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Regeln für die Tagesstruktur
Impressum Wer hat dieses Informations-Heft gemacht? Fonds Soziales Wien Guglgasse 7–9 1030 Wien
Wer hat die Broschüre gestaltet? Fonds Soziales Wien
Wer hat das Titelbild gemacht? Fonds Soziales Wien
Wer hat die anderen Illustrationen gemacht? Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und der Fonds Soziales Wien
Wer hat den Text in leicht verständliche Sprache übersetzt? capito Wien
Wer hat die Broschüre gedruckt? Die Druckerei Vendo in Vöcklabruck Das Informations-Heft wurde auf umwelt-freundlichem Papier gedruckt. Druck-Fehler sind möglich. Artikel-Nummer: 1349, 3. Auflage. Stand: August 2025
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Erklärung zum Doppelpunkt In diesem Heft stehen Wörter mit einem Doppelpunkt. Wie zum Beispiel das Wort Mitarbeiter:innen. Wenn man ein Wort so schreibt, sind alle gemeint. Männer, Frauen und Menschen, die sich nicht als Mann oder als Frau fühlen.
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Regeln für die Tagesstruktur In dieser Broschüre sind die wichtigsten Informationen für die Tagesstruktur aus einer Richtlinie des FSW zusammengefasst. Richtlinien sind Regeln. Der FSW ist der Fonds Soziales Wien. Der Name der Richtlinie ist lang. Sie müssen sich den Namen nicht merken. Die Richtlinie heißt: Ergänzende spezifische Richtlinie für Tagesstruktur. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2025. In dieser Broschüre erklären wir die Richtlinie in einfacher Sprache. Der FSW und die Einrichtungen treffen ihre Entscheidungen nur nach dem Originaltext der Richtlinie. Den Originaltext der Richtlinie finden Sie auf der Internet-Seite des FSW: www.fsw.at
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Inhalt Für wen ist diese Broschüre?
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Wofür sind Regeln gut?
Seite 7
Für wen gelten die Regeln?
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Regeln für die Betreuung
Seite 8
Betreuungs-Vereinbarung
Seite 8
Mitbestimmen
Seite 8
Umschulung oder Nachschulung
Seite 9
Pflegegeld
Seite 9
Die Betreuungs-Vereinbarung auflösen
Seite 10
Regeln für die Verrechnung
Seite 11
Der FSW bezahlt für Ihre Betreuung
Seite 11
Was bezahlt der FSW nicht?
Seite 11
Bekommen Sie Geld
Fehltage
für Ihre Tätigkeit in der Tagesstruktur?
Seite 12
Müssen Sie einen Eigenbeitrag bezahlen?
Seite 13
Müssen Sie selbst für das Essen bezahlen?
Seite 13
Seite 14 Was gilt als Fehltag?
Seite 14
Was gilt nicht als Fehltag?
Seite 14
Bekommt die Einrichtung für Fehltage Geld vom FSW?
Seite 15
Was können Sie tun, wenn Sie die Fehltage für Urlaub oder Krankheit verbraucht haben?
Seite 15
Was kann man tun, wenn Sie häufig fehlen?
Seite 16
Was passiert, wenn Sie lange krank sind?
Seite 16
Was passiert, wenn Sie die Tagesstruktur länger nicht besuchen wollen? Alles in Ordnung?
Seite 17 Seite 18
Wie überprüft der FSW die Qualität?
Seite 18
Wie klappt die Zusammenarbeit?
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Was müssen die Einrichtungen dem FSW melden?
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Für wen ist diese Broschüre? Uns ist wichtig, dass Sie gut informiert sind. Der FSW hat hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Wenn Sie sich nicht auskennen oder etwas schwierig finden, fragen Sie bitte nach! Fragen Sie zum Beispiel diese Personen: • Die Person, die Ihnen die Tagesstruktur oder die Betreuungs-Vereinbarung erklärt hat. • Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. • Oder wenden Sie sich an den FSW:
Kund:innen-Service des FSW Guglgasse 7 – 9 1030 Wien Erdgeschoß U3-Station Gasometer E-Mail: behinderung-inklusion@fsw.at
• Telefon-Nummer für Kund:innen des FSW: 01 24 5 24 Täglich von 8 bis 20 Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen. Seite 6 von 20
Wofür sind Regeln gut? Regeln sind dazu da, dass alle beteiligten Menschen wissen, was sie tun sollen und was nicht. Das macht das Zusammenleben und die Zusammenarbeit leichter. Sie besuchen eine Tagesstruktur. Dort bekommen Sie Betreuung und Unterstützung. Dafür haben Sie mit der Einrichtung eine Betreuungs-Vereinbarung abgeschlossen.
