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Corporate-Governance-Bericht der Holding Graz für 2025

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Corporate Governance Bericht

Gemäß Pkt. 8. der Präambel des Gesellschaftsvertrags der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH (Holding Graz) vom 15.05.2013, idF vom 31.08.2020, verpflichtet sich die Holding Graz freiwillig, jährlich einen Corporate Governance Bericht (CG-Bericht) im Sinne des Art. 1 des Unternehmensrecht-Änderungsgesetzes 2008 iVm § 243 (c) UGB idF des AktRÄG 2009, jeweils in der geltenden Fassung, vorzulegen. Als Grundlage für den jährlichen CG-Bericht der Holding Graz dient nach Maßgabe der Tabelle der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK), Stand Jänner 2025 (https://www.

corporate-governance.at/uploads/u/corpgov/files/kodex/ corporate-governance-kodex-012025.pdf ). Anstelle des Aktiengesetzes sind die korrespondierenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sinngemäß anzuwenden. Als nicht relevant werden im Wesentlichen jene Bestimmungen des ÖCGK angesehen, die speziell auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar sind, sowie jene Bestimmungen des ÖCGK, für die es seitens der Gesellschafter:innen der Holding Graz eigene Beschlüsse bzw. Vorgaben (z. B. Gemeinderatsbeschlüsse) gibt.

Österreichischer Corporate Governance Kodex relevant nicht relevant

I. Präambel X

II. Aktionär:innen und Hauptversammlung 1–8

III. Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand 9–12

IV. Vorstand

Kompetenzen und Verantwortung des Vorstands 14–16, 16a, 17a, 18, 18a, 18b 13, 17

Regeln für Interessenkonflikte und Eigengeschäfte 23–26 19–22

Vergütung des Vorstands GR-Beschluss vom 05.11.2020 26a, 26b,28, 28a, 29, 29a

V. Aufsichtsrat

Kompetenzen und Verantwortung des Aufsichtsrats 32, 34, 36, 37 33, 34a, 35

Bestellung des Vorstands

Grundlage GR-Berichte GZ A 8 – 30180/2006-2 und GZ A 8 -16 vom 19.10.2006 und vom 09.06.2011 38, 38a, 38b, 38c

Ausschüsse 39–40, 40a 41, 42, 43

Regeln für Interessenkonflikte und Eigengeschäfte 44–49

Vergütung des Aufsichtsrats

Grundlage GR-Bericht GZ A 8 -30180/2006-27 vom 07.07.2022 50, 51

Qualifikation, Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats 52, 52a, 53, 55, 56, 58 54, 57

Mitbestimmung 59

VI. Transparenz und Prüfung

Transparenz der Corporate Governance 60, 61 62

Rechnungslegung und Publizität 69, 70 63–68

Investor Relations/Internet

Abschlussprüfung

71–76

78–81, 82, 83 77, 81a,81b, 82a

Anhänge 1, 2a, 2b, 3, 4 X

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

I. Präambel nicht relevant

II. Aktionär:innen und Hauptversammlung

1–8 nicht relevant

III. Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

9 Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen in regelmäßig stattfindenden Aufsichtsratssitzungen sowie im Rahmen der quartalsmäßigen Berichterstattung. Aus wichtigem Anlass berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich. Ferner wird über Umstände, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, dem Aufsichtsrat unverzüglich berichtet. Die Organmitglieder und deren involvierte Mitarbeiter:innen unterliegen dabei einer strengen Vertraulichkeitspflicht.

10 Die den Grundsätzen guter Corporate Governance folgende Unternehmensführung findet im Rahmen offener Diskussionen zw. Vorstand und Aufsichtsrat und innerhalb dieser Organe statt.

11 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

12 Unterlagen für Aufsichtsratssitzungen stehen im Regelfall mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung.

IV. Vorstand

Kompetenzen und Verantwortung des Vorstands

13 nicht relevant

14 Der Vorstand berät in wöchentlichen Sitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich in ständigem gegenseitigem Informationsaustausch untereinander und mit den jeweiligen zuständigen Organisationseinheiten.

15 Mit Vorstandsbeschluss 15/2023 vom 12.09.2023 wurde ein Compliance-Managementsystem mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten sowie die koordinierte und gezielte Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der für die Unternehmen jeweils relevanten Normen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, vertragliche Verpflichtungen, regulatorische Anforderungen und dergleichen) und Minimierung der daraus resultierenden Haftungsrisiken festgelegt.

