Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIII · 5/2015 · IR
hds magazin #5/15
hdsammlung
s tver . Mai p u Ha am 28 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it
Handeln mit allen Sinnen Den Zukunftstrends auf der Spur
istockphoto
Wow …
… die neue Internetseite für Handel und Dienstleistung in Südtirol
hds-bz.it
editorial
Mehr Flexibilität ohne zusätzliche Kosten Eine höhere Flexibilität in der Arbeitszeit ohne zusätzlichen Kostendruck für die Unternehmen: Dieses ist eines der wesentlichen und positiven Ergebnisse des neu ausgehandelten, gesamtstaatlichen Kollektivvertrags im Handel und Dienstleistungsbereich – unterschrieben in Rom vom Dachverband Confcommercio und den Gewerkschaften am 30. März und gültig bis 31. Dezember 2017 (mehr dazu in dieser Ausgabe auf S. 28). Die Verhandlungen zum neuen Vertrag, der immerhin der wichtigste privatwirtschaftliche Kollektivvertrag in Italien ist, waren nicht einfach, konnten dann aber erfolgreich abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund noch unsicherer Konjunkturaussichten und wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Handel werden mit diesem Vertrag wichtige Rahmenbedingungen für die Beschäftigung in den nächsten drei Jahren festgelegt - eine unverzichtbare Voraussetzung für einen möglichen, wirtschaftlichen Aufschwung. Die Einführung flexiblerer Organisationsmodelle kommt in Südtirol vielen Betrieben zugute. Denken wir z. B. nur an die in vielen Orten saisonal bedingten Schwankungen in der Geschäftstätigkeit. Konkret erlaubt die neue Arbeitszeitflexibilität den Unternehmen (und das ohne jegliche zusätzlichen Kosten), die vertragliche Arbeitszeit für 16 Wochen auf bis zu 44 Wochenstunden zu erhöhen, und zwar ohne Überstundenzuschläge für die Stunden, die über die normale Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, wenn dafür innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des Flexibilitätsprogramms Zeitausgleich gewährt wird. Dieses neue Instrument ist einfacher zu handhaben und ermöglicht somit mehr Flexibilität und Produktivität.
titelgeschichte Trends und innovative Handelskonzepte
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aktuelles LH Kompatscher über Nahversorgung
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trends Konsumverhalten in Italien
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bezirke Die hds-Bezirksversammlungen 2015
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berufsgruppen Infos zum Projekt d+p
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bildung Produkthaftung, die hds-Veranstaltung
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betriebe informieren think more about und die Kunst der Balance
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rechtsberatung Die Hinterlegung von Marken und Patenten
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info arbeit Mehr zum neuen Kollektivvertrag
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Dieser neuer Vertrag stimmt uns positiv. Er schafft neue Möglichkeiten und unterstützt die Betriebe in der heute notwendigen Flexibilität der Arbeitszeiten.
Walter Amort, hds-Präsident
Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: istockphoto Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: Alex Filz, freeimages, istockphoto, Thomas Ohnewein, Helmuth Rier, Shutterstock, Foto Wilke Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 29. April 2015 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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Handeln mit allen Sinnen Den Zukunftstrends auf der Spur Der Handel befindet sich im ständigen Wandel. Die Digitalisierung des Alltags und das sich verändernde Konsumverhalten stellen ihn vor neuen Herausforderungen. Der Einzelhandel ist dabei der Spiegel der Gesellschaft. Der Strukturwandel der Gesellschaft wird in diesem Sektor am schnellsten sichtbar. In Südtirol genauso wie in Österreich. Bettina Lorentschitsch ist Obfrau der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Im Rahmen der diesjährigen hds-Hauptversammlung
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am 28. Mai in Bozen spricht sie über die Zukunft des Handels. Wir haben sie vorab zu den wichtigsten Themen befragt. Der Handel befindet sich im Umbruch. Wie wird er sich verändern? Der Handel entwickelt sich ständig weiter, genauso wie die Gesellschaft. Die Menschen werden immer älter und Familienformen verändern sich. Das bedeutet, dass sich auch die Lebensstile der Menschen ändern. Zudem wird die Informationsmenge
immer größer, der Konsument weiß bestens über Produkte und deren Eigenschaften Bescheid. Darauf müssen sich Händler einstellen. Hinzu kommt der Onlinehandel. Er hat zu Beginn seiner Erfolgsgeschichte große Teile des klassischen Katalog- bzw. Versandhandels ersetzt. Jetzt nimmt er auch dem stationären Handel Umsatz weg. Für den Einzelhandel sind diese Veränderungen eine Chance, die eigenen Stärken wieder auszuspielen und in den Vordergrund zu stellen.
titelgeschichte
Bettina Lorentschitsch ... ... geboren 1968, ist seit Dezember 2011 die erste Obfrau der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Im März 2012 wurde sie zur Vizepräsidentin des Österreichischen Wirtschaftsbundes gewählt. Hauptberuflich ist Bettina Lorentschitsch in der Firmengruppe ihrer Familie als Geschäftsführerin mehrerer Unternehmen tätig. Außerdem ist sie Vorsitzende des Zentrums für humane Marktwirtschaft. Lorentschitsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. 2007 absolvierte sie an der Donau Universität Krems das Master-Studium und am Institut für Management in Salzburg graduierte sie 2009 zum Master of Business Administration (MBA).
Um welche Stärken handelt es sich dabei? Die direkte Beziehung zum Menschen ist die größte Stärke des stationären Handels. Es ist Handeln mit allen Sinnen. Die Kunden können vor Ort Produkte anschauen, anfassen und ausprobieren. Klein- und Familienbetriebe haben dabei den Vorteil, dass sie individuell auf die Wünsche der Kunden eingehen können. Große Handelsbetriebe können da nicht mithalten. Deshalb brauchen sie sich nicht vor großen Einkaufszentren oder
Lorentschitsch setzt sich besonders für die Bereiche unternehmerische Gesellschaftsverantwortung, Ethik und Nachhaltigkeit ein.
dem Onlinehandel fürchten. Der stationäre Handel hat Werte, Tugenden und Stärken auf die wir uns wieder besinnen müssen. Hat der stationäre Handel gegenüber dem Onlinehandel eine Chance? Auf jeden Fall. Auch die Großen des Onlinehandels gehen verstärkt den Weg in den stationären Handel. In Berlin gibt es bereits ein Zalando-Outlet, auch Amazon wird ein stationäres Kaufhaus eröffnen. Die großen
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Onlinehändler haben die Vorteile des stationären Handels erkannt. In Showrooms und Gesprächen bekommt man Anregungen, Ideen und erkennt die Bedürfnisse der Kunden.
Fortsetzung auf Seite 6
Mein hds ist beliebt 16.369 Zugriffe, 50.782 Seitenaufrufe und eine durchschnittliche Verweildauer von 4,29 Minuten: Im Monat März hat hds-bz.it erfreuliche Zahlen verzeichnet – Tendenz steigend. Uns interessiert aber nicht so sehr die Statistik, sondern vielmehr welchen konkreten Nutzen hds-Mitglieder von der neugestalteten Internetseite ziehen können. Dazu soll vor allem „Mein hds“ dienen: Dieser passwortgeschützte Bereich bietet Verbandsmitgliedern einen zusätzlichen Informationsvorsprung, denn viele News sind nur für sie zugänglich. Nicht nur: Dieser Bereich kann das Mitglied individuell an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Informationen zu Dienstleistungen, Neuerungen, Downloads oder Nachrichten zur Verbandsarbeit können wie Bausteine zu einem persönlichen, so genannten News-Feed zusammengestellt werden. Ganze Inhaltsseiten oder Kurse können zur
eigenen Favoritenliste hinzugefügt werden. Die Daten und Abonnements können nach Belieben verwaltet und aktualisiert werden. Probieren Sie es einfach aus! Übrigens: Aktuelle und relevante Informationen aus der Welt des Handels und der Dienstleistungen erhalten hds-Mitglieder auch mit den wöchentlichen Newslettern. Aufgrund der großen Nachfrage erscheinen hdsnews und hdsinfomail weiterhin am Dienstag bzw. am Donnerstag.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation
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hds-Hauptversammlung Donnerstag, 28. Mai 2015 18:30 Uhr hds-Hauptsitz, Bozen, Mitterweg 5,Bozner Boden Programm
• Gruß: hds-Präsident und hds-Vizepräsident
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Wie wichtig ist Innovation im Handel? Der Handel ist Innovationstreiber, denn Händler haben das Ohr am Konsumenten. Im Gespräch, im Austausch werden Bedürfnisse erkannt und entwickelt. Innovation bedeutet das zu erkennen, was der Konsument und somit die Gesellschaft will. Dabei muss es sich nicht um Produktinnovation handeln. Es kann auch Innovation in der Form sein, dass wir uns wieder auf die klassischen Werte, Traditionen und Tugenden besinnen. Genau das will der Konsument. Das Thema Regionalität ist in Österreich, aber auch in Südtirol ein sehr großes.
• Ansprache: Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher
Was sind innovative Handelskonzepte? Schon heute testen zukunftsorientierte stationäre Händler in Pilotprojekten die Strategien der Zukunft. Das sind zum Beispiel Shop in Shop-Konzepte. Wenn ein Kaffeehaus, eine Strickwarenhandlung und ein Buchhändler gemeinsam ein Geschäft betreiben. In Wien arbeitet ein Café mit einer Buchhandlung zusammen, ein Modehändler in Linz kooperiert mit einem Schuhhändler. Einzelhändler müssen mehr zusammenarbeiten und auf kleiner Ebene die Vorteile und Stärken gemeinsam nutzen.
Anmeldung innerhalb 22. Mai: reception@hds-bz.it, T 0471 310 311
Wie wichtig sind regionale Kreisläufe für die Zukunft? Regionale Produkte boomen. Durch die große Informationsflut, die wir erleben, wird die Welt immer unübersichtlicher. Der Bezug zur Heimat und zur Region ist deshalb bei den Konsumenten besonders stark ausgeprägt. Kunden wollen und brauchen Regionalisierung. Das ist ein Riesenvorteil für die vielen Klein- und Familienunternehmen.
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• Zukunft des Handels: Bettina Lorentschitsch, MSc MBA, Obfrau der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich • Verleihung: goldene hds-Ehrennadel • Ausklang mit Buffet Simultanübersetzung Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen!