Für wen gelten die Regeln? Die Regeln gelten für Kund:innen des FSW. Wenn Sie eine Tagesstruktur besuchen, sind Sie ein:e Kund:in des FSW. Die Regeln gelten auch für die Einrichtungen, die eine Tagesstruktur anbieten. Das Angebot der Einrichtung muss für die Art der Behinderung geeignet sein. Wenn die Einrichtung das Angebot in der Tagesstruktur ändern will, muss sie vorher den FSW fragen.
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Regeln für die Betreuung Wir möchten, dass Sie eine gute Betreuung bekommen. In diesem Kapitel können Sie lesen: • Was tut die Einrichtung für Sie? • Was müssen Sie selbst tun? • Welche Regeln gelten hier?
Betreuungs-Vereinbarung Wenn Sie eine Tagesstruktur besuchen, müssen Sie mit der Einrichtung eine Betreuungs-Vereinbarung abschließen. Die Einrichtung und Sie müssen die Betreuungs-Vereinbarung einhalten.
Mitbestimmen Sie als Kund:in sollen so viel wie möglich mitbestimmen. Dabei muss die Einrichtung Sie unterstützen. Sie können zum Beispiel Vertreter:innen wählen. Zum Beispiel Werkstätten-Rät:innen. Die Einrichtung unterstützt eine solche Wahl.
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Umschulung oder Nachschulung Kund:innen in der Tagesstruktur haben die Möglichkeit, Erfahrungen in Betrieben zu machen. Das nennt man Umschulung, Nachschulung oder Volontariat. Ein Volontariat findet in einem Betrieb statt. Wenn Sie ein Volontariat machen wollen, bekommen Sie dabei Unterstützung von der Einrichtung. Ein Volontariat können Sie höchstens 65 Tage im Jahr machen. Dabei trägt die Einrichtung Sie weiter in die Anwesenheitsliste ein. Die Einrichtung erhält den vereinbarten Tagsatz für Sie vom FSW. Der Tagsatz ist der Betrag, den der FSW für einen Tag Betreuung für Sie bezahlt. Im selben Betrieb können Sie höchstens 65 Tage ein Volontariat machen. Wenn Sie schon 65 Tage im selben Betrieb waren, dürfen Sie auch in einem anderen Jahr in diesem Betrieb kein Volontariat mehr machen.
Pflegegeld Die Einrichtung hilft Ihnen, die passende Pflegegeld-Stufe zu beantragen. Ihre Pflegegeld-Stufe hängt davon ab, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Informationen zum Pflegegeld und zu den Pflegegeld-Stufen finden Sie in der Broschüre Pflegegeld auf der Internet-Seite des Sozialministeriums: www.sozialministerium.at
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Die Betreuungs-Vereinbarung auflösen Die Einrichtung kann die Betreuungs-Vereinbarung auflösen. Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben. In der Betreuungs-Vereinbarung stehen die Gründe, die zur Auflösung der Betreuungs-Vereinbarung führen können. Das muss die Einrichtung tun, wenn sie Ihre Betreuungs-Vereinbarung auflöst: • Sie muss den FSW sofort darüber informieren. • Die Einrichtung muss Sie oder Ihre Vertretungsperson bei der Suche nach einem neuen Betreuungs-Platz unterstützen, wenn Sie das wünschen. Sie können sich beim FSW für einen neuen Platz vormerken lassen. Die Einrichtung kann Sie dabei unterstützen. Auch Sie können die Betreuungs-Vereinbarung auflösen. Die Regeln dafür stehen in Ihrer Betreuungs-Vereinbarung.
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Regeln für die Verrechnung Alles zum Thema Geld finden Sie in diesem Kapitel. In diesem Kapitel können Sie lesen: Wer bezahlt was?
