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HG-Zeitung 17/2025

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HGZ No 17

Die Branchenzeitung der Hotel & Gastro Union seit 1886 CXL. Jahrgang

Luzern, den 25. Juni 2025

Aspekte

140 Jahre: Das Grand Hotel Villa Castagnola jubiliert.

Lernende dürfen «Jung & knusprig» weiterführen

Seite 2

Seite 14

Nächste Ausgabe am 2. Juli

Ausgabe für Deutsche Schweiz und Tessin

Pe r s ö n l i c h

Laila Roos ist ein Beispiel dafür, dass man in der Hotellerie klein anfangen und gross herauskommen kann. Als Gouvernante hat sie in den letzten 15 Jahren mit ­Erfolg zehn Lernende ausgebildet.

Schwerpunkt

Anspruchsvolle Arbeit im Bergtourismus

Hospitality Summit: Die Branche stellt die Weichen für morgen.

Seite 6

Seite 12

Seite 10

Im Dienst der Kunden ...

Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag wird ein starkes Zeichen für faire Arbeitsbedingungen und die Zukunftsfähigkeit der Branche gesetzt.

K E YS TO N E-SDA

DER BÄCKER-GAV TRITT IN KRAFT Was lange «gärt» wird endlich gut. Der & Confiserie Schweiz. Der neue GAV Bundesrat hat dem bereits 2024 von bringt substanzielle Verbesserungen den Sozialpartnern ausgehandelten für alle angestellten Bäcker, Confineuen Gesamtarbeitsvertrag für die seure und Konditoren. Da sind beiSchweizerische Bäcker-, Konditoren- spielsweise die Mindestlöhne, die nun und Confiserie-Branche seinen Segen deutlich steigen und fortan automaerteilt. Er ist nun allgemeinverbind- tisch der Teuerung angepasst werden. lich und gilt ab dem 1. Juli 2025. «Mit Auf Stufe EBA liegt der Mindestlohn dem neuen GAV machen wir einen bei 3900 Franken, auf Stufe EFZ bei grossen Schritt in die richtige Richtung, 4400 Franken. Fachkräfte mit bestanum unser Gewerbe wieder attraktiver dener Berufsprüfung verdienen minzu gestalten», sagt Pirmin Corradini, destens 5350 Franken. Neu sind auch Präsident des Berufsverbands Bäckerei Lernende dem GAV unterstellt. Je nach

Response zentral

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Lehrjahr profitieren sie von Mindest- muss ein Zuschlag von 25 Prozent auslöhnen zwischen 880 und 1400 Fran- bezahlt werden – unabhängig vom ken. Künftig besteht auch ein klarer Ausbildungsstatus des Mitarbeitenden. Anspruch auf zwei Ruhetage pro Wo- Des Weiteren ist eine Arbeitszeiterfasche. Eine weitere Errungenschaft­ sung Pflicht. Sie kann durch den Arsind verbindliche Dienstpläne. Zur beitgeber oder durch den Mitarbeitenbesseren Vereinbarkeit von Beruf und den selbst vorgenommen werden. Last Privatleben verpflichtet der GAV die but not least wird die Förderung der Arbeitgeber, den Dienstplan zwei Wo- Weiterbildung ausgeweitet. Finanziert chen im Voraus für einen Zeitraum von werden unter anderem Berufs- und zwei Wochen zu erstellen. Neu gibt es ­höhere Fachprüfungen. auch Nachtzuschläge für alle. Für Arbeitszeiten zwischen 22 Uhr und 3 Uhr Seite 19

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Auf Reisen kommt es regelmässig ­zu Verspätungen und nicht ­eingeplanten Wartezeiten. Dass Gäste warten müssen, lässt sich auch in der Gastronomie häufig nicht vermeiden. Zum Beispiel wenn alle Gäste auf einmal kommen, ­alle à la carte bestellen ­und dazu noch viele Extrawünsche ­haben. Oder wenn Gäste zu spät auschecken und die Nachfolgenden warten müssen, bis die ­Zimmer gereinigt sind. Gastgeber sind in solchen F ­ ällen ­tendenziell grosszügig. Sie bieten – wenn möglich – Up-grades in eine höhere Zimmerkategorie an, servieren gratis Getränke, um ­die Wartezeit zu verkürzen, oder offerieren den Kaffee nach dem Essen. Doch nicht immer stehen die Kunden im Fokus. So lässt ­die Reform der EU-Fluggasrech-­ te, ­die auch Auswirkungen auf Schweizer Passagiere hat, aufhor-­ chen. Bisher gab es pauschale Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung – gestaffelt nach Flugmeilen. Nun sollen die Schwellenwerte angehoben werden: Distanzen und Verspätungs­dauern werden länger. Bei Kurzstrecken verlängert sich die Distanz von 1500 auf 3500 Kilometer. Bei Langstreckenflügen soll die Verspätungstoleranz von drei auf zwölf Stunden steigen. Bei berechtigten Gründen für eine Reklamation werden Passagiere künftig keine Möglichkeit dazu haben. Diesbezüglich gilt der Gastronomie ein grosses Lob.

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