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Rechte Hassgewalt in Sachsen – Entwicklungstrends und Radikalisierung

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Rechte Hassgewalt in Sachsen Entwicklungstrends und Radikalisierung


Rechte Hassgewalt in Sachsen Entwicklungstrends und Radikalisierung

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration Stand: 26. Februar 2019


Interview Infolge der „Flüchtlingskrise“ im Jahr 2015 hat sich das Erscheinungsbild rechts­motivierter Hassgewalt in Sachsen erheblich verändert. Zu diesem Ergebnis kommt die vorliegende Studie „Rechte Hassgewalt in Sachsen – ­Entwicklungstrends und Radikalisierung“. Im Interview sprechen die Staats­ministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, und der Extremismusforscher und Leiter des Forschungsprojekts, Prof. Dr. Uwe Backes, über die Entwicklungen in Sachsen.

Frau Staatsministerin, Sie haben die Studie in Auftrag gegeben. Warum ist das Thema „Rechte Hassgewalt“ besonders wichtig für Ihre Arbeit? Petra Köpping: Obwohl die Zahl der politisch motivierten Straftaten mehr oder minder starken Schwankungen unterliegt, sehen wir doch ein enormes Mobilisierungspotenzial. Gerade im Bereich der rechtsmotivierten Hassgewalt kommt es immer häufiger zu spontanen, anlassbezogenen Taten, wie im vergangenen Jahr in Chemnitz zu beobachten. Umso wichtiger ist es für uns, die Zusammenhänge hinter den Taten, die Charakteristik von Tätern und Opfern besser fassen zu können. Diese Erkenntnisse helfen uns, unsere Präventionsangebote zielgerichtet weiterentwickeln

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zu können. So lange in Sachsen noch Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrem Engagement für eine offene, engagierte Zivilgesellschaft angegriffen werden, ist unsere Arbeit noch nicht getan. Der Themenbereich „Rechtsmotivierte Hassgewalt“ umfasst viele Facetten. Welche Schwerpunkte haben Sie dem Team des Hannah-Arendt-Instituts für die Studie gesetzt? Petra Köpping: Neben einem generellen Lagebild interessierten uns vor allem die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Diskursen zur Asyl-, Zuwanderungs- und Integrationspolitik und dem Auftreten politisch motivierter Gewalttaten.


Ich selbst habe am Rand von PEGIDA-Demonstrationen mit den Menschen gesprochen, habe dort Menschen getroffen, die Ungerechtigkeiten erlebt haben, die das Vertrauen in die Politik verloren haben und unzufrieden sind. Doch wenn die Unzufriedenheit der Menschen durch rechte Gruppierungen instrumentalisiert, mit menschenverachtenden Ideologien auf­geladen wird und dies schlussendlich in Gewalt gipfelt, wird eine Grenze überschritten. Unter welchen Rahmen­ bedingungen vormals nicht straffällig gewordene Menschen diese Grenzen überschreiten und wie rechtsmotivierte Gewalttaten von Tätern und der rechten Szene legitimiert werden, wollten wir genauer untersuchen lassen. Herr Professor Backes, wie haben Sie sich diesem umfangreichen Themenbereich genähert? Uwe Backes: Die Studie setzt beim unmittelbaren Gewaltgeschehen an und kombiniert quantitative und qualitative Untersuchungsmethoden. Ihre Daten- und Quellengrundlage bilden vor allem die polizeiliche Statistik Politisch Motivierter Kriminalität (PMK), Polizei- und Justizakten, einige Täter- und Opferinterviews sowie Szenemedien. Der Untersuchungszeitraum erfasst die Jahre 2011 bis 2016 und damit eine Periode vor und kurz nach der „Flüchtlingskrise“. Durch den Rückgriff auf frühere Studien, Vergleichsdaten und Untersuchungen anderer Forscher zum Thema werden sächsische Besonderheiten sichtbar. Und welche zentralen Befunde hat Ihre Untersuchung ergeben? Wie hat sich das Erscheinungsbild der rechts­ motivierten Gewalttaten zwischen 2011 und 2016 verändert? Was macht Täter zu Tätern? Uwe Backes: Die Hassgewalt (Gewalt gegen Personen mit aus Tätersicht schädlichen Eigenschaften unabhängig von deren Verhalten) nahm im Untersuchungszeitraum stärker zu als die Konfrontationsgewalt (gegen Kontrahenten wegen ihres wahrgenommenen Handelns). Beide Formen stiegen während der „Flüchtlingskrise“ stark an und hielten sich auch im Jahr danach auf hohem Niveau. Rechtsmotivierte Gewalt erwies sich überwiegend als städtisches Phänomen. Organisierte Rechtsextremisten verstärkten die Anti-Asyl-Stimmung und trugen zur Eskalation bei. In den untersuchten Szenemedien dominierten die Feindbilder des „Asylbetrügers“, des „kriminellen Ausländers“ sowie der als Verantwortliche der „Flüchtlingskrise“ geltenden „Merkel-Fachkräfte“, „Linken“ und „Gutmenschen“, einschließlich der „Lügenpresse“. Wo ideologische Bezüge erkennbar werden, bewegen sie sich weit überwiegend in den Bahnen der bekannten NS-affinen Deutungen und Symbole. Dies gilt auch für die eigens untersuchten „Rechtsrock“-Tonträger. Im Vergleich zu früheren Studien sticht das deutlich erhöhte Durchschnittsalter der Täter ins Auge. Während der „Flüchtlingskrise“ gerieten offenbar Personen in einen Strudel der Radikalisierung, die unter anderen Bedingungen

wohl nicht gewalttätig geworden wären. Die ausgewerteten Daten und Quellen legen nahe, dass gravierende Defizite bei der moderierenden Konfliktregulierung wesentlich zur Polarisierung und Radikalisierung beitrugen. Frau Staatsministerin Köpping, wie fließen die Studienergebnisse in Ihre politische Arbeit ein? Petra Köpping: Genauso wie sich der Phänomenbereich der rechtsmotivierten Gewalt verändert, müssen sich auch unsere Maßnahmen zur Förderung der Demokratie in Sachsen anpassen. In meinem Geschäftsbereich sind verschiedene Ebenen der Demokratiearbeit angesiedelt. Zum einen ist die Landeskoordinierungsstelle des Demokratie-Zentrums Sachsen zu nennen. Das Demokratie-Zentrum ist ein Kooperationsverbund staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, die sich für die Stärkung der Demokratie und gegen extremistische und menschenfeindliche Bewegungen im Freistaat Sachsen engagieren. Das Beratungsnetzwerk bietet sowohl im Bereich Prävention als auch im Bereich Intervention professionelle Beratung an. Zum anderen unterstützen wir über das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ zivilgesellschaftliche Initiativen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Mit der vorliegenden Studie möchten wir die Träger und Initiativen bei der Weiterentwicklung ihrer vielfältigen Maßnahmen unterstützen. Sie soll zugleich als Impuls und Wissensbasis dienen, um neue Konzepte zu entwickeln und bestehende Projekte qualitativ zu verbessern.

Die Gesprächspartner Petra Köpping ist seit 2009 Mitglied des Sächsischen Landtags und seit 2014 Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Von 1994 bis 2001 war sie Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna. Ab 2001 bekleidete sie das Amt der Landrätin des Landkreises Leipziger Land bis zum Jahr 2008. Prof. Dr. Uwe Backes ist Politikwissenschaftler und Extremismusforscher sowie Stell­vertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden. Er ist Mitherausgeber des Jahrbuchs Extremismus & Demokratie sowie der Schriftenreihe Extremismus und Demo­kratie (Nomos, Baden-Baden).

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Inhaltsverzeichnis

S. 8 S. 10 S. 11 S. 13 S. 13 S. 15 S. 17 S. 22 S. 24 S. 28 S. 29

1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7

S. 30 2

Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Problemstellung und Forschungsfragen Schlüsselbegriffe Forschungsstand Datengrundlage Methodik Aufbau Danksagung Rechte Gewalt in Sachsen, 1990 bis 2010

S. 45 3 Rechte Hassgewalt in Sachsen, 2011 bis 2016 S. 45 3.1 Taten S. 46 3.1.1 Tatenverlauf im Zeitraum 2001 bis 2016 S. 47 3.1.2 Tatenverlauf im Zeitraum 2011 bis 2016 S. 49 3.1.3 Intensitätsgrade S. 55 3.1.4 Handlungsmuster S. 63 3.1.5 Tatenmodell S. 66 3.2 Täter S. 66 3.2.1 Soziobiographische Dimension S. 71 3.2.2 Funktion und Dynamik der Gewalt S. 75 3.2.3 Tätermodell S. 77 3.3 Gruppenstrukturen S. 78 3.3.1 Terrorcrew Muldental S. 80 3.3.2 Nationale Sozialisten Döbeln S. 83 3.3.3 Nationale Sozialisten Chemnitz S. 86 3.3.4 Gruppe Freital S. 89 3.3.5 Freie Kameradschaft Dresden S. 91 3.4 Opfer und Ziele rechter Gewalt S. 91 3.4.1 Hassgewalt S. 97 3.4.2 Konfrontationsgewalt

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S. 102 3.5 Regionale Besonderheiten S. 102 3.5.1 Urbane Räume S. 103 3.5.2 Ländliche Regionen S. 105 3.6 Zwischenergebnisse S. 105 3.6.1 Taten S. 106 3.6.2 Täter S. 106 3.6.3 Vergleich der Gruppenstrukturen S. 109 3.6.4 Opfer und Ziele S. 109 3.6.5 Regionale Besonderheiten S. 110 4 Vergleich S. 110 4.1 Politisch motivierte Kriminalität: Sachsen im bundesweiten Vergleich S. 110 4.1.1 Datenlage rechts motivierte Kriminalität: Deutschland S. 112 4.1.2 Datenlage rechts motivierte Kriminalität: Sachsen S. 114 4.1.3 Rechts und links motivierte politische Kriminalität: Sachsen im Ländervergleich S. 118 4.2 Regionale Brennpunkte S. 118 4.2.1 Auswahl S. 119 4.2.2 Freital im Juni/Juli 2015 S. 121 4.2.3 Heidenau im August 2015 S. 122 4.2.4 Leipzig-Connewitz im Januar 2016 S. 123 4.2.5 Bautzen im September 2016 S. 124 4.2.6 Zwischenfazit S. 126 4.3 Internationale Aspekte S. 127 5 Ideologien und Kommunikationsformen S. 127 5.1 Kontinuität und Wandel der Ideologien und Legitimationsmuster S. 132 5.2 Ideologien rechtsaußen und Hassgewalt S. 136 5.3 Ideologien und Hassgewalt in Musik und Sozialen Medien S. 139 5.4 Rechtsrockszene in Sachsen S. 139 5.4.1 Untersuchungsgegenstand S. 140 5.4.2 Geschichte: Rechtsrock in Sachsen 1989–2016 S. 147 5.4.3 Aktionsfelder und Strategien S. 149 5.4.4 Inhalte des Rechtsrock


S. 153 5.5 Web 2.0 und Soziale Medien S. 153 5.5.1 Untersuchungsgegenstand S. 155 5.5.2 Geschichte S. 157 5.5.3 Aktionsfelder und Strategien S. 160 5.5.4 Rechtsextreme Inhalte im Web 2.0 S. 161 5.6 Vergleich S. 161 5.6.1 Quellen und Methoden S. 163 5.6.2 Feindbilder S. 166 5.6.3 Selbstbilder S. 168 5.6.4 Weltbilder S. 169 5.7 Zusammenfassung

S. 217 S. 217 S. 218 S. 218 S. 219

9 Anhang 9.1 Codierung der Modelle 9.2 Liste der geführten Interviews 9.3 Interviewleitfäden 9.4 Verzeichnis aller ausgewerteten Tonträger

S. 171 6 Dynamiken der Radikalisierung und Logik der Gewalt S. 171 6.1 Wissenschaftliche Erklärungen rechter Mobilisierung und der Gewaltradikalisierung S. 174 6.2 Radikalisierung und Gewalteskalation als relationaler Prozess S. 176 6.3 Mechanismen der sozialen Polarisierung S. 178 6.4 Rechtsextreme Mobilisierung und Gewaltradikalisierung S. 180 6.5 Gewaltradikalisierung und Terrorismus S. 182 6.6 Grunderkenntnisse und Schlussfolgerungen S. 185 7 Schluss S. 185 7.1 Zusammenfassung S. 193 7.2 Ausblick S. 195 S. 195 S. 212 S. 216 S. 216

8 Literatur- und Quellenverzeichnis 8.1 Printmedien 8.2 Internetquellen 8.3 Filme 8.4 Tonträger

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Tabellenverzeichnis

S. 32 Tabelle 1: Zahl und Bevölkerungs­anteil rechts­ extremistisch motivierter Gewalttaten im westlichen und östlichen Deutschland 2011 S. 36 Tabelle 2: Bevölkerungsanteil der Neo­national­ sozialisten und „sub­kulturellen“ Rechtsextremisten in Sachsen und Deutschland, 1991–2011 S. 37 Tabelle 3: Bevölkerungsanteil der Neonationalsozialisten und „subkulturellen“ Rechtsextremisten im westlichen und östlichen Deutschland, 2006 S. 38 Tabelle 4: Verbote rechtsextremis­tischer Vereinigungen in Sachsen und Deutschland, 2000–2010 S. 40 Tabelle 5: NPD-Mitglieder in Sachsen und Deutschland, 1991–2010 S. 42 Tabelle 6: Zweitstimmenanteil von Rechtsaußenparteien bei den Bundestagswahlen 1990–2013 auf Bundesebene und im Freistaat Sachsen (in Prozent) S. 45 Tabelle 7: Kategorien und Unterkategorien der rechts motivierten Gewalttaten S. 48 Tabelle 8: Verurteilte Taten bei Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Jahren, n=155 S. 48 Tabelle 9: Unterscheidung Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Unterkategorie und Jahren, n=155 S. 50 Tabelle 10: Tatschwere nach Handlungsweise der Tat nur bei schweren Vergehen, n=148, Mehrfachnennung möglich S. 52 Tabelle 11: Tatmittel, n=155, Mehrfachnennung möglich S. 60 Tabelle 12: Gruppenzugehörigkeit des Täters, n=155 S. 61 Tabelle 13: Größe der Angreifergruppe und Tatvorlauf, n=145 S. 63 Tabelle 14: Asylbezug nach Jahren, n=40 S. 64 Tabelle 15: Tatenmodell S. 67 Tabelle 16: Geschlecht, n=182

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S. 68 Tabelle 17: Durchschnitt Täteralter 2011–2014 und 2015–2016 im Vergleich S. 69 Tabelle 18: Berufliche Tätigkeit rechts motivierter Gewalttäter in Sachsen 2011–2016, n=182 S. 70 Tabelle 19: Alkohol- und/oder Drogen­karrieren, Angaben in Prozent, n=182 S. 71 Tabelle 20: Gruppenzugehörigkeit Täter, n=182 S. 75 Tabelle 21: Tätermodell S. 80 Tabelle 22: Verlauf der politisch motivierten Gewalt mit Gruppenbezug bei der „Terrorcrew Muldental“ S. 82 Tabelle 23: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zu „Nationale Sozialisten Döbeln“ S. 85 Tabelle 24: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zu „Nationale Sozialisten Chemnitz“. . S. 87 Tabelle 25: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zur „Gruppe Freital“ S. 90 Tabelle 26: Politisch motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zur „Freien Kameradschaft Dresden“ S. 91 Tabelle 27: Hassgewaltstraftaten in Sachsen, 2011–2016 S. 92 Tabelle 28: Hassgewalt nach Landkreisen, 2011–2016. S. 95 Tabelle 29: Opfermerkmale Hassgewalt, n=77 S. 99 Tabelle 30: Rechts motivierte Konfrontations­gewalt nach Jahren, 2011–2016 S. 100 Tabelle 31: Rechts motivierte Konfrontationsgewalt nach Landkreisen, 2011–2016 S. 101 Tabelle 32: Geschlecht der Opfer von Konfrontationsgewalt S. 101 Tabelle 33: Opfermerkmale Konfrontationsgewalt, n=78 S. 102 Tabelle 34: Fallzahlen rechte Gewalt Stadt–Land, 2001 bis 2016 S. 103 Tabelle 35: Entwicklung rechts motivierter Gewalt nach Stadt/Land 2011–2016 S. 104 Tabelle 36: Straftaten gegen Asylunterkünfte im Freistaat Sachsen S. 110 Tabelle 37: Anzahl rechts motivierter Strafund Gewalttaten in Deutschland (2011–2016)


S. 111 Tabelle 38: Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Deutschland, 2011–2016 S. 111 Tabelle 39: Entwicklung der Hass­kriminalität und der Hassgewalt­straftaten in Deutschland, 2011–2016 S. 112 Tabelle 40: Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Sachsen, 2011–2016 S. 113 Tabelle 41: Entwicklung der rechtsextremen Gewaltstraftaten in Sachsen, 2011–2016 S. 115 Tabelle 42: Gewaltdelikte rechts motivierte Kriminalität pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 116 Tabelle 43: Fremdenfeindliche Straftaten pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 116 Tabelle 44: Konfrontationsgewalt „Rechts gegen Links“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 117 Tabelle 45: Konfrontations­straftaten „Rechts gegen Polizei/Staat“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 117 Tabelle 46: Konfrontationsgewalt „Links gegen Rechts“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 118 Tabelle 47: Konfrontationsgewalt „Links gegen Polizei/Staat“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) S. 141 Tabelle 48: Entwicklung der Szene in der Bundesrepublik: 40 Jahre Rechtsrock 1977–2016 S. 144 Tabelle 49: Anzahl der Rechtsrockbands 2011–2016 S. 145 Tabelle 50: Anzahl der Rechtsrockkonzerte 2011–2016 S. 145 Tabelle 51: Anzahl der rechtsextremen (Musik-) Vertriebe 2011-2016 S. 146 Tabelle 52: Sachsen: Vom „Tal der Ahnungslosen“ zum Veranstaltungs- und Vertriebszentrum des Rechtsrock, 1989–2016 S. 147 Tabelle 53: Funktionen des Rechtsrock (Außenperspektive)

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Abbildungsverzeichnis

S. 30 Abbildung 1: Entwicklung der rechts­extremistisch motivierten Gewalttaten in Sachsen und Deutschland, 1992–2000 S. 31 Abbildung 2: Entwicklung der politisch motivierten Gewalttaten rechts/rechtsextremistisch in Sachsen und Deutschland, 2001–2010 S. 33 Abbildung 3: Fremdenfeindliche Hassgewalt und Konfrontations­gewalt „gegen Links“, 2001–2010 S. 35 Abbildung 4: Neonationalsozialisten und „subkulturelle“ Rechtsextremisten in Sachsen und Deutschland (getrennte Betrachtung), 1991–2010 S. 46 Abbildung 5: Angezeigte Taten nach Hassgewalt, Konfrontationsgewalt und Jahren, n=1598 S. 47 Abbildung 6: Angezeigte Taten bei Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Unterkategorie und Jahren, n=1532 S. 51 Abbildung 7: Tatintensität, n=148 S. 55 Abbildung 8: Ausgangspunkt der Tat, n=155 S. 57 Abbildung 9: Tatzeit, n=155 S. 58 Abbildung 10: Einfluss von Alkohol und Drogen bei der Tat, n=155 S. 60 Abbildung 11: Tatvorlauf, n=150 S. 62 Abbildung 12: Verwendung von Hassrede bei der Tatbegehung, n=155 S. 72 Abbildung 13: Polizeiliche Vorerkenntnisse der Täter, Angaben in Prozent, n=182 S. 102 Abbildung 14: Entwicklung der Hass- und Konfrontationsgewalt in der Stadt und auf dem Land, 2001–2016 S. 156 Abbildung 15: Internetznutzung (Anteil an der Bevölkerung ab 14 Jahren)

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Abkürzungsverzeichnis

AfD Alternative für Deutschland Az. Aktenzeichen BKA Bundeskriminalamt BLUE Best Linear Unbiased Estimation BRD Bundesrepublik Deutschland BTM Betäubungsmittel BZ Bautzen (Autokennzeichen) CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands CSU Christlich-Soziale Union DDR Deutsche Demokratische Republik DVU Deutsche Volksunion EDL English Defence League EU Europäische Union FDP Freie Demokratische Partei FKD Freie Kameradschaft Dresden FPÖ Freiheitliche Partei Österreichs FTL Freital (Autokennzeichen) GDL German Defence League GETZ Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum GMF Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit HDJ Heimattreue Deutsche Jugend HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. HoGeSa Hooligans gegen Salafisten IG Interessengemeinschaft IHM Initiative Heimatschutz Meißen JN Junge Nationaldemokraten KPMD Kriminalpolizeilicher Meldedienst KTA Kriminaltaktische Anfragen KZ Konzentrationslager LEGIDA Leipziger gegen die Islamisierung des Abendlandes LfV Landesamt für Verfassungsschutz LKA Landeskriminalamt MDR Mitteldeutscher Rundfunk MfS Ministerium für Staatssicherheit

NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NRW Nordrhein-Westfalen NS Nationalsozialismus NSC Nationale Sozialisten Chemnitz NSD Nationale Sozialisten Döbeln NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSHC National Socialist Hard Core NSU Nationalsozialistischer Untergrund OAZ Operatives Abwehrzentrum OLG Oberlandesgericht PD Polizeidirektion PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PEGIDA Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes PHM Polizeihauptmeister PK Polizeikommissar PKS Polizeiliche Kriminalstatistik PM Polizeimeister PMK Politisch motivierte Kriminalität POM Polizeiobermeister PVV Partij voor de Vrijheid REP Die Republikaner S 34 Sturm 34 SD Sverigedemokraterna SMI Sächsisches Staatsministerium des Innern SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands SSS Skinheads Sächsische Schweiz StA Staatsanwaltschaft StGB Strafgesetzbuch TCM Terrorcrew Muldental URA Undogmatische Radikale Antifa VB Vlaams Belang V-Mann Verbindungsmann VSG Verfassungsschutzgesetz WM Weltmeisterschaft ZOG Zionist Occupied Government

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1 Einleitung Von Uwe Backes, Sebastian Gräfe, Anna-Maria Haase, Maximilian Kreter, Michail Logvinov und Sven Segelke

1.1 Problemstellung und Forschungsfragen Im bundesweiten Vergleich befindet sich Sachsen seit vielen Jahren in der Spitzen­gruppe der Länder mit einem besonders hohen Anteil rechts motivierter Gewalttaten.1 Die rechtspopulistische und rechtsextremistische Mobilisierung der Jahre 2014 bis 2016 und der starke Zustrom an Migranten, Flüchtlingen und Asyl­ suchenden („Flüchtlingskrise“) bewirkten nochmals einen Anstieg rechts motivierter und fremdenfeindlicher Gewalt. Das Thema hat trotz des starken Rückgangs der Migrantenzahlen nicht an Aktualität verloren, wie etwa die von gewaltsamen Ausschreitungen begleiteten Proteste in Chemnitz vom August/ September 2018 zeigten, die internationale Aufmerksamkeit erregten. Die zivilgesellschaftliche und sicherheitsbehördliche Präventionsarbeit ist folglich in besonderem Maße gefragt. Dieses Engagement setzt jedoch genaue Kenntnisse über die spezifischen Entwicklungen und Formen rechts motivierter Gewalt voraus. Denn diese tritt beispielsweise nicht flächendeckend auf, sondern konzentriert sich auf bestimmte Schwerpunkte. Darüber hinaus kommt es in unterschiedlichen Regionen – je nach Gelegenheitsund Organisationsstrukturen – zu verschiedenen Gewaltformen (spontan-situativ, planhaft-instrumentell usw.), denen zielgerichtet und dosiert begegnet werden muss. Aus diesem Grund sind in die Tiefe dringende, über die bekannten sicherheitsbehördlichen Lagebilder hinausgehende Gewaltstudien notwendig. Sie sind auch geboten, will man verbreiteten Klischees entgegenwirken. Sachsen gilt als „die Hochburg“ des Rechtsextremismus und rechter Gewalt. 2 Begründet wird dies unter anderem mit fremdenfeindlichen Einstellungsmustern, die in Teilen der sächsischen Bevölkerung besonders verbreitet sind.3 Dies erkläre die „Nein-zum-Heim“-Kampagnen und die wöchentlichen „Spaziergänge“ der „Patrio­ tischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA) in Dresden mit zeitweise um die 20.000 Teilnehmern. Andere rücken Ausschreitungen und rechts motivierte Gewalttaten an Orten wie Heidenau, Freital, Claußnitz oder Meißen in den Vordergrund. Offenbar schlügen fremdenfeindliche Vorurteile in 1 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 53–72. Die Autoren übernehmen Definitionen und Begriffe des 2001 eingeführten polizeilichen Erfassungssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Zur sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden für die Teilbereiche „Politisch motivierte Gewaltkriminalität – rechts“ der Terminus „rechte Gewalt“ wie „rechts motivierte Gewalt“ verwendet. Vgl. zum PMK-Erfassungssystem und der Erfassungsproblematik insbesondere: Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht; Feldmann u.a., Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte. 2 Zusammenfassend vgl. Kleffner/Meisner, Vorwort, S. 9–12. 3 Vgl. Sachsen-Monitor 2017 und 2018.

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Sachsen besonders häufig in Gewalt um. In oft erregten Kommentaren wurde der Freistaat Sachsen vor diesem Hintergrund mit Schmähungen überzogen – bis hin zum Vorwurf des „failed-state“4, also eines an seinen Aufgaben gescheiterten Staates. Unterscheidet sich Sachsen im Blick auf Quantität und Qualität rechter Gewalt aber tatsächlich von anderen Bundesländern? Handelt es sich beim Rechtsextremismus nicht um ein bundes- (und europa-)weit verbreitetes Phänomen, das im östlichen Deutschland stärker hervortritt? Gibt es Gründe, Sachsen eine Spitzenstellung im Bereich rechts motivierter Gewalt zuzuschreiben? Um diese Fragen zu beantworten, bedarf es einer tiefgreifenden Untersuchung des Ausmaßes wie auch der Spezifika rechts motivierter Gewalt. Gewaltstudien sind rar. Erklärungen, die über die Analyse von Tatgeschehen, Tatverlauf, Täter-Opfer-Konstellationen oder rein quantitativ-statistische Auswertungen hinausgehen, findet man selten. Dies hat Gründe.5 Zum einen ist der Datenzugang schwierig. An der Kooperation mit den Sicherheitsbehörden führt kein Weg vorbei, doch sie ist schon aus Datenschutzgründen aufwendig und zeitraubend. Zudem muss der Kontakt mit Tätern und Opfern gesucht werden, um valide Aussagen über Tatmotivationen, soziobiographische Entwicklungen und Tathintergründe treffen zu können und das Geschehen aus Täter- wie Opfersicht abzubilden. Ganze Forschungszweige wie die mikro-6 oder makrosoziologische Gewaltforschung7 suchen nach Erklärungen für Gewalthandlungen und -eskalationen8. Wer meint, Antworten auf die brennendsten Fragen könne man allein auf der Grundlage von Experteninterviews finden, liegt falsch. Nur über die systematische und kleinteilige Analyse zahlreicher Einzelfälle unter Einbeziehung der Mikro- (unmittelbares Tatgeschehen), Meso- (z. B. Gruppenzusammenhänge im Tatumfeld) und Makroebene (allgemeine politische, soziale, ökonomische und kulturelle Rahmenbedingungen) können Handlungsmuster identifiziert werden, die komplexe Erklärungen und Prognosen ermöglichen. Die Erwartungen an die Sozialwissenschaften sind hoch. Sie sollen nicht nur Interpretationsansätze, sondern umfassende Erklärungen für so schwer greifbare Phänomene wie Gewalt liefern. Warum ist das so? Wir leben in Deutschland in einer weitgehend befriedeten Gesellschaft, in der Gewalt als Ausnahmeerscheinung gilt. Sie erscheint den meisten Menschen als etwas Irrationales, für das in einer vernunftgeleiteten Welt kein Platz ist. Anthropologisch orientierte Untersuchungen weisen auf den Doppelcharakter von Gewalt hin:9 Auf der einen Seite ist ihre Anwendung in der Regel streng normiert, eingehegt oder mit Strafandrohung verboten, weil sie die Rechte von Menschen verletzt, den friedlichen Konfliktaustrag gefährdet und das für ein gedeihliches Miteinander nötige Vertrauen zerstört. Auf der anderen Seite ist Gewalt eine ständig gegebene Handlungsmöglichkeit des Menschen und daher zumindest immer unterschwellig (und sei es nur als Bedrohung) gegenwärtig. Gewalt ist folglich normal und ungewöhnlich zugleich.

4 Zusammenfassend vgl. Dannenberg u.a., Ist Sachsen anders?, S. 1–4, hier 1; Mannewitz, „Schandfleck“ Sachsen. 5 Im Folgenden vgl. Knöbl, Gewalt erklären?, S. 4–8. 6 Vgl. etwa Collins, Dynamik der Gewalt. 7 Vgl. etwa Baberowski, Räume der Gewalt. 8 Einen kompakten Überblick zur Gewaltforschung liefert Christ, Gewaltforschung, S. 9–15. 9 Im Folgenden vgl. Reemtsma, Vertrauen und Gewalt.

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Diese Studie handelt von Menschen, die das weithin gültige gesellschaftliche Gewalttabu durchbrochen haben – oft mehrfach und auf rabiate Weise. Betrachtet werden jene Fälle, bei denen die ermittelnden Beamten eine im weitesten Sinne politisch „rechte“ Motivation erkannten. Die Studie konzentriert sich auf den Zeitraum 2011 bis 2016. Dies erlaubt es, die rechts motivierte Gewalt in ihren qualitativen wie quantitativen Dimensionen vor und während der „Flüchtlingskrise“ zu untersuchen. Dabei steht die Hassgewalt im Mittelpunkt. Die Analyse erfolgte auf verschiedenen Ebenen: • Täter der rechten (Hass-)Gewalt, • Phänomenologie der Gewalt (Tatspezifik, Tatschwere), • Mittel und Umstände der Gewaltausübung, • Opfer der rechten (Hass-)Gewalt, • Ursachen und Gründe sowie Ziele und Motive der Gewaltausübung, • Rechtfertigungsmuster. Im Einzelnen geht die Untersuchung folgenden Fragen nach: Wie hat sich die rechte (Hass-)Gewalt in Sachsen im Zeitraum von 2011 bis 2016 entwickelt? Wie groß ist das Aufkommen von Hassgewalt im Verhältnis zur Konfrontationsgewalt? Welche Deliktformen liegen vor? Welche Tätertypen dominieren das Geschehen? Wer sind die Opfer rechter Gewalt? Welche Bedeutung kommt der Ideologie bei der Wahl der Opfer und der Rechtfertigung der Taten zu? Welche radikalisierungsfördernden Momente sind erkennbar? Welche Funktion kommt rechtsextremer Musik zu? Wie haben Internet und Soziale Medien die Kommunikation der gewaltgeneigten Szenen verändert? Welche Funktion erfüllen rechtsextreme Parteien und Organisationen? Gibt es einen Zusammenhang zwischen GIDA-Kundgebungen10 und rechter Gewalt? Welche Rolle spielen Gruppenstrukturen bei der Entwicklung rechter Gewalt (individuelle oder kollektive Akteure)? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede treten im Vergleich zu anderen Bundesländern hervor? In der Summe lautet die Leitfrage: Ist Sachsen eine Hochburg rechtsextremer Gewalt?

1.2 Schlüsselbegriffe Die Autoren dieser Studie orientieren sich am normativen Extremismuskonzept. Unter politischem Extremismus werden „Einstellungen und Orientierungsmuster [verstanden, die] mit Basisnormen konstitutionell-demokratisch verfasster pluralistischer Gesellschaften kollidieren. Hierzu zählen das in der Menschenrechtsidee zum Ausdruck kommende Axiom menschlicher Fundamentalgleichheit, die Legitimität einer Vielfalt konkurrierender Meinungen, Anschauungen und Interessen und die Verfahrensregeln eines gewaltenkontrollierenden Institutionengefüges.“11 Rechtsextremismus stellt eine Form des politischen Extremismus dar, die das Grundprinzip der fundamentalen Gleichwertigkeit menschlichen Lebens nicht anerkennt.12 Der Rechtsextremismus in Deutschland weist keine einheitliche Ideologie auf. Rainer Erb spricht gar von einem „Gemischtwarenladen […], bestückt mit Versatzstücken völkischer, nationalistischer, nationalsozialistischer, sozialdarwinistischer und rassistischer Ideen“.13 In den Verfassungsschutzberichten wird Rechts 10 Diese Abkürzung wird verwendet, um die verschiedenen Ableger der PEGIDA-Demonstranten unter einen Begriff zu fassen, beispielsweise PEGIDA Chemnitz und Thügida. 11 Backes/Mletzko/Stoye, NPD-Wahlmobilisierung, S. 4. 12 Vgl. Backes, Rechtsextremismus, S. 49. 13 Erb, Ideologische Anleihen, S. 289.

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extremismus als Sammelbegriff „nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente sowie unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen […] [begriffen]. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen.“14 Jedoch verlieren die NS-affinen, an der Ideologie des historischen Nationalsozialismus orientierten, Ideologeme tendenziell an Bedeutung, während neuere Elemente wie Ethnopluralismus und Islamophobie/Muslimfeindlichkeit die Akzeptanz des Rechtsextremismus in Teilen der Bevölkerung erhöhen. Die Wahrnehmung von Kriminalität ist wie bei anderen sozialen Phänomenen in hohem Maße definitionsabhängig. In den 1990er Jahren reagierten Politik und Sicherheitsbehörden auf die steigende Zahl fremdenfeindlicher Ausschreitungen in Deutschland.15 Die damals verstärkt in den Blickpunkt geratene Ausprägung politisch motivierter Kriminalität bedurfte einer angemessenen Beobachtung und statistischen Erfassung. Das bis ins Jahr 2000 verwendete Erfassungssystem für politische Kriminalität konzentrierte sich auf Straftaten, die auf die Überwindung des demokratischen Verfassungsstaates gerichtet waren, litt unter einer für die Praxis ungenügenden Begrifflichkeit, problematischen Fallzuordnungen und unzureichender Vergleichbarkeit. Daher führte die Innenministerkonferenz 2001 ein bundeseinheitliches neues Erfassungssystem ein, das nicht nur Straftaten mit extremistischem Hintergrund, sondern auch sogenannte Hassverbrechen als politisch motivierte Kriminalität registriert.16 Hassgewalt umfasst Delikte, die das Opfer nicht wegen seines individuellen Verhaltens, sondern aufgrund seiner bloßen Zuordnung zu einer vom Täter als feindlich oder minderwertig wahrgenommenen Gruppe treffen. Die Opfer sind aus Tätersicht „objektive Feinde“,17 auch wenn sie als solche meist nicht auf der Grundlage einer ausgearbeiteten Ideologie, sondern tiefsitzender Vorurteile und Ressentiments in Erscheinung treten. Das mehrdimensionale Modell „Politisch Motivierter Kriminalität“ (PMK) stellt einerseits auf den gesellschaftlichen Status des Opfers ab, der bei der Erfassung einer politisch motivierten Tat im Vordergrund steht. Andererseits ist es täterorientiert, insofern der Umstand Berücksichtigung findet, dass eine Person aufgrund eines (gruppenbezogenen) Vorurteils zum Opfer politisch motivierter Kriminalität werden kann.18 Neben der Gewalt gegen Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund oder gegen Personen mit anderer Konfession oder sexueller Orientierung ist die Gewalt gegen den politischen Gegner und die Polizei ein Hauptbestandteil rechts motivierter Gewalt. Als Konfrontationsgewalt wird jener Teil der PMK erfasst, der „in unmittelbarem Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Gruppen sowie den Sicherheitskräften begangen“19 wird. In der Praxis sind die Grenzen zwischen Hass- und Konfrontationsgewalt fließend und lassen sich nicht immer leicht bestimmen.20 Wenn in den folgenden Kapiteln von der Konfrontationsgewalt „gegen Links“ gesprochen wird, bezieht sich dies auf die Ziele der Gewalt aus Tätersicht. Der Terminus wird in dieser Weise von den Sicherheitsbehörden übernommen.

14 Verfassungsschutzbericht 2012, S. 52. 15 Im Folgenden vgl. Bachmann/Presse, Fremdenfeindliche Straftaten, S. 98 f. 16 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 53. 17 So der Terminus von: Arendt, Elemente und Ursprünge, S. 876–880. 18 Vgl. Coester, Das Konzept Hate Crimes. Auf die Schwächen des Hass-Begriffes in der Debatte verweist: Lang, Vorurteilskriminalität. 19 Backes, Zwischen Hasskriminalität und Terrorismus, S. 344. 20 In der Realität ist für die Polizeibeamten – und zudem für die Ersterfassung – im konkreten Fall oft nur schwer ersichtlich, ob es sich um konfrontative Delikte oder um Hassstraftaten handelt. Eine daraus resultierende Fehlerquote innerhalb der Polizeistatistik muss bei deren Auswertung einkalkuliert werden.

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Der Studie liegt ein enger Gewaltbegriff zugrunde. Unter Gewalt werden Handlungen verstanden, „die darauf abzielen, vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit eines Menschen zu beschädigen“.21 „Es handelt sich dabei um eine nach Konventionen und Recht illegitime Handlung.“22 Um die Schwere einer Gewalttat angemessen zu erfassen, wird ein dreistufiger Gewaltschwereindex angewendet. Dieser umfasst: I – lebensbedrohliche Tatausführung, II – Exzesstaten, III – sonstige Gewaltdelikte, und IIIa – sonstige Gewaltdelikte, die zu I tendieren.23 Androhung von Gewalt, wie etwa bei Raubstraftaten, wird ebenfalls unter den Gewaltbegriff gefasst. Als Viktimisierungsprozesse (Opferwerdung) gelten die sozialen Interaktionen zwischen Täter(n) und Opfer(n), bei denen die Gewalt erleidende Person Schädigungen erfährt, die strafrechtlich relevant sind.24 Rechte Hassgewalt geht zumeist aus losen Gruppenzusammenhängen hervor. Nicht immer lassen diese sich der rechtsextremen Szene zuordnen. Szenen sind dynamische und schwer abzugrenzende soziale Phänomene. „Es handelt sich um netzwerkartige Formen der sozialen Verknüpfung mit einem breiten, fluiden Milieuangebot. Szenen zeichnen sich durch einen bestimmten Habitus aus; sie profilieren sich durch alltagsästhetische Stilisierung (insbes. Musik, Kleidung, Konsumverhalten, Symbolsprache). Szenen können darüber hinaus Sicherheiten auf der Ebene von Kognition und Handeln in unübersichtlichen Situationen anbieten.“25

1.3 Forschungsstand

Der Forschungsstand zum Rechtsextremismus ist erheblich umfangreicher als der zu anderen Formen politisch abweichenden Verhaltens.26 Die Aufdeckung der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sowie das Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Mobilisierung bewirkten eine weitere Intensivierung der Forschungsbemühungen. Am unmittelbaren Tatgeschehen ansetzende Gewaltanalysen sind jedoch vergleichsweise selten. Dies ist vor allem auf die Schwierigkeiten zurückzuführen, Gewalttaten sowie deren Handlungsumfeld detailliert zu untersuchen. Der folgende Überblick beschränkt sich auf den engeren Untersuchungsgegenstand: die Hasskriminalitäts- bzw. Gewaltforschung im Rechtsextremismus.27 Hasstaten kommt besondere Relevanz zu, da sie nicht nur gegen das Opfer allein, sondern darüber hinaus als Botschaft an die Opfergruppe und die Gesellschaft insgesamt gerichtet sind.28 Hassverbrechen sollen in vielen Fällen innerhalb einer Gemeinschaft Zwischen-Gruppen-Konflikte schüren.29 Wie Alke Glet mit Recht betont, sind die Opfer bei solchen Taten prinzipiell austauschbar, da die Tat immer auf die gesamte Opfergruppe zielt.30 Der Begriff Hasskriminalität ist teilweise irreführend: Die Täter sind definitionsgemäß weniger von bloßem Hass als von Vorurteilen gegen

21 Gudehus/Christ, Gewalt, S. 2. 22 Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 18. 23 Die Exzesstat (Kategorie II) wurde von der Betrachtung ausgeschlossen, da sie in der Praxis schwierig zuzuordnen war. Vgl. zum Tatschwereindex ausführlich: Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 101–110, hier 102–108. 24 Vgl. Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 19 f. 25 Backes u. a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 6. Siehe auch Bergmann/Erb, Neonazismus und rechte Subkultur, S. 8–14. 26 Vgl. die umfassende Bilanz bei: Jesse/Mannewitz (Hg.), Extremismusforschung. 27 Umfangreiche Darstellungen des aktuellen Forschungsstandes finden sich z. B. bei Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 25–52; Virchow, „Rechtsextremismus“, S. 5–41. 28 Vgl. Kugelmann, Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung, S. 10. 29 Vgl. Schneider, Hass-Gewalt-Delinquenz junger Menschen, S. 36. 30 Vgl. Glet, The German Hate Crime Concept, S. 2.

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bestimmte Gruppen und Minderheiten geleitet.31 Kati Lang plädiert daher für den weniger missverständlichen Begriff „Vorurteilskriminalität“.32 Das Hate-Crime-Konzept entstand in den 1980er Jahren in den USA.33 Seine Ursprünge liegen jedoch in der Bürgerrechtsbewegung der 1960er Jahre.34 Es richtet sein Augenmerk auf die Opfer vorurteilsgeleiteter Gewalt.35 Die teils diffuse und auf Rechtfertigungsstrategien abzielende Tätersicht ist für die Bewertung einer Tat als Hassverbrechen nachrangig. Ausschlaggebend ist, welche Wirkung die Tat in der Gesellschaft und auf die betroffene Gruppe entfaltet.36 Der zentrale Unterschied zwischen dem US-amerikanischen Hate-Crime-Konzept und dem deutschen PMK-Modell liegt in der Verortung der Hasskriminalität. Während in Deutschland davon ausgegangen wird, dass Hasskriminalität immer auch politisch motiviert ist, geht das Hate-Crime-Konzept in den USA von seiner gemeinschaftsschädigenden Wirkung aus. Die politische Einstellung des Täters ist nicht entscheidend.37 Während in den USA die Identität des Opfers sowie die tatauslösenden Vorurteile erfasst werden, wird über das PMK-System vor allem die politische Motivation des Täters erhoben.38 Somit handelt es sich um einen doppeldeutigen Begriff, der einerseits das Motiv – wie Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Homophobie (gegen Homosexuelle) oder Xenophobie (gegen „Fremde“) – des Täters berücksichtigt, andererseits die Opferperspektive würdigt.39 Während in den USA Gesetze gelten, die Hassgewalt auf besondere Weise unter Strafe stellen und Strafverschärfungen beinhalten, kennt das deutsche Strafrecht keine besonderen Paragraphen zur Regelung von Hassdelikten.40 Die Motive des Täters können im deutschen Strafrecht jedoch über § 46 Abs. 2 StGB strafverschärfend berücksichtigt werden.41 Wie Kugelmann hervorhebt, ist das Hate-Crime-Konzept in den USA eng mit der Bürgerrechtsbewegung verbunden.42 In Deutschland liegt eine umgekehrte Konstellation vor. Von politischer Seite wurde Ende der 1990er Jahre nach Möglichkeiten gesucht, die zunehmende fremdenfeindliche Gewalt gegen Minderheiten zuverlässiger zu erheben, als dies bis dahin der Fall war. Am Ende dieses Prozesses stand das neue PMK-Erfassungssystem: „The eventual outcome in Germany was both to adopt and adapt the hate crime concept, while also to limit its implementation to the statistical sphere without extending it to the legislative sphere – in other words, to layer the concept into Germany’s statistical system without making it the primary category and to avoid its potential extension into the realm of hate crime laws present in other political systems that have taken on the concept.“43

31 Vgl. Coester, Hasskriminalität, S. 334. 32 Lang, Vorurteilskriminalität, S. 49. 33 Vgl. ebd., S. 8. 34 Vgl. Glet, The German Hate Crime Concept, S. 2. 35 Vgl. Coester, Hasskriminalität, S. 346. 36 Vgl. Kugelmann, Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung, S. 10. 37 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 62. 38 Vgl. Bleich/Hart, Quantifying Hate, S. 72. 39 Vgl. ebd., S. 9 f. 40 Vgl. Coester, Das Konzept Hate Crimes, S. 112, 372. 41 Seit 2015 finden sich hier explizit „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters. 42 Vgl. Kugelmann, Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung, S. 8. 43 Bleich/Hart, Quantifying Hate, S. 67.

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Die politische Dimension der Hassverbrechen nach deutscher Interpretation ergibt sich daraus, dass sie „im demokratischen Rechtsstaat Angriffe auf die Menschenund Verfassungsrechte der Opfer“44 darstellen. Uwe Backes zieht in diesem Zusammenhang Hannah Arendts Konzept des „objektiven Feindes“ heran: „Insofern wohnt jedem Hassverbrechen eine extremistische Tendenz inne – selbst dann, wenn der Täter mit seiner Tat den Staat als Institution vor imaginären ‚Schädlingen‘ zu schützen beabsichtigt.“45 Demgegenüber warnt Kati Lang vor einer einseitigen Fokussierung auf die politische Motivation der Täter. Wenn Hassverbrechen immer politisch motiviert seien, könnten dadurch andere Formen von Hassverbrechen übersehen werden.46 In der Tat werden Hassverbrechen in der deutschen Öffentlichkeit vorrangig mit rechts motivierter Gewalt gegen Migranten und Asylsuchende assoziiert. Das PMK-Erfassungssystem ist wie jede Statistik in seiner Aussagekraft begrenzt. Kritiker bemängeln unter anderem den unkalkulierbaren subjektiven Faktor bei der Registrierung PMK-verdächtiger Straftaten, da die Kategorisierung durch die Beamten in einer sehr frühen Ermittlungsphase erfolgen muss. Machen die Täter zudem keine Aussagen zum Tatgeschehen, lassen sich Rückschlüsse zur Motivation allenfalls aus äußeren Tatumständen erschließen.47 Weitere bekannte Einschränkungen der polizeilichen Statistik betreffen die Hell-/Dunkelfeldproblematik48, das problematische Aussage- und Anzeigeverhalten, zwischenbehördliche Differenzen, Zuordnungsschwierigkeiten wie auch die fehlende Opferstatistik.49 In der Auseinandersetzung mit der PMK-Erfassung findet sich nicht selten „ein Missverhältnis zwischen den Erwartungen an eine polizeiliche Statistik und deren Leistungsfähigkeit“.50 Wer die Daten nutzt, sollte – nicht nur bei den Tötungsdelikten – beachten, dass sie wesentlich das „Resultat von Klassifikationsentscheidungen der verschiedenen Akteursgruppen“51 sind. Dennoch „bleibt die polizeiliche Erfassung grundsätzlich als Quelle für Trendaussagen unverzichtbar – nicht zuletzt, weil die Erkenntnisse oft noch in unmittelbarer Nähe zum Tatgeschehen gewonnen werden“.52 Trotz der genannten Einwände verzichten Gewaltstudien daher selten darauf, PMK-Daten in ihren Lageanalysen zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Arbeiten aus den 1990er53 und frühen 2000er54 Jahren, die sich der Aufarbeitung der fremdenfeindlichen Gewaltwelle nach der Wiedervereinigung widmeten. Sie liefern wichtige Befunde zu Tätern und Tatumständen. Im Mittelpunkt standen etwa soziobiographische Hintergründe der Täter sowie deren Gruppenzugehörigkeit. Daraus ergab sich ein relativ einheitliches Bild der rechtsextremen Gewalttäter im Blick auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Bildung und Gruppenzugehörigkeit. Es handelte sich überwiegend um männliche Jugendliche und Heranwachsende. Für den Zeitraum Januar 1991 bis April 1992 ermittelte Willems: Etwa 90 Prozent der Tatverdächtigen sind unter 25 Jahren alt,

44 Schneider, Hass-Gewalt-Delinquenz, S. 39. 45 Backes, Zwischen Hasskriminalität und Terrorismus, S. 328. 46 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 62. 47 Vgl. Bachmann/Presse, Fremdenfeindliche Straftaten, S. 100. 48 Die Zahl der polizeilich bekannten Straftaten stimmt nicht mit der Anzahl an tatsächlich begangenen Straftaten überein, da nicht alle Straftaten angezeigt werden. Der Teil an Straftaten, der von den Behörden nicht erfasst ist, wird als Grau- oder Dunkelfeld bezeichnet. Siehe dazu auch Fußnote 77 in diesem Kapitel sowie Köllisch, Vom Dunkelfeld ins Hellfeld, 2004. 49 Vgl. nur Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 135–137; Peucker u.a., Die Sicht der Polizei, S. 250–258. 50 Feldmann u.a., Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte, S. 226. 51 Ebd. 52 Backes u.a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 29. Siehe auch Kreuzer, Kriminologische Aspekte, S. 53, 68. 53 Vgl. Willems u.a., Fremdenfeindliche Gewalt; Neubacher, Fremdenfeindliche Brandanschläge. 54 Vgl. Wahl (Hg.), Skinheads; Frindte/Neumann, Fremdenfeindliche Gewalttäter; Marneros, Hitlers Urenkel. Rechtsradikale Gewalttäter.

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meist ledig und kinderlos.55 Es überwogen niedrige und mittlere Bildungsabschlüsse, und ein Teil der Tatverdächtigen befand sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung.56 Die Arbeitslosenquote unter den nicht mehr schulpflichtigen Tatverdächtigen lag über dem gesellschaftlichen Durchschnitt. Überproportional viele Täter kamen aus zerrütteten Familien. Die Mehrzahl der Straftaten ging von Gruppen aus. Daher maßen die Forscher Gleichaltrigen und Gruppen bei der Entstehung rechter Gewalt große Bedeutung zu. Allerdings handelte es sich oft nicht um extremistische Gruppen im eng umrissenen Sinne, sondern um lose Cliquen.57 Nur etwa 20  Prozent der Täter ordneten sich selbst rechtsextremen Vereinigungen zu.58 Die 2005, 2007 und 2014 vorgelegten Studien der Abteilung Verfassungsschutz der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport enthalten Tat- und Tatverdächtigenanalysen, die den Vergleich von Befunden über einen längeren Zeitraum ermöglichen. Auch hier waren die Täter überwiegend männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Rechte Gewalt ging mehrheitlich von Cliquen, nicht von Einzeltätern aus. Die Gewalttaten ereigneten sich vornehmlich an öffentlichen Orten und die Täter waren mit allgemeinkriminellen und PMK-Delikten vorbelastet.59 Beispielhaft für die Untersuchungen von Cliquenentwicklungen ist die Studie von Benno Hafeneger und Mechthild Jansen.60 Die rechtsextreme Jugendkultur wird als eine besondere Ausprägung (hyper-)maskuliner, traditionelle Eigenschaften von Männlichkeit auf die Spitze treibender, Jugendkultur in einem Misch- und Übergangsfeld von szenekulturellem Eigensinn und politischem Protest gesehen. Wegen des geringen Anteils an politisch und ideologisch gefestigten Gewalttätern und der durch Spontanität, Alkohol und Gruppendynamik gekennzeichneten Entstehungsbedingungen der Gewalttaten rückt Michael Kohlstruck beim Zustandekommen rechter Gewalt die Gruppenkultur übersteigerter Maskulinität ins Zentrum.61 Diese zeichne sich typischerweise durch Territorialverhalten, allgemeine Fremdenfeindlichkeit und dezidierte Feindseligkeit gegen das „Unmännliche“ aus. Dies erklärt das überwiegend expressiv-emotionsgesteuerte Gewalthandeln im Unterschied zu strategisch-instrumentellen Formen. Krüger kommt in ihrer Lebenslaufstudie „Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen allgemeiner Gewaltbereitschaft und rechtsextremen Einstellungen“62 zu dem Befund: Die Einbindung in rechtsgerichtete Gruppierungen und die Über­ nahme entsprechender Einstellungen fördere die Gewaltneigung, rufe sie jedoch nicht hervor. Die Studien zu allgemeiner Jugendgewalt zeigen eine auffallende Ähnlichkeit der Täterprofile und weisen die gleichen Risikofaktoren auf: zerrüttete Familien, häusliche Gewalt, Verwahrlosung und schulischer Misserfolg.63

55 Vgl. Willems u.a., Analyse fremdenfeindlicher Straftäter, S. 23. 56 Vgl. ebd., S. 23 ff. 57 Vgl. Stöss, Rechtsextremismus im Wandel, S. 155. 58 Vgl. Willems u.a., Analyse fremdenfeindlicher Straftäter, S. 42 ff. 59 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Abteilung Verfassungsschutz: Rechte Gewalt in Berlin 2003-2012, S. 20, 33 f. 60 Vgl. Hafeneger/Jansen, Rechte Cliquen, S. 27 ff. 61 Vgl. Kohlstruck, Rechtsextremistische Milieus und Gewalt, S. 6 f. 62 Krüger, Zusammenhänge und Wechselwirkungen, S. 99 f. 63 Vgl. Bannenberg/Rössner, Hallenser Gewaltstudie; LKA Sachsen (Hg.), Top Ten.

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In einer Untersuchung vorurteilsmotivierter Taten und deren Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte setzte sich Kati Lang unter anderem mit Hassgewalt in Sachsen in den Jahren 2006/07 auseinander und kam zu neuen Erkenntnissen.64 Die Täter waren überwiegend junge Männer zwischen 14 und 21 Jahren (68 Prozent), übten häufig einfache Tätigkeiten aus oder befanden sich noch in Ausbildung. Sie verfügten über ein unteres bis mittleres Bildungsniveau, und der überwiegende Teil war in rechtsextremen Zusammenhängen aktiv (54 Prozent). Zudem waren die Täter in 79 Prozent der Fälle vorbestraft, 28 Prozent durch rechts motivierte Straftaten polizeilich bekannt. Rechte Gewalt fand in den Jahren 2006/07 in Sachsen in der Regel in der Öffentlichkeit statt (68 Prozent), in 74 Prozent der Fälle handelte es sich um spontane Gelegenheitstaten. Eine Reihe von Studien zweifelte an, dass bei rechter Gewalt eine dezidiert ideologisch untermauerte Motivation vorliege. Andreas Marneros identifizierte ein bestimmtes Wahrnehmungsmuster als gemeinsamen Nenner von Täter und Tat, das weitgehend unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität oder Religion des Opfers sei.65 Martin Schmid und Marco Storni fassen in einer Viktimisierungsuntersuchung übereinstimmend zusammen: „Die Erkenntnisse der quantitativen Analyse machen deutlich, dass rechts­ extreme Gewalt im jugendsubkulturellen Freizeitbereich angesiedelt ist und häufig zwischen unterschiedlichen Gruppierungen ausgetragen wird. Inwiefern dabei die Ideologie der Ungleichwertigkeit ausschlaggebend ist, ist schwierig zu beurteilen. […] Die reine Lust an der Gewalt, übertriebenes Männlichkeitsgebaren in der Gruppe sowie der kollektive Gruppendruck spielten eine wichtige Rolle.“ 66 Demgegenüber hebt Coester den Botschaftscharakter von Hassverbrechen hervor. Diese richteten sich einerseits an Gleichgesinnte und Sympathisanten, bei denen um Zustimmung geworben wird. Andererseits solle ein Einschüchterungseffekt in der Opfergruppe erzielt werden.67 Damit bestätigten die Forscher eine in der angelsächsischen Literatur weit verbreitete Erkenntnis: Für die Definition der Hassverbrechen seien objektive Indikatoren des Opferwerdens, das heißt die Opferidentität, ausschlaggebend.68 Aus der Hassverbrechensforschung ist ebenfalls bekannt, dass geplante und organisierte Aktionen nur etwa drei Prozent der Fälle ausmachen. Hassdelikte „sind in der Regel weder geplant noch spontan. Die Täter lernen in ihrem Lebenslauf eine Hass-Gewalt-Einstellung, die sie bei günstiger Gelegenheit gegenüber einem verwundbaren Opfer ausagieren.“69 Dem entspricht die Erkenntnis, dass Hassgewaltdelikte in der Regel von überlegenen Tätergruppen gegen vermeintlich schwächere Opfer verübt werden.70 Die Tatorte sind meist öffentlich zugängliche Orte 71 und Täter wie Opfer einander persönlich nicht bekannt.72

64 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 257 f. 65 Vgl. Marneros, Der soziobiographische Hintergrund, S. 75. 66 Schmid/Storni, Konfliktkonstellationen, S. 17. 67 Vgl. Coester, Hasskriminalität, S. 335. 68 Vgl. Schneider, Hass-Gewalt-Delinquenz, S. 37. 69 Ebd., S. 38. 70 Vgl. Coester, Hasskriminalität, S. 336. 71 Vgl. Schneider, Hass-Gewalt-Delinquenz, S. 38. 72 Vgl. Coester, Hasskriminalität, S. 338.

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Bielefelder Forscher ermittelten drei Opfertypen rechter Gewalt: 1) Angehörige einer gewaltbereiten „linken Szene“, 2) das sogenannte Zufallsopfer und 3) ethnische oder soziale Minderheiten. Diese unterscheiden sich von den Zufallsopfern dadurch, „dass sie aufgrund äußerer Merkmale […] zu Opfern rassistisch motivierter Gewalt werden“.73 Während der erste Opfertyp vorwiegend der Konfrontationsgewalt zwischen rechten und (perzipierten) linken Jugendgruppen entspringt, handelt es sich beim dritten Opfertyp um die Folge von Hassgewalt. Helmut Willems und Sandra Steigleder haben auf der Basis der fremdenfeindlichen Gewalt im Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2001 bis 2003 Hypothesen zur Opferwerdung überprüft.74 Im Ergebnis stellten sie fest, es handele sich um asymmetrische Konfliktsituationen: „Gewalterfahrene, hoch mit Delinquenz belastete männliche Tätergruppen, […] [stehen] einzelnen Personen mit geringer Gewaltkompetenz gegenüber.“75 Somit könne nicht von klassischen Jugendkonflikten gesprochen werden. Michail Logvinov untersuchte die Opfer von rechten Mehrfach- und Intensivtätern in Sachsen zwischen 2001 und 2011 und kam zu teils ähnlichen, teils abweichenden Befunden: „Die Ursachen für gewalttätige Auseinandersetzungen lagen […] nicht in jugendtypischen Konflikten von Freizeitcliquen, sondern in einer Fixierung der Täter auf ihre ideologisch determinierten Feindbilder.“76

1.4 Datengrundlage

Die Datengrundlage dieser Untersuchung bilden die rechts motivierten Gewaltdelikte des Definitionssystems PMK, die das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen zur Verfügung stellte. Ergänzend wurden Täter- und Opferinterviews sowie Interviews mit Experten aus dem Präventionsbereich und den Strafverfolgungsbehörden geführt. Um Einblicke in die Ideologie und Motivation der Täter zu erlangen, erfolgte eine Inhaltsanalyse von Medien sowie rechtsextremer Musik. Für den Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 übermittelte das LKA Sachsen eine Grundgesamtheit von 650 rechts motivierten Gewaltdelikten mit insgesamt 1.050 Tatverdächtigen. Hierbei handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Dabei werden die Daten zu einem sehr frühen Stadium der Ermittlung eingepflegt, wobei zum Teil durch Nachmeldungen Veränderungen auftreten können. Erfasst sind angezeigte Taten und ermittelte Tatverdächtige, die keinen Rückschluss auf den Ermittlungserfolg oder eine spätere Verurteilung zulassen. Die Untersuchung wurde als Täterstudie und nicht als Tatverdächtigenstudie konzipiert. Damit umfasst die ausgewählte Teilmenge der Grundgesamtheit nur diejenigen Täter sowie deren Taten, die rechtskräftig verurteilt wurden.77

73 Böttger u.a., Opfer rechtsextremer Gewalt, S. 98. 74 Vgl. Willems/Steigleder, Täter-Opfer-Konstellationen, S. 7 f. 75 Ebd., S. 26. 76 Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 174. 77 Es handelt sich um das „Hellfeld der Täter“, von dem das „Hellfeld der Taten“ abzugrenzen ist. Das „Hellfeld der Täter“ behandelt nur aufgeklärte Fälle, während das „Hellfeld der Taten“ auch Taten mit unbekannten Tätern behandelt. Taten, die nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) einfließen, sind dem Grau- oder dem Dunkelfeld zuzuordnen. Vgl. Köllisch, Vom Dunkelfeld ins Hellfeld, S. 72–74.

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Die Anfrage bei den fünf sächsischen Staatsanwaltschaften (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen und Zwickau) ergab, dass es bis März 2018 in 155 Fällen zu rechtskräftigen Verurteilungen kam; in 184 Fällen konnten die Täter nicht identifiziert werden; in 116 Fällen kam es zu einer Verfahrenseinstellung; 41 Fälle waren noch gerichtsanhängig und es erfolgten sechs Freisprüche. Zu 148 Taten erfolgte keine Rückmeldung zum Stand der Ermittlungen. Die Dichte an soziodemographischen Informationen zu den Tätern sowie deren Tatbeweggründen, die aus den Polizei- und Gerichtsakten gewonnen werden konnten, schwankt erheblich. Dieser Umstand bestimmt sowohl in der qualitativen als auch in der quantitativen Analyse die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Aus einem Vorgängerprojekt78 stammen LKA-Daten für die Jahre 2001 bis 2011. Für manche Fragen ließen sich aus diesen Daten Informationen zur Langzeiteinordnung gewinnen. Bei Polizei- und Justizakten handelt es sich um prozessproduzierte Daten: „Unter prozessproduzierten Daten werden all diejenigen Daten verstanden, die als Aufzeichnungen öffentlicher und privater Organisationen im Rahmen ihrer Tätigkeit und nicht nur zum Zwecke wissenschaftlicher bzw. statistischer Auswertung gesammelt werden bzw. wurden.“79 Durch dieses nicht-reaktive Verfahren sind die Daten von der Erhebungstechnik selbst unbeeinflusst, da sich die Personen nicht bewusst sind, dass ihre Aussagen Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung werden. Prozessdaten sind jedoch mit zwei zentralen Problemen behaftet: Einerseits „die Selektivität der Daten, die sich aus dem Entstehungszusammenhang und Verwendungszweck der Daten ergibt, und [andererseits] die Kategorisierung bzw. Struktur der Daten, die den Erfordernissen der […] [Tätigkeit von Polizei und Justiz], aber nicht zwangsläufig wissenschaftlich-methodischen Standards entspricht“.80 Polizeiakten sind auf die sachliche Schilderung des Tathergangs, das Erscheinungsbild und Personaldaten der beteiligten Akteure konzentriert. Mögliche polizeiliche Vorerkenntnisse sowie Befunde über Tatmotivation und Strukturzusammenhänge der Täter werden ebenfalls berücksichtigt. Justizakten enthalten in vielen Fällen umfang- und detailreiche Beschreibungen des Tatgeschehens und deren Kontextbedingungen. Diese Form der Abbildung der Vorgänge wird von subjektiven Wahrnehmungen und Interessen der Beteiligten geprägt. Die Justiz handelt im Spannungsfeld von umfassender realitätsorientierter Informationsgewinnung und zielorientierten Erledigungsstrategien, um ihrer Funktion als Institution der Rechtspflege zu genügen.81 Die uneinheitliche Datenerfassungs- und -nutzungspraxis innerhalb der zuständigen Behörden, subjektive Opportunitätsstrukturen (Eingaberoutinen und Motivation der Mitarbeiter) und äußere Einflüsse (politischer oder öffentlicher Druck, Überlastung der Behörden) beeinflussen die Aussagekraft der Daten, die nur einen Ausschnitt der sozialen Wirklichkeit abbilden. Ihre Qualität (Objektivität, Validität und Reliabilität) kann stark variieren, wodurch es zu systematischen Verzerrungen der Realität kommen kann.82 Diese Einschränkungen beeinflussen die Ergebnisse in (zum Teil nicht messbaren) Details, aber nicht in der generellen Aussagekraft im Hinblick auf die prägenden Trends.

78 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter. 79 Müller, Vorwort, S. 1-4, hier 1. 80 Salheiser, Natürliche Daten, S. 813–827, hier 816. 81 Vgl. Hermann, Konstruktion von Realität in Justizakten, S. 44–55, hier 52 f. 82 Vgl. Salheiser, Natürliche Daten, S. 817–820.

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Für die Täterinterviews wurden im Erhebungszeitraum 27 noch in Haft befindliche Täter kontaktiert.83 Zunächst sollte ein Fragebogen mit soziodemographischen Daten, Angaben zu Gruppenzugehörigkeiten, politischen Einstellungen sowie der Bereitschaft, ein Interview zu führen, ausgefüllt werden. Von den 27 kontaktierten Personen beantworteten acht den Fragebogen. Vier dieser Personen erklärten sich zu einem Interview bereit. Die Suche nach gesprächsbereiten Opfern von Gewalt war noch erheblich schwieriger. Nach vielen fehlgeschlagenen Anläufen kam schließlich ein einziges Opferinterview zustande. Die Interviews führten jeweils zwei Personen als offene Leitfadeninterviews. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen als Zusatzinformationen zu den qualitativen und quantitativen Daten aus den Akten in die Untersuchung ein. Als dritte Datenquelle dienen Rechtsrocktonträger und Beiträge von rechts­ extremen Gewalttätern in den Sozialen Medien, die im Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 veröffentlicht wurden. In Sachsen waren im betreffenden Zeitraum 59 Bands aktiv, die 84 Tonträger veröffentlichten. Für die Auswertung standen 56 Tonträger zur Verfügung. Dies entspricht einer Ausschöpfungsquote von rund 66,6 Prozent. Der Umfang der Aktivität in den Sozialen Medien lässt sich nicht in gleicher Weise bemessen. Die Sozialen Medien wurden anhand ihres örtlichen Bezuges, der Anzahl der Mitglieder, der Reichweite ihrer Beiträge und der Anzahl der Kommentare ausgewählt, um eine möglichst repräsentative84 Auswahl zu erhalten. Abschließend sei auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange hingewiesen. Alle namentlich erwähnten Personen gaben hierzu ihr Einverständnis. Alle Täterund Opfernamen aus Akten und Interviews sind vollständig anonymisiert, es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte.

1.5 Methodik Alle Daten wurden mithilfe des Programms FileMakerPro (Version 12) in eine Daten­bank eingepflegt, die den Erfordernissen der Untersuchung angepasst wurde, um später eine qualitative und quantitative Auswertung der Daten vornehmen zu können. Die vorhandenen Informationen aus den Akten wurden in messbare Variablen überführt. Anschließend wurden die Daten aus der FileMakerPro-Daten­ bank zur quantitativen Auswertung in die Statistiksoftware SPSS (Statistical Package for the Social Sciences, Version 21) exportiert. Dort wurden die Daten aufbereitet und (re-)kodiert,85 um mit den vorhandenen Variablen86 die Ausgabe univariater Verteilungen sowie die Berechnung bi- und multivariater Zusammenhänge zu ermöglichen.

83 Die Erfahrung des Vorgängerprojekts hat gezeigt, dass nicht inhaftierte Täter selten oder nie für eine solche Befragung zur Verfügung stehen, wohingegen noch inhaftierte Täter eher bereit sind, ein Interview zu führen. 84 Es soll „aus dem Ergebnis der Teilerhebung möglichst exakt und sicher auf die Verhältnisse der Gesamtmasse geschlossen werden […]. Das ist dann der Fall, wenn die Stichprobe […] in der Verteilung aller interessierenden Merkmale der Gesamtmasse entspricht, d. h. ein zwar verkleinertes, aber sonst wirklichkeitsgetreues Abbild der Gesamtheit darstellt.“ Berekoven u. a., Marktforschung, S. 50. Repräsentativität ist in dem vorliegenden Fall nicht im statistischen Sinne zu verstehen oder gar zu erreichen. Die Gruppen wurden stellvertretend für die Diskurse in den Sozialen Medien ausgewählt. 85 Die Operationalisierung findet sich in den jeweiligen (Teil-)Kapiteln und im Anhang ausführlicher für Variablen, die in Modellen verwendet werden. 86 „Eine Variable bezeichnet ein Merkmal oder eine Eigenschaft von Personen, Gruppen, Organisationen oder anderen Merkmalsträgern.“ Vgl. Diekmann, Empirische Sozialforschung, S. 116.

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Der erste Arbeitsschritt bestand in der Auswertung der deskriptiven Statistik. Zunächst wurde die Verteilung der Merkmalsausprägungen bei den einzelnen Variablen analysiert, um mögliche Mängel im Datensatz identifizieren und beheben zu können. Dem schloss sich die Auswertung der bivariaten Zusammenhänge an, um erste Unterschiede zwischen den Einflussfaktoren auf Konfrontations- und Hassgewalt herausstellen zu können. Neben der deduktiven Hypothesenbildung aus dem bisherigen Forschungsstand heraus wurden mit diesem Schritt erste Zusammen­hänge überprüft, die der induktiven Hypothesenbildung dienen. Im Anschluss an die Überprüfung der bivariaten Zusammenhänge wurden die Hypothesen für die multivariate Analyse gebildet. Allerdings erwies sich die Übertragbarkeit der zu erwartenden Zusammenhänge in ein empirisch testbares Modell als problematisch. Aufgrund fehlender Variablen oder eines zu niedrigen Skalenniveaus bei den vorhandenen Variablen sind die Hypothesen nicht immer vollumfänglich in statistische Zusammenhänge übertragbar. Stattdessen dienen sie in der Folge als „rein heuristisches Mittel zur Lokalisierung potenzieller Erklärungsvariablen für individuelles […] Verhalten“.87 Zudem ist es aufgrund des Umfangs und der Qualität der Daten nur möglich, einige Hypothesen in Teilen zu prüfen, also mittels einer „Lego-Strategie“,88 einem Verfahren, das sich in kleinen Schritten der Beantwortung der Forschungsfrage nähert.89 Ferner können nur probabilistische Tests zur Überprüfung dieser theoretischen Annahmen durchgeführt werden, da sich deterministische Hypothesen kaum bestätigen lassen.90 Darüber hinaus ist die Erklärungskraft von theoretischen Modellen, insbesondere solchen, die auf Kausalzusammenhänge zielen, beschränkt und stößt in der Forschungspraxis an Grenzen.91 Für die Hypothesenprüfung wurde auf ein Querschnittsdesign zurückgegriffen. Die für quantitative Studien bereits geringen Fallzahlen sowohl für den gesamten Zeitraum als auch für die einzelnen Jahre wären in einem Längsschnittmodell so gering, dass keine signifikanten Ergebnisse zu erwarten wären. Daher werden mehrere Modelle für den Einfluss der Regressoren (unabhängigen Variablen/Einflussfaktoren) auf Taten und Täter berechnet. Als theoretische Grundlage dienen die zwei methodologisch-wissenschaftlichen Prinzipien der Genauigkeit (Principle of Accuracy) und der Sparsamkeit (Principle of Parsimony),92 denen die Modellbildung unterliegt. Dieser Schritt ist notwendig, um einerseits ein erstes Gesamtmodell zu erhalten, welches die Tatumstände bzw. das Verhalten der Täter möglichst umfassend und genau erklärt. Andererseits wird ein zweites Modell berechnet, das möglichst viel von dieser Erklärungskraft beibehält, aber mit wenigen Sätzen93 die Tatumstände bzw. das Täterverhalten zu erklären vermag. Die Analyse beginnt mit dem umfassenden Modell, da das sparsame Erklärungsmodell aus diesem abgeleitet werden soll. In diesem Modell werden nur die Regressoren verwendet, für die sich im umfassenden Gesamtmodell statistisch signifikante Zusammenhänge ergeben. Für das Verhalten der Täter werden zusätzlich noch ein soziodemographisches und ein ideologisches Modell berechnet, um mögliche separate Einflüsse dieser Variablen zu testen. Im ersten Fall finden

87 Falter, Wahlentscheidung, S. 42. 88 Gschwend/Schimmelpfennig, Forschungsdesign, S. 13–35, hier 23. 89 Vgl. Pierson/Skocpol, Historical Institutionalism, S. 693–721, hier 716 f. 90 Vgl. Schnell u.a., Methoden der empirischen Sozialforschung, S. 62–65. 91 Auf die Grenzen der theoretischen Erklärungskraft (insbesondere von Kausalerklärungen) kann im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Siehe dazu: King u.a., Social Inquiry, S. 75–114. 92 Vgl. Przeworski/Teune, Comparative Social Inquiry, S. 20–30. 93 An dieser Stelle sind Sätze im Sinne der formalen Logik als Aussagen über Eigenschaften, in diesem Fall Variablen, zu verstehen. Vgl. Borkowski, Formale Logik, S. 10–12.

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lediglich die soziodemographischen Variablen für die Analyse Berücksichtigung. Im zweiten Fall berücksichtigt die Studie ausschließlich jene Variablen, die einen ideologischen Bezug bei den Tätern anzeigen. Zur Analyse der Daten wurde das inferenzstatistische multivariate Verfahren der logistischen Regressionsanalyse verwendet. Dies ermöglicht begründete Rückschlüsse aus der Analyse auf die zugrundeliegende Grundgesamtheit.94 Die Wahl der Analysemethode hängt vom Messniveau der abhängigen Variablen ab. Der Kontrast zwischen Konfrontations- und Hassgewalt lässt sich am besten als Dichotomie darstellen, sodass die Untersuchung mithilfe der binär logistischen Regression durchgeführt wird. Bei der binär logistischen Regressionsanalyse wird die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe über einen Regressionssatz in Abhängigkeit von Regressoren bestimmt.95 Lineare Regressionsmodelle eignen sich für dichotome abhängige Variablen nicht, da sie einen Wertebereich zwischen -∞ und +∞ annehmen können, während der Eintritt eines Ereignisses nur Werte zwischen 0, dem Nicht-Eintritt des Ereignisses, und 1, dem Eintritt eines Ereignisses, annehmen kann. Zudem werden wesentliche Anwendungsvoraussetzungen der linearen Regression, die BLUE-Kriterien (Best Linear Unbiased Estimation), insbesondere die notwendige Normalverteilung der Residuen und Varianzhomogenität,96 nicht erfüllt, sodass eine Anwendung bereits aus mathematischen Gründen entfällt.97 Für die logistische Regression sind hingegen keine Verteilungsannahmen notwendig. Wohl aber sollte zwischen den Regressoren keine Multikollinearität vorliegen, da sonst höhere Standardfehler und verzerrte Schätzungen auftreten.98 Jedoch bedarf es für das Verfahren der logistischen Regression einer bestimmten Anzahl von Fällen für die abhängige Variable. Die Anzahl ist nicht nach harten Kriterien definiert; dennoch sollten dabei 50 Fälle (mindestens 25 pro Gruppe) keineswegs unterschritten werden. Mit 100 Fällen sind bereits aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.99 Die Fallzahlen können in den unterschiedlichen Modellen variieren, da fehlende Daten mit einem listenweisen Fallausschluss behandelt werden. Auf eine stochastische Regressionsimputation oder multiple Imputationen wurde aufgrund der risikobehafteten Anwendung dieser Methodik verzichtet.100

94 Vgl. Aldrich/Nelson, Linear Probability, S. 9. 95 Vgl. Backhaus u.a., Multivariate Analysemethoden, S. 250; Pampel, Logistic Regression, S. 1 f. 96 Siehe dazu: Meuleman u.a., Regression Analysis, S. 83–110. 97 Vgl. Andreß u.a., Analyse von Tabellen und kategorialen Daten, S. 262–271. 98 Vgl. Fromm, Binäre logistische Regressionsanalyse, S. 5. 99 Vgl. Andreß u.a., Analyse von Tabellen und kategorialen Daten, S. 271; Fromm, Logistische Regressionsanalyse, S. 107–158, hier 108 f. 100 Vgl. Allison, Missing Data, S. 5 f.

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Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als (unstandardisierter) Effektkoeffizient Exp(B) (odds ratio). Dieser stellt dabei den Faktor dar, um den sich die (Gewinn-) Chancen (odds)101 bzw. die Chance des Ereigniseintritts bei einer Zunahme der unabhängigen Variablen um eine Einheit verändern,102 also „Verhältnisse von Wahrscheinlichkeitsverhältnissen“.103 Hinsichtlich der Interpretation von Effektkoeffizienten gilt es zu berücksichtigen, dass bei einem Exp(B) < 1 die Chance des Ereigniseintrittes sinkt, für den Fall, dass Exp(B) = 1, die Chance gleich bleibt und bei einem Exp(B) > 1 die Chance des Ereigniseintrittes steigt,104 da die Nullstelle der Logarithmusfunktion bei 1 liegt.105 Außerdem werden die Ergebnisse der Signifikanztests in den betreffenden Darstellungen dargelegt. Entsprechend der sozialwissenschaftlichen Konvention wird zwischen hoch signifikanten Effekten mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,1  Prozent, stark signifikanten Effekten mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 1  Prozent und signifikanten Effekten mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5  Prozent unterschieden.106 Aufgrund der geringen Fallzahlen finden in dieser Untersuchung auch schwach signifikante Effekte mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 10  Prozent Berücksichtigung. Überdies wird für jedes (binär) logistische Regressionsmodell ein Gütemaß in Form der erklärten Varianz angegeben, die dessen Erklärungskraft angibt. In Anlehnung an das Bestimmtheitsmaß R², das für lineare Regressionsmodelle verwendet wird, soll der Determinationskoeffizient Pseudo-R² ausgewiesen werden.107 Hierbei findet von mehreren möglichen Maßen Nagelkerkes-R² Anwendung,108 welches aufgrund der verhältnismäßig klaren inhaltlichen Berechnung und Interpretation ausgewählt wird.109 Es existieren allerdings keine absoluten, allgemeingültigen Maßstäbe dafür, ab welchem Wert ein Modell als erklärungskräftig gelten soll. In der Forschungsliteratur finden sich Richtwerte, die nahelegen, dass ab einer erklärten Varianz von 20 Prozent von einem akzeptablen Wert, ab 40 Prozent erklärter Varianz von einem guten Wert und ab 50 Prozent erklärter Varianz von einem sehr guten Wert für die Beurteilung der Modellgüte auszugehen ist.110 Die Komplementärdaten und Fallbeispiele zu den quantitativen Ergebnissen werden mithilfe der Dokumentenanalyse und der „Inhaltsanalyse als Mixed-Methods-­ Ansatz“111 aus den Akten gewonnen. Mit dem gleichen Forschungsansatz erfolgt die Untersuchung der Tonträger und der Beiträge in den Sozialen Medien. Infolge

101 Um eine klare Unterscheidung in der mathematisch-statistischen Terminologie zu erreichen, bezieht sich die vorliegende Untersuchung an dieser Stelle auf die Definition von Tim Spier: „Der Begriff der ,Chance‘ […] ist hier im technischen Sinne als Quotient der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt, und der Gegenwahrscheinlichkeit anzusehen. Er ist also nicht identisch mit dem Wahrscheinlichkeitsbegriff. Allerdings können Veränderungen der Chance auch als Wahrscheinlichkeitsveränderungen interpretiert werden. Im Folgenden wird von Chancen immer dann die Rede sein, wenn auf die Effektkoeffizienten eingegangen wird. Von Wahrscheinlichkeit wird gesprochen, wenn darüber hinausgehende Interpretationen formuliert werden.“ Spier, Modernisierungsverlierer?, S. 118. 102 Vgl. Long, Regression Models For Categorical and Limited Dependent Variables, S. 79 f.; Andreß u. a., Analyse von Tabellen und kategorialen Daten, S. 270 f. Diese Darstellungsweise hat den Vorteil, dass sich aus den Effektkoeffizienten mit einem relativ geringen Aufwand die Veränderung der Chancen mithilfe der folgenden Formel berechnen lässt: Exp(B)-1*100 in Prozent. Vgl. Long, Regression Models for Categorical and Limited Dependent Variables, S. 81. 103 Best/Wolf, Logistische Regression, S. 827-854, hier 832. 104 Vgl. Fromm, Logistische Regressionsanalyse, S. 139; Kopp/Lois, Sozialwissenschaftliche Datenanalyse, S. 168 f. 105 Vgl. Best/Wolf, Logistische Regression, S. 830. 106 Vgl. Fisher, Statistical Methods. 107 Vgl. Backhaus u.a., Multivariate Analysemethoden, S. 269. 108 Alternativ stehen z. B. McFaddens R² sowie Cox & Snell-R² zur Verfügung. 109 Vgl. Backhaus u.a., Multivariate Analysemethoden, S. 270 f. 110 Vgl. ebd., S. 276. 111 Mayring, Qualitative Inhaltsanalyse, S. 30.

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methodologischer und pragmatischer Abwägungen verwenden die Autoren eine zusammenfassende, strukturierende Inhaltsanalyse, die auf Elemente der qualitativen und quantitativen Inhaltsanalyse zurückgreift. Sie stellt „eine empirische Methode zur systematischen, intersubjektiv nachvollziehbaren Beschreibung inhaltlicher und formaler Merkmale von Mitteilungen, meist mit dem Ziel einer darauf gestützten interpretativen Inferenz auf mitteilungsexterne Sachverhalte“112 dar. Die Texte müssen einer ganzheitlich-individuellen Analyse zur Identifizierung latenter Inhalte unterzogen werden. Diese Erkenntnisse sind mithilfe von auszählenden Verfahren zu quantifizieren, um Inhalte zu strukturieren und zusammenzufassen. Die Ergebnisse sollen die prägenden ideologischen und inhaltlichen Entwicklungen in den Lebensläufen der Täter sowie in den Diskursen der rechtsextremen Musikszene und den Sozialen Medien konzis abbilden. Diese können wiederum mit Fallbeispielen belegt werden, ohne zu diesem Zweck jede Entwicklung im Detail nachzeichnen zu müssen. Für die beiden zu analysierenden Kommunikationsformen der rechtsextremen Bewegung erfolgt ein Vergleich entlang der Oberkategorien Feindbild, Selbstbild und Weltbild, der mögliche Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Verbindungen auf inhaltlicher und ideologischer Ebene herausstellen soll. Bei dieser methodischen Vorgehensweise wird mit dem Schritt der qualitativen Inhaltsanalyse begonnen, indem der Text zunächst, sofern notwendig, mithilfe von Codes entschlüsselt wird. Anschließend wird die Aussage analysiert und entsprechend ihrer Bedeutung einem oder mehreren Ideologemen sowie deren Oberkategorien zugeordnet. Im nächsten Schritt werden durch die Auszählung der Häufigkeiten der verschiedenen Ideologeme die jeweiligen Anteile an den Textformen festgestellt.113 Auf diese Weise lässt sich die inhaltliche und ideologische Ausrichtung bestimmen.

1.6 Aufbau Die Untersuchung beginnt mit einer Bestandsaufnahme zur rechts motivierten Gewalt in Sachsen in den beiden ersten Jahrzehnten nach der deutschen Vereinigung (Kapitel 2). Es folgt das erste Hauptkapitel mit den Ergebnissen der qualitativen und quantitativen Auswertungen für die Entwicklung von Hass- und Konfrontationsgewalt im Berichtszeitraum 2011 bis 2016 (Kapitel 3). Ein Vergleich (Kapitel 4) knüpft an die Untersuchung der Taten, Täter und Opfer rechts motivierter Gewalt an, konzentriert sich aber auf die systematische Herausarbeitung von Unterschieden wie Gemeinsamkeiten von fünf organisierten Gewaltgruppen, die im Berichtszeitraum aktiv waren. Darüber hinaus werden Interaktionen und Wechselbeziehungen von rechts- und linksextremistischen Szenen analysiert. Kapitel 5 beginnt mit einer Skizze zur Ideologie-Entwicklung des parteiförmigen und „subkulturellen“ Rechtsextremismus und widmet sich dann ideologischen Einflüssen im Tatgeschehen. Detailliert werden Gewaltdiskurse in Sozialen Medien und im Rechtsrock herausgearbeitet. Kapitel 6 untersucht systematisch Radikalisierung fördernde sowie hemmende Faktoren im Gewaltgeschehen. Die verwendeten Akten sind in den Fußnoten verzeichnet. Im Anhang finden sich eine Liste der Codierungen, ein Verzeichnis der geführten Interviews, die verwendeten Leitfäden sowie ein Verzeichnis aller ausgewerteten Tonträger.

112 Früh, Inhaltsanalyse, S. 27. 113 Vgl. ebd., S. 37–41.

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1.7 Danksagung Diese Studie hätte ohne die Förderung und Unterstützung durch die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, nicht realisiert werden können. Besonderer Dank gilt dem Leiter der Stabsstelle Demokratieförderung, Jan-Ulrich Spies, der das Projekt von Anfang an mit Rat und Tat begleitet hat. Als ständiger Ansprechpartner im Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration leisteten Erik Alm (Landeskoordinator Demokratie-Zentrum Sachsen) und Richard Kaniewski wertvolle Unterstützung. Darüber hinaus gilt unser herzlicher Dank dem Geschäftsführer des Landespräventionsrates Sven Forkert für seine Unterstützung in der schwierigen Anfangsphase des Projekts. Die Mithilfe der Sicherheitsbehörden war Grundvoraussetzung für die Projekt­ realisierung. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Petric Kleine, ermöglichte den Datenzugang, Kriminalhauptkommissar Jens Lehmann sorgte für einen raschen Datentransfer und beriet die Projektmitarbeiter umfassend. Ein Großteil der Arbeit entfiel auf die Durchsicht von Justiz- und Gerichtsakten, welche die sächsischen Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellten. Dank gilt den (leitenden Ober-)Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft (StA) Leipzig, Jürgen Schär (StA Dresden), Staatsanwälten der StA Görlitz und der StA Chemnitz, Jörg Rzehak (StA Zwickau), Bernd Sämann (Generalstaatsanwaltschaft Dresden) und deren Mitarbeitern. In einer kritischen Phase konnte das Sächsische Staatsministerium der Justiz Hindernisse aus dem Weg räumen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) stellte umfangreiche Materialien zur Verfügung, mit deren Hilfe die Täter- und Taten-Datenbanken angereichert werden konnten. Besonderer Dank gilt dem LfV-Präsidenten Gordian Meyer-Plath und den Mitarbeitern des Referats Rechtsextremismus für großzügig gewährte Unterstützung und hilfreiche Hintergrundgespräche. Der Kriminologische Dienst des Freistaates Sachsen war maßgeblich an der Anbahnung der Täter-Interviews beteiligt. Wir danken der Leiterin Frau Sylvette Hinz für die stets rasche Bearbeitung unserer Anfragen. Unserer Gesprächspartnerin, die selbst Opfer rechter Gewalt geworden war, danken wir herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen. Den von uns interviewten Tätern danken wir für ihre Gesprächsbereitschaft. Zahlreiche Vertreter der Präventions-, Beratungs- und Weiterbildungsarbeit haben in Interviews, zwei Workshops und im informellen Austausch eine Fülle von Anregungen vorgetragen, Erfahrungen mitgeteilt und wertvolle Hinweise gegeben, die zu einer breiteren Materialbasis und somit zum Gelingen der Studie beigetragen haben. Erwähnt seien nur Michael Nattke (Fachreferent Kulturbüro Sachsen e. V.), Markus Kemper (Mobiles Beratungsteam), Andrea Hübler (Fachreferentin Beratung für Betroffene rechts motivierter Gewalt RAA Sachsen e. V.), Bernd Stracke und Mike Brendel (Institut für Beratung, Begleitung und Bildung e. V.) und Angela Klier (Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie Stadt Olbernhau und Umlandgemeinden). Besonderer Dank gilt dem Dresdener Politikwissenschaftler Jan Stoye, M.A., der das Projekt bei der Anlage der Datenbank und bei der quantitativen Datenanalyse kenntnisreich beraten hat. Schließlich sei allen Praktikanten und Hilfskräften gedankt, die bei Recherchearbeiten und anderen Aufgaben wertvolle Unterstützung leisteten. Für die in der Studie verbliebenen Fehler tragen allein die Verfasser die Verantwortung.

