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hdshds magazin #3/26: Design mit Haltung

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Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it

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Kontakt: T 0471 310 308, pr@hds-bz.it

Rentnerinnen und Rentner im Job

Menschen, die sich freiwillig entscheiden, nach dem Pensionsantritt weiterzuarbeiten, sind für Südtirols Wirtschaft eine echte Chance – sie bringen Erfahrung, Verlässlichkeit und Professionalität mit. In Zeiten, in denen viele Unternehmen händeringend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, wäre es ein Fehler, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Arbeitsleben bleiben wollen, sind eine wertvolle Ressource. Sie sichern Know-how, entlasten Teams und helfen, Fachkräftelücken zu schließen. Damit das gelingt, braucht es einen steuerlich attraktiven Rahmen – für die Menschen ebenso wie für die Unternehmen. Wer weiterarbeitet, darf dafür nicht wirtschaftlich bestraft werden.

Zahlen zeigen: Es gibt Potenzial. Ein aktueller Überblick aus Italien unterstreicht den Handlungsbedarf: Laut Fürsorgeinstitut NISF/INPS sind nur 8,5 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten ein Jahr nach dem Pensionsantritt noch beruflich aktiv. Von diesen arbeitenden Pensionierten sind 72 Prozent Männer. Gleichzeitig altert die Erwerbsbevölkerung deutlich: Die Zahl der abhängig Beschäftigten ab 55 Jahren ist in Italien von 1,678 Millionen (2014) auf 3,525 Millionen (2024) gestiegen – also mehr als verdoppelt. Auch insgesamt nahm die Beschäftigung zu: von 14,052 Millionen (2014) auf 17,731 Millionen (2024).

Entwicklung in Südtirol. An einer anderen Zahl lässt sich die Entwicklung sehr gut voraussehen: 2024 sind laut ASTAT/INPS in Südtirol 7333 Personen in Rente gegangen und im Vergleich dazu sind 5861 Personen volljährig geworden – eine Differenz von Minus 1472. Diese Zahl hat sich in den vergangenen vier Jahren verdoppelt: 2020 betrug das Minus noch 737. Der wirtschaftliche Hebel ist enorm: Laut einer Analyse würde es in Italien 20,7 Milliarden Euro zusätzliches BIP bringen, wenn die Beschäftigungsquote der 60-69-Jährigen an den EU-Durchschnitt herangeführt wird.

Für uns ist klar: Der Schlüssel liegt in klaren, einfachen und attraktiven Regeln für den Zuverdienst in der Pension – damit sich Leistung wieder lohnt und Betriebe Rechtssicherheit haben. Wenn Rente und Lohn gemeinsam zu stark belastet werden, wird aus einer Bereitschaft schnell ein Rückzug. Das kann sich weder die Wirtschaft noch der Sozialstaat leisten.

Wir verfolgen die Thematik sehr aufmerksam und werden gemeinsam mit den Südtiroler Parlamentarierinnen und Parlamentariern an Lösungen arbeiten.

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Mehr als Fläche: Räume als Erlebnis

aktuelles

Kassensysteme: Konvention des hds

neues vom NOI

EU: Schlanders gewinnt Einzelhandelspreis

bezirke

hds: neuer Ortsobmann in Meran

fachgruppen

Gastronomie: Sicherheit und Compliance

betriebe informieren

50 Jahre Elektro Rottensteiner

recht und gewerkschaften

Haushalt 2026: neue Regeln kompakt

betriebsberatung

Datenanalysen erkennen

weiterbildung

KI in Marketing und Social Media

steuerberatung

Steuerliche Neuerungen 2026

REDAKTION, VERWALTUNG UND WERBUNG: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it

VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES UND VERANTWORTLICHER

SCHRIFTLEITER: Dott. Mauro

Stoffella (Leiter Stabstelle Medien) REDAKTION: Dott. Sergio Colombi, Manuela Seebacher GRAFISCHES KONZEPT: Gruppe Gut – www.gruppegut.it

GRAFIK: Stefano Hochkofler FOTOS: Adobe Stock, Beyondgreen, effektiv, gettyimages, Handelskammer Bozen/Othmar Seehauser, Karriere Südtirol/Zulupictures, LPA, Shutterstock, Tourismusgenossenschaft Sterzing Pfitsch Freienfeld, Alfred Tschager DRUCKEREI: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen AUFGEGEBEN AM 23. FEBRUAR 2026 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. HERAUSGEBER: inService Coop. – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana 4 10 11 13 17 19 20 21 22 23

TITELBILD: Adobe Stock

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Design mit Haltung

Ladenbau –

Das ist angesagt.

Zeitgemäße Storekonzepte bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Ressourcenschonung, Digitalisierung und Kundenerlebnis –und müssen dabei wirtschaftlich bleiben. International zeigt sich ein klarer Trend: Retail Design wird ökologisch, sozial und digital, ohne an Einzigartigkeit zu verlieren. Und wie stark Nachhaltigkeit zur Basis geworden ist, belegen die 122 Einreichungen aus 30 Ländern zum EuroShop RetailDesign Award 2026, das jährlich in Düsseldorf verliehen wird. Experten bringen es prägnant auf den Punkt: „Umweltbewusstsein ist VorDas

Das Geschäft ist längst mehr als eine Verkaufsfläche. Gerade für kleinere Realitäten im Handel ist die Räumlichkeit entscheidend, denn ein gut geplanter Raum wirkt wie ein zusätzlicher Mitarbeiter: Er erklärt das Angebot, führt Besucher intuitiv und schafft Atmosphäre für Kundinnen und Kunden – und gleichzeitig ein Umfeld, das ergonomisch, angenehm und identitätsstiftend ist, damit Mitarbeitende gerne bleiben.

aussetzung für zeitgemäßen Einzelhandel.“ Aus diesen internationalen Beispielen lassen sich konkrete Leitplanken ableiten – auch für Südtirols Handel, für Planer und Einrichter, die mit begrenzten Budgets maximale Wirkung erzielen wollen.

Materialien erzählen Werte

Holz bleibt das Symbol nachhaltigen Bauens – warm, vielseitig, emotional aufgeladen und international beliebt. Doch die neue Designsprache geht weiter: Recycelte Baustoffe, Second-Life-Materialien, lokale Ressourcen und nachwachsende Rohstoffe prägen viele aktuelle Konzepte. Selbst Kunststoff erlebt ein Revival, allerdings als wiederverwertetes Element, zum Beispiel aus Verpackungsabfällen oder Textilresten. Reizvoll ist die Ästhetik zwischen Wohnlichkeit und Urbanität: warme, natürliche Oberflächen treffen auf rohe, industrielle Materialien – ein Mix aus Handwerk und High-Tech, der modern wirkt und trotzdem „echt“ bleibt.

Für kleine Geschäfte liegt hier ein doppelter Nutzen. Regional beschaffte Materialien verkürzen Lieferwege, stärken lokale Betriebe und erleichtern Wartung und Reparatur. Gleichzeitig steigt die Glaubwürdigkeit: Wer sichtbar nachhaltig gestaltet, macht Haltung erlebbar. Das wirkt auch nach innen. Angenehme Haptik, gute Akustik, stimmige Beleuchtung und klar strukturierte Oberflächen verbessern den Arbeitsalltag – und damit Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung. Besonders wirksam sind modulare Lösungen: Regale, Tische und Präsentationselemente, die sich umstellen, ergänzen oder reparieren lassen, schützen Ressourcen und erhöhen die Alltagstauglichkeit.

Erlebnis statt nur Produkt Immer mehr Geschäfte werden zu Erlebnisräumen sowie Begegnungsorten und ergänzen das Sortiment. Der Laden wird zum sozialen Treffpunkt – und damit zu einem Ort, den man besucht, auch ohne „dringend“ etwas kaufen zu müssen. Ganz im Sinne eines dynamischen, wandelbaren Handels. Das ist für den lokalen Handel besonders attraktiv. Ein kleiner Shop muss nicht alles bieten, aber er kann etwas bieten, das online nicht kopierbar ist: Nähe, Austausch und menschliche Kompetenz. Entscheidend ist die Planung der Abläufe: Wo entsteht Stau? Wo braucht es Ruhe? Wo ist Beratung sinnvoll? Gute Zonierung reduziert Stress im

Team, schafft Übersicht und macht Arbeit planbarer. Wer etwa eine kleine Beratungsnische, einen Workshop-Tisch oder eine „Probier-Zone“ integriert, wertet den Service auf – und gibt Mitarbeitenden klare Bühnen, auf denen Beratung wirklich wirken kann.

Technik mit Sinn

Digitale Tools gehören inzwischen zu vielen neuen Storekonzepten – aber nicht als Selbstzweck. Interaktive Spiegel, KI-basierte Styling-Beratung oder smarte Teststationen funktionieren dann gut, wenn sie echten Mehrwert liefern und nicht überfordern. Die besten Beispiele kombinieren High-Tech mit High-Touch: Technik übernimmt Routine wie etwa Information, Verfügbarkeit oder Personalisierung, Menschen schaffen Beziehung, Vertrauen und Gefühl. Für kleinere Betriebe gilt: lieber wenige, zuverlässige Tools als ein Technik-Feuerwerk. Digitale Preisschilder können Pflegeaufwand reduzieren, Terminbuchung glättet Spitzenzeiten, Click-&-Collect verbindet Kanäle, ein kompaktes CRM stärkt Stammkundschaft. Mindestens so wichtig ist der Nutzen nach innen: intuitive Kassensysteme, gute Warenwirtschaft, digitale Checklisten und klare Back-Office-Wege entlasten das Team. Das erhöht die Arbeitsplatzattraktivität, weil weniger Zeit in Suchen, Nachfragen und Improvisation verloren geht – und mehr Zeit für das bleibt, was Handel ausmacht: Kontakt und Beratung.

5,8

Milliarden Billig-Pakete

Das ist Rekord: Die Zahl der Billig-Pakete, die in die EU geliefert werden, kletterte 2025 auf 5,8 Milliarden – ein Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die EU-Kommission laut internationaler Nachrichtenagentur Reuters mitteilte. Onlinegiganten und Plattformen aus Fernost wie Temu und Shein profitierten von der Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro, die Direktlieferungen aus China nach wie vor begünstigt. Ab Juli wird die EU eine

Lokalität als neuer Luxus

Im Zeitalter globaler Austauschbarkeit wird lokale Identität zum neuen Luxus. Der so genannte „Sense of Place“ – das Gefühl, wirklich da zu sein – gewinnt, weil er Vertrauen schafft. Geschäfte inszenieren sich als Botschafter ihrer Stadt, ihres Ortes, ihrer Gemeinde und Kultur: über regionale Baustoffe, lokale Kunst, ortstypische Architektur-Elemente oder die Zusammenarbeit mit kleinen Produzenten. Nahbarkeit wird zum Differenzierungsmerkmal: Wer authentisch auftritt, schafft Vertrauen.

Für Südtirol ist das eine Steilvorlage. Handwerk, Qualität, Mehrsprachigkeit, alpine Moderne – diese Elemente lassen sich subtil und zeitgemäß übersetzen. Ein stimmiges lokales Konzept wirkt doppelt: Kunden fühlen sich verstanden, Mitarbeitende arbeiten

Fortsetzung auf Seite 6

Gebühr von drei Euro pro Paket erheben, langfristig soll die Befreiung komplett fallen. Die Kommission schätzt außerdem, dass rund 65 Prozent der Sendungen absichtlich unterbewertet sind.

Keine Frage: Weitere Maßnahmen sind absolut notwendig.

Mauro Stoffella, Leiter der Stabstelle Medien mstoffella@hds-bz.it

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in einem Umfeld, auf das sie stolz sein können. Identität im Raum hilft zudem beim Recruiting: Wer den Shop betritt, spürt sofort, wofür der Betrieb steht – und ob man dort gerne Teil des Teams wäre.

Gemeinsame Werte, neue Erwartungen

Über alle Kategorien hinweg zeigt sich, dass Kundinnen und Kunden Sinn suchen und nicht nur Stil. Besonders bei Lebensmitteln und Beauty sind Nachhaltigkeit, Transparenz und Verantwortung längst StandardErwartung. Geschäfte reagieren darauf zum Beispiel mit offenen Produktionsprozessen, Clean-Label-Konzepten (also das Bewerben von Lebensmitteln mit Hinweis auf die Nichtverwendung bestimmter Zutaten, wie beispielsweise Zusatzstoffe oder Aromen), biologischer Qualität und minimalistischer Verpackung.

