Ergebnisse der
Rassismus Enquetekommission und Diskriminierung bekämpfen des Thßringer Landtages
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Kapitel 1 Warum gab es eine Enquetekommission? Kapitel 2 Arbeitsweise der Enquetekommission
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Kapitel 3 Rassismus und Diskriminierung als Untersuchungsgegenstand der Enquetekommission
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Kapitel 4 Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquetekommission: Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
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Kapitel 5 Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquetekommission: Empfehlungen für kommunalpolitisch und zivilgesellschaftlich Aktive
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Kapitel 6 Exkurs: Blick von außen auf die Enquetekommission
Autor*innen
Sabine Berninger | Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozial pädagogin, 2004–2019 Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag für F lüchtlings- und Integrations politik und Obfrau in der Enquetekommission K atharina König -Preuss | Dipl.-Sozialarbeiterin, seit 2009 Mitglied des Thüringer Landtages für die Fraktion DIE LINKE, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassis mus, Mitglied in den Thüringer Untersuchungsausschüssen zum NSU-Komplex und Mitglied der Enquetekommission in der 6. Legislaturperiode Dr. Jennifer Petzen | Sozialwissenschaftlerin, war wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag für die Enquetekommis sion. Seit 2001 forschtsie zu Rassismus, Intersektionalität und transnationalen queeren Politiken und Bewegungen. Sie hat zu den Themen Gender- und Queer-Theorie sowie zu Migration und anti-muslimischer Rassismus gelehrt. Zurzeit ist sie Referentin für Gleichstellung, Familie, Senioren, Gesundheit, Pflege, Frauen und Inklusion für die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag. Christian Schaf t | Kommunikationswissenschaftler, seit 2014 Sprecher für Hochschule, Wissenschaft, Forschung und Erwachsenenbildung der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag und Mitglied der E nquetekommission in der 6. Legislaturperiode Paul W ellsow | Dipl.-Politikwissenschaftler, Geschäftsführer der Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen
Vorwort
Rassismus und Diskriminierung stehen nicht oft im Blickfeld von Politik und Öffentlichkeit. Meist erst dann — und oft auch nur für kurze Zeit —, wenn Todesopfer zu beklagen sind; wenn Rassist*innen oder extrem Rechte aus Einstellungen (Gewalt-) Taten folgen lassen, über die nicht so einfach hinweggesehen werden kann wie über alltägliche Diskriminierungen und Alltagsrassismus. Der 19. Februar 2020, er markiert nur scheinbar einen Wendepunkt. In Hanau wurden zehn Menschen Opfer rechten Terrors. Ein Attentäter, der sich durch die Worte rechter Hetzer* innen bestärkt fühlte, wählte gezielt Shisha-Bars aus, um aus rassistischen Motiven zu töten. Doch es war kein Wendepunkt. Es war eine weitere schreckliche Tat, von denen es viele gibt: in Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen, Halle, Hanau. Dies sind nur einige Orte, die im Deutschland nach der Wende zum Symbol dafür geworden sind, wenn sich Worte in Taten wandeln. Worte und Taten, die Rassismus und Antisemitismus zur Ursache haben. In der der öffentlichen Debatte schien sich am Tag von Hanau zunächst etwas zu ändern. Die meisten Kommentator*innen verurteilten Rassismus deutlich. Die AfD wurde zu Recht beschuldigt, den Nährboden gelegt zu haben. Und die Tat in Hanau wurde nach Bekanntwerden des Tatmotivs als das bezeichnet, was es war: rechter Terror. Aber das war nicht neu, es kam nicht überraschend. Das hätte man wissen können — wenn die Betroffenen von Hass und Hetze gehört worden wären. Die genannten Städte zeigen das Problem, mit Rassismus umzugehen, deutlich auf: Menschen, die betroffen sind und seit Jahrzehnten auf Rassismus aufmerksam machen, werden marginalisiert. Mit dem Aufruf »Wir sind hier — Es reicht!« in der ZEIT machten 142 von ihnen ihrer Wut Luft. 5
Vorwort
Sie fragten, was noch passieren muss, bevor von Rassismus Betroffene Schutz erhalten, bevor Rassismus in dieser Gesellschaft bekämpft wird. Hier beispielhaft drei Zitate dazu: Der rassistische Terroranschlag in Hanau kommt nicht aus dem Nichts. Statt zu pathologisieren und das Problem nach rechts zu verschieben, muss über strukturellen Rassismus gesprochen werden. Sonst ist es wieder nur eine Frage der Zeit, bis sogenannte besorgte Bürgerinnen und Bürger zum Angriff übergehen. Oz a n Z a k a r i ya K esk ink ıl ıç | Au t or
Rassismus ist nun (plötzlich) für alle sichtbar. In seiner hässlichsten und unberechenbarsten Facette. Für uns waren die Angst, die Wut und das Ohnmachtsgefühl schon immer da. Wir sind hier schließlich damit aufgewachsen. Elisa bet h M ichiel a k a Sen u | DJ
Betroffene von Rassismus warnen seit Jahren, aber Ängste werden von der Mehrheitsgesellschaft kaum wahrgenommen oder gar ignoriert. Nhi Le | Jou r nalist in, Moder at or in, Speaker in
Rassismus und seine Folgen zu ächten und ihn zu bekämpfen, das bedeutet mehr, als nur Bedauern auszudrücken und empört zu sein, wenn ihm Menschen zum Opfer fallen. Das ist das, was in der Gesellschaft ankommen muss. Es bedeutet, sich systematisch mit Rassismus auseinanderzusetzen, zu benennen, wo die Ursachen liegen, welche Formen er annimmt und welche Folgen er hat. Diesen Auftrag hatte die Enquetekommission in der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtages. Erstmals wurde in einem deutschen Landesparlament ein solcher Weg gegangen und sich so ausführlich damit beschäftigt — und dabei das Wissen der Betroffenen einbezogen. Die Arbeit und Ergebnisse des I. Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses lieferten die Grundlage für die Einrichtung dieser 6
Nicht erst seit der Arbeit der Enquetekommission ist klar: Rassismus ist nicht nur das Problem eines »rechten Rands«. Rassismus zieht sich quer durch alle Bereiche der Gesellschaft und Institutionen. Sich das einzugestehen, dies zu ergründen und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, das waren die Herausforderungen, vor denen die Kommission stand. Fast drei Jahre hat sie gearbeitet. Am Ende liegt ein mehr als 1 000 Seiten starker Bericht vor. Damit die Handlungsempfehlungen darin nicht ihr Dasein als Papiertiger im Archiv des Landtages fristen, haben wir uns entschieden, diese Broschüre zu erstellen. Kurz, knapp und übersichtlich sollen hiermit relevante Fragen beantwortet werden: Warum gab es eine solche Kommission? Wie hat sie gearbeitet? Was genau hat sie untersucht? Welche Ergebnisse liegen vor? Was bedeutet das für die politische Arbeit vor Ort? Mit dieser Publikation möchten wir den Blick auf die Arbeit und Ergebnisse der Enquetekommission lenken und den Einstieg ins Thema erleichtern. Sabine Berninger, Katharina König-Preuss, Dr. Jennifer Petzen, Christian Schaft und Paul Wellsow
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Vorwort
Kommission. Die systematischen Verfehlungen, die bei der Aufarbeitung des NSU-Komplexes deutlich wurden, zeigten: Rassismus ist ein strukturelles und institutionelles Problem, er ist als Ideologie und Denkmuster tief eingeprägt in die Geschichte, seine Auswirkungen bis heute spürbar. Eine Ideologie, die Menschen nicht als gleichwertig betrachtet, die Menschen einteilt nach Herkunft, Religion oder Hautfarbe und ihnen deshalb den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe gewährt oder verwehrt. Eine Ideologie, die verschränkt ist mit vielen anderen Diskriminierungsformen wie Sexismus, Homound Transphobie oder Antisemitismus.
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Warum gab es eine Enquete kommission?
Warum gab es eine Enquetekommission?
Der Enquetekommission Rassismus voraus ging der I. Thüringer Untersuchungsausschuss »Rechtsterrorismus und Behördenhandeln«, der zum Ziel hatte, zur Aufklärung des NSUKomplexes beizutragen. Im August 2014 übergab dieser seinen Abschlussbericht an den Thüringer Landtag. Zu den zentral beachteten Ergebnissen gehört der seitdem immer wieder zitierte Satz aus dem Abschlussbericht: »Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu. Die Geschichte der von 1998 bis 2003 von allen daran Beteiligten betriebenen bzw. nicht betriebenen Fahndung ist im Zusammenhang betrachtet ein einziges Desaster.« Dem Thüringer Untersuchungsausschuss gelang es damit, das zentrale Narrativ des NSU-Komplexes mit zu prägen: die staatliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus der 1990erund 2000er-Jahre. Auch wenn Rassismus im Kontext der rassistisch motivierten Pogrome der frühen 1990er-Jahre und der folgenden faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl als prägend für das Kerntrio des NSU, dessen Netzwerk und die rassistische Mordserie mit thematisiert wurde und Betroffene rechter und rassistischer Gewalt als Sachverständige gehört wurden, blieb eine große Leerstelle: der Rassismus der Gesellschaft. Um dem zu begegnen, erklärte der I. Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex einstimmig: »Rassismus muss als drängendes Problem endlich ernstgenommen und gesellschaftsübergreifend thematisiert werden. Entsprechende Kampagnen sollten in Zusammen10
Der I. Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex empfahl daher: »Neben der Fortsetzung der Aufklärung sollte eine Enquetekommission ›Rassismus‹ Maßstäbe setzen und beispielsweise Vorschläge für die öffentliche Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entwickeln.«2 Der Ausschuss forderte damit auch inhaltliche Konsequenzen aus dem im Vorwort gegebenen Versprechen: »Auch künftig gilt unser gemeinsames Engagement der Bekämpfung des Rassismus und der Zurückdrängung der extremen Rechten in allen Formen.«3 Die schließlich folgende Einsetzung der Enquetekommission »Rassismus und Diskriminierung« markierte eine Zäsur: Erstmals setzte sich ein deutsches Parlament intensiv mit Rassismus und den Folgen auseinander, der Abschlussbericht gibt umfassend die Erkenntnisse wieder und kann mit dazu beitragen, nicht nur Perspektiven der von Rassismus Betroffenen wahrzunehmen, sondern längst notwendige politische Konsequenzen zu ziehen. Angesichts des fortschreitenden Rechtsrucks, des sich ausbreitenden mörderischen Rassismus und Antisemitismus ist es drängender denn je, Zustände in der Gesellschaft zu bekämpfen, die derartige Taten ermöglichen und begünstigen. Die Enquetekommission Rassismus hat nach mehrjähriger Arbeit dazu konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die 1 Thüringer Landtag: Bericht des Untersuchungsausschusses 5/1 »Rechtsterrorismus und Behördenhandeln«, Thüringer Landtag 2014, S. 1630. 2 Ebd. 3 Thüringer Landtag: Bericht des Untersuchungsausschusses 5/1 »Rechtsterrorismus und Behördenhandeln«, Thüringer Landtag 2014, S. 3.
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Warum gab es eine Enquetekommission?
arbeit mit ›People of Color‹ und zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt werden. Der Erkenntnis über in der Mitte der Gesellschaft verankertes rassistisches Gedankengut sollte ebenso wie dem z. T. bestehenden institutionell verankerten Rassismus begegnet werden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Forschung in den Themenfeldern Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus ist dabei elementarer Bestandteil, um wirksam agieren zu können.«1
Warum gab es eine Enquetekommission?
nicht zum Spielball politischer Verhandlungen werden dürfen: Sie sind vielmehr schnellstmöglich umzusetzen. Insbesondere den sachverständigen Mitgliedern der rotrot-grünen Koalition — Kwesi Aikins, Ozan Zakariya Keskinkiliç, Ayse Güleç, Franziska Schmidtke, Brigit Schellenberg, Iman Attia und Koray Yilmaz-Günay — ist für ihr außerordentliches Engagement zu danken. Der II. Thüringer Untersuchungsausschuss beendete sein Vorwort zum Abschlussbericht unter anderem mit den Worten: »Den vielen, die sich seit Jahren gegen fortschreitende rassistische, antisemitische, neonazistische Positionen und Handlungen auf unterschiedlichsten Ebenen engagieren und sich für eine unteilbare Gesellschaft einsetzen, danken wir für ihr Handeln. Wir hoffen auf eine gerechte Verurteilung aller Täter und aller weiteren Personen, die wissentlich und willentlich zu den Taten des NSU beigetragen oder sie ermöglicht haben. Wir setzen uns dafür ein, dass im Freistaat Thüringen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Verbrechen des NSU und die Tatbeiträge ihrer Unterstützer und Gehilfen aufzuklären. Es müssen alle notwendigen und rechtsstaatlichen Mittel ergriffen werden, um eine Wiederholung auszuschließen. Die Aufklärung ist nicht abgeschlossen — wir ziehen keinen Schlussstrich!« Die Enquetekommission Rassismus hat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet.
