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hds Magazin 4/15: Betriebskonzept mit Zusatznutzen

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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIII · 4/2015 · IR

hds magazin #4/15 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it

Betriebskonzept mit Zusatznutzen Getränke in Südtirols Bäckereien und Metzgereien


istockphoto

Wow …

… die neue Internetseite für Handel und Dienstleistung in Südtirol

hds-bz.it


editorial

Geld sparen Was gehört heute zu einer wesentlichen Voraussetzung für einen Unternehmer, um erfolgreich wirtschaften zu können? Vor allem, sich voll auf die eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren zu können, ohne sich mit bürokratischen Verpflichtungen oder Kosten herumschlagen zu müssen. Für ersteren Punkt, also die Auflagen, bietet der hds für viele Betriebe in Südtirol maßgeschneiderte Dienstleistungen und professionelle Antworten auf viele Fragen. Wenn es darum geht, Geld zu sparen, so finden Sie dazu Antworten dieser Ausgabe des hdsmagazin beigelegt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Klärung von allgemeinen Rechtsfragen, in wirtschaftlich-finanziellen und in verwaltungsrechtlichen Aspekten oder im Bereich der Arbeitssicherheit? Der hds bietet hier kostenlose Erstberatungen. Bei Strom, Gas, Firmenautos, Versicherungen, Ausbildungsangeboten und in vielen anderen Bereichen lässt der hds seine Mitglieder Geld sparen. Über 20 Themenbereiche umfasst die aktuelle Angebotspalette. Heuer ganz neu die Prüfung von Feuerlöschern sowie der Ankauf und die Wartung der Erste Hilfe-Koffer. Für Fachgruppen im Lebensmittelgewerbe, für Handelsagenten und -vertreter, im Gastgewerbe oder bei den Reisebüros sind außerdem Preisvorteile für die berufsspezifischen Anliegen vorgesehen. Dank mehrerer Abkommen mit verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen hat Euer Verband die Möglichkeit, eine Reihe von besonderen Preisvorteilen herauszuholen. Mit der ständigen Erweiterung der Zahl dieser Abkommen leistet der hds wichtige logistische und wirtschaftliche Hilfestellungen für Betriebe und Unternehmer. Nutzen Sie jetzt Ihren persönlichen hds-Mitgliedsausweis und entdecken Sie die Welt der hds-Vorteile. Es lohnt sich!

Bernhard Hilpold, hds-Direktor

titelgeschichte Kunden einen Mehrwert bieten

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aktuelles Schnuppertage für Südtirols Jugend

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trends Stationärer Handel spielt wichtige Rolle

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bezirke Neue Ideen und Impulse für Sterzing

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berufsgruppen Junge Wirtschaft tritt gemeinsam auf

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bildung Tolle Verkaufskurse und Ernährungstipps

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betriebe informieren Neues Infoportal food.bz.it vorgestellt

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betriebsberatung Mehr zum Rent to buy

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steuerberatung Was ist neu bei der Steuererklärung 730?

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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: istockphoto Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: free­ images, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock, TIS/Ivo Corrà Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 25. März 2015 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handelsund Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

hdsmagazin #4/15


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Der schnelle Genuss wird immer beliebter.

Betriebskonzept mit Zusatznutzen Getränke in Südtirols Bäckereien und Metzgereien Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, müssen Kundenbedürfnisse erkannt und betriebliche Entwicklungen angepasst werden. Dazu gehören guter Kundenservice, innovative Geschäftskonzepte und neue Instrumente im Verkauf. Ihren Kunden einen Mehrwert bieten wollen auch Südtirols Bäckereien und Metzgereien. Neben ihren eigenen Produkten bieten sie deshalb auch Getränke an.

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Der Kunde von heute liebt den schnellen Ge- „Bereits 30 Prozent der Bäckereien und Metznuss. Frühstück in der Bäckerei, ein Snack gereien des Landes bieten ihren Kunden Gein der Metzgerei. Backwaren und Kaffee ge- tränke zum Verkauf an“, sagt Stefan Kuhn. hören zusammen, Wurstsemmel werden oft Er ist für das Lebensmittelgewerbe im hds und gerne mit einem kühlen Erfrischungs- verantwortlich und beobachtet diesen Trend getränk genossen. Die Bedürfnisse der Kun- schon seit einiger Zeit. Die Diskussion über den weisen den Weg für Innovationen. So die rechtliche Situation des Ausschankes lassen sich zum Beispiel Bäckerhandwerk ist nach wie vor ein heikles Thema. „Immer und Kaffee kreativ und profitabel kombi- öfter informieren sich Betriebe im hds darünieren. Was sich international schon längst ber. Unter bestimmten Voraussetzungen haetabliert hat, ist nun auch in Südtirol keine ben sie die Möglichkeit ihren Kunden diesen Seltenheit mehr. zusätzlichen Service zu bieten.“ Das Thema


titelgeschichte Kaffee, der vom Kunden sofort getrunken oder mitgenommen werden kann, fällt nicht unter die Verabreichung.

Rechtliche Grundlagen In Nahversorgungsbetrieben, die zum Verkauf von Lebensmitteln ermächtigt sind, können Lebensmittel unmittelbar verzehrt werden. „Vorausgesetzt, es wird keine Bedienung und keine Ausrüstung für die Verabreichung eingesetzt (Art. 7 der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung). Als typische Ausrüstung gelten Tisch- und Stuhlgarnituren und industrielle Kaffeemaschinen. Einweggeschirr und -besteck sind erlaubt“, erklärt hds-Rechtsberaterin Sabine Mayr. Antworten zum Thema: T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it

gilt für Bäckereien und Metzgereien, grundsätzlich aber auch für Konditoreien. Sehr viele Konditoreien haben in den vergangenen Jahren vielfach schon ein Schankgewerbe angemeldet. : im hds n t ak t 50 7, 0 1 3 Ihr Ko 1 , T 0 47 t n h u K Stef an hn@hds-bz.i sk u

ten. „Tisch- und Stuhlgarnituren sowie industrielle Kaffeemaschinen“ dürfen jedoch, nach Interpretation des Ministeriums, nur in Betrieben mit einer Schankbetriebsmeldung verwendet werden.

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„Eine einfache Lösung für Bäckereien und Selfservice im Betrieb Die Verabreichung von Speisen und Ge- Metzgereien sind Selbstbedienungstheken tränken ist den Gastbetrieben vorbehalten. mit Getränke- und Kaffeeautomaten. Die Bieten Bäckereien und Metzgereien mit ei- Speisen und Getränke dürfen nicht zubereiner Einzelhandelsmeldung ihren Kunden tet oder serviert werden, da dies unter die Getränke an, so muss darauf geachtet wer- Tätigkeit der Verabreichung fällt. Deshalb den, dass der Verkauf durch die Erbringung bedienen sich die Kunden einfach selbst“, zusätzlicher Dienstleistungen nicht unter erklärt Kuhn. die Kategorie der Verabreichung fällt. Der Verkauf zum sofortigen Verzehr ist hingegen erlaubt, ebenso der Verkauf durch Automa- Fortsetzung auf Seite 6

Vorhersagen, was ich will Die Daten über unsere Person und vor allem über unser Verhalten explodieren förmlich. Es gibt Computerprogramme, die vorhersagen, wie wir höchstwahrscheinlich handeln, was wir mögen und wie wir uns verändern werden. Konzerne, Staaten, Politiker, Versicherungen, Forscher oder Planer bis hin zu den sozialen Netzwerken werten digitale Informationen über Einwohner, Kunden oder Einzelpersonen aus, die sie in öffentlichen oder privaten Informationssammlungen aufspüren. Die Vermessung des Menschen findet mittlerweile in allen Lebenslagen statt, oft ohne dass wir es überhaupt mitbekommen. Das was heute Computer mit Mathematik und riesigen Datenanalysen ausrechnen können, ist im Grunde ein aufmerksamer Mensch auch im-

stande zu tun - zumindest in einem weit kleineren, überschaubaren Rahmen. Er kann zudem mit Intuition Veränderungen besser erkennen als der Rechner. Das beweisen tagtäglich auch die vielen Kaufleute und Dienstleister in Südtirol, die ihre Kunden in ihren Betrieben direkt sehen, in die Augen schauen, hören oder ansprechen. Dieser persönliche Kontakt schafft Vertrauen und Mehrwert für beide Seiten.

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation

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titelgeschichte Selbstbedienungstheken mit Getränke- und Kaffeeautomaten sind erlaubt.

