Skip to main content

eGovernment 5/2026

Page 1


Ausgabe 05/2026

CDO Matthias Hundt erläutert den Status quo und die Pläne für die Digitalisierung in Berlins Verwaltung. 3

Berlin

11

Souveränität

Ist die Delos Cloud souverän? CEO Nikolaus Hagl erklärt dies anhand von vier Kriterien.

19

Die App ohne Namen –aber m it A mbitionen

Erst Ende Februar a ngekündigt , entw ickelt das Bundesm inisterium für Digita les und Staatsmodern isierung m it T-Systems und SAP bereits den Prototyp einer zentralen Bürger-App Die Geschw indigkeit ist gewollt – doch genau a n ihr entzündet sich Kritik.

„Das wird krass.“ So euphorisch kündigte Bundesdigitalminister Dr Karsten Wildberger Ende Februar eine App an, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend verändern soll: Kindergeld beantragen, den Wohnsitz anmelden, ein Unternehmen gründen – alles über eine einzige Smartphone-App, digital und rund um die Uhr. Einen festen Namen trägt die Anwendung noch nicht, meist ist in diesem Kontext von der „Deutschland-App“ oder der „Bürger-App“ die Rede. Details wollte Wildberger erst im Sommer vorstellen. Doch schon jetzt nimmt das Vorhaben

Gestalt an: Gemeinsam mit SAP und T-Systems entwickelt sein Ministerium einen Prototyp, der in Kürze vorliegen soll.

Fokus auf Sch nellig keit

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) macht keinen Hehl daraus, dass es ins Machen kommen will: „Unser Ziel ist, schnell spürbare Fortschritte für die Menschen in Deutschland zu erzielen“, hieß es auf Anfrage der eGovernment-Redaktion. Man wolle das Leben der Bürgerinnen und Bürger einfacher machen und die Verwaltung effizienter, schneller und serviceorientierter gestalten – „mit weniger Bürokratie, kürzeren Bearbeitungszeiten und einer zentralen Anlaufstelle für Verwaltungsleistungen [...].“

Lernende KI-Agenten sollen Nutzer durch Anträge führen und Ver-

waltungsprozesse automatisieren. Die App soll zudem mit der EUDIWallet verzahnt werden, über die sich digitale Identitäten und offizielle Nachweise verwalten lassen.

Konzipiert ist der Prototyp laut BMDS als modulare und offene Plattformstruktur innerhalb des Deutschland-Stacks – jener übergeordneten IT-Architektur, die das Ministerium derzeit neu aufsetzt. Getestet werden soll die Anwendung zunächst in mehreren Pilotkommunen, darunter Hamburg, Dresden, Nürnberg und Wiesbaden, sowie bei der Bundesagentur für Arbe it T- System s ve ra ntwo rtet Cloud-Infrastruktur und Datensp eicherung, SA P steuert sei ne Business Techno lo gy Pl at fo rm sowie KI-Komponenten bei.

Im Frühsommer will Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, mehr zur Umsetzung der Bürger-App verraten.

Tempo hat seinen Preis

Die Unternehmen wollten sich auf Anfrage nicht zu Details äußern und verwiesen wiederum auf das Bundesministerium; dass ausgerechnet SAP und T-Systems den Prototyp bauen, dürfte aber dem Pragmatismus geschuldet sein: Für die zeitlich begrenzte Initialphase nutzt das BMDS bestehende Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes. Eine gesonderte Ausschreibung war dafür nicht erforderlich. Das erlaubt zwar ein hohes Tempo, doch genau dem wohnt eine gewisse Zweischneidigkeit inne, denn die

27. April 2026

SPEZIAL

Hintergründe und Status quo rund um den Themenkomplex eGovernment & ITConsulting.

C'est f in i, Mic rosoft: Fra nk re ic h ste llt au f Open Sou rce um

Die französische Digitalbehörde DINUM hat am 8. April auf einem interministeriellen Seminar in Paris angekündigt, ihre Arbeitsplätze von Windows auf Linux umzustellen und damit ein deutliches Signal in Richtung digitaler Souveränität gesetzt. Am Seminar nahmen neben mehreren Ministerien auch die nationale Cybersicherheitsbehörde ANSSI, die staatliche Beschaffungsagentur DAE sowie Vertreter aus der Privatwirtschaft teil. Das formulierte Ziel der Veranstaltung: Die technologische Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern maximal zu reduzieren. Die LinuxMigration der DINUM ist dabei

nur ein Baustein einer breiteren Souveränitäts-Offensive Zur Zeit befinden sich zwei LinuxDistributionen im Pilotbetrieb. Gendbuntu, ein Ubuntu-Derivat, das die französische Gendarmerie seit 2008 produktiv nutzt, sowie EU-OS, eine Fedora-basierte Distribution mit KDE-Plasma-Desktop. Bereits vor dem Seminar hatte die nationale Krankenve rsicherung (Caisse nationale d'Assurance maladie) angekündigt, ihre 80.000 Beschäftigten auf den interministeriellen Software-Stack umzuziehen. Statt ko mmerzieller US -P ro du kte kommen künftig der Messenger Tchap, das Videokonferenz-

Konstellation weckt Erinnerungen: T-Systems und SAP hatten bereits die Corona-Warn-App entwickelt, die bis heute als Beleg dafür gilt, dass der Bund bei Bedarf schnell handeln kann. Doch die Anwendung stand auch wegen hoher Kosten und mangelnder Integration in bestehende Verwaltungsprozesse in der Kritik. Schnelligkeit allein, so die Lehre, ist noch kein Qualitätsmerkmal.

Aussch reibung soll folgen

Das BMDS betont, dass nach der Prototyp-Phase eine offene Ausschreibung folgen werde, „bei der sich alle Marktteilnehmer für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform und App bewerben können“ In den sozialen Netzwerken entzündete sich dennoch rasch Kritik an der Vergabepraxis. Ein zentraler Einwand: Wer den Prototyp baue, lege die technische Architektur fest – Datenmodelle, Schnittstellen, Systemlogiken Eine spätere Ausschreibung starte damit nicht bei null, sondern auf einem bereits definierten Fundament. aus

Weitere Informationen

Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung im Kurzabriss. [ voge.ly/agenda-bund-2026 ]

tool Visio und der Dateitransferdienst FranceTransfert zum Einsa tz Zu sätz lich pla nt d ie Regierung, die zentrale Gesundheitsdatenplattform (Plateforme des Données de Santé) bis Ende 2026 auf eine europäische Cloud-Lösung zu migrieren. Jedes Ministerium – einschließlich sämtlicher nachgeordneter Behörden – muss bis Herbst 2026 einen eigenen Fahrplan vorlegen. Dieser soll sieben Hand-

lungsfelder abdecken: Arbeitsplatz-Betriebssysteme, Kollaborationstools, Antivirensoftware, künstliche Intelligenz, Da te nb anken und Vi rtualisierung, Netzwerkausrüstung. David Amiel, Frankreichs Minister für Haushalt und Verwaltung, formuliert den eigenen Anspruch: „Der Staat kann sich nicht länger damit begnügen, seine Abhängigkeit festzustellen – er muss sie überwinden Wir müssen uns von amerikanischen Tools lösen und die Kontrolle über unser digitales Schicksal zurückgewinnen.“ Die Souveränität im Digitalen sei „nicht optional“, so Amiel. jk

Deut sc hland-App
Ku rz gemeldet

Politik & Verwaltung

3| CDO Matthias Hundt mit einer Bestandsaufnahme zur Verwaltungsdigitalisierung in Berlin.

4| Harald Henry Maderbacher, Leitung ELAK in der österreichischen Bundesverwaltung, erläutert den Status quo, besonders im Hinblick auf die Einbindung künstlicher Intelligenz.

6| Unter dem Motto „Agenda 2027: Verwaltungsdigitalisierung mit Reformgeist“ treffen sich hochkarätige Speaker auf dem diesjährigen eGovernment Summit. Ernst Bürger, Dr. Hakke Hansen, Milen Starke, Peter Adelskamp und Michael Pfleger mit ersten Statements.

8| 20 Jahre Nachnutzung und Weiterentwicklung: Marc Horstmann von Governikus erklärt das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.

10| Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves und Jan Westermann zeigen in ihrer gemeinsamen

Kolumne, wie medial geprägte extreme Positionen die KITransformation blockieren können.

10| Blick in die kürzlich bereitgestellte Machbarkeitsstudie zu einer föderalen Antragsplattform des IT-PLR.

Praxis & Innovation

11| Nikolaus Hagl, Head of Sovereign Cloud Germany bei SAP und CEO von Delos Cloud,

beschreibt vier zentrale Aspekte digitaler Souveränität und wagt einen Blick nach vorn.

12| Status quo der „Digitalen Dachmarke“ und die weiteren Planungen des Kennzeichnungssystems für Bund, Länder und Kommunen.

12| Wie wird das Broker-Portal „gd.Cloud-Broker“ aktuell genutzt? BTC und govdigital liefern Antworten.

Editorial Liebe Leserin, lieber Leser,

eGovernment Vogel IT-Medien GmbH

Max-Josef-Metzger-Straße 21 86157 Augsburg

Tel. 0821/2177-0, Fax 0821/2177-150

redaktion.egov@vogel.de

Handelsregister Augsburg HRB 11943

Redaktionsleitung

Susanne Ehneß / su (CvD, -180, ViSdP für redaktionelle Inhalte)

Stephan Augsten / aus (-145)

Redaktion

Nicola Hauptmann / nh (-260), Johannes Kapfer / jk (-181)

Serina Sonsalla / se (-184)

Co-Publisher Harald Czelnai (verantwortlich für den Anzeigenteil, -212), harald.czelnai@vogel.de Fax 0821/2177-152

14| Dr. Benjamin von Ardenne, Gründer des KI-Start-ups lector.ai, erklärt die Arbeitsweise agentischer KI-Systeme und ordnet deren Bedeutung für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ein.