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Arbeitsweise der Enquete kommission
Arbeitsweise der Kommission
Während ›normale‹ parlamentarische Ausschüsse »zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse«4 vom Landtag eingesetzt werden, dienen Enquetekommissionen der »Vorbe reitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte«5. Eine weitere Besonderheit einer Enquetekommission ist, dass ihr auch Personen (mit Rede-, Beratungs- und Stimmrecht) angehören können, »die nicht Mitglieder des Landtags sind«6. Diese Mitglieder werden von den Fraktionen des Landtags vorgeschlagen. Die Anzahl der in der Enquetekommission Rassismus arbeitenden Mitglieder7 ergab sich aus dem auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 26. Januar 2017 verabschiedeten Einsetzungsbeschluss8. Der gemeinsam mit den Abgeordneten der CDU gefasste Einsetzungsbeschluss formulierte den Untersuchungsauftrag der Kommission: »1. Erscheinungsformen und Verbreitung von rassistischen Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeind lichkeit […] zu untersuchen und darzustellen, die zu Dis kriminierungen aufgrund von Herkunft, Abstammung, ethnischer Zugehörigkeit, sozialer Stellung, Sprache, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen, Geschlecht oder sexueller Orientierung in Thüringen f ühren und sich in menschenunwürdiger Weise auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die Funktionsweise der freiheitlichen Demokratie a uswirken; […] 4 Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 62. 5 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, § 84, Absatz 1. 6 Ebd., Absatz 2. 7 Insgesamt 18: je 3 Mitgliedes des Landtags (MdL) und 3 sachverständige Mitglieder für die Fraktionen CDU und DIE LINKE sowie je 1 MdL und 1 sachverständiges Mitglied für die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. 8 Drucksache 6/3374, im Abschlussbericht der Kommission ab S. 5.
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Bereits im Vorfeld, zur Vorbereitung der Arbeit der Kommission, lud die Fraktion DIE LINKE im Februar 2017 Expert*innen, antirassistische Initiativen und Politiker*innen von CDU, Grünen, LINKE und SPD ein. Öffentlich diskutiert wurden bei diesem Treffen Handlungsansätze, Erfahrungen und Konzepte zur Auseinandersetzung mit rassistischen Einstellungen und Wege zu einer Gesellschaft frei von Rassismus und Diskriminierung sowie Erwartungen an die Enquetekommission und die Thüringer Politik. Um dem im Einsetzungsbeschluss formulierten Untersu chungsauftrag gerecht werden und die Arbeit der Kommission entsprechend strukturieren zu können, wurde ein Arbeitspro gramm beschlossen — auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit der CDU-Fraktion. Das Arbeitsprogramm war in folgende drei Arbeitsschritte eingeteilt: Phase I — Informationsgewinnung 1. Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung durch die sachverständigen Mitglieder (A1) 2. Analyse der politischen Entwicklung und Kultur in Thüringen (A2) 3. Anhörung von Diskriminierung Betroffener, Multiplikator*innen und Expert*innen (A3) 4. Situationsanalyse, Strategien gegen Rassismus der Thüringer Ministerien und Behörden (A4) 5. Strategien anderer Bundesländer, des Bundes und der EU (A5) 17
Arbeitsweise der Kommission
2. Ursachen für das Entstehen und die Qualität sowie für die Quantität der Verbreitung der entsprechenden Einstellungen in Thüringen zu identifizieren und 3. darauf aufbauend und unter Berücksichtigung bereits bestehender Handlungsansätze Handlungsempfehlungen für die Umsetzung zivilgesellschaftlicher und institu tioneller Konzepte zur Zurückdrängung von Diskriminierungen, die in entsprechenden Einstellungen wurzeln, zu entwickeln.«
Arbeitsweise der Kommission
Phase II — Informationsverarbeitung 1. Auswertung 2. Identifizierung konkreter Handlungsfelder Phase III — Systematisierung der Ergebnisse 1. Systematisierung der Ergebnisse 2. Ableitung von Gegenstrategien und Maßnahmen zur Eindämmung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung 3. Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen In Phase I konnten Multiplikator*innen und Expert*innen aus Vereinen, Institutionen und Projekten sowie von Betroffenen gruppen angehört werden. Diese wurden in der Phase III erneut zu Stellungnahmen eingeladen, um die durch die Kommissionsmitglieder aus den Phasen I und II abgeleiteten Handlungsempfehlungen zu beurteilen und zu bewerten. Erschwerend für die Arbeit der Kommission war die kurze zur Verfügung stehende Zeit: Erst am 27. Juni 2017 konnte sich die Kommission konstituieren. Hintergrund dieser Verzögerung waren vor allem formale Abläufe im Landtag und die Klärung, welche Ressourcen den Fraktionen und der Verwaltung für die Kommissionsarbeit zur Verfügung stehen. Daneben dauerte es, bis die durch die Fraktionen zu benennenden sachverständigen Mitglieder tatsächlich gefunden bzw. benannt werden konnten. Es war den Kommissionsmitgliedern von Die LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wichtig, möglichst viele Ex pert*innen in die Arbeit einzubeziehen, um ein breit gefächertes Bild, insbesondere die Perspektive von Rassismus und Diskriminierung Betroffener, zu erhalten — über die Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen der Phänomene. Hier wiederum waren die engen Zeitabläufe für viele Expert*innen eine Hürde: Denn oft war die für Stellungnahmen gesetzte Frist zu kurz, sodass beispielsweise ehrenamtlich arbeitende Vertreter*innen, etwa in Migrant*innenselbstorganisationen oder selbstständige Rechtsanwält*innen, der Einladung zur Anhörung nicht folgen konnten. Gelegentlich wurde berichtet, 18
In der Folge war die Qualität der Anhörungen sehr unterschiedlich hinsichtlich der Frage, was konkret über Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung berichtet werden konnte. Es ist also wichtig zu betonen: Fehlende Informationen oder Erkenntnisse weisen eben nicht auf die Nichtexistenz von Rassismus in bestimmten Bereichen hin, sondern dass die Rassismus begünstigenden und diskriminierenden Strukturen sehr komplex sind oder Rassismus so tabuisiert ist, dass seine Existenz oft nicht erkannt wird. Es ist und war folglich die Aufgabe der Kommission, diese Lücken aufzuspüren und sie zu dokumentieren. Zugleich war es nicht möglich, alle angefragten Expert*innen in mündlicher Anhö rung (und damit öffentlichen Sitzungen) zu hören. Zahlreiche Stellungnahmen erreichten die Kommission daher schriftlich. In Phase II erfolgte eine Auswertung der gewonnenen Informationen in Form eines Zwischenberichts, verfasst von den sachverständigen Mitgliedern der Kommission. Im Bericht wurden die gewonnenen Informationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern dokumentiert: Bildung, Polizei und Inneres, Justiz, öffentliche Verwaltung. Außerdem konnten weitere, noch nicht ausreichend beleuchtete Handlungsfelder identifiziert werden: Das betraf unter anderem die unzureichende Datenbasis und Erkenntnisse in Handlungsfeldern wie Wohnen, Arbeit, Medien und öffentlicher Raum, Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus, Zivilgesellschaft, Gesundheit, Religion, Alter und Behinderung. Der Zwischenbericht wurde in der 20. Sitzung am 13. Dezember 2018 beschlossen. Er beinhaltet zu den dokumentierten Themenbereichen jeweils eine Problembeschreibung und Sachstandsdarstellung, erste aus dem bisherigen Beratungsverlauf abzuleitende Maßnahmen sowie einen Ausblick auf im weiteren Verlauf zu thematisierende Fragen und Sachverhalte. Die 19
Arbeitsweise der Kommission
dass das formalisierte Anschreiben missverständlich formuliert gewesen sei und manche Initiative oder Gruppe sich gar nicht wirklich eingeladen fühlte.
Arbeitsweise der Kommission
Koalitionsfraktionen veranstalteten gemeinsam eine Tagung und stellten die Befunde des Zwischenberichts vor. Diskutiert wurden dabei vorgeschlagene Strategien und Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung mit Interessenvertreter*innen, Vereinen und Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen betroffen sind. Bemerkenswert ist: Der Zwischenbericht wurde auf gemeinsamen Beschluss der durch die demokratischen Fraktionen benannten Kommissionsmitglieder hin in einfache Sprache übertragen und in die englische und die arabische Sprache übersetzt, zudem enthält der Zwischenbericht ein Glossar. Der Zwischenbericht wurde dem Landtag vorgelegt und in der Plenarsitzung am 1. März 2019 beraten. In dieser Plenarsitzung legten die Fraktionen Die LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag (Drs. 6/6898) vor und beschlossen damit erste Maßnahmen zur Zurückdrängung von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen. Alle Maßnahmen, die in den Anhörungen vorgeschlagen wurden, oder aus der Phase der Informationsgewinnung abgeleitet werden konnten, haben die rot-rot-grünen Fraktionen in thematischen Papieren gesammelt. Im Gegensatz dazu stellte die CDU-Fraktion weiterhin zusätzliche Fragen in ihren Papieren und formulierte keine expliziten Maßnahmen zur Anhörung. Die Fragen und vorgeschlagenen Maßnahmen zu den verschiedenen Themenfeldern wie Polizei, Bildung, Justiz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, algorithmische Diskriminierung und Wohnen wurden in einer zweiten Runde in weiteren Anhörungen diskutiert. Ziel war es, die Handlungsempfehlungen durch die außerparlamentarischen Akteur*innen auf die Probe zu stellen und bei Bedarf anzupassen. Danach wurden Handlungsempfehlungen aus den Maßnahmenpapieren ausgewählt und herausgearbeitet. Sie sind im letzten Teil des Abschlussberichts der Enquetekommission zu finden und hier in den Kapiteln 4 und 5 kurz zusammenge20
Die Arbeitsweise war geprägt von einem intensiven politischen Prozess und Austausch, der viele verschiedene Menschen, Organisationen und Regierungsressorts einbezog und auf die Gesamtgesellschaft wirkte. Auch wenn die Enquetekommission im Spannungsfeld politischer Aushandlungsprozesse stand, bot sie Raum für eine tief greifende Analyse im Zusammenspiel mit entsprechender wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise. Die Kommission konnte während ihrer Arbeit zum großen Teil auf das Wissen von People of Color, Migrant*innen, Muslim*in nen, Schwarzen Menschen, Rom*nja und Sint*ezza zurückgreifen. Durch die parlamentarische Ansiedelung der Kommission war es möglich, dass viele Menschen davon erfuhren, welche Rolle ein solches Gremium spielen kann. Eine erste konkrete positive Entwicklung zeichnet sich durch die Gründung eines Antidiskriminierungsnetzwerks in Thüringen ab, das bald eine zivilgesellschaftliche unabhängige Antidiskriminierungsstelle auf die Beine stellen will. Außerdem gab es die Anregung, eine Enquetekommission zum Thema Rassismus auch in anderen Bundesländern zu etablieren. Die Sichtbarkeit der in der Staatskanzlei befindlichen Landesantidiskriminierungsstelle konnte durch die Arbeit der Kommission deutlich verbessert werden. Das belegt: Die Arbeit der Enquetekommission hat sich gelohnt und auch über die Vorlage des Abschlussberichtes hinaus bereits gewirkt.
9 Ein Sondervotum stellt eine abweichende Meinung vom Abschlussbericht dar. Jedes Mitglied der Kommission hat das Recht, ein Sondervotum zu verfassen.
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Arbeitsweise der Kommission
fasst. Darüber hinaus verfassten einzelne sachverständige Mitglieder Sondervoten9 mit weiteren Handlungsempfehlungen.