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Als Symbol einer mobilen Gesellschaft haben sich Selfservice- und Buffettheken etabliert. Immer mehr Bäckereien bieten ihren Kunden Coffee to go an. Der schnelle Kaffee im Pappbecher, der vom Kunden sofort getrunken oder mitgenommen werden kann, fällt nicht unter die Verabreichung. Voraussetzung dafür ist, dass im Lokal keine für die Verabreichung typische Ausrüstung vorhanden ist und die Bäckereien und Metzgereien als Handelsbetrieb gemeldet sind. Meldung als Schankbetrieb Bäckereien und Metzgereien haben auch die Möglichkeit sich zusätzlich als Schankbetrieb zu melden. Dafür ist die berufliche Voraussetzung als Gastwirt und ein WC notwendig. Laut einer Interpretation des hds gibt es dazu eine Besonderheit. „Aus rechtlicher Sicht scheint nicht für alle Betriebstypen des Schankgewerbes eine eige-

ne Toilette für die Kunden verpflichtend zu sein. Tatsächlich gibt es im Anhang C der Durchführungsverordnung zur Gastgewerbeordnung Betriebstypen (Kategorie 3, 4 und 5), für die eine Kundentoilette nicht ausdrücklich vorgesehen zu sein scheint. Die Anwendung dieser Norm obliegt den Gemeinden. Der hds wird diese interessante Lösung in den nächsten Wochen mit dem Land und den Gemeinden abklären. Damit wäre vielen Betrieben geholfen, die ein WC im Betrieb haben, aber keine eigene für die Kunden“, so Kuhn.

Hoher Besuch im hds

Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Sitzung des Exekutivausschusses.

Generaldirektor Francesco Rivolta (2. v. r.) und seine Mitarbeiterin Giovanna Venturini mit hds-Direktor Bernhard Hilpold, Kaufmann Roland Buratti und Präsident Walter Amort (v. l.) bei seinem Besuch in Bozen.

hdsmagazin #4/15

Um die Vielseitigkeit der Klein- und Familienbetriebe in Südtirol zu stärken, müssen sie sich weiterentwickeln. Um weiterhin am Markt zu bestehen und Erfolg zu haben, braucht es neben der persönlichen Beratung, Qualität der Produkte, Regionalität und das Vertrauen und die Nähe zum Kunden auch neue, innovative Ideen.

mreinstadler@hds-bz.it

Ende Februar statteten dem hds zwei wichtige Persönlichkeiten und Entscheidungsträger einen Besuch ab: Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher und Confcommercio-Generaldirektor Francesco Rivolta. Landeshauptmann Kompatscher traf sich mit hds-Präsident Walter Amort, Direktor Bernhard Hilpold und den Mitgliedern des hds-Exekutivausschusses, um gemeinsam aktuelle, wirtschaftspolitische Themen des Handels und der Dienstleistungen zu besprechen. Dazu gehörten Themenbereiche wie die Handelsgesetzgebung, die öffentlichen Ausschreibungen, die Wirtschaftsförderung, schnelles Internet, die Sonntagsöffnung oder fachgruppenspezifische Themen. Das Treffen war für beide Seiten sehr konstruktiv, und es konnten nützliche Informationen ausgetauscht und wichtige Anliegen vorgebracht werden. Generaldirektor Rivolta informierte sich hingegen bei seinem Besuch über die Verbandstätigkeit und die aktuellsten handelspolitischen Themen in Südtirol. Beeindruckt war er u. a. von der kapillaren Handelsstruktur in Südtirol. In anderen Regionen vor allem in Berggebieten sei die Situation zum Teil sehr schlecht, da ganze Dörfer und Ortschaften ohne Nahversorger auskommen müssen und für ältere und weniger mobile Menschen eigene Shuttlebusse organisiert werden müssten, damit sie ihre Einkäufe tätigen könnten.


aktuelles

IR

NEWS VOM EUROPA POINT IM hds Geld sparen dan k hds-Mitgliederv orteile Risparmiare gra zie ai vantaggi riserva ti ai soci dell’Unio ne! Gültig bis/Valido

fino al: 31.12.2015

Zusammenarbeit zwischen Alpenländern EU-Programme zur Unterstützung von Berggebieten. Die EU sieht

Unser Angebot, Ihr Nutzen Top-Preisvorteile für hds-Mitglieder. Der hds hat auch heuer wieder mit zahlreichen, erfahrenen Partnern Abkommen abgeschlossen, dank welcher die Mitglieder in den Genuss exklusiver Vorteile kommen. Viele Abkommen wurden bestätigt, einige sind neu zustande gekommen. Als hdsBetrieb kommen Sie in den Genuss vieler Vorteile, ob bei Strom, Treibstoff oder bei Beratungsleistungen des hds. Blättern Sie im neuen Mitgliedervorteilsheft und nutzen Sie Ihren persönlichen hds-Mitglieds­ ausweis. Die Broschüre liegt dieser Ausgabe des hdsmagazin bei.

Neues Abkommen mit Firetech

Aufgrund der großen Nachfrage hat der Verband heuer ein Abkommen für die periodisch vorgeschriebene Prüfung der Feuerlöscher, deren Ankauf sowie die Wartung der Erste HilfeKoffer abgeschlossen. Mehr zu diesem und zu allen anderen Preisvorteilen auf hds-bz.it/mitgliedervorteile.

eigene Programme für die „territoriale Kooperation“ vor: 15 Programme zielen auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EUGrenzregionen oder mit Regionen von Drittländern in verschiedenen Bereichen ab. Dazu gehört auch das Programm Alpenraum, das das gesamte Gebiet des Alpenbogens umfasst. Begünstigte dieses Programms sind Norditalien, Österreich und Slowenien, Teile von Frankreich und Deutschland, Drittländer wie die Schweiz und Liechtenstein. Das Programm unterstützt Projektträger – darunter auch KMU –, die ein Projekt zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Hauptziel anbieten wollen, die nachhaltige regionale Entwicklung in den Alpenregionen voranzutreiben. Von besonderem Interesse für KMU ist die Achse „Innovativer Alpenraum“, die auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Innovation im Alpenraum und auf die Stärkung der Fähigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse in einer sich wandelnden Gesellschaft setzt. Im Rahmen dieses Programms werden Projekte für die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Investitionsmodellen und Instrumenten zur Unterstützung der Innovationsakteure gefördert. Die finanzielle Ausstattung des Programms für den Zeitraum 2014 2020 beträgt ca. 140 Millionen Euro, davon entfallen ca. 116,6 Euro auf den EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Projekte werden zu 85 Prozent kofinanziert, der restliche Betrag muss vom Antragsteller aufgebracht werden. Die Projekteinreichung erfolgt in zwei Phasen: Innerhalb 10. April 2015 kann ein Projektentwurf mit einer Beschreibung der allgemeinen Grundzüge eingereicht werden. Wenn das Konzept als geeignet angesehen wird, fordert die Verwaltungsbehörde eine detailliertere Projektbeschreibung. Da es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, müssen sich an den Projekten mehrere Länder beteiligen.

Carla Vedovelli, Leiterin Europa Point, T 0471 310 322, cvedovelli@hds-bz.it, hds-bz.it/europa-point

hdsmagazin #4/15


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handels- und dienstleistungsverband Südtirol


aktuelles

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Schnuppertage begeistern Jugendliche Berufe kennenlernen. Reale und praxisorientierte Einblicke in zahlreiche Berufe des Handels und der Dienstleistungen erhielten Jugendliche während der Aktion der Schnuppertage. Betriebe im ganzen Land luden Mittel- und Berufsschüler ein, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. Dabei erhielten sie Informationen zum Berufsalltag aus erster Hand und konnten selbst mit anpacken. Lehrer, Eltern und Schüler waren sich einig: „Die Schnuppertage sind eine tolle und hilfreiche Initiative, die Schüler erhalten zahlreiche Eindrücke aus der Arbeitswelt.“ Auch im nächsten Schuljahr werden die Schnuppertage angeboten. Tolle Fotos auf hds-bz.it.

Werden auch Sie Schnupperbetrieb

hds-Betriebe aus ganz Südtirol stellen sich zur Verfügung und öffnen den Jugendlichen ihre Tore. Alle teilnehmenden Betriebe sind auf myjobmylife.it aufgelistet. Mehr Infos: Petra Blasbichler, T 0471 310 318, pblasbichler@hds-bz.it. Auf myjobmylife.it sind außerdem sechs interessante Berufsvideos zu finden sowie alle nützlichen Informationen für angehende Schulabgänger.

hdsmagazin #4/15


aktuelles Internet und neue medien

Kontaktlos zahlen mit der MST-Technologie

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Zahlungen mit dem Smartphone gehören für Millionen von Nutzern weltweit zum Alltag. Die wichtigsten Apps für diese Zahlungen sind Apple Pay und Google Wallet, die beide über die Nahfunktechnik (NFC) funktionieren. Vor Kurzem hat Samsung einen eigenen neuen Bezahldienst vorgestellt, der den wenig phantasievollen Namen Samsung Pay trägt. Neu am Bezahldienst ist aber auf jeden Fall die Software. Statt auf der bisher üblichen Nahfunktechnik (NFC) basiert Samsung Pay auf dem neu entwickelten Protokoll Magnetic Secure Transmission (MST), mit dem die jüngsten Flagschiff-Modelle des koreanischen Herstellers – Galaxy S6 und S6 Edge – zu echten digitalen Geldtaschen werden, die genauso genutzt werden können wie Kreditkarten mit Magnetstreifen. Die Funktionsweise ist ganz einfach: Der Nutzer muss zunächst seine Kredit-, Debitoder Prepaid-Karten in die App Samsung Pay eingeben. Bei Bezahlung muss der Nutzer nur die gewünschte Karte auswählen und den Zahlungsvorgang mit dem auf dem Handy installierten digitalen Fingerabdruckleser beglaubigen. Wenn man das Smartphone vor ein POS-Gerät hält, wird ein Signal gesendet, das das Durchziehen des Magnetstreifens durch das Lesegerät simuliert. Der Zahlungsvorgang erfolgt mit maximaler Sicherheit, ohne dass der Nutzer Daten mit dem Händler teilt. Dieser Bezahldienst startet im Sommer in den USA und in Korea und soll anschließend auch in Europa und China eingeführt werden.

