Badeordnung Hygiene und Verhalten
Sehr geehrte Badegäste Wir möchten, dass Sie sich in unserem «PISCINE» wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können.
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Im Interesse der allgemeinen Hygiene sind vor der Benutzung der Schwimmbereiche (inkl. Planschbecken und Nichtschwimmerbereich) alle Gäste gebeten, sich zu duschen.
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Kleinkinder müssen Windeln tragen.
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Die Badebekleidung darf das sittliche Empfinden anderer nicht verletzen.
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Die Badegäste dürfen die Mitbadenden und andere Personen weder stören noch gefährden.
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Ball- und Wurfspiele sind nur auf speziell gezeichneten Spielwiesen erlaubt.
Bitte lesen Sie diese Badeordnung und beachten Sie die Hinweise unseres Personals.
Sicherheit Die Badegäste sind verpflichtet, zu einem sicheren Badebetrieb beizutragen. Sie haben alles zu unterlassen, was Ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer beeinträchtigen könnte. Verboten ist insbesondere: •
Auf dem Beckenrand zu rennen
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Hunde sind auf dem Gelände des Schwimmbades verboten.
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Von den Längsseiten in das Becken zu springen
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Essen im Wasser und am Schwimmbadrand ist nicht erlaubt.
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Kopfüber in den Nichtschwimmerbereich zu springen
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Mitbadende in das Becken zu stossen bzw. zu werfen oder unterzutauchen
Eigene Sonnenschirme, -liegen und –stühle dürfen nicht mitgebracht werden.
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Sich als Nichtschwimmer in die Schwimmerzone zu begeben
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Die Anlage ausserhalb der Öffnungszeiten zu benutzen
Kinder unter 8 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten, welche die volle Verantwortung übernimmt.
Haftung Badegäste haften für Schäden, welche Sie durch unsachgemässe Benützung an den Schwimmbadanlagen verursachen. Die Benutzung der Badeanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das «PISCINE» des Gstaad Palace haftet nicht für: •
Schäden, die bei der Benutzung der Schwimm- und Sprunganlage, Spielgeräten oder sonstigen Einrichtungen des Schwimmbades entstehen
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Schäden durch Dritte (Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen, etc.)
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Den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen
Ruhe und Ordnung Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was die anderen Benutzerinnen und Benutzer in deren Wohlbefinden stören könnte. Während den öffentlichen Badezeiten sind insbesondere verboten: •
Übermässiger Lärm
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Das laute Abspielen von Musik
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Das Herumrennen im Schwimmbad und in den Garderoben
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Das Fotografieren von Personen ohne deren Einverständnis oder zu Erwerbszwecken
Anweisungen des Personals Das Badepersonal überwacht den Badebetrieb und ist befugt, aufgrund der örtlichen Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der jeweiligen Anlage festzulegen und anzuwenden. Seinen Anweisungen sind vollumfänglich Folge zu leisten. Solche Anordnungen erfolgen stets im Interesse der Sicherheit und des Wohlbefindens unserer Gäste und eines geordneten Badebetriebes.