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Rassismus und 足Diskrimi足nie足rung als Untersuchungs gegenstand der Enquete足 kommission
Rassismus und Diskriminierung
»Rassismus ist (ähnlich wie auch andere Ungleichheitsideologien) die Zauberformel, die soziale Ungleichheit ermöglicht und rechtfertigt.«10 Die Enquetekommission Rassismus des 6. Thüringer Landtags definiert im ersten Absatz ihrer Begriffsbestimmung11, was sie unter Rassismus versteht: »Rassismus konstruiert Rassen«: Menschen werden anhand körperlicher, kultureller oder reli giöser Aspekte oder Eigenschaften, die oft zugeschrieben sind, Gruppen zugeordnet, die sich von der eigenen Gruppe unterscheiden. Eine eigene Gruppenidentität zur Abgrenzung von anderen wird geschaffen, um Privilegien und Ausschlüsse zu legitimieren. »Dieser kontinuierliche Prozess der Rassenkonstruktion (Rassifizierung) dient der impliziten oder expliziten Ableitung von Ungleichwertigkeiten aus Unterschieden. Ob das betreffende Individuum der ihm zugeschriebenen Gruppe tatsächlich angehört, ist dabei nicht relevant.« Diskriminierung wiederum beschreibt die Kommission als die Abwertung oder Herabwürdigung und Benachteiligung von Menschen aufgrund der Zuordnung zu konstruierten Gruppen oder sozialen Kategorien. Die Kommission hatte sich zu Beginn ihrer Arbeit auf gemeinsamen Antrag der Kommissionsmitglieder von CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Arbeitsprogramm12 gegeben. Festgelegt war in diesem zunächst die Auseinandersetzung mit den Ursachen, Formen und Folgen der 10 D GB-Bildungswerk Thüringen, 2003: Baustein zur nicht-rassistischen Bildungsarbeit, http://baustein.dgb-bwt.de/PDF/B3-Arbeitsmarkt.pdf. 11 Begriffsbestimmung und Konkretisierung. Zwischenbericht der Enquetekommission, DS 6/6808, S. 30. 12 Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage 6/2952.
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»1. Was ist Rassismus und was Diskriminierung? Wo liegen Schnittstellen und was sind Unterschiede? 2. Welche Formen von Rassismus und welche der Diskriminierung gibt es? 3. Wie unterscheiden sich Diskriminierung und sachgerechte Differenzierung? 4. Auf welche Einstellungen, Handlungen und Ideologien lassen sich Rassismus und Diskriminierung zurückführen? 5. Was sind die Ursachen von Rassismus bzw. von Diskriminierung? 6. Wer ist von Rassismus und wer von Diskriminierung betroffen? 7. In welchem Umfang bindet das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz über den Staat hinaus auch Dritte? 13 Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage 6/2860. 14 Protokoll der 1. Sitzung am 27.06.2017, S. 9.
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Rassismus und Diskriminierung
Verbreitung rassistischer Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dazu wurde in der konstituierenden Kommissionssitzung am 27. Juni 2017 eine Anhörung der sachverständigen Kommissionsmitglieder beschlossen13, in der diese gebeten wurden, aus wissenschaftlicher Sicht zu Ursachen, Formen und Folgen der Verbreitung rassistischer Einstellungen und Diskriminierung Stellung zu nehmen und damit den Untersuchungsgegenstand zu konkretisieren. Zuvor hatte es in der Kommission eine kurze Diskussion um den Vorschlag der Abgeordneten Christine Lieberknecht gegeben, die Fraktionen mögen in einem einseitigen Papier ihre Positionen zum Gegenstand der Kommission darlegen, um den sachverständigen Mitgliedern Orientierungs- und Ansatzpunkte zu geben. Dies führte zu einer Debatte über die wissenschaftliche Unabhängigkeit der sachverständigen Kommissionsmitglieder von parteipolitischen Positionen14 und fand schließlich keine Mehrheit. Anhaltspunkte für die Stellungnahmen der sachverständigen Mitglieder waren folgende Fragen, insbesondere die Fragen 1, 2, 3 und 6:
Rassismus und Diskriminierung
8. Welche Folgen der Verbreitung von Rassismus und Diskriminierung (auf individueller, struktureller als auch gesellschaftlicher Ebene) können bzw. müssen konstatiert werden? 9. Welche Rahmenbedingungen müssen gesetzt werden, um gegen Rassismus bzw. gegen Diskriminierung vor zugehen, und auf welchen Ebenen können entsprechende Maßnahmen wirksam werden?« Maßgeblich für die Kommissionsarbeit war zu Beginn, Klarheit zu erhalten über die gemeinsame Arbeitsgrundlage und über die Frage, was unter Rassismus zu verstehen ist. Jeweils schriftlich15 und mündlich legten die sachverständigen Mitglieder in den Kommissionssitzungen am 15. August und am 12. September ihre Stellungnahmen dazu dar. Im Anschluss konnten Verständnisfragen gestellt und kritische Anmerkungen diskutiert werden. Die Auswertung der Stellungnahme erfolgte ab November 2018, im Januar legte die Kommission eine mehrheitlich durch die Kommission getragene Begriffsbe stimmung vor, aus der bereits zu Beginn dieses Kapitels zitiert wurde. Strittig war — das wurde bereits während der Diskussion zu den gutachterlichen Stellungnahmen deutlich — die Frage, wie Rassismus und Diskriminierung einzuordnen sind. Einerseits wurden Rassismus und Diskriminierung als Phänomene in der Mitte der Gesellschaft betrachtet, anderseits als Formen des »Extremismus« im Sinne der Extremismustheorie. Die zweite Lesart lehnten die Vertreter*innen der rotrot-grünen Fraktionen und die von ihnen benannten Sachverständigen ab.
15 Vorlagen 6/2867 (Kwesi Aikins), 6/2933 (Jun.-Prof. Dr. Tom Mannewitz), 6/2934 (Dr. Marwan Abou Taam), 6/2959 (Dr. Carl Deichmann), 6/2861 (Koray Yilmaz-Günay), 6/2862 (Prof. Dr. Iman Attia, Ozan Zakariya Keskinkiliç), 6/2863 (Dr. Britta Schellenberg), 6/2868 (Dr. Marc Jongen)
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Mehrfach wurden Rassismus und Diskriminierung mit (vor allem Rechts-)Extremismus verwechselt oder gleichgesetzt. Zwischen den demokratischen Kommissionsmitgliedern konnte kein Konsens darüber gefunden werden, dass zwar Rassismus und Diskriminierung den Phänomenbereich Rechtsextremismus (oder »Hassideologien«) kennzeichnen, aber nicht ausschließlich diesem vorbehaltene Erscheinungen sind. In diesem Zusammenhang tauchte erstmals die Bezeichnung eines »weiten Rassismusbegriffs« auf16, der dem zufolge als theoretischer Ansatz abzulehnen sei, weil er »sich einer für die wissenschaftliche Analyse notwendigen Differenzierung zwischen Populismus, Extremismus/Rassismus und Terroris mus« verschließe. Dagegen kritisierten die Sachverständigen Kwesi Aikins, Ozan Zakariya Keskinkiliç, Ayse Güleç und Koray Yilmaz-Günay die »unzulässige Verkürzung von Rassismus und dessen Reduktion auf […] offen rechtsextreme biologistische Positionen, die dann an den rechten Rand der Gesellschaft«17 bzw. »auf vermeintliche Randgruppen wie Alt- oder Neonazis«18 abgeschoben würden. Sie verwiesen auf den Unterschied zum Rechtsextremismus und führten aus, »dass sich Rassismus auch [dann] ausdrücken kann, wenn man ein sehr aufgeklärtes Gesellschaftsmodell vertritt, nach dem alle Menschen gleichwertig und gleichberechtigt sind und dennoch Ungleichheiten diskursiv und auch praktisch in der Gesellschaft umgesetzt werden können und das mit Rückgriff auf tradierte Rassismen«. ›Rassifizierung‹ oder ›Rassisierung‹ meint, dass Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften oder äußerer Merkmale in Gruppen kategorisiert werden. Diesen Kategorien werden wiederum, verallgemeinert, bestimmte Aspekte, Eigenschaften, Merkmale zugeschrieben. Schließlich werden diese Zuschreibungen so dargestellt, als seien sie für alle Gruppenmitglieder 16 Vgl. Stellungnahme Dr. Deichmann, S. 6. 17 Vgl. Aikins, Protokoll der 2. Sitzung am 15.08.2017, S. 30. 18 Vgl. Yilmaz-Günay, Vorlage 6/2861, S. 3.
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Rassismus und Diskriminierung
Rassifizierung oder »Rassismus ohne Rassen«
Rassismus und Diskriminierung
zentral bedeutsam und unveränderbar. Damit einher geht die Abgrenzung der eigenen Gruppe von der anderen Gruppe, häufig verbunden mit der Abwertung der ›anderen‹. Dieser Prozess dient demnach der Regulierung und damit oft dem Ausschluss vermeintlicher ›anderer‹ von gesellschaftlicher Teilhabe sowie der Legitimierung von Machtansprüchen und Privilegien. Intensiv diskutiert wurde, ob man sich bei der Beschreibung von Rassismus und Diskriminierung vorrangig der individuellen Ebene von Einstellungen und Handlungen zuwenden müsse. Andere erachteten es als wichtig, sich auch der institutionellen Ebene und strukturellen Voraussetzungen zu widmen — gerade wegen des Handlungsauftrags der Kommission, der sich aus den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses UA 5/1 »Rechtsterrorismus und Behördenhandeln« ableitete. Dafür plädierte etwa der durch die CDU-Fraktion benannte Jun.- Prof. Tom Mannewitz: »Strukturelle Diskriminierung schließt — ganz ähnlich zum strukturellen Rassismus — solche Benachteiligungen gesellschaftlicher Gruppen ein, die in den Institutionen der Gesellschaft selbst liegen — in ihren Gewohnheiten, Normen und Abläufen. Sie kann allgegenwärtig sein oder nur in einzelnen Institutionen (wie Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen, Justiz etc.) auftreten. In jedem Fall bezieht sich ›Benachteiligun‹ meist auf die (Nicht-)Gewährung von Leistungen und Rechten verschiedener Art.«19 Ob institutioneller Rassismus und institutionelle bzw. struktu relle Diskriminierung in Thüringen existieren und Gegenstand der Kommissionsarbeit sein müssten, war einer der Kernpunkte der Auseinandersetzung zwischen den Kommissionsmitgliedern der CDU einerseits und denen von Die LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN andererseits. Die CDU-Vertreter* innen präferierten mehrheitlich eine »sozialpsychologische Herangehensweise«: Sie sahen in Rassismus und Diskriminie rung ein »Bedürfnis einiger Menschen« oder ein »fehlgeleitetes 19 Vgl. Mannewitz, Vorlage 6/2933, S. 8 f.
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Diskriminierung Bei Diskriminierung handelt es sich nach der Definition der Enquetekommission um die »illegitime Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Zuordnung in bestimmte Kategorien«. Der Mensch erleidet demnach schon aufgrund dieser (zugeschriebenen) »bloßen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder kulturellen Kategorie Nachteile bei Teilhabe-, Handlungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten«21. Diskriminierung kann auch mehrfach (intersektional) auftreten. Das wird durch verschiedene Diskriminierungsgründe deutlich — diese sind zum Beispiel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in der EU-Grundrechtecharta sowie durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes benannt. Die CDU-Vertreter*innen hatten bereits mit den Fragen zur Begriffsbestimmung den Ausdruck der »sachgerechten Differenzierung« im Unterschied zu »Diskriminierung« ins Spiel gebracht. Bei der Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen befinde man sich in einem »Dilemma, das nicht einfach auflösbar ist«, so die Kommission. Einerseits sei die Sichtbarmachung von Differenzlinien wichtig, um Diskri minierungsschutz und Gleichberechtigung zu ermöglichen, 20 Vgl. Attia, Protokoll der 5. Sitzung am 22.11.2017, S. 15. 21 Begriffsbestimmung und Konkretisierung. Zwischenbericht der Enquetekommission, DS 6/6808, S. 33.
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Rassismus und Diskriminierung
Verlangen«, dem individuell auf der sozialpsychologischen Ebene zu begegnen sei, insbesondere durch Bildung. Profes sorin Attia wiederum erläuterte eindrucksvoll, weshalb auch der Blick auf institutionelle Gegebenheiten bedeutsam ist: So werde zum Beispiel Lehrer*innen, die rassismuskritische Inhalte vermitteln möchten, diese Vermittlung erschwert oder verunmöglicht: zum Beispiel durch institutionelle und strukturelle Vorgaben wie Lehrpläne und Schulbücher, die in ihren Darstellungen ausschließlich die Mehrheitsgesellschaft repräsentieren.20
Rassismus und Diskriminierung
andererseits könne die Betonung von Differenzen Nicht-Zugehörigkeiten erst konstruieren, die dann diskriminierend wirken. Orientierung für dieses Spannungsverhältnis bzw. den notwendigen Abwägungsprozess bietet Artikel 4 der UN-Antirassismuskonvention (ICERD), »in dem festgehalten ist, dass Sondermaßnahmen, die zum Diskriminierungsschutz ergriffen wurden, nur solange in Kraft sein sollen, bis das Ziel, um derentwillen sie getroffen wurden, erreicht ist«22. Es gab auch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Diskriminierung eine Form des Rassismus ist oder umgekehrt, ob Rassismus eine Erscheinungsform von Diskriminierung ist. So unterscheidet beispielsweise Jun.-Prof. Mannewitz individuellen und strukturellen Rassismus, aus dem Diskriminierung resultiere. Die Unterscheidung zwischen individuellem und strukturellem Rassismus lasse sich seiner Meinung nach in die Typologisierung von Diskriminierungsformen einbetten23. Vertreter*innen der CDU-Fraktion vertraten die Auffassung, Diskriminierung könne »eine spezifische Ausformung von Rassismus sein«24. Die Kommission fasste — entgegen einem Änderungs antrag der CDU-Vertreter*innen — den Begriff der Diskriminie rung weiter als den des Rassismus: weil Diskriminierung ein größeres Spektrum an gesellschaftlicher Ungleichbehandlung umfasst und im Gegensatz zu Rassismus nicht allein auf der Einstellungsebene angesiedelt, sondern illegitimes Verhalten ist. »Gleichwohl wird durch Diskriminierung wie durch Rassismus eine Einteilung von Menschen anhand bestimmter Merkmale vorgenommen, mit der diese gegenüber der eigenen Gruppe abgewertet werden und so eine Hierarchisierung der G esellschaft entsteht.«25
22 Ebd., S. 34. 23 Vgl. Vorlage 6/2933, S. 7 f. 24 Vgl. Sondervotum der CDU-Fraktion, Zwischenbericht, S. 205. 25 Vgl. DS 6/7709, S. 61.
