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COMPLIANCE RELEVANTE GESETZESTEXTE

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E B O R ESEP

compLiaNce-ReLeVaNte Gesetzestexte

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Berufsverband der Compliance Manager


GELEITWORT

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Russland steht gleichzeitig für Zusammenbruch, Umbruch und Aufbruch. Die ökonomischen, politischen und sozialen Bedingungen können sich mit rasender Geschwindigkeit verändern. Und es treten immer wieder Krisen auf, zum Beispiel die aktuellen Krisen um die Ukraine, die Krim und die sich abzeichnende Wirtschaftskrise, der Kaukasus-Konflikt von 2008, die Rubelkrise von 1998 oder die Tschetschenien-Kriege. Und dennoch gibt es eine Konstante: das ist das ungebrochene Interesse der deutschen Wirtschaft an diesem Markt und der Glaube an das immense Potenzial dieses Landes. Nach Angaben der Deutschen Außenhandelskammer in Moskau waren 2013 insgesamt 6.167 deutsche Unternehmen mit Kapitalbeteiligung in Russland aktiv. All diese Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie ihr Investment in Russland am besten schützen können. Einen Teil des Schutzes kann Corporate Compliance leisten. Doch die wenigsten deutsche Compliance Officer beherrschen die russische Sprache. Wie der gesetzliche Rahmen ausgestaltet ist, können sie daher hauptsächlich durch die juristischen Berater oder ihre russischen Mitarbeiter vor Ort erfahren. Es wird aber in der täglichen Praxis genug Situationen geben, in denen man den Gesetzestext am liebsten selbst nachlesen möchte, um auf einer sicheren Grundlage reagieren zu können. Der Berufsverband der Compliance Manager unterstützt auch in diesem Fall die Compliance Officer im deutschsprachigen Raum und legt mit dieser Sammlung erstmals eine Übersetzung der russischen Compliance-relevanten Gesetze auf Deutsch vor. Wir hoffen, dass Sie durch diese Zusammenstellung in Ihrer täglichen Compliance-Arbeit eine Hilfe an die Hand bekommen, auf die sie immer wieder zurückgreifen können. Diese Sammlung der Compliance-relevanten Gesetze entstand in Kooperation mit der Anwaltssozietät Baker & McKenzie in Moskau. Unser Dank geht an sie und an alle, die an dieser Ausgabe mitgearbeitet haben.

Mirko Haase Präsident des Berufsverbandes der Compliance Manager e.V.

GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

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Verzeichnis Auszüge aus den Gesetzestexten:

Antimonopolregelungen in Russland

12 Ordnungswidrigkeitengesetz der Russischen Föderation

42 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (UK RF)

46 Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation

68 Föderationsgesetz „Über die Bekämpfung der Korruption“

„Unternehmen müssen vorsorgen“ Russland hat seit Juli 2014 ein neues Datenschutzgesetz. Edward Bekeschenko, Compliance Partner, und Ekaterina Kobrin, Associate von Baker & McKenzie in Moskau erklären, was die Unternehmen mit dem neuen Gesetz erwartet, wo die Probleme liegen und wie man schon heute darauf reagieren kann. Seite

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70 Föderationsgesetz „Über die Grundlagen des Schutzes der Gesundheit der Bürger in der Russischen Föderation“

78 Arbeitsgesetzgebung in Russland. Arbeiternehmervereinigungen

82 Bundesgesetz „Gegenmaßnahmen gegen Geldwäsche (Legalisierung von illegal erworbenen Einkünften) und gegen die Finanzierung des Terrorismus“

112 In Russland viel Neues

Regelung für die Meldung von Fällen der Korruption und ungesetzlicher Handlungen in Russland

Die Sanktionen gegen Russland bringen auch Veränderungen für die Compliance-Organisation. Die neuen Herausforderungen sollte man offensiv angehen. Doch für die Compliance Officer hat die Situation auch eine gute Seite. Seite

128 Gesetzbuch der Russischen Föderation über Verwaltungsrechtsverletzungen (KoAP RF)

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Schutz personenbezogener Daten in Russland

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GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

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INTERVIEW schon, dass es viel früher sein wird als der 1.9.2016, aber es wird nicht der 1.1.2015 sein.