Auch regionale Verbindungen wie Kooperationen unter Händlern oder Einkaufsgemeinschaften sollten mehr unterstützt werden. Denn darin liegt sehr viel Potenzial. Ein wichtiges Thema dabei ist auch Corporate social responsibility (CSR), die Verantwortung der Unternehmen. Unternehmen müssen verantwortlich agieren und leisten einen wichtigen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung. Viele Konsumenten honorieren dies nicht. Der Tod des Nahversorgers wird be-
jammert, aber gleichzeitig fährt man, weil die Milch um einen Cent billiger ist, ins nächste Kaufhaus oder ins Ausland. Man muss den Konsumenten aufzeigen, dass sie mit ihrer täglichen Kaufentscheidung Schritte für die Region und für ihr Umfeld setzen. Der Konsument trägt für sein Lebensumfeld Verantwortung.
mreinstadler@hds-bz.it
hdsmagazin #5/15 ung Kinderbe treu September 2015 Juni 2015 – 5. SoMMer: 17. uar 2016 2015 – 29. Febr mber deze 1. Winter: ebk.bz.it
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Die Bilaterale Körperschaft für den Handel (EbK) bietet den Mitgliedern eine Reihe von Serviceleistungen an. Eine der wichtigsten ist die Rückvergütung der Kinderbetreuungsspesen im Ausmaß von 75 Prozent, die auch heuer wieder in zwei Zeiträumen gewährleistet wird: Sommer (17. Juni bis 5. September 2015) und Winter (1. Dezember 2015 bis 29. Februar 2016). Alle Details finden Sie auf dem Gutschein, der diesem hdsmagazin beigelegt ist. Er liegt auch in den konventionierten Einrichtungen sowie in den Büros des hds und der EbK auf und kann von hds-bz.it/bilaterale-koerperschaft heruntergeladen werden. Weitere Informationen: T 0471 310 503, info@ebk.bz.it, www.ebk.bz.it. unterstützt und Beruf. Sie g der barkeit von Familie u. a. die Verein Spesenrückvergütun Die EbK fördert ung mit einer nd htungen währe bei der Kinderbetreu ten Partnereinric ihre Mitglieder in den konventionier angefallenen Kosten 2 Perioden im Jahr.
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Landeshauptmann Kompatscher hat Anfang April bei einer Pressekonferenz im Dorfladen der Familie Öhler in Oberinn am Ritten die Situation der Nahversorgung in Südtirol analysiert, die geplanten Maßnahmen zum flächendeckenden Erhalt derselben erklärt und ein erstes Fazit nach einem Jahr mit der neuen Direktförderung für Nahversorgungsbetriebe gezogen. Der hds hat sich besonders dafür eingesetzt. 53 Geschäfte in Südtirol haben 2014 die Kriterien der neuen Sonderförderung erfüllt. Für diese sind insgesamt 543.500 Euro an Förderungen, also etwa 10.000 Euro pro Geschäft, gewährt worden. Landeshauptmann Kompatscher betonte, dass diese Förderung eine der beiden Stoßrichtungen darstelle, mit denen die Landesregierung die flächendeckende Nahversorgung auf lange Sicht sichern wolle: „Südtirol gehört europaweit zu jenen Ländern, in denen das ‚Leben im Dorf’ noch gut funktioniert. In den vergangenen Jahren sind jedoch auch in Südtirol die Zeichen des globalen Strukturwandels sichtbar geworden, der insbesondere den kleinstrukturierten Einzelhandel, also die Nahversorgung im engeren Sinn, stark unter Druck setzt. Deshalb arbeiten wir auf der einen Seite daran, die jahrzehntelang in Südtirol erfolgreich praktizierte Handelspolitik fortzusetzen und streben eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut an, um auf diese Weise auf lange Sicht abgesichert zu sein. Abgesehen von dieser übergeordneten Grundausrichtung für unsere gewachsenen Handelsstrukturen haben wir festgestellt, dass die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Gebrauchs in kleinen und entlegenen Ortschaften in Gefahr ist. Genau aus diesem Grund hat die Landesregierung im vergangenen Jahr die Förderung von kleinen Nahversorgungsbetrieben beschlossen, damit die Grundversorgung aufrechtbleibt“, führte Kompatscher aus. Die Förderansuchen für die Eröffnung von Dorfläden können an zwei Terminen im Jahr, nämlich zum 31. Mai oder zum 30. September eingereicht werden, Ansuchen für die Aufrechterhaltung des Geschäfts bis zum 31. Mai 2015. Für weitere Informationen: Valentina Maggio, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Bereichsleiterin hds-Betriebsberatung, T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it
Rückvergütung auf Kinderbetreuungsspesen
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Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Nahversorgung.
Südtiroler Weg fortsetzen Landeshauptmann Kompatscher im Dorfladen von Oberinn am Ritten.
aktuelles
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Diskussionsforum #augenauf Große Handelsflächen in Bozen In Bozen sollen mehrere Großverkaufsflächen im Einzelhandel realisiert werden (siehe Grafik auf S. 9). Der hds sieht diese Explosion der großen Handelsflächen als konzeptlos und ohne Gesamtstrategie. „Was uns sehr besorgt ist, dass Entscheidungen getroffen werden, ohne deren Folgen und Auswirkungen zu berücksichtigen. Entscheidungen wie die Verdoppelung der Verkaufsfläche des Kaufhauses ‚Twenty‘, das neue ‚Kaufhaus Bozen‘ am Busbahnhofsareal, der völlig neu gestaltete Zugbahnhof inklusive einem weiteren Einkaufszentrum, das angedrohte ‚Aspiag-Shoppingcenter‘ in Bozen Süd, sind absolut nicht aufeinander abgestimmt“, so der hds. Das wären voraussichtlich 65 Prozent mehr Handelsfläche zu den in Bozen bereits vorhandenen 160.340 Quadratmetern. Es stellt sich hier die Frage, wieso es keine koordinierte Planung und Berücksichtigung dieser zusätzlich entstehenden enormen Verkaufsflächen in der Stadt gibt. Die langfristigen Folgen solcher Entscheidungen würden nicht analysiert und nicht berücksichtigt. Man erkenne auch keine Maßnahmen, die den negativen Folgen solcher Entscheidungen entgegenwirken würden.
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Bevölkerung sensibilisieren und zum Nachdenken anregen Aus diesen Überlegungen hat der hds Ende März eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne durchgeführt, die den Namen #augenauf trägt und die Explosion der großen Handelsflächen in Bozen im Visier hat. Fünf verschiedene Fragen und Feststellungen waren u. a. auf Plakaten ersichtlich, die an verschiedenen Fahrrädern und Klein-Lkws angebracht durch die Stadt zirkulierten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Diskussion auf Twitter zu verfolgen und mitzudiskutieren: #augenauf. „Als Verband haben wir uns die vergangenen Monate mehrmals kritisch in die Diskussion eingebracht und wollten mit dieser Aktion einige Fragen an die Politik richten und die Bevölkerung zum Nachdenken anregen“, so der hds. „Wo bleibt unsere Einzigartigkeit?“ Mit dieser Frage möchte der hds auf die Gefahr hinweisen, dass Südtirol mit dieser Entwicklung sein Alleinstellungsmerkmal und seine Vielfalt im Handel verlieren könnte. „Ein Tourist sucht bei uns kein Einkaufszentrum. Wenn wir in Zukunft nicht einen wenig attraktiven Einheitsbrei haben wollen, dann sollten wir unsere einmalige und vielfältige Handelslandschaft sichern“, so der hds.
aktuelles
Fuhren sechs Tage lang durch Bozen: die Fahrräder und LKWs der Aktion #augenauf.
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„Kunden für mehr Verkaufsflächen gesucht!“ Mit diesem Slogan hingegen sollte ironisch hervorgehoben werden, dass zusätzliche Handelsflächen weder Konsum noch Kundenzahl steigern, sondern lediglich verlagern. „Mehr Großflächen = weniger Arbeitsplätze!“ Diese Gleichung wird durch wissenschaftlich erhobene Zahlen bestätigt. Oft wird die Errichtung neuer, zusätzlicher Großflächen mit dem öffentlichkeitswirksamen Argument begründet, dass viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Zahlen beweisen aber genau das Gegenteil: Von 2007 bis 2012 ist die Großverteilung (Handelsfläche über 400 Quadratmetern) in Südtirol um 21 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum ist jedoch die Anzahl der beschäftigten Personen im Handel nicht gestiegen, sondern um fast zwei Prozent gesunken, wobei allein die Anzahl der selbständig Beschäftigten (also Inhaber, Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder) um weit über 13 Prozent gesunken ist.
anderen italienischen Provinzen und sogar zum italienischen Gesamtdurchschnitt bereits heute mit 1790 Quadratmetern pro 1000 Einwohner an der Spitze der Gesamtverkaufsfläche. Vergleichsweise macht das Verhältnis in der Provinz Mailand 1073 Quadratmeter pro 1000 Einwohner und in der Provinz Verona 1068 Quadratmeter pro 1000 Einwohner aus. Der hds stellt auch folgendes klar: Der Verband verschließt sich nicht der Umgestaltung des Areals „Busbahnhof“. Aber der hds erwartet sich und fordert von der Politik eine überlegte und koordinierte sowie gesetzeskonforme Vorgangsweise, die die langfristigen Auswirkungen vor allem auf Handelsgleichgewicht, Tradition, soziales Umfeld und Lebensqualität gewissenhaft abwägt.
„Wie viele m² sollen es noch werden?“ Ein weiteres Argument des hds: Die Gesamtverkaufsfläche in Südtirol beträgt 916.446 Quadratmeter (Stand 2013, Wifo der Handelskammer Bozen). Damit liegt Südtirol im Vergleich zu om/ ter.c t wit f_occhio au augen - - - - - - - - - - - - rie unter ale Fotog z.it/fotos hds-b
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Internet und neue medien NEWS VOM EUROPA POINT IM hds
EU-Förderinstrumente für Unternehmen Europa richtet Fokus auf die KMU. Die Europäische Union sieht verschiedene Förderformen für KMU vor. Am bekanntesten sind die Förderprogramme, die über direkte Ausschreibungen der EU-Kommission oder indirekt über die Regionen bzw. Autonomen Provinzen in Anspruch genommen werden können (Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Interreg usw.). Wer Interesse an einer solchen Förderung hat, muss einen Projektvorschlag einreichen und ein Auswahlverfahren absolvieren.