hdsmagazin #4/15

Nach E-Commerce kommt M-Commerce Mobile Geräte mit immer mehr Einsatzmöglichkeiten. Die Zukunft des E-Com-

merce liegt im M-Commerce, wobei das M für mobil steht. Auch wenn bereits Ende der 90er-Jahre erste Versuche unternommen wurden, Kunden zu überzeugen, ihre Zahlungen über das Handy abzuwickeln, etwa von großen Unternehmen wie Coca Cola, so kann der M-Commerce erst jetzt mit der jüngsten Weiterentwicklung von Smartphones und Tablets sein ganzes Potenzial ausspielen. Nicht entgangen ist dieses Phänomen TechCrunch, einer der wichtigsten Webseiten für neue Technologien. In einem langen Bericht wurde Unternehmen empfohlen, auf den mobilen Onlinehandel ganz allgemein und auf einige Zielgruppen im Besonderen zu setzen. M-Commerce wird nach Ansicht der Experten insbesondere von drei Nutzergruppen verwendet: Moms, Millenials und Multinationals - d. h. von Müttern, jungen um die Jahrtausendwende geborenen Personen und multinationalen Unternehmen. Für Mütter ist das Smartphone immer wichtiger, sowohl für die Kontaktaufnahme mit den Kindern als auch als Hilfsmittel im

Berufs- und Privatleben. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass praktisch immer Frauen über den täglichen Einkauf von Lebensmitteln, Haushaltswaren, Bekleidung usw. entscheiden, wird das Potenzial dieser Handelsform deutlich. Dass junge Leute ständig online sind, ist mittlerweile bekannt. Aber mit welchen Geräten gehen sie online? Immer seltener über den PC, immer häufiger mit mobilen Geräten. In den USA haben 18 Prozent der jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren ausschließlich mobilen Internetzugang. Und dieser Trend nimmt zu. Multinationale Unternehmen ihrerseits haben gleich erkannt, in welche Richtung die Entwicklung geht: M-Commerce zieht immer mehr Investitionen an, vor allem in Schwellenländern, in denen das PC-Netz mangelhaft ausgebaut ist. Als Beispiel sei Afrika südlich der Sahara genannt, wo in den letzten Monaten ein echter Boom bei den Handy-Zahlungen verzeichnet wurde – dank einer ständig steigenden Zahl von Mobilfunknutzern, die in manchen Ländern über 70 Prozent ausmachen.


Termine

D Veraer aktu elle ns kale taltung s --n - - d e r: hds-- - - - - bz.it -

Sprechstunden

14.04.

hds vor Ort

• Tiroler Orts- und Stadtmarketingtag Imst, Wirtschaftskammer Tirol (A), 11:00 Uhr

St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“.

11. – 14.04. • Fachmesse Tipworld, Bruneck,Stegener Marktplatz 03. – 06.05. • Messe Tuttofood, Mailand, Messegelände 15.05. • 2. Südtiroler Gründertag, Bozen, Handelskammer 15.05. • Black friday in Corso, Bozen, Freiheitsstraße 18. – 20.05. • Konditoren: 3-Länder-Lehrlingswettbewerb Brixen, Landesberufsschule „Emma Hellenstainer“ 20.05. • Vollversammlung Südtiroler Konditoren, Bozen, hds-Hauptsitz 21.05. • Internationaler Rentensprechtag Bozen, Nisf/Inps-Sitz, Dominikanerplatz 30 (4. Stock), 09:00 Uhr 28.05. • hds-Hauptversammlung Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden 04.06. • Langer Donnerstag, Leifers

Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 8. April sowie am 8. Juli von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.

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Rentenberatung Meran am 8., 15., 22. und 29. April sowie am 6. und 13. Mai von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 16. April und am 7. Mai von 08:30 bis 09:30 Uhr im hds-Büro. Brixen am 9., 16., 23. und 30. April sowie am 7. und 14. Mai von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro. Bruneck am 16. April und am 7. Mai von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 8. und 22. April sowie am 13. Mai von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung)

Kleinanzeiger Geschäftslokal in Schlanders, Göflanerstraße, ab Frühjahr 2015 zu vermieten. Kontakt: 0473 730 303.

Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung)

Finden Sie Ihren Mitarbeiter Die hds-Jobbörse bietet täglich neue Bewerbungen für Arbeits- und Lehrlingsstellen im Handel und in den Dienstleistungen. Zurzeit gibt es 12 Bewerbungen und 17 Stellenangebote: Bäcker, Verkäufer, Handelsagent, Bürolehrling, Einrichtungsberater, Magazineur, Junior Assistant oder Rezeptionist. Geben Sie einfach und kostenlos Ihre Anzeige auf hds-bz.it/job ein.

Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).

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trends

Von wegen alles Internet

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Das stationäre Ladengeschäft wird in Zukunft auch eine wichtige Rolle spielen, weil es den Onlinehandel ergänzt: Drei von vier Konsumenten können sich vorstellen, dass sich stationäre Ladengeschäfte zunehmend zu Servicekanälen für den Internethandel entwickeln, ergab eine Konsumentenbefragung des Marktforschungsinstituts Innofact, die im Rahmen des Ebay-Projektes „Zukunft des Handels“ durchgeführt wurde. Zu den wichtigsten Serviceleistungen des Onlinehandels zählen aus Sicht des Kunden demnach die Reklamation (57 Prozent) und Abholung von online bestellter Ware (52 Prozent) im Ladengeschäft. Viele Verbraucher wünschen sich in Zukunft mehr Komfort beim Einkauf im Ladengeschäft, vor allem beim Bezahlen. 46 Prozent der Befragten halten die Möglichkeit, künftig Zahlungen über das Mobiltelefon zu tätigen, für einen wichtigen Service des Ladengeschäfts. Mehr als die Hälfte der Verbraucher (56 Prozent) geht sogar davon aus, dass das Bezahlen per Smartphone oder Fingerabdruck in Zukunft zur standardisierten Zahlungsmethode wird. Das Konzept des „Showroomings“, also Produkte stationär zu präsentieren, verbunden mit der Möglichkeit, diese direkt in der Filiale über eine Onlinekaufoption nach Hause zu bestellen, wird laut 45 Prozent der Verbraucher in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gut jeder dritte Verbraucher (37 Prozent) sieht virtuelle Umkleidekabinen, die Kleidungsstücke auf den Körper eines Kunden projizieren und ihm so die Anprobe ersparen, als ein wichtiges Element des stationären Handels. Den Einsatz von virtuellen Displays und Tools zur Produktpräsentation halten 36 Prozent für künftig unabdingbar.

hdsmagazin #4/15

Ausgaben: mehr Dienstleistungen als Güter Nach einer Studie des Dachverbands Confcommercio überstieg im Zeitraum 1995 bis 2013 der Anteil der Ausgaben für Dienstleistungen die Ausgaben für Güter: 52,3 gegenüber 47,7 Prozent. Gestiegen sind die Telefonkosten, rückläufig sind die Ausgaben für Bekleidung. Die Ausgaben für Outdoor-Aktivitäten (Freizeit, Reisen, Urlaub, Essen auswärts) sind von 15,3 auf ca. 18 Prozent gestiegen. Diese Steigerung kann auf die veränderten Lebensgewohnheiten und die zunehmende Reiselust der Familien und die vermehrte Teilnahme an Kulturveranstaltungen zurückgeführt werden. Dennoch liegen die Ausgaben der italienischen Haushalte in diesem Bereich unter den Zahlen anderer Länder, in denen sich die Einkommenskrise weniger bemerkbar macht als in Italien. Die Studie gibt auch Aufschluss über die Zunahme der Ausgaben in den einzelnen Konsumbereichen:

Essen im Allgemeinen plus 1,8 Prozent, gefolgt von den Ausgaben für Freizeit mit plus 1,5 Prozent und den Ausgaben für Mobilität und Kommunikation mit plus 0,6 Prozent. Im letzteren Bereich wurden rückläufige Zahlen beim Autokauf festgestellt, gestiegen sind dagegen die Ausgaben für Kommunikationsdienste und -güter. Rückläufig sind die Ausgaben für Wohnen (minus 0,4 Prozent) und für Körperpflege (minus 0,6 Prozent). Bei Bekleidung wurde ein Rückgang um 1,4 Prozent verzeichnet. Ein Ergebnis, das nicht nur auf die Einkommenskrise, sondern auch auf die neuen Lebensgewohnheiten zurückzuführen ist.


bezirke

Bozen

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Leifers

Preisträger stehen fest

Fasching im Schaufenster

Schaufensterwettbewerb und Bozner Weinkost. Im Rahmen der diesjährigen Bozner Weinkost, die vom 5. bis 7. März stattfand, haben einige Geschäfte in Bozen ihre Schaufenster dem Thema Wein gewidmet. Die am schönsten gestalteten Schaufenster wurden vor Kurzem prämiert. Alexander Tscholl und Eugen Vicari (Stubenfein), Deborah Lorenzini (Home Living) und Norbert Dellantonio (Ritz) wurden für ihre kreativen Ideen ausgezeichnet. Der Schaufensterwettbewerb wurde vom hds in Zusammenarbeit mit dem Konsortium Südtiroler Wein organisiert.