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2 Rechte Gewalt in Sachsen, 1990 bis 2010 Von Uwe Backes

Im ersten Jahrzehnt nach der deutschen Vereinigung erfassten die Landeskriminal­ ämter „fremdenfeindlich“ motivierte Delikte als eine gesonderte, von „rechtsextremistischen“ Gewalttaten zu unterscheidende Kategorie. Die Welle meist fremdenfeindlich motivierter Gewalttaten zu Beginn der 1990er Jahre fand daher nur in Teilen Eingang in die Statistik der von den Verfassungsschutzämtern als „rechtsextremistisch“ bewerteten Akte. Aber selbst wenn man die Betrachtung auf die im engeren Sinne „rechtsextremistischen“ (gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten) Gewalttaten beschränkt, zeigt sich ein bemerkenswert konstanter Gewaltsockel, der nach einem Höhepunkt zu Beginn der 1990er Jahre (mit den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Hoyerswerda 19911) auf einem Niveau von rund 70 Anschlägen jährlich lag. Der auf Bundesebene Ende der 1990er Jahre zu verzeichnende Anstieg blieb in Sachsen aus (siehe Abb. 1). Jedoch zeigte der Freistaat bereits im ersten Jahrzehnt nach der deutschen Vereinigung im bundesweiten Vergleich eine erhöhte Gewaltneigung in diesem (eng definierten) Segment: Nur in den Jahren 1993/94 lag der Anteil der Gewalttaten pro 100.000 Einwohner unter dem Bundesniveau. In den Jahren 1996 bis 1999 wurden in Sachsen, nach Bevölkerungszahl gewichtet, sogar gut doppelt so viele Gewalttaten registriert wie auf Bundesebene.

Abbildung 1: Entwicklung der rechts­ extremistisch motivierten Gewalttaten in Sachsen und Deutschland, 1992–2000 Quelle: Bundeskriminalamt (BKA); Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen. n Deutschland n Sachsen

3000 2500 2000 1500 1000 500 0 1992

1993

1994

1995

1996

1997

1 Vgl. dazu detailliert: Wowtscherk, Zeitbombe.

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1998

1999

2000


Ein Vergleich mit der Entwicklung im folgenden Jahrzehnt ist wegen der Einführung eines neuen Erfassungssystems für politisch motivierte Gewalttaten (im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes, KPMD) nur bedingt möglich. Das neue System sollte der Vielzahl von Gewaltakten Rechnung tragen, die zwar als fremdenfeindlich galten, aber keine gegen die staatliche Ordnung (die freiheitlich-demokratische Grundordnung) gerichtete Haltung erkennen ließen.2 Die praktische Relevanz dieser Unterscheidung verringerte sich in den folgenden Jahren allerdings insofern, als die erfasste quantitative Differenz zwischen „rechten“ und „rechts­extremistischen“ Gewalttaten schrumpfte und am Ende gegen Null tendierte. Offensichtlich setzte sich bei den Verfassungsschutzämtern eine (plausibel begründbare) Interpretation rechts motivierter Gewalt durch, die dazu neigt, Hassverbrechen als Verletzungen der Menschenwürde per se eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet Orientierung zuzuerkennen.

1200 1000 800 600 400 200 0 2001

2002

n Deutschland rechts n Deutschland rechtsextremistisch n Sachsen rechts n Sachsen rechtsextremistisch Abbildung 2: Entwicklung der politisch motivierten Gewalttaten rechts/ rechtsextremistisch in Sachsen und Deutschland, 2001–2010 Quelle: Bundesministerium des Innern; Jahreslageberichte BKA; LKA Sachsen; Verfassungsschutzberichte.

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Beschränkt man sich auf die als „rechtsextremistisch“ geltenden Gewalttaten im folgenden Jahrzehnt, zeigen sich Gemeinsamkeiten mit der Entwicklung der 1990er Jahre (siehe Abb. 2). Die erfassten Niveaus waren ähnlich hoch. Der Spitzenwert wurde 2008 mit 126 Gewalttaten in Sachsen (1.042 auf Bundesebene) erreicht; er blieb aber von dem 1992 verzeichneten Höchststand weit entfernt. Der Vergleich Sachsen/Deutschland ergibt wie im Jahrzehnt davor beständig weit überdurchschnittliche Werte, wobei die Jahre 2008 und 2010 mit einem pro 100.000 Einwohner annähernd doppelt so hohen Gewaltaufkommen in Sachsen herausragen.

2 Vgl. zum Erfassungssystem und zu den Problemen der Erfassungspraxis ausführlich: Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 135–138; Feldmann u.a., Tötungsdelikte, S. 20–36.

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Der Hochburg-Charakter Sachsens mit Blick auf die rechtsextremistisch motivierte Gewalt ist allerdings kaum ausgeprägt, zieht man Vergleiche mit anderen östlichen Ländern (siehe Tab. 1). Zu Beginn des Untersuchungszeitraums dieser Studie (2011) lag das rechtsextremistische Gewaltaufkommen pro 100.000 Einwohner in den westlichen Bundesländern bei 0,7, in den östlichen hingegen bei 2,2. An der Spitze der westlichen Länder rangierte Hamburg (1,2), an der Spitze der östlichen Sachsen-Anhalt (3,9). Sachsen lag im Osten auf Platz drei (2,0) – hinter Brandenburg (2,4).

Westliches Deutschland

Östliches Deutschland

Summe

Anteil

Summe

Anteil

27

1,0

Mecklenburg-Vorpommern

29

1,8

Niedersachsen

4

1,1

Berlin

61

1,8

Bremen

6

0,9

Brandenburg

61

2,4

21

1,2

Sachsen-Anhalt

92

3,9

190

1,1

Sachsen

84

2,0

Hessen

12

0,2

Thüringen

34

1,5

Rheinland-Pfalz

32

0,8

6

0,6

Baden-Württemberg

35

0,3

Bayern

57

0,5

470

0,7

361

2,2

Schleswig-Holstein

Hamburg Nordrhein-Westfalen

Saarland

Summe

Tabelle 1: Zahl und Bevölkerungs­ anteil rechts­extremistisch motivierter Gewalttaten im westlichen und östlichen Deutschland 2011 Quelle: BKA, KPMD rechts motivierte Gewalt; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen; Bevölkerungsanteil pro 100.000 Einwohner.

Summe

Für die Jahre 2001 bis 2011 ergab eine Untersuchung der rechts motivierten Gewalt viele strukturelle Gemeinsamkeiten Sachsens mit dem bundesweiten Lagebild. Dies traf sowohl auf den hohen Anteil der Körperverletzungen als auch auf die relative Seltenheit von Delikten wie Raub, Erpressung, Entführung, Sprengstoffanschlag zu, die meist ein höheres Niveau von Planung und Organisation anzeigen.3 Im Schnitt wurden in Sachsen mehr Landfriedensbrüche begangen als auf Bundesebene, da allem Anschein nach öffentliche Kundgebungen von Rechtsextremisten als Anlass von Gewalttaten stärker ins Gewicht fielen. Aus diesem Grund war auch der Anteil der Konfrontationsgewalt (vor allem „gegen Links“) im Vergleich zur fremdenfeindlichen Hassgewalt in Sachsen höher als auf Bundesebene (siehe Abb. 3). Im Jahr 2010 betrug der Anteil der fremdenfeindlichen Gewalt an der Gesamtzahl der Gewalttaten in Sachsen 27,5 Prozent (2001: 35,4 Prozent), bundesweit 36,6 Prozent (2001: 55,5 Prozent). Der Anteil der Konfrontationsgewalt „gegen Links“ lag in Sachsen 2010 bei 59,2 (2001: 31,2), in Gesamtdeutschland bei 36,0 Prozent (2001: 20,9 Prozent).

3 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 53–72.

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600 500 400 300 200 100 0 2001

n n n n

2002

2003

fremdenfeindlich Deutschland „gegen Links“ Deutschland fremdenfeindlich Sachsen „gegen Links“ Sachsen

Abbildung 3: Fremdenfeindliche Hassgewalt und Konfrontations­gewalt „gegen Links“, 2001–2010 Quelle: BKA; Verfassungs­schutz­berichte des Bundes und des Frei­staates Sachsen.

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Der vergleichsweise hohe Anteil von Konfrontationsdelikten „gegen Links“ in Sachsen lässt sich zum einen mit der Stärke militanter rechtsextremer Szenen erklären. Diese konnten sich – wie in anderen östlichen Ländern – auf dem Territorium der ehemaligen DDR mit seinen autokratischen Erblasten (Delegitimierung des Kommunismus, Attraktivität des Nationalismus, mangelnde Erfahrung mit Pluralismus und Multikulturalität, Zerstörung der autonomen Bürgergesellschaft) und Transformationsproblemen (mühsamer Neuaufbau des Rechtsstaates und der Marktwirtschaft, hohe Arbeitslosigkeit, Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte) sozial vielerorts stärker verankern als in der alten Bundesrepublik. Zum anderen entwickelte sich frühzeitig eine linksmilitante Gegenmobilisierung, während deren zivile Formen lange relativ schwach blieben. Das änderte sich zwar im neuen Jahrtausend mit dem von Kanzler Schröder ausgerufenen „Aufstand der Anständigen“ und einer verstärkten staatlichen Repression gegen rechtsextremistische Organisationen (erstes, später gescheitertes, NPD-Verbotsverfahren 2001; Vereinigungsverbote: „Skinheads Sächsische Schweiz“ 2001, „Sturm 34“ 2007),4 doch die rechtsmilitanten Szenen blieben stark und erhielten 2004 mit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gleichsam eine Interessenvertretung im Sächsischen Landtag. Die erfolgreiche NPD-Wahlmobilisierung (Einzug in den Landtag 2004 mit 9,2 Prozent, Wiedereinzug mit 5,6 Prozent 2009) bewirkte eine verstärkte öffentliche Auseinandersetzung und Medienberichterstattung und belebte auf diese Weise die Gegenmobilisierung, an deren Rändern linksextremistische Konfrontationsgewalt anstieg. Diese stimulierte ihrerseits wiederum rechtsextremistische Konfrontationsgewalt (nicht aber andere Formen rechter/ fremdenfeindlicher Gewalt).5

4 Dies erklärte aus „autonomer“ Sicht den zeitweiligen Rückgang der militanten Gegenmobili­ sierung: o. A., Wie deutsch sind die Nazis?, S. 4–7. Siehe zur Einordnung auch Jesse u. a., Politik in Sachsen, S. 305–329 („Politischer Extremismus und Demokratieschutz“); Backes, Politisch motivierte Gewalt, S. 27–37. 5 Vgl. Backes u. a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 105–107.

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Die Konfrontationsgewalt speist sich im Wesentlichen aus den wechselseitigen Selbst- und Feindbildern der militanten Gegenspieler. Sie werden nicht selten entmenschlicht und gleichsam für vogelfrei erklärt. Antifa-Aktivisten operieren mit der Parole „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, verwenden einen dehnbaren Faschismusbegriff und unterstellen der Staatsgewalt Komplizenschaft mit dem politischen Gegner. Die rechtsextremistische „Anti-Antifa“ erkennt im Gegenüber einen „stinkenden und unansehnlichen Mob von […] degenerierten Lumpenhunden, Schädlingen, Rauschtätern und Sozialschmarotzern“.6 Sie beklagt gleichermaßen staatliche Duldung und reklamiert für sich eine Notwehrsituation, in der gewaltsames Handeln unausweichlich und legitim sei.7 Zwar wurde ein beträchtlicher Teil der statistisch erfassten rechten Gewalttaten in Sachsen (wie auf Bundesebene) von Tätern verübt, bei denen die ermittelnden Kriminalisten „vor Ort“ gar keine oder allenfalls lose Gruppenzugehörigkeit feststellten. Aber auch Fälle, in denen politische Symbole, Kleidung, verbale Bekundungen, Tatablauf oder sogar umfangreiche Vorbereitungshandlungen auf organisierte Verbindungen schließen ließen, waren keineswegs selten. Der vergleichsweise hohe Anteil an Konfrontationsdelikten in Sachsen legt die Vermutung nahe, dass organisiertes Vorgehen in den Jahren 2001 bis 2010 häufiger vorkam. Wie eine Berliner Gewaltstudie zeigte, lag der Gruppentäter-Anteil bei der Konfrontationsgewalt „Rechts gegen Links“ wesentlich höher als bei der fremdenfeindlichen Gewalt.8 In der Intensivtäterstudie des Hannah-Arendt-Instituts (Untersuchungszeitraum 2001 bis 2011) waren über 90 Prozent der erfassten Delikte Gruppentaten. Zwei Drittel der Taten entfielen auf das Themenfeld „Konfrontation gegen Links“. Neben losen Gruppierungen konnten über einen längeren Zeitraum aktive Gruppen wie die „Sächsischen Hammerskins“, „Hooligans Elbflorenz“, „Sturm 34“ oder das „H.-Netz“ mit teilweise terroristischen Tendenzen näher untersucht werden.9 Wo extremistische, im Widerspruch zu elementaren Werten und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten stehende Orientierungen erkennbar wurden (dies galt in den Jahren 2001 bis 2010 für über 90 Prozent der Fälle), ordneten die Verfassungsschutzbehörden die Täter zwei Organisationszusammenhängen zu: Die erste Gruppe bilden die in den Verfassungsschutzberichten meist so genannten „Neonazis“ (oder neutraler: Neonationalsozialisten), für die positive Bezugnahmen auf den historischen Nationalsozialismus im Zentrum des politischen Selbstverständnisses stehen.10 Die zweite Gruppe ist diffuser, was schon die wechselnden Bezeichnungen der Sicherheitsbehörden verdeutlichen: So verwandten die Verfassungsschutzberichte des Bundes wie des Landes Sachsen in der Vergangenheit nebeneinander die Etiketten „subkulturell geprägt“ und „gewaltbereit“, um die so erfassten Personen von der Gruppe der „Neonazis“ zu unterscheiden. Doch müssen „Gewaltbereite“ nicht notwendigerweise stark „jugendsubkulturell“ geprägt sein; umgekehrt sind „Jugendsubkulturelle“ keineswegs generell „gewaltbereit“. Zudem fehlen bei den Neonationalsozialisten weder gewaltbereite noch jugendsubkulturell geprägte Aktive. Die fließenden Grenzen zwischen den Akteursgruppen und deren Diversifizierung nach Stilrichtungen und Inhalten erklären diese Probleme. Die zu Beginn der Berichtsperiode noch erkennbare Grenze zwischen NS-affinen Kameradschaften und der im Bereich der „Subkulturellen“ dominierenden Skinheads ver

6 O. A., Bericht vom 25. September 2004. In: Foier Frei, (2004) 19, S. 12. 7 Vgl. ebd., S. 160–183. 8 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Abteilung Verfassungsschutz: Rechte Gewalt in Berlin 2003–2006, S. 70. 9 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 111–162. 10 Eine Fülle an Befunden hierzu bietet unter besonderer Berücksichtigung der östlichen Länder: Thein, Wettlauf mit dem Zeitgeist.

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Abbildung 4: Neonationalsozialisten und „subkulturelle“ Rechtsextremisten in Sachsen und Deutschland (getrennte Betrachtung), 1991-2010 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen. n n n n

Subkulturelle Deutschland Neonationalsozialisten Deutschland Subkulturelle Sachsen Neonationalsozialisten Sachsen

wischte mehr und mehr; die ursprünglich aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes klar identifizierbare Jugendsubkultur büßte beträchtlich an Unterscheidbarkeit und Bedeutung ein. Hatten sich die Szenen in den frühen 1980er Jahren am Vorbild der aus Großbritannien kommenden Skinhead-Subkultur (Stoppelkopf, klobige Schuhe und Stiefel, Bomberjacken, Tätowierungen) orientiert, verstärkten sich im neuen Jahrtausend Einflüsse aus anderen Milieus; Haartracht und Bekleidung wurden vielfältiger und verloren an Unterscheidungskraft. Vor allem der gemeinsame Musikkonsum (mit viel Alkohol) bewirkte Gruppen- und Szenezusammenhalt. Konzerte mit oft martialisch benannten Bands (in Sachsen langjährig aktive Gruppen heißen „Blitzkrieg“ und „White Resistance“) und hasserfüllten Liedtexten bildeten ein zentrales Bindemittel. Im Jahr 2011 fanden in Sachsen 33 Prozent der bundesweit organisierten Konzerte statt. Im Freistaat waren 17 Prozent der bundesweit registrierten Musikgruppen und elf Prozent der Vertriebe tätig.11 Die Häufigkeit der Konzerte ist nicht zuletzt das Ergebnis besonders anhängerstarker und aktiver Szenen. Bereits in der Endphase der DDR existierte in Sachsen eine besonders rege Jugendsubkultur aus Neonationalsozialisten und teils rechtsextremistischen Skinheads.12 Diese bestehenden Strukturen spielten „eine nicht zu unterschätzende Rolle für den relativ schnellen Erfolg“13 der sich vom westlichen Deutschland ausdehnenden rechtsextremistischen Gruppierungen. Das Personenpotenzial der von den Verfassungsschutzbehörden erfassten NS-affinen und „subkulturellen“ Rechtsextremisten stieg in den 1990er Jahren beträchtlich und stabilisierte sich ab 2002 auf hohem Niveau. Von 2006 an konnte ein leichter Rückgang festgestellt werden, doch hielt sich die Zahl der organisiert-aktionsorientierten Rechtsextremisten auf hohem Niveau (siehe Abb. 4).

12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Die getrennte Betrachtung der von den Verfassungsschutzämtern erfassten Neonationalsozialisten und „subkulturellen Rechtsextremisten“ ergibt für die Bundesebene wie für Sachsen einen ähnlichen Entwicklungsverlauf: Während das lange Zeit von den Skinheads dominierte Personenpotenzial der „subkulturellen“ Rechtsextremisten etwa von 2002 an allmählich schrumpfte, konnten die Neonationalsozialisten Zulauf verzeichnen – wenn auch in Sachsen etwas weniger kontinuierlich als auf Bundesebene. 11 Vgl. Döring, Geld verdienen mit Hass, S. 9-14. Siehe auch Kapitel 5. 12 Vgl. Wagner, Rechtsradikalismus. 13 Staatsministerium des Innern/Landesamt für Verfassungsschutz (Hg.), Verfassungsschutzbericht 1993, S. 17.

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Berechnet man den Bevölkerungsanteil der beiden Personenkreise für Gesamtdeutschland und für Sachsen, so tritt der schon für die Gewalttaten festgestellte Niveauunterschied zutage: Auf Bundesebene liegt der Anteil in den Jahren 2001 bis 2011 zwischen 16,3 und 18,1 Szeneangehörigen pro 100.000 Einwohner. In Sachsen bewegt sich der Wert im gleichen Zeitraum zwischen 38,3 und 50,6. Das arithmetische Mittel ist hier mehr als doppelt so hoch wie auf Bundesebene. Die von Beginn der 1990er Jahre an erkennbare Differenz ist bis in die Gegenwart erhalten geblieben (siehe Tab. 2).

Deutschland

Sachsen

Neo-NS

Subkulturelle

Bevölkerungsanteil

Neo-NS

Subkulturelle

Bevölkerungsanteil

1991

2.100

4.200

7,8

200

800

24,7

1992

2.200

6.400

10,6

200

900

27,2

1993

2.450

5.600

10,0

300

900

29,6

1994

3.740

5.400

11,3

200

750

23,5

1995

1.980

6.200

10,1

200

800

24,7

1996

2.420

6.400

10,9

175

800

24,1

1997

2.400

7.600

12,4

105

900

24,8

1998

2.400

8.200

13,1

35

900

23,1

1999

2.200

9.000

13,8

40

1.100

28,1

2000

2.200

9.700

14,7

50

1.300

33,3

2001

2.800

10.400

16,3

50

1.500

38,3

2002

2.600

10.700

16,5

80

1.750

45,2

2003

2.600

10.700

16,5

110

1.500

39,8

2004

3.800

10.000

17,1

170

1.600

43,7

2005

4.100

10.400

17,9

270

1.660

47,7

2006

4.200

10.400

18,1

550

1.500

50,6

2007

4.400

10.000

17,8

720

1.280

49,4

2008

4.800

9.500

17,7

910

940

45,7

2009

5.000

9.000

17,3

460

1.380

45,4

2010

5.600

8.300

17,2

510

1.350

45,9

2011

6.000

7.600

16,8

1000

850

45,7

Tabelle 2: Bevölkerungsanteil der Neo­ nationalsozialisten und „sub­kulturellen“ Rechtsextremisten in Sachsen und Deutschland, 1991–2011 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen; eigene Zusammenstellung und Be­rechnung; Bevölkerungsanteil pro 100.000 Einwohner.

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Westliches Deutschland

Östliches Deutschland

Neo-NS

„Gewaltbereite“

Bevölkerungsanteil

Neo-NS

„Gewaltbereite“

Bevölkerungsanteil

90

660

26

Mecklenburg-Vorpommern

250

600

50

350

925

16

Berlin

750

500

37

Bremen

15

35

8

Brandenburg

270

550

32

Hamburg

85

150

13

Sachsen-Anhalt

250

800

43

Nordrhein-Westfalen

460

1.300

10

Sachsen

550

1.500

48

Hessen

250

750

16

Thüringen

200

530

31

Rheinland-Pfalz

75

100

4

Saarland

30

170

19

Baden-Württemberg

320

900

11

Bayern

190

750

8

1.860

5.740

12

1.910

4.480

38

Schleswig-Holstein Niedersachsen

Summe

Tabelle 3: Bevölkerungsanteil der Neonationalsozialisten und „subkulturellen“ Rechtsextremisten im westlichen und östlichen Deutschland, 2006 Quelle: Verfassungsschutzbehörden der Länder; Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Bevölkerungsanteil pro 100.000 Einwohner (gerundet). Die Kategorien „Neonazis“ und „Gewaltbereite“ werden in den Ländern nicht einheitlich definiert. Bei den „Gewaltbereiten“ handelt es sich überwiegend um Skinheads.

Summe

Allerdings würde eine detailliertere Betrachtung nach Regionen zeigen, dass die sächsischen Anteile denen der anderen östlichen Bundesländer ähneln, während die alte Bundesrepublik durchweg ein deutlich niedrigeres Organisationsniveau der Szenen aufweist. Im Jahr 2006 zählte Mecklenburg-Vorpommern 50 Aktive pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Sachsen (48), Sachsen-Anhalt (43), Berlin (37), Brandenburg (32) und Thüringen (31). Den höchsten Anteil im westlichen Deutschland erreichte Schleswig-Holstein (26) (siehe Tab. 3). Im Berichtszeitraum veränderten sich weniger die Größenverhältnisse als das äußere Erscheinungsbild, die Organisationsweise und das strategische Vorgehen der „Szenen“. Bei den Neonationalsozialisten hatte sich der Übergang von fest organisierten Vereinigungen zu meist lose strukturierten Kameradschaften in Sachsen wie auf Bundesebene bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre vollzogen – nicht zuletzt als Reaktion auf eine Serie bundesweiter Vereinsverbote („Nationalistische Front“ 1992; „Deutsche Alternative“ 1992; „Nationale Offensive“ 1992; „Wiking-Jugend“ 1994; „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ 1994).14 Im Berichtszeitraum war das bundesweite Verbot der ursprünglich aus Großbritannien stammenden neonationalsozialistischen Skinheadvereinigung „Blood & Honour“ mit ihrer Jugendorganisation „White Youth“ auch für Sachsen von Bedeutung, wo eine regionale Sektion bestanden hatte. Allerdings entwickelte diese nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz auch vor dem Verbot wenig Aktivitäten. Als bedeutender wurden die aus den USA stammenden „Hammerskins“ eingeschätzt, die bundesweit und international vernetzt waren, Kontakte insbesondere nach Tschechien, in die Schweiz, die USA und nach Kanada unterhielten.15 Gruppen- und szeneübergreifenden Charakter hatte die im Jahr 2011 verbotene, über viele Jahre von der überzeugten Neonationalsozialistin Ursula Müller (mit ihrem Ehemann Curt Inhaberin einer Gärtnerei in Mainz-Gonsenheim) geführte „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG), deren 25 sächsische Mitglieder (2001) ihre Kontakte zu inhaftierten Rechts14 Vgl. die Zusammenstellung in: Bundesministerium des Innern (Hg.) Verfassungsschutzbericht 2013, S. 30–34, sowie Gerlach, Vereinsverbotspraxis, S. 567 f. 15 Vgl. Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 2001, S. 18.

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extremisten verstärkten. Im Jahr 2001 unterhielten 15 Inhaftierte in sächsischen Justizvollzugsanstalten Briefkontakt zur HNG.16 Die 1990 aus dem „Bund Heimattreuer Jugend“ hervorgegangene „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) erregte nicht wegen ihrer wenigen sächsischen Mitglieder Aufsehen, sondern weil sie im Jahr 2008 nacheinander ihr „Oster-“ und ihr „Pfingstlager“ in Sachsen durchführte, das eine im vogtländischen Limbach, das andere in Koltzschen (Landkreis Leipzig). Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelte unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot. Im Rahmen des im März 2009 vollzogenen Vereinsverbots durchsuchte die Polizei auch Räume sächsischer HDJ-Aktivisten.17

Sachsen

Gründung

Verbot

Anhängerzahl

Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)

1997

April 2001

120

Sturm 34 (S 34)

2006

April 2007

175

ca. 1997

Sept. 2000

200

Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten

2003

April 2008

200

Internationales Studienwerk – Collegium Humanum e. V. mit „Bauernhilfe e. V.“

1963

April 2008

unbekannt

Heimattreue Deutsche Jugend

1990

März 2009

400

Deutschland Blood & Honour Division Deutschland mit „White Youth“

Tabelle 4: Verbote rechtsextremis­ tischer Vereinigungen in Sachsen und Deutschland, 2000–2010 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen; eigene Zusammenstellung.

Im Unterschied zu den bundesweit verbotenen Vereinigungen, die in Sachsen meist nur schwach verankert waren, handelte es sich bei den durch den sächsischen Innenminister verbotenen Vereinigungen SSS und S 34 (siehe Tab. 4) um sächsische „Eigengewächse“ mit lokaler oder regionaler Verankerung, auch wenn aus anderen Regionen, teils auch aus dem westlichen Deutschland, Hinzugekommene in allen Formationen aktiv waren. Sie zählten zum aktionsorientierten Rechtsextremismus, traten provokativ in der Öffentlichkeit hervor, verstanden sich teilweise als „Ordnungsmächte“ gegen „Fremde“ und „Linke“ und wiesen mehr oder weniger starke ideologische Affinitäten zum historischen Nationalsozialismus auf. Die Zuordnung zu den beiden, in den Verfassungsschutzberichten meist getrennt aufgeführten Bereichen Neonationalsozialisten und „subkulturelle Rechtsextremisten“ ist für die genannten Gruppierungen schwierig, da sie subkulturelle Stilelemente mit NS-Affinität verbanden.18 Neonationalsozialisten und „subkulturelle“ Rechtsextremisten konnten sich während des Berichtszeitraums als Teil eines expandierenden Milieus empfinden, das in lokalen Schwerpunkten eine gewisse soziale Verankerung und Anerkennung erreichte, auch wenn die Gegenmobilisierung zunahm und größere öffentliche Kundgebungen meist heftige Proteste von teils friedlichen, teils gewalttätigen Gegendemonstranten auslösten. Die Szenen bewiesen in Sachsen und anderen östlichen Ländern mehr als im „alten Westen“ Anpassungsfähigkeit an die Erwartungshaltungen der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen. Viele Kameradschaften verringerten ihre Führerzentriertheit, öffneten sich für neue Themen (Antiglobalisierung, „Hartz IV“) und übernahmen Stilelemente und Aktionsformen ihrer militant-„antifaschistischen“ Kontrahenten.19 Einen Höhepunkt dieser Entwicklung 16 Vgl. ebd., S. 28. 17 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 2008, S. 30. 18 Vgl. dazu ausführlich: Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 129-162. 19 Vgl. Thein, Wettlauf mit dem Zeitgeist.

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stellte das Auftauchen „nationaler Schwarzer Blöcke“ mit bislang untypischem, „autonomem“ Erscheinungsbild (Vermummung, Palästinensertücher, Anstecker mit abgewandelten Parolen, Baseball-Mützen) dar – zunächst ab etwa dem Jahr 2002 in Berlin, bald darauf auch an Rhein und Ruhr und durch den Nachahmungseffekt sehr schnell in weiteren Regionen (in Deutschland wie auch in europäischen Nachbarländern). Der Anteil „Autonomer Nationalisten“ an der neonationalsozialistischen Szene stieg nach Informationen der Verfassungsschutzbehörden im Jahr 2009 von rund zehn auf 15 Prozent (also von rund 500 auf 750 bundesweit).20 Ende 2010 waren es bereits 20 Prozent (etwa 1.100).21 Die von ihren linksextremistischen Kontrahenten kaum noch zu unterscheidenden „Autonomen Nationalisten“ agierten bei Demonstrationen aggressiver als andere Gruppierungen des rechtsextremen Spektrums. Sie bildeten „Schwarze Blöcke“ und griffen politische Gegner wie Polizeibeamte an. In Sachsen traten „Autonome Nationalisten“ später auf und waren im Bereich der Landesdirektion Leipzig und in Hoyerswerda mit Plakatierungen anzutreffen.22 In den folgenden Jahren tauchten auch in anderen Landesteilen vermehrt Gruppen auf. Wie im übrigen Bundesgebiet beeinflussten sie mit ihren stilistischen Merkmalen das Erscheinungsbild weiter Teile der neonationalsozialistischen Szene nachhaltig.23 Dies gilt in noch höherem Maße, aber auf andere Weise für einen weiteren rechtsextremistischen Akteur, der zwar im Wesentlichen einen legalistischen Kurs verfolgte, strategisch jedoch zugleich den „Kampf um die Straße“ führte, Neonationalsozialisten wie „subkulturelle“ Gruppierungen als Rekrutierungsreservoir nutzte und mit diesen eng verflochten war. Die älteste der aktiven rechtsextremistischen Parteien, die NPD, gegründet 1964, kann bei der Erörterung der Rahmenbedingungen, Gelegenheitsstrukturen und Akteurskonstellationen rechter Gewalt nicht ausgeklammert bleiben. Zum einen zeichnete sich ihre Ideologie und Programmatik durch ein hohes Maß an Geistesverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aus.24 Zum anderen war sie – nicht zuletzt aufgrund eines 1996 eingeleiteten Strategiewechsels25 – mit den aktionsorientierten Szenen personell verflochten. Der neue Parteivorsitzende Udo Voigt (geb. 1952) hatte seinerzeit zwar am legalistischen Kurs der Partei festgehalten, aber verstärkt auf provokative öffentliche Auftritte gesetzt und eine Mischung aus Ethnonationalismus und Antikapitalismus propagiert. Die Betonung der „Straßenpolitik“ und die Öffnung für jugendliche Subkulturen und die Kameradschaftsszene zeitigten vor allem in den östlichen Ländern Erfolge. In Sachsen stellte die Partei soziale Themen in den Vordergrund, gebärdete sich aggressiv-antikapitalistisch, warb um „ehemalige Hoheitsträger und Führungskräfte der DDR“. Auf einer Wahlkampfreise beteuerte der NPD-Vorsitzende Voigt, seine Partei habe „mehr mit der PDS zu tun als mit rechten Parteien“.26 Die Mobilisierungsbemühungen im Osten waren so erfolgreich, dass die NPD bald einen höheren Anteil östlicher Mitglieder aufwies als alle in den Parlamenten vertretenen Parteien, die PDS ausgenommen (Mai 2006: CDU/CSU: 8,56 Prozent; SPD: 6,89 Prozent; FDP: 19,59 Prozent; Grüne: 14,46 Prozent; Die Linke/PDS: 89,88 Prozent; NPD: 37,46 Prozent).27 In Sachsen hatte die

20 Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.), „Autonome Nationalisten“, S. 2; Menhorn, „Autonome Nationalisten“, S. 213-225. 21 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2010, S. 57. 22 Vgl. Landesamt für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen (Hg.), Handbuch zum Extremismus, S. 39. 23 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 2012, S. 21. 24 Vgl. Kailitz, Die nationalsozialistische Ideologie der NPD. 25 Vgl. Brandstetter, Die NPD unter Udo Voigt. 26 Zitiert nach SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 1998, S. 28. 27 Vgl. Schroeder, Veränderte Republik, S. 481.

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NPD zeitweilig ihren stärksten Landesverband. Auf dem Höhepunkt dieser Entwicklung, im Jahr 1998, wurden im Freistaat 1.400 Mitglieder gezählt. Das Ausmaß der Mobilisierungserfolge lässt sich abschätzen, wenn der Bevölkerungsanteil pro 100.000 Einwohner in Sachsen mit dem Bundesdurchschnitt verglichen wird: 1998 gab es in Sachsen 34,6 NPD-Mitglieder pro 100.000 Einwohner, bundesweit nicht einmal ein Viertel davon (7,4). Diese Kluft hat sich in den folgenden Jahren verringert, ist aber nicht verschwunden (siehe Tab. 5).

Deutschland

Sachsen

Mitglieder

Bevölkerungsanteil

Mitglieder

Bevölkerungsanteil

1991

6.400

7,9

400

9,9

1992

5.000

6,2

250

6,2

1993

5.500

6,8

250

6,2

1994

4.500

5,6

100

2,5

1995

4.000

5,0

200

4,9

1996

3.500

4,3

300

7,4

1997

4.300

5,3

900

22,2

1998

6.000

7,4

1.400

34,6

1999

6.000

7,4

1.000

24,7

2000

6.500

8,0

1.100

27,2

2001

6.500

8,0

1.000

24,7

2002

6.100

7,5

900

22,2

2003

5.000

6,2

800

19,8

2004

5.300

6,6

950

23,5

2005

6.000

7,4

1.000

24,7

2006

7.000

8,7

1.000

24,7

2007

7.200

8,9

850

21,0

2008

7.000

8,7

850

21,0

2009

6.800

8,4

800

19,8

2010

6.600

8,2

800

19,8

Tabelle 5: NPD-Mitglieder in Sachsen und Deutschland, 1991–2010 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen, 1991-2011. Erläuterung: Bevölkerungsanteil je 100.000 Einwohner (gerundete Zahlen).

Dabei standen die größten Triumphe der Partei bei Wahlen erst noch bevor. Einen ersten bescheidenen Wahlerfolg erzielte sie bei der Landtagswahl 1999, als sie mit 1,4 Prozent ihr seit langem bestes Ergebnis auf Landesebene verbuchte. Auf der Wahlliste hatte ein ehemaliger Professor für „dialektischen und historischen Materialismus“ kandidiert, der gegenüber Journalisten bekundete, nur zwei Parteien könnten in Deutschland die Katastrophe abwenden: „die PDS in Teilen und gänzlich die NPD“.28

28 Zitiert nach Kehr, Zweite Karriere.

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In ihren Wahlkampagnen konnte die Partei zunehmend auf Helfer aus Kameradschaften setzen. Besonders die Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN)29 hatte in diesen, von Vereinigungsverboten betroffenen und sich umorientierenden Kreisen erfolgreich Aktive geworben. Auch Teile der militanten Skinhead-Szene galten als potenzielles Rekrutierungsreservoir. Der Erfolg dieser Integrationsbemühungen zeigte sich z.  B. in einer steigenden Frequenz und Teilnehmerzahl der von der NPD organisierten Aufmärsche und Demonstrationen.30 Diese Bemühungen wurden zwar durch das 2001 eingeleitete NPD-Verbotsverfahren zeitweilig unterbrochen; für Irritationen sorgte das taktische Hin und Her der NPD-Führung zwischen heuchlerischer Verfassungstreue und zur Schau gestellter Verfassungsfeindschaft ebenso wie die Enthüllungen zur massiven Präsenz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in hohen Parteirängen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aber im März 2003 wegen der V-Mann-Problematik (in den Verbotsanträgen waren unter anderem Zitate von V-Leuten des Verfassungsschutzes als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD verwendet worden) die Einstellung des Verfahrens verkündet hatte, fand die nun im Rampenlicht der Medienöffentlichkeit stehende NPD bald den Weg aus der Krise. Im Vorfeld der sächsischen Landtagswahl vom September 2004 konzentrierte die Partei ihre Kräfte auf den stärksten Landesverband. Erfahrenes Personal wurde nach Dresden entsandt. Schon zuvor hatte man die Zentralen des Theorieorgans „Deutsche Stimme“ und der JN nach Sachsen verlegt. Um Konkurrenz bei Wahlen zu verhindern, bemühte man sich um Einvernehmen mit den – gemäßigteren – „Republikanern“ (REP), deren sächsischer Landesverband sich teilweise auflöste, nachdem die Führung auf Konfrontation mit dem Bundesvorstand gegangen und die Landtagswahl-Kandidatur hintertrieben hatte.31 Mit der Konkurrenzpartei „Deutsche Volksunion“ (DVU) hatte sich die NPD 2004 auf ein koordiniertes Vorgehen bei Wahlen verständigt. Vor der sächsischen Landtagswahl ließen sich szenebekannte „Freie Nationalisten“ zu einer Mitgliedschaft bewegen. In einer „Erklärung zum Eintritt in die NPD“ riefen Thomas Wulff, der frühere Gründer der Hamburger „Nationalen Liste“, Thorsten Heise, ein erfolgreicher Szenemedien-Unternehmer, und Ralph Tegethoff, wie Heise ehemals führender Aktiver der 1995 verbotenen NS-affinen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“, zur Bildung einer „Volksfront von rechts“32 auf. Heise wurde wenig später in den NPD-Bundesvorstand (2004) gewählt. Er und seine beiden Mitunterzeichner kandidierten bei der Bundestagswahl 2005 auf Landeslistenplätzen. Damit wurde die Kooperation der NPD mit der Kameradschaftsszene gleichsam institutionalisiert. Dies stärkte die Kampagnenfähigkeit der Partei, die in ihren Wahlkämpfen „massiv von Neonazis unterstützt“33 wurde. Auch in den folgenden Jahren war die NPD bemüht, Aktive aus NS-affinen Kameradschaften zu gewinnen. 2006 wurde Sascha Roßmüller, ein ehemaliger Aktivist des 1993 verbotenen „Nationalen Blocks“, zu einem der drei stellvertretenden Bundesparteivorsitzenden gewählt. Mit ihm kam der bekannte Szeneanwalt Jürgen Rieger in den Bundesvorstand.34 Dies wirkte bei den NS-affinen „Freien Kräften“ wie ein Signal. Allerdings wurden die geweckten Erwartungen in den folgenden Jahren nur teilweise erfüllt. Die Landtagsfraktion in Dresden war – mehr als die

29 Vgl. Virchow, „Demonstrationspolitik“, S. 68-101. 30 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 2004, S. 71. 31 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht Sachsen 2004, S. 71. 32 Vgl. Wulff u.a., Eintritt in die NPD. 33 Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.), „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“, S. 5. 34 Vgl. ebd.; Brandstetter, Die NPD unter Udo Voigt, S. 163-176.

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im mecklenburg-vorpommerischen Schwerin seit 200635 – trotz ihrer vielfältigen öffentlichen Provokationen um ein bürgerlich-seriöses Erscheinungsbild bemüht und wollte die bei der Landtagswahl von 2004 erreichten breiteren Wählergruppen (9,2 Prozent der Stimmen) nicht verprellen.36 Dies führte zu mancherlei Enttäuschungen beim betont national- und sozial-revolutionären Flügel,37 zumal der Kurs der „Anbiederung“ aus dieser Sicht nur mäßig erfolgreich war: Obwohl die NPD im sächsischen Landtagswahlkampf 2009 mehr als früher Sachargumente in den Vordergrund stellte und schrille Töne zu vermeiden suchte,38 sank ihr Stimmenanteil auf 5,6 Prozent. Mit der erneuten Überwindung der Fünfprozenthürde und dem zweitmaligen Einzug in das Landesparlament blieb Sachsen zwar eine elektorale Hochburg – noch dazu auf einem weit über dem Bundesdurchschnitt liegenden Niveau, wie der Vergleich der Bundestagswahlergebnisse zeigt (siehe Tab. 6). Doch markierte der massive Stimmenrückgang einen Abwärtstrend, der sich in den folgenden Jahren – in Sachsen wie in anderen Ländern – fortsetzen sollte.

Deutschland

Sachsen

Differenz Deutschland/ Sachsen (Prozentpunkte)

DVU

REP

NPD

Summe

DVU

REP

NPD

Summe

Differenz

1990

--

2,1

0,3

2,4

--

1,2

0,3

1,5

-0,9

1994

--

1,9

--

1,9

--

1,4

--

1,4

-0,5

1998

1,2

1,8

0,3

3,3

2,6

1,9

1,2

5,7

+2,4

2002

--

0,6

0,4

1,0

--

1,0

1,4

2,4

+1,4

2005

--

0,6

1,6

2,2

--

0,5

4,8

5,3

+3,1

2009

0,1

0,4

1,5

2,0

--

0,3

4,0

4,3

+2,3

2013

--

0,2

1,3

1,5

--

--

3,3

3,3

+1,8

Tabelle 6: Zweitstimmenanteil von Rechtsaußenparteien bei den Bundestagswahlen 1990–2013 auf Bundesebene und im Freistaat Sachsen (in Prozent) Quelle: Amtliche Wahlstatistik; eigene Berechnungen.

Eine Serie von Wahlniederlagen verschlimmerte die ohnehin desaströse Finanzlage der Partei und verschärfte innerparteiliche Auseinandersetzungen. Obendrein beraubte der plötzliche Tod Jürgen Riegers im November 2009 die Szene der „Freien Nationalisten“ einer ihrer wichtigsten Gewährsmänner im Bundesvorstand.39 Dies stärkte die Anhänger des „sächsischen Weges“ im Bundesvorstand, deren wichtigster Repräsentant Holger Apfel im November 2011 nach einer Kampfabstimmung gegen den amtierenden Vorsitzenden Voigt die Führung übernahm. Dieser kündigte an, die Zusammenarbeit mit kooperationsfähigen „Freien Kräften“ fortzusetzen, sich aber klar von jenen abzugrenzen, die auf „pubertäre Bambule mit der Antifa oder der Polizei“40 setzten. Gemeint war insbesondere das Spektrum der „Autonomen Nationalisten“, die mit ihrem Auftreten und Verhalten mehr und mehr zum Vorbild für den aktionsorientierten Rechtsextremismus wurden. Die Partei dürfe nicht „als Sektierer oder Bürgerschreck auftreten“.41

35 Vgl. Buchstein/Heinrich (Hg.), Rechtsextremismus. 36 Vgl. Rehse, Die Oppositionsrolle rechtsextremer Protestparteien. 37 Vgl. nur Wulff, Das Ende der Volksfront. 38 Vgl. Jesse, Wahlen 2009, S. 103-125, hier 118. 39 Vgl. Philippsberg, Jürgen Rieger, S. 211-227. 40 Apfel, Interview mit Karl Richter. 41 Apfel, Aufbruch.

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Die guten Vorsätze des neuen Parteivorsitzenden wurden allerdings schon im Monat seines Amtsantritts nachhaltig durchkreuzt. Der in der Wirkungsperiode seines Vorgängers erreichte hohe Grad an Verflechtung mit aktionsorientierten und gewaltgeneigten Szenen brachte die NPD in die Schlagzeilen, nachdem die Polizei am 4. November 2011 in einem Wohnmobil bei Eisenach zwei aus der thüringischen neonationalistischen Szene bekannte Männer, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, tot aufgefunden hatte. Im Wohnmobil wurden die Dienstwaffen zweier Heilbronner Polizisten sichergestellt, die im April 2007 einem Pistolenattentat zum Opfer gefallen waren. Mit einer Schusswaffe, die Sicherheitskräfte in der Wohnung der Männer in Zwickau entdeckten, war in den Jahren 2000 bis 2006 eine Mordserie unter anderem an Betreibern von Döner-Imbissständen verübt worden.42 Wenige Tage später stellte sich die Gefährtin der beiden Männer, Beate Zschäpe. Gegen sie wurde Haftbefehl unter anderem wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und versuchtem Mord sowie der schweren Brandstiftung“ erlassen. Die von ihr mit den Komplizen gegründete Gruppe NSU habe das Ziel verfolgt, „aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten“.43 Insgesamt neun Menschen, acht türkischer, einer griechischer Herkunft, seien ihr in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel zum Opfer gefallen. Personelle Verbindungen zur NPD gerieten rasch in den Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit. Genannt wurde unter anderen Ralf Wohlleben, „der als aktives NPD-Mitglied zugleich ein Verbindungsglied zwischen Rechtsterror und rechtsextremer Partei gewesen sein könnte“.44 Angeblich habe er „gemeinsam mit einem anderen Rechtsextremen in Altlobeda […] ein Wirtshaus gekauft […], das als Treffpunkt der örtlichen Szene diente und den Namen ‚Braunes Haus‘ […] trägt. Der Mann wird verdächtigt, beim Untertauchen 1998 einer der ersten Helfer der Gruppe gewesen zu sein, möglicherweise auch einer derjenigen, die Geld bei sogenannten ‚Solidaritätskonzerten‘ der rechten Szene für Böhnhardt, Mundlos und Beate Z. sammelten.“45 Am 29. November 2011 wurde Wohlleben in Jena von Beamten des thüringischen Landeskriminalamtes verhaftet. Er sei dringend verdächtig, der Terrorgruppe NSU „2001 und 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben“.46 Die neu gewählte NPD-Führung distanzierte sich zwar eilends von „den abstoßenden Taten des Kriminellen-Trios“ und erklärte, „dass sie Terrorismus und Gewalt jedweder politischer Richtung ablehnt und aufs Schärfste verurteilt“,47 konnte damit aber die Wiederbelebung der Diskussion um ein Verbot der Partei nicht verhindern. Der Verbotsantrag des Bundesrates vom Dezember 2013 enthält unter anderem einen Punkt „Solidarisierung mit Straftätern/NSU-Verfahren“, der exemplarisch die Sympathiebekundung eines Parteifunktionärs für das Vorgehen des NSU dokumentiert.48

42 Vgl. Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 35. 43 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 37. 44 Carstens, Hilfe von den Kameraden, S. 4. 45 Ebd. 46 „Weitere Festnahme im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung ‚Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘“, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 41. 47 NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, NPD-Fraktion verurteilt jegliche Form des Terrorismus. 48 Bundesrat, Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD, S. 91.

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Jedoch fanden Äußerungen dieser Art in der Partei keine ungeteilte Zustimmung. Die NPD-Strategie zielte im Berichtszeitraum auf die Gewinnung von politischem Einfluss mit legalen Mitteln. Gewaltsame Ausschreitungen waren unerwünscht. Auch NPD-Repräsentanten des „sächsischen Weges“ zeigten sich zur Kooperation mit der Kameradschaftsszene bereit, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte Spielregeln beachtet würden. Insofern übte die Partei eine gewisse disziplinierende Wirkung aus. Daher distanzierte sich die NPD-Parteileitung – in Sachsen wie auf Bundesebene – vom aggressiven Auftreten „Autonomer Nationalisten“ bei Demonstrationen. Allerdings wurde diese Haltung insbesondere von Vertretern der Jugendorganisation JN nicht unbedingt geteilt, wie folgende Äußerung belegt: „Stellt man in Rechnung, dass in der Vergangenheit tatsächlich ein unerträglicher Zustand bei der Durchführung von Veranstaltungen und Demonstrationen zur Regel geworden ist, wird die Bereitschaft, eigene Aktionen konkret auch mit Gewalt durchzusetzen, verständlich. Konzerte und politische Versammlungen können quasi nur noch unter absurden Bedingungen durchgeführt werden. Auf nationalistischen Demonstrationen gängeln Polizei und Ordnungsmacht durch Auflagen, Kontrollen und ähnliches unter dem Beifall der Medien die Teilnehmer in einem Maße, das längst nicht mehr hinnehmbar erscheint. Insofern war die Entscheidung, das nicht länger zu dulden, durchaus verständlich.“49 Umgekehrt unterhielten Teile der Kameradschaftsszene ein instrumentelles Verhältnis zur NPD, solange diese mit ihren Ressourcen Mittel für Aktivitäten vielfältiger Art bereitstellte. Andere lehnten eine Zusammenarbeit mit dem „klauende[n] Parteibüttel“50 grundsätzlich ab. Ungeachtet des konkreten Kooperationsverhaltens erbringt die statistische Analyse keine generelle Bestätigung der Stimulations- oder Absorptionshypothese.51 Das heißt: Erfolgreiche NPD-Wahlmobilisierung (wie in Sachsen in den Wahlkämpfen 2004 und 2009) wirkt sich weder eindeutig fördernd noch drosselnd auf die rechts motivierte Gewalt aus. Allerdings lassen sich stimulierende Effekte auf die Konfrontationsgewalt „gegen Links“ feststellen. Für den Untersuchungszeitraum 2001 bis 2006 ergab sich in der Zeitreihenanalyse für Sachsen folgender Zusammenhang: Erfolgreiche NPD-Wahlmobilisierung sorgt für starke Medienaufmerksamkeit und intensive Gegenmobilisierung – mit einem Anstieg der Konfrontationsgewalt „Links gegen Rechts“ als Begleiterscheinung. Dies wiederum hat eine Erhöhung der Konfrontationsgewalt „Rechts gegen Links“ zur Folge.52 Das Wechselspiel von PMK-rechts und PMK-links bedarf somit verstärkter Aufmerksamkeit in jenen Regionen (wie in Sachsen), in denen rechtsextreme Parteien steigende bzw. relativ hohe Stimmenanteile verbuchen. Dieser Aspekt steht in der folgenden Betrachtung allerdings nicht im Vordergrund, da sie sich auf Hassgewalt konzentriert.53

49 Nagel, Schwarze Herausforderung, S. 44 f. 50 Meinungsfreiheit, S. 19 (unpaginiert). Vgl. Backes/Mletzko/Stoye, NPD-Wahlmobilisierung, S. 181. 51 Vgl. zur Wechselwirkung rechtsextremer Wahlmobilisierung und politisch motivierter Gewalt auf europäischer Ebene: Backes/Hintermeyer/Moreau (Hg.), Extrémisme et violence. 52 Vgl. Backes/Mletzko/Stoye, NPD-Wahlmobilisierung, S. 52. 53 Vgl. Kapitel 3.

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3 Rechte Hassgewalt in Sachsen, 2011 bis 2016 Von Sebastian Gräfe und Sven Segelke

3.1 Taten

Tabelle 7: Kategorien und Unterkategorien der rechts motivierten Gewalttaten Quelle: Eigene Darstellung.

Die Datengrundlage dieser Untersuchung bilden, wie eingangs erläutert, die rechts motivierten Gewaltdelikte des Definitionssystems „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK), die das LKA Sachsen zur Verfügung stellte. Die Daten reichen von 2001, dem Jahr der Einführung des Erfassungssystems, bis zum Jahr 2016. Sie geben Auskunft über die Tatspezifik (Art der Straftaten) wie auch die polizeiliche Einordnung in bundeseinheitlich definierte Themenfelder. So wird etwa zwischen verschiedenen Unterformen der Hass- und Konfrontationsgewalt unterschieden. Untersucht werden die Zeiträume 2001 bis 2010 sowie 2011 bis 2016, damit Kontinuitäten und Veränderungen des Berichtszeitraumes im Vergleich zur vorausgegangenen Periode herausgestellt werden können.1

Kategorie

Unterkategorie

Hassgewalt

fremdenfeindlich Religion äußere Erscheinung gesellschaftlicher Status sexuelle Orientierung Behinderung politische Einstellung/Weltanschauung mehrere/unklar

Konfrontationsgewalt

gegen Polizei „gegen Links“ gegen sonstige politische Gegner mehrere/unklar

unbekannt

1 Der Zeitraum bis 2010 wird bereits im Kapitel 2 behandelt. Dieses Kapitel beruht auf einer anderen Datengrundlage und erlaubt mithin eine von der Systematik der Sicherheitsbehörden abweichende Zuordnung.

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Aus den standardisierten Daten lassen sich Rückschlüsse sowohl auf die quantitative Entwicklung rechts motivierter Gewalt in Sachsen als auch auf deren Zielrichtung ziehen. Um nähere Erkenntnisse über rechte Gewalt zu erlangen, wird entlang der polizeilichen Themenzuordnung zwischen Hass- und Konfrontationsgewalt und deren Unterkategorien unterschieden (siehe Tab. 7). Jeder Tat sind in der statistischen Auswertung nur eine Kategorie und eine Unterkategorie zugeordnet. Wenn im Datensatz der Polizei sowohl Hass- als auch Konfrontationsgewalt angegeben ist, wird dies als „unbekannt“ gewertet. Sind mehrere Unterkategorien erfasst, wird der Fall nur der Oberkategorie zugeordnet. Eine trennscharfe Abgrenzung der Ober- und Unterkategorien ist in vielen Fällen nicht möglich. Einerseits fallen manche Taten in mehrere Kategorien, andererseits lassen sich Delikte aufgrund weniger Daten unterschiedlich interpretieren. Diese Einteilung reduziert die Komplexität der sozialen Wirklichkeit stark, hat aber für die Analyse einen hohen heuristischen Wert. Die Daten für 2001 bis 2016 geben insgesamt nur einen groben Überblick über zeitliche Verläufe und Tendenzen innerhalb der Kategorien. Für die Jahre 2001 bis 2011 sind für die Taten meist kurze polizeiliche Sachverhaltsschilderungen vorhanden, die eine präzise Zuordnung ermöglichen. Diese stimmt in den meisten Fällen mit der polizeilichen Einschätzung überein. Für die Jahre 2012 bis 2016 liegen keine Zusammenfassungen vor, sodass die polizeiliche Klassifizierung der Tat übernommen wird, insofern sie keine abweichenden Interpretationen zulässt. Aus den eingesehenen Justizakten der rechtskräftig verurteilten Täter ergaben sich weitere rechts motivierte Gewalttaten, die im polizeilichen Erfassungssystem fehlen. Sie werden dennoch in die Untersuchung einbezogen, sodass sich die Zahlen in dieser Untersuchung auch aus diesem Grund leicht von den offiziellen Zahlen unterscheiden.

3.1.1 Tatenverlauf im Zeitraum 2001 bis 2016

Abbildung 5: Angezeigte Taten nach Hassgewalt, Konfrontationsgewalt und Jahren, n=1598 Quelle: Projekt-Datenbank. n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt n unbekannt

Der Verlauf der rechts motivierten Gewalttaten der Jahre 2001 bis 2016 unterliegt großen Schwankungen (siehe Abb. 5). Während die Konfrontationsgewalt im Durchschnitt auf gleichbleibendem Niveau bleibt und sogar einen leicht negativen Verlauf zeigt (y=-0.21x; R2=0.05), weist die Hassgewalt einen starken Anstieg auf (y=3,069x; R2=0.27). Abbildung 5 verdeutlicht die erheblichen Schwankungen zwischen den Jahren und lässt bei der Hassgewalt einen steilen Anstieg für die Jahre 2014 und 2015 und bei der Konfrontationsgewalt einen Anstieg für 2015 erkennen. Beide Kategorien haben ihren Höchststand im Jahr 2015 und weisen danach einen starken Rückgang auf.

140 120 100 80 60 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

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2011 2012 2013 2014 2015 2016


Abbildung 6: Angezeigte Taten bei Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Unterkategorie und Jahren, n=1532 Quelle: Projekt-Datenbank. n n n n n n

Hassgewalt fremdenfeindlich Konfrontationsgewalt „gegen Links“ Konfrontationsgewalt gegen Polizei Konfrontationsgewalt mehrere/unbekannt Hassgewalt sonstiges Konfrontationsgewalt gegen sonstige politische Gegner

Der Spitzenwert von als „unbekannt“ deklarierten rechts motivierten Gewalttaten im Jahr 2015 lässt sich insbesondere auf die Vergabe von mehreren Stichworten bei der polizeilichen Erfassung im Rahmen von asylfeindlichen Protesten und Zusammenstößen mit der Polizei zurückführen, bei der keine klare Abgrenzung zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt möglich ist. Die Entwicklung der rechts motivierten Gewalttaten lässt sich weiter ausdifferenzieren (siehe Abb. 6). Fremdenfeindliche Taten erklären den starken Anstieg der Hassgewalt nahezu vollständig (y=3,268x; R2=0,318), wohingegen die restlichen Unterkategorien der Hassgewalt (Antisemitismus etc.) leicht zurückgehen (y=-0,199x; R2=0,130). Bei der Konfrontationsgewalt zeigt sich kein so eindeutiges Bild. Während die Konfrontationsgewalt „gegen Links“ (y=-0,569x; R2=0,064) und sonstige politische Gegner (y=-0,794x; R2=0,346) im Verlauf deutlich zurückging, nahm die Konfrontationsgewalt gegenüber der Polizei zu (y=0,956x; R2=0,336). 2 Der Negativtrend bei der Konfrontationsgewalt ab 2010 wurde 2014 durch einen Anstieg unterbrochen. Die starken Zuwächse im Jahr 2015 lassen sich durch die „Flüchtlingskrise“ und damit verbundene rechte Mobilisierungen wie auch Gegenmobilisierungen erklären.

120 100 80 60 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

2011 2012 2013 2014 2015 2016

3.1.2 Tatenverlauf im Zeitraum 2011 bis 2016 Für den Zeitraum 2011 bis 2016 liegen 77 verurteilte Hassgewalttaten und 78 verurteilte Konfrontationsgewalttaten vor. Es handelt sich annähernd um eine Vollerhebung (Hellfeld der Taten, siehe Abschnitt 1.4), bei der nur einige Taten der späteren Jahre unberücksichtigt blieben, da sie noch gerichtsanhängig waren. Der Verlauf verdeutlicht somit einen Trend auf gesicherter empirischer Basis. Dass sich das Verhältnis der angezeigten Straftaten in einem Missverhältnis zur Verurteilungsquote befindet, liegt unter anderem an der Schwankungsbreite der polizeilichen Aufklärungsquote. In manchen Fällen ist es den Ermittlungsbehörden nicht möglich, Tatverdächtige ausfindig zu machen. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn das (Hassgewalt-)Opfer keine genauen Angaben zu dem oder den Tätern machen kann und keine Zeugen zur Verfügung stehen. Bei Konfrontationsdelikten – zumal gegen die Polizei – können die Gewalttäter in der Regel sofort identifiziert werden. 2 Konfrontationsgewalt gegen mehrere/unbekannt weist hingegen nur eine leicht positive Steigung auf (y=0,162; R2=0,113).

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Sowohl bei der Hass- als auch bei der Konfrontationsgewalt ist mit Blick auf die Anzahl der Verurteilungen ein Anstieg zu erkennen (siehe Tab. 8). Bei der Hassgewalt (y=2,6x; R2=0,784) fällt dieser noch höher aus als bei der Konfrontationsgewalt, wenngleich die Streuung3 beträchtlich ist (y=0,743x; R2=0,023).

Jahr

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

2011

6

18

2012

8

9

2013

10

5

2014

19

6

2015

17

29

2016

17

11

Tabelle 8: Verurteilte Taten bei Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Jahren, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank.

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

Während die Zunahme der Hassgewalt insgesamt durch den Anstieg der fremdenfeindlich motivierten Hassgewalt zu erklären ist, nahm bei der Konfrontationsgewalt ab 2015 insbesondere die Gewalt gegen die Polizei zu (siehe Tab. 9).

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Summe

äußere Erscheinung

0

0

0

1

0

1

2

pol. Einstellung/Weltanschauung

0

0

1

0

0

1

2

Religion

1

0

0

0

0

0

1

fremdenfeindlich

5

8

9

18

17

15

72

Summe

6

8

10

19

17

17

77

„gegen Links“

11

8

5

2

8

2

36

gegen Polizei

5

1

0

2

18

7

33

gegen sonst. pol. Gegner

2

0

0

2

3

2

9

Summe

18

9

5

6

29

11

78

24

17

15

25

46

28

155

Summe

Tabelle 9: Unterscheidung Hassgewalt und Konfrontationsgewalt nach Unterkategorie und Jahren, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank.

Der von einem hohen Ausgangspunkt einsetzende Abwärtstrend der Konfrontationsgewalt „gegen Links“ wurde ebenfalls zu dieser Zeit unterbrochen, ohne jedoch wieder den hohen Ausgangswert zu erreichen.

3 Die Streuung bzw. „Streuungsmaße geben an, wie stark sich die Ausprägungen einer Verteilung voneinander unterscheiden“. Diaz-Bone, Statistik, S. 46.

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94 Prozent der Hassgewalttaten liegt primär eine fremdenfeindliche Motivation zugrunde, wenngleich in zahlreichen Fällen die tatsächliche Tatmotivation ungeklärt blieb. Bei einem Angriff auf eine türkischstämmige Frauengruppe mit Kopftuch ist etwa unklar, ob ein überwiegend religiöses oder fremdenfeindliches Motiv vorliegt oder eine Mischung aus beidem.4 Erst durch den Kontext der Tat und der während der Tatbegehung gemachten Aussagen kann das Motiv erschlossen werden: „Am […] lief der Angeschuldigte auf dem Spielplatz […] in Leipzig, auf Mara D., die sich dort mit ihrer 4-jährigen Tochter Leyla und ihrer 11-jährigen Tochter Selin sowie ihrer Freundin Selma A. aufhielt zu und rief: ‚Scheiß Ausländer! Was wollt ihr hier? Verpisst euch! Geht nach Hause!‘ Dann schlug er Mara D. kräftig mit der Faust ins Gesicht, sodass sie eine schmerzhafte Schädelund Jochbeinprellung erlitt. Die 4-jährige Leyla stieß der Angeschuldigte um und das Kind schlug mit dem Kopf auf den Gehweg, wodurch es eine Gehirnerschütterung erlitt. Als Selma A. ihrer Freundin helfen wollte, stieß der Angeschuldigte auch sie weg, wodurch sie zu Fall kam und sich beim Sturz eine blutende Verletzung am Finger zuzog.“5 Antisemitische Hassgewalttaten wurden im Berichtszeitraum nicht registriert. Es gab zwar Fälle, bei denen es zu antisemitischen Beschimpfungen des Opfers kam; aber das Opfer hatte jeweils keinen objektiven Bezug zum Judentum. Es handelte sich dabei um wahllose Beschimpfungen gegenüber Nichtjuden, die auf eine antisemitische Einstellung des Täters schließen lassen, nicht unbedingt aber auf eine antisemitische Tatmotivation. Die Auswirkungen der mangelnden Trennschärfe fallen für die nachfolgenden Untersuchungen kaum ins Gewicht, da das übergeordnete Themenfeld der Hassgewalt beleuchtet wird. Bei der Konfrontationsgewalt ist die Tatmotivation leichter erkennbar, wenngleich es auch hier Überschneidungen gibt. So sind in einigen Fällen Gewalttaten gegen Polizeibeamte bei Demonstrationen darauf zurückzuführen, dass diese versuchten, das „linke“ und „rechte“ Lager zu trennen, und dabei selbst zum Angriffsobjekt wurden.

3.1.3 Intensitätsgrade Eine Aussage über die Schwere von Gewaltdelikten ist wesentlich für eine Bewertung der Auswirkungen einer Gewalttat. Da im polizeilichen Datensatz ausschließlich das Delikt mit der höchsten Strafandrohung angeführt wird, gestaltet sich ein wirklichkeitsnahes Abbild der Tatintensität durch das PMK-Erfassungssystem als schwierig.6 Die folgende Betrachtung löst sich daher von der juristischen Einordnung der Tatschwere, um zu einer realitätsgetreueren Bewertung zu kommen. Diese erfolgt auf der Grundlage eines vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Köln erstellten medizinischen Gutachtens zur Einschätzung der Lebensbedrohlichkeit von Gewalttaten (siehe Tab. 10).7 Gefragt wird dabei nicht primär, ob eine konkrete medizinische Lebensgefahr für das Opfer bestand, sondern ob der Täter dies bei der Tatbegehung zumindest in Kauf genommen hat.8 In den

4 Die polizeiliche Zuordnung ist flexibler, da sie die Auswahl mehrerer Unterkategorien zulässt. 5 Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az. 706 Js 27180/12, S. 1 (Fehler im Original). 6 Die Frage, ob die polizeiliche Erfassung in Bezug auf die mangelnde Angabe der Tatintensität Defizite aufweist, wird an dieser Stelle nicht behandelt. Vgl. hierzu Backes u.a., NPD-Wahl­ mobilisierung, S. 74 f.; Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 102 f. 7 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 102–108. Die Exzesstat (Kategorie II) wurde von der Betrachtung ausgeschlossen, da sie in der Praxis schwierig zuzuordnen war. 8 Brand- und Sprengstoffanschläge werden an anderer Stelle gesondert betrachtet; ein Delikt der räuberischen Erpressung (StGB § 255) bleibt ebenfalls unberücksichtigt, da es lediglich bei einer diffusen Gewaltandrohung blieb.

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Akten gewinnen die Informationen zur Tatbegehung mit der Schwere der Straftat an Ausführlichkeit, sodass insbesondere bei gefährlichen oder schweren Körperverletzungen (§§ 224, 226 StGB) dichte Beschreibungen vorliegen. Bei etwa einem Fünftel der rechts motivierten Gewalttaten kam es zu einer lebensbedrohlichen Handlungsweise. Bei weiteren 5,4 Prozent der Taten hätte die Handlungsweise der Täter zumindest lebensbedrohlich sein können. Fast drei Viertel der Fälle wiesen eine niedrigere Intensität auf; sie führten zwar zum Teil zu erheblichen Verletzungen beim Opfer, waren aber nicht lebensgefährlich. Die Konfrontationsgewalttaten (19) wiesen im Schnitt einen höheren Anteil lebensbedrohlicher Begehungsweisen auf als die Hassgewalttaten (12). Der Unterschied verschwindet aber, sobald die Kategorie IIIa (lebensbedrohliche Tendenz) hinzugezogen wird. Bei III (sonstige Gewaltdelikte) wurden meist keine zusätzlichen Tatwaffen verwendet; die Gewaltqualität lag nicht im Bereich einer lebensbedrohlichen Tatausführung (siehe Abb. 7 und Tab. 10).

Tatschwere

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

Handlungsweise

I

4

12

Schläge/Würfe mit schwereren Gegenständen aus Glas (volle Flasche, Bierkrug) gegen Kopfregion

I

9

7

Tritte auf am Boden Liegende

I

5

6

Tritte gegen Kopfregion

I

2

2

Schläge mit kantigen Gegenständen (Eisenprofilstange, Stuhlbein, Zaunlatte, Schneeschaufel, Spaten etc.) gegen Kopfregion

I

1

1

Schläge mit schwereren stockartigen Gegenständen (Metallstange, Baseballschläger, Totschläger, Hockeyschläger, Zaunlatte, Stuhlbein, Besenstile, Holzstangen) gegen Kopfregion

IIIa

1

2

Würgen; bei längerer Einwirkung (über 3 min) = I

IIIa

1

1

Schläge mit stockartigen Gegenständen (Metallstange, Baseballschläger, Totschläger, Hockeyschläger, Zaunlatte, Stuhlbein, Besenstile, Holzstangen) gegen übrige Körperregion; bei besonders wuchtiger Ausführung und schwerem Gegenstand unter Umständen = I

IIIa

1

1

Stoß des Kopfes gegen festes Widerlager; bei besonders wuchtiger Ausführung = I

IIIa

1

III

3

III

1

Tabelle 10: Tatschwere nach Handlungsweise der Tat nur bei schweren Vergehen, n=148, Mehrfachnennung möglich Quelle: Tatschwereindex; Projekt-Datenbank.

Messerschnitt in Rumpf, Extremitäten 3

Schläge/Würfe mit schwereren Gegenständen aus Glas (volle Flasche, Bierkrug) gegen übrige Körperregion Kopfstoß

Die meisten schweren Gewalttaten bestanden in Tritten gegen die Kopfregion am Boden liegender Personen, in Würfen mit Steinen oder Flaschen auf die Kopfregion sowie in Taten, bei denen Hieb- und Schlagwaffen verwendet wurden. Bei Konfrontationsdelikten waren Stein- oder Flaschenwürfe, oft im Demonstrationsgeschehen, besonders häufig. Wird ein Opfer am Kopf getroffen, hat dies potenziell lebensbedrohliche Konsequenzen. Häufig kamen auch Sprengkörper („Polenböller“) zum Einsatz. Diese besitzen nach BKA-Angaben im Vergleich zu in Deutschland zugelassenem Silvesterfeuerwerk eine bis zu 130-fache Sprengkraft und können somit beim Opfer schwerste Gesundheitsschäden zur Folge haben.9 9 Vgl. Anklage im Prozess gegen die „Gruppe Freital“, Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5, S. 9.

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80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0

I = lebensbedrohlich

n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt Abbildung 7: Tatintensität, n=148 Quelle: Projekt-Datenbank.

IIIa = sonstige Gewaltdelikte, die zu I tendieren

III = sonstige Gewaltdelikte

Bei Hassgewalttaten dominiert die direkte physische Einwirkung des Täters auf das Opfer. Fußtritte gegen die Kopfregion am Boden liegender Personen sind dabei vorherrschend. Die potenzielle Lebensgefährlichkeit von Tritten ist zwar von der Fitness des Täters, dessen Schuhwerk, der Schutzhaltung des Opfers und der Gezieltheit der Tritte abhängig. Ungeachtet dessen werden Tritte gegen die Kopfregion stets als lebensbedrohlich gewertet.10 Eine besonders brutale Tat ereignete sich im August 2012 vor einem Tanzlokal in Zwickau. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten anfänglich wegen versuchten Mordes und Landfriedensbruchs. Ein Großteil der Täter konnte von der Polizei nicht ermittelt werden, da viele Zeugen nicht zur Aussage bereit waren. Angeklagt und verurteilt wurden letztendlich drei Personen wegen gefährlicher Körperverletzung. Auffällig ist die entfesselte Brutalität, wenngleich nach Maßstäben der Rechtsmedizin in diesem Fall keine konkrete Lebensgefahr für die Opfer bestand.11 Eine Gruppe von rund zehn stark alkoholisierten Rechtsextremen stürmte unter „Ausländer-raus“- und „Sieg-Heil“-Rufen auf eine größere Gruppe von Ausländern: „In deren Folge wurden die Geschädigten Omar S. (türkischer Staatsbürger) und Mohamed D. (iranischer Staatsbürger) durch Faustschläge und Fußtritte der Angreifer so schwer verletzt, dass sie stationär ärztlich behandelt werden mussten. Dabei ließen Tatausführung und Heftigkeit des Angriffes gegen den Geschädigten Omar S. durch ein bis drei Personen aus der Gruppe der Angreifer erkennen, dass diese zumindest billigend in Kauf nahmen, dass auch der Tod des Geschädigten hätte eintreten können. Der Geschädigte Omar S. wurde vor dem Tanzlokal bewusstlos auf der Straße liegend gefunden. Er wies massive Kopf- und Augenverletzungen sowie Frakturen des Schädels auf. Zu diesem Zeitpunkt konnte eine dauerhafte Schädigung des rechtens Auges nicht ausgeschlossen werden. Der Geschädigte Mohamed D. wies Verletzungen an den Augen und am Mund auf. Mehrere Frakturen am Gesichtsschädel wurden diagnostiziert.“12

10 Vgl. auch Heinke, Tottreten, S. 70 f. 11 Vgl. Sachstandsbericht Polizeidirektion (PD) Leipzig, Az. 120 Js 18307/12, S. 1784. 12 Ebd., S. 1783.

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22 der Hassgewalttaten (29 Prozent) wurden mit gefährlichen Gegenständen bzw. Waffen verübt, wobei der Anteil bei den Konfrontationsgewalttaten mit 24 (31  Prozent) nur unwesentlich höher lag (siehe Tab. 11). In zahlreichen Fällen kam es zu einem Zusammenwirken mehrerer Tatmittel, etwa wenn neben der Nutzung von Waffen direkte körperliche Gewalt angewendet wurde. Einen markanten Unterschied zwischen der Nutzung der Tatmittel bei Hass- und Konfrontationsgewalt gab es nicht; in beiden Kategorien wurden in etwa gleich viele Nah- und Fernkampfwaffen benutzt. Der Einsatz von Schusswaffen ist nicht bekannt.

Tatmittel

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

Hand/Oberkörper/Kopf

46

51

Tritt

17

16

Tritt mit schwerem Schuhwerk (auch Springerstiefel)

1

1

Wurfgeschosse (Steine, Flaschen)

9

11

Hieb- und Stichwaffen (Messer, Axt)

2

Brand- und Explosivsätze (auch Böller)

5

7

Reizgas (Pfefferspray)

2

2

Brennende Zigarette

1

Auto

1

Schlagwerkzeug (Baseballschläger, Schlagstock, Stange, Kiste)

Tabelle 11: Tatmittel, n=155, Mehrfachnennung möglich Quelle: Projekt-Datenbank.

2

2

In einer Studie über Hassgewalt in Baden-Württemberg für die Jahre 2004 bis 2008 wurde bei zehn Prozent der Taten der Einsatz von Springerstiefeln festgestellt.13 In Sachsen traf dies im Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 nur in einem Prozent der Fälle zu. Auch die Nutzung von Baseballschlägern kam lediglich bei einer Tat vor. Offenbar bewegte sich der Trend weg vom Stereotyp des rechten Gewalttäters mit Springerstiefeln und Baseballschlägern; er zeigte sich im Untersuchungszeitraum weder bei den Hass- noch bei den Konfrontationsgewalttätern. Taten wurden als „erfolgreich“ gewertet (Taterfolg), wenn ein Opfer getroffen bzw. physisch geschädigt wurde; Brand- und Sprengstoffanschläge bleiben an dieser Stelle ausgeklammert. Vier Fünftel der rechts motivierten Körperverletzungen führten zu einem Taterfolg. Dieser war bei der Hassgewalt mit 92 Prozent deutlich häufiger als bei der Konfrontationsgewalt (72 Prozent). Dies lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass bei Konfrontationsdelikten im Rahmen von Demonstrationen Flaschen-, Stein- oder Knallkörperwürfe häufig vorkamen. Diese trafen ihr Opfer nur in knapp zwei Dritteln der Fälle.

13 Vgl. Glet, Hasskriminalität, S. 167. Auch an anderer Stelle wird für die Jahre 2001–2011 vom häufigeren Einsatz von Springerstiefeln gesprochen, vgl. Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 105.

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Eine besondere Qualität wiesen Brand- bzw. Sprengstoffanschläge auf. Für den Zeitraum 2011 bis 2016 liegen sechs einschlägige Verurteilungen vor, wobei fünf der Hassgewalt zuzurechnen sind und eine der Konfrontationsgewalt. Fünf der Taten fanden nach 2014 statt, also während der „Flüchtlingskrise“. Die Taten sollen aufgrund ihrer besonderen Brisanz jeweils kurz geschildert werden. Das Konfrontationsdelikt unterschied sich von den Hassgewalttaten durch das Fehlen von Alkohol- bzw. Drogenkonsum: Eine von mehreren Taten der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) und der „Gruppe Freital“ richtete sich im Oktober 2015 gegen ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Als bekannt wurde, dass ein Teilnehmer einer „Mahnwache“, die sich gegen die Nutzung einer Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft richtete, von Mitgliedern aus dem linken Spektrum verletzt wurde, entschlossen die Mitglieder von FKD und „Gruppe Freital“, einen bereits zuvor erwogenen Angriff auf das linke Wohnprojekt am selben Abend zu unternehmen.14 Bei einem zeitlich abgestimmten Angriff von zwei Zugriffspunkten wurden nicht zugelassene Sprengkörper („Polenböller“), ein selbst gebastelter Buttersäuresprengsatz und Steine auf und in das Gebäude geworfen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt Personen im Gebäude waren, kam es lediglich bei einem Opfer zu kurzfristigen Gehörproblemen aufgrund einer nahen Detonation eines Sprengkörpers. Die fünf Hassgewalttaten richteten sich allesamt gegen Flüchtlingsunterkünfte: • Im Juli 2012 betranken sich zwei Männer (20 und 39 Jahre alt) in Neustadt in Sachsen auf einer öffentlichen Parkbank, bei der sie nach eigenen Angaben eine Flasche flüssigen Grillanzünder fanden. Sie gingen damit zu einer bewohnten Flüchtlingsunterkunft und zündeten in einem angekippten Fenster mithilfe des Spiritus einen zuvor dort verkeilten Ast an. Durch das schnelle Einschreiten eines Wachmannes konnte ein Ausbreiten des Brandes verhindert werden, sodass Verletzungen ausblieben. Beide Täter waren zuvor im Bereich der Allgemeinkriminalität auffällig. Eine fremdenfeindliche Motivation wiesen die Täter von sich, berichteten zugleich aber von persönlichen Konflikten mit Geflüchteten in der Vergangenheit. Das Gericht wertete die Motivation hingegen als „dumpfe Ausländerfeindlichkeit“.15 • Im Juni 2015 verübten zwei Männer (37 und 40 Jahre alt) einen Brandanschlag auf eine noch unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Meißen.16 Zuvor diskutierten sie bei einer Grillfeier über die Asylpolitik. Sie entzündeten im späteren Verlauf der Nacht ein Benzin-Öl-Gemisch im Obergeschoss und an der Tür im Erdgeschoss, das aber selbstständig erlosch. Nachdem sie neues Brennmittel beschafft hatten, zündeten sie Matratzen im Obergeschoss an, wobei der komplette Raum ausbrannte. Ein Übergreifen der Flammen konnte durch Löscharbeiten der Feuerwehr verhindert werden. Zwei Monate später begaben sich die bis dahin unerkannt gebliebenen Täter erneut in die Unterkunft und versuchten, einen Wasserschaden zu verursachen, um die Unterkunft unbewohnbar zu machen. Dieses Vorhaben scheiterte an den Etagenabsperrhähnen, die eine Überflutung verhinderten. Auch bei der Öffnung des Hauptsperrhahns im Keller floss kein Wasser heraus. Die Täter standen nach eigenen Aussagen PEGIDA nahe und das Gericht wertete die Tat als eindeutig fremdenfeindlich motiviert.17 Nur einer der beiden Täter war bereits im Bereich der Allgemeinkriminalität vorbestraft. Der Bruder eines Täters und andere Bekannte waren zuvor bei asylkritischen Protesten in der Nachbarschaft aktiv. 14 Vgl. Urteil des Landgerichts Dresden, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 36-42. 15 Urteil des Amtsgerichts Pirna, Az. 24 Ls 217 Js 42839, S. 2. 16 Vgl. Staatsanwaltschaft Dresden, Az. 206 Js 7548/16. 17 Vgl. unbekannter Autor/Zeit Online, Brandstifter von Meißen zu Gefängnisstrafen verurteilt.

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• In Dresden kam es im Oktober 2015 zu Protesten gegen die Unterbringung von Geflüchteten in einem leerstehenden Teil einer örtlichen Schule, an denen auch zwei 32- bzw. 33-jährige Männer teilnahmen. Durch die fremdenfeindlichen Rufe der Demonstranten angestachelt, entschlossen sie sich zur Tat. In der nächsten Nacht schlossen sich der gesondert verfolgte, zukünftige Schwager eines der Täter und ein 34-jähriger Mann, dessen Vater aus Algerien stammt, der Tat an. Nachdem sie den Tatort inspiziert hatten, warfen sie selbst gebaute Brennsätze auf den bis dahin noch leerstehenden Gebäudeteil, der bald als Flüchtlingsunterkunft fungieren sollte. Eine Ausbreitung des Brandes wurde durch die Feuerwehr unterbunden. Drei der Täter waren zuvor bereits durch Allgemeinkriminalität aufgefallen. Bei einem der Täter fand die Polizei später zahlreiche Chatverläufe, die das Gericht zu der Bewertung veranlassten, dass er ein „Überzeugungstäter“ mit einer „gefestigten rechtsradikalen und rassistischen Gesinnung“ sei.18 Dem anderen Täter wurde eine „ausgeprägte Flüchtlingsfeindlichkeit, nicht aber eine allgemein rechtsradikale Gesinnung“ attestiert.19 Die Motivation des 34-jährigen Täters mit zum Teil ausländischen Wurzeln konnte vom Gericht nicht herausgefunden werden, da er ursprünglich nur Drogen bei einem der anderen Täter kaufen wollte, sich aber dennoch der Tat anschloss. • Im November 2015 beteiligten sich drei Männer (32, 34 und 35 Jahre alt) bei örtlichen Protesten gegen Flüchtlinge in Crimmitschau. Zwei waren selbst Mitorganisatoren ähnlicher Proteste in einer Gruppe, die sich „Meerane unzensiert“ nannte. Sie kommunizierten in diesem Zusammenhang regelmäßig über ein Chatprogramm, in dem zahlreiche fremdenfeindliche Nachrichten und Bilder ausgetauscht wurden. Die drei Täter unterhielten sich in den Abendstunden über das direkt gegenüberliegende bewohnte Flüchtlingsheim, riefen ausländerfeindliche Parolen vom Balkon und entschlossen sich zur Tat. Jeder der drei Täter warf einen selbst gebauten Molotowcocktail auf das Gebäude, wobei die Flaschen entgegen der ursprünglichen Absicht nicht ins Gebäude eintraten, sondern nur die Außenfläche schädigten. Nachdem die Polizei am Tatort eintraf, beschimpften die Täter die Beamten von ihrem Balkon aus als „Volksverräter“, einer zeigte den Hitlergruß und rief „Heil Hitler“. Zwei der Täter waren zuvor schon durch Allgemeinkriminalität aufgefallen und einer zusätzlich durch eine einschlägige politische Straftat. Die Tatmotivation war nach Ansicht des Gerichtes dezidiert fremdenfeindlich und die Täter wurden als „Anhänger rechtsextremen Gedankenguts“ bezeichnet und wegen versuchten Mordes verurteilt.20 • An einem späten Nachmittag im Mai 2016 unterhielt sich ein 31-jähriger Mann in Zwickau bei sich zu Hause mit seiner Ehefrau und einem Freund über die staatliche Flüchtlingspolitik, die er fundamental ablehnte und für falsch hielt. An dieses Gespräch anschließend und ohne die anderen konkret über die eigene Absicht zu informieren, suchte er zu einer späteren Stunde mit selbst gebauten Molotowcocktails die örtliche bewohnte Flüchtlingsunterkunft auf, in die er Brandsätze warf. Das Ausbreiten des Feuers konnte durch die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma unterbunden werden. Das Landgericht erwähnte im Urteil zudem die zahlreichen von der Polizei aufgefundenen NS-Devotionalien in seiner Wohnung, die zum Teil auch einen Bezug zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene erkennen ließen. Der bis dahin nicht vorbestrafte Täter wurde wegen versuchten Mordes verurteilt.21 18 Urteil des Landgerichts Dresden, 3 KLs 207 Js 4752/16, S. 52. 19 Ebd., S. 53. 20 Urteil des Landgerichts Zwickau, Az. 1 Ks 123 Js 25359/15, S. 32. 21 Vgl. Urteil des Landgerichts Zwickau, Az. 1 Ks 120 Js 19949/16.

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Die fünf Fälle lassen bei der Hassgewalt über das gemeinsame Ziel hinaus grobe Muster erkennen: Sie wurden mit geringem Tatvorlauf (außer Dresden 2015 mit längerem Vorlauf) und meist gemeinschaftlich von 30 bis 40 Jahre alten Männern unter Alkoholeinfluss begangen. Diese nutzten einfach selbst herzustellende Tatwaffen und die Taten firmierten aus Tätersicht als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Asylpolitik, die sich mit der Unterbringung Geflüchteter in der Nachbarschaft auf ihr unmittelbares Umfeld auswirkte. Alle Täter gaben an, sie hätten lediglich die Unterbringung verhindern wollen; eine Verletzungsabsicht habe nicht bestanden. Sie unterschieden sich aber hinsichtlich ihrer Vorstrafen, ihrer Verbindungen zu rechtsorientierten Gruppen und dem Grad der Ideologisierung.

3.1.4 Handlungsmuster Die Konflikte nahmen in der Regel am späteren Tatort ihren Ausgang (siehe Abb.  8). In nur wenigen Fällen gab es einen Ortswechsel, wobei der Ort des Aufein­andertreffens entscheidend war. So konnte eine Gewalttat auf der Straße einer vorherigen Kneipenbegegnung folgen. Rechts motivierte Gewalt trägt sich, wie einhellig aus anderen Untersuchungen hervorgeht,22 weitgehend im öffentlichen Raum zu. Dort fand in der Regel der Erstkontakt zwischen Täter und Opfer statt, die sich in 85 Prozent der Fälle vorher nicht kannten. Abbildung 8 zeigt: Bei der Konfrontationsgewalt waren es insbesondere Demonstrationen (33), gefolgt von Situationen auf der Straße bzw. im Park (23), die meist die Ausgangspunkte des Konflikts bildeten (zusammen 72 Prozent). Bei den Gewalttaten im Umfeld von Demonstrationen lag in 68 Prozent der Fälle ein absichtliches Gewalthandeln vor, wobei auf der Straße bzw. im Park zu jeweils 43  Prozent spontanes und absichtliches Handeln festzustellen war.

Abbildung 8: Ausgangspunkt der Tat, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank. n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt

45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Straße, Park

Gastronomie, Einzelhandel

Demonstration Veranstaltung

Jugendclub, Wohnprojekt

Sonstiges

22 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 241 f.; Glet, Hasskriminalität, S. 164; Neumann/Frindte, Fremdenfeindliche Gewalttäter, S. 92.

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Die Konfrontationsgewalttaten gegen Jugendclubs/Wohnprojekte waren ausschließlich absichtlicher und geplanter Natur. Hassgewalt wurde zum Großteil auf der Straße bzw. im Park (42) und in der Gastronomie/im Einzelhandel (17) verübt (zusammen 77 Prozent). Es handelte sich bei diesen beiden Ausgangspunkten in den allermeisten Fällen um ein spontanes Aufeinandertreffen von Täter und Opfer; bei der Gastronomie waren es insbesondere Kneipen oder Imbissbuden, die häufig von Ausländern oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt wurden. Die Taten fanden zum Großteil an alltäglichen Orten statt, die ein Opfer kaum meiden kann. Verwunderlich scheint, dass keine Hassgewalttaten bei Demonstrationen begangen wurden. Der naheliegende Grund: Bei rechts motivierten Demonstrationen kam es meist zu keinem direkten Kontakt mit typischen Hassgewalt-Opfern. So gab es zahlreiche Demonstrationen, die sich gegen die Unterbringung von Flüchtlingen richteten und somit oft fremdenfeindliche Motive aufwiesen. Jedoch fanden die Konfrontationen eher mit politischen Kontrahenten statt. Eine Schlüsselrolle nahm die Konfrontationsgewalt gegen die Polizei ein, die einerseits Flüchtlinge und deren Unterkünfte schützte und andererseits auch „linke“ und „rechte“ Demonstranten voneinander fernhalten musste. Besondere Relevanz entfalteten die zahlreichen PEGIDA-Ableger in Sachsen, die auch bundesweit ausstrahlten. 23 Ihr Ursprung war das im Oktober 2014 in Dresden entstandene PEGIDA-Bündnis, das zeitweilig Tausende zu mobilisieren vermochte. Binnen kürzester Zeit entstanden in anderen Städten offizielle und inoffizielle „Ableger“, wobei LEGIDA in Leipzig und PEGIDA Chemnitz/Erzgebirge in Sachsen die größten waren. Bei einer nicht unerheblichen Anzahl der Täter zeigte sich, dass sie an GIDA-Demonstrationen teilgenommen hatten. Allerdings kam es nur vereinzelt zu Gewalttaten am Rande von GIDA-Demonstrationen. Das Gros der Veranstaltungen verlief ohne physische Gewalt. Eine der wenigen Gewalttaten beging ein mehrfach vorbestrafter 40-jähriger Täter in der Frühphase von PEGIDA in Dresden: „Am 1.12.2014 vor 20.10 Uhr nahm der Angeklagte an einem Pegida-Aufzug in Dresden teil. Nachdem der Aufzug durch Dritte behindert worden ist, entfernte sich der Angeklagte aus diesem Aufzug und hatte die Absicht, über den Hasenberg die Örtlichkeit zu verlassen. Im Bereich des Hasenberges kam es hierbei zu einer Konfrontation mit einer Gruppe von Gegendemonstranten. Hierbei kam es gegen 20.10 Uhr zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und unter anderem dem Zeugen Tim K. Der Zeuge Tim K. äußerte hierbei gegenüber dem Angeklagten mehrfach die Bezeichnung Nazi. Durch den anwesenden Polizeibeamten wurde der Zeuge Tim K. aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen. Nachdem der Zeuge jedoch die Äußerungen gegenüber dem Angeklagten wiederholte, ging der Angeklagte bewusst auf den Zeugen Tim K. zu und schlug hierbei mit seiner rechten Hand in Richtung des Kopfes des Zeugen Tim K. Der Angeklagte schlug hierbei mit einer seitlichen Schwingbewegung zu, wobei seine rechte Hand entweder offen oder zumindest halb geschlossen war. […] Der Zeuge Tim K. fiel durch diese Schlagbewegung nach hinten um und erlitt hierdurch Schmerzen im hinteren Kopfbereich.“24

23 Vgl. etwa Patzelt u.a., PEGIDA; Vorländer u.a., PEGIDA. 24 Urteil des Amtsgerichts Dresden, Az. 219 Ds 205 Js 18984/15, S. 5 f.