15| Erfolgsrezept DiGA? Der GKV-Spitzenverband und der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung blicken auf die bisherige Bilanz der „Apps auf Rezept“.

16| Was passiert auf dem diesjährigen Zukunftskongress? Ein erster Blick auf Themen und Strategie.

17| Juni-Termine im Kalender blocken: CityLAB Sommerkonferenz und TALENTpro.

einfach machen, Fahrt aufnehmen, in die Umsetzung kommen: Jahrelang hat die Digitalisierungsszene diese Mantras gebetsmühlenartig wiederholt. Jetzt wird einmal „gemacht“ – und prompt ist es auch nicht recht. Die Rede ist von der Deutschland-App Ende Februar von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger angekündigt, steht das Projekt wenige Wochen später in den Startlöchern. KI-Agenten sollen durch Anträge führen, die EUDI-Wallet für die Identifizierung sorgen, Pilotkommunen die ersten Testläufe übernehmen – und das aus Corona-Zeiten bekannte Gespann T-Systems und SAP die Entwicklung und Integration des Prototyps. Dass dieses Duo den Auftrag ohne gesonderte Ausschreibung über bestehende Rahmenverträge erhielt, daran reiben sich nun einige Wettbewerber auf. Es ist die alte Zwickmühle: Wer abwartet, verliert Zeit Wer vorangeht, macht sich angreifbar. Einer, der ebenfalls keine Zeit verlieren will, ist Berlins neuer

CDO Matthias Hundt. Seit März im Amt, hat der Dresdner Unternehmer einen 20-Punkte-Plan aufgestellt und arbeitet bereits an der Restrukturierung des ITDZ. Bei der elektronischen Akte zeigt sich denn auch der „harte Hundt“: Von 133.000 IT-Arbeitsplätzen nutzen gerade einmal 10.000 die E-Akte –und die läuft nicht einmal stabil Sein Wunsch? Die digitale Akte nochmal auf null setzen und einfach neu starten.“ Wer wissen will, warum ausgerechnet ein Sachse der Berliner Verwaltung bescheinigt, sie sei „besser, als man an vielen Stellen denkt“, sollte das Interview auf Seite 3 nicht verpassen. Vorfreude dürfte auch der auf Seite 6 erwähnte eGovernment Summit wecken, der Anfang Mai vor historischer Kulisse in Schloss Neuhardenberg tagt. Brandenburgs CIO Ernst Bürger erinnert vor diesem Hintergrund an den Namensgeber der preußischen Reformen – „nicht die schlechteste Referenz für einen Kongress rund um das Thema Verwaltungsdigitalisie-

Stephan Augsten Redaktionsleitung eGovernment

rung“. Von NOOTS über Law as Code bis zur Frage, wie KI-Agenten ganze Prozessketten in der Sachbearbeitung übernehmen können, reicht das Programm. Dass Björn Niehaves und Jan Westermann parallel in ihrer Kolumne warnen, die beste Technologie scheitere an einer polarisierten Belegschaft, setzt den passenden Kontrapunkt (Seite 9). Und Marc Horstmann von Governikus zeigt im Interview zu 20 Jahren elektronischem Rechtsverkehr auf Seite 8, dass die klügste Innovation manchmal darin liegt, Bewährtes schlicht weiterzudenken, statt neue Leuchttürme zu errichten.

Viel Spaß mit unserer aktuellen Ausgabe!

eGovernment jederzeit & überall: Hintergründe und News rund um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung online lesen.

Bereits freitags vor der Print-Ausgabe online verfügbar: eGovernment.de/digitale_ausgaben

Mediaberatung Sandra Schüller (-182), Heike Kubitza (-213)

Anzeigendisposition

Mihaela Mikolic (-204)

Grafik & Layout: Vogel Medienservice Kampagnenmanagement

Ursula Gebauer (-217), Julia Föst (-133) EBV: Carin Böhm

Anzeigen-Layout: Alexander Preböck

Leserservice: eGovernment.de/hilfe oder eMail an: vertrieb@vogel.de mit Betreff „eGovernment“ Gerne mit Angabe Ihrer Kundennummer vom Adressetikett *CS-1234567*

Geschäftsführer Tobias Teske, Matthias Bauer

Erscheinungsweise: 12 Ausgaben jährlich

Abonnement

Preis des Jahresabonnements: 99,- € zzgl. 7% MwSt., inkl. Versand

Druck Vogel Druck und Medienservice GmbH Leibnizstr. 5, 97204 Höchberg

Gedruckt auf Steinbeis silk Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Blauen Engel und dem EU Ecolabel. Mehr Infos unter: www.stp.de Fragen zur Produktsicherheit produktsicherheit@vogel.de Haftung

Für den Fall, dass Beiträge oder Informationen unzutreffend oder fehlerhaft sind, haftet der Verlag nur beim Nachweis grober Fahrlässigkeit. Für Beiträge, die namentlich gekennzeichnet sind, ist der jeweilige Autor verantwortlich. Redaktionelle Beiträge, die zur Veröffentlichung in eGovernment bestimmt sind, können auch auf allen Websites der Vogel Communications Group verwendet werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Sie können nur zurückgesandt werden, wenn Rückporto beiliegt.

Copyright Vogel IT-Medien GmbH Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, digitale Verwendung jeder Art, Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Fotokopieren veröffentlichter Beiträge ist gestattet zu innerbetrieblichen Zwecken, wenn auf jedes Blatt eine Wertmarke der Verwertungsgesellschaft Wort, Abt. Wissenschaft, in 80336 München, Goethestraße 49, nach dem jeweils geltenden Tarif aufgeklebt wird.

Nachdruck und elektronische Nutzung

Wenn Sie Beiträge dieser Zeitschrift für eigene Veröffentlichung wie Sonderdrucke, Websites, sonstige elektronische Medien oder Kundenzeitschriften nutzen möchten, erhalten Sie Information sowie die erforderlichen Rechte über: www.mycontentfactory.de Tel. 0931/418-2786. Die Artikel dieser Publikation sind in elektronischer Form über das Datenbankangebot der GBI zu beziehen: www.gbi.de eGovernment ist die Zeitung für die Digita-

lisierung der Verwaltung und Öffentliche Sicherheit. Sie informiert IT-Entscheider in Bund, Land, Kommune und in den Öffentlichen Einrichtungen über alle fachlich relevanten Bereiche der digitalen Informationsverarbeitung im Public Sector. Das Onlineportal www.eGovernment.de stellt maßgeschneiderte Services für IT-Entscheider der Öffentlichen Hand dar und bietet ein umfangreiches, exklusives Webangebot mit hohem Nutzwert. Das Stammhaus Vogel IT-Medien, Augsburg, ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Vogel Communications Group. Der führende deutsche Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten hat seinen Hauptsitz in Würzburg.

Mitgliedschaft eGovernment ist IVW-zertifiziert. Die wichtigsten Angebote des Verlages sind IT-BUSINESS, eGovernment, Healthcare Digital, BigData-Insider, CloudComputingInsider, DataCenter-Insider, IP-Insider Security-Insider, Storage-Insider.

Statements der Speaker und erste Einblicke in die Agenda.

CDO von Berlin

„Ich werde nicht halbfertige Software auf Rechnern verteilen“

Matthias Hundt ist seit dem 18 März Berlins neuer Staatssekretär für Digitalisierung und Der Dresdner Unternehmer hat von Vorgängerin Martina Klement ein sehr gut strukturie Haus übernommen – und vom ersten Tag an ein Tempo vorgelegt, das in der Hauptstadt für sehen sorgt. Im Interview spricht er über seine Bestandsaufnahme, den Restrukturierung plan fürs ITDZ, die Causa E-Akte und die Frage, warum igitalisierung kein Parteibuch kennt.

Als Matthias Hundt Mitte März seinen Dienst in der Berliner Senatskanzlei antrat rechneten viele Beobachter mit einem Kulturschock. Ein Unternehmer aus der sächsischen Digitalwirtschaft, der plötzlich die Verwaltungsdigitalisierung einer 3,8-Millionen-Metropole verantwortet – das klang nach Reibung. Doch Hundt überrascht mit einer Bestandsaufnahme, die so gar nicht zum chronischen Berlin-Bashing passt: „Alle Vorurteile, die man gegenüber der Bundeshauptstadt hegt, stimmen in der Form eigentlich nicht. Berlin hat schon über 450 Behördenleistungen digitalisiert. Das muss man in anderen Bundesländern durchaus erst einmal suchen.“ Was ihn am meisten beeindruckt habe, sei die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die sind alle ganz motiviert und wollen etwas verändern.“ Und er selbst? Hat offenbar nicht vor, diese Energie ungenutzt zu lassen. Schon in den ersten Wochen habe er Entscheidungen getroffen, die zuvor liegen geblieben seien. „An dieser Stelle in Berlin kann ich entscheiden und werde entscheiden und habe es auch bereits getan“, stellt er klar. Es klingt wie ein Versprechen.

Verwaltungsreform als Fundament

HundtsersterstrategischerSchwerpunkt klingt zunächst wenig spektakulär, ist aber die Grundlage für alles Weitere: die Verwaltungsreform. Seit Januar 2026 ist das neue Landesorganisationsgesetz in Kraft. Über 4.800 Verwaltungsaufgaben wurden in einem Aufgabenkatalog neu zugeordnet. „Wer ist für was zuständig und wer muss entscheiden – das ist die Basis für dieVerwaltungsreform“,sagtHundt. Erst wenn der Bürger wisse, wer was entscheide, könne man Prozesse auch digitalisieren und umsetzen.BegleitetwirddieReformdurch das Konnexitätsgesetz, das der Senat inder ersten Lesung verabschiedet hat. Die Formel ist schlicht: Wer bestellt, bezahlt. Wenn die Landesverwaltung den Bezirken eine Leistung aufträgt, muss sie die Finanzierung sicherstellen. „Die Konnexität ist für Berlin ein sehr wichtiger Schritt Da können die Berliner wirklich stolz sein“, ist Hundt überzeugt. Dass die Bezirke chronisch unterfinanziert seien, will er nicht als Berliner Spezifikum gelten lassen: „Das erlebt man in allen Bundesländern.“ Aber mit

dem Konnexitätsausführungsgesetz und dem Aufgabenkatalog, der vom Senat noch beschlossen werden muss, sei jetzt erstmals ein verbindlicher Rahmen geschaffen, der Zuständigkeiten mit Finanzierungswegen verbindet Was das konkret für die Berliner Bürgerinnen und Bürger bedeuten kann, illustriert Hundt am Beispiel der Standesämter, für die er ebenfalls zuständig ist. Wer in Berlin heiraten will, wartete bislang mitunter zehn Monate auf ein einzelnes Dokument. „Über die neuen Prozesse können wir das auf Tage verkürzen“, betont Hundt. „Das ist Bürokratieabbau, so wie er sein sollte.“ In Berlin werde jetzt einfach gemacht, auch wenn das manchen zu schnell gehe.

