Landesaktionsplan
zur Akzeptanz der Vielfalt von LebensentwĂźrfen
Inhalt
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Vorwort Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ) gehören zur Lebensrealität in Sachsen. Diese Menschen mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen sind noch immer nicht selbstverständlicher Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nach wie vor gibt es Berührungsängste, Vorurteile, Ausgrenzungen, Diskriminierungen bis hin zu Fällen von hassmotivierter Gewalt. Mit dem vorliegenden Aktionsplan stellt die Sächsische Staatsregierung die Weichen für eine gezielte Bekämpfung von Diskriminierung und für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Sachsen. Wenn Antidiskriminierung kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann müssen wir genau hinschauen, wo Menschen bewusst oder unbewusst ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Der Aktionsplan zeigt für Bereiche wie Arbeitswelt, Jugend und Familie, Bildung, Gesundheit und Gewaltschutz konkreten Handlungsbedarf auf und legt Maßnahmen fest, um offensichtliche Diskriminierungen nachhaltig abzubauen. Die Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen gehört zu einem weltoffenen Sachsen. Akzeptanz und Toleranz lassen sich allerdings nicht verordnen, sondern müssen gelebt werden. Der Landesaktionsplan wendet sich nicht nur an die eingeschränkte Klientel einer LSBTTIQ-Community, vielmehr an alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Die Grundlage für den vorliegenden Aktionsplan wurde im November 2015 gelegt, als zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung aus allen Regionen Sachsens in Dresden zu vier Beteiligungsworkshops zusammenkamen. Hier wurden Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen der LSBTTIQ immer wieder auch aus konkreter persönlicher Betroffenheit in den Blick genommen. Gemeinsam entwickelten die Teilnehmenden Ideen und Vorschläge, die dokumentiert und zu wesentlichen Teilen in die Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans aufgenommen wurden. Stil und Atmosphäre dieser Workshops haben bereits etwas von dem abgebildet, was wir mit diesem Aktionsplan erreichen wollen: Offenheit, Bereitschaft zum Zuhören sowie Akzeptanz gegenüber denjenigen Lebenslagen und Entwürfen, die sich von denen der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. Ziele und Maßnahmen des nun vorliegenden Plans konzentrieren sich auf Themen, die die Staatsregierung in eigener Zuständigkeit umsetzen kann. Ich wünsche mir, dass die Umsetzung dieser Ziele und Maßnahmen als ein Prozess gestaltet wird, der in viele Bereiche unserer Gesellschaft hinein fortwirkt. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Vorschläge aus den Workshops in den Landaktionsplan Eingang finden konnten – sei es, dass sie auf Grenzen von Zuständigkeit und Ressourcen des Freistaates Sachsen stießen, nicht konsensfähig waren oder sich noch in der Diskussion oder Prüfung befinden. Der Dialog über weitere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von LSBTTIQ ist mit dem Beschluss dieses Aktionsplans nicht abgeschlossen. Die Diskussion wird auch auf Bundesebene weitergehen. Begleitend zu diesem Aktionsplan haben wir in Sachsen tragfähige Strukturen geschaffen, um den eingeschlagenen Weg in gemeinsamer Arbeit weiterzuverfolgen. Ich danke allen, die ihre Fachkompetenz, ihr Erfahrungswissen und ihr Herzblut in die Erstellung dieses Aktionsplans eingebracht haben sehr herzlich und freue mich auf eine erfolgreiche Umsetzung.
Petra Köpping Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
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1. Einführung In einem weltoffenen Sachsen sollen heterosexuelle, lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, transgender und intergeschlechtliche Menschen gleichberechtigt leben. Ein Klima gegenseitiger Akzeptanz zu schaffen, ist eine Aufgabe des ganzen Landes und aller gesellschaftlicher Gruppen. Die Staatsregierung geht mit dem Landesaktionsplan beispielgebend voran und lädt die Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien und Selbstorganisationen zur Mitwirkung durch eigene Initiativen ein. Im Folgenden werden der Entstehungsprozess des Landesaktionsplans (Kapitel 2) und anschließend seine Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen (Kapitel 3) dargestellt. Zuvor werden in diesem einführenden Kapitel Begriffsklärungen, die zum weiteren Verständnis nötig sind, sowie eine Einordnung des Plans in den nationalen und europäischen Kontext vorgenommen.
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1. Einführung
1.1 Um welche gesellschaftlichen Gruppen geht es?
Im Landesaktionsplan wird für die thematisierten Gruppen der abkürzende Begriff LSBTTIQ verwendet. Das „L“ steht für Lesben, also Frauen, die sich zu Frauen hingezogen fühlen. Das „S“ meint Schwule, das heißt Männer, die Männer begehren. „B“ meint Bisexuelle, also Menschen, die sich sowohl zum männlichen als auch zum weiblichen Geschlecht hingezogen fühlen. Von der sexuellen Orientierung ist die geschlechtliche Identität zu unterscheiden. Die beiden „T“s im Kürzel LSBTTIQ stehen für Transgeschlechtliche und für Transgender. Transgeschlechtliche empfinden sich selbst nicht ihrem biologischen Geschlecht, sondern dem jeweils anderen zugehörig. Sie wollen diese andere Geschlechtsidentität auch leben und sich dieser häufig auch körperlich angleichen, z. B. durch Hormontherapien oder medizinischen Operationen. Daher bejahen die meisten Transgeschlechtlichen die Einteilung in „männlich“ und „weiblich“. Ganz anders fühlen sich die meisten Transgender mit dem „ZweiGeschlechter-Modell“ unpassend oder unzureichend beschrieben und lehnen es ab, sich einem der beiden Geschlechterkategorien zuzuordnen. Das „I“ meint intergeschlechtliche Menschen, das heißt Menschen, die nach der Geburt nicht eindeutig dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugewiesen werden können. Ihre pro- und postnatale Ge-
schlechtsentwicklung verläuft untypisch, so dass sie in biologischer Hinsicht nicht eindeutig „Mann“ oder „Frau“ sind. Der zusammenfassende Begriff „queer“ bezeichnet solche Menschen, die ihre Identität als “queer” zur vorherrschenden heterosexuellen und zweigeschlechtlichen Norm benennen. Sie sind durch den Buchstaben „Q“ repräsentiert. Queer-Gruppen wehren sich gegen die Macht geschlechtlicher Normierung schlechthin und lehnen feste Zuordnungen – auch solche wie „schwul“ oder „lesbisch“ – ab. Das Akronym LSBTTIQ betont die Eigenständigkeit und Verschiedenheit der darunter gefassten Gruppen und unterstellt keine übergreifende Identität. Es ist ebenfalls möglich, dass Menschen mehreren der mit dem Begriff LSBTTIQ zusammengefassten Gruppen zugleich angehören. Diskriminierungen bezogen auf sexuelle und/oder geschlechtliche Identität können sich mit anderen Diskriminierungen bezogen auf die Merkmale ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Behinderung oder sozialer Status verbinden.
1.2 Anmerkung zur geschlechtersensiblen Sprache
Viele Landesaktionspläne anderer Bundesländer folgen der geschlechtersensiblen Schreibweise, wie sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt. Benutzt wird der Unterstrich, der sogenannte „Gender Gap“ (z. B. Teilnehmer_innen). Dieser macht sichtbar, dass neben Weiblichkeit und Männlichkeit auch andere Geschlechtsidentitäten existieren wie Trans- oder Intergeschlechtlichkeit. Der Unterstrich symbolisiert zudem die fließenden Übergänge zwischen „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“, wie auch die Überschneidungen und Wanderungen zwischen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen. Diese Schreibweise kann im vorliegenden Aktionsplan nicht realisiert werden, da für
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Publikationen der Sächsischen Staatsregierung die Vorgaben des „Leitfadens für die Sprach- und Textgestaltung“ des Freistaates Sachsen (siehe Amt24) bindend sind. Vorgeschrieben werden dort Kriterien der sprachlichen Gleichbehandlung (Gender Mainstreaming), wonach Paarformulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“, „Lehrerinnen und Lehrer“ gezielt einzusetzen sind und außerdem die Lesbarkeit zu berücksichtigen ist. Es wird betont, dass überall dort, wo im Folgenden Paarformulierungen oder auch neutrale Sprachformen (Studierende statt Studenten …) verwendet werden, die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten mit gemeint ist.
1. Einführung
»Akzeptanz kann nicht verordnet, sondern muss gelebt werden!« Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
1.3 LSBTTIQ und Mehrheitsgesellschaft
Die Schätzungen zum Anteil von LSBTTIQ an der Gesamtbevölkerung variieren erheblich. Dies hat seinen Grund darin, dass beispielsweise Befragungen zur Häufigkeit von Homosexualität entscheidend davon abhängen, was die einzelnen Befragten subjektiv unter „Homosexualität“ verstehen. Wenn das eine Mal die sexuelle Erfahrung mit Gleichgeschlechtlichen, ein anderes Mal eine rein emotionale Neigung zu Gleichgeschlechtlichen und ein weiteres Mal die bewusste Selbstdefinition als „lesbisch“ oder „schwul“ mit „Homosexualität“ gleichgesetzt wird, dann relativiert sich die Aussagekraft entsprechender Befragungen. Zudem begünstigt ein von sozialer Stigmatisierung geprägtes Umfeld die Tendenz zum Verschweigen, während ein Klima von Akzeptanz zu entsprechend höheren Zahlen beiträgt. Weiterhin ist zu bedenken, dass die sexuelle Orientierung und das sexuelle Verhalten sich im Lauf eines Lebens verändern können. Wird betrachtet, wie viele Befragte sich selbst als lesbisch, schwul oder bisexuell identifizieren, fällt der Anteil mit 1,3 % (lesbisch), 1,9 % (schwul), 5,5 % (bisexuelle Frauen) bzw. 2 % (bisexuelle Männer) deutlich geringer aus als bei der Frage nach den erlebten gleich-geschlechtlichen Sexualkontakten (17,4 % aller Frauen und 6,2 % der Männer mit gleichgeschlechtlichem Kontakt).1 Dies sind Ergebnisse einer US-amerikanischen Studie. Der Landesaktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ des Landes Baden-Württemberg trifft die Aussage, dass nach zusammenfassenden Annahmen von Fachexperten ca. fünf bis sieben Prozent der Bevölkerung homosexuell seien.2 Darüber hinaus gibt es eine nicht näher zu bestimmende Anzahl von Menschen, die sich als queer bezeichnen und weitere, die nicht dem binären Geschlechtsrollenmodell entsprechen,3 deren geschlechtliche Identität sich im Übergang befindet oder gegenüber der ursprünglichen biologischen Geschlechtszugehörigkeit geändert ist wie Transgender und Transsexuelle. Nach der Bevölkerungsstatistik lebten in Sachsen zum Stand vom 31.12.2015 3.390 Personen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, davon waren 1.802 Personen männlich, 1.588 Personen weiblich.4 Zu Regenbogenfamilien liegen keine genauen Zahlen für Sachsen vor. Der Zensus für das Jahr 2011 ergab, dass in jeder zehnten eingetragenen Lebenspartnerschaft Kinder im Haus waren. Danach gab es in Sachsen zu diesem Zeitpunkt 161 Kinder im Familientyp „eingetragene
Lebenspartnerschaften“. Davon waren 149 Kinder weiblichen Elternpaaren und 12 Kinder männlichen Elternpaaren zugeordnet.5 6 Das Transsexuellengesetz eröffnet Männern, die sich als Frau, und Frauen, die sich als Mann empfinden, ein geregeltes Verfahren zur Anerkennung der von ihnen gewollten Geschlechtsidentität. So können entweder die Anpassung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit oder die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenregister vorgenommen werden. Hierzu gab es an sächsischen Amtsgerichten zwischen 2000 und 2016 insgesamt 769 Verfahrenseingänge.7 Spezifische Studien zu Lebenslagen und zu Diskriminierungserfahrungen von LSBTTIQ in Sachsen liegen nicht vor. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Studien aus den USA, der EU sowie auf Bundes- und Länderebene, aus denen sich zum Teil relevante Erkenntnisse auch für das Land Sachsen ableiten lassen. Als allgemeiner Trend ist eine kontinuierliche Verbesserung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und ein Rückgang von Homo- und Transphobie im westlichen Kulturkreis in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten.8 Laut der Studie „Gespaltene Mitte“ der Friedrich-Ebert-Stiftung nimmt die Homofeindlichkeit in Deutschland stetig ab. Lehnten 2007 noch etwa 20 % der Bevölkerung Homosexuelle ab, so ist diese Zahl laut Studie im Jahr 2016 mit 9,7 % auf die Hälfte gesunken. Der Osten schneidet im Vergleich besser ab als der Westen: 6,7 % der Ostdeutschen, gegenüber 9,3 % der Westdeutschen werten homosexuelle Menschen laut der Studie ab.9 Dieser Trend der Akzeptanzverbesserung steht in engem Zusammenhang damit, dass LSBTTIQ sich in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker politisch organisiert haben und engagiert für rechtliche Gleichstellung, gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz vor Gewalt und Diskriminierung eintreten. Die Politik antwortete auf diese Bewegungen aus der Zivilgesellschaft zunehmend mit Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung und zur institutionellen Verankerung von Antidis-kriminierungspolitiken. Die Grundrechteagentur der Europäischen Union (FRA) stellt fest, dass aus Sicht vieler Praktiker staatliche LSBTTIQ-Maßnahmen insbesondere dann positiv wirken, wenn sie in eine übergreifende Antidiskriminierungspolitik auch für andere gesellschaftlich diskriminierte Gruppen integriert sind.10
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1. Einführung
»In einem weltoffenen Sachsen sollen heterosexuelle, lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, transgender und intergeschlechtliche Menschen gleichberechtigt leben.«
Gleichwohl bestehen auch in Deutschland Diskriminierungen von LSBTTIQ in vielen Bereichen weiter fort. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass es parallel zum allgemeinen Trend eines Rückgangs von Homo- und Transphobie nach wie vor ernstzunehmende Diskriminierungstatbestände in bestimmten Schwerpunktbereichen gibt. (Siehe ausführlicher dazu die einleitenden Ausführungen zu den Handlungs-feldern in Kapitel 3.) Wie sich Homophobie auf unterschiedliche Teilgruppen der Gesellschaft verteilt, zeigt eine Sonderauswertung der Studie „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zum Thema „Homophobie in NRW“. Nach den Kernaussagen der Studie ist Homophobie weiter verbreitet bei Älteren als bei Jüngeren, bei Männern stärker als bei Frauen, auf dem Land
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stärker als in den Großstädten. Auch Befragte mit Migrationsgeschichte weisen einen höheren Anteil auf. Wer Vorurteile gegen homosexuelle Menschen hat, wertet mit größerer Wahrscheinlichkeit auch Frauen, Migrantinnen und Migranten oder Juden und Muslime ab. Dieselbe Studie hat auch ergeben, dass das Land Sachsen bezogen auf Homophobie den zweiten Platz unter den Bundesländern einnimmt.11 Nach homophoben Einstellungen in der sächsischen Bevölkerung hat der Sachsen-Monitor 2016 gefragt. Danach stimmten 32 % der Befragten der Auffassung zu, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Personen desselben Geschlechts unnatürlich sei.12
1. Einführung
1.4 Europäischer und nationaler Kontext
Auf europäischer Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten zum Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung. So verbietet die „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters sowie einer Behinderung. Diese Richtlinie wurde zusammen mit weiteren Antidiskriminierungs-Richtlinien in Deutschland durch das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in nationales Recht umgesetzt. Die Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) hat im Jahr 2013 den EU-Mitgliedsstaaten empfohlen, Programme zu erarbeiten, „die den Respekt gegenüber LGBT-Personen und den Schutz ihrer Grundrechte fördern, und/oder LGBT-bezogene Themen in ihre nationalen Aktionspläne und Strategien für Menschenrechte einbeziehen“.13 Den Empfehlungen der FRA folgend, verabschiedete das EU-Parlament 2014 den Entschließungsantrag „über den EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“ sowie den „Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2012, 2014 veröffentlicht). Letzterer fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten explizit dazu auf, „Gesetze und politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Homophobie, Transphobie und Hasskriminalität vorzuschlagen und anzunehmen [...]“.14 Im Dezember 2015 setzte sich daraufhin die EU-Kommission mit dem Thema auseinander und verabschiedete den Aktionsplan „List
of actions by the Commission to advance LGBTI equality“.15 Im April 2015 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit der Entschließung „Discrimination against transgender people in Europe“ zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Transgender angeregt. Im Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung steht: „Wir werden den ‚Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz‘ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“ Damit greift die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Parlaments auf. In deutschen Bundesländern werden seit mehr als fünf Jahren Aktionspläne erstellt, um Maßnahmen zur Gleichstellung von LSBTTIQ auf Landesebene umzusetzen. Berlin war das erste Bundesland, das im Jahr 2010 ein solches Maßnahmenpaket beschlossen hat. Ein ähnliches Konzept für das Land Nordrhein-Westfalen folgte im Jahr 2012. Ein Aktionsplan aus Rheinland-Pfalz wurde 2013 veröffentlicht. Baden-Württemberg und Bremen stellten 2015 Landesaktionspläne zur Gleichstellung von LSBTTIQ vor, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern folgten, ebenso Hamburg und Hessen 2017. In Niedersachsen, Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein werden zurzeit ähnliche Programme vorbereitet.