„Beim neuen russischen Datenschutzgesetz müssen die Unternehmen vorsorgen.“ Russland hat seit Juli 2014 ein neues Datenschutzgesetz. Edward Bekeschenko, Compliance Partner, und Ekaterina Kobrin, Associate von Baker & McKenzie in Moskau erklären, was die Unternehmen mit dem neuen Gesetz erwartet, wo die Probleme liegen und wie man schon heute darauf reagieren kann.

S Seit Juli 2014 gibt es in Russland ein neues Datenschutzgesetz. Was ändert sich damit? Bekeschenko: Das neue Datenschutzgesetz sieht vor, dass alle Datenbanken mit den persönlichen Daten der Bürger der Russischen Föderation auf Servern gespeichert werden müssen, die sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation befinden. Das neue Gesetz ist zwar in Kraft getreten, aber es gibt eine Übergangsregelung, die zur Überführung der Daten bis zum 1.09.2016 Zeit lässt. Dieses neue Datenschutzgesetz wird entscheidend das verändern, was im Zusammenhang mit Compliance und internen Ermittlungen steht. Führt man zum Beispiel unternehmensinterne Ermittlungen durch und es handelt sich um Daten, die ins Ausland transferiert werden müssen, dann muss hierfür ausdrücklich eine Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters vorliegen. Gibt es sie nicht, dann dürfen die persönlichen Daten nur auf dem Territorium der Russischen Föderation bearbeitet werden. 6

Der Wortlaut klingt bisher eindeutig… Bekeschenko: Es scheint nur auf den ersten Blick eine einfache Angelegenheit zu sein. In der Praxis trifft man auf eine Menge Probleme. Ganz besonders bei den großen globalen Unternehmen, die ihre Personaldaten zentralisiert auf einem Datenspeicher verarbeiten. Wie dieses Gesetz in der Realität funktionieren soll, ist noch nicht ganz allen Betroffenen einleuchtend und die dafür zuständigen Staatsorgane haben es uns noch nicht erklärt. Ob wir zum Beispiel einen bestimmten zentralisierten Server auf dem Territorium der Russischen Föderation schaffen und einen bestimmten Anteil der Daten, die die Bürger der Russischen Föderation betreffen, auf diesen Server kopieren müssen. Oder wird es sich um eine Spiegelung handeln, wobei die Daten sowohl auf einem Server im Ausland als auch auf einem Server auf dem Gebiet der Russischen Föderation liegen können. Außerdem gibt es derzeit viel Aufregung, weil diese Übergangsfrist verkürzt werden soll. Bisher gibt es einen Gesetzesentwurf, der diese Frist auf den 1.1.2015 vorziehen soll. Wir erwarten aber, dass da zum Schluss wieder ein anderes Datum auftauchen wird. Wir denken

GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Sie sprachen die beiden Varianten an, wie so eine Datenspeicherung funktionieren könnte. Wie schätzen Sie diese beiden Möglichkeiten ein? Bekeschenko: Wenn es die letzte Variante wird, also eine Spiegelung, dann stellt sich die Frage, wo die erste Datenverarbeitung vorgenommen werden soll. Das ist eben noch nicht wirklich definiert. Die ganz harte Variante, dass absolut alle persönlichen Daten der Bürger der Russischen Föderation auf die Server nach Russland transferiert werden sollen, so dass nichts mehr im Ausland verbleiben darf, widerspricht eigentlich den russischen Gesetzen. Denn ein Teil dieser persönlichen Daten lagert nun einmal bereits im Ausland und dazu wurden auch Zustimmungen der betreffenden Personen erteilt. Daher dürfte sich im Prinzip die neue Regelung nicht auf diese gespeicherten Daten ausdehnen. Welche Probleme können dann bei den ausländischen Unternehmen auftauchen, wenn sie in Russland Tochterunternehmen haben? Zunächst einmal ist es in Russland so, dass Gesetzgeber und die Herangehensweise von Seiten der staatlichen Organe bei solchen Dingen nur sehr gering die Situation der Unternehmen einbeziehen. Zum Beispiel wird die Datenweitergabe zwischen zwei juristischen Personen genauso behandelt, wie eine Datenweitergabe zwischen zwei natürlichen Personen. Und dass diese zwei juristischen Personen zu einem Konzernverbund gehören, wird gar nicht berücksichtigt. Wenn persönliche Daten von Tochterunternehmen an Mutterunternehmen ins Ausland transferiert werden, dann wird es von Gesetz so gewertet, als würden hier die Daten an einen Dritten weitergeleitet. Und wie leben die russischen Unternehmen damit? Ekaterina: Die russischen Unternehmen haben sich eigentlich darauf bereits eingestellt. Schon heute lassen sie sich von ihren Mitarbeitern im Rahmen des Arbeitsvertrages eine ausdrückliche Einwilligung geben, dass ihre Daten im Konzernverbund auch ins Ausland transferiert werden dürfen. Wenn die Arbeitsverträge früher abgeschlossen wurden, dann sammeln sie jetzt solche Einwilligungen ein.