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Abbildung 9: Tatzeit, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank. n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt

Dieser Fall blieb bei PEGIDA in Dresden zwar eine Ausnahme, aber die Konfliktsituation war auch für andere Städte typisch. Sowohl bei PEGIDA Chemnitz/­ Erzgebirge als auch bei LEGIDA kam es zu ähnlichen Vorfällen gegen „linke“ Gegen­demonstranten, die einer wechselseitigen Provokationsspirale entsprangen. Auffällig ist: Die Taten bei und am Rande von LEGIDA hoben sich quantitativ und qualitativ von denen bei anderen GIDAs ab. So war der Täteranteil mit einschlägigen politischen Vorstrafen in Leipzig wesentlich höher als etwa in Dresden oder Chemnitz. In Leipzig wurden mehrfach illegale Sprengkörper („Polenböller“) auf Gegendemonstranten oder anwesende Polizeikräfte geworfen. Ebenso häuften sich dort Delikte gegen Medienvertreter, die aus dem Demonstrationsgeschehen heraus attackiert wurden. Die Täter attackierten als „links“ wahrgenommene Personen, die angeblich Bildmaterial anfertigten, um die Demonstranten später zu denunzieren. Der hohe Anteil von Konfrontationsgewalttaten bei LEGIDA-Demonstrationen dürfte unter anderem mit der besonderen Stärke der Szenen politisch motivierter „urbaner Gewalt“ in der Messestadt zu erklären sein. 25 Auch die Tatzeit und der Tattag flossen in die Analyse ein. Tagsüber zwischen 6 und 18 Uhr fand lediglich ein Viertel aller rechts motivierten Gewalttaten statt (siehe Abb. 9). Gut die Hälfte wurde in den Abendstunden verübt und auch die Taten ab Mitternacht ereigneten sich zum Großteil zwischen 0 und 3 Uhr. Hassgewalttaten erfolgten im Vergleich zu Konfrontationsdelikten vermehrt ab Mitternacht. Der Befund, dass rechts motivierte Gewalt tendenziell abends und nachts stattfindet, stimmt mit anderen Untersuchungen überein. 26

60% 50% 40% 30% 20% 10% 0 00.01–06.00

06.01–12.00

12.01–18.00

18.01–24.00

Mehr als die Hälfte der Taten wurde am Wochenende (ab Freitag 18 Uhr) und an Feiertagen verübt, wobei sich die Zahlen von Konfrontationsgewalt und Hassgewalt nur geringfügig unterscheiden. Die Verteilung der Gewalttaten gestaltet sich über den gesamten Untersuchungszeitraum folgendermaßen: Hassgewalttaten wurden zu etwa 53 Prozent unter der Woche und zu 47 Prozent an Wochenenden und Feiertagen begangen. Bei Konfrontationsdelikten fällt die Verteilung von 60 zu 40 Prozent zugunsten von Wochentagen noch deutlicher aus. Dies deckt sich mit früheren Untersuchungen,27 sodass sich folgende These erhärtet: Zwischen

25 Vgl. Yendell/Decker (Hg.), Urbane Gewalt, S. 60–69. 26 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 242 f.; Glet, Hasskriminalität, S. 165; Backes u.a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 75; Neumann/Frindte, Fremdenfeindliche Gewalttäter, S. 93. 27 Vgl. Glet, Hasskriminalität, S. 165.

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Gewalttaten und Freizeitverhalten besteht ein enger Zusammenhang. 28 Auffällig ist eine Häufung von Taten an Christi Himmelfahrt („Vatertag“), die vorwiegend von männlichen Personen unter Alkoholeinfluss ausgehen. 29 In vier Fällen kam es zu Konfrontationsgewalt; bei einer Tat handelte es sich um Hassgewalt, deren fremdenfeindliche Motivation das Gericht hervorhob: „Der Angeklagte feierte am 5.5.2016 bereits seit den Morgenstunden mit anderen, befreundeten, jungen Menschen Christi Himmelfahrt. In diesem Zusammenhang zogen sie von Ort zu Ort innerhalb von Delitzsch, wobei sie auch alkoholische Getränke in nicht unerheblichem Maße zu sich nahmen. […] [Er begab] sich als Vorreiter einer Gruppe von jungen Menschen auf eine Gruppe von jungen, männlichen, ausländischen Staatsangehörigen zu […]. Unter einem Vorwand sprach der Angeklagte die später Geschädigten in englischer Sprache an und erkundigte sich, woher sie kommen würden. Ohne dass ein Gespräch zwischen ihnen zustande gekommen war, sprühte der Angeklagte mit einer Spraydose Pfefferspray in Richtung der vier ausländischen Staatsangehörigen, welche er beim Hinzutreten an diese Gruppe bereits hinter seinem Rücken in der Hand hielt. […] Nachdem der Angeklagte dies getan hatte, versetzte er dem Arman S. mit seinem leichten Sportschuh beschuhten Fuß einen Tritt in das Gesicht. […] Das Motiv ist Ausländerfeindlichkeit.“30

Abbildung 10: Einfluss von Alkohol und Drogen bei der Tat, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank. n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt

Die in früheren Jahren bei der Konfrontationsgewalt diagnostizierte Verbindung zwischen rechts motivierten Demonstrationen und dem Tatzeitpunkt am Wochen­ ende31 kann für den Zeitraum 2011 bis 2016 nicht bestätigt werden. Bei Demonstra­ tionen fanden insgesamt 18 Gewalttaten am Wochenende/Feiertag statt, 15 hin­ gegen an Wochentagen. Der Anteil von Gewalttaten bei Demonstrationen an Wochentagen stieg ab 2015 deutlich und ist vorwiegend durch Gewalttaten bei PEGIDA-Ablegern (insbesondere LEGIDA in Leipzig) und durch den Anstieg asylkritischer Demonstrationen zu erklären, die oft unangemeldet und innerhalb der Woche stattfanden.

90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0 Alkohol

Drogen/Mischkonsum

ohne/unbekannt

28 Vgl. ebd.; Backes u.a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 75. 29 Die Häufung der Gewalttaten an diesem Tag gilt ebenfalls für die allgemeine Gewaltkriminalität und nicht ausschließlich für die rechts motivierte. 30 Urteil des Amtsgerichts Eilenburg, Az. 637 Js 43272/16, S. 2-4 (Fehler im Original). 31 Vgl. Backes u.a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 80.

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Sehr häufig spielte Alkoholkonsum32 bei rechts motivierter Gewalt eine Rolle, seltener hingegen die Wirkung sonstiger Drogen (siehe Abb. 10). Bei den Hassgewalttaten waren die Täter während der Tat in über drei Vierteln der Fälle alkoholisiert, bei der Konfrontationsgewalt in der Hälfte der Fälle. Der Alkoholeinfluss bei Gewalttaten stieg im Tagesverlauf und zu den Wochenenden hin. Alkoholkonsum ist in der Regel aber nicht das auslösende Moment, sondern der Katalysator rechts motivierter Gewalttaten. 33 Ausländerfeindliche Einstellungen und Vorurteile münden nicht selten in Kombination mit der enthemmenden Wirkung von Alkohol in Gewalttaten. 34 Speziell bei Hassgewalttaten dominierte die Kombination von Alkoholkonsum und spontaner Tatbegehung (41). Ob ein gezieltes Antrinken stattfindet, um die eigene Hemmschwelle bewusst zu senken („Mut antrinken“), ist in zahlreichen Fällen unklar. 35 Ein terrorismusrelevanter Indikator ist der planerische Vorlauf von Taten. 36 Um diesen zu ermitteln, wurde in der Studie zwischen geplanten, spontanen und absichtlich begangenen Taten unterschieden. Ein kurzer Tatvorlauf deutet auf eine affektive und wenig durchdachte, meist spontane Tatausführung hin. Als geplant werden im Rahmen dieser Untersuchung jene Taten betrachtet, bei denen sich die Täter mit mindestens zwei Tagen Vorlauf zur Tat verabredet haben. Absichtliches Handeln ist ein aufsuchendes Verhalten, bei dem sich der Täter bewusst auf eine erwartete Konfliktsituation einstellt und den Konflikt provoziert. In diesen Fällen liegt eine Mischung aus Spontanität und Planung vor. Dies betrifft Zusammenkünfte mit Gleichgesinnten, die sich dann kurzfristig entschließen, ihre Nachbarschaft zu „säubern“. Ein anderes Beispiel ist das Mitführen von Pyrotechnik auf Demonstrationen, wobei das Opfer und die Zeit situativ bestimmt werden. Die Abgrenzung ist in einigen Fällen nicht trennscharf zu ziehen, sodass nur Trendaussagen möglich sind. Bei fast drei Viertel der Hassgewalttaten lag ein spontaner Tatentschluss vor, ein Viertel war absichtlicher Natur (siehe Abb. 11). Markant sind bei der spontanen Gewaltausübung insbesondere Delikte auf der Straße oder im Park (33). Lediglich in zwei Fällen kam es zu einem längeren zeitlichen Vorlauf zur Tat, also zu einem planerischen Verhalten. Konfrontationsdelikte wurden nur in knapp 40 Prozent der Fälle spontan verübt, wohingegen bei über 50 Prozent der Taten absichtliches Handeln vorlag. Dies lässt sich wiederum zur Hälfte auf Demonstrationen zurückführen (21). Geplant waren sieben Fälle. Hassgewalt ist somit deutlich situativer und affektiver als Konfrontationsgewalt. Die Wahl der Opfer erfolgt bei der Hassgewalt in der Regel spontan in der Öffentlichkeit. Dies entspricht der bisherigen Forschung37 und bestätigt die Charakterisierung der Hassgewalt als „Gelegenheitstaten“. 38 Die Ergebnisse zur Konfrontationsgewalt decken sich weitgehend mit den Resultaten über rechts motivierte Mehrfach- und Intensivtäter, bei denen spontane Taten nur gut ein Drittel ausmachten. 39

32 Der Grad der Alkoholisierung wurde nicht gemessen. Er reichte bei den rechts motivierten Taten von ein paar Bieren bis zum flaschenweisen Konsum harter Spirituosen. 33 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 93 f. 34 Vgl. Willems, Fremdenfeindliche Gewalt, S. 185. 35 Vgl. ebd. 36 Vgl. den Rechtsterrorismusbegriff des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Bundesministerium des Innern (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2017, S. 53 f. 37 Vgl. Glet, Hasskriminalität, S. 165 f. 38 Lang, Vorurteilskriminalität, S. 240 f. [Anführungszeichen im Original]. 39 Vgl. Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 108 f. Es wird hier nicht zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt differenziert, dennoch liegt der Anteil an Konfrontationsdelikten bei gut 80 Prozent. Ebenso wird nicht zwischen absichtlichem und geplantem Handeln unterschieden.

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80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0 spontan

absichtlich

geplant

Was die Zugehörigkeit der Täter zu Gruppenstrukturen angeht, finden sich in den Justizakten nur selten Hinweise, da diese für die Strafbemessung in der Regel keine Rolle spielen, es sei denn, es handelt sich um kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen (nach §§ 129, 129a StGB). Oft lassen sich nur indirekt Rückschlüsse auf die Gruppenzugehörigkeit eines Täters ziehen. In dieser Untersuchung wird zwischen verschiedenen Ausprägungen der ideologischen und organisatorischen Festigung der Täter unterschieden. Als unpolitische Cliquen werden solche verstanden, die regelmäßig in einem festen Verband agieren, aber keinerlei politische Bezüge erkennen lassen. Die geringe Fallzahl resultiert daraus, dass solche Gruppen meist keine Erwähnung in den Akten finden und für die Tat anscheinend kaum von Bedeutung sind. Diffus rechte Gruppen entsprechen festen Vereinigungen, die politische Bezüge aufweisen (z. B. eine fremden­feindliche Haltung). Dies gilt etwa für Teilnehmer von Anti-Asyl-Kundgebungen. Als subkulturelle Gruppen werden insbesondere Mitglieder der rechtsgerichteten Skinhead- oder Hooliganszene verstanden, die in der Vergangenheit bereits durch Gewalttaten auffielen. Unter Neonationalsozialisten werden ideologisch (entwickeltes rechtsextremes Weltbild) und organisatorisch (Mitgliedschaft oder Teilnahme bei Veranstaltungen einschlägiger rechtsextremistischer Parteien oder Organisationen) gefestigte Gruppen verstanden, die sich in ihrem Selbstverständnis eng am historischen Nationalsozialismus orientieren. Wie Tabelle 12 zeigt, handelt es sich bei der Mehrzahl der Fälle nicht um Taten von organisierten oder ideologisch gefestigten Gruppen, wenngleich deren Anteil insgesamt hoch ist. In der Regel handelt es sich um diffuse Gruppierungen im Freundes- und Bekanntenkreis, in denen eine rechte Gesinnung geteilt wird, aber kaum oder nie Kontakte zu einschlägigen Szenen bestehen, wie sie etwa in Verfassungsschutzberichten beschrieben werden.

n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt Abbildung 11: Tatvorlauf, n=150 Quelle: Projekt-Datenbank.

Tabelle 12: Gruppenzugehörigkeit des Täters, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank.

unpolitische Clique

diffus rechts

subkulturell

Neonationalsozialisten

unbekannt

Summe

Hassgewalt

4

34

3

4

32

2

Konfrontationsgewalt

2

31

4

25

16

2

Summe

6

65

7

29

48

1

60 |


Anfang der 1990er Jahre gingen 94 Prozent der rechts motivierten Gewalttaten von mehr als einer Person aus.40 Kati Lang kommt in ihrer Studie für die Jahre 2006/2007 in Sachsen auf 78 Prozent Gruppentaten, wobei sie zwar primär Hassgewalttäter untersucht, aber auch einige Konfrontationsdelikte erfasst.41 Der Anteil an Hassgewalt-Einzeltätern kommt dem dieser Untersuchung nahe. Im Vergleich zu den 1990er Jahren lässt sich von einem Trend hin zum Einzeltäter sprechen. Gleichwohl dominiert nach wie vor der Gruppentäteranteil, denn lediglich 21 Prozent der rechts motivierten Gewalttaten sind auf Einzeltäter zurückzuführen, vier Fünftel der Fälle waren Gruppentaten.42 Der Anteil an Einzeltätern ist bei der Hassgewalt mit 28 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei der Konfrontationsgewalt (13 Prozent). Aufschlussreich ist die Verbindung zwischen Tatvorlauf und der Anzahl der Täter (siehe Tab. 13). Geplantes Handeln lag ausschließlich bei Gruppentaten vor. Selbst bei absichtlichen Taten liegt dieser Wert deutlich vor den Einzeltaten.

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

Tabelle 13: Größe der Angreifergruppe und Tatvorlauf, n=145 Quelle: Projekt-Datenbank.

Tatvorlauf

Tatvorlauf

Einzeltat

Gruppentat

Summe

spontan

18

32

50

absichtlich

3

16

19

geplant

0

2

2

Summe

21

50

71

spontan

6

22

28

absichtlich

4

35

39

geplant

0

7

7

Summe

10

64

74

Bei den Einzeltaten dominieren spontane Tatentschlüsse. Die im internationalen Rechtsterrorismus umfangreich untersuchten „Lone Wolfs“43 spielten in dieser Untersuchung keine Rolle. Vielmehr handelt es sich bei der Hassgewalt um vorurteilsgeleitete Einzeltäter, die sich spontan zur Tat entscheiden (18). Allerdings war die Zahl der Gruppentaten deutlich höher (32). Oft wurden die Opfer rechter Gewalt auch verbal beleidigt und diffamiert. Unter Hassrede („Hate Speech“) wird „im Allgemeinen der sprachliche Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen verstanden, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungs­gruppen dienen“.44 In dieser Studie wird eine weite Begriffsauffassung verwendet, die sowohl juristische Straftatbestände beinhaltet, wie §  130  StGB (Volksver­hetzung) und § 86 StGB (Verbreiten von Propaganda­mitteln verfassungswidriger Organisationen), als auch eine Sprache, die gezielt dazu eingesetzt wird, das Opfer aufgrund äußerlicher Merkmale abzuwerten. Davon wird die unpolitische Beleidigung abgegrenzt, die ebenfalls bei einem Großteil

40 Vgl. Willems, Fremdenfeindliche Gewalt, S. 134 f. 41 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 243 f. 42 Das entscheidende Kriterium für eine Einordnung als Gruppentat ist hier nicht die konkrete Gewalthandlung mehrerer Personen bzw. gar die Verurteilung mehrerer Täter, sondern die alleinige Anwesenheit mehrerer Personen auf Seiten des Täters. 43 Vgl. nur Spaaij, Lone Wolf Terrorism. 44 Meibauer, Hassrede, S. 1-16, hier 1.

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Abbildung 12: Verwendung von Hassrede bei der Tatbegehung, n=155 Quelle: Projekt-Datenbank. n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt

der Hassrede-Taten vorhanden ist, jedoch nicht die genannten Kriterien erfüllt. Die in dieser Untersuchung als unpolitische Beleidigung begriffene Bezeichnung „Bullen“ für Polizisten verdeutlicht den fließenden Übergang zwischen Hassreden und unpolitischen Beleidigungen.45 Drei Viertel aller Hassgewalttaten und die Hälfte aller Konfrontationsgewalttaten werden von Hassreden in diesem weit gefassten Sinne begleitet (siehe Abb. 12). Bei den Opfern vorurteilsgeleiteter Gewalt beziehen sich derartige Beschimpfungen in der Regel auf äußerliche Merkmale oder auf die Abstammung des Opfers. Bei Konfrontationsdelikten erfolgen Beschimpfungen meist aufgrund einer abweichenden politischen Haltung oder Äußerlichkeiten, die aus Sicht des Täters vielfach als ausreichendes Indiz für eine abweichende politische Einstellung gelten. Bei einem Drittel der Hassgewalttaten (32,5 Prozent) und bei einem Fünftel der Konfrontationsgewalttaten (19,2 Prozent) ist ein Bezug zum Thema Asyl erkennbar.46 Der Großteil dieser insgesamt 25 Hassgewaltstraftaten richtete sich direkt gegen Geflüchtete und zum Teil auch gegen Personen, die dieser Gruppe zwar nicht objektiv, jedoch aus Täterperspektive subjektiv angehörten. Die Hassgewaltopfer entstammten mehrheitlich dem muslimischen Kulturraum. Bei der Konfrontationsgewalt handelte es sich um drei Taten „gegen Links“ und um ein Dutzend gegen die Polizei. Von diesen Konfrontationstaten fanden acht unmittelbar im Kontext asylkritischer bzw. asylfeindlicher Demonstrationen vor Flüchtlingsunterkünften statt. Hiervon richtete sich eine Konfrontationsgewalttat „gegen Links“, bei der ein Teilnehmer einer Pro-Asyl-Demonstration attackiert wurde. Die anderen Taten wandten sich gegen anwesende Polizeikräfte, die zum Schutz der Flüchtlinge und Gegendemonstranten eingesetzt waren.

80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0 Hassrede

unpolitisch beleidigend

nein/unbekannt

45 Es gibt ebenso nachvollziehbare Gründe, die Bezeichnung „Bulle“ als Hassrede zu werten oder gar als nicht beleidigend. Der Ursprung des Begriffs entstammt im Übrigen nicht einer Assoziation mit dem männlichen Rind, sondern bildete sich über Jahrhunderte aus dem niederländischen „bol“, was so viel wie „Kopf“ oder „kluger Mensch“ bedeuten kann (vgl. Paul, „Bulle“). Bei diesem Gebrauch handelt es sich streng genommen noch nicht einmal um eine Beleidigung. Meist wird der Begriff dennoch verwendet, um Polizisten zu dehumanisieren, was wiederum als Hassrede gewertet werden könnte. In der Rechtsprechung wird aufgrund dieser Uneindeutigkeit im Einzelfall entschieden. Wenn man die Bezeichnung als „Bulle“ als hinreichende Bedingung für Hassrede auffassen würde, würden nahezu alle unpolitischen Beleidigungen wegfallen, sodass der Anteil an Hassrede bei der Konfrontationsgewalt rapide ansteigen würde. 46 Eine Unterscheidung zwischen Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird im Folgenden nicht gemacht. Die Termini „Asylbezug“ und „Geflüchteter“ beziehen sich folglich stets auf alle Fluchtformen unabhängig der rechtlichen Schutzform. Zur näheren Unterscheidung vgl. Müller, Migrationsregime, S. 49–60.

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Die Flüchtlings- bzw. Asylthematik birgt ein hohes gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Insbesondere mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen und der vielfachen Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erhöhte sich die Zahl der potenziellen Angriffsziele. Mit der „Flüchtlingskrise“ ging ein steiler Anstieg der Gewalttaten einher.

Jahr

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

2011

0

0

2012

2

1

2013

0

0

2014

3

0

2015

11

11

2016

9

3

Tabelle 14: Asylbezug nach Jahren, n=40 Quelle: Projekt-Datenbank.

Wie Tabelle 14 zeigt, stiegen Taten mit Asylbezug 2015 rapide an. Den Höhepunkt der Gewaltstraftaten mit Asylbezug bildete ebenfalls das Jahr 2015 mit insgesamt 22 Taten, wobei das Jahr 2016 mit 12 Taten ebenfalls ein hohes Niveau ­aufwies. Alle Anschläge hatten einen Asylbezug. Bei der Hassgewalt kam es zu fünf Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte. Der Sprengstoffanschlag gegen ein linkes Wohnprojekt hatte einen mittelbaren Asylbezug, indem eine Demonstration vor einer Unterkunft zum Anlass stilisiert wurde. Sowohl aus den GIDA-Bewegungen als auch aus den asylkritischen Protesten heraus formierten sich asylfeindliche Gruppen und Einzelpersonen, die Gewalttaten begingen. Allerdings handelte es sich häufig um einschlägig vorbestrafte rechts motivierte Täter, die an Anti-Asyl-Demonstrationen teilnahmen und sich bereits zuvor politisch radikalisiert hatten.

3.1.5 Tatenmodell Im Folgenden werden Hypothesen vorgestellt, die mithilfe einer binär logistischen Regression getestet wurden, um spezifische Differenzen zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt zu ergründen.47 Die abhängige Variable (das zu Erklärende) ist stets die dichotome Unterscheidung zwischen Konfrontationsgewalt und Hassgewalt.48 Aus Gründen der besseren Interpretation wurden die Hypothesen in eine Richtung aufgestellt. Bei der Formulierung der Hypothesen spielten folgende theoretische Überlegungen eine Rolle: • Flüchtlingsunterkünfte sind ein besonderes Anschlagsziel (Hypothese 1). • Das Freizeitverhalten des Täters hat einen Einfluss (Hypothesen 2 bis 4). • Die Tätergruppe hat quantitativ und qualitativ einen Einfluss (Hypothesen 5 und 6). • Es gibt einen Zusammenhang mit dem planerischen Vorlauf der Tat (Hypothese 7). • Unzufriedenheit mit der Asylpolitik und Hassrede haben einen Einfluss (Hypothesen 8 und 9). 47 Zur Methodik vgl. Abschnitt 1.5. Eine Regression bzw. eine Regressionsanalyse untersucht den Zusammenhang zwischen zwei oder mehreren Variablen. Bei binär logistischen Regressionsanalysen hat die zu erklärende Variable (= Gewalt) stets zwei Ausprägungen (Hassgewalt und Konfrontationsgewalt). 48 Zur Operationalisierung vgl. Anhang.

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Diese führten zur Bildung folgender Hypothesen: • Hypothese 1: Bei Anschlägen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 2: An Wochentagen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 3: Wenn die Tat unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss begangen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 4: Mit zunehmender Tageszeit (ab 6 Uhr morgens) ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 5: Bei einer Gruppentat ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 6: Je stärker Tätergruppe strukturell/ideologisch gefestigt ist, desto wahrscheinlicher handelt es sich um eine Hassgewalttat. • Hypothese 7: Je länger der Tatvorlauf, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Hassgewalttat. • Hypothese 8: Wenn ein Asylbezug vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt. • Hypothese 9: Liegt Hassrede vor, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um eine Hassgewalttat handelt.

Tabelle 15: Tatenmodell Quelle: Eigene Berechnung, ausgewiesen ist der unstandardisierte Effektkoeffizient Exp(B) und das Signifikanzniveau (a: p≤0,001; b: p≤0,01; c: p≤0,05; d: p≤0,1).

Im ersten Schritt wird ein Gesamtmodell (M1) aller Variablen (Erklärungsfaktoren) berechnet, die einen Einfluss auf den Unterschied zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt vermuten lassen. Im zweiten Schritt werden die signifikanten Variablen (ab einem Signifikanzniveau von 10 Prozent) aus dem Gesamtmodell in ein sparsames Modell (M2) integriert (siehe Tab. 15). Der Wert für das Pseudo-Bestimmtheitsmaß ist in beiden Modellen sehr hoch (Nagelkerkes R2: 49 und 46 Prozent) und zeigt somit eine gute bis sehr gute Modellgüte an.

M1

M2

Anschlag

7,174

-

Tag

1,752

-

Einfluss von Alkohol/Drogen

1,488

-

Zeit

1,248

-

Gruppengröße

1,145

-

Art der Tätergruppe

0,492d

0,427b

Tatvorlauf

0,147a

0,168a

Asylbezug

6,650b

7,261b

Hassrede

6,153b

6,972a

Konstante

0,191

1,258

N

103

104

Nagelkerkes R-Quadrat

0,488

0,463

64 |


Bei den Hypothesen 1 bis 5 ergaben sich keine signifikanten Zusammenhänge. Beim Blick auf die absoluten Zahlen zu Hypothese 1 ist erkennbar, dass die Hassgewalt mit fünf Taten deutlich vor der Konfrontationsgewalt (eine Tat) liegt. Dennoch ist die Fallzahl so gering, dass eine statistische Auswertung nicht sinnvoll möglich ist. Die Ergebnisse zu den Hypothesen 2 bis 4 lassen darauf schließen, dass es keinen statistischen Zusammenhang zwischen dem Freizeitverhalten und der Art rechts motivierter Gewalt gibt. Hypothese 5: Hinsichtlich der Gruppen­ größe besteht ebenfalls kein signifikanter Unterschied zwischen Hass- und Konfrontationsgewalt. Im Gegensatz zu den ersten Hypothesen haben die unabhängigen Variablen, die nach den Hypothesen 6 bis 9 gebildet wurden, sowohl im Gesamtmodell als auch im sparsamen Modell einen signifikanten Einfluss: Anders als vermutet ist die Chance für eine Hassgewalttat (Hypothese 6) bei strukturell/ideologisch gefestig­teren Gruppen um 50,8 bzw. 57,3 Prozent geringer als bei ungefestigten Gruppen.49 Im Gesamtmodell ist der Zusammenhang lediglich schwach signifikant, im sparsamen Modell jedoch stark signifikant. Gegenüber den Annahmen aus Hypothese 7 ist die Chance eines langen Tatvorlaufs für eine Hassgewalttat um 85,3 bzw. 83,2 Prozent geringer als bei einem kurzen Tatvorlauf. Der Zusammenhang ist hoch signifikant. Die Hypothese 8 hat sich auf einem stark signifikanten Niveau bestätigt. Wenn ein Asylbezug vorliegt, ist die Chance einer Hassgewalttat fünf- bis siebenmal höher als beim Fehlen eines Asylbezugs. Der Zusammenhang von Hypothese 9 ist stark signifikant im Gesamtmodell und hoch signifikant im sparsamen Modell. Wenn Hassrede vorliegt, ist die Chance einer Hassgewalttat fünf- bis sechsmal höher, als wenn keine Hassrede verübt wird. Das Tatenmodell zeigt: Hassgewalt wird im Vergleich zur Konfrontationsgewalt von weniger gefestigten/ideologisierten Tätergruppen begangen (Hypothese 6). Die Aussagekraft der Variable Hassrede (Hypothese 9) muss hingegen kritisch reflektiert werden, da eine andere (engere) Definition von Hassrede zu anderen Ergebnissen geführt hätte. Zwei signifikante Variablen haben sich als wesentlich einflussreicher herausgestellt: Asylbezug und Tatvorlauf. Hassgewalttaten haben einen stärkeren Asylbezug (Hypothese 8), dessen Entwicklung insbesondere mit der „Flüchtlingskrise“ zusammenhängt. Ebenso hat die Hassgewalt einen geringeren Tatvorlauf (Hypothese 7), was die Charakterisierung als „Gelegenheitstat“50 bekräftigt. Dennoch muss die Aussagekraft des Modells relativiert werden, da es insbesondere durch den listenweisen Fallausschluss zu Verzerrungen kommt. 51

49 Angegeben wird zuerst die Chance des Gesamtmodells und dann die des sparsamen Modells. Zur Berechnung und Interpretation vgl. Abschnitt 1.5. 50 Lang, Vorurteilskriminalität, S. 240 f. (Anführungszeichen im Original). 51 So ist etwa verwunderlich, dass mit Blick auf die höhere Zahl der Einzeltäter bei der Hassgewalt ein positiver und nicht signifikanter Zusammenhang besteht. Als alleinige Variable hat sie einen hoch signifikanten Einfluss und negativen Zusammenhang (Exp(B): 0,415; R2: 0,171).

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3.2 Täter Aus 155 untersuchten Taten ergab sich eine Täterzahl von 182. Davon waren 8­ 7 Hass­ gewalttäter, 90 Konfrontationsgewalttäter und fünf Täter, die beiden Kategorien zugeordnet wurden.

3.2.1 Soziobiographische Dimension Neben der Interaktion zwischen Tätern und Opfern und den Eigentümlichkeiten gewaltsamer Situationen sind es die soziobiographischen Hintergründe der Täter, die auf deren (zukünftiges) Verhalten einwirken und somit ebenfalls im Zentrum von Kriminalitätstheorien stehen. Zerrüttete Familienstrukturen, ökonomische Randstellung der Eltern, Erziehungsdefizite sowie geringe schulische und berufliche Qualifikationen gelten als kriminalitätsfördernd.1 Biographien bilden die Grundlage für das Selbstkonzept, die Wert- und Normvorstellungen sowie die Handlungskompetenz des Menschen. Wann jemand allgemeinkriminelle Handlungen begeht und welche Risikofaktoren einer politischen Dimension oder gar Gewalt Vorschub leisten, sind hingegen nach wie vor ungelöste Fragestellungen. In unserem Zusammenhang stellt sich explizit die Frage: Wann wird wie und warum bei wem aus der Bereitschaft zum Protest Gewaltbereitschaft und schließlich Gewalt?2 Untersuchungen zu rechten Gewalttätern in Deutschland haben in den 1990er und 2000er Jahren folgenden Idealtypus umrissen: männlich, jugendlich, bildungsfern, zerrüttetes Elternhaus und ein prekäres Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis. 3 Auf diese Zielgruppe wurden zahlreiche Präventionsprogramme ausgerichtet. Mit Blick auf die neuerliche Gewaltwelle in den Jahren 2015/16 drängen sich Fragen auf: Handelt es sich nach wie vor um den gleichen Tätertypus? Setzen aktuelle Präventionsanstrengungen an den richtigen Stellen an? Die Analyse der Täterbiographien ist insofern Teil der Betrachtung, als sie über soziale Ursachen und psychologische Konstruktionen herauszufinden versucht, warum Einzelne zu rechts motivierten Gewalttätern werden. Die Forschungslandschaft ist breit und unübersichtlich.4 Seit den 1980er Jahren haben sich drei Forschungstraditionen herauskristallisiert. Die Trierer Forschergruppe rückt den Ansatz der relativen Deprivation (subjektiv empfundene Abstiegsängste) in den Fokus und verweist auf den Zusammenhang zwischen Frustration und Aggression.5 Die Bielefelder Schule wiederum vertritt die These, dass Modernisierung und Individualisierung „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF)6 produziere, die wiederum in Gewaltaffinität bzw. Gewaltbereitschaft münden könne.7 Ein Thüringer Forschungsprogramm hebt sich insofern ab, als hier nicht primär das Ziel verfolgt 1 Vgl. Brandenstein/Özsöz, Hasskriminalität, S. 3. Zudem ist eine qualitativ-empirische BKA-Studie von Saskia Lützinger von Bedeutung, die auf Grundlage von Interviews mit Extremisten unter anderem deren soziobiographische Einflussfaktoren (sowie die Dimensionen gruppendynamischer Prozesse, Peers, Schlüsselerlebnisse und Ideologien) herausarbeitet und phänomenübergreifend miteinander vergleicht. Vgl. Lützinger, Sicht der Anderen. Von 39 narrativen Interviews führte Lützinger 24 mit Rechtsextremisten, neun mit Linksextremisten und sechs mit Islamisten. Vgl. ebd., S. 10. 2 Zu neueren Erscheinungen und insbesondere zum Prozess der reziproken Radikalisierung zwischen verschiedenen Milieus (Rechtsextremismus – Islamismus) vgl. Eckert, Pathogenese oder Konflikteskalation, S. 136–152. 3 Vgl. Wahl (Hg.), Fremdenfeindlichkeit, S. 251–267. 4 Vgl. Miliopoulos, Ursachen für Politischen Extremismus, S. 205–244. 5 Vgl. etwa Ohlemacher, Wechselwirkungen nicht ausgeschlossen, S. 53–68. 6 Wenn Menschen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder sozialem Status negativ konnotierten Gruppen zugewiesen und ausgegrenzt werden, wird dies als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) bezeichnet. Vgl. Küpper/Zick, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. 7 Vgl. Heitmeyer, Rechtsextremistische Gewalt, S. 501–546.

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wird, soziale Ursachen von Gewalt herauszufiltern.8 Es geht den Forschern vielmehr darum, psychologische Ursache-Wirkung-Zusammenhänge zu beleuchten, die einen entscheidenden Einfluss auf Gewalttäter haben. Während die Desintegrationsthese und der Ansatz der relativen Deprivation einer Reihe von Wissenschaftlern zu kurz greifen, wird besonders die Erweiterung der Thüringer Untersuchungen um die „aktual­genetischen Verläufe fremdenfeindlicher Gewalt“ (Tat und Tatumstände sowie Täter-Opfer-Konstellationen) positiv hervorgehoben.9 Das Wissen um die Täter ist zentrale Voraussetzung für zielgruppenorientierte Präventions- und Repressionsanstrengungen. Dabei greift die These „schlechte soziale Bedingungen führen zu gewalttätigem Handeln“10 zwar nachweislich zu kurz, dennoch nehmen bei der Ursachenforschung neben Gelegenheitsstrukturen und Akteurskonstellationen auch soziobiographische Risikofaktoren eine wichtige Rolle ein. Im Folgenden sollen drei Aspekte näher untersucht werden: • Geschlecht und Alter, • Schule und Beruf, • psychosoziale und familiäre Belastungen. Im Hinblick auf das Geschlecht der Täter ist festzustellen, dass rechte (Hass-) Gewalt in Sachsen in erster Linie ein männliches Phänomen ist. 177 von 182 Tätern waren männlich, lediglich fünf Frauen fielen im Untersuchungszeitraum mit rechts motivierter Gewalt auf (siehe Tab. 16). Die Daten bestätigen Befunde aus der Vergangenheit, dass rechts motivierte Gewalt in der Regel von Männern ausgeht.

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

beides

männlich

84

88

5

weiblich

3

2

0

Summe

87

90

5

Tabelle 16: Geschlecht, n=182 Quelle: Projekt-Datenbank.

Anders als im Linksextremismus treten Frauen im Rechtsextremismus und bei rechts motivierter Gewalt selten selbst gewalttätig in Erscheinung. Ähnlich wie wohl im Fall Beate Zschäpes (NSU) übernahmen Frauen häufiger Funktionen, die zur Mobilisierung, zum Gruppenzusammenhalt und zur logistischen Unterstützung beitrugen.11 „Die Angeschuldigte Eva B. hatte Benny S. noch am 5.10.2015, 19.53 Uhr, eine Kurznachricht mit ihrem Mobilfunktelefon gesandt und ihn darin über noch am ehemaligen Schulgebäude zur Absicherung der am Abend dieses Tages dort durchgeführten Demonstration von Befürwortern und Gegnern der zukünftigen Asylunterkunft befindliche Polizeikräfte informiert und zum Brandanschlag am Folgetag, also dem 6.10.2015, geraten, um S. in seinem Vorhaben zu bestärken und zu unterstützen.“12

8 Frindte/Neumann (Hg.), Fremdenfeindliche Gewalttäter. 9 Vgl. Logvinov, Rechtsextreme Gewalt, S. 15. 10 Vgl. Collins, Dynamik der Gewalt, S. 11. 11 Zur Rolle Beate Zschäpes im NSU vgl. Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 291. Beate Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München zu lebenslanger Haft verurteilt; das Urteil war bei Redaktionsschluss dieser Studie noch nicht rechtskräftig. 12 Vgl. Staatsanwaltschaft Dresden Anklageschrift, Az. 207 Js 4752/16, S. 2.

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Tabelle 17: Durchschnitt Täteralter 2011-2014 und 2015-2016 im Vergleich Quelle: Projekt-Datenbank.

Dieses Beispiel aus dem Jahr 2015 verdeutlicht, wie elementar diese Unterstützungsfunktionen sein können. Das durchschnittliche Täteralter weist erklärungsbedürftige Auffälligkeiten und deutliche Unterschiede zu Studien aus der Vergangenheit auf. Hassgewalttäter in Sachsen waren zum Zeitpunkt der Tatbegehung im Durchschnitt 30 Jahre alt, Konfrontationsgewalttäter wiesen ein durchschnittliches Alter von 27,1 Jahren auf.13 Es ergibt sich ein Durchschnittsalter der rechts motivierten Gewalttäter von 28,5 Jahren, wobei „Ausreißer“ für keine überproportionalen Verzerrungseffekte sorgten.14 Die Daten widerlegen die „Jugendgewalt-These“, die besonders in den 1990er und 2000er Jahren im Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Gewalttaten formuliert wurde.15 Generell ist es nicht verwunderlich, dass Konfrontationsgewalttäter jünger als Hassgewalttäter sind, da Konfrontationsdelikte zumeist im Demonstrationsgeschehen stattfinden, wo sich in der Regel eine jüngere Zielgruppe mobilisieren lässt. Die Mehrzahl der Hassgewaltstraftaten findet hingegen auf der Straße oder im Park statt. An solchen Orten kommt es häufiger zu spontanen Gewalttaten von im Durchschnitt älteren Tätern. Die Jahre 2015 und 2016 weisen erhebliche Unterschiede zu den Vorjahren auf und hatten einen maßgeblichen Anteil an dem verhältnismäßig hohen Durchschnittsalter im gesamten Zeitraum. Das Täteralter in den letzten zwei Jahren des Untersuchungszeitraums weicht deutlich vom Täteralter der Jahre 2011 bis 2014 ab (siehe Tab. 17). Obwohl es sich nur um ein Drittel des Untersuchungszeitraumes handelt, wurde in den letzten beiden Jahren knapp die Hälfte aller verurteilten Taten begangen, was mit Blick auf die Fallzahlen einen nahezu symmetrischen Vergleich zulässt.16 Das Durchschnittsalter der Hassgewalttäter im Zeitraum 2011 bis 2014 liegt bei 29,1 und bei Konfrontationsgewalttätern bei 25 Jahren. Die Vergleichswerte im Zeitraum 2015 bis 2016 liegen bei 31,1 (Hassgewalttäter) und 29,6 Jahren (Konfrontationsgewalttäter) und somit zwischen zwei und fünf Jahren über den Werten von 2011 bis 2014. Dieser Befund überrascht umso mehr, als Lang für die Jahre 2006/07 mit 68 Prozent Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre) ein deutlich geringeres Durchschnittsalter der rechts motivierten Hassgewalttäter in Sachsen konstatierte.17

Jahre

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

beides

2011-2014

29,1

25

27

2015-2016

31,1

29,6

30,3

Die „Flüchtlingskrise“, der damit einhergehende Protest in Teilen der Bevölkerung sowie der starke Anstieg der Zahlen rechts motivierter Gewalt erreichten im Jahr 2015 ihren Höhepunkt. Das Durchschnittsalter der Täter stieg ab diesem Zeitpunkt deutlich an. Es liegt folgende Vermutung nahe: Die „Flüchtlingskrise“ führte zu einem starken Anstieg der Proteste gegen Migranten und die Flüchtlingspolitik sowie zu einer Erosion der Abgrenzung von Extremisten und extremistischen Positionen. In dieser Gemengelage und emotional geführten Debatte (zum Teil anonym und 13 Bei den wenigen Mehrfachtätern wurde das Alter bei der jeweiligen Tat gewertet. 14 Der Median liegt bei 27 Jahren. 15 Vgl. u.a. Kohlstruck u.a. (Hg.), Was tun gegen rechte Gewalt?; Marneros, Blinde Gewalt. 16 Mehrfachtäterschaften sind an der Stelle berücksichtigt. Es wurde jeweils das Alter der einzelnen Taten gewertet, was die höhere Fallzahl (n=205) erklärt. 17 Vgl. Lang, Vorurteilskriminalität, S. 250.

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Tabelle 18: Berufliche Tätigkeit rechts motivierter Gewalttäter in Sachsen 2011–2016, n=182 Quelle: Projekt-Datenbank.

im „Schutzraum“ Sozialer Medien) sank die Hemmschwelle, politisch motivierte Gewalt gegen Flüchtlinge, Asylbewerber und Personen mit Migrationshintergrund sowie gegen Polizisten und den vermeintlichen politischen Gegner zu begehen. Dabei tauchte insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ein wesentlich älterer Tätertypus auf als in wissenschaftlichen Studien aus den 1990er und 2000er Jahren, in denen die Mehrzahl rechter Gewalttäter zwischen 16 und 24 Jahren und somit rund zehn Jahre unter dem berechneten Wert für Sachsen liegt.18 Die Ursachenforschung stößt aufgrund der Datenlage auf Grenzen, dennoch ergeben sich Umrisse eines Bildes: Die ohnehin vorhandenen Abstiegsängste in Teilen der Bevölkerung (relative Deprivation) in Verbindung mit kulturellen Entfremdungsängsten (Mehrzahl der Flüchtlinge aus islamischem Kulturkreis) sowie politischen Ohnmachtsgefühlen (Unverständnis gegenüber der Flüchtlingspolitik) trugen dazu bei, dass insbesondere auch Personen mittleren Alters, die in der Regel höhere Gewalthemmschwellen aufweisen, Gewalttaten begingen. Aus einigen Beschuldigtenvernehmungen geht zudem hervor, dass die Grenze zwischen Abstiegsängsten und „Wohlstandschauvinismus“ fließend ist. Dennoch steht die kulturelle Konfliktlinie in Sachsen im Vordergrund. Was die Schulausbildung angeht, so lagen bei rund der Hälfte – 90 von 182 Tätern – keine Angaben zur Schulbildung vor (häufig bei Strafbefehlen). Von den übrigen 92 Tätern besaßen 67 Personen keinen Abschluss oder einen nur sehr niedrigen Bildungsstand (Hauptschule, 8. Klasse sowie in einigen wenigen Fällen Polytechnische Oberschule). 23 Täter hatten die mittlere Reife erreicht (Realschulabschluss, Mittelschule). Bei lediglich zwei Personen lag eine allgemeine (Fach-)Hochschulreife vor. Hass- und Konfrontationsgewalttäter unterscheiden sich in ihren Bildungs­ abschlüssen kaum. Der Befund über rechts motivierte (Hass-)Gewalttäter ist nicht neu: Rechte Gewalttäter weisen in aller Regel einen geringen formalen Bildungsgrad auf. Mit Blick auf Präventionsanstrengungen kann die Zielgruppe im schulischen Bereich damit vorrangig angesprochen werden. Es sind keine wesentlichen Unterschiede in der beruflichen Situation von Hassund Konfrontationsgewalttätern zu erkennen, weshalb diese (wie schon bei der vorangegangenen Kategorie „Schule“) zusammengefasst und als rechts motivierte Gewalttäter in Sachsen zwischen 2011 und 2016 ausgewiesen werden (siehe Tab. 18). Es besteht augenscheinlich ein Zusammenhang zwischen niedrigen Schulabschlüssen und dem großen Anteil an unteren Berufsgruppen unter rechts motivierten Gewalttätern. Von 182 Tätern gingen 93 Personen einfachen Beschäftigungen (rein manuelle Tätigkeit) nach. Während zehn Täter mittlere Angestellte waren, gab es keinen Täter, der in einer Leitungsfunktion beschäftigt war. Zu knapp der Hälfte der Personen lagen entweder keine Daten zur beruflichen Situation vor oder es handelte sich um Auszubildende, Arbeitsunfähige oder Hausfrauen/-männer.

berufliche Tätigkeit

Anzahl

Dienstklasse (Leitungsfunktion)

0

mittel (Angestellte)

10

niedrig (Arbeiter, rein manuelle Tätigkeit)

93

Residualkategorie (arbeitslos, in Ausbildung, Hausfrauen und -männer)

79

18 Vgl. Willems u.a., Fremdenfeindliche Gewalt, S. 110.

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Sozialwissenschaftler heben seit langem die Rolle von instabilen und zerrütteten Familienverhältnissen für die politische Sozialisation rechts motivierter Straftäter hervor. Die Daten bestätigen diesen Befund nur zum Teil. Knapp die Hälfte der Täter stammt aus erkennbar intakten Familien. Aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Täter und zum Teil eigener Kinder drängen sich darüber hinaus alternative Erklärungsansätze auf.19 Mit 90 Prozent waren die meisten der Täter ledig, was zumindest aufgrund des relativ hohen Durchschnittsalters überrascht. Mindestens ein Drittel der Täter weist eine Alkohol- und/oder Drogenkarriere auf (siehe Tab. 19), bei gut der Hälfte der Täter kann dazu mangels Datengrundlage keine Aussage getroffen werden (zumeist Strafbefehle mit nur wenigen Angaben zum Täter). Insbesondere der Anteil an Alkoholbelastungen ist bei Hassgewalttätern deutlich größer als bei Konfrontationstätern. Aggressives Verhalten ist in diesen Fällen generell höher ausgeprägt, was auch die Vorstrafenregister widerspiegeln.

Hassgewalt

Konfrontationsgewalt

gesamt

Alkohol

13,7

8,2

22,5

Alkohol und Drogen

3,8

-

4,9

Drogen

1,6

1,6

3,3

nein/unbekannt

28,6

39,6

69

Tabelle 19: Alkohol- und/oder Drogen­ karrieren, Angaben in Prozent, n=182 Quelle: Projekt-Datenbank.

Wissenschaftler sind sich uneins, ob die (politische) Sozialisation im Elternhaus oder in spezifischen Schulformen vorrangig ist und welche Funktion ein höherer oder niedriger materieller Status der Familie erfüllt.20 Aufgrund fehlender Vergleichsgruppen ist keine gesicherte Aussage über die Wirkung von formalen Schulabschlüssen oder (nicht) intakten Elternhäusern möglich. Die vorliegenden Daten lassen darüber hinaus keine Schlüsse auf mögliche pathologische Ursachen zu. Gelegenheitsstrukturen, dem „Reiz“ von Nachahmungstaten und Gruppendynamiken dürfte beim Gewalthandeln eine weitaus wichtigere Rolle zukommen.

19 Eine möglicherweise gewalthemmende Wirkung von eigenen Kindern ist insbesondere bei alkohol- und/oder drogenabhängigen Gewalttätern gering und verhindert auch nicht schwere Straftaten wie Brandstiftung in einem als Flüchtlingsunterkunft geplanten Gebäudekomplex einer (zur nächtlichen Tatzeit) leerstehenden Schule. Vgl. Urteil Landgericht Dresden, Az. 3 KLs 207 Js 4752/16. 20 Vgl. zusammenfassend Rippl, Bildung und Fremdenfeindlichkeit, S. 135–146.

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3.2.2 Funktion und Dynamik der Gewalt Die Forschung unterscheidet zwischen verschiedenen Gewalttätertypen, die jeweils andere zivilgesellschaftliche und sicherheitsbehördliche Anstrengungen erforderlich machen. Helmut Willems nennt in seiner Studie über fremdenfeindliche Gewalttäter Anfang der 1990er Jahre vier Tätertypen: • Den Mitläufer (weder fremdenfeindlich noch extremistisch), • den kriminellen Schlägertyp (Gewalt als Mittel der alltäglichen Konfliktlösung), • den Ausländerfeind und Ethnozentristen (verkehrt in gewaltbereiten Jugendund Subkulturen) und • den ideologisch-motivierten Täter (häufig parteipolitisch aktiv und/oder an organisierte rechtsextremistische Gruppen gebunden).21 Einer ähnlich abgestuften Einteilung folgt die für Sachsen zwischen 2011 und 2016 vorgenommene Kategorisierung der Täter nach ihrer Gruppenzugehörigkeit. Die Gruppen­t ypen werden nach Organisations- und Ideologisierungsgrad unterschieden: • Unpolitische Clique (Freundeskreis ohne politische Bezüge, meist Einmaltäter), • rechtsorientierte Gruppierungen (Freundeskreise mit einzelnen politisch interessierten/aktiven Personen, die gewaltprovozierend auftreten), • extremistische Gruppen (feste Strukturen, oft rechtsextremer Parteibezug, hoher Ideologisierungsgrad, großes Mobilisierungspotenzial).

Tabelle 20: Gruppenzugehörigkeit Täter, n=182 Quelle: Projekt-Datenbank.

unpolitisch

rechtsorientiert

extremistisch

unbekannt

Hassgewalt

17

15

5

50

Konfrontationsgewalt

5

42

12

31

beides

0

1

2

2

Summe

22

58

19

83

Etwa die Hälfte der Hassgewalttäter war weder strukturell noch ideologisch in gefestigten Gruppierungen organisiert (siehe Tab. 20). Lediglich fünf verurteilte Hassgewalttäter wiesen eine Zugehörigkeit zu extremistischen Strukturen wie der „Freien Kameradschaft Dresden“ auf. Es überwogen diffus rechte, lose Gruppierungen, die für die meisten Täter den Freundeskreis bildeten. In den Jahren 2015 und 2016 nahm meist eine zentrale Person innerhalb dieser informellen Gruppen eine gewaltfördernde Funktion ein, wodurch Gewalttaten von Kleinstgruppen (auch innerhalb größerer Freundeskreise) provoziert wurden. Der Anteil von (neonationalsozialistischen) Gruppentätern war auf Seiten der Konfrontationsgewalt deutlich größer. Ein weiterer Befund bestätigt den Charakter von Hassgewalt, die häufig von Einzeltätern oder sehr kleinen Gruppen ausgeht: 76 von 87 Hassgewalttätern traten als Haupttäter auf (87 Prozent), hingegen waren „­ nur“ 68 von 90 Konfrontationstätern als Haupttäter aktiv (75 Prozent). In vier Fällen waren Gewalttäter während der Tatzeit Mitglieder in den rechtsextremen Parteien NPD, „Der Dritte Weg“ oder „Die Rechte“ (Konfrontationsgewalt: 3, Hassgewalt: 1). In acht weiteren Fällen waren Bezüge zu diesen Parteien erkennbar, wobei auch hier die Konfrontationsgewalttäter überwogen. 21 Willems u.a. (Hg.), Fremdenfeindliche Gewalt, S. 200 ff.

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Die Delinquenzbelastung der Täter bestätigt weitgehend Befunde aus den 1990er und 2000er Jahren, wonach gut die Hälfte bis zwei Drittel der Hassgewalttäter vorbestraft waren. 22 Rechts motivierte (Hass-)Gewalttäter in Sachsen (in den Jahren 2011 und 2016) waren in zwei Dritteln der Fälle vorbelastet, wobei allgemeinkriminelle Tendenzen überwogen (siehe Abb. 13). Bei Konfrontationsgewalttätern ist der Anteil der PMK-Vorbelastungen doppelt so hoch wie bei Hassgewalttätern. Dies unterstreicht den Befund, dass Konfrontationsgewalttäter bereits länger in rechte oder rechtsextreme Milieus eingebunden waren und in der Vergangenheit insbesondere im Rahmen von Demonstrationen PMK-Delikte begingen. Der in Sachsen bereits vor 2011 hohe Anteil von Konfrontations­delikten trug dazu bei, dass etwa die Hälfte der Täter Gewalterfahrungen gemacht hatte. Der Anteil der registrierten Ersttäter (ohne Vorbelastung) lag bei unter 20  Prozent, jedoch dürfte durch den hohen Anteil von nicht bekannten Fällen (meist Strafbefehle) der tatsächliche Wert zwischen 30 und 40 Prozent liegen. 23

40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0 Allgemeinkriminalität

n Hassgewalt n Konfrontationsgewalt n gesamt Abbildung 13: Polizeiliche Vorerkenntnisse der Täter, Angaben in Prozent, n=182 Quelle: Projekt-Datenbank.

politisch motivierte Kriminalität

beides

ohne

unbekannt

Das Gros der vorherigen allgemeinkriminellen Karrieren der rechts motivierten Gewalttäter weist ähnliche Muster auf: Erschleichen von Leistungen, Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen und BTM-Delikte. Insbesondere bei Konfrontationsgewalttätern kommen zu diesem Muster in der Regel noch „einfache“ Körperverletzungen hinzu (häufig Widerstandsdelikte auf Demonstrationen). Die verhältnismäßig hohe Zahl von Ersttätern in den Jahren 2015 und 2016 lässt hingegen keine Rückschlüsse darauf zu, ob PMK umgekehrt eine fördernde Rolle auf die Allgemeinkriminalität aufweist, da der Folgezeitraum nicht mit untersucht wurde. Insbesondere „Gewaltkompetenzen“ sind ein wesentlicher Risikofaktor bei der Bewertung der PMK-Täter. Zwar stieg die Zahl an rechts motivierten Mehrfachund Intensivtätern in den Jahren 2015 und 2016 an; aber diese Entwicklung war nicht ausschlaggebend für die generelle Zunahme rechts motivierter Gewalt. Neben selbst erlebten Gewalterfahrungen spielen bei den Erst- und Einmaltätern 22 Willems/Steigleder, Jugendkonflikte, S. 5–28, hier 13. 23 Insbesondere bei Strafbefehlen ist davon auszugehen, dass entweder keine oder nur geringe Vorbelastungen der Täter vorliegen. Dieses verkürzte Verfahren dient zur Bewältigung der „leichten Kriminalität“ durch einen schriftlichen Strafbefehl. Bei Tätern mit (politischer) Vorbelastung ist hingegen die Chance höher, dass es zu einer mündlichen Hauptverhandlung und einem Urteil (und eben nicht „nur“ zu einem Strafbefehl) kommt.

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andere gewaltfördernde Faktoren eine Rolle: die aggressive Stimmung bei Anti-­ Asyl-Protesten, zunehmende Gewaltdrohungen in immer stärker enthemmten Diskussionen im Internet und Sozialen Medien (Hassrede) und der „Reiz“ von Nachahmungstaten. Die Vielzahl von Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte aus dem direkten Wohnumfeld der Täter spricht zudem für die fördernde Wirkung der sich verändernden Gelegenheitsstrukturen (leicht zu treffende Ziele in direkter Nachbarschaft). 24 Diese Gemengelage, geprägt von Gewalterfahrungen von Bekannten oder Freunden aus dem direkten Umfeld, der zunehmenden Frequenz von zum Teil schweren Gewalttaten (ohne abschreckende Todesopfer) und der enthemmenden Funktion von Alkohol, entwickelte eine Dynamik, die über die bloße Artikulation von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weit hinausging. Gewaltneigung besitzt insbesondere im Rechtsextremismus sowie in rechtsaffinen und gewaltbereiten Milieus eine höhere Bedeutung als ausgearbeitete Ideologien und Weltbilder.25 Mitunter hat Gewalt einen Selbstzweck oder dient (zum Teil unabhängig davon, an wem sie sich entlädt) als Ventil zum Frustrationsabbau. Gleichwohl tritt die politische Dimension der rechts motivierten Hassgewalttaten in Sachsen und anderswo vielfach deutlich hervor. Neben der kulturellen Konfliktlinie spielt die soziale Identität eine zentrale Rolle. Wolfgang Frindte und Jörg Neumann zufolge steigen Feindseligkeit und Gewalt dann an, wenn individuelle Bedürfnisse nach positiver sozialer Identität nicht mehr oder nur noch unzureichend durch soziale Vergleiche gesichert werden können, deren Ergebnisse die eigene soziale Gruppe oder Gemeinschaft im Vergleich mit als fremd wahrgenommenen Gruppen als überlegen ausweist.26 Die Ideologie nimmt bei Hassgewalttätern meist eine nachrangige Position ein. Konfrontationsgewalttäter wiesen im Gegensatz dazu einen höheren Ideo­lo­gi­ sierungsgrad auf, der sich unter anderem in dem stärker ausgeprägten Bezug zu rechtsextremen Parteien wie der NPD, „Die Rechte“ und „Der Dritte Weg“ äußerte. ­Die Akten geben Einblick in Rechtfertigungsmuster der Täter, die selten einer gefestigten rechtsextremen Ideologie entspringen. Die folgende Beschuldigtenvernehmung ist beispielhaft für eine Reihe von Tätern: „Ich hab noch im Späti noch paar Bierchen geholt. Wie R. gesagt hat, haben wir auch vor der Tat in dem Keller noch ein paar Bahnen gezogen. Ich nehme die Drogen nur gelegentlich. […] Bei den Demos war ich. Ich stand am Rand und habe mir das angekuckt. Jeder Zweite hat gerufen, das Ding muss angezündet werden. Und dann haben wir gesagt, los das machen wir jetzt, der R. und ich. […] Ich wollte nicht die Bude abbrennen, ich wollte den Einzug der Flüchtlinge verhindern. Ich bin einfach unzufrieden. Der Staat macht so viel für die Anderen, aber nichts für uns. Ich bin nicht ausländerfeindlich. Es ärgert mich einfach. […] Ich wollte niemals, dass das Haus abfackelt.“27

24 Frindte und Neumann verweisen auf die für Hassgewalttäter „attraktive“ opferbezogene Kosten-­ Nutzen-Kalkulation. Häufig gingen Täter davon aus, dass sich ihre Opfer weder wehren noch Anzeige erstatten würden. Opfer fürchten demnach Komplikationen mit Behörden, die wiederum für ihren Aufenthaltsstatus etc. verantwortlich sind. Eine Hassgewalttat auf Personen mit Migrationshintergrund sei für die Täter mit deutlich geringerem Risiko behaftet als vergleichbare Taten auf „deutsch“ aussehende Personen. Vgl. Frindte/Neumann, Fremdenfeindliche Gewalttäter, S. 105. 25 Vgl. Hennig, „Wert habe ich nur als Kämpfer“, S. 89-122. 26 Vgl. Frindte, Rechtsextreme Gewalt, S. 165-205, hier 177. Einen groben Überblick über die Ethnozentrismusforschung, den gruppendynamischen Forschungsansatz, die Theorie der sozialen Identität, die Sündenbocktheorie, die Integrated Threat Theory, die Dominanzkulturthese und die Theorie der sozialen Dominanz vgl. Logvinov, Rechtsextreme Gewalt, S. 13 f. 27 Beschuldigtenvernehmung von S. am 16.3.2016, PD Leipzig/OAZ, Vorgang 2568/15/123440.

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Rassismus kann nach Collins zwar zur Entstehung von Gewaltsituationen beitragen, jedoch handele es sich bei diesem oder ähnlichen Ideologemen lediglich um einen auslösenden Faktor unter vielen und nicht um eine notwendige oder hinreichende Bedingung. 28 Für Straftaten gegen Asylunterkünfte verweisen die Sicherheitsbehörden neben dem symbolischen Element auf individuelle Motive und gruppendynamische Prozesse sowie auf das häufig fehlende politische, explizit rechtsextremistische Motiv der Täter. Rechtsextremistische Agitation und Propaganda habe vielmehr zur Beeinflussung nicht-extremistischer Milieus beigetragen. 29 Umgekehrt können auch rechte (Hass-)Gewalttaten eine ideologische Festigung der Täter zur Folge haben. 30 Aussagen über den Zusammenhang von Einstellungen und Handlungen sind nur mit großer Vorsicht möglich, da in vielen Fällen kein eindeutiger Begründungszusammenhang nachweisbar ist. Die These der „geistigen Brandstifter“ besitzt für einige Akteure (NPD-Vertreter in Heidenau und Freital) Plausibilität. Personenzusammenschlüsse wie PEGIDA haben zwar auch eine Enthemmung des politischen Diskurses bewirkt, dennoch lassen die vorliegenden Daten keinen Trend im Sinne der Stimulierung von Gewalttaten durch Demonstrationen (bzw. im Vorfeld oder Nachgang) erkennen. Die regelmäßigen Zusammenkünfte dienten allerdings auch als Sammelbecken und Treffpunkte für Gruppierungen wie die „Freie Kameradschaft Dresden“ oder die „Gruppe Freital“. Einige der untersuchten Gewalttäter erfuhren durch die Treffen mit Gleichgesinnten Selbstbestätigung. 31 Hohe Aufmerksamkeit erregten in den letzten Jahren sogenannte „Reichsbürger und Selbstverwalter“. 32 Im Rahmen der Untersuchung sind drei Täter bekannt geworden, von denen einer mit Gewissheit und zwei aller Wahrscheinlichkeit nach der Reichsbürgerszene zugeordnet werden können. Deliktarten (Körper­ verletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Brandstiftung) und Opferauswahl (Polizei, Personen mit Migrationshintergrund) unterscheiden sich nicht von rechts motivierter Gewalt. Die gesamte Szene ist fragmentiert, zerstritten und bedient sich unterschiedlicher Argumentationsmuster. Zwar sind nicht alle Reichs­ bürger dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen; dennoch liegen ideologische Schnittmengen mit dem Rechtsextremismus vor. In der Reichsbürgerszene sind Geschichtsbilder verbreitet, die Schnittmengen mit rechtsextremen Deutungen aufweisen. Das Gleiche gilt für Rassismus, Antisemitismus, Antiislamismus, ­Ethnopluralismus und Nationalismus. 33 Reichsbürger berufen sich auf die (Fort-) Existenz des Deutschen Reiches und negieren die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland als Staat. 34 Lange wurden Reichsbürger als Verschwörungstheoretiker wahrgenommen, die zwar Schnittmengen mit dem Rechtsextremismus aufwiesen, jedoch hauptsächlich durch ihre Weigerung auffielen, Steuern, Abgaben oder Bußgelder zu entrichten und somit ein Problem für die kommunalen Verwaltungen darstellten. Nachdem ein SEK-Beamter im bayerischen Georgensgmünd in einem Schusswechsel mit einem bewaffneten Reichsbürger tödlich verletzt worden war, schenkten Sicherheitsbehörden dem Phänomen hohe Aufmerksamkeit. Mitte 2017 wurden erstmals bundesweite Zahlen zu Reichsbürgern

28 Vgl. Collins, Dynamik der Gewalt, S. 14. 29 Vgl. Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), GETZ-Bericht zum Zusammenhang rechtsextremistischer Anti-Asyl-Agitation und Straftaten gegen Asylunterkünfte, Abschlussbericht vom 29.9.2017, S. 37 und 55, unveröffentlicht. 30 Vgl. Krüger, Rechte Gewalt, S. 161–168, hier 161. 31 Vgl. Nils W. im Interview mit den Autoren am 13.12.2017. 32 Im Folgenden aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung „Reichsbürger“ oder „Reichsbürgerszene“ genannt. 33 Vgl. Freitag, Reichsbürger, S. 155–172, hier 166. 34 Vgl. ebd., S. 161.

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ver­öffentlicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sprach im Dezember 2017 von 16.500 Reichsbürgern, darunter 900 aus dem rechtsextremen Spektrum. 35 Die Zahl der legalen Waffen in der Szene lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 1.100. Die meisten Reichsbürger gab es 2017 in Bayern (3.500) und Baden-Württemberg (2.500); auf 100.000 Einwohner gerechnet wiesen Thüringen (45,5) und Sachsen (32,4) die größte Zahl an Reichsbürgern auf. 36 Es ist zu erwarten, dass sich die Anhängerzahlen weiter nach oben entwickeln werden, da die Erfassung des Personenpotenzials noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die mediale Aufmerksamkeit weitere Sympathisanten anzieht, selbst wenn diese ideologisch (noch) wenig(er) gefestigt sind.

3.2.3 Tätermodell

Tabelle 21: Tätermodell Quelle: Eigene Berechnung, ausgewiesen sind der unstandardisierte Effekt­koeffizient Exp(B) und das Signifikanzniveau (a: p≤0,001; b: p≤0,01; c: p≤0,05; d: p≤0,1).

Wie bereits im Kapitel zu den Taten werden auch für die Täter Hypothesen mithilfe einer binär logistischen Regression getestet, um Unterschiede zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt zu ergründen. Die abhängige Variable (das zu Erklärende) ist stets die Differenz zwischen Hassgewalt und Konfrontationsgewalt. Fünf Täter wurden im Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 sowohl für Hassgewalt als auch für Konfrontationsgewalttaten verurteilt, sodass sie von der Analyse ausgeschlossen wurden. 37

M1

M2

M3

M4

Geschlecht

126523971,732

0,62

-

-

Alter

1,043

1,070c

-

1,044d

Schule

2,255

2,267d

-

-

Beruf

1,201

1,838

-

-

Suchtmittelkarriere

3,750c

3,509c

-

2,292c

Extremistischer Parteibezug

0

-

0,325

-

Politische Vorstrafe

0,639

-

0,919

-

Rechte Gruppenzugehörigkeit

0,338d

-

0,234a

0,223a

Hassrede

2,187

2,627c

2,329c

Konstante

0

98,13

0,909

3,855

N

82

88

142

177

Nagelkerkes R-Quadrat

0,343

0,199

0,244

0,287

35 Im Folgenden vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz, Aktuelle Zahlen der „Reichsbürger und Selbstverwalter“. 36 Vgl. Haase, „Reichsbürger und Selbstverwalter“. 37 Es erfolgt ein logischer Ausschluss, da die Einbeziehung beider Tätertypen in einer binär logistischen Regression nicht möglich ist.

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Im ersten Schritt wird ein Gesamtmodell (M1) mit allen verfügbaren Variablen berechnet. Das zweite Modell (M2) beruht auf der Annahme, dass soziodemo­ graphische Merkmale einen besonderen Einfluss haben. Im dritten Modell (M3) werden die ideologischen Merkmale des Täters untersucht. An letzter Stelle (M4) befindet sich ein sparsames Modell, in dem die signifikanten Variablen aus M1 bis M3 zusammen betrachtet werden (siehe Tab. 21). 38 Das Pseudo-Bestimmtheitsmaß Nagelkerkes R2 signalisiert mit Werten zwischen 20 und 34 Prozent akzeptable Werte. Die Fallzahl ist in den ersten beiden Modellen (82 und 88) durch listen­ weisen Fallausschluss39 sehr gering, weil nur gut die Hälfte der Täter abgedeckt wird. Folgende Hypothesen wurden untersucht: • Hypothese 1: Männliche Täter verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit Hassgewalttaten als Frauen. • Hypothese 2: Je höher das Täteralter, desto wahrscheinlicher liegt eine Hassgewalttat vor. • Hypothese 3: Je höher der Schulabschluss der Täter, desto wahrscheinlicher liegt eine Hassgewalttat vor. • Hypothese 4: Nicht berufstätige Täter verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit Hassgewalttaten. • Hypothese 5: Täter mit einer Suchtmittelkarriere verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Hassgewalttat. • Hypothese 6: Täter mit extremistischem Parteibezug verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit Hassgewalttaten. • Hypothese 7: Täter mit einer politischen Vorstrafe verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit Hassgewalttaten. • Hypothese 8: Täter mit einer rechtsorientierten Gruppenzugehörigkeit verüben mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Hassgewalttat. • Hypothese 9: Täter, die Hassreden verüben, sind mit höherer Wahrscheinlichkeit Hassgewalttäter. Bei den Hypothesen 1, 4, 6 und 7 ergaben sich keine signifikanten Zusammenhänge. Bei den übrigen Hypothesen war dies anders: Der Zusammenhang aus Hypothese 2 hat sich im Gesamtmodell nicht bestätigt, aber im Modell 2 auf einem signifikanten Niveau. Im sparsamen Modell besteht ein schwach signifikanter Zusammenhang. Mit zunehmendem Alter steigt die Chance, dass es sich um einen Hassgewalttäter handelt, um 7 bzw. um 4,4 Prozent pro Lebens­jahr. Umgerechnet auf das Täterdurchschnittsalter von gut 28,5 Jahren ist dies eine 199,5 bzw. 125,4 Prozent höhere Chance. Bei Hypothese 3 wurde lediglich im soziodemographischen Modell ein Zusammenhang mit einer schwachen Signifikanz festgestellt. Mit zunehmendem Grad formaler Bildung steigt die Chance, dass es sich um einen Hassgewalttäter handelt, um 126,7 Prozent im Vergleich zu Personen mit niedriger Bildung.

38 Im sparsamen Modell ging es darum, eine möglichst hohe Zahl an Fällen zu erreichen. Das Signifikanzniveau von 5 Prozent wurde ausgewählt, da die Variable Schulbildung zwar einen schwach signifikanten Zusammenhang im zweiten Modell hat, aber durch diese Variable die betrachtete Fallzahl massiv schrumpft. 39 Vgl. Abschnitt 1.5.

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In allen Modellen, in denen die Variable aus Hypothese 5 (Suchtmittelkarriere) untersucht wurde, ließ sich ein signifikanter Zusammenhang feststellen. Bei der Hassgewalt ist die Chance eines Täters mit Suchtmittelkarriere um 275 (M1), 250,9 (M2) bzw. 129,2 (M4) Prozent höher als bei Tätern ohne Suchtmittelkarriere. Im Gegensatz zur Annahme aus Hypothese 8 ist die Chance einer Hassgewalttat um 66,2 (M1), 76,6 (M3) bzw. 77,7 Prozent (M4) geringer als die Chance einer Konfrontationsgewalttat. Dieser Zusammenhang besteht im Gesamtmodell auf einem schwachen Signifikanzniveau und in den Modellen 3 und 4 auf einem hoch signifikanten Niveau. Im Gesamtmodell findet sich in Bezug auf Hypothese 9 kein signifikanter Zusammenhang. In den Modellen 3 und 4 jedoch auf signifikantem Niveau, womit sich die Hypothese bestätigen lässt. Bei der Hassgewalt ist die Chance eines Täters, der Hassreden verübt, um 118,7 (M1), 162,7 (M3) bzw. 132, 9 (M4) Prozent höher. Das Tätermodell verdeutlicht, welche Unterschiede Hassgewalttäter im Vergleich zu Konfrontationsgewalttätern aufweisen. Vier signifikante Variablen fallen auf: Täteralter (Hypothese 2), Suchtmittelkarrieren (Hypothese 5), rechte Gruppenzugehörigkeit (Hypothese 8) und der Einsatz von Hassreden (Hypothese 9). Mit zunehmendem Alter steigt die Chance, dass es sich bei politisch motivierten Gewalttätern um Hassgewalttäter handelt. Diese weisen darüber hinaus häufiger als Konfrontationsgewalttäter Suchtmittelkarrieren und Hassreden auf. Konfrontationsgewalttäter sind demgegenüber häufiger in rechte Gruppen eingebunden. Bei den Variablen Geschlecht (Hypothese 1), Schule (Hypothese 3), Beruf (Hypothese 4), extremistischer Parteibezug (Hypothese 6) und Vorstrafen im Bereich PMK (Hypothese 7) bestehen keine signifikanten Zusammenhänge zur Unterscheidung zwischen Hass- und Konfrontationsgewalttätern.

3.3 Gruppenstrukturen Welche Zusammenhänge bestehen zwischen den relevanten NS-affinen Gruppen und dem rechts motivierten Gewaltaufkommen bzw. der Strukturierung und Strategie der rechtsextremen Szene in Sachsen? Mit Bekanntwerden des „National­­sozialistischen Untergrundes“ (NSU) Ende 2011 – der aus dem „Thüringer Heimat­schutz“ hervorging – gewann die Analyse von Vereinigungen mit erhöhter Strukturqualität weiter an Relevanz. Drei der fünf untersuchten Gruppen entstammen dem neonational­ sozialistischen Spektrum. Neonationalsozialisten bewegen sich zwischen sub­ kulturellem und parteipolitischem Rechts­extre­mismus. Vom subkulturellen Rechtsextremismus, wie ihn die Verfassungsschutz­behörden erfassen, unterscheiden sie sich durch ihren hohen Organisationsgrad, ihre Organi­sationsfähigkeit und das Bestreben, rechtsextreme Ideologie gezielt und dauerhaft zu verbreiten.40 Die anti­parlamentarische Ausrichtung und der Bewegungs­charakter der Neonationalsozialisten verhinderten in der Vergangenheit zumeist eine Kooperation mit rechtsextremen Parteien wie der NPD – in Westdeutschland stärker als in Ostdeutschland.41 Die Analyse neonationalsozialistischer und subkultureller Gruppenstrukturen kann zum allgemeinen Verständnis rechtsextremer Handlungsmuster und Strategien nach dem Bekanntwerden des NSU beitragen.

40 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 84. 41 Busch, „Die Rechte“, S. 141-150, hier 146.

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Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede ergeben sich aus dem Vergleich von Ideologie, Organisationsstruktur und Strategie der Gruppen „Nationale Sozialisten Döbeln“ (NSD), „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (NSC), „Terrorcrew Muldental“ (TCM), „Gruppe Freital“ und „Freie Kameradschaft Dresden“?42 Daraus resultieren folgende Unterfragen: Aus welchen Kontexten haben sich die Gruppierungen gebildet? Gab es regionale oder akteursspezifische Katalysatoreffekte? Lag schon vor den Gruppenaktivitäten straffälliges Verhalten der Aktivisten vor? Wie verhielten sich die Formationen zur Frage der Gewalt? Dresden und dessen Umland entwickelten sich zur Hochburg rechter Gewalt in Sachsen. Hinsichtlich der Region in und um Dresden gilt es zu klären, welchen Einfluss die „Gruppe Freital“ und die „Freie Kameradschaft Dresden“ auf die rechtsextreme Szene vor Ort hatten und welches Ausmaß deren Gewalthandeln im Kontext der zunehmenden fremdenfeindlichen Gewalttaten in den Jahren 2015/16 annahm.

3.3.1 Terrorcrew Muldental In der Gemeinde Bennewitz und deren Umgebung (Landkreis Leipzig) gründete sich im Mai 2008 eine Gruppierung unter dem Namen „Terrorcrew Muldental“ (TCM), deren Mitglieder politisch motivierte Gewaltstraftaten bis mindestens ins Jahr 2013 begingen. Es war eine eher lose Formation, die zwar eine hierarchische Struktur aufwies, jedoch weniger durch professionell geplante Aktionen auffiel. Dennoch strengte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Strukturermittlungsverfahren gegen 29 Beschuldigte wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung an.43 Ausgangspunkt war ein Vorfall bei einem Fußballspiel zwischen dem FCV Brandis und Roter Stern Leipzig. Ein großer Teil der Fangemeinschaft des Leipziger Vereins war dem linken Spektrum zuzurechnen, was unter anderem in antifaschistischen Fanprojekten zum Ausdruck kam.44 Eine Gruppe von Brandis-Fans, Hooligans und anderen Gewalttätern stürmte am 24. Oktober 2009 zunächst den Fanbereich und anschließend das Spielfeld, wobei gegnerische Fans und auch Spieler Ziel des Angriffs wurden. Mitglieder der TCM beteiligten sich in einheitlicher Kleidung an dem Überfall, woraus bereits die Stoßrichtung der politisch motivierten Gewalt der Gruppe ersichtlich wird. Bei der Mehrzahl der TCM-Gewalttaten handelte es sich um Konfrontationsdelikte gegen den vermeintlichen oder tatsächlichen politischen Gegner und gegen die Polizei.45 In den polizeilichen Ermittlungen konnten den Mitgliedern gruppenbezogene Straftaten seit dem Jahr 2008 nachgewiesen werden. Die Gruppe wies ideologische Einflüsse in fragmentarischer Form auf. Die Musikband „Storm of Mind“, bei der personelle Überschneidungen (drei Personen) mit TCM und finanzielle sowie textinhaltliche Verflechtungen vorlagen, verdeutlicht die Intention des Zusammenschlusses: „Egal, ob autonom oder die Partei, die T.C.M. steht nie allein. Und wer auch immer es wagt, unser Tal zu besetzen, wird es spüren und kann sich sowieso nicht widersetzen.“ 42 Die drei Kriterien zur Analyse und zum Vergleich extremistischer Bestrebungen sind innerhalb der Extremismusforschung etabliert. Vgl. Backes/Jesse, Politischer Extremismus, S. 251–272; Jesse/Thieme, Extremismus in den EU-Staaten, S. 11–32, hier 17–19. 43 Vgl. Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Az. 396 Js 3/15, Hauptakte Bd. 13, S. 6085–6102. 44 Vgl. zahlreiche Beispiele auf der Internetpräsenz unter: https://www.roter-stern-leipzig.de/ chronik2012.html (16.3.2018). 45 Vgl. Landeskriminalamt Sachsen, Gesamtabschlussbericht zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB namens „Terror Crew Muldental“ (TCM) im Bereich Nordwestsachsen, Leipzig, 10. Oktober 2012, in: Generalstaats­ anwaltschaft Dresden, Az. 396 Js 3/15, Hauptakte Bd. 1.

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Bei Live-Auftritten sang die Formation am Schluss einen abgeänderten Text: „Im Muldental lässt es sich gut leben, hier jagen wir die Antifa mit Äxten und mit Sägen.“46 Neben der Zurschaustellung der Gewaltneigung der Gruppierung wird in anderen Liedern des Albums „Unbelehrbar patriotisch“ die rechtsextremistische Gesinnung deutlich: Verherrlichung der deutschen Soldaten in der Schlacht bei Stalingrad (Titel 9) sowie der Vorwurf an führende Politiker, das deutsche Volk in die „Knechtschaft zu treiben“ (Titel 12).47 Das Gruppengefüge war durch eine steile Hierarchie gekennzeichnet – mit Anführer Martin D. an der Spitze.48 Der harte Kern bestand aus 13 Personen, wobei diese als Gruppe erstmals am 1. Mai 2008 polizeilich in Erscheinung traten. Hinzu kamen etwa 16 Sympathisanten, die zum Teil über persönliche Freundschaften oder die Teilnahme an einzelnen Straftaten in Gruppenstrukturen eingebunden waren. Das Mitglied Jan F. war zum damaligen Zeitpunkt Leiter des JN-Stützpunktes Muldental, ebenso war Rene M. als Mitglied in JN-Strukturen aktiv. Das Kerngruppenmitglied Sebastian C. kandidierte als NPD-Gemeinderat in Bennewitz. Neben Verbindungen zur NPD/JN bestanden Kontakte in die Leipziger Hooligan-Szene, vor allem zur einschlägigen Gruppierung „Scenario Lok Leipzig“. Neben einer gemeinsamen Kasse wird das feste Gruppengefüge an der geschlossenen Teilnahme an Demonstrationen sowie an der Abschottung nach außen deutlich. Einige TCM-Mitglieder gingen dazu über, sich Logos der Gruppe zu tätowieren, um nach außen hin geschlossen in Erscheinung zu treten. Zu den Gruppenjahresfeiern, bei Konzerten sowie auf Demonstrationen trugen TCM-Mitglieder in der Regel einheitliche Kleidung. Die Formation TCM verfolgte keine ausgearbeiteten Ziele, für die es strategischer Überlegungen bedurft hätte. Ein Großteil der Gewaltdelikte erfolgte unter Alkoholeinfluss und wies keinerlei planerischen Vorlauf auf. Der Altersdurchschnitt der Gruppe lag im Jahr 2010 bei 22,9 Jahren; dabei waren das jüngste Mitglied 18 Jahre und das älteste Mitglied 32 Jahre alt. Schon vor den Aktivitäten von TCM wies eine Reihe von Aktivisten Vorstrafen auf, wobei politisch motivierte Delikte (in der Regel Körperverletzungsdelikte) genauso vorlagen wie Allgemeinkriminalität.49 Die Mehrzahl der Gruppenmitglieder zeigte delinquentes Verhalten bereits vor dem 18. Lebensjahr. In der Gesamtschau ergibt sich ein diffuses Bild wahllos provozierter Schlägereien, im Rahmen derer ethnische Zugehörigkeit, politische Meinungen oder Ähnliches bestenfalls den Anlass boten, keineswegs aber als primäres Tatmotiv dienten.50

46 Storm of Mind, zitiert aus: ebd., S. 4. 47 Vgl. ebd., S. 13. 48 Im Folgenden vgl. ebd., S. 10-14. 49 Vgl. unter anderem Urteil Amtsgericht Leipzig, Az. 203 Ls 608 Js 53773/09; Urteil Amtsgericht, Az. 250 Ls 608 Js 53774/09; Urteil Landgericht Leipzig, Az. 7 KLs 165 Js 47751/08. 50 Im Folgenden vgl. Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Az. 396 Js 3/15, Hauptakte Bd. 13, S. 17.

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Aus diesem Rahmen fiel der Überfall auf die Spieler- und Fangemeinschaft des Vereins Roter Stern Leipzig am 24. Oktober 2009, bei dem es zu einer zeitweilig professionellen Zusammenarbeit mit Teilen des Leipziger Hooliganmilieus kam (siehe Tab. 22). Dies ist die einzige Gewalttat, bei der ein planerischer Vorlauf zu erkennen war. Die Formation TCM ist mit ihrem ausgeprägten Freizeitcharakter (Organisierung von Fußballturnieren, Konzerte, gemeinsame Vatertags-/Männertagsausflüge) innerhalb des Rechtsextremismus eher dem subkulturellen als dem neonationalsozialistischen Milieu zuzuordnen.

Tatzeit

Anzahl an Tatverdächtigen

Handlungsmuster

Thema/Delikt

1.5.2008

30

spontan

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

1.11.2008

7

geplant

Konfrontationsgewalt gegen Sonstige

21.5.2009

15

geplant

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

12.6.2009

2

geplant

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

18.–20.9.2009

8

spontan

Konfrontationsgewalt gegen Polizei

24.10.2009

50

geplant

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

27.2.2010

20

spontan

Konfrontationsgewalt gegen Polizei

13.5.2010

5

geplant

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

23.4.2011

5

spontan

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

23.12.2012

4

spontan

Hassgewalt/fremdenfeindlich

9.5.2013

15

geplant

Konfrontationsgewalt gegen Sonstige

Tabelle 22: Verlauf der politisch motivierten Gewalt mit Gruppenbezug bei der „Terrorcrew Muldental“ Quelle: StA Leipzig, punktuell LfV Sachsen.

3.3.2 Nationale Sozialisten Döbeln Die neonationalsozialistische Szene in Sachsen war durch Exekutivmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und durch ein Verbot der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ (bekannt durch die Kampagne „Spreelichter“) im Jahr 2012 stark verunsichert, denn die Lausitzer Formation verband eine enge Kooperation mit sächsischen Kräften.51 Bereits drei Tage nach den Verbotsverfügungen in NRW gab die „Revolutionäre Nationale Jugend Vogtland“ ihre Selbstauflösung bekannt, da die sächsische Szene ähnliche Einschnitte wie zuvor in anderen Teilen Deutschlands befürchtete.52 Nach dem Verbot der „Skinheads Sächsische Schweiz“ im Jahr 2002 und des „Sturm 34“53 ­fünf Jahre darauf war die mittelsächsische Kameradschaft „Nationale Sozialisten Döbeln“ (NSD) im Jahr 2013 die dritte rechtsextreme Gruppierung, die vom sächsischen Innenministerium verboten wurde.54 Das sächsische Oberverwaltungsgericht wies Ende 2015 eine Klage zurück und bestätigte das Verbot. Die NSD fielen durch ihr aktionistisches und öffentlichkeitswirksames Vorgehen auf. Ähnlich wie die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ (NSC) 50 Kilometer entfernt, sorgten die 51 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2014, S. 67 f. 52 Bereits im Januar 2013 trat die Gruppe jedoch wieder unter gleichem Namen bei einer öffentlichen Kundgebung in Plauen (Vogtlandkreis) auf. 53 Vgl. Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 168–178, 192–202. 54 Mitunter nannte sich die Gruppe auch „Division Döbeln“. Zur besseren Lesbarkeit wird die Bezeichnung „Nationale Sozialisten Döbeln“ einheitlich verwendet.

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NSD-Mitglieder im Rahmen der „Volkstod“-Kampagne für Aufsehen in der Region. Die Formation war zur damaligen Zeit neben den NSC die aktivste Vereinigung im neonationalsozialistischen Spektrum Sachsens. Rund zehn Aktivisten bildeten den Kern der Gruppierung; hinzu kamen etwa 20 Personen aus deren Umfeld. Ein Vereinshaus in einem örtlichen Industriegebiet fungierte als Anlaufstelle für zahlreiche Gruppenaktivitäten. Allein die neonationalsozialistische Szene war im Freistaat für 34 der insgesamt 47 Demonstrationen im Jahr 2011 im Bereich Rechtsextremismus verantwortlich – die meisten davon unangemeldet.55 15 Aktionen standen im Zusammenhang mit der „Volkstod“-Kampagne, bei der die Aktivisten unter Parolen wie „Zukunft statt BRD! Dieses System bringt uns den Volkstod“ oder „Die Demokraten bringen uns den Volkstod“56 auftraten. Ähnlich wie die NSC und andere neonationalsozialistische Gruppierungen initiierten die Döbelner Aktivisten als Gegenstück die „Werde-unsterblich“-Kampagne (vier solcher Aktionen allein im Jahr 2011 in und um Döbeln).57 Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und somit unter den Augen teils hunderter Personen bewegten sich maskierte Aktivisten, oft mit brennenden Fackeln, in den Abendstunden über öffentliche Plätze, filmten sich dabei und waren nach wenigen Minuten wieder verschwunden. Der Wirkung der nachträglich professionell aufbereiteten Videosequenzen im Internet waren sich die Aktivisten bewusst: „In der Nacht, in höchstens 30 Minuten und in irgendeiner Kleinstadt (ohne einsatzbereite Polizeihundertschaft in der Nähe) wird man unmittelbar nicht allzu viele Menschen erreichen. Mit einem gut gemachten Video erreicht man innerhalb weniger Tage Zehntausende. […] ‚Dein kurzes Leben macht unsterblich!‘ […] Die nächtlichen Fackelzüge sprechen – im positiven Sinne – vermutlich eher junge Menschen in ihrer ‚rebellischen Phase‘ an. Aufgeschreckte und Verunsicherte jeden Alters werden aber gleichermaßen zumindest auf den Problemkreis gestoßen, der dahinter steht. Mehr kann zielgruppenorientierte Propaganda kaum leisten.“58 Ideologisch wiesen die NSD für die neonationalsozialistische Szene typische Elemente auf: die Idealisierung einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft in einem autoritären Staat, die Huldigung kriegerischer Ideale, die Ablehnung der parlamentarisch-demokratischen Ordnung, Geschichtsklitterung und eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.59 Im Rahmen der „Volkstod“-Kampagne konnten Döbelner Neonationalsozialisten mehrere Ideologeme miteinander verbinden. So hieß es auf der Internetseite der NSD-Kampagne „Pinselstriche“: „Die Machthaber in der BRD versuchen den Begriff ‚Volk‘ bewusst umzudeuten. Denn wenn man nämlich durch die Staatsangehörigkeit auch automatisch Volksangehöriger wird, ist das Problem ‚Volkstod‘ für sie gelöst, solange nur Zuwanderer kommen und die möglichst viele Kinder haben. […] Der Kampf, den wir führen, der uns prägt, der unser Leben schon seit Jahren bestimmt und bis ans Ende bestimmen wird, ist kein Kampf gegen einzelne Missstände, kein Kampf für Anpassungen oder Reformen. Es ist der Kampf um das Ganze […], der Kampf um die Existenz eines Volkes. Was sich heute noch abstrakt anhören mag, wird in nicht allzu ferner Zukunft ein Gesicht bekommen.“60 55 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2011, S. 77. 56 Ebd., S. 80. 57 Vgl. ebd., S. 78. 58 SMI, Verbotsverfügung NSC, S. 78 f. 59 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2012, S. 25 (Fehler im Original). 60 „Die Demokraten und der ‚Volksbegriff‘“ und Einleitung zum Beitrag „Leben heißt auch kämpfen“ am 20. August 2012, online: www.pinselstriche.org, zitiert nach: SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2013, S. 26.

