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4. Januar 2023 · Nr. 1 · 44. Jahrgang
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Was bringt das neue Jahr? Energie, Umwelt, Finanzen, Ernährung und Gesundheit: Das ändert sich 2023
„Zeitenwende“ - dieser Begriff wurde von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum „Wort des Jahres“ 2022 gekürt. Und das mit gutem Grund, hat doch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine den berechenbaren Alltag, die Lebensplanung und -finanzierung vieler einfach so auf den Kopf gestellt. Die deutsche Wirtschafts- und Energiepolitik muss sich völlig neu ausrichten, mit einschneidenden Auswirkungen für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger.
So beziehen sich viele der wichtigsten Gesetze und Veränderungen, die das neue Jahr bringt, genau auf diese Veränderungen, insbesondere beim Thema Energie. Im Dezember hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates gesetzliche Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Konkret heißt das: Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.
Energiepreisbremse Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten. Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte
und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30 000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Diese Preisbremse wirkt für
Das neue Verpackungsgesetz schreibt Mehrweg-Alternativen vor.
das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt. Für die Haushalte, die mit anderen Heizmitteln, etwa Öl und Pellets heizen, sind die Kosten ebenfalls deutlich gestiegen. Für sie wird ein Härtefallfonds aufgelegt, über den sie rückwirkend zum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden sollen. Beantragt und abgewickelt werden diese Hilfen über die Bundesländer, vorgelegt werden muss dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022. An der genauen Umsetzung wird noch gefeilt, Bund und Länder arbeiten an einer Verwaltungsvereinbarung.
49-Euro-Ticket Hart gerungen wurde auch um den Nachfolger des beliebten Neun-Euro-Tickets - und er kommt in diesem Jahr als
Neuauflage 49-Euro-Ticket: digital und als Plastikkarte, monatlich kündbar als Abo und bundesweit gültig im ÖPNV und Schienen-Personennahverkehr. Darauf vorbereitet zeigen sich etwa schon die Deutsche Bahn und der MVV. Beide Unternehmen präsentieren das Ticket bereits auf ihren Online-Seiten. Mit der endgültigen Einführung wird im Frühjahr gerechnet. Angesichts steigender Preise und Inflation wurden auch das Wohngeld und Kindergeld erhöht. Ab 1. Januar 2023 gibt es für pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat an staatlicher Unterstützung. Auch Auszubildende dürfen sich freuen: Wer 2023 seine Ausbildung in Betrieb oder Handwerk startet, für den gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro; bisher waren es 585 Euro. Die Rentnerinnen und Rentner können ab dem Juli voraussichtlich mit einer Erhöhung ihrer Altersbezüge rechnen: im Westen um 3,5 und im Osten um 4,2 Prozent. Nach hitzigen politischen Diskussionen konnten sich Bundestag und Bundesrat zudem auf die Neuregelung der bisherigen Grundsicherung, umgangssprachlich „Hartz IV“, einigen. Sie wird nun durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt, das nicht nur eine Erhöhung des Regelsatzes beinhaltet, sondern auch die Erhöhung der Freibeträge auf Einkommen und Vermögen beinhaltet. Beibehalten werden die Sanktionsmöglichkeiten gegen Bezieher des Bürgergeldes bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges.
Verpackungsgesetz Nachhaltigkeit und Umwelt, auch bei diesen Zukunftsthemen bringt das neue Jahr Veränderungen. Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden mit Jahresanfang durch eine Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe mit höchstens fünf
Die Hauptsorge der deutschen Bürgerinnen und Bürger: Wie soll man die gestiegenen Energiekosten bewältigen?
Repair-Café Beratung und Reparatur am 12. Januar Das Repair-Café Rosenheim ist wegen der Ferien erst wieder geöffnet am Donnerstag, 12. Januar, von 17 bis 19 Uhr im Bürgerhaus „Miteinander“ in der Lessingstraße 77. Es besteht bereits seit acht Jahren und findet weiterhin großen Zuspruch. Aufgrund des Interesses gibt Robert Freund vom Umwelt- und Grünflächenamt auch an diesem Abend wieder Tipps zu Energiesparmaßnahmen und beantwortet Fragen zum Solardach-Kataster für Stadtund Landkreis Rosenheim. Außerdem wird Beratung angeboten bei Problemen
mit dem Computer oder Smartphones, und wie mit dem System Linux alten ausgedienten WindowsRechnern wieder zu neuem Leben verholfen werden kann. Im Vordergrund steht natürlich wie immer die kostenlose Reparatur von elektrischen Kleingeräten, beschädigten Büchern, kaputter Kleidung und Fahrräder. Gebrauchte Handys können zum sinnvollen Recycling und alte Brillen zur weltweiten Verteilung an Bedürftige abgegeben werden. In der Plauderecke wird zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Fotos: pexels
Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche, zum Beispiel Bäckereien oder Imbisse. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen. Auf diese Möglichkeit müssen sie auch deutlich hinweisen.
ten wurden: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland oder Bio. Für einen späteren Zeitpunkt soll diese Regelung auch auf Geflügel und Rindfleisch sowie verarbeitete Produkte und in der Gastronomie verwendetes Fleisch ausgeweitet werden. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gibt es zudem eine wichtige Neuregelung bei Krankschreibungen; der „gelbe Zettel“ für den Arbeitgeber hat ab sofort ausgedient. Künftig ist dieser verpflichtet, die Daten über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Krankenkassen abzurufen. Allerdings müssen die Beschäftigten selbstverständlich weiterhin dem Arbeitgeber unverzüglich ihre Arbeitsunfähigkeit melden. ff/re
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Wie hat das Schwein gelebt, bevor es geschlachtet wurde. Ab sofort muss das gekennzeichnet werden.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Diese Regelung bezieht sich nur auf Kunststoffverpackungen, andere Einwegalternativen wie Karton- oder Aluverpackungen bleiben erlaubt.
Kennzeichnung für Schweinefleisch Im Sommer soll das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft treten. Dann muss für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung ersichtlich sein, wie die Tiere gehal-
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