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Zur historischen Entstehung rassistischer Einstellungen und diskriminierenden Verhaltens führten einige der sachverständigen Mitglieder aus. Der Rassismus des 15./16. Jahrhunderts sei religiös-kulturell begründet gewesen und habe als »Grundlage der Gemeinschaft« die »Reinheit des Blutes« erfunden.26 Diese »zentrale Rechtfertigung für den transatlantischen Versklavungshandel und die Kolonialisierung weiter Teile der Welt« wirke als »Strukturmerkmal westlicher Gesellschaften«27. »Koloniale Kontinuitäten«28 führen demnach bis heute zu rassistisch begründeten, ausgrenzenden gesellschaftlichen Verhält nissen. Diese dienten zur Durchsetzung sozialer, ökonomischer und/oder politischer Macht. Dadurch würden Wertungen »anderer Gruppen« zugelassen. Die reale oder vermeintliche Verschiedenheit führte zur Ungleichheit beim Zugang zu Ressourcen.29 Die Verwurzelung von Rassismus und Diskriminierung im Alltag bestehe aufgrund »unausgesprochener Übereinkünfte«30 und »rassistischen Wissens«31, die unter anderem aus diesen kolonialen Kontinuitäten heraus fortbestehen. Die Sachverständige Ayse Güleç führte die Begriffe epistemische Gewalt sowie migrantisch situiertes Wissen ein32. Sie beschreibt epistemische Gewalt als Strategien des Nicht-Hören-Wollens oder Nicht-Wissen-Wollens bzw. der Ignoranz der Erfahrungen von Rassismus Betroffener. Migrantisch situiertes Wissen33 müsse zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ein zentraler Aspekt der Betrachtung werden. 26 Vgl. Attia, Keskinkiliç, Vorlage 6/2862, S. 1, und Keskinkiliç, Protokoll 2. Sitzung, S. 47. 27 Vgl. Aikins, Vorlage 6/2867, S. 5, sowie Protokoll 2. Sitzung, S. 29. 28 Vgl. Yilmaz-Günay, VL 6/2861, S. 5, und Aikins, VL 6/2867, S. 5. 29 Vgl. Yilmaz-Günay, VL 6/2861, ab S. 2, sowie Protokoll 2. Sitzung, S. 96. 30 Vgl. Yilmaz-Günay, VL 6/2861, S. 4. 31 Vgl. Mannewitz, VL 62933, S. 7 32 Vgl. Güleç, Protokoll 3. Sitzung, S. 33 ff: vgl. auch »epistemische Gewalt« im Glossar des Zwischenberichts: »gemeint sind hier: gesellschaftliche Verhältnisse und Mech anismen, aufgrund derer Angehörige sozial marginalisierter Gruppen in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen nicht wahrgenommen werden« sowie Begriffs bestimmung, S. 32. 33 »Situiertes Wissen« nach Donna Haraway als »Wissensform […], die sich aus einer bestimmten Position (Perspektive) heraus artikuliert«, vgl. Protokoll 3. Sitzung, S. 34.
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Rassismus und Diskriminierung
Wie entstehen Rassismus und Diskriminierung?
Rassismus und Diskriminierung
Der Sachverständige Aikins hat anschaulich »ein in Hoch- und Populärkultur in Straßen- und Speisennamen etc. kommuniziertes Arsenal an rassistischem Wissen, das bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig ist« beschrieben. Beispielhaft wies er hinsichtlich der NSU-Ermittlungen auf die Benennung von Sonderkommissionen wie »Halbmond« oder »Bosporus« hin bzw. auf die Einschätzung des baden-württembergischen Landeskriminalamts, die NSU-Täter*innen müssten ausländischer Herkunft sein. So wurde etwa in einer Fallanalyse des Landeskriminalamtes 2007 festgehalten: »Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist.«34 Dieses ›überlieferte‹ Wissen bildet neben psychologischen und psychosozialen Erfahrungen, historischen, sozialen und ökonomischen Faktoren sowie diskursiven Faktoren weitere Ursachen für die Entstehung rassistischer Einstellungen, so die Sachverständige Schellenberg. Ein Beispiel sind ausdrückliche oder unausge sprochene Verdächtigungen gegenüber bestimmten Gruppen. Als Ausdruck epistemischer Gewalt kann eine Bemerkung Prof. Deichmanns interpretiert werden: Er drückte gegenüber Ayse Güleç seine Betroffenheit für die »biografischen und leidvollen Erfahrungen von Teilen der Bevölkerung« aus, nachdem sie in ihrer Stellungnahme die Perspektive der Angehörigen der NSU-Opfer dargestellt hatte. Diese Darstellungen seien aber ihm zufolge nicht als profunde Theorie anzuerkennen. Aus seiner Sicht handele es sich »um subjektive Theorien«, die »unter wissenschaftstheoretischen Gesichtspunkten abzulehnen« seien, da »es sich […] um eine Immunisierungsstrategie handelt, in der die Betrachtung der Realität unter einer eingeschränkten Perspektive geschieht, die somit nicht offen für empirische Überprüfungen ist«35.
34 Vgl. Aikins, Vorlage 6/2867, S. 6 (bzw. »LKA-BW Gutachten — Wieso die NSU-Mörder Ausländer sein mussten«, MiGAZIN, 2012, www.migazin.de/2012/09/25/wieso-diensu-morder-auslander-sein-mussten). 35 Vgl. Deichmann, Protokoll der 5. Sitzung am 22.11.2017, S. 10.
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»Die Befassung mit Rassismus hat in Deutschland keine lange Tradition«, das stellte Yilmaz-Günay in seiner Stellungnahme fest. »Durch die verweigerte Thematisierung von ›Rassismus‹ sollte (auch) verhindert werden, dass wieder über ›Rassen‹ gesprochen wird.«36 Dass es ›Menschenrassen‹ nicht gibt bzw. die sogenannten ›Rassentheorien‹ längst widerlegt sind, darüber herrschte Konsens unter den für die demokratischen Fraktionen in der Kommission arbeitenden Mitgliedern.37 Einige sachverständige Kommissionsmitglieder verwiesen auf die Veränderung der in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe und Kategorien. Festzuhalten bleibt: Es werden nunmehr andere Kategorien und Begriffe genutzt, die das rassistische Argument nicht mehr verwenden. Gleichwohl wird »Rassismus« nur beiseitegeschoben und nicht aus dem gesellschaftlichen Diskurs verbannt, bloß weil ein Wort aus dem Vokabular gestrichen oder ersetzt wird. Antisemitismus zum Beispiel wird verschleiert durch den Begriff der »Israelkritik«, antiislamischer Rassismus durch »Islamkritik«. »Rasse« als tabuisierter Begriff wird ersetzt durch Worte wie »Ethnie« oder »Kultur«. »Man spricht dann nicht mehr davon, dass Sinti und Roma wegen ihrer Rasse diskriminiert werden, sondern man sagt dann, weil sie eben ethnisch und kulturell so sind, weil sie bestimmte ethnische und kulturelle Eigenheiten haben, die sie als solche kennzeichnen und das dann auch ihre Ungleichheit in der Gesellschaft erklären soll.«38
36 Vgl. Yilmaz- Günay, Vorlage 6/2861, S. 4 f. 37 Die Vertreterin der autoritär/nationalradikalen AfD-Fraktion stellt sich — nachzulesen in ihrem »Sondervotum« — gegen diesen Konsens, indem sie etwa die Existenz von Menschenrassen verteidigt, sich auf Rassismusdefinitionen von 1947 bezieht — und damit selbst ihren Rassismus offenbart — und versucht, jegliche wissenschaftliche und analytische Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung ins Lächerliche zu ziehen und zu diskreditieren, vgl. Sondervotum AfD, Abschlussbericht der Enquetekommission, DS 6/7709, Band II, S. 1. 38 Vgl. Keskinkiliç, Protokoll 2. Sitzung am 15.08.2017, S. 51.
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Rassismus und Diskriminierung
Begriffe verändern sich, die »Ideologie« bleibt
Rassismus und Diskriminierung
UN-Antirassismuskonvention: Bundesrepublik bleibt hinter den Verpflichtungen zurück Die Enquetekommission orientiert sich mit ihrer Begriffs bestimmung für Rassismus und Diskriminierung an Artikel 1 der International Convention on the Elimination of Racial Discrimination (ICERD). Die dort festgelegte »menschenrechtliche Definition« rassistischer Diskriminierung weist dabei über ein verengtes Rassismusverständnis hinaus, indem sie auch nicht-intentionale rassistische Diskriminierung umfasst: »Die Definition beinhaltet ›jede auf der ›Rasse‹, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen der Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.‹« Obwohl diese bereits 1969 ratifizierte UN-Antirassismuskonvention im Rang eine Bundesgesetzes steht, mit dem entspreche Verpflichtungen für staatliche und öffentliche Einrichtungen einhergehen, stellte der die Umsetzung der Konvention kontrollierende UN-Antirassismusausschuss mehrfach fest, »dass Deutschland in der Einhaltung der Konvention hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleibt«39. Umgang mit dem Untersuchungsgegenstand in der Enquetekommission Ausgehend von den in der Kommission diskutierten Definitionen wurde die weitere Arbeit der Kommission strukturiert. Die zu Stellungnahmen eingeladenen Betroffenengruppen bestätigten und bestärkten die Kommission in ihrem Ansatz, 39 Begriffsbestimmung und Konkretisierung. Zwischenbericht der Enquetekommission, DS 6/6808, S. 32 f.
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Damit setzte sich bis zum Abschlussbericht fort, was bereits während der Erarbeitung des Zwischenberichts und der Debatte zu Vorschlägen für Handlungsempfehlungen offenbar 40 Vgl. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Abschlussbericht, Vorlage 6/5936, S. 2, sowie Sondervotum der Abgeordneten der CDU-Fraktion zum Abschlussbericht, Band III, S. 100 f. 41 Vgl. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Abschlussbericht, Vorlage 6/5865, S. 12 f.
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Rassismus und Diskriminierung
Rassismus und Diskriminierung auch als institutionelle bzw. strukturelle Phänomene zu beschreiben und zu untersuchen. Dies führte jedoch nicht zu einem Umdenken bei den Vertreter*innen der CDU-Fraktion. Sie blieben bei ihrer Auffassung, institutionelle und strukturelle Formen von Rassismus und Diskriminierung gebe es nur als Ausdruck individuellen Verhaltens oder gemeinschaftlich geteilter Wertevorstellungen oder Verhaltensweisen. Die strukturellen Voraussetzungen, zum Beispiel zur Entstehung und zu den Auswirkungen gesetzlich geregelter Ausschlüsse, wurden außer Acht gelassen bzw. sogar negiert. Infolgedessen beantragte die CDU-Fraktion — ungeachtet der vielen Anhörungen und Stellungnahmen, die die institutionelle und strukturelle Ebene bestätigten —, dem Abschlussbericht in einem Vorwort voranzustellen, es seien »nicht die institutionellen Rahmenbedingungen. Es ist der einzelne Mensch, der rassistisch oder diskriminierend agiert […]. Gleichzei tig ist es auch der einzelne Mensch, der fehlerhaft handelt.« Dies hätten »die Verbrechen des NSU und das damalige kritikwürdige Handeln Einzelner — was Grundlage und Ausgangspunkt für die Einsetzung dieser Enquetekommission war — gezeigt.«40 Dementsprechend lehnten die CDU-Vertreter*innen jede auf strukturelle Bedingungen abzielende Handlungsempfehlung ab. Sie operierten, etwa im Handlungsfeld Polizei, selbst mit Kategorien wie »Menschen aus anderen Kulturkreisen«, die »die Arbeit der Sicherheitsbehörden vor allem auch bei Zugang zu ausländischen Tätern und der Aufklärung von Auslandsstraftaten« bereichern könnten. Die im Bereich Polizei benannten Fragen und ein Teil der Vorschläge für Handlungsempfehlungen sprächen »für ein tief sitzendes Misstrauen, zum Teil sogar offensiver Gegnerschaft gegenüber dem Staat und seinen Institutionen«41.
