Dienstag, 28. März 2023
Jahrgang 6 / Nr. 2 / Auflage: 73 000 Exemplare
Die offizielle Gewerbezeitung des Bezirksgewerbeverbandes Bülach, Gewerbe- und Industrieverein Bachenbülach, Gewerbeverein Bassersdorf Nürensdorf, Gewerbe Bülach, gewerbe industrie dietlikon, Gewerbeverein Eglisau, Gewerbeverein Embrachertal, Gewerbeverein Höri, Gewerbe Kloten, Gewerbeverein Opfikon-Glattbrugg, Gewerbeverein Wallisellen und Gewerbeverein Winkel.
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Durchfahrt Eglisau: Das Unterland in Aufruhr Am 20. Januar 2023 luden die Baudirektion des Kantons Zürich und der Gemeinderat Eglisau zur Informationsveranstaltung zu den Bauarbeiten bei der Durchfahrt Eglisau ein. Es war starker «Tobak», der da den Anwesenden aufgetischt wurde. Drei Jahre Bauzeit, eine Umfahrung, die den Namen nicht verdient, und ein Veloweg, der nicht benötigt und von den Unterländern nicht gefordert wurde. Stossend am ganzen Vorgehen ist zudem, dass die Einladung zur Informationsveranstaltung nicht an alle von der Durchfahrt Eglisau betroffenen Gemeinden geschickt wurde, sondern «nur» an Eglisauer und Eglisauerinnen. Flaach, Rorbas und Freienstein Teufen gingen leer aus, ebenso das Rafzerfeld. Auch der Termin der öffentlichen Planauflage und des Mitwirkungsverfahrens ist höchst fragwürdig, konnten doch Einwendungen nur bis zum 20.Februar 2023 gemacht werden. Die Sportferien fielen in manchen Gemeinden des Unterlandes genau in diese Frist, was den Zeitdruck zum Einsenden von Einwendungen für viele massiv verkürzte. Da hat die kantonale Baudirektion Jahre Zeit, ein Projekt auszuarbeiten, gibt aber der Bevölkerung gerade mal 30 Tage, sich zum Projekt zu äussern. Dies ist umso störender, wenn man weiss, dass sich der Kanton bei Auftragsvergaben eine Zahlungsfrist von 60 Tagen ab Rechnungserhalt ausbedingt. Dies hat zwar faktisch nichts mit dem Projekt Durchfahrt Eglisau zu tun, zeigt aber, wie die öffentliche Verwaltung und der zuständige Regierungsrat ticken. Nämlich so: «Wir wollen – und die sollen». Der Bezirksgewerbeverband Bülach sieht sich in der Verantwortung, sich für das Gewerbe, die Kundinnen und Kunden und die Bevölkerung des Unterlandes einzusetzen und hat deshalb auch Einwendungen zum Projekt gemacht. Im Fokus standen dabei die übergeordneten Folgen der Baustelle für den Bezirk. Nachfolgend der Auszug der Einwendungen des BGVB zum Projekt Durchfahrt Eglisau. Die Einwendungen vom BGVB sind nur einige von vielen. Die Gemeinden aus dem Rafzerfeld und aus dem Embrachertal haben sich ebenso dazu vernehmen lassen, wie viele Firmen, Einwohner, Vereine und Betriebe aus der Region. Es liegt nun an der kantonalen Baudirektion zu zeigen, dass sie die Befürchtungen und Ängste der Bevölkerung im Bezirk ernst nimmt, das Bauprojekt in diesem Sinne anpasst, gewünschte Änderungen prüft und berücksichtigt. In der Hoffnung, dass die öffentliche Auflage im Jahr 2024 und die Einsprachefristen nicht wieder präzis in die Sportferien gelegt werden, bin ich auf das definitive Bauprojekt Durchfahrt Eglisau gespannt. Text: Urs Remund, Bild: Gemeinde Eglisau
Durchfahrt Eglisau: Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 12/13 StrG Einwendungen zur Planauflage und Projektierung
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Gewerbeverein Wallisellen
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Gewerbeverein Höri
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Gewerbe Kloten
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Gewerbeverein Bassersdorf Nürensdorf
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Sehr geehrter Herr Schmon, sehr geehrter Herr Regierungsrat Neukom Im Zusammenhang mit dem aktuell im Mitwirkungsverfahren StrG «Ortsdurchfahrt Eglisau» und als Präsident des Bezirksgewerbeverbandes Bülach mache ich die folgenden Einwände zu oben erwähnten Bauprojekt: 1. Unverhältnismässigkeit der Beeinträchtigung während der Bauzeit Die Baustellenbereiche sind zu etappieren, die Intervallschaltungen zeitlich zu kürzen womit und Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen verkürzt werden. Die beidseitige Durchfahrt für Gewerbetreibende mit PW, Transporter bis 3.5 Tonnen und Lastwagen ist für Eglisau, das Rafzerfeld sowie das ganze nördliche Züricher Unterland zu erhalten. Es ist entsprechend während der ganzen Bauzeit ein konstanter beidseitiger Verkehr über die Rheinbrücke zu gewährleisten. 2. Die zeitliche Umsetzung der Sanierungsarbeiten soll getrennt von den neuen Velowegen erfolgen. Spätestens nach der Umsetzung der Umfahrung Eglisau ist der Veloweg überflüssig und für ‹die Katz›. Die Fokussierung auf kommunalen Sanierungsbedarf der Werkleitungen sind Scheinbegrünungen. Vor Beginn der Bauarbeiten sind die entsprechenden Zustandsprotokolle und Sanierungszwänge durch Baudirektion aufzuzeigen. Es gilt sich in einer ersten Phase auf einen allfällig dringlichen kommunalen Sanierungsbedarf von Werkleitungen zu fokussieren. Eine Belagssanierung und angepasste Strassenführung sollten nach dem Projekt Umfahrung Eglisau in Schritten geprüft und dann angegangen werden. Wir laufen aktuell Gefahr, Massnahmen um zusetzen die bei einer Entlastung durch die Umfahrung in anderer Form umgesetzt werden sollten.
Gewerbe- und Industrieverein Bachenbülach
Gewerbe Bülach
Gewerbeverein Embrachertal
3. Mängel in Verkehrssimulation und Analyse der Auswirkungen auf das Rafzerfeld und dem ganzen Embrachertal Die Planung basiert gemäss ihren Angaben auf dem kantonalen Verkehrsmodell. Diese Planungsgrundlagen sind nicht mehr zeitgemäss. Nicht nur, dass das Modell keine Individualpersonen simuliert, sondern es vernachlässigt auch jegliche Kommunalstrassen. Entsprechend zeigen ihre Modelldaten gerade den intra-kommunalen Verkehr von Eglisau nach Eglisau, sowie aus dem nördlichen Teil des Zürcher Unterlands von und nach dem Rafzerfeld nicht ausreichend. Ebenso sind die gravierenden Auswirkunopfikon-glattbrugg gen in den Gemeinden von Flaach bis Rorbas, sowie dem ganzen Embrachertal nicht oder nur amgewerbeverein Rande Gewerbeverein Opfikon-Glattbrugg erwähnt. Der Umfahrungsverkehr über Rorbas wird negative Auswirkungen für das ganze Embrachertal haben. Ich bitte Sie höflich um eine Aufnahme dieser Aspekte in Ihre weitere Projektplanung und um eine zeitnahe Rückmeldung zu unseren Einwänden. Freundlich grüsst Urs Remund Präsident Bezirksgewerbeverband Bülach
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Gewerbeverein Eglisau
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Gewerbeverein Winkel