I.P.
61. Jahrgang - Bozen, Juni 2026 - Nr. 6
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Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Südtiroler Wein bleibt weiterhin gefragt
Seite 8
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Arbeitssicherheit ernst nehmen
HGV hat neue E-Learning-Kurse für die Arbeitssicherheit online gestellt
Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ
Die E-Learning-Kurse des HGV für die Arbeitssicherheit von Arbeitnehmenden wurden umfassend überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Mit dem neuen Staat-Regionen-Abkommen wurden die Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit umfassend überarbeitet. Über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Betriebe wurde bereits in einer Artikelserie in der HGV-Zeitung berichtet. Gleichzeitig hat der HGV seine kostenpflichtigen ELearning-Kurse für die Arbeitssicherheit aktualisiert. Das wichtigste: Die HGVMitglieder können ihre Mitarbeitenden weiterhin wie
gewohnt online zu den verpflichtenden Schulungen anmelden. Im Gegensatz zu den bisherigen überwiegend textbasierten Schulungen setzt das neue E-Learning-Programm auf moderne multimediale Lernmethoden. Die Lerninhalte werden von einem Sprecher erläutert, sodass die Teilnehmenden nicht mehr sämtliche Lernunterlagen selbst lesen müssen. Videos, Audioinhalte, Animationen, interaktive Übungen und Quizfragen sorgen für eine abwechslungsreiche und praxisnahe Wissensvermittlung. Nach der Anmeldung und Überprüfung der Daten erhalten die Arbeitgebenden vom HGV die Zugangsdaten zum Kurs und leiten
diese an ihre Mitarbeitenden weiter. Diese können die Kurse anschließend flexibel über Computer, Tablet oder Smartphone absolvieren. Die Teilnehmenden bestimmen selbst, wann und in welchem Tempo sie die einzelnen Module bearbeiten wollen und können Inhalte bei Bedarf beliebig oft wiederholen.
Fristen zu beachten Wichtig zu beachten sind die neuen Fristen für die Absolvierung der Ausbildung für die Arbeitssicherheit. Mitarbeitende in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben müssen den Kurs spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
absolviert haben. In allen anderen Betrieben ist die Ausbildung grundsätzlich bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Für diese vorteilhaftere Regelung hat sich insbesondere der HGV stark gemacht. Mit den neuen E-Learning-Kursen erfüllt der HGV die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und bietet seinen Mitgliedsbetrieben eine moderne, flexible und benutzerfreundliche Lösung für die verpflichtende Arbeitssicherheitsausbildung ihrer Mitarbeitenden. Weitere Auskünfte erteilt gern die HGV-Rechtsabteimk lung. recht@hgv.it elearning@hgv.it
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Zuweisung von Betriebsgütern an Gesellschafter
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Regionalität für Gäste sichtbar machen
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