Der FSW bezahlt für Ihre Betreuung Die Einrichtung bekommt vom FSW Geld für Ihre Betreuung in der Tagesstruktur. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Was bezahlt der FSW nicht? • Der FSW bezahlt nicht für Probetage oder Schnuppertage. • Wenn der:die Kund:in weniger als 4 Stunden am Tag in der Tagesstruktur ist, kann die Einrichtung keinen Tagsatz verrechnen.
Es gibt aber Ausnahmefälle. Zum Beispiel: • Wenn Sie einen Arztbesuch machen. Oder wenn Sie eine Therapie machen, zum Beispiel eine Physiotherapie, Psychotherapie, Logotherapie oder Ergotherapie. Sie müssen der Einrichtung aber eine Zeitbestätigung von dem:der Ärzt:in oder von dem:der Therapeut:in bringen. • Wenn Sie neu in eine Tagesstruktur kommen und sich erst eingewöhnen müssen. Das darf aber höchstens 1 Monat dauern. Seite 11 von 20
Bekommen Sie Geld für Ihre Tätigkeit in der Tagesstruktur? Ja, Sie bekommen Geld für Ihre Tätigkeit. Dieses Geld heißt Leistungs-Anerkennung. Diese Leistungs-Anerkennung kann ein fixer Betrag sein. Manchmal hängt der Betrag von Ihrer Leistung ab. Sie bekommen die Leistungs-Anerkennung von der Einrichtung täglich, wöchentlich oder monatlich. Wenn Sie eine Tagesstruktur besuchen, ist das kein Dienstverhältnis. Das heißt: Sie bekommen dafür keinen Lohn oder kein Gehalt.
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Müssen Sie einen Eigenbeitrag bezahlen? Das kann sein. Mit dem Eigenbeitrag bezahlen Sie eine zusätzliche Leistung, für die der FSW nicht bezahlt. Die Einrichtung darf aber nur für besondere Leistungen einen Eigenbeitrag von Ihnen verlangen. Zum Beispiel für eine besondere Therapie. Wenn Sie einen Eigenbeitrag bezahlen müssen, muss das in Ihrer Betreuungs-Vereinbarung stehen.
Müssen Sie selbst für das Essen bezahlen? Ja. Die Einrichtung kann von Ihnen Essensgeld verlangen. Den genauen Betrag muss die Einrichtung mit dem FSW vereinbaren. Kund:innen der Leistung „Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“ müssen in der Tagesstruktur kein Essensgeld bezahlen.
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Fehltage Die Einrichtung muss eine Anwesenheits-Liste führen. Darin steht, wann Sie da waren und wann nicht. Die Einrichtung muss dem FSW die Anwesenheits-Liste schicken. Die Einrichtung bekommt für die Tage Geld, an denen Sie in der Einrichtung anwesend waren. Wenn Sie einen Tag nicht in der Tagesstruktur sind, ist das ein Fehltag.
Was gilt als Fehltag? • Wenn Sie krank sind. • Wenn Sie sich freinehmen.
Was gilt nicht als Fehltag? Wenn Sie mit der Einrichtung auf Urlaubsaktion sind. Wenn Sie ein Volontariat in einem Betrieb machen. Wenn Sie kurze Zeit in einer Firma arbeiten oder dort eine Ausbildung machen. Dazu sagt man auch Volontariat.
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APRIL
Bekommt die Einrichtung für Fehltage Geld vom FSW? Die meisten Einrichtungen haben eine Betriebstage-Regelung mit dem FSW vereinbart. Dabei sind Fehltage so geregelt: Die Einrichtung darf höchstens 80 Fehltage pro Jahr für jede:n Kund:in verrechnen.
APRIL
Bis zu 30 Tage können Sie Urlaub machen. Bis zu 50 Tage können Sie krank sein. Das gilt für alle Kund:innen der Tagesstruktur. Wenn Sie im Krankenhaus sind oder auf Reha oder Kur, dann sind das keine Fehltage. Sie müssen dafür aber eine Bestätigung bringen. Eine Bestätigung bekommen Sie vom Krankenhaus. Oder vom Kur-Zentrum.
Was können Sie tun, wenn Sie die Fehltage für Urlaub oder Krankheit verbraucht haben? Fehltage für Krankheit können Sie nicht für den Urlaub nehmen. Wenn keine Tage für Krankheit mehr übrig sind, können Sie auch freiwillig einen Urlaubstag nehmen.