Bild: Fotolia/Debys Rudyi
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2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans Der vorliegende Landesaktionsplan wurde unter der Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz/Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS/GI) erstellt. Der Auftrag des Koalitionsvertrags lautet: „Die Koalition steht für die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft werden wir durch einen Aktionsplan darauf hinwirken, dass jeglicher Form von Diskriminierung, auch aufgrund sexueller Identität, entgegengewirkt wird.“ Das federführende Ressort (Referat Gleichstellung) ist dieser Vorgabe dadurch nachgekommen, dass maßgebliche zivilgesellschaftliche Akteure bereits in den Entstehungsprozess des Aktionsplans einbezogen wurden. 16
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2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
2.1 Bestandsaufnahme bestehender Angebote von und für LSBTTIQ in Sachsen
Im Rahmen eines aus Landesmitteln geförderten Projektes wurden die vorhandenen Vereine, Initiativen und Angebote von und für Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten (LSBTTIQ) in ganz Sachsen erfasst und auf dieser Grundlage eine Bedarfseinschätzung sowie ein Konzept zur Etablierung eines landesweiten Selbstvertretungsgremiums für LSBTTIQ erstellt. Den Auftrag zur Durchführung der Strukturanalyse erhielten die drei regional veran-
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Welche Angebote und Initiativen gibt es im Freistaat?
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Welche Strukturen weisen sie auf?
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Welche Vernetzungen gibt es?
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Welche Bedarfe (einerseits bezogen auf die Zielgruppe, andererseits auf die Reichweite und Einzugsgebiete vorhandener Angebote) gibt es?
Die Ergebnisse der Strukturanalyse liegen vor in einem Bericht, der parallel zu diesem Aktionsplan auf der Website des SMS/GI veröffentlicht wird. Die Steckbriefe der recherchierten Vereine, Initiativen und Angebotsträger sind im Anhang wiedergegeben. Eine kartographische Übersicht wird parallel zur Publikation des Aktionsplans als Online-Version
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kerten Vereine different people e. V. aus Chemnitz, RosaLinde Leipzig e. V. und der Gerede - homo, bi und trans e. V. aus Dresden. Die Erarbeitung erfolgte im ständigen Kontakt und Austausch mit dem zuständigen Fachreferat. In einer viermonatigen Bearbeitungs-phase entstand so eine umfassende und flächendeckende Analyse unter den folgenden Fragestellungen:
zur Verfügung gestellt. Der Bericht zur Strukturanalyse zeigt Problemlagen und Schwachstellen in den Angebots- und Vernetzungsstrukturen auf, zum Bespiel in ländlichen Regionen. Viele Anregungen des Berichts sind in die Erarbeitung des Landesaktionsplans eingegangen.
2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
»Eindrücklich kamen die verschiedenen Lebenswirklichkeiten von LSBTTIQ, ihre Diskriminierungserfahrungen wie auch ihre Erwartungen an Politik und Gesellschaft zur Sprache!«
2.2 Beteiligungsworkshops
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Erarbeitung des Aktionsplans beschränkte sich nicht auf die LSBTTIQ-Community. Vielmehr wurde der Prozess seiner Erstellung als Plattform genutzt, auf welcher LSBTTIQ aus Sachsen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und anderen wichtigen Bereichen der Zivilgesellschaft in einen offenen Dialog traten. Im Oktober 2015 lud das federführende Ressort zu Beteiligungs-workshops ein. Mehr als 100 Engagierte und Experten folgten der Einladung
und trafen sich zu insgesamt sechs thematischen Workshops in Dresden. Es kamen Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Sächsischen Landtags, der Ministerien, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Frauen-, Mädchen-, Jungen- und Männerarbeit, der Aids-Hilfe sowie von LSBTTIQOrganisationen aus den Städten und Regionen Sachsens. Die Workshops wurden von der Agentur „Change Centre“ organisiert und moderiert. In Kleingruppen bearbeiteten die Teilnehmenden die folgenden Themen:
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Akzeptanz von Vielfalt und LSBTTIQ in Bildung, Hochschule und Weiterbildung,
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Akzeptanz von Vielfalt in der Arbeitswelt,
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Benachteiligungen von LSBTTIQ im Gesundheitsbereich, der Pflege und im Alter,
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besondere Probleme von Trans- und Intersexuellen,
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Bekämpfung von Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität,
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Antidiskriminierungsarbeit im Alltag, Partizipationsmöglichkeiten von LSBTTIQ in Vereinen, Kultur und Sport, öffentliche Präsenz sowie Gedenkkultur,
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rechtliche Gleichstellung von LSBTTIQ als Querschnittsthema.
Bei keinem der Themen verwickelten sich die Teilnehmenden in ideolo gische Grundsatzdebatten. Eindrücklich kamen die verschiedenen Lebenswirklichkeiten von LSBTTIQ, ihre Diskriminierungserfahrungen wie auch ihre Erwartungen an Politik und Gesellschaft zur Sprache. In einer
von großer Sachlichkeit geprägten Atmosphäre erarbeiten alle Workshopteilnehmenden gemeinsam Vorschläge für Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen.
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2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
Quer durch die sechs Arbeitsfelder hindurch wurden von den Betroffenen die folgenden Punkte benannt: •
Die Selbstorganisationen der LSBTTIQ-Community sollen gestärkt werden. Dies schließt Beratungs- und Selbsthilfestrukturen ein.
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Die Belange von LSBTTIQ sollen in der Aus- und Weiterbildung verschiedenster Professionen (Gesundheitswesen, Polizei, Schule, Altenhilfe, Arbeitswelt, öffentliche Verwaltung) mit berücksichtigt werden.
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Es wurden relevante Diskriminierungstatbestände bis hin zur vorurteilsmotivierten Gewalt gegen LSBTTIQ herausgearbeitet. Die gravierenden Notlagen von Trans- und Intergeschlechtlichen wurden in ihrer Besonderheit eindrucksvoll deutlich.
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Die Belange der LSBTTIQ sollen im Rahmen einer übergreifenden Antidiskriminierungspolitik nach dem horizontalen Ansatz (Beratung zum AGG, anonymisierte Bewerbungsverfahren, Charta der Vielfalt, Diversity Management) vertreten und sichtbar gemacht werden.
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Mehrfachdiskriminierungen sollen bekämpft werden: beispielsweise in den Feldern „LSBTTIQ und Migration“ oder „LSBTTIQ und Altern“.
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Die Staatsregierung wurde aufgefordert, sich für eine umfassende rechtliche Gleichstellung von LSBTTIQ auf Bundesebene und Landesebene einzusetzen.
Die dokumentierten Vorschläge wurden vom federführenden Fachrefe rat zusammengefasst und einer Machbarkeitsanalyse unterzogen. Auf dieser Grundlage wurde ein erster Entwurf des Landesaktionsplans mit
Bild: Fotolia/Photocreo Bednarek
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Handlungsfeldern, Zielen und Maßnahmen erstellt und mit den zuständigen Ressorts der Staatsregierung abgestimmt.
2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
»In einer von großer Sachlichkeit geprägten Atmosphäre erarbeiten alle Workshopteilnehmenden gemeinsam Vorschläge für Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen.«
Bild: Fotolia/everythingpossible
2.3 Beirat als begleitendes Gremium
Zur weiteren Diskussion des Entwurfs von Handlungsfeldern und Zielen und Maßnahmen wurde ein Beirat mit folgenden Mitgliedern berufen:
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Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ressorts der Staatsregierung,
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zwei Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration im Sächsischen Landtag (SLT),
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drei Vertreterinnen und Vertreter der LSBTTIQ-Community,
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eine Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten,
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ein Vertreter der Landesfachstelle für Männerarbeit,
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ein Vertreter der Aids-Hilfe e. V. Dresden,
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ein Vertreter des Antidiskriminierungsbüros Sachsen.
Die Sitzung des Beirates fand am 14. April 2016 in Dresden statt. Hier wurden die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans (siehe Kapitel 3) im Detail diskutiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Fachebenen erläuterten, welche Maßnahmen im Rahmen der Zuständigkeit der Staatsregierung realisierbar erscheinen. Auf der anderen Seite brachten die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Änderungsvorschläge und redaktionelle Hinweise ein. Auf Grundlage der protokollierten Ergebnisse wurde der endgültige Entwurf des Landesaktionsplans als Kabinettsvorlage erstellt. Die Beiratsmitglieder haben viel Sachverstand und Erfahrungswissen in den Prozess der Planerstellung eingebracht – dies gilt für die staatliche wie für die zivil-
gesellschaftlicher Seite. Der Beirat wird in gleicher Zusammensetzung auch die Umsetzung des Landesaktionsplans begleiten und dazu mindestens einmal im Jahr unter der Leitung des Referats Gleichstellung im SMS/GI zusammentreten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen auch nachhaltig wirksam sind und im Alltag der Betroffenen ankommen. Gegebenenfalls ist an dieser Stelle auch zu reflektieren, welche Maßnahmen eine Neuausrichtung benötigen. Aufgabe des Beirats ist es, die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans kritisch zu überprüfen und den Dialog über die Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen zu verstetigen.
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2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
2.4 Explizite Aufnahme der LSBTTIQ-Thematik in die Förderpolitik Die Staatsregierung hat die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit novelliert. In die Fassung vom 9. März 2016 wurde die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als zusätzlichen Fördertat-
bestand integriert.17 Die bislang auf das Feld der Gleichstellung von Mann und Frau beschränkten Fördermöglichkeiten werden damit erweitert durch die folgenden Ziele:
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Durchsetzung gleichberechtigter Teilhabe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft,
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Bekämpfen von Homo- und Transphobie in allen Lebensphasen und Lebensbereichen,
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Aufzeigen geschlechtsbezogener Benachteiligungen sowie deren Abbau und Vermeidung in Arbeitswelt, Gesundheitswesen, Bildungswesen und Gesellschaft,
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Stärkung und Mobilisierung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen von LSBTTIQ für gleichberechtigte Teilhabe,
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Unterstützung von Beratungs- und Betreuungsangeboten, Selbsthilfegruppen und Netzwerken für LSBTTIQ,
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Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange von LSBTTIQ, Aufklärung über verschiedene Formen von sexueller Identität.
Nach Inkrafttreten der novellierten Fassung der Richtlinie mit rückwirkender Wirkung vom 1. Januar 2016 startete bereits die Förderung einer Reihe von Projekten, die sich bestimmten Handlungsfeldern des Landesaktionsplans zuordnen lassen. Neben der Richtlinie für Chancen-
gleichheit kommen als weitere Förderinstrumente bei der Umsetzung des Landesaktionsplans u. a. das Programm „Weltoffenes Sachsen“ und die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ zum Einsatz.