Das ITDZ Berlin steht vor dem Umbau

Deutlich kritischer fällt Hundts Blick auf das IT-Dienstleistungszentrum Berlin aus. Das ITDZ Berlin, das digitale Herz der Hauptstadtverwaltung, kämpft seit Jahren mit strukturellen Problemen Hundt redet nicht drumherum: „Das ITDZ hat ein strukturelles Thema. Es muss modernisiert und effizienter werden.“ Er arbeite an einem Restrukturierungsplan. Den Mitarbeitenden dort zollt er Respekt: „Ich habe sehr motivierte Mitarbeiter erlebt. Die ziehen jetzt mit, die freuen sich auf die Veränderung.“ Die Ergebnisse sollen in den kommenden Monaten sichtbar werden.

Start-ups statt Großprojekte

Ein Herzensthema des neuen CDO ist die Öffnung der Verwaltung für innovative Unternehmen. Mit der Berliner GovTech-Unit wird eine Instanz geschaffen, die Anforderungen der Verwaltung systematisch mit Produkten aus der Startup-Szene zusammenbringt. Die Anforderungen seien gesammelt und verifiziert, das Matching laufe bereits aktiv. „Viele tolle Produkte kommen nicht von den großen Big Techs, sondern von der kleinen kreativen Wirtschaft in Deutschland“, sagt er.

Die klassische Beschaffungslogik mit ihren komplexen Ausschreibungsverfahren sei dabei oft das eigentliche Hindernis. Hundt setzt auf eine sogenannte Experimentierklausel. Kleine Projekte starten, testen, skalieren – statt Millionen-

projekte aufzusetzen, die an ihrer Komplexität scheitern. „Digitalisierung ist ja immer: Da werden Millionenprojekte gemacht, die dann irgendwann scheitern, weil die Ergebnisse meist nicht vorhersehbar und deshalb auch nicht ausschreibungsfähig sind“, beschreibt er das Grundproblem. „Wir haben bereits über 100 Anwendungen im Land Berlin auf Low-Code-Plattformen laufen“, nennt er als Beleg dafür, dass der Ansatz funktioniert. Der Effekt soll über die Verwaltung hinausreichen. Hundt erwartet neue Unternehmensansiedlungen und Impulse für den Standort Berlin.

BärGPT geht in die Fläche

Eine zentrale Rolle in Hundts Digitalisierungsstrategie spielt das CityLab Berlin, das er als seine „Lieblingskreativagentur“ bezeichnet. Das Innovationslabor in der Senatskanzlei hat mit BärGPT den ersten landeseigenen KI-Assistenten einer deutschen Verwaltung entwickelt – ein Open-Source-Sprachmodell auf Basis von RetrievalAugmented Generation, das Verwaltungsmitarbeitende bei Textarbeit, Recherche und Dokumentenanalyseunterstützt.Bislang lief BärGPT in einem begrenzten Testbetrieb. Hundt will das ändern und „die Einführung von BärGPT in ganz Berlin jetzt unmittelbar umsetzen.“ Es gebe bereits konkrete Anwendungsfälle, die den einzelnen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine interne Evaluation habe BärGPT als favorisiertes System bestätigt. Das CityLab hat nach Hundts Angaben bereits neue Aufträge erhalten, um den Rollout zu begleiten.

Die E-Akte: Hundts größte Baustelle

So zuversichtlich Hundt bei vielen Themen auftritt – bei der elektronischen Akte wählt er deutliche Worte. Von den rund 133.000 ITArbeitsplätzen im Land Berlin nutzen bislang knapp über 10.000 die E-Akte, und die befindet sich noch nicht einmal im Regelbetrieb. Die Umsetzungsquoten in den Bezirken reichen von fünf Prozent in Spandau und Steglitz-Zehlendorf bis etwa 20 Prozent in Reinickendorf. „Die E-Akte ist für mich ein Projekt, wo ich sehr unzufrieden bin“,sagtHundt.DieUrsachendafür seien vielfältig. Ein Dienstleister habe den vollen Leistungsumfang bislang nicht geliefert und die Pro-

jektsteuerung berge historische Defizite. Seine Konsequenz daraus ist unmissverständlich: „Ich werde nicht eine halbfertige Software weiter auf den Re nern verteilen, weil das am Ende mehr Probleme bereitet als E-Akte bringt.“ Die Priorität liege jetzt auf der vollständigen Evaluation, der Beseitigung technischer Probleme und der Sicherstellung aller Leistungsparameter. Erst wenn das System stabil laufe, werdederRolloutinhohemTempofortgesetzt. „Für mich steht die Funktion und die Stabilität des Systems im Vordergrund – und dann die Zahl der Nutzer. Wenn es nicht funktioniert, ist der Mehrwert eher beschränkt“, fasst er zusammen. Auf die Frage, was er per Knopfdruck sofort ändern würde, antwortet Hundt nach kurzem Überlegen auch: „Die digitale Akte nochmal auf null setzen und einfach neu starten. Das wäre mein größter Wunsch.“

Digitalisierung kennt kein Parteibuch

Berlin ist mit Kai Wegner als Regierendem Bürgermeister CDU-geführt, die Bezirke hingegen von den Grünen, der CDU und der SPD. Parteipolitische Blockaden bei der Digitalisierung sieht Hundt nicht. „IchhabekeinerleiVorbehalteunter den Parteien festgestellt“, betont er Natürlich gebe es unterschiedliche Präferenzen – manche Bezirke setzten ausschließlich auf Open Source, andere wollten pragmatisch verschiedene Lösungen einbeziehen. „Aber wir haben dasselbe Ziel und finden eine Lösung. Bei der Digitalisierung geht es nicht ums Parteibuch, sondern um die Lösung.“ Der fachliche Austausch funktioniere, auch im Rat der Bürgermeister. Das habe er vom ersten Tag an deutlich gemacht – und sei überrascht gewesen, wie breit das angenommen werde.

Auf die Frage, was Berlin von Sachsen lernen könne, differenziert Hundt. Beim DigitalPakt Schule habe Sachsen eine der besten Umsetzungen bundesweit hingelegt, viele Bundesländer hätten das sächsische Prinzip adaptiert – Berlin war eines davon. Inzwischen habe die Hauptstadt aufgeholt, das Schulgesetz dreimal in drei Jahren novelliert und brauche sich beim Digitalpakt nicht mehr zu verstecken. Bei der Verwaltungsdigitalisierung hingegen sei Berlin wesentlich weiter als Sachsen“.

Wahl im September

Seine Einschätzung zur alten Heimat fällt dementsprechend schonungslos aus: „Sachsen hat dem Thema Digitalisierung der Verwaltung nicht wirklich den Stellenwert gegeben und hat auch keine klaren Zuständigkeiten. Sachsen wird in der derzeitigen Struktur nach hinten durchgereicht.“

Ein Ermöglicher mit 20-Punkte-Plan

Ein bemerkenswertes Paradoxon hat Hundt in seinen ersten Wochen ebenfalls beobachtet: Die Berliner Bürgerämter funktionierten inzwischen so gut, dass die Nachfrage nach digitalen Verwaltungsleistungen teilweise stagniere. „Die Bürger gehen lieber aufs Bürgeramt“, sagt er Innerhalb von Tagen, häufig noch am selben Tag, bekomme man einen Termin im Bürgeramt Eine interessante Entwicklung, die zeige, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sei, sondern am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden müsse. Hundt hat für sich selbst einen 20-Punkte-Plan erarbeitet, an dem er sich messen lassen will. Sein Selbstverständnis beschreibt er als das eines Ermöglichers: „Es gibt viele tolle Themen in Berlin, die daran scheitern, dass es einer initial entscheiden muss Wenn ich etwas ermögliche, geht etwas vorwärts.“ Neben diesem eigenen Anspruch arbeitet er am übergeordneten Ziel, die Stigmatisierung der öffentlichen Verwaltung als „träge und langsam“ ins Positive umzukehren. „Die Verwaltung ist besser, als man an vielen Stellen denkt.“

Bis zur Wahl des 20. Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September sieht er noch ausreichend Zeit, um diese Botschaft mit Ergebnissen zu untermauern. „Wir machen das jetzt in Berlin einfach“, sagt er. Das klingt weniger nach Berliner Großspurigkeit als nach sächsischem Pragmatismus. jk

Matthias Hundt ist seit Mitte März CDO von Berlin und will bis zur
Fakten schaffen.

Blick nach Österreich

KI – der Beginn einer großen Reise

Der Elektronische Akt (ELAK) ist das österreichische Pendant zur deutschen E-Akte Harald Henry Maderbacher, Leitung ELAK in der österreichischen Bundesverwaltung, erläutert den Status quo – gerade im Hinblick auf die Einbindung künstlicher Intelligenz

Der Elektronische Akt, kurz ELAK, ist in der österreichischen Bundesverwaltung seit 2004 in Betrieb. Er ist die zentrale IT-Lösung für die Bundesministerien, Gerichtshöfe und anderen öffentlichen Organe im Alpenstaat und wickelt vom Posteingang bis zur Erledigung den gesamten Verwaltungsprozess digital ab Nach wie vor gilt der ELAK als tragende Säule der österreichischen eGovernment-Strategie.