Außerdem werden Förderungen in Form von Kredithilfen für KMU vorgesehen, an denen Finanzmittler wie Banken, Kreditinstitute und Investitionsfonds beteiligt sind. Im Rahmen dieser Förderung können jedes Jahr über 200.000 Unternehmen eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten – wie Darlehen, Garantieleistungen, Risikokapital u. v. m. – in Anspruch nehmen. Förderberechtigt sind Start-up-Unternehmen, Unternehmer und Unternehmen jeglicher Größenordnung und aus allen Branchen. Die mit diesen Förderinstrumenten gewährten Darlehen und Garantieleistungen werden von der Europäischen Investitionsbank und vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet, die ihrerseits zu diesem Zweck mit über tausend in ganz Europa operierenden Finanzmittlern zusammenarbeiten. Die Entscheidung über die Vergabe einer EU-Finanzierung liegt bei den lokalen Finanzinstituten, an die sich der Antragsteller wendet; aber dank der Unterstützung durch die EU können diese Finanzmittler den Unternehmen höhere Finanzierungen oder bessere Bedingungen gewähren. Folgende Finanzinstrumente stehen zur Verfügung: - Programm COSME: Garantieleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen auf Darlehen bis vorwiegend 150.000 Euro und auf Risikokapital (Wachstumsphase und Expansionsphase). - Innovfin (Programm Horizon 2020): Darlehen und Garantieleistungen für innovative Unternehmen, Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Risikokapital (Anfangsphase und Start-up-Phase). - Instrument für KMU (Programm Horizon 2020): Finanzierungen und Fördermaßnahmen für innovative KMU (Phase 1: Projektierung und Machbarkeit; Phase 2: Demonstration, kommerzielle Anwendungen und Forschung und Entwicklung; Phase 3: Vermarktung). - Kreatives Europa: Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen im Kulturbereich und in der Kreativwirtschaft. - Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI): Mikrokredite bis 25.000 Euro für Kleinstunternehmen und schutzbedürftige Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder weiterentwickeln wollen; Investitionen bis 500.000 Euro für soziale Unternehmen. Carla Vedovelli, Verantwortliche Europa Point, T 0471 310 322, cvedovelli@hds-bz.it, hds-bz.it/europa
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E-Commerce: Zahlungsmodalitäten in anderen Ländern Die jüngsten Entwicklungen im ECommerce legen nahe, dass die Zukunft den Mobilanwendungen gehört, das gilt auch für die Zahlung von Einkäufen. Die meisten Kunden, die online Waren oder Leistungen bestellen, tätigen ihre Einkäufe aber noch am PC mit je nach Wohnsitzland stark variierenden Zahlungsmodalitäten. Laut einer Studie von Expertmarket, einer Beratungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Ermittlung des idealen Zielmarkts unterstützt, verwenden z. B. in Deutschland und in den Niederlanden 33 bzw. 55 Prozent der Nutzer für ihre Zahlungen das so genannte elektronische Lastschriftverfahren, ein direkt von den lokalen Banken angebotenes Abbuchungsverfahren. In anderen großen europäischen Ländern, aber auch in den USA, in Australien und in Brasilien werden Zahlungen hauptsächlich mit Kreditkarte - vor allem Visa und Mastercard ausgeführt; ihr Anteil liegt im Vereinigten Königreich bei 75 Prozent und in Spanien bei über 91 Prozent. Eine Ausnahme bildet Russland, wo nur knapp ein Drittel der Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt; häufig zum Einsatz gelangen hier (ca. 25 Prozent) verschlüsselte Softwareanwendungen wie Qiwi, mit denen Online-Einkäufe ohne Angabe von Bankdaten oder persönlichen Daten gezahlt werden können.
Sprechstunden
Termine
hds vor Ort
03. – 06.05. • Messe Tuttofood, Mailand, Messegelände 07.05. • Bezirksausschusssitzung Pustertal mit Ortsobleute Bruneck, hds-Bezirksbüro, Romstraße 3, 20:00 Uhr 15.05. • 2. Südtiroler Gründertag, Bozen, Handelskammer 15.05.
St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“.
• Black friday in Corso, Bozen, Freiheitsstraße 20.05. • Vollversammlung Südtiroler Konditoren Bozen, hds-Hauptsitz, 14:30 Uhr 21. – 23.05.
Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 8. Juli von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.
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Rentenberatung
• Think more about, Brixen und Neustift 21.05.
Meran am 6., 13., 20. und 27. Mai sowie am 3. und 10. Juni von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro.
• Internationaler Rentensprechtag Bozen, Nisf/Inps-Sitz, Dominikanerplatz 30 (4. Stock), 09:00 Uhr
Sterzing am 7. und 21. Mai sowie am 4. Juni von 08:30 bis 9:30 Uhr im hds-Büro.
28.05.
Brixen am 7., 14., 21. und 28. Mai sowie am 4. und 11. Juni von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro.
• hds-Hauptversammlung Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden, 18:30 Uhr
Bruneck am 7. und 21. Mai sowie am 4. Juni von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro.
28.05.
Schlanders am 13. und 27. Mai sowie am 10. Juni von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro.
• Vorausscheidung Verkaufstalent Südtirol Bruneck, Aula Magna „Alte Turnhalle“, 08:30 Uhr 04.06. • Langer Donnerstag, Leifers 12.06. • Tag der Dienstleister Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden 19. – 26.06. • Wir begrüßen den Sommer: eine Aktion der Speiseeishersteller im hds, in allen teilnehmenden Betrieben
• PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070).
D Veraer aktu elle ns k taltu - - - alende ngs --r -- : verahds-bz.i - - - nsta t/ ltun gen
Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).
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trends 15 Millionen Italiener kaufen online ein
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SEM als wichtigstes Werbeinstrument Suchmaschinenmarketing (SEM) ist das wichtigste Werbeinstrument für Onlinehändler. Laut einer jüngsten Untersuchung in Deutschland betreiben knapp über 58 Prozent der Händler Suchmaschinenmarketing. Suchmaschinen sind oftmals der erste Kontaktpunkt der Kunden im Internet, daher spielen sie im Werbemix der Onlinehändler eine große Rolle, so die Experten. Sichtbarkeit und Auffindbarkeit im Internet seien für Onlinehändler erfolgsentscheidend. Der Großteil der Onli-
nehändler habe dies bereits erkannt. Aber auch stationäre Händler müssten sich Gedanken machen, wie sie online auffindbar werden. Auf dem zweiten Platz der meistgefragten Werbemethoden landete bei der Umfrage mit 38,3 Prozent der Newsletterversand. Außerdem macht das Ergebnis der Befragung deutlich, dass auch Offlinewerbeinstrumente im E-Commerce ihren Platz haben. So gab mit 18,9 Prozent fast jeder fünfte Onlinehändler an, Printwerbung zu schalten.
Mittlerweile kaufen 43,5 Prozent der Internetnutzer in Italien online ein (Kommunikationsbericht Censis-Ucsi). 37 Prozent der Onlinekäufer sind der Ansicht, dass man im Internet gegenüber dem traditionellen Handel sparen kann, während für 32,8 Prozent der Onlinekäufer die Bequemlichkeit des Onlinehandels im Vordergrund steht. 23,2 Prozent der Italiener ziehen das Einkaufserlebnis und den persönlichen Kontakt zum Händler bzw. Verkäufer der anonymen Abwicklung eines Kaufs im Internet vor. Mittlerweile kaufen 15 Millionen Italiener im Netz ein, aber nur zehn Prozent vertrauen voll und ganz auf die Onlinezahlungen, während 65 Prozent sich mit einer Prepaid-Kreditkarte gegen etwaige Risiken absichern.
Kosmetik setzt auf stationären Handel
„Grüne Wiese“ ist out Trübe Wirtschaftsprognosen, flaue Handelsumsätze und die steigende Bedeutung des Onlinehandels zwingen die Einzelhändler in Österreich zum Umdenken: Laut einer aktuellen Erhebung von RegioData Research steht nicht mehr die möglichst rasche Vergrößerung des Filialnetzes im Vordergrund, sondern der Ertrag auf den bestehenden Flächen. Die für
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2015 geplanten neuen Standorte halten sich klar in Grenzen. Jene Einzelhändler, die auf der Suche nach neuen Standorten sind, bevorzugen innerstädtische Geschäftslagen (noch vor Standorten in Einkaufszentren) sowie Verkaufsflächen zwischen 100 und 200 Quadratmetern. Dementsprechend ändert sich die Standortpräferenz: weniger grüne Wiese, stattdessen näher zu den Konsumenten, also in das städtische Gebiet. Nähere Informationen zur Studie „Wer expandiert in Österreich – Ausgabe 2015“ unter www.regiodata.eu.
Der Onlinedirektvertrieb ist in der Kosmetikbranche kaum verbreitet. Die Websites der Topmarken stärken eher den stationären Handel. Die Topmarken der Kosmetikbranche stellen Besuchern ihrer Websites umfassende Informationen zum stationären Händlernetz bereit und animieren auf diese Weise zum Einkauf vor Ort. Das zeigt der aktuelle ECC-Markenmonitor, der die Onlineauftritte von zehn Kosmetikmarken analysiert hat. Besonders kundenfreundlich: Sechs Anbieter haben auf ihren Websites eine interaktive Karte implementiert, die den Besucher zum nächstgelegenen Händler führt.
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Genussfestival Südtirol Bozen, 29. – 31. Mai 2015
Genussfestival Südtirol 2015 Mit allen Sinnen genießen. Unter diesem Motto lässt Bozen vom 29. bis 31. Mai die Südtiroler Qualitätsprodukte hochleben und lädt zum Genussfestival Südtirol in die Altstadt. Die Gäste erleben die Vorzüge der einheimischen Produkte und deren Verwendungsmöglichkeiten in der Küche. Entlang der Genussmeile etwa präsentieren sich die Produzenten von Honig, Brot und Co., gleichzeitig wird das Jubiläum „10 Jahre Qualitätszeichen Südtirol“ auf dem Waltherplatz gefeiert. Große Aufmerksamkeit wird auch den Qualitätsprodukten Wein, Speck, Apfel und Milch gewidmet. Eigens inszenierte Produktwelten, darunter das Milch- & Apfelparadies im Palais Campofranco und die Winelounge mit neuem „Wine & Dine“Konzept im Merkantilgebäude, bringen in entspannter Atmosphäre Feinschmecker und Produkt zusammen. Neben Wissenswertem und Unterhaltung für Groß und Klein werden kulinarische Kreationen gereicht. Diese stehen an den drei Festivaltagen auch auf dem Menü der Partnerrestaurants und -lokale rund um den Waltherplatz. Untermalt wird der Streifzug durch die Genusswelt Südtirols mit Live-Musik an verschiedenen Plätzen der Stadt. Den krönenden Höhepunkt bilden die mittlerweile legendäre Südtiroler Wineparty und das Sektfrühstück „Swinging Bubbles“ im Park des Parkhotel Laurin. Nähere Informationen online unter: www.genussfestival.it
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genuss festival südtirol Südtirol feiert Qualität: Am letzten Mai-Wochenende verwandelt sich die Bozner Innenstadt für drei Tage in einen Parcours der Sinne mit regionalen kulinarischen Spezialitäten – ein Muss für alle Genießer!
www.genussfestival.it
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Jobs Act Südtirol
Stärken erkennen und damit punkten
os .it/fot hds-bz ücke der indr Tolle E ammlungen svers Bezirk 2015.
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Feierliche Prämierung und reger Top-Rücklauf erzielen Austausch. Im März fanden in ganz Süd- „Jeder noch so kleine Betrieb hat seine tirol die Bezirksversammlungen des hds Stärken, und damit gelte es zu punkten“, statt. Die Ausrichtung der fünf Events war animierte Präsident Walter Amort die Mitheuer verschieden. Zum einen stand die glieder zu mehr Zuversicht und Vertrauen überarbeitete Internetseite hds-bz.it im in die Zukunft. Er betonte, dass die Reform Mittelpunkt, zum anderen Themen wie lo- des Arbeitsmarkts „Jobs Act“ den Betrieben kale Kreisläufe und Kooperationen, E-Com- entgegenkomme und diesen neue Möglichmerce, Jobs Act, neue Großverkaufsflächen keiten und Vorteile eröffne. Der neue hdsin Bozen sowie die Vinschger Aktion „Mein Direktor Bernhard Hilpold informierte über die Verbandstätigkeit, die Aufgaben Ort soll leben“. als Interessenvertreter und die sozialen Tätigkeiten. Die rund 700 ehrenamtlichen hdsMitglieder sorgen dafür, dass mit verschiedenen Initiativen Dörfer und Städte belebt werden. „Klein- und familiengeführte Betriebe können einen Rücklauf erzielen, weil sie vor Ort tätig sind, die Menschen kennen und mit ihrer Beständigkeit Vertrauen schaffen“, so der Direktor.
