmentmärkten verbessert werden? Der Beitrag von Klaus Steiner und Kaspar Lo Presti in dieser Ausgabe des Schweizer Immobilienbriefs ermöglichen einen guten Einblick in das Thema. Der Versuch, so etwas wie einen «Stammbaum» der Tessiner Architektur aufzuspüren, ist riskant, willkürlich und zweifellos ungerecht. Wir haben es trotzdem gewagt und einen wichtigen Namen dabei in den Vordergrund gerückt: Aurelio Galfetti, der kürzlich 70 Jahre alt gewordene Altmeister der Tessiner Architektur. Er hat einen entscheidenden Beitrag dafür geleistet, dass um 1970 der Aufbruch in alle Welt stattfinden konnte. Heute sind die Namen der „Söhne und Enkel“ zwar wesentlich bekannter, doch viele berufen sich auf sein Werk. Ein Beispiel für die kreative und erfolgreiche Arbeit der jüngeren Generation der Tessiner Architekten stellen Giraudi & Wettstein dar. Die Passarelle im Basler Hauptbahnhof zeigt auf, warum. Remi Buchschacher


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