»Die bislang auf das Feld der Gleichstellung von Mann und Frau beschränkten Fördermöglichkeiten wurden mit der Novelle der Förderrichtlinie Chancengleichheit erweitert.«
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2. Entstehungsprozess und Umsetzung des Landesaktionsplans
2.5 Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als Teil der Antidiskriminierungspolitik Zu einer offenen Gesellschaft und einer Kultur der Vielfalt gehört ein wirksamer rechtlicher Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, in seinem Wirkungsbereich Benachteiligungen bezogen auf die Merkmale ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität zu verhindern oder zu beseitigen (AGG § 1). Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Bekämpfung der Diskriminierung von sexueller und geschlechtlicher Identität als Teil einer umfassenden Politik für Vielfalt im Freistaat Sachsen anzusehen. Sachsen ist am 23. Juli 2017 der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten und hat die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierte Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ unterzeichnet. Bereits vorher wurde mit dem Kabinettsbeschluss vom 24. Januar 2017 die Antidiskriminierungspolitik als Querschnittsaufgabe innerhalb der
Staatsregierung ressortübergreifend verankert. Eine koordinierende Stelle für die Antidiskriminierungspolitik innerhalb der Landesregierung mit Zuständigkeit für Öffentlichkeitsarbeit, Förderpolitik, Sensibilisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik wird beim SMS/GI angesiedelt. Zudem wird ein Gremium („Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen“) eingerichtet, in dem alle mit Antidiskriminierungsthemen befassten Ressorts, Vertreterinnen und Vertreter der Antidiskriminierungskultur in Sachsen, des Sächsischen Landtags sowie der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Seniorenbeauftragte für den Freistaat Sachsen, der Sächsische Ausländerbeauftragte und der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für LSBTTIQ-Belange mitwirken werden. Allgemeine Ziele der Sächsischen Antidiskriminierungspolitik sind:
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Mehrfachdiskriminierungen wirksam zu bekämpfen,
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den Rechtsanspruch auf übergreifenden Diskriminierungsschutz besser bekannt zu machen und durchzusetzen,
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die Akzeptanz von Vielfalt als Grundelement eines weltoffenen und toleranten Sachsens zu befördern.
Bereits jetzt sind Vertreterinnen und Vertreter der sächsischen LSBTTIQCommunity Kooperationspartner im „Netzwerk für Antidiskriminierungskultur in Sachsen“ (NADIS). Die Verknüpfung einer merkmalsüber-
greifenden Antidiskriminierungsarbeit mit den Beratungsangeboten für LSBTTIQ soll im Zuge der Umsetzung des Landesaktionsplanes wie auch der Antidiskriminierungsstrategie des Landes Sachsen verstärkt werden.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen Nach Auswertung der Ergebnisse der Beteiligungsworkshops und den Empfehlungen des Beirats nach Möglichkeit folgend, hat die Staatsregierung die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans festgelegt, die im Folgenden dargestellt werden. Die Ziele konzentrieren sich auf Themen, die im unmittelbaren Wirkungsbereich der Landesregierung liegen und in ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden können. Die Verbindlichkeit des vorliegenden Aktionsplans beruht auf einem Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
3.1 Arbeitswelt
Die Toleranz gegenüber dem Thema sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt ist deutlich gestiegen und dennoch ist eine wirkliche Akzeptanz von LSBTTIQ im täglichen Arbeitsleben noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz mit einer Stichprobengröße von 2.230 Personen berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Die Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht. Rund die Hälfte der Befragten spricht am Arbeitsplatz generell nicht oder nur mit wenigen Kolleginnen und Kollegen über ihre sexuelle Identität. Die Studie zeigt aber auch, dass diejenigen, die offen mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen, im Arbeitsumfeld eine „überwiegend positive“ Reaktion (91,7 %) erfahren.18 Eine Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet über Benachteiligungen von Trans- und Intergeschlechtlichen beim Zugang zum Arbeitsplatz, den Karrierechancen und der Ent-lohnung. Trans- und intergeschlechtlichen Personen leiden nicht nur unter diskriminierenden Verhaltensweisen der Kolleginnen und Kollegen, sie stehen auch häufig unter dem Zwang, im früheren Geschlecht zu arbei-
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ten, um den Arbeitsplatz zu behalten. Es kommt auch vor, dass ihnen der Zugang zu sanitären Anlagen des gelebten Geschlechts verweigert oder dass sie vom direkten Kundenkontakt abgezogen werden. Insgesamt sind transgeschlechtliche Personen überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Sehr oft arbeiten sie unter ihren Qualifikationen.19 Ob öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft: für Unternehmen ist es vorteilhaft, sich für eine nachhaltige Sensibilisierung und Fortbildung zu sozialen und rechtlichen Dimensionen von Diskriminierungen auf allen Ebenen einzusetzen. Wenn sie personelle Vielfalt fördern – nicht nur in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, sondern auch auf ethnische Zugehörigkeit, Religion, Behinderung und Alter – dann übernehmen sie soziale Verantwortung. Sie können zugleich damit rechnen, dass sich Akzeptanz und Wertschätzung von Vielfalt gewinnbringend für sie auszahlen: Krankheitsausfälle gehen zurück, wenn psychosoziale Belastungen in der Folge von Mobbing oder dem Verstecken der eigenen Identität unterbleiben. Vielfältigkeit in der Belegschaft erhöht die Attraktivität eines Betriebs für neue Mitarbeitende, die Innovationskraft steigt und zunehmend vielfältigere Kundenwünsche können besser bedient werden.20
3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
»Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion.«
Die „Charta der Vielfalt“ ist ein Instrument der Selbstverpflichtung zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen wie Behörden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Charta beitreten, verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist und in dem alle Mitarbeitenden – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität – Akzeptanz und Wertschätzung erfahren. Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Der Freistaat Sachsen wird der Charta der Vielfalt beitreten und sich dafür einsetzen, dass die Thematik der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in diesen Kontext optimal integriert wird.
auch LSBTTIQ-Belange berücksichtigt wurden. Alle neuen Landes-beschäftigten werden über Ziele und Inhalt des AGG informiert und müssen die Kenntnisnahme der hierzu ausgehändigten Unterlagen bestätigen, die auch LSBT TIQ-Belange beinhalten. Zudem bietet das Fortbildungszentrum für Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie Beschäftigte, die als Ansprechpersonen in Beschwerdestellen nach § 13 AGG tätig sind, Fortbildungen zum AGG an, die ebenfalls LSBTTIQ-Belange beinhalten. In diesem Rahmen bieten sich gute Möglichkeiten, die Sensibilisierung der Beschäftigten speziell für LSBTTIQBelange fortzusetzen. Antidiskriminierungsarbeit soll durch Fortbildungen zum AGG fortgeführt werden.
Um den Zugang zur Erwerbstätigkeit, den beruflichen Aufstieg wie auch Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen diskriminierungsfrei zu gestalten, setzt die Staatsregierung das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in ihrem Zuständigkeitsbereich um. Personalentscheidungen, insbesondere zur Personalentwicklung, sind diskriminierungsfrei zu gestalten. Maßgebend dafür ist Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Danach hat jeder deutsche Staatsbürger „(...) nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Anonymisierte Bewerbungsverfahren könnten ein geeignetes Mittel zur Wahrung der Chancengleichheit sein. Gemäß Koalitionsvertrag wird der Freistaat Sachsen ein entsprechendes Modellprojekt im Bereich der Landesverwaltung durchführen, für welches das SMI verantwortlich zeichnet. Dabei ist nicht zuletzt auch die Relevanz anonymisierter Bewerbungsverfahren für LSBTTIQ zu prüfen. Die mögliche Einführung des Verfahrens in der Landesverwaltung wird von einer erfolgreichen Durchführung des Modellprojekts abhängig gemacht.
In allen Behörden des Geschäftsbereichs der Staatsregierung wurden Beschwerdestellen gemäß § 13 AGG eingerichtet. In der Regel nehmen Frauenbeauftragte, stellvertretende Frauenbeauftragte oder Vertreterinnen und Vertreter der Personalräte diese Funktion wahr. Hier ist zu überprüfen, ob die Beschwerdestellen auch hinreichend bekannt gemacht werden, die Beschwerdestelleninhaber entsprechend geschult sind, das Verfahren transparent und der Zugang möglichst niedrigschwellig gestaltet ist und ob neben den anderen Diskriminierungsmerkmalen des AGG auch die LSBTTIQ-Belange angemessen berücksichtigt werden.
In den Geschäftsbereichen der Staatsregierung ist die Information der Bediensteten zum AGG sichergestellt. Im öffentlichen Dienst mussten nach Inkrafttreten des AGG alle Landesbeschäftigten ein Trainingsprogramm zu den Inhalten und Zielen des Gesetzes absolvieren, wobei
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben den Mehrwert von Vielfalt erkannt und in ihren Unternehmen Diversity-Management-Konzepte eingeführt. Von den deutschlandweit 2.000 Unterzeichnenden der „Charta der Vielfalt“ sind 24 Unternehmen und Institutionen in Sachsen beheimatet. Die Landesregierung ermutigt Unternehmen aller Größen, beispielhafte Lösungen für die Akzeptanz von Vielfalt zu entwickeln. Das SMWA wird die Gesprächsplattformen auf Landesebene für „Gute Arbeit für Sachsen“ mit den Titeln „Fachkräfteallianz“, „Arbeitsschutzallianz“ und „Sozialpartnerdialog“ dazu nutzen, um die Akzeptanz von Vielfalt als positiven Faktor zu thematisieren.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
• Ziel 1: Mehr Vielfalt – der Freistaat als Arbeitgeber Maßnahmen
Zuständigkeit
Der Freistaat wird der Charta der Vielfalt beitreten und sich dafür einsetzen, dass die Thematik SMS/GI (Federführung) der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in diesem Kontext optimal integriert (in Vorbereitung) wird. Ein Modellprojekt zu anonymisierten Bewerbungsverfahren wird innerhalb der Landesverwal- SMI tung durchgeführt. Über eine generelle Einführung des Verfahrens wird nach Auswertung der (in Planung) Ergebnisse entschieden. Führungskräfte und Beschäftigte werden für ein „Diversity-Management“ unter Berücksichtigung SMI von LSBTTIQ-Themen sensibilisiert und qualifiziert. Dies gilt z. B. für die Führungskräftequalifizie- (in Planung) rung am Fortbildungszentrum an der Fachhochschule Meißen.
• Ziel 2: Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Dienst Maßnahmen
Zuständigkeit
Die Staatsregierung informiert in ihrem Zuständigkeitsbereich über das Allgemeine Gleichbe- alle Ressorts handlungsgesetz (AGG). (in Umsetzung) Antidiskriminierungsarbeit soll durch Fortbildungen von Führungskräften und Beschäftigten alle Ressorts zum AGG gestärkt werden. Fortbildungsangebote und -programme werden auf Elemente zur (in Planung) Sensibilisierung der Beschäftigten und Führungskräfte für den Umgang mit und die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen überprüft und ggf. ergänzt. Beschwerdestellen im Zuständigkeitsbereich der Landesverwaltung werden bezogen auf alle Ressorts Bekanntheitsgrad, Transparenz und Niedrigschwelligkeit des Zugangs überprüft. Dabei wird auch (in Planung) ihre Relevanz für LSBTTIQ-Belange geprüft.
• Ziel 3: Mehr Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit bei privat-wirtschaftlichen Arbeitgebern Maßnahmen
Zuständigkeit
Das Thema „Akzeptanz von Vielfalt“ wird in die Gesprächsplattformen „Fachkräfteallianz“, SMWA „Arbeitsschutzallianz“ und „Sozialpartnerdialog“ von „Gute Arbeit für Sachsen“ eingebracht. (in Planung)
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
3.2 Schule, Vorschule und Hochschule
„Ziel der Familien- und Sexualerziehung ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen und auf das Leben in Partnerschaft und Familie vorzubereiten. Die Sexualerziehung soll für die unterschiedlichen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein.“ Diese Zielsetzung des sächsischen Schulgesetzes (§ 36, Abs. 1) impliziert auch die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. In Zusammenarbeit mit den Eltern soll schulische Erziehung und Bildung zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Nach § 1 Abs. 2 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen erfüllt die Schule diesen Auftrag, indem sie den Schülerinnen und Schülern, insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kultuskreis, Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen und sie zur selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt und die Freude an einem lebenslangen Lernen weckt. Ein Ziel für die Schule ist die Verhinderung von Benachteiligung wegen sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander. So haben Schulen auch Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Zur Bestimmung von Hilfe- und Unterstützungs-bedarfen kann auf das bundesweite Forschungsprojekt „Coming-out – und dann …?!“ Bezug genommen werden. An diesem nahmen über 5.000 lesbische, schwule, bisexuelle und trans* Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren teil.21 Die Studie zeigt, dass für viele der Befragten die mitunter mehrere Jahre dauernde Zeit ihres Comingout ein ambivalenter und vielfach mit Unsicherheiten und Ängsten belasteter Prozess ist. So befürchten drei Viertel der Jugend-lichen, von Freundinnen und Freunden abgelehnt zu werden (74 %), sieben von zehn haben Angst vor Ablehnung durch Familienmitglieder (69 %). Zwei Drittel befürchten verletzende Bemerkungen oder Blicke (66 %), weit über die Hälfte der Jugendlichen nimmt an, dass ein Coming-out zu Problemen im Bildungs- und Arbeitsbereich führt (61 %) und mehr als ein Drittel (37 %) hat Angst vor sexuellen Beleidigungen oder Belästigungen.22 Es hat sich als hilfreich für ein förderliches Schulklima erwiesen, wenn Lehrkräfte entschlossen gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Unterricht behandelt werden und wenn ein Leitbild der Schule propagiert wird, das Mobbing und diskriminierendes Verhalten ächtet. Ein respektvolles Klima an den Schulen soll allen Schülerinnen und Schülern eine Basis für eine förderliche
Persönlichkeitsentwicklung bieten. In Sachsen gibt es Workshopangebote für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die Antidiskriminierungsarbeit mit sexualpädagogischen Ansätzen verbinden. Sie sollen die Teilnehmenden dazu bewegen, sich mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auseinander zu setzen. Behandelt werden Themen wie Lebenspartnerschaftsgesetz, Geschlechterrollen, Coming-out, Vorurteile und Erfahrung mit Diskriminierung. Adressiert werden Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersklassen. Eltern werden Beratungen und Informationsabende angeboten. Hinzu treten Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte. Diese Projekte sind ergänzende Angebote, welche nicht in Frage stellen, dass die Hauptverantwortung für den Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bei den Lehrkräften und ihrem Zusammenwirken mit den Eltern liegt. Unter der Voraussetzung, dass die maßgebliche Entscheidung über die Einbeziehung externer Angebote bei den Schulen selbst liegt, werden Bildungsprojekte weiterhin für den gesamten Freistaat angeboten. Die Veröffentlichung des überarbeiteten Orientierungsrahmens für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen trägt dazu bei, im Kontext von Familien- und Sexualerziehung Aspekte der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt angemessen zu thematisieren. Akzeptanz und Toleranz lassen sich nicht verordnen. Sie sind Werte, die im Schulklima und der täglichen pädagogischen Arbeit gelebt und entwickelt werden müssen. Der Sachverhalt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll Gegenstand der Qualifikation von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern werden, denen eine wichtige Rolle als Ansprechpersonen bei Schülerkonflikten zukommt. Das Gefühl, ausgegrenzt zu werden, und die Konfrontation mit einer Umwelt, welche das individuelle Erleben der eigenen Geschlechtsidentität nicht akzeptiert, können bei trans- und intergeschlechtlichen Kindern Ängste und einen anhaltenden Leidensdruck erzeugen. Im Folgenden wird die Verbesserung der Situation von transund intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in sächsischen Kitas und Schulen nicht als eigenes Planziel formuliert. Stattdessen sind Sensibilisierung und Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals zu diesem Thema als immanenter Bestandteil der Maßnahmen dieses Handlungsfeldes anzusehen. Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich in der gemeinsamen Empfehlung „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ für eine inklusive Gesamtkonzeption der lehrerbildenden Studiengänge ausgesprochen. Die Staatsregierung wird darauf hinwirken, dass bei der Umsetzung dieser Empfehlung auf Landesebene die Thematik der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt einbezogen wird.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen • Ziel 1: Schaffung von Diskriminierungsfreiheit und Verbesserung der Akzeptanz im Unterricht und Schulalltag Maßnahmen
Zuständigkeit
Bildungsprojekte zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sollen ein langfristig gesicher- SMS/GI tes, freiwilliges und ergänzendes Unterstützungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Lehrende (in Umsetzung) sowie Eltern unter Beachtung von § 36 Abs. 2 SchulG im gesamten Freistaat Sachsen sein.