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Obwohl eine hohe Gewaltneigung in der neonationalsozialistischen Szene in Sachsen und Deutschland vorliegt, verzichteten die Aktivisten aus taktischen Gründen in der Regel auf öffentliche Aufrufe zur Gewalt.61 Das Vorgehen der NSD beinhaltete hauptsächlich gewaltfreie, punktuell aber auch gewalttätige Aktionsformen, etwa Körperverletzungsdelikte im Rahmen von Demonstration gegen den politischen Gegner und die Polizei.62 Bei den Gewalttaten der NSD handelte es sich größtenteils um Konfrontationsdelikte (siehe Tab. 23).

Tatzeit

Anzahl an Tatverdächtigen

Handlungsmuster

Thema/Delikt

8.5.2010

unbekannt

unbekannt

Sachbeschädigung

6.11.2010

2

aufsuchend

Konfrontationsgewalt gegen Polizei

7.3.2011

2

aufsuchend

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

3.8.2012

unbekannt

unbekannt

Sachbeschädigung

13.2.2015

3

aufsuchend

Konfrontationsgewalt gegen Polizei

26.10.2015

2

aufsuchend

Konfrontationsgewalt „gegen Links“

Tabelle 23: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zu „Nationale Sozialisten Döbeln“ Quelle: StA Chemnitz, punktuell LfV Sachsen.

Nach dem Verbot der NSD orientierten sich die ehemaligen Mitglieder um. Zweier­lei Ausweichbewegungen waren erkennbar: Auf der einen Seite agierten die Akti­ visten unter anlassbezogenen Kampagnennamen wie „Pinselstriche“ oder „Werde unsterblich“ weiter. Auf der anderen Seite kam es zur verstärkten Zusammenarbeit mit der NPD und deren Jugendorganisation JN unter dem Schutz des damit verbundenen Parteienprivilegs. Stefan Trautmann, ein ehemals führender Kopf der NSD, wurde bereits Ende 2013 stellvertretender Landesvorsitzender der JN. Diese Organisation ist in Sachsen mit ihrer geringen Mitgliederzahl auf das Mobilisierungspotenzial aus dem Spektrum der Neonationalsozialisten – das im Freistaat zwischen 2011 und 2013 mit etwa 1.000 Personen nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden seinen bisherigen Höchststand erreichte – angewiesen. Trotz grundsätzlicher Differenzen („freie“ vs. „parteigebundene Kräfte“) konnte die JN ehemalige NSD-Aktivisten als neue Mitglieder gewinnen. Am 5. Oktober 2013 initiierte der JN-Landesverband Sachsen in Döbeln eine Demonstration unter dem Motto „Der Drang nach Freiheit – Gegen Polizeirepression und Willkür“ – eine Anspielung auf das NSD-Verbot Anfang des Jahres. Auf einem Großtransparent standen bereits das JN-Signet und eine schwarze Fahne als Kennzeichen der „Freien Kräfte“ symbolisch nebeneinander. Anders als nach dem Verbot der Chemnitzer Gruppe fanden Neonationalsozialisten und die NPD/ JN in Mittelsachsen weitgehend störungsfrei zueinander. Aufgrund persönlicher Auseinandersetzungen entschied sich ein kleinerer Teil der NSD-Aktivisten für eine Mitgliedschaft in der Partei „Der Dritte Weg“ und nutzte damit gleichfalls den Schutz des Parteienprivilegs.

61 Eine Ausnahme in Sachsen war die Gruppe „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“, die entgegen des in der Öffentlichkeit gewaltfreien Auftretens solcher Gruppen im Jahr 2013 wiederholt gewalttätig (und aufsuchend) gegen vermeintlich politische Gegner vorging und damit typische „Anti-AntifaArbeit“ betrieb. Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2013, S. 25. 62 Vgl. etwa Urteile des Amtsgerichts Döbeln, Az. 2 Ds 203Js 12836/11 jug; Az. Cs 200 Js 17063/15; Az. 6 Cs 630 Js 16308/15.

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3.3.3 Nationale Sozialisten Chemnitz Die neonationalsozialistische Gruppierung „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (NSC) entstammte dem Großraum Chemnitz/Erzgebirge und wurde am 20. März 2014 vom Sächsischen Staatsministerium des Innern verboten. Um das Jahr 2006 trat die aus der Vorgängerorganisation „Heimatschutz Chemnitz e. V.“ hervorgegangene Gruppierung erstmals öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Die NSC propagierten einen „nationalen Sozialismus“ in der „Volksgemeinschaft“.63 Unter verschiedenen Kampagnennamen und mithilfe teils professioneller Internetauftritte versuchten NSC-Mitglieder, demokratische Werte zu unterminieren (etwa durch die „Volkstod“-Kampagne) und Sympathisanten in die Organisation einzubinden. Das Verhältnis zwischen Chemnitzer Neonationalsozialisten und der NPD galt als zerstritten. Die NSC hatten sich der Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie verschrieben. Ihr harter Kern bestand aus etwa 14 Personen; hinzu kamen rund 15 Sympathisanten. Ausgangspunkt der Aktivitäten war ein Vereinshaus, in dem ein Teil der NSC-Aktivisten lebte. Der Vermieter Yves Rahmel war Chef von PC-Records, einem der bundesweit führenden Rechtsrock-Labels aus Chemnitz.64 Das ideologische Gerüst der Gruppe bestand aus verschiedenen Ideologie-Elementen: Geschichtsrevisionismus, Verherrlichung des Nationalsozialismus, Rassismus und Antiamerikanismus. Diese Ideologeme zeigten sich im Rahmen vielfältiger Aktionsformen, etwa der „Volkstod“-Kampagne, Heldengedenkveranstaltungen, Trauermärschen in Erinnerung an die Zerstörung der Städte Chemnitz und Dresden durch alliierte Luftstreitkräfte im Jahr 1945 und bei Anti-Asyl-Protesten im Umfeld einer Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Den zum Kern nationalsozialistischer Terminologie gehörenden Begriff „Volksgemeinschaft“ verwandte die Gruppe NSC zur Umschreibung des angestrebten Staatswesens. Neonationalsozialisten sehen diese „Volksgemeinschaft“ je nach Auslegung als bedroht oder zerstört an. An einer seit dem Jahr 2011 laufenden „Volkstod“-Kampagne durch neonationalsozialistische Gruppierungen in ganz Deutschland beteiligten sich auch die NSC.65 Demnach führten „die Demokraten“ den „Tod des deutschen Volkes“ durch Vermischung mit Nicht-„Blutsdeutschen“ herbei.66 In den eigens hergestellten Fanzines „Chemnitzer Volksanzeiger“ und „Freies Chemnitz“ finden sich neben Konzert- und Demonstrationsberichten auch Interviews und kurze ideologische Traktate („Grundbegriffe des Nationalismus“).67 Mit dem Anstieg der Asylbewerberzahlen im Jahr 2013 setzten die NSC mit dieser Strategie – der Agitation gegen „Überfremdung“ – verstärkt auf tagespolitische und anschlussfähige Themen. Die Formation war Mitinitiator zahlreicher Protestaktionen gegen eine Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz-Ebersdorf im Jahr 2013. Unter dem Slogan „Raus in die Zukunft“ versuchten die NSC, Anschluss an Proteste aus dem bürgerlichen Lager herzustellen und sich zugleich von der NPD abzugrenzen. Das Konzept „Volksgemeinschaft“ dürfe dabei nicht nur im Sinne einer Solidargemeinschaft, sondern müsse als politisches Konzept verstanden werden – so die NSC damals in kritischer Anlehnung an die NPD.68

63 Vgl. SMI, Verbotsverfügung gegen „Nationale Sozialisten Chemnitz“ vom 20.3.2014, S. 5. 64 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2012, S. 93. 65 Vgl. SMI, Verbotsverfügung NSC, S. 35. 66 Vgl. ebd., S. 34. 67 Vgl. Freies Chemnitz, Ausgabe 4, S. 5 (anonym, o.J.). 68 Vgl. SMI, Verbotsverfügung NSC, S. 23.

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Im Zuge von „Nein-zum-Heim“-Demonstrationen griffen die NSC den Begriff des „Volkstodes“ erneut auf. Für die Aktivisten stand fest: Schuld an der vermeintlich fehlgeschlagenen Asylpolitik Deutschlands seien einerseits die Demokraten hierzulande und andererseits die USA, Israel und Großbritannien, die in Syrien und im Irak einen „imperialistischen“ Krieg führten und somit für den Flüchtlingsstrom verantwortlich seien. Diese „Imperialismuskritik“ ließ sich aus Sicht der NSC ohne Weiteres in Verbindung bringen mit der Verurteilung der Zerstörung deutscher Städte wie Chemnitz und Dresden durch alliierte Streitkräfte am Ende des Zweiten Weltkrieges. Im Rahmen von Gedenkmärschen und Aktionswochen zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt Chemnitz 1945 initiierten die NSC unter dem Kampagnennamen „IG Chemnitzer Stadtgeschichte“ verschiedene Proteste gegen die „allseits bekannte Lüge, die Chemnitzer Toten seien die späten Opfer der nationalsozialistischen Raserei gewesen“.69 Mit einem ähnlichen Anliegen beteiligten sich die NSC-Aktivisten an den Gedenkveranstaltungen zu den Jahres­tagen der Luftangriffe auf Dresden am 13. Februar 1945, zu denen zeitweilig tausende Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland anreisten. Der ideologische NSC-Eklektizismus machte es möglich, eine Verbindungslinie zu ziehen von der vermeintlichen Schuld der USA und Großbritanniens am Zweiten Weltkrieg zu den steigenden Flüchtlingszahlen im neuen Jahrtausend, die alleiniges Resultat imperialistischer Politik seien. In einem Bericht der „IG Chemnitzer Stadtgeschichte“ zum jährlichen Demonstrationsgeschehen hieß es: „Die deutsche Luftwaffe setzte auf den taktischen Einsatz, die Unter­ stützung von Heer und Marine. […] Die Westalliierten setzten auf Mord, Brand und Kulturvernichtung. [Dies ist eine] Kontinuität der amerikanischwestlichen Unterjochung aller unabhängigen Staaten und Völker im Namen der Freiheit und Demokratie seit nunmehr fast einhundert Jahren. [Es wird deutlich,] dass so wie Deutschland vor 65 Jahren, die Opfer der westlichen Wertegemeinschaft heute Irak, Afghanistan und vielleicht schon bald Iran heißen.“70 Diese Ausführungen verdeutlichen die geschichtsrevisionistische Ausrichtung der Gruppe. Eng damit verknüpft ist die Heroisierung von Nationalsozialisten wie Rudolf Heß („Friedensflieger“) oder Erich Priebke, die aufgrund ihrer Gefangennahme durch die Alliierten zu Opfern und Märtyrern stilisiert wurden. Die NSC hielten regelmäßig Gedenkveranstaltungen für noch lebende Nationalsozialisten ab und nahmen an Kranzniederlegungen zu Ehren gefallener deutscher Wehrmachtssoldaten teil. Aktivisten des NSC versuchten ebenso, die Jahrestage des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 für sich einzunehmen. Mit Blick auf das „repressive System“ der Bundesrepublik waren die NSC bemüht, Gemeinsamkeiten zwischen der Bundesrepublik und der DDR aufzuzeigen, um sich – in Analogie zu den DDR-Dissidenten – als Opfer und Widerstandskämpfer zu gerieren. Auf diese Weise versuchten sie, ihre Legitimationsbasis zu verbreitern. Ungeachtet der politisch motivierten Straf- und Gewalttaten durch NSC-Aktivisten (siehe Tab. 24) lag das Hauptaugenmerk auf öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie Demonstrationen, Protestmärschen sowie auf der Produktion von Video- und Redebeiträgen, die in einschlägigen Internetforen veröffentlicht wurden.71 Verbindungen in das besonders gewaltaffine Hooliganmilieu, wie etwa zur Gruppierung „New Society“ (NS-Boys) aus Chemnitz, belegen gleichwohl die Gewaltbereitschaft zahlrei

69 „IG Stadtgeschichte“, zitiert nach ebd., S. 41. 70 Ebd., S. 42. 71 Vgl. Sächsischer Landtag, Drucksache 6/6729, Anhang.

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cher Mitglieder.72 Das Kerngruppenmitglied Rico S. etwa war bereits das zweite Mal von einem Vereinsverbot betroffen. Schon innerhalb der Kameradschaft „Sturm 34“ im mittelsächsischen Mittweida war er durch zahlreiche Gewalttaten aufgefallen.73 Von 2011 an nahmen NSC-Mitglieder regelmäßig an Trainingseinheiten mit Schusswaffen teil.74 Dem Kerngruppenmitglied Martin P. wird von regionalen Beobachtern vorgeworfen, mit zwei Angeklagten im NSU-Prozess in Verbindung gestanden und zum Unterstützerumfeld des Trios gezählt zu haben.75

Tatzeit

Anzahl Tatverdächtige

Handlungsmuster

Thema/Delikt

22.7.2012

6

absichtlich

Hassgewalt/fremdenfeindlich

1.1.2013

2

spontan

Hassgewalt/fremdenfeindlich

29.3.2013

1

spontan

Hassgewalt/fremdenfeindlich

Tabelle 24: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zu „Nationale Sozialisten Chemnitz“ Quelle: StA Chemnitz, Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Az. 3 C 8/14, punktuell LfV Sachsen.

Bereits nach dem Verbot der NSD im Frühjahr 2013 mieden die NSC zunehmend die Öffentlichkeit, da sie ein Verbot befürchteten. Tatsächlich traten deren Akti­ visten zwar nach wie vor auf, jedoch häufig unter alternativen Kampagnen­namen wie „Raus in die Zukunft“ im Rahmen der Proteste gegen Asylbewerber. Zehn Tage vor dem NSC-Verbot löste sich zudem der sächsische Landesverband der Partei „Die Rechte“ zeitweilig auf. Trotz der im Raum Chemnitz schwierigen Beziehungen zwischen Neonationalsozialisten und der NPD als der zum damaligen Zeitpunkt einzig verbliebenen rechtsextremen Partei wechselten ehemalige NSC-Aktivisten nach dem Verbot in die NPD-Jugendorganisation JN. Andere NSC-Aktivisten versuchten, ihre Aktivitäten unter anderen Kampagnennamen fortzuführen. Der ehemals führende Kopf der NSC, Maik Arnold, leitete ab dem Jahr 2016 den „Stützpunkt Erzgebirge/Mittelsachsen“ der rechtsextremistischen Partei „Der Dritte Weg“, der neonationalsozialistischen Führungsfiguren aus den Regionen Erzgebirge, Mittelsachsen und den Städten Chemnitz und Zwickau eine gemeinsame Plattform bot.76 In Sachsen gelang es der Kleinstpartei, drei von bundesweit 19 überregional agierenden „Stützpunkten“ zu etablieren. Die sächsischen Mitglieder waren mit einschlägigen Neonationalsozialisten aus Bayern, Branden­burg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen vernetzt. Darüber hinaus gründete Arnold am 6. Mai 2017 im erzgebirgischen Stollberg den Verein „Unsere Heimat – Unsere Zukunft e. V.“.77 Auf dem Facebook-Profil gab der Verein einen Einblick in Strategie und Ziele. Angebote wie „Deutsche Kleiderbörsen“ oder „Deutscher Winterdienst“ waren ebenso zu finden wie Bilder von Politikern und Flüchtlingen mit verunglimpfenden Kommentaren.78 Arnold gelang es dadurch zumindest für eine gewisse Zeit und innerhalb eines begrenzten Wirkungs­ radius, Allianzen zwischen breiteren bürgerlichen und rechtsextremen Kreisen zu schmieden und neonationalsozialistische Ideologieelemente in nicht extremis­ tische Milieus zu transportieren. 72 Vgl. SMI, Verbotsverfügung NSC, S. 5. 73 Vgl. Backes u. a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 142–147. 74 Vgl. ebd., S. 51. 75 Zum Folgenden vgl. DGB Südwestsachsen, „Rechts“ sind doch die anderen, S. 37. 76 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 73–78. 77 Zum Folgenden vgl. Sächsischer Landtag, Drucksache 6/9556. 78 Vgl. online: https://www.facebook.com/UHUZ-Unsere-Heimat-unsere-Zukunft-eV-ErzgebirgeSachsen-698104740291238/ (1.12.2017). Das Projekt „Deutscher Winterdienst“ weist Bezüge zum historischen Nationalsozialismus und dessen „Winterhilfswerk des Deutschen Volkes“ auf.

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3.3.4 Gruppe Freital Über keine der untersuchten Gruppen wurde in jüngster Vergangenheit in solch großem Umfang berichtet wie über die „Gruppe Freital“. Neben dem NSU-Prozess und dem Prozess gegen die Gruppe „Old School Society“ (jeweils OLG München) war das Verfahren gegen die „Gruppe Freital“ das dritte seiner Art in Deutschland in den letzten Jahren.79 In dem etwa einjährigen Prozess ging es im Wesentlichen um die Frage, ob sich die acht Angeklagten (sieben Männer und eine Frau) in einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung organisiert hatten und ob bei ihren Gewalttaten gegen Ausländer, Asylbewerber und politische Gegner Tötungsabsicht oder gar Mordmerkmale vorlagen. Im März 2018 wurde nach 65 Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugen-, Opfer- und Beschuldigtenaus­sagen das Urteil verlesen, wobei die Beschuldigten Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren erhielten.80 Einer Eigentümlichkeit kommt bei der Analyse besondere Bedeutung zu: dem schnellen Radikalisierungsprozess von Personen, die vorher kaum politisch in Erscheinung getreten waren. Wie konnte diese Radikalisierung so schnell und von den Sicherheitsbehörden weitgehend unbemerkt erfolgen? Welche Faktoren spielten bei der Entscheidung zur systematischen Gewaltanwendung eine Rolle? Gab es regional bedingte oder akteursspezifische Katalysatoreffekte? Die Untersuchung der „Gruppe Freital“ kann über den juristischen Rahmen hinaus dazu beitragen, die Grenze zwischen Hassgewaltstraftaten und Terrorismus zu präzisieren.81 Laut Anklageschrift und übereinstimmenden Zeugenaussagen formierten sich im Februar 2015 unter anderem sechs der acht Beschuldigten in der selbst ernannten „Bürgerwehr FTL 360“.82 Ein eigens dafür eingerichtetes Facebook-Profil gab Auskunft über deren Motivation: „In der letzten Zeit kam es immer mehr zu Übergriffen in FTL und auf der Linie 360. Das wollen wir nun unterbinden. Schließt euch an. Freital wehrt sich!“83 Zwei weitere Personen stießen im Juni 2015 bei Demonstrationen gegen eine geplante Asylbewerberunterkunft zur Gruppe hinzu. Hier und bei anschließenden Treffen in den Folgetagen soll der Entschluss gefallen sein, gegen die „verfehlte Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung und die Missstände durch die steigende Zahl von Asylbewerbern aktiv vorzugehen. Die Formation setzte sich zum Ziel, gewaltsam gegen Flüchtlinge und politische Gegner einzuschreiten. Einig waren sich die Aktivisten in ihrem „aggressiven Nationalismus“, „Fremdenhass“ und der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner Institutionen.84 Zwischen Juli und November 2015 beging die Gruppe mindestens fünf Sprengstoffanschläge, bevor die Polizei erste Mitglieder festnahm.

79 Gemeint ist eine Anklage unter anderem wegen Gründung, Mitgliedschaft, Unterstützung etc. einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB. 80 Das Urteil ist noch nicht bei allen Verurteilten rechtskräftig (Stand: August 2018). 81 Vgl. Backes, Hasskriminalität und Terrorismus, S. 325-349. 82 Im Folgenden vgl. Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016 sowie die Prozessbeobachtungen der Opferberatungsstelle RAA Sachsen  e. V., Der Prozess gegen die „Gruppe Freital“, erste Bilanz; dies., Der Prozess gegen die „Gruppe Freital“. Teil II. FTL steht für das Autokennzeichen von Freital, 360 ist die Buslinie, auf der zwei der Tatverdächtigen als Busfahrer eingesetzt waren. 83 Facebook-Profil der Gruppe „Bürgerwehr FTL/360“ vom 12.8.2016, zitiert nach: Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016, S. 40 f. 84 Vgl. ebd., S. 40.

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Tabelle 25: Rechts motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zur „Gruppe Freital“ Quelle: Anklageschrift des General­ bundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016.

Das OLG Dresden verwies auf die feste Struktur und das arbeitsteilige Vorgehen der „Gruppe Freital“.85 Demnach war Andreas T. der Organisator, der die Aufgaben verteilte. Ingo Z., der zweite Rädelsführer, fungierte als Sprengstoffexperte. Jochen  B. besorgte Informationen, kundschaftete Opfer und Anschlagsziele aus. Daniel  S. pflegte Kontakte zur „Freien Kameradschaft Dresden“, einer rechtsextremen Gruppierung, mit der die „Gruppe Freital“ mindestens zwei umfangreiche Gewaltaktionen plante und durchführte.86 Die anderen fünf Aktivisten waren Mittäter, die entweder in der Umgebung der Anschlagsziele etwaige Polizeipräsenz auskundschafteten, Fluchtautos fuhren oder anderweitige Dienste leisteten. Die Mitglieder der „Gruppe Freital“ waren zu den Tatzeiten im Sommer 2015 zwischen 18 und 37 Jahre alt. Treff- und Ausgangspunkt einer Reihe von Straftaten war eine örtliche Tankstelle, an der sich die Aktivisten absprachen. Das konspirative Vorgehen wird unter anderem daran deutlich, dass sich die Mitglieder in einem verschlüsselten Chat eines Instant-Messagingdienstes (Kakao-Talk) absprachen und dabei zwischen drei Personenkreisen mit entsprechenden Chatgruppen unterschieden: An der Kommunikation im „Schwarzen Chat“ des harten Kerns der Gruppierung nahmen zuletzt 16 Personen teil, wobei verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. So benutzten die Teilnehmer Codewörter: Aus illegalen Böllern wurde „Obst“, aus Buttersäure „BS“, und die Aktivisten erhielten ebenso Codenamen. Die vorsorgliche Entfernung von SIM-Karten aus Mobilfunkgeräten während der nächtlichen Anschläge sowie einheitlich schwarze Kleidung sprechen darüber hinaus für ein hohes Maß an strategischer Planung. Ziel der „Gruppe Freital“ war es, durch ihre Handlungen in der Region in und um Freital ein Klima der Angst zu erzeugen, in dem sich Asylbewerber, Asylunterstützer und ausgewählte Lokalpolitiker wie Michael Richter (Die Linke) nicht mehr sicher fühlen und Asylbewerber zum Verlassen der Stadt und Region gedrängt werden sollten.87

Tatzeit

Anzahl an Tatverdächtigen

Handlungsmuster

Thema/Delikt

27.7.2015

5

geplant

Konfrontation „gegen Links“

21.-22.8.2015

mindestens 30

geplant

Konfrontation gegen Polizei

19./20.9.2015

2

geplant

Hassgewalt/fremdenfeindlich

20.9.2015

5

geplant

Konfrontation „gegen Links“

18.10.2015

25

geplant

Konfrontation „gegen Links“

1.11.2015

7

geplant

Hassgewalt/fremdenfeindlich

85 Im Folgenden vgl. ebd., S. 50-74. 86 Gemeint ist zum einen das gemeinsame Agieren bei den Demonstrationen und Ausschreitungen am 21. und 22. August 2015 im ostsächsischen Heidenau, bei denen eine Zufahrtsstraße für eine Asylunterkunft versperrt wurde und später Polizisten und linke Demonstranten massiv angegriffen wurden. Das zweite arbeitsteilig vorgenommene Gewaltdelikt ist der schwere Landfriedensbruch auf ein alternatives Wohnprojekt am 18./19. Oktober 2015 in Dresden, bei dem Sprengstoff, Buttersäure und andere Hilfsmittel zum Einsatz kamen. 87 Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016, S. 10.

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Die Strategie der Gruppe setzte auf Gewalt. Nicht nur über deren prinzipielle Legiti­ mität als Mittel, sondern auch über die Anwendung schwerer Gewaltstraftaten wie Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Autos oder schwere Landfriedensbrüche wie in Heidenau beim Einzug von Asylbewerbern in deren Unterkunft bestand Konsens unter den Mitgliedern. Die Serie von schweren Gewaltdelikten im Schutz der Dunkelheit gegen gesellschaftlich schwache Gruppen, meist verbunden mit hohem planerischen Aufwand und dem Einsatz von Sprengstoff, entspricht dem Typus vigilantistischer Gewalt (Gewalt, die sich nicht gegen den Staat, sondern gegen missliebige gesellschaftliche Gruppen wendet). Die Gruppierung sah sich als Wahrer der normativen Ordnung der Gesellschaft.88 Das OLG Dresden wertete deren Vorgehen auch wegen der hohen Gewaltintensitäten als Rechtsterrorismus.89 Nachgestellte Experimente des BKA ergaben, dass die Sprengwirkung der speziell präparierten „Polenböller“ („Super Cobra 6 und 12“ und „La Bomba“) eine 130mal stärkere Sprengkraft hatten als in Deutschland käufliche Feuerwerks-Sprengkörper.90 Mit Blick auf die Opferwahl lässt sich bei der „Gruppe Freital“ von einer Mischung aus rechts motivierter Hassgewalt und Konfrontationsgewalt gegen den politischen Gegner sprechen (siehe Tab. 25). Ein Gruppenmitglied verwies auf eine Reihe von Faktoren, die zu der rasanten Radikalisierung der Aktivisten beitrugen: Demonstrationen zusammen mit zahlreichen nicht-extremistischen Bürgern (wechselseitige Bestärkung in den politischen Zielen), erste Scharmützel mit politischen Gegnern und der Polizei, gemeinschaftliche Gewalterfahrungen wie bei den Ausschreitungen im August 2015 in Heidenau, eine starke Gruppendynamik sowie eine durch verschiedene Akteure angeheizte asylfeindliche Stimmung in der Gruppe selbst sowie in Teilen der Bevölkerung.91 Mit Blick auf die schweren Gewalttaten der „Gruppe Freital“ sind die kaum vorhandenen polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tätern auffällig, da bei der Mehrzahl der Mitglieder bis zum Beginn der Gewalthandlungen keine einschlägigen Straftaten vorlagen.92 Mit Andreas T. und Ingo Z. sind nur bei zwei Personen länger zurückreichende Kontakte ins rechtsextreme Lager erkennbar. Z. stand bereits im Mittelpunkt von Ermittlungen zur rechtsextremen Hooligangruppierung „Faust des Ostens“ im Umfeld des Vereins Dynamo Dresden. T. war vor seinem Zuzug nach Freital in der rechtsextremen Szene in Hamburg aktiv. Lediglich bei Daniel S. lagen vor den Gruppenaktivitäten allgemeinkriminelle Tendenzen vor. Rätsel gibt ebenso die berufliche Situation der acht Täter auf, da diese kaum Anlass für die Annahme eines 88 Vgl. Sprinzak, Right-wing terrorism, S. 17–43. 89 Trotz einiger inhaltlicher Unschärfen (Überlappungen zum ethnisch-nationalistischen Separatismus und zum religiösen motivierten Terrorismus) ist Peter Waldmanns Terrorismus-Definition einschlägig: „Zum ersten handelt es sich um Bewegungen, die keine grundlegende strukturelle Veränderung anstreben, sondern die Verteidigung des Status quo auf ihre Fahnen geschrieben haben. Dies gilt mit Einschränkung sogar für Neonazis und Neofaschisten, die ja keine Umwälzung ‚nach vorne‘, sondern die Rückkehr zu vermeintlich solideren Verhältnissen und besseren Strukturen wie dem Führerprinzip, der Abschaffung der Parteien und vor allem die Ausweisung der Migranten einfordern. […] Nur ausnahmsweise und in einer zweiten Sequenz, wenn die Regierung gemeinsame Sache mit den ‚Feinden‘ des Volkes macht oder gar in deren Hände gefallen zu sein scheint, nur dann glauben sich Rechtsradikale legitimiert, mit Gewalt gegen sie vorzugehen. Im Übrigen richtet sich ihr Hass und ihre Abneigung hauptsächlich gegen Untergruppen der Bevölkerung, in denen sie eine akute Gefahr für das Gemeinwesen sehen und die sie für dessen angeblichen Niedergang verantwortlich machen: gegen Juden, Kommunisten, Schwarze, Araber, ‚Zigeuner‘, ausländische Arbeiter, Homosexuelle, Prostituierte etc.“, zitiert nach: Waldmann, Terrorismus, S. 128. Zu Stärken und Schwächen des Vigilantismus-Ansatzes vgl. auch Quent, Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus, S. 130-163 sowie Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 65-68. 90 Vgl. Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016, S. 9. 91 Vgl. Interview der Autoren mit einem Mitglied der „Gruppe Freital“ am 2.2.18 sowie richterliche Beschuldigtenvernehmung von 6.11.2015, vgl. Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016, S. 71. 92 Im Folgenden vgl. ebd., S. 40–42.

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erhöhten Gefährdungspotenzials boten. In der Mehrzahl standen die Aktivisten in gesicherten beruflichen Verhältnissen, etwa als Busfahrer (2), Altenpfleger, Fachkraft für Lagerlogistik, Gleisbauer (in Ausbildung), Paketzusteller sowie als Selbstständiger im Veranstaltungsbereich. Lediglich eine Person war arbeitslos. Anscheinend waren bei der „Gruppe Freital“ ein bis zwei Personen durch Redner­ talente und Charisma in der Lage, andere Mitglieder von schweren Gewaltstraftaten zu überzeugen. Nachdem der erste Anschlag der „Gruppe Freital“ auf das Fahrzeug des Linken-Abgeordneten Richter noch wenig Risiko (für Leib und Leben), aber bereits den Einsatz von Sprengstoff beinhaltete, war die erste Hemmschwelle für die meisten Aktivisten überschritten. Fehlende polizeiliche und juristische Konsequenzen in der Anfangsphase der Gruppenaktivitäten vermittelten allem Anschein nach den Eindruck, man könne weitere Straftaten begehen, ohne dafür belangt zu werden. Erklärungsversuche etwa über den Einsatz von Buttersäure und Sprengstoff gegen Asylbewerber und politisch unliebsame Personen gleichen einer so wahllosen wie willkürlichen Funktionszuschreibung. Ein artikulationsfähiger Zeit- und Aktionsplan der Formation fehlte.

3.3.5 Freie Kameradschaft Dresden Die im Juli 2015 gegründete „Freie Kameradschaft Dresden“, deren Aktionsradius sich teilweise mit dem der „Gruppe Freital“ deckte (Region in und um Dresden), entstammte dem neonationalsozialistischen Spektrum der Landeshauptstadt.93 Freundschaftliche Verbindungen und ähnliche Ziele verbanden die Vereinigungen FKD und „Gruppe Freital“ im Großraum Dresden. Das Ziel der FKD bestand darin, im Rahmen von Demonstrationen und mittels gewalttätiger Aktionen gegen Andersdenkende (die Flüchtlingspolitik unterstützende Personen), politische Gegner, die Polizei und Flüchtlinge vorzugehen. In Sozialen Medien trat die FKD als Stimmungsmacher gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung auf.94 Die Verhaftung erster Gruppenmitglieder sorgte für interne Streitigkeiten, aufgrund derer sich die Formation Anfang 2016 auflöste. Dennoch kam es anschließend zu einer Reihe von Straf- und Gewalttaten durch ehemalige FKD-Aktivisten. Zum harten Kern zählten elf Männer und zwei Frauen zwischen 22 und 30 Jahren.95 Über einen FKD-Verteiler im Internet und ein FKD-Infotelefon sowie eine geschlossene Whats-App-Gruppe informierte der Rädelsführer Nils W. die Aktivisten über geplante Aktionen. Codewörter sollten illegale Aktionen verschleiern, insbesondere die schweren Straftaten in Kooperation mit der „Gruppe Freital“. Zahlreiche Mitglieder waren zuvor bereits als „Freie Kräfte“ in der Region Dresden aktiv. Es bestanden mitunter enge Kontakte zur JN, zum ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten René Despang, zur Partei „Der Dritte Weg“ sowie zu anderen asylfeindlichen Initiativen in der Region. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 nahm die FKD häufig geschlossen an PEGIDA-Demonstrationen in Dresden teil. Eine Sportbar diente als Treffpunkt. Fast die Hälfte der Aktivsten fiel bereits vor ihrer FKD-Mitgliedschaft durch politisch motivierte Delikte auf. Einige hatten auch einen allgemeinkriminellen und/oder Drogen-Vorlauf.

93 Im Folgenden vgl. Urteil des Landgerichts Dresden vom 28.10.2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 21–25. 94 Vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Erkenntnismitteilung nach § 12 SächsVSG, Aktivitäten von Rechtsextremisten im Raum Dresden, Az. 21-293-S-440101-1-81/16, vom 9.7.2016. 95 Im Folgenden vgl. Urteil des Landgerichts Dresden vom 28.10.2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 21–23.

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Eines der wichtigsten Mobilisierungsthemen der FKD waren die Jahrestage der Zerstörung Dresdens am Ende des Zweiten Weltkriegs, welche die rechtsextreme Szene für geschichtsrevisionistische Propaganda und jährliche Szenetreffen nutzte. Aus diesem Anlass organisierten die späteren FKD-Mitglieder als „Freie Nationalisten“ oder Mitglieder der JN Gedenkmärsche, Kranzniederlegungen und Zeitzeugengespräche („Aktionsbündnis gegen das Vergessen“).96 Seit den Jahren 2011/12 fiel die neonationalsozialistische Szene durch lose Kampagnenformen wie die „Volkstod“-Kampagne auf. Diese ließ sich wenige Jahre später mühelos in die Anti-Asyl-Protestpraxis überführen: „Das muss doch langsam auch den Letzten wach rütteln, es wird Zeit s­ ich zur Wehr zu setzen. Dresdner zeigt Gesicht und Courage gegen Ausländer­ kriminalität auf den Straßen und den von unserer Verräterregierung vorsätzlich provozierten Volkstod!“97 Neben vermehrt fremdenfeindlichen Straf- und Gewalttaten in den Jahren 2015/16 wird zugleich die gegen den politischen Gegner und die Polizei gerichtete Gewaltstrategie der FKD deutlich (siehe Tab. 26).

Tatzeit

Anzahl an Tatverdächtigen

Handlungsmuster

Thema/Delikt

21.-22.8.2015

mindestens 30

geplant

Konfrontation gegen Polizei

23.8.2015

25-30

geplant

Hassgewalt/fremdenfeindlich

15.10.2015

mindestens 5

geplant

Hassgewalt/fremdenfeindlich

18.10.2015

25

geplant

Konfrontation „gegen Links“

11.1.2016

mindestens 200

geplant

Konfrontation „gegen Links“

20.8.2016

mindestens 4

geplant

Hassgewalt/fremdenfeindlich

Tabelle 26: Politisch motivierte Gewaltdelikte mit Gruppenbezug zur „Freien Kameradschaft Dresden“ Quelle: Urteil des Landgerichts Dresden vom 28. Oktober 2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 25–48.

Herausragende Beispiele sind die mehrere Tage andauernden Ausschreitungen gegen die Polizei im ostsächsischen Heidenau (August 2015) sowie der Überfall einer über 200 Personen starken Gruppe von Rechtsextremisten und Hooligans auf einen ganzen Straßenzug des linken Szeneviertels Connewitz in Leipzig (Januar 2016).98 An beiden Aktionen waren Mitglieder der FKD (und weiterer Gruppierungen wie der „Gruppe Freital“) beteiligt. Die gut vernetzten Neonationalsozialisten wie auch die Aktivisten der FKD trugen maßgeblich zur Mobilisierung in der Szene bei.

96 Vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Erkenntnismitteilung nach § 12 SächsVSG, Aktivitäten von Rechtsextremisten im Raum Dresden, Az. 21-293-S-440101-1-81/16, vom 30.5.2016. 97 Vgl. Facebook-Eintrag von „Freie Kameradschaft Dresden“ am 17.9.2015, zitiert nach: Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Erkenntnismitteilung nach § 12 SächsVSG, Aktivitäten von Rechtsextremisten im Raum Dresden, Az. 21-293-S-440101-1-81/16, vom 9.7.2016 (Fehler im Original). 98 Vgl. Abschnitt 4.2.

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3.4 Opfer und Ziele rechter Gewalt 3.4.1 Hassgewalt

Tabelle 27: Hassgewaltstraftaten in Sachsen, 2011–2016 Quelle: SMI, PMK-Fallzahlen 2011 bis 2016.

Rechts motivierte Gewalt in Deutschland besitzt eine außerordentlich hohe gesellschaftliche Sprengkraft.1 Zwei Faktoren erklären dies vor allem: Zum einen Deutschlands NS-Vergangenheit, zum anderen die Eigenart von Hassgewalttaten. Auf der Grundlage einer Idee der Ungleichwertigkeit schreiben rechts motivierte Hassgewaltstraftäter ihren Opfern negative Gruppenmerkmale zu und werten sie auf diese Weise ab. Rechtsextremisten begründen damit die Einschränkung oder Aberkennung bestimmter Rechte der vermeintlich minderwertigen Gruppe und gewinnen so eine Legitimitätsgrundlage, um gewalttätig gegen Mitglieder der entsprechenden Minderheiten vorzugehen und deren Angehörige einzuschüchtern oder zu vertreiben. Das Ziel der Rückkehr zu einer scheinbar natürlichen Ordnung rechtfertigt die Gewalt aus Tätersicht. 2 Gewalthandlungen gegen Personen allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Kategorie haben eine hohe symbolische Bedeutung. Ziel des gewalttätigen Handelns ist nicht ausschließlich die Verletzung einzelner Personen, sondern die Abwertung der gesamten sozialen Gruppe, die das Opfer aus Täte­r sicht repräsentiert. Angriffe auf Menschen oder Menschengruppen aufgrund ihrer sozialen, religiösen bzw. ethnischen Herkunft oder sexuellen Orientierung sind nicht nur illegale strafbare Handlungen. Die entscheidende Dimension ist der Versuch der Gemeinschaftsschädigung, der der im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenwürde widerspricht. Mit dem Anstieg der Asylbewerberzahlen in Deutschland ab 2013/14 ging ein Anwachsen der Hasskriminalität einher (siehe Tab. 27). Wie bereits zu Beginn der 1990er Jahre rückten nun ausländerfeindliche Gewaltexzesse in den Mittelpunkt öffentlicher Auseinandersetzungen. Insbesondere im östlichen Deutschland war in den Jahren 2015 und 2016 ein im Verhältnis zur Bevölkerung steiler Anstieg rechter Gewalt zu erkennen.

Jahr

Anzahl der Hassgewaltdelikte

2011

21

2012

23

2013

39

2014

64

2015

118

2016

103

1 Im Folgenden vgl. Schneider, Hass-Gewalt-Delinquenz, S. 43-82. 2 Vgl. Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 67.

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Tabelle 28: Hassgewalt nach Landkreisen, 2011–2016 Quelle: LKA Sachsen, eigene Darstellung.

Zwischen 2011 und 2013 lagen die Fallzahlen der Hassgewaltstraftaten in Sachsen zwischen 21 und 39. Einen Tiefpunkt erreichte dieser Wert in den Jahren 2011 und 2012. Von da an stiegen die Zahlen jährlich und erreichten mit 118 Gewaltdelikten ihren Höchststand im Jahr 2015. Im Folgejahr kam es zu einer leicht rückläufigen Entwicklung (103). Mit der „Flüchtlingskrise“ 2015, der mitunter emotional aufgeheizten Diskussion über den richtigen Umgang mit Flüchtlingen und der zunehmenden Anzahl von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften stieg die Zahl der fremdenfeindlichen Gewalttaten, die zwischen 90 und 100 Prozent aller rechts motivierten Hassgewaltstraftaten ausmachten. Die Landeshauptstadt Dresden weist mit 105 Fällen aller Hassgewaltstraftaten zwischen 2011 und 2016 den größten Anteil aller Landkreise und kreisfreien Städte auf (in absoluten Zahlen). Es folgen der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge mit 48 Fällen und der Landkreis Bautzen mit 30 Fällen (siehe Tab. 28).

Landkreis/Kreisfreie Städte

Anzahl Hassgewalttaten

Bautzen

30

Chemnitz

26

Dresden

105

Erzgebirge

19

Görlitz

8

Leipzig

26

Landkreis Leipzig

24

Meißen

11

Mittelsachsen

22

Nordsachsen

17

Sächsische Schweiz/Osterzgebirge

48

Vogtland

5

Zwickau

27

Gesamt

368

Folgende Deliktformen traten am häufigsten auf: Körperverletzung (426), gefährliche Körperverletzung (164), Brandstiftung (47), Landfriedensbruch (20) und schwere Brandstiftung (19). Die hohe Zahl der Erst- und Einmaltäter in den Jahren 2014 bis 2016 und der große Anteil an spontanen Tatbegehungen deutet auf folgenden Zusammenhang hin: Es waren nicht allein Teile der organisierten rechtsextremen Szene, die strategisch (Agitation gegen Asylbewerber) und teilweise gewalttätig gegen Asylbewerber und Flüchtlinge vorgingen. Vielmehr offenbaren die untersuchten Taten die hohe Zahl von wenig organisierten Tätern, die aufgrund von veränderten Gelegenheitsstrukturen (Flüchtlingsunterkünfte zum Teil in direkter Nachbarschaft), der Tat vorausgehenden Radikalisierungsprozessen im Internet sowie im Zusammenhang lokaler Anti-Asyl-Proteste mit extremistischen Bezügen rechts motivierte Hasstaten begingen. Gleichwohl kam es parallel zu schweren Straftaten mit einem zum Teil erheblichen planerischen Vorlauf, die mitunter allerdings vom gleichen Tätertyp begangen wurden (wenig organisiert, keine polizeilichen Erkenntnisse). Ein typisches Beispiel:

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„Am 6.12.2015 gegen 22.45 Uhr fuhr der Geschädigte John T.3 mit seinem Fahrrad […] in […] Frankenberg. In Höhe des Hausgrundstückes Nr. 53 wurde er von dem unangeleinten Hund des Angeklagten angebellt, woraufhin der Geschädigte den Angeklagten bat, den Hund anzuleinen. Daraufhin rief der Angeklagte dem Geschädigten zu ‚Scheiß Neger‘, um diesem gegenüber seine Missachtung auszudrücken. Anschließend schlug der Angeklagte den Geschädigten mit seiner Hundeleine ins Gesicht, wodurch dieser mit dem Metallhaken am Ende der Leine an der Stirn getroffen wurde und zu Boden fiel. Als der Geschädigte am Boden lag, trat und schlug der Angeklagte mit den Fäusten auf diesen ein, bis eine bisher unbekannt gebliebene weibliche Person den Angeklagten aufforderte, aufzuhören, was dieser tat.“4 Oft kannten Täter und Opfer einander: „Ab dem Betreten des Lokales fielen die Angeklagten mit rassistischen Hetztiraden auf und skandierten wiederholt: ‚Von Chemnitz nach Auschwitz bauen wir euch einen Zug.‘ Hierbei kam es ihnen darauf an, den anwesenden ausländischen Mitbürgern zu zeigen, dass sie diese nicht bzw. missachteten. […] Als der Angeklagte Fleischer von der Zeugin Bulgaridis kein Bier mehr bekam, sagte dieser zu ihr: ‚Hast du überhaupt eine Arbeitserlaubnis, ich will die sehen, ich bezahle Steuern für dich‘ und betitelte sie mehrfach als ‚Fotze‘. […] Als ihr B. Anato zur Hilfe kam, richtete er [der Angeklagte] seine Wut gegen diesen und spuckte ihm aus ca. ½ m Entfernung Schleim in das Gesicht […]. Als andere Personen kamen, um zu schlichten, eskalierte das Geschehen, wobei zwei der unbekannt gebliebenen Gesinnungsgenossen der Angeklagten diese abschirmten. […] Die Angeklagten gingen, einer mit der Faust, auf den Hannes B. los und schlugen diesen. Tommy Z. wollte Hannes B. helfen, indem er sich zwischen Hannes B. und dem Angeklagten F. stellte. […] Der Angeklagte F. schlug Tommy Z. mit der Faust gegen die linke Schläfe, sodass dieser seitlich auf einen Tisch und seine Brille auf einen Stuhl fiel. Auf den hinzukommenden Wolfgang A. wirkte die Gruppe ein und drängte ihn in den hinteren Teil des Lokales ab, wo sie abwechselnd auf ihn einschlugen und eintraten. Dabei ging Wolfgang A. mehrfach zu Boden. Er verlor Blut. Der Angeklagte F. löste sich aus der Gruppe und versuchte, Tommy Z. aus dem Lokal zu zerren, um ihn dort zu schlagen. Der Angeklagte F. sprang mit nach vorn ausgestreckten Beinen nach Wolfgang A. und traf diesen.“5

3 Alle Namen wurden vollständig geändert. 4 Amtsgericht Döbeln, Urteil vom 17.5.2017, Az. 3 Ds 750 Js 13315/16, S. 2 f. 5 Amtsgericht Chemnitz, Urteil vom 28.10.2016, Az. 18 Ds 250 Js 4173/15, S. 4.

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Insbesondere Anschläge auf Asylbewerberheime verübten die Täter in der Regel bei Nacht, nicht selten mit planerischem Vorlauf, aber auch aus „Alkohollaunen“ heraus: „Die [beiden] Angeklagten entschlossen sich zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, das Asylbewerberheim […], 01844 Neustadt i. Sa. in Brand zu setzen, wobei ihr Tatentschluss aus einer dumpfen Ausländer­ feindlichkeit entsprang. In Umsetzung des Tatplanes suchten die Angeklagten am 10.7.2012 gegen 1.30 das Asylbewerberheim, in dem sich zu dieser Zeit neben dem Wachmann zehn Bewohner befanden, auf und legten im bewussten und gewollten Zusammenwirken an einem direkt neben der Nottreppe befindlichen angekippten Flurfenster ein Feuer, in dem sie von außen Zweige in das angekippte Flurfenster steckten, diese mit Grillkohleanzünder übergossen und sodann anzündeten. Das Feuer griff, wie von den Angeklagten beabsichtigt, auf den zuvor mit Grillkohleanzünder versehenen Fensterrahmen über, konnte jedoch nach Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen Wachmann gelöscht werden.“6 Die Opferberatungsstelle RAA Sachsen e. V. erklärt die Verschiebung von der Konfronta­tions­gewalt zur Hassgewalt unter anderem mit einer Kampagne der NPD in den Jahren 2012 und 2013. Die Partei habe ihre Anti-Asyl-Agitationen in diesen Jahren verstärkt und diese mit dem Themenfeld „Kampf gegen die Islamisierung“ zusammengeführt.7 Die ersten großangelegten Anti-Asyl-Demonstrationen 2013 im erzgebirgischen Schneeberg erlangten aufgrund ihres hohen Mobilisierungserfolges überregionale Bedeutung. Sie waren nach Einschätzung der RAA Vorläufer der asylkritischen- und asylfeindlichen Demonstrations­welle der Jahre 2014 bis 2016 und hätten somit auch die Entstehung von PEGIDA und LEGIDA beeinflusst. Vor diesem Hintergrund habe die Fremdenfeindlichkeit in Sachsen rasch zugenommen. Die Opferberatungsstelle unterstreicht den Umschwung hin zur Hassgewalt in den Jahren 2013/14 in Sachsen und in anderen Bundesländern. Zwei Drittel aller Beratungsfälle im Jahr 2015 seien aufgrund rassistisch motivierter Taten zustande gekommen. Ausdruck einer gesunkenen Hemmschwelle zur Ausübung rechts motivierter (Hass-)Gewalt sei die Zunahme von Übergriffen am Tag und in der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen diese Aussagen zum Teil: Zwischen 6 und 18 Uhr kam es zu 25 Prozent (39 Fälle) der Gewalttaten, wobei sich die Fälle gleichmäßig auf Hassgewalt und Konfrontationsgewalt verteilten. Knapp 75 Prozent (116 Fälle) der Taten wurden zwischen 18 und 6 Uhr verübt. Somit kam es mehrheitlich zu Hassgewaltdelikten im Schutz der Dunkelheit. Darüber hinaus konstatiert die Opferberatungsstelle vermehrte Angriffe im privaten Wohnumfeld, die mit der Zunahme der fremdenfeindlichen Hassgewalt, aber auch mit Angriffen auf Journalisten und politischen Entscheidungsträgern einhergegangen sei. Die Analyse der Täter-Opfer-Konstellationen sowie der Interaktionsprozesse fördert Erkenntnisse zu den Umständen und relevanten Faktoren der Opferwerdung (siehe Tab. 29) zutage. Etwa drei Viertel (72 Prozent) der Opfer rechts motivierter Hassgewalt sind männlich. Etwa jedes zehnte Opfer ist weiblich. In den restlichen Fällen handelt es sich entweder um gemischtgeschlechtliche Opfergruppen (17 Prozent) oder das Geschlecht des Opfers ist unbekannt (drei Prozent).

6 Amtsgericht Pirna, Urteil vom 3.7.2013, Az. 24 Ls 217 Js 42839/12 jug, S. 3. 7 Vgl. Interview der Autoren mit Andrea Hübler (RAA Sachsen e. V.) am 16.8.2017.

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Ja

Nein

Opfer Provokation

1 % (1)

81 % (62)

Opfer Gegenwehr

16 % (12)

84 % (65)

Opfer persönlich bekannt

16 % (12)

84 % (65)

Anwesenheit Dritter

82 % (63)

8 % (6)

Tabelle 29: Opfermerkmale Hassgewalt, n=77 Quelle: Projekt-Datenbank.

unklare Interaktion: 18 % (14)

unbekannt: 10 % (8)

Bemerkenswert ist die große Zahl von Fällen, bei denen Dritte anwesend waren. In über 80 Prozent der Fälle hielt deren Anwesenheit die Täter nicht von der Gewaltausübung ab. Dies könnte einerseits auf eine gesunkene Hemmschwelle bei der Ausübung von Gewalt hindeuten, da die Anwesenheit Dritter häufig hemmend wirkt. Andererseits könnten rechts motivierte Gewalttäter auch – verstärkt durch das asylfeindliche Klima – von der Legitimität ihrer Handlungen und einer daraus resultierenden Straffreiheit ihrer illegalen Tat ausgehen. Der ermittelte Tatvorlauf der Hassgewaltstraftaten verdeutlicht, dass es sich keineswegs ausschließlich um spontane Tatbegehungen handelte. 21 von 77 Taten hatten entweder einen absichtlichen oder einen planhaften Charakter (Vorlaufzeit von mindestens zwei Tagen). Die Tatbegehungsmuster der „Gruppe Freital“ und der „Freien Kameradschaft Dresden“ bestätigen diesen Befund. Dennoch hatte das Gros der rechts motivierten Gewalttaten spontanen Charakter und richtete sich gegen unbekannte Personen. Der Anteil der vollendeten (nicht nur versuchten) Gewalttaten liegt bei der Hassgewalt höher (68 von 77 Fällen) als bei den Konfrontationsdelikten (54 von 78 Fällen). Ein Opfer rechter Hassgewalt bestätigte aufgrund persönlicher Erfahrungen und mit Blick auf einen Fall aus dem Bekanntenkreis, dass es vermehrt zu rechten Gewalttaten in (oder in direkter Nähe zu) privaten Räumlichkeiten gekommen sei.8 Für die Opfer sei dies, unabhängig von der Gewaltintensität, die am schwersten zu verarbeitende Gewaltdimension. Wenn sich eine geschädigte Person in den eigenen privaten Räumen nicht mehr sicher fühlen könne, gelte dies für den öffentlichen Raum umso mehr. Die Folge sei ein lange anhaltendes Gefühl der Ohnmacht, das den Bewältigungsprozess erheblich erschwere. M. hat einen Migrationshintergrund und arbeitet für eine wohltätige Organisation im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Im Jahr 2015 fand sie einen anonym verfassten und an sie adressierten Drohbrief im Postkasten ihres Arbeitgebers: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln. Dich auch!!!!!!!!!!!!!!!!!“9 Ähnliche Schreiben seien zeitgleich bei anderen politisch engagierten Personen in der Region eingegangen. Dieses Beispiel zeigt, wie Personen mit Migrationshintergrund oder (ehrenamtlich) Engagierte in der Flüchtlingspolitik und deren Familien besonders in den Jahren 2014 bis 2016 mitunter bedroht wurden. Während der immer emotionaler und teilweise hasserfüllt geführten Diskussion über den Umgang mit Flüchtlingen sank offenbar auch die Hemmschwelle zu rechts motivierten (Hass-)Gewaltdelikten und deren Androhung.10 Beißende asylkritische Agitation

8 Vgl. Interview der Autoren mit Tanja M. am 24.1.2018. 9 Unbekannter Autor. Brief liegt den Autoren vor. 10 Vgl. Interview der Autoren mit Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen e. V. am 6.7.2017.

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auf Veranstaltungen von PEGIDA in Dresden, LEGIDA in Leipzig oder im Rahmen der zahlreichen Anti-Asyl-Proteste und „Nein-zum-Heim“-Kampagnen haben dazu aller Wahrscheinlichkeit nach einen Beitrag geleistet. Mehrere rechts motivierte Gewalttäter gaben an, die regelmäßigen Zusammenkünfte auf Anti-Asyl-Demonstrationen mit Menschen aus dem nicht-extremistischen Spektrum hätten sie in dem Glauben bestärkt, über die Beteiligung an Protesten hinaus aktiv werden zu „müssen“.11 Dies sei unerlässlich erschienen, um etwas gegen die Folgen der „fehlgeleiteten Flüchtlingspolitik“ zu unternehmen. Die Argumentationskette verdeutlicht, wie hoch der Symbolgehalt der Angriffe auf Flüchtlinge ist. Aus Tätersicht sind die Opfer innerhalb der betroffenen sozialen Gruppe beliebig austauschbar, um entweder eine (Droh-)Botschaft an die Opfergruppe zu senden oder gar ein Fanal zu setzen. Für die Opfer ist die Gewalterfahrung prägend und zeitigt nicht selten Spätfolgen. Grund für den Angriff sind (in der Regel) nicht beeinflussbare äußerliche Erscheinungsmerkmale, die das Opfer als potenzielles Angriffsobjekt auch in der Zukunft ausweisen. In den Jahren 2011 und 2016 war dies kein Randphänomen: 72 aller 77 untersuchten Hassgewaltstraftaten hatten einen fremdenfeindlichen Hintergrund. Hinzu kamen Gewalttaten aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbildes (2), politischer Einstellungen (2) oder der Religionszugehörigkeit (1). Eine Mutter dreier Kinder schildert, welche psychischen Langzeitfolgen eine von ihr erfahrene Hassgewalttat inmitten der Öffentlichkeit und mit anwesenden, passiven Dritten hatte. Sie wurde im Beisein ihrer drei Kinder und einer weiteren Frau von einem betrunkenen, rechts motivierten Mann angegriffen, weil sie ein Kopftuch trug: „Meine Kinder sind 2004, 2007 und 2009 geboren. Sie waren damals 8, 5 und 3 Jahre alt. Er hat, als er auf uns zukam, gesagt, ‚Scheiß Ausländer‘. Er hat das im aufgeregten Zustand gesagt, er hat geschrien. […] Bis zum heutigen Tag warnt mich meine Tochter, dass wir nicht dorthin gehen, weil sie Angst hat. Das ist die älteste Tochter, aber alle drei Mädchen erinnern sich an den Vorfall. Ich habe immer noch Angst und denke mir, was er mit uns macht, wenn er uns nochmals […] trifft. Ein Jahr lang hat er bei uns in der Nähe gewohnt und sich ganz normal verhalten, warum er an diesem Tag so war, weiß ich nicht.“12 Bei nahezu allen untersuchten Hassgewalttaten verhielten sich die Opfer weder provozierend noch aggressiv (1 von 77). Haas und Lobermeier weisen auf die sozialen Tatfolgen hin, die zum Teil aus den psychischen Auswirkungen gewalttätiger Übergriffe resultieren: Kontaktabbruch, Kommunikationsprobleme, Wohnortwechsel, Isolation, Vereinsamung sowie ein mitunter krankhaftes Misstrauen gegenüber anderen Menschen, auch gegenüber Personen des direkten sozialen Umfeldes. 13 Darüber hinaus kommt es häufig zu einer sozialen Desintegration, da Freunde und Angehörige mitunter noch lange nach dem Vorfall glauben, dem Opfer ein Übermaß an Rücksicht entgegenbringen zu müssen und letztlich den Kontakt meiden. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen das soziale Umfeld nach einer gewissen „Schonfrist“ mit Unverständnis oder gar Ablehnung reagierte. Beide Verhaltensmuster können zur sozialen Desintegration des Opfers und somit zu einer sekundären Viktimisierung führen.14

11 Dies ist ein Befund, der bereits aus vorliegenden Studien zu fremdenfeindlich motivierter Gewalt in den 1990ern und Anfang der 2000er Jahre vorliegt. Vgl. Wahl, Skinheads; Willems, Fremdenfeindliche Gewalt; Eckert, Fremdenfeindliche Gewalt. Vgl. Interviews der Autoren mit Nils W. am 13.12.2017 und Tom D. am 2.2.2018. 12 Amtsgericht Leipzig, Az. 226 Ds 607 27180/12, Protokoll der Hauptverhandlung, S. 7. 13 Siehe auch zum Folgenden Haas/Lobermeier, Bürgerschaftliches Engagement. 14 Vgl. Böttger/Lobermeier/Plachta, Opfer, S. 102 f.

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3.4.2 Konfrontationsgewalt Konfrontationsgewalt unterscheidet sich von der Hassgewalt meist in Tat­ausführung und Deliktspezifik.15 Der Gruppentäteranteil etwa ist deutlich höher als bei Hassgewaltstraftaten. Das häufig aus dem Demonstrationsgeschehen heraus verübte Gewalthandeln gegen die Polizei und den (vermeintlichen) politischen Gegner setzt in der Regel Vorbereitungshandlungen voraus wie das Auskundschaften von Treffpunkten oder die „passive Bewaffnung“, mit der eine generelle Gewaltbereitschaft signalisiert wird. Die Rekonstruktion der Entstehung und Entwicklung der Konfrontationsgewalt gegen den politischen Gegner muss das Wechselverhältnis der beteiligten Akteursgruppen in den Blick nehmen. Folgender Zusammenhang ist näher untersucht worden: Kommt es zu Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien oder zu größeren (überregional wahrgenommenen) asylkritischen und fremdenfeindlichen Protesten wie bei PEGIDA oder LEGIDA, löst dies verstärkte Medienberichterstattung aus, woraufhin gesellschaftliche Gegenmobilisierung zunimmt, „an deren Rändern linksextremistische Konfrontationsgewalt ansteigt. Die linksextremistische Konfrontationsgewalt ihrerseits stimuliert rechtsextremistische Konfrontationsgewalt (nicht aber andere Formen rechter/fremdenfeindlicher Gewalt).“16 Die Gewalt gegen Polizeibeamte steht mitunter im unmittelbaren Zusammenhang mit der sich verstärkenden Gewaltspirale „Links–Rechts“ und „Rechts–Links“: „Eine 300–400 Personen starke Gruppierung des linken Spektrums versuchte organisiert und mit Gewalt auf die Strecke der nicht verbotenen Versammlung ‚Pegida‘ zu gelangen, um diese zu blockieren. Um dies zu verhindern, wurden Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei (BPZ 11) eingesetzt. Aus der linken Gruppierung heraus griffen Personen den Szeneladen ‚Larvik‘ mit Flaschen und Steinen an, beschädigten Zaunsfelder und einen abgeparkten PKW auf dem Parkplatz Ferdinandplatz, welchen sie als ‚Steighilfe‘ nutzten, griffen die einschreitenden Polizeibeamten – zum Teil mit mitgeführten Knüppelfahnen – tätlich an und beleidigten diese. Während der Tathandlungen hatten sich Personen der Gruppierung das Gesicht mittels Tüchern/Schals vermummt.“17 Der folgende Fall ist beispielhaft für Konfrontationsgewalt „Rechts–Links“: „Die Gruppe um Heiko B. gehörte dem politisch linken Spektrum an und war auf dem Rückweg von einem Konzert. […] Zwischen 6.30 Uhr und 6.40 Uhr hatten sich die Angeschuldigten R., D., D., S., F. und B. mit Toni F. und weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern gesammelt und sprachen ihr weiteres Vorgehen ab. Ihrem Plan entsprechend teilten sie sich in Gruppen auf und stürmten aus verschiedenen Richtungen in der Mittelstraße auf die Gruppe um Bernd G. […]. Der Angeschuldigte R., der sich mit einem Schlagring bewaffnet hatte, versetzte Pjotr F. damit einen gezielten Schlag auf das rechte Auge. Er wollte ihn verletzen und wusste, dass ein kräftiger Schlag auf das rechte Auge mit einem derartigen scharfkantigen und massiven Gegenstand den Verlust des Sehvermögens zur Folge hat. Einer der der Angeschuldigten oder der unbekannt gebliebene Mittäter versetzte im Anschluss daran Pjotr F. noch einen Faustschlag ins Gesicht. Hanne S., die die Angeschuldigten aufhalten wollte, erhielt ebenfalls einen Schlag gegen den Kopf.“18 15 Im Folgenden vgl. Backes, Interaktionsdynamik, S. 54–59. 16 Ebd., S. 58. 17 KTA-PMK, Fall-ID: sn173/15. 18 Staatsanwaltschaft Leipzig, Anklageschrift 607 Js 14845/12.

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Zudem liegen Fälle vor, bei denen unklare Interaktionszusammenhänge zu wechselseitiger Gewalt führten, wobei häufig die Polizei das Opfer von Gewalt wurde: „Am 9.10.2015 war die Einsatzhundertschaft der PD Dresden zum Sachsenpokal-Achtelfinale zwischen der SG Dynamo Dresden und dem Chemnitzer FC eingesetzt. Aufgrund einer Nebenlage vor der geplanten Asylbewerberunterkunft auf der Boxberger Straße 1 in Dresden-Prohlis, wurde die Einheit […] um 21.56 Uhr zum genannten Ort abgezogen. […] Im Bereich des Gehwegs beider Seiten befanden sich ca. 100–150 Personen ‚Contra-Asyl‘, welche beim Eintreffen der Beamten zum Teil sehr aggressiv und stark alkoholisiert waren. […] Bis zur ersten Ansage durch den Lautsprecherwagen kam es schon vermehrt zu Vermummungen und einzelnen Flaschenwürfen von Personen aus den Gruppen heraus in Richtung der Polizeibeamten. Während der ersten Ansage um 22.13 Uhr kam aus dieser Gruppe [Contra-Asyl] heraus die erste Bierflasche in Richtung der Polizeibeamten. […] Um 22.14 Uhr und 29 Sekunden die zweite. Während um 22.14 Uhr und 51 Sekunden ein pyrotechnisches Erzeugnis aus dieser Gruppe [Contra-Asyl] heraus gezündet wurde, erhob der Tatverdächtige C. um 22.14 [Uhr] und 59 Sekunden den rechten, gestreckten Arm zum sogenannten ‚Hitlergruß‘ in Richtung der Polizeibeamten. […] Danach wurde die Gruppierung zusehends aggressiver, skandierte die Worte ‚Wir sind das Volk‘. […] Beim angesprochenen Bewurf traf eine Bierflasche den kameraführenden Beamten POM M. um 22.19 [Uhr] und 20 Sekunden direkt auf dem Helm. Verletzt wurde er dabei nicht, Splitter verfingen sich jedoch in und unter seiner Schutzausrüstung.“19 Bis zum Jahr 2013 war Sachsen eines der Bundesländer, in denen der Anteil der Konfrontationsgewalt größer war als jener der Hassgewalt. Zwischen dem Jahr 2005 und 2011 lagen jährlich zwischen 49 und 62 Konfrontationsgewalttaten auf rechter Seite vor. In den Folgejahren erreichte dieser Wert mit nur 23 Fällen (2014) einen Tiefpunkt (siehe Tab. 30). Auf dem Höhepunkt der „Flüchtlings­krise“, verbunden mit rechtsextremer und asylkritischer Mobilisierung sowie dem Anstieg der Hassgewaltstraftaten, nahm zugleich die Zahl der links motivierten Konfrontationsdelikte zu. Dies erklärt allerdings nur in begrenztem Maße den starken Anstieg rechter Konfrontationsdelikte in den Jahren 2015 und 2016. Während des Höhepunktes der Anti-Asyl-Demonstrationen mit einer starken Frequenz von angemeldeten sowie spontanen Protestkundgebungen stellten die anwesenden Polizisten für die rechts motivierten Täter ein symbolisches und leicht zu treffendes Angriffsziel dar. Zahlreiche Urteilsschriften bestätigen, dass der Alkohol- und/ oder Drogenkonsum auf Protestveranstaltungen eine enthemmende Wirkung ent­ faltete. In größeren Menschenmengen und darüber hinaus im Schutz der Dunkelheit fühlen sich Täter anscheinend vor polizeilichem Zugriff und strafrechtlicher Verfolgung sicher.

19 PD Dresden, Vorgang 1458/15/123510.

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Jahr

Anzahl der Konfrontationsdelikte

2011

62

2012

32

2013

30

2014

23

2015

74

2016

51

Tabelle 30: Rechts motivierte Konfrontations­gewalt nach Jahren, 2011–2016 Quelle: SMI, PMK-Fallzahlen 2011 bis 2016.

Neben der Vielzahl von Konfrontationsdelikten in der zweiten Hälfte des Untersuchungszeitraums fällt ein Tatzusammenhang aus dem Jahr 2011 auf. Seit dem Jahr 1998 mischten sich in Dresden verstärkt rechtsextreme Personen unter die jährlichen Gedenkveranstaltungen anlässlich der Bombardierung der Stadt im Februar 1945. 20 Ab 2005 organisierten Rechtsextremisten, zunächst die „Landsmannschaft Ostpreußen“, später die NPD, eigenständige Parallelveranstaltungen. Ein „Trauermarsch“ im Jahr 2000 unter dem Motto „Ehre den Toten des Bombenterrors“ zog 500 Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland an. Ihren Höhepunkt erreichte die Veranstaltung im Jahr 2005, als sich 6.500 Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland in Dresden trafen. In den Folgejahren organisierten Repräsentanten und Bürger der Stadt zunehmend Gegenveranstaltungen. Im Jahr 2011 griffen Rechtsextremisten Polizisten mit massiver Gewalt an. Etwa 1.000 Personen des rechtsextremen Spektrums reisten am 19.2.2011 nach Freital (südwestlich von Dresden), um von dort aus zu Fuß in das Zentrum der Landeshauptstadt zu gelangen. Eigens gemietete Busse brachten die Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet zu diesem Treffpunkt. Am gleichen Tag erlebte Dresden die bis dahin stärkste rechts motivierte Gewalteruption gegen Polizeibeamte im Rahmen der Gedenkveranstaltungen zur Zerstörung Dresdens: „Anlässlich des Versammlungsgeschehens zum 66. Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 19.2.2011 lief eine Menschenmenge von ca. 1.000 teilweise vermummten Personen des rechten Spektrums von Freital-Potschappel über Dresden-Coschütz nach Dresden-Plauen. […] Gegen 13.33 Uhr wurden auf der Coschützer Straße zwischen Kantund Krausestraße aus der Aufzugsspitze heraus zielgerichtet aus einer Entfernung von ca. 20 m Polizeibeamte und Fahrzeuge mit Pyrotechnik, Glasflaschen und Steinen sowie Betonresten beworfen. Dabei kam es auch zum Einsatz von Zwillen. PK S., POM J. und PM Dräger wurden von einem 10 cm x 10 cm großen Stein in Brusthöhe bzw. an der Schulter getroffen, […]. PM L. wurde von einem Stein an der rechten Hand getroffen und erlitt hierdurch eine Prellung am rechten Daumengelenk. […] PHM M. wurde durch einen Steinschlag am linken Oberschenkel verletzt. […] PHM S. wurde aus der Aufzugsspitze mit Schlägen und Tritten angegriffen und erlitt infolgedessen eine Prellung der rechten Hüfte und des rechten Ellenbogens. Der geschädigte S. wurde von einer vollen Bierflasche getroffen und verletzte sich hierdurch am rechten Handgelenk.“21

20 Im Folgenden vgl. Pieken, Dresden, S. 19. 21 Staatsanwaltschaft Dresden, Az. 207 Js 59609/13, Ermittlungsverfahren gegen Niels A.

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Tabelle 31: Rechts motivierte Konfrontationsgewalt nach Landkreisen, 2011–2016 Quelle: LfV Sachsen, Projekt-Datenbank.

Die vier Landkreise und kreisfreien Städte mit dem höchsten Aufkommen an Hassgewalt (Dresden, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Bautzen, Zwickau) unterscheiden sich mit Ausnahme von Dresden von den Landkreisen und freien Städten mit den höchsten Fallzahlen an Konfrontationsdelikten (Dresden, Leipzig, Mittelsachsen, Chemnitz), wie Tabelle 31 zeigt. Ein erhöhtes Aufkommen beider Deliktarten legt den Verdacht nahe, dass eine gut organisierte rechtsextreme (und gewaltbereite) Szene in der Region aktiv ist. Dass Konfrontationsdelikte insbesondere in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz verübt werden, könnte an den günstigeren Gelegenheitsstrukturen liegen (häufigere Demonstrationen in den größeren Städten, höhere Polizeipräsenz, größere alternative Jugendszenen). Darüber hinaus gibt es aber weder „den“ Hassgewalttäter (mit ausschließlich fremdenfeindlichen Motiven) noch „den“ Konfrontationstäter (mit Gewalttaten ausschließlich gegen die Polizei und den politischen Gegner). In zahlreichen Fällen sind die Grenzen zwischen Hass- und Konfrontationsgewalt fließend bzw. werden beide Deliktformen gleichzeitig verübt. Bei immerhin 15 von 78 Konfrontationsdelikten im Zeitraum 2011 bis 2016 liegt ein Asylbezug vor. Asylkritische Demonstrationen entwickelten sich vielfach zur Bühne für Gewalttaten gegen die Polizei und den politischen Gegner (Gegendemonstranten). Die Ausschreitungen in Freital und Heidenau im Jahr 2015 stehen beispielhaft für diese Entwicklung.

Landkreis/Kreisfreie Städte

Anzahl Konfrontationsgewalttaten

Bautzen

15

Chemnitz

23

Dresden

70

Erzgebirge

2

Görlitz

4

Leipzig

55

Landkreis Leipzig

14

Meißen

3

Mittelsachsen

30

Nordsachsen

14

Sächsische Schweiz/Osterzgebirge

14

Vogtland

10

Zwickau

18

Gesamt

272

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Die Opfer von Konfrontationsdelikten erleiden nicht aufgrund ihrer objektiven Merkmale (Hassgewalt), sondern einer subjektiven Funktionszuschreibung (politische Gegnerschaft) rechts motivierter Gewalt. Darüber hinaus liegen nur vereinzelt relevante Faktoren der Opferwerdung vor, die sich signifikant von denen der Hassgewalt unterscheiden. Während bei Hassgewalttaten knapp jedes zehnte Opfer weiblich war, kam es im Bereich der Konfrontationsdelikte zu keiner einzigen rechtskräftig verurteilten Tat, die sich ausschließlich gegen Frauen richtete (siehe Tab. 32).

Opfer Geschlecht

Tabelle 32: Geschlecht der Opfer von Konfrontationsgewalt Quelle: Projekt-Datenbank.

Tabelle 33: Opfermerkmale Konfrontationsgewalt, n=78 Quelle: Projekt-Datenbank.

männlich

weiblich

Gruppe gemischt

unbekannt

77 % (60)

0

17 % (13)

6 % (5)

Es liegen 13 Fälle vor (17 Prozent), bei denen Frauen innerhalb von gemischten Gruppen Konfrontationsgewalt erlitten. In der Regel geschieht dies im Zusammenhang mit Demonstrationen, bei denen entweder Frauen im (wahrgenommenen) „linken Spektrum“ oder Polizistinnen zum Opfer werden. Die Gewalt anlässlich von Demonstrationen erklärt darüber hinaus den Umstand, dass bei Konfrontationsdelikten häufiger Dritte anwesend waren als bei Hassgewaltstraftaten, wo vielfach einzelne Personen oder kleinere, diffus rechts motivierte Gruppierungen Gewalttaten begingen. Eine aktive Provokation (siehe Tab. 33) des Opfers liegt zudem bei 13 Prozent der rechten Konfrontationsdelikte vor, bei Hassgewalttaten ist dies nur bei einem Prozent der Fall. Konfrontationsdelikten geht häufiger eine Provokation voraus als Hassgewalttaten. Wenig überraschend scheint der Befund, dass die Staatsangehörigkeit der Opfer bei Konfrontationsdelikten (Polizei, als links wahrgenommene Personen) in der Regel deutsch ist (37 von 42). Dies führt zu der scheinbar paradoxen Situation, dass sich 40 Prozent (44 von 110) der rechts motivierten Angriffe gegen deutsche Staatsangehörige richteten. Bei Konfrontationsdelikten bleibt es – im Gegensatz zur Hassgewalt – häufiger bei versuchten Gewalttaten. Stein-, Flaschen- und Böllerwürfe auf die Polizei oder den vermeintlichen Gegner führen aufgrund des häufig hektischen Interagierens im Demonstrationsgeschehen seltener zum Ziel als körperliche Angriffe aus unmittelbarer Nähe, wie sie bei Hassgewaltstraftaten meist erfolgen. Würfe mit handtellergroßen Steinen oder vollen Glasflaschen in eine Menschenmenge (Polizisten oder Teilnehmer einer Gegendemonstration) können jedoch – selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist – leicht eine lebensbedrohliche Wirkung entfalten.

Ja

Nein

Opfer Provokation

13 % (6)

65 % (29)

Opfer Gegenwehr

18 % (8)

82 % (37)

Opfer persönlich bekannt

15 % (12)

85 % (66)

Anwesenheit Dritte

90 % (70)

6 % (5)

unklare Interaktion: 22% (10)

unbekannt: 4 % (3)

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3.5 Regionale Besonderheiten 3.5.1 Urbane Räume Rechte Gewalt in Sachsen war in den Jahren 2001 bis 2016 mehrheitlich ein städtisches Phänomen (siehe Abb. 14).1 Wie Tabelle 34 zeigt, entfielen von 1.598 Gewalt­taten 1.292 (80,9 Prozent) auf Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern (Stadt); 306 Gewaltdelikte (19,1 Prozent) wurden im ländlichen Raum begangen (Land).

Stadt

Land

Gesamt

Fallzahlen rechte Gewalt 2001 bis 2016 (absolut)

1.292

306

1.598

Fallzahlen rechte Gewalt 2001 bis 2016 (auf 100.000 Einwohner)

47,25

22,75

39

Tabelle 34: Fallzahlen rechte Gewalt Stadt–Land, 2001 bis 2016 Quelle: LKA Sachsen, eigene Darstellung.

Mit Blick auf die Verteilung der rechten Gewalt zwischen Stadt und Land und unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl ergibt sich ein Verhältnis von 2 (Stadt) zu 1 (Land). Pro 100.000 Einwohner wurden in der Stadt doppelt so viele Gewalttaten begangen wie auf dem Land. Anhand der verurteilten Taten im Zeitraum 2011 bis 2016 ergibt sich in absoluten Zahlen ein Verhältnis von 4 (Stadt) zu 1 (Land), unter Berücksichtigung der Bevölkerungsverteilung von 2 (Stadt) zu 1 (Land).

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

n n n n

Hassgewalt Stadt Hassgewalt Land Konfrontationsgewalt Stadt Konfrontationsgewalt Land

Abbildung 14: Entwicklung der Hass- und Konfrontationsgewalt in der Stadt und auf dem Land, 2001–2016 Quelle: Projekt-Datenbank.

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Die Verteilung der 155 rechtskräftigen Urteile der Jahre 2011 bis 2016 bestätigt den Trend der Vorjahre: 88,4 Prozent der Taten entfielen auf Städte, 11,6 Prozent auf ländliche Gemeinden. Monokausale Erklärungsmuster, die sich etwa am Aufkommen der Hass- bzw. Konfrontationsgewalt und deren Verteilung orientieren (Konfrontationsgewalt in der Stadt und Hassgewalt verstärkt auf dem Land), sind unzureichend. Fremdenfeindlichkeit ist weder ein typisch städtisches noch ein typisch ländliches Phänomen. Gründe und Ursachen sind vielmehr im Bereich der Akteurskonstellationen (Welche rechtsextremen Akteure haben wo wie viel Einfluss, etwa auf Anti-Asyl-Proteste?) und in veränderten Gelegenheitsstrukturen 1 Stadt > 10.000 Einwohner. Demnach leben in Sachsen 2.733.531 Einwohner in Städten und 1.344.866 Einwohner auf dem Land (Stand: Ende 2016).

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zu suchen. Insbesondere die in der Fläche deutlich gestiegene Zahl an potenziellen Angriffszielen (Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte), die für rechts motivierte Gewalttäter in der Regel „leichte Beute“ darstellten, waren wesentliche Ursachen für den Anstieg der rechts motivierten (Hass-)Gewalt. Wie Tabelle 35 zeigt, bewegte sich der Anteil der rechts motivierten Gewalt in Sachsen für die Jahre 2011 bis 2016 zwischen 9 und 18 Prozent auf dem Land und zwischen 77 und 88 Prozent in Städten. Ein Vergleich der Jahre 2011 bis 2013 mit den Jahren 2014 bis 2016 verdeutlicht die Unterschiede während der „Flüchtlingskrise“ mit Blick auf das Gewaltaufkommen in Städten und in ländlichen Kommunen und die quantitativen Verschiebungen zwischen Hass- und Konfrontationsgewalt. Zwischen 2011 und 2013 lag der Anteil der in urbanen Räumen begangenen und verurteilten rechts motivierten Gewalttaten in Sachsen zwischen 83 und 88  Prozent. Zwischen 2014 und 2016 entwickelte sich dieser Wert leicht rückläufig (zwischen 77 und 83 Prozent).

Land

Stadt

Anzahl der Gewaltdelikte (Anteil am Gesamtaufkommen rechts motivierter Gewalt)

Anzahl der Gewaltdelikte (Anteil am Gesamtaufkommen rechts motivierter Gewalt)

2011

Hassgewalt: 1 Konfrontationsgewalt: 7

(1,2 %) (8,2 %)

Hassgewalt: 20 Konfrontationsgewalt: 55

(23,5 %) (64,7 %)

2012

Hassgewalt: 0 Konfrontationsgewalt: 5

(8,6 %)

Hassgewalt: 23 Konfrontationsgewalt: 27

(39,7 %) (46,6 %)

2013

Hassgewalt: 2 Konfrontationsgewalt: 5

(2,7 %) (6,7 %)

Hassgewalt: 37 Konfrontationsgewalt: 25

(49,3 %) (33,3 %)

2014

Hassgewalt: 11 Konfrontationsgewalt: 1

(12,2 %) (1,1 %)

Hassgewalt: 53 Konfrontationsgewalt: 22

(58,9 %) (24,4 %)

2015

Hassgewalt: 23 Konfrontationsgewalt: 2

(10,6 %) (0,9 %)

Hassgewalt: 95 Konfrontationsgewalt: 72

(43,6 %) (33 %)

2016

Hassgewalt: 21 Konfrontationsgewalt: 8

(13 %) (4,9 %)

Hassgewalt: 82 Konfrontationsgewalt: 43

(50,6 %) (26,5 %)

Tabelle 35: Entwicklung rechts motivierter Gewalt nach Stadt/ Land 2011-2016 Quelle: eigene Darstellung.

Während die Hassgewalt in Städten im Jahr 2011 knapp ein Viertel aller rechts motivierten Gewaltdelikte ausmachte, stieg dieser Wert im Jahr 2016 auf das Doppelte an (50 Prozent). Die Fallzahlen der Konfrontationsgewalt in Städten nahmen in absoluten Zahlen zwar zu, jedoch sank deren Anteil am Gesamtaufkommen von 2011 bis 2016 kontinuierlich (von 65 Prozent im Jahr 2011 auf 27 Prozent im Jahr 2016).

3.5.2 Ländliche Regionen Der Anteil der rechts motivierten Gewalt auf dem Land lag in den Jahren 2011 bis 2013 konstant bei etwa 9 Prozent des Gesamtaufkommens rechter Gewalt. Mit dem erhöhten Aufkommen rechter Gewalt von 2014 an stiegen nicht nur die Fallzahlen auf dem Land, es vergrößerte sich im Vergleich zu den Vorjahren darüber hinaus der prozentuale Anteil der Gewalt auf dem Land. Der Zuwachs wurde wesentlich durch den Anstieg der Hassgewaltstraftaten verursacht, weniger durch Konfrontationsgewalt, deren Anteil von 2014 bis 2016 auf dem Land im selben Zeitraum sogar rückläufig war. Während die Fallzahlen der Hassgewaltstraftaten zwischen 2011 und 2013 im einstelligen Bereich blieben, stieg dieser Wert in den Folgejahren überproportional an (mit Blick auf den starken Anstieg der Hass­ gewaltstraftaten in Städten).

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Der Anteil der Konfrontationsgewalt auf dem Land im gesamten Untersuchungszeitraum bewegte sich mit Schwankungen zwischen 1 und 9 Prozent. Hingegen fällt die Entwicklung der Hassgewalttaten auf dem Land auf: Deren Anteil stieg vom Jahr 2011 von einem auf 13 Prozent im Jahr 2016 an. Einen der zentralen Gründe dafür sieht das LKA Sachsen in der asylfeindlichen, sich radikalisierenden und letztlich Gewalt fördernden Stimmung in Teilen der Gesellschaft, die sich insbesondere in Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte niedergeschlagen habe. 2 Besonders in den Jahren 2014 bis 2016 sei durch Zelte, Container und anderweitige Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fläche eine Vielzahl potenzieller Ziele für rechts motivierte Gewalttäter entstanden. Neben den urbanen Schwerpunktregionen Dresden und Leipzig heben sich die Landkreise Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Mittelsachsen und Erzgebirgskreis durch die hohe Fallzahl der Straftaten gegen Asylunterkünfte ab (siehe Tab. 36).

2014

2015

2016

Bautzen

5

8

7

Chemnitz

2

5

6

Dresden

5

17

12

Erzgebirge

3

12

11

Görlitz

-

2

2

Leipzig

-

8

13

Landkreis Leipzig

1

5

7

Meißen

2

6

4

Mittelsachsen

3

12

10

Nordsachsen

1

10

1

Sächsische Schweiz/Osterzgebirge

1

25

30

Vogtland

1

3

4

Zwickau

3

4

6

Gesamt

27

117

113

Tabelle 36: Straftaten gegen Asylunterkünfte im Freistaat Sachsen Quelle: LKA Sachsen, Politisch ­motivierte Straftaten gegen Asyl­ unterkünfte im Freistaat Sachsen – Jahre 2015 und 2016.

Mit Blick auf Präventionsanstrengungen ist festzustellen, dass nur wenige Variablen Einfluss auf die (wenig unterschiedliche) Entwicklung in der Stadt und auf dem Land haben. Die Tatzeit hat einen schwach signifikanten Einfluss auf die Unterscheidung zwischen Stadt und Land als alleinige Variable und einen signifikanten Einfluss mit Kontrollvariablen. Während bei Konfrontationsdelikten kein signifikanter Einfluss der Tatzeit vorliegt, gilt bei der Hassgewalt Folgendes: Je später es ist, desto wahrscheinlicher werden Hassgewalttaten in der Stadt. Der mögliche Grund dafür: Hassgewalttäter werden häufiger in der Dunkelheit aktiv, um das Risiko eines erfolgreichen Eingreifens der Polizei zu vermindern. Konfrontationsgewalttäter begehen demnach häufiger Gewalttaten am Tag, da diese meist in Demonstrationsgeschehen und nicht in der Dunkelheit stattfinden. 2 Landeskriminalamt Sachsen, Politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte im Freistaat Sachsen – Jahr 2015, unveröffentlicht.

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Der augenscheinlich ungleichen Verteilung rechts motivierter (Hass-)Gewalt­ delikte auf Stadt (rund 80 Prozent) und Land (rund 20 Prozent) stehen bundesweite Studien zur fremdenfeindlichen Gewalt gegenüber, die in der Tendenz eine gleichmäßigere Verbreitung auf Städte und ländliche Kommunen konstatieren. Besonders mit Blick auf die Unterscheidung Stadt/Land gilt generell: Das Dunkelfeld rechts motivierter Gewalt in ländlichen Kommunen ist mit eher überschaubaren sozialen Milieus vermutlich größer als in Städten, wo ein höherer Anonymitätsgrad zumindest förderlich für ein konsequenteres Anzeigeverhalten sein kann.

3.6 Zwischenergebnisse 3.6.1 Taten Die Ausführungen in Abschnitt 3.1 verdeutlichen den starken Anstieg der Hassgewalt-Fallzahlen im Zeitraum 2001 bis 2016, der sich insbesondere im Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 zeigt. In dieser Periode erhöhte sich die Konfrontationsgewalt ebenfalls, wobei die Werte langfristig (betrachtet man den gesamten Zeitraum 2001 bis 2016) in etwa konstant blieben. Beide Formen rechts motivierter Gewalt haben sich im Rahmen der „Flüchtlingskrise“ 2014/2015 sprunghaft erhöht und hielten sich trotz Rückgangs 2016 auf beachtlichem Niveau. Für den Zeitraum 2011 bis 2016 wurden 155 rechtskräftige Verurteilungen mithilfe von Gerichtsakten näher untersucht, wobei die Anzahl der Hassgewalt- (77) und Konfrontationsgewalttaten (78) nahezu gleich groß war, sodass sich fundierte Aussagen über spezifische Unterschiede der beiden Formen rechts motivierter Gewalt treffen lassen. Knapp drei Viertel der Taten wiesen keine lebensbedrohliche Tatbegehungsweise auf. Rechts motivierte Gewalt war folglich in jedem vierten Fall lebensgefährlich bzw. stellte eine Gefahr für das Leben des Opfers dar. Hassgewalt und Konfrontationsgewalt ähnelten sich in der Form der Gewaltausübung. Die Hassgewalt (32  Prozent) hatte einen stärkeren Asylbezug als die Konfrontationsgewalt (19  Prozent); beide Werte (Hass- und Konfrontationsgewalt mit Asylbezug) stiegen im Laufe der „Flüchtlingskrise“ stark an. Dies zeigte sich auch bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen, von denen fünf Hassgewalttaten direkt gegen Flüchtlingsunterkünfte und eine Konfrontationsgewalttat gegen ein alternatives Wohnprojekt verübt wurden; im zuletzt genannten Fall lag ein mittelbarer Asylbezug vor. Die meisten Hassgewalttaten gingen mit Hassreden einher (75 Prozent), die insbesondere auf die äußerliche Erscheinung und vermeintliche Herkunft des Opfers zielten. Bei der Konfrontationsgewalt waren dies „nur“ 45 Prozent, wenngleich eine hohe Zahl unpolitischer Beleidigungen (21 Prozent) vorlag. Die Charakterisierung von Hassgewaltakten als „Gelegenheitstaten“3 bestätigte sich in mehrfacher Weise: Hassgewalt fand in der Regel in der Öffentlichkeit statt; Täter und Opfer kannten sich nicht persönlich, und es handelte sich meist um spontane Taten (72 Prozent) in den Abend- und Nachtstunden (zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens). Alkohol wirkte in zahlreichen Fällen als Katalysator (77 Prozent), und der Anteil an Einzeltätern war bei der Hassgewalt vergleichsweise hoch (28 Prozent), wenngleich auch hier die Gruppentaten dominierten.