16 Die Arbeitsweise des Vorstands erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags vom 15.05.2013, idF vom 31.08.2020, sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand vom 10.12.2020 idF vom 01.04.2021.

Zusammensetzung des Vorstands und Kompetenzverteilung: Name und Kompetenzbereich

Geburtsjahr Funktionsbeginn (Datum der Erstbestellung) Ende der Funktionsperiode

DI Wolfgang MALIK (Vorstandsvorsitzender), Management & Beteiligungen 1954 03.04.2000 31.12.2025

Mag. Dr. Gert Roman HEIGL, Infrastruktur & Energie 1964 01.01.2016 31.12.2025

Mag. Markus PERZ, MA MBA, Mobilität & Freizeit 1979 01.04.2021 31.12.2025

16a Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und damit verbundene Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.

17 nicht relevant

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

17a Im Unternehmen ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Mit VSB 7/2017 vom 14.02.2017 wurde das Chancen- und Risikomanagement der Holding Graz und ein begleitendes Qualitätssicherungsmanagement umgesetzt.

18, 18a Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist eine Interne Revision eingerichtet. Diese ist als weisungsfreie Organisationseinheit in der Vorstandsstabstelle „Gremien & Revision“ implementiert. Über Revisionsplan bzw. wesentliche Ergebnisse ist dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung berichtet worden.

18b In Entsprechung der Regeln über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen hat der Vorstand mit Beschluss 32/2024 vom 22.10.2024 eine an das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 angepasste Anti-Korruptions-Richtlinie unter Beibehaltung des entsprechenden Meldesystems sowie der Verbuchungsrichtlinie (Vorstandsbeschluss 50/2020 vom 15.12.2020) erlassen. Mittels Vorstandsbeschluss vom 10.12.2021 wurde im Konzern Holding Graz entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 ein Hinweisgeber:innensystem implementiert. Dieses ist seit 01.07.2022 in Betrieb.

Regeln für Interessenkonflikte und Eigengeschäfte

19–22 nicht relevant

23 Es bestehen keine persönlichen Interessen bzw. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Transaktionen oder sonstigen Tätigkeiten der Gesellschaft.

24 Allfällige Geschäfte zwischen der Gesellschaft bzw. Konzernunternehmen und ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen entsprechen branchenüblichen Standards bzw. sind marktüblich.

25 Die Vorstandsmitglieder sind nicht Aufsichtsratsmitglieder in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Aktiengesellschaften. Mag. Markus PERZ, MA MBA ist an der Wildbach Chalet Turrach OG als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt.

26 Nebentätigkeiten leitender Angestellter:

Prok. Dr. Michael HIERZENBERGER:

• Geschäftsführer der Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH

• Geschäftsführer der Stromnetz Graz GmbH

• Prokurist der Energie Graz GmbH

Prok. Mag. Christian KÖBERL:

• Vorstandsmitglied im Verein Nachwuchsleistungssportzentrum Steiermark (NLZ)

Prok. Mag. Gernot KURRENT:

• keine

Prok. Richard PEER, MSc:

• Geschäftsführer der achtzigzehn – Konzept & Gestaltung GmbH

• Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der NAZ Ausbildungscampus GmbH

Prok. Dr. Peter STEPANTSCHITZ:

• Geschäftsführer der Dr. Peter Stepantschitz GmbH

Vergütung des Vorstands

26a, 26b nicht relevant

27, 27a, GR-Beschluss vom 05.11.2020 (GZ: A8 020081/2006/0254, A8 021515/2006/0272)

28–29a nicht relevant

Bezüge der Mitglieder des Vorstands der Holding Gaz (Aktivzeit) und Zahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder im Jahr 2025: 1.659,80 TEUR

V. Aufsichtsrat

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

Kompetenzen und Verantwortung des Aufsichtsrats

32 Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 15.05.2013, idF vom 31.08.2020, sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vom 04.06.2013.

Die Kapitalvertreter:innen des Aufsichtsrats wurden mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.03.2022 und Generalversammlungsbeschluss der Holding Graz vom 01.04.2022 bestellt. Die Zahl der KapitalvertreterInnen wurde mit 10 festgelegt. Die Arbeitnehmer:innenvertreter werden gemäß ArbVG vom Betriebsrat nominiert.

Die Generalversammlung hat bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf eine im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellschaft fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats geachtet.

Der Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) besteht zu mindestens 40 Prozent aus Frauen. Kein Aufsichtsratsmitglied ist rechtskräftig wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellt.