Im Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung wird das Thema sexuelle und SMK geschlechtliche Vielfalt aufgegriffen. (abgeschlossen) Die Staatsregierung stellt über www.bildung.sachsen.de Informationen zum Thema sexuelle und SMK geschlechtliche Vielfalt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern bereit. (in Planung)
• Ziel 2: Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern zu den Themen geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung Maßnahmen
Zuständigkeit
Pädagogische Fachkräfte (Schule und Kita Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, werden alle Ressorts zum Thema geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und Antidiskriminierung qualifiziert. (in Umsetzung) Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die Angebote der Beratung im Schulsystem alle Ressorts anbieten, werden zum Thema geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und Antidiskrimi- (in Planung) nierung qualifiziert.
Für den Sachverhalt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird ein Angebot für Schulen zur alle Ressorts schulinternen Fortbildung (SCHILF) erarbeitet. (in Planung)
• Ziel 3: Sensibilisierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die LSBTTIQ-Thematik Maßnahmen
Zuständigkeit
Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des SMWK werden über SMWK den Landesaktionsplan informiert. (in Vorbereitung) Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass bei der Umsetzung der gemeinsamen Empfehlung der SMWK, SMK Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz „Lehrerbildung für eine Schule der (in Planung) Vielfalt“ auch die Thematik der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt einbezogen wird.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen 3.3 Familie, Kinder und Jugendliche Alle Kinder und Jugendlichen haben per Gesetz einen Anspruch auf ein gesundes Aufwachsen, eine freie Persönlichkeitsentwicklung und gleichberechtigte Entwicklungschancen. Dies gilt selbstverständlich auch für lesbische, schwule, bisexuelle, queere sowie trans- und intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche. In Familie, Freundeskreis, in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt im Schulalltag stehen LSBTTIQ-Jugendliche vor der Herausforderung, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität in der Auseinandersetzung mit einer weitgehend heterosexuell geprägten Umwelt zu entwickeln. Zusätzlich zu den gewohnten Anforderungen des Erwachsenwerdens sehen sich diese Jugendlichen konfrontiert mit Fragen wie: „Wie gehe ich damit um, dass ich mich zu einem Partner des gleichen Geschlechts hingezogen fühle? Kann es sein, dass ich mich als Junge fühle, obwohl ich als Mädchen groß geworden bin?“23 Jugendliche LSBTTIQ müssen sich darüber klar werden, ob, wann und mit wem sie über ihr inneres Empfinden sprechen wollen und den Weg eines Coming-outs gehen wollen. Viele haben dabei erhebliche Ängste, von ihrer Familie oder ihrem Freundeskreis abgelehnt zu werden. Wie die Studie „Coming-out – und dann ...?!“ zeigt, wird das Coming-out gegenüber der eigenen Familie als besonders belastend empfunden. Hier reichen die Reaktionen der Eltern von „sofortiger und uneingeschränkter Akzeptanz und Unterstützung über neutrales und unaufgeregtes Zur-Kenntnis-Nehmen bis hin zu deutlicher Ablehnung und Beziehungsabbruch.“24 In bestimmten Jugendgruppen, Sportvereinen, im Schul- oder Arbeitsalltag können Jugendliche auf homophobes Verhalten treffen. Die Worte „schwul“ und „lesbisch“ werden oft allgemein als Schimpfworte, nicht selten auch persönlich diffamierend gebraucht. Nach einer Studie sind homosexuelle Jugendliche doppelt so häufig vorurteilsmotivierten Körperverletzungsdelikten ausgeliefert wie gleichaltrige Heterosexuelle.25 Studien belegen ein erhöhtes Suizidrisiko bei homosexuellen Jugendlichen im Vergleich zu heterosexuellen, wobei im Einzelfall offen bleibt, auf welche Einflussfaktoren dieses erhöhte Risiko zurückzuführen ist.26
Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen stehen allen Kindern und Jugendlichen offen; sie sollen unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen, Benachteiligungen abbauen und müssen daher auch auf spezifische Problemlagen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eingehen können. Die Staatsregierung wird darauf hinwirken, dass die Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für die Belange der betroffenen Kinder und Jugendlichen sensibilisiert werden. Die Staatsregierung wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hin, dass die LSBTTIQ-Thematik bereits in der Ausbildung von sozialen und sozialpädagogischen Fachkräften bei Bedarf berücksichtigt wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Februar 2013 lautet: „Die sozial-familiäre Gemeinschaft aus eingetragenen Lebenspartnern und dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners bildet eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie; […] Ihr den Schutz des Familiengrundrechts zu verweigern, widerspräche dem Sinn des auf den Schutz der sozialen Familiengemeinschaft gerichteten Familiengrundrechts.“27 Nach Auffassung der Richter ist außerdem „davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“.28 Studien belegen, dass die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien gut verläuft und sie in ihrer altersspezifischen Entwicklung den Kindern in heterosexuellen Beziehungen nicht nachstehen.29 Regenbogenfamilien haben im Freistaat selbstverständlich Zugang zu Hilfs- und Beratungsstrukturen. Einrichtungen und Angebote der Familien-, Erziehungs- und Schwangerenberatung sowie der Familienbildung können von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen genauso in Anspruch genommen werden wie von heterosexuellen Menschen. Daher sind die in der Familienberatung und -bildung tätigen Fachkräfte für die Themen „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ sowie für das Thema „Regenbogenfamilien“ entsprechend zu sensibilisieren und zu qualifizieren.
»Wie gehe ich damit um, dass ich mich zu einem Partner des gleichen Geschlechts hingezogen fühle?« | 25
3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen • Ziel 1: Verankerung des Themas „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ in den Strukturen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen
Zuständigkeit
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden in Fortbildungen und bei der Fachberatung zum SMS, Landesjugendamt Thema LSBTTIQ sensibilisiert. Dabei wird auch die Erarbeitung von Handreichungen für die Praxis (in Prüfung) geprüft.
Bei der Fortschreibung von Fachempfehlungen wird die Zielgruppe der LSBTTIQ im Bereich der SMS, Landesjugenamt/ geschlechtersensiblen Arbeit berücksichtigt. Landesjugendhilfeausschuss (in Prüfung )
• Ziel 2: Verankerung des Themas „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ in der Erziehungs-, Familien- und Schwangerschaftsberatung Maßnahmen
Zuständigkeit
Fachkräfte der Beratungsstellen (Schwangeren-, Erziehungs- und Familienberatung) werden für SMS das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert und qualifiziert. (in Prüfung)
3.4 Gesundheit, Alter und Pflege
LSBTTIQ zusammengenommen sind keine homogene soziale Gruppe. Sie leben ihre geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen auf vielfältige Weise, je nachdem, ob sie in einem großstädtischen Milieu oder im ländlichen Raum zu Hause sind, ob sie sich im Jugendalter, der Phase einer Familiengründung oder im Stadium von Alter und Pflegebedürftigkeit befinden. Die Beiträge im Workshop zu den Themen „Gesundheit, Alter, Pflege“ brachten sehr unterschiedliche Problem-lagen, Benachteiligungen und Diskriminierungserfahrungen zur Sprache. Studien belegen, dass es durch direkt oder indirekt erfahrene Diskriminierung zu einer höheren Prävalenz psychischer Störungen bei Menschen mit homo- oder bisexueller Orientierung kommt. Sie entwickeln häufiger affektive Störungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch; zudem besteht eine dreifach erhöhte Suizidrate bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit homo- oder bisexueller Orientierung.30 Angst vor Diskriminierung kann für nicht wenige Menschen mit nicht heterosexueller Orientierung aber auch ein Grund sein, medizinische Versorgungsangebote nicht wahrzunehmen oder bei einer Behandlung die eigene sexuelle Orientierung zu verschweigen, obwohl dies als eine relevante Information für den behandelnden Arzt eingeschätzt wird.
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Es war ein wichtiger Markstein für die Entstigmatisierung von Homosexualität, dass 1992 die „Homosexualität“ aus dem Diagnoseschlüssel der WHO entfernt wurde und seitdem nicht mehr als Krankheit gilt. Sogenannte Konversions- oder Reparationstherapien („Homoheilungen“), die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten oder homosexueller Orientierung abzielen, lehnt die Staatsregierung ab. Sie verweist hierzu auf die Stellungnahme des Weltärzteverbunds von 2013, die von der Bundesärztekammer mit initiiert wurde.31 Solche Praktiken, heißt es dort, seien nicht nur unwirksam, sie könnten sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken. Das Sächsische Aktionsprogramm zur HIV-/AIDS- und STI-Bekämpfung (2013)32 sieht die Enttabuisierung und Stärkung von schwuler Identität und sexueller Selbstbestimmung als einen wirksamen Teil der HIV-/ AIDS-/STI-Prävention an. Das präventive Handeln der AIDS-Hilfen und der Gesundheitsämter bezogen auf Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), umfasst unter anderem Maßnahmen wie die Weiterentwicklung szenespezifischer Präventionsangebote, den niedrigschwelligen Zugang zu HIV- und STI-Tests und Beratung, die Erstellung szenespezifischer Materialien, die Zusammenarbeit mit Angeboten der Szene
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(z. B. Lokalen, Vereinen und Saunen) sowie Information und Aufklärung über den Einfluss von Drogen und Rauschmitteln auf das Risikoverhalten. Die Staatsregierung wird die Ziele und Maßnahmen des Aktionsprogramms konsequent umsetzen und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dabei soll geprüft werden, inwieweit es sinnvoll ist, lesbische Frauen stärker als bisher in Informationskampagnen der HIV-/AIDS-/STI-Prävention einzubeziehen. Wenn MSM ein erhöhtes Risiko für HIV-Infektionen aufweisen, darf dies nicht zur Diskriminierung oder Stigmatisierung dieser Gruppe führen. Der Blutspende-Dauerausschluss von MSM wird von vielen Betroffenen als Diskriminierung empfunden. Im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten auf Bundesebene (GFMK, GMK) setzt sich die Staatsregierung für eine Überprüfung der nationalen Vorschriften auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29.04.2015 ein. Dieses erklärte ein Blutspende-Verbot für MSM zwar für zulässig – knüpfte dies allerdings an zwei Bedingungen: Einerseits müssten erhöhte Übertragungsrisiken tatsächlich nachgewiesen; anderseits Alternativen zum Verbot geprüft worden sein (zum Beispiel Blutuntersuchungen oder genauere Fragebögen). Nach der aktuellen Bevölkerungsberechnung des Statistischen Landesamtes leben in Sachsen 1,01 Millionen Menschen im Alter von 65 Jahren und darüber.33 Nach Schätzungen sind fünf Prozent der Gesamtbevölkerung schwul oder lesbisch. Demnach gäbe es in Sachsen ca. 50.000 Schwule und Lesben im höheren Lebensalter. Für trans-, intergeschlechtliche oder queere Menschen existieren keine verlässlichen Daten. Die heutige ältere Generation lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen hat den überwiegenden Teil ihres Lebens in einer Gesellschaft gelebt, die nicht heteronormativen Lebensweisen ablehnend gegenüberstand. Im Alter erhöht sich für sie das Risiko von Isolation und Vereinsamung. Untersuchungen zeigen34 und Ausführungen von Workshop-Teilnehmenden bestätigten, dass viele LSBTTIQ befürchten, im Falle von Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen ausgegrenzt zu werden, wenn sie dort offen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Iden-
tität Ausdruck verleihen wollen. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass LSBTTIQ auch im Alter selbstbestimmt leben können. Das Transsexuellengesetz regelt die Anpassung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit oder die Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtenregister. Derzeit wir über eine Reform des Gesetzes diskutiert, welche transgeschlechtlichen Personen bei den Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ein größeres Maß an Selbstbestimmung zusichert. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 darf die Änderung des Rechtsstatus einer transsexuellen Person nicht zwangsläufig an eine operative Geschlechtsumwandlung gebunden sein. Die Dauerhaftigkeit und Irreversibilität des empfundenen Geschlechts eines Transsexuellen lasse sich nicht am Grad einer operativen Anpassung der Geschlechts-merkmale messen, sondern daran, „wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt“.35 In seiner Stellungnahme zur „Intersexualität“ stellt der Deutsche Ethikrat fest, dass irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei Menschen mit uneindeutigem Geschlecht einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität, in das Recht auf eine offene Zukunft und oft auch in das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit darstellen.36 Der Empfehlung des Ethikrates, dass bei geborenen Intersexuellen neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ im Personenstandsregister auch „anderes“ gewählt werden kann bzw. dass kein Eintrag erfolgen muss, bis die betroffene Person sich selbst entschieden hat, ist der Gesetzgeber bereits gefolgt. Bezugnehmend auf weitere Empfehlungen des Ethikrates zur Verbesserung der Situation von Intersexuellen wie auch auf eine anstehende Reform des Transsexuellengesetzes erarbeitet eine Interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung unter Federführung des BMFSFJ derzeit Vorschläge. Die Staatsregierung wird sich im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten im Bundesrat und in den entsprechenden Fachministerkonferenzen für die Belange von trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen • Ziel 1: Sensibilisierung und Qualifizierung von medizinischen Angeboten, insbesondere in Psychiatrie und Psychologie, für LSBTTIQ-Belange Maßnahmen
Zuständigkeit
SMS/GI und LSBTTIQ-Community treten mit der Landesärztekammer ins Gespräch, um zu klären, SMS/GI wie medizinische Fachkräfte in Aus-, Fort- und Weiterbildung für spezifische Belange von LSBT- (in Planung) TIQ sensibilisiert werden können. Der Freistaat achtet darauf, dass bei der Erarbeitung und Fortschreibung gesundheitspoliti- SMS scher Aktionspläne/Maßnahmenkataloge/Strategie- und Arbeitspapiere die Belange von LSBTTIQ (in Prüfung) berücksichtigt werden. Mit der LAG Mädchen und junge Frauen in Sachsen e. V., der LAG Jungen- und Männerarbeit SMS/GI Sachsen e. V., der Landesfachstelle Männerarbeit sowie Vertreterinnen und Vertretern der LSBT- (in Planung) TIQ-Community initiiert die Fachebene im SMS/GI einen Dialog, um LSBTTIQ-relevante Schwerpunkte in den Bereichen Männer- und Frauengesundheit zu identifizieren.
