Filmregulierung: Zum Wohle der Kinder? âAber Mama, ich bin doch schon alt genug!â Viele Eltern verweisen dann möglicherweise auf die Altersfreigaben der Selbstregulation. Zurecht, und: Was steckt hinter diesen? SUMO diskutierte darĂŒber mit Stefan Linz, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der FSK GmbH, dem Filmjournalisten Daniel Schröckert â sowie einer Mutter. Laut der Oberösterreichischen Kinder-Medien-Studie 2020 (EduGroup) nutzen Kinder im Volksschulalter im Durchschnitt tĂ€glich circa 116 Minuten Fernsehen, âYouTubeâ usw., Jugendliche im Alter von elf bis 18 Jahren 173 Minuten laut der Oberösterreichischen Jugend-Medien-Studie 2019 (EduGroup). Welche Inhalte billigen ihnen Eltern zu â wo wĂ€re warum einzugreifen? Nehmen wir einen x-beliebigen Film, etwa âLoro â Die VerfĂŒhrtenâ des Oscar-prĂ€mierten Regisseurs Paolo Sorrentino ĂŒber Silvio Berlusconi: Laut DVD freigegeben ab 12 Jahren enthĂ€lt er ĂŒber weite Teile Szenen exzessiver SexualitĂ€t und Drogenkonsumation. Die auf einem Jugendbuch basierte Serie âMaze Runnerâ erhielt eine Freigabe fĂŒr 12-JĂ€hrige in Deutschland, fĂŒr 14-JĂ€hrige in Ăsterreich. Sind Film und Serie altersgerecht â und wer prĂŒft das? Selbstregulative können dabei Abhilfe schaffen. Doch dringt dies auch in das heimische Wohnzimmer vor? Und was sind Selbstregulative ĂŒberhaupt?
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Selbstregulative in Deutschland und Ăsterreich In Deutschland existieren unter anderem die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) sowie den jene fĂŒr den Online-Sektor. Darunter fallen die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), FSK.online und USK.online. Dabei handle es sich um Organisationen, welche auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages agieren nach dem âModell der regulierten Selbstregulierungâ, erklĂ€rt Stefan Linz. Wobei âdie Rechtsaufsicht die Möglichkeit hat, im Nachhinein Entscheidungen zu ĂŒberprĂŒfenâ. Im Gegensatz dazu handle die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf Basis des Jugendschutzgesetzes, ânach dem Filme und Spiele eine gesetzliche Altersfreigabe brauchen, damit sie Kindern und Jugendlichen zugĂ€nglich
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gemacht werden können.â Die beiden Selbstregulative wĂŒrden hierbei durch eine Kooperation von staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren handeln, eine sogenannte âCo-Regulierungâ, erlĂ€utert er. Ein Austausch finde auf TĂ€tigkeitslevel statt, sowie komme es zu einigen Kontaktpunkten zwischen den unterschiedlich regulierten Bereichen, fĂŒhrt Linz weiter aus. Zum Beispiel können AlterseinschĂ€tzungen der FSF nach einer BestĂ€tigung durch die Rechtsaufsicht, die auf Grund der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist, von der FSK ĂŒbernommen werden, erzĂ€hlt Linz. Stellvertretend fĂŒr die zahlreichen Selbstregulative in Deutschland wird auf den PrĂŒfvorgang der FSK nĂ€her eingegangen. Laut âfsk.deâ werden die AltersbeschrĂ€nkungen in PrĂŒfauschĂŒssen â u.a. Arbeitsausschuss, Hauptausschuss und Appellationsausschuss â getroffen. Die ehrenamtlichen Mitglieder dieser Gremien bilden unterschiedliche Berufsfelder sowie verschiedene gesellschaftlich relevante Bereiche ab, dĂŒrfen hauptberuflich jedoch nicht in der Film- und Videowirtschaft tĂ€tig sein, um eine unabhĂ€ngige Beurteilung sicherzustellen. und es finden laufend Schulungen statt. Die FSK klassifiziert Filme in die Altersstufen: ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. Linz fĂŒhrt aus, dass ausschlieĂlich eine BeeintrĂ€chtigung von Heranwachsenden begutachtet wird und keine pĂ€dagogische Einordnung herausgegeben wird. Als Faktoren fĂŒr die Entscheidung nennt Linz beispielhaft die Bereiche âDiskriminierungâ, âSexualitĂ€tâ und âGewaltâ, die Einstufung werde aber fĂŒr jeden Film individuell getroffen. In Ăsterreich ist die Jugendmedienkommission (JMK) dafĂŒr zustĂ€ndig, die im Bundesministerium fĂŒr Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist. Laut deren Website deckt das ZustĂ€ndigkeitsgebiet alle Bewegtbild-