UMZUGSLEITFADEN Dies ist Ihr persönlicher Umzugsleitfaden Sie enthält wichtige Informationen zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um sich einzuleben, sowie hilfreiche Ratschläge, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben – schauen Sie genau hin.
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VORENTSCHEIDUNG
1.1 ENTDECKEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER VILNIUS UND LITAUEN
Wie ist Vilnius? Was macht die litauische Hauptstadt so besonders? 1) Lebenswert und liebenswert: 98 % der Einwohner sind mit dem Leben in Vilnius zufrieden, was uns zur glücklichsten Hauptstadt der Europäischen Union macht. 2) Erschwinglich und erstklassig: Hier genießen Sie alle Vorteile und die Lebensqualität einer europäischen Hauptstadt – zu einem deutlich kostengünstigeren Preis. 3) Gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Die Stadt ist kompakt und leicht zu durchqueren. Alles, was Sie für Arbeit und Freizeit benötigen, ist in Reichweite. 4) Zügig und offen: Egal, ob Sie ein Unternehmen gründen, online gehen, sich mit jemandem treffen oder zum Flughafen gehen möchten – Vilnius macht es Ihnen leichter mit dem schnellsten öffentlichen Wi-Fi der Welt und einer hervorragenden Mobilfunknetzabdeckung.
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VOR DER ANKUNFT
2.1 STATUSBESCHEINIGUNG
• Deutsches Militär- und Zivilpersonal, Mitarbeiter
deutscher Staatsunternehmen und ihre Familienangehörigen erhalten eine Statusbescheinigung, wenn ihr geplanter Aufenthalt in Litauen länger als drei (3) Monate dauert.
• Die Statusbescheinigung ist ein Dokument, das die persönliche Identität und das Recht einer Person auf vorübergehenden Aufenthalt in Litauen bestätigt. Es berechtigt dazu, in Litauen zu leben und zu arbeiten und bietet weitere Sicherheiten.
• Falls ein Mitglied des Militär- oder Zivilpersonals
oder ein anderer Mitarbeiter aus Litauen versetzt wird, behalten seine Familienangehörigen die Statusbescheinigung für drei (3) Monate nach der Versetzung des jeweiligen Mitglieds.
• In Fällen, in denen Kinder vor der Versetzung eines
Mitarbeiters in Bildungseinrichtungen in Litauen eingeschrieben wurden, behalten die Familienangehörigen dieses Mitarbeiters die Statusbescheinigung für einen Zeitraum von mindestens 30 Kalendertagen nach Ende des Schuljahres oder Beendigung der Einschreibung.