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Bozen Stadt und Land
hds ehrt 40-jährige Mitgliedschaft Eisacktal/Wipptal Bruno Antoniol (Brenner), Della Vedova (Freienfeld), Mitterrutzner Brennstoffe (Brixen), Profanter Backstube (Brixen) und Uhren & Schmuck Hummel (Brixen). Eisacktal/Wipptal
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Pustertal Andreas Baur (Innichen), Josef Lercher (Innichen) und Heinrich Prenner (Pfalzen). Meran/Burggrafenamt Werner Drescher (Meran), Heinrich Hinteregger (Meran) und K. Kiem (Lana). Bozen Stadt und Land Erby des Kofler
B. & Co. (Bozen), Manfred Hitthaler (Bozen) und Roland Mayr (Kurtatsch). Vinschgau Alois Riedl (Glurns). Meran/Burggrafenamt
modern, innovativ, zeitgemäß - hds-bz.it Der hds hat seinen Internetauftritt überarbeitet. Die Seite erscheint in neuer zeitgemäßer Optik, hat ein größeres Angebot und vereinfacht den Zugang zum Inhalt. „Die neue Internetseite für Handel und Dienstleistung in Südtirol bietet für uns Unternehmer des Sektors maßgeschneiderte Informationen und Serviceleistungen“, so der Optiker Michael Brugger, der hds-bz.it bei der Bezirksversammlung in Brixen vorgestellt hat.
Kooperation und lokale Kreisläufe festigen Um eine erfolgreiche Destination aufbauen zu können, ist die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren unerlässlich. Die Diskussionsteilnehmer in Bruneck waren sich einig, dass nicht ein Gegeneinander, sondern nur ein Miteinander das langfristige Wohlergehen der Wirtschaft mit den vielen zusammenhängenden Arbeitsplätzen sichern kann. Mitwirkende an der Podiumsdiskussion waren hds-Ortsobmann
Daniel Schönhuber, der Direktor von Skirama Kronplatz Andrea del Frari, der SBB-Bezirksobmann Anton Tschurtschenthaler und hds-Direktor Bernhard Hilpold.
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Mein Ort soll leben. Erlebe Deinen Ort. Tolle Preise, glückliche Gewinner. Im März wurde im Vinschgau die bezirksweite Aktion „Mein Ort soll leben. Erlebe Deinen Ort“ durchgeführt. Ziel war es, auf die Bedeutung des Handels und der noch lebendigen Orte hinzuweisen. Teilgenommen haben 113 Betriebe mit 125 Geschäften, eingegangen sind über 5000 Teilnahmekarten. Zu gewinnen gab es 12 attraktive Preise mit einem besonderen Bezug zum Vinschgau. Die Hauptgewinner wurden im Rahmen der jüngsten Bezirksversammlung prämiert. Die Namen aller Gewinner auf hds-bz.it/ meinortsollleben.
Pustertal
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Vinschgau
Eine gute Kombination Im E-Commerce sieht der Onlineexperte und Burgstaller hds-Ortsobmman Philip Platino ein großes Potenzial, das es nur zu erkennen gilt. Platino wies in seinem Erfahrungsbericht bei der Bezirksversammlung in Marling auf die vielen Vorteile einer Symbiose zwischen Onlinehandel und stationärem Handel hin. Aufmerksam selbst online zu shoppen, um herauszufinden, wie das die anderen machen, ist ein erster Schritt in Richtung E-Commerce. Für viele kann aber auch nur eine gut auffindbare Präsenz im Netz ausreichend sein. Der Möglichkeiten gibt es viele, und diese gelte es zu erforschen und auszuschöpfen.
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Arbeit und ungebremstes Flächenwachstum in Bozen Der Jobs Act und die Begünstigungen bei Einstellungen und Entlassungen: über die neuen Bestimmungen sprach hds-Fachmann Alberto Petrera in seinem Referat in Bozen. Zur Sprache und für rege Diskussion sorgte auch das Thema der Verkaufsflächenexplosion in der Landeshauptstadt. Die negativen Konsequenzen werden einfach nicht berücksichtigt und somit auch keine Gegenmaßnahmen ergriffen. Auf dem Spiel stehen die Lebendigkeit und Attraktivität der Städte und Dörfer in ganz Südtirol. Großes Interesse und viele Teilnehmer Der Einkauf vor Ort stärkt den lokalen Einzelhandel, sichert Arbeitsplätze und schafft Lebensqualität. Im Vinschgau sind im Einzelhandel rund 240 Betriebe mit fast 700 Beschäftigten tätig, viele dieser Unterneh-
men sind Klein- und Familienbetriebe. Um auf diese Besonderheit und Einzigartigkeit aufmerksam zu machen, wurde im März auf Bezirksebene das Gewinnspiel „Mein Ort soll leben. Erlebe deinen Ort“ durchgeführt. Die Hauptgewinner wurden im Rahmen der Bezirksversammlung in Goldrain prämiert. Über 100 Wirtschaftstreibende und Gemeindevertreter waren zur Veranstaltung gekommen.
bezirke Bei der Spendenübergabe: v. l. Philipp Molling, Leiter der Lebensmittelausgabestelle LeO, die hds-Ortsausschussmitglieder Josef Unteregelsbacher und Luca Manzolli sowie Daniel Schönhuber.
Bruneck
Spende geht an notleidende Familien Kaufleute unterstützen heuer die Organisation LeO. Jedes Jahr findet in Bruneck zu Jahresbeginn eine Spendensammlung der besonderen Art statt. Die Kinder der Kinderfreunde Südtirols überbringen als Kaminkehrer verkleidet den Kaufleuten Glückwünsche in Form eines Gedichtes sowie mit kleinen Glücksbringern. Das gesammelte Geld kommt hilfsbedürftigen Menschen zugute und wird jedes Jahr an eine andere Brunecker Organisation gespendet. Heuer wurden die Spenden dem Hilfsprojekt LeO – Lebensmittel und Orientierung der Caritas Bruneck überreicht. Die Scheckübergabe an die Hilfsorganisation fand vor Kurzem statt. „Südtirol verfügt über ein gutes und starkes soziales Netz. Dennoch gibt es in unserem Land Menschen in Not, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Mit dieser Aktion wollen wir unsere Solidarität aussprechen, etwas Gutes tun und die Not in der eigenen Stadt lindern. Auf die gesammelten Spenden sind wir sehr stolz“, so hds-Ortsobmann Daniel Schönhuber. Die Spendenaktion wird jedes Jahr von der hds-Ortsgruppe Bruneck organisiert.
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Einen Blumenstrauß als Dank und zum Einstieg: v. l. Hannes Rungg, Christian Oberhofer und Ortsausschussmitglied Gertrud Staffler.
Schlanders
Christian Oberhofer ist neuer Ortsobmann Wechsel an Führungsspitze. Christian Oberhofer ist der neue Ortsobmann von Schlanders. Er hat die Funktion von Hannes Rungg übernommen, der aus zeitlichen Gründen für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stand. In der jüngsten hds-Ortsversammlung kam auch die Rolle und Aufgabe der Gemeindeverwaltung zur Sprache. Bürgermeister Dieter Pinggera gab als primäres Ziel an, die Stadt als Wirtschaftsstandort zu stärken. So wurde vor gut einem Jahr Karin Meister als Ortsmarketingbeauftragte mit dieser Aufgabe betraut. Meister berichtete über die geplante Initiative „Blaue Shoppingnacht“, mit einer verlängerten Öffnungszeit im Sommer und verschiedenen Angeboten in den Geschäften.
wholzeisen@hds-bz.it
Bruneck
Tolle Berufe
BBZ lädt zum Tag der offenen Tür. Systemadministrator, Einrichtungsberater oder aber auch Bäcker. Viele Berufsbilder zeichnen die Sparte Handel und Dienstleistungen aus. Um auf ihre Vielfalt hinzuweisen, präsentierte sich Anfang März der hds beim Tag der offenen Tür am Berufsbildungszentrum Bruneck (BBZ) mit einem eigenen Informationsstand. hds-Bezirksleiter Peter Zelger klärte auf, verteilte Informationsmaterial und zeigte den interessierten Besuchern die neuen Berufsfilme, allesamt mit Copyright hds/mjml. Mehr Informationen auf myjobmylife.it.
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berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten
Handelsagenten und -vertreter
Einzel- oder Mehrfachagenturvertrag
Der Referententisch bei der Vollversammlung: v. l. Ivan Moroder, Judith Kofler Peintner und Martin Schwienbacher.
Vor- und Nachteile. Eine Vertrags-
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änderung könnte sich negativ auswirken. Nicht selten arbeiten Handelsagenten mit Mehrfachagenturvertrag in der Praxis dann eigentlich nur für eine Auftraggeberfirma. Das führt zu Verwirrung bei Handelsagenten, die sich oft zu ihren Rechten beraten lassen und sich fragen, ob sie nicht eigentlich als Agenten mit Einzelagenturvertrag einzustufen wären. Diese Unsicherheit erfordert einige Klarstellungen: Wenn der Handelsagent de facto einen Einzelagenturvertrag hat und beide Parteien ein Interesse daran haben, dass das so bleibt, sollte dieser Status auch im Vertrag entsprechend festgehalten werden. Denn bei einem Einzelagenturvertrag würde der Handelsagent pensionsrechtlich bessergestellt, außerdem hätte er Anspruch auf eine längere Kündigungsfrist im Fall einer Beendigung des Vertrags vonseiten der Auftraggeberfirma. Man sollte aber auch bedenken, dass der Verzicht des Agenten auf weitere Vertragsabschlüsse und auf die Zusammenarbeit mit anderen Auftraggeberfirmen sich in dieser konjunkturell schwierigen Lage langfristig als wirtschaftlicher Nachteil erweisen könnte – zumal die Marktentwicklung in vielen Branchen rückläufig ist und damit die Provisionseinnahmen zum Jahresende geringer ausfallen. Alle Handelsagenten sollten daher ihre Situation genau prüfen, bevor sie die Umwandlung ihres Vertrags in einen Einzelagenturvertrag beantragen, zumal sich diese Entscheidung langfristig als nachteilig erweisen könnte.