Aber selbst wenn man nur auf die Unternehmensmailbox des Mitarbeiters einen Zugriff haben will und nicht auf seine privaten Mails, in Russland gibt es bis heute keine festgesetzte Praxis oder irgendein Gesetz, dem man folgen könnte. Es gibt nur eine Orientierung. Handelt es sich zum Beispiel um einen Mitarbeiter, der eine Führungskraft ist, dann gehören seine E-Mails dem Unternehmen und somit muss eigentlich das Unternehmen die Einwilligung geben. Problematisch wird es nur, wenn die Mailbox dieser Führungskraft auch persönliche Mails enthält. Da entstehen dann Probleme. Ekaterina: Aber bei der internen Ermittlung beschränkt man sich natürlich nicht nur auf die Sichtung der E-Mails. Man schaut sich alle gespeicherten Dateien an. Und unserer Erfahrung nach enthalten manche Ordner auf dem Arbeits-PC sehr viele private Dinge. Hier muss der Compliance Officer wissen, dass die Vorbereitung zu so einer internen Ermittlung schon sehr früh beginnen muss. Zunächst einmal müssen bereits bei den Arbeitsverträgen bestimmte Dinge geregelt werden, zum Beispiel müsste eine Klausel aufgenommen werden, dass, soweit ein Mitarbeiter private Daten auf seinem Arbeits-PC gespeichert hat, diese im Falle einer internen Ermittlung vom Arbeitgeber eingesehen werden dürfen. Denn die Verfassung der Russischen Föderation schützt das Privatleben. Regelt man das im Vorfeld schon so, stößt man dann auf weniger Probleme. Gleichzeitig muss eine Zustimmung zum Transfer von persönlichen Daten eingeholt werden. Es müssen Unternehmens-Politics vorliegen, die regeln, was sich konkret auf dem Arbeits-PC befinden darf und dass der Arbeits-PC nur eingeschränkt für private Zwecke genutzt werden darf. Wird es im neuen Gesetz geregelt, wie die Weitergabe der Daten an die Ermittlungsbehörden aussehen soll? Ekaterina: Nein, das nicht. Aber es ist so, dass die Unternehmen in Russland darauf achten müssen, dass die Weitergabe der Daten an ausländische Behörden nur durch das Mutterunternehmen in dem jeweiligen Land vorgenommen werden kann. Und erst dieses Unternehmen reicht entsprechend der lokalen Jurisdiktion die Daten an die Behörden weiter. Das Interview führte Irina Jäkel.

Wie ist es, wenn man interne Ermittlungen durchführen will? Bekeschenko: Hat ein Mitarbeiter keine Einwilligung zum Transfer seiner Daten ins Ausland abgegeben, dann müssen die internen Ermittlungen und die Sichtung der Daten ausschließlich hier in Russland durchgeführt werden. Deswegen ist es schon heute sehr wichtig, zu klären, ob eine Einwilligung des Mitarbeiters vorliegt, bevor man eine interne Ermittlung beginnt. GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

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BEITRAG

von Karin Holloch

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In Russland viel Neues Die Sanktionen haben in Russland einige Veränderungen für die Compliance-Organisation mit sich gebracht. Die neuen Herausforderungen sollte man offensiv angehen. Und für die Compliance Officer hat die Situation auch eine gute Seite.