Berufsschule Einaudi gestaltet Auslagen. Während des traditionellen Faschingsumzugs in Leifers erhielt die Berufsschule L. Einaudi aus Bozen einen Preis für professionelle Schaufenstergestaltung. Bei der Dekoration legten die Schüler das Augenmerk auf Konzept, Gestaltung, Präsentation der Waren, Gesamtbild, Hingucker, saubere Ausführung und Gesamteindruck. Alle Schüler absolvieren eine Ausbildung zu Verkäufern und Verkaufslehrlingen. Die in Zusammenarbeit mit der Berufsschule, der Gemeinde Leifers und der Faschingsgruppe Steinmannwald durchgeführte Initiative wurde vom hds unterstützt. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Verkäufer unter hds-bz.it/bildung.

Kreis schließt sich „Wein ist ein authentisches Produkt des Landes Südtirol. Die Verbindung zum Handel ergibt sich allein daraus. Indem sich der Handel bereits bestehende, erfolgreiche Veranstaltungen in Verbindung mit der lokalen önogastronomischen Kultur zu Nutzen macht, schafft er ein zusätzliches Angebot für seine Kunden“, sagt Pietro Perez, der hds-Verantwortliche der Stadt Bozen. Und die Bozner Kaufleute lassen sich immer wieder dafür begeistern und überraschen bei ihrer Schaufenstergestaltung mit neuen und kreativen Ideen. Die Preisträger können sich auf eine exklusive Kellereiführung verbunden mit einem Abendessen im Kreise ihre Mitarbeiter und Organisatoren freuen. Die schönsten Schaufenster in der Fotogalerie auf hds-bz.it.

Stubenfein brillierte mit besonders originellen Ideen.

V. l. Pietro Perez, hds-Verantwortlicher für Leifers, Ortsobfrau Elda Paolazzi, Bürgermeisterin Liliana Di Fede, Parlamentarierin Luisa Gnecchi und Paolo Italia, Lehrer an der Berufsschule L. Einaudi in Bozen

hdsmagazin #4/15


sxc

Impulse und neue Ideen für die Stadt. Mitte Februar trafen sich 40 Wirtschaftstreibende zu einem Gedankenaustausch über die Zukunft der Alpinstadt. Als Einkaufsstadt hat Sterzing viel zu bieten, einige Details sind noch diskussions- und verbesserungswürdig. Äußerst positiv bewertet wurden etwa die Aktionen des roten Teppichs, die Einkaufsgutscheine und der Weihnachtsmarkt. „Es gibt keine Stadt in der Größenordnung wie Sterzing, die so ein großes und vielfältiges touristisches Angebot hat“, meint Vizebürgermeister Markus Larch. Kritisch wurden die nicht koordinierten Öffnungszeiten und das Parksystem bewertet. Es müsste vermehrt die Möglichkeit geschaffen werden, die Parkgebühr im Nachhinein zu bezahlen, derzeit ist dies auf vielen Parkplätzen nicht möglich. Zu-

Sterzing

Ein Aufruf zur Mitarbeit dem siedeln sich immer mehr öffentliche Büros außerhalb der Stadt an – sehr zum Nachteil ihrer Bewohner. Die Initiatoren, hds-Ortsobmann Matthias Knollenberger sowie der Direktor des Tourismusvereins Josef Turin, zeigten sich erfreut über die rege Diskussionsteilnahme.

Alle Wortmeldungen wurden festgehalten und werden nun in einem weiteren Treffen behandelt. Einige Vorschläge sollen kurz-, andere mittelfristig umgesetzt werden, damit Sterzing weiter ein attraktiver Standort bleibt.

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Business Plan führt Sie zum Erfolg

hds-bz.it/beratung

hds bietet maßgeschneiderten Service. Haben Sie vor Kurzem ein Unternehmen gegründet? Brauchen Sie einen Business Plan, den Sie in der Bank oder bei der Landesverwaltung für eine Finanzierung oder einen Beitrag vorlegen müssen? Oder wollen Sie ganz einfach einen Geschäftsplan für Ihr Unternehmen verfassen? Kein Problem! Der hds übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie. Wenden Sie sich an den hds-Betriebsberater Ihres Vertrauens im hds-Bezirksbüro in Ihrer Nähe. Infos: T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it.

handels- und dienstleistungsverband Südtirol

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berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten

Handelsagenten und -vertreter

CUD-Vordruck hat ausgedient

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Handelsagenten und -vertreter

Ergänzungsleistungen Stiftung Enasarco Programm 2015. Auch heuer sieht das Programm eine Neuheit zur Unterstützung der Familien von Handelsagenten mit Kindern im Alter von 4 bis 13 Jahren vor, wenn diese im Sommer (Juni, Juli, August, September) für mindestens drei – auch nicht aufeinanderfolgende – Wochen Programme für Sommeraufenthalte von öffentlichen oder privaten Trägern absolviert haben. Für 2015 schreibt die Stiftung einen Jahreswettbewerb für die Vergabe von 2500 Beiträgen zu je 200 Euro pro Familie aus. Bei der Stiftung eingetragene Handelsagenten, die die Mindestvoraussetzungen erworben haben, können ein breites Spektrum an Leistungen in Anspruch nehmen: • Beitrag bei Geburt oder Adoption, • Beitrag bei Mutterschaft, • Beitrag für Kinderhortgebühren, • Beitrag für Sommeraufenthalte,

• Studienprämien für die Erzielung von Schul-/Hochschulabschlüssen, • Prämien für Doktorarbeiten zu Themen, die für den Agenturvertrag und die Zusatzvorsorge relevant sind, • Beitrag für die in Altersheimen untergebrachten Bezieher einer Enasarco-Rente, • Beitrag für die Betreuung von Kindern mit Behinderung, • Beitrag für eine ständige persönliche Betreuung, • außerordentliche Leistungen, • Kuraufenthalte in Klimakurorten, mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, • Kuraufenthalte in Thermalkurorten, mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, • Beitrag für Beerdigungskosten, • Initiativen für Höhere Bildung, • Sommerferienlager im Gebirge und am Meer. Der Leitfaden und die Formulare sind auf www.enasarco.it zu finden, die Liste aller Leistungen hingegen auf hds-bz.it/ handelsagenten.

lsala@hds-bz.it

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Sammelbescheinigung eingeführt. Ab 2015 wird für Handelsagenten und -vertreter die Sammelbescheinigung (Certificazione unica - CU) eingeführt, die den CUDVordruck ersetzt. Hier handelt es sich um eine Bescheinigung über alle Entgelte – wie Pensionen, Auszahlungen aus dem Fonds für Abfindungen bei Vertragsauflösung (FIRR) oder Stipendien –, die die bei der Stiftung Enasarco eingetragenen Handels­agenten und -vertreter im Kalenderjahr 2014 bezogen haben. Das Dokument gilt für steuerliche Zwecke und hat die Funktion des Steuersubstituts. Ab heuer wird nur mehr die Sammelbescheinigung als Bestätigung über die verschiedenen Bezüge anerkannt. Die Bescheinigung kann auf www.enasarco.it im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. Die Stiftung Enasarco wird daher wie alle anderen Versicherungsanstalten den Mitgliedern keine Bescheinigungen mehr mit der Post zustellen. Ein Duplikat kann beim Contact Center der Stiftung unter der Nummer 199.30.30.33 oder bei einem Patronat angefordert werden.

lsala@hds-bz.it


berufsgruppen hds-bz.it/junge hds-bz.it/buchhaendler

Buchhändler Junge im hds

Südtirols Wirtschaft im Gespräch Forderung nach mehr Unterstützung. Südtirols Jugend ist gut ausgebildet, innovativ und motiviert. Viele interessieren sich für die Selbstständigkeit. Darüber sind sich die Vertreter der Jugendorganisationen Junge im hds, HGJ, SBJ, Junghandwerker und Jungunternehmer des Unternehmerverbands einig. Das gemeinsam vor einem Jahr erarbeitete Konzept wurde nun um einige Punkte erweitert und soll Jungunternehmer fördern und unterstützen. Die Ziele wurden bei einem Gespräch mit dem Präsidenten der Handelskammer Bozen, Michl Ebner (im Bild 1. v. r.), vorgestellt. Die Junge Wirtschaft stellt nicht die finanzielle Förderung von jungen Unternehmern in den Mittelpunkt, sondern die Unterstützung durch eine umfassende Beratung. Anschließend besuchte die Junge Wirtschaft den TIS innovation park und das Unternehmen Stahlbau Pichler. Eine tolle Fotogalerie dazu im Internet. Neue Ideen, viel Handlungsbedarf „Eine umfangreiche Beratung zu finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten sind für Neugründer aber auch für jene, die einen Betrieb übernehmen, unabdingbar. Wir hatten die Idee eines Voucherheftes. Damit könnten Jungunternehmer Beratungsangebote bei verschiedenen Anlaufstellen schnell und unkompliziert einlösen. Zudem schlagen wir für diese Unterstützung eine Altersgrenze von 40 Jahren vor“, erklärt Christian Giuliani (im Bild 2. v. r.), Präsident der Jungen im hds. Handlungsbedarf gibt es auch bei der Kapitalbeschaffung. „Mit kostengünstigen Bürgschaften der Garantiegenossenschaften kann hier viel erreicht werden“, so die Junge Wirtschaft.