Auch die österreichischen Botschaften und Vertretungsbehörden weltweit sind an den ELAK angebunden – ein Großprojekt, bei dem innerhalb von drei Monaten 110 Vertretungsbehörden umgestellt wurden. „Wir mussten 38 Millionen Dokumente unter Berücksichtigung der vollen Datenintegrität aus dem Altsystem in den ELAK mig-

rieren“, sagt Harald Henry Maderbacher, der im österreichischen Bundesrechenzentrum für den ELAK im Bund verantwortlich ist. „Auch ein zeitlich gestaffelter Rollout über verschiedene Weltregionen und 24 Zeitzonen hinweg war eine Challenge.“ Im April 2025 wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen, laut Maderbacher „eine der größten Herausforderungen in der Geschichte des ELAK“.

Klare Herausforderungen

Nun steht die nächste große Aufgabe vor der Tür: künstliche Intelligenz. Seit Ende 2025 gibt es drei Assistenzfunktionen auf KI-Basis: „Chatten mit dem Team-Room“, „Chatten mit dem Akt“ und „Chatten mit der Hilfe“. Dialogbasierte Tools also, die den Arbeitsalltag der tern soln und Informationen in Sekundenschnelle bereitstelom“ ist es m Beispiel möglich, sich ilungen ladenen auschen mmenchungen auf dem n. „Das ist wirklich eine riesige Zeiterarnis, r allem

für Verantwortungsträger“, betont Maderbacher. Via Chatten mit der Hilfe“ können sich Mitarbeitende beispielsweise anzeigen lassen, wie ein Akt angelegt wird, bei „Chatten mit dem Akt“ gibt es Antworten auf spezifische Fragen zum Akt oder zu ganzen Sachgebieten, auch die Zusammenfassung eines Akts ist hier möglich. Diese Funktionen sind nicht nur für den Arbeitsalltag hilfreich, sie sollen auch das Onboarding neuer Mitarbeiter unterstützen. „Das ist gerade in der neuen Generation sinnvoll, die mit Wissensaneignung ganz anders umgeht“, sagt Maderbacher. Und natürlich soll es den Service-Desk, die Key-User und Administratoren entlasten.

„Die Integration von KI-Funktionen in den ELAK entstand aus dem Anspruch des Bundesrechenzentrums heraus, in einer sehr herausfordernden Zeit neue Lösungen zu entwickeln und dem Bund zukunftsweisende Möglichkeiten bereitzustellen", erklärt Maderbacher Die Herausforderungen sind klar: strenge Sparvorgaben, die Ruhestandswelle der Boomer-Generation und fehlender Nachwuchs. „Effizienz muss steigen, Wissen muss gesichert und zugleich neu erschlossen werden“, betont Maderbacher. Künstliche Intelligenz werde damit zum zentralen Hebel, „um diesenWandelintelligentundnachhaltig zu gestalten“.

Umso wichtiger ist es, dass der Output der KI-Bots qualitativ hochwertig ist, die Ergebnisse müssen stimmen. „Deshalb sind wir sehr vorsichtig“, sagt Maderbacher. Im Rahmen eines Stufenmodells soll in den kommenden Jahren sukzessive immer mehr künstliche Intelligenz implementiert werden. „Wir wollen eine hohe Qualität“, betont Maderbacher. Gleichzeitig soll der Sicherheitsaspekt gewahrt bleiben. Dies gelingt durch ein geschlossenes System: keine Internetverbindung, lokaler Betrieb. Der (Daten-) Schatz der Regierung wird also gut gehütet.

Roll-out steht an

Weitere KI-Funktionalitäten sind bereits in Planung, beispielsweise eine noch umfassendere Zusammenfassung von Akten oder zusätzliche Assistenzfunktionen. Doch so sinnvoll diese Funktionen klingen, so langwierig gestaltet sich die tatsächliche Umsetzung. „Die Verwaltung ist beim Thema KI noch sehr zurückhaltend“, sagt Maderbacher. „Während auf der politischen Ebene große Fortschritte passieren, ist der operative Bereich nicht dort, wo er sein müsste.“ Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionskosten und gerade wenn die Benefits eines KI-Einsatzes nicht sofort klar seien. „Hier braucht es eine ausgedehntere Lernkurve“, erklärt Maderbacher. Die KI-Systeme seien sehr fokussiert und arbeiteten mit ausgewählten, indizierten Daten – die Grundlage für einen hochwertigen Output. Im Bundesrechenzentrum ist das KI-Setup bereits vorhanden, die PoC-Phase ist beendet, die Verhandlungen zum Preis- und Business-

modell für einen bundesweiten Roll-out laufen. „Wir haben ein produktives System, das nun für die Skalierung vorbereitet werden muss“, erklärt Maderbacher und ergänzt: Damit sind wir in der DACHRegion federführend unterwegs.“ „Im Moment schauen alle auf uns“, sagt Maderbacher. Das Bundesrechenzentrum arbeite mit offenen Standards, sodass eine Einbindung der Ressorts und Länder – auch unter Eigenregie – prinzipiell machbar sei, denkbar sei aber auch ein bundesweites Modell. „Wir wollen Skalierungseffekte über die Länder hinweg möglich machen“, betont er. Eine Nachnutzung sei wünschenswert, aber nicht immer machbar. „Die Zielgruppen sind sehr unterschiedlich“, erklärt Maderbacher. Entsprechend verschieden müssten die Antworten des KISystems sein. „Ein Jurist liest und versteht anders als jemand aus der Wirtschaft oder dem Polizeibereich“, erläutert er. Diese unterschiedlichen großen Interessensgruppen seien genauso zu berücksichtigen wie die Mitarbeitenden auf den einzelnen Ebenen. Erreicht werden soll dies mit verschiedenen Profilen: Die Rolle des jeweiligen Nutzers ist im ELAK bereits hinterlegt, die daraus entstehenden Nutzungsprofile müssen der KI erst antrainiert werden.

Das erste Ressort für den Roll-out wird das Bundeskanzleramt sein. Wie bei jedem Umstellungsprozess dieser Größenordnung wird auch hier viel gelernt. Man werde sich die Feedbacks anschauen, die Erwartungshaltungen der User und natürlich die Systemlandschaft beobachten. KI sei kein klassisches IT-Projekt. „Wir sind am Beginn einer großen Reise“, sagt Maderbacher. Gerade das Thema Erwartungshaltung sei schwer greifbar. Was eine KI konkret für die Verwaltung in zehn Jahren leisten könnte, sei derzeit noch gar nicht zu erfassen. Um Möglichkeiten zu eruieren, gibt es im Bundesrechenzentrum eine Gruppe aus Key-Usern und technischen Usern, die zum einen in die Tests im Vorfeld des Roll-outs eingebunden sind, zum anderen aber auch im Austausch über optionale Anwendungsfälle sind – realistische Anwendungen, „um nicht später ein Akzeptanzproblem zu bekommen“, sagt Maderbacher Gesunder Menschenverstand plus vernünftiges Tempo, das ist der österreichische KI-Weg. „Durch die Digitalisierung machen wir die Dinge anders und sind an manchen Stellen schneller geworden, aber wir wurden nicht wirklich entlastet“, sagt Maderbacher AndiekünstlicheIntelligenzknüpft er daher große Hoffnungen. „Digitalisierung hat eine gewisse Obergrenze erreicht, wir brauchen den nächsten Evolutionsschritt“, betont er und verweist auf die notwendige Entlastung durch die Personalabgänge. „KI muss zu einer Entlastung führen, anders geht es nicht.“ su

Weitere Informationen

Mehr Infos zum Bundesrechenzentrum in Wien gibt es hier: [ brz.gv.at ]

KI ist kein klassisches IT-Projekt, es ist der Beginn einer Reise.
Bild: Can va / KI-generiert
Harald Henry Maderbacher, Leitung ELAK im Bund und Senior Solution Manager beim Bundesrechenzentrum.

Einblicke und Einschätzungen zum eGovernment Summit 2026

Verwaltungsdigitalisierung mit Reformgeist

Am 7 und 8. Mai treffen sich Expertinnen und Experten aus Verwaltung und Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zum eGovernment Summit, in diesem Jahr auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg. Wir haben Teilnehmende und Speaker nach ihren Einschätzungen und Erwartungen gefragt und geben erste Einblicke in die Agenda

Roundtables bieten beim eGovernment Summit die Chance für vertiefende Diskussionen und den Austausch von Ideen. Bei mehreren spannenden Themen, die zunächst kurz vorgestellt werden, fällt die Entscheidung oft nicht leicht.

„Agenda 2027: Verwaltungsdigitalisierung mit Reformgeist“ ist das Motto beim diesjährigen eGovernment Summit – inspiriert auch vom durchaus symbolträchtigen Austragungsort: „Der Summit findet im SchlossNeuhardenberginBrandenburg und somit auf historischem Boden statt“, erläutert Ernst Bürger, Staatssekretär und CIO des Gastgeberlandes. „Das Schloss befand sich einst im Besitz des preußischen Staatskanzlers(undNamensgebers) Karl August von Hardenberg, bekannt für die preußischen Reformen, die die Grundlage für einen aufgeklärten preußischen National- und Industriestaat schufen. Das sollte uns Ansporn genug sein: Auch wenn die Bemühungen rund um die Verwaltungsdigitalisierung (noch) nicht die Tragweite der preußischen Reformen erreicht haben – der Reformgeist muss und wird auch beim diesjährigen eGovernment Summit allgegenwärtig sein“, so Bürger.