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GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Bis Anfang diesen Jahres haben sich Compliance Manager, die in Russland tätig oder für russische Tochtergesellschaften zuständig waren, vor allem mit klassischen Compliance-Themen beschäftigt: Ein klarer Schwerpunkt lag auf der Korruptionsbekämpfung. Das Kartellrecht war ein weiterer Fokus sowie bürokratische und rechtsstaatliche Herausforderungen wie die Flut von Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen, die zum Teil ohne Vorlaufzeit umgesetzt werden mussten, eine von den schriftlichen Regelungen oft abweichende Behördenpraxis, unklare oder gar widersprüchliche Gesetze sowie eine generelle Compliance-Kultur, die sich gerade erst am Beginn ihrer Entwicklung befand. Die sogenannte Krim-Krise und – wie die EU formuliert – die nicht ausreichenden Friedensbemühungen Russlands in der Ukraine haben zu weitreichenden Sanktionen der EU und der USA (sowie weiterer Staaten) gegen Russland und im Gegenzug zu russischen Sanktionen gegen die sanktionierenden Staaten geführt. Die russische Besetzung der Krim im März 2014 hat das politische Verhältnis der westlichen Staaten zu Russland stark belastet. Die Sanktionen auf beiden Seiten treffen viele Unternehmen hart. So sind zum Beispiel die deutschen Exporte nach Russland um 26 Prozent zurückgegangen, Investitionen sind auf Eis gelegt worden, der Rubelkurs hat stark nachgegeben. In Russland wird von einer Wirtschaftskrise gesprochen. Aber auch deutsche Unternehmen, die in Russland produzieren oder Produkte und Dienstleistungen nach Russland verkaufen, müssen erhebliche Einschränkungen hinnehmen. Wie ist die Compliance betroffen? Für Compliance Manager hat sich das Tagesgeschäft in Bezug auf Russland deutlich verändert: Auch hier stehen die Wirtschaftssanktionen ganz oben auf der To-Do-Liste. Als das erste Mal auf der politischen Bühne Sanktionen erwogen wurden, mussten die Compliance-Abteilungen stundenaktuell die Entwicklung verfolgen. Die erste Phase der Sanktionen betraf nur eine

kleinere Anzahl von Personen und Unternehmen. Inzwischen handelt es sich um weitreichende Importund Exportverbote bzw. –beschränkungen und Restriktionen bei Finanzierungen. Sanktionen an sich sind für exportierende Unternehmen oder Banken bzw. Finanzinstitute keine besondere Herausforderung. Es gibt Spezial-Software und externe Dienstleister, die den Abgleich mit Sanktionslisten zuverlässig durchführen. Die Russland-Sanktionen betreffen aber Personen, die zum Teil über eine Vielzahl von Unternehmensbeteiligungen verfügen. Bei einer mehr als fünfzigprozentigen Beteiligung einer Person aus der Sanktionsliste bzw. bei der Möglichkeit dieser Person, mittelbar erheblichen Einfluss auf das fragliche Unternehmen auszuüben, gelten die Sanktionen. Der Check der Geschäftspartner hat also erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Wirtschaftsverflechtungen russischer Oligarchen sind aber nicht von Transparenz geprägt. Bei verschachtelten Beteiligungen zum Beispiel über Gesellschaften auf Zypern oder den Cayman Islands gerät eine Geschäftspartner Due Diligence schnell in die Sackgasse. Es ist auch durchaus üblich, dass in Russland Eigentumsverhältnisse durch Zwischenschaltung von Familienangehörigen verschleiert werden. Dass die Ehefrau des Ex-Bürgermeisters von Moskau, Juri Luschkow, mit Nachnamen Baturina heißt und selber Unternehmungen in Milliardenhöhe besitzt, ist hinlänglich bekannt. Aber wie es um die Familienverhältnisse der 119 natürlichen Personen, die derzeit auf den Sanktionslisten stehen, bestellt ist, dürfte auch für Russland-Experten eher unbekannt sein. Einige Exporteure haben die Sanktionslisten anfangs für harmloser gehalten, als sie tatsächlich sind. Etliche Güter sind als genehmigungspflichtige Dual Use Produkte anzusehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die Ausfuhrgenehmigungen zuständig ist, hat Merkblätter veröffentlicht und eine Hotline geschaltet. Trotzdem verzögert die Antragsflut und die Anfragen beim BAFA auch die Bearbeitung der übrigen Genehmigungsanträge für andere Länder. Exportkontroll-Compliance auf dem Prüfstand Die Sanktionen stellen das interne Exportkontroll-Compliance-Programm von Unternehmen auf

