I.P.
59. Jahrgang - Bozen, September 2024 - Nr. 8
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Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Kollektivverträge in Beherbergung und Gastronomie
Seiten 22/23
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Maßnahme sorgt für Transparenz CIN-Code: Innerhalb 2. November für Unterkunftsbetriebe notwendig
Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ
In Italien müssen nun alle Anbieter von touristischen Unterkünften den nationalen Kenncode der Beherbergungsstrukturen erstellen. Damit soll unter anderem Transparenz in den Sektor gebracht sowie unlautere Konkurrenz eingedämmt werden. Die Testphase zur Einführung des nationalen Kenncodes der Beherbergungsstrukturen (CIN) ist mit Ende August abgeschlossen worden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik am 3. September 2024 des notwendigen Hinweises durch das Tourismusministerium in Rom gilt ein Zeitraum von 60 Tagen, innerhalb dem alle Anbieter von touristischen
Unterkünften den CIN-Code erstellen müssen. Dementsprechend muss dieser bis innerhalb 2. November 2024 erstellt werden. Dazu wurde eine nationale Datenbank der Beherbergungsstrukturen und Immobilien, die zu touristischen Zwecken vermietet werden, angelegt. Der nationale Kenncode (CIN) muss künftig bei jeder Werbeanzeige und somit auch auf der Website der Beherbergungsstruktur angeführt werden. Zudem muss dieser am Betriebsgebäude der Beherbergungsbetriebe, der Privatzimmervermietungen, der Urlaub-auf-dem-BauernhofBetriebe sowie an allen Gebäuden, in denen sich touristisch genutzte Unterkünfte befinden, angebracht werden.
„Die Grundausrichtung dieser Maßnahme wird vom HGV unterstützt, weil damit Transparenz in die touristische Vermietungstätigkeit gebracht wird und der unlautere Wettbewerb durch die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken eingedämmt werden kann“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Nach Ablauf der Frist am 2. November 2024 werden die Gemeinden beginnen, die Beherbergung von Personen in Beherbergungsstrukturen bzw. die Vermietung von Unterkünften zu touristischen Zwecken mit einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro bis 5.000 Euro zu ahnden, wenn der CIN-Code nicht am Gebäude angebracht ist oder von 800 Euro bis 8.000 Euro, wenn die Be-
herbergungsstruktur beworben wird, ohne den CIN-Code anzugeben. Dies führt dazu, dass Buchungsplattformen inklusive Booking Südtirol jene Betriebe ausblenden müssen, welche den CIN nach Ablauf der Frist noch nicht vorweisen können.
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PEC-E-Mails regelmäßig prüfen
Seite 24
HGV steht beratend zur Seite Der HGV hat jüngst seine Mitglieder ausführlich informiert, wie der CIN-Code erlangt werden kann. Dazu wurde auch ein Leitfaden erstellt. „Für weiterführende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den HGV-Büros unseren Mitgliedern beratend zur Seite“, sagt HGV-Direktor Raffael Mooswalder. Weitere Informationen st dazu auf Seite 21.
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Kulinarische Wochen im Herbst
Seiten 42/44/46