lsala@hds-bz.it
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Handelsagenten und -vertreter
Vollversammlung: städtische Mobilität im Fokus Neue Regelung für die Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone und Nutzung der Haltezonen. Ende März fand am hds-Haupt-
sitz in Bozen die 52. Vollversammlung des Landesverbandes der Handelsagenten und -vertreter (FNAARC) statt. Zentrales Thema war ein für die Berufsgruppe hoch aktuelles Anliegen: die Mobilität in den Städten, insbesondere nach der jüngsten Einführung der neuen Verkehrsregelung für die verkehrsberuhigten Zonen in Bozen. Das Augenmerk galt vor allem der Zufahrtsregelung in der Altstadt und der Neuorganisation der Auf- und Abladezonen. Dialog und Gedankenaustausch. „Klarheit schaffen über die neue Verkehrsregelung in Bozen – das war unser Anliegen bei der diesjährigen Generalversammlung. Gleichzeitig wollten wir die Verantwortlichen auch auf die Schwierigkeiten unserer Berufsgruppe bei der Einhaltung der neuen Zufahrtsregelung für die Altstadt und der Halte- und Parkregelung aufmerksam machen, zumal die Handelsagenten für die Parkgebühren tief in die Tasche greifen müssen“, erklärt FNAARC-Präsident Mirko Gandolfi (im Bild). Bei der Debatte, an der auch die Bozner Verkehrsstadträtin Judith Kofler Peintner, der Vizekommandant der Stadtpolizei, Martin Schwienbacher, und
der Direktor des Amts für Mobilität der Stadt, Ivan Moroder, teilgenommen haben, konnten alle Anwesenden ihre Meinung und Anliegen vorbringen. Spezielle Regelungen werden derzeit geprüft. „Dieser Dialog diente dazu, die Verwaltung für die Bedürfnisse der Unternehmer und der Wirtschaft zu sensibilisieren. Außerdem sollten auf diese Weise mögliche Lösungen auch für andere Südtiroler Gemeinden aufgezeigt werden“, so Gandolfi. Derzeit wird ein Abkommen mit der Gesellschaft SEAB über die Vergabe von elektronischen Geräten für das Parken auf den blauen Kurzparkplätzen geprüft. Es wird die Möglichkeit erwogen, die Pkws mit einem besonderen Erkennungszeichen auszustatten, mit dem den Handelsagenten das Halten zu bestimmten Zeiten auf den über das gesamte Stadtgebiet verteilten weißen Haltezonen erlaubt werden soll. Auf Anfrage kann bei der Stadtpolizei auch die Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone genehmigt werden. Weitere Informationen zur geltenden Regelung: Stadtpolizei Bozen, T 0471 997 799, F 0471 997 713, infoztl@comune.bolzano.it.
lsala@hds-bz.it
berufsgruppen Die Risiken im Detail
Handelsagenten und -vertreter
Risiken einer Agenturgesellschaft Natürliche Personen und Gesellschaften haben nicht immer dieselben Rechte. Zumindest theoretisch haben der Handels-
agent und der Handelsvertreter, die ihre Tätigkeit als natürliche Person ausüben, und solche, die in Gesellschaftsform tätig sind, dieselben Rechte. Tatsächlich verhält sich die Situation anders. Denn zwischen dem einzelnen Handelsagenten und den als Gesellschaft tätigen Handelsagenten gibt es eine Reihe von Unterschieden, die zum Teil auch erheblich sind. Den Agenten, die ihrer Ansicht nach zu viel Steuern und Abgaben zahlen, empfehlen Steuerberater in der Regel die Umwandlung in eine Gesellschaft. Häufig wird der jeweilige Fall aber nicht ausreichend geprüft und analysiert, um die tatsächliche Zweckmäßigkeit einer solchen Umwandlung festzustellen. Normalerweise wird eine Personengesellschaft - OHG oder KG - mit der Ehegattin oder mit den Kindern oder auch mit einem oder mehreren anderen Handelsagenten gegründet. In anderen Fällen erfolgt die Gründung der Gesellschaft hingegen auf Antrag der Auftraggeberfirma, die verschiedene Gründe dafür vorbringt, aber nicht auf mögliche negative Folgen verweist. Alles beruht auf gegenseitigem Vertrauen
Ein anscheinend einfacher Schritt, aber nicht immer werden – wie oben berichtet – die Kosten und die tatsächliche Zweckmäßigkeit der Gesellschaft ausreichend geprüft; besonders bedenklich ist die mögliche Unkenntnis des Steuerberaters, der über mögliche Risiken nicht Bescheid weiß oder über die Folgen einer solchen Vertragsänderung nicht ausreichend informiert. In der Regel ist der Agenturvertrag ein Rechtsgeschäft intuitu personae, d. h. er basiert auf dem wechselseitigen Vertrauen. Schon der Beitritt einer Person zur Gesellschaft oder das Ausscheiden einer Person wäre für die Auftraggeberfirma Grund genug, um vom Vertragsverhältnis wegen Verschuldens des Handelsagenten zurückzutreten, ohne dass dafür eine Entschädigung gezahlt wird.
Mögliche Fälle, die eintreten können: 1) A bschluss des Agenturvertrags nicht mit einem Einzelagenten, sondern mit einer Gesellschaft. In diesem Fall kann die Auftraggeberfirma z. B. den Vertrag auflösen, ohne – mit Ausnahme der Abfindung bei Vertragsauflösung (FIRR) – dem Handelsagenten die übrigen Zusatzansprüche bei Vertragsbeendigung auszuzahlen. Die Auftraggeberfirma kann auch das Vertragsverhältnis fortsetzen und einen neuen auf den Namen der Gesellschaft lautenden Auftrag unterzeichnen lassen; dabei kann das frühere Agenturverhältnis und damit die bis dahin aufgelaufenen Ansprüche auf Ausgleichsleistungen verloren gehen. 2) Änderung der Organisationsform der Agenturgesellschaft mit Aufnahme oder Austritt eines Gesellschafters. Auch in diesem Fall können die oben beschriebenen Umstände eintreten. 3) Ausscheiden eines der Gesellschafter der Agenturgesellschaft wegen Erreichen des Rentenalters. Für diesen Fall gibt es besonders viele Zweifel: Denn im Unterschied zu einem Einzelagenten hat der Gesellschafter keinen Anspruch auf die in Art. 10 und 12 der Kollektivvereinbarungen vorgesehene Abfindung bei Vertragsbeendigung. Nicht selten stellt der Handelsagent dies erst bei Beendigung seiner Tätigkeit fest, viel zu spät, um noch Abhilfe zu schaffen. 4) Insolvenzverfahren oder Konkursanmeldung der Auftraggeberfirma. In diesen Fällen gehören die als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) organisierten Agenturgesellschaften nicht zu den privilegierten Gläubigern, alle Forderungen, auch die Provisionsansprüche, gelten als nicht bevorrechtigte Forderungen. 5) Eintritt eines Streitfalls und eines arbeitsrechtlichen Verfahrens der Agenturgesellschaft. Gerichtsstand ist nicht mehr das Gericht am Wohnort des Handelsagenten, sonders das Gericht am Sitz der Auftraggeberfirma, was mit höheren Kosten infolge der Benennung von zwei Rechtsanwälten verbunden ist. Das zuständige Gericht ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Zivilgericht; Zivilrichter sind in der Regel weniger vertraut mit Agenturverträgen, außerdem sind die Zeiten der Zivilverfahren sehr viel länger, während arbeitsrechtliche Verfahren vorrangig behandelt werden. Die etwaige Benennung eines Parteisachverständigen ist aufgrund der anfallenden Reisekosten erheblich aufwändiger.
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Ein Schritt, der also gut überlegt sein will.
In diesem Artikel sind einige der Aspekte dargelegt worden, die bei einer Änderung sorgfältig zu beachten sind. Eine Empfehlung des Steuerberaters ist nämlich nicht genug, um die Zweckmäßigkeit einer solchen Vertragsänderung tatsächlich zu prüfen. Handelsagenten sollten sich von ihrem Berufsverband beraten lassen, der die für den jeweiligen Fall bestmögliche Lösung empfehlen kann, damit bereits aufgelaufene oder künftige Ansprüche möglichst nicht verloren gehen.
lsala@hds-bz.it
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berufsgruppen hds-bz.it/hygiene hds-bz.it/gastronomie hds-bz.it/baecker
G a s tbetrieb
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Lebensmittelgewerbe
r Bar kann Der Inhaber eine er lä st ig ung sein fü r die Lä rmbe t ch ni ls b des Loka Gäste außerhal n, de er w gemacht verant wor tlich fhilder dazu au Sc h wenn sie durc en ng ru tö n, Ruhes forder t werde sa(Urtei l des Kas n zu vermeide 5). 01 /2 33 ofs Nr. 96 tion sger ichtsh r fü da nn ist nur da Der Betreiber ie w ge ch , wen n na vera nt wor tlich er in se er nn, dass sen werden ka mnicht nachgeko t al Aufsichtsgew edi f au is s Ereign men ist und da en hr fü zu g zurück se Unterlassun n r Downloads ei te un ist. Online a. em zum Th Rundschreiben
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Der hds-Service rund um Hygiene und HACCP. Das gesamte Organisationssystem rund um die Lebensmittelsicherheit und -hygiene ist für jeden, der gewerblich Lebensmittel verarbeitet, lagert, transportiert, verkauft oder verabreicht gesetzlich verpflichtend (EU-Verordnung 852/2004). Die unterlassene Ausarbeitung und Umsetzung des HACCP-Plans kann zu hohen Strafen führen. Unser Service für Sie Der hds unterstützt seine Mitglieder bei der Ausarbeitung und Umsetzung des HACCP-Konzeptes und gibt wichtige Tipps und Hinweise bei den jeweiligen Vorortbesichtigungen. Die Dienstleistungen umfassen außerdem die Beratung zur internationalen Lebensmittelzertifizierung IFS sowie die Kontrolle der Lebensmittel etikettierung. Ihr Kontakt im hds: Stefan Kuhn, T 0471 310 507, skuhn@hds-bz.it
Bäcker
Schnee, Spaß und gutes Essen Der heurige Wintersporttag der Südtiroler Bäckerinnung fand im Skigebiet St. Vigil/Kronplatz statt. Spaß, ein spannender Wettkampf und fröhliches Beisammensein standen auf dem Programm. Über 80 Bäckermeister, Mitarbeiter, Familien und Freunde gingen auf Skiern, Snowboard oder Rodel an den Start. Die Preisverleihung fand nach einem gemütlichen Mittagessen im Bella Vista Hotel Emma statt. Ein Dank für die reibungslose Organisation der Veranstaltung geht an die Bäckerinnung des Bezirks Pustertal. Tolle Fotos und strahlende Sieger online.
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hds-bz.it/verleger hds-bz.it/kondominiumsverwalter hds-bz.it/werbefachleute Sprachen sich für eine einheitliche Lösung aus: v. l. Gianantonio Zanirato, Marco Lombardozzi, Andreas Schatzer und Benedikt Galler.
Kondominiums- und Immobilienverwalter
Immer erreichbar
Ein Gruppenfoto zum Auftakt: v. l. Gottfried Solderer (Raetia), Ingrid Marmsoler (Athesia), Andreas von Mörl (Weger), Hermann Gummerer (Folio), Fachgruppenleiter Heinz Neuhauser und Bozens Vizebürgermeister Klaus Ladinser.
Aussprache mit dem Gemeindenver-
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band. In sehr vielen Fällen ermöglichen die
schnelle Kontaktaufnahme mit dem Kondominiumsverwalter und sein rasches Handeln eine schnelle Lösung von Problemen in Mehrfamilienhäusern. Bei Gefahr oder bei einem Notfall besteht unter Umständen rascher Handlungsbedarf. Mit diesem Thema befassten sich vor Kurzem die Vertreter des Verbandes der Kondominiums- und Immobilienverwalter Anaci und des Südtiroler Gemeindenverbandes. Am runden Tisch trafen sich Anaci-Präsident Marco Lombardozzi, der Präsident des Regionalverbandes Gianantonio Zanirato, hdsFachgruppenleiter Heinz Neuhauser sowie der Präsident und Direktor des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer und Benedikt Galler. Lombardazzi erklärte, dass in einem Kondominium an einer gut sichtbaren Stelle eine Tafel oder ein Schild mit Name, Adresse und Telefonnummer des Verwalters angebracht werden muss. Vereinbarungen für ein standardisiertes Schild wurden bereits in den Gemeinden Bozen und Meran getroffen und umgesetzt. Auf dem Schild zu finden sind das Logo der Gemeinde, des Berufsverbands und die obligatorischen Erreichbarkeitsdaten des Verwalters. Auch die Bürgermeister aller anderen Gemeinden sollten für diese einheitlichen Informationsangaben gewonnen werden. Der Gemeindenverband wird sich in diese Richtung bewegen und dafür einsetzen.
hneuhauser@hds-bz.it
Verleger
Werbefachleute
Erster Bücherbasar in Bozen
d+p mehr als nur eine Herkunftsbezeichnung
Eine tolle Gemeinschaftsinitiative.