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den Prüfstand. Die Empfehlungen des BAFA zur Implementierung einer effizienten Exportkontroll-Compliance sind nicht schwer umzusetzen. Trotzdem vertrauen immer noch zu viele Unternehmen auf das Prinzip Hoffnung – es wird schon gutgehen. In der Regel ist die Exportkontroll-Compliance nicht in der allgemeinen Compliance-Organisation eingebunden, sondern der Ausfuhrverantwortliche organisiert eine Spezialabteilung mit einem Exportspezialisten (oft ist dies auch nur eine Person). Dies ist unproblematisch, solange eine effiziente Exportkontrolle gewährleistet ist. Die Umsetzung der Sanktionen stellt die Unternehmen aber auch personell vor Herausforderungen. Die zusätzlichen Aufgaben sind ohne Aufstockung des Personals eigentlich nicht zu bewältigen. Da aber die Exporte nach Russland und die Umsätze in Russland gesunken sind bzw. der Rubelkurs die Erfolge zunichtemacht, besteht oft keine Möglichkeit, die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen. Hier sind die Compliance-Beauftragten gefragt, in deren Zuständigkeit es auch fällt sicherzustellen, dass im Unternehmen eine effiziente Exportkontrolle stattfindet. Ob die allgemeine Compliance-Abteilung einige Aufgaben mitübernimmt oder die technischen Abteilungen zur Unterstützung herangezogen werden, Hauptsache ist, dass die Umsetzung der Sanktionslisten nicht dazu führt, dass die sonstigen Aufgaben „hinten runterfallen“. Kreative Lösungen für neue Probleme Russische Händler hatten aufgrund der Gegensanktionen zunächst befürchtet, dass ihre Regale leer bleiben würden. Aber wie so oft finden Russen kreative Lösungen für schwierige Aufgaben. Die Gegensanktionen richten sich zum Beispiel gegen Frisch-Lachsimporteure (vorwiegend Norwegen), die in 2013 etwa 45 Prozent der gesamten russischen Fischimporte lieferten. Seit den Gegensanktionen sind Weißrussland und die baltischen Staaten zu den größten Lachs-Lieferanten nach Russland aufgestiegen. Die legale Lösung ist die Lieferung von Frischlachs nach Weißrussland oder in das Baltikum, die dortige Weiterverarbeitung und die sanktionslose Lieferung von verarbeitetem Fisch nach Russland. Denkbar ist auch, dass nicht in allen Fällen der Weg der Verarbeitung, sondern der (nicht legalen) Umdeklarierung gewählt wird. Diese und ähnliche Umgehungen stellen die Compliance-Organisationen vor weitere Herausforderungen.