3 Lang, Vorurteilskriminalität, S. 240 f. (Anführungszeichen im Original).

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3.6.2 Täter Mit Blick auf die Täter (Abschnitt 3.2) ist der wichtigste Befund der deutlich höhere Altersdurchschnitt der rechts motivierten Täter im Vergleich zu Studien über Täter und Tatverdächtige aus den 1990er und 2000er Jahren. Selbst in einer vergleichbaren Studie über rechts motivierte Straftäter in Sachsen im Zeitraum 2006/07 arbeitete Kati Lang ein deutlich jüngeres Durchschnittsalter der Täter in Sachsen heraus. Mit rund 27 Jahren (Konfrontationsgewalt) und 30 Jahren (Hassgewalt) zeigt sich zwischen 2011 und 2016 ein Tätertypus, der sich teilweise dem Stereotyp des „jugendlichen Schlägers“ entzieht. Besonders während der Hochphase der „Flüchtlingskrise“ waren verstärkt ältere Gewalttäter aktiv. Im Hinblick auf die soziobiographische Dimension zeigen sich weitgehend Kontinuitäten, betrachtet man die Ergebnisse von Studien aus den 1990er und 2000er Jahren: Die meisten rechts motivierten (Hass-)Gewalttäter sind männlich (172 von 182), ledig, formal wenig gebildet und gehen in der Regel geringqualifizierten Arbeitstätigkeiten nach. Frauen beteiligen sich meist nur indirekt an Gewalttaten. Sie erfüllen organisatorische Funktionen oder leisten logistische und mentale Unterstützung. Rund ein Drittel der Täter weist eine Alkohol- und/oder Drogenkarriere auf, davon mehr Hass- als Konfrontationsgewalttäter. Rund die Hälfte der Hassgewalttäter war weder strukturell noch ideologisch in gefestigten Strukturen (Parteien, Organisationen etc.) organisiert. Meist bewegten sie sich innerhalb diffuser und lose strukturierter Freundes- oder Bekanntenkreise. Diese Personenzusammenschlüsse haben in der Regel keine oder kaum Verbindungen ins rechtsextremistische Milieu. Es verwundert daher nicht, dass sich aus solchen Gruppenstrukturen „lediglich“ Einzeltäter oder kleinere Zirkel entschließen, Hassgewaltdelikte zu begehen. Der Gruppentäteranteil ist bei der Konfrontationsgewalt größer. Bei Konfrontationstätern liegen außerdem öfter Verbindungen zu rechtsextremen Parteien und ein höherer Ideologisierungsgrad vor. Dies zeigt sich unter anderem an dem deutlich größeren Anteil von Neonationalsozialisten, die häufiger Konfrontationsgewalt- als Hassgewaltdelikte begehen. „Gewaltkompetenzen“ spielen eine wichtige Rolle im Blick auf die Bewertung von Risikofaktoren politisch motivierter Straftäter. Die vorliegenden Werte zur Delinquenzbelastung bestätigen wissenschaftliche Befunde aus den 1990er und 2000er Jahren. Rechts motivierte Hassgewalttäter in Sachsen waren in zwei Dritteln der Fälle vorbestraft. Allgemeinkriminelle Tendenzen überwiegen gegenüber politisch motivierten Tat-„Karrieren“. Unter Konfrontationsgewalttätern sind die PMK-Vorbelastungen häufiger. Der Anteil der registrierten Ersttäter lag bei rund 20 Prozent, jedoch fehlen in dieser Dimension Angaben zu einer Reihe von Tätern, da häufig „nur“ ein Strafbefehl vorlag. Der Ersttäteranteil dürfte in der Realität größer sein. Ideologisch verfestigte rechtsextreme Weltbilder haben eine deutlich geringere Rolle gespielt als etwa neu entstandene Gelegenheitsstrukturen, der „Reiz“ von Nachahmungstaten innerhalb von Freundes- und Bekanntenkreisen oder die Wirkung von sich verschärfenden und verrohenden Diskussionen in Sozialen Netzwerken und bei Anti-Asyl-Demonstrationen.

3.6.3 Vergleich der Gruppenstrukturen Nachdem im Jahr 2011 die Gewaltserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) und die Sozialisierung von dessen Mitgliedern in der Thüringer Kameradschaftsszene bekannt geworden waren, gewann die Analyse von Formationen mit erhöhter Strukturdichte erheblich an Relevanz. Ein Vergleich von fünf Gruppierun

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gen, von denen zwei dem subkulturellen und drei dem neonationalsozialistischen Rechtsextremismus angehören, lässt Zusammenhänge zwischen NS-affinen Formationen und dem rechts motivierten Gewaltaufkommen in Sachsen zwischen 2011 und 2016 erkennen (Abschnitt 3.3). Die Gruppierung „Terrorcrew Muldental“ (TCM) war zwischen 2008 und 2012 im heutigen Landkreis Leipzig aktiv. Zwar bestanden mit einem Kassenwart und einem Gruppenführer ausdifferenzierte Funktionen, jedoch fehlten ausgearbeitete Ziele ebenso wie ein einheitlicher Gruppenwille. Ein Strukturermittlungsverfahren gegen die 29 TCM-Mitglieder wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Formation beging regelmäßig, meist im Rahmen von Himmelfahrtsausflügen und unter erheblichem Alkoholeinfluss, politisch motivierte Konfrontationsdelikte gegen den wahrgenommenen politischen Gegner, wobei weder ein planerischer Vorlauf der Taten noch strategisches Vorgehen zu erkennen war. Es bestanden Verbindungen zur NPD; einige TCM-Mitglieder waren im regionalen JN-Stützpunkt aktiv. Der ausgeprägte Freizeitcharakter und eine eigene Band unterstreichen den subkulturellen Charakter der Formation. Die TCM erzielte keine Wirkung über ihre Gruppenstrukturen oder die verübten Gewalttaten hinaus. Die neonationalsozialistischen Gruppen „Nationale Sozialisten Döbeln“ (NSD) und „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (NSC) waren nicht nur nahezu zeitgleich (20102014) aktiv, sondern ließen auch ein ähnliches strategisches Vorgehen erkennen. Obwohl NSC und NSD nur selten unter ihrem eigentlichen Namen auftraten und stattdessen Kampagnenbezeichnungen bevorzugten, um etwaigen Repressionsmaßnahmen möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, wurden sie aufgrund ihrer extremistischen Ausrichtung vom sächsischen Innenminister 2013 (NSD) bzw. 2014 (NSC) verboten.4 Beide waren in den Jahren zuvor vielfach im Rahmen einer bundesweiten, von Neonationalsozialisten initiierten „Volkstod“-Kampagne mit Slogans wie „Stoppt den Volkstod“ aufgetreten. Das deutsche Volk werde durch den Zuzug von Ausländern in seiner Substanz zerstört. Der biologische Rassismus kam insbesondere 2013 in den von den NSC organisierten Anti-Asyl-Protesten zum Vorschein. Indem beide Gruppierungen lokale Probleme aufgriffen, dabei strategisch vorgingen und Gewalt dosiert einsetzten (vor allem gegen den politischen Gegner und die Polizei), konnten Menschen angesprochen werden, die nicht zur typischen Klientel NS-affiner Milieus zählten. Nach den Verbotsverfügungen boten die NPD und ihre Jugendorganisation sowie die Kleinpartei „Der Dritte Weg“ zahlreichen Aktivisten Unterschlupf.5 Eine Vielzahl von Neonationalsozialisten wich hingegen ins subkulturelle Milieu aus. Kurz nach den beiden Verbotsverfügungen und noch während der „Flüchtlingskrise“ befand sich die Szene der Neonationalsozialisten in Sachsen im Umbruch, was an den im Vergleich zu den Vorjahren (2008 bis 2014 um 900) deutlich geringeren Anhängerzahlen (zwischen 300 und 500 in den Jahren 2015/16) deutlich wird. Zwar gab es auch im Bereich der Neonationalsozialisten Gruppierungen, die durch besonders hohe Gewaltfrequenz und -intensität auffielen (wie die „Freie Kameradschaft Dresden“). Doch greift es zu kurz, den Gewaltanstieg während der „Flüchtlingskrise“ mit der Entwicklung der neonationalsozialistischen Szene zu erklären. Wie auch die vorliegenden Ergebnisse zeigen, entsprechen viele der ermittelten Täter nicht dem Typus des ideologisch gefestigten, häufig „gewalterfahrenen“ und in festen Gruppenstrukturen organisierten Neonationalsozialisten.

4 Im Anschluss an die Verbotsverfügungen waren weiterhin politische Aktivitäten einzelner Mitglieder zu erkennen, die einen Gruppenbezug nahelegen. 5 Im Folgenden vgl. Gräfe, Parteistruktur und Subkultur.

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Die „Gruppe Freital“ gründete sich im Sommer 2015 am Rande von Anti-Asyl-­ Demonstrationen in Freital. Bis zu ihrer Festnahme Anfang 2016 verübte die Gruppierung eine Reihe von schweren Gewalttaten gegen Asylbewerber, Flüchtlinge und politische Gegner. Der Einsatz von Sprengstoff („Polenböller“) und Buttersäure sowie das Werfen handtellergroßer Steine auf Polizisten verdeutlichen die hohe Gewaltintensität der Gruppe. Nur durch Zufall wurden Personen weder ernsthaft verletzt noch getötet. Im März 2018 erfolgten Schuldsprüche des OLG Dresden gegen acht Angeklagte unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die Formation versuchte mittels Gewalt, ein Unsicherheitsgefühl innerhalb ihrer Zielgruppen (Asylbewerber, Flüchtlinge und politische Gegner) zu verbreiten und deren Mitglieder zum Wegzug bzw. zur Passivität zu bewegen. Die Aktivisten waren zwischen 18 und 37 Jahre alt; lediglich zwei Personen wiesen eine Vorgeschichte auf, die Bezüge zum organisierten Rechtsextremismus und zur Hooliganszene erkennen ließ. Die hohe Gewaltintensität, der erhebliche planerische Aufwand bei der Vorbereitung der Taten, das systematische und wiederholte Vorgehen gegen die gleiche Opfergruppe in einem eingrenzbaren Aktionsradius sowie die Ziele der Gruppe sind (unabhängig von der juristischen Bewertung) Terrorismusindikatoren, die auf die „Gruppe Freital“ zutrafen.6 Es bestanden Verbindungen zur zeitgleich aktiven „Freien Kameradschaft Dresden“. Mit ihr plante und realisierte die „Gruppe Freital“ mindestens zwei umfangreiche Gewaltaktionen in und um Dresden. Während der Hochphase der „Flüchtlingskrise“ 2015 machte die „Freie Kameradschaft Dresden“ in der Landeshauptstadt und Umgebung (Freital, Heidenau) mit teils schweren Gewalttaten auf sich aufmerksam. Ihre Mitglieder entstammten (anders als die Anhänger der „Gruppe Freital“) dem neonationalsozialistischen Spektrum. Bei einigen Aktiven bestanden Verbindungen zur NPD. Der Ideologisierungsgrad der FKD-Mitglieder war verhältnismäßig hoch (etwa im Vergleich zur „Gruppe Freital“). Zielsetzung, Tatbegehungen und Gewaltintensitäten ähneln der „Gruppe Freital“, mit der die FKD gemeinschaftlich Gewaltdelikte gegen Polizisten in Heidenau und gegen ein alternatives Wohnprojekt in Dresden beging. Anders als die NSC und die NSD, die ebenfalls aus dem neonationalsozialistischen Spektrum hervorgingen, wandte die Formation Gewalt nicht nur punktuell an. Zwar trat die FKD, ähnlich wie die Formationen NDC und NSC, öffentlichkeitswirksam und gewaltfrei in der Öffentlichkeit auf (etwa im Rahmen der jährlichen Gedenkveranstaltungen zur Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945), doch gingen deren Mitglieder insbesondere im Jahr 2015 zu systematischer Gewaltanwendung gegen Polizei, Asylbewerber und politische Gegner über. In der Gesamtschau wird die Bandbreite der festen Gruppenstrukturen erkennbar, die zum Teil Einfluss auf die Gewaltentwicklung in sächsischen Regionen hatten. Die Gewaltintensität der Formationen stieg an. Während neonationalsozialistische Gruppierungen in den Jahren 2011 bis 2014 in der Regel gewaltfreie Aktionsformen wählten, änderte sich dies in den Jahren 2015/16. Unklar ist, ob die untersuchten Gruppen zur Gewalteskalation in ihren Aktionsradien beitrugen oder ob sie selbst von der zunehmenden rechts motivierten Gewalt insofern beeinflusst wurden, als die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung durch zahlreiche Nachahmungstaten, zunehmende Anti-Asyl-Proteste und eine aggressive Diskussionsatmosphäre sank. Gewalt als „Spaßerlebnis“, wie man ihr im subkulturellen Milieu häufig begegnet, wich während der „Flüchtlingskrise“ zunehmend instrumenteller Gewaltanwendung. Fest strukturierte Gruppierungen bergen – selbst bei geringem Ideologisierungsgrad – die Gefahr, dass Einzelne im Innern der Gruppe (Gruppenführer) oder von außen durch kurze und effektive Kommunikationswege Radikalisierungspro 6 Zu Terrorismusindikatoren vgl. Logvinov, Indikatoren und Gefahrenfaktoren, S. 265–300.

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zesse in Gang setzen. In Verbindung mit regionalen Gelegenheitsstrukturen und ersten (juristisch) folgenlosen Taten können Gewalthemmschwellen in kürzester Zeit sinken. Das Wirken der „Gruppe Freital“ steht beispielhaft für einen solchen Prozess. In der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle von sächsischen Gruppierungen (wie etwa „Sturm 34“), in denen zugezogene Personen durch technische Fertigkeiten, Rednertalent sowie Gewaltkompetenzen radikalisierungsfördernd auf andere Gruppenmitglieder wirkten.7 Bei festen rechts motivierten Gruppenstrukturen besteht die latente Gefahr, dass unvorhergesehene Auslösefaktoren dynamische Radikalisierungsprozesse in Gang setzen, die ohne „Karenzzeiten“ in politisch motivierte Gewalt münden. Dennoch: Die Mehrzahl der untersuchten Täter bewegte sich lediglich in lose strukturierten, diffus rechten Gruppierungen. Die Bildung von festen Gruppenstrukturen ist mithin keine notwendige Bedingung für die Begehung schwerer Gewalttaten.

3.6.4 Opfer und Ziele Opfer von Hassgewalttaten (Abschnitt 3.4) sind in der Regel Personen, denen die Täter negative Gruppenmerkmale zuschreiben („falsche“ Hautfarbe, Religion, Volkszugehörigkeit, sexuelle Orientierung; Behinderung etc.). Die Täter folgen bewusst oder unbewusst einer Ideologie der Ungleichwertigkeit mit diskriminierenden Konsequenzen für die als minderwertig geltende Gruppe. Bis zum Jahr 2013 lagen in Sachsen mehr rechts motivierte Gewalttaten gegen die Polizei und den vermeintlich politischen Gegner vor als Hassgewaltstraftaten (gegen Ausländer, Asylbewerber etc.). Mit dem Anstieg der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen ging ein Anwachsen der Hasskriminalität einher. Die Gewalterfahrung der Opfer ist prägend und zeitigt nicht selten Spätfolgen. Die Gründe für Hassgewalt sind (aus Tätersicht) meist unveränderliche äußerliche Merkmale, auf die die Opfer keinen Einfluss haben. Neben der Angst, immer wieder Opfer von rechts motivierter Hassgewalt zu werden, können die Opfer schwerwiegende soziale Verluste erleiden: Kontaktabbruch, Wohnortwechsel, Vereinsamung, Isolation und ein tiefes Misstrauen gegenüber anderen Menschen. Selbst sekundäre Viktimisierungsprozesse sind nicht selten, etwa wenn das soziale Umfeld der Betroffenen nach einer gewissen „Schonfrist“ mit Unverständnis oder Ablehnung reagiert und sich abwendet.

3.6.5 Regionale Besonderheiten Rechts motivierte Gewalt war in Sachsen im Zeitraum 2011 bis 2016 ein mehrheitlich städtisches Phänomen (Abschnitt 3.5). Zwar liegt der Untersuchung eine großzügige Stadt-Definition zugrunde (>10.000 Einwohner), und vermutlich existiert darüber hinaus in Städten ein konsequenteres Anzeigeverhalten als in den wenig anonymen sozialen Milieus auf dem Land. Aber der Trend ist unverkennbar: Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen ergibt sich bei rechter Gewalt ein Verhältnis Stadt/Land von 2:1. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Hassgewalt kaum von Konfrontationsgewalt. Insbesondere die in der Fläche gestiegene Zahl von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften bewirkte einen sprunghaften Anstieg der Hassgewalttaten in den Jahren 2015/16.

7 Vgl. Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 195.

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4 Vergleich Von Sebastian Gräfe

4.1 Politisch motivierte Kriminalität: Sachsen im bundesweiten Vergleich 4.1.1 Datenlage rechts motivierte Kriminalität: Deutschland

Tabelle 37: Anzahl rechts motivierter Straf- und Gewalttaten in Deutschland (2011–2016) Quelle: Bundesministerium des Innern, PMK-Statistik Bund 2011 bis 2016.

In den Jahren 2011 bis 2014 bewegten sich die Fallzahlen rechts motivierter Straf- und Gewalttaten in Deutschland auf einem stabilen Niveau. In den beiden folgenden Jahren kam es zu einem starken Anstieg (siehe Tab. 37). Straftaten nahmen im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel zu, Gewalttaten um etwa 50 Prozent. In der zweiten Jahreshälfte 2016 waren die Zahlen wieder rückläufig; dennoch bewirkte die starke Zunahme in der ersten Jahreshälfte insgesamt einen leichten Anstieg.

Jahr

rechts motivierte Straftaten

davon Gewaltdelikte

2011

16.141

755

2012

17.134

802

2013

16.557

801

2014

16.559

990

2015

21.993

1.408

2016

22.471

1.600

Um den Größenanteil der rechts motivierten Kriminalität allgemein und den Anteil der Hasskriminalität innerhalb der politisch motivierten Kriminalität einordnen zu können, verdeutlicht Tabelle 38 zunächst die Entwicklung in Deutschland innerhalb der einzelnen Phänomenbereiche. Die rechts motivierte Kriminalität macht mehr als die Hälfte der gesamten politisch motivierten Kriminalität aus. Von 21.993 Deliktsfällen in diesem Bereich im Jahr 2015 entfiel mehr als die Hälfte auf Propagandadelikte (53 Prozent). 2015 waren 1.408 Gewaltstraftaten für etwa sechs Prozent der gesamten rechts motivierten Kriminalität verantwortlich, 2016 waren es sieben Prozent. Der Großteil der Gewaltstraftaten entfiel auf Körperverletzungen.

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Jahr

rechts motiviert (davon Gewalttaten)

links motiviert (davon Gewalttaten)

politisch motivierte Ausländerkriminalität

sonstige politisch motivierte Kriminalität

gesamt

2011

16.141 (755)

8.687 (1.809)

1.010

3.646

29.484

2012

17.134 (802)

6.191 (1.291)

868

2.765

26.958

2013

16.557 (801)

8.673 (1.659)

874

5.056

31.160

2014

16.559 (990)

8.113 (1.029)

2.549

5.018

32.239

2015

21.993 (1.408)

9.605 (2.246)

2.025

4.391

38.014

2016

22.471 (1.600)

9.389 (1.702)

3.372

5.233

40.465

Tabelle 38: Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Deutschland, 2011–2016 Quelle: Bundesministerium des Innern: PKS und Politisch motivierte Kriminalität – bundesweite Fallzahlen 2011-2016.

Bereits Anfang der 1990er Jahre kam es im Zuge verstärkter Migration nach Deutschland zur „gefährlichen Begegnung von politischer Ratlosigkeit und sozialer Angst“.1 Fremdenfeindlichkeit und Gewalt nahmen zu. Rechts motivierte Gewalt erreichte zu dieser Zeit im gesamten Bundesgebiet einen Höchststand, wobei der Wert in den Jahren 2001 und 2011 auf hohem Niveau stagnierte. 2 Seit dem Jahr 2012 war erneut ein stetiger Anstieg der Hasskriminalität und der Hassgewalt zu verzeichnen. Die Entwicklung auf Bundesebene zeigt Tabelle 39.

Jahr

Hasskriminalität innerhalb der rechts motivierten Kriminalität

davon fremdenfeindlich motiviert

Hassgewaltstraftaten innerhalb der rechts motivierten Kriminalität

davon fremdenfeindlich motiviert

2011

3.554

2.423

392

362

2012

4.112

2.822

450

401

2013

4.305

3.149

522

478

2014

4.983

3.727

549

520

2015

9.426

8.209

980

934

2016

9.696

8.530

1.252

1.213

Tabelle 39: Entwicklung der Hass­ kriminalität und der Hassgewalt­straftaten in Deutschland, 2011–2016 Quelle: Bundesministerium des Innern, Übersicht „Hasskriminalität“ – Entwicklung der Fallzahlen 2001–2016.

Die fremdenfeindlich motivierten Gewalttaten im Bereich der rechts motivierten Gewalt machen den größten Anteil der Hasskriminalität aus. 3 Die Ursache für diese Entwicklung besteht insbesondere in der gestiegenen Zahl von Angriffen auf Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte: 199 Straf- und 26 Gewaltdelikte im Jahr 2014, 923 Straf- und 155 Gewaltdelikte im Jahr 2015 und 929 Straf- und 157 Gewaltdelikte im Jahr 2016. Nach einem starken Anstieg im Jahr 2015 und einem Höchststand Anfang 2016 war die Anzahl dieser Straftaten im Jahr 2017 wieder rückläufig.

1 Bade, Migration, S. 401. 2 Im Folgenden vgl. Bundesministerium des Innern, Übersicht „Hasskriminalität“. Die Jahre 2001 und 2006 fallen auf, da hier eine vergleichsweise hohe Zahl an (Gewalt-)Straftaten im Bereich rechts motivierter Kriminalität zu verzeichnen ist. Im Jahr 2001 steckte das PMK-Erfassungs­system noch in den Kinderschuhen und es wurden höchstwahrscheinlich nicht eindeutig politisch motivierte Straftaten miterfasst. Im Jahr 2006 führte die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland zu einem starken Anstieg der Hasskriminalität im Bereich der rechts motivierten Kriminalität. Zur Gewalteruption Anfang der 1990er Jahre vgl. Willems u. a., Fremdenfeindliche Gewalt, sowie Wahl (Hg.), Fremdenfeindlichkeit. 3 Es folgen antisemitisch und rassistisch motivierte Straftaten. Allein bei den Kategorien „fremdenfeindlich“ und „rassistisch“ fallen mögliche Mehrfachnennungen ins Auge.

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Machte der Anteil der Hassgewalt auf Bundesebene im Jahr 2011 noch 47 Prozent aller Gewaltstraftaten im Bereich der rechts motivierten Gewalt aus, so waren es im Jahr 2015 bereits 66 Prozent, im Jahr 2016 schon 73 Prozent. Seit 2011 ist ein Großteil der Hassgewaltstraftaten fremdenfeindlich motiviert, gegen Ende des Untersuchungszeitraumes tendierte dieser Wert gegen 100 Prozent (2014: 94  Prozent; 2015: 95 Prozent; 2016: 97 Prozent). Etwa zwei Drittel der Straftäter, die Delikte im Zusammenhang mit Asylbewerberunterkünften verübten, waren politisch wenig organisiert, vorher polizeilich nicht in Erscheinung getreten und stammten in den meisten Fällen aus dem Ort, in dem die Taten begangen wurden. BKA-Chef Holger Münch erkennt darin folgende Tendenz: Rechtsextreme Agitatoren konnten bis dahin unauffällige Bürger so weit für rechtsextremistische Positionen gewinnen, dass zahlreiche Personen zur Gewaltanwendung gegen Asylbewerber(-Unterkünfte) übergingen.4

4.1.2 Datenlage rechts motivierte Kriminalität: Sachsen Tabelle 40 veranschaulicht den Verlauf der politisch motivierten Kriminalität in Sachsen in den Jahren 2011 bis 2016.

Jahr

rechts motiviert (davon Gewalttaten)

links motiviert (davon Gewalttaten)

politisch motivierte Ausländerkriminalität

sonstige politisch motivierte Kriminalität

Gesamt

2011

1.692 (84)

869

1

232

2.794

2012

1.602 (54)

396 (82)

3

190

2.191

2013

1.635 (67)

582 (162)

3

462

2.682

2014

1.710 (83)

821 (154)

20

574

3.125

2015

2.234 (201)

977 (283)

32

835

4.078

2016

2.380 (145)

578 (102)

54

600

3.612

Tabelle 40: Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Sachsen, 2011–2016 Quelle: Verfassungsschutzberichte Sachsen, 2011–2016.

Wie im bundesweiten Vergleich kam es auch in Sachsen – nach einem kurzfristigen Rückgang 2012 – zu einem kontinuierlichen Anstieg rechter Straftaten. Ein Großteil des rechtsextremistischen Straftatenaufkommens in Sachsen liegt im Bereich der Volksverhetzungs- und Propagandadelikte (2016: 70,3 Prozent). Im Jahr 2016 lag der Anteil der Gewaltdelikte bei etwa sechs Prozent.5 Tabelle 41 zeigt die Entwicklung der rechts motivierten Gewaltstraftaten in Sachsen. Im Freistaat ist eine ähnliche Entwicklung wie auf Bundesebene zu erkennen. Der sächsische Verfassungsschutz untergliedert rechtsextremistische Gewalt in Delikte gegen die Polizei, gegen den politischen Gegner und fremdenfeindlich motivierte Gewaltstraften.6 4 Vgl. Münch, Kriminalität, S. 27–44, hier 36 f. 5 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2016, S. 198. 6 In einigen Fällen wie etwa im Jahr 2011 übersteigen die Delikte der drei Kategorien die absolute Zahl von 84. Dies ist auf Gewaltdelikte zurückzuführen, die gleichzeitig mehreren Kategorien zugeordnet werden (z. B. sind im Bereich der Konfrontationsgewalt häufig die Polizei und der politische Gegner gleichzeitig Ziel des Angriffes). In den Jahren, in denen die drei Kategorien nicht auf 100 Prozent des absoluten Wertes kommen, liegen wahrscheinlich weitere Gewalt­ taten aus dem Bereich Hasskriminalität vor (antisemitisch, gegen sexuelle Orientierung etc.). Vom Wert der Kategorie „fremdenfeindlich motivierte Gewalttat“ kann mit geringen Abstrichen auf den Wert der „Hassgewalt“ geschlossen werden, da fast alle Hassgewalttaten fremdenfeindlich motiviert sind.

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Jahr

fremdenfeindlich (Hassgewalt)

gegen den politischen Gegner

gegen die Polizei

rechtsextreme Gewaltstraftaten gesamt

2011

23

45

19

84

2012

22

23

5

54

2013

36

22

4

67

2014

63

14

4

83

2015

121

44

36

201

2016

99

19

22

145

Tabelle 41: Entwicklung der rechtsextremen Gewaltstraftaten in Sachsen, 2011–2016 Quelle: Verfassungsschutzberichte Sachsen 2011–2016.

Ein wesentlicher Unterschied zur Lage auf Bundesebene betrifft das Größenverhältnis von Konfrontations- und (meist fremdenfeindlich motivierter) Hassgewalt. Hasskriminalität im Allgemeinen und der Anteil der Hassgewaltstraftaten nahmen in Sachsen, mit Ausnahme des Jahres 2012, von 2011 bis 2015 kontinuierlich zu. In den Jahren 2011 und 2012 war der Anteil der Konfrontationsgewalt am Gesamtaufkommen größer als der Anteil der Hassgewalt. Dies war eine Besonderheit Sachsens im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern. Ab 2013 kam es aber zu einem erheblichen Anstieg der Hassgewalt und einem leichten Rückgang des Anteils der Konfrontationsgewalt. Auf dem Höhepunkt der fremdenfeindlich motivierten Gewalt (2015) stieg die Konfrontationsgewalt (von „links“ und „rechts“) erneut an, was die interaktive Verklammerung beider Szenen unterstreicht. Der Anteil der fremdenfeindlich motivierten Gewaltstraftaten machte in Sachsen in den Jahren 2013 bis 2016 über die Hälfte der Gewaltdelikte im Bereich der rechts motivierten Kriminalität aus. Der Wert liegt damit deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. In Sachsen spielte die Konfrontationsgewalt im Rahmen von Demonstrationen eine größere Rolle als in anderen Bundesländern.7 Besonders „linke Hochburgen“ wie Leipzig waren häufig Schauplatz von Zusammenstößen der links- und rechtsextremen Szene und von linksextremistischen Gewalttaten, auf die wiederum als Reaktion Gewalttaten der gegnerischen Seite folgten.8 Der Großteil der rechts motivierten Gewaltdelikte in den Jahren 2012 bis 2014 fiel in die urbanen Zentren Dresden und Leipzig, was hauptsächlich der hohen Zahl konfrontativer Zusammenstöße geschuldet war. Von 2015 an ging die regionale Verteilung der Gewaltstraftaten mehr in die Fläche – eine Folge der vorwiegend asylkritischen Bezüge.9 Neben den beiden Großstädten wurde im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge eine Vielzahl asylbezogener Straftaten verübt. Zusammen mit Dresden war dieser Landkreis zwischen 2011 und 2016 für knapp 36 Prozent aller fremdenfeindlichen Straftaten in Sachsen verantwortlich. Seit 2015 fand eine deutliche Verschiebung hin zu fremdenfeindlich motivierten Delikten in Sachsen statt. Trotz eines Rückgangs im Jahr 2016 haben fast 70 Prozent aller in Sachsen begangenen rechtsextremistischen Gewalttaten einen fremdenfeindlichen Bezug.10

7 Diese Entwicklung reiht sich in die Werte der vorangegangenen Jahre ein. Backes u. a. stellen für die Jahre 2004 bis 2011 fest, dass in Sachsen – im Gegensatz zur bundesweiten Entwicklung – die Konfrontationsgewalt quantitativ vor der Hassgewalt rangierte. Vgl. Backes u. a., Mehrfachund Intensivtäter, S. 58. 8 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 214–236. 9 Im Folgenden vgl. Wegener, Brandstiftung, S. 61–90, hier 71–75. 10 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2016, S. 169.

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Die Tatmodalitäten weisen Analogien zum bundesweiten Lagebild auf. Das für politisch motivierte Straftaten in Sachsen bis zum Jahr 2017 verantwortliche Operative Abwehrzentrum (OAZ) der Polizei bestätigte: Über die Hälfte der Straftaten im Zusammenhang mit Asylbewerberheimen wurden von Personen begangen, die vorher polizeilich nicht in Erscheinung getreten waren und die meist aus der direkten Nachbarschaft kamen.11 Es handelte sich in vielen Fällen um radikalisierte Einzeltäter, die nur selten auf ein organisiertes Unterstützerumfeld bauen konnten.12 Dies zeigt die Schwierigkeit von Entwicklungsprognosen im militanten Rechtsextremismus. Radikalisierte bzw. emotionalisierte Einzeltäter sind nur schwer in rationalen Kategorien zu fassen und bewegen sich außerhalb der Reichweite des „Radarschirms“ der Sicherheitsbehörden. Folgende Merkmale bestimmten das Lagebild (rechts-)extremistischer Gewalt in Sachsen besonders in der zweiten Hälfte des Untersuchungszeitraumes: • Hassgewaltstraftaten auf Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte; • linksextremistische Vergeltungsaktionen in Form von konfrontativer Gewalt gegen – vermeintlich – politische Gegner (mit erneuten Gegenreaktionen); • Radikalisierungs- und Gewaltenthemmungsfaktoren im Zuge der Anti-­A sylProteste in den urbanen Zentren Leipzig und Dresden sowie in weiteren Hochburgen wie dem Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Wie im Bundesdurchschnitt wurde in Sachsen über die Hälfte der Anschläge auf Asylbewerberheime von emotionalisierten Einzeltätern ohne polizeilichen „Vorlauf“ verübt. Mitunter hatten sie sich durch rechtsextremistische Agitation radikalisiert.

4.1.3 Rechts und links motivierte politische Kriminalität: Sachsen im Ländervergleich Eine vergleichende und phänomenübergreifende Analyse der politisch motivierten Kriminalität verspricht Antworten auf folgende Fragen: Führt ein Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten zu einem Rückgang der Konfrontationsdelikte („Rechts gegen Links“ und „Rechts gegen Polizei“)? Wirkt sich dies wiederum auf das Verhalten der linken Szene aus? Steht die Entwicklung der Konfrontationsdelikte des rechten mit der des linken Lagers und umgekehrt miteinander in Verbindung? Führt eine Häufung von fremdenfeindlichen Straftaten zugleich zu einem Anstieg des links motivierten Gewaltniveaus? Wie stellen sich die Werte in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Gibt es sächsische, ostdeutsche oder westdeutsche Besonderheiten? Wie wenig aussagekräftig absolute Zahlen sind, zeigt das Jahr 2015 (siehe Tab. 42). In absoluten Zahlen führt Nordrhein-Westfalen die Statistik der rechts motivierten Gewaltdelikte an; dennoch taucht es in der Berechnung der relativen Häufigkeits­ zahlen aufgrund seiner großen Einwohnerzahl (knapp 18 Millionen Einwohner) nicht unter den ersten sechs Bundesländern auf. In Sachsen wurden mit 213 rechts motivierten Gewaltdelikten 13 Prozent dieser Gewalttaten in Deutschland begangen, obwohl der Freistaat mit etwas über vier Millionen Einwohnern nur rund sechs Prozent an der Gesamtbevölkerung aufweist. Mit einem Wert von 5,3 Gewaltstraftaten pro 100.000 Einwohner liegt Sachsen damit auf Rang zwei.

11 Vgl. Interview des MDR mit Bernd Merbitz (Leiter OAZ), www.mdr.de/ (gelesen am 7.5.2017). 12 Vgl. Pfahl-Traughber, Rechtsextremismus, S. 77.

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Rang

2014

2015

2016

1

3,2 (111) Berlin

5,9 (94) Mecklenburg-Vorpommern

6,7 (167) Brandenburg

2

3,0 (73) Brandenburg

5,3 (213) Sachsen

6,6 (149) Sachsen-Anhalt

3

2,6 (57) Thüringen

5,2 (129) Brandenburg

5,9 (128) Thüringen

4

2,2 (35) Mecklenburg-Vorpommern

4,9 (109) Sachsen-Anhalt

4,9 (79) Mecklenburg-Vorpommern

5

2,1 (86) Sachsen

4,3 (92) Thüringen

4,5 (158) Berlin

6

2,1 (370) NRW

4,1 (143) Berlin

3,9 (161) Sachsen

Tabelle 42: Gewaltdelikte rechts motivierte Kriminalität pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

Obwohl im selben Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nur 94 rechts motivierte Gewaltdelikte verübt wurden, nimmt dieses östliche Bundesland mit einem Wert von 5,9 pro 100.000 Einwohner einen Spitzenplatz ein, da es mit rund 1,5 Millionen Einwohnern weniger als drei Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung aufweist. Berlin liegt in absoluten Zahlen zwar auf Rang drei; bei den relativen Häufigkeiten belegt es jedoch Rang sechs mit einem Wert von 4,1 pro 100.000 Einwohner. Hervorzuheben ist die Entwicklung im Jahr 2016, da Sachsen hier entgegen dem Trend fast aller ostdeutschen Bundesländer (ausgenommen Mecklenburg-Vorpommern) einen deutlichen Rückgang der rechts motivierten Gewalttaten verzeichnete. Während im Jahr 2016 Brandenburg (von 5,2 auf 6,7), Sachsen-Anhalt (von 4,9 auf 6,6) und Thüringen (von 4,3 auf 5,9) deutliche Anstiege rechts motivierter Gewalt pro 100.000 Einwohner erlebten, sank der Vergleichswert in Sachsen von 5,3 (2015) auf 3,9 (2016). Dennoch: In Sachsen war der Wert 2015 mit 5,3 rechten Gewalttaten pro 100.000 Einwohner beinahe dreimal so hoch wie im Bundesdurchschnitt (1,8). Andere ostdeutsche Bundesländer wiesen ähnliche Zahlen auf: Mecklenburg-Vorpommern 5,9; Brandenburg 5,2; Sachsen-Anhalt 4,9 und Thüringen 4,3. Obwohl bereits im Jahr 2014 mehrheitlich ostdeutsche Bundesländer diese Statistik anführten, war der Anstieg in den Folgejahren überproportional hoch. Es lässt sich hier nicht von einer sächsischen, sondern von einer ostdeutschen Besonderheit sprechen. Die absoluten Zahlen zeigen eine Vervierfachung der rechts motivierten Gewaltstraftaten im Freistaat von 2012 bis 2015. Wie auch im deutschlandweiten Trend ist diese Entwicklung in Sachsen maßgeblich auf die gestiegene Zahl der Angriffe auf Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte zurückzuführen.13 Zwar weisen die Werte im Jahr 2016 immer noch eine steigende Tendenz auf, jedoch unterscheiden sich das erste und zweite Halbjahr deutlich. Sinkende Werte im dritten und vierten Quartal führten 2016 nur noch zu einem leichten Anstieg der Gesamtzahlen. Bei der Entwicklung der fremdenfeindlichen Straftaten, zu denen Gewalttaten ebenso gehören wie etwa Propagandadelikte oder Beleidigungen, bewegte sich Sachsen in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils unter den ersten fünf Bundesländern mit Blick auf die relative Häufigkeit (siehe Tab. 43).

13 Vgl. Landeskriminalamt Sachsen, Politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte im Freistaat Sachsen im Jahr 2016, Az. 51-1240.10/2/2015, unveröffentlicht.

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Rang

2014

2015

2016

1

14,7 (529) Berlin

25,5 (572) Sachsen-Anhalt

24,2 (604) Brandenburg

2

11,2 (280) Brandenburg

21,2 (760) Berlin

20,9 (749) Berlin

3

11 (248) Sachsen-Anhalt

21,2 (579) Brandenburg

19,3 (439) Sachsen-Anhalt

4

5,9 (128) Thüringen

19,5 (799) Sachsen

18,8 (304) Mecklenburg-Vorpommern

5

5,7 (236) Sachsen

19,4 (313) Mecklenburg-Vorpommern

17,2 (706) Sachsen

6

4,5 (83) Hamburg

15,1 (327) Thüringen

11,9 (2143) Nordrhein-Westfalen

Tabelle 43: Fremdenfeindliche Straftaten pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

2014 kann als Referenzpunkt für die Entwicklung vor den Auswirkungen der „Flüchtlingskrise“ dienen. 2015 verzeichneten alle Bundesländer einen Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten, wobei in Sachsen ein relativ geringer Ausgangswert (5,7 pro 100.000 Einwohner) zu einer Vervierfachung im Jahr 2015 führte (19,5 pro 100.000 Einwohner). Einen ähnlich starken Anstieg wiesen lediglich Mecklenburg-Vorpommern (ca. 400 Prozent) und Thüringen (ca. 200 Prozent) auf. Die relativ hohen Ausgangswerte in Berlin (14,7), Brandenburg (11,2) und Sachsen-Anhalt (11) führten zu einem prozentual geringeren Anstiegswert. Auch hier bewegen sich alle ostdeutschen Bundesländer im Vergleich zu den westdeutschen Ländern auf deutlich höherem Niveau. Bei der Mehrzahl der Bundesländer gingen die fremdenfeindlichen Straftaten im Jahr 2016 zurück. Sachsen bewegte sich mit Blick auf die Entwicklung der fremdenfeindlichen Straftaten im Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer, der wiederum deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 12,3 im Jahr 2015 und 12 pro 100.000 Einwohner im Jahr 2016 lag.

Rang

2014

2015

2016

1

0,6 (21) Berlin

1,7 (28) Mecklenburg-Vorpommern

1,4 (30) Thüringen

2

0,4 (10) Brandenburg

1,3 (53) Sachsen

1,4 (31) Sachsen-Anhalt

3

0,4 (16) Sachsen

1,1 (25) Sachsen-Anhalt

0,8 (13) Mecklenburg-Vorpommern

4

0,4 (6) Mecklenburg-Vorpommern

0,8 (28) Berlin

0,8 (19) Brandenburg

5

0,3 (51) Nordrhein-Westfalen

0,7 (18) Brandenburg

0,7 (30) Sachsen

6

0,3 (6) Thüringen

0,7 (15) Thüringen

0,5 (96) Nordrhein-Westfalen

Tabelle 44: Konfrontationsgewalt „Rechts gegen Links“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

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Sachsen wies bis zum Jahr 2012 eine Eigenart auf: Der Anteil der Konfrontationsgewalt am Gesamtaufkommen der rechts motivierten Gewalt lag deutlich höher als in den meisten anderen Bundesländern. Der überproportionale Anstieg der fremdenfeindlichen Hassgewaltstraftaten bewirkte eine Angleichung des Verhältnisses zwischen Hassgewaltstraftaten und Konfrontationsgewalt von „rechts“. Sachsen hat sich in dieser Hinsicht dem Bundesdurchschnitt angenähert. Dennoch ist der Wert der Konfrontationsgewaltdelikte gegen den politischen Gegner und die Polizei in Sachsen nach wie vor sehr hoch. In den Jahren 2015 und 2016 wies Sachsen mit 0,9 und 0,6 Gewaltdelikten pro 100.000 Einwohner die höchsten Werte bei der rechts motivierten Gewalt gegen die Polizei auf (siehe Tab. 45).


Rang

2014

2015

2016

1

1 (172) Nordrhein-Westfalen

0,9 (37) Sachsen

0,6 (25) Sachsen

2

0,1 (3) Sachsen-Anhalt

0,3 (7) Brandenburg

0,4 (9) Brandenburg

3

0,1 (3) Brandenburg

0,3 (6) Sachsen-Anhalt

0,3 (8) Schleswig-Holstein

4

0,1 (4) Berlin

0,2 (15) Niedersachsen

0,3 (6) Sachsen-Anhalt

5

0,1 (12) Bayern

0,1 (6) Rheinland-Pfalz

0,2 (6) Berlin

6

0,1 (3) Sachsen

0,1 (8) Baden-Württemberg

0,1 (11) Niedersachsen

Tabelle 45: Konfrontations­ straftaten „Rechts gegen Polizei/ Staat“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

Auffällig ist der Vergleich der Angriffsziele: Während bei der Konfrontationsgewalt „gegen Links“ nahezu alle ostdeutschen Bundesländer die höchsten Werte aufwiesen, belegten im Bereich der Konfrontationsgewalt gegen die Polizei auch westdeutsche Bundesländer vordere Plätze (siehe Tab. 44 und 45). Die links­ extremen Gravitationszentren Hamburg und Berlin verzeichnen sehr hohe Werte hinsichtlich der rechts motivierten Konfrontationsgewalt (siehe Tab. 46). Dies spricht für eine interaktive Verklammerung des politisch linken und rechten Lagers. Es ist naheliegend, dass hohe Werte im Bereich links motivierter Gewalt zugleich zu einem Anstieg der rechts motivierten Gewalt führten.

Rang

2014

2015

2016

1

3,4 (121) Berlin

5,2 (95) Hamburg

3,1 (110) Berlin

2

1,9 (79) Sachsen

5,1 (207) Sachsen

1,6 (34) Thüringen

3

1,9 (31) Mecklenburg-Vorpommern

3,5 (56) Mecklenburg-Vorpommern

1,6 (64) Sachsen

4

1,2 (29) Brandenburg

3,4 (121) Berlin

1,4 (114) Niedersachsen

5

1 (19) Hamburg

1,8 (44) Brandenburg

1,4 (31) Sachsen-Anhalt

6

0,6 (51) Niedersachsen

1,4 (242) Nordrhein-Westfalen

1,4 (34) Brandenburg

Tabelle 46: Konfrontationsgewalt „Links gegen Rechts“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

Obwohl es wenig überraschend ist, dass eine überproportional stark vertretene linksextreme Szene in Hamburg und Berlin für die höchsten Werte linksextremer Gewalt in den Jahren 2014 bis 2016 in den Stadtstaaten verantwortlich war, zeigen die Tabellen 46 und 47 noch einen weiteren Zusammenhang auf. Der starke Anstieg der rechts motivierten Hassgewalt in Sachsen 2015 führte zugleich zu einer Verdopplung der links motivierten Gewalt gegen die Polizei (von 1,69 im Jahr 2015 auf 3,23 pro 100.000 Einwohner im Folgejahr) und gar zu einer Verdreifachung der Werte für Gewalt „gegen Rechts“ (von 1,9 im Jahr 2015 auf 5,1 pro 100.000 Einwohner im Folgejahr). Darüber hinaus gingen die gleichen Werte im Jahr 2016 wieder zurück, als sich auch die rechts motivierten Hassgewaltstraftaten rückläufig gestalteten.

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2014

2015

2016

1

4,86 (88) Hamburg

4,25 (77) Hamburg

3,41 (122) Berlin

2

2,41 (54) Sachsen-Anhalt

3,23 (132) Sachsen

1,65 (30) Hamburg

3

1,69 (69) Sachsen

1,48 (53) Berlin

1,56 (124) Niedersachsen

4

1,39 (50) Berlin

1,11 (25) Sachsen-Anhalt

1,56 (45) Schleswig-Holstein

5

0,76 (61) Niedersachsen

0,94 (122) Bayern

1,32 (33) Brandenburg

6

0,44 (49) Baden-Württemberg

0,93 (102) Baden-Württemberg

0,93 (38) Sachsen

,Tabelle 47: Konfrontationsgewalt „Links gegen Polizei/Staat“ pro 100.000 Einwohner (und in absoluten Zahlen) Quelle: BKA, absolute PMK-Fallzahlen nach Bundesländern 2014 bis 2016. Relative Häufigkeiten aufgrund eigener Berechnung.

Diese Entwicklung spiegelt den in der Forschung und innerhalb der Sicherheitsbehörden bekannten Effekt wider: Steigt die Zahl der rechten Gewalttaten an, nehmen auch die linken Gewalttaten zu. Diese Konfrontationsdelikte finden mehrheitlich im Demonstrationsgeschehen statt, wo „linke“ und „rechte“ Akteure aufeinandertreffen. Da 2016 die Zahl der Anti-Asyl-Demonstrationen in Sachsen und allgemein in Deutschland rückläufig war, boten sich für die linke Szene weniger Angriffsmöglichkeiten, sodass auch die „linke“ Gewalt „gegen Rechts“ und gegen die Polizei wieder abnahm.14

4.2 Regionale Brennpunkte 4.2.1 Auswahl Die oft erregt geführte öffentliche Diskussion um den richtigen Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen trug in Deutschland wie in Sachsen in den Jahren 2015/16 zu einer erheblichen Mobilisierung von Asylgegnern bei. Die Protestbereitschaft nahm zu, und Rechtsextremisten versuchten, die Stimmung weiter anzuheizen und von den Demonstrationen zu profitieren, indem sie selbst Anti-Asyl-Veranstaltungen anmeldeten, als Redner agierten und Anschluss an nicht-extremistische Protestveranstaltungen suchten. Es entstand eine dynamische Situation, in der mit zunehmender Häufigkeit Menschenmengen von nicht selten hunderten Personen zu Anti-Asyl-Demonstrationen zusammenkamen. Mitunter verliefen diese Kundgebungen unfriedlich. Polizisten, Asylbewerber und Asylunterstützer wurden vielfach Opfer rechts motivierter Gewalt. Dies wiederum führte in einigen Fällen, wie bei den Demonstrationen in Heidenau, Freital und Bautzen, dazu, dass Linksextremisten verstärkt die konfrontative Auseinandersetzung mit politischen Gegnern suchten. Für die Sicherheitsbehörden bedeutete dies, dass zwei feindliche Lager getrennt werden mussten, die auf Übergriffe erpicht waren. Ein Anstieg der fremdenfeindlichen Gewalt in Sachsen, die ihren Höhepunkt im Jahr 2015 erreichte, bewirkte gleichzeitig einen Anstieg der linksextremen Gewalt.15 Anhand der folgenden Beispiele lassen sich nicht nur die Dynamik der Ereignisse, spezielle Akteurskonstellationen sowie die radikalisierungsfördernde Agitation von Rechtsextremisten im Rahmen von Demonstrationen und im Internet aufzeigen, sondern auch die Verflechtung der Anti-Asyl-Demonstrationen mit dem Agieren der linksextremen Szene. Ein in der Wissenschaft vernachlässigter Zusammenhang – die Reaktionen der links14 Vgl. Mannewitz, Anti-Asyl-Proteste. 15 Vgl. Abschnitt 4.1.3.

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extremen Szene auf einen Anstieg rechts motivierter bzw. fremdenfeindlicher Gewalt – kann anhand der Ereignisse in Freital, Heidenau (jeweils im Sommer 2015) und Bautzen (Sommer 2016) aufgezeigt werden. Die rechts motivierte Gewalt im Januar 2015 im Leipziger Stadtteil Connewitz wiederum zeigte, wie hoch das Mobilisierungspotenzial im Rechtsextremismus sein kann, wenn gegen den (subjektiven) politischen Gegner vorgegangen wird. Alle vier Ereignisse erzeugten zudem überregionale Medienresonanz und wurden vielfach als Beispiel herangezogen, um das scheinbar höhere Ausmaß rechter Gewalt in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern zu untermauern. Eine Analyse der Vorfälle kann zu einer besseren Einordnung in den sächsischen sowie in den bundesdeutschen Kontext beitragen.

4.2.2 Freital im Juni/Juli 2015 Über die Berichterstattung zu einzelnen Vorfällen rechts motivierter Gewalt in Sachsen hinaus geriet der Freistaat im Sommer 2015 aufgrund einer asylfeindlichen Demonstrationsserie im ostsächsischen Freital vor einem Übergangslager für Flüchtlinge ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit. Innerhalb weniger Tage formierten sich in diesem Ort mehrere Hundert Flüchtlingsgegner, aus denen heraus wenig später Einzelne gewalttätig gegen die Unterkunft, Polizisten und Gegendemonstranten vorgingen. Dies war die „Geburtsstunde“ der „Gruppe Freital“. Die Vorfälle verdeutlichen, wie hoch die Wogen der Erregung bei der Diskussion um den Umgang mit Flüchtlingen in einigen Orten Sachsens schlugen. Verschiedene Faktoren bestimmten die Lage: • über das Internet verbreitete Gerüchte; • verunglimpfende Kommentare in Sozialen Medien über Flüchtlinge und Politiker; • Rechtsextremisten, die sich unter die asylkritischen Demonstranten mischten; • Linksextremisten, die diese Situation wiederum für eigene Zwecke auszunutzen versuchten. Bereits Anfang 2015 wurde bekannt, dass das ehemalige Hotel „Leonardo“ in Freital als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt werden sollte. Daraufhin gründeten sich mehrere asylkritische und asylfeindliche Initiativen, bei denen mitunter eine Anti-Asyl-Protesthaltung mit rechtsextremen Einstellungsmustern einherging: „Widerstand Freital“, „Europa 2.0“ und „Bürgerwehr FTL/360“ – aus Letzterer entstand am Rande der Ausschreitungen vor dem Hotel „Leonardo“ im Sommer 2015 die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe Freital“. Als im März 2015 die ersten Flüchtlinge ihre Unterkunft in Freital bezogen, begannen die gewalttätigen Ausschreitungen. In dieser Zeit mehrten sich die Fälle fremdenfeindlicher Gewalttaten von sogenannten Bürgerwehren, Einzeltätern und zum Teil professionell organisierten Gruppierungen. Parallel dazu entwickelte sich eine Diskussionsunkultur in Sozialen Medien, bei der nicht nur menschenverachtende Kommentare verbreitet, sondern auch mit Gewalttaten geprahlt und neue angekündigt wurden. Ein Chatverlauf der Gruppe „Großenhainer Widerstand“ ist beispielhaft für diese Entwicklung, da hier die schweren Ausschreitungen in Heidenau und Freital befürwortetet wurden und die Teilnehmer ein ähnliches Vorgehen in anderen Städten forderten:

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„Heike K. (22.8.2015, 23.58): Wie war es in Heidenau? Katja K. (23.58): Ist eskaliert G3stört@... (23.8.2015, 00.04): Krass dann muss es au in Freital eskalieren, vllt. isses das was fehlt in jeder Stadt! A. (00.04): Genau G3stört@... (00.05): Es sollte doch etwas härter werden in jeder Stadt, nur reden und demos bringen uns ni weiter Dirk A. (00.05): Quatsch. Heidenau ist Ftl. War zu lange ruhig A. (00.05): Na müssen wir wieder mal was starten Heike K. (00.16): Freital wird und muss wieder was starten! Und vielleicht muss es hier auch endlich mal eskalieren habe Angst um meine Kinder Heike K. (00.54): Das is doch alles ni wahr hier G3stört@... (00.55): Ja, hoffe es nur ein Traum und der endet bald Heike K. (00.58): Oh ja das hoffe ich jeden Tag und dann schau ich aus dem Fenster und seh schon wieder Kanacken vorbei laufen G3stört@... (01.00): Ja hab meine Frau eingedeckt mit CS. Wenn so ein Vieh meine Familie anpackt, dann action“16 Im Jahr 2015 entstand eine auch für Sicherheitsbehörden neue Situation. Lokale „Bürgerwehren“, „Nein-zum-Heim-Kampagnen“ und regionale Protestgruppen ver­netzten sich, organisierten gemeinsame Demonstrationen und planten und begingen mitunter gemeinsame Gewalttaten. Zahlreiche Täter traten zuvor kaum politisch in Erscheinung. Hinzu kam der zum Teil erfolgreiche Versuch rechtsextremer Parteien und Neonationalsozialisten, die aufgebrachte Stimmung für eigene Zwecke zu nutzen, indem sie über radikale Asylkritik rechtsextreme Propaganda betrieben.17 Dirk Abraham z. B. schaltete sich als lokales NPD-Mitglied aus dem Freitaler Stadtrat vor Ort intensiv in die asylkritische Debatte ein, meldete selbst Demonstrationen an und fiel durch Gewalttaten auf.18 Die gewalttätigen und dynamischen Anti-Asyl-Demonstrationen erreichten im Juni und Juli 2015 in Freital ihren Höhepunkt. Nahezu wöchentlich kam es zu neuen Protestveranstaltungen, aus denen heraus Gewalttaten wie Böller- und Steinwürfe gegen die Unterkunft begangen wurden.19 Sicherheitsbehörden registrierten darüber hinaus, dass die asylfeindlichen Proteste und fremdenfeindlichen Straftaten Linksextremisten auf den Plan riefen. Diese wiederum griffen ihrerseits zu gewalttätigen Mitteln, um in erster Linie aus dem Demonstrationsgeschehen heraus politische Gegner anzugreifen. 20 Die Situation entspannte sich erst Anfang 2016 ein wenig, als erste Mitglieder der „Gruppe Freital“ festgenommen wurden und in Untersuchungshaft kamen. 16 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Az. 502 Js 4979/17, Lichtbildmappe/Fotos vom Chat und der Telefonnummern zur Gruppe „Großenhainer Widerstand“ (Fehler im Original). 17 Vgl. Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, Bericht zum Zusammenhang rechtsextremistischer Anti-Asyl-Agitation und Straftaten gegen Asylunterkünfte, Stand: 29.9.2017, unveröffentlicht. 18 Besonders ab der zweiten Jahreshälfte 2015 versuchten rechtsextreme Parteien wie die NPD, „Der Dritte Weg“ und „Die Rechte“, die Asyldiskussion öffentlich zu beeinflussen. Zur Strategie, einzelnen Akteuren und Widerständen in den Parteien vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 16–33. 19 Am 23.6.2015 drohten Demonstranten, die Flüchtlingsunterkunft aus der Demonstration heraus oder nach der Veranstaltung zu stürmen, was zu einem Abbruch durch den Versammlungsleiter führte. Vgl. Beschuldigtenvernehmung Felix Weigelt am 13.7.2015, Polizeidirektion Dresden, Az. 2568/15/123440, S. 3. 20 Das Dresdner Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ ist zu nennen, in dem auch Linksextremisten aktiv sind. Des Weiteren trat die „Undogmatische Radikale Antifa Dresden“ (URA Dresden) in Erscheinung, die gute Kontakte in die linksextreme Szene in Berlin pflegt. Die URA Dresden mobilisierte Aktivisten aus Leipzig und Berlin zu Gegenprotesten in Freital. Vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Monatsbericht August 2015, Az. 037-S-380 001-67/15.

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4.2.3 Heidenau im August 2015 Im August 2015 wurde bekannt, dass im ostsächsischen Heidenau (Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge) ein ehemaliger Baumarkt als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber genutzt werden sollte.21 Die NPD-Ortsgruppe Heidenau und deren Leiter Rico Rentzsch griffen das Thema auf einer eigens dafür eingerichteten Facebook-Seite „Heidenau – Hört zu!“ auf und mobilisierten zu Protesten. Rentzsch fiel in den Folgetagen als Anmelder und Redner bei Demonstrationen (zunächst ohne Offenlegung seiner NPD-Mitgliedschaft) und als Agitator im Internet auf. Am 19. (Mittwoch) und 20. August (Donnerstag) meldete er jeweils Kundgebungen unter dem Motto „Nein zur Erstaufnahme“ in dem Ort an. Am ersten Tag folgten seinem Aufruf 350, am zweiten Tag bereits 600 Teilnehmer. Am Freitag, dem 21. August, kam es zu ersten Sitzblockaden und Gewaltausbrüchen. An diesem Tag mischten sich unter die 1.100 Demonstranten etwa 300 Rechtsextremisten und 40 Personen aus der gewaltbereiten Dynamo-Dresden-Fanszene. Nach der Demonstration blockierten rund 30 Personen die Zufahrtsstraße zur Unterkunft. Im Anschluss an die Auflösung einer Sitzblockade warfen etwa 150 gewaltbereite Asylgegner Flaschen, Steine und pyrotechnische Erzeugnisse auf Polizisten. Am darauffolgenden Samstag verschärfte sich die Situation noch einmal, da neben 250 zum Teil gewaltbereiten Asylgegnern etwa gleich viele Asylbefürworter in Heidenau demonstrierten, unter denen sich auch gewaltbereite Linksextremisten befanden. Im Laufe des Abends eskalierte die angespannte Situation erneut, wobei die Polizei, die beide Lager voneinander trennte, von Asylgegnern mit Flaschen, Steinen und Feuerwerkskörpern beworfen wurde. Am Sonntag schaffte es die Polizei mittels 80 Platzverweisen, die Situation zu befrieden. Die Organisatoren von „Heidenau – Hört zu!“ und die NPD distanzierten sich, anders als die JN, rasch von den Gewalttätern. Bilanz der Demonstrations- und Gewaltserie: 31 verletzte Polizisten; Flüchtlinge, die nur mit Polizeischutz ihre Unterkunft beziehen konnten; Sachschäden im fünfstelligen Bereich. Neben zuvor polizeilich nicht in Erscheinung getretenen Personen waren auch gewaltbereite Rechtsextremisten für die Gewalt in Heidenau verantwortlich. So traten etwa die „Gruppe Freital“ sowie die „Freie Kameradschaft Dresden“ gemeinschaftlich handelnd in Erscheinung. Die „Gruppe Freital“ mobilisierte am Abend des 22. August im Internet unter dem Facebook-Account „Bürgerwehr FTL/360“: „Wenn jemand mit nach Heidenau kommen möchte. Mögen sich in Freital an der Aral Tankstelle einfinden. In den nächsten 30–45 min. Fahrzeuge sind mit zubringen wenn vorhanden.“22 Das Landgericht Dresden konstatierte: Die „Freie Kameradschaft Dresden verübte einen koordinierten Angriff auf die zum Schutz der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Heidenau […] eingesetzten Polizeibeamten“. 23

21 Im Folgenden vgl. Urteil des Landgerichts Dresden vom 26.10.2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17. 22 Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Monatsbericht August 2015, Az. 037-S-380 001-67/15, S. 8, unveröffentlicht (Fehler im Original). 23 Urteil des Landgerichts Dresden vom 26.10.2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 26.

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Fremdenfeindliche Ausschreitungen und Konfrontationsgewalt gegen die Polizei waren der Höhepunkt einer asylfeindlichen Demonstrationsserie im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge im Sommer 2015. Eine Analyse und ein Vergleich der Ereignisse im Juni/Juli 2015 in Freital und im August 2015 in Heidenau stützt folgende These: Weniger sozioökonomische Bedingungsfaktoren der Täter bestimmen das Gefährdungspotenzial asylfeindlicher Straftaten als vielmehr regionale Gelegenheiten (Grenzkriminalität), Nachahmungseffekte (bezogen auf das Demonstrationsgeschehen und die Straftaten gegen Asylunterkünfte) sowie die Zuzugszahlen und die Prominenz des Themas „Asyl“ in der Medienberichterstattung. 24 Hinzu kommen Akteurskonstellationen, die Einfluss sowohl auf die Anti-Asyl-Protestbereitschaft als auch indirekt, über hetzerische Agitation, auf die Gewaltbereitschaft nehmen. 25 Während in Freital jeweils ein NPD- und ein AfD-Mitglied die Protest- und Gewaltbereitschaft beeinflussten, trat in Heidenau mit Rentzsch ein anderes NPD-Mitglied zunächst als Privatperson in Erscheinung, die Demonstrationen anmeldete, in Sozialen Medien asylfeindliche Stimmungsmache betrieb und dadurch zahlreiche Menschen auch fernab der typischen NPD-Klientel mobilisierte. Der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge entwickelte sich im Jahr 2015 neben dem Landkreis Bautzen zu einer Hochburg von Anti-Asyl-Demonstrationen. In den beiden Landkreisen fand mehr als die Hälfte aller rechtsextremistischen Anti-Asyl-Demonstrationen in Sachsen statt. Beide Regionen verfügen über eine gut organisierte rechtsextremistische Szene. 26

4.2.4 Leipzig-Connewitz im Januar 2016 Am 11. Januar 2016 überfielen rund 215 Rechtsextremisten und Hooligans eine Reihe von Geschäften und Kleingewerbeeinheiten im Leipziger Stadtteil Connewitz, der einen Schwerpunkt der linksextremen Szene nicht nur in der Messestadt, sondern sachsenweit bildet. 27 Während sich an diesem Tag die LEGIDA-Aufmärsche jährten und es zu zahlreichen Gegenveranstaltungen in der Leipziger Innenstadt kam, nutzten die über 200 Gewalttäter die Chance, nahezu unbemerkt in den südlichen Stadtteil zu gelangen. An dem Überfall beteiligten sich unter anderem Rechtsextremisten der „Gruppe Freital“, der „Freien Kameradschaft Dresden“ und Fußballhooligans aus Leipzig, Dresden, Halle und Magdeburg. Mittels Äxten, Pyrotechnik, Schlaghandschuhen, Stahlruten, Holzlatten, CS-Gasbehältern und Teleskopschlagstöcken zerstörten die Angreifer Autos (16) und Ladengeschäfte (23). Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 112.000 Euro. Die rasch anrückenden Polizeikräfte nahmen nahezu alle Tatverdächtigen fest. Der Vorfall zeigt, wie Links- und Rechtsextremismus interaktiv miteinander verbunden sind. Am 12. Dezember 2015 kam es zu schweren Ausschreitungen durch mehrere hundert Linksextremisten in Leipzig, wo die Partei „Die Rechte“ zuvor eine Kundgebung abhielt.28 Einige Beobachter vermuten hinter der Gewalteskalation im Januar eine Racheaktion der Rechtsextremisten als Antwort auf die Vorfälle im Monat zuvor und belegen dies mit Aufrufen im Internet wie „Sturm auf Leipzig“, „Es beginnt, holen wir unser Land zurück“ – wobei nicht klar wird, ob die zeitgleiche LEGIDA-Demonstration oder die Aktion in Connewitz gemeint war.29 24 Vgl. Braun/Koopmans, Bystander responses; dies., Ethnic violence, S. 111–123; Koopmans/Olzak, Right-Wing Violence; Benček/Martin, Hate crimes. 25 Vgl. Mannewitz, Anti-Asyl-Proteste. 26 Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2015, S. 19. 27 Im Folgenden vgl. Landgericht Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 44–46. 28 Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2015, S. 223. 29 Vgl. Litschko, Gewalt.

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Unabhängig davon hat es eine symbolische Funktion, wenn Linksextremisten eine „rechte Hochburg“ oder Rechtsextremisten eine „linke Hochburg“ wie Leipzig-Connewitz angreifen.30 Letztlich geht es zwischen Links- und Rechtsextremisten um „Macht- und Revierkämpfe“. Ein vermeintliches Erstarken des Rechtsextremismus während der „Flüchtlingskrise“ hatte verstärkte linksextreme (Gewalt-)Aktivitäten zur Folge. „Linksautonome“ bedienten daraufhin stärker das Aktionsfeld Antifaschismus, das Gewalt gegen den (vermeintlichen) politischen Gegner legitimieren soll.31 Es handelt sich um einander wechselseitig verstärkende Konfrontationsgewalttaten, bei denen der Gruppentäteranteil höher ist als etwa bei fremdenfeindlichen Gewaltdelikten. Diese werden häufig von einzelnen Tätern oder kleineren, informellen Gruppen verübt.32 Der planerische Vorlauf ist bei der Gewalt zwischen den zwei extremistischen Lagern deutlich höher, da es Sicherheitsvorkehrungen und konspirativer Organisation bedarf, um Aktionen erfolgreich zu planen und umzusetzen. Häufig wird auch die Polizei zum Opfer dieser meist aus Demonstrationen heraus verübten Gewaltform.

4.2.5 Bautzen im September 2016 Bereits im Februar 2016 geriet die Stadt Bautzen ins Zentrum der Öffentlichkeit, nachdem ein geplantes Asylbewerberheim in der Nacht des 21. Februars abgebrannt und die Löscharbeiten der Polizei und Feuerwehr von Umstehenden behindert worden waren. 33 So war vielen Bautzen noch in Erinnerung, als es im Sommer 2016 auf dem innerstädtischen Kornmarkt unter verschiedenen Gruppen von Asylbewerbern sowie zwischen Asylbewerbern und deutschen Staatsangehörigen wiederholt zu Auseinandersetzungen kam. 34 Diese Konflikte spitzten sich im September 2016 zu und erfuhren eine überregionale mediale Aufmerksamkeit, welche die rechts- und linksextreme Szene in der Region für sich zu nutzen versuchte. Am 9. September kam es in Bautzen zu einer Demonstration der rechtsextremen Szene, die die Vorfälle rund um den Kornmarkt aufgriff. Im Internet hatten die NPD, „Die Rechte“ und neonationalsozialistische Akteure wie die „Freien Kräfte“ sowie die rockerähnliche Gruppierung „Aryan Brotherhood Eastside“ versucht, Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Für die Rechtsextremisten galt das selbst auferlegte Motto, den „Nazikiez“ zu verteidigen, was die konfrontative Grundausrichtung der Bemühungen belegt. 35 Da auch Gewalt von (minderjährigen) Asylbewerbern ausging, verhängte die Stadt zeitweise eine Ausgangssperre. Mitunter gewalttätige Gegenproteste, an denen sich Linksextremisten beteiligten, führten zu einer aufgeheizten Stimmung, die in den Folgetagen immer wieder Gewalt zwischen beiden Lagern sowie den Asylbewerbern auf der anderen Seite provozierte. 36

30 Vgl. Landgericht Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 44. 31 Zum Aktionsfeld des Antifaschismus innerhalb des Linksextremismus vgl. Blank, „Deutschland, einig Antifa?“. 32 Vgl. Backes, Interaktionsdynamik, S. 49–66. 33 Vgl. o. A./Stuttgarter Zeitung, Brand im Asylheim in Bautzen. 34 Im Folgenden vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2016, S. 138 f. 35 Das Facebookprofil „Stream-BZ“ wird als zentrales Kommunikationsmittel der „Freien Kräfte“ im Landkreis Bautzen genutzt. Im Zentrum steht das Thema „Anti-Antifa“, das die „Freien Kräfte“ ohne Weiteres in ihre Anti-Asyl-Agitation integriert haben. 36 Eine „Autonome Gruppe Dresden“ berichtete im Internet regelmäßig über die Vorfälle in Bautzen, solidarisierte sich mit den Asylbewerbern und organisierte selbst Veranstaltungen in der nahe­ gelegenen ostsächsischen Stadt. Vgl. http://agdd.blogsport.de/2016/09/ (9.4.2016). Zu den Vorfällen um den 14./15. September vgl. Operatives Abwehrzentrum Sachsen, Täglicher Lagebericht Polizeilicher Staatsschutz Freistaat Sachsen, Stand: 15.9.2016.

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Die Vorfälle in Bautzen waren für den Rechtsextremismus von großer Bedeutung, insbesondere für Neonationalsozialisten. Sie stellten den Höhepunkt einer Entwicklung dar, bei der die rechtsextremistische Szene die in Teilen negative Stimmungslage gegenüber Asylbewerbern für sich nutzen konnte, um in der Folge regionale Protestveranstaltungen entsprechend zu beeinflussen, offen Anti-Asyl-Agitation im Rahmen eigener Veranstaltungen zu betreiben und gewalttätig gegen Asylbewerber vorzugehen. Darüber hinaus verdeutlichten die Ereignisse in der ostsächsischen Stadt, dass die Agitation im Internet und die (überregionale) Mobilisierung eigener Kräfte in Sozialen Netzwerken stark dazu beitragen kann, eine Eigendynamik zu entfachen, die gewalttätige Eskalationen begünstigt. Obwohl die Anti-Asyl-Proteste in Sachsen im Spätsommer 2016 bereits rückläufig waren37 (die „Balkanroute“ wurde im März 2016 faktisch geschlossen), führten professionelle Mobilisierungsstrategien im Internet, Anti-Asyl-Proteste neonationalsozialistischer Kräfte und rechtsextremistischer Parteien sowie regionale Begebenheiten in der Bautzener Innenstadt38 (trotz deutlich weniger Demonstranten als etwa in Heidenau) zu einer Eskalation, die Rechts- und Linksextremisten für ihre eigenen Ziele zu nutzen versuchten. Vergleichbare Gegebenheiten in anderen Kommunen und über Sachsen hinaus ließen ähnliche Eskalationspotenziale oder gar Nachahmungseffekte befürchten. 39 Über die dumpfe Gewaltanwendung hinaus wird der strategische Ansatz der Neonationalsozialisten deutlich. In Bautzen ist es dem Spektrum zeitweilig gelungen, sich auf Augenhöhe mit Gemeindevertretern zu präsentieren und diesen Dialog als wichtigen Schritt zu deklarieren, der für die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Asylthematik notwendig sei.40

4.2.6 Zwischenfazit Größere, teils über mehrere Tage andauernde Anti-Asyl-Proteste sowie die Gegenmobilisierungen der linksextremen Szene in den Jahren 2015 und 2016 haben gezeigt, dass über eine asylkritische Stimmung hinaus häufig spezifische regionale Gelegenheitsstrukturen vorlagen, die zu heftigen Eskalationen beitrugen: die Agita­tion und die Organisierung von Protest gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort durch meist regional verankerte Rechtsextremisten (Heidenau), asylkritische Bürgerbündnisse mit erodierender Abgrenzung zum rechtsextremen Lager (Freital) sowie die interaktive Verklammerung von Rechts- und Linksextremisten, die nicht selten Konfrontationsgewalt hervorrief (Leipzig-Connewitz, Bautzen, Heidenau, Freital). Darüber hinaus dürfen Nachahmungseffekte nicht unterschätzt werden. „Erfolgreiche“ Gewalttaten (unbekannter Täter) spielen für eine Region und latent gewaltbereite Personen, möglicherweise gar aus dem privaten Umfeld der Täter, eine größere Rolle als sozioökonomische Bedingungen.

37 Vgl. Mannewitz, Anti-Asyl-Proteste. 38 Hierzu zählt das LfV Sachsen Folgendes: Straftaten, aggressives Verhalten, sinkende Hemmschwelle durch starken Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln, latente Gewalt­ bereitschaft auf beiden Seiten und fremdenfeindliche bis rechtsextremistische Einstellungen. Vgl. SMI (Hg.), Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2016, S. 139. 39 Ein Vergleich des Aktionsfeldes von Neonationalsozialisten in Sachsen und Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2011 bis 2016 findet sich bei Gräfe, Parteistruktur und Subkultur. 40 So traf sich Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens (SPD) im Herbst 2016 mit vier Betreibern rechter Websites. Der Bautzener Landrat Michael Harig sowie der stellvertretende Landrat Udo Witschas (beide CDU) sprachen im Zuge der Eskalationsspirale in Bautzen ebenso offiziell mit Rechtsextremisten.

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Die Fälle in den ausgewählten Orten aus den Jahren 2015 und 2016 spiegeln die angespannte und dynamische Situation in diesem Zeitraum wider. Der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sticht neben der Landeshauptstadt Dresden hervor. In Freital und Heidenau waren Pläne zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern der Anlass für umfangreiche Protestkundgebungen. Eine gewalttätige Klientel aus den umliegenden Ortschaften und dem nahegelegenen Dresden sowie eine professionelle Mobilisierungskampagne über Soziale Medien trugen dazu bei, dass sich nicht nur „besorgte Bürger“, sondern auch Rechtsextremisten unter die Demonstranten mischten. Die „Gruppe Freital“ und die „Freie Kameradschaft Dresden“ stehen beispielhaft für diesen Trend. Agitatoren aus den Reihen der NPD und der AfD trugen zur Radikalisierung der Proteste bei, indem sie zunächst als Privatpersonen, später auch offiziell als Parteivertreter Demonstrationen anmeldeten, Redner bei bürgerlichen Protesten stellten, im Internet asylfeindliche Stimmungen nährten und Know-how für weitere Protestveranstaltungen bereitstellten. Warum fällt der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge auf? Zum einen spielt die Region als Einzugsgebiet der Landeshauptstadt eine zentrale Rolle. Zum anderen haben sich südöstlich von Dresden über Jahre hinweg rechtsextreme Strukturen etabliert, die zum Teil zu einer Normalisierung rechtspopulistischer wie auch rechtsextremer Einstellungsmuster beigetragen haben.41 Rechtsextremen Agitat­ oren ist es in Freital und Heidenau leichter gefallen, an bürgerliche Anti-Asyl-Proteste anzuknüpfen als etwa in der Region um Leipzig. Die eher als linke Hochburg wahrgenommene Messestadt fällt hingegen nicht selten durch linke Extremisten auf, die die Konfrontation mit Rechtsextremisten und der Polizei suchen. Umgekehrt stimuliert die Stärke der linksextremen Szene rechte Konfrontationsgewalt. Der gemeinschaftliche Überfall von über 200 Rechtsextremisten auf das Leipziger Szeneviertel Connewitz ragt zwar aus dem Geschehen heraus, denn zwischen 2011 und 2016 war dies der einzige groß angelegte Angriff auf ein „linkes“ Ziel, der von einer dreistelligen Menschenmenge durchgeführt wurde. Der Vorfall zeigt jedoch, welch hohes Gewalt- und Mobilisierungspotenzial die rechtsextreme Szene im Freistaat aufweist. Möglich machen dies zum Teil Verbindungen ins Hooliganmilieu. Mittels Fanfreundschaften bestehen mitunter gute Verbindungen in die Hooliganszene anderer Bundesländer (vor allem Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen). Gemeinsame Feindbilder in Verbindung mit günstigen Gelegenheitsstrukturen wie am Tag der LEGIDA-Jahresfeier in Leipzig, bei der die Mehrzahl der Polizeikräfte an anderer Stelle konzentriert war, ermöglichen solche Aktionen. Die im September 2016 mehrere Tage andauernden Gewaltsequenzen in Bautzen („Rechts“ gegen Asylbewerber, Asylbewerber gegen „Rechts“, „Links gegen Rechts“, „Rechts und Links“ gegen die Polizei) hatten mit Anti-Asyl-Protesten den gleichen Ausgangspunkt wie in Freital und Heidenau. In Bautzen hingegen fiel darüber hinaus eine strategisch agierende neonationalsozialistische Szene auf, die sich zunächst als wenig, später als verstärkt gewalttätiges Sammelbecken von Protestlern gegen die Asylpolitik gerierte und an Boden gewinnen konnte.

41 Die AfD erreichte im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge bei der Bundestagswahl 2017 einen Zweitstimmenanteil von 35,5 Prozent. Frauke Petry erlangte damit als nur eine von drei AfD-Direktkandidaten ihr Bundestagsmandat. Die NPD erreichte bei den Landtagswahlen 2009 in dem Wahlkreis mit 10,1 Prozent der Zweitstimmen bundesweit ihr bestes Ergebnis, bei Kommunalwahlen erreichte die NPD in der Vergangenheit hier mitunter über 20 Prozent.

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4.3 Internationale Aspekte Aus den analysierten Täterakten, den geführten Interviews sowie aus den sicherheitsbehördlichen Unterlagen ergeben sich keine internationalen Einflussfaktoren, die unmittelbar auf das rechts motivierte Gewaltgeschehen wirkten. Während die rechtsextreme Szene in Sachsen innerhalb Deutschlands teils gut vernetzt ist, was länderübergreifende Mobilisierungen zu Großveranstaltungen (etwa die jährlichen Gedenkveranstaltungen in Dresden oder die Teilnahme sächsischer Neonationalsozialisten am „Nationalen Antikriegstag“ in Dortmund) zum Teil mit Gewaltbezug zeigen, sind analoge Beziehungen auf internationaler Ebene kaum erkennbar. In der Vergangenheit hat sich bei sächsischen Rechtsextremisten gezeigt, dass diese mitunter Beziehungen ins benachbarte Tschechien und Polen unterhielten („Skinheads Sächsische Schweiz“, „Sächsische Hammerskins“).42 Die Gründe liegen weniger auf ideologischer als auf ökonomischer und logistischer Ebene: Waffen- und Munitionsbeschaffung, Schießübungen sowie gemeinsame Veranstaltungen (Konzerte etc.) waren meist die Anlässe. Bei der Analyse und Bewertung rechts motivierter Gewalt in Sachsen im Zeitraum zwischen von 2011 bis 2016 spielten internationale Bezüge und Einflussfaktoren hingegen keine bedeutende Rolle. Dennoch: Die „Flüchtlingskrise“ wurde wesentlich bestimmt durch die kriegerischen Auseinandersetzungen vor allem in Syrien und im Irak, die zur massenhaften Einwanderung hunderttausender Flüchtlinge nach Deutschland und Europa führten. Die zahlreichen Fälle von Gewalttaten mit Asylbezug legen einen Zusammenhang mit der medial vermittelten internationalen Lage nahe. Islamophobe Gruppierungen, die nicht selten eine Strategie „maximaler Provokation“ einschlugen, lieferten indirekt Begründungsmuster für gewaltsame Formen der „Gegenwehr“. Allerdings lässt sich die These, der (massenhafte) Zuzug von Menschen aus dem islamischen Kulturkreis habe zu einem Anstieg antiislamischer Gewalttaten geführt, keineswegs zweifelsfrei erhärten. Lediglich in vier von 155 analysierten Fällen lag eine offensichtliche muslimfeindliche Tatmotivation vor. Hingegen waren 71 von 76 Hassgewaltstraftaten fremdenfeindlich motiviert und ließen keine antireligiösen/antiislamischen Motivaspekte erkennen. Der Schluss liegt nahe: Der Zuzug von (vorwiegend islamischen) Asylbewerbern und Flüchtlingen löste in Sachsen weniger antiislamische als ausländerfeindliche Reaktionen hervor. Allerdings gewannen antiislamische Reflexe für viele Menschen an Plausibilität, zumal es in mehreren Ländern Europas zu islamistisch motivierten Gewalttaten kam. Wesentlich naheliegendere Gründe wie die Öffnung der Balkanroute und das Eintreffen von größeren Flüchtlingsgruppen danach spielen bei der Wirkungsanalyse jedoch eine größere Rolle als die Angst vor einer „Islamisierung des Abendlandes“.

42 Vgl. Gräfe, Rechtsterrorismus, S. 163–178.

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5 Ideologien und Kommunikationsformen Von Uwe Backes, Anna-Maria Haase und Maximilian Kreter

5.1 Kontinuität und Wandel der Ideologien und Legitimationsmuster Während des Berichtszeitraums vollzog sich im politischen Raum rechts der Unionsparteien ein tiefgreifender Wandel, der sich auf europäischer wie auf nationaler Ebene bereits seit längerem angebahnt hatte.1 Das vor allem im östlichen Deutschland lange Zeit von der NPD, der Kameradschaftsszene und Teilen der Skinhead-Subkultur repräsentierte Modell einer an den historischen Nationalsozialismus anknüpfenden Ideologie und Programmatik (biologischer Rassismus, eliminatorischer Antisemitismus, Rassenimperialismus) verlor an Bedeutung, während historisch-politische Deutungsmuster an Boden gewannen, wie sie die Wahlmobilisierung der auf europäischer Ebene erfolgreichen rechtspopulistischen Parteien bestimmten (Muslimfeindschaft, proklamierter Anti-Antisemitismus und Antitotalitarismus, Ethnopluralismus). Dies hatte Auswirkungen auch auf die Legitimationsmuster politisch motivierter Gewalt. Die für den NS-affinen Rechtsextremismus besonders in den östlichen Ländern lange Zeit tonangebende NPD (mit Parlamentsfraktionen in Sachsen 2004 bis 2014 und Mecklenburg-Vorpommern 2006 bis 2016) hatte auf dem Parteitag in Bamberg im Juni 2010 ein neues Programm verabschiedet, um als „soziale Heimatpartei“2 bei Wahlen breitere Wählerschichten zu erreichen. Im Kern jedoch wurde das seit 1996 geltende Programm fortgeschrieben. Im Zentrum blieben die Klage über die „ethnische Überfremdung Deutschlands durch Einwanderung“ und das Plädoyer für die Wiederherstellung einer ethnisch intakten „Volksgemeinschaft“3 mit der Familie als „Trägerin des biologischen Erbes“4 und einer am „heimischen Lebensraum“ orientierten „raumorientierten Volkswirtschaft“5. Das Programm hob zwar im Sinne des Ethnopluralismuskonzepts die „Vielfalt der Völker als Träger der Kulturen“6 hervor, argumentierte aber strikt nationalstaatlich, lehnte den Multikulturalismus entschieden ab, erwähnte Ausländer nur in abträglichen Zusammenhängen (wie Ausländerkriminalität) und wies jegliche Form der Integration im Interesse einer „Erhaltung der deutschen Volkssubstanz“7 zurück. Dabei verzichtete es auf nähere Erläuterungen zu den Methoden der „Ausländerrückführung“ unter Einschluss von „Passdeutschen“ (wie in früheren programmatischen Dokumenten und

1 Vgl. Backes, Varianten des antieuropäischen Extremismus, S. 47–69. 2 NPD (Hg.), Arbeit, Familie, Vaterland, S. 5. 3 Ebd. 4 Ebd., S. 7. 5 Ebd., S. 9. 6 Ebd., S. 6. 7 Ebd., S. 12.

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internen Funktionärsanweisungen8). Ungeachtet dessen handelte es sich um ein völkisch-rassistisches Programm auf ethnopluralistischer Grundlage, das trotz seiner sozialpolitischen Ansätze (Kapitalismuskritik, umfassende soziale Sicherungen für Deutsche bei strenger Exklusion von Nicht-Deutschen) kaum geeignet erschien, einen Prozess der Öffnung mit dem Ziel der Gewinnung von Akzeptanz bei breiteren Wählerschichten zu erreichen. Symptomatisch war die Reaktion der Partei auf die „Jerusalemer Erklärung“, mit der rechtspopulistische Parteien im Dezember 2010 an die Öffentlichkeit getreten waren. Das Parteiorgan „Deutsche Stimme“ hetzte gegen die „jüdischen Landräuber“: „Wer sich gegen die Landnahme fremder Völkerschaften in Europa“ ausspreche, könne „nicht gleichzeitig die Vertreibung anderer Völker aus ihrer angestammten Heimat befürworten“.9 Schon zuvor hatte der sächsische NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel vor der falschen Logik des Satzes „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“ gewarnt: „Der Jude ist nicht plötzlich mein Freund, weil ich innenpolitisch gegen Moslems bin, und der Moslem ist nicht mein Freund, weil ich außenpolitisch gegen USrael [!] bin.“10 Eine geistige Demarkationslinie innerhalb von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus wird im Verhältnis zu den Weltreligionen sichtbar. NPD, NS-affine Szenen und Teile der „Neuen Rechten“ können sich nicht zu Verteidigern des „christlichen Abendlandes“ erklären, weil sie dem Christentum ambivalent bis ablehnend begegnen. Sie teilen Nietzsches Kritik am Christentum (in seinem Spätwerk „Der Antichrist“), welches das Abendland mit seiner verweichlichten Mitleidsethik verdorben habe, propagieren stattdessen das Neuheidentum (Neopaganismus), huldigen dem Odinismus oder einem arisierten Jesus, der auf diese Weise von seiner „Kontamination“ mit dem Judentum „gereinigt“ wird. Vor die Alternative „Judentum oder Islam“ gestellt, wird dem Islam der Vorzug gegeben. Als Al-Qaida-Terroristen am 11. September 2001 die Zwillingstürme des World Trade Centers in New York zum Einsturz brachten, erklärten Neonationalsozialisten ihre Solidarität mit den Massenmördern: auch sie befänden sich „in einem politischen Krieg mit den USA“.11 Eine weitere geistige Trennungslinie wird sichtbar, betrachtet man das Verhältnis der von Neonationalsozialisten ausgehenden „Volkstod“-Kampagne zum „großen Austausch“ (Renaud Camus) der „Identitären“, einer von der französischen „Nouvelle droite“ inspirierten, von Wien aus zunächst vor allem im Internet propagandistisch aktiven Gruppierung.12 Die „Volkstod“-Kampagne argumentierte biologisch-rassistisch; das deutsche Volk werde sterben, wenn man den Prozess der „Überfremdung“ nicht stoppe. Die Nähe zur NS-Ideologie ist unübersehbar. Dagegen distanzieren sich die „Identitären“ explizit von Nationalsozialismus und Antisemitismus:

8 Vgl. Backes, Profil der NPD, S. 301–316; Kailitz, Die nationalsozialistische Ideologie der NPD, S. 337–353. 9 Torfhaus, Reise nach Jerusalem. 10 Gansel, Moslem-Feindschaft und Islam-Kritik. 11 Verfassungsschutz des Landes Brandenburg, Feindbild, S. 1. 12 Vgl. Hafeneger, Die Identitären; Grabow, „Identitäre Bewegung“.