Grundlagen für Veränderungen sind bereits gelegt, wie er weiter erläutert: „Seit dem vergangenen Jahr und zentralen Meilensteinen wie der Schaffung eines Digitalministeriums auf Bundesebene sowie der Föderalen Modernisierungsagenda sind Bedingungen geschaffen worden, die das Grundverständnis der föderalen Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung verändern sollen und müssen.“ Das sei dringend notwendig, schließlich zeige die Vergangenheit, „dass fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf einer gemeinsamen Grundlage einer der großen Hemmschuhe für eine flächendeckende und somit attraktive Verwaltungsdigitalisierung war und ist.“

In welche aktuellen Projekte und Ansätze setzen die Teilnehmenden des eGovernment Summit besondere Hoffnungen? Mit dem jüngsten Beschluss des IT-Planungsrats zum Deutschland-Stack sei ein erster Schritt hin zu einer besser abgestimmten IT-Infrastruktur gelungen, urteilt Ernst Bürger. Der D-Stack solle künftig den Rahmen für einheitliche technische Lösungen setzen Das müsse jetzt zügig weiterentwickelt werden, ebenso die parallel beschlossene Deutschland-Architektur „Die praktische Umsetzungwirdzeigen,anwelchen Stellen Anpassungen, Konkretisierungen und Ergänzungen erforderlich sind", so Brandenburgs CIO. Auch Thüringens CIO Milen Starke nennt an erster Stelle den Deutschland-Stack: „Wir begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich. Mit dem Deutschland-Stack schaffen wir die Basis für eine bessere digitale Zu-

sammenarbeitzwischenBund,Ländern und Kommunen. Das digitale Inseldenken in Deutschland findet endlich ein Ende.“ Auch die Verknüpfung mit landeseigenen Vorhaben ist schon klar: Aufbauend aufdemDeutschland-Stackalsstrategischem Fundament für eine moderne, transparente und nutzerfreundliche Verwaltung, setzt man im Freistaat auf den ThüringenStack. „Das ist ein zentraler Schritt, um unsere Verwaltung in Thüringen noch nutzerfreundlicher, effizienter und transparenter zu machen", so Starke

Weitere vielversprechende Ansätze würden gerade erprobt – und dabei spielt KI eine besondere Rolle. „Auf Ebene der Landesverwaltung haben wir zu Beginn des Jahres unsere KI-Strategie verabschiedet und erproben aktuell den landesweiten Einsatz der Open-Source-KI F13.“ Auch die Kommunen sollen durch

schleunige. Voraussetzung sei ein solides Governance-Fundament. Man arbeite auf Grundlage einer „Charta Digitale Ethik“, einer KIDienstvereinbarung und einer KIStrategie, die klare Regeln für Verantwortung, Transparenz und Qualitätssicherung setze. „Ohne solche Leitplanken bleibt KI-Einsatz in der Verwaltung ein Experiment – mit ihnen wird er skalierbar“, resümiert Adelskamp.

Von Daten zu Taten

KI-Einsatz unterstützt werden. „Zum einen können Kommunen durch unseren KI-Formular-Builder physische Formulare per Klick in ein digitales Formular überführen – das spart Zeit, personelle und finanzielle Ressourcen“, erläutert Milen Starke. „Weiterhin erproben wir, wie wir den gesamten Verwaltungsprozess digitaler und effizienter gestalten. Hierbei setzten wir auf das Konzept Law-as-Code und die Rulemapping Methode.“ Sie verweist dabei auf ein aktuell laufendes Projekt – ein KI-gestütztes Baugenehmigungsverfahren. Die ersten Ergebnisseseienvielversprechend. „Diese Erfahrungen bringen uns wichtige Erkenntnisse für die weitere Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.“ Man arbeite in diesemBereichauchdirektmitdem Bund, um diese Erkenntnisse zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen.

AuchausSichtderKommunenspielen Technologie und insbesondere KI eine entscheidende Rolle, wie die Einschätzung von Peter Adelskamp, CDO der Stadt Essen, zeigt: Was Digitalisierung in die Fläche bringe, sei kein Geheimnis: nachnutzbare Lösungen, die einmal entwickelt und von vielen genutzt würden Government-as-aPlatform sei das Prinzip. „In Essen setzen wir konsequent auf „Digital only" – Verwaltungsprozesse werden zunehmend so gestaltet, dass sie ausschließlich digital und medienbruchfrei ablaufen, unabhängig davon, ob der Antrag online oder persönlich vor Ort gestellt wird. Die Verarbeitungslogik und -technik ist die gleiche.“ KI werde dabei zunehmend zur Regel, wo sie rechtssicher und ethisch vertretbar Prozesse be-

Bild: Man ue l Emme Fo to grafie

Den technologischen Grundlagen, die Milen Starke und Peter Adelskamp hier ansprechen, wird beim Summit unter dem Motto „Von Daten zu Taten: Technologie für die Transformation“ ein ganzer Themenkomplex gewidmet sein. Ammar Alkassar, geschäftsführender Vorstand, GovTech Deutschland e.V. spricht in seinem Impulsstatement über Agentic AI als Gamechanger und Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Universität Bremen und GovTech-Beauftragter des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen widmet sich der Frage; „KI, ja. Aber Transformation?“. Auch der von Milen Starke erwähnte Law-as-Code-Ansatz wird diskutiert. Dr. Hakke Hansen, Leiter der gleichnamigen Initiative bei der SPRIND, erklärt, worum es dabei geht: „Mit der ‚Law as Code‘-Initiative der SPRIND adressieren wir eine eigenständige Ebene staatlicher

Dr. Hakke Hansen, Leiter der Initiative „Law as Code“ der SPRIND – Bundesagentur für Sprunginnovationen.

Infrastruktur: die zwischen Gesetzgebung und Rechtsanwendung liegende Bereitstellung von Recht in maschinenausführbarer Form. Im Zentrum steht die Transformation von Rechtstext in strukturierten, maschinenausführbaren Code sowie dessen verlässliche BereitstellungfürdieAnwendungdesRechts.“ Law as Code verändere nicht den Inhalt des Rechts, sondern die Art und Weise seiner Bereitstellung, verdeutlicht Hansen. Das Potenzial dieses neuen Ansatzes fasst er in vier Punkten zusammen: Erstens –Effizienz: Recht müsse nicht länger in jeder Behörde und in jedem Unternehmen parallel technisch übersetzt werden. Zweitens ermögliche der Ansatz Interoperabilität in einer neuen Dimension: „Eine einheitliche strukturierte Bereit-

Ernst Bürger, Staatssekretär und IT-Beauftragter (CIO) des Landes

stellung schafft die Grundlage dafür, dass unterschiedliche Akteure auf dieselbe normative Logik zugreifen und konsistent in einheitlichen Formaten und Schnittstellen arbeiten“. Drittens stärke Law as Code Vertrauen, „da Recht nicht mehr in unterschiedliche technische Verfahren übersetzt wird, sondern in einer einheitlichen, nachvollziehbaren Form vorliegt“. Viertens schaffe Law as Code die GrundlagefürdieSteuerbarkeitund Kontrolle des Einsatzes von KI: Der Einsatz könne einheitlich, rechtskonform und überprüfbar gestaltet werden.

Im vergangenen Jahr habe sich die SPRIND-Initiative zunächst darauf fokussiert, ein klares Verständnis von Law as Code zu entwickeln und zu vermitteln. „Inzwischen ist Law as Code Teil der Modernisierungsagenda des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung“, hebt Hansen hervor. Parallel werde das Thema international positioniert und im nächsten Schritt eine internationale Konsultation vorbereitet – mit dem Ziel, „relevante Akteure aus Staat, Wissenschaft, Wirtschaft, Technologie und Praxis systematisch einzubinden, bestehende Ansätze zu erfassen und darauf aufbauend ein gemeinsames Referenzframework sowie zentrale Strukturprinzipien zu entwickeln.“DazusollesbeimSummit Einblicke geben.

Während der Law-as-Code-Ansatz noch recht neu ist – und deshalb hier auch näher erläutert – steht mit der Registermodernisierung auch ein wohlbekanntes Thema auf der Technologie-Agenda. Das Projekt, das erst nach dem OZG statt gleich zu Beginn in Angriff genommen wurde, gilt als eines der „dicken Bretter“ der Verwaltungsdigitalisierung. Umso ermutigender, wennNOOTS-GesamtleiterMichael Pfleger (FITKO) konstatiert: „Die größten Herausforderungen liegen hinter uns: Der NOOTS-Staatsvertrag ist ratifiziert", das NOOTS stehe als Infrastruktur zur Verfügung. Nach der Ratifizierung und der Bereitstellung des NOOTS als MVP schreite die Registermodernisierung in großen Schritten voran An dieser Stelle sei kurz an die Meldungen der letzten Monate erinnert: der erste Nachweisabruf über NOOTS oder die RaaS-Umsetzungsprojekte in nur wenigen Monaten bis Ende letzten Jahres Wie Michael Pfleger weiter erläutert, ist neben der technischen Weiterentwicklung des NOOTS die Herausforderung nun vor allem die Aktivierung der zuständigen Fachlichkeiten; diese müssten auch die technische und fachliche Weiterentwicklung ihrer Register vorantreiben. Er erklärt auch, wie es gelingt, die verschiedenen Akteure bei der NOOTS-Umsetzung einzubinden: „Unser Ziel ist es, die Komplexität der Umsetzung auf zentra-

Infos&KontaktzumeGovernmentSummit

Termin: 07. und 08. Mai 2026, Schloss Neuhardenberg (Brandenburg)

Kontakt: Eva Kanzler, Vogel IT-Akademie

Tel. 0821/2177-203

eva.kanzler@vogel-it.de

www.egovernment-summit.de

Bild: TS K / Andr ea s Pö cking

le Akteure zu verlagern: Komplexe Entscheidungen sollen nur einmal getroffen werden, nicht in jeder Kommune. Damit entlasten wir die Vollzugsebene.“ Fachministerkonferenzen und Ressorts würden aktiv eingebunden, man gebe die Governance vor, biete Handlungsleitfäden und Unterstützung an. Beim Summit soll es – in einer gemeinsamen Keynote mit MaximilianSchröter,ReferatsleiterimBundesverwaltungsamt, – einen Überblick zum aktuellen Stand geben, auch zur RaaS-Umsetzung und Verschränkung mit der EUDI-Wallet undzuweiterenPlänen.„Dabeiwerden wir einen besonderen Fokus auf die Strukturen legen, welche im Rahmen der Registermodernisierung in der Zusammenarbeit zwischen Fachlichkeiten und der Digitalsteuerung eingenommen werden und welchen Mehrwert diese Strukturen auch weit über die Registermodernisierung hinaus bieten werden“, so Pfleger.

Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Mit dem Thema Zusammenarbeit spricht er dabei auch einen Aspekt an, der den Teilnehmenden wichtig ist und der bei der Frage, worauf es bei der Umsetzung ankommt, immer wieder zur Sprache kommt. Entscheidend werde sein, die föderale Zusammenarbeit weiter zu vertiefen und tragfähige Strukturen für eine Kooperation mit den Ländern zu schaffen, so Ernst Bürger „Denn die eigentliche Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung findet in den Ländern und Kommen statt.“

„Wir müssen stärker gemeinsam an digitalen Lösungen arbeiten und die Kooperation zwischen Ländern, Kommunen und Bund verbessern“, bekräftigtMilenStarke,diediegrößten Handlungsbedarfe bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf Landes- und Kommunal-

ebene und beim Breitbandausbau in ländlichen Regionen sieht „Durch die Kooperationsvereinbarungen mit dem Bund für flächendeckende Verwaltungsleistungen in Bayern, Hessen und nun auch in Thüringen können wir gemeinsam die kommunale Digitalisierung in ganz Deutschland beschleunigen.“ Die Dynamik sei spürbar, konstatiert Peter Adelskamp, „Deutschland-Stack, Modernisierungsagenda, der Agentic AI Hub – es bewegt sich etwas“ Das sei gut, doch der entscheidende Test stehe noch aus: „Kommt das, was in Strategiepapieren und Plattformarchitekturen entsteht, tatsächlich in den Kommunen an? Kommunen sind der Ort, an dem Verwaltungsdigitalisierung für Bürgerinnen und Bürger konkret wird. Wir brauchen deshalb keine neuen Leuchtturmprojekte, sondern robuste, skalierbare Basisinfrastrukturen. Zentral bereitgestellteAPIsfürwiederkehrende Funktionen – Texterkennung, Übersetzung, Datenanonymisierung – entlasten unmittelbar“, so Adelskamp. NOOTS, Registermodernisierung und die EUDI-Wallet seien die eigentlichen Hebel für spürbare Entbürokratisierung. Aber: „Wenn Kommunen bei diesen

Vorhaben nur als Umsetzungsebene betrachtet werden, ohne Mitsprache, ohne Kostenausgleich und ohne Pilotrolle, wird die Fläche nicht erreicht.“

Milen Starke, seit kurzem im Vorsitz des IT-Standardisierungsboards der FITKO, kommt auch auf die Rolle von Standards zu sprechen: Die Effizienz der Verwaltung erhöhe sich, je mehr Prozesse standardisiert seien und Doppelarbeit reduziert werde. Die Definition von Standards – sowohl im Bereich der IT und der Daten – sei dabei der entscheidende Faktor. „Im IT-Standardisierungsboard ist es daher mein Ziel, die bereits definierten Standards zu verstetigen und sie verbindlich länderübergreifend zum Einsatz zu bringen“. Thüringen engagiere sich zudem im Themenfeld der semantischen Interoperabilität. „Das bedeutet, dass wir Standards setzen, damit verschiedene Systeme die gleiche ‚Sprache‘ sprechen“, verdeutlicht Starke Auch dies sei ein zentraler Eckpfeiler für eine Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung.

Weitere Impulse, was es für die Umsetzung von Reformen braucht, wird es auf dem Summit unter anderem von Dr. Dorit Bosch (Let’s Staat) geben und von Bremens CIO CarolaHeilemann-Jeschke,diezum Thema „Von der Vermeidungs- zur Entscheidungsverwaltung“ spricht. Und natürlich stehen die Themen digitale Souveränität und Resilienz auf der Agenda, etwa mit Impulsstatements von Prof. Dr. DennisKenji Kipker, Research Director & Founder, cyberintelligence.institute,MartinSchallbruch,CEOdergovdigital eG, oder ZenDiS-Geschäftsführerin Pamela Krosta-Hartl. Resilienz sei kein Sonderthema sondern Grundvoraussetzung, mahnt Peter Adelskamp, der ebenfalls zu diesem Thema sprechen wird. Cyberangriffe auf Kommunen seien längst Realität. Wer digitalisiere, ohne Informationssicherheit und Notfallplanung von Anfang an mitzudenken,gefährdediekommunale Daseinsvorsorge. Digitale Souveränität heiße dabei auch: „Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern

Michael Pfleger, Gesamtleiter NOOTS, FITKO.

Exklusivpartner

und Drittstaaten reduzieren, kritische Systeme in souveränen Infrastrukturen betreiben und Exit-Strategien von Anfang an mitdenken.“ Das gelte für große Fachverfahren und Infrastrukturtechniken wie auch für einzelne KI-Sprachmodelle „Wir müssen eine funktionierende Verwaltung sicherstellen. Davon profitiert unsere Demokratie unmittelbar.“

Schließlich: Was erwarten die Teilnehmenden vom Summit? In einem Workshop wolle man ein Feedback über die zukünftige Rolle des NOOTS, zu Chancen und Risiken, einholen, verrät Michael Pfleger: „Wir freuen uns über einen offenen Austausch mit Entscheidern und Fachexperten und den unverstellten Blick von außen.“

„Der eGovernment Summit ist eine von Deutschlands führenden Plattformen für die digitale Verwaltung“,

Bild: Man ue Emme Fo to grafie

Peter Adelskamp, CDO der Stadt Essen.

sagt Milen Starke. „Mir ist besonders der Austausch über Strategien, Technologien und Best Practices zur Digitalisierung von Verwaltung Prozessen und Services wichtig." Sie freue sich darauf, Einblick in die neuesten Trends und Technologien der Verwaltungsdigitalisierung zu erhalten und neue Inspirationen mit nach Thüringen zu nehmen. „Das betrifft vor allem mein Interesse an den praktischen Lösungen der anderen für unsere eigenen Projekte.“ Und natürlich seieseinehervorragendeNetzwerkgelegenheiten, um sich mit ExpertinnenundExpertenausBund Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft auszutauschen und voneinander zu lernen. Ernst Bürger möchte wie er betont mit dem eGovernment-Summit in diesem Jahr einen Raum schaffen, um die zentrale Frage der föderalen Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und Gleichklang bei der Umsetzung der Modernisierungsvorhaben im Bund und dem Länderkreis zu ermöglichen. Und zur Erwartung: „Die preußischen Reformenresultiertenineinemgrundlegend modernisierten Staat Das ist nicht die schlechteste Referenz für einen Kongress rund um das Thema Verwaltungsdigitalisierung.“ nh

Milen Starke, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, CIO des Freistaats Thüringen.

Elektronischer Rechtsverkehr

20 Jahre Nachnutzung und Weiterentwicklung

Es wächst und gedeiht, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – und zwar seit gut 20 Jahren. Seit Anfang des Jahres dürfen auch private Akteure mitmachen. Marc Horstmann von Governikus erklärt, warum Nachnutzung mehr bringt als neue Leuchttürme.

Herr Horstmann, Anfang Januar hat Governikus das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auch für private Akteure geöffnet. Welches Potenzial birgt das für die digitale Transformation in Deutschland?

Horstmann: Genau genommen haben nicht wir es geöffnet, sondern die Justiz. Es geht zurück auf den Beschluss der Bund-Länder-Kommission, vertreten durch die AG [Arbeitsgruppe, Anm. d. Red.] ITStandards in der Justiz, die eine weitere Rolle in der Justizkommunikation freigegeben hat. Über die Rollen wird in der Justiz gesteuert, wermitwemkommunizierenkann. Die Justiz hat nun eine Rolle freigegeben, die Bürgern und Unternehmen erlaubt, untereinander zu kommunizieren. Ursprünglich gab es nur die Rollen Bürger, Behörden und Justiz. Bürger und Unternehmen können bereits seit 2004 mit Gerichten kommunizieren, aber nicht untereinander. Die Authentizität der Nutzer wurde in der Vergangenheit über die qualifizierte elektronische Signatur sichergestellt Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs kamen 2013 weitere Rollen hinzu, insbesondere beA für die besonderen Anwaltspostfächer, beN für die Notare und beBPo für die besonderen Behördenpostfächer. Das Besondere daran: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu Beginn einmalig sicher identifiziert. Ich weiß also immer genau, mit welcher Identität ich gerade kommuniziere Dadurch kann die qualifizierte Signatur an der einzelnen Nachricht entfallen. Wir hatten jetzt die Anwälte und die Behörden in der Kommunikation mit den Gerichten – allesamt Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr, die im Vorfeld sicher identifiziert wurden, wodurch wir auf eine qualifizierte Signatur verzichten konnten. In der Folge wurde dieser Kreis um die Steuerberater (beSt) erweitert. So ist nach und nach ein Netzwerk entstanden, das um die eBOs, die elektronischen Bürger- und Organisationenpostfächer, ergänzt wurde. Bei den Organisationen sind das insbesondere Banken und Versicherungen, die sehr schnell reagiert haben, weil es für sie einen hohen Nutzen darstellte. Auf der Bürgerseite reden wir in der Regel nicht über den klassischen Einzelbürger. Die größte Einzelgruppe sind Berufsbetreuer, die viel mit Anwälten, Steuerberatern und Gerichten kommunizieren. Von dort kamen immer wieder Nachfragen: Warum kann ich diese Kom-

munikationsinfrastruktur, die über 20 Jahre gewachsen ist, nicht nutzen, um beim Übergang von einem Betreuer auf einen anderen die Daten sicher auszutauschen?

