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Mehr Nachhaltigkeit

Umweltausschuss des Landkreises stimmt Aufbau eines kommunalen Energiemanagements zu Mehr erneuerbare Energien nutzen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – dieser Aufgabe hat sich auch der Landkreis Rosenheim gestellt. Unter anderem nimmt er seit Anfang des Jahres 2022 auf Beschluss des Kreistages am European Energy Award teil. Um dieses europäische Gütezertifikat zu erreichen, beschloss nun der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität, den Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energiemanagements mit der Schaffung einer Vollzeitstelle voranzubringen. Zudem werden alle Beschlussvorlagen für den Rosenheimer Kreistag und sämtlicher Ausschüsse auf ihre Auswirkungen auf das Klima geprüft. Und innerhalb des Landratsamtes wird bei der Beschaffung stärker auf Nachhaltigkeit geachtet. Darüber hinaus wird der Landkreis eine Option der Bundesgeschäftsstelle des Eu-

Auch der Landkreis Rosenheim bemüht sich, die Erde als Lebensraum zu erhalten. Ein Schritt dazu ist die Erfüllung der Standards des European Energy Awards.

ropean Energy Awards wahrnehmen und den straffen Zeitplan für den Auditprozess im Jahr 2026 aussetzen. „Die Regularien haben sich während des Prozesses geändert. Jetzt wird mehr Wert auf die Umsetzung der Maßnahmen gelegt“, meinte Landrat

Otto Lederer zur Begründung. Das Landratsamt wird dieses „aktive Pausieren“ nutzen, um weitere Maßnahmen umzusetzen. Diana Genius von der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim präsentierte den Ausschuss-Mitgliedern

das bisher Geschehene und blickte auch noch voraus. Das Besondere am European Energy Award ist die Vergleichbarkeit. Alle teilnehmenden Kommunen durchlaufen einen festgelegten Prozess und alle Ergebnisse müssen internationalen Qualitäts-

standards genügen. Nach dem offiziellen Beitritt zum European Energy Award-Programm im Jahr 2022 wurde im Landratsamt Rosenheim ein Arbeitskreis gebildet, an dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Sachgebieten wie Wirtschaftsförderung, Hochbau, Tiefbau, Naturschutz, Gesundheitsregion plus sowie Bauleitplanung und Kreisbauamt beteiligten. Landrat Otto Lederer bezeichnete ihn als Motor des Ganzen. Der Arbeitskreis führte eine Ist-Analyse durch und entwickelte ein energiepolitisches Arbeitsprogramm, welches der Umweltausschuss im Oktober vergangenen Jahres beschloss. Seitdem wurde an der Umsetzung gearbeitet. Ein Audit Anfang Mai dieses Jahres ergab, dass der Landkreis Rosenheim 32 Prozent des Standards erreicht. Um mit dem European Energy Award zertifiziert zu werden, müssen es aber mindestens 40 Prozent sein. Fortsetzung auf Seite 2

24h-Lieferantenwechsel Neuer Standard im deutschen Strommarkt

Chronische Schmerzen Wie Ihnen die Multimodale Schmerztherapie helfen kann

Nachgefragt … bei Dr. Veronika Hempel, Leitende Oberärztin im Fachzentrum für Neurologie der Schön Klinik Vogtareuth

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Sie leiden an chronischen Schmerzen und haben therapeutisch bereits viel versucht – doch leider hat noch nichts und niemand wirklich nachhaltig geholfen? Im Laufe der Zeit haben die schmerzbedingten Einschränkungen zugenommen und die Lebensqualität hat gelitten? Die Multimodale Schmerztherapie ist das Therapieverfahren, das nach Meinung der Expertinnen und Experten am besten geeignet ist, chronische Schmerzen ganzheitlich zu behandeln und zu lindern. Zielsetzung der Multimodalen Schmerztherapie: • den individuellen Umgang mit den chronischen Schmerzen verändern • Hilfe zur Selbsthilfe leisten • die Lebensperspektive positiv verändern • unnötige und belastende diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vermeiden • therapeutisch alle individuellen Faktoren berücksichtigen, die den Schmerz verstärken können Wesentliche Bausteine der Behandlung: • tägliche fachärztliche Visiten • Gruppen- und Einzeltherapien: physiotherapeutische Behandlung, Sportund Bewegungstherapie, Nordic Walking, Feldenkrais-Therapie, Entspannungsverfahren • verhaltenspsychologische und fachärztliche Therapiegespräche • spezifische medikamentöse Behandlung

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Der deutsche Strommarkt verändert sich grundlegend: Mit dem verpflichtenden werktäglichen 24-StundenLieferantenwechsel (LFW24) tritt eine der bedeutendsten Neuerungen der letzten Jahre in Kraft. Stromkundinnen und -kunden sowie Immobilienverwaltungen müssen sich auf neue Abläufe und Fristen einstellen. Hintergrund und gesetzliche Rahmenbedingungen Die gesetzliche Grundlage liefert die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944, deren Ziel es ist, den Strommarkt kundenfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu gestalten. In Deutschland wurde dies durch die Bundesnetzagentur im Beschluss BK622-024 sowie durch das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) umgesetzt, das seit Mai 2023 in Kraft ist. Der ursprünglich für April 2025 geplante Start des 24h Lieferantenwechsel (LFW24) wurde aus technischen Gründen auf

den 6. Mai 2025 verschoben. Was ändert sich konkret? Der bisher bis zu zehn Werktage dauernde Lieferantenwechsel wird nun werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen – inklusive Kündigung beim bisherigen Anbieter und Start der neuen Belieferung. Das hat weitreichende technische und organisatorische Folgen: Einheitliche Prozesse: Ob Einzug, Auszug oder Anbieterwechsel – alle Prozesse laufen künftig standardisiert und digitalisiert ab. Verbindliche Identifikation über MaLo-ID: Die Marktlokations-ID wird zum zentralen Identifikator. Netzbetreiber müssen diese innerhalb von zwei Stunden zur Verfügung stellen, falls sie nicht bekannt ist. Datenmanagement dezentralisiert: Stammdaten werden nicht mehr zentral durch Netzbetreiber verteilt, sondern durch die Marktpartner selbst an alle Beteiligten übermittelt. Fortsetzung auf Seite 2

Diese Woche im Erdbeeren - jetzt Haupternte ........ S. 4 32. Rosenheimer Radmarathon . S. 6+7 Stadtfest Rosenheim & Esbaum Viertel Sommerfest ......S. 8+9 Volkstheater Flintsbach .........S. 10+11 Kulinarischer Streifzug: Inntalstuben ................................. S. 12 Badesaison ................................... S. 14 Leichter leben mit Handicap ....... S. 15 Haustiere machen glücklich ..... S. 15

Keine Daxenfeuer Teils sehr hohe Waldbrandgefahr Im Landkreis Rosenheim herrscht aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müs-

sen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten freibleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können. Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestehen im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufen 4 und 5, das bedeutet hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.

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