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„Wir leugnen all‘ die Verbrechen, die im Namen dieser Ideologie entstanden sind, in ihren vergleichbaren und einzigartigen Aspekten nicht und lehnen revisionistische Ausflüchte strikt ab. Wir, als nachkommende Generation, wollen eine echte Aufarbeitung, die in einer echten, dauerhaften Versöhnung ihren Abschluss findet. Wir lehnen allerdings auch die quasi-religiöse Institutionalisierung und den Missbrauch dieser Katastrophe und eine absolut einseitige Betrachtung der deutschen Geschichte ab. Der Holocaust ist für uns ein Verbrechen, das sich nicht wiederholen darf, aber kein Gründungsmythos und nicht das Zentrum der deutschen Geschichte. Wir wollen im Rahmen einer echten Aufarbeitung zu einer gesunden, selbstbewussten Identität zurückfinden, aus der erst eine ebenso gesunde Beziehung zum jüdischen Volk entspringen kann.“13 Sie plädieren für eine Haltung gleichen Abstands zum Staat Israel wie zu den Palästinensern. Vor allem aber wenden sie sich gegen die „totalitäre“ „Islamisierung“, welche die europäischen Völker ihrer Kultur beraube. Die formelle Abkehr vom Rassismus (Kampagnenbild: „0 % Rassismus – 100 % Identität“) gilt der Unterscheidung zwischen höher- und minderwertigen Völkern. Doch halten die „Identitären“ an einer homogenisierenden Identitätskonstruktion fest. Die Reinerhaltung der „Ethnie“ vor fremden Einflüssen bleibt ein zentrales Gebot. Der „Ethnopluralismus“ in diesem Sinne ist auch Bestandteil des ideologischen Profils des europäischen Rechtspopulismus. Ein Meilenstein auf diesem Weg war die „Jerusalemer Erklärung“ vom Dezember 2010: Vertreter der „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ), der deutschen Kleinstpartei „Die Freiheit“, des belgischen „Vlaams Belang“ (VB) und der „Schwedendemokraten“ (SD, „Sverigedemokraterna“) stellten sich während einer Israel-Reise auf den Boden „jüdisch-christlicher Werte“ und kritisierten den Islam als ein „totalitäres System“14 mit dem Ziel der Weltunterwerfung. Sie unterstrichen das Existenzrecht Israels und suchten den Schulterschluss mit Vertretern der Siedlerbewegung und des rechten Flügels der Knesseth im Kampf gegen „den Islam“. Die Verbindung von erklärtem Pro-Zionismus mit scharfer und stark verallgemeinernder Islamkritik war bereits seit längerem das Markenzeichen der niederländischen „Partij voor de Vrijheid“ (PVV). Doch deren charismatischer Anführer, Geert Wilders, scheute, gerade weil er diese ungewöhnliche Kombination mit einer gewissen Glaubwürdigkeit verkörperte, vor Bündnissen mit anderen europäischen Rechtsaußenparteien zurück. Im Vorfeld der Europawahl 2014 erhöhte sich jedoch der Kooperationsdruck, und Wilders steuerte bald zielstrebig auf Absprachen mit Rechtsaußenparteien zu, die seinem programmatischen Minimalkonsens zu folgen bereit schienen. Im August 2013 trafen sich Wilders und der FPÖ-Bundesobmann Heinz-Christian Strache zu einem ersten Gespräch in Wien,15 und im November 2013 kam Marine Le Pen nach Den Haag, um mit dem niederländischen Kollegen eine Kooperation beider Parteien auf europäischer Ebene zu verkünden.16 Ende 2013 gaben „Front national“, FPÖ und VB gemeinsam ein „Europapolitisches Manifest“ heraus, das harte Kritik an der EU übte, sich zugleich aber für den Schutz Europas aussprach, „dessen christliche und humanistische Wurzeln durch den Aufstieg radikal-islamistischer Tendenzen in der Europäischen Union bedroht“17 seien. 13 Identitäre Bewegung, Weder Kippa noch Palituch. 14 Strache u.a., Jerusalemer Erklärung (7.12.2010). 15 Vgl. H. C. Strache trifft Geert Wilders zu einem ersten Gespräch in Wien. 16 Vgl. Dürr, Initiative von Wilders und Le Pen. 17 Europäischen Allianz für Freiheit, Europapolitisches Parteimanifest, S. 2.

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Analysiert man die Reden der wichtigsten Protagonisten, so zeichnet sich ein programmatisches Profil ab, wie es im Kern in der „Jerusalemer Erklärung“ vom Dezember 2010 umrissen worden war: 1) Die Werte des „christlichen Abendlandes“ müssen in einem neuen Kreuzzug gegen den „radikalen Islam“ verteidigt werden. Der „radikale Islam“ ist kein legitimer Bestandteil der europäischen Kultur. Als fremdes Element ist er möglichst vollständig zu beseitigen. 2) Der „radikale Islam“ ist der Hauptfeind, den es in einem „clash of civilizations“ zu besiegen gilt. Die Trennungslinie zwischen „Islam“, „Islamismus“ und Dschihadismus ist fließend. 3) Die Juden und der Staat Israel sind Bündnispartner im Kampf gegen den „radikalen Islam“. Ein gemeinsamer Sieg über die Armeen des „radikalen Islam“ bietet eine Lösung für den europäischen Kulturkampf ebenso wie für den Nahost-Konflikt. Vorreiterin des neuen Syndroms in Deutschland war „Pro NRW“. Im Februar 2011 bemühten sich Vertreter der Pro-Bewegung, des VB und der SD in Israel um einen Schulterschluss mit jüdischen Organisationen im gemeinsamen Kampf gegen „den Islam“.18 Zwei Monate später fand eine „Deutsch-Israelische Konferenz“ im Schloss Horst in Gelsenkirchen statt. Die Gäste aus Israel repräsentierten den äußersten rechten Flügel der Knesseth.19 „Pro NRW“ war Teil einer sich neu herausbildenden Konfliktlinie, die in den Zentren des Ruhrgebiets mit ihren sozialen Brennpunkten, einem hohen Anteil muslimischer Migranten und einer besonders aktiven salafistischen Szene früher als in anderen deutschen Regionen in Erscheinung trat. Im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf setzte die Partei auf „maximale Provokation“. Dazu startete sie im März 2012 einen „islamkritischen Karikaturenwettbewerb“: Man kündigte an, die eingereichten Beiträge auf der Wahlkampftour „Freiheit statt Islam“ vor Moscheen auszustellen und daneben im Internet zu veröffentlichen. Außerdem werde ein nach dem bekannten dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard benannter Ehrenpreis ausgelobt. Dazu habe man den „mutigen Zeichner der weltberühmten Mohammed-Karikaturen“ persönlich eingeladen. Dieser blieb zwar den Veranstaltungen von „Pro NRW“ fern, jedoch kam es in Bonn am 5. Mai 2012 zu gewalttätigen Ausschreitungen durch Salafisten, bei denen mehrere Polizisten verletzt wurden. Auslöser dieser Ausschreitungen war das bewusst provozierende Zeigen der Karikaturen, vor allem der „Westergaard-Karikatur“. Bereits zuvor war es in Solingen „am Rande eines ähnlichen ‚Pro-NRW‘-Auftritts zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen“.20 Im März 2013 nahm die Polizei in Leverkusen vier junge Männer aus der Salafistenszene fest. Sie standen im Verdacht, ein Attentat gegen den „Pro-NRW“-Vorsitzenden Markus Beisicht geplant zu haben.21 Auch auf der Ebene des von Parteien unabhängigen Straßenprotests traten neue Gruppierungen auf, die den Kampf gegen die „Islamisierung“ in den Mittelpunkt stellten. Die nach dem Vorbild der Londoner „English Defence League“ (EDL) auftretende „German Defence League“ (GDL) trat herausfordernd vor Moscheen auf und beschenkte Muslime vor Weihnachten 2013 mit einem Marzipanschweinchen und einer Grußkarte „Wir wünschen unseren muslimischen Gästen ein frohes Weihnachtsfest“. Auf einem Plakat „Islam raus aus Europa“ war eine strohblonde germanische Kriegerin zu sehen, die einen schweinsköpfigen Turbanträger mit einem kräftigen Fußtritt in die vom Halbmond beschienenen Gebiete jenseits der EU-Grenzen beförderte.22 Die GDL rühmte sich gemeinsamer Aktionen mit der 18 Siehe Klare u. a., Eine „deutsche Rechte ohne Antisemitismus“? 19 Ebd. 20 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2012, S. 34. 21 Vgl. o. A., Salafisten planten Mordanschlag auf Pro-NRW-Chef. 22 Vgl. o. A., Jahresrückblick der German Defence League.

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„Bürgerbewegung Pax Europa“ und den „Identitären“. Ebenfalls von der EDL inspiriert waren die „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), die einer breiteren Öffentlichkeit durch eine Demonstration in Köln am 26. Oktober 2014 bekannt wurden. Am Rande der Veranstaltung kam es zu einer Straßenschlacht mit der Polizei. Die in Dresden aus einer Facebook-Gruppe heraus entstandene PEGIDA-Bewegung hatte durch eines der Gründungsmitglieder Kontakte zu HoGeSa, war aber von Beginn der Demonstrationen (20. Oktober 2014) an um Gewaltlosigkeit und eine gewisse Mäßigung bemüht. Allerdings entwickelten sie sich zu einem Forum, auf dem auch bislang wenig engagierte Bürger diffusen Protest artikulierten und „Dampf abließen“. So verstetigten sich die Kundgebungen, die anfänglich steigende Teilnehmerzahlen verbuchen konnten, auch wenn die Dynamik nach dem Höhepunkt der „Flüchtlingskrise“ deutlich abnahm. Der Protest gegen die „Islamisierung“ bildete eines von mehreren Themen, ohne dass eine klare Programmatik erkennbar wurde.23 Nach der Spaltung der Gründungsgruppe wurden die Redebeiträge zum Islam undifferenzierter, härter und kompromissloser.24 Gastredner aus den Niederlanden (Geert Wilders, PVV) und Belgien (Philip Dewinter, VB) verbanden den Protest mit der Programmatik des europäischen Rechtspopulismus. Ihre Redebeiträge wurden an Schärfe von Tatjana Festerling übertroffen, die im Februar 2015 vom rechten Flügel der Hamburger AfD zu PEGIDA gestoßen war. Teilweise bewegte sie sich hart an der Grenze zur Hassrede, wenn sie etwa behauptete: „Die tödliche Vergiftung, mit der man die Völker Europas vernichten will, ist der Islam.“25 Die PEGIDA-Demonstrationen entwickelten sich so zu einem Forum für radikale Islamkritik, das in vielen anderen Städten Nachahmer fand. Dabei waren harte rechtsextremistische Äußerungen außerhalb Dresdens (bei PEGIDA in Chemnitz ebenso wie bei LEGIDA in Leipzig) häufiger zu vernehmen. Bei den im Rahmen dieser Studie untersuchten Gewaltstraftaten, die am Rande der Kundgebungen in Dresden, Leipzig und Chemnitz verübt wurden, handelte es sich durchweg um Fälle von Konfrontationsgewalt, also um Übergriffe auf politische Kontrahenten und Polizeibeamte. Sie zeigen immerhin, dass die GIDA-Kundgebungen, die meist einen Anti-Asyl-Bezug aufwiesen, zur Erzeugung einer fremdenfeindlichen Atmosphäre beitrugen, in der sich gewaltbereite Personen zu gewaltsamem Vorgehen ermächtigt fühlten. Auch im europäischen Rechtsterrorismus rückte der Kampf gegen die „Islamisierung“ ins Zentrum ideologischer Legitimierung. Wegweisend in diesem Sinne war das 1.500 Seiten umfassende politische Manifest aus Eigenbeiträgen und umfangreich eingestreuten Internetfunden, das der „Oslo-Attentäter“ Anders Behring Breivik vor dem von ihm angerichteten Massaker ins Netz gestellt hatte. Das Dokument vermittelt trotz seines zusammengestückelten Charakters eine klare Botschaft. Breivik stellte sich in die Tradition der christlichen Kreuzritter (Symbol: das Georgskreuz des Templerordens) im Kampf gegen die „islamische Gefahr“ und griff damit gleichsam den Fehdehandschuh auf, den Osama Bin-Laden der „westlichen Welt“ um die Ohren schlug. Er sah den „kulturellen Marxismus“ mit der Verbreitung des „Multikulturalismus“ als Hauptverursacher der „Kolonisierung“26 Europas durch „den Islam“. Auch wurden Hilfstruppen wie „Selbstmordhumanisten“, „Karrierezyniker“ und „Globalkapitalisten“ zu den Feinden gerechnet.27 Anders als die USA verfüge Europa aufgrund der weit fortgeschrittenen Säkularisierung über nur geringe Abwehrkräfte, um sich der „Islamisierung“ zu entziehen. 28 23 Vgl. Pfahl-Traughber, Pegida, S. 154-171. 24 Vgl. Currle u.a., PEGIDAs Kundgebungen und Reden, S. 121 f. 25 Zitiert nach ebd., S. 122.w 26 Andrew Berwick [Anders Behring Breivik], A European Declaration of Independence, S. 4 f. 27 Ebd., S. 805. 28 Ebd., S. 643.

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Daher sei es erforderlich, eine neue integrative Ideologie zu entwickeln, der sich möglichst viele in Europa anschließen könnten. Als Bestandteile dieser Ideologie wurden genannt: „Monokulturalismus“, „Moral“, „Kernfamilie“, „freier Markt“, „Unterstützung für Israel und die christlichen Verwandten im Osten“, „Recht und Ordnung“ sowie Christentum. Der Islam sei als politische Ideologie zu entlarven. Koran und Hadith müssten als „genozidale politische Werkzeuge“29 verboten werden. Eine neue Jugendorganisation solle sich am Vorbild der putintreuen russischen „Nashi“ orientieren, um die Heranwachsenden vor neonationalsozialistischen/neofaschistischen Angeboten zu schützen. 30 Die europäischen Armeen forderte Breivik zum Staatsstreich auf, damit die muslimische Masseneinwanderung gestoppt und die Deportation „aller Muslim-Individuen vom europäischen Boden“ in die Wege geleitet werden könne. 31 Im November 2012 erfuhr die Öffentlichkeit von einem Brief Breiviks an die NSU-Terror-Angeklagte Beate Zschäpe, in dem er sich anerkennend über die Taten der Terrorzelle äußerte. 32

5.2 Ideologien rechtsaußen und Hassgewalt „Die Motivation der Täter basiert im Allgemeinen auf Deprivationserfahrungen, fremdenfeindlichen Emotionen und generalisierten Gewaltbereitschaften. Seltener sind ideologisch verfestigte politische Ideologien Auslöser der ­Gewaltdelikte. Meistens übernehmen die Täter die Überzeugungen ihrer ­Freizeitclique und treten im Namen der Gruppe, die ihnen Geborgenheit, Schutz und Anerkennung bietet, für deren fremdenfeindliche Ziele ein. Von daher ist bei den meisten Tätern, zumindest zum Zeitpunkt der Straftatbegehung, eine dezidiert fremdenfeindliche sowie eine (meist ungefestigte) politisch rechte Orientierung vorhanden.“33 Dieser Befund des Zweiten Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung aus dem Jahr 2006 hat für die untersuchten Hassgewaltstraftaten in Sachsen in den Jahren 2011 bis 2016 uneingeschränkt Gültigkeit. Im Vergleich zu den Mehrfach- und Intensivtätern, die in der Gewaltstudie des Hannah-Arendt-Instituts für die Jahre 2001 bis 2011 untersucht wurden, sind die politisch-ideologischen Bezüge, wie sie in den Akten der Justizbehörden aufscheinen, noch spärlicher. Kein einziger der untersuchten Täter fertigte allem Anschein nach Texte für ein Kommunikationsforum. Allerdings gibt es zahlreiche Hinweise auf die Nutzung Sozialer Medien.34 In nur wenigen Fällen fand die Polizei einschlägige ideologische Schriften bei den Tätern. Eine der Ausnahmen war ein Reichsbürger, der an einer Protestveranstaltung gegen die „Bilderberg-Konferenz“ am Dresdener Postplatz (Juni 2016) teilnahm. Er führte fünf antisemitische Broschüren offenbar zu Propagandazwecken mit sich. Darin wurde der Holocaust als „größte Lüge der Geschichte“ und Hitler als ein großer Staatsmann bezeichnet, der die Welt „vor der jüdisch-plutokratischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten zu befreien“. 35 Der Reichsbürger hatte außerdem ein beidseitig geschliffenes Kampfmesser und eine Sturmhaube dabei.

29 Andrew Berwick [Anders Behring Breivik], A European Declaration of Independence, S. 650. 30 Ebd., S. 652. 31 Ebd., S. 808. 32 Vgl. o. A., Brief des Massenmörders. Breivik fordert Zschäpe zu rechtsextremer Propaganda auf. 33 Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 155. 34 Vgl. Abschnitt 3.2 in diesem Kapitel. 35 PD Dresden, Vorgangs-Nr. 1118/16/123500 vom 24.6.2016, S. 2.

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Ideologische Bezüge treten dort auf, wo Organisationszugehörigkeiten sichtbar werden. Immerhin 18,7 Prozent der Tätergruppen (nur 5,2 Prozent bei der Hassgewalt) ließen sich NS-affinen Strukturen („Neonationalsozialisten“) zuordnen, also einer Szene, die in der einen oder anderen Variante an den historischen Nationalsozialismus anknüpft. NPD-Nähe oder gar -Mitgliedschaft lag bei 1,1  Prozent der Hassgewalt-Täter vor; sie unterhielten mithin Verbindungen zu einer Partei mit fließenden Übergängen zur neonationalsozialistischen Szene. Der bekannteste Täter war der Meeraner NPD-Stadtrat und -Kreisvorsitzende Patrick Gentsch, der auf einer „99-Cent-Party“ in Glauchau (Dezember 2014) eine Kenianerin ohrfeigte und sie als „Nigger“, „Negerschlampe“ und „Unrat“ beschimpfte, nachdem er ihr zuvor erfolglos Avancen gemacht hatte. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal verurteilte ihn dafür im Mai 2015 zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. 36 Die NPD-Mitglieder hielt dies im Februar 2017 nicht davon ab, Gentsch zum NPD-Wahlkreiskandidaten für die Bundestagswahl in Zwickau zu wählen. 37 Gentsch sprach auf einer Demonstration der Initiative „Meerane unzensiert“, 38 aus deren Mitgliederkreis ein Brandanschlag gegen eine Flüchtlingsunterkunft verübt wurde. In der WhatsApp-Bildergalerie eines der Angeklagten, eines zur Tatzeit arbeitslosen Metallbauers, befand sich neben üblichen NS-Devotionalien ein Hitler-Porträt mit der Textzeile „I said ‚Glass of Juice‘“ und „Not Gas the Jews“. Bei ihm wurden auch Handzettel mit den Aufschriften „Refugees Not Welcome“ und „Division Sachsen. Wo Sachsenkrieger hinkommen, herrscht der Tod“ aufgefunden. 39 NPD-Redner heizten die Stimmung von Anti-Asyl-Protesten an. Sie organisierten zahlreiche Kundgebungen, ohne dabei immer „einen Parteibezug erkennen zu lassen“.40 Nicht selten kam es im Anschluss an solche Demonstrationen zu gewalttätigen Ausschreitungen. Anfang Oktober 2015, auf dem Höhepunkt der „Flüchtlingskrise“, versammelten sich etwa 50 zum Teil stark alkoholisierte Personen vor einem Schulgebäude in Dresden-Prohlis, wo in leerstehenden Gebäudeteilen die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft geplant war. In einer parallel stattfindenden Ortsbeiratssitzung beklagte sich ein NPD-Redner darüber, dass „die Schüler nun Asylbewerbern weichen müssten“.41 Auf der Sitzung wie auch auf der Demonstration herrschte eine aggressive Stimmung, die das Eingreifen der Polizei erforderte. Zwei Demonstrationsteilnehmer, ein 33-jähriger gelernter Koch und ein 34-jähriger arbeitsloser Altenpfleger, beide mit zahlreichen Vorstrafen aufgrund kleinkrimineller Delikte und einem umfangreichen Alkohol- und Drogenvorlauf, steckten am Abend des folgenden Tages eines der Gebäude in Brand.42 Keiner der beiden Brandstifter gehörte nach Aktenlage einer rechtsextremistischen Vereinigung an.

36 Vgl. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Urteil, Az. 1 Ds 120 Js 2411/15, S. 4–6. 37 Vgl. o. A., Bundestagswahl – NPD nominiert Kreischef. 38 Vgl. Bartsch, Fremdenfeindlichkeit in Sachsen. 39 Vgl. Landgericht Zwickau, Urteil, Az. 1 Ks 123 Js 25359/15, S. 8. 40 SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 40. 41 O. A., Brandanschlag auf geplante Flüchtlingsunterkunft. 42 Vgl. Landgericht Dresden, Urteil, Az. 3 KLs 207 Js 4752/16.

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Dies galt auch für einen Berufskraftfahrer, der im Mai 2016 in Zwickau selbstgefertigte „Molotow-Cocktails“ in eine Flüchtlingsunterkunft warf. Allerdings posierte er auf einem Foto im Bilder-Ordner seines Smartphones als Adolf Hitler (mit Bärtchen und Scheitel) und hatte einschlägige Musikvideos rechtsextremistischer Bands („Sleipnir“, „Die Lunikoff Verschwörung“, „Gigi & Die braunen Stadtmusikanten“, „Heiliges Reich“) und eine Audiodatei mit Liedern der im Dezember 2003 als kriminelle Vereinigung gerichtlich verbotenen Rechtsrock-Band „Landser“ gespeichert.43 Bei der Wohnungsdurchsuchung registrierten die Beamten ­unter anderem zwei Gürtelschnallen mit Hakenkreuzen und ein Schild über dem Kücheneingang mit stilisierter Reichskriegsflagge und Adler auf schwarz-weißrotem Grund. Ideologische Bezüge werden vor allem in den Symbolen sichtbar, die Täter in ihrem äußeren Erscheinungsbild (Frisur, Kleidung, Tätowierungen), am Tatort oder auf öffentlichen Kundgebungen nutzen, um zu provozieren, die Eigengruppe oder Feindgruppen zu markieren. Die Symbolik des Nationalsozialismus ist im untersuchten Zeitraum vorherrschend. Somit besteht weitgehend Kontinuität zu den Befunden der Vorläuferstudien. Einige Beispiele: Bischofswerda, Ende Dezember 2011: Ein 27-jähriger Landwirt schlug dem Besitzer eines Kebab-Bistros in Bischofswerda ohne Vorankündigung ins Gesicht. Der Aufforderung, das Lokal zu verlassen, kam der Angreifer erst nach, als die herbeigerufene Polizei eintraf. Draußen schrie der Beschuldigte „Sieg Heil“ und stimmte mit einem Kumpanen das Lied „Eine U-Bahn nach Auschwitz bauen wir“44 an. Dresden, 6. Juni 2016: „Eine unbekannte Person hat auf dem Gelände […] ‚Heil Hitler‘ gerufen und dazu den gestreckten rechten Arm gehoben. Daraufhin sprach der Herr Elvan die Person an, woraufhin es zum verbalen Streit kam. In dessen Folge wurde der Herr Elvan mit den Worten ‚du Kanacke, du kannst in Dein Land zurück gehen‘ angesprochen und beleidigt. Im Anschluss schlug die unbekannte Person dem Elvan mehrfach in sein Gesicht.“45 „Am 17.1.2016 erschien der Angeschuldigte im alkoholisierten Zustand in den Vormittagsstunden am Ski- und Rodelhang […] in Altenberg/Ortsteil Geising mit einem aufgesetzten Stahlhelm, um dort zu rodeln. Auf dem Stahlhelm war ein für alle dort anwesenden Personen sichtbares, ca. 10 cm x 10 cm großes Hakenkreuz aufgezeichnet. Aus nichtigem Anlass beschimpfte der Angeschuldigte gegen 11.15 Uhr die zwei dort ebenfalls rodelnden afghanischen Asylbewerber Amir L. und Tarik C., schlug Amir L. mit einem Stahlhelm und seinen Fäusten gegen dessen Kopf. Als Amir L. daraufhin zu Boden fiel, trat der Angeschuldigte noch mindestens dreimal mit dem beschuhten Fuß kräftig gegen den Körper und mindestens einmal in das Gesicht des Amir L. Dies tat der Angeschuldigte, um Amir Schmerzen zuzufügen und ihn zu verletzen. Tatsächlich erlitt Amir L. Schmerzen, eine Beule am Kopf und blutete aus dem Mund. Als der Angeschuldigte von weiteren Übergriffen durch weitere Wintergäste des Ski- und Rodelhanges abgebracht worden war, hob er seinen rechten Arm und streckte ihn zum sog. Hitlergruß und schrie ‚Sieg Heil!‘.“46

43 Vgl. Landgericht Zwickau, Urteil, Az. 1 Ks 120 Js 19949/16, S. 4. 44 PD Oberlausitz/Niederschlesien, Dez. 5, Vorg.-Nr. 11338/11/288111, S. 2. 45 PD Dresden, Vorg.-Nr. 6716/16/128210, S. 6. 46 Staatsanwaltschaft Dresden, Anklageschrift, Az. 207 Js 6257/16.

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„Am 24.10.2016 gegen 21.30 Uhr befanden sich die Angeschuldigten im Bereich der Haltestelle ‚Abzweig Reick‘, […] Dresden. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt im Wartehäuschen auch die drei eritreischen Staatsangehörigen Aron E., Demsas K., Tekle B. auf. […] Die Angeschuldigten versuchten zunächst aus ihrem dumpfen Hass auf Ausländer heraus die Vorgenannten mit Äußerungen wie ‚Ausländer sind Scheiße‘, ‚Hitler‘ sowie der Geste des ‚Kehle-Durchschneidens‘ zu provozieren. Die Geschädigten gingen hierauf jedoch nicht ein. Sodann rannten die beiden Angeschuldigten unvermittelt aufgrund gemeinsamen Tatplanes auf die Geschädigten zu.“47 Bei den wenigen Fällen der im Rahmen dieser Untersuchung registrierten Gewalt­ taten am Rande von GIDA-Demonstrationen in Dresden, Chemnitz und Leipzig handelt es sich um typische Konfrontationen mit Gegendemonstranten, die als politische Kontrahenten, Vertreter der „Lügenpresse“ oder der Polizei wahrgenom­ men und attackiert wurden. Auch im Rahmen von Straftaten im Zusammenhang mit Anti-Asyl-Protesten lässt sich aus den Akten keinerlei Symbolik erkennen, die über das vorherrschende NS-Imitationsmuster hinausginge. „Heil-Hitler“- und „Sieg-Heil“-Gebrüll ist das am häufigsten anzutreffende akustische Erkennungszeichen derer, die sich aus der anonymen Masse hervorheben wollen. Die Polizisten beleidigende Parole „ACAB – Wir vergessen nie“48 (ACAB für „All Cops Are Bastards“) ist auf den ersten Blick schwieriger zuzuordnen, weil sie dem linksextremen „Antirepressions“-Kontext entstammt. Mit den „Autonomen Nationalisten“ (Neonational­ sozialisten in „linker“ Aufmachung) hielt sie seit den frühen 2000er Jahren Einzug in die rechtsextremistische Protestkultur.49 Ein spezifisch islamfeindlicher Hintergrund von Gewaltstraftaten deutet sich nur in einigen wenigen Fällen der Berichtsperiode an, wobei die Grenze zwischen allgemeinem Fremdenhass und Islamfeindlichkeit fließend ist. Im August 2011 spuckte ein 40-Jähriger dem Kind einer kopftuchtragenden Muslima ins Gesicht. Vor der Polizei erklärte er später, er verabscheue Muslime und habe durch das Anspucken des Kindes seine Verachtung zum Ausdruck bringen wollen.50 Im Mai 2014 stürmten vier sichtlich alkoholisierte junge Männer laut Anklageschrift in einen Döner-Laden in Stolpen, attackierten den Betreiber sowie zwei Mitarbeiter und beschimpften sie als „Wichser, Arschlöcher, Türkenschweine, Scheiß Muslime und Scheiß Moslems“.51 Für einen organisierten rechtsextremen Hintergrund gab es keinerlei Hinweise in den Akten. Bei der Rückkehr von einem Fußballspiel der SG Dynamo Dresden (Juli 2014) beleidigte ein 27-jähriger stark alkoholisierter Kellner eine muslimische Familie in der Straßenbahn im Beisein zahlreicher anderer Fahrgäste („Scheiß Kanaken, Scheiß Ausländer, Kanakenpack, verpisst euch aus unserem Land“) und schlug dem Vater einer jungen kopftuchtragenden Frau ins Gesicht. Die 16-jährige Muslima wurde als „dumme Fotze“ beschimpft, die mit ihrer Kopfbedeckung „nicht hierher“52 gehöre.

47 Staatsanwaltschaft Dresden, Anklageschrift, Az. 2016 Js 65523/1, S. 2. 48 PD Dresden, Vorgangs-Nr. 1458/15/123510, S. 4. 49 Vgl. Land Brandenburg/Ministerium des Innern (Hg.), Schwarze Blöcke rechts und links; Schedler/Häusler (Hg.), Autonome Nationalisten. 50 Vgl. Polizeidirektion Dresden/Dez. 5, Polizeilicher Staatsschutz, Vorgangs-Nr. 1767/11/263440, S. 2. 51 Vgl. Amtsgericht Pirna, Urteil, Az. 216 Js 28184/14, S. 3. 52 Amtsgericht Dresden, Urteil, Az. 231 Ds 205 Js 47815/14 (2).

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Der Kampf gegen die „Islamisierung“ kommt am stärksten bei Gewalttaten am Rande von Anti-Asyl-Protesten zum Ausdruck. Tatverdächtige eines Brandanschlags auf ein Gebäude in Meißen (Juni 2015), das als Unterkunft für Asylsuchende dienen sollte, nahmen an Demonstrationen der „Initiative Heimatschutz Meißen“ (IHM) teil,53 die neben bekannten sächsischen Rechtsextremisten auch dem Anti-Islam-Agitator Michael Stürzenberger ein Forum bot. Im August 2015 erklärte Stürzenberger auf einer IHM-Demonstration in Meißen: „Wer den Islam-Chip im Kopf hat, verachtet alle Nicht-Muslime – egal, ob Christen oder Atheisten.“ Wenn man wie Angela Merkel erkläre, der Islam gehöre zu Deutschland, könne man auch gleich sagen: „Die Schafe gehören zum Metzger.“54 Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz erwähnte Stürzenberger, einen gefragten GIDA-Redner in Dresden und anderen Städten, im Bericht für das Jahr 2016. Um ihn schare sich ein Kreis von etwa zehn Personen, die sich in verfassungsfeindlicher Weise islamophob betätigten: „Zwar gibt Stürzenberger in verschiedenen Verlautbarungen immer wieder an, lediglich sachlich über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit des Islam und die von ihm ausgehenden Gefahren für die Demokratie aufzuklären, worin keine generelle Verunglimpfung weder der Religion noch von Muslimen liege. Aus der Gesamtschau der Vielzahl an Äußerungen aber, in denen den Muslimen unterstellt wird, islamistische oder gar terroristische Verhaltensweisen seien nicht der Ausnahme-, sondern der alltägliche Normalzustand, lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Äußerungen darauf abzielen, Muslime aufgrund ihrer Religions­ zugehörigkeit auszugrenzen und abzuwerten.“55

5.3 Ideologien und Hassgewalt in Musik und Sozialen Medien Aus den Polizei- und Justizakten lassen sich nur bruchstückhaft ideologische Feindbilder oder Verschwörungstheorien identifizieren. Dabei dominieren fremdenfeindliche Ressentiments, die Ausländer für die Arbeitslosigkeit der autochthonen Bevölkerung verantwortlich machen56 oder eine Gleichsetzung von muslimischen Religionsgemeinschaften mit islamistischem Terrorismus vornehmen.57 Es bedarf also der Erforschung der Quellen und Entstehungsbedingungen dieser Vorurteile und Ängste, die ein entsprechendes Meinungs- und Gesellschaftsbild schaffen. Ebenso gilt es zu analysieren, in welcher Beziehung und möglichen Wechselwirkung rechts motivierte Straftaten, insbesondere die Hassgewalttaten, mit dem Meinungsbild in Sachsen stehen, da die Taten direkt auf die Opfer einwirken und eine klare, fremdenfeindliche Botschaft an die (potenziellen) Opfergruppen senden.58 Indirekt beeinflussen sie die öffentliche Meinungsbildung und schaffen Handlungslegitimationen und -spielräume für solche Verhaltensweisen innerhalb der Gesellschaft.59

53 Vgl. Staatsanwaltschaft Dresden, Az. 206 Js 7548/16. 54 Stürzenberger, Meißen: 500 Demonstranten bei „Initiative Heimatschutz“ gegen Asylmissbrauch. 55 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2016, S. 193. 56 Vgl. Staatsanwaltschaft Görlitz, Anklage, Az. 223 Js 30511/14, S. 3. 57 Vgl. Amtsgericht Leipzig, Urteil, Az. 608 Js 43100/11, S. 5, 7. 58 Vgl. Kugelmann, Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung, S. 12. 59 Vgl. Wehling, Politisches Framing, S. 37–41, 43–51, 61–64.

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Streng genommen ist der Schluss von der Einstellungs- auf die Verhaltensebene unzulässig.60 Ergebnisse, wie sie der „Sachsen-Monitor 2016“61 zutage förderte, liefern folglich keine hinreichende Erklärung für den starken Anstieg der rechts motivierten Hassgewalt in Sachsen in den Jahren 2014 bis 2016. Gleichwohl wiesen einige der rechts motivierten Hassgewalttäter, nach ihrer Tatmotivation befragt, auf die Stimmungslage in ihrem Umfeld hin. Sie hätten nur das getan, was alle dachten und forderten.62 Ob es sich dabei lediglich um Schutzbehauptungen handelt, um die Eigenverantwortung für die Taten herunterzuspielen, oder ob die Täter tatsächlich so gedacht haben, lässt sich auf Basis der vorliegenden Daten nicht überprüfen. Doch zeigt sich, dass ein nicht zu unterschätzender Teil der rechts motivierten Gewalttäter im Vorfeld in Sozialen Medien aktiv bzw. vernetzt war und rechtsextreme Musik konsumierte. Alle interviewten Täter bestätigten, dass sie rechtsextreme Musik konsumierten und teils Konzerte im In- und Ausland besuchten.63 Darauf angesprochen, was ihrer Meinung nach Ursachen für die Eskalation der Gewalt 2015/16 waren, verwiesen drei von vier Interviewten auf die Sozialen Medien. Die ständigen Berichte über vermeintlich von Asylsuchenden begangene Gewalttaten und sexuelle Übergriffe hätten die Stimmung angeheizt. Die Leute seien wegen der Gewalt wütend gewesen und empört darüber, dass die Medien dies immer als Einzelfall abtaten.64 Das Ziel der folgenden Untersuchung besteht darin, ideologische Feind-, Selbstund Weltbilder herauszuarbeiten. Es wird weder eine vollständige Inhaltsanalyse aller rechtsextremen oder asylfeindlichen Beiträge in den Sozialen Medien im Untersuchungszeitraum noch eine Auswertung aller Tonträger von (mehrheitlich) sächsischen Bands (d. h. mindestens die Hälfte der Mitglieder stammt aus Sachsen bzw. hat dort den Wohnsitz) angestrebt. Vielmehr sollen über den Vergleich der Inhalte der auditiven, visuellen und audiovisuellen Medien mit lokalem bzw. regionalem Bezug, die in direkter oder indirekter Beziehung zu den rechts motivierten Gewalttätern stehen, die in der rechtsextremen Bewegung prägenden Ideologiefragmente und Deutungsmuster systematisch herausgearbeitet werden. Die „Ideologie des Rechtsextremismus“65 bildet dabei das Fundament der zu analysierenden Fragmente. Der Rechtsextremismus tritt in diesem Kontext nicht als geschlossenes Weltbild oder komplexes, kohärentes Theoriegebäude auf, sondern zumeist als loses Konglomerat einzelner Ideologeme, die mit den (wahrgenommenen) Lebenswirklichkeiten der Akteure interagieren. Aus diesem Grund wird auf eine alltagsnahe, komplexitätsreduzierte Definition des Ideologiebegriffs rekurriert: „The common man has a set of emotionally charged political beliefs, a critique of alternative proposals, and some modest programs of reform. These beliefs embrace central values and institutions; they are rationalizations of interests (sometimes not his own); and they serve as moral justifications for daily acts and beliefs.”66

60 Der Zusammenhang zwischen Einstellungen und Verhaltensweisen ist theoretisch und empirisch schwer nachzuweisen, weshalb oft Forschungsheuristiken für probabilistische Modelle eingesetzt werden. Vgl. Backes, Extreme Gefahr aus der Mitte?, S. 89-111; Mantino, Ursachen von rechtsextremen Einstellungen und rechtsextremem Verhalten S. 54-56; Ajzen/Fishbein, Attitude-Behavior Relations, S. 888-918. 61 Dimap – Institut für Markt- und Politikforschung, Sachsen-Monitor 2016. 62 Vgl. PD Leipzig/OAZ, Vernehmung eines Beschuldigten, Vorg.-Nr. 2568/15/, S. 3. 63 Vgl. Interview mit Nils W. am 13.12.2017, mit Tom D. am 2.2.2018, mit Hans E. am 6.2.2018 und mit Bernd T. am 15.1.2018. 64 Vgl. Interview mit Nils W. am 13.12.2017, mit Tom D. am 2.2.2018 und mit Hans E. am 6.2.2018. 65 Stöss, Ideologie und Strategie des Rechtsextremismus, S. 102. Siehe auch Backes, Extremistische Ideologien. 66 Lane, Political Ideologies, S. 15 f.

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Dies bedeutet, dass vorwiegend persönliche, umfeldnahe, aber auch medial-politische Wahrnehmungen die Wertvorstellungen und Leitlinien des politischen Denkens bestimmen, die das Handeln und Denken des Akteurs maßgeblich beeinflussen. Verkürzt ausgedrückt: „Nichts ist politischer als das Private des kleinen Mannes.“67 Die ausgewählten Medien fungieren als ideologische und kulturelle Ausdrucksformen bestimmter Szenen und Akteure, die als Teil einer rechtsextremen Bewegung68 begriffen werden. Eine soziale Bewegung wird als ein „auf eine gewisse Dauer gestelltes und durch kollektive Identität abgestütztes Handlungssystem mobilisierter Netzwerke von Gruppen und Organisationen [verstanden], welche sozialen Wandel mittels öffentlicher Proteste herbeiführen, verhindern oder rückgängig machen wollen“.69 Davon abzugrenzen ist der Begriff der Szene. Strukturell ist er für die Rechtsrockszene als subkulturelle Untereinheit der Bewegung zu verstehen70 und inhaltlich-formal als „thematisch fokussierte kulturelle Netzwerke von Personen, die bestimmte materiale und/oder mentale Formen der kollektiven Selbststilisierung teilen und Gemeinsamkeiten an typischen Orten zu typischen Zeiten interaktiv stabilisieren und weiterentwickeln“.71 Da der Rechtsrock ein kulturelles Medium einer Szene ist, die Sozialen Medien ein zentrales politisches Medium eines Teils einer sozialen Bewegung darstellen und sie in wechselseitiger Beziehung zueinander stehen,72 wird der Begriff der „Bewegungsszene“ verwendet, der die Darstellung dieser Vorgänge von „Alltagshandeln und Politik als Einheit“73 ermöglicht. Diese schwer abgrenzbaren Erscheinungen zwischen Szene und Bewegung werden folgendermaßen erfasst: „Gemeint sind Szenen, die sich im Kontext sozialer Bewegungen formieren. Die Bewegungsszenen sind Orte, an denen Jugendkulturen, Lebensstile und soziale Bewegungen aufeinander treffen und sich gegenseitig beeinflussen. Bewegungsszenen können unterschiedliche Strömungen beinhalten und Überschneidungen mit anderen Szenen haben. […] Bewegungsszenen bildeten für soziale Bewegungen ein Mobilisierungspotenzial. Um sich am Szeneleben zu beteiligen, braucht es nur ein vergleichsweise geringes Maß an Engagement, während dem Individuum gleichzeitig ein umfassendes Lebensstilangebot gemacht wird. Szenen können somit ein Einstiegsangebot für das Engagement in einer Bewegung sein […]. Durch die niedrigschwelligen kulturellen Angebote in den als ‚gateways‘ fungierenden Bewegungsszenen wird eine Bewegungsnähe etabliert, die für das Individuum in direkter Partizipation münden kann.“74 Welche Formen der Partizipation gewählt werden und wie intensiv diese ausfällt, hängt dabei maßgeblich vom sozioökonomischen Status, dem kulturellen und sozialen Kapital sowie persönlichen Netzwerken und der Eigenmotivation ab.75 Für die Außenwirkung und Innendynamik einer Bewegungsszene gilt deshalb:

67 Schramm, Mephistos Faust, 08:02–08:06 Minuten. 68 Die extreme Rechte in ihrer Gesamtheit wird als soziale Bewegung verstanden. Vgl. Grumke, „Und sie bewegt sich doch“, S. 95–121. Zur kontroversen Debatte, ob und aus welchen Gründen es sich (nicht) um eine soziale Bewegung handelt, vgl. Wiederer, Rechtsextremismus, S. 100-156. 69 Rucht, Öffentlichkeit als Mobilisierungsfaktor, S. 339. 70 Vgl. Haunss, Identität in Bewegung, S. 85, 107 f. 71 Hitzler u.a., Leben in Szenen, S. 20; siehe auch Backes u.a., NPD-Wahlmobilisierung, S. 6. 72 Vgl. Eyerman/Jamison, Music and Social Movements, S. 12-14. 73 Haunss, Identität in Bewegung, S. 89. 74 Schulze, Etikettenschwindel, S. 58 f. 75 Vgl. Gabriel/Völkl, Politische und soziale Partizipation, S. 565–568.

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„Die Balance zwischen Szene- und Bewegungsdynamik ist fragil und führt bisweilen zu einer Selbstreferenzialität innerhalb von Bewegung und Szene. Der Grad, in dem Szenen eigene Dynamiken entwickeln, die in Konkurrenz zu politisch-strategischen Interessen einer sozialen Bewegung treten und somit bewegungsinterne Konflikte befördern, dürfte dabei ansteigen, je stärker die betreffenden Szenen jugendkulturell geprägt sind.“76

5.4 Rechtsrockszene in Sachsen 5.4.1 Untersuchungsgegenstand Als Einstieg dienen zwei Beispiele von sächsischen Bands aus verschiedenen Phasen der Entwicklung. Das erste Beispiel stammt von einer der ideologisch radikalsten Bands, „Gestapo“ aus Leipzig: „Wir sind die Skinheads vom Sachsengau und hassen jede Kanakensau. Bewaffnet ziehen wir durch die Stadt, damit die Rassenschande hier ein Ende hat. Wir von Gestapo halten zusammen, kampfentschlossen den Sieg erlangen. Wir von Gestapo halten zusammen, durch Kameradschaft den Sieg erlangen. Sieg Heil!“77 Das zweite Beispiel stammt von der Dresdner Gruppe „Blutzeugen“. „Fremdbeherrscht seit sechzig Jahren, Deutschland einig Vasallenland. Volksherrschaft und freie Meinung, als Schwindel lange schon erkannt. Die Lüge ist Religion und Dogma, man baute ihr ein Monument. Für jeden ungläubigen Ketzer schon längst ein Scheiterhaufen brennt. Sie nehmen uns die letzte Freiheit, verbieten uns das freie Wort. Doch die Gedanken, die sind frei, für alle Zeit, an jedem Ort. Sie legen uns in Ketten – ihr Plan hat Erfolg: Der Seelenmord am deutschen Volk. Doch wie groß die Macht der Lüge auch sei, die Wahrheit macht uns frei.“78

76 Schulze, Etikettenschwindel, S. 60. 77 Gestapo, „Gestapo“, Heil dem Führer, 1998. 78 Blutzeugen, „W.M.F. (Wahrheit macht frei)“, Blutzeugen, 2011.

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Zwischen der Veröffentlichung der beiden Titel liegen 13 Jahre, in denen sich vielfältige Wandlungsprozesse in der Rechtsrockszene vollzogen haben. Ein kleiner Ausschnitt wird an dieser Stelle abgebildet, in dem deutlich wird, dass sich der inhaltliche Schwerpunkt, der Ausdruck und die Form stark verändert haben. Mehrdeutige Feindbilder, eine vage Selbstdarstellung und ein dennoch geschlossenes Weltbild bilden in diesen Beispielen die drei Säulen der rechtsextremen Ideologie ab. Dabei fungiert die Musik nicht nur als reines Transportmittel der Ideologie, also zur Gewinnung von neuen Anhängern sowie Stabilisierung der Szene, sondern auch als (möglicher) Katalysator rechts motivierter Gewalt.79 Neben den Bands und den von ihnen veröffentlichten Tonträgern als Kern der rechtsextremen Musikszene spielen vor allem Konzerte als Vernetzungs- und Handelsplattform ebenso wie der Handel als Finanzquelle eine Rolle bei der vergleichenden Analyse der Rechtsrockszene in Sachsen. Der für rechtsextreme Musik verwendete Terminus „Rechtsrock“ dient im deutschsprachigen Raum als Oberbegriff für Musik mit rechtsextremen Inhalten. Dieser wurde durch den zu Beginn des Aufstiegs moderner rechtsextremer Musik domi­nierenden Musikstil des Punk bzw. Oi! in Verbindung mit der „Ideologie des Rechtsextre­mismus“80 geprägt. Die Herausgeber des Standardwerks „RechtsRock“81 ,Christian Dornbusch und Jan Raabe, definieren den Begriff folgendermaßen: „Aus musikwissenschaftlicher Sicht handelt es sich beim Rechtsrock um keinen eigenständigen musikalischen Stil. Die rechten politischen Botschaften werden vielmehr zu verschiedensten Stilen der Rock- bzw. Populärmusik vorgetragen […]. Zu Rechtsrock wird die Musik erst durch die politisch extrem rechte Botschaft.“82 In Sachsen spielt, wie auch im Bund, der klassische Rechtsrock weiter die größte Rolle im Bereich rechtsextremer Musik. Hinzu kommen die beiden Genres „National Socialist Hardcore“ (NSHC) und „National Socialist Black Metal“ (NSBM), die vor allem in Sachsen und Thüringen bedeutende Subszenen bilden.83 Der NSBM hat darüber hinaus eine Scharnierfunktion zwischen rechtsextremer Musikszene und unpolitischer Black-Metal-Szene.84

5.4.2 Geschichte: Rechtsrock in Sachsen 1989–2016 Während sich der Rechtsrock als Szene in der rechtsextremen Bewegung in den alten Bundesländern bereits seit 1977 etablieren konnte, begann die Entwicklung in den neuen Bundesländern erst in den späten 1980er Jahren, also noch zu DDR-Zeiten.85 Es tauchten erste rechtsextreme Skinheads auf, die spätestens seit 1987, nach dem Überfall auf ein Punkkonzert in der Berliner Zionskirche, vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beobachtet und infiltriert wurden.86

79 Vgl. Möller/Schuhmacher, Rechte Glatzen, S. 53–63. 80 Stöss, Ideologie und Strategie des Rechtsextremismus, S. 102. 81 Dornbusch/Raabe, RechtsRock. 82 Dornbusch/Raabe, Einleitung, S. 9. 83 Vgl. Langebach/Raabe, RechtsRock. Made in Thüringen, S. 43–47; Dornbusch/Killguss, Unheilige Allianzen, S. 147-209; Taler, Out of Step, S. 230–235. 84 Vgl. Langebach/Raabe, RechtsRock. Made in Thüringen, S. 74, 81; Dornbusch/Killguss, Unheilige Allianzen, S. 273-287. 85 Für eine ausführliche, komparative Darstellung zu Sachsen und Deutschland vgl. Kreter, Rechtsrock in Sachsen, S. 104–115. 86 Vgl. Süß, Rechtsextremismus in der DDR, S. 17 f.

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I. Generation87 (1977–1989): Entstehungsphase – Rechtsrock als Kulturimport und Jugendrebellion

Rechtsrock kommt als Kulturimport aus Großbritannien nach Deutschland; Entstehung der ersten Generation in Deutschland; Oi! mit rechtsextremen Texten als dominanter Stil

II. Generation (1989–1994): Radikalisierung – staatliche Verbots- und Exekutivmaßnahmen

Gesamtdeutsche Szene entwickelt und radikalisiert sich ohne staatliche Kontrolle; staatliche Eingriffe folgen

III. Generation (1995–2005): Kommerzielle Professionalisierung/ staatliche Verbots- und Exekutivmaßnahmen II

Professionalisierung der Szene und des Marktes; Zweiteilung der Szene in legal und illegal agierende Bands; Pluralisierung der Musikstile

IV. Generation (2006–2016): Rechtsrock heute – zwischen Alltagskultur und politischer Agitation

Personelles und ökonomisches Wachstum, inhaltlich-ideologische und weitere stilistische Diversifikation

Tabelle 48: Entwicklung der Szene in der Bundesrepublik: 40 Jahre Rechtsrock 1977–2016 Quelle: Eigene Darstellung.

In Sachsen wurde „Pitbull“,88 die neben „Brutale Haie“ aus Erfurt einzige Rechtsrockband der DDR, gegründet und nach der Wiedervereinigung erfolgreich in die gesamtdeutsche Szene integriert. Die erste Phase in den neuen Bundesländern (1989 bis 1994) ist geprägt von vielen Bandgründungen, einer bis dahin nicht gekannten Veröffentlichungsflut von Tonträgern und einer Vielzahl von Konzerten sowie bundesweit beachteten Großveranstaltungen. Im Gegensatz zu den musikalisch produktiveren neuen Bundesländern wie Berlin mit Bands wie „Landser“, „Spreegeschwader“ und „D.S.T.“ (Deutsch Stolz Treue), den brandenburgischen „Frontalkraft“ und „Proissenheads“ ebenso wie Sachsen-Anhalt mit „Deutsche Patrioten/Doitsche Patrioten“ brachte Sachsen keine ähnlich erfolgreichen und langlebigen Formationen hervor. Diese Bands und noch mehr ihre westlichen Pendants („Endstufe“, „Störkraft“, „Noie Werte“) prägten den musikalischen Stil bis heute. Sie lieferten die „Begleitmusik zu Mord und Totschlag“,89 also jenen fremdenfeindlichen (Gewalt-) Straftaten, die zu Beginn der 1990er Jahre in der Bundesrepublik für Aufsehen sorgten und vor allem mit den „Urszenen rassistischer Gewalt in Ostdeutschland“90 in Rostock-Lichtenhagen ebenso wie im sächsischen Hoyerswerda, wo Angriffe auf die Vertragsarbeiter- und Flüchtlingsunterkünfte durch acht rechtsextreme jugendliche Skinheads91 erfolgten. In ähnlicher Weise verfestigte sich in diesem Zeitraum das (öffentlich wahrgenommene) Bild des typischen Rechtsrockmusikers und -anhängers mit Glatze, Bomberjacke und Springerstiefeln zum Stereotyp des Sammelbegriffs „Neonazi“. Viele Personen, die heute in (mehr oder weniger) exponierter Stellung – in langlebigen Bands, als Konzertveranstalter, Händler oder Multifunktionäre – noch in der Rechtsrockszene aktiv sind, wurden in dieser Zeit politisch und musikalisch sozialisiert. Dieser Personenkreis, die „Generation Hoyerswerda“92, sammelte erste Erfahrungen in dieser unmittelbaren Nachwendezeit. Sie profitierten von den Erfahrungen übergesiedelter oder reisender Personen aus dem Westen wie Thorsten Heise, Inhaber des „WB-Versand“, oder Manfred Wiemer, Sänger der Band „Radikahl“, aber vor allem durch die Vernetzung untereinander, die sie auf Szenetreffen oder Konzerten betrieben. Jedoch knüpften die Personen oft an bestehende Kontakte aus der Skinheadszene in der DDR an, obgleich das MfS in Sachsen nur 139 der insgesamt 1.067 DDR-weit erfassten Skinheads verortete.93 87 Der Begriff der Generation wird hier für die Gesamtheit der Bands und Akteure in den einzelnen Phasen verwendet. 88 Die Band aus Meerane wurde 1988 gegründet und 1989 in „Bomber“ umbenannt. Vgl. Dornbusch/Raabe, 20 Jahre RechtsRock, S. 47. 89 Weiss, Begleitmusik zu Mord und Totschlag, S. 67–92. 90 Begrich, Hoyerswerda und Lichtenhagen, S. 32-44. 91 Vgl. Speit, Der Terror von rechts, S. 94–121, hier 100 f. 92 Kleffner/Spangenberg (Hg.), Generation Hoyerswerda. Unter der „Generation Hoyerwerda“ verstehen die Autoren die Kohorte rechtsextremer Jugendlicher, die mehr oder minder aktiv die ausländerfeindlichen Gewalttaten, den Aufstieg des Rechtsrock zu einer wahrnehmbaren (Jugend-)Subkultur und die Transformation bzw. Integration der Rechtsrockszene in eine Bewegung erlebt oder gar gestaltet hat. Vgl. Kleffner/Spangenberg, Vorwort, S. 11 f. 93 Vgl. Süß, Rechtsextremismus in der DDR, S. 106.

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Die erste Phase der Entwicklung des Rechtsrock in den neuen Bundesländern und insbesondere in Sachsen war vor allem von einer nachholenden Entwicklung gegenüber der sich bereits seit 1977 formierenden Rechtsrockszene im Westen geprägt. Mangelnde musikalische Fähigkeiten, die durch fremdenfeindliche Ausschreitungen geprägte gesellschaftliche Stimmung und die bis Ende 1992 unterbliebene staatliche Repression führten dazu, dass deutlich radikalere Texte entstanden.94 Diese Umstände prägten die zu dieser Zeit erschienenen Aufnahmen mit einer Mischung aus hedonistischen, selbstreferenziellen Texten, aggressiv kommunizierter Fremdenfeindlichkeit und der Überhöhung von Ethnie und Nation.95 In dieser Formierungs- und Vernetzungsphase gelang es den Angehörigen der sächsischen Szene lediglich, einzelne (Groß-)Veranstaltungen durchzuführen und kurzlebige Bands wie „Oistar Proper“, „Toitonen“ oder „Bollwerk“ zu gründen. Professionelle Produktions- und Handelsstrukturen gab es, von „Rock-O-Rama Records“ aus Brühl (NRW)96 abgesehen, zu diesem Zeitpunkt nicht.97 Die zweite Phase (1995 bis 2000) ist maßgeblich durch das 1994 gegründete neonationalsozialistische (Musik-)Netzwerk „Blood & Honour“ und deren aktivste Sektion in Sachsen geprägt. Unter der Führung von Jan Werner gelang es der Organisation binnen kürzester Zeit, eine rechtsextreme Erlebniswelt98 in Sachsen und den umliegenden Bundesländern aufzubauen. Diese bestand vor allem aus der Versorgung mit Tonträgern und Fandevotionalien sowie der Organisation von Konzerten. Werner gründete mit „Movement Records“ eines der ersten szeneeigenen Labels, um finanzielle Mittel für seinen Lebensunterhalt und die politische Arbeit in der Szene und der Bewegung zu akquirieren. Allerdings trat er damit in Konkurrenz zu den eher szenefernen Marktführern „Rock-O-Rama Records“ und „Funny Sounds Records“.99 Darüber hinaus wurden von der sächsischen Sektion von „Blood & Honour“ Produktionsprozesse von illegalen Tonträgern, die Herausgabe mehrerer deutschlandweit bekannter Fanzines und eine organisierte Unterstützung des NSU seit den Anfangstagen mitverantwortet. Hierbei sind insbesondere Jan Werner, Thomas Starke und der Gründer eines der mittlerweile größten Rechtsrocklabel „PC-Records“, Hendrik Lasch, zu nennen.100 Die Aktivitäten von „Blood & Honour“ in Sachsen führten dazu, dass die Zahl der Konzerte von wenigen registrierten Veranstaltungen auf einen vorläufigen Höchststand von 32 im Jahr 2000 anstieg, was einem Anteil von circa 40 Prozent der im betreffenden Jahr deutschlandweit registrierten Konzerte entspricht.101 Im Zuge einer Welle neuer Bandgründungen begann auch die sächsische Szene zu wachsen. So gründeten sich unter anderem die bis heute bestehenden Bands „Blitzkrieg“, „Sachsonia“ und „White Resistance“. Waren zuvor maximal sechs aktive Bands in Sachsen zu verzeichnen, gab es auch 94 Vgl. Wißmann, Deutsche Musik, S. 240 f. Die mangelnden Fähigkeiten drücken sich durch, auch für Laien, deutlich wahrnehmbare Spielfehler auf Studio- und Liveaufnahmen aus. Darüber hinaus verwenden die Musiker in ihren Kompositionen zumeist einfache, sich beständig wiederholende Strukturen. Vgl. Steimel, Musik und die rechtsextreme Subkultur, S. 208–211. 95 Vgl. Bülow, „Bis an die Zähne bewaffnet mit Schlagzeug und E-Gitarre ...“, S. 203. 96 Für thüringische und sächsische Bands war das baden-württembergische Label „Skull Records“ von noch größerer Bedeutung, da dort viele neue Bands aus den beiden Ländern unterkamen. Ein durchprofessionalisierter Handel wurde „Skull Records“ erst nach der Übernahme durch „Rock-O-Rama Records“ im Jahr 1995. Vgl. Steimel, Musik und die rechtsextreme Subkultur, S. 58, 65, 184 f. 97 Vgl. Menhorn, Skinheads, S. 149–154, 192–196; Farin/Flad, Reaktionäre Rebellen, S. 13–20. 98 Pfeiffer definiert die „Erlebniswelt Rechtsextremismus“ folgendermaßen: „Der Begriff bezeichnet die Gesamtheit aller Formen, mit denen sich Rechtsextremisten gezielt an Jugendliche wenden: die Verbindung aus politischer Agitation, Freizeitaktivität und sonstigen unterhaltenden Mitteln.“ Pfeiffer, Menschenverachtung mit Unterhaltungswert, S. 45. 99 Vgl. Weiss, Der NSU im Netz von Blood & Honour und Combat 18, S. 12–14; Flad, Trotz Verbot nicht tot, S. 98-101, 120 f.; Funk-Hennigs, Rechtsrock-Szene, S. 98 f. 100 Vgl. Kulturbüro Sachsen e. V., Unter den Teppich gekehrt, S. 21–40. 101 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2002, S. 22.

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in diesem Bereich einen Boom, wodurch sich die Zahlen im Durchschnitt der Jahre fast verdreifachten. Als Folge der staatlichen Repressionsmaßnahmen ab dem Ende des Jahres 1992 teilte sich die Szene in legal und illegal agierende Bands. Illegal agierende Bands wie „Gestapo“ blieben unverändert bei ihren radikalen Texten und gingen entweder in den Untergrund oder mussten die rechtlichen Konsequenzen tragen. Die Mehrheit der Bands passte ihre Texte dem deutschen Recht unter Nutzung des Stilmittels der literarischen Camouflage102 an. Die dritte Phase (2001 bis 2005) ist durch das am 12. September 2000 erlassene Verbot von „Blood & Honour“ und aller ihr zugehörigen Untergliederungen geprägt. Die Anzahl der in Sachsen stattfindenden Konzerte verringerte sich innerhalb eines Jahres von 32 (2000) auf 15 (2001), wodurch der Anteil am Gesamtaufkommen der deutschlandweit stattfindenden Konzerte auf unter 20 Prozent sank. Doch die Szene konsolidierte sich in dieser Hinsicht schnell, sodass im Jahr 2005 mit 68 registrierten Konzerten in Sachsen von bundesweit insgesamt 193 ein neuer Höchststand erreicht wurde und zugleich der sächsische Anteil auf das Niveau der Zeit vor dem Verbot von „Blood & Honour“ anstieg. Die Szene setzte nun auf eine Doppelstrategie: Auf der einen Seite die Organisation von größeren, legalen Konzerten, z. B. in Kooperation mit der NPD103; auf der anderen Seite kleinere, in der Regel konspirativ organisierte Konzerte von Szeneaktivisten. Diese Doppelstrategie diente dazu, häufigen Absagen oder Auflösungen durch Polizei und Ordnungsamt vorzubeugen, um sich einerseits wirtschaftlich und rechtlich abzusichern und andererseits den Besuchern, die einen Teil des wirtschaftlichen und ideologischen Potenzials dieser Bewegungsszene bilden, ein gesichertes Erlebnis bieten zu können.104 Hinsichtlich der Handels- und Vertriebsstrukturen erholte sich die Szene nicht nur: Es entstanden nun kleinere, in der Szene verwurzelte Unternehmen. Mit „PC-Records“ und „Front Records“ gründeten sich in Sachsen zu dieser Zeit zwei der heute bedeutendsten Händler für Rechtsrocktonträger und entsprechende Fandevotionalien. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch das Ausscheiden der beiden ehemaligen Marktführer „Rock-O-Rama Records“ (2005 durch den Tod von Herbert Egoldt) und „Funny Sounds Records“ (2001 stieg Torsten Lemmer aus der Szene aus).105 Die Zahl der sächsischen Bands stieg nach dem Einbruch zu Beginn der 2000er Jahre wieder bis auf 20 Gruppen im Jahr 2005 an, was einem Anteil von knapp 15 Prozent der bundesweit aktiven Bands entspricht. Stilistisch erweiterte sich das Spektrum vor allem um den NSHC und den NSBM, wobei Sachsen neben Thüringen eine Vorreiterrolle einnahm, die es bis heute innehat. Gleichwohl ist der klassische, im Punk und Oi! verwurzelte und mit Heavy-Metal-Elementen versehene Rechtsrock weiter der am weitesten verbreitete Musikstil. Inhaltlich wurden zwei große Strömungen sichtbar: auf der einen Seite der Versuch, an die Lebenswirklichkeiten der Szeneangehörigen und Unterstützer anzuknüpfen (Alltagsprobleme in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft; Probleme mit Angehörigen anderer Kulturen und Ethnien); auf der anderen Seite Liedergeschichten, die von verklärten und überhöhten Mythen und Symbolfiguren geprägt sind und dem Hörer für kurze

102 „Literarische ‚Camouflage‘ heißt: intentionale Differenz zwischen anstößigem Oberflächentext und […] Subtext. […] Der anstößige Inhalt wird durch Transponierung in einen nicht anstößigen Bereich und gleichzeitige Signalisierung des ursprünglich Gemeinten öffentlich formulierbar gemacht. Diese Signalisierung kann so beschaffen sein, dass sie prinzipiell von allen Lesern wahrgenommen, aber nur von ‚eingeweihten‘ entziffert werden kann.“ Detering, Das offene Geheimnis, S. 30. 103 Vgl. Dornbusch/Raabe, „Protestnoten für Deutschland“, S. 184–189. 104 Vgl. Langebach/Raabe, Zwischen Freizeit, Politik und Partei, S. 377–382; Menhorn, Die Bedeutung subkultureller Bewegungen, S. 255–258. 105 Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 202 f.

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Zeit die Flucht aus der Realität in eine idealisierende Fantasiewelt ermöglichen sollen. Diese Trends setzten sich jedoch zunächst in den alten Bundesländern und eher zögerlich bei sächsischen Bands durch.106 Die vierte Phase (2006 bis 2016) ist durch verschiedene parallel verlaufende Entwicklungen gekennzeichnet. Die Anzahl der Bands in Sachsen stieg weiter an, obgleich, ähnlich wie auf Bundesebene, einige Einbrüche zu verzeichnen waren. So hat sich die Zahl der Bands in den letzten Jahren weitgehend stabilisiert und mit 30 Bands in den Jahren 2009, 2011 und 2016 den Höchststand erreicht. Der Anteil sächsischer Bands an der Gesamtzahl der Gruppen in Deutschland liegt im Zeitraum von 2006 bis 2016 bei durchschnittlich circa 15 Prozent (siehe Tab. 49).107

Jahr

Deutschland

Sachsen

2011

178

30

2012

182

29

2013

179

19

2014

149

22

2015

133

22

2016

144

30

Tabelle 49: Anzahl der Rechtsrockbands 2011–2016 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen.

Neben diesen zahlenmäßigen Veränderungen fanden auch qualitative Neuerungen in Form einer dreifachen Differenzierung statt, die in der vierten Generation weitgehend kooperativ nebeneinander existieren: Zunächst spaltete sich die Szene erneut in legal und illegal agierende Bands, wie es im Zuge der ersten Welle staatlicher Repressionsmaßnahmen zu Beginn der 1990er Jahre bereits einmal geschah.108 Zweitens folgte eine Ausdifferenzierung der Genrevielfalt, die sich dem (jugend-)subkulturellen Mainstream annäherte, sodass verschiedenen musikalischen Vorlieben entsprochen werden konnte. Und drittens setzte sich nach den inhaltlich-ideologischen Entwicklungsschritten der ersten drei Generationen eine inhaltliche „Intellektualisierung“ durch. Stilistisch wurde vermehrt auf das Storytelling109 gesetzt. Im Vergleich zu den vorherigen Generationen nahm auch der Anteil erlebnisorientierter Musik (NSHC, NSBM) kontinuierlich zu, sodass es häufiger zu Kooperationen zwischen einzelnen Subszenen kam. Ähnlich verhielt es sich in dieser Hinsicht bei den Konzertveranstaltungen.110

106 Vgl. Bülow, „Bis an die Zähne bewaffnet mit Schlagzeug und E-Gitarre ...“, S. 231–235; Zeyer, Feindbilder – Mythen – Helden, S. 186–320. 107 Vgl. Verfassungsschutzberichte des Bundes und Sachsens 2009-2016. 108 Die Grenzen zwischen legalen und illegalen Bands verschwammen zunehmend: 1) Manche Bands passten im Verlauf ihres Bestehens ihre Texte der deutschen Gesetzgebung an, spielten aber gelegentlich noch verbotene Stücke. 2) Gruppen mit überwiegend indizierten Liedern traten maskiert auf. 3) Weitgehend legal agierende Bands boten häufig Coverversionen von verbotenen Titeln dar. 109 Storytelling ist „ein wirkungsvolles Kommunikationsinstrument: Eigene oder fremde Erfahrungen werden mit Hilfe von Erzählmustern [oder einem bestimmten Narrativ] so spannend und überzeugend weitergegeben, dass andere sie nachempfinden [oder sich hineinversetzen] können“. Adamczyk, Storytelling, S. 30. 110 Vgl. Kreter, Rechtsrock in Sachsen, S. 112 f.

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Die absolute Zahl der Konzerte, die vom Verfassungsschutz registriert wurden, sank auf Bundesebene und in Sachsen nach dem Höchststand 2005 kontinuierlich bis auf einen 20-Jahres-Tiefststand von 55 Konzerten deutschlandweit und 14 Konzertveranstaltungen in Sachsen im Jahr 2014 (siehe Tab. 50). Seitdem steigen die Konzertzahlen im Bund wieder an, während sie in Sachsen stagnieren. Der Anteil der sächsischen Konzerte am bundesweiten Aufkommen betrug im Durchschnitt über die gesamte Phase hinweg, ebenso wie für die Zeit von 2011 bis 2016, circa 25 Prozent.

Jahr

Deutschland

Sachsen

2011

131

42

2012

82

26

2013

78

15

2014

55

14

2015

63

17

2016

78

14

Tabelle 50: Anzahl der Rechtsrockkonzerte 2011–2016 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen.

Tabelle 51: Anzahl der rechtsextremen (Musik-)Vertriebe 2011-2016 Quelle: Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Freistaates Sachsen.

Die meisten der Konzerte in Sachsen wurden von 100 bis 300 Gästen besucht und konzentrierten sich auf den „Alten Gasthof Staupitz“ in Torgau-Staupitz, der seit 2008 immer wieder von Szeneaktivisten für Konzerte gemietet wird. Dort fanden im Jahr 2016 knapp drei Viertel aller in Sachsen durchgeführten Konzerte statt. Nach dem Wegfall des Gasthofs „Zur deutschen Eiche“ in Rothenburg-Geheege im Jahr 2012 stellte der Konzertsaal in Torgau-Staupitz die wichtigste Konzertimmobilie der Szene dar. Zwar stehen der Bewegung in Sachsen noch mehr Immobilien zur Verfügung, aber ein ähnliches Netzwerk von dauerhaft verfügbaren Konzertsälen wie beispielsweise in Thüringen kann die Szene in Sachsen nicht vorweisen.111 Der Handel mit Rechtsrocktonträgern und Merchandiseartikeln konzentrierte sich nach einer beständigen Zunahme der Anzahl von (Klein-)Unternehmen im Kern auf größere Onlinehändler. Deren Anzahl sagt somit weniger aus als die von Konzerten und Bands. Die Bedeutung bemisst sich am Umsatz, der Szeneaktivität und der Vernetzung des Unternehmers.

Jahr

Deutschland

Sachsen

2011

91

14

2012

82

13

2013

84

13

2014

84

14

2015

88

12

2016

86

11

111 Vgl. Verfassungsschutzberichte des Bundes, Sachsens und Thüringens 2008–2016.

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Tabelle 52: Sachsen: Vom „Tal der Ahnungslosen“ zum Veranstaltungsund Vertriebszentrum des Rechtsrock, 1989–2016 Quelle: Eigene Darstellung.

So hatten von 2011 bis 2016 mit „PC-Records“, „Front-Records“, „OPOS-Records“112 und dem „Nordsachsenversand“ gleich vier bedeutende Handelsunternehmen aus der Szene ihren Firmensitz in Sachsen. Eine ähnliche Konzentration entsprechender Unternehmen findet sich sonst nirgendwo in Deutschland, wenngleich auffällig ist, dass ein Großteil der szenerelevanten Händler ihren Sitz in den neuen Bundesländern hat (siehe Tab. 51).113 Sachsen stellt somit eine bundesweite Handels- und Vertriebshochburg für Rechtsrocktonträger und -devotionalien dar. Entscheidend für den Erfolg dieser Unternehmen sind ihre Reputation und Vernetzung in der Szene. Diese hängt vor allem davon ab, wie viel Geld in Bewegung und Szene zurückfließt, welche und wie viele Projekte und Solidaritätsaktionen für andere Aktivisten ideell und finanziell unterstützt werden. Die Vernetzung langjähriger Akteure hat ihren Ursprung nicht selten in der Sozialisation in der „Generation Hoyerswerda“ und anhaltender Aktivität, ohne je mit der Bewegung oder der Szene gebrochen zu haben.114 In der Gesamtschau zeigt sich, dass Sachsen eine Veranstaltungs- sowie Handelsund Vertriebshochburg für Rechtsrock ist (siehe Tab. 52). Eingeschränkt gilt dies auch für die Bands. In allen drei Bereichen muss in qualitative und quantitative Aspekte unterschieden werden. Bei den Bands beispielsweise weist Sachsen zwar, gemessen an der Bevölkerungszahl, eine ebenfalls überdurchschnittliche Quote auf, aber nur wenige Gruppen, wie z. B. „Blitzkrieg“, die bundesweite oder gar internationale Bedeutung haben, stammen aus Sachsen. Das höchste Ansehen genießen noch immer die Bands aus den Anfangstagen des Rechtsrock bzw. ihre (verbliebenen) Mitglieder, wie „Die Lunikoff Verschwörung“, „Stahlgewitter“ oder „Oidoxie“, die auch als Publikumsmagnet bei Konzerten oder Absatzgaranten bei Unternehmen wirken. Mit Blick auf die Handelsunternehmen aus diesem Bereich fällt auf, dass Sachsen im Lauf der Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und heute eine absolute Spitzenposition einnimmt, beginnend mit der Pionierrolle von „Movement Records“, der folgenden Gründung von „PC-Records“ bis hin zur heutigen Marktführerschaft durch mehrere Vertriebsunternehmen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Ähnlich verhält es sich bei den Konzerten, wo Sachsen seit 1995 eine konstante nationale und internationale Hochburg bildet, die sich den strukturellen und personellen Veränderungen stets angepasst hat, sodass ein durchschnittlicher Anteil von 25 Prozent der Rechtsrockkonzerte in Sachsen am bundesweiten Gesamtaufkommen zu verzeichnen ist.

I. Generation (1989–1994): der antifaschistische Staat entlässt die Skinheads – „Generation Hoyerswerda“: Aufbau und Vernetzung

Rechtsrock kommt nach Sachsen; soziales Vakuum wird vor allem für Konzerte genutzt; vereinzelte Bandgründungen; weitgehende Ablehnung von Parteipolitik

II. Generation (1995–2000): „Blood & Honour“ – 5 Jahre im Rausch: Gravitationszentrum der Szene

Szene wird durch die „Blood-&-Honour“-Sektion Sachsen geprägt, Konzert- und Handelszentrum, Aufbau einer rechtsextremen Gegenkultur; Zweiteilung der Szene in legal und illegal agierende Bands

III. Generation (2001–2005): das Erbe von „Blood & Honour“: Konsolidierung und Modernisierung

Verbot von „Blood & Honour“; Reorganisation der Szene und Professio­nalisierung des Marktes; Pluralisierung der Musikstile; verstärkte Kooperation von Parteien, Organisationen, Freien Kameradschaften der subkulturellen Szene

IV. Generation (2006–2016): stabile Hochburg des subkulturellen Rechtsextremismus

personelles und ökonomisches Wachstum, inhaltlich-ideologische und weitere stilistische Diversifikation; nur noch punktuelle Kooperationen der oben genannten Akteure

112 Das Unternehmen zog Ende 2016 nach Lindenau in Südbrandenburg, nahe der sächsischen Grenze. Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2016, S. 125. 113 Vgl. Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder 2001–2016. 114 Vgl. Döring, Geld verdienen mit Hass, S. 11–13; Langebach/Raabe, RechtsRock. Made in Thüringen, S. 59–61; Kuban, Blut muss fließen, S. 208–212.

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5.4.3 Aktionsfelder und Strategien

Tabelle 53: Funktionen des Rechtsrock (Außenperspektive) Quelle: Eigene Darstellung.

Außenperspektive

subjektive Funktionen

gruppenbezogene Funktionen

Die Funktion der Rechtsrockszene für die rechtsextreme Bewegung lässt sich folgendermaßen beschreiben: „Die Übergänge zwischen Rechts-Rock-Szene und dem neonazistischen Spektrum sind fließend – die Musiker verstehen sich als Sprachrohre der ‚Bewegung‘, die wiederum auf die mobilisierende Wirkung der Musik baut.“115 Es wird zwischen einer Innen- und einer Außenperspektive unterschieden, welche jeweils ideologische, soziale und ökonomische Komponenten als untergeordnete Funktionen beinhalten (siehe Tab. 53): Aus der Binnenperspektive, also der subjektiven Sicht der Szene und ihrer Akteure, besitzt die Maxime von Ian Stuart Donaldson, dem Gründer der Band „Skrewdriver“ und des neonationalsozialistischen (Musik-)Netzwerks „Blood & Honour“, bis heute Gültigkeit: „Musik ist das ideale Mittel, Jugendlichen den Nationalsozialismus näherzubringen. Besser als dies in politischen Veranstaltungen gemacht werden kann, kann damit Ideologie transportiert werden.“116 Hinzu kommen die Aspekte der szene- und bewegungsinternen Vernetzung sowie der Versorgung einzelner Aktivisten mit Arbeit und einem ausreichenden Einkommen. In der Außenperspektive, also der Sicht von Behörden, Wissenschaftlern und weiteren mit dem Komplex befassten Beobachtern, unterteilen sich die Funktionen in zwei Oberkategorien, wobei zwischen subjektiven und gruppenbezogenen Funktionen unterschieden wird.117 Die subjektiven Funktionen lassen sich in soziale (musikalisches Hörvergnügen, Erleben von Gemeinschaft bzw. unpolitische Selbstbestätigung, Aggressionsmanagement), politisch-ideologische (ideologische Bestätigung) und ökonomische (teilweise Verdienst des Lebensunterhaltes durch sogenannte Bewegungsunternehmer118) unterteilen. Die gruppenbezogenen Funktionen folgen der gleichen Einteilung in politisch-ideologische (niedrigschwelliges Einstiegsangebot, Agitation

soziale Funktion

1. musikalisches Hörvergnügen 2. Erleben von Gemeinschaft/unpolitische Bestätigung

politisch-ideologische Funktion

1. ideologische Bestätigung

ökonomische Funktion

1. Verdienst des Lebensunterhaltes

soziale Funktion

1. Freizeitgestaltung 2. (Inszenieren von) Gruppenzusammenhalt 3. öffentliche Aufmerksamkeit

politisch-ideologische Funktion

1. Niedrigschwelliges Einstiegsangebot 2. Agitation und ideologische Bestätigung

ökonomische Funktion

1. Beschaffung von Finanzmitteln für die Bewegung

115 Langebach/Raabe, Rechtsrock und rechter Terror, S. 23. 116 Ian Stuart Donaldson, zitiert nach: Naumann, Rechtsrock im Wandel, S. 10. Es handelt sich um eine freie, mittlerweile gebräuchliche Übersetzung der folgenden Filmsequenz: Käfer, Lieder der Verführung, 07:05–07:24 Minuten. 117 Vgl. Glaser/Schlimbach, „Wer in dieser Clique drin ist, der hört einfach diese Musik“, S. 30 f.; Hindrichs, Funktionen von Musik für die extreme Rechte, S. 9. 118 „Bewegungsunternehmer“ rekrutieren „sich meist aus langjährigen Angehörigen der Bewegung […], [die] über ein großes Kontaktnetz verfügen und sich im Laufe der Zeit ein charismatisches Image erarbeitet haben. Durch diese Kontakte, ihr (organisatorisches) Wissen und ihre anerkannte Leitungsfunktion sind sie in der Lage, der Bewegung Orientierung und neue Anstöße zu geben. Durch oft hohen zeitlichen und auch finanziellen Einsatz sind diese Bewegungsunternehmer stark in die Bewegung integriert und leben für und manchmal auch von der Szene, etwa im Fall von rechtsextremistischen Musikproduzenten und -versendern.“ Grumke, Die rechtsextremistische Bewegung, S. 475–491, hier 482.

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und Selbstvergewisserung), ökonomische (Beschaffung von Finanzmitteln für die politische Arbeit) und soziale Funktionen ([Inszenierung von] Gruppenzusammenhalt und Generieren von Aufmerksamkeit).119 Es herrscht keine Einigkeit in der Szene, ob es sich eher um eine Subkultur oder ein Instrument für politische Agitation und Rekrutierung handelt. Die Verfassungs­ schutzbehörden sehen die Rolle der Rechtsrockszene für die Bewegung im Zeitverlauf eher als Subkultur, die selbstreferenziell und erlebnisorientiert geprägt ist, aber bedingt durch die politischen Orientierungen ein anlassbezogenes Mobili­ sierungspotenzial bilde.120 Von Teilen der Wissenschaft wird dagegen die These vertreten, die Musik besitze überwiegend nicht mehr diesen expressiven und vorwiegend auf sich selbst bezogenen Charakter früher Tage und diene heut­ zu­ tage stärker als Agitations- und Propagandainstrument,121 wenngleich der Szene­bezug als Identitätsfaktor nicht verschwinde. Während die Rechtsrock­ szene Partei­politik und etablierte Strukturen lange ablehnte, stieg der Grad der Bereitschaft zur Kooperation mit solchen Akteuren bis zur dritten Phase beständig an. Jedoch zeigt sich in dem wechselnden Ausmaß dieser Kooperationen, dass die sub- und jugendkulturelle Prägung der Szene nicht selten Konflikte mit den politisch-strate­gischen Interessen von Bewegung und Parteien hervorrief und die Zusammenarbeit wieder abnahm. Die Rechtsrockszene erfüllt dennoch wichtige Funktionen für die rechtsextreme Bewegung: Wo der Staat sich aus der Daseins­vorsorge, insbesondere der Jugend- und Sozialarbeit, zurückzog, vermochte der Rechtsrock diese Lücke mit einer rechtsextremen Erlebniswelt zu füllen,122 die vor allem durch die Diversifikation der Musikstile und die literarische Camouflage in den Texten deutlich anschlussfähiger als der klassische Rechtsrock ist. Jugendliche123 können so entweder neue Erlebniswelten entdecken oder sich in ihrer sozialen und politischen Entwicklung „abholen“ lassen.124 Neben diesen Funktionen für das Individuum, summarisch erfassbar als Rekrutierungs­funktion, hat der Rechtsrock vor allem szene- bzw. bewegungsinterne Funktionen. Konzerte dienen dabei als Orte der Vernetzung zwischen Szene und Bewegung, da gerade auf Großveranstaltungen Personen, vornehmlich Redner und Bands, auftreten, die sonst wahrscheinlich keine Bühne teilen würden, was ein ebenso breites Spektrum an Besuchern anzieht. Selbst kleine Veranstaltungen dienen der zumeist szene­internen Vernetzung. Und nicht zuletzt gelingt es durch Konzerte und Handel, verhältnismäßig große Summen für die politische Arbeit und die Finanzierung des Lebensunterhaltes einer sonst chronisch finanz­schwachen Bewegung zu akquirieren.125

119 Vgl. Glaser/Schlimbach, „Wer in dieser Clique drin ist, der hört einfach diese Musik“, S. 30–60; Hindrichs, Funktionen von Musik für die extreme Rechte, S. 10–12. 120 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2016, S. 104–107; Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.), Rechtsextremistische Musik, S. 8. 121 „Aus der Musik als kulturellem und politischem Ausdrucksmittel der extrem rechten Skinheads wurde zunehmend Agitationsmusik, deren Adressatenkreis immer offener formuliert wird.“ Langebach/Raabe, Zwischen Freizeit, Politik und Partei, S. 380. 122 Vgl. Dornbusch/Raabe, … zum Umgang mit einem politischen Problem, S. 318–322. 123 Mit dem Begriff „Jugendliche“ werden hier entsprechend der Kernbedeutung Personen von 14 bis 21 Jahren, ebenso wie Personen zwischen 22 und 29 Jahren, also Personen in der Postadoleszenz, erfasst. Vgl. King, Die Entstehung des Neuen in der Adoleszenz, S. 29–33. 124 Vgl. Wörner-Schappert, Was macht Hass-Seiten attraktiv?, S. 111 f., 118 f. 125 Vgl. Langebach/Raabe, RechtsRock. Made in Thüringen, S. 59–64; Pfeiffer, Menschenverachtung mit Unterhaltungswert, S. 56–58.

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Im Laufe der Zeit haben sich die Aktionsfelder und Strategien der Szene, insbesondere in Sachsen, stark verändert. Zu Beginn der Entwicklung des Rechtsrock in den neuen Bundesländern mussten die Akteure noch selbst Handzettel für Konzerte und politische Veranstaltungen verteilen oder Anzeigen in Magazinen und Fanzines schalten. Dadurch konnten nur begrenzte Reichweiten erzielt werden. Das effektivste Mittel der Verbreitung stellten zu dieser Zeit informelle persönliche Netzwerke dar, die diese Informationen austauschten und an von ihnen als (vertrauens-)würdig erachtete Personen weitergaben. Mittlerweile haben sich die Angebote im Internet quantitativ auf einem hohen Niveau etabliert. Sie tragen sowohl in Form von klassischen Websites als auch in den Sozialen Medien zur qualitativen Verbesserung des Auftretens der Szene bei. Durch die Professionalisierung der Internetauftritte wird die Verbreitung und Anschlussfähigkeit der Angebote erhöht. Neue Kunden müssen nicht mehr auf Konzerte oder in Szeneläden gehen, um dort Tonträger oder Merchandiseartikel zu erwerben. Die Musik ist als niedrigschwelliges Angebot leicht zugänglich und kommt entweder als Video auf YouTube, (illegaler) Download, als eingebettetes Video in einem Facebook-Post oder per Bestellung im Onlinehandel beim Konsumenten an. Über die Sozialen Medien können sich die Hörer weiter informieren und vernetzen. Für einen tieferen Einstieg in die Szene, also den Besuch von Konzerten, Festivals oder anderen Veranstaltungen, kann im Internet zwar die Ausstattung gekauft und das Wissen erworben werden, doch neben der digitalen Vernetzung bleibt das Knüpfen privater Kontakte unerlässlich. Doch nur ein kleiner Teil der Konsumenten dieser Musik wünscht und wagt diesen Schritt, viel mehr fungiert die Musik als ideologischer Katalysator und Propagandainstrument. In der Gesamtschau zeigt sich, dass die Rechtsrockszene es versteht, die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung vielfältig zu nutzen, ohne ihren kulturellen Wesenskern, die Bands, Tonträger und Konzerte oder ihre ideologischen Zielvorstellungen grundlegend zu verändern. Denn: „Würde man der rechtsextremen Szene die Musik nehmen, so wäre sie, auch nach Selbsteinschätzung rechtsextremer Aktivisten, tot.“126

5.4.4 Inhalte des Rechtsrock Aufgrund der Vielzahl von Bands (59) und ihrer noch zahlreicheren Veröffentlichungen (84) kann kein vollständiges, aber ein dennoch repräsentatives und detailgenaues Bild der inhaltlichen und ideologischen Entwicklungen gezeichnet werden. Insgesamt lassen sich bestimmte Themenschwerpunkte, ideologische Grundpfeiler und Erzähltechniken identifizieren, die für eine Vielzahl der Bands kennzeichnend sind. Besonderes Augenmerk liegt gemäß dem Schwerpunkt der Studie auf Sachsen, wenngleich manche Einordnungen im gesamtdeutschen Kontext erfolgen.127 Die Entwicklung der Inhalte im Rechtsrock verlief entlang der gesamtdeutschen Phasen­einteilung. In der ersten Phase dominierten Texte, die eine Mischung aus einer diffusen Vorstellung des aus Großbritannien adaptierten „Skinhead-­Way-of-­ Life“, in Kombination mit Alkoholexzessen, Fußballerlebnissen, Randale und einer ausgeprägten Fremdenfeindlichkeit darstellten. Dies bildete sich fast idealtypisch

126 Bülow, Der Wandel rechtsextremer Musik, S. 12. 127 Die Beispiele sind möglichst eindeutig gewählt worden und daher konnte nicht immer auf Bands aus Sachsen und/oder aus genau dem beschriebenen Zeitraum zurückgegriffen werden, da nicht immer ein prägnantes Beispiel zu finden war. Sofern nicht anders beschrieben, haben diese inhaltlichen Veränderungen weiter Bestand in der Szene. Eine konkrete Beschreibung aller Ideologeme kann hier ebenfalls nicht geleistet werden. Diese werden praxisnah an den Fallbeispielen im Kontext der Entwicklung innerhalb der drei Oberkategorien Feind-, Selbst- und Weltbild beschrieben.

