Hansa-Treuhand_Mandanten Info_04-09

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HTR Hansa Treuhand + Revision KG

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DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe 

Wichtige Neuerungen durch das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“

Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand: Erneute Fristverlängerung für die Satzungsänderung

Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in „Wegverlegungsfällen“

Bundessozialgericht: Elterngeld darf „steueroptimiert“ werden

Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig?

Fahrtenbuch: Abweichungen von den Ergebnissen eines Routenplaners

Mietrecht: Erstattungsanspruch des Mieters bei Durchführung von Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Mietklausel

Ausgabe 4 I Juli/August 2009 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nachfolgend möchten wir Sie wie gewohnt über wichtige aktuelle Neuerungen aus dem steuer- und wirtschaftsrechtlichen Bereich informieren.

STEUERLICHE GESETZGEBUNG Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Am 10. 7. 2009 hat der Bundesrat dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ zugestimmt. Eine Auswahl wichtiger steuerlicher Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor: 1. Erweiterung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung und unabhängig vom Zahlungseingang (sog. Soll-Besteuerung). Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, 

noch bevor er sein Geld vom Leistungsempfänger erhalten hat. Allerdings besteht u. U. die Möglichkeit, die sog. Ist-Besteuerung zu beantragen. Dann muss der Unternehmer die Umsatzsteuer erst abführen, nachdem er sein Geld vom Kunden erhalten hat. Den Antrag auf Ist-Besteuerung konnten bislang u. a. Unternehmer stellen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht höher als 250.000 € war. Für Unternehmer in den neuen Bundesländern galt hingegen eine bis zum 31. 12. 2009 befristete Umsatzgrenze von 500.000 €. Zum 1. 7. 2009 wurde nun die Umsatzgrenze bundeseinheitlich für alle Unternehmer auf 500.000 € angehoben. Diese Erhöhung ist jedoch bis zum 31. 12. 2011 befristet.

Aktuelle Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater   Aktuelle Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater  


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