Auch im Mode-Handel dominieren langlebige Materialien, reparaturfreundliche Produkte und zirkuläre Modelle. Secondhand, Verleih und kreative Wiederverwertung (Upcycling) sind Teil eines wachsenden Mindsets für mehr Konsumbewusstsein – und können im Laden räumlich sichtbar gemacht werden, etwa durch Reparatur-Services, Rücknahme-Stationen oder klar ausgewiesene „Second Life“-Bereiche.

Mitarbeitende einbinden

Wenn es bei Ladenbau oder Einrichtung etwa darum geht, Materialien auszuwählen, neue Zonen zu schaffen, Wege, Licht oder Akustik zu verbessern oder digitale Tools zu testen, dann lohnt es sich, die Mitarbeitenden früh in die Planung einzubeziehen. Sie kennen die Engpässe im Tagesgeschäft –vom Stauraum über Laufwege bis zur blend-

freien Beleuchtung – und fühlen sich durch Mitgestaltung stärker verbunden. Das Ergebnis sind Lösungen, die gleichzeitig kundenfreundlich und teamtauglich sind.

Retail Design ist damit keine reine Gestaltungsfrage, sondern Strategie: Es verbindet Nachhaltigkeit mit Erlebnis, Technologie mit Menschlichkeit und Marke mit Ort. Wer das Geschäft als Bühne für Kundenerlebnis und gleichzeitig als attraktiven Arbeitsplatz begreift, schafft die beste Grundlage für langfristigen Erfolg – auch in kleinen, lokalen Handelsrealitäten.

Südtirols Lieblingsgeschäft 2026

Jetzt noch bis Ende Februar anmelden. Die Initiative des hds „Mein Lieblingsgeschäft“ geht in die nächste Phase. Noch bis zum 27. Februar haben Südtiroler Nahversorgungsgeschäfte die Möglichkeit, sich kostenlos für die Wahl zu „Südtirols Lieblingsgeschäft 2026“ zu registrieren. Ab dem 10. März startet die öffentliche Abstimmung auf lieblingsgeschaeft.it. Alle teilnehmenden Betriebe sind dort sichtbar und können über einen Zeitraum von sechs Wochen einmal täglich von der Bevölkerung unterstützt werden. Gleichzeitig haben alle Abstimmenden die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilzunehmen.

Mit der Aktion möchte der Wirtschaftsverband hds – unterstützt von der Autonomen Provinz Bozen und unter der Schirmherrschaft von Landesrat Marco Galateo – auf die Bedeutung der Nahversorgung für Lebensqualität, lebendige Ortszentren und die Gemeinschaft aufmerksam machen.

mstoffella@hds-bz.it

Registrierungundweitere Informationen: lieblingsgeschaeft.it

Über 1000

Follower

hds-TikTok knackt Meilenstein! Die TikTok-Seite des hds hat Anfang dieses Jahres die Marke von 1000 Followern überschritten. Dieses großartige Ergebnis zeigt das große Interesse an den Aktivitäten, Initiativen und Themen des Wirtschaftsverbandes. Die Community wächst stetig – ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, Partner und Unterstützer für ihr Vertrauen und Engagement! Mit informativen Beiträgen, spannenden Einblicken und aktuellen News bleibt das Profil – gemeinsam mit den anderen Social-Media-Kanälen des hds – ein starkes digitales Bindeglied zwischen Verband und Öffentlichkeit. Noch nicht dabei? Folgen Sie dem hds auf Facebook, Instagram, YouTube, X, LinkedIn und TikTok!

Verbundenheit in schweren Stunden

Der hds trauert. Der Wirtschaftsverband hds trauert um zwei prägende Unternehmerpersönlichkeiten, die über viele Jahre hinweg Verantwortung für Wirtschaft, Handel und Gesellschaft in Südtirol übernommen haben. Mit dem Tod des ehemaligen hdsVizepräsidenten Mauro Pellegrini sowie von Benedikt Gramm verliert der Verband zwei Menschen, die den hds und die Südtiroler Wirtschaft mit Engagement, Weitblick und persönlichem Einsatz nachhaltig mitgestaltet haben. Beide Todesfälle berühren den hds auch in besonderer Nähe: Die Söhne der Verstorbenen, Sandro Pellegrini und Werner Gramm, sind im Exekutivausschuss des Verbandes engagiert und tragen heute Verantwortung für jene Werte, für die ihre Väter über viele Jahre eingestanden sind. In diesen Tagen gilt die Anteilnahme des hds in erster Linie den Familien. Der Wirtschaftsverband trauert mit ihnen und verneigt sich zugleich vor dem Lebenswerk zweier Unternehmerpersönlichkeiten, die den hds und die Südtiroler Wirtschaft nachhaltig geprägt haben.

MAURO PELLEGRINI prägte über Jahrzehnte das Südtiroler Bäckerhandwerk und den Handel. Er führte die Bäckerei Lemayr GmbH in Bozen, baute Produktionsstätten und Verkaufsnetze in Südtirol und Norditalien aus und initiierte Beteiligungen an weiteren Gesellschaften, darunter Partner GmbH und Alpigusto GmbH. Unter seiner Leitung wuchs das Unternehmen auf über 120 Mitarbeiter und mehr als 40 Verkaufsstellen. Pellegrini stand für Innovation, zukunftsorientierte Unternehmensführung und eine starke Interessenvertretung im Handels- und Bäckerwesen. Für sein Engagement wurde er 2011 mit der Goldenen Ehrennadel des hds ausgezeichnet.

BENEDIKT GRAMM war über Jahrzehnte eine prägende Unternehmerpersönlichkeit des Südtiroler Handels. Er baute das Familienunternehmen Gramm Ag in Bozen auf, das Lebensmittel aus Europa importierte und Filialen in Norditalien eröffnete. Gramm engagierte sich stark für wirtschaftliche Entwicklung, Handelsförderung und Bildungseinrichtungen in Südtirol und übernahm zahlreiche Mandate in Handelskammern, Wirtschaftsorganisationen und öffentlichen Gremien. Für sein außergewöhnliches Engagement wurde er mit nationalen und internationalen Ehrungen ausgezeichnet, darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich und der Titel „Commendatore“ der Republik Italien. Sein außergewöhnlicher Einsatz zum Wohle des Handels wurde vom hds unter anderem im Jahr 2012 mit der Goldenen Ehrennadel gewürdigt.

Mit dem Verlust von Mauro Pellegrini und Benedikt Gramm verliert der hds zwei Persönlichkeiten, deren Lebenswerk und Engagement für Handel und Wirtschaft in Südtirol Maßstäbe gesetzt haben.

Generationenwechsel und Betriebsnachfolge

Eine große Herausforderung. Der Handel und somit auch die Nahversorgung sind im Wandel – aber sie bleiben ein Schlüssel für lebendige Orte. „Wer heute über attraktive Dörfer und Stadtviertel, Lebensqualität sowie soziale Teilhabe spricht, muss vor allem die Nahversorgung mitdenken. Sie ist wirtschaftliche Infrastruktur und sozialer Kitt zugleich“, betont hds-Präsident Philipp Moser.

Druck nimmt zu – und trifft die Kleinen zuerst In den kommenden Jahren wird die Nahversorgung stärker gefordert sein: Preissensibilität, Onlinehandel, großflächige Formate in den Zentren, steigende Energie- und Personalkosten sowie wachsende Bürokratie setzen Betriebe mit knappen Margen unter Druck. Gleichzeitig wird die Nachfolgefrage drängender. Viele Inhaberinnen und Inhaber stehen vor dem Generationswechsel, nicht überall findet sich jemand, der unternehmerische, aber auch gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Hinzu kommt der demografische Wandel: Südtirol wird älter, die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt. Das wirkt sich direkt auf Personal, Öffnungszeiten und Betriebsorganisation aus – erhöht aber gleichzeitig die Bedeutung kurzer Wege. „Wer weniger mobil ist oder bewusst Auto-Fahrten reduzieren will, braucht ein Angebot im Ort. Nahversorgung ist auch Klimaschutz – durch weniger Verkehr, kurze Lieferketten und regionale Wertschöpfung“, unterstreicht Moser.

Selbstbedienungsläden als Lösung?

„Beobachten wir die Entwicklungen in Deutschland oder Österreich, so sehen wir, dass viele Orte und sogar Territorien ‚unterversorgt‘ sind, weil es einfach keine Geschäfte mehr gibt“, so Moser. Vielerorts geht dort die Entwicklung hin zu vollautomatischen, modernen Selbstbedienungsläden - 24/7 zugängliche Dorfläden in Containerform, teils cashless, mit Touchscreen und App, barrierefrei, energieeffizient und mit Schwerpunkt auf regionalen Produkten. Auch in Südtirol wird einzeln begonnen, über diese Form der Nahversorgung nachzudenken – wie etwa aktuell in Enneberg oder in Latsch. Solche Modelle können dort eine Brücke schlagen, wo etwa Personalverfügbarkeit oder Nachfolgefragen an Grenzen stoßen.

Aber für Philipp Moser steht eines absolut fest: „Diese Konzepte sind kein Ersatz für den klassischen Nahversorger – sie können eine wichtige Ergänzung sein. Sie zeigen, wie wir Versorgung auch unter veränderten Rahmenbedingungen sichern können, ohne die Grundidee der Nähe zu verlieren. Natürlich tut es weh, wenn da-

mit die soziale Komponente der Nahversorgung verloren geht. Von daher ist vorerst alles daran zu setzen, dass unser heutiges Modell der Nahversorgung erhalten bleibt“, so Moser.

Förderung ja – entscheidend ist das Bewusstsein

„Eine flächendeckende Nahversorgung fällt nicht vom Himmel“, sagt Moser. „Die aktuelle öffentliche Unterstützung von Land und Gemeinden ist richtig und absolut notwendig – etwa für Eröffnung, Erhalt und Digitalisierung. Aber Förderung allein kann den Dorfladen nicht ersetzen. Entscheidend ist das Bewusstsein: Jeder Einkauf ist eine Entscheidung darüber, wie unser Dorf und unser Stadtviertel morgen aussehen.“

Unser Auftrag

Als hds setzen wir uns dafür ein, dass Klein- und Familienbetriebe die Werkzeuge bekommen, um ihre Rolle auch künftig zu erfüllen – mit Beratung, Weiterbildung, politischer Interessenvertretung und konkreter Unterstützung von Förderanträgen bis zu Digitalisierungsprojekten.

Philipp Moser, Präsident hds

Symposium: Generationsübernahme im Familienunternehmen

Unter dem Motto „Brücken bauen“ bietet das Symposium die Möglichkeit, Strategien, Erfahrungen und bewährte Praktiken rund um den Übergabeprozess zu erkunden. Ziel ist es, voneinander zu lernen und gemeinsam passende Wege für eine erfolgreiche Nachfolge zu entwickeln. Das Symposium findet im Bildungszentrum Haus der Familie in Oberbozen am Montag, 9. März, von 09:00 bis 17:00 Uhr statt.

Zur Anmeldung •

Die Zertifikatsverleihung würdigt Arbeitgeber mit Vorbildwirkung.

Arbeitgeber mit Vorbildwirkung

Audit familieundberuf. Im November wurden im Merkantilgebäude in Bozen die Zertifikate des audit familieundberuf an 30 Südtiroler Arbeitgeber übergeben, die familien- und lebenphasenorientierte Unternehmenspolitik aktiv umsetzen. Handelskammerpräsident Michl Ebner betonte die Bedeutung familienfreundlicher Maßnahmen für die Attraktivität von Unternehmen und die Vereinbarkeit von Beruf und Fami-

lie: „Arbeitgeber, die sich auf diesem Weg begleiten lassen, übernehmen eine wichtige Rolle als Vorbilder.“

2025 haben 9 hds-Mitglieder eine Stufe des Zertifizierungsprozesses abgeschlossen:

• Jugenddienst Dekanat Bruneck, Bruneck

• Eltern-Kind-Zentrum Bruneck VFG, Bruneck

• Förderfactory GmbH, Vahrn

• Freie Universität Bozen, Bozen

• HOKU GmbH, Toblach

Gemeinsam sind wir stark!

Berufsbildung und hds. Anfang Dezember wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesberufsschule Einaudi in Bozen und dem hds unterzeichnet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken und den Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt weiter zu fördern.

