Stellungnahme des Bundesverbands der Personalmanager zum Koalitionsvertrag Berlin, 8. Februar 2018 – Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) begrüßt die Einigung auf einen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Als größte Vereinigung für Personalmanager/innen und Personalverantwortliche in Deutschland mit 4.500 Mitgliedern werden wir die Arbeit der künftigen Regierungskoalition konstruktiv und kritisch begleiten. Als Personalverantwortliche an der Schnittstelle zwischen Unternehmensführung und Mitarbeiter/innen in der betrieblichen Praxis treiben uns insbesondere die Themen Digitalisierung, Weiterbildung Arbeitszeitflexibilisierung, Fachkräftestrategie und Fachkräfteeinwanderungsgesetz um. Wir begrüßen insbesondere die Initiative zum mit fünf Milliarden dotierten Digitalpakt#D von Bund und Ländern. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse des Mitgliedervotums der SPD und wünschen der künftigen Regierung bei positivem Ausgang für ihre Arbeit viel Erfolg. Im Folgenden kommentieren wir die Passagen des Koalitionsvertrags, die für die personalpolitische Praxis der BPM-Mitglieder besondere Relevanz besitzen:
Familien und Kinder im Mittelpunkt (Kapitel III):
Wir unterstützen den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kooperation mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, das künftig ausgebaut werden soll, setzt der BPM gerne fort. Bezüglich des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen ermutigen wir alle Unternehmen, sich nicht die Zielgröße „Null“ zu geben, um weitere Sanktionierungen zu vermeiden. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Im Gesetzestext sollten klare und in der betrieblichen Praxis verständliche Regelungen zum Vergleichsentgelt nachgebessert werden.
Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung (Kapitel IV)
Der Ausbau der Breitbandverkabelung und die wirtschaftlich dringend notwendige Umsetzung der Digitalisierung ist mit allen zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mitteln zu unterstützen, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland in der bereits vorherrschenden digitalen und globalen Wirtschaft nicht den Anschluss verliert. Wir unterstützen die Pläne für eine Digitale Bildungsoffensive, den Digitalpakt#D für Schulen, den Ausbau der „Initiative Berufsbildung 4.0“ und der digitalen Erwachsenenbildung. „Wir müssen unsere traditionellen Berufsbilder auf deren Anpassungsbedarf durchleuchten. Wir müssen die Lehrpläne an den Hochschulen wieder realitätsnäher machen. Weiterbildung muss gestärkt werden, um der BabyboomerGeneration das ABC der Digitalisierung beizubringen.“, so Dr. Elke Eller, Präsidentin des BPM. Wir begrüßen die nationale Weiterbildungsstrategie. Aus unserer Sicht darf aus dem allgemeinen Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung kein Umsetzungszwang für Arbeitgeber entstehen. Insofern begrüßen wir das geplante Beratungsverfahren ohne Einigungszwang. Wir begrüßen die Absicht, mobiles Arbeit zu fördern und zu erleichtern. Bezüglich der regelmäßigen Gewährung von Homeoffice herrscht in vielen Unternehmen noch 1
Bundesverband der Personalmanager e.V. – Oberwallstr. 24 – D-10117 Berlin – www.bpm.de
Unsicherheit, was die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten angeht. Der BPM setzt sich dafür ein, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen, die sich an den praktischen Bedarfen in den Unternehmen orientieren. Wir begrüßen die Modernisierung und Stärkung der Beruflichen Bildung mit einem Berufsbildungspakt. Der BPM bringt sich in die politische Debatte ein, um die Rahmenbedingungen und Erfordernisse in der betrieblichen Praxis zu diskutieren, z.B. im Rahmen der geplanten Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“.
Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern (Kapitel V)
Unser Vorschlag bezüglich der Befristung von Arbeitsverhältnissen wurde nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen. Der BPM hatte gefordert, die generelle Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung nicht anzutasten und zur Vermeidung von Kettenbefristungen nicht mehr als drei aufeinanderfolgende unterbrechungslose Befristungen von Arbeitsverhältnissen für eine Stelle zuzulassen. Die Verkürzung der Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes auf die Dauer von 18 statt bislang 24 Monate mit nur noch einmaliger Verlängerungsoption ist aus unserer Sicht zu kurz. Ebenso liegt die Quote, nach der Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen, zu niedrig. Wir meinen: es ist in vielen Fällen sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers, ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis zu begründen, das häufig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mündet. Die Möglichkeiten zur unternehmensindividuellen Regelung von Höchstarbeitszeiten wöchentlich flexibel in Betriebsvereinbarungen begrüßt der BPM. Konkret muss es uns gemeinsam gelingen, die Arbeit für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ungeachtet seines Alters oder seiner Position zu flexibilisieren. Das Arbeitszeitgesetz in der heutigen Fassung entspricht weder den europäischen Grundlagenregelungen noch die heutigen Interpretationen zur Ruhezeit dem ursprünglichen Gesetzeszweck in Deutschland oder der Praxis. Der BPM fordert, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren, die Höchstgrenzen zur Tagesarbeitszeit abzuschaffen und die Ruhezeit so auszugestalten, dass sie den heute schon von den Belegschaften gelebten Verhaltensweisen entspricht, ohne damit die vom Gesetz verfolgten Zwecke des Gesundheitsschutzes aufzugeben. Das Rückkehrrecht aus befristeter Teilzeit hält der BPM für ein wichtiges Signal zur Fachkräftesicherung, insbesondere um den Fachkräftepool von in Teilzeit arbeitenden Frauen zu aktivieren. „Wenn der Arbeitsmarkt sich so weiterentwickelt wie zuletzt, bleiben viele Arbeitsstellen unbesetzt. Folglich ist es im ureigenen Interesse des Arbeitgebers, die Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen.“, so Dr. Katharina Herrmann, Präsidiumsmitglied des BPM und Chief Human Resources Officer der 50Hertz Transmission GmbH. Wir empfehlen, in den Teilzeitregelungen die heutigen Schwellenwerte zur Betriebsgröße zu vereinheitlichen.
Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand für morgen (VI)
Wir begrüßen die Fachkräftestrategie und bringen uns in die politische Debatte ein, um die Rahmenbedingungen in der betrieblichen Praxis zu diskutieren. Insbesondere die Einstellung von internationalen Fachkräften und qualifizierten Geflüchteten ist für Unternehmen noch mit zu hohen bürokratischen Hindernissen verbunden. Ein Anliegen des BPM ist es, die Unternehmensbeteiligung von Mitarbeiter/innen zu fördern. Durch Kapitalbeteiligung werden Mitarbeiter/innen enger an das Unternehmen gebunden, die Personalfluktuation kann gesenkt und Engagement sowie Motivation der Beschäftigten gefördert werden. Die Vermögensbildung ist gerade für Frauen, die beispielsweise in Teilzeit arbeiten und ein niedrigeres Einkommen haben, besonders wertvoll. Trotzdem ist diese Form der Beteiligung in Deutschland bislang schwach 2
Bundesverband der Personalmanager e.V. – Oberwallstr. 24 – D-10117 Berlin – www.bpm.de
ausgeprägt: nur etwa die Hälfte der DAX-Unternehmen bietet ihren Mitarbeiter/innen eine direkte Beteiligung an. Mit dem „Berliner Appell zu mehr Vermögensbildung in Mitarbeiterhand“ forderten namhafte Vertreter der deutschen Wirtschaft die künftige Bundesregierung auf, das Thema Vermögensbildung bereits in der Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Dies ist nicht erfolgt, insofern unterstreicht das Präsidium des BPM nochmals die Forderungen des Berliner Appells.
Zuwanderung steuern, Integration fordern und unterstützen (Kapitel VIII)
Wir begrüßen die Initiative für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz können wir über unsere Mitglieder Informationen geben, für welche Berufsbilder die Personalverantwortlichen besonderen Bedarf sehen. Wir unterstützen die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2Regelung für den Arbeitsmarktzugang von jungen Zuwanderer/innen gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz. Diese Duldungsregelung gibt Auszubildenden und Arbeitgebern Planungssicherheit, weil sie den Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung und für zwei Berufsjahre darüber hinaus sichert.
Kontakt: Dr. Katharina Schiederig Leiterin der Bundesgeschäftsstelle katharina.schiederig@bpm.de www.bpm.de Tel +49 (0) 30/84 85 93 00
3 Bundesverband der Personalmanager e.V. – Oberwallstr. 24 – D-10117 Berlin – www.bpm.de