pblasbichler@hds-bz.it

Öffentliche Ausschreibungen vereinfachen

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Vergabegesetz im Visier. Das gesamtstaatliche Vergabeportal sieht Bücher als eigene Kategorie nicht vor. „Wir stellen uns daher die Frage, weshalb die Vergabe in Südtirol über das Portal abgewickelt werden muss, wo doch die einzelnen Beträge der Bestellungen zumeist gering sind“, meint die Präsidentin der Buchhändler im hds, Susanna Valtiner (im Bild). Zusammenarbeit in Gefahr In den vergangenen Jahrzehnten war es Buchhandlungen und Bibliotheken gelungen, eine ausgezeichnete Zusammenarbeit zu erreichen, sodass vom Zeitpunkt der Bestellung, bis hin zur Lieferung nur wenige Tage vergingen. „Durch den zusätzlichen Einsatz des Vergabeportals für öffentliche Ausschreibungen leidet dieser Dienst enorm“, so Valtiner weiter. „Die bürokratischen Zusatzarbeiten sind für beide Seiten höchst umständlich und werden sich negativ auf die Flexibilität und Bestell- und Liefervorgänge auswirken.“ Südtirols Buchhandlungen stünden außerdem vor einem großen finanziellen Problem, wenn die Aufträge künftig als Jahresauftrag an nur eine Buchhandlung vergeben würden. Die Bibliotheken sind ein wichtiger Kunde für den Südtiroler Buchhandel, und eine solche Regelung hätte für die Fachgruppe der Buchhändler sehr negative Auswirkungen. Hoffen auf Unterstützung „Wir möchten, dass sich die Landesregierung verstärkt für unser Anliegen einsetzt und uns ihre Unterstützung in dieser Causa zusagt“, so Präsidentin Valtiner abschließend.

hneuhauser@hds-bz.it

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berufsgruppen hds-bz.it/lebensmittel hds-bz.it/tankstellen

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Tankstellenbetreiber

Lebensmittelgewerbe

Mindereinnahmen durch Treibstoffschwund

Allergenkennzeichnung in der Vitrine

hds warnt vor voreiligen Schritten.

Offener Verkauf von Lebensmitteln.

Einige Tankstellenbetreiber haben vor Kurzem von den Erdölgesellschaften eine Verzichtserklärung erhalten. Damit wird den Pächtern ein einmaliger Betrag als Rückerstattung der Fehlmengen an Treibstoff 2014 angeboten. Diese Mengen entsprechen jedoch nicht den bisherigen Verhältnissen. Mit einer Unterschrift erklärt sich der Tankstellenbetreiber mit der Auszahlung des einmaligen Betrags einverstanden und verzichtet gleichzeitig auf weitere zustehende Entschädigungen. Der hds hält diese Verzichtserklärungen für sehr bedenklich und weist darauf hin, sich ein eventuelles Einverständnis gründlich zu überlegen.

Am 13. Dezember 2014 ist die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft getreten. Sie bringt mehr Transparenz und macht es Verbrauchern leichter, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Konsumenten über Inhaltsstoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen könnten, informiert werden müssen. Neuerungen gibt es jedoch auch in Hinblick auf den offenen Verkauf von Lebensmitteln in der Vitrine. Bei Produkten, die offen und ohne Originalverpackung an der Theke verkauft werden, muss das jeweilige Allergen des Lebensmittels gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann auf mehrere Weisen erfolgen. Der hds rät, das Allergen auf den obligatorischen Preisschildern anzugeben. Um zu wissen, welches Allergen sich in einem Produkt befindet, müssen die Spezifikationen der Lieferanten anfordert werden. Diese müssen in einem Ordner gesammelt und an der Theke in Reichweite der Kunden hinterlegt werden. Die Allergene müssen in italienischer Sprache gekennzeichnet werden. Für die Vitrinen in Bäckereien, Konditoreien und Eisdielen gelten nach wie vor die Einheitslisten. Diese können unter hds-bz.it/bestellung angefordert werden.

hneuhauser@hds-bz.it

skuhn@hds-bz.it

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www.foodlabelcheck.eu Die schnelle Hilfe bei der Lebensmitteletikettierung. Ab Dezember 2016 ist die Anbringung von Nährwerttabellen an allen Produkten, die nicht nur lokal vertrieben werden, verpflichtend (EU-Verordnung 1169/2011). Die Onlineplattform Food Label Check bietet eine Nährwerttabelle in Deutsch und Italienisch, eine Aufzählung von nährwertbezogenen Claims, die für ein Lebensmittel in der Werbung verwendet werden dürfen, die übersetzte Zutatenliste in absteigender Reihenfolge samt prozentueller Aufschlüsselung der hervorgehobenen Zutaten (QUID), Allergenhinweise (auch in Spuren), einen Bericht zu den verwendeten Datenquellen und angestellten Berechnungen für die Nährwerttabelle und die Claims. Bereits mehr als 400 Betriebe im Land machen von Food Label Check Gebrauch.


bildung hds-bz.it/kurse

Die Arbeit an der Frischetheke ...

Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit Iss Gemüse zu jeder Hauptmahlzeit - Ihr Ernährungstipp von Ivonne Daurù Malsiner. Der Frühling hat begonnen und der Sommer steht vor der Tür! Da gilt es Energie über die frische Luft und Sonne zu tanken. Nahrungsmittel können dabei helfen: dunkelgrünes frisches Blattgemüse wie Zigorie (Löwenzahn), Rucola, Brennnessel enthalten viel Eisen und Vitamin A, die für die Blutbildung und für den Sauerstofftransport wichtig sind. Falls auch Sie einige Kilos verlieren möchten, dann erhöhen Sie die Portionen an Gemüse, denn Gemüse sättigt und liefert kaum Kalorien. Auf hds-bz.it finden Sie das Rezept für einen tollen Zigoriesalat mit weißem Spargel. Guten Appetit!

Gesund im Verkauf Hilfreiche Tipps und praktische Beispiele. Kunden schauen vermehrt auf gesunden, bewussten Konsum! Fitte und gesunde Mitarbeiter sind ideale Berater. Auch im Arbeitsalltag lässt sich hier viel bewegen. Praktische Tipps zur Rückengesundheit sowie zur Ernährung werden im Rahmen eines Seminars mit Michele Cattani und Ivonne Daurù Malsiner vermittelt. Termin ist der 28. April in Bozen. Für hds- und EbK-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Mehr Infos auf hds-bz.it/kurse.

… und Wurst- und Käseplatten professionell vorbereiten. Produktwissen über verschiedene Wurst- und Käsewaren mit Schwerpunkt auf den Thekenverkauf vermitteln. Das sind die Ziele dieses Verkaufslehrgangs, wo auch die Qualitätszeichen eine Rolle spielen werden. Weiterführend wird die ansprechende Präsentation an der Frischetheke behandelt, mit Ausrichtung auf die Warenplatzierung, fachgerechtes Schneiden und Verpacken sowie Wurst- und Käseplatten vorbereiten. Entwickelt aus der Praxis für die direkte Umsetzung im Geschäft. Nehmen Sie unsere Termine wahr: am 22. und 29. April sowie am 7. Mai in Bozen. Mehr zum Thema erfahren Sie von der hdsBildung in Bozen: Patrizia Anhof und Verena Kasal, T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it. Onlineanmeldung möglich.

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Geben Sie Ladendieben keine Chance Werden Sie schlauer, besuchen Sie das hds-Seminar. Damit Sie den Klauern in Ihrem Betrieb auf die Schliche kommen, müssen Sie Verhaltensmuster Ihrer Kunden kennen und auf -auffälligkeiten achten. Stellen Sie sich hier auch die Frage: Darf ich einen möglichen Dieb festhalten oder einsperren oder durchsuchen? Fachmann Karl Kirchler kennt die Antworten und informiert ausführlich über die Rechtsgrundlage und welche Präventivmaßnahmen Sie in Ihrem Betrieb ergreifen können. Sie erlernen in diesem Kurs auch ein professionelles und selbstsicheres Auftreten im Ernstfall. Der hds-Kurs findet am 25. März in Bruneck und am 6. Mai in Bozen statt. Kontakt: T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it.