Kooperation schafft Mehrwert für
Alle Liebhaber von Büchern kamen kurz vor Ostern voll und ganz auf ihre Kosten. Zum ersten Mal organisierten die Verleger im hds einen Bücherbasar auf dem Waltherplatz in Bozen. Athesia-Tappeiner, Folio, Edition Raetia und Weger boten dabei Schmankerln aus ihrem Fundus zu äußerst günstigen Preisen an. „Viele wertvolle Bücher schaffen es oft gar nicht, sich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, und schon verstauben sie im Lager“, sagen die Verleger. „Deshalb freut es uns umso mehr, dass der Bücherbasar bei den Besuchern gut angekommen ist“, zeigt sich Präsident Hermann Gummerer zufrieden. Die gefragtesten Bücher waren Tirolensien (35 Prozent), Freizeit/Reiseführer (30 Prozent), Kochen (15 Prozent), Belletristik und Kunst (jeweils zehn Prozent). Ein Dank geht an die Stadtgemeinde Bozen, die Grund und Strom unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
Südtirol. Rund 730 grafische Unterneh-
men sind in ganz Südtirol tätig: Druckereien, Design- und Grafikstudios sowie Agenturen und Fotografen. Diese Betriebe produzieren gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 350 Millionen Euro. Und dieses Geld fließt auch wieder in den Südtiroler Wirtschaftskreislauf zurück: in Form von Löhnen und Gehältern, in Form von Investitionen, in Form von Steuern. Seit einigen Monaten arbeiten auch die Werbefachleute im hds (Target) intensiv am Gemeinschaftsprojekt designed+produced in Südtirol/Alto Adige mit. Die Modalitäten für die Benutzung des Labels „d+p“ sind auf www.dp-st.it zu finden.
hneuhauser@hds-bz.it
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bildung hds-bz.it/bildung
Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung
Weiterbildung in Lebensmittelsicherheit und Hygiene Was ist richtig, was falsch, was gilt es zu beachten? Erweitern und frischen Sie Ihr Lebensmittel-Grundwissen über Ernährung, Hygiene, Allergene, HACCP und Kennzeichnung auf. Der hds organisiert für Sie am Nachmittag des 14. Mai in Bozen eine fachspezifische Weiterbildung mit dem hds-Experten Stefan Kuhn. Im Mittelpunkt stehen dabei Irrtümer und Halbwahrheiten rund ums Essen, Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten, die Betriebshygiene, der HACCP-Leitfaden, die Bestimmung, Überwachung und Dokumentation kritischer Kontrollpunkte sowie die Kennzeichnung im offenen Verkauf von Lebensmitteln. Mehr Informationen zum Kurs erhalten Sie bei der hds-Bildung in Bozen: Patrizia Anhof und Verena Kasal, T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it. Onlineanmeldung möglich.
Kostenlose Veranstaltung für hdsund EbK-Mitglieder. Inwiefern und wie lange bin ich als Verkäufer verpflichtet, mangelhafte Ware zurückzunehmen? Welche Rechte muss ich dabei meinen Kunden eingestehen bzw. was kann ich von den Kunden verlangen? Was ist der Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung? Wer haftet für eventuelle Schäden, die durch mangelhafte Produkte entstanden sind? Viele Fragen kommen am 15. Mai in Bozen auf den Tisch, und werden teils auf Deutsch, teils auf Italienisch von den hds-Rechtsanwältinnen Chiara Pezzi und Sabine Mayr beantwortet. Anmeldung unter bildung@hds-bz.it oder hds-bz.it/kurse.
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Mehr Lebensqualität durch Bewegung und Sport Ziele setzen und umsetzen – von Michele Cattani. Die Tage sind wieder länger. Für gar einige von uns steigt dadurch auch die Motivation einer regelmäßigen Bewegung an der frischen Luft, auch abends nach der Arbeit. Laufen und Wandern lassen sich optimal organisieren und sind unkomplizierte Sportarten. Häufig werden auch bestimmte Ziele angestrebt, wie den gesundheitlichen Zustand verbessern, länger (durch)laufen können, an einer Laufveranstaltung teilnehmen, Gewicht abnehmen. Sich ein Ziel setzen ist immer gut. Drei einfache Tipps für Ihr Training auf hds-bz.it von Sportwissenschaftler und Bewegungsexperte, Michele Cattani.
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betriebe informieren
Mit farbenfrohen Ideen und einem Leistungsspektrum von A bis Z: v. l. Werner Oberrauch, Leiter Ferrari Auer Druck, Werner Schwienbacher, Geschäftsführer Werbecompany Meran, Harald Werth, Geschäftsleiter Druckereien, und Harald Ambach, Verkaufsleiter Athesia Druck.
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Die Kunst der Balance
Eindrucksvoll – Ausdrucksvoll
think more about, heuer bereits zum fünften Mal. Die Kunst der Balance, bewegte Gedanken, neue Sichtweisen – all diese Empfindungen und Emotionen sollen bei den Tagen der Nachhaltigkeit angeregt werden. Diese finden vom 21. bis 23. Mai in Brixen und Neustift statt. Eine Welt der Widersprüche umgibt uns: Wachstum oder gesunde Größe, global, regional oder lokal, Finanzmärkte oder Realwirtschaft, Schuldenmachen oder Sparen, Effizienz oder Resilienz, Gewinnmaximierung oder Einkommenssicherung, alte oder neue Wirtschaftsordnung. Wie bringen wir diese Gegensätze in Balance? Der Kongress für ein nachhaltiges Wirtschaften gibt dazu neue Denkanstöße und Impulse. Anmeldung unter www.thinkmoreabout.com. Am Donnerstag, den 21. Mai ist der Eintritt frei, an den darauffolgenden Tagen wird ein Eintrittspreis verlangt. Die Initiatoren der Veranstaltung sind Terra Institute, Bildungshaus Kloster Neustift, Tourismusverein Brixen, Forum Brixen und Freie Universität Bozen.
Designed and produced in Südtirol - Werbecompany Meran entwickelt gemeinsamen Marktauftritt von Athesia Druck und Ferrari-Auer Druck. Zwei traditionsreiche Südtiroler Unternehmen, ein Weg: Die international agierende Großdruckerei und die historische Druckmanufaktur im Herzen Bozens haben die Entwicklung ihrer Kommunikationsstrategie in die Hände der Werbecompany Meran gelegt. Als Spezialist für ganzheitliche Marktauftritte entwickelt die Meraner Werbeagentur strategische Konzepte und aufmerksamkeitsstarke Kampagnen, überwiegend für Unternehmen aus Südtirol. Für Athesia Druck und Ferrari-Auer Druck wurde eine komplette CrossMedia Kampagne durchgeführt – Marken, Claim, Brieffamilien, Prospekte und Internetauftritt stammen alle aus der Kreativschmiede Werbecompany Meran. Für die Initiative „designed and produced in Südtirol“ ist diese Zusammenarbeit ein repräsentatives Beispiel. Vom Konzept durch die Werbecompany bis hin zum Druck im Hause Athesia wurde das gesamte Projekt, in diesem Fall besonders der Prospekt „Ausdrucksvoll - Eindrucksvoll“ zu 100% in Südtirol produziert und mit dem Logo „d+p in Südtirol“ gekennzeichnet.
Neu, Detailhandel Pichler in Untermais
Um eine Attraktion reicher, die Matteottistraße in Meran. Das Obst- und Gemüsegeschäft von Alexander Pichler wurde vor Kurzem von Pater Cyrill feierlich gesegnet und seiner Bestimmung übergeben. Der Detailhändler ist eine Bereicherung für den gesamten Straßenzug, wo es bereits diverse Nahversorgungsbetriebe gibt. Unter den zahlreichen Gästen fand sich neben Arbeitskollegen und Kunden auch die Stadträtin für Wirtschaft, Gabriela Strohmer, ein. Strohmer sprach die künftige Entwicklung des Straßenzuges in Richtung einer Fußgängerzone an. hds-Ortsobmann Gundolf Wegleiter (r. im Bild) hingegen überbrachte die Glückwünsche des hds und zur Eröffnung ein Geschenk. „Die Nahversorgung sei immer noch attraktiv und der neue Betrieb eine Bereicherung für den gesamten lokalen Einzelhandel“, so Wegleiter. Der hds wünscht dem Jungunternehmer viel Erfolg für die Zukunft.
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rechtsberatung hds-bz.it/recht
Schutz bei mangelhaften Produkten Was tun, wenn der Geschirrspüler einen Brand verursacht? Dieser Fall betrifft
einen Geschirrspüler, der in einem Mehrfamilienhaus einen Brand ausgelöst hat. Die Eigentümer der betreffenden Wohnung haben auf der Basis des Verbraucherschutzgesetzes, Art. 114 u. ff. über die Produkthaftung, ein ziviles Schadenersatzverfahren gegen den Hersteller des Elektrogeräts angestrengt. Mit Urteil vom 10. Februar 2015 hat das Gericht von Monza den Antrag der Eigentümer angenommen, da es aufgrund der im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse zur Auffassung gelangt war, dass der Geschirrspüler höchstwahrscheinlich den Brand ausgelöst hat. Denn laut Art. 117 des Verbraucherschutzgesetzes muss bei mangelhaften Produkten kein spezifischer technischer Produktfehler ermittelt werden; ein Produkt gilt nämlich immer als mangelhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die zumutbar erwartet werden darf. Im betreffenden Fall reichte also der Nachweis, dass der Brand vom Geschirrspüler und nicht von anderen Gegenständen der Immobilie ausgegangen war; der genauen Feststellung
Hinterlegung von Marken und Patenten: neue Modalitäten Mit dem Dekret des Ministeriums für Weiterentwicklung vom 26. Jänner 2015 wurden die Modalitäten der elektronischen Hinterlegung von Patentanträgen für gewerbliche Erfindungen und Gebrauchsmuster, von
des spezifischen technischen Defekts des Haushaltsgeräts wurde hingegen keine Bedeutung beigemessen. Durch ein mangelhaftes Produkt verursachte Personenschäden sind bekanntlich nur schadenersatzfähig, wenn diese den Tod oder Körperverletzungen zur Folge haben. Keine Leistungspflicht besteht für rein moralische oder existenzielle Schäden, wie z. B. Schäden durch Stress oder durch die entstandenen Unannehmlichkeiten aufgrund der Unbenutzbarkeit der Wohnung. Vermögensschäden werden hingegen nur als Sachschaden entschädigt; die Kosten für die zwangsläufige anderweitige Unterkunft nach einem Schadenfall werden z. B. nicht ersetzt.