Compliance-Klima in Russland Die Sanktionen und Gegensanktionen haben auch das Compliance-Klima in Russland verändert. Dies betrifft zum einen das über Jahrzehnte gewachsene gegenseitige Vertrauen zwischen russischen und ausländischen Geschäftspartnern. Waren deutsche Unternehmen lange Zeit sehr hoch angesehen und gewertschätzt, so hat die aktuelle politische Situation auch die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich verändert. Deutsche sind jetzt nicht mehr die bevorzugten Partner, viel Kritik wird gegenseitig geäußert, längst überkommen geglaubte Klischees werden wieder aus der Schublade geholt. Zum anderen reagieren aber auch die russischen Behörden empfindlich auf vermeintliche Verstöße gegen Sanktionen. Die Dokumentationsanforderungen für Warenlieferungen nach Russland waren immer schon sehr anspruchsvoll. Jetzt fackeln die Behörden oft nicht lange und beschlagnahmen Ware, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Warendokumente haben. Die Kartellbehörden haben in den letzten Wochen ebenfalls sehr viele Verfahren wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften eingeleitet. Immerhin ist das lange Jahre vorherrschende Compliance-Thema, die Korruption, aus den Schlagzeilen verschwunden. Hatte die Putinsche Kampagne gegen Korruption einen ähnlich durchschlagenden Erfolg wie seit einem Jahr die chinesische Anti-Korruptions-Politik? Ein hochrangiger Unternehmensvertreter formulierte es neulich so: Es ist nicht weniger geworden – nur teurer. Schwierige Lage für sich nutzen Wer in Russland Geschäfte macht, hat täglich mit Compliance-Themen zu tun. Die aktuelle Lage verstärkt dies noch. Die für Russland zuständigen Compliance Manager können die Bedeutung, die ihnen im Russland-Geschäft zukommt, auch im Positiven nutzen: Um zu zeigen, dass Compliance als Berater des Managements und operativen Geschäfts aktiv zum nachhaltigen Geschäftserfolg beitragen kann.

Die Gesetze

Karin Holloch ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Sozietät McDermott Will & Emery in Düsseldorf. Sie hat sowjetisches und russisches Recht in Wolgograd und Moskau studiert und ist seit 2001 stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.V.

IMPRESSUM Redaktion: Irina Jäkel Herausgeber: Berufsverband der Compliance Manager e.V. Alle Rechte vorbehalten. © Berufsverband der Compliance Manager (BCM), Berlin 2014 Oberwallstraße 24 10117 Berlin Tel +49 (0)30 / 84 85 93 20 Fax +49 (0)30 / 84 85 92 00 info@bvdcm.de www.bvdcm.de Produktion: Helios Media GmbH Werderscher Markt 13 10117 Berlin Tel +49 (0)30 / 84 85 90 Fax +49 (0)30 / 84 85 92 00 info@helios-media.com www.helios-media.com Übersetzung: Übersetzungsbüro SCHNELLÜBERSETZER GmbH Rosenstraße 40–46 50678 Köln Knowledge-Partner: Baker & McKenzie Moskau 10

GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

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GESETZGEBUNG

KOMMENTAR

Organ der Exekutivgewalt zur Durchsetzung der Antimonopolregelungen

Beschluss der Regierung der Russischen Föderation /RF/ vom 30.06.2004 Nr. 331 (Fassung vom 26.08.2014) „Über die Bestätigung der Satzung des Antimonopoldienstes der Föderation“ Tätigkeitsbereich des Antimonopoldienstes der Föderation (FAS)

Beschluss der Regierung der RF vom 30.06.2004 Nr. 331 (Fassung vom 26.08.2014) „Über die Bestätigung der Satzung des Antimonopoldienstes der Föderation“

Neben der Kontrolle der Einhaltung der Antimonopolgesetze und der Gesetzgebung zur Tätigkeit von Subjekten natürli-

Artikel 1. Der Antimonopoldienst der Föderation (FAS Russlands) ist das ermächtigte Föderationsorgan der Exekutivgewalt, das für – die Annahme normativer Rechtsakte und für die Kontrolle der Einhaltung der Antimonopolgesetze – die Tätigkeit von Subjekten natürlicher Monopole geltenden Gesetze, – Fragen der Werbung – die Kontrolle der Realisierung ausländischer Investitionen in Wirtschaftsgesellschaften mit strategischer Bedeutung für die Sicherung der Landesverteidigung und der staatlichen Sicherheit – die Kontrolle im Bereich der Beschaffung von Waren und Leistungen zur Deckung des Bedarfs des Staates und der Munizipien – die Abstimmung der Nutzung nichtöffentlicher Verfahren für die Auswahl der Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführenden) (mit Ausnahme der Vollmachten für die Wahrnehmung der Kontrolle (Aufsicht) auf dem Gebiet der Staatsaufträge für die Landesverteidigung und für die Beschaffung von Waren und Leistungen zur Deckung des Bedarfs der Föderation, die nicht Bestandteil der Verteidigungs-Staatsaufträge sind und deren Inhalt Staatsgeheimnisse darstellen – die Abstimmung der Nutzung nichtöffentlicher Verfahren für die Festlegung der Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführenden) bei Verteidigungs-Staatsaufträgen) zuständig ist.