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betriebe informieren

Fachwissen bündeln, Wettbewerbsfähigkeit steigern

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Neues Infoportal für die Lebensmittelbranche. Neuigkeiten und Links der Lebensmittelbranche vereinen und schnell und einfach auffindbar machen. Das ist das Ziel des neuen Informationsportals food.bz.it. Die Webseite wurde vom TIS innovation park initiiert. Einer der Kooperationspartner ist der hds. Das neue Onlineportal soll Lebensmittelhändler und -produzenten informieren und unterstützen. Die Seite bietet einige interessante Features: Der Ideencheck ermöglicht es, sich selbst und seine Produktideen auf den Prüfstand zu stellen und wertvolle Tipps während der Produktent-

wicklung zu bekommen. Darüber hinaus liefert das Portal aktuelle Trends sowie News zum Lebensmittelrecht, individuell für die Branchen Backwaren, Fleischwaren, Milchwirtschaft und pflanzliche Lebensmittel. food.bz.it bietet Ansprechpartner zu den Themen Etikettierung, Rezeptur oder Förderungen. Ein Eventkalender, der Überblick über die wichtigsten Termine der Branche gibt, rundet das Infoangebot ab.

Online einkaufen bei Südtiroler Unternehmen

Online einkaufen bei Südtiroler Unternehmen

Immer mehr Konsumenten kaufen online. Auch in Südtirol.

Immer mehr Konsumenten kaufen online. Auchüber in Südtirol. Der Warenverkauf über Der Warenverkauf das Internet entwickelt sich zu einem lukrativen und unverzichtbaren Standbein für lokale Unternehmen. das Internet entwickelt sich zu einem lukrativen und unverzichtbaren StandbeinDabei fürbraucht lokale es aber auch ein sicheres und unkompliziertes Online-Zahlungssystem. Unternehmen. Online-Shops – einfach & effizient Mit looptown shops hat das Südtiroler Startup Unternehmen Looptec New Media GmbH den ersten regionalen Online-Shop für Südtirol entwickelt. Lokale Händler und Produzenten können ihre Produkte auf looptown shops gemeinsam über einen einzigen Marktplatz anbieten und profitieren neben einer erhöhten Reichweite auch von hochmodernen Technologien. Südtiroler Konsumenten können auf eine breite Produktauswahl zugreifen und online einkaufen, aber trotzdem lokale Betriebe und regionale Kreisläufe unterstützen.

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Meine Bank

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Meine Bank


rechtsberatung hds-bz.it/recht

Handelsagenten und -vertreter Neuheiten des Tarifabkommens des Sektors Industrie Am 30. Juli 2014 wurde das neue Tarifabkommen für den Sektor Industrie unterzeichnet, welches das alte Abkommen vom März 2002 ersetzt. Das am 1. September 2014 in Kraft getretene Abkommen stärkt die Position des Handelsagenten, zumal unter anderem auch eine neue Regelung zu den einseitigen Vertragsänderungen, mit denen der Auftraggeber den wirtschaftlichen Inhalt eines Vertrags ändern kann, eingeführt wurde. Abfindungen bei Beendigung des Vertrags Das neue Tarifabkommen regelt viele Aspekte: Die wichtigste Neuerung betrifft die Neuregelung der Ausgleichszahlung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Während der Fonds für Abfindungen bei Vertragsauflösung (FIRR) und die Zusatzansprüche für Kundenstamm (indennità suppletiva di clientela) unverändert bleiben, wurde der leistungsbezogene Zusatzanspruch (indennità meritocratica) neu geregelt. Dieser Anspruch wurde nun gegenüber dem früheren Tarifabkommen, in welchem dafür nur ein symbolischer Wert vorgesehen war, erheblich erhöht. Dank dem neuen Berechnungssystem haben Agenten Anspruch auf wesentlich höhere Beträge, die sogar das gesetzliche Maximum (d. h. einen Jahresbetrag an Provisionsbezügen, welche auf die durchschnittlichen Provisionen der letzten fünf Jahre berechnet werden) erreichen können. Die Bemessungsgrundlage des neuen Berechnungssystems, das sehr komplex ist, bildet die Differenz zwischen den Provisionen in der Anfangs- und denen in der Schlussphase, mit Bezug auf die Dauer des Vertragsverhältnisses.

Für welche Agenturverträge gilt die neue Regelung? Derzeit gilt die neue Regelung nur für Verträge, die nach dem 1. Jänner 2014 abgeschlossen wurden. Für Agenturverträge, die vor dem 1. Jänner 2014 abgeschlossen wurden und vor dem 31. März 2017 enden, gelten weiterhin die Bestimmungen des Tarifabkommens vom 20. März 2002. Für die bereits vor dem 1. Jänner 2014 laufenden Agenturverträge, die erst nach dem 31. März 2017 enden, gelten bis zum 31. Dezember 2015 die Bestimmungen des Tarifabkommens vom 20. März 2002; ab dem 1. Jänner 2016 wird die neue Regelung angewandt. Einseitige Vertragsänderungen Von besonderer Bedeutung ist die Neuregelung der einseitigen Vertragsänderungen des Einsatzgebietes, der Produkte, des Kundenstocks und des Provisionsausmaßes. Insbesondere geht es um das Recht des Auftraggebers, diese Vertragsinhalte innerhalb bestimmter Grenzen einseitig zu ändern. Mit dem neuen Tarifabkommen gelten Änderungen als erheblich, wenn sich dadurch das Provisionsniveau gegenüber den Provisionsbezügen des Agenten im Kalenderjahr vor Einführung der Änderung um mehr als 15 Prozent ändert (bisher galt ein Schwellenwert von 20 Prozent). Der Zeitraum, in dem geringfügige Änderungen zusammengerechnet werden und als eine einzige Änderung anzusehen sind, wird von 12 auf 18 Monate (24 Monate bei Agenten mit einer Auftraggeberfirma) verlängert. Bisher konnten Agenten nur gegen die erheblichen Änderungen, die also eine Änderung der Provisionsbezüge von über 20 Prozent bewirkten, Einwand erheben; mit dem neuen Tarifabkommen sind Agenten berechtigt, auch mittelmäßige Änderungen abzulehnen, d. h. alle Kürzungen, die sich mit über 5 Prozent auf den wirtschaftlichen

Inhalt des Vertrags auswirken. Die Ablehnung der Vertragsänderung durch den Agenten, die fristgerecht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgen muss, führt zur Beendigung des Agenturverhältnisses auf Initiative der Auftraggeberfirma; daher hat der Agent Anspruch auf die Kündigungsfrist und auf die Ausgleichszahlungen für die Vertragsbeendigung.

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Weitere Neuerungen Von den zahlreichen Änderungen im Tarifabkommen ist unter anderem die Anwendung von Verzugszinsen, wie sie im GvD Nr. 231/2002 vorgesehen sind, erwähnenswert. Anspruch auf Verzugszinsen besteht bei einer um über 15 Tage verspäteten Provisionszahlung an den Agenten. Agenten haben auch Anspruch auf Provisionen für Geschäftsabschlüsse nach Beendigung des Agenturverhältnisses, wenn diese in den sechs Monaten – statt bisher 4 Monaten – nach der Vertragsbeendigung erfolgen. Für die Anerkennung der Provision wird vorausgesetzt, dass diese Geschäftsabschlüsse auf die Tätigkeit des Agenten zurückgeführt werden können.

RA Chiara Pezzi, Bereichsleiterin Rechtsberatung, T 0471 310 558, cpezzi@hds-bz.it

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betriebsberatung hds-bz.it/beratung

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Rent to buy Steuerliche Behandlung beim Mietkauf Vertrag Im Herbst 2014 hat der italienische Gesetzgeber den so genannten Mietkauf (Rent to buy) eingeführt. Mit diesem Vertrag räumt der Vermieter/künftige Verkäufer dem Mieter/potenziellen Käufer den Gebrauch der Immobilie und gleichzeitig ein Vorkaufsrecht für die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist ein. Für die Nutzung der Immobilie mit dem Recht, diese käuflich zu erwerben, zahlt der Mieter/potenzielle Käufer Miete; ein Teil davon gilt als Entgelt für die Nutzung der Immobilie, ein anderer Teil gilt als Anzahlung auf den Kaufpreis. Falls der Mieter/künftige Käufer auf sein Recht verzichtet, die zur Nutzung überlassene Immobilie zu kaufen, muss der Vermieter/potenzielle Verkäufer den Anteil der Miete, der im Vertrag als Anzahlung für den späteren Kauf festgelegt wurde, zurückzahlen. Mietkauf-Verträge sind für Wohn- und für gewerbliche Immobilien zulässig und können von Privatpersonen und von Unternehmen abgeschlossen werden. Der Mietkauf-Vertrag muss als öffentliche Urkunde oder als beglaubigte Privaturkunde erstellt und in die Immobilienregister eingetragen werden. Der Vertrag kann für die gesamte Vertragslaufzeit, längstens jedoch für zehn Jahre, gegenüber Dritten durchgesetzt werden.

hdsmagazin #4/15

Steuerliche Regelung Vor Kurzem hat die Agentur der Einnahmen die steuerliche Behandlung der Mietkauf-Verträge – sowohl was die direkten als auch was die indirekten Steuern anbelangt – geregelt. Um die eindeutige steuerliche Zuordnung der Mietzahlungen zu ermöglichen, empfiehlt es sich, den Betrag für die Nutzung der Immobilie und den Teil des Betrags getrennt auszuweisen, der als Anzahlung auf den Verkaufspreis im Fall eines Kaufs vereinbart wird. Außerdem muss eine Unterscheidung gemacht werden, ob der Vermieter/potenzielle Verkäufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.