Eckpunkte Kooperationsvereinbarung

Rund 700 Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule für Handel, Tourismus und Dienstleistungen absolvieren jedes Jahr ein Betriebspraktikum. Ein entscheidender Baustein im Rahmen des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt, der einem klar definierten erfolgreichen Kreislauf folgt. Gemeinsame Bildungswege, Praktika in Mitgliedsbetrieben, Berufsorientierung, zielgerichtete Seminare und Workshops mit Fach-

expertinnen und -experten des Sektors und auch ein erstes wichtiges Ergebnis: der vierjährige Ausbildungsgang „Techniker/-in für digitale Innovation – iDtech“, der im September 2026 startet. Dies sind die Eckpunkte der Vereinbarung.

Kooperation mit der Wirtschaft „Diese Vereinbarung bestätigt die Ausrichtung der Schule mit den Wirtschaftsakteuren eng zusammenzuarbeiten, um den Berufseinstieg der Schülerinnen und Schüler zu fördern“, betont Berufsschuldirektorin Nicoletta Rizzoli. hds-Präsident Philipp Moser unterstreicht den Wert der Initiative: „Neben dem iDtech-Kurs gibt es Aktivitäten zur Förderung und Orientierung, darunter Betriebsbesichtigungen, ein SpeedDating zwischen den Mitgliedsbetrieben und den Schülerinnen und Schülern sowie erstmals im Bereich Retail die Teilnahme an den WorldSkills 2025“.

• Hotel CampingPark Steiner –Steinerhof KG, Leifers

• Kurverwaltung Meran, Meran

• Limitis GmbH, Meran

• Pompadour Tè GmbH, Bozen

Der hds gratuliert und wünscht weiterhin viel Erfolg bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen.

Wertvolle Zusammenarbeit

Der Landesrat für wirtschaftliche Entwicklung, Marco Galateo, hob den Wert der Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen hervor und erinnerte daran, dass diese Initiative vollkommen in die strategischen Entscheidungen passt, die die LBS seit einiger Zeit im Zeichen der Innovation und der Aufmerksamkeit für neue Berufsbilder und Arbeitsszenarien im lokalen Kontext verfolgt.

Die Direktorin der LBS Einaudi, Nicoletta Rizzoli, und hds-Präsident Philipp Moser unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Einrichtungen.

AlleKonventionen: hds-bz.it/ konventionen

Moderne Kassensysteme

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt die gesetzliche Verpflichtung, elektronische Registrierkassen mit Kartenzahlungsterminals (POS) zu vernetzen. Dabei handelt es sich um eine technische Anpassung, die nicht zwingend den Austausch bestehender Systeme erfordert, sondern die digitale Integration von Kassen- und Zahlungslösungen betrifft. Der hds unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung dieser Anforderungen und bietet im Rahmen zweier Konventionen moderne, gesetzeskonforme und zukunftsorientierte Kassensysteme zu vorteilhaften Konditionen an.

Konventionspartner MIMA

Zuverlässige Technologie, maßgeschneiderte Lösungen, zukunftsorientierte Vision –MIMA ist der Technologiepartner für Unternehmen, die ihre Verkaufsprozesse auf einfache, sichere und effiziente Weise digitalisieren möchten.

Von der Lieferung elektronischer Registrierkassen und Fiskaldruckern für integrierte Systeme bis hin zu Komplettlösungen für den Einzelhandel und die Gastronomie begleitet MIMA Unternehmen bei der täglichen Verwaltung ihrer Verkaufsstellen. Das Angebot wird durch elektronische Regaletiketten, SIAE- und Ticketing-Systeme sowie innovative Technologien ergänzt, die zur Verbesserung der Organisation, des Kundenerlebnisses und der Betriebsleistung entwickelt wurden.

Ihr Kontakt: marketing@mima.it, WhatsApp Business 0471 920 074, mima.it

Hintergrundmusik im Betrieb:

Das müssen Sie ab 2026 wissen

Wenn Sie in Ihrem Geschäft, Restaurant, Bar, Friseursalon oder Kosmetikstudio Hintergrundmusik abspielen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, zwei Arten von Gebühren zu zahlen:

• Für Urheberrechte (SIAE): Diese sichern die Vergütung der Autoren, Komponisten und Texter von Musikwerken.

• Für verwandte Schutzrechte (SCF): Diese gewährleisten die Vergütung der Musikproduzenten und ausübenden Künstler. Die Zahlung nur einer Gebühr reicht nicht aus, um in Ordnung zu sein.

Wie erfolgt die Zahlung?

Ab 2026 übernimmt SIAE – im Auftrag von SCF und Nuovo IMAIE – auch die Einhebung der verwandten Schutzrechte. Die Zahlung kann direkt bei SIAE erfolgen oder über zwei getrennte Zahlscheine (MAV), die von SIAE übermittelt werden.

Konventionstarife

hds-Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 ordnungsgemäß bezahlt haben, können die Konventionstarife in Anspruch nehmen. Diese sehen einen Preisnachlass

Konventionspartner PSC Solutions

Die angebotenen Lösungen umfassen elektronische Registrierkassen und Kassensysteme, die sowohl für stationäre Verkaufsstellen als auch für den Wanderhandel geeignet sind. Die Systeme ermöglichen die digitale Vernetzung von Registrierkasse und POS, ohne dass eine physische Kabelverbindung erforderlich ist, und sorgen für eine einfache und strukturierte Abwicklung von Verkauf und Zahlung.

Als hds-Mitglied profitieren Sie von besonders vorteilhaften Konditionen sowie von einer großen Auswahl an unterschiedlichen Kassensystemen – sowohl für den stationären Einsatz als auch für den Wanderhandel. Darüber hinaus stehen passende Lösungen für verschiedene Betriebstypen und Einsatzbereiche zur Verfügung. Je nach Produkt sind außerdem umfassende Leistungen wie Installation, Aktivierung und eine persönliche Einweisung inbegriffen.

Ihr Kontakt: info@psc.bz.it, T 0471 505 505, psc.bz.it

von rund 15 Prozent auf die SIAE-Gebühren sowie 30 Prozent auf die SCF-Gebühren vor, sofern die jeweiligen Beträge fristgerecht bezahlt werden.

Zahlungsfristen

• Urheberrechte: Zahlung bis 28. Februar 2026

• Verwandte Schutzrechte: Zahlung bis 31. Mai 2026

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns einfach eine EMail an konventionen@hds-bz.it.

Bei der Preisverleihung:

Schlanders gewinnt

EU-Einzelhandelspreis

Ein großer Erfolg für Südtirol. Schlanders hat am 28. Jänner 2026 den europäischen Wettbewerb „European Capitals of Small Retail (ECoSR) 2026“ in der Kategorie Kleinstädte gewonnen. Bürgermeisterin Christine Kaaserer und die Vinschger Delegation nahmen den Preis in Brüssel von der EU-Kommission entgegen.

„Der Sieg ist ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Kaufleute, Gastronomie und Dienstleister“, so hds-Bezirksleiter Aaron Pircher. Schlanders gilt als Zentrum regionaler Nahversorgung mit lebendiger Fußgängerzone, zahlreichen Fachgeschäften, Cafés, Dienstleistern und Pop-up-Konzepten. Nachhaltige Mobilität, Slow Shopping, Digitalisierung und ein starkes Vereinsleben tragen zur Attraktivität des Ortes bei.

Im Finale setzte sich Schlanders gegen Makarska (Kroatien) und Silla (Spanien) durch. Präsentiert wurden Strategien für nachhaltige Ortsentwicklung, Nachfolge von Traditionsunternehmen und digitale Angebote wie die hds-App MIAr. „Mit dieser Auszeichnung wird Schlanders zum europäischen Reallabor für Einzelhandel im ländlichen Raum“, betont Thomas Schuster von der Eisdiele Ortler. Der von der EU initiierte Wettbewerb zeichnet Städte aus, die den lokalen Einzelhandel, nachhaltige Ortsentwicklung und Lebensqualität fördern. Schlanders überzeugte insbesondere durch regionale Nahversorgung, nachhaltige Mobilität, lebendigen Ortskern und die Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft. Initiator der Teilnahme war die hds-Ortsgruppe Schlanders, Träger die Gemeinde, Umsetzung und Leitung die Plattform BASIS Vinschgau Venosta, unterstützt von HGV und Tourismusverein. Nun gilt es, die vorgestellten Maßnahmen umzusetzen und alle Stakeholder einzubinden.

Move to Cargo: autofrei einkaufen in Meran

Einkaufen in der Stadt – am liebsten lokal, bequem und ohne Auto. Doch wie kommen schwere Einkäufe nach Hause? Move to Cargo zeigt seit Jänner 2024, wie nachhaltige Logistik in Meran funktionieren kann: leise, emissionsfrei und alltagstauglich.

Bis Juni 2026 können Meranerinnen und Meraner verschiedene Angebote testen – von Lastenrädern bis zum Fahrrad-Lieferservice. Ziel ist es, neue Wege des städtischen Einkaufs zu erproben und den Autoverkehr zu reduzieren.

Mitmachen und gewinnen

Aktuell wird Move to Cargo über Videos in den sozialen Medien neu beworben. Nutzerinnen und Nutzer teilen dabei ihre Erfahrungen mit den Angeboten.

Mitmachen lohnt sich: Wer das Projekt testet und an der Umfrage teilnimmt, kann bei der Verlosung am 31. März 2026 eine FahrradMystery-Box im Wert von 50 Euro gewinnen. Denn jede Rückmeldung hilft, nachhaltige Mobilität in Meran weiterzuentwickeln.

Ein gemeinsames Projekt

Move to Cargo ist eine Initiative der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG im Auftrag des Landes Südtirol und wird gemeinsam mit der Sozialgenossenschaft independent L., dem hds und der Stadtgemeinde Meran umgesetzt. Unterstützt wird das Projekt von zahlreichen lokalen hds-Mitgliedsbetrieben, darunter Biokistl Südtirol GmbH, Klamotte – Vintage & Second Hand, Naturalia – Der Biomarkt, Papin Sport GmbH, Tabaccheria Pfitscher J. Ellmenreich, Alte Mühle – Buchhandlung, Artiana, Edelweiss – Tiroler Mode, Forno, Obst und Gemüse Maximilian Pichler und Pur Südtirol. Das Projekt ist Teil von SuCoLo – Sustainable Customer Logistics und läuft bis Juni 2026.

Zum Projekt •

KONTAKT IM hds

Martin Stampfer, Bereichsleiter NOI Kompetenzzentrum, T 0471 310 511, mstampfer@hds-bz.it

v. l. Aaron Pircher, Hannes Götsch (BASIS Vinschgau), Thomas Schuster, BM Christine Kaaserer und Carlo Masoletti, Vizepräsident des gesamtstaatlichen Dachverbandes Confcommercio.

V. l. Philipp Moser, Präsident hds, Julia Messner, Ortsobfrau hds Kaltern, Lorenz Ebner, Bürgermeister Eppan, Patrick Peruzzo, Bezirkspräsident hds Bozen Land, Christoph Pillon, Bürgermeister Kaltern, Angela Pugliese, Gewinnerin des Hauptpreises Mercedes CLA 250+ Advanced und Landesrat Marco Galateo.

ÜBERETSCH

40 Jahre „Das Große Los“

Lokal verwurzelt, nachhaltig getragen, gemeinschaftlich gefeiert. Mit der feierlichen Endveranstaltung ist die 40. Ausgabe von „Das Große Los“ erfolgreich zu Ende gegangen. Was vor vier Jahrzehnten als Initiative zur Stärkung des lokalen Handels begann, ist heute ein fester Bestandteil der Vorweihnachtszeit im Überetsch – getragen von Betrieben, Institutionen und der engagierten Gemeinschaft.

Zum Jubiläum wurden bewusst neue Akzente gesetzt: ein eigens produzierter Weihnachtssong, der Überetscher Weihnachtszug – ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinden Eppan und Kaltern – sowie die Teddybären der Lebenshilfe und das Projekt „40 Jahre – viele Stimmen“, das Erinnerungen und persönliche Eindrücke rund um die Initiative sammelte. Dank der Einnahmen aus dem Weihnachtszug und der freiwilligen Spenden rund um die Teddybären konnte den Vereinen Lebens-

hilfe Südtirol und „Il Sorriso – Das Lächeln“ ein Spendenscheck überreicht werden. Damit zeigte sich einmal mehr, wie lokale Wirtschaftskraft in gesellschaftlichen Mehrwert verwandelt werden kann.