Rassismus und Diskriminierung
geworden war. Eine tatsächlich inhaltliche Aufarbeitung der Ursachen und Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung anhand der Expertise von Wissenschaftler*innen und der Perspektive von Rassismus und Diskriminierung Betroffener war in der Kommission leider nur mehrheitlich, nicht im Konsens mit der CDU möglich. Die CDU bezeichnete Betroffenengruppen als »private Interessengruppen«, die nicht unabhängiger sein könnten als staatliche Institutionen.42 Als Randglosse lässt sich überdies erwähnen, dass die CDU-Abgeordneten den absurden Vorwurf erhoben haben, »Teile der den Koalitionsfraktionen angehörenden Mitglieder der Enquetekommission agierten, ob ihrer ideologischen und einem Absolutheits anspruch unterworfenen Argumentation, zuletzt zum Teil eher als verlängerter Arm der linksextremen Antifa«. Schwer wiegt jedenfalls die (Falsch-)Behauptung, die Wissenschaftlichkeit sei hinsichtlich der Handlungsempfehlungen verlassen worden — vor allem, da die CDU-Abgeordneten zugleich behaupteten, es existierten »weder in Thüringen noch in Deutschland Tatsachen, die die Annahme von Rassismus und Diskriminierung als strukturelles beziehungsweise institutionelles Problem rechtfertigen«.
42 Ebd.
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Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete kommission: Handlungs empfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Der Auftrag der Enquetekommission bestand nicht allein darin, Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus zu untersuchen. Es sollten auch konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um ihm aktiv entgegenzuwirken. Am Ende der zweijährigen intensiven Arbeit der Kommission stehen nun Handlungsempfehlungen. Diese sollen nicht ihr Dasein im Parlamentsdokumentationssystem des Landtages fristen. Sie müssen in den kommenden Jahren handlungsleitend für eine Politik sein, die aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung vorgehen will, und zwar auf allen Ebenen: von der Kommune bis zum Bund sowie innerhalb der Zivilgesellschaft. Die vorliegenden Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis von 29 Sitzungen der Kommissionen. Zu deren Gelingen haben über 200 Personen, Institutionen, Vereine, Verbände und Behörden durch ihre Expertise in den Anhörungen beigetragen. Auch dies sollte Anlass sein, die Ergebnisse nicht zu ignorieren, sondern sie in allen Themen- und Arbeitsfeldern der politischen Arbeit einfließen zu lassen. Diskutiert, beraten und analysiert wurden in den zwei Jahren die Bereiche Bildung, Polizei, Inneres, Justiz, Asylrecht, Verwaltung, Kultur, Medien, Arbeit, Wohnen, Religion, Gesundheit, algorithmische Diskriminierung, Datenerhebung und die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus. Leider waren die zeitlichen Ressourcen der Kommission begrenzt: Durch die späte Einsetzung im Jahr 2017 verstrich eine Menge Zeit ungenutzt. In etwas mehr als zwei Jahren war es nicht möglich, sich mit all den genannten Bereichen intensiv auseinanderzusetzen. Deshalb erhebt der Abschlussbericht der Enquetekommission keinen Anspruch darauf, abschließend vollumfängliche Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung vorgelegt zu haben. Das zeigt sich darin, dass sich beispielsweise in den Empfeh40
Im Bildungsbereich (S. 640 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Einsetzung einer Arbeitsgemeinschaft aus Expert*innen zur fachlichen Begleitung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission: Die Expert*innen sollen Personen aus Wissenschaft, Schule, außerschulischer Bildung und der Zivilgesellschaft sein. Insbesondere 41
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
lungen keine Ansatzpunkte für die Bereiche Wohnen oder Religion finden oder sich die Empfehlungen des Bildungsbereiches auf die Bereiche Schule und außerschulische Bildung konzentrieren, akademische und berufliche Bildung aber weitestgehend unberücksichtigt bleiben. Im Abschlussbericht wird daher darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, »dass die Enquetekommission keine Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus in diesem Bereich identifizieren konnte, sondern lediglich, dass keine Zeit für eine fundierte Analyse der durch die Sachverständigen und Expert*innenanhörungen aufgezeigten Formen von Rassismus und Diskriminierung blieb« (S. 638, Dr. 6/7709). Dieser Umstand zeigt auf: Nicht nur die Umsetzung der vorliegenden Handlungsempfehlungen wird eine wichtige Aufgabe sein. Es braucht auch die weitere Auseinandersetzung mit den Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung in geeigneter Form — sei es in den Parlamenten oder außerhalb. Es ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich Rassismus und Diskriminierung täglich an der Seite der Betroffenen entgegenzustellen. Im Folgenden werden die zentralen Handlungsempfehlun gen der Enquetekommission kurz dargestellt. Zur intensiveren und detaillierteren Auseinandersetzung mit den Empfehlungen empfiehlt sich die Lektüre des Abschlussberichts. Die Frage, unter der die Übersicht zu lesen ist, lautet: Was kann der Freistaat Thüringen und die Thüringer Landespolitik tun, um aktiv Rassismus und Diskriminierung entgegenzuwirken, sowie antirassistische und diskriminierungssensible Arbeit in Thüringen zu unterstützen?
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
sollen Organisationen berücksichtigt werden, die sich inten siv mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen auseinandersetzen. Selbstorganisationen von Menschen mit Rassismus und Diskriminierungserfahrungen stehen dabei im Mittelpunkt. — Schulen in Thüringen sollen Leitfäden, Konzepte und Materialien zum Umgang mit Diskriminierung und Rassismus zur Verfügung gestellt werden: Die im Thüringer Schulgesetz verankerte Ombudsstelle soll als Anlaufstelle bekannt gemacht werden. Um Betroffene vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen, ist es notwendig, dass sie wissen, wo sie Beratung und Unterstützung erfahren können. Und es braucht einen Überblick über das Ausmaß, um zielgerichtet entgegenwirken zu können, deshalb soll das Verfahren zur Meldung »besonderer Vorkommnisse« verbessert werden. — Lehr- und Lernmaterialien sollen durch das Land auf eine rassismuskritische, diskriminierungs- und vorurteilsfreie Darstellung von Inhalten überprüft werden. Das bedeutet, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden — sei es durch unter schiedliche Herkunft, Religion, sexuelle Identität sowie Orientierung, Formen von Behinderung oder sozialen Mili eus. Damit soll verhindert werden, dass Vorurteile und Ste reotype in Schulbüchern transportiert werden und bestimm te Personengruppen als Teil der Gesellschaft »unsichtbar« gemacht werden. Gesellschaftliche Vielfalt muss sich auch in Schulbüchern und Lehrmaterialien widerspiegeln. — Die Aus- und Fortbildung von Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Mitarbeiter*innen in Bildungseinrichtungen muss überarbeitet werden. Dabei sollen u. a. Aspekte zu rassismuskritischer und diskriminierungssensibler Arbeit sowie Menschenrechtsbildung, Demokratiebil dung, Sensibilisierungs- und Empowermentmaßnahmen, Supervision und Intervision in die Aus- und Fortbildung eingebunden werden. 42
— Ergänzend zum Beschluss der Kultusminister*innenkonferenz aus dem Jahr 2015 wird empfohlen, nicht nur den Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund an Schulen zu erhöhen, sondern auch gezielt Personen mit reflektierter Rassismuserfahrung auf dem Weg in den Schuldienst zu fördern. Denn sie »[…] können gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln und eine positive Identifikation für alle Kinder und Jugendliche ermöglichen« (S. 649, Dr. 6/7709). — Die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen sollen verstärkt im Bereich der politischen, rassismuskri tischen und diskriminierungssensiblen Bildung gefördert werden. Zusätzlich gilt es, in der außerschulischen Bildung Räume zu schaffen, um Betroffene von Rassismus und Diskriminierung empowern zu können. Im Bereich Polizei und Inneres (S. 654 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Die gesetzlichen Bestimmungen zu polizeilichen Personenkontrollen sollen geprüft werden. Damit soll Racial Profiling43 künftig verhindert werden — zusätzlich dazu soll es ein konkretes Verbot im Polizeigesetz geben. Begleitet werden soll diese Maßnahme durch eine Studie über das Ausmaß von Racial Profiling und ein Verfahren zur Dokumentation 43 »Von Racial Profiling spricht man, wenn die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrolliert, ohne dass es einen konkreten Anlass gibt. Es ist auch dann Racial Profiling, wenn das Aussehen einer von mehreren Anhaltspunkten für die Kontrolle ist.« (Biel, Christina: Fragen und Antworten zu Racial Profiling, in: Mediendienst Integration unter: https://mediendienstintegration.de/artikel/fragen-und-antworten-zu-racial-profiling.html, abgerufen am 09.12.2019).
43
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
— Die politische Bildung an Schulen gilt es zu stärken, allerdings nicht nur im Fach Sozialkunde. Politische und rassismuskritische Bildung muss fächerübergreifend stattfinden. Dazu sind die Schulcurricula zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
von Personenkontrollen. Das ist notwendig, damit sowohl Politik als auch die Öffentlichkeit davon erfahren, wie viele Kontrollen bei welchen Menschen stattgefunden haben, um Fälle von Racial Profiling sichtbar zu machen. Auch in der Aus- und Weiterbildung von Polizist*innen soll eine Sensibilisierung bezüglich rassistischen Kontrollpraxen verankert werden. Racial Profiling hat ganz konkrete Folgen für die Betroffenen. Studien zeigen, dass durch solche Kontrollen sich chronische Ängste entwickeln können, die das Vertrauen in staatliche Behörden, insbesondere die Polizei, nachhaltig schädigen können. Das führt dazu, dass Betroffene bestimmte Orte und Plätze meiden — und sie damit auch von Teilhabe ausgeschlossen werden. Dem muss dringend mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden. — Die Statistik zur politisch motovierten Kriminalität soll überarbeitet werden. Dazu soll sich Thüringen in der zustän digen Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür einsetzen, dass Hasskriminalität also vorurteilsmotovierte Straftaten besser erfasst wird, um ein genaueres Lagebild zu erhalten. — Wie in vielen anderen Bereichen beklagten die eingeladenen Expert*innen in der Kommission immer wieder eine unzureichende Datenlage über das Ausmaß von Diskriminierungserfahrungen. Deshalb wird empfohlen, eine Studie über die Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen mit der Polizei in Auftrag zu geben, um zielgenauer notwendige Maßnahmen zu ergreifen. — Die Aus- und Fortbildung von Polizist*innen muss unter die Lupe genommen werden. Überprüft werden soll, inwieweit rassismus- und diskriminierungssensible Inhalte sich dort wiederfinden und wie diese angepasst werden müssen.
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— Wie im Land Berlin soll auch in Thüringen ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes sind Schutzlücken. Dieses Gesetz beschränkt sich auf das Zivilrecht, und die Merkmale, aufgrund derer Menschen ungleich behandelt werden können, sind in diesem Gesetz sehr eng gefasst. Um einen besseren Schutz auch vor staatlichen Akteur*innen zu erhalten und weitere Merkmale aufzunehmen, wird empfohlen, im Land Thüringen ein solches Gesetz zu verabschieden. — Damit künftig nachvollzogen werden kann, inwiefern ein rassistisches Tatmotiv im Laufe eines rechtlichen Verfahrens, beginnend von den polizeilichen Ermittlungen bis hin zur Arbeit der Staatsanwaltschaft, eine Rolle gespielt hat bzw. bei der Ermittlung und Strafzumessung berücksichtigt wurde, soll eine sogenannte Justizverlaufsstatistik eingeführt werden. — Das Land Thüringen soll künftig vor Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung prüfen, ob sich aus den dortigen Regelungen diskriminierende und rassistische Effekte ergeben. Bereits jetzt finden auf Bundesebene Nachhaltigkeitsprüfungen, in Thüringen Prüfungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen statt. Diese Prüfvorgänge können also entsprechend ergänzt werden. — Die Thüringer Gesetze und Rechtsvorschriften sollen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Antirassismuskonvention überprüft werden. Schon in der letzten Legislatur fand ein solches »Normenscreening« hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Anschließend wurde über Verbesserungen der bestehenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen des Landes beraten, um die 45
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Im Bereich Justiz (S. 662 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem:
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dieses Verfahren kann und sollte Vorbild sein, um auch die Antirassismuskonvention effektiv umzusetzen. — Opfer und Zeug*innen von rassistischer Gewalt müssen besser in Strafprozessen geschützt werden, beispielsweise durch Adressschwärzungen vor der Überlassung der Ermitt lungsakten an Verteidiger*innen der Gegenseite. Für asyl- und ausländer*innenrechtliche Verwaltungsverfahren (S. 668 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Sprachbarrieren stellen in Verwaltungsverfahren nicht nur für Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache eine beson dere Hürde dar. Damit aber Rechtsansprüche oder gesetzli che Pflichten erfüllt werden können, ist es notwendig, Infor mationen und entsprechende Formulare mehrsprachig und in einfacher Sprache vorzuhalten. Die Kommission empfiehlt daher insbesondere in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch in allgemeinen Verfahrensabläu fen, eine einfache Sprache und Mehrsprachigkeit zu gewähr leisten. Das bedeutet: Formulare liegen mehrsprachig und in einfacher Sprache vor. Auch sollen Mitarbeiter*innen in Behörden bei einer interkulturellen Sensibilisierung und beim Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen aktiv unterstützt werden. — Menschen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren müssen gestärkt werden. Anzuhörende haben in der Kommission berichtet, dass Menschen, insbesondere in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, oft das Gefühl haben, zuständigen Sachbearbeiter*innen und Stellen ausgeliefert zu sein. Um dem entgegenzuwirken, sollen Maßnahmen wie die automatische Übersendung von Aktenkopien oder die Möglichkeit, Sachbearbeiter*innen zu wechseln, erleichtert werden.
