GIS Pfui, Pay TV/Streaming Hui?! Pay TV und Streaming erfreuen sich immer gröĂer werdender Beliebtheit, aber auch die Haushalte der GIS-GebĂŒhrenzahler lieĂen einen Anstieg vermerken â wenn gleich die GebĂŒhr stets zur Debatte steht. SUMO sprach darĂŒber mit Konrad Mitschka, Verantwortlicher des Public Value-Berichts des ORF, sowie Thomas Höffinger, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NOGIS Handels GmbH, und fĂŒhrte eine kleine Umfrage zum Medienbudget von RezipientInnen durch.
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Von 2001 bis Ende 2019 stieg die Anzahl der GebĂŒhrenzahlerInnen der GIS von 2,66 Millionen auf 3,66 Millionen, 296.000 Haushalte sind (Stand: Dezember 2019) von den GebĂŒhren befreit. Etwa zwei Drittel der GebĂŒhren flieĂen als Programmentgelt an den ORF. Das Programmentgelt entspricht einer Höhe von 17,21 Euro im Monat plus 10% UST, welche in allen neun BundeslĂ€ndern gleich ist. Sieben von den neun BundeslĂ€ndern heben allerdings noch eine zusĂ€tzliche Landesabgabe ein, die ĂŒberall einen unterschiedlichen Betrag ausweist. Die GebĂŒhrenzahlerInnen erhalten dafĂŒr ein vielfĂ€ltiges Angebot: die vier FernsehkanĂ€le ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+, drei österreichweite Radiosender: Ă3, Ă1, FM4; neun Landesstudios mit eigenen BeitrĂ€gen fĂŒr TV, neun Regional-Radiosender aus den BundeslĂ€ndern; Beteiligung an den FernsehkanĂ€len â3satâ und ARTE; ORFTELETEXT , ORF.at, ORF-TVthek. Doch die GIS hebt nicht nur das Programmentgelt fĂŒr den ORF ein, sondern auch die Radio- und FernsehgebĂŒhren sowie den Kunstförderungsbeitrag, die direkt an den Bund flieĂen. Laut
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GIS PFUI, Streaming/Pay TV hui! Thema
Mitschka zahle man mit seinen GebĂŒhren fĂŒr die ErfĂŒllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Dieser bringe einer Gesellschaft viel, so belegen das mehrere Studien, unter anderem stĂ€rke das die Demokratie. Er ist ebenfalls davon ĂŒberzeugt, dass eine Gemeinschaft gut daran tĂ€te, öffentlich-rechtliche Medien zu stĂ€rken und zu schĂŒtzen, weil sie zum Beispiel auch in Krisenzeiten stark nachgefragt seien und man nur nachhaltig vielfĂ€ltigen Aufgaben und ProgrammauftrĂ€gen gerecht werden könne. Wer muss zahlen? Jeder Haushalt, in dem sich ein RundfunkgerĂ€t befindet muss laut dem ORF-Gesetz eine GebĂŒhr entrichten. Zu den RundfunkgerĂ€ten zĂ€hlen FernsehgerĂ€te, Kabel-TV und Satelliten-TV, auĂerdem Computer und Tablets mit DVB-T-Stick, TV-Karte oder Radio-Karte. RadiogerĂ€te und sonstige GerĂ€te mit UKW-Empfang sind ebenfalls gebĂŒhrenpflichtig. Die Verbreitung ĂŒber das Internet ist seit Juli 2015 laut Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Rundfunk zu deklarieren. Laut