Mietzins für die Nutzung der Immobilie Dafür gelten die Bestimmungen für Mietverträge: Direkte Steuern Unternehmen Für die Berechnung der Einkommensteuer muss zwischen gewerblichen Immobilien der Katasterkategorien A/10, B, C, D und E, Immobilien für kommerzielle Zwecke und Immobilien für Investitionszwecke unterschieden werden. Wenn ein Unternehmen einen Vertrag unterzeichnet, in dem als Vertragsgegenstand eine Gewerbeimmobilie oder eine Immobilie für kommerzielle Zwecke genannt wird, müssen die für die Nutzung gezahlten Mieteinnahmen in der entsprechenden Buchhaltung ausgewiesen und als Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit besteuert werden. Wenn der Vertrag hingegen für eine Immobilie für Investitionszwecke ausgestellt wird, werden die Mietzahlungen für die Nutzung der Immobilie als Einkünfte


betriebsberatung aus Grund und Boden eingestuft, die nach Abzug der Ausgaben für die ordentliche Instandhaltung, die niemals mehr als 15 Prozent des Mietzinses ausmachen dürfen, besteuert werden. Bezüglich der Wertschöpfungssteuer ist der für die Nutzung der Immobilie gezahlte Betrag gemäß den normalen Regeln der Wertschöpfungssteuer zu versteuern.

Privatpersonen Auch wenn der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Privatperson ist, sind die Mietzinsanteile, die als Anzahlung auf den Kaufpreis gezahlt werden, erst in dem Jahr einkommensteuerpflichtig, in dem die Immobilie tatsächlich an den Mieter/potenziellen Käufer verkauft wird.

Indirekte Steuern Privatpersonen Falls der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Privat-

person ist, unterliegen die für die Nutzung der Immobilie gezahlten Mietbeträge nach Abzug eines Absetzbetrages von 5 Prozent der Einkommensteuer. Der Vermieter kann für diese Mieteinkünfte auch die Ersatzsteuer wählen (cedolare secca). Indirekte Steuern Unternehmen Die Mieteinkünfte des Vermieters/potenziellen Verkäufers zählen in der Regel zu den mehrwertsteuerbefreiten Einkünften, soweit der Vermieter nicht eine Baufirma oder eine Sanierungsfirma ist und sich für die Mehrwertsteuerpflichtigkeit entscheidet. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, auch wenn der Vertragsgegenstand eine Gewerbeimmobilie ist, es sei denn der Vermieter entscheidet sich als Unternehmen für die Mehrwertsteuerpflichtigkeit. Bei Wohnimmobilien ist eine Registersteuer in Höhe von 2 Prozent vorgesehen, soweit nicht der Vermieter/potenzielle Verkäufer für die Anwendung der Mehrwertsteuer optiert hat; in diesem Fall ist eine Registersteuer in fester Höhe von 200 Euro (statt 67 Euro) zu zahlen, weil der Vertrag mit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten Privaturkunde abgeschlossen wird. Für Gewerbeimmobilien fällt immer eine Registersteuer in Höhe von 1 Prozent an.

Unternehmen Der als Anzahlung für den Kaufpreis bezogene Mietzinsanteil wird mehrwertsteuerlich wie die Entgelte für den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien behandelt. Der im Rahmen eines Mietkauf-Vertrags als Akonto auf den Kaufpreis bezogene Anteil des Mietzinses ist daher im Allgemeinen mehrwertsteuerfrei, soweit nicht der Vermieter/potenzielle Verkäufer eine Bau- oder Sanierungsfirma ist, für die die Mehrwertbesteuerung vorgesehen ist, wenn die Immobilien innerhalb von 5 Jahren nach der Fertigstellung oder nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen verkauft werden. Wenn eine Gewerbeimmobilie Gegenstand des Mietkauf-Vertrags ist und der Vermieter ein Unternehmen ist, ist der als Anzahlung auf den Verkaufspreis bezogene Mietzinsanteil mehrwertsteuerfrei, soweit der Vermieter nicht für die Anwendung der Mehrwertsteuer optiert. Wenn der Vermieter der Gewerbeimmobilie eine Bau- oder Sanierungsfirma ist, besteht Mehrwertsteuerpflicht, wenn der Verkauf innerhalb von fünf Jahren ab der Fertigstellung der Arbeiten erfolgt.

Der Mietzinsanteil, der als Entgelt für den späteren Kaufpreis gezahlt wird und der Mehrwertsteuer unterworfen ist (sowohl im Fall von Mehrwertsteuerbefreiung als auch im Fall von Mehrwertsteuerpflicht), unterliegt einer festen Registersteuer in Höhe von 200 Euro.

Privatpersonen Falls der Vermieter/potenzielle Verkäufer auf den Teil

Privatpersonen Falls eine Privatperson, eine Immobilie zur Nutzung

der Mieteinnahmen für die Immobiliennutzung Einkommensteuer zahlt, beträgt die Registersteuer 2 Prozent des Mietzinses. Wenn der Vermieter/potenzielle Verkäufer hingegen für die Ersatzsteuer optiert, entfällt die Registersteuer.

und zum späteren Verkauf abgibt, fällt auf den als Teil des Verkaufspreises gezahlten Mietzins eine Registersteuer in Höhe von 3 Prozent des Gesamtbetrags der vereinbarten Akontozahlungen an.

Mietzins, der als Anzahlung für den etwaigen späteren Kauf gezahlt wird Der Mietkauf-Vertrag sieht neben der Nutzung der Immobilie vor, dass der Eigentümer anschließend zum Verkauf der Immobilie verpflichtet ist; dafür wird ein Teil der Mietzahlungen als Akonto auf den Kaufpreis angerechnet. Aus diesem Grund wird der Anteil des Mietzinses, der als Entgelt für den späteren Verkauf gezahlt wird, steuerlich den Anzahlungen auf den Kaufpreis gleichgestellt.

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Die steuerliche Regelung von Mietkauf-Verträgen ist sehr komplex. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung bei Kauf oder Nichtkauf können bei den zuständigen Beratern im hds eingeholt werden.

Valentina Maggio, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Bereichsleiterin Betriebsberatung, T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it

Direkte Steuern Unternehmen Im Rahmen der Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit werden die Anzahlungen auf den Kaufpreis vom Vermieter/ potenziellen Verkäufer als Schulden gegenüber dem Mieter/potenziellen Käufer verbucht; für die Einkommensteuer sind diese Beträge hingegen erst später beim effektiven Verkauf der Immobilie relevant.

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steuerberatung hds-bz.it/steuern

kos können bis zu einem Betrag von 1291,14 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Der neue Vordruck

730

24 Viele steuerrechtliche Neuerungen.

Die Einnahmenagentur hat den neuen Vordruck 730 genehmigt, der für die Steuererklärung für 2014 verwendet werden muss. Nachfolgend die wichtigsten steuerrechtlichen Neuerungen. Steuerdomizil. Der 1. Jänner wurde als einheitlicher Stichtag zur Bestimmung des Steuerdomizils für die Berechnung der regionalen und kommunalen Einkommensteuerzuschläge festgelegt. Unterhaltsberechtigte Kinder im Ausland. Obligatorische Angabe der Steuerkennzahl. Erhöhung der Einkünfte aus Grundbesitz und aus Landwirtschaft. Die Einkünfte aus landwirtschaftlichen Flächen werden um 15 Prozent erhöht (5 Prozent für Bauern und landwirtschaftliche Unternehmer); für die Vorauszahlung 2015 beträgt die Erhöhung 30 bzw. 10 Prozent. Einkommensteuer-Bonus. Neu ist ein Einkommensteuer-Bonus von 80 Euro monatlich für Arbeitnehmer mit einem Gesamteinkommen bis maximal 26.000 Euro; das Einkommen muss in diesem Fall von der beauftragten Steuerberatungsstelle unter Berücksichtigung aller im Vordruck 730/2015 ausgewiesenen Einkünfte neu berechnet werden.