Stephanie Maffei, Rechtsberatung, T 0471 310 422, smaffei@hds-bz.it
Vorzeitige Vertragsbeendigung: Recht des Vermieters auf Schadenersatz Vor Kurzem hat das Kassationsgericht – Sektion III, Urteil Nr. 2865 vom 13. Februar 2015 – den Rechtsgrundsatz festgelegt, wonach ein Vermieter, der die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags wegen Nichterfüllung seitens des Mieters beantragt und erhalten hat, auch Anspruch auf Schadenersatz infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat. Das Oberste Gericht ist daher der Ansicht, dass eine Schadenersatzforderung für einen Mietausfallschaden vereinbar ist mit dem Antrag auf Vertragsaufhebung, zumal die Aufhebung die sofortige und direkte Folge einer Nichterfüllung des Vertrags ist, derentwegen die Auflösung erfolgt. Laut Art. 1453 Zivilgesetzbuch kann die Vertragspartei wählen, ob sie auf der Vertragserfüllung bestehen oder die Vertragsaufhebung wegen Nichterfüllung beantragen will: dessen Recht auf Schadenersatz bleibt jedenfalls unberührt. Zu den schadenersatzfähigen Schäden gehört auch der entgangene Gewinn. Die Höhe des Schadenersatzes wird von der Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des betreffenden Falls festgelegt.
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Anträgen auf Registrierung von gewerblichen Mustern und Designs und von Marken sowie von gewährten Eigentumsrechten festgelegt. Seit dem 2. Februar 2015 kann man daher direkt von zu Hause aus die Patent-, Markenund Designanträge an die Website des Ministeriums senden. Vor der Hinterlegung muss sich der Antragsteller zur Identifizierung registrieren und die nötigen Zugangsdaten einholen; dazu muss das Formular auf der Internetseite servizionline.uibm.gov.it des italienischen Patent- und Markenamts ausgefüllt werden. Für jede elektronisch durchgeführte
Hinterlegung stellt das System eine Quittung aus. Die Agentur für Einnahmen übermittelt die Daten über die vom Antragsteller geleistete Zahlung der Abgaben und Gebühren, anschließend wird eine Mitteilung an dessen E-Mail-Adresse gesendet, in der auch das Gültigkeitsdatum der Hinterlegung mitgeteilt wird. Die Hinterlegung in Papierform wird weiterhin durch das Ministerialdekret Nr. 33 vom 13. Januar 2010 geregelt.
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betriebsberatung hds-bz.it/beratung
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Der Südtiroler Gründertag ... ... am 15. Mai in der Handelskammer Bozen. Zum zweiten
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Umfassend informieren, erfolgreich gründen Für einen gelungenen Start in die Selbstständigkeit. Die langjährige Erfahrung des hds ermöglicht es, die Chancen und Risiken eines Gründungsvorhabens besser einzuschätzen und konzeptionelle Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Eine fundierte Gründungsberatung ist grundsätzlich ergebnisoffen und geht somit weit über eine Maßnahme zur Kreditbeschaffung hinaus. Der hds hilft, Gründungsvorhaben umfassend und optimal zu strukturieren. Gemeinsam wird ein Konzept und ein Businessplan erarbeitet. Mehr Informationen beim hds. Vereinbaren Sie Ihr individuelles Beratungsgespräch: beratung@hds-bz.it.
Mal organisiert die Handelskammer Bozen den Südtiroler Gründertag. Zahlreiche angehende Unternehmensgründer haben die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen ausgiebig über den Weg in die Selbstständigkeit zu informieren. Alle für eine Firmengründung relevanten Institutionen und Verbände sind mit einem eigenen Infostand vertreten, darunter auch der hds. An den Anlaufstellen beantworten kompetente Ansprechpartner gezielt die Fragen der angehenden Unternehmer rund um gewerberechtliche Voraussetzungen, steuerliche Aspekte, Rechtsformen, Meldungen und Registrierungen, Sozialabgaben und Arbeitsunfallversicherung, Arbeitssicherheit sowie Mehrwertsteuernummer und Förderungen. Den Auftakt des Gründertages bildet eine Vortragsreihe von erfolgreichen Jungunternehmern, die mit ihren Erfahrungen, Anregungen und nützlichen Tipps zur erfolgreichen Entwicklung Ihrer Geschäftsidee beitragen möchten. Der Gründertag findet am 15. Mai von 14:30 bis 18:30 Uhr in der Handelskammer Bozen statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung jedoch für die Vortragsreihe erwünscht: startup@handelskammer.bz.it.
Der neue 20 Euro-Schein
Garantieleistungen für Ihren Betrieb
Eine neue Geldnote für Europa. Am 25. November wird ein neuer 20 Euro-Schein in Umlauf gebracht. Die zweite Generation von Euro-Scheinen soll sicherer, haltbarer und fälschungssicher sein. Nach und nach werden alle Euro-Noten neu gestaltet, der Zwanziger ist nach Fünfer (2013) und Zehner (2014) der Dritte in der Europa-Serie. Einzelhandel und Banken haben nun die Möglichkeit ihre Geräte und das Personal auf den neuen Euro-Schein vorzubereiten. Technische Probleme wie bei der Einführung der 5 Euro-Scheine, die von vielen Automaten nicht erkannt wurden, will die Europäische Zentralbank (EZB) verhindern. Deshalb können Automatenbetreiber die neuen Scheine vorab bei den nationalen Notenbanken testen. Alle Infos auf www.neue-euro-banknoten.eu.
Die Garantiegenossenschaft Garfidi gewährt Garantien, um den Mitgliedern den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Der Garfidi Point im hds bietet Information und Beratung über die Leistungen von Garfidi, hilft bei der Abwicklung der Aufnahme in die Garantiegenossenschaft sowie bei der Vorbereitung und Übermittlung des Garantieantrages. Die Bewertung erfolgt über die Garantiegenossenschaft. Ihr Kontakt im hds: T 0471 310 420.
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EIN GROSSES TEAM
Sich DAO – der Conad-Vertriebszentrale für die Region Trentino-Südtirol – anzuschließen, bedeutet Teil einer Genossenschaft zu werden, die in der Region seit geraumer Zeit tief verwurzelt ist und deren Mitglieder bzw. die gesamte Genossenschaftsfamilie zu einer starken, wirtschaftlichen Gruppe zusammenwachsen. Dank der kontinuierlichen Verbindung zwischen Zentrale und Einzelhändler und nicht zuletzt auch dank der mitwirkenden Einzelpersonen, entsteht eine persönliche Beziehung - unser Mehrwert für hochwertigen Service. DAO eine große Unternehmensgruppe. Werde einer von uns.
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Via G. di Vittorio, 43/3 - 38015 Lavis (TN) Tel. 0461 248411 - Fax 0461 241890 - info@dao.it - www.conad.it
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Neuer Kollektivvertrag für den Tertiärsektor Innovative Lösungen für mehr Flexibilität und Produktivität.
Am 30. März 2015 haben der Dachverband Confcommercio und die Gewerkschaften Filcams Cgil, Fisascat Cisl und Uiltucs die Einigung über die Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für den Tertiärsektor, den Vertrieb und das Dienstleistungsgewerbe mit Geltungsdauer vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2017 unterzeichnet. Es waren schwierige Verhandlungen unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der schwersten Wirtschaftskrise der letzten 50 Jahre: Die Schwierigkeiten ergaben sich nicht zuletzt auch daraus, dass unbedingt sinnvolle und ausgewogene Lösungen gefunden werden mussten, die die Einführung flexiblerer Organisationsmodelle und eine Kosteneinschränkung ermöglichen sollten. Ergebnis der Verhandlungen ist ein Instrument, das die Unternehmen mit innovativen Lösungen auf dem Weg der wirtschaftlichen Erholung begleitet. Die neuen Lösungen ermöglichen mehr Flexibilität und Produktivität, sowohl in der Arbeitszeitgestaltung als auch bei der Beschäftigung. Der neue Vertrag garantiert in stärkerem Umfang die Anwendung der kollektivvertraglichen Sozialleistungen und die Umsetzung des Governance-Abkommens über die Bilateralität 2014 zur Verbesserung des Systems der Bilateralen Körperschaften, zur Verbesserung der Ressourcennutzung und der Leistungsinanspruchnahme. Bruttoerhöhung von 85 Euro vorgesehen. Die neuen Regelungen sind für Unternehmen aller Größenordnungen bestimmt und können auf staatlicher Ebene unmittelbar genutzt werden. Finanziell wird eine schrittweise durchschnittliche Bruttoerhöhung (vierte Gehaltsstufe) von 85 Euro vorgesehen. Diese Erhöhung erfolgt in fünf Schritten, um die Kostenbelastung für die Unternehmen aus diesem Vertrag, der ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung für drei Jahre gilt, in Grenzen zu halten. Damit können die Gesamtkosten auf einen Zeitraum
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von vier Jahren verteilt werden, wenn man berücksichtigt, dass der vorhergehende Kollektivvertrag am 31. Dezember 2013 ausgelaufen ist. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die erste Erhöhung um 15 Euro – ohne Nachzahlungen für frühere Zeiträume – ab dem Monat April 2015 erfolgt. Unter Bestätigung der Vorgaben bezüglich der zweiten Verhandlungsebene in den „Leitlinien (Art. 7)“ des Vertrags vom 26. Februar 2011 wird ein Garantie-Gehaltsbestandteil als Einmalzahlung in der nachstehenden Höhe vorgesehen: - 80 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, - 90 Euro für Betriebe mit über 10 Beschäftigten. Mehr Arbeitszeitflexibilität. Für die Arbeitszeitflexibilität wird eine neue Regelung eingeführt, die einfacher zu handhaben und für die Unternehmen mit keinen Kosten verbunden ist. Diese Regelung ermöglicht den Unternehmen – direkt im Rahmen des Kollektivvertrags – die vertragliche Arbeitszeit für 16 Wochen auf bis zu 44 Wochenstunden zu erhöhen, und zwar ohne Überstundenzuschläge für die Stunden, die über die normale Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, wenn dafür innerhalb von 12 Monaten ab der Einführung des Flexibilitätsprogramms Zeitausgleich gewährt wird. Zur Beschäftigungsförderung werden eigene neue Modalitäten für die Anwendung von befristeten Verträgen vorgesehen, die für die Unternehmen weniger aufwändig sind. Unternehmen können einmalig für 12 Monate – über die zulässige Obergrenze für befristete Verträge hinaus – Arbeitnehmer aus den schwächsten Kategorien auf dem Arbeitsmarkt einstellen. Vorgesehen wird insbesondere, dass diese Beschäftigten in den ersten 6 Monaten um bis zu zwei Gehaltsstufen und in den darauffolgenden 6 Monaten um eine Gehaltsstufe niedriger eingestuft werden. Nach Ablauf der 12 Monate wird – bei einer Umwandlung des Vertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – diese um eine Gehaltsstufe niedrigere Einstufung für weitere 24 Monate angewendet. Diese niedrigere Einstufung bringt den Unternehmen finanzielle Vorteile bei der Entlohnung, aber auch bei den Beiträgen und Lohnnebenkosten. Befristete Verträge, Lehrverträge und Teilzeitverträge. Der Vertrag sieht auch vor, dass mehr Möglichkeiten zur Anwendung von zusätzlichen befristeten Verträgen im Ausmaß von bis zu 28 Prozent eingeräumt werden sollen, dadurch dass die in anderen Betriebsstätten nicht genutzten Quoten bis zu der im Kollektivvertrag vorgesehenen Obergrenze anderweitig voll ausgeschöpft werden. Bezüglich der befristeten Verträge wird für die Erfordernisse von Betrieben in Tourismusgebieten, die nicht unter die gesetzliche Regelung von Saisonbetrieben fallen, vorgesehen, dass die lokalen Gewerkschaftsorganisationen auf ihrer Ebene Tourismusorte festlegen können. Damit entfällt für die Betriebe in diesen Orten die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Obergrenze für die Zahl von befristeten Verträgen im Unternehmen.
info arbeit Eine weitere Änderung betrifft den Anteil der übernommenen Lehrlinge nach Ablauf des Lehrvertrags; dieser Anteil wird an die gesetzlichen Vorgaben angepasst und sinkt für alle Unternehmen von 80 auf 20 Prozent. Des Weiteren wird der Zeitraum, in dem die Bestätigung von Arbeitsverhältnissen berechnet wird, auf drei Jahre (36 Monate) verlängert. Für Teilzeitverträge bis zu 8 Stunden können Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (auch Nichtstudenten) eingestellt werden. Neuerungen werden auch bei der Einstufung vorgesehen; eine eigene Regelung für IT-Unternehmen ermöglicht die Einstufung von neuen Berufsbildern und die Entwicklung von neuen Berufsbildern im Dienstleistungsgewerbe.