33 nicht relevant

34 Der Aufsichtsrat übt seine Agenden, insbesondere die Überwachung des Vorstands, unter Wahrung des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aus. In der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist ferner die Einrichtung von Ausschüssen und deren Entscheidungsbefugnis geregelt.

34a, 35 nicht relevant

36 Im Geschäftsjahr 2025 fanden 4 Aufsichtsratssitzungen statt.

37 Der Aufsichtsratsvorsitzende bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor. Er hält insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.

38–38 c nicht relevant

Ausschüsse

39 Der Aufsichtsrat kann gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags aus seiner Mitte zu seiner Beratung in bestimmten Angelegenheiten Ausschüsse bestellen, die zur Vorbereitung und Vorberatung der Beschlüsse im Aufsichtsrat berufen sind. Weiters kann der Aufsichtsrat den Ausschüssen die Befugnis einräumen, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen Beschlüsse zu fassen.

40, 40a Gemäß § 30g Abs. 4 GmbHG ist für die Holding Graz ein Prüfungsausschuss zu bestellen, da die Größenmerkmale einer großen Gesellschaft gem. § 221 UGB überschritten sind. Der Prüfungsausschuss erfüllt Prüfungs- und Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung sowie der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers/der Abschlussprüferin. Der Prüfungsausschuss berichtet dem Aufsichtsrat über die Prüfungsergebnisse. Weiters erstellt der Prüfungsausschuss einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers/der Abschlussprüferin und berichtet dem Aufsichtsrat darüber. Der Prüfungsausschuss erfüllt auch Überwachungsaufgaben im Sinne einer Prozesskontrolle für den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des Internen Revisionssystems, der Unabhängigkeit und der Tätigkeit des Abschlussprüfers bzw. der Abschlussprüferin und ist für die Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen zuständig.

Der Aufsichtsrat der Holding Graz hat am 08.04.2022 beschlossen, dass dem Prüfungsausschuss sechs Kapitalvertreter:innen angehören. Die Belegschaftsvertretung hat zwei Mitglieder namhaft gemacht.

Im Geschäftsjahr 2025 fanden 2 Sitzungen des Prüfungsausschusses statt.

Der Prüfungsausschuss der Holding Graz setzt sich wie folgt zusammen:

• Mag.ª Sieglinde Pailer (Vorsitzende und Finanzexpertin)

• Ingeborg Bergmann (Stellvertreterin)

• Dr. Gerhard Wohlfahrt

• Michael Ehmann

• Dr. Karlheinz Morré

• Dr. Mario Pirzl

• Wolfgang Rucker**

• Horst Schachner**

• Gerhard Sumann**

**) Arbeitnehmer:innenvertreter

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags kann der Aufsichtsrat einen Präsidialausschuss bilden, dem zumindest der Vorsitzende des Aufsichtsrats und eine stellvertretende Person angehören. Die gemäß § 110 ArbVG in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder des Betriebsrats haben Anspruch darauf, mit der entsprechenden Anzahl an Mitgliedern mit Sitz und Stimme im Ausschuss vertreten zu sein. Der Präsidialausschuss ist berechtigt, die dem Aufsichtsrat gem. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags obliegende Zustimmung zu einzelnen Geschäften gegen nachträgliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat zu erteilen. Ausgenommen davon sind die zwingend dem Aufsichtsrat vorbehaltenen Beschlussfassungen.

Der Aufsichtsrat der Holding Graz hat am 08.04.2022 beschlossen, dass dem Präsidialausschuss vier Kapitalvertreter:innen angehören. Die Belegschaftsvertretung hat zwei Mitglieder namhaft gemacht.

Der Präsidialausschuss der Holding Graz setzt sich wie folgt zusammen:

• Dr. Kurt Fassl (Vorsitzender)

• Ingeborg Bergmann (Stellvertreterin)

• Elisabeth Rücker, MSc

• Michael Ehmann

• Wolfgang Rucker**

• Horst Schachner ** **) Arbeitnehmer:innenvertreter

Im Geschäftsjahr 2025 fanden 4 Sitzungen des Präsidialausschusses statt, im Umlaufwege wurden 23 Beschlüsse gegen nachträgliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat gefasst.

Gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann ein Personalausschuss gebildet werden, der berechtigt ist, gem. § 30g Abs. 4 GmbHG Beschlüsse zu fassen, die die Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands betreffen, sowie die Genehmigung der in § 16 Geschäftsordnung für den Vorstand enthaltenen Zustimmung für die Aufnahme von nahen Angehörigen eines Vorstandsmitglieds oder eines Prokuristen bzw. einer Prokuristin als Dienstnehmer:in zu erteilen. Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats der Holding Graz vom 08.04.2022 werden die Aufgaben des Personalausschusses vom Präsidialausschuss wahrgenommen.

41–43 nicht relevant Regeln für Interessenkonflikte und Eigengeschäfte

44 Gemäß eigenen Angaben der Mitglieder des Aufsichtsrats sind keine genehmigungspflichtigen Vertragsabschlüsse getätigt worden und bestehen keine Interessenkonflikte.

45 Da die Holding Graz zu keinem anderen Unternehmen im Haus Graz im Wettbewerb steht, können auch keine derartigen Organfunktionen wahrgenommen werden.

46 Im Rahmen einer Sitzung wurden mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern abgefragt. Solche bestehen nicht.

47 Kredite an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt; Kredite außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind überdies untersagt.

48, 49 Verträge zwischen der Holding Graz und Aufsichtsratsmitgliedern außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen, die zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Derartige Verträge wurden nicht abgeschlossen.

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

50, 51 Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2022 über die Richtlinien für Aufsichtsratsmandate im Haus Graz soll von der Gesellschaft an alle Aufsichtsräte und -rätinnen – außer an aktive Mitglieder des Stadtsenats, des Gemeinderats sowie an Abteilungsleiter:innen der Stadt Graz und an Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der direkten und indirekten Beteiligungen der Stadt Graz – eine Aufsichtsratsvergütung bezahlt werden. Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) erhalten ein Sitzungsgeld von 200 Euro pro Monat, der:die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 1.200 Euro pro Monat, der:die Vorsitzendenstellvertreter:in jeweils die Hälfte. Der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der:die jeweilige Vorsitzende der Ausschüsse erhalten 250 Euro pro Monat. Jedem Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglied gebührt 100 Euro pro Sitzung.

Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2025 in €

Dr. Kurt Fassl

Ingeborg Bergmann

Elisabeth Rücker, MSc

GR Michael Ehmann

LAbg. Detlev Eisel-Eiselsberg

Mag. Christian Buchmann

Johanna Flitsch

Dr. Karlheinz Morré

Mag.ª Sieglinde Pailer

Dr. Mario Pirzl

Dr. Gerhard Wohlfahrt

Tamara-Juana Benedikt

Michaela Munter

19.100,00

8.300,00

8.600,00

3.100,00

2.400,00

2.800,00

2.900,00

6.000,00

3.000,00

3.000,00

Wolfgang Rucker 1.300,00

Horst Schachner

Gerhard Sumann

Qualifikation, Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

52, 52a, 53 Die Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch den Eigentümer, die Stadt Graz. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter:innen) beträgt 10. Gemäß eigener Angabe sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig anzusehen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden regelmäßig – im Rahmen der Berichterstattung des Vorstands in den Aufsichtsratssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie durch interne und externe Meldungen der Kommunikationsabteilung – über die Aktivitäten des Konzerns informiert.

54 nicht relevant

55, 56 Es bestehen keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen von Aufsichtsratsmitgliedern in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften.

57 nicht relevant

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

58 Zusammensetzung des Aufsichtsrats 2025

Name und Kompetenzbereich Geburtsjahr

Funktionsbeginn (Datum der Erstbestellung)

Dr. Kurt Fassl Vorsitzender 1957 2022

Ingeborg Bergmann (1. Stellvertreterin) 1957 2022

Elisabeth Rücker, MSc (2. Stellvertreterin) 1965 2022

Michael Ehmann 1975 2022

LAbg. Detlev Eisel-Eiselsberg 1962 2022

Mag. Christian Buchmann 1962 2025

Johanna Flitsch 1959 2022

Dr. Karlheinz Morré 1967 2022

Mag.ª Sieglinde Pailer 1961 2017

Dr. Mario Pirzl 1961 2022

Dr. Gerhard Wohlfahrt 1964 2022

Tamara-Juana Benedikt ** 1976 2020

Michaela Munter** 1964 2023

Wolfgang Rucker ** 1965 2018

Horst Schachner ** 1962 1994

Gerhard Sumann ** 1975 2024

**) Arbeitnehmervertreter:innen

Ende der Funktionsperiode

Beendigung der Generalversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

10.01.2025 (Zurücklegung)