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Für die öffentliche Verwaltung (S. 671 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Thüringen besitzt bereits eine an die Staatskanzlei angebun dene Landesantidiskriminierungsstelle. Deren Erreichbarkeit und Unabhängigkeit wurden im Rahmen der Anhörungen diskutiert. Künftig soll die Landesantidiskriminierungsstelle angemessen und dauerhaft mit Geld durch das Land ausgestattet werden. Diese Stelle soll vorrangig als Prüf-, Beschwerde- und Koordinierungsstelle für Akteur*in nen innerhalb der öffentlichen Verwaltung und als Stelle zur Verweisberatung für zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen arbeiten. — Neben einer staatlichen Stelle ist es notwendig, dass es eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestruktur und ein landesweites Antidiskriminierungsnetzwerk gibt. Diese Stelle soll insbesondere in den ländlich geprägten Regionen Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung zur Verfügung stellen. Diese sollen, in Ergänzung zur staatlichen Stelle, durch eine niedrigschwellige Erreichbarkeit zielgruppenspezifische Angebote etablieren. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) hat ein Modell für Thüringen zur Umsetzung einer qualifizierten Antidiskrimi nierungsberatung empfohlen, die berücksichtigt werden soll. 47
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
— Im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden den zuständigen Behörden Ermessensspielräume eingeräumt, zudem sind Rechtsbegriffe teils unkonkret ausgestaltet. Das kann dazu führen, dass unterschiedliche Behörden in ähnlichen Fällen unterschiedlich entscheiden. In Berlin wurde diesem Umstand mit sogenannten Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörden Berlin (VAB) begegnet. Die Enquetekommission empfiehlt eine solche Vereinheitlichung bei der Anwendung von asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen durch die verschiedenen Verwaltungsbehörden auch in Thüringen.
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
— Um Diskriminierung im öffentlichen Verwaltungsbereich bei den Beschäftigten entgegenzuwirken, empfiehlt die Kommission die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes — und zwar bezüglich aller Merkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und weiterer vergleichbarer Gründe. Die Erhebung und Auswertung der Daten soll dabei nicht durch die Verwaltung, sondern durch externe Akteur*innen vorgenommen werden. Die anonymi sierte und von den Datenschutzbehörden zu genehmigende Beschäftigtenbefragung soll auf freiwilliger Basis laufen und richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Landesver waltung. Auf Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskri minierung lässt sich ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickeln, um Diskriminierung am Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung aktiv entgegenzuwirken. Für den Bereich Arbeit (S. 679 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Zahlreiche Studien belegen: Trotz einer eindeutigen Rechtslage kommt es immer wieder zu Benachteiligungen in Be werbungsverfahren aufgrund unterschiedlicher Merkmale, etwa Geschlecht oder Herkunft. Um dem entgegenzuwirken, soll das Land die Initiative ergreifen, Vorbild sein und anonyme Bewerbungsverfahren etablieren. — Laut dem Thüringen-Monitor Integration besteht unter den seit 2013 nach Thüringen geflüchteten Menschen ein erheblicher Bedarf an Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Empfohlen werden, auch im Rahmen der Umsetzung des Bundes- und Landesanerkennungsgesetzes, Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennungspraxis ausländischer Berufsabschlüsse. Damit soll die Gleichbehandlung von Arbeitnehmer*innen verbessert und der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. 48
Die algorithmische Diskriminierung ist ein neuer Bereich, der erst spät im Rahmen der Enquetekommission hinzukam. Sogenanntes maschinelles Lernen und automatisch lernende Systeme sind in Zeiten der Digitalisierung längst alltäglicher Bestandteil. Solche Systeme können in verschiedensten Bereichen die Arbeit erleichtern und Dienstleistungen erfüllen. Allerdings können auch diese Systeme durch die Programmierung diskriminieren. Gesellschaftlich Stereotype und Vorurteile können sich in Algorithmen, die durch Menschen programmiert werden, widerspiegeln und durch die Prozesse des maschinellen Lernens fortbestehen oder sich sogar verstärken. Es ist daher ein neues, aber unerlässliches Handlungsfeld, wenn wir Rassismus und Diskriminierung in seiner ganzen Breite entgegenwirken wollen. Für den Bereich algorithmische Diskriminierung und Datenerhebung (S. 686 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen unter anderem: — Eine Informationserhebung zu den Einsatzgebieten von soge nannten Automated decision making (ADM-)Systemen sollte in der Thüringer Verwaltung vorgenommen werden. — Eine unabhängige Fachstelle zur Überprüfung von Algorith men ist einzuführen, die künftig die Zulassung von in Thüringer Behörden zu nutzenden ADM-Systemen durchführen soll. — In Bereichen mit hohen Diskriminierungsrisiken sollen in der Thüringer Verwaltung keine voll automatisierten Verwaltungsakte zugelassen werden. 49
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Für den Bereich Gesundheit (S. 684 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen eine unabhängi ge Beschwerdestruktur für Menschen, die im Gesundheitssys tem Diskriminierung und Rassismus erfahren. Diesen Strukturen soll, ähnlich der Landesantidiskriminierungsstelle, eine Beratungsfunktion zukommen, die zudem Diskriminierungsfälle dokumentiert. Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss allen Menschen gleichberechtigt gewährt werden.
Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
Für die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus (S. 689 ff., Dr. 6/7709) empfiehlt die Enquetekommission dem Land Thüringen die Aufarbeitung und Sichtbarmachung der Kolonialgeschichte im Thüringer Bildungssystem und in der Erinnerungskultur. »Eine umfassende schulische Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist notwendig, um Schüler*innen Kolonialismus als historische Grundlage für die Entstehung von antischwarzem, antiindigenem und antimuslimischem Rassismus sichtbar zu machen. […] So kann die Normalisierung rassistischer Haltungen und Taten in der Geschichte widerlegt und vermieden werden.« (S. 690, Dr. 6/7709) Über die hier im Blitzlicht dargestellten Empfehlungen der Enquetekommission hinaus haben die durch die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag benannten Sachverständigen (Aikins, Güleç, Keskinkılıç und Yılmaz-Günay) im Rahmen eines Sondervotums weitere Empfehlungen gemacht, die nun kurz vorgestellt werden. Sie empfehlen unter anderem: — die Berufung einer*eines Thüringer Beauftragten für Antirassismus, — die Veröffentlichung aller Unterlagen und öffentlichen Proto kolle der Enquetekommission, — die Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle, — eine Studie zur Verbreitung von Vorurteilen und rassistischen Einstellungen in der Polizei, — die Einrichtung einer unabhängigen und zivilgesellschaftlichen Expert*innen-AG beim Innenministerium, — Implementierung von rassismus- und diskriminierungskri tischen Inhalten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie Diversitäts- und Vorurteilssensibilität — und zwar verpflichtend in der Aus- und Fortbildung von Krankenhausund Pflegepersonal sowie im Medizinstudium, — die Entwicklung von Leitlinien für ein Qualitätsmanagement-Handbuch zur Bekämpfung struktureller und institutioneller Rassismen im Gesundheitssystem, 50
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Handlungsempfehlungen auf der Ebene des Freistaats Thüringen
— eine zivilgesellschaftliche Beratung durch eine Arbeitsge meinschaft aus Expert*innen zur fachlichen Begleitung bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Gesundheitsbereich, — Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten im Gesundheitsbereich, — die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, insbesondere sozialadäquater und gemischter Wohnbebauung, um Segre gation entgegenzuwirken, — die Befähigung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminie rungsstelle als Fach- und Beratungsstelle zum Thema Mietrecht und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), — die Einhaltung von Mindeststandards in den Gemeinschafts unterkünften für Geflüchtete gemäß der UNESCO-Vorgabe, — die Schaffung von ausreichenden Wohnheimplätzen für internationale Studierende.
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Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete kommission: Empfehlungen für kommunal politisch und zivilgesellschaftlich Aktive
Empfehlungen für kommunalpolitisch und zivilgesellschaftlich Aktive
Der Großteil der Empfehlungen der Enquetekommission des 6. Thüringer Landtages richtet sich an die staatlichen und öffentlichen Einrichtungen des Landes und nimmt die entsprechenden Akteur*innen in die Pflicht. Damit die Empfehlungen nicht nur Empfehlungen bleiben, sondern tatsächlich umgesetzt werden, ist eine aktive Zivilgesellschaft notwendig. Diese muss immer wieder auf die Empfehlungen hinweisen, ihre Umsetzung einfordern und begleiten. Aber nicht nur diese Rolle kommt zivilgesellschaftlichen Organisationen zu. Die Enquetekommission hat Empfehlungen verfasst, die die Arbeit von NGOs, Betroffenenselbstorganisationen und weiteren zivil gesellschaftlichen Akteur*innen stärken sollen. Auch bieten sich Ansatzpunkte, um Empfehlungen als lokal- und kommunalpolitisch Aktive aufzugreifen und sich an der Umsetzung zu beteiligen. Im Folgenden werden die Maßnahmen, die sich vorrangig an die Zivilgesellschaft richten und zivilgesellschaftliches Engagement unterstützen, dargestellt. Für den Bildungsbereich gibt es drei Empfehlungen, die sich an außerparlamentarische Akteur*innen richten und deren Arbeit unterstützen sollen. So sollen Angebote geschaffen werden, die benachteiligten Gruppen Bildungszugänge erleich tern, Hürden abbauen und Menschen selbstermächtigen bzw. empowern. Ungleiche Zugänge zum Bildungsbereich sowie innerhalb von Bildungssystemen drücken sich in verschiedenen Studien deutlich aus. Die Kommission hält diesbezüglich Folgendes fest: »So werden beispielsweise Kinder und Eltern mit Migrations hintergrund in Bildungseinrichtungen oft frühzeitig damit konfrontiert, dass ihr Migrationshintergrund vordergründig von Pädagog*innen thematisiert und problematisiert wird. Dies kann 54
Teilhabechancen werden verwehrt, wenn nicht alle Menschen den gleichen und ungehinderten Zugang zu Bildungsangeboten erhalten und so die Möglichkeit bekommen, sich selbst zu bilden und zu entfalten. Um dem entgegenzuwirken, sollen Angebote zum Empowerment für benachteiligte Gruppen für alle an Schule tätigen Personen geschaffen werden. Diese Ange bote dienen dazu, dass Kindern und Jugendlichen geholfen wird, »bestärkt mit ihren eigenen Erfahrungswelten umzugehen, sich kritisch mit Rassismus, Diskriminierung und Vorurteilen auseinanderzusetzen und diesen […] entgegenzuwirken.« Sicherlich brauchen solche Angebote auch eine grundlegende und dauerhafte Finanzierung durch die öffentliche Hand. Konzipiert und durchgeführt werden sie an vielen Stellen bereits durch Vereine und Verbände, die zivilgesellschaftlich verankert sind. Für diese kann die Empfehlung 3 im schulischen Bil dungskontext (S. 642, Dr. 6/7709) ein Ansatzpunkt sein, um die Notwendigkeit dieser Unterstützung gegenüber dem Land noch einmal zu unterstreichen. So ließe sich deutlich zu machen, dass dies Bestandteil der politischen und menschenrechtsorientierten Bildung im Unterricht sein muss, der derzeit ange sichts der politischen Situation immer wieder als dringendes bildungs- und gesellschaftspolitisches Handlungsfeld benannt wird. Zudem empfiehlt die Kommission, dass eigenständige Programme, die durch das Land zum Empowerment benachteiligter Gruppen initiiert werden, durch nicht-staatliche Insti tutionen zu rassismuskritischer und diskriminierungssensibler Bildungsarbeit hin überprüft und durch NGOs und wissen schaftliche Expert*innen begleitet werden. Dieser Empfehlung schließt sich die Empfehlung 4 (S. 653, Dr. 6/7709) zum Bereich der außerschulischen Bildung inhaltlich an und erweitert den Blick auf das Handlungsfeld von Erwachsenenbildungseinrich tungen und in der Erwachsenen- und Weiterbildung tätigen Personen.