B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Februar 2014 – 2015 ist gleich - 0,4 % (75 % = - 0,3) und März 2014 – 2015 ist gleich – 0,2 % (75 % = - 0,15). - Veränderung in Bozen Februar 2014 – 2015 ist gleich + 0,6 % (75 % = + 0,45) und März 2014 – 2015 ist gleich + 0,6 % (75 % = + 0,45).
Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Februar 0,25000 und im März 0,37500.
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sxc
Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it
INFO
Der Weg in Die SelbStStändigkeit Der hds hilft. hds-bz.it/beratung
Von der Geschäftsidee zu einem konkreten Konzept. Die Experten der hds-Betriebsberatung helfen angehenden Betriebsgründern bei der Umsetzung und Planung ihrer Geschäftsidee. Unverbindliche Terminvereinbarung in den hds-Büros Bozen, Meran, Schlanders, Bruneck, Brixen und Sterzing. handels- und dienstleistungsverband Südtirol
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steuerberatung hds-bz.it/steuern
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Der Vordruck UNICO 2015 Viele Neuerungen auch in diesem Jahr. In den letzten Ausgaben des hdsmagazin wurden bereits viele der Neuerungen, die das Steuerjahr 2014 betreffen, erläutert. Die wichtigsten Neuerungen im Hinblick auf die Erstellung des Vordrucks Mod. UNICO 2015 sind:
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Aufwertung von Grundstücken/ Gesellschaftsbeteiligungen Bereits im Haushaltsrahmen-
gesetz 2014 waren folgende Aufwertungsmöglichkeiten vorgesehen: - von Baugrundstücken und landwirtschaftlichen Gründen, die im Eigentum oder durch Fruchtgenuss besessen werden, - von Beteiligungen an nicht notierten Gesellschaften, die im Eigentum oder durch Fruchtgenuss besessen werden. Die begünstigte Aufwertung konnte von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, die die oben genannten Grundstücke und/oder Beteiligungen zum 1. Jänner 2014 nicht im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit besessen bzw. gehalten haben sowie von einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen und nicht gewerblichen Körperschaften. Die Abfassung der beeideten Schätzung und Einzahlung der Ersatzsteuer mussten bis 30. Juni 2014 erfolgen. Im Vordruck Mod. UNICO 2015 ist für die Angabe der genannten Daten ein eigener Abschnitt vorgesehen. 2014 eingeführte Steuerguthaben für Unternehmen Dazu gehören der „Art-bonus“, der mit dem GD 83/2014 eingeführt wurde und die sog. „Tremonti-quater“, die im GD 91/2014 vorgesehen wurde. Die genannten Steuerbegünstigungen sind in einem eigenen Abschnitt des Vordrucks Mod. UNICO 2015 anzuführen. - Der „Art-bonus“ kann von all jenen Steuersubjekten beansprucht werden, die für kulturelle Zwecke freigebige Zuwendungen in Geld getätigt haben. Die Steuerbegünstigung beläuft sich auf 65 Prozent der in 2014 und 2015 erfolgten Zuwendungen und redu-
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ziert sich für 2016 auf 50 Prozent. Für das Steuerguthaben bestehen in Abhängigkeit von der Art des Spenders unterschiedliche Höchstgrenzen. Handelt sich dabei • um eine natürliche Person, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt bzw. Angestellte, Rentner, Freiberufler, Bezieher von Einkünften aus Grund und Boden usw., so darf der Steuerbonus höchstens 15 Prozent des besteuerbaren Einkommens betragen, • um einen Unternehmer/ein Unternehmen, so liegt das maximal mögliche Steuerguthaben bei 5 Promille der Gesamterträge. - Das Steuerguthaben „Tremonti-quater“ wird auf Investitionen in neue Betriebsgüter, die im Abschnitt 28 der Ateco-Tabelle 2007 enthalten sind, gewährt. Der geförderte Investitionszeitraum läuft (vorbehaltlich Verlängerung) vom 25. Juni 2014 bis 30. Juni 2015. Die Investitionen müssen für Produktionsstätten auf italienischem Staatsgebiet getätigt werden. Als Mindestsumme sind 10.000 Euro vorgeschrieben. Das zustehende Steuerguthaben ergibt sich aus der Berechnung: • der durchschnittlichen Ausgaben für förderbare Investitionsgüter (d. h. für Betriebsgüter, die im Abschnitt 28 der Ateco-Tabelle 2007 enthalten sind) in den vorhergehenden fünf Steuerperioden, wobei das Steuerjahr mit der höchsten Investitionssumme unberücksichtigt bleiben kann, • des Überschussbetrags aus Investitionen in förderbare Betriebsgüter im laufenden Steuerjahr und dem Durchschnitt der Vorjahre. 15 Prozent dieses Betrags werden letztlich als Steuerbonus zuerkannt. Für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist zu beachten, dass dieser • auf drei Jahre aufgeteilt in gleichen Beträgen verwendet werden kann (die erstmalige Inanspruchnahme kann ab 1. Jänner des
nungen an üssen alle Rech Seit 31. März m elektroniim g Verwaltun die öffentliche und über .xml ausgestellt schen Format Plattform r eingerichtete eine eigens dafü dI)“ ver(S terscambio „Sistema di In Verwene kt rre . Für die ko schickt werden ng müsnischen Rechnu dung der elektro rschriften e technische Vo sen verschieden terstützt un rden. Der hds eingehalten we it einem m r de lie d Mitg seine Kunden un Beraen ich re ng fa d um speziellen un ander te icedienst, der un tungs- und Serv g der un er ivi d und die Arch rem den Versan ltet. ha in be en ng Rechnu elektronischen at bl t. wnloads ein Info Online unter Do steuer@hds-bz.it
zweiten auf das Investitionsdatum folgenden Jahres erfolgen), • ausschließlich durch Verrechnung mit geschuldeten Steuern oder Beiträgen verwendet werden kann, • nicht in die Bemessungsgrundlage für die Ires, Irpef und Irap einfließt, • aberkannt wird, wenn die Betriebsgüter vor Ablauf des zweiten auf den Ankauf folgenden Steuerjahres einer betriebsfremden Verwendung zugeführt werden. Versendungsmodalitäten und Zahlungsfristen
Die erste Zahlungsfrist ist, vorbehaltlich Verlängerung, der 16. Juni 2015. Auch in 2015 besteht die Möglichkeit, die Zahlung bis zum 16. Juli 2015 aufzuschieben. In diesem Fall ist ein Zinsaufschlag von 0,40 Prozent geschuldet. Der Abgabetermin für den Vordruck Mod. UNICO 2015 ist der 30. September 2015.
Moritz Schorn, Steuer- und Betriebsberatung, T 0471 310 407, mschorn@hds-bz.it
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info aktuelles hds-bz.it/privacy hds-bz.it/arbeitssicherheit
Sicher arbeiten
Datenschutzinfos zur Videoüberwachung Ansuchen beim Arbeitsinspektorat, Mitarbeiter schriftlich informieren. Betriebe, die Überwachungskameras installieren,
auf denen auch ihre Mitarbeiter gefilmt werden, müssen beim Arbeitsinspektorat ein Ansuchen stellen. Auch für Videokameras, die ausgeschaltet oder nicht funktionstüchtig sind, muss ein Ansuchen erstellt werden. Ebenso bei der Überwachung von Bereichen, in denen sich Mitarbeiter ohne fixen Arbeitsplatz aufhalten. Wird kein Ansuchen gestellt, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1700 Euro. Auch strafrechtliche Anzeigen sind vorgesehen. Keine Pflicht zur Antragstellung haben Unternehmen ohne Angestellte oder mit mitarbeitenden Familienmitgliedern, die keinen normalen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag haben. Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat/Gewerkschaftsvertretung, muss ein Beschluss von diesem Gremium eingeholt werden. Die Privacy-Bestimmungen Aufnahmen dürfen nur mit einer maximalen Dauer von 24 Stunden gemacht und innerhalb der nächsten 24 Stunden gelöscht werden. Die videoüberwachten Bereiche müssen mit gut sichtbaren Hinweisschildern gekennzeichnet werden. Die Mitarbeiter müssen über die Kameras schriftlich informiert werden und ein entsprechendes Formular unterschreiben. Online unter Downloads: das Formular für die Mitteilung an die Mitarbeiter und der Antrag um Genehmigung der Installation von Audio-/ Videoüberwachungsanlagen.
Beratungsgespräch, Betriebscheck, Schulung – das Servicepaket des hds. Der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sind selbstverständliche Anliegen eines jeden Betriebes, ein gesetzlicher Auftrag und überdies auch ein wirtschaftliches Eigeninteresse. Das gesetzesvertretende Dekret 81/2008 sieht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reihe von wichtigen Verpflichtungen vor. Die Pflichtschulungen sowie die schriftliche Risikobewertung sind die Kernpunkte. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen hohe Strafen und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen und im Schadensfall Regressrisiken. Der hds bietet seinen Mitgliedern ein breit gefächertes Servicepaket an. Mehr Informationen dazu erteilt der hdsVerantwortliche in Bozen: Valerio Ursino, T 0471 310 504, vursino@hds-bz.it. Außerdem gibt es in jeder hds-Bezirksstelle kompetente Ansprechpartner.
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Schulung und Sicherheit von Maschinen
Bei Einsatz von komplexen Maschinen muss besonders auf die Ausbildung des Arbeitnehmers geachtet werden. Die Vermittlung von technischen Informationen für die Ausführung bestimmter Vorgänge allein ist nicht ausreichend (Urteil des Kassationsgerichtes Nr. 44106/2014). Die Ausbildung muss darauf abzielen, dem Arbeitnehmer die nötigen Kenntnisse zu vermitteln, damit er die ihm zugewiesenen Aufgaben sicher ausführen kann.
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Südtirol • Alto Adige