Vier Jahrzehnte „Das Große Los“ stehen für Beständigkeit, Nachhaltigkeit und gelebte Zusammenarbeit zwischen Handel, Dienstleistern, Gemeinden und Institutionen. Wie es bei der Endveranstaltung treffend formuliert wurde: lokal – nachhaltig – persönlich –und auch legendär.

RITTEN

Strahlende Gesichter bei Preisübergabe

Glücklicher Gewinner: Andreas Treibenreif freut sich über den Hauptpreis des Rittner GlücksZugs 2025 – eine Woche im Adler Spa Resort Sicilia für zwei Personen.

Rittner Glückszug 2025. Jubel, Vorfreude und glänzende Augen: So zeigte sich das Dorfzentrum von Klobenstein im Jänner bei der feierlichen Preisübergabe des 15. Rittner GlücksZugs. Die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner nahmen ihre Preise persönlich entgegen – begleitet von den teilnehmenden Betrieben, Sponsoren und zahlreichen Ehrengästen. Der beliebte Rittner GlücksZug endete wie jedes Jahr pünktlich am 24. Dezember. Besonderheit 2025: Zwei Ziehungen, die in der Handelskammer Bozen stattfanden. Anfang Dezember durften sich fünfzehn Teilnehmende über monni CARD-Wertgutscheine freuen. Ende Dezember folgte die zweite Ziehung – aus fast 25.000 Teilnahmelosen wurden 49 Gewinnerinnen und Gewinner gezogen.

hds-Ortsobmann Gerhard Prantner (1. v. r.) zeigte sich begeistert von der hohen Beteiligung. Gemeinsam mit Alexander Öhler (2. v. r.), Präsident des Wirtschaftsausschusses Ritten, hob er die Bedeutung regionaler Wirtschaftskreisläufe hervor: „Die große Teilnahme zeigt einmal mehr, wie wichtig eine funktionierende Nahversorgung für unsere Betriebe und die lokale Gemeinschaft ist.“

Die Preisübergabe selbst wurde von einem Umtrunk begleitet und musikalisch von der Musikkapelle Lengmoos untermalt. „Ein besonderer Dank gilt allen Sponsoren und den teilnehmenden Betrieben, die diese Initiative möglich machen“, sagt Öhler abschließend. Der hds gratuliert zum Erfolg!

Rizzi folgt auf Ellmenreich

Neue Führung beim hds Meran. Bei der jüngsten Ortsausschusssitzung hat Joachim Ellmenreich (l. im Bild) aus beruflichen und privaten Gründen seinen Rücktritt als Ortsobmann des hds in Meran mitgeteilt. Mit seinem Engagement hat Ellmenreich in den vergangenen Jahren wichtige Impulse gesetzt und zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht. „Er hat viel geleistet, groß war sein Einsatz – das Team steht gut da“, wurde im Ortsausschuss betont.

Im Zuge der Sitzung wurde Fabio Rizzi (r.), bisher Vize-Ortsobmann, einstimmig zum neuen Ortsobmann gewählt. Rizzi dankte für das Vertrauen und kündigte an, die Arbeit im Sinne einer starken Meraner Wirtschaft konsequent fortzuführen. Als seinen Stellvertreter hat Rizzi Josef Insam benannt.

Der hds Meran bedankt sich bei Joachim Ellmenreich für seinen langjährigen Einsatz und wünscht der neuen Ortsführung viel Erfolg für die kommenden Aufgaben.

LEIFERS

Abschied von Igor Guerzoni

wzorzi@hds-bz.it

Der hds überreicht zum Abschied eine Treueurkunde und Blumen: v. l. Ortsobfrau Raffaella Defant, Igor Guerzoni mit seiner Gattin Enrica sowie die beiden Ortsausschussmitglieder Paola Galvan und Irene Anesi.

hds wünscht alles Gute für die Zukunft. Nach 19 Jahren geht in Leifers eine Ära zu Ende: Im Dezember hat Igor Guerzoni seinen Lebensmittel- und Gastronomiebetrieb „Da Guerzo“ in der Unterbergstraße an zwei junge Inder übergeben. Für viele im Viertel war sein Geschäft weit mehr als ein Ort zum Einkaufen – es war ein Treffpunkt, ein Stück Heimat und ein Zentrum für soziales Engagement.

Guerzoni prägte das Viertel mit Herzblut und Tatkraft und ist bekannt für zahlreiche karitative Initiativen. Seine Familie unterstützte ihn dabei tatkräftig: Mutter Andreina, Vater Paolo, Ehefrau Enrica und zahlreiche Mitarbeiterinnen halfen im Alltag, während Guerzoni selbst die Küche leitete. Während der Übergangsphase steht seine Mutter Andreina weiterhin unterstützend zur Seite, sodass die Kundinnen und Kunden auf gewohnte Qualität und Service zählen können.

Ursprünglich hatte Guerzoni das Milchgeschäft seines Großvaters übernommen. Obwohl er hauptberuflich Mechaniker war, wagte er den Sprung in die Gastronomie und baute sich nach und nach einen treuen Kundenstamm auf. Mit Lebensmitteln, gastronomischen Angeboten und Catering für Feste gelang es ihm, das Geschäft zu einem festen Bestandteil des Viertels zu machen. Nach dem Abschied nimmt Guerzoni sich nun Zeit für Erholung im Nonstal und denkt vielleicht an eine Rückkehr zu seiner ersten Leidenschaft, der Mechanik. Der hds und der Ortsausschuss in Leifers danken Igor Guerzoni herzlich für seinen langjährigen Einsatz, seine Solidarität und sein außergewöhnliches soziales Engagement.

Renommiertes Schuhfachgeschäft sucht Nachfolgerin oder Nachfolger. Ab Jahresende steht das Fachgeschäft Schuhwaren Rita in der Oswald-von-Wolkenstein-Straße in Tramin zur Übernahme bereit – die Inhaberin geht in Pension. Das Geschäft verfügt über einen treuen Kundenstamm und eine Verkaufsfläche von 60 m².

Kontakt: Rita Psenner, H 335 8460 477, rita.psenner@alice.it.

MERAN

STERZING

Sterzinger

Gutscheine knacken halbe Million

Beliebtes Geschenk stärkt lokale Wirtschaft. Seit 15 Jahren gibt es die „Sterzinger Einkaufs- und Genussgutscheine“, die regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Heute sind sie in über 100 Geschäften, Cafés, Bars, Restaurants und Beherbergungsbetrieben in Sterzing und Umgebung einlösbar und gelten als beliebtes Geschenk.

Auch 2025 wurde erneut ein Gutscheinvolumen von über einer halben Million Euro erreicht. Markus Reifer, Geschäftsführer der Tourismusgenossenschaft Sterzing Pfitsch Freienfeld, betont: „Die Gutscheine werden von Unternehmen und Privatpersonen sehr geschätzt und stärken die Wertschöpfung in unserer Region.“ hds-Ortsobmann Matthias Knollenberger unterstreicht die Bedeutung für Stadt und Handelsverbände. Die Gutscheine sind in der Tourist-Info am Stadtplatz sowie über die Wipptaler Raiffeisenkassen erhältlich und auch im Ski- und Wandergebiet Rosskopf einlösbar.

Wer Freude schenken und die lokale Wirtschaft unterstützen möchte, liegt mit den Sterzinger Gutscheinen richtig.

BRIXEN

Neues Zuhause, mehr Leben im Stadtzentrum

l. Michael Brugger (Ortsobmann hds), Daniela Cermakova (Stadtmarketing Brixen), Eugen Psaier (Geschäftsführer Psaier Energies) und Florian Peer (Ortsausschuss hds).

Brixen for Kids – das beliebte Kinderbetreuungsangebot von Stadtmarketing und hds – hat seine neue Heimat in der Albuingasse 3B gefunden. Der Umzug verwandelt nicht nur einen leeren Raum in einen lebendigen Treffpunkt, sondern bringt auch mehr Leben ins historische Stadtzentrum.

Samstags werden Kinder weiterhin liebevoll und professionell betreut. Seit Jänner 2026 wird ein Beitrag von fünf Euro pro Familie erhoben – der noch am selben Tag als Gutschein in ausgewählten Geschäften im Zentrum eingelöst werden kann. So profitieren sowohl Familien als auch die lokale Wirtschaft.

„Mit diesem Beitrag möchten wir Eltern ermutigen, die Zeit im Zentrum zu genießen und gleichzeitig den Handel vor Ort zu unterstützen“, erklärt Daniela Cermakova vom Stadtmarketing Brixen.

Hauptsponsor Psaier Energies unterstreicht die gelungene Verbindung von sozialer Verantwortung und Stadtbelebung. In der neuen Location füllen Kinderlachen, Bewegung und Freude die Räume – ein lebendiges Beispiel dafür, wie Betreuungsangebote, Stadterneuerung und Gemeinschaft positiv zusammenwirken.

V. l. Florian Frick (HGV), Sonja Mair (hds Sterzing), Matthias Knollenberger (Ortsobmann hds Sterzing), Angelika Runggaldier (Stadtmarketing Tourismusgenossenschaft Sterzing), Markus Reifer (Geschäftsführer Tourismusgenossenschaft Sterzing), Thomas Stuefer (Vorstand Tourismusgenossenschaft Sterzing) und Veronika Stötter (Ortsobfrau HGV Sterzing).

BRUNECK Glück in kleinen

Gaben

Kinder sammeln für guten Zweck. Ende des Jahres fand in Bruneck, wie in den Jahren zuvor, eine besondere Spendensammlung statt: Die Kinder der Kinderfreunde Südtirols zogen als Kaminkehrerinnen bzw. Kaminkehrer verkleidet von Laden zu Laden und von Gaststätte zu Gaststätte und überbrachten den Brunecker Kaufleuten und Gastronomen ihre Glückwünsche – in Form von Gedichten und kleinen Glücksbringern. Das dabei gesammelte Geld kommt wohltätigen Projekten in Bruneck zugute. Organisiert wurde die Aktion von der hds-Ortsgruppe Bruneck.

V.

hds-bz.it/informatiker hds-bz.it/werbefachleute

IT- UND INTERNETDIENSTLEISTER WERBEFACHLEUTE

Ausbildung für digitale Zukunft

iDtech startet in Bozen. Gemeinsam mit der Berufsschule „Luigi Einaudi“ in Bozen und den hds-Fachgruppen IT- und Internetdienstleister sowie Werbefachleute TARGET wurde die neue Ausbildung „iDtech“ ins Leben gerufen. Der neue vierjährige Bildungsgang in italienischer Sprache führt zum Berufsdiplom „Tecnico dell’innovazione digitale (iDtech)“ und qualifiziert Jugendliche praxisnah für gefragte Tätigkeiten an der Schnittstelle von IT, Daten, Sicherheit und digitaler Kommunikation. Das Land hat die Leitlinien und den Kursplan für den vierjährigen Ausbildungsgang offiziell genehmigt. „Damit ist der Startschuss für einen Ausbildungspfad gefallen, der konsequent an den Bedarf der Betriebe anknüpft: Die Standards sollen eine ‚angemessene Antwort‘ auf die Nachfrage im Land liefern“, zeigen sich die Präsidenten der beiden Fachgruppen, Alexander Fill 1 und Arnold Malfertheiner 2 , erfreut. Gleichzeitig sind die gesamtstaatlichen Mindeststandards sowie die Einordnung in den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) sichergestellt.

IT, Daten, Sicherheit – und KI im Unternehmensalltag

Das Berufsbild „Tecnico dell’innovazione digitale – iDtech“ arbeitet eigenständig innerhalb definierter Aufgabenfelder und unterstützt Prozesse rund um Systeme, Netzwerke und Data Management. Dazu zählen Installation, Update und Stilllegung von Hard- und Software sowie Beiträge zu IT-Sicherheit und digitaler Kommunikation.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anwendung moderner Technologien: „Die Absolventinnen und Absolventen sollen auch mit KI-basierten Tools und Anwendungen umgehen können –von der Implementierung und Konfiguration bis zur Nutzung im Betrieb, um Prozesse zu optimieren und Daten zu analysieren“, erklärt die Direktorin der Berufsschule, Nicoletta Rizzoli. Der Bildungsgang ist dem EQF-Level 4 zugeordnet und startet im September 2026.

