DER BÄR, Ellmau am Wilden Kaiser, Hotelstorno Plus - Allgemeine Informationen

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Stornoversicherung und Unfallversicherung für einen Hotelaufenthalt Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europäische Reiseversicherung AG, Wien Produkt: Hotelstorno Plus ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in der Versicherungspolizze, im Produktblatt und in den Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Hotellerie 2012.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bei der Hotelstorno Plus handelt es sich um eine Stornoversicherung und Unfallversicherung für einen Hotelaufenthalt.

Was ist versichert?

Was ist nicht versichert?

Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung

Allgemein

Versichert ist der Nichtantritt oder der Abbruch der Reise. Versicherte Gründe sind: unerwartete schwere Erkrankung schwere unfallbedingte Körperverletzung Tod Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen bedeutender Sachschaden am Wohnsitz infolge Elementarereignis, Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat Bei Nichtantritt ersetzen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis. Bei Reiseabbruch ersetzen wir die nicht genutzten Reiseleistungen bis zum versicherten Reisepreis.

Suche und Bergung Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzen wir Suchund Bergungskosten bis € 7.500,-.

vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen der versicherten Person trotz Reisewarnung angetretene Reisen Streik oder behördliche Verfügung erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente

Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist bestehende Erkrankungen, die ambulant in den letzten 6 Monaten oder stationär in den letzten 9 Monaten vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurden

Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die Leistungen sind bei jedem Versicherungsereignis mit der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinn, allen Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira und den Kanarischen Inseln.

Welche Verpflichtungen habe ich? • Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden und der Schaden möglichst gering zu halten. • An der Feststellung des Sachverhaltes ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. • In der Reisestorno-Versicherung gilt zusätzlich: Ist ein versichertes Ereignis eingetreten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden.

Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist einmalig und im Voraus bei Versicherungsabschluss gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

Stand 10/2018 IPID Hotelstorno Plus

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