HTR Hansa Treuhand + Revision KG
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DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe
Wichtige Neuerungen durch das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“
Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand: Erneute Fristverlängerung für die Satzungsänderung
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in „Wegverlegungsfällen“
Bundessozialgericht: Elterngeld darf „steueroptimiert“ werden
Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig?
Fahrtenbuch: Abweichungen von den Ergebnissen eines Routenplaners
Mietrecht: Erstattungsanspruch des Mieters bei Durchführung von Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Mietklausel
Ausgabe 4 I Juli/August 2009 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nachfolgend möchten wir Sie wie gewohnt über wichtige aktuelle Neuerungen aus dem steuer- und wirtschaftsrechtlichen Bereich informieren.
STEUERLICHE GESETZGEBUNG Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Am 10. 7. 2009 hat der Bundesrat dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ zugestimmt. Eine Auswahl wichtiger steuerlicher Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor: 1. Erweiterung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung und unabhängig vom Zahlungseingang (sog. Soll-Besteuerung). Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss,
noch bevor er sein Geld vom Leistungsempfänger erhalten hat. Allerdings besteht u. U. die Möglichkeit, die sog. Ist-Besteuerung zu beantragen. Dann muss der Unternehmer die Umsatzsteuer erst abführen, nachdem er sein Geld vom Kunden erhalten hat. Den Antrag auf Ist-Besteuerung konnten bislang u. a. Unternehmer stellen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht höher als 250.000 € war. Für Unternehmer in den neuen Bundesländern galt hingegen eine bis zum 31. 12. 2009 befristete Umsatzgrenze von 500.000 €. Zum 1. 7. 2009 wurde nun die Umsatzgrenze bundeseinheitlich für alle Unternehmer auf 500.000 € angehoben. Diese Erhöhung ist jedoch bis zum 31. 12. 2011 befristet.
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