Mehr Infos: www.cts-einaudi.fpbz.it, T 0471 414 472

innerebner@hds-bz.it

IT- UND INTERNETDIENSTLEISTER WERBEFACHLEUTE

6 Jahre C4K Südtirol!

Programmieren lernen mit Spaß. Auch in diesem Sommer heißt es wieder: coden, tüfteln und kreativ sein! Vom 6. Juli bis 7. August finden in Bozen, Brixen, Bruneck, Kurtatsch, Meran, Ritten und Schlanders die einwöchigen Coding4Kids-Kurse für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren statt.

Das Programm richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene und umfasst folgende Module:

• Scratch Anfänger & Fortgeschrittene: Grundlagen der Programmierung werden vermittelt. Die Teilnehmer entwickeln interaktive Geschichten, Spiele und Animationen.

• Website programmieren: Einführung in die Webentwicklung mit HTML und CSS, Gestaltung eigener Webseiten sowie Einbindung von Texten, Bildern und interaktiven Elementen.

• Bau dir deinen Roboter: Praktische Projekte zur Konstruktion und Programmierung einfacher Roboter fördern logisches Denken und technisches Verständnis.

Ziel von Coding4Kids ist es, junge Talente spielerisch an moderne Technologien heranzuführen und möglicherweise den Grundstein für eine spätere Karriere in der IT-Branche zu legen. Gleichzeitig leistet das Projekt einen Beitrag, dem Fachkräftemangel in der digitalen Wirtschaft entgegenzuwirken.

Seit Beginn wird das Projekt von den Fachgruppen des Wirtschaftsverbandes hds – IT- und Internetdienstleister und Werbefachleute TARGET – unterstützt. Der hds würdigt den nachhaltigen Erfolg des Programms und blickt gespannt auf die nächste Coding-Saison in Südtirol.

innerebner@hds-bz.it

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hds-bz.it/grosshandel

hds-bz.it

Tutorialvideo undLeitfadenOnlinenews vom 15.12.25.

BAUSTOFFHÄNDLER

Vorgeschmack auf Klimahouse 2026

Produktkennzeichnung in der Mode

Nützlicher Leitfaden für Betriebe. In Zusammenarbeit mit dem Dachverband Federazione Moda Italia-Confcommercio stellt der hds seinen Mitgliedern einen praxisnahen Leitfaden zu den wichtigsten Kennzeichnungspflichten für Textilprodukte zur Verfügung.

Der Leitfaden, ergänzt durch das Video „Die Kennzeichnung von Produkten des Modesektors“, bietet den Betrieben eine wertvolle Orientierungshilfe. Er unterstützt dabei, die rechtlich vorgeschriebenen Informationen richtig zu verstehen und umzusetzen – ein entscheidender Faktor, um die Vermarktung von Modeprodukten transparent und vertrauenswürdig zu gestalten. Mit dem neuen Instrument kommen Hersteller, Importeure und andere Akteure der Modebranche den steigenden Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualität, Transparenz und Sicherheit nach. Der Leitfaden berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Neuerungen der EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die seit Dezember 2024 gilt, sowie weiterer relevanter Regelungen (EU-Verordnung 2011/1007, Richtlinie 94/11/EG, Verordnung EG 2008/765, Verordnung EU 2019/1020 und verschiedene italienische Gesetzesdekrete). Besonders hervorgehoben werden die neuen Bestimmungen zur Verwendung der Begriffe „Leder“, „Haut“ und „Pelz“. Die Fachgruppe Mode im hds unterstreicht damit einmal mehr ihre Rolle als verlässlicher Partner für Mitgliedsbetriebe, indem sie praxisnahe Lösungen zu rechtlich komplexen Themen anbietet – Themen, die direkten Einfluss auf den Erfolg von Betrieben in der Modebranche haben. ezoeschg@hds-bz.it

Aperitif in Bozen. Im Jänner lud Thomas Mur, Direktor der Messe Bozen, die Baustoffhändler im hds zu einem Aperitif ein –eine Gelegenheit für persönlichen Austausch und Vernetzung vor der Klimahouse Messe, die Ende Jänner über vier Tage stattfand. Die internationale Fachmesse für nachhaltiges Bauen und Energieeffizienz bringt Experten, Interessierte und Jungunternehmen zusammen, bietet über 100 Veranstaltungen und Raum für Innovation, Ideen und Diskussionen. Der Aperitif gab den Teilnehmern die Möglichkeit, aktuelle Branchenthemen zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen – ein Auftakt, der zeigt, wie wichtig der direkte Dialog in der dynamischen Welt des Bauens und Baustoffhandels ist.

kgutgsell@hds-bz.it

GROSSHANDEL

LKW-Fahrverbot über 7,5 Tonnen

Kalender 2026. Die Feiertags- und Wochenendfahrverbote im Jahr 2026 gelten für den Verkehr von Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen außerhalb bewohnter Zentren. Für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Mailand-Cortina 2026 sieht das Dekret des Transportministeriums (Art. 13, Ministerialdekret Nr. 325 vom 12.12.2025) eine spezifische Sonderregelung vor, um die logistischen Anforderungen der Spiele zu unterstützen. Das Dekret und der Kalender der Fahrverbote online unter Downloads.

hds-bz.it/gastbetriebe hds-bz.it/speiseeishersteller

GASTRONOMIE

Sicherheit und Compliance

Verstärkte Sicherheitskontrollen in öffentlichen Betrieben. Die jüngsten, tragischen Ereignisse in Crans–Montana, bei denen zahlreiche junge Menschen ihr Leben verloren, haben die Sicherheit in öffentlich zugänglichen Betrieben erneut in den Fokus gerückt. Als Reaktion darauf hat das Innenministerium am 19. Jänner 2026 ein operatives Rundschreiben veröffentlicht, das eine Verstärkung der Kontrollen in öf-

fentlichen Betrieben, gastronomischen Einrichtungen und Veranstaltungsstätten vorsieht. Die Inspektions- und Aufsichtsbehörden intensivieren ihre Kontrolltätigkeiten im gesamten Staatsgebiet. In einigen Fällen führten die Kontrollen sogar zu vorübergehenden Schließungen bekannter Lokale aufgrund schwerwiegender Mängel in den Bereichen Sicherheit, Genehmigungen und gesetzliche Verpflichtungen.

Die Überprüfungen betreffen nicht nur Veranstaltungsstätten und Diskotheken, sondern alle öffentlichen Betriebe – unabhängig von ihrer Art oder Größe. In Prävention und Rechtskonformität zu investieren bedeutet, das eigene Unternehmen, den Ruf und vor allem die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitenden zu schützen – ein Aspekt, der im Zentrum jeder verantwortungsvollen unternehmerischen Tätigkeit stehen sollte.

Eine Zusammenfassung der Bestimmungen, die PPP der FIPE sowie die FAQ sind in der Onlinenews vom 4. Februar verfügbar – exklusiv für hds-Mitglieder.

SPEISEEISHERSTELLER

Olympischer Geist in der Waffel

Tradition weiterdenken. Wenn Marco Fogli über Gelato spricht, dann spricht er über Handwerk, Haltung und Hingabe. Der Präsident der Speiseeishersteller im hds und Inhaber der „Bottega del Gelato“ in Bozen hat beim Milano International Gelato Award (MIGA) 2025 eindrucksvoll gezeigt, wie viel kreative Kraft im Südtiroler Eishandwerk steckt: Mit seiner Kreation „Olympic Spirit“

holte er den zweiten Platz – und zusätzlich eine Sonderauszeichnung für die stimmige Umsetzung des Wettbewerbsthemas. Das Motto hätte aktueller nicht sein können: die Olympischen Winterspiele Mailand–Cortina 2026. Fogli dachte das Thema konsequent weiter – kulinarisch und symbolisch. „Ich wollte den olympischen Geist spürbar machen, Zutaten aus fünf Kontinenten vereinen und daraus ein harmonisches Ganzes schaffen“, erzählt er. Entstanden ist ein vielschichtiges Milcheis mit einem Aufguss aus Weihrauch und Latschenkiefer, verfeinert mit Ahornsirup, Ingwer und Macadamianüssen. Essbare Blumen, Blattgold und Bananenschalenpulver setzten optische Akzente. Eine Komposition, die Mut zur Kreativität beweist, ohne die Balance aus den Augen zu verlieren.

Der Weg ins Finale war anspruchsvoll: Über 30 Eismacher aus ganz Italien stellten sich der Vorauswahl. Bei der Fachmesse Host Milano mussten die Finalisten schließlich ihr Können in einer praktischen und einer

theoretischen Prüfung unter Beweis stellen – von der Produktion über die Präsentation bis hin zur technischen Erklärung der Rezeptur. „Es geht nicht nur um Geschmack, sondern um Konzept, Präzision und Persönlichkeit“, so Fogli.

Für ihn ist der zweite Platz weit mehr als eine Podiumsplatzierung. „Es ist eine Bestätigung für die tägliche handwerkliche Arbeit – und dafür, dass sich Südtirol auch auf nationaler Bühne behaupten kann.“ 2025 war für Fogli ohnehin ein besonderes Jahr: Sein Eis durfte er unter anderem Staatspräsident Sergio Mattarella sowie Fußballweltmeister Manuel Neuer servieren – Momente, die ihn mit Stolz erfüllen.

Seine Mission bleibt klar: Qualität, Kreativität und Professionalität sichtbar machen –im Betrieb wie im Verband. Oder, wie Fogli es selbst formuliert: „Wir müssen den Mut haben, Tradition weiterzudenken. Gelato ist Emotion – und gleichzeitig höchste Handwerkskunst.“

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REISEBÜROS

Reisemarkt verändert sich rasant

Regionaler Verband der Reisebüros FIAVET Trentino-Südtirol bestätigt Führungsteam. Im Rahmen der Mitte Jänner abgehaltenen Vollversammlung des regionalen Reisebüroverbandes FIAVET Trentino-Südtirol standen die turnusmäßigen Neuwahlen für den Zeitraum 2026 bis 2030 im Mittelpunkt. Die Mitglieder entschieden sich klar für Kontinuität: Die Trentinerin Sandra Paoli wurde als Präsidentin bestätigt, während Verena Wenter aus Südtirol weiterhin dem Vorstand angehört.

Wandel gestalten, Chancen nutzen

An der Vollversammlung haben auch Martin Pichler, Präsident der Reisebüros im hds sowie die Vorstandsmitglieder Fulvia Bordato und Doris Gatterer teilgenommen. Die Versammlung bot damit nicht nur Raum für die Wahl, sondern auch für eine inhaltliche Standortbestimmung der Branche – zwischen tiefgreifendem Wandel und neuen Chancen.

„Wir haben komplexe Jahre für den Tourismus durchlebt“, betont Präsidentin Paoli in ihrer Ansprache. „Regulatorische Veränderungen, technologische Transformationen, neue Reisegewohnheiten und unerwartete Krisen haben unsere Arbeit geprägt – aber als Kategorie sind wir nie stehen geblieben.“ Paoli zog zugleich Bilanz der vergangenen Amtszeit: FIAVET habe die Interessenvertretung der Reisebüros gestärkt, den Dialog mit Institutionen, Partnern und Stakeholdern intensiviert und dem Verband mehr Sichtbarkeit sowie eine glaubwürdige, hörbare Rolle gegeben.

Starker Kurs für die Zukunft

Mit Blick auf die kommenden Jahre skizzierte Paoli einen klaren Kurs: Der Reisemarkt verändere sich rasant – Kundinnen und Kunden seien informierter, digitaler und anspruchsvoller. KI halte Einzug in Prozesse, und Nachhaltigkeit sei längst keine Option mehr, sondern konkrete Erwartung. In diesem Umfeld sei das Reisebüro nicht überholt, sondern „notwendiger denn je“.

EINRICHTER UND MÖBELHÄNDLER

Möbelbonus 2026

Steuererleichterungen für Möbel und Geräte. Der Möbelbonus wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Mit dem Steuerabzug von 50 Prozent können Käufer von Möbeln und Großgeräten, die für die Einrichtung einer renovierten Immobilie benötigt werden, weiterhin profitieren. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsarbeiten bereits ab dem 1. Jänner 2025 begonnen haben.

Voraussetzungen im Detail:

• Ausgabengrenze: Maximal 5000 Euro für Möbel und Geräte.

• Energieklasse: Backöfen mindestens A+, Waschmaschinen und Geschirrspüler mindestens E, Kühl- und Gefrierschränke mindestens F.

• Sanierung: Der Bonus gilt nur für die Einrichtung einer Immobilie, die Teil einer Gebäudesanierung ist.