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Was kann man tun, wenn Sie häufig fehlen? Wegen ihrer Behinderung können manche Kund:innen die Tagesstruktur nicht regelmäßig besuchen. In so einem Fall muss die Einrichtung einen besonderen Antrag an den FSW stellen: • Wenn Sie die Tagesstruktur jede Woche an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht besuchen können. • Und wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Sie bekommen vom FSW eine besondere Bewilligung. Für die Verrechnung gibt es eine besondere Regelung. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen machen.
Was passiert, wenn Sie lange krank sind? Wenn Sie mehr als 8 Wochen krank sind, kann die Einrichtung Sie beim FSW abmelden. Das gilt nicht, wenn Sie auf einer Reha oder auf Kur sind. Wenn Sie wieder gesund sind, können Sie wieder in die Tagesstruktur zurückkommen. Darüber bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung von der Einrichtung.
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Was passiert, wenn Sie die Tagesstruktur länger nicht besuchen wollen? Sie wollen die Tagesstruktur länger nicht besuchen, weil Sie sich längere Zeit freinehmen wollen? Sie wollen aber denselben Platz in derselben Tagesstruktur haben, wenn Sie wieder in die Tagesstruktur kommen? Das ist möglich, wenn niemand anderer Ihren Platz braucht. Die Einrichtung kann dann eine Platzhalte-Gebühr von Ihnen verlangen. Platzhalte-Gebühr heißt: Sie bezahlen für jeden Tag, an dem Sie nicht in die Tagesstruktur kommen. Die Platzhalte-Gebühr darf nur so hoch sein wie der Tagsatz, den der FSW für einen Betreuungstag für Sie zahlt. Die Höhe der Platzhalte-Gebühr bestimmt die Einrichtung. Fragen Sie in der Einrichtung, wieviel das ist.
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Alles in Ordnung? Das überprüft der FSW regelmäßig. Die Betreuungs-Angebote in der Tagesstruktur müssen gut sein. Sie müssen eine bestimmte Qualität haben. Dafür gibt es besondere Qualitäts-Regeln. Einige Qualitäts-Regeln sind in Gesetzen geregelt. Es gibt auch Qualitäts-Regeln, die die Wiener Einrichtungen gemeinsam mit dem FSW festgelegt haben. Die Einrichtungen müssen die gute Qualität immer einhalten. Der FSW kann auch weitere Qualitäts-Regeln bestimmen. Dann müssen sich die Einrichtungen auch daran halten.
Wie überprüft der FSW die Qualität? Mitarbeiter:innen des FSW überprüfen die Qualität. Sie dürfen die Einrichtungen anschauen und überprüfen und müssen das nicht vorher ankündigen. Sie dürfen die Leitungspersonen und Betreuungspersonen der Einrichtung befragen. Sie dürfen mit den Selbstvertreter:innen sprechen. Sie dürfen Dokumentationen lesen. Bei der Überprüfung muss die Kontrollperson Rücksicht auf den Betrieb der Einrichtung nehmen.
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Wie klappt die Zusammenarbeit? Die Einrichtungen müssen mit dem FSW zusammenarbeiten. Zum Beispiel, wenn es eine Befragung gibt. Mitarbeiter:innen des FSW können auch in die Einrichtung kommen, wenn es eine Beschwerde von einem:r Kund:in gibt. Die Einrichtung muss den FSW von selbst informieren, wenn es um Dinge geht, die für den FSW wichtig sind.
Was müssen die Einrichtungen dem FSW melden? • Wenn es in der Zeitung, im Fernsehen oder in anderen Medien einen Bericht über die Einrichtung gibt. • Wenn etwas passiert ist, das mit der Gesundheit eine:r Kund:in zu tun hat. • Wenn etwas passiert ist, das mit der Sicherheit eine:r Kund:in zu tun hat. Zum Beispiel eine Straftat, oder wenn ein:e Kund:in abgängig ist. • Wenn die Einrichtung wegen Betriebsferien schließt, muss sie das mindestens 3 Monate vorher dem FSW melden. Sie muss auch andere Einrichtungen informieren, die davon betroffen sind.
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Adresse des FSW: Guglgasse 7–9 1030 Wien Telefonnumer des FSW: 01 24 5 24 Webseite des FSW: www.fsw.at
Fördert. Stärkt. Wirkt. 01 24 5 24 | www.fsw.at |