Skip to main content

September-Ausgabe der HGV-Zeitung

Page 1

I.P.

57. Jahrgang - Bozen, September 2022 - Nr. 8

www.hgv.it

Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie

Tourismus erfolgreich gestalten Urbanistik: Landtag beschloss Grundlage für LTEK

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ

Ende Juli beschloss der Landtag die Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft, Grundlage für die Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzeptes (LTEK). Der HGV hat sich intensiv in die Debatte eingebracht. Mit dem Landestourismusentwicklungskonzept soll aufgezeigt werden, wohin sich der Tourismus in Südtirol entwickeln soll. Für Landesrat Arnold Schuler ist die Zeit reif, im Tourismus den Fokus mehr auf Qualität und Nachhaltigkeit zu legen. „Diese Grundausrichtung des Landesrates haben wir im HGV immer geteilt und uns in die Debatte konstruktiv eingebracht“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Um die Grundausrichtung des LTEK zu erreichen, wird eine Bettenobergrenze auf Betriebs-, Gemeinde- und Landesebene eingeführt. Zu diesem Zwecke sollte die Höchstnächtigungsanzahl je Betrieb aufgrund be-

stimmter Stichtage im Jahr 2019 erhoben und festgelegt werden. Der HGV hat durchgesetzt, dass über diesen Stichtag des Jahres 2019 jeder Betrieb frei entscheiden kann und bereits erworbene Baurechte weiterhin gelten. Ein weiterer vom HGV vertretener Grundsatz in der Diskussion war, dass sich kleine Betriebe, und zwar unabhängig von ihrem Standort, auch weiterhin quantitativ weiterentwickeln können. Dies wurde auch für Betriebsnachfolger gefordert. Dem wurde insofern Rechnung getragen, als diese Punkte wichtige Prinzipien in der Durchführungsverordnung sind. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Gemeinden auch zu diesem Zwecke einen Bettenvorschuss erhalten. Dieser Vorschuss bewirkt auch, dass der Stillstand im Bereich der quantitativen Erweiterung nicht noch weiter unnötig in die Länge gezogen wird. Die Festlegung einer Bettenobergrenze setzt voraus, dass zunächst eine Bettenerhebung durchgeführt wird. Hier war es für den HGV unabdingbar, dass dabei die Betten aller touristischen Anbieter berücksichtigt werden, also auch UaB-Betriebe, Privatzimmervermietungen und jener Strukturen, welche über diverse Online-Plattformen an Gäste angeboten werden.

Für den HGV war und ist weiterhin klar, dass auch die Systematik der Bettenzuweisung durch das Land bzw. durch die Gemeinden für alle touristischen Anbieter gelten muss. Nicht nachvollziehbar waren die Argumente der bäuerlichen Vertreter, aus welchem Grund die Gäste der UaB-Betriebe nicht zum touristischen Aufkommen beitragen und in der Folge weder gezählt noch der Zuweisungssystematik unterworfen werden sollen. Schlussendlich kam es zu einem Kompromiss. Dieser sieht vor, dass die Betten der UaB-Betriebe auch erfasst werden müssen und es keine pauschale Ausnahme in der Zuweisungssystematik geben darf. Deshalb sollen nur jene UaB-Betriebe von der Bettenzuweisung ausgenommen werden, die strenge Qualitätskriterien erfüllen. Im Vorfeld zur Debatte im Landtag gab es zahlreiche Aussprachen und Treffen. „Dabei hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig es für uns als HGV ist, dass in den Gremien des Landtages jemand aus unseren Reihen unsere Vorschläge einbringt und sich für diese einsetzt. Ich danke deshalb unserem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber für seinen starken und unermüdlichen Einsatz“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger.

HGV bringt sich weiterhin ein Der HGV hat sich bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmung zum LTEK in enger Abstim-

Foto: IDM Südtirol/Alex Filz

mung mit Helmut Tauber aktiv eingebracht. Dabei geht es primär um die Modalitäten für die Erhebung der Bettenanzahl, die Voraussetzungen und Richtlinien für die Zuweisung von Gästebetten an einzelne Betriebe, die Ausnahmen davon sowie darum, eine entsprechende Übergangsregelung festzulegen. Unter anderem hat der HGV zu folgenden Punkten die politische Zusage erhalten: • Zusicherung, dass rechtmäßige Schlafgelegenheiten (somit auch „Couchen“) anerkannt werden. • Möglichkeit der Erhöhung der Betten, und zwar unabhängig von einer Bettenzuweisung, für gastgewerbliche Betriebe in den A-Zonen aller Gemeinden Südtirols. • Fortbestand der Möglichkeit, aufgelassene gastgewerbliche Immobilien innerhalb eines gewissen Zeitraumes zu reaktivieren. • Betriebe, die im Jahr 2019 zeitweilig die Tätigkeit eingestellt hatten, werden für die Bettenerhebung ebenfalls berücksichtigt. • Für die Anerkennung der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren an einem Tag im Jahr 2019 nach Wahl des einzelnen Betriebes müssen die entsprechenden Parkplätze nicht nachgewiesen werden. Bei Redaktionsschluss dieser HGV-Zeitung lag die Durchführungsverordnung im Wortlaut noch nicht vor. Mehr zu diesem Thema in der Oktober-Auses/rm gabe.

Foto: Armin Terzer

Lehrbetriebe erhalten 2.000 Euro pro Lehrling Seite 14

Foto: Pexels.com

Online-Portale: Sichtbarkeit im Internet steigern Seite

20

Foto: Michael Pichler

Die Fotovoltaikanlagen sind wieder gefragt

Seite 21


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
September-Ausgabe der HGV-Zeitung by HGV-Service Genossenschaft - Issuu