„Keine Plattform kann ersetzen, was Reisebüros ausmacht: Kompetenz, Erfahrung, Beziehung und echte Betreuung – vor, während und nach der Reise“, so Paoli. Genau darin liege der Auftrag des Verbandes: Reisebüros so zu unterstützen, dass sie stark, gut vorbereitet und wirksam vertreten sind.

lsala@hds-bz.it

ezoeschg@hds-bz.it

HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER ENASARCO Beitragssätze 2026

Für Handelsagenten und -vertreter mit Mono- und Plurimandat wird der geltende ENASARCO-Beitragssatz von 17 Prozent bestätigt. Davon gehen 8,50 Prozent zulasten des Auftraggebers und 8,50 Prozent zulasten der Vertreterin bzw. des Vertreters.

enardin@hds-bz.it

Kompetenz, Erfahrung, Beziehung und echte Betreuung: v. l. Martin Pichler, Sandra Paoli, Verena Wenter, Fulvia Bordato, Doris Gatterer und Jacopo Virgili (Fachgruppenleiter FIAVET Trentino-Südtirol).

Fünfzig

Jahre unter Strom

Elektro Rottensteiner feiert Jubiläum. Unter dem Motto „Fünfzig Jahre unter Strom“ feierte im Dezember das Rittner Unternehmen Elektro Rottensteiner sein 50-jähriges Bestehen. Über 200 Gäste aus Kunden-, Partner- und Mitarbeiterkreisen würdigten die beeindruckende Erfolgsgeschichte des Familienunternehmens, das seit 1975 für Fachkompetenz, Flexibilität und exzellenten Service steht.

Firmengründer Paul Rottensteiner blickte in einer bewegenden Rede auf die Anfänge zurück und sorgte mit humorvollen Anekdoten – etwa über das erste Firmenauto, einen Fiat 600 – für Lacher. Auch seine Frau Monika, die Söhne Andreas und Alexander sowie das gesamte Team wurden für ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg gewürdigt. Juniorchef Alexander betonte dabei: „Elektro Rottensteiner ist so stark wie seine Mitarbeiter.“

Glückwünsche kamen auch von Jakob Vieider vom hds-Ortsausschuss Ritten, der 50 Jahre Leidenschaft und Innovationskraft hervorhob und die zentrale Rolle des Unternehmens in Südtirol lobte.

Wo Pflanzen und Menschen im Mittelpunkt stehen

Die sozialgenossenschaftliche Gärtnerei Grünes & Co. in Bruneck ist weit mehr als ein gewöhnlicher Pflanzenbetrieb. Das vielfältige Angebot reicht von Zimmer- und Gartenpflanzen über Sträuße und Schnittblumen bis hin zu dekorativen Accessoires für Haus und Garten.

Unter der Leitung von Elmar Sartori steht das engagierte Team den Kundinnen und Kunden mit fachkundiger Beratung und tatkräftiger Unterstützung zur Seite – immer mit dem Fokus auf alles, was grün und schön ist.

Als Willkommensgruß überreichte Bezirksleiter Willy Marinoni (r.) die beliebte hds-Wanduhr an Elmar

monni.bz.it AllemonniPOINTS entdecken!

Bei Grünes & Co. stehen jedoch nicht nur Pflanzen im Mittelpunkt: Auch der Mensch ist hier zentral. Werte wie Nachhaltigkeit, Fairness, Menschlichkeit und Inklusion prägen den Betrieb und das tägliche Miteinander. Willy Marinoni, Bezirksleiter des hds, besuchte kürzlich das neue Mitglied des Wirtschaftsverbandes und gleichzeitigen monni POINT. Der hds gratuliert herzlich und wünscht dem Team von Grünes & Co. weiterhin viel Freude und Erfolg.

VOM BASISSEMINAR ZUM MASTER OF WINE. 2026

Fr./Sa., 20./21.03. Basisseminar der Südt. Weinakademie Neustift

Anmeldung und Information unter: www.weinakademie.it oder info@weinakademie.it

Sartori.

recht und gewerkschaften

hds-bz.it/gewerkschaften

Haushaltsgesetz 2026: Die wichtigsten Maßnahmen

Mit dem 1. Jänner 2026 ist das neue Haushaltsgesetz in Kraft getreten, das steuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Maßnahmen einführt. Diese betreffen auch Unternehmen.

Steuern, Löhne und Benefits

- IRPEF: Der Steuersatz der zweiten Einkommensstufe (28.000–50.000 Euro) sinkt auf 33 Prozent.

- Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen: Für Lohnerhöhungen, die im Jahr 2026 aufgrund von KV-Erneuerungen (01.01.2024–31.12.2026) ausbezahlt werden, gilt eine Ersatzsteuer von 5 Prozent für Arbeitnehmer des Privatsektors mit einem Einkommen 2025 bis 33.000 Euro.

- Ergebnisprämien: Reduzierte Ersatzsteuer von 1 Prozent für die Jahre 2026–2027; der steuerbegünstigte Höchstbetrag steigt auf 5000 Euro brutto.

- Essensgutscheine: Ab 2026 steigt der steuerfreie Betrag für elektronische Gutscheine von 8 auf 10 Euro pro Tag; für Papiergutscheine bleibt er bei 4 Euro.

Nachtarbeit, Feiertagsarbeit und Schichtarbeit

- Für Arbeitnehmer im Privatsektor (ausgenommen Tourismus und Hotellerie) mit einem Einkommen 2025 bis 40.000 Euro gilt eine Ersatzsteuer von 15 Prozent auf Nacht-, Feiertags- und Schichtarbeit, bis zu 1500 Euro jährlich.

- Im Tourismus und in der Gastronomie wird ein ergänzender Zuschlag von 15 Prozent auf die Entlohnung für Nachtarbeit und außerordentliche Feiertagsarbeit gewährt, die zwischen Jänner und September 2026 geleistet wird.

Familie, Elternschaft und Arbeitsorganisation

- Elternurlaub: Anspruch ausgedehnt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes (vorher 12 Jahre).

- Kinderkrankheit: Die unbezahlten Freistellungstage für die Krankheit von Kindern zwischen 3 und 14 Jahren werden auf 10 Tage verdoppelt (vorher 5 Tage; früher bis 8 Jahre).

- Rückkehr aus der Mutterschaft: Der befristete Vertrag der Ersatzkraft kann bis zum 1. Lebensjahr des Kindes verlängert werden.

- Vorrang für Teilzeit: Für Arbeitnehmer mit mindestens drei im Haushalt lebenden Kindern; vorgesehen ist ein Beitragsnachlass für Arbeitgeber, die dem Antrag stattgeben, ohne die Gesamtstunden zu reduzieren.

- Mütterbonus: Bis zur Einführung des neuen Systems 2027 erhalten Arbeitnehmerinnen – Mütter von mindestens zwei Kindern mit einem Einkommen bis 40.000 Euro – 60 Euro monatlich, direkt von der NISF/INPS nach Antragstellung.

- Einstellung von Arbeitnehmerinnen mit Kindern: Vollständige Beitragsbefreiung bis zu 8000 Euro jährlich, für 12–24 Monate je nach Vertragsart, für Frauen mit mindestens drei Kindern.

Zusatzrente und Abfertigung (TFR)

- Zusatzrente: Ab 1. Juli 2026 erfolgt die automatische Einschreibung in die Zusatzrentenfonds für Neueinstellungen und Arbeitnehmer ohne vorherige Wahl, sofern kein Widerspruch innerhalb von 60 Tagen erfolgt.

- TFR: Die Pflicht zur Einzahlung in den INPS Treasury Funds wird ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2026 auf Arbeitgeber mit mindestens 60 Beschäftigten im Vorjahr ausgedehnt; die Schwelle wird schrittweise gesenkt, bis sie ab Jänner 2032 40 Beschäftigte erreicht.

Vorgezogene Auszahlung der NASpI

Die Vorauszahlung im Rahmen der Förderung der Selbstständigkeit wird nicht mehr in einer einzigen Lösung ausbezahlt, sondern in zwei Raten: 70 Prozent sofort und 30 Prozent am Ende der NASpI-Bezugsdauer (und jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung).

jlumetta@hds-bz.it

Den Betrieb sicher steuern

Wichtigkeit von Datenanalysen erkennen. In einer zunehmend komplexen und dynamischen Wirtschaftswelt ist es für Unternehmen entscheidend, jederzeit den Überblick über ihre Zahlen zu behalten. Wer seine Daten kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen und den Betrieb nachhaltig in die richtige Richtung führen.

Warum Datenanalysen unverzichtbar sind Datenanalysen sind das zentrale Steuerungsinstrument für die Unternehmensführung. Sie bieten Übersicht über Umsätze, Kosten, Liquidität, Produktivität und vieles mehr. So können Unternehmer auf einen Blick erkennen, wo sie stehen und welche Maßnahmen notwendig sind.

Kosten im Fokus: Der Schlüssel zur Stabilität Besonders die Kosten verdienen höchste Aufmerksamkeit. Sie sind oft der entscheidende Faktor für die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Ohne ein präzises Monitoring besteht die Gefahr, dass sich unerkannte Kostensteigerungen einschleichen und die Gewinnmargen schmälern.

Daten als Grundlage für strategische Entscheidungen

Unternehmen, die ihre Zahlen im Griff haben, handeln nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf Basis von Fakten. Das bedeutet:

• Transparenz: Alle relevanten Informationen sind jederzeit verfügbar.

• Planungssicherheit: Prognosen und Budgets basieren auf realen Daten.

• Flexibilität: Veränderungen am Markt können schnell erkannt und Maßnahmen angepasst werden.

inService.it

Ihr Kontakt bei inService.it

• Franz Josef Dorfmann, T 0471 310 424, franzjosef.dorfmann@inService.it

• Florian Gasteiger, T 0471 310 452, florian.gasteiger@inService.it

Ansatz bei inService

Die Betriebsberatung von inService unterstützt Kunden dabei, maßgeschneiderte Datenanalysen mit Vergleichswerten zu entwickeln, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei wird besonders Wert gelegt auf:

• Einfache Bedienung: Damit die Datenanalyse nicht zur Belastung wird.

• Relevante Kennzahlen: Fokus auf das, was wirklich zählt.

• Praxisorientierte Beratung: Technische Umsetzung und strategische Begleitung gehen Hand in Hand.

Wer seine Zahlen kennt, behält die Kontrolle und kann den Betrieb sicher und erfolgreich steuern. inService unterstützt dabei mit praxisorientierten Datenanalysen und strategischer Begleitung, damit das Unternehmen jederzeit auf Kurs bleibt.

Jetzt Kontakt aufnehmen – die Betriebsberatung von inService berät Sie persönlich.

KI in Marketing und Social Media

Tools, Tipps und Strategien: Kurse von inService . Künstliche Intelligenz spielt im Marketing und in der Social-Media-Kommunikation eine zunehmend zentrale Rolle. Sie unterstützt bei der gezielten Ansprache von Kundinnen und Kunden, automatisiert wiederkehrende Prozesse und erleichtert die Erstellung relevanter Inhalte. Die folgenden Kurse aus der Kategorie Digitalisierung, Marketing & Socials zeigen praxisnah, wie KI-gestützte Tools im Arbeitsalltag sinnvoll eingesetzt werden können – von personalisierten Kampagnen über E-Mail-Marketing bis hin zur visuellen Content-Erstellung.

Marketing trifft Maschine Personalisierung mit KI Wie lassen sich Kundinnen und Kunden gezielt ansprechen, ohne jeden Inhalt manuell erstellen zu müssen? Der Kurs „Marketing trifft Maschine – Personalisierung mit KI“ in Bozen am 14. April von 08:30 bis 12:30 Uhr gibt darauf praxisnahe Antworten. Die Teilnehmenden lernen, wie KI-Tools genutzt werden können, um personalisierte Marketingkampagnen effizient zu planen und umzusetzen. Anhand konkreter Fallbeispiele und Übungen wird gezeigt, wie automatisierte Personalisierung funktioniert und welchen Einfluss sie auf Kundenbindung und Kampagnenerfolg hat. Der Kurs richtet sich an Marketingverantwortliche, die KI als strategisches Werkzeug einsetzen möchten. Referentin ist Social Media Managerin und langjährige Dozentin Tatjana Finger.