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in den Alben „Das Böse lebt“128 der Band „Bomber“ und dem Album „Walhalla“129 der „Toitonen“ ab. Es fanden sich nur selten Elemente, die auf eine (konsistente) rechtsextreme Ideologie schließen ließen. Im weiteren Verlauf wandten sich immer mehr Bands offen fremdenfeindlichen und NS-apologetischen Texten mit militaristischer Symbolik zu, die das zuvor dominante Element der Beschreibung der eigenen, subkulturellen Lebensweise zurückdrängten. Ein prägnantes Beispiel für diese Entwicklung bietet die Band „Gestapo“ mit dem Titel „NSDAP“: „Ich mag Adolf und sein Reich, alle Juden sind mir gleich. Ich mag Skinheads und SA, Türken klatschen ist doch klar. Ich mag Fußball auf dem Rasen, die SS, wenn sie gasen. All das mag ich und ganz doll: NSD, NSD, NSDAP – Heil! NSD, NSD, NSDAP – Heil! NSD, NSD, NSDAP – Heil! NSD, NSD, NSDAP! JAAA!“130 Waren die Texte der ersten Generation noch durch vornehmlich selbstreferenzielle und hedonistische Themen geprägt, so dominierten in der zweiten Generation die Artikulation des Hasses, die Bekämpfung des (politischen) Gegners sowie die ideologische Überhöhung nationaler und ethnischer Zugehörigkeit. Doch infolge der einsetzenden Repressionsmaßnahmen des Staates traten in der dritten Generation bei den legal agierenden Bands allzu offensichtliche NS-Glorifizierungen, der Aufruf zu und die Billigung von Straftaten zugunsten codierter Botschaften mit ähnlichen, aber strafrechtlich nicht angreifbaren Inhalten in den Hintergrund. Die Konse­quenz war die Verwendung literarischer Camouflage. Die Themen bedienen dabei weiter das ganze Spektrum, obgleich Weltbilder und politische Feindbilder den Schwerpunkt bilden. Exemplarisch dafür sind Verschwörungstheorien „Zionist Occupied G ­overnment“ (ZOG), Beherrschungsphantasien (Deutschland/Europa/ Welt), Fremden­feindlichkeit, aber auch die Diffamierung politischer Gegner. Ein Bei­ spiel ist die Split-Veröffentlichung „Hass schürender Lärm!“ von „Division Germania“ und „Macht & Ehre“,131 welche fast die gesamte Bandbreite der Feind- und Welt­ bilder sowie einen Teil der Selbstbilder der Szene abbildet. Neben den klar codierten Botschaften werden mehrdeutige und interpretationsoffene Texte verwendet. Diese knüpfen entweder an Alltagserfahrungen der Zielgruppe an oder erzählen mythische und sagenhafte Begebenheiten. Hinsichtlich der Alltagserfahrungen können dies entweder szenetypische Erfahrungen oder davon völlig entkoppelte Alltagsgeschichten sein, die keinen Szenebezug aufweisen, wie beispielsweise der Titel „Stadtkind“132 der Riesaer Band „Selbststeller“, in dem die alltäglichen Widrigkeiten des Stadtlebens (Luftverschmutzung, Gewalt und Lärm) beschrieben werden. Im Fall der Erzählung von Geschichten in den Liedtexten können diese entweder 128 Die Titelliste setzte sich wie folgt zusammen: „1) Das Böse lebt 2) Hooligans 3) König der Nacht 4) Kids von der Straße 5) Bürgerschreck 6) Versager 7) Terror 8) Werwolf 9) Unheil 10) Böser Traum.“ Bomber, Das Böse lebt, 1991. 129 Die Titelliste setzte sich wie folgt zusammen: „1) Nationalisten 2) Toitonen 3) Drecksau 4) Alptraum 5) Zeit zu handeln 6) Walhalla 7) Oi! Oi! Skinheads 8) Ewige Wache 9) Rock fürs Volk 10) SM Song 11) Verraten 12) Glatzkopf 13) Saalschlacht.“ Toitonen, Walhalla, 1994. 130 Gestapo, „NSDAP“, Heil dem Führer, 1998. 131 Division Germania/Macht & Ehre, Hass schürender Lärm!, 2004. 132 Selbststeller, „Stadtkind“, Die rote Pille, 2015.

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rein fiktiver Natur sein oder einen (partiell) realen Bezug aufweisen. Der Titel „Die letzten Goten“ der Band „Stahlgewitter“ ist ein Beispiel für den letztgenannten Fall: „Erloschen ist der helle Stern der hohen Amelungen. O Dietrich, treuer Held von Bern, dein Heerschild ist zersprungen. Das Feige siegt, das Edle fällt und Treu‘ und Mut verderben, die Schurken sind die Herrn der Welt: – Auf, Goten, lasst uns sterben! O schöner Süd, o schlimmes Rom, o süße Himmelsbläue, o blutgetränkter Tiberstrom, o falsche welsche Treue! Noch hegt der Nord manch kühnen Sohn, als unsres Hasses Erben, der Rache Donner grollen schon: - Auf, Goten, lasst uns sterben!“133 Einzelne Texte oder Textfragmente können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Musik bei der Analyse ganzer Alben oder Diskographien immer in ihrem Entstehungskontext betrachtet und entschlüsselt werden muss, um die unter der Textoberfläche befindlichen Ideologeme erkennen zu können. So hat die Analyse der Texte der Band „Stahlgewitter“ ergeben, dass sich zwar thematische Veränderungen ergeben haben und die Art der Kommunikation sich gewandelt hat, der Kernbestand der Ideologie des Rechtsextremismus jedoch durch die gesamte Bandgeschichte konstant geblieben ist.134 Wenngleich einige Trends weiter Bestand haben, wurden in der vierten Phase Veränderungen in den Texten der Rechtsrockbands sichtbar. Nach den inhaltlich-ideologischen Entwicklungsschritten der ersten drei Generationen wird an erster Stelle auf eine „Intellektualisierung“ und stilistisch auf das Storytelling gesetzt. Vor allem verzichten die Bands auf allzu eindeutige Sprache und Themen. Der Grad der Unverfänglichkeit der Texte stieg an. Die Kernbotschaften konnten von eingeweihten Hörern weiterhin problemlos entschlüsselt werden. Beispiele für diesen Wandel bieten die (zum Teil) von Baden-Württemberg nach Sachsen übergesiedelten Bands „Race War“ und „Heiliger Krieg“.135 Während „Race War“ mit ihren Veröffentlichungen bereits einen modernen Musikstil spielte, waren die Texte eher von Bands der zweiten oder dritten Phase beeinflusst. „Heiliger Krieg“ unterscheiden sich im Kern ihrer ideologischen Ausrichtung nicht wesentlich, doch die Art der Kommunikation hat sich stark gewandelt, wie zwei thematisch gleich gelagerte Titel über gefallene deutsche Soldaten zeigen sollen. Der erste Text stammt von der Band „Race War“ und trägt den Titel „Dem deutschen Soldat“: „Verraten und verkauft, ihnen die Seele geraubt. Ihre Gräber geschunden, KZ-Denkstätten erbaut. Vergessen sind all jene, die einst kämpften mit Tapferkeit. Was soll man auch erwarten vom Geiste dieser Zeit? Wer gedenkt ihm, dem deutschen Soldat?! Der Sache, für die er fiel?! Dem, was er für euch tat, dem, was er für euch tat ... Zerschossen in Schützengräben, verscharrt hinter Stacheldraht. Todeslager in Russland nach der Schlacht um Stalingrad.

133 Stahlgewitter, „Die letzten Goten“, Das Hohelied der Herkunft, 2013. 134 Vgl. Vortragsskript von Maximilian Kreter für die Fachtagung „Verbotene Musik“ der Kommission zur Erforschung musikalischer Volkskulturen in der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde e. V. mit dem Titel „Der Reiz des Verbotenen – Rechtsrock zwischen jugendlicher Rebellion und politischer Agitation: Das Beispiel der Band ‚Stahlgewitter‘“. 135 Die Mitglieder von „Race War“ wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Zwei der Mitglieder gründeten nach dem Verbot der Band die Gruppe „Heiliger Krieg“, um weiter Musik machen und veröffentlichen zu können. Vgl. Kreter, Rechtsrock in Sachsen, S. 115 f.

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Hinterrücks ermordet, bis zum Tode gequält. Davon wird in den Medien heut‘ nichts mehr erwähnt. Antiwehrmachtspropaganda gilt heut‘ schon als normal. Ob sie stimmt oder nicht, das ist euch scheißegal. Doch wir, wir stehen dagegen und lassen es nicht weiter zu. Gönnt diesen tapferen Männern der Ehre doch wenigstens die letzte Ruh‘. Wir gedenken ihm, dem deutschen Soldat. Der Sache, für die er fiel. Dem, was er für euch tat. Wir gedenken ihm, dem Wehrmachtssoldat. Der Sache, für die er fiel. Dem, was er für euch tat. Wir gedenken ihm, dem SS-Soldat. Der Sache, für die er fiel. Dem, was er für euch tat, dem, was er für euch tat.“136 Der zweite Titel heißt „Umrauscht von Buchenriesen“ und stammt von der „RaceWar“-Nachfolgeband „Heiliger Krieg“: „Umrauscht von Buchenriesen ein kleiner Friedhof träumt. Rings blutgetränkte Wiesen vom Höhenzug umsäumt. Die Abendwinde streichen herbstkühl durch Wald und Hain, Still senkt man Heldenleichen zur letzten Ruhe ein. Sie haben den Sieg errungen im Kampf für Deutschlands Ehr. Viele tapfere deutsche Jungen, die leben jetzt nicht mehr. Vergilbte Blätter fallen, die Bäume werden kahl. Und aus den lichten Hallen ragt manches schlichte Mal. Still umrauscht von Urwaldfrieden liegt ein Grab im Palmenhain. Von der Heimat fern im Süden soll es unvergessen sein. Im dem Dschungel, der die Laute dieses Krieges nicht gekannt. Wo der Himmel blauer blaute, liegt ein Stück vom Vaterland. Liegt das Grab, das uns vertraute, liegt ein Stück vom Vaterland.“137

136 Race War, „Dem deutschen Soldat“, The White Race Will Prevail, 2001. 137 Heiliger Krieg, „Umrauscht von Buchenriesen“, Bekenntnis, 2014.

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Insgesamt ist die vierte Phase von mehreren parallelen Trends geprägt. Die beschriebenen Veränderungen folgen keiner linearen Entwicklung, sondern spiegeln Strömungen innerhalb der Szene wider, die mehr oder weniger stark auftreten können, ohne sich notwendigerweise dauerhaft zu etablieren. Dies zeigen vor allem langlebige Bands, die ihren musikalischen Stil und auch ihre inhaltlichideolo­gische Entwicklung diesen Trends nur bedingt angepasst haben, ebenso wie das Erstarken von Revival- bzw. Retrobands in der Szene, die sich an vormals prägenden Inhalten und Stilen orientieren.

5.5 Web 2.0 und Soziale Medien 5.5.1 Untersuchungsgegenstand Die klassischen Printmedien verloren in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die rechtsextreme Szene in Sachsen. Identifizierte das LfV im Jahr 2011 noch 13 relevante Printmedien,138 waren es 2016 nur noch vier. Bei dreien handelt es sich um bundesweit erscheinende Blätter des „Deutsche Stimme Verlags“ aus der Feder der NPD bzw. ihrer Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN). Die vierte Publikation war das Fanzine „Waffenbrüder“.139 Auch wenn sich das Internet mit seinen vielfältigen und preisgünstigen Nutzungsangeboten zum zentralen Propaganda- und Rekrutierungsmittel entwickelt hat, sind andere Medien nicht völlig verschwunden. Vielmehr hängt die Wahl des Mediums von Ziel und Zweck ab. Für Propagandaaktionen wie Anti-Asyl-Kampagnen kamen beispielsweise nach wie vor Flyer zum Einsatz.140 Insbesondere für die Pflege von Gruppenstrukturen, zur Mobilisierung sowie in der Planung und Organisation von Aktionen sind die modernen Kommunikationsmedien unverzichtbar.141 Über die vielfältigen Onlineangebote sollen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen werden. Das Internet mit all seinen Unterhaltungs- und Kommunikationsmöglichkeiten trägt wesentlich zur „Erlebniswelt Rechtsextremismus“142 bei. In dieser „Erlebniswelt“ verschmelzen Lebensgefühl und Freizeitaktivitäten mit politischen Botschaften und dies trägt zum modernisierten Erscheinungsbild der rechtsextremen Szene bei.143 Soziale Medien144 sowie das Web 2.0145 unterscheiden sich von den klassischen Massenmedien. Zu den Aufgaben von Massenmedien zählen die Bereitstellung von Wissen sowie die Bewertung und Einordung dieses Wissens in einen breiten gesellschaftlichen Kontext. Über die Agenda-Setting-Funktion146 hinaus sollen 138 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2011, S. 101-104. 139 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2016, S. 130 f. 140 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 112 f. 141 Vgl. ebd., S. 112. 142 Pfeiffer, Gegenöffentlichkeit, S. 263. 143 Vgl. ebd., S. 263. 144 Nach Monika Taddicken und Jan-Hinrik Schmidt werden Soziale Medien gefasst als „Angebote auf Grundlage digital vernetzter Technologien, die es Menschen ermöglichen, Informationen aller Art zugänglich zu machen und davon ausgehend soziale Beziehungen zu knüpfen und/oder zu pflegen“. Taddicken/Schmidt, Entwicklung und Verbreitung, S. 8. 145 Dieser Begriff steht für Anwendungsmöglichkeiten des Internets, die eine höhere Interaktivität der Nutzer ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Videoportale, Soziale Medien und Blogs. Vgl. Glaser u. a., Von Textwüsten zur Propaganda 2.0, S. 100. „Das Web 2.0 stellt die technischen Funktionalitäten und ökonomischen Rahmenbedingungen zur Verfügung, zu Sozialen Medien werden entsprechende Angebote jedoch erst im Zuge der Nutzung dieser Möglichkeit durch die Menschen.“ Taddicken/Schmidt, Entwicklung und Verbreitung, S. 8. 146 Im Agenda-Setting-Ansatz wird davon ausgegangen, dass Massenmedien einen Einfluss darauf haben, welche Themen von den Menschen als besonders wichtig wahrgenommen werden. Vgl. Rössler, Agenda-Setting, S. 16–24.

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Medien ihren Konsumenten ein Gespür darüber vermitteln, welche Meinungen in der Gesellschaft in welchem Maße verbreitet sind. Damit tragen sie wesentlich zur Meinungsbildung bei.147 Im Gegensatz zu den klassischen Massenmedien produzieren Soziale Medien keine eigenen Nachrichten, sondern stellen Infrastrukturen für deren Verbreitung zur Verfügung. Sie sind somit vermittelnde Instanzen zwischen Inhaltsanbietern und Konsumenten.148 Auf Onlineplattformen wie Facebook, Instagram oder YouTube steht es grundsätzlich jedem Nutzer frei, eigene Inhalte zu teilen und/oder Inhalte anderer zu konsumieren, zu kommentieren, zu bewerten und weiterzuverbreiten. Die jederzeit und zu jedem Thema online abrufbaren und verfügbaren Informationen sind fast grenzenlos. Soziale Medien haben zu diesem Phänomen beigetragen, indem sie redaktionelle Hürden und die Vermittlungsleistung etablierter Medien umgehen. Damit haben sie das Informations- und Meinungsangebot deutlich verbreitert. Dies führte jedoch nicht automatisch zu demokratisch wünschenswerten Entwicklungen. Die häufig meinungsgeleiteten und emotional geführten Onlinedebatten können sich negativ auf eine pluralistische Meinungsbildung auswirken.149 Zu weiteren, durchaus problematischen Eigenschaften von Sozialen Medien und anderen Internetdiensten zählen die Phänomene „Filterblase“ und „Echokammer“.150 „Die Filterblase […] beschreibt eine figurative Sphäre, in der einem Internetnutzer nur bzw. hauptsächlich die Inhalte zur Verfügung gestellt werden, die ihn wahrscheinlich interessieren.“151 Um individuell zugeschnittene Nutzerprofile zu erstellen, laufen bei allen großen Internetunternehmen wie Google, Facebook oder Amazon im Hintergrund ständig Filteralgorithmen. Diese speichern den Internetverlauf, Suchanfragen, Standortdaten und Klickverläufe, um individuelle Profile zu erstellen.152 In der Bewertung dieser im Hintergrund ablaufenden Mechanismen gibt es unterschiedliche Meinungen. Ulf Froitzheim hebt hervor, dass „Filterblasen […] als Positivauswahl nur für einen steten Zustrom an vermeintlichen Neuigkeiten [sorgen], die einem ins Weltbild passen“.153 Thies stimmt grundsätzlich darin überein, dass für manche Internetnutzer, die sich in Filterblasen bewegen, das Nachrichtenangebot durchaus einseitig sein kann. Er verortet das grundlegende Problem jedoch „nicht in der algorithmischen, sondern in der psychologischen Filterung“.154 Menschen neigen dazu, unterbewusst bevorzugt diejenigen Informationen aufzunehmen, die mit ihren bestehenden Meinungen und Glaubenssystemen übereinstimmen.155 Auch die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Tageszeitung ist eine Selektion, und herkömmliche Medien filtern das Informationsangebot ebenfalls.156 Es ist zudem der Normalfall, dass Nutzer nicht nur auf vorgefilterte Inhalte zugreifen, sondern auch in der On- und Offlinewelt eine Selektion vornehmen.157 Die individuelle „Vorselektion“ des unüberschaubaren Informations-, Nachrichtensowie Werbeangebotes spart auf Nutzerseite zudem Ressourcen und wird allein deswegen kaum noch aufzuhalten sein.158 147 Vgl. Schmidt, Social Media, S. 63 f. 148 Vgl. ebd., S. 65. 149 Vgl. ebd., S. 66. 150 Insbesondere im Kontext der Brexit-Abstimmung sowie der US-Wahl 2016 wurden beide Phänomene heftig diskutiert und zum Teil für die fehlerhaften Experteneinschätzungen verantwortlich gemacht. Vgl. Thies, Mythos Filterblase, S. 101. 151 Ebd. 152 Vgl. ebd., S. 102. 153 Froitzheim, Echokammern, S. 106 154 Thies, Mythos Filterblase, S. 102. 155 Vgl. ebd., S. 103. 156 Vgl. Kappes, Filter Bubble?, S. 4. 157 Vgl. ebd. Als Beispiel verweist Kappes darauf, dass wahrscheinlich nur die wenigsten Menschen alle Teile einer Tageszeitung mit gleichem Interesse und derselben Aufmerksamkeit lesen. 158 Vgl. ebd., S. 2.

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Von Filterblasen, die algorithmische Konstrukte darstellen, sind Echokammern zu unterscheiden. Diese sind im Gegensatz zu Filterblasen nicht technischen, sondern menschlichen Ursprungs. In Filterblasen werden den Nutzern aufgrund ihrer jeweiligen Vorlieben und Interessen ausgewählte Informationen zur Verfügung gestellt. In Echokammern hingegen werden Informationen aus bestimmten Kreisen gemeinschaftlich ausgeschlossen und geächtet, da sie als unwahr und schlecht gelten.159 Je mehr Aufmerksamkeit ein Thema über „Teilen“, „Liken“ oder „Kommentieren“ in den Sozialen Medien erhält, umso gesellschaftlich relevanter erscheint dieses. Dadurch wird gerade kein pluralistischer Meinungsaustausch befördert, sondern eine bereits vorgefasste Meinung – im Sinne eines Echos – bestärkt.160 Ob und wie die Meinungs- und politische Willensbildung durch Soziale Medien beeinflusst wird, ist noch nicht ausreichend erforscht. Aber auch Kappes, der Filter­algorithmen nicht grundsätzlich negativ beurteilt, merkt an: „Wer Filter nicht versteht, verliert, wenn er sie trotzdem anwendet, seine Autonomie im Umgang mit Information.“161 Insbesondere für Menschen, deren Denken bereits über Freund- und Feindkategorien, Verschwörungsthesen und holistische Weltdeutungen geprägt ist, bieten Soziale Netzwerke einfachen Zugang zu Gleichgesinnten. Ideologisch geprägte Weltbilder können sich in virtuellen Sphären durch eine dauerhafte Bestätigung verfestigen und über eine positive Gruppenidentität das Selbstbild aufrechterhalten.

5.5.2 Geschichte Rechtsextremisten nutzen das Internet bereits seit seinen Anfängen in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren. In den USA und Kanada verwendeten Insider und Führungskader der rechtsextremen Szene bereits in den 1980er Jahren Mailboxen, um Informationen zu teilen.162 In Deutschland setzte diese Entwicklung etwas später ein. Über das „Thule-Netz“ tauschten sich ab 1993 etwa 200 Neonationalsozialisten aus dem Umkreis von NPD und JN über Geschichte, Musik sowie Organisationsstrukturen aus. 1999 löste sich das „Thule-Netz“ aufgrund interner Streitigkeiten auf.163 Von diesem Zeitpunkt an verfügte bereits beinahe jede rechtsextremistische Gruppierung, von Kameradschaften, Verlagen bis hin zu NPD-Ortsvereinen, über eigene Websites.164 Julia Wetzel verweist darauf, dass sich dieses Phänomen nicht allein auf den Rechtsextremismus beschränkte. Es handelte sich „vielmehr um eine Entwicklung, die sich in die allgemeine Zunahme der Internetnutzung einreiht“.165

159 Vgl. Froitzheim, Echokammern, S. 106. 160 Vgl. Schmidt, Social Media, S. 70. 161 Kappes, Filter Bubble?, S. 7. 162 Vgl. Glaser u.a., Von Textwüsten zur Propaganda 2.0, S. 102. 163 Vgl. ebd., S. 102 f. 164 Vgl. Wetzel, Rechtsextreme Propaganda, S. 135. 165 Ebd.

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90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

n Internetnutzer n Davon nutzen mobiles Internet Abbildung 15: Internetznutzung (Anteil an der Bevölkerung ab 14 Jahren) Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie 2002, S. 347; ARD/ZDF-Online­studie 2010, S. 335; ARD/ZDF Onlinestudie 2016, S. 420, 424, 426, 435, http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ archiv-1997-2016/ (25.5.2018).

Die technischen Entwicklungen sowie die ständig steigenden Zahlen von Privathaushalten mit Internetzugang eröffneten den Rechtsextremisten vielfältige Kommunikations- und Propagandamöglichkeiten. Stefan Glaser u.a. heben hervor, dass die [scheinbare] Anonymität sowie die zeit- und grenzenlose Verfügbarkeit von Onlineangeboten das Agitationspotenzial deutlich vergrößert haben.166 Die Nutzung des Web 2.0, das für die meisten Jugendlichen seit den 2000er Jahren ein zentrales Element ihrer Lebenswelt darstellt, ist für Rechtsextremisten attraktiv.167 In den Anfängen des Internets stellten Neonationalsozialisten, Kameradschaften und Skinheads Hetzschriften, Propagandamaterial, Broschüren und Bücher auf ihren Websites zur Verfügung. Diese waren über die Verwendung eindeutig nationalsozialistischer Symbole leicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen und daher vor allem an Szeneangehörige und Gleichgesinnte gerichtet.168 Die Bedeutung von starren Websites ging im Verlauf der 2000er Jahren zurück, während die Attraktivität von Sozialen Medien stetig wuchs.169 Mittlerweile gehört es zur erklärten Strategie von Rechtsextremisten, Soziale Medien wie Facebook, YouTube, Instagram und Twitter zu nutzen, um damit gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen.170 Dabei erleichtern modernes Auftreten und Optik sowie die multimediale Präsenz den Zugang zu jungen Nutzern. Selbst produzierte Videos, die über YouTube online gestellt und anschließend über soziale Netzwerke und Kurznachrichtendienste geteilt werden können, verzichten auf allzu deutliche Bezüge zum Nationalsozialismus. Stattdessen klingen fremdenfeindliche und nationalistische Themen unterschwellig mit und werden mit einem modernen Anstrich versehen.171 Niedrigschwellige Angebote in Kombination mit der scheinbaren Anonymität senken die Hemmschwellen, und die rechtsextremen Angebote holen Jugendliche in ihren Lebenswelten ab. Seitdem sich Smartphones und Tablets etabliert haben, „lauert [der Rechtsextremismus] nicht mehr nur auf dem Desktop-PC zu Hause, sondern ist über Smartphones in den Hosentaschen von Jugendlichen angekommen“.172 Von YouTube, Facebook, Snapchat über Instagram – rechtsextremistische Angebote finden sich überall. Meist werden mehrere der Dienste zu unterschiedlichen Zwecken genutzt und untereinander verlinkt.173 166 Vgl. Glaser u.a., Von Textwüsten zur Propaganda 2.0, S. 105. 167 Vgl. ebd., S. 100, 106. 168 Vgl. Glaser, Vernetzter Hass, S. 5. 169 Vgl. ebd., S. 7. 170 Vgl. Glaser u.a., Von Textwüsten zu Propaganda 2.0, S. 106. 171 Vgl. ebd., S. 107. 172 Vgl. Glaser, Vernetzter Hass, S. 7. 173 Vgl. Jugendschutz.net, Moderner Lifestyle und Szene – Rekrutierung bei Intergramm.

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„Facebook dient Rechtsextremen als Socialising-Instrument, Twitter der kurzen und aktuellen Information an die Gefolgschaft und YouTube der Verbreitung von Aktions-, Mobilisierungs- und Musikvideos. Neue Musik von rechtsextremen Bands findet sich auf Diensten wie Bandcamp und Soundcloud, über Instagram werden persönliche Eindrücke vermittelt, bei Tumblr weltanschauliche Collagen und hippe Memes gestreut. Mit WhatsApp, Snapchat, Telegram und der Konferenzsoftware Teamspeak setzt die Szene auf Kommunikationstrends und unmittelbare Kontaktpflege. Ergänzend werden Ausweichplattformen wie das russische Soziale Netzwerk VK genutzt, um besonders drastische und in Deutschland strafbare Inhalte zu verbreiten.“174 Besonders perfide sind scheinbar unpolitische Angebote, die mit jugendtypischen Freizeitangeboten werben, sowie „Privatprofile“ von Führungspersonen der rechtsextremen Szene, die sich über alltägliche Themen bürgernah geben.175 Bevorzugt netzaffin und jugendlich-dynamisch präsentieren sich die „Identitären“.176 Über provokante Aktionen, die anschließend professionell bearbeitet, in Szene gesetzt und online verbreitet werden, gelingt es ihnen, auf sich aufmerksam zu machen. Ihre Videoclips erreichen teils Millionen User.177 Onlineangebote und Soziale Medien spielen nicht nur bei der Gewinnung neuer und insbesondere jugendlicher Mitglieder eine zentrale Rolle. Welche Bedeutung Facebook bei der Organisation und Mobilisierung zukommt, wird an PEGIDA deutlich. Ohne die Facebook-Seite von PEGIDA und verwandter Gruppen wäre eine derart schnelle Mobilisierung mehrerer Tausend Personen kaum denkbar gewesen.178

5.5.3 Aktionsfelder und Strategien Moderne (Kommunikations-)Medien sind für die rechtsextreme Bewegung von enormer Relevanz und haben zur Modernisierung und Ausdifferenzierung der Szenen beigetragen. Thomas Pfeiffer unterscheidet zwischen zwei Kommunikationszielen. Diese richten sich einerseits nach innen an die Szenemitglieder und andererseits nach außen an die Gesellschaft. Im Inneren der Bewegung soll systematisch eine Gegenöffentlichkeit etabliert werden, und nach außen zielt man in die Gesellschaft, um Breitenwirkung zu erreichen.179 Katarina Neumann und Philip Baugut analysieren auf der Grundlage zahlreicher Interviews mit Aussteigern aus der rechtsextremen Szene, wie Medien von Schlüsselfiguren der Szene systematisch zur Rekrutierung neuer Mitglieder und zur Verbreitung und Verfestigung der Ideologie genutzt werden.180 Damit es Rechtsextremisten gelingt, ihre politischen Botschaften in breitere Schichten der Gesellschaft hineinzutragen, müssen sie an bereits emotional geführte Debatten anknüpfen181 oder Gruppierungen finden, die ihre Themen in abgeschwächter Form vertreten und daher noch Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft haben.182 174 Ebd. 175 Wie erfolgreich diese Strategie sein kann, zeigt das Privatprofil eines Führungsmitglieds der „Identitären“. Dies hat auf Instagram knapp 3.000 Abonnenten, während dem offiziellen Profil der „Identitären Bewegung Deutschland“ nicht einmal 650 Personen folgen. Vgl. ebd. 176 Die „Identitäre Bewegung“ spielt im Untersuchungszeitraum in Zusammenhang mit der rechtsmotivierten (Hass-)Gewalt in Sachsen keine Rolle. 177 Vgl. Glaser, Vernetzter Hass, S. 7. 178 Vgl. Schmidt, Social Media, S. 71. 179 Vgl. Pfeiffer, Gegenöffentlichkeit, S. 264. 180 Vgl. Neumann/Baugut, Medieneinflüsse, S. 49. 181 Neumann und Baugut zitieren einen Interviewpartner, der als geeignetes Thema Kindesmissbrauch nennt. Vgl. ebd., S. 52. 182 Vgl. Pfeiffer, Gegenöffentlichkeit, S. 276.

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Weitere „Wortergreifungsstrategien“ von Rechtsextremisten in den Sozialen Medien nennt Alice Lanzke: 1) den Versuch, typische Feindbild-Strukturen zu etablieren. Über eine vereinfachende Darstellung komplexer sozialer Zusammenhänge soll eine positive Gruppenidentität geschaffen werden. 2) Die Strategie der Verschärfung von Diskursen, um vernünftige Argumente zu entkräften und schnelles Handeln zu fordern sowie 3) die Besetzung von bereits emotional aufgeladenen Themen in Kombination mit der Propagierung einfacher und radikaler „Lösungen“.183 Eine weitere Methode von Rechtsextremisten besteht darin, ihre Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene zu verschleiern, um dadurch in Diskursen nicht vorab ausgegrenzt zu werden.184 Darüber hinaus schrecken sie nicht vor der Fälschung von Statistiken oder vor der humoristischen bis polemischen Aufbereitung von Hassbotschaften zurück.185 Dass derartige Strategien bei sich bietenden Gelegenheiten durchaus Erfolg haben können, zeigen die zahlreichen asylfeindlichen Facebook-Gruppierungen, die sich im Zuge der „Flüchtlingskrise“ in den Jahren 2015/16 in Sachsen unter der Führung von Rechtsextremisten gegründet haben. Im September 2015 betraf eine große Anfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern die Existenz asylfeind­ licher Gruppierungen auf Facebook in Sachsen.186 Fünf der 30 von den Antrags­ stellern aufgelisteten Gruppierungen weisen Verbindungen zum Rechtsextremismus auf.187 Im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2015 wurden 17 maßgeblich von Rechtsextremisten getragene Facebook-Gruppen genannt.188 Anfang 2018 waren noch fünf dieser Gruppierungen aktiv.189 In unterschiedlicher Frequenz – die Spanne reicht von mehrmals pro Tag bis hin zu Abständen von mehreren Wochen – werden in diesen Gruppen im Frühjahr 2018 immer noch Posts online gestellt oder Zeitungsartikel verlinkt und kommentiert. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund. Diese werden ausschließlich in negativen Zusammenhängen wie etwa Gewalt oder Terrorismus dargestellt. Bei der internen Szenen- oder Gruppenkommunikation kommen Sozialen Medien folgende Funktionen zu: (Weltweite) Vernetzung, Mobilisierung, Ideologieimplementierung und Re-Framing von Informationen. Facebook- oder WhatsAppGruppen dienen zur einfachen und schnellen Kommunikation zwischen den Mitgliedern sowie zur Planung und Mobilisierung von Aktionen. Die „Freie Kamerad­schaft Dresden“ und die „Gruppe Freital“ waren jeweils über Kurznachrichtendienste vernetzt und betrieben eigene Facebook-Seiten zur positiven Selbstdarstellung. Über die Facebook-Seiten „Freie Kameradschaft Dresden“190

183 Vgl. Lanzke, Viraler Hass, S. 624. 184 Vgl. ebd., S. 625. 185 Vgl. ebd., S. 627 f. 186 Vgl. Sächsischer Landtag, Drucksache 6/2584. 187 In einer Vorbemerkung der Staatsregierung wird deutlich darauf hingewiesen, dass Facebook-­ Gruppen keine Personenzusammenschlüsse im rechtlichen Sinn sind. Auch wenn Rechts­extremisten einzelne Gruppe liken oder abonnieren, reicht dies nicht aus, um die Gruppe insgesamt dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen. Eine solche Zuordnung kann nur dann erfolgen, wenn Rechtsextremisten strukturell in die Administration einer Seite eingebunden sind, oder sich die Gruppe explizit als extremistische Gruppe verortet. Vgl. Sächsischer Landtag, Drucksache. 6/2584, S. 2. 188 Vgl. SMI (Hg.), Verfassungsschutzbericht 2015, S. 114 f. 189 Dazu zählen die Gruppen: „Wir sind Borna“ (https://www.facebook.com/wirsindborna/; 8.5.2018); „Freigeist e. V.“ (https://www.facebook.com/freigeist2015/;8.5.2018); „Heidenau – Hört zu!“ (https://www.facebook.com/Heidenau-H%C3%B6rt-zu-752346104852026/?ref=br_rs; 8.5.2018); „Nein zum Heim – Sächsische Schweiz/Osterzgebirge“ (https://www.facebook.com/ Nein-zum-Heim-S%C3%A4chsische-Schweiz-und-Osterzgebirge-770365536370348/; 8.5.2018); und „Schneeberg wehrt sich“ (https://www.facebook.com/groups/initiative.schneeberg/members/; 8.5.2018). 190 Die Seite existiert nicht mehr.

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sowie „Bürgerwehr FTL/360“191 wurden tagesaktuelle Geschehnisse in und um Dresden und Freital kommentiert und für einen möglichst breiten Kreis asylfeindlicher Facebook-Nutzer aufbereitet. Neben der Bereitstellung von rechten Situationsdefinitionen dienten die Facebook-Seiten zur Ankündigung von und Mobilisierung zu geplanten Protestveranstaltungen. Zur internen Kommunikation wurden Kurznachrichtendienste genutzt. Die „Freie Kameradschaft Dresden“ unterhielt zwei funktional verschiedene Chatgruppen bei WhatsApp. Eine war für einen breiteren Sympathisantenkreis geöffnet und diente der allgemeinen Kommunikation und dem Austausch zwischen den Mitgliedern; die andere war nicht öffentlich und stand nur einem engeren Kreis offen. Dort sollten ausschließlich Informationen rund um die „Flüchtlingskrise“ sowie den politischen Gegner ausgetauscht und Aktionen geplant werden. Damit trug diese Gruppe maßgeblich zum Willensbildungs- und Organisationsprozess innerhalb der Kameradschaft bei.192 Auch wenn einmal online getätigte Aussagen kaum mehr rückgängig gemacht oder endgültig gelöscht werden können, verschwinden sie doch in der schieren Masse von Beiträgen. Dementsprechend gering ist auch die Reichweite der meisten Kommentare. Ebenso verhält es sich mit Texten in Kurznachrichtendiensten. Im internen Chat der „Freien Kameradschaft Dresden“ wurden innerhalb eines Monats über 3.200 Kurznachrichten ausgetauscht.193 Kommentare und Kurznachrichten scheinen zuerst Ausdruck von spontanen Gefühlsartikulationen und Meinungen und erst in zweiter Linie politische Botschaften zu sein.194 Soziale Medien eignen sich insbesondere zur kurzfristigen Mobilisierung oder Mitteilung von Planänderungen, da in kürzester Zeit viele Menschen erreicht werden können. Sie sind jedoch nicht die einzigen Instrumente. Auch klassische Websites werden zur Ankündigung langfristig geplanter Großereignisse der Szene online gestellt. Dort finden sich allgemeine Daten sowie Kontaktdaten für nicht öffentliche Informationen. Für das von Rechtsextremisten sowie Rechtspopulisten gleichermaßen angestrebte Ziel, eine Gegenöffentlichkeit zu etablieren, eignen sich Soziale Medien besonders gut.195 Nicht umsonst ist die Facebook-Seite der AfD so erfolgreich und hat nach der Seite der Partei „Die Linke“ die meisten Likes.196 Gegenöffentlichkeit, verstanden „als Abwendung von Staat und etablierenden Massenmedien“,197 äußert sich in Schlagworten wie „Lügenpresse“ ebenso wie in der „ideologischen Selektion und Uminterpretation“198 von in etablierten Medien transportierten Inhalten. Gegenöffentlichkeiten und Alternativmedien sind kein Alleinstellungsmerkmal der rechtsextremen Szene, sondern in verschiedenen weltanschaulichen Richtungen beheimatet.199 Deren Ziel ist es, tatsächlich oder vermeintlich von den etablierten Medien vernachlässigte Themen aufzugreifen und in neue oder andere Zusammenhänge zu bringen. Fakten werden dabei mit alternativen Deutungen versehen. Über das Re-Framing von Informationen wird Kritik an den etablierten Medien geübt. 200 191 Diese Seite ist noch online: https://de-de.facebook.com/B%C3%BCrgerwehrFTL-360-100978050237058/ (24.5.2018). 192 Vgl. Landgericht Dresden, Urteil 373 Js 49/17, S. 22. 193 Vgl. ebd., S. 99. 194 Vgl. Pfeiffer, Gegenöffentlichkeit, S. 269 f. 195 Die AfD strebt danach, eine Gegenöffentlichkeit für alle ihrer Meinung nach falsch oder zu wenig in den etablierten Medien vertretenen Themen zu schaffen. Vgl. Finthammer, Provokation als Strategie. 196 Vgl. ebd. 197 Pfeiffer, Gegenöffentlichkeit, S. 265. 198 Neumann/Baugut, Medieneinflüsse, S. 57. 199 Vgl. Krüger/Seiffert-Brockmann, „Lügenpresse“, S. 68. 200 Vgl. ebd., S. 69.

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5.5.4 Rechtsextreme Inhalte im Web 2.0 Verdeckt oder offen rechtsextremistische Inhalte und Botschaften finden sich auf nahezu allen Plattformen im Internet. Auch wenn sich das äußere Erscheinungsbild der rechtsextremen Szene in den Sozialen Medien verändert und modernisiert hat, bestehen die zugrundeliegenden menschenverachtenden Inhalte weiterhin. Auf der Grundlage des Untersuchungsmaterials, das ausschließlich wegen der Relevanz für Sachsen und des Zusammenhangs mit rechts motivierter (Hass-) Gewalt und der „Flüchtlingskrise“ ausgewählt wurde, kann kein umfassendes Bild rechter Inhalte und Agitation im Internet vermittelt werden. Um die Trends und Themenschwerpunkte der rechtsextremistischen Onlineaktivitäten deutschlandweit zwischen 2011 und 2016 nachzuzeichnen, wird daher auf Literatur und die Berichte von jugendschutz.net zurückgegriffen. 201 Zwischen 2010 und 2011 registrierte jugendschutz.net einen deutlichen Anstieg der Aktivitäten der rechtsextremen Szene im Web 2.0. Zwei Drittel der dabei registrierten Beiträge stammten von Facebook und YouTube. 202 Hervorgehoben wurden rechtsextreme Beiträge als Reaktion auf das Bekanntwerden der Terrorzelle NSU. Das Spektrum der online getätigten Äußerungen reichte vom Zweifel an der tatsächlichen Existenz des NSU über das Gutheißen und Befürworten der Taten bis zur Verhöhnung der Mordopfer. Weitere Themenschwerpunkte waren die emotional aufgeladenen „Gegen-Kinderschänder“-Kampagnen sowie die „Werde-unsterblich“-Kampagne. 203 Die mittlerweile verbotenen sächsischen Kameradschaften „Nationale Sozialisten Chemnitz“ und „Nationale Sozialisten Döbeln“ beteiligten sich daran und stellten selbst angefertigte Videos ins Netz. 204 Im Jahr 2012 stieg die Relevanz der Plattformen Facebook, YouTube und Twitter weiter an. Rechtsextremisten nutzten erstmals „rechte Apps“, und es wurden vermehrt „QR-Codes“, die über Smartphones ausgelesen werden können, genutzt. So konnten Aktivisten auf Veranstaltungen aufmerksam machen. Es wurde eine Zunahme von modern und subkulturell wirkenden Blogs verzeichnet, die „Alternativen zum demokratischen System“205 propagierten. Die Zahl islamfeindlicher Websites und Facebook-Seiten, insbesondere im Zusammenhang mit lokalen Anti-Moschee-Kampagnen, stieg ebenfalls an. Besonders netzaffin und modern versucht sich die „Identitäre Bewegung Deutschland“ zu präsentieren, die unter anderem mit Slogans wie „0 % Rassismus – 100 % Identität“ für sich warb. Die Tarnung volksverhetzender und rassistischer Inhalte hinter scheinbarem Humor und Satire stellen weitere Strategien dar, rechtsextreme Inhalte zu verbreiten. Um der Löschung oder Strafverfolgung zu entgehen, wichen deutsche Rechtsextremisten zum Teil auf das „russische Facebook“ VK aus. 206

201 Über die von Jugendschutz.net betriebene Website „Hass im Netz“ (https://www.hassim-netz) sind die Jahresberichte sowie weiteres Informationsmaterial zu rechtsextremen Aktivitäten im Netz verfügbar. 202 Vgl. Glaser, Rechtsextremismus online 2011, S. 4 f. 203 Vgl. ebd., S. 5-8. 204 Siehe dazu Kapitel 3. 205 Vgl. Glaser, Rechtsextremismus online 2012, S. 7. 206 Vgl. ebd., S. 5-10.

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Auch wenn es den „Identitären“ im Jahr 2013 noch nicht gelang, ihren Aktionsradius im Netz wesentlich zu vergrößern, wirkten sie insbesondere innerhalb der rechtsextremen Szene als Trendsetter bei der subtilen Verbreitung eigener Inhalte. 207 Offene Hetze und Gewaltdarstellung spielten nach wie vor eine Rolle. Negativbeispiele waren das Schüren von Angst vor Muslimen durch die pauschale Gleichsetzung mit Islamisten sowie Gewalttaten gegen Homosexuelle, die gefilmt und anschließend online gestellt wurden. 208 Im Jahr 2014 war der Trend der zunehmenden ausländer- und asylfeindlichen Mobilisierung über Facebook-Gruppen bereits erkennbar. Geflüchtete wurden als kriminell und gewalttätig dargestellt und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte positiv bewertet. 209 Islamfeindlichkeit sowie die Propagierung einer drohenden Islamisierung nahmen 2014 ebenfalls zu. Ein weiteres Thema war die Instrumentalisierung des Nahost-Konflikts, um antisemitische Ressentiments zu schüren. Des Weiteren fanden sich Antiziganismus, Homophobie sowie die Verbreitung antisemitischer und antiamerikanischer Verschwörungstheorien. 210 Für das Jahr 2015 existiert kein Jahresbericht von jugendschutz.net. Die online sowie offline dominierenden Themen- und Aktionsfelder der rechtsextremen Szenen waren die Bereiche Anti-Asyl und Anti-Islamisierung. Rechtsextremisten hetzten einerseits gegen die Asylsuchenden und Geflüchteten selbst sowie andererseits gegen die dafür verantwortlich gemachten Politiker und „Gutmenschen“. Zunehmend standen die etablierten Massenmedien in der Kritik, da sie manipuliert und gelenkt seien. Aus einer falsch verstandenen linken Weltsicht kehrten sie die Wahrheit systematisch unter den Teppich. Eine große Reichweite erzielten Angebote und Beiträge von Rechtsextremisten im Jahr 2016 nach Einschätzung von jugendschutz.net immer dann, wenn 1) vermeintliche oder tatsächliche Kriminalität im Zusammenhang mit Asylbewerbern oder Menschen mit Migrationshintergrund thematisiert wurden, wenn 2) mit jugendtypischen Stilmitteln an bereits bestehendes Protestpotenzial junger Menschen angeknüpft wurde und wenn 3) gezielt skandalisierende Falschmeldungen („Fake-News“) verbreitet wurden. 211

5.6 Vergleich 5.6.1 Quellen und Methoden Der kontrastive Vergleich zwischen den Inhalten rechtsextremer Musik sowie rechts­ extremen Beiträgen in den Sozialen Medien erfolgt entlang der konstitutiven Kategorien Feindbild, Selbstbild und Weltbild.212 Die Autoren gehen folgender These nach: Die Inhalte rechtsextremer Musik sind relativ konstant, und inhaltlich-ideologische Verschiebungen vollziehen sich über einen längeren Zeitraum. Demgegenüber stellen die Inhalte im Netz auf aktuelle Geschehnisse ab und der prinzipiell allen Nutzern offenstehende Diskurs wird situativ und auf Basis subjektiver Eindrücke geführt. 207 Vgl. Glaser, Rechtsextremismus online 2013, S. 10 f. 208 Vgl. ebd., S. 5–7. 209 Vgl. Glaser, Rechtsextremismus online 2014, S. 7. 210 Vgl. ebd., S. 9–12. 211 Vgl. Jugendschutz.net, Zahlen zu Rechtsextremismus 2016. 212 Zur zirkulären, interdependenten Abgrenzung der Begriffe: „[Menschen] […] wissen mitunter nicht, wo sie sind und wer sie sind (Selbstbild) […]. Wer nicht weiß, wer er ist (Selbstbild), der weiß zumindest, wer er nicht ist/nicht sein will und definiert sich über seinen Gegner (Feindbild). […] Wer etwas nicht ist oder nicht sein will, der weiß auch, warum (Weltbild) […] der weiß, wohin er gehört und wo er ist, der weiß auch, wer er ist (Selbstbild).“ Steimel, Musik und die rechtsextreme Subkultur, S. 204.

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Die Analyse erfolgt anhand folgender Quellen: Urteilsschriften, die auf die ideologische Motivation der Täter auf Basis ihrer Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken eingehen; Kopien von Chatverläufen oder Facebook-Seiten, die sich ebenfalls in den Ermittlungsakten fanden, sowie weitere Asservate, die Rückschlüsse auf die ideologische Motivation der rechts motivierten (Hass-)Gewalttäter zulassen. Zusätzlich wurden öffentliche asylfeindliche Facebook-Gruppen,213 die maßgeblich von Rechtsextremisten betrieben werden, sowie ausgewählte YouTube-Videos214 zum asylkritischen Protestgeschehen, aus dessen Umfeld heraus Gewaltstraftaten begangen wurden, in die Analyse einbezogen. Für die Analyse der Musik wurde die Grundgesamtheit der Bands aus den Verfassungsschutzberichten und weiteren behördlichen Quellen für den Untersuchungszeitraum 2011 bis 2016 erhoben. Anhand der vorliegenden Daten wurden typische Vertreter nach drei Kriterien ausgewählt: 1) musikalisches Genre, 2) inhaltlich-ideologische Positionen, 3) Zugehörigkeit zu einer Generation, das heißt Gründung in einer bestimmten Phase der Entwicklung des Rechtsrock. Die Auswahl beschränkte sich auf verfügbare Quellen, die 66,6 Prozent der Grundgesamtheit entsprechen. 215 Die konkreten Inhalte und ideologischen Bezüge des analysierten Untersuchungs­ materials variieren je nach Art des Mediums. Während auf öffentlichen Facebook-Seiten und in YouTube-Videos spätestens seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vermehrt darauf geachtet wird, allzu drastische Aussagen zu unterlassen, um einer Löschung der Beiträge zu entgehen, werden in Kurzmitteilungsdiensten, die vornehmlich der internen Kommunikationen dienen, ganz andere Töne angeschlagen. Beim Rechtsrock findet eine solche Differenzierung bereits seit Jahren statt. Ihre Wurzeln hat diese Entwicklungstendenz in der ersten staatlichen Repressionswelle gegen die Rechtsrockszene. Seitdem überprüfen häufig Anwälte die Texte von Rechtsrocktonträgern, die für den freien Verkauf bestimmt sind, auf ihre Rechtskonformität, um Indizierungen, Beschlagnahmungen und möglichen Strafen vorzubeugen. Bei szeneinternen Veranstaltungen werden live nicht selten Coverversionen bekannter, verbotener Stücke dargeboten. Auf öffentlich zugänglichen, medienwirksamen Großveranstal­tungen achten die Veranstalter hingegen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Texte, Verhalten der Künstler und des Publikums).

213 Dazu zählen die Gruppen: „Wir sind Borna“ (https://www.facebook.com/wirsindborna/; 8.5.2018); „Freigeist e. V.“ (https://www.facebook.com/freigeist2015/; 8.5.2018); „Heidenau – Hört zu!“ (https://www.facebook.com/Heidenau-H%C3%B6rt-zu752346104852026/?ref=br_rs; 8.5.2018); „Nein zum Heim – Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge“ (https://www.facebook.com/Nein-zum-Heim-S%C3%A4chsischeSchweiz-und-Osterzgebirge-770365536370348/; 8.5.2018); und „Schneeberg wehrt sich“ (https://www.facebook.com/groups/initiative.schneeberg/members/; 8.5.2018). 214 Dazu zählen YouTube-Videos von Protestveranstaltungen unter Beteiligung des Bündnisses „Meerane unzensiert“. 215 Auf eine umfangreiche Zitation der Texte wurde bewusst weitgehend verzichtet, denn: „Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der rechten Musikszene lässt bis in die Gegenwart sehr zu wünschen übrig, da […] eine mit substanzlosen Moralismen und Abscheu versehene Zitation besonders anstößiger Textpassagen den analytischen Usus dar[stellt].“ Steimel, Musik und die rechtsextreme Subkultur, S. 203. Für Beispiele vgl. Abschnitt 3.1.4 in diesem Kapitel.

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5.6.2 Feindbilder Feindbilder nehmen im ideologischen Denken eine zentrale Stellung ein und erfüllen wichtige Funktionen für die Szene. Geteilte Feindbilder können auf durchaus heterogene Akteure integrierend wirken. Gemeinsame äußere Gegner sollen den Zusammenhalt innerhalb der Szene stärken und mobilisieren. Die uneingeschränkte Negativsetzung lässt keine Kompromisse zu. Es existiert nur Gut oder Böse, was wiederum einen Handlungszwang konstruiert. Eine nahende Katastrophe muss unbedingt abgewendet werden und erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Um die drohende Krise abzuwenden, können auch drastische Mittel legitimiert werden. Schließlich wirken Feindbilder ideologisierend, indem sie zumindest ansatzweise ideologisch durchdrungene Weltdeutungen transportieren.216 Die Feindbilder im Rechtsrock waren vorwiegend für die ersten zwei Generationen prägend und konzentrierten sich dabei vor allem auf direkt sichtbare, alltagsnahe und vermeintlich allgegenwärtige Darstellungen der Musiker und Hörer. So waren vor allem nicht-westeuropäische Migranten (Asylsuchende und Gastarbeiter), Juden, Linke und Vertreter staatlicher Institutionen (Polizei, Verfassungsschutz, Politik) im Fokus der Formationen. Mit einer zunehmenden Ideologisierung der Szene, der Aufnahme neuer Musikstile bzw. ganzer Subkulturen (NSHC und „Autonome Nationalisten“) und entsprechender Diskurse änderten sich die Feindbilder. Klassische Rechtsrockbands älteren Datums wie „Blitzkrieg“, „Sachsonia“, „White Resistance“ oder „Asatru“ sind im Kern noch immer von diesen Feindbildern geprägt, jedoch werden sie sprachlich deutlich moderater adressiert. Zudem greifen sie aktuelle Diskurse auf („Wir-sind-das-Volk“-Rhetorik in Verbindung mit einem „Asylbetrüger“-Framing). Darüber hinaus werden partiell Feindbilder wie die Medien („Lügenpresse“) oder der (Finanz-)Kapitalismus (oft in Verbindung mit Antiamerikanismus und Antisemitismus, „USrael“, „Ostküste der USA“) adaptiert, wobei diese keine Hauptrolle in den Texten spielen. Im Gegensatz dazu sind ähnlich lange existierende Bands aus dem Bereich des NSHC wie „Moshpit“, „Brainwash“ oder „Hope for the Weak“ deutlich weniger auf Feindbilder ausgerichtet. Wenn Feindbilder kommuniziert werden, dann hauptsächlich indirekt und sehr interpretationsoffen, sodass Außenstehende die Band nicht zwangsläufig als rechtsextrem identifizieren können. Darüber hinaus verstecken sich die Feindbilder zumeist hinter den Welt- und Selbstbildern. Diese beschreiben, wonach zu streben sei, wodurch im Umkehrschluss alles Gegenteilige konsequent abzulehnen ist. Eine dritte Gruppe bilden in Sachsen jene Bands, die sich am Ende der dritten bzw. zu Beginn der vierten Phase gegründet haben, wie beispielsweise „Überzeugungstäter Vogtland“ oder „Blutzeugen“. Bei ihnen vermischen sich Elemente klassischen Rechtsrocks mit modernen Musikstilen ebenso wie traditionelle Feindbilder der Bands der ersten und zwei Generation, die mit verklausulierten und abstrakten Feindbezügen kombiniert werden. Die Rolle der Feindbilder nimmt vom Umfang her eine mittlere Position zwischen den beiden zuvor beschriebenen Gruppen ein. Eine vierte Gruppe bilden NSBM-Bands wie „Camulos“, „Nachtfalke“ und „Leichenzug“, die stark durch die ursprüngliche Subkultur, den Black Metal, geprägt sind. Feindbilder spielen dabei eine zentrale Rolle und treten in den Texten vor allem in Form von Religions- und Menschenfeindlichkeit auf. Es rücken Christen, Juden und zuletzt auch Muslime in den Fokus, die als lebensunwert dargestellt werden, da sie sich einer vermeintlich schwachen, nicht lebenswerten oder kulturfremden Gemeinschaft angeschlossen haben. Der quantitative Umfang des Feindbezugs in den Texten der sächsischen Rechtsrockbands ist im Verlauf der Zeit zurückgegangen. 216 Vgl. Backes/Haase, Feindbildkonstruktionen, S. 123.

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Dennoch nehmen sie bei einigen Bands nach wie vor eine zentrale Position ein. In qualitativer Hinsicht haben sich die Feindbilder auf der einen Seite diversifiziert und konkretisiert. Es werden mitunter differenziertere und damit klar abgrenzbare Feindgruppen adressiert. Jedoch werden diese Feindbilder immer häufiger camoufliert angesprochen oder nur als impliziter Gegenentwurf zum Idealbild der Eigengruppe kommuniziert. Für die in den Sozialen Medien angesprochenen Feindbilder lassen sich noch keine derart differenzierten Aussagen treffen. Exemplarisch für die Bedeutung von Feindbildern steht die Figur des „Asylbetrügers“ Pate. Parteigebundene Neonational­ sozialisten, subkulturelle Gruppierungen, rechtsextreme Fußballfans und „besorgte Bürger“ schlossen sich mitunter zu asylfeindlichen Facebook-Gruppen zusammen. Die benannten Ursachen waren vielfältig: Meldungen über Straftaten von Asylsuchenden oder auch die steigende Zahl vorgetäuschter Fluchtgründe. Der immer hitziger geführte Onlinediskurs über wachsende Kriminalitätsraten, integrationsunwillige junge Männer aus dem arabischen Raum sowie eine diffuse Angst davor, dass die eigene Kultur durch den Zuzug kinderreicher muslimischer Familien bedroht werde, beschwor Krisenszenarien herauf. Da die Politik der etablierten Parteien diesen Ängsten scheinbar nichts entgegensetzen konnte, wurde Handlungszwang konstruiert und legitimiert. Ideologisierend wirkte das Feindbild schließlich, indem es aus dem komplexen gesellschaftlichen und weltpolitischen Kontext herausgelöst und mit einfachen und radikalen Lösungen verknüpft wurde. Indem Asylsuchende und Geflüchtete in den Sozialen Medien in asylfeindlichen Gruppierungen als „Asylanten“, „Abschaum“, „Pack“ oder „Dreck“ beschimpft wurden, stumpfte der Diskurs ab. Die Verrohung der Sprache wurde zur Normalität. Ein wegen Brandstiftung einer geplanten Notunterkunft für Asylsuchende in Dresden verurteilter Täter postete im Vorfeld der Tat auf seiner Facebook-Seite: „Im Goldstaubviertel (Dresden-Prohlis) geht das los was alle befürchtet haben eine Messerstecherei von Anulu‘s auf dem Spielplatz. Leute passt auf eure Kinder auf nicht das diese die nächsten Sind! Untereinander ist ja nicht schlimm irgendwo in der Pampa aber nicht auf nem Kinderspielplatz am Tag wo das höchste Gut was wir haben (Kinder) sich aufhalten. Lass mal ein Kind kommt da zwischen die Fronten was dann? Wenn es meines wäre ich würde demjenigen in zwei Metern Höhe an den Baum hängen als Warnung für all anderen.“217 Selten steht ein einzelnes Feindbild allein. Wird dem Feindbild etwas positiv Konnotiertes entgegengesetzt, erscheint die Kluft zwischen dem zu bekämpfenden Feind und der Eigengruppe noch größer. Exemplarisch dafür stehen Slogans wie: „Baut Kindergärten statt Asylbewerberheime“. 218 Mit dem öffentlichen Auftreten von PEGIDA sowie deren Ablegern und dem Erstarken der AfD in Ostdeutschland gewann das Feindbild „Islam“ für die rechtsextreme Bewegung an Bedeutung. Dieser Trend kann anhand des Untersuchungsmaterials für den Zeitraum 2011 bis 2016 noch nicht bestätigt werden. Über die Beobachtung der bis ins Frühjahr 2018 aktiven und von sächsischen Rechtsextremisten betriebenen asylfeindlichen Facebook-Gruppen zeigt sich, dass die zunehmende Islamfeindlichkeit erst nach Ende des Untersuchungszeitraums voll zur Geltung gekommen ist.

217 Landgericht Dresden, Urteil, Az. 207 Js 4752/16, S. 46 f. (Fehler im Original). 218 Dieser Spruch findet sich auf einem über Facebook geteilten Bild. Vgl. PD Leipzig/OAZ, Vorg.-Nr. 6268/15/129310, S. 3.

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Am 12. Mai 2018 teilte die Gruppe „Nein zum Heim – Sächsische Schweiz/Osterzgebirge“ den „Focus“-Artikel „Nach Protest von Muslimen: Brauerei bricht Kronkorken-Aktion zur Fußball-WM ab“. 219 Die Privatbrauerei „Eichbaum“ hatte zur Fußball-WM 2018 die Werbeaktion gestartet, auf den Kronkorken die Flaggen aller teilnehmenden Länder abzubilden – darunter auch Saudi-Arabien. Dies führte zu Protesten, da im Zentrum der saudischen Flagge ein religiöses Bekenntnis abgebildet ist, das aus saudischer Sicht nicht in Zusammengang mit Alkohol gebracht werden sollte. Auch nach einer Entschuldigung der Brauerei über Facebook sowie dem Versuch, all diese Flaschen zu entfernen, eskalierte der Onlinediskurs, sodass sich die Brauerei auf Anraten der Polizei dafür entschied, die ganze Aktion zu beenden. Von zwei Nutzern wurde der Post auf der Facebook-Gruppe „Nein zum Heim – Sächsische Schweiz/Ostergebirge“ kommentiert:220 Franz L.: „Einfach einen kräftigen Tritt in den Moslemarsch! Wir trinken unsere Bier so wie wir es wollen, da lassen wir uns nichts vorschreiben von dem Gesockse.“ Hans B.: „Von mir aus können die protestieren bis zum jüngsten Tag. Wen interessiert das. Wem es hier nicht passt, der soll gefälligst verschwinden und das am besten freiwillig! Mir gefällt mein Land am besten unverschleiert! Um die drohende Islamisierung bildlich darzustellen, eignen sich allem Anschein nach muslimische Frauen mit Kopftuch oder Burka besonders gut. Indem (voll-) verschleierte muslimische Frauen jungen deutschen Frauen in Bikini (vor der Kulisse eines Badesees) gegenübergestellt werden, ist alles, was am Islam abzulehnen ist, auf einen Blick ersichtlich. Weitere Motive sind etwa Bilder von muslimischen Frauen und Kindern in öffentlichen Parkanlagen, die scheinbar ausschließlich von muslimischen Großfamilien genutzt werden. Die (muslimische) Frau in ihrer Reproduktionsfunktion steht demnach stellvertretend für die schleichende Islamisierung. Der Islam, der mit Unterdrückung und Rückständigkeit gleichgesetzt wird, wird sich auf alle Lebensbereiche der „Deutschen“ ausbreiten, sodass am Ende auch in Deutschland die Scharia gilt und sich alle Frauen verschleiern müssen – so die Argumentation der Islamkritiker. Neben dem seit 2014 dominierenden Feindbild des Asylbewerbers werden in den Sozialen Medien ebenfalls Politiker, „Linke“, insbesondere in Form der Antifa, sowie die „Gutmenschen“ in unterschiedlicher Form in den Sozialen Medien adressiert und als Verantwortliche der „Flüchtlingskrise“ benannt.

219 Vgl. https://www.focus.de/finanzen/news/saudi-flagge-in-falschem-zusammenhang-nachprotest-von-muslimen-brauerei-bricht-kronkorken-aktion-zur-fussball-wm-ab_id_8916322. html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-onlinefinanzen&fbc=facebook-focus-online-finanzen&ts=201805112105 (12.5.2018). 220 https://www.facebook.com/Nein-zum-Heim-S%C3%A4chsische-Schweiz-und-Osterzgebirge770365536370348/?hc_ref=ARSihPyF_YQdxbj3kptsOGk-atO1-4lIASgg1EGcNwg5WJ3oZE5sDmmxxsh9h7iEh5E&fref=nf (28.5.2018).

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5.6.3 Selbstbilder Selbstbilder beschreiben an der Realität zu messende Vorstellungen von Personen. Sie bestimmen dabei die aktuelle Rolle einer Person ebenso wie sie als Ideal- oder Zielvorstellungen seiner selbst fungieren können. In der rechts­e xtremen Bewegung ist die Überhöhung des Selbst zumeist mit dem Dualismus der Aufwertung der eigenen Ethnie und Nation sowie der Herabsetzung des Fremden verknüpft. Dabei kollidieren häufig Fremd- und Eigenwahrnehmung, da den hohen Idealen nur selten entsprochen werden kann. In der sächsischen Rechtsrockszene herrschen vier Gruppen von Selbstbildern vor. Innerhalb der klassischen Rechtsrockbands dominiert ein Wechselspiel aus mannigfacher Selbstviktimisierung und dem Selbstbild eines Kämpfers/politischen Soldaten, der sich über kollektive Identität in einem Kreis Gleichgesinnter definiert. Ebenso spielen übersteigerte Männlichkeitsideale und starke, vom fordistischen Gesellschaftsmodell221 geprägte Vorstellungen der eigenen Lebenswelt eine Rolle. In der zweiten Gruppe der NSHC-Bands, die eng mit den „Autonomen Nationalisten“ verbunden sind, wird ebenfalls das Bild des Kämpfers, weniger aber des politischen Soldaten verwendet. Das Bild des Kämpfers wird offener gefasst und auf die eigene Lebenswirklichkeit bezogen. Zudem spielt das Außenseitertum eine weit geringere Rolle und ist nicht von Selbstmitleid, sondern durch den Antrieb zum (politischen) Kampf gekennzeichnet. Der wesentliche Unterschied zur ersten Gruppe ist die Individualität im alltäglichen, aber auch im politischen Handeln, die im (scheinbaren) Widerspruch zur kollektiven Identität eines (geschlossen) rechtsextremen Weltbildes steht. Diese Bands rufen zur Selbstoptimierung und zur Selbstermächtigung auf, um diese geistigen und körperlichen Ressourcen in den Dienst der rechtsextremen Bewegung stellen zu können. So integrieren sie vermeintlich unüberwindliche Gegensätze in ihren Texten. Die dritte Gruppe ist auch beim Selbstbild zwischen diesen beiden Positionen zu verorten, jedoch mit einer deutlichen Tendenz zu den klassischen Rechtsrockbands, da (vermeintliche) Viktimierungserfahrungen, vor allem im Alltag, mit dem Bild des politischen Soldaten und Kämpfers verknüpft werden. Der erneute Sonderfall sind die NSBM-Bands, die sich ausdrücklich als (zumeist) nicht näher definierte Elite in Kombination mit (schwammigen) Weltbildern stilisieren. Insgesamt ist das Selbstbild der Szeneangehörigen und Musiker in der Rechtsrockszene durch alltagsnahe Ausgrenzungserfahrungen und das Leben als Vorkämpfer für eine bestimmte politische Idee geprägt. Ähnliche Selbstbilder finden sich in Sozialen Medien. Gemeinsam scheint Aktivisten zu sein, dass sie nicht mehr gewillt sind, die derzeitigen Verhältnisse hinzunehmen, und sich „zur Wehr setzen“ wollen. Aus dieser überlegenen Position heraus können sie sich als Vorkämpfer in Position bringen und ihre Positionen legitimieren. Ein wegen versuchten Mordes verurteilter Brandstifter stellt sich in einer WhatsApp-Gruppe folgendermaßen vor: „Ich bin 34 Jahre jung alleinerziehend und dennoch nicht gewillt was hier passiert einfach hinzunehmen. In diesem Sinne HEIL!!!!“ 222 Auf einer asylfeindlichen Protestkundgebung in Meerane leitet eine Rednerin ihren Beitrag folgendermaßen ein:

221 Hiermit ist die Trennung der Sphären von Arbeit und Familie gemeint, die mit traditionellen Geschlechterrollen verbunden ist. Der Mann geht einem Normalarbeitsverhältnis nach und fungiert als Ernährer der Familie. Die Frau kümmert sich um den Haushalt und die Familie. Die Zeiten für die Familie richten sich streng an den Arbeitszeiten des Mannes aus, der als Ernährer auch im Zentrum der wirtschaftlichen Planungen einer Familie steht, während die Frauen soziale Funktionen übernehmen. Vgl. Jurcyk, Doing Family, S. 123. 222 Landgericht Zwickau, Urteil, Az. 123 Js 25359/15, S. 7 (Fehler im Original).

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„Kurz vorab, ich gehöre weder einer Partei, noch irgendeiner Gesinnung an. Ich habe auch keinen bestimmten Glauben oder irgendeine rechte Meinung, wie es manchmal gesagt wird. Ich bin eine ganz normale Bürgerin wie ihr und habe einfach nur die Schnauze voll, zu schweigen. Ich möchte heute keine Hassrede halten und auch keine Rede halten, in der es ausschließlich um Flüchtlinge geht.“223 Die Rednerin verwendet viel Aufmerksamkeit darauf, sich von rechtsextremem Gedankengut abzugrenzen. Ihre Positionen und Meinungen hätten nichts mit „rechts sein“ zu tun. Vielmehr erwachsen sie aus der täglichen Auseinandersetzung mit ihrer – als krisenhaft wahrgenommenen – Lebensrealität. Indem rechtsextreme Deutungsangebote als rationale Argumente erscheinen, die aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensrealität erwachsen, soll 1) vorgegeben werden, dass die eigenen Positionen legitim sind und 2) dass jeder Mensch, würde er nur klar denken, zu den gleichen Ergebnissen käme. Eng damit verbunden ist die Selbstverortung als „Widerstandskämpfer“. Ein Mitglied der „Freien Kameradschaft Dresden“ formulierte dies folgendermaßen: „Wir müssen so lange Widerstand leisten, bis denen da oben mal ein Licht aufgeht und endlich handeln [!] wird! Wir sind das Volk.“224 Durch die ständige Wiederholung von Phrasen wie „Widerstand leisten“ oder die Geschehnisse „nicht mehr hinnehmen“ zu können, soll die Unrechtmäßigkeit des Systems betont werden. Die Annahme lautet: Wenn das System unrechtmäßig handelt, wird Widerstand legitim und notwendig. Rechtsextremisten sind stets Helden und Opfer zugleich, also tragische Helden. Sofern sie ihre (zum Teil gewalttätigen) Aktionen ohne sofortigen Repressionsdruck und Widerstand aus der Gesellschaft heraus durchführen können, sehen sie sich als Helden und Avantgarde der Bewegung. Scheitern sie, greift der Opfermythos, um das Selbstbild aufrechterhalten zu können. Bezeichnend für die Heroisierung angeklagter oder inhaftierter Szenemitglieder ist eine WhatsApp-Nachricht im Gruppenchat der „Freien Kameradschaft Dresden“. Kurz nach der Festnahme von Mitgliedern der „Gruppe Freital“ wurden mögliche Reaktionen besprochen. Von direkten Solidaritätskundgebungen mit der „Gruppe Freital“ wurde Abstand genommen, dennoch solle der eigene Kampf weitergeführt werden. „Freital hat sich geopfert aber war es denn wirklich sinnlos und für nichts? Es liegt doch auch an euch … Denkt ihr etwa die Jungs wollen das ihr jetzt aufgebt.“225 Damit sind die Mitglieder der „Gruppe Freital“ Helden und Opfer zugleich. Sie werden zu Märtyrern im Kampf für die rechtsextreme Bewegung.

223 YouTube, Meerane 14.2.2016/4, min 0:11 (https://www.youtube.com/watch?v=AR0SHjT5cMY; 9.5.2018). Im Weiteren geht die Rednerin auf soziale Missstände in Deutschland ein (Wohnungslose, Pflegebereich, geringe Renten), um am Ende doch wieder bei den „Flüchtlingen“ zu landen, die in Deutschland wie im „Schlaraffenland“ (min 12:15) leben. 224 Landgericht Dresden, Urteil, Az. 373 Js 49/17, S. 52. 225 Ebd., S. 146 (Fehler im Original).

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5.6.4 Weltbilder Um die ideologisch aufgeladenen Feind- und Selbstbilder miteinander zu verbinden, bedarf es einer oder mehrerer Metaerzählungen, mit denen die Sinnstrukturen eines rechtsextremen Weltbildes verknüpft werden. Darin betten Individuen und Gruppen ihre Narrationen ein. Der Rechtsextremismus bedient sich dabei Mythen, Legenden, philosophischer Konstrukte und vor allem Verschwörungstheorien. Diese reichen vom „Untergang des Abendlandes“, ZOG, dem nahenden „Volkstod“ (auch „der große Austausch“) bis hin zur „Lügenpresse“. Der sächsische Rechtsrock ist vor allem durch eine verstärkte Kommunikation der Weltbilder geprägt, welche die Feindbilder als Textbestandteil zurücktreten lässt. Im Bereich des klassischen Rechtsrock ist der Anteil der Weltbilder relativ konstant geblieben und wird vor allem von der Volksgemeinschaft, einem autoritären Staatsverständnis, einem ausgeprägten Militarismus, einem diffusen Ahnenkult (Germanen, Heiden, Wikinger) und NS-Glorifizierung als positiven Bezügen geprägt. Kern des Weltbildes bleiben jedoch die Volksgemeinschaft als Gesellschaftsmodell und ein militaristischer autoritärer Nationalstaat als Staatsform. Die am häufigsten auftauchenden negativen Bezüge sind der drohende „Volkstod“ und ZOG, welche die eigene Nation und Ethnie als Opfer begreifen. Ähnliche Bezüge lassen sich auch bei der Gruppe der neueren Rechtsrockbands wie „Blutzeugen“ identifizieren, die sich in diesem Punkt nur unwesentlich von der ersten Gruppe unterscheiden. Die NSHC-Bands teilen vor allem die Kerngedanken der Volksgemeinschaft, ein autoritäres Staatsverständnis und den drohenden „Volkstod“ als Untergangsszenario. In den Texten bleiben die Bands bewusst so uneindeutig wie möglich, was sich auf die Sichtbarkeit der anderen Ideologeme auswirkt. Einzig Ahnen- und Personenkult spielen im Gegensatz zu den anderen Gruppen so gut wie keine Rolle, was vor allem in den subkulturellen Wurzeln der Hardcoreszene begründet sein dürfte. Die letzte Gruppe, die NSBMBands, sind hingegen stark von einem ausgeprägten Ahnenkult, einem Bezug auf diverse Vorfahren spiritueller oder körperlicher Natur, geprägt. Darüber hinaus spielen lediglich die NS-Glorifizierung und die Volksgemeinschaft eine Rolle. Die für den Rechtsrock weniger typische Verteilung der Ideologeme kann auch in diesem Fall durch die Ursprünge in einer andersartigen Subkultur begründet werden. Insgesamt liegt bei den Weltbildern die größte Vielfalt in der Verteilung und Gewichtung der Texte vor, die einerseits die musikalische und personelle Breite des Spektrums abbildet und andererseits verdeutlicht, dass es selbst innerhalb eines vermeintlich kleinen subkulturellen Kosmos keine Einigkeit über eine Ausrichtung innerhalb der Bewegung gibt, die über zentrale Eckpunkte hinausgeht. In den Sozialen Medien sind Weltbilder im Vergleich zu den Feind- und Selbstbildern weniger klar umrissen. Diese beschränken sich vornehmlich auf die „gleichgeschalteten Systemmedien“ sowie die Bedrohung der westlichen Kultur durch steigende Asyl- und Zuwandererzahlen. 226 Ein klassisches Beispiel für die simple Weltdeutung von Rechtsextremisten stellt ein Ausschnitt aus einem Post der FKD am 6. September 2015 anlässlich der Öffnung der Turnhalle der Kaserne in der Dresdner Stauffenbergallee als Notunterkunft für Geflüchtete dar:

226 Zur Kritik und Skepsis gegenüber den etablierten Medien siehe Krüger/Seiffert-Brockmann, „Lügenpresse“, S. 68.

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„In den Straßen der aktuellen Brennpunkte herrscht Angst und Schrecken. Kriminelle Ausländer plündern komplette Geschäfte, belästigen junge Frauen und sind gewalttätig gegenüber der Bevölkerung. Und das ist nur ein Bruchteil der Delikte, über welche die Regierung schweigt und die Presse Regenbögen malt. Sofort Schluss mit diesem Wahnsinn, bevor es endgültig zu spät ist! WERDE AKTIV.“227 „Kriminelle Ausländer“, Politiker, die nicht handeln und eine Presse, die die Wahrheit systematisch unter den Teppich kehrt, werden zu einem Problemkreis verschmolzen, gegen dessen Verursacher man notfalls auch mit Gewalt vorgehen müsse.

5.7 Zusammenfassung Im Untersuchungszeitraum fanden sich sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede in den Feind-, Selbst- und Weltbildern, die in den Sozialen Medien und im Rechtsrock transportiert wurden. Während die Stellung von Feindbildern im Rechtsrock an Bedeutung verlor, waren Feindbezüge in den Sozialen Medien das zentrale Moment zur Mobilisierung und Ideologisierung. Im Zuge der „Flüchtlingskrise“ sowie der Ausbreitung asyl- und menschenfeindlicher Rhetorik in den Sozialen Medien gewann das Phänomen zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung. Der Diskurs war emotional stark aufgeladen und durch subjektives Erleben geprägt. Die inflationäre Verwendung gegenseitiger Diffamierungen führte zu einer Abstumpfung und die Verrohung des Diskurses wurde Normalität. Rechtsextreme Musiker durchlaufen eine Sozialisation in den rechtsextremen Szenen. Dies gilt für Personen, die rechtsextreme Facebook-Seiten „liken“, abonnieren oder gar Kommentare hinterlassen, nicht im gleichen Maße. Dementsprechend reproduzieren rechtsextreme Musiker in ihren Texten gefestigte Selbst- und Weltbilder der Bewegung, während in den Sozialen Medien der Rekurs auf Feindbilder dominiert und Weltbilder nur in rudimentärer Form vorliegen. Die sinkende Bedeutung der Feindbilder im Rechtsrock hatte einen quantitativen Anstieg der Ideologeme, die den Weltbildern zuzuordnen waren, zur Folge. In den Sozialen Medien war dieser Trend nicht zu beobachten. Vielmehr wurde versucht, über gemeinsame Feindbilder an die rechtsextreme Bewegung heranzuführen und rechtsextreme Deutungsangebote im Diskurs zu etablieren. Demgegenüber war der Gegner in der Rechtsrockszene so omnipräsent und verinnerlicht, dass er nicht mehr permanent wiederholt werden musste, sondern bei den Szeneangehörigen als gegeben oder zumindest weitgehend bekannt vorausgesetzt wurde. Die Selbstbilder, die im Rechtsrock und in den Sozialen Medien präsentiert wurden, waren einander ähnlich. Es dominierten die Bilder des „Helden“ und des „Wider­standskämpfers“. Eng damit verbunden war das Bild des Opfers. Während der Opfermythos im Rechtsrock bis auf die Niederlage im Zweiten Weltkrieg und die darauffolgende „Umerziehung“ des deutschen Volkes durch eine „jüdischamerika­nische Hegemonie“ zurückreicht, fehlten derart ideologische Kontinuitäten in den analysierten Ausschnitten der Sozialen Medien völlig. Der Opfermythos in den Sozialen Medien wurde herangezogen, um individuelles Scheitern (beispielsweise im Fall von Verhaftungen) in einen größeren Gesamtzusammenhang zu stellen und das individuelle „Leid“ einem höheren Ziel unterzuordnen. So sollte ein positives Selbstkonzept aufrechterhalten werden. 227 Post der „Freien Kameradschaft Dresden“ auf ihrer Facebook-Seite vom 6.9.2015.

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Die den Sozialen Medien innewohnenden Phänomene „Filterblase“ und „Echokammer“ können zur Übernahme und Verfestigung rechtsextremer Weltbilder beitragen. Der Versuch der rechtsextremen Szenen, im Inneren eine Gegenöffentlichkeit zu etablieren, sowie das Bestreben, „massenmediale Inhalte generell so [zu] selek­tieren bzw. [zu nutzen] […], dass es gelingt, ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild zu implementieren und zu festigen“228, kann im Sinne einer Filterblase interpretiert werden. Rechtsextreme Musiker und Szeneangehörige bewegen sich online wie offline in ihrer eigenen Filterblase, in der sie sich aktiv von der Außenwelt abgrenzen und ihr eigene Deutungsangebote gegenüberstellen. Die zu überprüfende These hat sich grundsätzlich bestätigt. Die Inhalte rechtsextremer Musik waren relativ konstant und inhaltlich-ideologische Verschiebungen vollzogen sich langsam, wenngleich größere textliche und stilistische Diskontinuitäten erwartet wurden. Demgegenüber stellten die Inhalte im Netz auf aktuelle Geschehnisse ab, und der prinzipiell allen Nutzern offenstehende Diskurs wurde emotional und auf Grundlage subjektiver Eindrücke geführt. Während die Inhalte in den Sozialen Medien maßgeblich von tagesaktuellen Geschehnissen bestimmt wurden, lassen sich die Inhalte rechtsextremer Musik nur mit Verzögerung anpassen. Aufgrund der hohen Zahl von Kommentaren und Posts gehen einzelne Beiträge in der Masse unter. Nur wenige erzielen Breitenwirkung. Posts in den Sozialen Medien durchlaufen als soziale Filter lediglich die Prüfung durch den aktiven Nutzer. Bei der rechtsextremen Musik ist das Verhältnis gegenläufig. Sie ist auf Dauer angelegt und zielt darauf ab, möglichst viele Konsumenten zu erreichen. Dafür muss sie mehrere soziale Filter und Aushandlungsprozesse durchlaufen, da die einzelnen Bandmitglieder sich auf die Konzeption der Titel einigen müssen, die wiederum szene- und bewegungsinternen Diskursen sowie rechtlichen Normen unterworfen sind.

228 Neumann/Baugut, Entwicklung eines Modells, S. 55.

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6 Dynamiken der Radikalisierung und Logik der Gewalt Von Michail Logvinov

6.1 Wissenschaftliche Erklärungen rechter Mobilisierung und der Gewaltradikalisierung Verglichen mit dem internationalen Forschungsstand1 mangelt es in der deutschen Rechtsextremismusforschung an komplexen bzw. multifaktoriellen Erklärungen der rechten/rechtsextremen Mobilisierung und Gewaltradikalisierung. Modelle, die mehrere Ursachen miteinbeziehen, um die Dynamiken und Interaktionen zwischen den Akteuren zu beschreiben,2 sind nach wie vor eine Seltenheit. Es herrschen Erklärungsansätze vor, die den Rassismus und/oder die Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in der Gesellschaft als zentrale Ursachen der rechten Mobilisierung und Gewalt ausmachen. In dem Beitrag „Rechtsextremismus und gesellschaftliche Selbstentlastung“ stellte der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer die eher rhetorische Frage, ob das Kontrollparadigma der Kriminalitätsprävention nicht gesellschaftliche Entstehungs- und Radikalisierungsbedingungen vernachlässige, und skizzierte sein Verständnis der soziologischen Rechtsextremismusforschung. Diese beziehe die Erfahrung von sozialer Integration und Desintegration mit ein und könne so prozessorientiert im gesellschaftlichen Alltag positioniert werden. 3 Dass es sich nichtsdestotrotz mehr um eine vorurteilsbezogene denn interaktionistische Konzeption handelt, wird spätestens dann deutlich, wenn der Forscher von einem Kontinuum der politischen Radikalisierung durch die Ideologie der Ungleichwertigkeit spricht. Zwar betont er die gesellschaftlichen Interaktionen und Wechselbeziehungen, doch weist sein Modell eher eine lineare Anlage auf: • Prozess 1: Politische Entscheidungen verstärken GMF, indem sie soziale Desintegration erzeugen. • Prozess 2: Das soziale Klima wird durch menschenfeindliche Mentalitäten negativ verändert. • Prozess 3: Menschenfeindliche Mentalitäten schaffen Legitimation für rechtsextremistische und rechtspopulistische Akteure. • Prozess 4: Organisierter Rechtsextremismus bietet ein Wahlangebot, die Bedeutung des rechtspopulistischen Mobilisierungspotenzials wächst. • Prozess 5: Organisierter Rechtsextremismus skandalisiert gesellschaftliche Entwicklungen. • Prozess 6: Reaktionen folgen. 1 Siehe vor allem: Caiani/Porta/Wagemann, Mobilizing on the Extreme Right. 2 Frühe Anregungen kamen aus der Terrorismusforschung: Karstedt-Henke, Soziale Bewegung und Terrorismus; Sack/Steinert, Protest und Reaktion. 3 Vgl. Heitmeyer, Rechtsextremismus und gesellschaftliche Selbstentlastung.

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Die Schlussfolgerung des Soziologen ist einleuchtend: „Wenn ernsthafte Anstrengungen im Sinne des Entstehungs- und Radikalisierungsparadigmas unternommen werden sollen, dann geht es darum, die ständigen Reproduktionsprozesse in ihrer wechselseitigen Stimulierung zu identifizieren und die Chancen auszuloten, wie die Beeinflussung zugunsten radikalisierter Milieus unterbrochen werden kann.“4 Jedoch besteht die Crux gerade darin, solche nicht-linearen Mechanismen im Sinne eines relationalen Ansatzes zu identifizieren. Denn die Anwendung dieses Modells würde zu einer Vermengung etwa der kompetitiv-konfliktiven Politik, der rechten Mobilisierung und rechtsextremer Gewalt führen. Wenn soziale Prozesse in erster Linie aus einer Ideologie heraus erklärt werden, verschwimmen nicht selten die relevanten Abstufungen und wirksamen Aktions-Reaktions-Sequenzen. Phänomene wie das reaktionäre PEGIDA-Bündnis, rechtsextreme Mobilisierung gegen Flüchtlinge und Hassgewalt in Sachsen stünden in diesem Erklärungsmodell auf einer Stufe als Folgeerscheinungen der GMF infolge sozialer Desintegrationsprozesse. Obendrein werden hier die wirksamen und beeinflussbaren Orientierungen zu bloßen Vorurteilen verklärt. Was mit Blick auf die anderen radikalen Bewegungen in der Regel bestritten oder zumindest in Frage gestellt wird – eine szenenübergreifende Ähnlichkeit zwischen verschiedenen Bewegungsflügeln –, hat sich in der Rechtsextremismusforschung als Erklärungsansatz der Radikalisierung etabliert. In einem früheren, auf Ausbreitung angelegten Sozialraum-Modell standen die Ziele und Auswirkungen der rechtsextremen Mobilisierungen im Vordergrund: Provokationsgewinne (das Markieren von Sozialräumen durch die ersten Auftritte), Räumungsgewinne (die Verdrängung der negativen Zielgruppen aus diesen Sozialräumen), Raumgewinne (öffentlichkeitswirksame Selbstdarstellung der Akteure im Sozialraum) und Normalisierungsgewinne (rechtsextreme Problemdefinitionen und Lösungen werden akzeptiert).5 Diesem Modell liegt eine abweichende Hypothese zugrunde, da sich die rechtsextremen Akteure durch zielgerichtetes Handeln um die Einflussnahme im Sozialraum und die Normalisierung ihrer Agenda bemühen. Die Benennung weiterer Handelnder im Eskalationsprozess bleibt jedoch aus. Der Hinweis auf politische Entscheidungen als Zünder für den gesellschaftlichen Sprengstoff der GMF erinnert an eine Erklärung aus den 1990er Jahren, die damals als illegitim galt, „weil in ihr die Opfer zu Tätern gemacht würden – wie es unter Vermischung von ätiologischen und moralischen Kategorien hieß“.6 In diesem Erklärungsmodell hatte die fremdenfeindliche Gewalt der 1990er Jahre etwas mit den unzureichend regulierten Einwanderungsschüben zu tun, die in der Bevölkerung spezifische Erfahrungen generierten und Eskalationsdynamiken hervorriefen. Die Ereignisanalyse des Trierer Soziologen Roland Eckert zeigte, „dass sich die Welle fremdenfeindlicher Gewalt zunächst gerade nicht auf Basis tradierter, im kollektiven Bewusstsein bereitgestellter gesellschaftlicher Vorurteile und Feindbilder des Rechtsradikalismus (Juden, Türken etc.) entwickelte, sondern anfangs einen ganz spezifischen Kristallisationspunkt und ein klar umrissenes Feindbild und Opferbild hatte: die ‚Asylanten‘ oder speziell die angeblichen ‚Schein- oder Wirtschaftsflüchtlinge‘“.7 Die Überforderung der Kommunen durch zwei sich überlappende Einwanderungswellen führte demnach zu Konflikten, die als spezifische Form der relativen Deprivation interpretierbar sind. Die nicht bewältigten Bedrohungs- und Konkurrenzängste setzten eine Radikalisierungsdynamik in Gang, die folgende Eskalationsstufen erkennen ließ: 4 Vgl. Heitmeyer, Rechtsextremismus und gesellschaftliche Selbstentlastung, S. 26. 5 Vgl. Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (Hg.), Rechtsextreme Strukturen. 6 Eckert, Die Dynamik der Radikalisierung, S. 148 f. 7 Ebd., S. 149.