Antimonopolregelungen in Russland

cher Monopole gehören Fragen der Werbung, ausländischer Investitionen in strategische Wirtschaftsgesellschaften und die Kontrolle auf dem Gebiet der Beschaffung zu den Zuständigkeiten des FAS

Anordnung des FAS Russlands vom 26.01.2011 Nr. 30 (Fassung vom 28.04.2014) „Zur Bestätigung der Satzung der Territorialorgane des Antimonopoldienstes der Föderation“ Struktur des FAS

Anordnung des FAS Russlands vom 26.01.2011 Nr. 30 (Fassung vom 28.04.2014) „Zur Bestätigung der Satzung der Territorialorgane des Antimonopoldienstes der Föderation“ Artikel 4: Der Antimonpoldienst der Föderation nimmt seine Aufgaben direkt und über seine Territorialorgane im Zusammenwirken mit anderen Föderationsorganen der Exekutivgewalt, mit der Zentralbank der Russischen Föderation, den staatlichen Organen der Subjekte der Russischen Föderation, den Organen der örtlichen Selbstverwaltung sowie mit gesellschaftlichen Vereinigungen und anderen Organisationen wahr.

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GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

GESETZE DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Der FAS besteht aus dem zentralen Apparat und den territorialen Verwaltungen in den Subjekten der Russischen Föderation.

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GESETZGEBUNG

Funktionen des FAS

KOMMENTAR

GESETZGEBUNG

KOMMENTAR

Föderationsgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FG (Fassung vom 04.06.2014, abg. am 21.07.2014) „Zum Schutz des Wettbewerbs“

Missbrauch dominierender Positionen

Föderationsgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FG (Fassung vom 04.06.2014, abg. am 21.07.2014) „Zum Schutz des Wettbewerbs“

Föderationsgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FG (Fassung vom 04.06.2014, abg. am 21.07.2014) „Zum Schutz des Wettbewerbs“, Artikel 5 Anordnung des FAS Russlands vom 28.04.2010 Nr. 220 (Fassung vom 12.03.2013) „Zur Bestätigung der Verfahrensweise bei der Wettbewerbsanalyse auf dem Warenmarkt“

Artikel 22: Der Antimonopoldienst nimmt folgende Hauptfunktionen wahr: 1) er realisiert die staatliche Kontrolle der Einhaltung der Antimonopolgesetze durch die Föderationsorgane der Exekutivgewalt, die staatlichen Organe der Subjekte der Russischen Föderation, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und andere Funktionen dieser Organe oder Einrichtungen wahrnehmende Organe, sowie nichthaushaltfinanzierte staatliche Fonds, Wirtschaftssubjekte und natürliche Personen, darunter auf dem Gebiet der Nutzung des Bodens, der Bodenschätze, Wasser- und anderer natürlicher Ressourcen; 2) er stellt Verletzungen der Antimonopolgesetze fest, leitet Maßnahmen zur Unterbindung der Verletzung der Antimonopolgesetze ein und zieht die Verursacher zur Verantwortung; 3) er leistet vorbeugende Arbeit zur Vermeidung von Monopolverhalten, unlauterem Wettbewerb und anderer Verletzungen der Antimonopolgesetze durch die Föderationsorgane der Exekutivgewalt, die staatlichen Organe der Subjekte der Russischen Föderation, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und andere, Funktionen dieser Organe oder Einrichtungen wahrnehmende Organe, sowie nichthaushaltfinanzierte staatliche Fonds, Wirtschaftssubjekte und natürliche Personen; 4) er nimmt die staatliche Kontrolle der wirtschaftlichen Konzentration wahr, darunter auf dem Gebiet der Nutzung des Bodens, der Bodenschätze, der Wasser- und anderen natürlichen Ressourcen sowie bei der Durchführung von Ausschreibungen in den von Föderationsgesetzen vorgesehenen Fällen.