KI-basiertes E-Mail-Marketing

Automatisiert, persönlich, effektiv E-Mail-Marketing zählt weiterhin zu den wirkungsvollsten digitalen Kanälen – vorausgesetzt, die Inhalte sind relevant und erscheinen zum richtigen Zeitpunkt. Wie KI dabei unterstützt, zeigt das ganztägige Seminar „KI-basiertes E-Mail-Marketing“ am 15. April von 09:00 bis 17:00 Uhr in Bozen Im Fokus stehen intelligente Automatisierung, dynamische Segmentierung und KI-gestützte Content-Optimierung. Die Teilnehmenden erfahren, wie Mailings in Echtzeit personalisiert werden können und welche Tools aktuell zu den Best Practices zählen. LiveDemos und interaktive Übungen sorgen für einen hohen Praxisbezug. Referent ist Thomas Fedrigotti.

Canva und KI

Automatisierte Designs für Social Media

Schnell, konsistent und professionell gestalten – Canva bietet mit KI-gestützten Funktionen neue Möglichkeiten für Social Media

Content. Der Workshop „Canva und KI: Automatisierte Designs für Social Media“ findet am 11. Mai von 08:30 bis 12:30 Uhr in Bozen statt.

Die Teilnehmenden lernen, wie sie mit automatisierten Designfunktionen ansprechende Inhalte erstellen und optimieren können –auch ohne umfangreiche Grafikkenntnisse. Der Fokus liegt auf Effizienz im Arbeitsalltag und der Erstellung visuell überzeugender Posts für unterschiedliche Plattformen. Der Kurs richtet sich an Social Media Manager und Marketingverantwortliche und wird von Tatjana Finger geleitet.

Food-Content für Social Media

Von der Aufnahme bis zur erfolgreichen Veröffentlichung

Guter Food-Content entscheidet heute oft darüber, ob ein Produkt wahrgenommen wird oder nicht. Der Ganztages-Workshop „FoodContent für Social Media“ am 14. Mai von 08:00 bis 17:00 Uhr in Bozen vermittelt das nötige Know-how – von der Strategie bis zum fertigen Post.

Am Vormittag stehen die strategischen Grundlagen im Mittelpunkt: Zielgruppenansprache, Content-Planung, erfolgreiche Formate auf Instagram & Co. sowie erste Einblicke in Meta Ads und Reichweitenaufbau. Am Nachmittag geht es in die Praxis: Mit dem Smartphone werden Food-Fotos und kurze Videos produziert, direkt mit dem eigenen Produkt oder Gericht. Themen wie Licht, Perspektive, Bildaufbau, Styling und einfache Bearbeitung mit kostenlosen Apps runden den Workshop ab. Referentinnen sind Sarah Schrentewein und die Food-Fotografin und Videografin Anna Schwarz Laner.

Haushaltsgesetz 2026

Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen

Reduzierung IRPEF-Satz für die mittlere Einkommensstufe. Der IRPEF-Satz für die mittlere Einkommensstufe von 28.000 bis 50.000 Euro wird von 35 auf 33 Prozent herabgesetzt. Ab Jänner 2026 gestalten sich die IRPEF-Einkommensstufen und die entsprechenden Steuersätze daher wie folgt:

• 23 Prozent für steuerpflichtige Einkommen bis zu 28.000 Euro,

• 33 Prozent für steuerpflichtige Einkommen von 28.000 bis 50.000 Euro,

• 43 Prozent für steuerpflichtige Einkommen über 50.000 Euro. Die neuen Bestimmungen zu den IRPEF-Steuersätzen sind bereits bei der Anwendung der Quellensteuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und gleichgestellte Einkünfte für den Steuerzeitraum 2026 anzuwenden (somit ab den Gehältern und Renten für Jänner).

Der maximale Steuervorteil aufgrund dieser Reduzierung beträgt 440 Euro.

Reduzierte IRPEF-Steuerabsetzbeträge für steuerpflichtige Einkommen von über 200.000 Euro

Um den Vorteil aus der Reduzierung des IRPEF-Satzes zu „neutralisieren“, ist ab 2026 für Steuerpflichtige mit einem Einkommen (inkl. Mieteinkommen, die der „cedolare secca“ unterliegen und Einkommen aus Pauschalbesteuerung) von über 200.000 Euro eine Reduzierung des Betrages der Steuerabzüge um 440 Euro für bestimmte Aufwendungen vorgesehen:

• Aufwendungen, für die ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von 19 Prozent vorgesehen ist (ausgenommen medizinsche Spesen),

• freiwillige Zuwendungen zugunsten von politischen Parteien (Steuerabsetzbetrag 26 Prozent),

• Versicherungen gegen das Risiko von Naturkatastrophen. Von der Reduzierung sind hingegen folgende Steuerabsetzbeträge ausgenommen:

• für zulasten lebende Familienmitglieder,

• für die Art des Einkommens,

• für Mieten,

• für Wiedergewinnungsarbeiten.

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Wiedergewinnungsarbeiten (Bonus casa)

Für die Wiedergewinnungsarbeiten (Bonus casa) werden für das Jahr 2026, die Prozentsätze, die bereits im Jahr 2025 gültig waren, bestätigt.

Der „reguläre“ Steuerabsatzbetrag beträgt:

• 36 Prozent für Spesen, die bis zum 31. Dezember 2026 getätigt werden,

• 30 Prozent für Spesen, die vom 1. Jänner 2027 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Der „erhöhte “Steuerabsatzbetrag, für die von den Inhabern des Eigentumsrechts oder eines dinglichen Nutzungsrechts getragenen Spesen, sofern die Maßnahmen an der als Hauptwohnung genutzten Wohneinheit durchgeführt werden, betragen:

• 50 Prozent für Spesen, die bis zum 31. Dezember 2026 getätigt werden,

• 36 Prozent für Spesen, die vom 1. Jänner 2027 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Der Höchstbetrag beträgt 96.000 Euro pro Wohneinheit inkl. Zubehöre.

Energetische Sparmaßnahmen (Ecobonus)

Im Jahr 2026 beträgt der Steuerabsatzbetrag für den Ecobonus (und Sismabonus)

• 50 Prozent für Hauptwohnungen,

• 36 Prozent für Spesen, die im Jahr 2027 getätigt werden,

• 36 Prozent für Wohneinheiten, die nicht als Hauptwohnungen dienen, und 30 Prozent für Spesen, die im Jahr 2027 getätigt werden.

Die Höchstbeträge sind von der jeweils durchgeführten Maßnahme abhängig.

Möbel- oder Einrichtungsbonus (Bonus mobili)

Für das Jahr 2026 wurde der Steuerabsatzbetrag in Höhe von 50 Prozent für den Ankauf von Möbeln und großen Elektrogeräten (Bonus mobili) verlängert, sofern diese im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten angekauft werden.

Der Steuerabsatzbetrag steht auch zu, wenn die Wiedergewinnungsarbeiten ab 1. Jänner 2025 begonnen wurden. Der Steuerbonus beträgt 50 Prozent, bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro.

Produktivitätsprämie und die als Gewinnbeteiligung ausgezahlten Beträge Für Produktivitätsprämien und die als Gewinnbeteiligung ausgezahlten Beträge an Arbeitnehmern treten folgende Neuerungen in Kraft:

• Reduzierung der IRPEF-Ersatzsteuer von 5 auf 1 Prozent für die Jahre 2026 und 2027,

• Erhöhung des Höchstbetrages, bis zu dem die Ersatzsteuer angewendet werden kann, von 3000 auf 5000 Euro.

Elektronische Essensgutscheine

Die steuerliche Freigrenze für elektronische Essensgutscheine im Rahmen des steuerpflichtigen Arbeitseinkommens steigt von 8 auf 10 Euro. Für die analogen Gutscheine bleibt die Schwelle von 4 Euro.

Beiträge Zusatzrentenfonds

Die jährliche Höchstgrenze für die Abzugsfähigkeit vom steuerlichen IRPEF-Einkommen, von Beiträgen an Zusatzrentenfonds wird von 5164,57 Euro auf 5300 Euro erhöht. Dies gilt sowohl für freiwillige Beiträge als auch für solche, die auf Grundlage von Verträgen oder Tarifvereinbarungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Auftraggebern geleistet werden. Die spezielle Regelung zur Abzugsfähigkeit für Arbeitnehmer mit erstem Beschäftigungsverhältnis nach dem 31. Dezember 2006 wird angepasst und koordiniert.

Aufwertung von Beteiligungen

Die Ersatzsteuer für die Aufwertung von Beteiligungen (börsennotiert und nichtbörsennotiert) wird von 18 auf 21 Prozent erhöht. Die Ersatzsteuer für die Aufwertung von Grundstücken (Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke) beträgt weiterhin 18 Prozent. Die Erhöhung von 18 auf 21 Prozent wird für Aufwertungen, die zwischen dem 1. Jänner 2026 und 30. November 2026 durchgeführt werden, angewandt.

Kryptowährungen „Stablecoins”

Es wurde ein eigenes System für Operationen eingeführt, die die „Stablecoins“ betreffen, die an den Euro gekoppelt sind. Ab dem 1. Jänner 2026 unterliegen, so wie vom Haushaltsgesetz 2025 vorgesehen, die Veräußerungsgewinne und die anderen Einkünfte, die aus der Rückzahlung, der entgeltlichen Veräußerung, dem Tausch und dem Halten von Kryptowährungen entstehen, einer Ersatzsteuer in Höhe von 33 Prozent.

Die Ersatzsteuer beträgt hingegen 26 Prozent für die Einkünfte aus dem Halten, der Veräußerung oder Verwendung von in Euro denominierten „E-Money-Token“ (der Wert der „E-Money-Token“ muss dauerhaft an den Euro gekoppelt sein, und die Reservefonds müssen vollständig in auf Euro lautenden Vermögenswerten bei in der Europäischen Union zugelassenen Subjekten gehalten werden).

Kurzzeitvermietung

Die Vermutung der unternehmerischen Tätigkeit schließt die Anwendbarkeit der Regelung für Kurzzeitvermietungen aus. Diese Vermutung besteht, wenn im Steuerzeitraum eine bestimmte Anzahl von Wohnungen, die für die Kurzzeitvermietung vorgesehen sind, überschritten wird. Die im Jahr 2021 eingeführte Schwelle an Wohnungen, die mit der Regelung der Kurzzeitvermietung vereinbar war, lag bei vier Immobilien.

Ab dem Steuerzeitraum 2026 können nur mehr Subjekte, welche maximal zwei Wohnungen (Kurzzeit)vermieten, die Regelung der Kurzzeitvermietung anwenden. Ab der dritten Wohnung wird eine unternehmerische Tätigkeit vermutet, was zu Konsequenzen im Bereich Eröffnung MwSt.-Position, NISF/INPS, Ausschluss von der Pauschalbesteuerung, unternehmerisches Einkommen führt.

Keine Änderung hingegen bei der Pauschalbesteuerung von Kurzzeitvermietungen:

• Für die Kurzzeitvermietung von nur einer Wohnung (auch mittels Vermittler) beträgt die Pauschalbesteuerung 21 Prozent.

• Für die Kurzzeitvermietung von zwei Wohnungen (auch mittels Vermittler) beträgt die Pauschalbesteuerung 21 Prozent für eine Wohnung, 26 Prozent für die andere.

• Wer drei Wohnungen für die Kurzzeitvermietung verwendet, wird aus der Regelung der Kurzzeitvermietung ausgeschlossen und kann die Pauschalbesteuerung nicht anwenden. Damit eine Wohnung zur Kurzzeitvermietung gezählt wird, ist es ausreichend, im Steuerzeitraum auch nur einen einzigen Kurzzeitmietvertrag abgeschlossen zu haben (z. B. mit einer Dauer von lediglich zwei Tagen). Werden mit mehreren Kurzzeitmietverträgen verschiedene Zimmer derselben Wohnung vermietet, gilt dies als eine einzige Wohnung.

Pauschalsystem (regime forfettario)

Das Haushaltsgesetz 2026 bestätigt, wie bereits im Jahr 2025 der Fall war, die Erhöhung der Grenze von 30.000 auf 35.000 Euro. Folglich müssen, um das Pauschalsystem im Jahr 2026 anwenden zu können, die im Jahr 2025 erzielten Einkünfte berücksichtigt werden (Certificazione Unica 2026). Wird die Grenze von 35.000 Euro überschritten, kann die Pauschalbesteuerung für das Jahr 2026 nicht angewandt werden.