• Ziel 2: Präventionsarbeit zur Vermeidung von Risikoverhalten von LSBTTIQ stärken Maßnahmen
Zuständigkeit
Das Sächsische Aktionsprogramm zur HIV-/AIDS- und STI-Bekämpfung wird umgesetzt und be- SMS darfsgerecht weiterentwickelt. (in Umsetzung) Bezogen auf das Risikoverhalten von LSBTTIQ (z. B. Partydrogen in der MSM-Szene) prüft der SMS Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen, ob mehr Ressourcen für (in Prüfung) aufsuchende szenebezogene Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt werden können (Beispiele: Drug Scouts in Leipzig) und inwieweit Information und Aufklärung verstärkt werden können (Adressaten: Gesundheitsämter, Aidshilfe, Landespräventionsrat).
• Ziel 3: Diskriminierung von älteren LSBTTIQ-Menschen in der Altenhilfe und insbesondere im Pflegebereich identifizieren und abbauen Maßnahmen
Zuständigkeit
Der Freistaat organisiert einen Dialog zwischen Vertretern der LSBTTIQ und Vertretern der Alten- SMS/GI pflege in Sachsen über Diskriminierungserfahrungen im Bereich der Altenhilfe. Die Organisation (in Planung) eines Fachgesprächs oder einer Fachtagung zu diesem Thema wird geprüft.
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen • Ziel 4: Diskriminierungsfreie medizinische Versorgung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen verbessern Maßnahmen
Zuständigkeit
Die Staatsregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Fachministerebene sowie auf SMJ, SMI, SMS/GI Bundesebene die Belange von trans- und Intergeschlechtlichen Menschen ein. (in Umsetzung) Die Staatsregierung regt einen Dialog zwischen der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassen- SMS/GI ärztlichen Vereinigung und Vertreterinnen und Vertretern von Trans- und Intergeschlechtlichen (in Planung) in Sachsen über die Verbesserung der medizinischen Versorgung von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen an.
3.5 Gewaltprävention und Opferschutz
Homo- und Transphobie sind in unserer Gesellschaft noch immer verbreitet. Dies führt in nicht wenigen Fällen auch zu psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegenüber LSBTTIQ. Eine bundesweite Studie37 zeigt, dass 40 Prozent von 17.000 befragten homosexuellen und bisexuellen jungen Männern in den vergangenen 12 Monaten vor der Befragung Gewalt oder Bedrohungen erlebt haben. Es gibt eine große Dunkelziffer, da viele LSBTTIQ den Schritt zu einer polizeilichen Anzeige nicht wagen. Dies ist das Ergebnis von Online-Befragungen anderer Bundesländer38 und wurde auch von Vertreterinnen und Vertretern der sächsischen LSBTTIQ-Community als relevantes Problem vorgetragen. Als Grund dafür wurde unter anderem mangelndes Vertrauen in Polizei und Justiz angegeben wie auch Angst vor Fragen und Schuldzuweisungen. Straftaten, die zur Hasskriminalität gegenüber LSBTTIQ gehören, werden über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Grundlage ist ein von der Innenministerkonferenz 2001 eingeführtes Definitionssystem, das bundesweit und somit auch für die sächsische Polizei gilt. Nach den Richtlinien des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, ihres äußeren Erscheinungsbildes, Behinderung, sexuellen Orientierung oder gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Die KPMD-PMK-Statistik verzeichnet für Sachsen unter der Kategorie „sexuelle Orientierung“ 2 Straftaten im Jahr 2013 (Hasskriminalität insgesamt: 270), 4 Straftaten im Jahr 2014 (Hasskriminalität insgesamt: 430) und 14 Straftaten im Jahr 2015 (Hasskriminalität insgesamt: 1.166). Angesichts der geringen Fallzahlen sieht die Staatsregierung derzeit keinen Anlass für besondere Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifikation von Polizeibeamten zum Thema Hasskriminalität bezogen auf LSBTTIQ, wie sie auf Grundlage der WorkshopDiskussion vorgeschlagen wurden.
Gleichwohl: Straftaten gegen LSBTTIQ müssen so umfassend wie möglich zur Anzeige kommen. Wie ein von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichtes Rechtsgutachten darlegt, ist die konkrete Zuordnung einer Straftat zum Bereich PMK für die Polizeidienststellen vor Ort eine schwierige Aufgabe, da es oftmals an Kriterien dafür fehlt, zu erkennen, ob eine Straftat auch tatsächlich vom Hass gegen eine bestimmte Personengruppe motiviert worden ist.39 So äußern sich beispielsweise LSBTTIQ nicht ohne weiteres über ein sie betreffendes Gewaltgeschehen. Das Gutachten empfiehlt daher unter anderem eine gezielte Kooperation der Behörden mit der Zivilgesellschaft sowie die Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen bei der Polizei als vertrauensaufbauende Maßnahmen für vulnerable Gruppen, mit dem Ziel, die Strafverfolgung bei Hasskriminalität effektiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund soll ein Fachgespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der sächsischen Polizei und der sächsischen LSBTTIQ-Community durchgeführt werden, mit dem Ziel auszuloten, ob solche vertrauensbildenden Maßnahmen auch für Sachsen sinnvoll sind und implementiert werden können. Opferberatungsstellen und andere Unterstützungsstrukturen in Sachsen sind für alle Betroffenen zugänglich, so auch für Gewaltopfer unter LSBTTIQ-Menschen. In diesem Rahmen sollen die in Sachsen tätigen Opferberatungsstellen zu den Belangen von LSBTTIQ informiert und sensibilisiert werden. Die mit dem neuen Opferrechtsreformgesetz eingeführte psychosoziale Prozessbegleitung kann genutzt werden, um für die Probleme von LSBTTIQ-Opfern bezogen auf mangelnde Anzeigebereitschaft und Sekundärviktimisierung eine Verbesserung zu erbringen. Veranstaltungen zum Opferschutz im Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung sollten das Thema aufnehmen. Häusliche Gewalt – auch als „partnerschaftliche Gewalt“ oder „Gewalt im sozialen Nahraum“ bezeichnet – ist neben der hassmotivierten eine andere Form von Gewalt, welcher die Staatsregierung konsequent entgegentritt. Häusliche Gewalt kommt auch in homo- und bisexuellen Partnerschaften oder gegenüber Transgeschlechtlichen vor. Im Rahmen der gut aufgestellten Hilfesysteme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
in Sachsen stehen Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Täterberatungsstellen prinzipiell auch von Gewalt betroffenen LSBTTIQMenschen offen. Geflüchtete mit LSBTTIQ-Hintergrund werden häufig in ihren Heimatländern massiv verfolgt und finden sich oft auch in Flüchtlings-einrichtungen in Deutschland in prekären und gefährlichen Lagen. Auch in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen kam es zu Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen. Die Betroffenen sollen zuverlässig vor Gewalt und Diskriminierung geschützt sowie durch Beratungsangebote und durch Netzwerkarbeit mit Einrichtungen der Flüchtlingshilfe auf ihrem Weg zur Integration unterstützt werden. Bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von LSBTTIQ-Flüchtlingen soll deren spezifischer Situation Rechnung getragen werden u. a. durch geeignete Schutzkonzepte vor Gewalt, Diskriminierungen und Anfeindungen, durch verbesserte Informationen für Verwaltung und Träger sowie durch Förderung von entsprechenden Beratungsangeboten der LSBTTIQ-Community. In einer spontanen Initiative organisierte der CSD Dresden e. V. bereits 2015 für akut gewaltbetroffene schwule Flüchtlinge eine sichere Unterkunft in speziellen Schutzwohnungen. Daraus ist das sachsenweite
Bild: Fotolia/tirachard
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„Netzwerk für queere Flüchtlinge“ entstanden, in welchem der CSD Dresden e. V. mit anderen lokalen LSBTTIQ-Initiativen in den kreisfreien Städten zusammenarbeitet. Für konkrete Notlagen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften wurde eine zentrale Koordinierungsstelle geschaffen. Diese regelt die Zuteilung gewaltbetroffener LSBTTIQ-Flüchtlinge an entsprechende Schutzwohnungen, die von den kreisfreien Städten bereitgestellt werden, wie auch die Kooperation mit allen zuständigen Behörden auf Landebene und vor Ort. Neben der Zuweisung an Schutzwohnungen in Fällen akuter Bedrohung organisiert das Netzwerk Hilfen bei der Wohnungssuche, Amtsbesuchen und beim Weg in eine gelingende Integration (Sprachkurse, Praktika, etc.). Das SMS/GI hat diese Initiative von Beginn an unterstützt und fördert die Koordinierungsstelle des Netzwerks über die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“. Die bundesweit vorbildliche Kooperation zwischen Koordinierungsstelle, Netzwerkangeboten sowie Behörden und Einrichtungen der Flüchtlingshilfe soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen • Ziel 1: Sensibilisierung der Polizei, der Justiz, des Landespräventionsrates und der Opferberatungsstellen für das Thema „hassmotivierte Gewalt“ gegen LSBTTIQ Maßnahmen
Zuständigkeit
Ein Fachgespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der sächsischen Polizei und der SMI, SMS/GI sächsischen LSBTTIQ-Community wird organisiert, um auszuloten, ob vertrauensbildende Maßnah- (in Planung) men bezogen auf die Strafverfolgung von Hasskriminalität gegenüber LSBTTIQ auch für Sachsen sinnvoll sind und die Anzeige von Gewaltdelikten befördern können. Justizbehörden werden für LSBTTIQ-Themen sensibilisiert.
SMJ (in Prüfung)
Die Staatsregierung prüft, inwieweit die spezifischen Belange in der psychosozialen Prozessbe- SMJ gleitung berücksichtigt werden können. (in Prüfung) Die Staatsregierung prüft die Integration von LSBTTIQ-Themen in den Opferschutz vor Gericht.
SMJ (in Prüfung)
Der Freistaat Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Opferberatungsstellen zu LSBTTIQ-Themen SMI, SMJ informiert und sensibilisiert werden. (in Planung)
• Ziel 2: Integration des Themas „Partnerschaftliche Gewalt bei LSBTTIQ“ in das sächsische Hilfesystem zur Bekämpfung häuslicher Gewalt Maßnahmen
Zuständigkeit
Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass sich die Hilfesysteme zur Bekämpfung häuslicher SMI, SMS/GI Gewalt für die Spezifik von partnerschaftlicher Gewalt im LSBTTIQ-Bereich öffnen können: insbe- (in Planung) sondere durch Erweiterung des Angebots der Interventions- und Koordinierungsstellen sowie der Täterberatungsstellen auf die Belange gewaltbetroffener LSBTTIQ. Die Staatsregierung fördert modellhaft Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene SMS/GI Männer, die ausdrücklich auch schwulen oder transgeschlechtlichen Männern offen stehen. (in Umsetzung) Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt nimmt in seiner Fortschreibung SMS/GI, SMI LSBTTIQ als Zielgruppe auf. (in Planung)
• Ziel 3: Prävention und akuter Gewaltschutz für von hassmotivierter und anderer Gewal bedrohte LSBTTIQ-Flüchtlinge Maßnahmen
Zuständigkeit
Der Freistaat Sachsen wirkt darauf hin, dass Leiter und Personal von Erstaufnahmeeinrichtun- SMI, SMS/GI gen und Gemeinschaftsunterkünften für die Belange von LSBTTIQ-Geflüchteten informiert und (in Planung) sensibilisiert werden. In Gewaltschutzkonzepten für Erstaufnahmeeinrichtungen werden die spezifischen Belange SMS/GI gewaltbetroffener LSBTTIQ-Flüchtlinge berücksichtigt. (in Umsetzung) Der Freistaat unterstützt das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und SMS/GI, SMI die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ-Flüchtlingen. (in Planung)
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3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
3.6 Selbstvertretung und Partizipation
Ein Ziel des Landesaktionsplans ist es, die Partizipation und aktive Mitwirkung der sächsischen LSBTTIQ-Gruppen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Zu Beginn der Arbeiten am Landesaktionsplan gab es - anders als in vielen anderen Bundesländern - keine landesweite Vernetzung der Angebote und Initiativen von und für LSBTTIQ in Sachsen z. B. in Form eines Dachverbandes oder eines Runden Tischs. Der Austausch der Angebote untereinander fand vorwiegend über lokale Netzwerke bzw. auf Landesebene durch themenspezifische Vernetzungen statt. Ein landesweites Selbstvertretungsgremium aber erschien notwendig, um die Belange von LSBTTIQ in Gesellschaft und Politik zu vermitteln. Die verschiedenen Gruppen der sächsischen LSBTTIQ-Community haben sich im Juni 2016 unter dem Namen „LAG Queeres Netzwerk Sachsen e. V.“ landesweit organisiert. Das Netzwerk widmet sich dem Erfahrungsaustausch untereinander, der Erarbeitung gemeinsamer Positionen und deren Vertretung gegenüber landespolitischen Entscheidungsträgern, der Öffentlichkeit und der Verwaltung. Die Staatsregierung auf ihrer Seite hat als Ansprechpartner einen Beauftragten für die Belange von LSBTTIQ in Sachsen benannt. Diese Funktion wird vom Leiter des Referats Gleichstellung im SMS/GI wahrgenommen, wo auch die fachliche Zuständigkeit für das LSBTTIQ-Thema angesiedelt ist. Angesichts der Vielfalt der Handlungsfelder im LSBTTIQ-Bereich erscheint eine differenzierte Projektförderung u. a. über die Richtlinie Chancengleichheit als geeigneter Weg (vgl. Kapitel 2.4). Im Rahmen einer Förderung der Beratungslandschaft für LSBTTIQ in Sachsen ist auf eine wirksame Verknüpfung der Angebote mit der merkmalsübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit hinzuwirken, insbesondere beim Auf-
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bau einer regionalen Beratung zum AGG, deren modellhafte Förderung für 2017 bis 2020 geplant ist. Das SMS/GI wird die Publikation und den Umsetzungsprozess des Landesaktionsplans mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Mit der Übernahme von Schirmherrschaften und durch persönliche Teilnahme an Veranstaltungen wird die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration weiterhin deutliche Signale für eine gleichberechtigte Teilhabe von LSBTTIQ in Sachsen setzen. Um ihre Politik für Vielfalt in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und um die LSBTTIQ-Community ihrerseits zu kreativen Projekten bei der Umsetzung des Aktionsplans anzuregen, wird die Staatsregierung einen Preis für Best-Practice-Projekte zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ausloben und in einem öffentlichkeitswirksamen Rahmen verleihen. Außerdem wird sie darauf hinwirken, dass LSBTTIQ und ihre Organisationen auch bei der Förderung und Würdigung des Ehrenamts zur Geltung kommen. Die Bestandsaufnahme der LSBTTIQ-Initiativen für Sachsen hat besonders im ländlichen Raum bei Mitarbeitenden in öffentlichen Stellen Informationsdefizite bezogen auf die LSBTTIQ-Thematik aufgezeigt. Hier können die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eine wichtige Multiplikator-Funktion übernehmen. Sie sollen für Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt sensibilisiert und qualifiziert werden, damit sie vor Ort die Initiativen der LSBTTIQ mit anderen sozialen Unterstützungsangeboten besser vernetzen und im konkreten Fall eine kompetente Vermittlungsarbeit leisten können.
3. Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
»Ein landesweites Selbstvertretungsgremium aber erschien notwendig, um die Belange von LSBTTIQ in Gesellschaft und Politik zu vermitteln.«
Bild: Fotolia/kasto
• Ziel 1: Förderung von Projekten zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Maßnahmen
Zuständigkeit
Eine Bestandsanalyse aller Selbstvertretungsorganisationen und sonstiger Initiativen von LSBTTIQ SMS/GI in Sachsen wird im Auftrag der Staatsregierung erstellt. Die darauf basierende Entwicklung eines (abgeschlossen) Konzepts zur landesweiten Selbstvertretung wird gefördert. Die Staatsregierung setzt einen Landesbeauftragten für LSBTTIQ-Belange ein.
SMS/GI (in Umsetzung)
Die Richtlinie Chancengleichheit wird novelliert und durch den Fördertatbestand „Projekte zur SMS/GI Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ erweitert (abgeschlossen) Merkmalsübergreifende Beratungsstrukturen zum Antidiskriminierungsschutz werden modellhaft SMS/GI gefördert und mit den spezifischen Beratungsangeboten für LSBTTIQ verknüpft. (in Planung)
• Ziel 2: Gleichberechtige Partizipation von LSBTTIQ in Politik und Zivilgesellschaft Maßnahmen
Zuständigkeit
Entstehung und Umsetzung des Landesaktionsplans werden durch Presse- und Öffentlichkeits- SMS/GI arbeit begleitet. (in Umsetzung) Die Staatsregierung führt einen Preis für Best-Practice-Projekte zur Akzeptanz von sexueller und SMS/GI geschlechtlicher Vielfalt ein, der jährlich verliehen wird. (in Vorbereitung) Ehrenamtliches Engagement von LSBTTIQ gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz von Viel- SMS falt erhält im Rahmen der sächsischen Ehrenamtskultur „Anerkannt im Ehrenamt“ gebührende (in Prüfung) Aufmerksamkeit. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden für Belange von LSBTTIQ sensibilisiert und SMS/GI qualifiziert. (in Planung)
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4. Anhang
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4. Anhang
4.1 Vereine, Initiativen und Angebote von LSBTTIQ in Sachsen
Im Auftrag des SMS/GI haben 2015 die drei regional verankerten Vereine different people e. V. aus Chemnitz, RosaLinde Leipzig e. V. und der Gerede - homo, bi und trans e. V. aus Dresden eine umfassende Strukturanalyse erstellt, welche die vorhandenen Vereine, Initiativen und Angebote von und für Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten (LSBTTIQ) in ganz Sachsen erfasste. Im Folgenden werden die Steckbriefe der recherchierten Angebote wiedergegeben (Stand August 2017). Eine kartographische Darstellung der Steckbriefe wird parallel zum Aktionsplan als interaktive Online-Version auf der Website des SMS/GI veröffentlicht.
Name: AG LSBTI* c/o GEW Sachsen Kontakt: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen, Nonnenstraße 58, 04229 Leipzig, www.gew-sachsen.de/gruppen/lsbti, regenbogen@gew-sachsen.de Ansprechpartner: Axel Stumpf Träger/rechtl. Status: Arbeitsgruppe der GEW Sachsen Angebote: Geschlecht und sexuelle Orientierung im Erziehungs- und Ausbildungsbereich Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: AK Queere Ärzt*innen, c/o Gerda Matzel Kontakt: Postfach 410118, 04259 Leipzig, gerda.matzel@posteo.de Ansprechpartner: Gerda Matzel Träger/rechtl. Status: Initiative Angebote: Organisation von Informationsveranstaltungen zu LSBTI*-Themen im Gesundheitsbereich; Beratung und Ansprechgremium Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt:
Schwul-Lesbischer Sportverein „Der Bogenschütze“ e. V. Postfach 230243, 01112 Dresden, kontakt@bogenschuetzen-dresden.de, www.bogenschuetzendresden.de Ansprechpartner: Ralf Wicher Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: verschiedene Angebote im Freizeitsport für LSBTTI*; LSBTTI* Trainingsgruppen für Volleyball und Schwimmen Finanzierung: Mitgliederbeiträge Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
AG SchLaU Queer People @ University Dresden GeorgeBährStraße 1 e, 01067 Dresden, mail@schlaudresden.de, www.schlaudresden.de Max Wicke Stura der TU Dresden/AG Themenabende (u. a. Lesungen, Vorträge, Diskussionsrunden); Stammtisch; kommerzielle Veranstaltungen Projektgelder durch StuRa Selbsthilfe, Ehrenamt, Workshops
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4. Anhang
Name: AIDSHilfe Chemnitz e. V. Kontakt: KarlLiebknechtStraße 17b, 09111 Chemnitz, 0371/415223, info@chemnitz.aidshilfe.de, www.chemnitz.aidshilfe.de Ansprechpartner: Danny Seidel Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Beratung; Information; Begleitung; Prävention; Öffentlichkeitsarbeit; Sexualpädagogik Finanzierung: Fördergelder; Eigenmittel Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung; Praktikum Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
AIDSHilfe Dresden e. V. Bischofsweg 46, 01099 Dresden, 0351/4416142, info@aidshilfedresden.de, www.dresden.aidshilfe.de Uwe Tüffers eingetragener Verein Beratung; Bildung; Ausbildung von Multiplikatoren; Öffentlichkeitsarbeit Fördergelder der Stadt Dresden und des Landes Sachsen; Eigenmittel Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung; Praktikum
Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
AIDSHilfe Leipzig e. V. Ossietzkystr. 18, 04347 Leipzig, 0341/23159745, peter.thuerer@leipzig.aidshilfe.de, www.leipzig.aidshilfe.de Peter Thürer eingetragener Verein Beratung zu HIV/AIDS und STI; Prävention; Begleitung; Begegnung Fördergelder; Eigenmittel Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung; Begleitung HIVpositiver Menschen
Name: Kontakt:
AIDSHilfe Westsachsen e. V. Georgstraße 2, 08056 Zwickau, 0375/2304465, info@zwickau.aidshilfe.de, www.aidshilfezwickau.de/ Ansprechpartner: Edda Weiß Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Prävention; Projekte; Beratung; Begleitung; Sexualpädagogik, Workshops, Fachtagungen, Fortund Weiterbildung, Infektionsschutz Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Fördergelder, Eigenmittel, Spenden, Honorare Mitwirkungskonzept: Ehrenamt, professionelle Beratung Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
AKuBiZ e. V. Alternatives Kulturund Bildungszentrum Kirchgasse 2, 01796 Pirna, 0157/87651920, web@akubiz.de, www.akubiz.de Vorstand eingetragener Verein Bildung; Begegnung; Kultur Fördermitgliedschaft; Spenden Ehrenamt; Workshops
Name: Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweise der Stadt Leipzig Kontakt: Burgplatz 1, 04109 Leipzig, 0341/1236742, kathrin.darlatt@leipzig.de, http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/lgbti-lesben-schwule-bisexuelle transidente-und-intersexuelle/ Ansprechpartner: Kathrin Darlatt Träger/rechtl. Status: §64 SächsGemO Angebote: Kommunikationsschnittstelle; Sensibilisierungsangebote; Beratung für Eltern; ComingOut; Lebenspartnerschaftsgesetz Finanzierung: Stadthaushalt Mitwirkungskonzept: Beratung
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4. Anhang
Name: Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann der Landeshauptstadt Dresden Kontakt: Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, 0351/4882267/-2813, gleichstellungsbeauftragte@dresden.de, www.dresden.de/frau-mann Ansprechpartner: Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah Träger/rechtl. Status: §64 SächsGemO Angebote: Kommunikationsschnittstelle, punktuelle Sensibilisierungsangebote Finanzierung: Stadthaushalt Mitwirkungskonzept: Beratung Name: Beratungsservice und Gesprächsrunde für Eltern von transidenten und homosexuellen Menschen Kontakt: Holger Klotzsche, 0351/8302369, hklotzsche@web.de, www.elterngruppedresden.de Ansprechpartner: Holger Klotzsche Träger/rechtl. Status: Initiative Angebote: Beratung; Schulungen; Vorträge; Treffs Finanzierung: Projektbezogene Fördergelder über KISS Mitwirkungskonzept: Ehrenamt; professionelle Beratung Name: Christlicher schwul-lesbischer Stammtisch Dresden Kontakt: c/o Gerede homo, bi und trans e. V., Prießnitzstr. 18, 01099 Dresden, 0351/8022250, christlicher-stammtisch@gerede-dresden.de, www.christlicher-stammtisch.gerede-dresden.de Ansprechpartner: Markus Raschka Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: Austausch; Sensibilisierung; Informationsstände; Filmabende; gms. Gebete; Informationsschnittstelle Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: CSD Chemnitz e. V. Kontakt: c/o Robert Lutz, Heinrich-Zille-Straße 7, 09111 Chemnitz, orga@csd-chemnitz.de, www.csd-chemnitz.de Ansprechpartner: Robert Lutz Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Planung und Durchführung einer Veranstaltungswoche mit Demonstration und Straßenfest Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: ChristopherStreetDay Dresden e. V. Kontakt: Zwickauer Straße 8, 1097 Dresden, 0351/47596899, info@csddresden.de, www.csddresden.de Ansprechpartner: Ronald Zenker, Stefan Grunwald Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Organisation und Durchführung des CSD Dresdens, politischer Gesprächsrunden und soziokultureller Veranstaltungen; CSD Dresden hilft – Ehrenamtliche Unterstützung queerer Geflüchteter; Landeskoordination in Sachsen für queere Geflüchtete Finanzierung: Fördergelder; Eigenmittel Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt:
Christopher Street Day Leipzig c/o RosaLinde Leipzig e. V. Lange Straße 11, 04103 Leipzig, 0341/879 01 73 socialmedia@csdleipzig.de, www.csdleipzig.de Ansprechpartner: Sebastian Thiele Träger/rechtl. Status: nicht eingetragener Verein, Zusammenarbeit versch. Träger Angebote: Planung und Durchführung einer Veranstaltungswoche mit Demonstration und Straßenfest Finanzierung: vorwiegend Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt
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4. Anhang
Name: CSD Pirna e. V. Kontakt: Postfach 100205, 01782 Pirna, info@csdpirna.de, www.csdpirna.de Ansprechpartner: Christian Hesse Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Organisation und Durchführung von einer Demonstration und Straßenfest Finanzierung: Fördergelder; Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Die Tollkirschen e. V. Kontakt: c/o Argo M. Toying, Helmholtzstr. 16, 04277 Leipzig, kontakt@dietollkirschen.de, www.dietollkirschen.de Ansprechpartner: Argo M. Toying Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Schwullesbischer Chor, Konzerte und Proben, Programmerarbeitung Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Konzerteinnahmen Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
different people e. V. Hauboldstr. 10, 09111 Chemnitz, 0371/50094, info@differentpeople.de, www.differentpeople.de Sabrina Jäger eingetragener Verein Beratung, Bildung, Freizeitgestaltung Fördergelder, Eigenmittel, Mitgliedsbeiträge Selbsthilfe, Ehrenamt, professionelle Beratung
Name: e*vibes für eine emanzipatorische Praxis e. V. Kontakt: MartinLuther Str. 13, 01099 Dresden, e_vibes@riseup.net, www.evibes.org/de/ Ansprechpartner: e_vibes@riseup.net Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Vorträge, Workshops, Lesungen, kommerzielle Veranstaltungen Finanzierung: projektbezogene Fördergelder, Spenden Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe, Ehrenamt, professionelle Beratung Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
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Fach- und Koordinierungsstelle für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen Dresden Hoyerswerdaer Straße 22, 01099 Dresden, 0351/32029662, fachstelle@maedchenarbeitdresden.de Claudia Döring Frauen für Frauen e. V. und Landesarbeitsgemeinschaft „Mädchen und junge Frauen in Sachsen“ e. V. Qualifizierung, Fortbildung und Fachberatung für pädagogische Fachkräfte; Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Multiplikatoren kommunale Fördergelder Beratung; Workshops Fachstelle für Jungen und Männerarbeit Dresden Schwepnitzer Str. 10, 01097 Dresden, 0351/7966352 fachstelle@maennernetzwerkdresden.de, www.maennernetzwerkdresden.de Sascha Möckel Männernetzwerk Dresden e. V. Weiterbildung für Multiplikatoren; Beratung; Projekte für Jungen Fördergelder; Projektgelder Ehrenamt, Beratung, Workshops
4. Anhang
Name: Kontakt:
Filmclub von der Rolle ´94 rainbow.goerlitz@gmail.com www.rainbowgoerlitz.de Ansprechpartner: Franziska Böhm Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Queerfilmfestival; Vorträge; Lesungen; kommerzielle Veranstaltungen Finanzierung: CoFinanzierung von Projekten durch andere Vereine; Eigenmittel durch Eintritte von Veranstaltungen Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: FrauenBildungsHaus Dresden e.V. Kontakt: Oskarstraße 1, 01219 Dresden, 0351/ 337709, vorstand@frauenbildungshaus-dresden.de, frauenbildungshaus-dresden.de Ansprechpartner: Janett Schmiedgen Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Frauen*bildungszentrum „Hilfe zur Selbsthilfe“; Beratungsstelle für Frauen ohne Erwerbsarbeit; Frauenstadtarchiv Dresden; Landesstelle für Frauenbildung und Projektberatung in Sachsen Finanzierung: projektbezogene, landesweite und kommunale Fördergelder Mitwirkungskonzept: Bildung, Beratung Name: Frauen leben Vielfalt e. V. Kontakt: frauenlebenvielfalt@gmx.de www.frauenlebenvielfalt.de Ansprechpartner: Eva Wolf, Katrin Haase Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Bildungsund Kulturangebote; Lesbentreff; Veranstaltungskalender Finanzierung: Mitgliedsbeiträge; Spenden; einzelne Projektförderungen durch Stiftungen Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Gaynial Thüringer Weg 11, 09126 Chemnitz, gaynialchemnitz@web.de, www.gaynialchemnitz.com Nicole Beutel Hochschulgruppe des StuRa der TU Chemnitz Plattform und Community StuRa der TU Chemnitz Selbsthilfe; Ehrenamt