hdsmagazin #4/15

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen. Der ermäßigte Steuersatz für begünstigte Mietverträge in Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte wurde von 15 auf 10 Prozent reduziert. Wohnimmobilien. Für den Kauf oder den Bau von Wohnimmobilien, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf bzw. der Fertigstellung für eine Gesamtdauer von mindestens acht Jahren vermietet werden sollen, wird eine Reduzierung des Gesamteinkommens in Höhe von 20 Prozent der getragenen Kosten, maximal jedoch von 300.000 Euro, vorgesehen. Dieser Steuervorteil kann in jährlichen Anteilen über einen Zeitraum von acht Jahren geltend gemacht werden. Sozialwohnungen. Mieter von als Erstwohnung genutzten Sozialwohnungen, deren Gesamteinkommen 15.493,71 Euro nicht über­steigt, haben Anspruch auf einen Steuerabzug von 900 Euro; bei einem Gesamteinkommen bis maximal 30.987,41 Euro sinkt der Steuerabzug auf 450 Euro. Versicherungsprämien. Für Versicherungsprämien werden zwei Obergrenzen eingeführt: Versicherungsprämien zur Deckung des Todesfall- oder Invaliditätsrisikos von mindestens 5 Prozent können bis zu einem Betrag von 530 Euro von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden. Versicherungsprämien zur Absicherung des Pflegefallrisi-

Freigebige Geldzuwendungen für gemeinnützige Organisationen und politische Parteien. Die Absetzbeträge wurden von 24 auf 26 Prozent erhöht. Art Bonus. Für freigebige Geldzuwendungen für Kulturzwecke wird ein Steuerguthaben in Höhe von 65 Prozent zuerkannt, das verteilt auf drei Jahre in drei Beträgen in gleicher Höhe geltend gemacht werden kann. Verlängerungen. Steuerabzug von 50 Prozent für Sanierungsarbeiten und für den Kauf von Möbeln und großen Haushaltsgeräten zur Ausstattung von sanierten Immobilien; Steuerabzug von 65 Prozent für die Ausgaben für eine energetische Gebäude­ sanierung sowie für die Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der erdbebensicheren Bauweise und für die Arbeiten an Gebäuden in hoch erdbebengefährdeten Gebieten. Gesamtstaatlicher Gesundheitsdienst. Der obligatorische Beitrag an den gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst, der als Teil der KfzHaftpflichtprämie zu zahlen ist, kann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Abgabemodalitäten und Termine Die Steuerzahler können die Unterlagen für die Erstellung des Vordrucks 730 und des Vordrucks 730-1 für die Wahl der Zweckbestimmung der 8, der 5 und der 2 Promille der Einkommensteuer innerhalb 7. Juli 2015 beim eigenen Steuersubstitut, bei der Steuerberatungsstelle (Caf) oder beim befähigten Steuerberater vorlegen.

Elena Mosna, Steuerberatung, T 0471 310 406 emosna@hds-bz.it


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info arbeit hds-bz.it/arbeit

ct Jobs A s o f Alle In . e onlin

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Mitarbeitende Familienangehörige: die neue Regelung Bis zu welchem Umfang können Arbeitsleistungen als gelegentliche Mitarbeit eingestuft werden? Auch wenn es keine ausdrückliche

Bestimmung über die unentgeltliche Mitarbeit von Familienangehörigen gibt, kann man sich im Handel auf die Bestimmung beziehen, die eine Rentenversicherungspflicht für Inhaber, Familienangehörige und verschwägerte Personen bis zum dritten Grad vorschreibt und die persönlich, regelmäßig und überwiegend im Betrieb mitarbeiten. Das hat das Arbeitsministerium vor Kurzem festgelegt. Gemeinsames Merkmal ist die Gelegentlichkeit: Es muss sich um gelegentliche Leistungen handeln, damit die Rentenversicherungspflicht und somit die Pflicht zur Einzahlung von Beiträgen für die vom Angehörigen unentgeltlich erbrachten Leistungen ausgeschlossen werden können. In den meisten Fällen erfolgt die Mitarbeit im Familienbetrieb aufgrund einer moralischen Verpflichtung ohne jegliche Entgeltzahlung. Damit Arbeitsleistungen als gelegentliche Tätigkeit anerkannt werden, darf diese nicht systematisch und dauerhaft ausgeübt werden. Die Leistungen dürfen also nicht regelmäßig und überwiegend im Rahmen der Unternehmensabläufe erbracht werden. Als gelegentliche Leistungen gilt z. B. die Mitarbeit von Rentnern und von Angehörigen, die eine anderweitige Vollzeitbeschäfti-

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gung haben. In den genannten Fällen kann daher die Mitarbeit des Familienmitglieds als gelegentlich angesehen werden. Das Inspektionspersonal muss eventuell das Gegenteil beweisen und den Nachweis dafür erbringen, dass es sich um eine Arbeitsleistung im engeren Sinne des Wortes handelt. Um die Gewohnheitsmäßigkeit der Leistung festzulegen, beruft sich das Ministerium auf einen Parameter aus dem Handwerk: Demnach gilt eine zeitliche Obergrenze von 90 Tagen – verstanden als Arbeitsleistungen im Umfang von 720 Stunden, die über das ganze Kalenderjahr verteilt erbracht werden – für die Anerkennung als gelegentliche unentgeltliche Leistung. Und zwar für den Fall, bei dem der Familienangehörige verhindert ist, die Arbeiten selbst auszuführen. Der Mitarbeiter muss seine Tätigkeit nicht notwendigerweise anstelle des Betriebsinhabers erbringen. Eine Leistung kann auch unabhängig von der Anwesenheit des Inhabers als gelegentlich anerkannt werden, wenn letzterer anderweitig beschäftigt ist. Ein etwaiger Verstoß gegen diese zeitliche Obergrenze muss vom Inspektionspersonal durch entsprechende Belege oder Zeugenaussagen rigoros nachgewiesen werden. Das Arbeitsministerium hat es als zweckmäßig erachtet, dem Inspektionspersonal praktische Anweisungen zur Versicherungspflicht für Mitarbeiter und zur korrekten Anwendung des Rechts auf Unterbrechung der unternehmerischen Tätigkeit zu erteilen. Als Richtwert wurde in Rücksprache mit der Versicherungsanstalt INAIL festgelegt, dass eine Leistung, die einmal/zweimal in einem Monat erbracht wird, als „zufällig“ angesehen werden kann, unter der Voraussetzung, dass diese Leistungen insgesamt bezogen auf das ganze Jahr nicht mehr als zehn Arbeitstage ergeben. Nur wenn also die Obergrenze von 10 Arbeitstagen überschritten wird, entfällt die Befreiung von der INAIL-Unfallversicherungspflicht. Anders als die Unfallversicherungsanstalt INAIL ist das NISF/ INPS normalerweise eher sehr zurückhaltend in der Anerkennung der Sozialversicherungsbefreiung von gelegentlichen Leistungen. Gegen diese Auslegung gibt es allerdings verschiedene Urteile, denen zufolge für einen Verwandten des Inhabers eines Handelsunternehmens, der nur gelegentlich Anrufe entgegennimmt und Kunden auf die Abwesenheit des Inhabers aufmerksam macht, keine Beitragspflicht besteht. Dieses Urteil legt den Schluss nahe, dass das NISF/INPS – auch wenn Ministerialrundschreiben für das Gericht nicht verbindlich sind – Schwierigkeiten hat, seinen entgegengesetzten Standpunkt vor Gericht durchzusetzen.

Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it


info aktuelles hds-bz.it/sistri-system hds-bz.it/abfallwirtschaft

Achtung vor unlauteren Geschäftspraktiken Kleingedrucktes genau lesen. Zahlreiche Südtiroler Betrie-

be haben in letzter Zeit sowohl ein Formular zur Registrierung in den Gelben Seiten erhalten, als auch Einzahlungsscheine für die Eintragung in das Verzeichnis „Portale multiservizi“, „Ditte italiane operanti in Europa“ oder „Iscrizione al portale web proposta alle ditte iscritte a camera di commercio, industria, agricoltura ed artigianato“ erhalten. Die Einzahlungsscheine erwecken den Eindruck verpflichtend und von der Handelskammer vorgeschrieben zu sein. Dies erfolgt jedoch nicht im Auftrag der Handelskammer Bozen, und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen. Auch das Angebot zur Registrierung in den Gelben Seiten erweckt den Eindruck, seriös und verbindlich zu sein. Die Einschreibung ist jedoch auch in diesem Fall nicht verpflichtend und sollte ignoriert werden.

tionen SISTRI: Sank ab 1. April tiotreten die Sank Mit 1. April 2015 ra t erfolgte Eint nen für die nich ng lu ah erfolgte Einz gung und nicht t af Kr sbeitrages in des SISTRI-Jahre m vo gesetz Nr. 11 (Umwandlungs fen ). Davon betrof 27. Februar 2015 ug en und Erze er sind Unternehm n n Sonderabfälle von gefährliche n. Beschäftigte mit mehr als 10 line. on Weitere Infos

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beratung@hds-bz.it, recht@hds-bz.it

INFO

Jährliche Abfallerklärung fällig Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung einzureichen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso für Händler und Vermittler von Abfällen, Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen. Vor Kurzem wurde der Einheitsvordruck der

jährlichen Abfallerklärung genehmigt. Der Vordruck muss bis zum 30. April 2015 eingereicht werden. Der hds unterstützt seine Mitglieder beim Ausfüllen und Versenden der jährlichen Abfallerklärung.

B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Jänner 2014 – 2015 ist gleich - 0,7 % (75 % = - 0,525). - Veränderung in Bozen Jänner 2014 – 2015 ist gleich + 0,3 % (75 % = + 0,225).

Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,12500.

vursino@hds-bz.it

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