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Empfehlungen für kommunalpolitisch und zivilgesellschaftlich Aktive
negative Effekte auf die individuelle Entwicklung der Kinder haben, z. B. bei der Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit.«
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Nahtlos daran knüpft die Empfehlung 2 (S. 651, Dr. 6/7709) im Bereich außerschulischer Bildung an. Die Kommission empfiehlt, aktuelle Förderprogramme zu den Themen Demokratiestärkung, Vorurteilsabbau und rassismuskritische Arbeit zu entfristen sowie die Mittel zu versteigen und dauerhaft bereitzustellen. Dabei soll bei der Ausgabe solcher Fördermittel intensiver darauf geachtet werden, ob Diversitätskonzepte seitens der Projektträger*innen und Antragssteller*innen vorliegen. Die Anhörung der vielen Vereine, Verbände und NGOs, die rassismuskritische und diskriminierungssensible Arbeit in Thüringen machen, hat deutlich gezeigt: Es ist wichtig, dass es personelle Kontinuitäten und dauerhafte Finanzierungszusagen gibt, um nachhaltig Effekte zu erzielen. Was auch hier formal in der Hand der Regierung und des Landtages liegt, sollte dennoch durch die nicht-staatlichen Akteur*innen mit Verweis auf die Empfehlungen der Kommission immer wieder als Forderung auf den Tisch gelegt werden, um den Druck hochzuhalten und eine entsprechende Änderung der Fördersystematik zu erreichen. Dass dies dringend notwendig ist, unterstreicht die Empfehlung 4 zum Bereich der öffentlichen Verwaltung (S. 674, Dr. 6/7709). Die Kommission schlägt vor, dass »zur Verbesserung von Empowerment-Prozessen auf der institutionellen Ebene eine strukturelle und verstetigte Förderung von Selbstorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen zu etablieren ist« (S. 674, ebd.). Dafür werden die dazu notwendigen, gut ausgestatteten zivilgesellschaftlichen Netzwerkstrukturen benötigt. An diese Empfehlungen zur Neuaufstellung der Förderstruktur im Bereich Antirassismus, Antidiskriminierung sowie demokratie- und menschenrechtsorientierter Bildung knüpft die Empfehlung 7 im Bereich der öffentlichen Verwaltung an (S. 675, Dr. 6/7709): die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung. Bereits jetzt gibt es in Thüringen das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt. Beide sollen dabei als Vorbilder dienen, um auch wie im Bund und in anderen Ländern bereits bestehende Programme gegen Rassismus und Diskriminierung zu erstellen. Auch hier liegt der Fokus auf zivilgesell56
Über alle Bereiche hinweg, die im Rahmen der Enquetekommission beleuchtet wurden, hat sich gezeigt: Die Erfahrungen und Expertise nicht staatlicher Akteur*innen müssen dringend herangezogen werden. So werden Fachbeiräte oder Expert*innen-AGs in den Bereichen Bildung, Polizei und Inneres sowie in einem Sondervotum auch im Bereich Gesundheit gefordert. Als Expert*innen sollen dabei insbesondere, neben Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und Selbstorganisationen von Menschen mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrung herangezogen werden. Diese Öffnung der staatlichen ausführenden Gewalt, der Exekutive, soll dazu dienen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung nachhaltig und qualitativ hochwertig umgesetzt werden. In der Enquetekommission wurde bei der Anhörung vieler nicht staatlicher Expert*innen deutlich, welch umfassender Sachverstand in diesem Bereich in Thüringen trotz aller Lücken bereits zur Verfügung steht: Diese Rolle der Expert*innen gilt es seitens des Landes anzuerkennen und seitens der NGOs, Vereine und Verbände noch selbstbewusster einzufordern, um sich gemeinsam an die Umsetzung konkreter Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu machen. Um den Weg zur Zusammen arbeit mit den Behörden und Ministerien zu erleichtern und verwaltungsseitig die Sensibilität für die Notwendigkeit zu stärken, empfiehlt die Enquetekommission, in der Thüringer Landesverfassung eine Antirassismusklausel zu verankern. Ziel ist es, zivilgesellschaftlichen Organisationen den Zugang zu Behörden zu erleichtern. Nach dem Vorbild Brandenburgs soll zudem das Wort »Rasse« aus der Landesverfassung ge strichen und durch den Begriff »aus rassistischen Gründen« ersetzt werden. Damit soll deutlich werden: Menschen werden nicht Opfer von Rassismus, weil sie vermeintlich »anders« sind, sondern weil sie als »anders« bezeichnet und »anders« behandelt werden.
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schaftlichen Gruppen, die an der Erarbeitung beteiligt werden sollen und müssen.
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Doch allein mit einem in der Landesverfassung verankerten Staatsziel ist es nicht getan. Gerade in einem ländlich geprägten Flächenland wie Thüringen braucht es Beratungs- und Netzwerkstrukturen zur antirassistischen und diskriminierungssensiblen Arbeit über die größeren Städte hinaus. Deshalb empfiehlt die Enquetekommission — neben der Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei — die Etablierung einer unabhängigen Beratungs- und Beschwerdestruktur sowie eines landesweiten Antidiskriminierungsnetzwerkes. Damit ein solches Netzwerk unabhängig, niedrigschwellig und zielgruppenorientiert arbeiten kann, soll ein entsprechendes Konzept zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, der Landesantidiskriminierungsstelle sowie der Wissenschaft entwickelt werden. Dazu hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ein Modell zur Umsetzung einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung empfohlen (vgl. advd, Zuschrift 6/1941. Beratung und Unterstützung zum Thema Diskriminierung in Thüringen. Handlungsempfehlung). Im Kontext der Arbeit der Kommission haben sich dazu bereits Akteur*innen in Thüringen auf den Weg gemacht und das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine) gegründet. Dieses Netzwerk will — Diskriminierung sichtbar und Antidiskriminierung zum Thema politischer und fachlicher Auseinandersetzung machen, — sich über Erfahrungen austauschen, gemeinsam Handlungsmöglichkeiten erweitern und Kooperationen stärken, — Modelle und Konzepte für Thüringen entwickeln, die eine flächendeckende qualifizierte Unterstützung von Betroffenen ermöglichen, — die Einrichtung einer zivilgesellschaftlich angebundenen Antidiskriminierungsberatungsstelle befördern sowie — Ansprechpartner für Politik, Zivilgesellschaft, Öffentlichkeit und Verwaltung sein. Anders als in den bisher beleuchteten Bereichen geht es bei den Handlungsfeldern Kultur und Medien vor allem um die 58
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Empfehlungen für kommunalpolitisch und zivilgesellschaftlich Aktive
Frage der Repräsentation von Menschen mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen. Deshalb empfiehlt die Kommission, Straßen in den Thüringer Kommunen umzubenennen, die beispielsweise Namen von Kolonialverbrecher*innen tragen. Das ist eine Empfehlung, die ganz konkret kommunalpolitische Mandatsträger*innen anspricht, aktiv zu werden. Wie Medien und Medieninhalte prägen auch öffentliche Räume unsere Wahrnehmung und unser Denken: »Straßennamen, die nach wie vor Kolonialverbrecher ehren, machen die Gewalt gegen Menschen, die Deutschland ausgeübt hat, unsichtbar oder verharmlosen sie sogar.« (S. 678, Dr. 6/7709) In Zusammenarbeit mit Migrant*innenselbstorganisatio nen oder Gruppen wie Decolonize Erfurt können solche Diskus sionen auf der kommunalen Ebene angestoßen werden. Statt Kolonialverbrecher*innen in der Öffentlichkeit mit Straßenschildern Raum zu geben, sollte insbesondere von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Menschen und antirassistischen Aktivist*innen Raum und Platz in der Öffentlichkeit gegeben werden. So können sich Perspektiven auf die deutsche Geschichte ändern und Räume für eine Erinnerungs- und Gedenkkultur entstehen. Durch diese kann einer Normalisierung rassistischer Haltungen und Handlungen entgegengewirkt werden.
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Exkurs: Blick von außen auf die Enquete kommission
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
Die Besonderheit der Enquetekommission im Vergleich zu den regulären Ausschüssen des Thüringer Landtages ist, dass diese grundsätzlich öffentlich tagte. Das bot vielen Initiativen, Vereinen, Verbänden und Institutionen die Möglichkeit, die Arbeit der Kommission kontinuierlich inhaltlich zu begleiten. Damit wuchsen auch die Erwartungen an die Kommission. Zeitgleich war es für alle Neuland – nicht, dass es eine Enquetekommission gab, sondern dass sich ein Landesparlament systematisch mit Ursachen, Formen und Folgen von Rassismus beschäftigte, um dann Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Einen Blick auf diese Arbeit der Kommission von außen nahm Dr. Janine Dieckmann ein. Sie ist Dipl.-Psychologin und promovierte im Bereich der sozialpsychologischen Intergruppenforschung über die Wahrnehmung und Auswirkungen von Vielfalt in sozialen Kategorien. Seit August 2016 ist sie wissenschaftliche Referentin am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena und dort verantwortlich für den Forschungsschwerpunkt »Diskriminierung«. Sie ist Ansprechpartnerin für die Themenbereiche Sozialpsychologie, Diskri minierung, Vielfalt und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wir sprachen mit ihr über die Arbeit der Enquetekom mission sowie über Erwartungen und Ergebnisse. Welche Erwartungen gab es seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen und wissenschaftlicher Einrichtungen an die Kommission? Dr. Ja nine Dieck m a nn: Ich denke, so richtig vorstellen, was eine Enquetekommission ist und was diese zum Thema »Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie« erarbeiten und erwirken kann, konnten sich im Vorfeld nicht 62
Wie schätzt das IDZ das Vorgehen der Kommission ein? Und gibt es aus Sicht des IDZ »Meilensteine« und »Tiefpunkte« in der Arbeit der Kommission? Dr. Ja nine Dieck m a nn: Trotz der Komplexität ihrer Aufgaben und des zeitlichen Drucks, welcher die Arbeit der Kommission begleitete, war das Vorgehen der Kommission im Großen und Ganzen strukturiert, sehr intensiv, detailliert, zielorientiert und — wenn man sich gezielt informierte (z. B. durch den Newsletter) — in weiten Teilen des Ablaufs transpa rent. Von Anfang an zeigten sich diverse Herausforderungen: begonnen mit der schwierigen Diskussion um die Findung der Arbeitsdefinitionen »Rassismus« und »Diskriminierung« über die Informationsverarbeitung der hohen Anzahl angefragter Stellungnahmen zu den Bestandsaufnahmen bis hin zum Erarbeiten der Handlungsempfehlungen. Die genaue Durchleuchtung aller gesellschaftlichen Bereiche auf Rassismus (z. B. Bildung, Justiz, Verwaltung), seine Ursachen und Auswirkungen sowie die Ausarbeitung der über 50 Handlungsempfehlungen ist in Deutschland in dem Format bisher einmalig und kann nun als Grundlage für konkrete Handlungen gegen Rassismus bzw. rassistische Diskriminierung — bestenfalls nicht nur in Thüringen — genutzt werden. Ein erster Mei lenstein im Arbeitsprozess der Enquete war aus inhaltlicher Sicht das Loslösen des Themenkomplexes »Rassismus« vom »Rechtsradikalismus« und vom engen Bezug zum »Nationalsozialismus«. Erst dann konnte Rassismus im späteren Arbeits 63
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
viele Menschen. Für zivilgesellschaftliche Initiativen stiegen die Erwartungen, nachdem zahlreiche Anfragen für Stellungnahmen in den Projekten, Selbstorganisationen und Initiativen eingingen. Die Erwartungen richteten sich dahin, dass ihre Bedarfe, Erfahrungen und Vorschläge ernst genommen und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Im Allgemeinen war die Erwartung aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, dass Rassismus vor dem Hintergrund demokratischer Prinzipien ganzheitlich als gesellschaftliches Problem und in seiner Bedrohung für Betroffene erkannt und analysiert wird.