Wir haben dafür eine kleine Geschichte entwickelt, wie das Leben mit eBO plus aussehen könnte. Ein Betreuer, der in Rente gehen und die Betreuung abgeben möchte, kann die rechtssichere Infrastruktur mit eBO plus nun auch „privat“ nutzen, um die Daten für die Betreuten zu übergeben. Seine Mandantin Ludmilla ist in der Klinik und es ist eine Zwangsmaßnahme nach § 1831 vonnöten. Dann müssen Daten mit dem Gericht ausgetauscht werden, das Ganze geht ans Betreuungsgericht. Zurück kommt der Medikationsplan, der mit weiteren Daten weiter an die private Krankenversicherung geht. Dazwischen hängen vielleicht noch eine Sachverständige und ein gerichtlich bestellter Dolmetscher. All diese Akteure hatten zwar eBOs, die aber nicht miteinander kommunizieren konnten. eBO plus erlaubt das nun medienbruchfrei und unter Wahrung der Datenqualität. Das über 20 Jahre gewachsene Netzwerk haben wir jetzt um die gesamten vorbereitenden Prozesse erweitert. Nachnutzung ist einer der Schlüssel zur schnellen Digitalisierung. Hier ist eine Infrastruktur über Jahre entstanden, gewachsen, fortentwickelt und gehärtet worden. Statt etwas ganz Neues auszudenken, erweitern wir diese bestehende Infrastruktur um neue Nut-

zergruppen wie Banken oder Sachverständige. Die Justiz sagte lange: Es ist nicht unsere Aufgabe, eine private sichere Kommunikationsinfrastruktur zu finanzieren. Wenn private Teilnehmer oder Unternehmen ihre Postfachinfrastruktur aber selbst bezahlen, laden wir sie herzlich ein teilzunehmen. Das ist das Neue an eBO plus – eine Rolle, die es den Teilnehmern, die selbst ihre Postfächer bezahlen, ermöglicht, auch untereinander zu kommunizieren.

Was waren für Sie die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die EGVP-Akzeptanz im elektronischen Rechtsverkehr?

Horstmann: Ich war von Anfang an dabei – noch in der Rolle des Entwicklers, als die erste Nachricht 2004 übertragen wurde. Es gab keine rechtliche Grundlage, die irgendjemanden in den ersten Jahren verpflichtet hätte, das EGVP zu nutzen. Trotzdem sind die Nutzungszahlen stetig gestiegen. Die Anwender haben erkannt: Ich habe hier eine Möglichkeit, medienbruchfrei, digital, rechtsverbindlich mit Gerichten zu kommunizieren. Es fanden sich von Anfang an sehr schnell Nutzergruppen, die die Wertigkeit erkannt haben. Aus der Nachnutzung dieser aufgebauten Infrastruktur sind dann die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden, aus denen beA und weitere Postfächer entstanden sind. Bei beA hat man am Anfang die Widerstände gemerkt, aber mittler-

weile ist der größere Teil der Anwaltschaft sehr glücklich mit der elektronischen Kommunikation. Die gesteigerte Geschwindigkeit und Datenqualität sind unstrittig angekommen. Eine tragende Säule ist der Austausch strukturierter Daten –die Digitalisierungsstufe, die notwendig ist, um Automatisierung zu erreichen. In vielen Bereichen transportieren wir viel elektronisches Papier – statt eines Briefs schicken wir ein PDF. Aber die Justiz hat früh angefangen den XJustiz-Standard für die Übermittlung strukturierter Daten zu entwickeln. Die erste Version ist von 2005 und wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben.Esistzukurzgesprungen,beim elektronischen Rechtsverkehr nur von einer sicheren und rechtsverbindlichen Transportinfrastruktur zu sprechen – dazu gehört die ganze Governance und die Fortschreibung von Standards. Die unterschiedlichen Anforderungen werden durch eine andere pfiffige Sache am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelöst: Von Anfang an hat man auf Standardisierung und Schnittstellen gesetzt. Die Justiz spezifiziert die Anforderungen an teilnehmende Produkte, so dass der Markt ganz unterschiedliche Lösungen anbieten kann – browserbasiert, tief in Fachverfahren und E-Akte-Lösungen integriert, oder wie das „Mein Justizpostfach“ auf Endnutzer ausgelegt. Nicht überall ist die ERV-Funktion unmittelbar erkennbar. In vielen Betreuungssoftwarelösungen und E-Akte-Lösungen ist elektronischer Rechtsverkehr fest eingebaut Jede individuelle Oberfläche ist an das Nutzungsverhalten angepasst Das ist der Vorteil, wenn man nicht Produkte definiert, sondern Schnittstellen.

Angesichts des Wildwuchses verschiedener digitaler Identitäten, sind die Menschen nicht langsam von den Möglichkeiten überfordert?

Horstmann: Einfach anzuwenden, das ist das, was ich mir immer wünsche. Wichtig ist, die Dinge regelmäßig zu verwenden. Wir hatten Riesenrespekt, als für die Steuerberater das beSt-Postfach eingeführt wurde. Die Steuerberater sind die einzigen Nutzer im ERV, die für den Versand einer Nachricht den Online-Ausweis nutzen müssen Das hat dann aber doch sehr gut funktioniert, weil der Vorgang mit installierter AusweisApp zur Routine wurde. Im Kern lässt sich momentan alles auf den Online-Ausweis reduzieren. BundID für sichere Identifizierung ist im Endeffekt die Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit einer anderen Schnittstelle Auch beim EUDI-Wallet ist die Ableitung der Identität mittels der OnlineAusweisfunktion der erste Schritt. Ich glaube, dass das EUDI-Wallet künftig eine große Rolle spielen wird, und ich wünsche mir, dass diese in vielen Bereichen genutzt wird. Nicht nur von öffentlichen Angeboten, sondern auch von der Industrie. Ich möchte mich nicht nur gegenüber meinem Bürgeramt online ausweisen können, sondern mich mit den gleichen Mechanis-

men auch an meinem Bankkonto anmelden können.

Was müsste geschehen, damit wir kurz- bis mittelfristig noch schneller, effizienter und erfolgreicher digitalisieren?

Horstmann: Dastehtdiegrundsätzliche Frage nach dem Zielbild im Vordergrund, denn das ist bis heute nicht in der Breite bekannt. Es gibt aber Zeitpläne für einige Projekte, und diese sind sehr ambitioniert. Hier zahlt es sich aus, Zeit in eine fundierte, langlebige Architektur zu investieren, die auch über eine Legislaturperiode hinaus Bestand hat.

Es ist nicht immer eine Frage der besten Lösung. Insbesondere bei bestehenden Infrastrukturen sollte man sich fragen: Sind diese noch gut genug und erzielen sie den Nutzen, der momentan von ihnen gefordertwird?BringteineneueTechnologie wirklich einen neuen Nutzen? Wenn eine neue Technologie dasselbe macht wie ihre Vorgängerin, bringt das niemanden voran. In der Databund-AG Datentransport-Infrastruktur,dieichleite,führen wir genau diese Diskussion regelmäßig Aus der Praxis heraus zeigt sich immer wieder, dass durch kleine Anpassungen an Gesetzen oder Standards große Wirkungen erzielt werden könnten. Ein Beispiel ist die BundID. Hier wünschen sich Fachsoftwarehersteller schon länger die erfolgte Authentifizierung in weiteren Verarbeitungsschritten nachnutzen zu können. Auch für Infrastrukturen wie DVDV gibt es Ideen, mit wenig Aufwand die Nutzung noch effizienter zu gestalten.

Zum Deutschland-Stack: Hier ist eine klare Struktur notwendig, damit er wirklich Nutzen entfalten kann, und dieser sollte für Länder und Kommunen greifbar sein: Werden wir dadurch souveräner? Welche Schnittstelle wird dadurch besser? Welches Nutzererlebnis wird besser? Welche Software wird dadurch preiswerter entwickelt? Die nächsten Monate werden entscheidend für den Erfolg des Deutschland-Stackssein.Schnittstellenund quasi Standards entstehen oft aus der Praxis heraus, und ob eine zusätzliche Regulierung hier Vorteile bringen wird, ist mir noch nicht klar. Ich bin bei diesen großen Leuchtturmprojekten eher skeptisch. Leuchttürme weisen dir die Richtung, aber sie sind auch Warnsignale.

Was wir mit eBO plus machen – die bewährte Infrastruktur nachnutzen und weiterentwickeln – erzielt unmittelbare Wirkung bei geringen Kosten. In dieser Nachnutzung und evolutionären Weiterentwicklung vorhandener Infrastrukturen sowie Technologien schlummert ein großes Potential für die Digitalisierung in Deutschland. Diese kann die Digitalisierung nicht nur beschleunigen, sondern nachhaltig verankern.

Das Interview führte Stephan Augsten

Weitere Informationen

Mehr zum Thema im Governikus-Blog: [ governikus.de/wissen/ infothek/blog ]

Marc Horstmann ist Prokurist und Chief Revenue Officer bei Governikus.
Bild: Go ve rnikus

Kolumne

Culture Eats AI for Breakfast

Eine häufig übersehene Gefahr der KI-Transformation: die Polarisierung von Einstellungen innerhalb der Belegschaft Björn Niehaves und Jan Westermann zeigen, wie medial geprägte extreme Positionen die KI-Transformation blockieren und was Verwaltungen konkret dagegen tun können. Denn am Ende gilt: Kultur schlägt KI!

Künstliche Intelligenz ist weder Fluch noch Segen, auch wenn die mediale Berichterstattung diese Narrative oftmals begünstigt.