Name: Gaystammtisch Dresden 50 +/Kontakt: c/o Gerede homo, bi und trans e. V., 0351/4590130, frankpauldresden@yahoo.de, www.gaystammtisch50plusminus.de Ansprechpartner: Frank Paul Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: Stammtisch; Wanderungen; Ausflüge; Workshops Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Gerede homo, bi und trans e. V. Prießnitzstr. 18, 01099 Dresden, 0351/8022250 kontakt@gerededresden.de, www.gerededresden.de Alexander Bahr eingetragener Verein Beratung; Bildung; Begegnung; Kultur Fördergelder; Eigenmittel Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung; Workshops
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4. Anhang
Name: Girlz*Space - Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen Kontakt: Karl-Liebknecht-Str. 59, 04275 Leipzig, Tel.: 0176/80687056 Ansprechpartner: Lisa Baumann, Tina Hogk-Predatsch Träger/rechtl. Status: Frauen für Frauen e. V. Leipzig Angebote: Beratung und offene Mädchensprechzeit der Mobilen Mädchenarbeit, Multiplikator*innen- Workshops, Workshops und Projekte an Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mädchen/ junge Frauen, Multiplikator*innen und Fachkräfte Finanzierung: Jugendamt Stadt Leipzig Mitwirkungskonzept: Workshops, Beratung, offene Jugendarbeit Name: Kontakt:
J.u.n.g.S. c/o RosaLinde Leipzig e. V., Lange Straße 11, 04103 Leipzig, 0341/8790173, www.Jungsleipzig.de, www.facebook.com/JungS.Leipzig Ansprechpartner: Pascal Scholz Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: ComingOutGruppe für Jugendliche; Begegnung Finanzierung: Fördergelder Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe; Ehrenamt Name: JuLe Junge Lesben Leipzig Kontakt: c/o RosaLinde e.V., c/o RosaLinde Leipzig e. V., Lange Straße 11, 04103 Leipzig, 0341/8790173, http://www.jule.leipzigerinnen.de/, www.facebook.com/jule.leipzig.de/ Ansprechpartner: N.N. Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: ComingOutGruppe für Jugendliche Begegnung; Thematische Veranstaltungen Finanzierung: Fördergelder Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe; Ehrenamt Name: Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft „Mädchen und junge Frauen in Sachsen“ e. V. – Fachstelle für Mädchenarbeit und Genderkompetenz Bautzner Str. 22, 01099 Dresden, 0351/8888790, post@maedchenarbeitsachsen.de, www.maedchenarbeitsachsen.de Ansprechpartner: Katrin SchröterHüttich Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein/Fachstelle Angebote: professionelle Beratung; Projektcoachings; Weiterbildung; Fachkongresse; Workshops; Mädchen*arbeit; Sexualpädagogik Finanzierung: Fördergelder; Eigenmittel Mitwirkungskonzept: Ehrenamt; Workshops Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: nerarbeit: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Landesarbeitsgemeinschaft Jungenund Männerarbeit Sachsen e. V. Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2, 01099 Dresden, 0351/79200687, kontakt@jungenarbeitsachsen.de, www.jungenarbeitsachsen.de Peter Bienwald eingetragener Verein Beratung; Begleitung; Weiterbildung zur Fachkraft Jungen*pädagogik, Väterangebote, MänCoaching; Workshops; Lesungen; Sexualpädagogik Fördergelder; Eigenmittel Ehrenamt; Workshops
Name: Landesarbeitsgemeinschaft Queer in der Linken Sachsen Kontakt: Kleiststraße 10a, 01129 Dresden, lag-queer@dielinke-sachsen.de, https://www.dielinke-sachsen.de/partei/zusammenschluesse/queer-lesbisch-schwule bisexuelle-und-transgende-mitglieder/ Ansprechpartner: Anton Hörtels Träger/rechtl. Status: AG der Linken Sachsen
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Angebote: Organisation und Teilnahme CSD in Sachsen; Bereitstellung von Informationsmaterial; Ausrichtung von Rainbowflashs Finanzierung: Spenden; Mitgliedsbeiträge; Parteigelder Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen e.V. Kontakt: Fachstelle, Bautzner Straße 53, 01099 Dresden, 0351/33204696, britta.borrego@queeres-netzwerk-sachsen.de, www.queeres-netzwerk-sachsen.de Ansprechpartner: Britta Borrego Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein/Dachverband/Fachstelle Angebote: Vernetzung; Interessenvertretung; interne Professionalisierung; Bildung; Aufklärung; Sensibilisierung insbesondere Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft Finanzierung: Fördergelder, Eigenmittel, Drittmittel Mitwirkungskonzept: Dachverband Name: Kontakt:
Lederklub Dresden e. V. Prießnitzstr. 51, 01099 Dresden, 0351/4412345, vorstand@lederclubdresden.de, www.lederclubdresden.net/de Ansprechpartner: Vorstand Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Begegnung u. Treff für schwule Männer; Veranstaltungen Finanzierung: Mitgliedsbeiträge; Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Lesben und Schwule in der Union (LSU) Sachsen Kontakt: c/o CDU Berlin, Kleiststr. 23 26, 10787 Berlin, info@davidscharf.de, www.lsuost.de Ansprechpartner: David Scharf Träger/rechtl. Status: Landesverband der Lesben und Schwulen in der Union Angebote: Interne und externe Veranstaltungen; Kommunikationsschnittstelle Sensibilisierung der Partei Finanzierung: Mitgliedsbeiträge Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: LSVD Sachsen e. V. Kontakt: Hermannstraße 6, 09111 Chemnitz, sachsen@lsvd.de, http://sachsen.lsvd.de/ Ansprechpartner: Hartmus Rus, Tom Haus Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: politische Arbeit; Beratung; Fachvorträge; Projekte und Aktionen Finanzierung: Mitgliedsbeiträge Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Frauen- und Mädchengesundheitszentrum MEDEA e.V. Prießnitzstr. 55, 01099 Dresden, 0351/8495679, medeamaxi@gmx.de, mia@medea-dresden.de, www.medeadresden.de Clarissa Bachmann, Anke Müller-Gupte eingetragener Verein MAXI Mädchenaufklärung; MEDEA International: Arbeit mit Geflüchteten und Migrantinnen; Bildungsarbeit: Sexualpädagogik, Gesundheitsaufklärung, Gewaltprävention Fördergelder; Eigenmittel Ehrenamt; professionelle Beratung
Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status:
MONAliesA Leipzig Feministische Bibliothek BernhardGöringStr. 152, 04277 Leipzig 0341/946721290, monaliesa_leipzig@gmx.de, monaliesa.wordpress.com Juliane Wagner, Verena Triesethau, Karin Beckmann Angebot des Lotta e. V.
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Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Bibliothek mit 20.000 Titeln; Themenbezogene Veranstaltungen; Archiv v. a. grauer Literatur Fördergelder; Eigenmittel Ehrenamt
Name: QUEERBALLROOM Tanzsportclub für schwule und lesbische Paare Kontakt: Weidenweg 1, 01328 Dresden, info@queerballroom.de, www.queerballroom.de Ansprechpartner: Beate Fricke Träger/rechtl. Status: TSK Residenz Dresden e. V./GbR Angebote: Standardund lateinamerikanische Tänze für gleichgeschlechtliche Paare Finanzierung: Mitgliedsbeiträge; Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt:
QueerGrünes Sachsen Wettiner Platz 10, 01067 Dresden, 0351/8022250 www.gruenesachsen.de/partei/lag/queer/ Ansprechpartner: Catharina Jäger Träger/rechtl. Status: Arbeitsgemeinschaft Bündnis 90/Grüne Angebote: Stammtisch; Infoveranstaltung und m aterial; politische Partizipation Finanzierung: Spenden; Mitgliedsbeiträge; Parteigelder Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Queerkids Leipzig Kontakt: c/o RosaLinde Leipzig e. V. Lange Straße 11, 04103 Leipzig, stoermern@web.de, www.queerkids.de Ansprechpartner: Nancy Störmer, Sabine Schanzmann-Wey Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: Beratung im Bereich Kinderwunsch; Bildung; Begegnung Finanzierung: Fördergelder Mitwirkungskonzept: Ehrenamt; professionelle Beratung Name: queerseitig Kontakt: queerseitig@riseup.net, www.queerseitig.wordpress.com, https://www.facebook.com/queerseitig Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Hochschulgruppe in Leipzig Angebote: Vorträge; Diskussionen; Vernetzung Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
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Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik des Studierendenrats der Uni Leipzig Universitätsstr. 1, 04109 Leipzig, 0341/9737850,rgl@stura.unileipzig.de, www.stura.unileipzig.de/rgl Paul Haller, Lisa Lotta Damm Teil des StuRas (Selbstvertretung der Studierenden) Beratung, Bildung, Schnittstelle zur Universität und Zivilgesellschaft Anteil des Semesterbeitrags Ehrenamt, Workshops RosaLinde Leipzig e. V. Lange Straße 11, 04103 Leipzig, 0341/879 0173 kontakt@rosalindeleipzig.de, www.rosalindeleipzig.de Christian Roßner, Tammo Wende eingetragener Verein Beratung; Bildung; Begegnung; Kultur Fördergelder; Eigenmittel Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung; Workshops
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Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
Soziokulturelles Zentrum Frauenkultur Windscheidstr. 51, 04277 Leipzig, 0341/213 00 30 hallo@frauenkulturleipzig.de, www.frauenkulturleipzig.de Christine Rietzke Angebot des Frauenkultur e. V. Kunst und Kultur von Frauen*, Mädchenarbeit, Unterstützung, Leipziger Lesbentreffen und CSD Leipzig QueerPartys Fördergelder; Projektmittel; Eigenmittel Ehrenamt; Infrastrukturgeber; Workshops *sowieso* Kultur Beratung Bildung Angelikastr. 1, 01099 Dresden, 0351/8041470, kontakt@frauenevsowieso.de, www.frauenevsowieso.de/ Susanne Seifert/Gabriela Sieg Frauen für Frauen e. V. Beratung; Bildung; Begegnung; Kultur LSBTTI* Projekte werden nicht eigenständig gefördert; Eigenmittel Selbsthilfe; Ehrenamt; professionelle Beratung
Name: SPD queer SACHSEN – Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung in der SPD Kontakt: Könneritzstr. 3, 01067 Dresden, oliver.strotzer@ spdqueer-sachsen.de, www.spdqueer-sachsen.de/ Ansprechpartner: Oliver Strotzer Träger/rechtl. Status: AG der SPD Sachsen Angebote: Interne und externe Veranstaltungen, Kommunikationsschnittstelle Sensibilisierung der Partei Finanzierung: Über die Partei und Spenden Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Sportverein Queerschläger e. V. Kontakt: Straße der Nationen 52, 09111 Chemnitz, 0151/20158355, info@queerschlaeger.de, www.queerschlaeger.de Ansprechpartner: Bert Müller Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein Angebote: Training und Spiel, Sportarten: Volleyball, Tischtennis, Schwimmen Finanzierung: Mitgliedsbeiträge von Vollund Fördermitgliedern Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: StuRa Gleichstellungspolitik Kontakt: GeorgBährStr. 1 e, 01067 Dresden, gleichstellung@stura.tudresden.de, www.stura.tu-dresden.de/gleichstellungspolitik Ansprechpartner: Annett Petzold Träger/rechtl. Status: TU Dresden Angebote: Aktionstage gegen Sexismus und Homophobie Finanzierung: Fördergelder, Eigenmittel Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: TransGender Town Leipzig Kontakt: c/o RosaLinde Leipzig e. V., Lange Straße 11, 04103 Leipzig, 0341/8790173 Ansprechpartner: Alexander Naß Träger/rechtl. Status: Selbsthilfegruppe Angebote: Gruppe für Transfrauen, Transmänner, intergeschlechtlichen Menschen, Crossdresser, Transvestiten, noch Unschlüssige sowie deren Familien und Partner*innen Finanzierung: Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe; Ehrenamt
| 43
4. Anhang
Name: Kontakt:
TransInterAktiv in Mitteldeutschland e. V. Heinrich-HeineStr. 35, 08058 Zwickau, 0375/283 23 04 info@transinteraktiv.de, www.transinteraktiv.de Ansprechpartner: Silvia Rentzsch/Monika Deinbeck Träger/rechtl. Status: eingetragener Verein/Dachverband Angebote: Beratung; Selbsthilfe; Weiterbildung; Vernetzung; Interessenvertretung; Kongresse Finanzierung: Projektgebundene Fördergelder; Mitgliedsbeiträge Mitwirkungskonzept: Ehrenamt Name: Xanthippe. Frauenarbeit in Dresden Kontakt: xanthippedresden@web.de, www.xanthippedresden.wordpress.com Ansprechpartner: Sandra Hylla Träger/rechtl. Status: GbR Angebote: Bildung; Begegnung; Kultur Finanzierung: Spenden; sonstige Einnahmen Mitwirkungskonzept: Selbsthilfe; Workshops Name: Kontakt: Ansprechpartner: Träger/rechtl. Status: Angebote: Finanzierung: Mitwirkungskonzept:
44 |
Zwischenraum e. V. Regionalgruppe Dresden martin@zwischenraum.net www.gerededresden.de Martin Bartsch Bundesweit eingetragener Verein Hauskreis für “andersliebende” Christen, Veranstaltungen und Workshops Spenden, Mitgliedsbeiträge Selbsthilfe, Ehrenamt
4. Anhang
4.2 Querverweise 1
„Akzeptanz von Vielfalt und LSBTTIQ in Bildung, Hochschule und Weiterbildung,“ auf
Seite 45Die Zahlen wurden im Rahmen des National Survey of Family Growth 2011-2013
10
von den renommierten Centers for Disease Control der USA bei der 18- bis 44-jährigen
challenges to achieving equality for LGBT people, S. 10. URL: http://www.equineteurope.