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• Die unkontrollierte Einwanderung führte zur Überforderung der Kommunen, wobei Entscheidungen getroffen wurden, von denen die ansässige ­Bevölkerung in starkem Maße betroffen war, „ohne dass ihr eine Mitsprache­möglichkeit eingeräumt worden wäre“. • Es entstanden Spannungen zwischen Asylbewerbern, Anwohnern und Kommunalverwaltungen, die sich in der Vorstellung von Ungerechtigkeit und Privilegierung von Ausländern kristallisierten, die vom Staat mit Sozialhilfeleistungen und durch bevorzugte Vermittlung von Wohnraum alimentiert würden. • Es erfolgte eine Generalisierung der Probleme als „Ausländerproblem“ infolge der lokalen und überregionalen Berichterstattung. • „Die symbolische Dramatisierung des Asylstreits im Parteienwettbewerb in Bonn bei gleichzeitiger Unfähigkeit, die Asylverfahrenspraxis zu reformieren, eröffnete Chancen für rechte und rechtsextremistische Politiker: sie können für radikale politische Lösungen (‚Ausländer raus‘) und zugleich auch für undemokratische Vorgehensweisen (Gewaltanwendung) Unterstützung mobilisieren.“8 • Fremdenfeindliche Gruppen griffen Asylbewerber- und Aussiedlerheime in der Überzeugung an, sich für die eigene Bevölkerung einzusetzen, was von der lokalen Bevölkerung durchaus honoriert wurde. • Gewalt erwies sich angesichts der schwachen und verunsicherten Präsenz der Polizei als wirksames Mittel mit der Folge, dass die Asylbewerber umquartiert wurden. • Erfolgreiche Gewalt als Handlungsmodell führte dank der überregionalen Medienberichterstattung zu Nachahmungstaten. • Fremdenfeindliche Gewalt wurde auf andere Zielgruppen generalisiert. „Eine fremdenfeindliche Bewegung begann sich zu bilden.“ Diese Erklärung verfolgt trotz Ähnlichkeiten – Desintegrations- bzw. Deprivationserfahrungen – einen anderen Ansatz und verortet die wirksamen Ursachen der rechten/rechtsextremen Mobilisierung auf der Ebene der nicht regulierten sozialen Konflikte bzw. ungelösten politischen Konfliktlagen. Überdies liegen dem GMF- und dem konflikttheoretischen Modell zwei unterschiedliche Logiken zugrunde. Während im ersten Fall die Nachfrage-Erklärung bemüht wird – menschen­ feindliche Mentalitäten schaffen Voraussetzungen (eine Nachfrage) für die rechts­ extremistischen Angebote –, handelt es sich beim zweiten Modell vor allem um eine Angebotsinterpretation: Rechtsextreme Akteure versuchen, aus lokalen Konfliktsituationen Kapital zu schlagen und Anhänger zu mobilisieren.9 In dem Text „Radikalisierung und Gewaltprävention seit 25 Jahren“ kritisiert Roland Eckert,10 der Verfasser habe den Zusammenhang von gesellschaftlichen sowie kulturellen Konflikten bei der Auseinandersetzung mit den makrostrukturellen Erklärungsansätzen des Rechtsextremismus weitgehend ausgeblendet. Dies trifft zu, dürfte allerdings wesentlich auf den Beobachtungszeitraum (2001 bis 2011) im Rahmen des Projekts „Rechts motivierte Mehrfach- und Intensivtäter in Sachsen“ zurückzuführen sein. Die ausgewerteten Daten ließen keine nennens­ werten makrostrukturellen Spannungen erkennen; die Meso-Ebene der Subkulturen der Gewalt sowie rechtsextremer „Kampfbünde“ lieferte im Modell des eingebetteten Individuums hinreichende Erklärungen für die rechts motivierte

8 Ebd. 9 Vgl. dazu: Logvinov, Rechtsextreme Gewalt. 10 Vgl. Eckert, Radikalisierung und Gewalt seit 25 Jahren.

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(Konfrontations-)Gewalt. Die Lage änderte sich jedoch mit der „Flüchtlingskrise“ schlagartig. Die im Zentrum dieser Untersuchung stehende Hassgewalt lässt für die letzte Phase des Untersuchungszeitraums einen deutlichen Zusammenhang mit der „Flüchtlingskrise“ erkennen. Hass- und Konfrontationsgewalttaten mit Asylbezug nahmen 2014/2015 rapide zu. Ein Großteil der rechts motivierten Anschläge wies Verbindungen mit der Asyl-/Flüchtlingsproblematik auf. Im Kontext der asylkritischen Proteste formierten sich zudem ideologisierte Gruppierungen, deren konfrontative und fremdenfeindliche Gewalttaten einen instrumentell-planhaften Charakter hatten. Vor diesem Hintergrund erscheint die skeptische Frage berechtigt, ob eine überzeugende Gewaltanalyse gelingen könne, wenn „wir von den Konflikten abstrahieren, in deren Zusammenhang die Radikalisierung jeweils stattfindet“.11 In der Tat stellen politische Rahmenbedingungen bzw. Konfliktpotenziale wichtige Kontextfaktoren gesellschaftlicher Polarisierung und Gewaltradikalisierung dar. In vielen Fällen sind es überdies „weniger bestehende Vorurteile, die Gewaltereignisse erzeugen, als Gewaltereignisse, die – wie immer sie zustande gekommen sein mögen – Vorurteile erzeugen und bestätigen“.12 Die medial vermittelten Gewalttaten von Ausländern und Flüchtlingen, aber auch die durch die Mobilisierungsakteure im Internet gestreuten tatsächlichen oder vermeintlichen Vorkommnisse dienen in dieser Perspektive als Beweis dafür, dass die Entwicklungen vor Ort abzulehnen sind. Das konfliktträchtige und/oder gewaltgeladene Aufeinandertreffen von verfeindeten politischen Gruppen löst ebenfalls Radikalisierungsprozesse aus, welche die Grenzziehung zwischen „Wir“ und „Ihr“ zementieren. Ein Akteur – die Polizei – gerät infolge der Pro- und Contra-Asyl-Mobilisierung in die missliche Lage der „doppelten Nichtzugehörigkeit“ und wird von beiden Seiten massiv attackiert. Über die asylkritische Stimmung hinaus spielen weitere radikalisierende bzw. eskalative Faktoren eine Rolle.

6.2 Radikalisierung und Gewalteskalation als relationaler Prozess Im Zusammenhang mit den PEGIDA-Protesten gehörte es zeitweilig zum Konsens, eine „Dynamik der Gewalt“ bis hin zum Rechtsterrorismus anzunehmen. Ein oberflächlicher Blick auf die empirischen Befunde scheint diese Annahme zu bestätigen. In der Tat formierten sich im Kontext der PEGIDA-Proteste, ihrer Ableger und Nachahmer sowie andersartiger asylkritischer Mobilisierung asylfeindliche Gruppen, die auf Gewalt als Konfliktlösungsmittel setzten. Bei diesen Personen handelte es sich häufig um – einschlägig vorbestrafte bzw. in Erscheinung getretene – rechte oder allgemeinkriminelle Täter. Sieht man von den LEGIDA-Demonstrationen ab, an denen sich überdurchschnittlich viele rechtsextreme Akteure beteiligten, verliefen die PEGIDA-Kundgebungen weitgehend gewaltfrei.13 Was den Unterschied ausmachte, war jedoch nicht nur die Qualität der radikalen/ extremistischen Einstellungen der Teilnehmer, sondern auch die Quantität und Qualität der eskalativen Dynamiken, die sich in Leipzig durch eine politisch unterstützte intensive Gegenmobilisierung auszeichneten. Im Dezember 2015 mündete eine „Demonstration gegen Rechts“ in Krawalle und massive Gewalttaten gegen 11 Vgl. Eckert, Radikalisierung und Gewalt seit 25 Jahren, S. 1. 12 Ebd., S. 13. 13 Vgl. zuletzt Herold, Fremdenfeindlichkeit im rechtspopulistischen Protest, mit einer umfassenden Dokumentation der inzwischen in stattlicher Zahl vorliegenden Studien.

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die Polizei, die den Leipziger Oberbürgermeister dazu bewogen, von „offenem Straßenterror“ zu sprechen.14 Im Januar 2016 folgte eine vermutliche Racheaktion von Rechtsextremisten und Hooligans, die randalierend und marodierend in die „linke Hochburg“ Connewitz einfielen. An diesem Beispiel wird ersichtlich, dass Radikalisierung und Eskalation miteinander in Beziehung stehende Prozesse sind, deren Studium spezifischer Ansätze bedarf. Radikalisierungen sind komplexe Vorgänge, deren Mechanismen auf unterschiedlichen Ebenen – Mikro-, Meso- und Makro-Ebene – greifen.15 Zugleich sind die Entstehungsbedingungen von Radikalismus „nicht die Charakteristika, die sich in den Bewegungen dann […] behaupten“.16 Das bedeutet: Spezifische Eigenschaften radikalisierter Gruppen entstehen in einem dynamischen Konfliktgeschehen zwischen den beteiligten Akteuren und ihrem Umfeld (Bewegung – Gegenbewegung – Staat).17 Die Ursachenforschung benennt in der Regel lediglich die Ausgangsbedingungen jener Aktions-Reaktions-Sequenzen, die im Sinne des relationalen Ansatzes als (Sub-)Mechanismen der Radikalisierung erfasst werden.18 Im Gegensatz zu statischen und zuweilen monokausalen Interpretationen sind die dynamischen Erklärungsansätze relational (Radikalisierung als Folge von Interaktionen), konstruktivistisch (Diskursradikalisierung der Deutegemeinschaften und Sinnkonstruktionen der Akteure) und emergent (Gewalt als Folge von symbolisch vermittelten Aktionen). Die Radikalisierungsprozesse umfassen demnach relationale, kognitive und umweltbezogene Mechanismen, wobei die relationale Ebene die Wirksamkeit der Wahrnehmungsmuster und Emotionen sowie der Umweltfaktoren prägt.19 Mit diesem Radikalisierungsbegriff lässt sich die Verschärfung von Gegen­sätzen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen erfassen, die Gewalt erzeugen kann, wenn sie mit feindseligen Gefühlen aufgeladen wird. 20 Im zweiten Schritt kann von einer Gewalteskalation die Rede sein. In der ersten Phase entstehen die Gewaltsituationen in der Regel aus Interaktionen im dynamischen Protestgeschehen oder aus dem eher zufälligen Aufeinandertreffen von Täter und Opfer. In der zweiten Phase der Gewalteskalation bzw. -radikalisierung wird sie zielgerichtet angewendet: 1) gegen Minderheiten und Feindgruppen (Hassgewalt), 2) gegen Personen oder Gruppen, deren politisches Handeln als schädlich aufgefasst wird (Konfrontationsgewalt) oder 3) gegen (zivile) Zufallsopfer (Terrorismus). 21 Die Analyse der Täter (siehe Abschnitt 2.2) ergab, dass Hassgewalt im Vergleich zur Konfrontationsgewalt von weniger ideologisierten Gruppen ausging. Doch über die fremdenfeindlich motivierten „Gelegenheitstaten“ hinaus formierten sich gut organisierte Personenzusammenschlüsse, die schwerste Gewaltdelikte bis hin zum vigilantistischen Terrorismus22 begingen. Ohnehin zeichnete sich die Konfrontationsgewalt eher durch planhaftes Vorgehen sowie einen höheren Orga­ nisations- und Ideologisierungsgrad der Täter aus.

14 Vgl. Marg u.a., No Pegida, S. 46. 15 Vgl. Wagner, Rechtsradikalismus in der Spät-DDR. 16 Eckert, Die Dynamik der Radikalisierung, S. 292. 17 Vgl. Caiani/della Porta/Wagemann, Mobilizing on the Extreme Right. 18 Vgl. Bosi/Demetriou/Malthaner, Dynamics of Political Violence. 19 Vgl. Alimi/Bosi/Demetriou, The Dynamics of Radicalization, S. 38. 20 Vgl. Eckert, Die Dynamik der Radikalisierung, S. 10. 21 Vgl. Alimi/Bosi/Demetriou, The Dynamics of Radicalization, S. 12. 22 Siehe Abschnitt 3.3.4, Fußnote 140.

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6.3 Mechanismen der sozialen Polarisierung Der interaktionistische Ansatz der Radikalisierungsforschung ermöglicht es, die analytischen Grenzen zwischen der Makro-, Meso- und Mikroebene zu überwinden, indem intervenierende kausale Mechanismen identifiziert werden. Gesamtgesellschaftlich gesehen lässt sich ein relationaler Mechanismus erkennen, der der sozialen Polarisierung vor und während der „Flüchtlingskrise“ Vorschub leistete. Es handelt sich um die Spiegelung der internationalen Konflikte23 und die „Internalisierung“ sozialer wie kultureller Problemlagen im glokalisierten24 Deutschland. Diese wirken auf Teile der deutschen Bevölkerung, indem Ablehnungskonstruktionen im Hinblick auf bestimmte, als unvereinbar geltende Werte bestätigt bzw. erzeugt werden. Auch wenn die Furcht vor einer „Islamisierung“ keine wesentliche Ursache der späteren asylkritischen Proteste war, so waren sich die Anhänger von PEGIDA in der ersten Phase in ihrer Ablehnung der Konflikte einig, wie sie etwa zwischen den Anhängern und Gegnern des sogenannten „Islamischen Staates“ in Deutschland ausgetragen wurden. Eine zweite Form der auf Deutschland ausstrahlenden Konfliktlagen stellten die wenig regulierten Einwanderungsbewegungen aus Kriegsgebieten und/oder Ländern dar, über die oft im Kontext abweichender Wertvorstellungen (beispielsweise radikaler Islam, problematische Männlichkeitsideale und die Rolle der Frau) medial berichtet wird. Ein interviewtes Mitglied einer radikalisierten Gewaltgruppe teilte gar seine unmittelbaren negativen Erlebnisse aus einem militärischen Auslandseinsatz mit, die er auf die in den Jahren 2015/16 nach Deutschland kommenden Muslime übertrug.25 Im Sinne des Ursachenparadigmas entsteht unter solchen makrosozialen Bedingungen eine Situationswahrnehmung, die in der internationalen Konflikt­forschung als relative Deprivation bezeichnet wird. Der Begriff meint einen Zustand, in dem betroffene Menschen einen Widerspruch wahrnehmen zwischen legitim erwart­ baren Werten und den Möglichkeiten, diese zu erreichen oder zu erhalten. Die Wertedimension weist dabei drei Ebenen auf: Wohlfahrts­ erwartungen (z. B. ökono­mische Faktoren und Selbstrealisierung), Machterwartungen (z. B. politische Partizipation und Sicherheit) und interpersonale Erwartungen (z. B. Gemeinschaftssinn). 26 Im Kontext der „Flüchtlingskrise“ und asylkritischen Mobilisierung hat sich gezeigt, dass alle drei Ebenen eine Rolle spielten. Zugleich betonten die Interviewten die wahrgenommene interpersonale Machtdiskrepanz. So bestimmte eine Person folgendes politisches Ziel der Beteiligung an PEGIDA-­ Demonstrationen und der Gründung der „Freien Kameradschaft Dresden“: Es gehe darum, seitens des Staates mehr Aufklärung über geplante Asylunterkünfte und von Asylsuchenden begangene Straftaten zu bekommen. Als Katalysator für seine radikalen Protestaktivitäten nannte er die brutale Vergewaltigung einer Frau durch einen marokkanischen Asylsuchenden im September 2015 an der Nossener Brücke in Dresden. Nach Einschätzung eines weiteren Befragten waren die AntiAsyl-­Demonstranten/PEGIDA-Anhänger wütend, da man täglich bzw. ständig von Übergriffen durch Asylsuchende gehört habe, aber dies von den Medien immer nur als Einzelfall abgetan worden sei. Die Täter seien sogar immer noch als von der Flucht Traumatisierte in Schutz genommen worden. Zugleich gab er zu, dass der Konsum der einschlägigen Medien nicht kritisch reflektiert worden sei.27

23 Zu den einzelnen Mechanismen vgl. Alimi/Bosi/Demetriou, The Dynamics of Radicalization. 24 Gleichzeitigkeit von Globalisierung und Regionalisierung. 25 Vgl. Interview mit Nils W. am 13.12.2017. 26 Vgl. Gurr, Why Men Rebel, S. 26. 27 Vgl. Interview mit Nils W. am 13.12.2017.

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Eine weitere Person brachte neben der ökonomischen Problematik auch Kritik an der (lokalen) Politik zur Sprache, die sich aus der Lösung der sozialen Konflikte zurückziehe: „Na ja und dann hat, dann hat sich es dann immer so weiter hochgesteigert. Dann auch im Umfeld. Dann auch in der Siedlung, kann man sagen. Es sind fünf Häuser hintereinander. Da hat sich es dann so hochgeputscht. Jeder hat seinen Senf dazugegeben. Und dass der Stadtrat oder die Leute, die was in der Stadt zu sagen haben, nicht mit den Bürgern gesprochen hat, dass da das Hotel hinkommt. Die Ängste und Nöte, also was die Bürger so haben und die Anwohner, wurde nie drüber gesprochen. Das. Man hat es beschlossen und hat gesagt: ‚Pass auf, das wird gemacht und das ist so. Ihr könnt da machen, was ihr wollt, uns interessiert eure Meinung nicht oder eure Ängste nicht und so ‘n scheiß alles.‘ […] Und wie gesagt, man hat sich allein gelassen gefühlt. Beschissen gefühlt, auf Deutsch gesagt, von den Politikern und Stadträten. Gut. Den Stadträten kann man eigentlich im Endeffekt auch keinen Vorwurf machen. Die kriegen es auch nur von oben diktiert. Sagen das mal so. Und die müssen es machen. Aber die Stadträte hätten wenigstens sagen können: ‚Pass auf, lasst uns mal zusammensetzen und reden drüber, wie sieht es aus, habt ihr Befürchtungen oder habt ihr keine Befürchtungen.‘ Und mal wenigstens drüber reden, aber nichts machen, das ist für mich, das find ich nicht in Ordnung.“28 An dieser Situationswahrnehmung, die in der betroffenen Bevölkerung anscheinend weite Verbreitung fand, zeigt sich, dass die Asylpolitik auch als Projektionsfläche für die Funktionsweise der (lokalen) Demokratie in der Kritik stand. Die sächsische politische Kultur ist geprägt durch die Betonung sozialer Gleichheit, wohlfahrtsstaatliche Forderungen und Misstrauen gegenüber den Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates, wobei ein Großteil der Bevölkerung politische Entscheidungen in erster Linie nach der Art und Weise ihres Zustandekommens legitimiert.29 Das obige Zitat lässt sich dahingehend interpretieren, dass die asylkritische Mobilisierung der lokalen Bevölkerung in bestimmtem Maße mit anscheinend nicht oder zu wenig vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten an der Lokalpolitik zusammenhing. Die Mitsprache erweist sich im Sinne der prozeduralen Gerechtig­ keit30 als eine besonders einflussreiche Variable, was die Entschärfung sozialer Konfliktlagen angeht. Allerdings wurde die Möglichkeit, politische Mediations- und Erörterungsformate vor Ort zu schaffen (der Mechanismus der Out-Group-Vermittlung und Legitimierung des Protestanliegens), kaum bzw. erst sehr spät ergriffen –­ in manch einer Gemeinde erst, nachdem es Akteuren aus dem rechtsextremen Spektrum gelungen war, sich an die Spitze des Protestgeschehens zu stellen. Ein weiterer relationaler Radikalisierungsmechanismus – die Aktivierung des Wir/ Ihr-Gegensatzes – bewirkte auf der kognitiven und emotionalen Ebene eine Verstärkung von Ablehnungskonstruktionen bis hin zu Feindbildern und eine entsprechende Grenzziehung auf Seiten der Protestakteure. Denn dem „Wutbürger“ wurde die Legitimität abgesprochen, ein (lokales) politisches Anliegen zu vertreten. Dies lief auf eine Delegitimierung des Anliegens hinaus und traf nicht nur die von den bekannten Rechtsextremisten organisierten bzw. beeinflussten asylfeindlichen Proteste. Die situative „Stellvertreter-Repression“ durch linke Gegenmobilisierungsakteure trug zur Zementierung der entstandenen Grenzen und 28 Vgl. Interview mit Tom D. am 2.2.2018. 29 Vgl. Mannewitz, Politische Kultur und demokratischer Verfassungsstaat, S. 356 f., 403. 30 Die prozeduralen Gerechtigkeitskonzeptionen begründen Gerechtigkeit wesentlich mit der Einhaltung von Regeln und Verfahrensweisen. Vgl. Tschentscher, Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit S. 118–120.

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zur weiteren Verschärfung der Gegensätze bei. Eines der etablierten Dresdner Bündnisse („Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“) behandelte die PEGIDA-Proteste entsprechend dem eigenen Problemverständnis seit Anbeginn als rassistisch und folgte der Maxime „Kein Fußbreit den Nazis“ in Übereinstimmung mit dem Aktionskonsens, mittels Blockaden „Nazis zu stoppen“. 31 Die allzu großzügige Anwendung des Rassismus-Etiketts auf alle einwanderungskritischen Personen geriet dabei selbst „in Gefahr, diese auf eine feststehende Wesensart festzulegen. Sie würde damit die möglichen aktuellen Beweggründe verschwinden lassen. Es könnte aber sein, dass gerade diese bearbeitet werden müssen.“32 Zu dieser Problematik hieß es in einem Interview: „Aber die Provokation zwischen den beiden Lagern jetzt. Man hat Leute auch von außerhalb angekarrt, die eigentlich nichts mit Dresden und Freital zu tun haben, und [die] haben da Stimmung gemacht. Also gegen uns und gegen die ganze Stadt. Und … weiß nicht. Und das hat sich dann auch im Endeffekt […] richtig hochgeschaukelt. Zum Beispiel der Herr X. […] Der ist ja aus Leipzig. Der hat dann auch teilweise die Demo da angemeldet und so weiter und so fort und hat … ja ‚Freital ist ein braunes Nest‘ und ‚Das sind alles Nazis‘ und und und. Der kennt die Leute nicht. Und macht die einfach runter und beschimpft sie. Und das, weiß nicht, find ich nicht in Ordnung.“33 Bei den aggressiven bis gewalttätigen Anti-Asyl-Demonstrationen wie z. B. im Juni und Juli 2015 in Freital trugen die Gegendemonstranten zur Eskalation der Situation bei und griffen politische Gegner teils tätlich an. 34 Wie die oben zitierte Aussage zu Mitspracherechten in der „Flüchtlingskrise“ ließe sich auch die vorgetragene Kritik des generalisierenden Rassismusvorwurfs als Rechtfertigung interpretieren. Zugleich gibt sie Aufschluss über die Wahrnehmung der Hintergründe polarisierender (Re-)Aktionen und eskalativer Dynamiken.

6.4 Rechtsextreme Mobilisierung und Gewaltradikalisierung Migrations- und asylkritische Mobilisierung ist ein wesentliches „Politikfeld“ rechtsextremer Akteure. Die NPD suchte sich vergleichsweise früh mit ihrer Anti-­A syl-Agitation hervorzutun. Auch andere Akteure aus dem rechtsextremen und/oder rechtspopulistischen Lager schürten soziale Konflikte, um im zweiten Schritt Lösungen anzubieten und Sympathisanten zu gewinnen. Dabei setzten sie auf Mobilisierung zu Demonstrationen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen/ Provokationen und versuchten nach Kräften, von der Proteststimmung zu profitieren. Es zeigte sich ein Zusammenhang zwischen der Stärke des rechtsextremistischen bzw. rechtspopulistischen Spektrums vor Ort und der asylfeindlichen Mobilisierungsintensität. Die Vereinnahmungsformen variierten dabei zwischen offenem Auftreten und einer mehr oder minder wahrnehmbaren Beeinflussung bzw. Radikalisierung des Protestgeschehens (Freital) sowie der Verschleierung des eigenen politischen Hintergrundes wie in Heidenau, wo ein NPD-Mitglied anfangs als Privatperson asylfeindliche Mobilisierung betrieb. 35 31 Vgl. Marg u.a., No Pegida, S. 27. 32 Eckert, Radikalisierung und Gewalt seit 25 Jahren, S. 23. 33 Vgl. Interview mit Tom D. am 2.2.2018. 34 Vgl. Kapitel 4. 35 Vgl. Kapitel 4.

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Die internationale Rechtsextremismusforschung betont das kausale Verhältnis zwischen Hassgewalt und migrations- sowie elitenkritischer Mobilisierung.36 Dieser Zusammenhang lässt sich mit den Ergebnissen des Projekts im strengen Sinne nicht belegen. Im Blick auf die rechtsextreme Mobilisierung und Eskalation ließ sich allerdings eine Art Überbietungswettbewerb mit Nachahmungseffekten beobachten. Denn die Akteure, die Gewalthandlungen als richtig und nützlich rechtfertigten, tauschten sich z. B. in den Sozialen Medien über die (über-)regionalen „Erfolge“ von Aktionen aus, was wiederum eine Eskalation und eine Gewaltradikalisierung nach sich zog. Ein Mechanismus trug wesentlich zur Gewaltradikalisierung bei: die Ausbreitung des (lokalen) Vigilantismus. 37 Als primärer Vigilantismus lassen sich jene Gewalttaten erfassen, die von den örtlichen „Bürgerwehren“ und anderen mehr oder minder organisierten Personenzusammenschlüssen begangen wurden. „Wachsame Bürger“ fühlten sich befugt, soziale Kontrolle auszuüben, da ihnen der Staat untätig erschien. Zugleich firmierten die Gewalttaten aus Tätersicht vielfach als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Asylpolitik, die sich mit der Unterbringung Geflüchteter in der Nachbarschaft auf ihr unmittelbares Umfeld auswirkte. Der als Hassgewalt in Erscheinung getretene Vigilantismus war größtenteils spontan und emotional gesteuert, sieht man vom vigilantistischen Terrorismus der „Gruppe Freital“ und der „Freien Kameradschaft Dresden“ ab. 38 Die selbst ernannten Wächter über „Recht und Ordnung“ verschrieben sich der lokalen Kriminalitätskontrolle. Hier spielten Personen mit einschlägigen Orientierungen und Gewaltkompetenzen eine Rolle. So verabredeten sich am 15. Oktober 2015 einige Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ zu einem Besuch des Herbstfestes in Dresden, um „auf Flüchtlinge aufzupassen“. „Denn ihnen waren zuvor Meldungen bekannt geworden, denen zufolge es auf dem Rummel zu Problemen, unter anderem in der Form von Taschendiebstählen durch Flüchtlinge, speziell aus dem in der Bremer Straße befindlichen Notaufnahmelager, gekommen sein sollte. Sie wollten deshalb anlässlich des Rummelbesuchs zugleich ihrer selbst gestellten Aufgabe nachkommen, dass ‚Ordnung und Ruhe‘ nicht durch Flüchtlinge oder andere ‚Ausländer‘ beeinträchtigt würden, was gegebenenfalls auch ein gewaltsames Einschreiten umfassen sollte.“39 Als zwei Ausländer zur späten Stunde tatsächlich in einen Konflikt mit dem Sicherheitsdienst gerieten und dessen Mitarbeiter zu einer körperlichen Auseinandersetzung herausforderten, setzten die selbst ernannten „Sheriffs“ ihren Tatentschluss um. Grundsätzlich hatte der Gedanke der Kriminalitätskontrolle eine unübersehbare Relevanz für die asylfeindlichen Aktionen der lokalen „Widerstandsgruppen“. Tatsächliche oder vermeintliche Vorfälle wurden vorher in Sozialen Medien verbreitet und diskutiert, wobei man sich gegenseitig emotional und/oder in der Richtigkeit der gewählten Pfade bestätigte.

36 Vgl. Caiani/Porta/Wagemann, Mobilizing on the Extreme Right, S. 94 ff. (Kapitel 5). 37 Vgl. zum rechtsextremen Vigilantismus in Sachsen: Backes u.a., Mehrfach- und Intensivtäter, S. 4. 38 Vgl. Kapitel 3. 39 Urteil des Landgerichts Dresden vom 28.10.2017, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 32.

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Überdies spielte der sekundäre Vigilantismus in Form von Konfrontationsgewalt gegen die Polizei und linke (Pro-Asyl-)Akteure als Mittel der Sozialkontrolle eine wichtige Rolle. Denn die Polizei, ähnlich wie die Pro-Asyl-Aktivisten aus dem linken ­Spektrum, galt nun den rechten Tätern als Instanz zur Durchsetzung der uner­ wünschten „sozialen Innovation“. In einigen Fällen gingen den Gewalthandlungen gegen „linke Gruppen“ deren tatsächliche oder vermeintliche/wahrgenommene ­Aggressionen, auch gegen Bürgerproteste, voraus. Konfrontationsdelikte reagierten weitaus häufiger auf (wahrgenommene) Provokationen als Hassgewalttaten. Mit dem Anstieg der Hassgewalt nahm zugleich die Zahl der links motivierten Konfrontationsdelikte gegen die Polizei (eine Verdopplung) und „gegen Rechts“ (eine Verdreifachung) zu.40

6.5 Gewaltradikalisierung und Terrorismus Die im Projekt ausgewerteten Daten erlauben es, einige in Deutschland populär gewordene Hypothesen der Radikalisierungsforschung zu prüfen. Die erste Hypothese betrifft die Radikalisierungsformen: Wie in der internationalen empirischen Forschung festgestellt, erfolgt die Radikalisierung zur schweren (Hass-)Gewalt mehrheitlich in Bekannten- und Freundeskreisen, also unter Gleichgesinnten in der realen Welt. Die Online-Aktivitäten, die mangels empirischer Datenzugänge eine Radikalisierung nahelegen mögen, dienen „lediglich“ der (Selbst-)Vergewisserung der Richtigkeit des eigenen Handelns und dem Sympathiegewinn. Zugleich ermöglicht die moderne Kommunikationstechnik eine Intensivierung der Radikalisierungsdynamiken infolge der praktisch ständig gegebenen Möglichkeit, mit der Bezugsgruppe in Kontakt zu sein. Eine ähnliche Vergewisserungs- bzw. Legitimierungsfunktion erfüllt die von rechtsextremen Akteuren angestrebte Anbindung an die lokalen Proteste bzw. Anti-Asyl-Demonstrationen. Gewalttäter sahen sich durch die Zusammenkünfte mit Menschen ohne rechtsextreme Orientierungen in ihrem Glauben bestärkt, „auf der richtigen Seite zu stehen“ und über die Protestaktivitäten hinaus handeln zu müssen. Zugleich gab es weitere relevante Faktoren wie Eskalationen im dynamischen Protestgeschehen und/oder das Gefühl, mit den (mehr oder minder aggressiven) Protestmitteln nicht weiterzukommen. So beteiligten sich einige Hassgewalt-Täter an GIDA-Demonstrationen. Bei PEGIDA­ lernte sich ein Teil der Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ kennen. Der Kern der „Gruppe Freital“ fand bei einer Kundgebung gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor dem Hotel „Leonardo“ in Freital zueinander. Hassgewalttäter besuchten zugleich Veranstaltungen unterschiedlicher Mobilisierungsakteure wie der NPD und der neonationalsozialistischen Kleinpartei „Die Rechte“. Über die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen strebten die Mitglieder der „Gruppe Freital“ und der „Freien Kameradschaft Dresden“ anscheinend eine Einflussnahme auf die Dynamik der Proteste an. So bekundete ein Mitglied der „Gruppe Freital“ die Absicht, mit 150 „tschechischen Nazis“ einen „schwarzen Mob“ bei PEGIDA zusammenzustellen und dann „auszurasten“.41 Über die FKD heißt es im Gerichtsurteil: „Durch die Teilnahme an solchen Demonstrationen als eigenständig organisierter Verband sollten diese einen zusätzlichen Schub erhalten.“42 Daher scheint die Annahme berechtigt, dass die Personen mit radikaleren Einstellungen mehr oder minder aktiv auf der Suche nach Gleichgesinnten 40 Vgl. Kapitel 4. 41 Vgl. Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Az. 2 BJs 38/16-5 vom 28.10.2016, S. 49. 42 Landgericht Dresden, Az. 3 KLs 373 Js 49/17, S. 22.

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waren. Somit lässt sich der angenommene kausale Zusammenhang zwischen der Protestmobilisierung und der Gewaltradikalisierung hin zu schwer(st)en Delikten nicht hinreichend belegen. Eher spielten Eskalationen, Konfrontations- und gemeinsame Gewalterfahrungen als Initialzündung eine Rolle. Sie führten dazu, dass die Protestgemeinschaft bzw. deren Aktionsformen als nicht radikal genug erschienen. Der Entschluss, die „Freie Kameradschaft Dresden“ zu gründen, wurde Ende Juli 2015 nach der Auflösung einer rechtsextremen Spontandemonstration vor einer Asylunterkunft in Anwesenheit eines NPD-Politikers gefällt. Drei Tage später folgte die erste Protestaktion der Gruppe vor einer Asylnotunterkunft. Als die fremdenfeindliche Kundgebung durch Polizeibeamte gestoppt werden sollte, wurden diese mit Pyrotechnik angegriffen: „In der Folge radikalisierte sich die FKD, der von Beginn an jedenfalls auch Gewaltbereite angehört hatten, rasch dahin, dass es […] auch zu ihrem Zweck geworden war, ihre ausländerfeindlichen Ziele durch gemeinsam abgesprochene und gewalttätige Aktionen durchzusetzen. Insbesondere sollten die bisherige Flüchtlingspolitik unterstützende, politisch Andersdenkende und Ausländer bekämpft, eingeschüchtert und nachhaltig in Angst versetzt werden. […] Hierzu wurden Konfrontationen und körperliche Auseinandersetzungen mit sogenannten Andersdenkenden, insbesondere mit der Antifa und mit […] Flüchtlingen, gesucht und umgesetzt. Gleichzeitig wurde auch die Polizei, soweit sie die Umsetzung der bekämpften Flüchtlingspolitik […] absicherte, zum Gegner der FKD.“43 Dieser Radikalisierungsmechanismus lässt sich als Verschiebung der Zielobjekte bezeichnen. Auch die „Gruppe Freital“ richtete ihre Gewalttaten im Zuge der Ausweitung der Feindgruppe gegen die Unterstützer der Asylpolitik. Bei der aus der „Bürgerwehr FTL/360“ hervorgegangenen Gruppe übte überdies die Selbstdarstellung als „Verteidiger der Gemeinschaft“ vor dem Hintergrund der wahrgenommenen Zunahme der Übergriffe in Freital die radikalisierende Wirkung aus. Eine ähnliche Selbstwahrnehmung ließ sich bei der Gruppe „Meerane unzensiert“ feststellen, die sich selbst als „Division Sachsen. Wo Sachsenkrieger hinkommen, herrscht der Tod“ bezeichneten. Überdies besaßen die Rädelsführer der „Gruppe Freital“ einschlägige rechtsextreme sowie gewaltlegitimierende Orientierungen und Kontakte in die rechten Subkulturen der Gewalt, was der häufiger geäußerten Meinung widerspricht, rechtsterroristische Tathandlungen würden von unbescholtenen Bürgern begangen. Durch die Art und Weise der Mitgliederrekrutierung – die Anwärter sollten ihre Radikalität unter Beweis stellen und sich zu den terroristischen Zielen sowie Aktionsformen bekennen – war auch die hohe Intensität der radikalisierenden Gruppendynamik möglich.

43 Ebd., S. 23.

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6.6 Grunderkenntnisse und Schlussfolgerungen Festzuhalten ist: In vielen Fällen waren es Ereignisse, die unmittelbar oder durch ihre mediale Präsentation Vorurteile bestätigten bzw. erzeugten und zur Neuordnung subjektiver Präferenzen führten. „Fanaltaten liefern auf diese Weise immer wieder eine punktuelle ‚Evidenz‘ für raumgreifende Folgerungen.“44 Soziale und kulturelle Konflikte rund um relative Deprivationserfahrungen erwiesen sich als wirksam. Im Gegensatz zu deterministischen Erklärungsansätzen legt die relationale Konfliktsoziologie wirksame Aktions-Reaktions-Sequenzen bzw. Mechanismen offen, deren Berücksichtigung die soziale Polarisierung und Radikalisierung vermeiden bzw. entschärfen ließe. Zwar kann die globalisierungsbedingte Spiegelung der internationalen Konfliktlagen schwerlich vermieden werden. Dennoch sollte das Eintreffen großer Flüchtlingsgruppen in die Wirkungsanalyse einfließen. Solche Entwicklungen im glokalisierten Deutschland sind als das zu sehen, was sie sind: potenziell konfliktträchtige Ereignisse, die sich als Chance für die Gemeinschaft erweisen, aber auch zu deren Polarisierung führen können. Entscheidend ist eine effiziente Konfliktregulierung. Hier sind die lokalen Akteure aus Politik und Verwaltung gefragt. Denn im Sinne der prozeduralen Gerechtigkeit ist es notwendig, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die von der sozialen Desintegration bzw. der relativen Deprivation betroffen sein können, Mitspracherechte erhalten. Auf höherer Ebene getroffene Entscheidungen bedürfen im lokalen Kontext einer Vermittlung sowie öffentlichen Diskussion und Erörterung. Es sollten daher Maßnahmen vermieden werden, die zur reaktiven Mobilisierung und zur Aktivierung der Wir-Ihr-Grenzen beitragen. Denn die Kontrastverschärfung lässt die zur Konfliktbearbeitung notwendigen Grauzonen verschwinden. Die Strategie des stigmatisierenden Beschämens hält demgegenüber keine Überbrückungs- bzw. Reintegrationsmöglichkeiten offen. Auch deshalb ist es wenig förderlich, die Konfliktregulierung der „Politik der Straße“ zu überlassen. Denn oft gießen die eskalativen Dynamiken im Protestgeschehen das sprichwörtliche Öl ins Feuer sozialer Konflikte. So kam es vor allem in Leipzig, wo die konfrontative „Politik der Straße“ und „ihre eigenen Regeln als eine solche“ anerkannt wurden, zu hochgradigen Aufschaukelungsprozessen.45 Die asylfeindliche Mobilisierung und die Ausschreitungen in Bautzen, Freital und Heidenau sind überdies ein Beleg dafür, dass rechtsextreme und rechtspopulistische Netzwerke dort erfolgreich waren, wo die demokratische Moderation anfangs fehlte und die konfrontativen Dynamiken an Oberhand gewannen. Generell sind nicht die Akteure „auf der Straße“ für die Bearbeitung politischer Konflikte zuständig, sondern die demokratisch legitimierten Politiker vor Ort. Der „Aufstand der Anständigen“ muss aus diesem Grund mit dem „Aufstand der Zuständigen“ zusammenfallen. Besser noch: Die Zuständigen sollten den „Aufstand der Anständigen“ anführen. Denn erst das Ausbleiben politischer Lösungen macht es Extremisten möglich, ihre alternativen Problemdiagnosen und vermeintlich bessere, weil einfache, Lösungsvorschläge öffentlich wirksam zu bewerben.

44 Eckert, Radikalisierung und Gewalt seit 25 Jahren, S. 28. 45 Marg u.a., No Pegida, S. 46 f.

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In Sachsen mit seinem eher hierarchischen Verständnis von Politik und Demokratie würde das argumentative Ringen um politische Lösungen und deren Unterstützung in den Gemeinden für mehr Zuspruch sorgen und die rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Mobilisierungserfolge eindämmen. Es bietet sich nach Expertenmeinungen etwa das Format der Großgruppenmoderation an. Ansätze des Community-Coachings können hier Abhilfe schaffen.46 Eine effektive und proaktive Politik und Verwaltung sind wesentliche Gelingensbedingungen bei der Herbeiführung von tragfähigen Mehrheitsentscheidungen und der Eindämmung der Polarisierungspotenziale und Bedrohungslagen.47 Sächsische Präventionsexperten betonen überdies die Notwendigkeit, in die demokratische Infrastruktur des Freistaates nach definierten Wirksamkeitskriterien zu investieren. Was kann mit Blick auf die Gefahrenabwehr durch die Instanzen der formellen Sozialkontrolle unternommen werden? Obwohl einige Forscher das Kontrollparadigma der Kriminalprävention zugunsten des Entstehungsparadigmas kritisieren, sind die Kontrollmöglichkeiten unter spezifischen Bedingungen der sozialen Radikalisierung eher eingeschränkt. Vor allem dann, wenn die Grenzen der Milieus verschwimmen, wobei lokale „Bürgerwehren“, asylfeindliche Mobilisierungsakteure und regionale Protestgruppen zunehmend vernetzt agieren und mitunter Straftaten begehen. Dennoch sind einige relevante Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Gewaltradikalisierung möglich. Es bleibt nach wie vor richtig, dass die Radikalisierung der Gewalt bis hin zu schwerwiegenden Straftaten – trotz der Zunahme der „Gelegenheitstäter“ – eine Domäne der rechten Kampfbünde ist. Die Annahme eines terroristischen Täters aus der „Mitte der Gesellschaft“ erwies sich als korrekturbedürftig. Daher sind Personenzusammenschlüsse unter die Lupe zu nehmen, die eine „Vollstrecker-Identität“ erkennen lassen: „Bürgerwehren“, „Divisionen“ und „Widerstandsgruppen“, die im Internet und/oder im sozialen Nahraum für Sympathiegewinne werben und/oder sich an – vordergründig rechtsextremen – Protestaktionen wbeteilig(t)en, bei denen es zu (tätlichen) Auseinandersetzungen zwischen den politischen Flügeln oder zwischen den Aktivisten und Polizeibeamten kam. Es ist sinnvoll, dreierlei im Blick zu behalten: Die „Bewegungshistorie“ der „politischen Soldaten“ und/oder deren allgemeine Gewaltkarriere, ihre Kontakte zu den Subkulturen der Gewalt sowie Freizeitgestaltung im Hinblick auf Treffen mit radikalen Gleichgesinnten. Denn die frühere Mitgliedschaft in Gewaltgruppen oder die Kontaktanbahnung zu solchen sind Risikofaktoren. Trifft ein früherer Aktivist mit Charisma auf einen „Macher“ mit Gewalterfahrung bzw. -kompetenzen, erhöht sich das Risiko deutlich (die Konstellation der „Gruppe Freital“). Der gemeinsame Alkoholkonsum mit radikalen Mitstreitern birgt Risiken gruppendynamischer Prozesse und „spontaner“ Tatausführung. Die Nähe solcher Gruppen zu potenziellen Anschlagszielen (bspw. Flüchtlingsunterkünfte) erhöht das Risiko der Gewaltanwendung. Die empirischen Befunde legen den Schluss nahe, dass die meisten Anschläge einen örtlichen Bezug hatten. Daher könnte eine risikobasierte Regionalanalyse die Identifizierung möglicher Täter bzw. Gefährder ermöglichen.

46 Vgl. Wichmann, Rechtsextremismus und Gemeinwesen. 47 Hintergrundgespräche des Verfassers mit – auch sächsischen – Fachexperten aus Zivilgesellschaft und Verwaltung.

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Planhaftes Vorgehen setzt demgegenüber das Ausspähen der Zielobjekte und -personen voraus. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehr können hier ansetzen. Es verdienen auch Meldungen bzw. Ereignisse die Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden, die Racheaktionen nach sich ziehen können: vermeintliche oder tatsächliche Übergriffe linker Aktivisten sowie vermeintliches oder tatsächliches delinquentes Verhalten von Asylsuchenden, die eine mobilisierende Wirkung entfalten. Daher verdient auch die linksextreme Konfrontationsgewalt erhöhte Aufmerksamkeit. Bekannte Maßnahmen der situativen Prävention an „exponierten“ Objekten mit Asylbezug erschweren den Taterfolg. Die Polizeipräsenz kann zwar abschreckend wirken, infolge der Zielgruppenverschiebung befinden sich jedoch Beamte selbst im Fadenkreuz rechter Gewaltakteure. Abschließend sei hervorgehoben, dass nur die Instanzen der formellen Sozialkontrolle imstande und legitimiert sind, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen. Aus diesem Grund braucht auch die Polizei problemorientierte Präventionsansätze, die aufgrund der Evaluation ergriffener Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit und unter Berücksichtigung der Radikalisierungsdynamiken kriminalstrategische

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7 Schluss Von Uwe Backes, Sebastian Gräfe, Anna-Maria Haase, Maximilian Kreter, Michail Logvinov und Sven Segelke

7.1 Zusammenfassung Ist der Freistaat Sachsen eine „Hochburg rechtsextremer Hassgewalt“? Diese Leitfrage durchzieht die Kapitel dieser Untersuchung. Die Frage nach dem „Hochburg“-Charakter im Berichtszeitraum (2011 bis 2016) erforderte zunächst einen historischen Rückblick zur Entwicklung nach der deutschen Einheit. Im Bereich der rechts motivierten Kriminalität, wie sie die Landeskriminalämter erfassten, konnte in Sachsen bereits in den 1990er Jahren eine im bundesweiten Vergleich deutlich erhöhte Gewalttendenz festgestellt werden. In einigen Jahren lag der Bevölkerungsanteil rechts motivierter Gewalttaten mehr als doppelt so hoch wie auf Bundesebene. Dieser Trend setzte sich im folgenden Jahrzehnt ungebrochen fort. Allerdings trat Sachsen nur dann als „Hochburg“ in Erscheinung, wenn man den Vergleich mit den westlichen Ländern zog. Auf dem Territorium der ehemaligen DDR ragte Sachsen dagegen keineswegs heraus. Im Jahr 2011, dem Beginn des Berichtszeitraums dieser Studie, wurden in den westlichen Ländern 0,7, in den östlichen hingegen 2,2 rechtsextreme Gewalttaten pro 100.000 Einwohner begangen. An der Spitze der westlichen Länder stand die Hansestadt Hamburg (1,2), an der der östlichen Sachsen-Anhalt (3,9). Sachsen rangierte auf Platz 3 (2,0) der „Gesamt­ wertung“, hinter Brandenburg (2,4). Ein ähnlicher Befund ergibt sich aus der Analyse der Verfassungsschutzberichte und deren Angaben über die Mitglieder jener „Szenen“, von denen das Gros der Gewalttaten ausging. Der Bevölkerungs­anteil der erfassten Neonationalsozialisten und rechtsextremen „Subkulturellen“ lag in den Jahren 2001 bis 2011 auf Bundesebene zwischen 16,3 und 18,1 Szeneangehörigen pro 100.000 Einwohner, in Sachsen zwischen 38,3 und 50,6. Das arithme­ tische Mittel wies für den Freistaat einen mehr als doppelt so hohen Wert wie für die Bundes­republik insgesamt aus. Aber auch hier verschwindet der „Hochburg“-Charakter Sachsens, vergleicht man nur die östlichen Länder miteinander. Im Jahr 2006 beispielsweise lag Mecklenburg-Vorpommern mit 50  Aktiven pro 100.000 Einwohner an der Spitze, gefolgt von Sachsen (48), Sachsen-Anhalt (43), Berlin (37), Brandenburg (32) und Thüringen (31). Den höchsten Anteil im westlichen Deutschland erreichte Schleswig-Holstein (26). Der hohe sächsische Anteil an den Konfrontationsdelikten gegen politische Kontra­henten in den 2000er Jahren lässt sich nicht zuletzt mit der Stärke mili­ tanter rechtsextremer Szenen erklären. Diese konnten sich – wie in anderen östlichen Ländern – in der ehemaligen DDR mit ihren autokratischen Erblasten (Delegitimierung des Sozialismus/Kommunismus, Attraktivität des Nationalismus, geringe Erfahrung mit Pluralismus und Multikulturalität, Zerstörung der Bürgergesellschaft) und Transformationsproblemen (schwieriger Neuaufbau des Rechts­staates und der Marktwirtschaft, hohe Arbeitslosigkeit, massive Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte) vielerorts stärker verankern als in der alten

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Bundes­republik. Zudem entwickelte sich frühzeitig eine linksmilitante Gegen­ mobilisierung, während die zivilen Formen gesellschaftlicher Rechtsextremismus­ bekämpfung und -prävention lange relativ schwach blieben. Alle Belastungs­ faktoren wirken bis heute nach und prägten die Lage im Berichtszeitraum, auch wenn sie sich teilweise deutlich abgeschwächt haben. Über die genannten Rahmenbedingungen hinaus bestimmten spezifische Akteurs­ konstellationen das soziale und politische Umfeld rechts motivierten Gewalthandelns. Neben den gewaltgeneigten Szenen spielte die NPD in Sachsen eine wichtige Rolle, nachdem die neue Parteiführung 1996 den Beschluss gefasst hatte, sich strategisch auf die östlichen Länder zu konzentrieren, da man dort mit Recht besonders günstige Entfaltungsbedingungen erwartete. 1998 zählte die Partei in Sachsen mehr Mitglieder (1.400) als in allen anderen Landesverbänden. In den Jahren 2001 bis 2010 lag der Anteil der NPD-Mitglieder an der Bevölkerung (pro 100.000 Einwohner) zwischen 19,8 und 24,7, bundesweit hingegen nur zwischen 6,2 und 8,9. In dieser Zeit überwand die Partei zweimal die Fünfprozenthürde bei Landtagswahlen und konnte sich auf lokaler Ebene teilweise dauerhaft verankern. Zeitweilig gelang es ihr erfolgreich, Proteststimmungen (wie gegen „Hartz IV“ vor der Landtagswahl 2004) zu kanalisieren. Die Partei praktizierte zwar eine Legalitätsstrategie (politischer Einflussgewinn durch gesetzestreues Handeln), war aber mit militanten Szenen vor allem durch ihre Jugendorganisation eng verwoben und nutzte diese als Rekrutierungsreservoir. Ihr Verhältnis zur Gewalt war insofern ambivalent: Einerseits betonte sie die Orientierung an den Grenzen der Legalität und setzte auch in der Praxis auf gesetzmäßige Formen politischer Einflussnahme (bei Wahlen, Demonstrationen, Kundgebungen), andererseits unterhielt sie symbiotische Beziehungen zu militanten Szenen, von denen ein erheblicher Teil der alljährlich registrierten Gewalttaten ausging. Im Berichtszeitraum (2011 bis 2016) veränderte sich der Anteil von Hass- und Konfrontationsgewalt am Gesamtaufkommen politisch motivierter Gewalttaten. Hassgewalt nahm stark zu, Konfrontationsgewalt nur leicht. Beide Formen erlebten während der „Flüchtlingskrise“ einen sprunghaften Anstieg und hielten sich am Ende der Berichtsperiode trotz stark sinkender Einwandererzahlen auf hohem Niveau. Für die Jahre 2011 bis 2016 wurden 155 rechtskräftige Verurteilungen mithilfe von Justizakten detailliert untersucht, wobei die Anzahl der Hass- (77) und Konfrontationsgewaltstraftaten (78) ungefähr gleich groß war. So lassen sich solide begründete Aussagen über Unterschiede der beiden Formen rechts motivierter Gewalt treffen. Bei einem Viertel der untersuchten Fälle wiesen die Gewalttaten eine lebensbedrohliche Intensität auf. Das Thema Asyl dominierte und bestimmte 32 Prozent der Fälle von Hassgewalt und immerhin noch 19 Prozent der Fälle von Konfrontationsgewalt. Beide Werte stiegen im Zuge der „Flüchtlingskrise“ stark an. Dies zeigte sich auch bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen, von denen fünf Hassgewalttaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und eine Konfrontationsgewalttat gegen ein alternatives Wohnprojekt mit mittelbarem Asylbezug verübt wurden. Die meisten Hassgewalttaten waren von Hassreden (diskriminierende Beleidigungen, Beschimpfungen der Opfer) begleitet (75 Prozent). Bei der Konfrontationsgewalt traf dies „nur“ auf 45 Prozent zu, wenngleich eine hohe Zahl unpolitischer Beleidigungen (21 Prozent) festzustellen war.

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Die Charakterisierung der Hassgewaltdelikte als „Gelegenheitstaten“ (Kati Lang) bestätigte sich in mehrfacher Weise: Hassgewalt fand in der Regel in der Öffentlichkeit statt, Täter und Opfer kannten sich nicht persönlich, und es handelte sich meist um spontane Taten (72 Prozent) in den Abend- und Nachtstunden. Alkohol senkte meist (in 77 Prozent der Fälle) die Hemmschwelle. Der Anteil der Einzeltäter war bei der Hassgewalt vergleichsweise hoch (28 Prozent), wenngleich auch hier die Gruppentaten dominierten. Mit Blick auf das soziobiographische Profil der Täter (Abschnitt 3.2) sticht im Vergleich zu früheren Studien das deutlich höhere Alter ins Auge. Mit einem Durchschnittsalter von 27 (Konfrontationsgewalt) und 30 Jahren (Hassgewalt) entsprachen viele Täter im Berichtszeitraum nicht mehr dem Typus des „jugendlichen Schlägers“. Besonders in der Hochphase der „Flüchtlingskrise“ erweiterte sich der Täterkreis um Personen mit höherem Alter. Offensichtlich gerieten nun auch Individuen in den Strudel der Radikalisierung, die unter anderen Bedingungen nicht gewalttätig geworden wären. Bei den übrigen soziobiographischen Merkmalen zeigten sich Kontinuitäten zu den Studien der 1990er und 2000er Jahre: Die meisten rechts motivierten (Hass-) Gewalttäter waren männlich (172 von 182), ledig, wiesen ein niedriges formales Bildungsniveau auf und gingen geringqualifizierten Tätigkeiten nach. Frauen waren, wenn überhaupt, nur indirekt an Gewalttaten beteiligt. Sie erfüllten organisatorische Funktionen oder leisteten logistische und motivationale Unterstützung. Rund ein Drittel der Täter besaß einen Alkohol- und/oder Drogen­vorlauf, wobei der Anteil bei den Hassgewalttätern höher war als bei den Konfrontationsgewalttätern. Etwa die Hälfte der Hassgewalttäter war weder strukturell noch ideologisch in gefestigten Strukturen (Parteien, Organisationen etc.) organisiert. Meist bewegten sie sich innerhalb diffuser und lose strukturierter Freundes- oder Bekanntenkreise. Solche Gruppen hatten in der Regel keine oder kaum Verbindungen ins rechts­ extremistische Milieu. Folglich begingen meist nur Einzelpersonen oder kleinere Zirkel Hassgewaltdelikte. Der Gruppentäteranteil war bei der Konfrontationsgewalt größer. Bei Konfrontationstätern lagen außerdem häufiger Verbindungen zu rechtsextremen Parteien und ein höherer Ideologisierungsgrad vor. Dies zeigte sich unter anderem an dem deutlich höheren Anteil von Neonationalsozialisten, die weitaus häufiger Konfrontationsgewalt- als Hassgewaltdelikte begingen. „Gewaltkompetenzen“ spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Risikofaktoren politisch motivierter Straftäter. Die ermittelten Werte zur Delinquenzbelastung bestätigen wissenschaftliche Befunde aus den 1990er und 2000er Jahren. Rechts motivierte Hassgewalttäter in Sachsen waren in zwei Dritteln der Fälle vorbestraft. Allgemeinkriminelle Vorläufe überwogen gegenüber politisch motivierten Tat-„Karrieren“. Unter Konfrontationsgewalttätern waren die PMK-Vorbelastungen häufiger. Der Anteil der registrierten Ersttäter lag bei rund 20 Prozent. Der Ersttäteranteil dürfte in der Realität größer sein, da entsprechende Angaben häufig fehlten. Ideologisch verfestigte rechtsextreme Weltbilder spielten als Gewaltanreiz eine deutlich geringere Rolle als Gelegenheitsstrukturen innerhalb von Freundes- und Bekanntenkreisen oder die Wirkung von sich verschärfenden und verrohenden Diskussionen in Sozialen Netzwerken und bei Anti-Asyl-Protesten.

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Durch die Aufdeckung des NSU im Jahr 2011 gewann die Analyse von Gruppen mit erhöhter Strukturdichte erheblich an Relevanz. Ein Vergleich von fünf Gruppen dieser Art, die im Berichtszeitrum aktiv waren, davon zwei aus dem subkulturellen und drei aus dem neonationalsozialistischen Spektrum, lässt Zusammen­hänge zwischen NS-affinen Zirkeln und dem rechts motivierten Gewaltaufkommen erkennen (Abschnitt 3.3). Im Einzelnen handelte es sich um die Gruppen: „Terrorcrew Muldental“ (TCM), zwischen 2008 und 2012 im heutigen Landkreis Leipzig aktiv; die „Nationalen Sozialisten Döbeln“ (NSD) und die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ (NSC), beide nahezu zeitgleich (2010 bis 2014) aktiv; die „Gruppe ­Freital“, e­ ntstanden im Sommer 2015 am Rande von Anti-Asyl-Demonstrationen in Freital; sowie die „Freie Kameradschaft Dresden“, deren Mitglieder im Jahr 2015 zu einer systematischen Gewaltstrategie gegen Polizei, Asylbewerber und wahrgenommene politische Gegner überging. Der Vergleich zeigt unter anderem: Gewalt als mehr oder weniger spontane Handlung mit „Event“-Charakter wich während der „Flüchtlingskrise“ einer strate­ gisch-instrumentellen Gewaltanwendung. Fest strukturierte Gruppierungen bergen, mögen sie auch noch so schwach ideologisiert sein, die Gefahr, dass Einzelne im Innern der Gruppe (Gruppenführer) oder von außen durch kurze und effektive Kommunikationswege Radikalisierungsprozesse in Gang setzen. Sofern regionale Gelegenheitsstrukturen existieren und Ersttaten (juristisch) folgenlos bleiben, kann die Gewalthemmschwelle in kurzer Zeit sinken. Das Wirken der „Gruppe Freital“ steht beispielhaft für einen solchen Prozess. In der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle in Sachsen (wie „Sturm 34“ in Mittweida 2006/07), in denen zugezogene Personen durch technische Fertigkeiten, Rednertalent sowie Gewaltkompetenzen radikalisierungsfördernd auf andere Gruppenmitglieder wirkten. Bei festen rechts motivierten Gruppenstrukturen besteht die latente Gefahr, dass unvorhergesehene Auslösefaktoren dynamische Radikalisierungsprozesse in Gang setzen, die ohne „Karenzzeiten“ in politisch motivierte Gewalt münden. Dennoch: Die Mehrzahl der untersuchten Täter bewegte sich in lose strukturierten, diffus rechten Gruppierungen. Die Bildung von festen Gruppenstrukturen ist anscheinend kein notwendiges Kriterium für die Begehung schwerer Gewalttaten. Zu Opfern von Hassgewalt (Abschnitt 3.4) werden in der Regel Personen, denen die Täter negative Gruppenmerkmale zuschreiben (wie „falsche“ Hautfarbe, Volkszugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung etc.). Rechtfertigungen liefert eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, welche die Feindgruppe diskriminiert. Bis 2013 registrierten die Polizeibehörden in Sachsen mehr rechts motivierte Gewalttaten gegen die Polizei und den politischen Gegner als Hassgewaltdelikte (gegen Ausländer, Asylbewerber etc.). Bei den Opfern wirken Gewalterfahrungen prägend. Neben der Angst, immer wieder Opfer rechts motivierter Hassgewalt zu werden, können der Abbruch sozialer Kontakte, Wohnortwechsel, Vereinsamung, gesundheitliche Probleme und tiefes Misstrauen gegenüber anderen Menschen oft erst Jahre nach der Tat in vollem Umfang erkennbare Folgen sein. Selbst sekundäre Viktimisierungsprozesse sind nicht selten, etwa wenn das soziale Umfeld der Opfer nach einer „Schonfrist“ mit Unverständnis oder Ablehnung reagiert. Im Gegensatz zu den Befunden einer Reihe anderer Gewaltstudien erwies sich rechts motivierte Gewalt in Sachsen im Berichtszeitraum überwiegend als ein städtisches Phänomen (Abschnitt 3.5). Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen ergab sich ein Verhältnis zwischen Stadt und Land von 2:1. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Hassgewalt und Konfrontationsgewalt kaum. Insbesondere die in der Fläche gestiegene Zahl von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften bewirkte einen sprunghaften Anstieg der Hassgewalttaten in den Jahren 2015/16.

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Kontinuität zeigte sich im quantitativen Verhältnis des Gewaltaufkommens der westlichen und östlichen Bundesländer. Im Bundesvergleich wies Sachsen wie bereits in den Jahren 2001 bis 2010 (Kapitel 2) auch im Berichtszeitraum (2011 bis 2016) ein durchgängig erhöhtes Gewaltaufkommen auf (Kapitel 3). Die „Hochburg Sachsen“ tritt jedoch nur im Verhältnis zu den westlichen Ländern hervor. Im Kreis der östlichen Länder ragt der Freistaat hingegen keineswegs heraus. Unterschiede zeigt eine Betrachtung der Entwicklung im Bereich der Konfrontationsgewalt. Hob sich Sachsen lange Zeit vom Bundesdurchschnitt durch den besonders großen Anteil an Konfrontationsgewalt ab, so näherte sich der Freistaat infolge der „Flüchtlingskrise“ diesbezüglich dem Bundesdurchschnitt an. Dabei ging der Anstieg der Hassgewalt allerdings mit einer Erhöhung der Konfrontations­gewalt „Links gegen Rechts“ einher. Dies zeigt die interaktive Verklammerung der Kontrahenten. Darüber hinaus nahmen Angriffe auf die Polizei ­besonders von 2015 an deutlich zu. Im Blick auf Tatspezifik und Täterprofile unterscheidet sich Sachsen kaum von anderen Bundesländern. Freital, Heidenau, Leipzig-Connewitz und Bautzen waren Brennpunkte rechter/ rechtsextremer Gewalt, die nicht selten linksextreme Gewalt nach sich zog. Während in Freital und Heidenau (beide Landkreis Sächsische Schweiz/Osterz­gebirge) der geplante Bezug einer Flüchtlingsunterkunft zu massenhaften Protesten und mehrere Tage andauernden Gewalteskalationen unter Mitwirkung rechts­ extremer Akteure führte, hatte die Gewalt in Leipzig und Bautzen einen anderen Ausgangspunkt. Der Leipziger Stadtteil Connewitz ist als linksmilitante Hochburg bekannt. Er wurde im Januar 2016 von über 200 Rechtsextremen und Hooligans „überfallen“. Der Angriff war vermutlich eine Reaktion auf linke Gewalt im Dezember 2015 in Leipzig. In Bautzen wiederum führte eine etwas unübersichtliche Interaktionskette zwischen (zum Teil straffälligen) Asylbewerbern, gewalttätigen Rechtsextremisten und angereisten Linksextremisten zu einer Gewalteskalation, die am Ende den Neonationalsozialisten nützte. Ihnen dienten die linke Gewalt und die Anti-Asyl-Stimmung zur Steigerung der eigenen Attraktivität. Die Geschehnisse in den vier Brennpunkten zeigen, wie dicht rechts motivierte Gewalt, rechtsextremistische Akteure und linksextremistische Reaktionen verwoben sind. Darüber hinaus wurde deutlich: Rechtsextremisten (Neonationalsozialisten, NPD, „Der Dritte Weg“) verstärkten die Anti-Asyl-Stimmung in einigen Teilen Sachsens und trugen dadurch zur Eskalation bei. Internationale Bezüge hatten – über den mittelbaren Zusammenhang der Krisenregionen im Nahen Osten und den auch dadurch verursachten Flüchtlingsstrom nach Deutschland und Europa hinaus – keinen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung rechts motivierter (Hass-)Gewalt in Sachsen. Allerdings veränderte sich der geistig-politische Raum rechts von den Unionsparteien auf nationaler wie internationaler Ebene (Kapitel 5). Das vor allem im östlichen Deutschland lange Zeit von der NPD, der Kameradschaftsszene und Teilen der Skinhead-Subkultur repräsentierte Modell einer an den historischen Nationalsozialismus anknüpfenden Ideologie und Programmatik verlor an Bedeutung, während historisch-politische Interpretationen an Boden gewannen, wie sie die Wahlmobilisierung der auf europäischer Ebene erfolgreichen rechtspopulistischen Parteien bestimmten. Dies hatte Auswirkungen auch auf die Legitimationsmuster politisch motivierter Gewalt. Ein klar islamfeindlicher Hintergrund von Gewaltstraftaten deutete sich nur in einigen wenigen Fällen der Berichtsperiode an, wobei die Grenze zwischen allgemeinem Fremdenhass und Islamfeindlichkeit fließend war. Hier wurde auch der Zusammenhang zwischen aggressiver Anti-Islam-Agitation und Gewalt sichtbar (Abschnitt 5.1).

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Allerdings waren im Berichtszeitraum noch die bekannten NS-affinen Deutungen und Symbole weit verbreitet. Auch im Rahmen von Straftaten im Zusammenhang mit Anti-Asyl-Protesten ließ sich aus den Akten keinerlei Symbolik erkennen, die über das vorherrschende NS-Muster hinausging. „Heil-Hitler“- und „Sieg-Heil“Gebrüll war das am häufigsten anzutreffende akustische Erkennungszeichen derer, die sich aus der anonymen Masse hervorheben wollten. Moderne Kommunikationsmittel wie die Sozialen Medien sind für die rechtsextreme Bewegung von enormer Relevanz und haben zur Modernisierung und Ausdifferenzierung der Szenen beigetragen. Mittlerweile finden sich verdeckt oder offen rechtsextremistische Inhalte und Botschaften auf nahezu allen Onlineplattformen. Häufig werden auch mehrere der Dienste zu unterschiedlichen Zwecken genutzt und untereinander verlinkt. Aus den Polizei- und Justizakten ließen sich nur bruchstückhaft ideologische Feindbilder oder Verschwörungstheorien identifizieren. Dabei dominieren fremdenfeindliche Ressentiments, die Ausländer für die Arbeitslosigkeit der angestammten Bevölkerung verantwortlich machen oder den Islam mit Dschihadismus gleichsetzen. Als Kommunikationsforen traten Soziale Medien in den Mittelpunkt (Abschnitt 5.4). Sie unterscheiden sich von den klassischen Massenmedien, zu deren Aufgaben die Bereitstellung von Nachrichten und Informationen zählen. Facebook, YouTube, Instagram oder Twitter produzieren keine eigenen Nachrichten, sondern stellen lediglich Infrastrukturen für deren Verbreitung zur Verfügung. Somit bieten die Sozialen Medien auch Rechtsextremisten eine Plattform zur Verbreitung ihrer Ideen. Diese richten sich zum einen an die eigenen Anhänger, um auf diese Weise eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Zum anderen versuchen Rechtsextremisten, ihre politischen Botschaften in die Gesellschaft hineinzutragen. Dabei knüpfen sie an emotional geführte Debatten an oder versuchen, Gruppierungen einzubinden, die ihre Themen in abgeschwächter Form behandeln und über enge Verbindungen zur Mehrheitsgesellschaft verfügen. Dass derartige Strategien durchaus Erfolg haben können, zeigen die zahlreichen asylfeindlichen Facebook-Gruppierungen, die im Zuge der „Flüchtlingskrise“ in den Jahren 2015/16 in Sachsen unter der Führung von Rechtsextremisten gegründet wurden. Sächsische Rechtsextremisten engagierten sich im Berichtszeitraum stark in den Sozialen Medien. Die später verbotenen sächsischen Kameradschaften „Natio­nale Sozialisten Chemnitz“ und „Nationale Sozialisten Döbeln“ beteiligten sich an der „Werde-unsterblich“-Kampagne und stellten dazu selbst angefertigte Videos auf YouTube online. Im Zuge der „Flüchtlingskrise“, der Gründung asylfeindlicher Facebook-Gruppen sowie zahlreicher GIDA-Ableger wurde das Mobilisierungspotenzial rechtsextremer Positionen sichtbar. Die „Freie Kameradschaft Dresden“ und die „Gruppe Freital“ unterhielten jeweils eigene Facebook-Gruppen, über die sie tagesaktuelle Geschehnisse in und um Dresden und Freital kommentierten und für einen breiteren Kreis asylfeindlicher Facebook-Nutzer aus der Region aufbereiteten. Inhaltlich dominierten Feindbilder im Untersuchungsmaterial. Allgegenwärtig waren ab 2014/15 die Figuren des „Asylbetrügers“, des „kriminellen Ausländers“ oder wahlweise auch der „Merkel-Fachkräfte“. Über immer neue Schreckensmeldungen in den Sozialen Medien sollten Ressentiments geschürt und feindliche Stimmungen erzeugt werden. Die Sprache verrohte zunehmend – nicht nur in der Onlinewelt. Neben dem seit 2014 vorherrschenden Feindbild des Asylbewerbers wurden Politiker, „Linke“, „Gutmenschen“ und die „Lügenpresse“ in unterschiedlicher Form in den Sozialen Medien angesprochen und als Verantwortliche der „Flüchtlingskrise“ benannt. Die zunehmende Islamfeindschaft kam im Unter­ suchungsmaterial noch wenig zum Ausdruck. Führt man die Beobachtung der von

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sächsischen Rechtsextremisten betriebenen asylfeindlichen Facebook-Gruppen bis ins Jahr 2018 weiter, lässt sich dieser Trend deutlich erkennen. Bilder von muslimischen Frauen mit Kopftuch oder Burka suggerieren die prinzipielle Unvereinbarkeit „des Islam“ mit „deutscher Kultur“. Die in den Sozialen Medien verbreiteten Weltbilder beschränken sich weitgehend auf die Anklage der „gleichgeschalteten Systemmedien“ und das Szenario der Bedrohung der westlichen Kultur durch Massenmigration. Dabei werden „kriminelle Ausländer“, „handlungsunwillige“ Politiker und die „Lügenpresse“ zu einer organisierten Bande, gegen die der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt sei. Ähnliche Stereotype nutzt auch der Rechtsrock (Abschnitt 5.3). Es handelt sich um einen grenzübergreifenden Sammelbegriff für Musik mit rechtsextremen Texten. Rechtsrock verbindet als zentrales Medium Rechtsrockszene und rechtsextreme Akteure. Er hat in dieser Funktion wesentlich zur Modernisierung und Ausdifferenzierung der Bewegung beigetragen. Seine Verfügbarkeit und Vermittlungsformen haben sich durch moderne Kommunikationsmittel wie das Internet und Smartphones tiefgreifend verändert. Bis in die 2000er Jahre war es für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene eine Herausforderung, in den Besitz von Rechtsrocktonträgern zu gelangen. Durch das Internet ist die Musik als kostenloser Stream oder (illegaler) Download zeit- und ortsunabhängig verfügbar. Tonträger können ohne Szenekontakte direkt im Onlinehandel bestellt werden. Während der Hörer früher fast ausschließlich Konsument war, wird er heute im Austausch mit Gleichgesinnten auch zum Sender im politischen Diskurs. Das Internet ist durch diese Entwicklungen zu einem zusätzlichen Raum der Rekrutierung und Selbstrekrutierung für die Szene geworden, in dem politische Agitation leichter als in der realen Welt betrieben werden kann. Neben der Rekrutierungsfunktion über ein niedrigschwelliges (Einstiegs-)Angebot wirkt die Musik nach innen als Kitt der Szene. Durch die Verbindung politisch-ideologischer (Selbst-)Bestätigung und einer gemeinsamen Freizeitgestaltung entsteht ein starker Gruppenzusammenhalt, der die Einbindung in eine „Erlebniswelt Rechtsextremismus“, also die Strukturen der Bewegung, festigt. In einem wechselseitigen Verhältnis verstehen sich die Rechtsrockbands als Sprachrohre der Bewegung, die wiederum von der mobilisierenden Wirkung der Musik und ihrer Funktion als Einnahmequelle für die politische Arbeit profitiert. Diese Wirkung entfaltet sich neben dem Verkauf von Tonträgern vor allem auf Konzerten. Sie dienen als Orte der Vernetzung, wo das „Wir“-Gefühl innerhalb der Szene erfahrbar wird. Sachsen war im Berichtszeitraum eine Hochburg für Rechtsrockkonzerte in Deutschland – wie bereits in den beiden Jahrzehnten davor. Seitdem fanden durchschnittlich zwischen 20 und 25 Prozent der bundesweit registrierten Konzerte in Sachsen statt, wobei die absoluten Zahlen schwanken. Eine ähnliche Entwicklung war zwischen 2011 und 2016 für den Handel mit Rechtsrocktonträgern und Merchandiseartikeln zu verzeichnen. Mit „PC-­Records“ und „OPOS-Records“ hatten zwei marktführende Unternehmen ihren Sitz in Sachsen. Hinzu kommen zwei weitere relativ umsatzstarke, bestens in der Szene vernetzte Händler wie der „Nordsachsenversand“ und „Front-Records“. Zusammen mit den anderen sieben bis zehn verhältnismäßig kleinen, in Sachsen ansässigen Unter­nehmen ergibt sich damit das Bild einer bundesweiten Handels- und Vertriebshochburg.

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In Sachsen waren im Untersuchungszeitraum insgesamt 59 Bands aktiv, die 84  Tonträger, häufig bei sächsischen Labels, veröffentlichten. Dabei näherte sich die stilistische Vielfalt dem jugend- und subkulturellen Mainstream weitgehend an. Der klassische Rechtsrock, gespielt von Bands wie „Blitzkrieg oder „Sachsonia“, ist noch immer der dominierende Musikstil. In Sachsen spielten die Genres des NSHC (National Socialist Hate Core) und NSBM (National Socialist Black Metal) durch Bands wie „Brainwash“ oder „Leichenzug“ eine zunehmend größere Rolle. Während sich die Erscheinungsformen wandelten und ausdifferenzierten, blieben die Inhalte und Deutungsmuster im Kern relativ stabil. Verändert haben sich die Erzähltechniken und Formen der Äußerung rechtsextremer Ideologie. Infolge der staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen die Szene zu Beginn der 1990er Jahre bedienten sich die Bands in der Rechtsrockszene der Technik der literarischen Camouflage, das heißt einer kodierten, juristisch unangreifbaren Ausdrucksweise. Mithilfe des „Storytellings“ versuchen sie, an Alltagserfahrungen der Szeneangehörigen anzuknüpfen oder mythische Geschichten zu erzählen, um ihre Inhalte zu vermitteln. Diese Techniken haben maßgeblichen Einfluss auf die Art der Kommunikation rechtsextremer Ideologie. Während in den Sozialen Medien traditionelle rechtsextreme Feindbilder domi­ nierten, ging ihr Anteil in den Texten vieler Rechtsrockbands beständig zurück. Bei älteren Bands sind Feindbilder noch immer fester Bestandteil der Texte, wenngleich sie rhetorisch deutlich gemäßigter ausfallen. Neuere Bands vermitteln Feindbilder überwiegend stark interpretationsoffen und oft indirekt über Selbst- und Weltbilder. Die Selbstbilder der Protagonisten sind durch den Dualismus des politischen Soldaten und (Vor-)Kämpfers in Kombination mit einer stark stilisierten Selbstviktimisierung geprägt. Eine ethnisierte Gruppenidentität und ein übersteigertes Maskulinitätsideal stehen im Zentrum des Selbstbildes. Der Opfermythos legitimiert die Taten des „Weltanschauungskriegers“. Die Welt­bilder nehmen eine immer bedeutendere Rolle in den Texten der Rechtsrockbands ein. Sie werden genutzt, um alles, was nicht den eigenen weltanschaulichen Idealen entspricht oder ihnen entgegensteht, als feindlich darzustellen. Im Kern besteht das Weltbild aus einer Volksgemeinschaft als Gesellschaftsmodell und einem autoritären, militaristisch geprägten Nationalstaat als Staatsform. Nur die natio­ nale Volksgemeinschaft in diesem Sinne bietet Schutz vor dem „Volkstod“, dem Aussterben der Deutschen und/oder der „weißen Rasse“, und der jüdisch beherrschten Weltordnung (ZOG). Die in der Rechtsextremismusforschung verbreiteten Annahmen über Ursachen und Hintergründe der Radikalisierungsprozesse (Kapitel 6) rücken in der Regel die Einstellungsebene in den Vordergrund, sodass die sozialen Interaktionen und Konflikt­ lagen nicht selten deterministisch aus einer Ideologie heraus erklärt werden. Aus dem Blick geraten dabei die wirksamen Werteerwartungen und die relationalen eskalativen Prozesse als eigentliche Radikalisierungsmechanismen. Die empirischen Daten legen nahe, dass das Versagen einer moderierenden und gewaltlosen Konflikt­regulierung wesentlich zur Verschärfung sozialer Gegensätze und Radikalisierung in Sachsen beitrug, sodass die mehr oder minder organisierten Vigilan­ tisten und rechtsextremen Kampfbünde für sich ein „Notstandsrecht“ gewaltsamer „Gegenwehr“ in Anspruch nahmen. Es waren allem Anschein nach die auf besondere Weise gedeuteten Ereignisse (unregulierte Einwanderung, kommunale Konflikte um Flüchtlingsunterkünfte, Gewalt durch Flüchtlinge, erste Konfrontations­ erfahrungen zwischen links motivierten „Antifaschisten“ und „Nazis“), welche die Vorurteile bestätigten bzw. erzeugten und Radikalisierungsprozesse befeuerten. Zugleich gelang es den rechtsextremen und rechtspopulistischen Akteuren, mehr oder minder sichtbar von der lokalen Eskalation zu profitieren.

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Für den Freistaat Sachsen stellt die politisch motivierte Gewalt kein existenzbedrohendes Phänomen, wohl aber eine große Herausforderung für die innere Sicherheit dar. Neben der unerlässlichen Repression angesichts schwerer Rechtsverletzungen bleibt die Gewaltprävention eine Daueraufgabe für Staat und Gesellschaft.

7.2 Ausblick Als der Plan zu dieser Studie entstand, war noch nicht absehbar, dass der gewählte Berichtszeitraum eine für die Entwicklung rechts motivierter Hassgewalt besondere Periode erfassen würde. Die „Flüchtlingskrise“ prägte die Jahre 2014 bis 2016, erhöhte das Mobilisierungspotenzial fremdenfeindlicher und islamophober Bewegungen erheblich und führte zu einem steilen Anstieg der Gewalttaten insbesondere gegen Asylbewerberheime und Flüchtlingsunterkünfte. In diesem Zeitraum traten auch vermehrt xenophobe Gruppen auf, die zu systematischem Gewalthandeln übergingen und deren Mitglieder zuvor nicht in einschlägig bekannten Szenen in Erscheinung getreten waren. In einer Folgeuntersuchung wäre zu prüfen, ob der ab 2017 zu beobachtende Rückgang der rechts motivierten Gewalttaten auch in qualitativer Hinsicht (Szenestrukturen, militante Gruppenbildungen, Vigilantismus und Protest) eine Rückkehr zur Situation vor der „Flüchtlingskrise“ bedeutet. In einer Hinsicht dürfte dies zweifelhaft sein: Die von erfolgreichen rechtspopu­ listischen Parteien in europäischen Nachbarstaaten entwickelten neuartigen, vom klassischen NS-affinen Rechtsextremismus abweichenden Ideologeme und Inter­ pretationsmuster (Islamophobie, betonter Anti-Antisemitismus, „Republi­ ka­nisierung“ des Anti-Islam-Diskurses durch die Berufung auf universalistisch-­ emanzipatorische Konzepte bei gleichzeitiger Kultivierung homogenisierender Identitäts­konstruktionen im Rahmen eines „Ethnopluralismus“) gewinnen auch bei der Rechtfertigung von Gewalttaten (Vorbild: der Norweger Breivik und dessen kreuzzüglerisch-muslimfeindliches Manifest) an Bedeutung. Da dieses Ideologie­syndrom auf Kundgebungen der PEGIDA und deren Ablegern sowie bei Anti-Asyl-Protesten in einigen sächsischen Städten eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte, dürfte zumindest bei einem Teil des rechts motivierten Gewalt­ handelns ein verstärkter Bezug darauf erfolgen. Auch die Frage, wie sich diese Entwicklung auf die klassischen Rechts-Links-Auseinandersetzungen zwischen militanten Gruppierungen auswirkt, verdiente eine nähere Untersuchung. Ein wünschenswertes sächsisches Gewalt- und Extremismusmonitoring als Ergänzung und Erweiterung der auf demokratiefeindliche Organisationen konzentrierten Verfassungsschutzberichte sollte sich keineswegs auf die Einstellungsebene beschränken, sondern die – eigenen Gesetzen unterliegende – Handlungsebene einbeziehen. Gewaltstudien unterschiedlichen Zuschnitts könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

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8.3 Filme Käfer, Karl-Heinz: Lieder der Verführung, Mainz 1994. Schramm, Georg: Mephistos Faust, Mainz 2002.

8.4 Tonträger Blutzeugen, Blutzeugen, 2011. Bomber, Das Böse lebt, 1991. Division Germania/Macht & Ehre, Hass schürender Lärm!, 2004. Gestapo, Heil dem Führer, 1998. Heiliger Krieg, Bekenntnis, 2014. Race War, The White Race Will Prevail, 2001. Selbststeller, Die rote Pille, 2015. Stahlgewitter, Das Hohelied der Herkunft, 2013. Toitonen, Walhalla, 1994.

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9 Anhang

9.1 Codierung der Modelle Tatenmodell unabhängige Variable

Skalenniveau

Codierung

Anschlag

dichotom

nein (0); ja (1)

Tag

dichotom

Wochenende, ab Freitag 18 Uhr/Feiertag (0); Wochentag (1)

Einfluss Alkohol/Drogen

dichotom

nein (0); ja (1)

Zeit

ordinal

6.01–12.00 Uhr (0); 12.01–18.00 Uhr (1); 18.01–24.00 Uhr (2); 0.01–6.00 Uhr (3)

Gruppengröße

dichotom

Einzeltäter (0); mehrere Täter (1)

Art der Tätergruppe

ordinal

unpolitische Clique (0); diffus rechts (1); subkulturell (2); Neonationalsozialisten (3)

Tatvorlauf

ordinal

spontan (0); absichtlich (1); geplant (2)

Asylbezug

dichotom

nein (0); ja (1)

Hassrede

dichotom

nein, unpolitische Beleidigung (0); ja (1)

unabhängige Variable

Skalenniveau

Codierung

Geschlecht

dichotom

weiblich (0); männlich (1)

Alter

metrisch

Täteralter in Jahren

Schule

ordinal

niedrig (0); mittel (1); hoch (2)

Beruf

dichotom

berufstätig (0); nicht berufstätig (1)

Suchtmittelkarriere (Alkohol/Drogen)

dichotom

nein, unbekannt (0); ja (1)

extremistischer Parteibezug

dichotom

nein, unbekannt (0); ja (1)

politische Vorstrafe

dichotom

nein, Allgemeinkriminalität (0); ja (1)

rechte Gruppenzugehörigkeit

dichotom

nein, unpolitische Gruppe (0); rechts orientierte, extremistische Gruppe (1)

Hassrede

dichotom

nein, unpolitische Beleidigung (0); ja (1)

(abhängige Variable: dichotom): Konfrontationsgewalt (0); Hassgewalt (1)

Tätermodell

(abhängige Variable: dichotom): Konfrontationsgewalt (0); Hassgewalt (1)

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9.2 Liste der geführten Interviews Täter (anonymisiert): • • • •

Nils W. am 13.12.2017 Bernd. T. am 15.1.2018 Tom D. am 2.2.2018 Hans E. am 6.2.2018

Opfer (anonymisiert): • Tanja W. am 24.1.2018 Beratungs- und Präventionsstellen sowie Staatsanwälte: • Michael Nattke (Kulturbüro Sachsen e. V.) am 6.7.2017 • Mike Brendel und Bernd Stracke (Institut für Beratung, Begleitung und Bildung e. V.) am 13.7.2017 • Jürgen Schär (Oberstaatsanwalt und Leiter der Staatsschutzabteilung) am 25.7.2017 • Angela Klier (Fach- und Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie Stadt Olbernhau und Umlandgemeinden) am 8.8.2017 • Andrea Hübler (Beratungsstelle für Betroffene rechts motivierter Gewalt RAA Sachsen e. V.) am 16.8.2017.

9.3 Interviewleitfäden Affinisierung

Konsolidierung

Fundamentalisierung

Mikroebene

• Wann begannen Sie, sich für Politik zu interessieren? • Wann kamen Sie erstmals in Kontakt mit rechtem Gedankengut?

• Ab welchem Zeitpunkt würden Sie sich selbst als rechts einschätzen?

• Ab wann kamen Sie zu dem Schluss, dass Ihre politischen Forderungen nicht mit den Mitteln des demokratischen Rechtsstaats (Wahlen, Demonstrationen …) zu erreichen sind? • Gab es ein spezifisches/persön­ liches Erlebnis, das dies bei Ihnen auslöste, oder war es ein kontinuierlicher Prozess?

Mesoebene

• Welche politischen Einstellungen waren in Ihrem Freundeskreis vorhanden? • Gab es in Ihrer Umgebung rechte Cliquen/Personen? • Ab wann suchten Sie aktiv Kontakt zu rechten Gruppierungen?

• Ab wann waren Sie in der rechten Szene aktiv? • Haben Sie an Demonstrationen teilgenommen? Wenn ja, von wem wurden sie organisiert? • Waren sie bei sonstigen politischen Veranstaltungen? • Waren Sie parteipolitisch aktiv?

• Wie war die Stimmung in Ihrem Freundeskreis/Ihrer Gruppe? • Wurde in Ihrem Freundeskreis/ Ihrer Clique über gewalttätige Aktionen gesprochen? • Wurden gruppenintern Militanzdebatten geführt?

Makroebene

• Wie würden Sie die politische Großwetterlage zu der Zeit, als Sie sich für Politik zu interessieren begannen, einschätzen? • Hat sich daran bis hin zur Zeit Ihrer Tat etwas verändert? • Gab es bestimmte Reformen oder Ereignisse von gesamtgesell­ schaftlicher Relevanz, die im Freundeskreis, in der Familie oder der Schule bzw. am Arbeitsplatz diskutiert wurden?

• Welche politischen und gesellschaftlichen Ziele waren mit Ihrem Handeln in der rechten Szene verbunden? • Was waren damals die wichtigsten politischen Ziele und Forderungen in Ihrer Clique/Ihrem Freundeskreis?

• Welche gesellschaftlichen und politischen Bedingungen ließen aus Ihrer Perspektive heraus Gewalthandlungen als legitimes Mittel erscheinen? • Auf welche Reaktionen aus der Gesellschaft stießen Ihre Handlungen?

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Leitfragen Beratungs- und Präventionsstellen: 1. Welche Präventionsmaßnahmen gegen politisch motivierte Gewalt (insbesondere rechts motivierte Gewalt) gibt es in Sachsen? 2. Welche dieser Präventionsmaßnahmen waren in der Vergangenheit besonders vielversprechend/erfolgreich? 3. Hat sich Ihre tägliche Arbeit durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen und den intensiven Diskurs um den Umgang mit Asylbewerbern verändert und wenn ja, wie? 4. Spielt das Internet bei Deradikalisierung von rechts motivierten Gewalttätern die Hauptrolle und gibt es hier besondere Gegenmaßnahmen der Kommunen und des Landes Sachsen, mit denen Sie in Kontakt stehen, oder konzentrieren sich diese Akteure auf andere Radikalisierungsfaktoren, da womöglich andere politische Entscheidungsträger gefragt sind? 5. Was erschwert die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen rechts motivierte Gewalt und Rechtsextremismus allgemein? 6. Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie an politische Verantwortliche und an die Zivilgesellschaft hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen gegen rechts motivierte Gewalt?

9.4 Verzeichnis aller ausgewerteten Tonträger Aryan Hope, Recht auf Zukunft, 2012. Blitzkrieg, Das letzte Bollwerk, 2011. Blutzeugen, Blutzeugen, 2011. Blutzeugen, Völkisch Orthodox, 2014. Brainwash, Time To Act, 2013. Brainwash, Save Our Kind Defend Europe, 2015. Camulos, Leichenlieder, 2014. Camulos, Verwesender am Kreuz, 2015. Endless Struggle, The Beginning, 2013. Endless Struggle, Is The Last Choice, 2014. Endless Struggle, Where Life Ends, 2015. Entropie, MMXVI, 2016. Heiliger Krieg, Leben heißt, um das Leben kämpfen!, 2012. Heiliger Krieg, Bekenntnis, 2014. Heiliger Krieg, Treue um Treue, 2016. Heiliges Reich, Sacrum Imperium, 2013. Heiliges Reich, Honor Imperii, 2015. Hope For The Weak, The Underdogs Call, 2011. If We Die Tomorrow, Update 2011, 2011. Killuminati, Jetzt sind wir da, 2014. Leichenzug, Die flammende Rückkehr, 2013.

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Leichenzug, Pfaffenschwein, 2013. Leichzug, Feuertod, 2014. Moiler!, Subkultur, 2012. Moshpit, We Carry The Heart, 2012. Neubeginn, Vogelfrei, 2013. Overdressed, Kostprobe, 2012. Paranoid, #Gender #Mich #Nicht #Voll, 2015. Pionier, Rattenfänger, 2015. Priorität 18, Dresden, 2012. Priorität 18, Waldbrüder, 2013. Pro Patria, Punkrock konservativ, 2014. Pro Patria, Revolution, 2016. Rac’N’Roll Teufel, Ehrbare Menschen in ehrloser Zeit, 2012. Sachsenblut, Der Appell, 2013. Sachsonia, Amok, 2011. Schwarze Division Sachsen, Juden sind hier unerwünscht, 2011. Selbststeller, Letzte Option, 2012. Selbststellter, Die rote Pille, 2015. Stahlwerk, Die Erste und die Letzte, 2012. Stahlwerk, Im Pakt mit Tod und Teufel, 2016. Stahlfront, Wiederkehr der Ahnen, 2013. Stahlfront, I.Z.D.R., 2015. Stereotyp, Feindbild, 2013. Stimmen der Freiheit, Die Gedanken sind frei!, 2013. Storm of Mind, Unbelehrbar patriotisch, 2011. The Granits, Ehrlich Hart & Laut, 2011. The Granits, Noten aus Granit, 2012. Treueschwur, Gedanken von einst, 2015. Überzeugungstäter Vogtland, Nationalist, 2011. Überzeugungstäter Vogtland, Wie Feuer und Flamme, 2013. Überzeugungstäter Vogtland, Epoche der Angst, 2015. Verboten, Deutsches Herz, 2015. Verboten, Humankapital, 2016. Volksnah, Wir steh’n bereit!, 2015. W.U.T. (White United Terror), Ausbruch, 2012.

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Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, Pressestelle, Albertstraße 10, 01097 Dresden Redaktion: Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. Gestaltung, Satz und Druck: WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH & Co. KG Redaktionsschluss: 26. Februar 2019 Bildnachweis: Foto Interview Prof. Backes / StMin Köpping © Matthias Popp Foto Titel © Eky_Chan/fotolia.com Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 21036-71 oder -72 Telefax: +49 351 21036-81 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahl­veranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informations­ schrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.


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