Feststellung der dominierenden Position eines Wirtschaftssubjekts

Föderationsgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FG (Fassung vom 04.06.2014, abg. am 21.07.2014) „Zum Schutz des Wettbewerbs“, Artikel 5

Eine dominierende Position wird vermutet, wenn der Marktanteil eines Wirtschaftssubjekts für eine bestimmte Ware 50 % über-

1. Als dominierende Position gilt die Position eines Wirtschaftssubjekts (einer Gruppe von Personen) oder mehrerer Wirtschaftssubjekte (Personengruppen) auf dem Markt einer bestimmten Ware, die es diesem Wirtschaftssubjekt (dieser Gruppe von Personen) oder diesen Wirtschaftssubjekten (Personengruppen) ermöglicht, entscheidenden Einfluss auf die generellen Bedingungen für die Zirkulation der Ware auf dem betreffenden Warenmarkt zu nehmen und (oder) andere Wirtschaftssubjekte von diesem Warenmarkt zu verdrängen und (oder) anderen Wirtschaftssubjekten den Zugang zu diesem Warenmarkt zu erschweren. Als dominierend gilt die Position eines Wirtschaftssubjekts (mit Ausnahme von Finanzeinrichtungen):

steigt. Wenn der Marktanteil des Wirtschaftssubjekts zwischen 35 und 50 % liegt, wird über die dominierende Position unter Berücksichtigung des Marktzustandes entschieden. In Ausnahmefällen kann auch die Position eines Wirtschaftssubjekts mit einem Marktanteil unter 35 % dominierend sein, obwohl solche Fälle in der Praxis sehr selten sind. Es sei vermerkt, dass der FAS

1) dessen Marktanteil bei einer bestimmten Ware fünfzig Prozent überschreitet, wenn nicht bei einer Verhandlung wegen Verletzung der Antimonopolgesetze oder bei einer staatlichen Kontrolle der wirtschaftlichen Konzentration festgestellt wird, dass trotz Überschreitung des genannten Grenzwertes das betreffende Wirtschaftssubjekt keine dominierende Position einnimmt;

zu einer engen sowohl warebezogenen als auch geografischen Grenzziehung für einen Markt tendiert und deshalb der Marktanteil einer Gesellschaft höher sein kann als erwartet. Außerdem kann ein Wirtschaftssubjekt als Mitglied einer Perso-

2) dessen Marktanteil bei einer bestimmten Ware unter fünfzig Prozent liegt, wenn die dominierende Position des betreffenden Wirtschaftssubjekts durch das Antimonopolbehörde ausgehend von einem unveränderten oder nur geringfügig veränderten Anteil des Wirtschaftssubjekts am Markt der Ware, der relativen Marktanteile der Wettbewerber, der Möglichkeit des Zugangs für neue Wettbewerber zu diesem Warenmarkt oder anhand anderer, den Markt der Ware charakterisierenden Kriterien festgestellt wurde.

nengruppe als dominierend eingestuft werden, oder auch dann, wenn die gemeinsame Dominanz mehrerer Wirtschaftssubjekte auf dem Markt festgestellt wurde. Der FAS führt ein Register der Wirtschaftssubjekte, deren Marktanteil über 35 % liegt: http://reestr.fas.gov.ru/

2. Ein Wirtschaftssubjekt (mit Ausnahme von Finanzeinrichtungen) weist keine dominierende Position auf, wenn sein Marktanteil bei einer bestimmten Ware fünfunddreißig Prozent nicht übersteigt, mit Ausnahme der in den Pkt. 3, 6 und 6.1 dieses Artikels genannten Fälle. 3. Als dominierend gilt die Position jedes aus mehreren Wirtschaftssubjekten bestehenden Wirtschaftssubjekts (mit Ausnahme von Finanzeinrichtungen), für das insgesamt folgende Bedingungen erfüllt werden;

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