Die Grafschaft Bentheim am Wochenende
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Die Grafschaft Bentheim am Wochenende 12. Juli 2026 | 28. Woche | 35. Jahrgang
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Grafschaft beendet Anbindehaltung Landesweites Verbot beschlossen / Allgemeinverfügung seit 3. Juli in Kraft. GRAFSCHAFT Die Niedersäch-
sische Landesregierung will den Tierschutz in der Nutztierhaltung verbessern und hat den landesweiten Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Wie aus einer aktuellen Mitteilung hervorgeht, lasse sich diese Art der Haltung nicht mit den Anforderungen an den Tierschutz vereinbaren, da sie die Verhaltensweisen und Bewegungsmöglichkeiten der Rinder erheblich einschränkt. In einem Erlass weist das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz daher die Veterinärämter an, die Anbindehaltung zu untersagen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim setzt die Landesvorgaben mit einer Allgemeinverfügung um, die am 3. Juli in Kraft getreten ist. Darin ist geregelt, wie Tierhalterinnen und Tierhalter die Anwendung verschiedener Formen der Anbindehaltung von Rindern schrittweise beenden müssen. Die Anordnungen betreffen sowohl die ganzjährige als auch die zeitweise Anbindehaltung von Rindern. Das Grafschafter Veterinäramt weist darauf hin, dass für die Umstellung auf ein neues Haltungssystem beziehungs-
bauen oder gänzlich einstellen werden. Der Umbau muss spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung abgeschlossen sein. In begründeten Einzelfällen können Fristverlängerungen gewährt werden. „Betriebe mit diesen Haltungsformen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die betroffene Rinderhaltung aufzugeben, müssen die Haltung mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung einstellen“, kündigt der Landkreis in seiner Verfügung an. Bei Fragen rund um den Umbau der Anbindehaltung, zu Investitionen und möglichen Förderprogrammen bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen betroffeDas Aus der sogenannten Anbindehaltung ist beschlossene Sache. Foto: Patrick Seeger/dpa nen Landwirtinnen und Landwirten Unterstützung weise die Aufgabe der Rinder- schaltet und ist ab diesem jährig täglich mindestens an. Weitere Informationen haltung unterschiedliche Zeitpunkt unter www.laves- zweistündigem Auslauf), sai- Ausstieg aus der AnbindehalÜbergangsfristen gelten. nexus.niedersachsen.de/ansonaler Anbindehaltung tung und zu den FördermögWichtig ist, dass Betriebe, bindehaltung erreichbar. (Weidehaltung von Mai bis lichkeiten des Landes stehen die Rinder in ganzjähriger Für diese Betriebe wurde Oktober) oder Anbindehal- auf der Internetseite des NieAnbindehaltung halten, in- eine Übergangsfrist von 18 tung männlicher Mastrinder dersächsischen Landwirtnerhalb von sechs Monaten Monaten festgelegt. „In dieser (diese dürfen ab dem sechs- schaftsministeriums unter ab Bekanntmachung der All- Zeit müssen sie die Anbinde- ten Lebensmonat für längs- www.ml.niedersachsen.de zur gemeinverfügung dem Lan- haltung umbauen oder diese tens sechs Monate ihrer Le- Verfügung. desamt für Verbraucher- Form der Tierhaltung been- benszeit angebunden gehalDie Allgemeinverfügung ist schutz und Lebensmittelsi- den. Zudem dürfen bereits ab ten werden) müssen die Mel- im Amtsblatt des Landkreises cherheit (LAVES) melden, ob sofort keine Rinder mehr neu dung über das Portal des LA- Grafschaft Bentheim vom 2. sie die Anbindehaltung auf in die ganzjährige Anbinde- VES innerhalb von drei Jah- Juli 2026 veröffentlicht; sie ist ein anderes Haltungssystem haltung eingestallt werden“, ren ab Bekanntgabe der All- als PDF-Datei unter dem Meumstellen oder die betroffene informiert der Landkreis gemeinverfügung vorneh- nüpunkt „Öffentliche BeRinderhaltung aufgeben wer- Grafschaft Bentheim. men. Sie müssen auf diesem kanntmachungen“ unter den. Ein Meldeportal dafür Betriebe mit kombinierter Weg ebenfalls mitteilen, ob www.grafschaft-bentheim.de wird ab dem 1. August freige- Anbindehaltung (mit ganz- sie die Anbindehaltung um- abrufbar.
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„Weiße Riete“ geöffnet Schüttorfer Naturstation lädt zur Besichtigung SCHÜTTORF Der Naturschutz-
bund Grafschaft Bentheim (NABU) öffnet seine Naturstation „Weiße Riete“ in Schüttorf für Besucher. Laut Pressemeldung ist die Besichtigung am Sonntag, 12. Juli, von 16 bis 19 Uhr möglich. Die Naturstation liegt an der „Weißen Riete“ in Schüttorf in der Nähe des Campingplatzes am Quendorfer See. Der NABU weist darauf hin, dass dort innerhalb weniger Jahre ein vielfältiger Lebensraum mit einer nach eigenen Angaben überdurch-
schnittlichen Artenvielfalt geschaffen worden ist. Zum Schutz von Pflanzen und Tieren ist das Gelände laut Mitteilung nur an wenigen Tagen im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich. Für Interessierte wird um 17 Uhr eine geführte Exkursion angeboten. Diese Leitung übernimmt der Natur- und Umweltpädagoge Silas Suntrup. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos und Fotos zur Naturstation sind unter www.nabu-grafschaft-bentheim.de zu finden.
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