Hyperabschreibung

Für Unternehmen wird die Wiedereinführung der Hyperabschreibung vorgesehen. Diese Beihilfe sieht eine Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten (Einkaufswert oder Leasingraten) von bestimmten Investitionen zum Zweck der Einkommensteuer vor. Förderfähig sind Investitionen, die vom 1. Jänner 2026 bis 30. September 2028 durchgeführt werden und:

• neue Sachanlagen und immaterielle Gegenstände betreffen, die die Voraussetzungen von Industrie 4.0 erfüllen (aktualisierte Tabellen IV und V vom Haushaltsgesetz 2026),

• Anlagen und Geräte zur Energieherstellung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch betreffen,

• in einem Staat der EU oder des EWR hergestellt worden sind,

• für Produktionsstätten bestimmt sind, die sich im Staatsgebiet befinden.

Die Hyperabschreibung sieht folgende Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten vor:

• 180 Prozent für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro,

• 100 Prozent für Investitionen von mehr als 2,5 Millionen und bis zu 10 Millionen Euro,

• 50 Prozent für Investitionen von mehr als 10 Millionen und bis zu höchstens 20 Millionen Euro.

Für den Zugang zur Begünstigung muss das Unternehmen, über die vom GSE entwickelte Plattform, auf telematischem Wege anhand standardisierter Vorlagen, entsprechende Mitteilungen und Bescheinigungen zu den getätigten begünstigten Investitionen übermitteln.

Änderung Besteuerung Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen

Die teilweise Steuerbefreiung von Dividenden kann für unternehmerische Subjekte angewendet werden, sofern die gehaltene Beteiligung:

• zumindest 5 Prozent des Gesellschaftskapitals beträgt,

• oder alternativ einen steuerlichen Wert von zumindest 500.000 Euro hat.

Selbe Voraussetzung gilt für die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen, für Steuerpflichtige, die die Beteiligungen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit halten.

Die neue Voraussetzung (Beteiligung mindestens 5 Prozent oder steuerlicher Wert von mindestens 500.000 Euro) gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden, die von der „participation exemption“ vorgesehen sind (Besitzdauer der Beteiligung, erstmalige Eintragung derselben unter den Finanzanlagen, steuerlicher Wohnsitz der beteiligten Gesellschaft, in einem Staat mit regulärer Besteuerung, sowie Ausübung derselben einer Handelstätigkeit).

Die neue Voraussetzung gilt für die ab 1. Jänner 2026 beschlossenen Ausschüttungen und für den Verkauf von ab diesem Datum erworbenen Beteiligungen.

Aufteilung Veräußerungsgewinne

Die Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von Sachanlagen, erzielt werden, fließen vollständig in das Einkommen des Geschäftsjahres ein, in dem sie „realisiert“ werden. Die bisherige Möglichkeit, die Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen auf 5 Jahre aufzuteilen, sofern diese mindestens 3 Jahre im Betriebsvermögen enthalten waren, wird abgeschafft.

Dies gilt für die ab 2026 durchgeführten Veräußerungen.

Möglich bleibt die Gewinnaufteilung auf bis zu 5 Jahren bei der Veräußerung von Betrieben und Betriebszweigen, die für mindestens 3 Jahre gehalten wurden.

steuerberatung

Begünstigte Zuweisung und Umwandlung in einfache Gesellschaft

Es wird erneut die Möglichkeit eingeräumt, die folgenden Operationen bis zum 30. September 2026 durchzuführen:

• Begünstigte Zuweisung und begünstigter Verkauf an Gesellschafter von betrieblichen, unbeweglichen Gütern (ausgenommen jene, die per Definition zum sachlichen Betriebsvermögen gehören) und Betriebsgütern, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind (z. B. Fahrzeuge) und nicht betrieblich genützt werden.

• Vereinfachte Umwandlung von Kapital- und Personengesellschaften, die als ausschließliche oder Haupttätigkeit die Verwaltung oben genannter Güter haben, in eine einfache Gesellschaft.

Die steuerlichen Vorteile sind die folgenden:

• Ersatzsteuer in Höhe von 8 Prozent (10,5 Prozent für nicht operative Gesellschaften) berechnet auf den Veräußerungsgewinn der zugewiesenen Güter,

• die Möglichkeit den Veräußerungsgewinn auf der Grundlage der Katasterwerte zu ermitteln,

• Reduzierung der proportionalen Registergebühr um die Hälfte und fixe Hypothekar- und Katastersteuer,

• Überweisung in zwei Raten: innerhalb 30. September 2026 (60 Prozent) und 30. November 2026 (40 Prozent).

Die Durchführung dieser Operationen bringt auch etwaige Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer mit sich und muss deshalb sorgfältig geprüft werden.

Einzelunternehmen: Ausgliederung von Vermögenswerten

Für Einzelunternehmen wird wieder die Möglichkeit eingeführt betrieblich genutzte Immobilien „auszugliedern“ (estromissione). Immobilienvermögen werden folglich aus dem Vermögen des Einzelunternehmens ausgeschlossen und diesem persönlich zugeordnet. Die Ausgliederung betrifft betrieblich genutzte Immobilien. Die Immobilien müssen sich am 31. Oktober 2025 im Besitz des Einzelunternehmens befunden haben und müssen zu diesem Datum betrieblich genutzt worden sein, sowie sich auch am 1. Jänner 2026 im Besitz des Einzelunternehmens befunden haben. Der eventuelle Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem steuerlich anerkannten Wert) wird mit einer Ersatzsteuer in Höhe von 8 Prozent besteuert. Die Ausgliederung muss zwischen 1. Jänner 2026 und 31. Mai 2026 erfolgen; 60 Prozent der Ersatzsteuer müssen bis zum 30. November 2026 und die restlichen 40 Prozent bis zum 30. Juni 2027 bezahlt werden.

Freistellung Rücklagen

Die Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung, mittels Zahlung einer Ersatzsteuer für die Einkommensteuer und IRAP-Steuer, wird für das Jahr 2026 bestätigt. Mit der Freistellung werden die Rücklagen, aus steuerlicher Sicht, als Gewinnrücklagen angesehen und können an die Gesellschafter ohne zusätzliche Steuerlast zulasten der Gesellschaft ausbezahlt werden. Es können alle Rücklagen unter Steueraussetzung freigestellt werden, unabhängig davon auf welcher Gesetzesgrundlage diese entstanden sind.

Die Freistellung kann für alle oder nur einige Rücklagen unter Steueraussetzung vorgenommen werden und kann vollständig oder teilweise erfolgen. Die Freistellung betrifft Rücklagen unter Steueraussetzung, die im Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 noch bestehen und im Abschluss 2025 noch vorhanden sind.

Die Ersatzsteuer beträgt 10 Prozent und wird in der Steuererklärung für den am 31.12.2025 endenden Steuerzeitraum abgerechnet. Die Zahlung erfolgt in vier gleich hohen Raten: Die erste Rate ist bis zum gesetzlich vorgesehenen Termin für die Zahlung des Steuersaldos der Einkommensteuern für den zum 31.12.2025 laufenden Steuerzeitraum fällig, die weiteren Raten jeweils bis zum Termin für die Zahlung des Steuersaldos der Einkommensteuern der folgenden Geschäftsjahre.

Rottamazione-quinquies

Es wird eine neue Verschrottung (rottamazione) der Steuerzahlkarten, die vom 01.01.2000 bis zum 30.12.2023 der Agentur der Einnahmen - Riscossione zur Eintreibung anvertraut wurden, vorgesehen und folgende Sachverhalte betreffen:

• unterlassene Zahlungen, die sich aus eingereichten Jahreserklärungen ergeben,

• automatische Kontrolle und formelle Prüfung der Erklärungen,

• deklarierte und nicht bezahlte NISF/INPS-Beiträge, mit Ausnahme jener, die infolge einer Feststellung gefordert werden,

INFO

• Forderungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften, die von staatlichen Behörden verhängt wurden.

Die Verschrottung betrifft hingegen nicht Forderungen aus vollstreckbaren Feststellungen, aus Feststellungen für Zwecke der Registersteuer, aus Liquidationsbescheiden, aus Rückforderungsbescheiden von Steuergutschriften sowie aus gesonderten Sanktionsbescheiden. Die Vorteile bestehen im Erlass der Verwaltungssanktionen, der Verzugszinsen und der Einbringungsgebühren, sofern diese noch anwendbar sind. Die Vollstreckungsbehörde wird auf ihrer Website Informationen zur vorherigen Überprüfung der verschrottungsfähigen Steuerzahlkarten bereitstellen.

Der Antrag auf Verschrottung ist vom Steuerpflichtigen elektronisch bis zum 30. April 2026 einzureichen. Die Beträge werden von Amts wegen festgesetzt, und die gesamten Summen bzw. die erste Rate (maximal 54 zweimonatliche Raten) sind bis zum 31. Juli 2026 zu bezahlen.

steuerberatung@inService.it

Steuern planen, Vorteile nutzen

ATECO 2025. Am 1. April 2025 ist die neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet worden, die die Version der ATECOKlassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Über den Dienst „Rettifica ATECO 2025“ kann eine einmalige, kostenlose Berichtigung durchgeführt werden. Dieser Dienst steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die bereits umklassifiziert wurden, über einen im Handelsregister eingetragenen digitalen Firmensitz verfügen und die Tätigkeit bereits gemeldet haben. Für eventuelle weitere Änderungen muss ein Antrag beim Handelsregister eingereicht werden. Der Dienst bleibt bis zum 31. März 2026 aktiv.

Mwst.-Gesetz für Organisationen des Dritten Sektors. Das Ministerratspräsidium hat ein Dekret genehmigt, das den Wechsel von einigen Operationen, die bisher als „außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs“ (fuori campo IVA) zu steuerlich relevanten Operationen mit Qualifizierung als „steuerfrei“ (esenti) vorsieht, um 10 Jahre verschoben. Es wird daran erinnert, dass die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Mehrwertsteuervorschriften keinen Einfluss auf die Anwendung des neuen steuerlichen Regelungsrahmens für den Dritten Sektor hat, dessen Geltung weiterhin ab dem 1. Jänner 2026 bestätigt bleibt.

Kostenlose Alternative zu SPID und digitaler Signatur. Der SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), den Millionen Bürger für den Zugang zu öffentlichen Diensten nutzen, ist bei mehreren Anbietern kostenpflichtig geworden. Grund ist das Auslaufen staatlicher Finanzierungen, die bislang die Verwaltungskosten deckten. Um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu sichern, geben die Provider einen Teil der Kosten nun an die Nutzer weiter. Als öffentliche, sichere und kostenlose Alternative etabliert sich die elektronische Identitätskarte (CIE). Sie wird direkt vom Staat ausgestellt und ermöglicht den Zugang zu den Portalen der öffentlichen Verwaltung (NISF/INPS, Agentur der Einnahmen, PagoPA u. a.). Zu ihren Vorteilen zählen hohe Sicherheitsstandards, rechtliche Gültigkeit auch im Ausland, geringe Ausstellungskosten und eine Gültigkeit von zehn Jahren. Die CIE ersetzt die qualifizierte digitale Signatur zwar nicht vollständig, ermöglicht mit „CIE Sign“ jedoch eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FEA), die keine qualifizierte Identifizierung erfordert und vor allem im privaten Bereich sowie bei vielen Behördengängen anerkannt ist.

Vereinfachte Arbeitssicherheitskurse ...

... für Hotellerie und Gastronomie. Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes zu den Inhalten und den Details der Arbeitssicherheitskurse in ein Gesetz, wurde eine spezifische Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften zur Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß Gesetzesdekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Sicherheit) eingeführt, wonach der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass die obligatorische Ausbildung gleichzeitig mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Mit der betreffenden Änderung wurden daher die Fristen für die Erfüllung der Schulungspflicht in Gastronomiebetrieben und Beherbergungsunternehmen neu festgelegt, wobei vorgesehen ist, dass die Sicherheitsschulung der Arbeitnehmer innerhalb 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und nicht mehr zwingend zum Zeitpunkt der Einstellung durchgeführt werden kann.

heinz.neuhauser@inService.it

• Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78).

- Nationale Veränderung

November 2024 – 2025 ist gleich + 1,0 % (75 % = + 0,75) und Dezember 2024 – 2025 ist gleich + 1,1 % (75 % = + 0,825).

- Veränderung in Bozen

November 2024 – 2025 ist gleich + 1,7 % (75 % = + 1,275) und Dezember 2024 – 2025 ist gleich + 1,6 % (75 % = + 1,2).

• Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im November 2,061356 und im Dezember 2,311148.

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