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

siehe Vorsitzender

unbefristet

unbefristet

unbefristet

unbefristet

unbefristet

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2025 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

Mitbestimmung

59 Die vorgeschriebene Drittelparität im Aufsichtsrat gemäß Arbeitsverfassungsgesetz ist gegeben.

VI. Transparenz und Prüfung

Transparenz der Corporate Governance

60, 61 Grundlage der Corporate Governance für die Holding Graz ist der Österreichische Corporate Governance Kodex, Fassung Jänner 2025 (abrufbar unter https://www.corporate-governance.at/uploads/u/corpgov/files/kodex/corporate-governance-kodex-012025.pdf).

174 | Holding Graz Geschäftsbericht 2025

Kapitel/Punkt

ÖCGK

Erörterung zu Kapitel bzw. Punkt lt. Kodex

Der vorliegende Bericht der Holding Graz und der zugrundeliegende Corporate Governance Kodex werden auf der Website der Gesellschaft unter www.holding-graz.at veröffentlicht.

Der Vorstand der Holding Graz bekennt sich zu den Prinzipien der vertrauensvollen und gleichberechtigten Zusammenarbeit aller weiblichen und männlichen Beschäftigten im Unternehmen. Ziel der aktiven Personalpolitik ist es, den Frauenanteil vor allem in qualifizierten Tätigkeiten sowie auf allen Leitungs- und Führungsebenen zu erhöhen.

Bei den Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat ist der Anteil von Frauen mit 40 % erfüllt.

In der Holding Graz ist eine Genderbeauftragte beschäftigt, die u. a. an der gezielten Umsetzung von Frauenförderung im Unternehmen mitwirkt. Zudem ist im Unternehmen freiwillig eine Gleichbehandlungsbeauftragte bestellt.

Die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt durch den Eigentümer der Holding Graz, die Stadt Graz, welche ihren Aktivitäten ein generelles Diversitätskonzept zugrundgelegt.

62 nicht relevant

Rechnungslegung und Publizität

63–68 nicht relevant

69, 70 Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie die wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems – im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess – beschrieben. Die wesentlichen eingesetzten Risikomanagement-Instrumente in Bezug auf nicht-finanzielle Risiken sind darin beschrieben.

Investor Relations / Internet

71–76 nicht relevant

Abschlussprüfung

77 nicht relevant

78 Die in diesem Punkt formulierten Voraussetzungen für einen Abschlussprüfer bzw. eine Abschlussprüferin wurden bei der Auswahl des Abschlussprüfers bzw. der Abschlussprüferin berücksichtigt. Über Vorschlag des Aufsichtsrats wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 06.05.2025 die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, mit dem Sitz in Wien, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 (Einzel- und Konzernabschluss der Holding Graz) bestellt.

79 Ausschluss- oder Befangenheitsgründe betreffend die Abschlussprüferin sind dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich zu melden. Derartige Gründe liegen nicht vor. Über Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen, ist dem Prüfungsausschuss zu berichten.

80 Die Abschlussprüferin hat für die Holding Graz und deren Tochtergesellschaften keine die Unabhängigkeit beeinträchtigenden Beratungsleistungen erbracht. Das Schreiben der Abschlussprüferin vom 03.10.2025 über das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen nach §§ 271 und 271a UGB liegt vor.

81 Beim Prozedere für die Wahl des Abschlussprüfers bzw. der Abschlussprüferin wurde die in diesem Punkt geforderte Vorgangsweise eingehalten.

81a, 81 b nicht relevant

82 Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss werden über das Ergebnis der Abschlussprüfung in Form der vorgeschriebenen Prüfungsberichte und der Ausübung der Redepflicht . der Abschlussprüferin informiert.

82a nicht relevant

83 Die in diesem Punkt geforderte Beurteilung des Risikomanagements wurde erstellt, dem Vorstand vorgelegt und wurde in der Aufsichtsratssitzung behandelt.

Anhänge 1, 2a, 2b, 3, 4: nicht relevant

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag: Zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts (03.02.2025) liegen keine wesentlichen, berichtspflichtigen Sachverhalte vor.

Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH

Der Vorstand:

Vorstandsdirektor Mag. Markus Perz, MA MBA

Vorstandsvorsitzender Mag. Dr. Gert Roman Heigl

Vorstandsdirektorin Dipl.-Ing.in Dr.in Alexandra Loidl

176 | Holding Graz Geschäftsbericht 2025

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