Vgl. European Union Agency for Fundamental Rights (2016): Professionally speaking:
US-Bevölkerung erhoben. Vgl. Copen, C. et al. (2016): Sexual Behavior, Sexual Attraction,
org/IMG/pdf/fra-2016-lgbt-public-officials_en.pdf (Zugriff am 24.03.2016).
and Sexual Orientation Among Adults Aged 18–44 in the United States. In: National Health Statistics Reports 88, S. 4 f. URL: http://www.cdc.gov/nchs/data/nhsr/nhsr088.pdf (Zugriff
11
am 16.03.2016).
Sonderauswertung der Studie „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. S. 17 und 34
2
Vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-
Württemberg (2015): Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg, S. 8. URL:
12
Küpper, B./Zick, A. im Auftrag des MGEPA (2012): Homophobie in Nordrhein-Westfalen.
Institut für Markt- und Politikforschung GmbH: Sachsen-Monitor 2016. Ergebnisbericht
2016, S. 30.
https://www.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/msm/intern/downloads/Anhang_PM/Aktionsplan_Akzeptanz_und_gleiche_Rechte.pdf (Zugriff am 29.03.2016).
13
Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (2013): LGBT-Erhebung in der EU.
Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europä3
Der Anteil intersexueller bzw. von der eindeutigen binären Norm abweichender Neuge-
borener an allen Geburten wird je nach Definition auf bis zu 2 % geschätzt. Vgl. Blackless,
ischen Union; S. 10. URL: http://fra.europa.eu/sites/default/files/eu-lgbt-survey-resultsat-a-glance_de.pdf (Zugriff am 16.03.2016).
M. et al. (2000): How sexually dimorphic are we? Review and synthesis. American Journal of Human Biology 12, S. 151 - 166.
14
Europäisches Parlament (2014): Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäi-
schen Union (2012) (2013/2078(INI), S. 22. URL: http://www.europarl.europa.eu/sides/ 4
Mitteilung des Statistischen Landesamtes per E-Mail vom 2. Februar 2017.
5
Vgl. Deutscher Bundestag. Drucksache 18/2174. Antwort der Bundesregierung auf die
getDoc.do?type=REPORT&reference=A7-2014-0051&language=DE (Zugriff am 16.03.2016).
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Regenbogenfamilien in Deutsch-
15
land“. S. 5. URL: dip21.bundes-tag.de/dip21/btd/18/021/1802174.pdf (Zugriff am
equality. URL: http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/lgbti_actionlist_en.pdf (Zu-
14.12.2015).
griff am 16.03.2016).
6
Vgl. Antwort der Staatsregierung zur Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Thema:
„Eingetragene Lebenspartnerschaften in Sachsen“ Drs. 6/4376. Statistisches Bundesamt
16
Vgl. Europäische Kommission (2015): List of actions by the Commission to advance LGBTI
CDU und SPD Sachsen (2014): Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis
2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen; S. 65.
(2011): Zensus. URL: https://www.zensus2011.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/ SN/PM146_1830_sachsen_leben_in_einer_eingetragenen_Lebenspartnerschaft.html
17
(Zugriff am 16.12.2015).
zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt
Vgl. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
(Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) Teil B II. (keine Seitenangabe) 7
Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (Abteilung 1/Referat 2) per
Mail vom 3. Februar 2017.
18
Frohn, D. (2007): Out im Office?! Sexuelle Identität, (Anti-)Diskriminierung und Diver-
sity am Arbeitsplatz. S. 13. URL: www.dominicfrohn.de/downloads/Out-im-Office_ 8
Vgl. Pew Research Center (2014): The Global Divide on Homosexuality. URL: http://www.
SNW_2007.pdf (Zugriff am 24.11.2015)
pewglobal.org/fi-les/2014/05/Pew-Global-Attitudes-Homosexuality-Report-REVISEDMAY-27-2014.pdf (Zugriff am 23.03.2016).
19
Vgl. auch Europäische Kommission (2015): Special Eurobarometer 437. Report, S 49. URL:
nachteiligung von Trans*-Personen insbesondere im Arbeitsleben. S. 31 - 48. URL: http://
Franzen, J./Sauer, A., im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2010): Be-
http://ec.europa.eu/COMMFrontOffice/PublicOpinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/
www.antidiskriminierungs-stelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/
instruments/SPECIAL/surveyKy/2077 (Zugriff am 23.03.2016).
Expertise_Benachteiligung_von_Trans_perso-nen.html (Zugriff am 24.11.2015)
Vgl. auch Küpper, B./Zick, A. (2015): Abwertung gleichgeschlechtlich liebender Menschen in Nordrhein-Westfalen. Aktualisierung der Sonderauswertung zur Homophobie, S. 24.
20
URL: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/abwertung-
Kosten und Nutzen personeller Vielfalt in Unternehmen. S. 3. URL: http://ec.europa.eu/
Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales (2003):
gleichgeschlechtlich-liebender-menschen-in-nrw-pdf/von/abwertung-gleichgeschlecht-
social/BlobServlet?docId=1440&langId=de (Zugriff am 11.12.2015)
lich-liebender-menschen-in-nrw/vom/mgepa/1946 (Zugriff am 29.03.2016). Vgl. auch Küpper, B./Zick, A. im Auftrag des MGEPA (2012): Homophobie in Nordrhein-
21
Westfalen. Sonderauswertung der Studie „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. S.
Deutschen Jugendinstituts zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und
15 f. URL: https://broschueren.nordrhein-westfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/
trans*Jugendlichen und jungen Erwachsenen. URL: http://www.dji.de/fileadmin/user_up-
studie-homophobie-pdf/von/homophobie-in-nordrhein-westfalen/vom/mgepa/1029 (Zu-
load/bibs2015/DJI_Broschuere_ComingOut.pdf (Zugriff am 23.03.2016).
griff am 23.03.2016).
22
Vgl. ebd., S. 13.
23
Siehe zu diesen Fragen die Studie von Krell, C./Oldermeier, K. (2015): Coming-out – und
9
Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland
2016; hrsg. für Friedrich-Ebert-Stiftung 2016, S. 58.
Krell C./Oldermeier, K. (2015): Coming-out – und dann …?! Ein Forschungsprojekt des
dann …?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bise-
| 45
4. Anhang
xuellen und trans*Jugendlichen und jungen Erwachsenen, S. 4. URL: http://www.dji.de/
Karten. Ausgabe 2015. S. 8. URL: https://www.statistik.sachsen.de/download/300_Voe-
fileadmin/user_upload/bibs2015/DJI_Broschuere_ComingOut.pdf (Zugriff am 23.03.2016).
Sonderpublikation/SachsenInKarten_2015.pdf (Zugriff am 09.12.2015).
24
Ebd., S. 13 u. S. 19.
34
Vgl. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rhein-
land-Pfalz (2013): Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Vgl. MANEO – Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin (2008): Gewalterfahrung von
Transgender und Intersexuellen in Rheinland-Pfalz. Auswertungsbericht zur Online-Befra-
schwulen und bisexuellen Jugendlichen und Männern in Deutschland. Ergebnisse der
gung von Juni bis Oktober 2013. S. 69 ff. URL: mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Familie/Gleich-
MANEO-Umfrage 2007/2008. S. 19f. URL: www.maneo-toleranzkampagne.de/pdf/maneo-
geschlechtliche_Lebensweisen/RLP_unterm_Regenbogen/Langfassung.pdf (Zugriff am
umfrage2-bericht.pdf (Zugriff am 24.11.2015).
09.12.2015). Vgl. auch Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
25
Senioren Baden-Württemberg (2014): Onlinebefragung zur Lebenssituation von LSBTTIQVgl. Plöderl, M./Sauer, J./Fartacek, R. (2006): Suizidalität und psychische Gesundheit von
Menschen in Baden-Württemberg. S. 35. URL: https://so-zialministerium.baden-wuertte-
homo- und bisexuellen Männern und Frauen – Eine Metaanalyse internationaler Zufalls-
berg.de/fileadmin/redaktion/msm/intern/downloads/Downloads_Offenheit_und_Akzep-
stichproben. Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis, 38, S. 283 – 302, S. 291.
tanz/Onlinebefragung_Aktionsplan_Akzeptanz_2014.pdf (Zugriff am 09.12.2015).
26
Vgl. dazu auch: Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport (1999): Sie liebt sie. Er liebt ihn. Eine Studie zur psychosozialen Situation junger Lesben, Schwuler und
35
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2011-BvR 3295/07
36
Deutscher Ethikrat. Intersexualität, 23. Februar 2012.
37
Vgl. MANEO – Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin (2008): Gewalterfahrung von
Bisexueller in Berlin, S. 3.
27
Bundesverfassungsgericht, 1 BvL 1/11 vom 19. Februar 2013, Rn. 60 und 65.
28
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1397/09, Rn. 76.
29
Vgl. Rupp, M. (Hrsg.) (2009). Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen
schwulen und bisexuellen Jugendlichen und Männern in Deutschland. Ergebnisse der MANEO-Umfrage 2007/2008, S. 35. URL: www.maneo-toleranzkampagne.de/pdf/maneoumfrage2-bericht.pdf (Zugriff am 09.12.2015).
Lebensgemeinschaften. Köln: Bundesanzeiger-Verl.-Ges. S. 308 ff. Vgl. dazu auch: Carapacchio, I. (2009): Kinder in Regenbogenfamilien. Diss. Ludwig-Ma-
38
ximilians-Universität München. S. 76 ff.
land-Pfalz (2013): Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen,
Vgl. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rhein-
Transgender und Intersexuellen in Rheinland-Pfalz. Auswertungsbericht zur Online-BefraVgl. Mahler, L. (2014): Sexuelle Orientierung: Variationsvielfalt jenseits der Pathologie.
gung von Juni bis Oktober 2013, S. 61 ff. URL: mi-fkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Familie/
In: Deutsches Ärzteblatt 2014, 111(6): A-214/B-182/C-178, URL: http://www.aerzteblatt.
Gleichgeschlechtliche_Lebensweisen/RLP_unterm_Regenbogen/Langfassung.pdf (Zugriff
de/archiv/153986/Sexuelle-Orientierung-Variationsvielfalt-jenseits-der-Pathologie (Zugriff
am 09.12.2015). Vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Seni-
am 09.12.2015).
oren Baden-Württemberg (2014): Onlinebefragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ-
Vgl. auch Plöderl, M./Sauer, J./Fartacek, R. (2006): Suizidalität und psychische Gesundheit
Menschen in Baden-Württemberg, S. 48ff.
von homo- und bisexuellen Männern und Frauen – Eine Metaanalyse internationaler Zu-
URL: https://sozial-ministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/msm/intern/
fallsstichproben. Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis, 38, 283 - 302. S. 291.
downloads/Downloads_Offenheit_und_Akzeptanz/Onlinebefragung_Aktionsplan_Akzep-
30
tanz_2014.pdf (Zugriff am 09.12.2015). 31
Vgl. Pressemitteilung der Bundesärztekammer: Weltärztebund: Homosexualität ist keine
Krankheit. Beschlüsse der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 22. Oktober 2013;
39
vgl. auch die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und
– Rechtsgutachten. Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, S. 22 ff.
Psychotherapie zur öffentlichen Diskussion um „Konversionstherapien“ oder „reparative
URL: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/aktuel-
Therapien“ bei Homosexualität. 2009 sowie die des 117. Deutschen Ärztetages 27. bis 30.
les/20150407_Rechtsgutachten_Hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Zu-
Mai 2014.
griff am 29.03.2016)
32
Vgl. Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2013): Sächsisches Aktions-
programm zur HIV/AIDS- und STI-Bekämpfung. 2. Auflage. S. 12 URL: https://publikationen. sachsen.de/bdb/artikel/20633/documents/27675 (Zugriff am 26.11.2015).
33
Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2015): Bevölkerung des Freistaa-
tes Sachsen 2008 bis 2014 nach Altersgruppen. URL: http://www.statistik.sachsen.de/ html/826.htm (Zugriff am 09.12.2015). Im Dezember 2013 galten 149 461 Menschen als pflegebedürftig. Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2015): Sachsen in
46 |
Vgl. Kugelmann, D. (2015): Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität
Bild: Fotolia/mbolina
4.3 Abkürzungen
AGG BMFSFJ CSD EU FRA GFMK GMK KMK LAG LGBT LSBTTIQ LSVD MSM NADIS SMS/GI SMI SMJ SMK SMS SMWA SMWK SLT STI
Allgemeines Gleichstellungsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Christopher Street Day Europäische Union Agentur für Grundrechte der Europäischen Union Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder Gesundheitsministerkonferenz der Länder Kultusministerkonferenz der Länder Landesarbeitsgemeinschaft lesbian, gay, bisexual, transsexual people lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen Lesben- und Schwulenverband Deutschland Männer, die Sex mit Männern haben Netzwerk für Antidiskriminierungskultur in Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz/Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration Sächsisches Staatsministerium des Innern Sächsisches Staatsministerium der Justiz Sächsisches Staatsministerium für Kultus Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sächsischer Landtag sexually transmitted infections (sexuell übertragbare Infektionen)
| 47
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration Albertstraße 10 01097 Dresden pressegi@sms.sachsen.de www.smgi.sms.sachsen.de Redaktion: Pressestelle GB Gleichstellung und Integration Gestaltung und Satz: STAWOWY Agentur Druck: print 24 Redaktionsschluss: 09/ 2017 Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 210367172 Telefax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten. Diese Publikation wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.
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