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
verlauf als eigenständiges gesellschaftliches Problem definiert und behandelt werden, losgelöst von einer rechtsradikalen politischen Motivation. Zu Beginn der Enquete gab es mehrere Hinweise, dass die Erwartungen an den Arbeitsinhalt der Enquete stark mit der Bekämpfung von Rechtsradikalismus bzw. allgemein »Extremismus« verknüpft waren, auch von einigen Enquete-Mitgliedern. So wurde sie in den Sitzungen als »Enquete Rechtsextremismus« bezeichnet oder öffentlich in den Medien als »Enquete gegen Extremismus« angekündigt. Im späteren Verlauf drehten sich die Diskussionen und Stellungnahmen um individuellen, institutionellen und strukturellen Rassismus bzw. teilweise auch um Diskriminierung aufgrund anderer AGG-Merkmale. Ein weiterer Meilenstein aus zivilgesellschaftlicher Sicht ist der Zusammenschluss des Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerks (thadine), welches sich nach der Enquete-Auftaktveranstaltung parallel zur Kommissionsarbeit aus mehreren Initiativen, Projekten, Vereinen, Selbstorganisationen und dem IDZ gründete. Tiefpunkte der Kommissionsarbeit waren der verspätete Beginn der Arbeit, die nicht gelun gene Einigung über den Hauptbericht von Rot-Rot-Grün und CDU und die zeitliche Überschneidung der Veröffentlichung des Endberichts mit den Landtagswahlen. Diese führte zu einer starken parteipolitischen Instrumentalisierung der EnqueteArbeit und der Fokus auf die Wichtigkeit und Bedeutung auf das eigentliche Ziel, den Kampf gegen Rassismus, ging verloren. Wie bewerten Sie die Bestandsaufnahme der Kommission zu Rassismus und Diskriminierung in Thüringen? Dr. Ja nine Dieck m a nn: Die Bestandsaufnahme zu Rassismus und rassistischer Diskriminierung fand in vielen Bereichen sehr detailliert und umfänglich statt, in anderen Bereichen aus zeitlichen Gründen oder aufgrund fehlender Datenbasis bzw. fehlender Stellungnahmen weniger umfänglich. Die fehlende Datenbasis für Thüringen in Form von Studien oder systematischen Dokumentationen von rassistischen Vorfällen zeigte sich in allen Bereichen. Vor allem der Bereich »schulische und außerschulische Bildung« wurde sehr ausgiebig bearbeitet. Individueller und institutioneller Rassismus 64
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Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
im Bildungssystem sowie mögliche Ursachen wurden herausgearbeitet und mündeten in zahlreichen Handlungsempfehlungen. Weiterhin gab es intensive und umfängliche Informationssammlungen zu den Bereichen Verwaltung, Asylrecht, Kultur und Medien, Arbeit, Wohnen oder Gesundheit. Diese führten zu zahlreichen wichtigen »Empfehlungen aus dem Beratungsverlauf«. Welche Auswahlkriterien es dann für die letztendlichen »Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission« am Ende des Berichts gab, erschloss sich mir als Leserin nicht vollumfänglich. So gab es beispielsweise in der Bestandsaufnahme eine breite und wichtige Besprechung von Hasssprache im Internet. Die abgeleiteten Maßnahmen fanden sich jedoch nicht in einer Handlungsempfehlung der Kommission wieder. Auf jeden Fall geben die Bestandsaufnahmen für die einzelnen Lebensbereiche eine sehr gute Ausgangslage und Zusammenfassung, um sich mit Rassismus in konkreten institutionellen Bereichen auseinanderzusetzen. Für eine vertiefte Auseinandersetzung wäre es jedoch von Vorteil, wenn alle Zuschriften und Stellungnahmen zugänglich wären, so wie es die Sachverständigen Kwesi Aikins, YılmazGünay und Ayse Güleç im Sondervotum empfehlen. Positiv hervorzuheben ist die Betonung der fehlenden Aufarbeitung des Kolonialismus in Thüringen bzw. Deutschland (z. B. durch fehlende Wissensvermittlung in Schule, Benennung öffentlicher Orte nach Kolonialverbrechern). Die Kolonialzeit stellt eine, wenn nicht die historische Wurzel für heutigen Rassismus dar und muss als solche erkannt und aufgearbeitet werden. Doch nicht nur der Blick auf historische Ursachen, sondern auch auf hochaktuelle Ursachen im digitalen Bereich ist positiv zu beurteilen. Indem die Auswirkungen algorithmischer Diskriminierung ausgelotet und entsprechende Empfehlungen für Thüringen entwickelt wurden, kann beispielsweise in der Nutzung technisch unterstützter automatischer Verwaltungsprozesse das Rassismus- und Diskriminierungsrisiko minimiert werden. Zielführend und wichtig war es, dass die Kommission im Laufe ihrer Arbeit den Fokus mehr auf Rassismus und rassistische Diskriminierung zuspitzte, denn die anfänglich sehr
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
breite Informationssammlung auch in anderen Diskriminierungskontexten (weitere Merkmale, die im AGG als schützenswert genannt werden) weckte zu viele Erwartungen an die Arbeitsinhalte der Enquete und verwässerte den wichtigen Fokus auf Rassismus. Der Blick in andere Diskriminierungsbereiche (z. B. durch den Landesseniorenrat, queere Initiativen) hätte für eine Vertiefung von Überschneidungen genutzt werden können: Welche Diskriminierungserfahrungen machen queere Menschen mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete mit Behinderung in Thüringen? Welche speziellen Bedarfe ergeben sich? Der Abschlussbericht enthält eine Vielzahl an Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung in Thüringen. Wie bewerten Sie diese? Dr. Ja nine Dieck m a nn: In Bezug auf Rassismus und rassistische Diskriminierung sind die Handlungsempfehlungen durchaus als positiv zu bewerten. Sie haben das Potenzial, dass ein effektives Handlungskonzept auf Landesebene zur Bekämpfung von Rassismus und zur Sensibilisierung für Rassismus entwickelt werden kann. Sie decken in weitem Ausmaß die Lebensbereiche und gesellschaftlichen Bereiche ab, um Menschen vor Rassismus zu schützen und zu unterstützen, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen sowie Rassismus an sich zu minimieren. Viele wichtige Handlungsempfehlungen finden sich allerdings auch erst im Sondervotum der Sachverständigen Kwesi Aikins, Yılmaz-Günay und Ayse Güleç (z. B. im Bereich Gesundheit, Wohnen, vollständige Zugänglichkeit der Enquete-Zuschriften). Ob sich die Empfehlungen nun in konkreten Maßnahmen auswirken, wird der zukünftige Umgang mit den Enquete-Ergebnissen zeigen. Sicherlich kommt die Umsetzung einiger Handlungsempfehlungen (z. B. Aufbau einer communitybasierten Antidiskriminierungsberatungsstelle) auch der Unterstützung von Betroffenen, die nicht aus rassistischen Gründen diskriminiert werden, zugute. Im Allgemeinen sind die Handlungsempfehlungen in diesen Bereichen aber nicht ausreichend, um beispielsweise Sexismus, LSBTTIQ*-Feindlichkeit, 66
Hat die Kommission die an Sie gestellten Erwartungen erfüllt? Dr. Janine Dieckmann: Vor dem Hintergrund aller Herausforderungen für die Kommissionsarbeit und der Komplexität der zu analysierenden gesellschaftlichen Phänomenbereiche ist eine umfassende Bestandsaufnahme erfolgt, die eine gute Grundlage zur weiteren Antirassismusarbeit in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern bildet. Die Handlungsempfehlungen gegen »Rassismus« können nun in einem effek tiven Aktionsplan oder Programm für Thüringen aufgegriffen werden. Die meisten Erwartungen sind in Bezug auf das Sichtbarmachen von Rassismus und seinen Ursachen erfüllt. Sie richten sich nun darauf, die genannten Vorschläge in die Tat umzusetzen. Gibt es aus Ihrer Sicht Leerstellen in der Arbeit der Kommission und wie können diese gefüllt werden? Dr. Ja nine Dieck m a nn: Im Großen und Ganzen fand ein sehr ausführliches Screening und eine Bestandsaufnahme von Rassismus in den wichtigsten gesellschaftlichen Bereichen statt. In einigen Bereichen wurden relevante Themen bearbeitet, aber keine Handlungsempfehlungen abgeleitet. So wurden beispielsweise im Bereich »Medien und Kultur« die Themen Hasssprache im Internet oder der Umgang, die Aufarbeitung bzw. Verhinderung von Rassismus in Theatern und Museen betrachtet, aber keine Handlungsempfehlungen abge geben. Dadurch entstehen auf Ebene der Empfehlungen einige »Leerstellen«. Eine Leerstelle in der Arbeit stellt für mich die fehlende Betrachtung und Erarbeitung von Maßnahmen in Bezug auf den physischen Schutz für potenziell von Rassismus Betroffene, Selbstorganisationen, aber auch Initiativen und Projekte, die solidarische Antirassismusarbeit leisten. Die Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte und Geflüchtete oder Angriffe auf 67
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
Altersdiskriminierung, Antisemitismus, Obdachlosenfeindlichkeit oder ableistische Diskriminierung ausreichend zu minimieren.
Exkurs: Blick von außen auf die Kommission
Antirassismus-Projekte in Thüringen hätten zur Empfehlung führen können, dass ein Sicherheitskonzept entwickelt werden sollte, welches den Schutz der betroffenen Menschen in den Vordergrund stellt, zum Beispiel in Bezug auf Polizei- oder Security-Schutz bestimmter symbolischer Orte oder Veranstaltungen, aber auch entsprechender Finanzierung für Sicherheitskonzepte für Selbstorganisationen, Gemeinden und Initiativen. Ein möglicher Aktionsplan »Antirassismus« könnte diesen Aspekt zusätzlich aufnehmen. Nicht zuletzt der Anschlag auf die Synagoge in Halle am Feiertag Jom Kippur 2019 zeigt die Bedrohung auf. Außerdem fehlt meines Erachtens die genauere Fokussierung der Mehrfachdiskriminierung von Menschen, die von Rassismus betroffen sind: Welche Empfehlungen gibt es für Institutionen in Bezug auf den Abbau von Diskriminierung für Personen, die mehrere Diversitätsmerkmale besitzen (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund in der Pflege, Arbeit für nicht-weiße Menschen mit Behinderung, queere Geflüchtete in Unterkünften). Wie muss es nach dem Abschluss der Arbeit der Enquetekommission aus Ihrer Sicht weitergehen? Dr. Ja nine Dieck m a nn: Wichtig ist einerseits der Transfer der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in Politik, Verwaltungen, in alle anderen Bereiche, welche die Enquetekommission auf Rassismus durchleuchtete, aber vor allem auch in Selbstorganisationen und Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen sollten die Ergebnisse und Empfehlungen kennen, um sie für ihre Arbeit zu nutzen und an der Umsetzung mitzuwirken. Auf politischer Ebene ist es andererseits wichtig, die Empfehlungen nun weiterzuverwenden und in einen konkreten Handlungsplan umzusetzen. Es bleibt nun die Herausforderung, dass Politik, von Rassismus betroffene Selbstorgani sationen, Wissenschaft und die entsprechenden Institutionen in Thüringen auf Augenhöhe zusammenarbeiten, gemeinsam einen realistischen Handlungs- oder Aktionsplan erarbeiten, um Thüringen zu einem rassismussensiblen und rassismuskritischen Bundesland weiterzuentwickeln 68
Anhang und Verweise
Zwischenbericht deu tsch
Interim Report english
تقرير مرحيل
Abschlussbericht deu tsch
a r abic
Die Einsichtnahme in die in den Fußnoten, Klammern und Erläuterungen benannten Beratungsunterlagen (Protokolle öffentlicher Ausschusssitzungen, Zuschriften etc.) ist nach § 80 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auf Antrag möglich. Nach einer Änderung der Geschäfts ordnung des Thüringer Landtags werden die Protokolle über öffentliche Ausschusssitzungen sowie dazugehörige 69
eratungsunterlagen seit dem 1. März 2018 als allgemein B zugängliche elektronische Dokumente in der vom Landtag eingerichteten Parlamentsdokumentation — www.parldok. thueringen.de — zur Verfügung gestellt. Für bis zum 1. März 2018 durchgeführte öffentliche Sitzungen und dazugehörige Beratungsunterlagen kann der Antrag auf Einsichtnahme nach § 80 Absatz 4 formlos unter poststelle@landtag.de gestellt werden.
Social Media
Auf Facebook und Twitter wurde über die Enquetekommission unter dem Hashtag #EnqueteRassismus informiert.
Weitere Informationen
Weitere Materialien der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag zur Enquetekommission gibt es im Internet:
Die Angebote der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu Rassismus, Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit gibt es auf der Webseite:
Her ausgeber*innen: Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag und Rosa-LuxemburgStiftung Thüringen e.V., Erfurt 2020 | V.i. S.d.P.: Olaf Weichler, Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt | L ek t or at : Susanne Haldrich, Jena Ges talt ung: © Uwe Adler, Weimar | Druck : Druckerei Schöpfel, Weimar www.die-linke-thl.de — www.th.rosalux.de
A bbildung : Š T o bias A r h elge r ( A d o be S t o ck )