Künstliche Intelligenz ist (vermutlich!) weder der Untergang der Menschheit noch (ziemlich sicher!) ihre Rettung. Doch wer sich durch Medienberichte, Konferenzbeiträge oder Herstellerfolien klickt, landet schnell genau in dieser Welt der Extreme: Einerseits die Warnungen vor Kontrollverlust, geopolitisch relevanten Abhängigkeit und Maschinen, die uns bald überflüssig machen. Andererseits die Versprechen von immensen Produktivitätssprüngen, gelösten Fachkräfteproblemen und einer Verwaltung, die plötzlich alles kann, und das auch noch schneller, besser und günstiger. Dazwischen? (Häufig) Funkstille. Statt einer echten Diskussion über konkrete Anwendungsfälle dominieren oft zugespitzte Narrative, die vor allem eines tun: polarisieren. Und diese mediale Polarisierung bleibt eben nicht vor der Rathaustür, sondern setzt sich oft im Inneren der Verwaltung fort. Plötzlich finden sich genau diese Extreme auch in der eigenen Belegschaft

wieder: hier die überzeugten

Befürworter:innen, die KI möglichst schnell und umfassend einsetzen wollen, dort die entschiedenen Gegner:innen, für die der Einsatz grundsätzlich partout nicht infrage kommt. Die Argumente? Altbekannt aus Funk und Fernsehen.

Das Problem dabei: Für den Erfolg der KI-Transformation ist nicht nur entscheidend, wie viele dafür sind, sondern auch, wie weit die Meinungen in der Belegschaft auseinanderliegen. (Read again!) Denn eine stark polarisierte Belegschaft ist keine, die man einfach „mitnehmen“ kann. Im Gegenteil: Diskussionen drehen sich weniger um konkrete Lösungen als um abstrakte Grundsatzfragen, und gemeinsame Ansätze entstehen in einer Atmosphäre von Polemik erst gar nicht. Statistisch gesprochen: Die Varianz steigt. Praktisch gesprochen: Die Organisation driftet auseinander.

Um dieses Auseinanderdriften besser zu verstehen und um Ansatz-

punkte zu finden, wie man es begrenzen kann, haben wir uns das Ganze systematisch untersucht. DazuhabenwirzwischenMärz2025 und März 2026 über 60.000 (!) Mitarbeitende in deutschen öffentlichen Verwaltungen zu ihren Einstellungen rund um KI und KITransformation befragt. Uns ging es dabei nicht nur um die Frage, wie groß die Zustimmung zu KI ist, sondern ganz bewusst auch darum, wie weit die Positionen tatsächlich auseinander liegen. Und ganz zentral: Welche organisationskulturellen Faktoren tragen dazu bei, dass sich diese Spreizung reduziert?

Polarisierung ist kein Schicksal

Die gute Nachricht schon mal vorweg, diese Polarisierung ist kein Schicksal. Wir sehen in den Daten sehr klar, dass vier organisationskulturelle Faktoren genau dieses Auseinanderdriften der Einstellungen zu KI spürbar reduzieren können (Wirkungsstärke aufsteigend):

IT-Planungsrat: Machbarkeitsstudie zur föderalen Antragsplattform

Einmal für Alle

Eine kürzlich bereitgestellte Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer föderalen Antragsplattform setzt sich kritisch mit dem Status quo auseinander und diskutiert Lösungsoptionen.

1. Zunächst (soweit erwartbar) das Thema Führung. Dort, wo Führungskräfte digitale Veränderungen aktiv vorantreiben, entsteht Orientierung. Sie wirken alseine Art Puffer gegen die von außen kommenden Extreme, ordnen ein, setzen Impulse und verhindern so, dass sich die Belegschaft ungebremst in gegensätzliche Lager aufspaltet.

2. Weiter geht es mit Kommunikation. Klingt banal, ist es aber nicht. Denn dort wo regelmäßig über digitale Veränderungen gesprochenwird,woFragengestellt werden können und auch gehört werden, verlieren extreme Positionen an Schärfe. Wer miteinander redet, bleibt beweglich. Argumente können sich entwickeln, Perspektiven können sich annähern. Aus „grundsätzlich dagegen“ oder „blind dafür“ wird im besten Fall ein „kommt drauf an“. Und genau diese Grauzone ist für die KI-Transformation Gold wert.

3. Noch stärker wirkt Partizipation. Also die Möglichkeit, digitale Veränderungen nicht nur zu kommentieren, sondern aktiv mitzugestalten. Denn wer gestalten muss, kann sich weniger bequem in Extrempositionen zurücklehnen. Die große Vision und das große Schreckensszenario treffen plötzlich auf die Realität konkreter Umsetzungsschritte. Und genau dort verlieren beide an Absolutheit. Mitgestaltung zwingt zur Auseinandersetzung und führt oft ganz automatisch in die Mitte.

4. Der stärkste Faktor jedoch ist eine gelebte Fehlerkultur. Dort, wo klar ist, dass man experimentieren und Dinge ausprobieren darf, dass nicht alles sofort funktionieren muss und dass man aus Fehlern lernt, verändert sich die Logik komplett Es geht nicht mehr darum, wer Recht hat, son-

sprächen untersucht die Studie Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine solche zentrale Plattform und diskutiert Lösungsoptionen.

dern darum, was wirklich funktioniert. Ärmel hoch statt Grundsatzdebatte Und genau das nimmt den Extrempositionen den Nährboden. Und das Entscheidende: Diese vier Faktoren wirken nicht nur auf Ebene der generellen Zustimmung zur KI in der Verwaltung (allgemeine Akzeptanz), sondern ganz konkret auch auf die Bereitschaft, KI im eigenen Arbeitsalltag selbst zu nutzen (individuelle Akzeptanz). Und damit kommen wir zu einem der bekanntesten Management-Zitate, zugeschrieben Peter Drucker: „Culture eats strategy for breakfast.“ Man könnte es heute, mit Blick auf die KI-Transformation der Verwaltung, sehr zuspitzen: „Culture eats AI for breakfast.“ Denn die beste Technologie und die ambitioniertesten Use Cases helfen wenig, wenn sie auf eine Organisationskultur treffen, die Polarisierung verstärkt statt sie zu moderieren. Ohne diese kulturellen „Puffer“ schlagen die Extreme aus der öffentlichen Debatte ungebremst in der Organisation auf und werden dortweitergetragenodersogarnoch verstärkt.

Mit der richtigen Kultur aber entsteht genau das Gegenteil: Führung ordnet ein, Kommunikation bringt Perspektiven zusammen, Partizipation zwingt zur gemeinsamen Realität, und eine gelebte Fehlerkultur verschiebt den Fokus vom Meinen ins Machen. KI-Transformation wird dann nicht mehr zum Schlagabtausch gegensätzlicher Überzeugungen, sondern zu einem geerdeten und gemeinsamen Lernund Gestaltungsprozess Und nur der funktioniert!

Die Autoren Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler leitet die Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung. [ linkedin.com/in/niehaves ]

Jan Westermann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mitglied der Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen. In laufenden Forschungsprojekten arbeitet er zu künstlicher Intelligenz und KI-Strategien im öffentlichen Sektor

[ linkedin.com/in/janwestermann ]

Im Auftrag des IT-Planungsrats wurde eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer föderalen Antragsplattform erstellt – das erste abgeschlossene Vorhaben zur Umsetzung der föderalen Digitalstrategie. Untersucht werden sollte, ob und wie eine Plattform aufgebaut werden kann, die alle bundesgesetzlichen Verwaltungsleistungen digital und zentral für Länder und Kommunen bereitstellt. Mit der Plattform sollen drei Ziele erreicht werden: die einheitliche und zentrale Bereitstellung von Leistungen, dieVereinfachungderFinanzierung und Abrechnung sowie die Sicherstellung eines hohen und einheitlichen Sicherheitsniveaus.

Basierend auf Recherchen, quantitativen Daten (darunter kommunale Kostendaten zu EfA-Diensten), 30 Interviews mit Kommunen, 50 Bürgerinterviews und Expertenge-

Hervorzuheben ist die detaillierte und kritische Bestandsaufnahme, etwa zu den eigentlichen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern an Online-Services, aber auch zu den EfA-Diensten. Das betrifft zum einen die hohen Kosten für die Nachnutzung: Den Entwicklungskosten eines EfA-Onlinedienstes stünden ca. das 1,5-Fache an Betriebskosten, das 7,5-Fache an Anschlusskosten und das 15-Fache an Lizenz- und Betriebskosten für Fachverfahren gegenüber. Onlinedienste werden als „teure Fassade"

charakterisiert: Zwar bildeten sie die gemeinsame Nutzeroberfläche, doch blieben die eigentlichen Prozesse, Datenhaltungen und Integrationslogiken „in den monolithischen Systemen der Fachverfahren, die weiterhin proprietär, heterogen und häufig von wenigen Anbietern dominiert werden". Die föderale Antragsplattform wird dafür als Lösung vorgeschlagen. Sie solle neben einer wirklichen Endezu-Ende-Digitalisierung einen einheitlichenCloud-Betriebbietenund Offenheit auch für Anbieter. nh

Weitere Informationen

Die Studie steht hier zum Download bereit: [ voge.ly/Studie_ITPLR ]

Wahlfreiheit statt Abschottung

Nikolaus Hagl, Head of Sovereign Cloud Germany bei SAP und CEO von Delos Cloud, beschreibt vier zentrale Aspekte digitaler Souveränität und erläutert, ob die Delos Cloud sämtliche Kriterien erfüllt

Digitale Souveränität steht derzeit ganz oben auf der Agenda, auch in öffentlichen Einrichtungen. Deutschland ist hier bereits auf einem guten Weg, wie Nikolaus Hagl, Head of Sovereign Cloud Germany bei SAP und gleichzeitig Geschäftsführer von Delos Cloud, im Gespräch mit eGovernment betont „Wir haben gute Rahmenbedingungen als Grundlage geschaffen“, sagt Hagl und nennt als Beispiele die GründungdesBundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) – und die damit verbundene Berufung von Dr. Karsten Wildberger – sowie die Einigung zum Deutschland-Stack. „Jetzt müssen wir aber in die Umsetzung kommen“, mahnt er.

Wann ist etwas souverän?

Doch an der Frage, welche Technologie wie umgesetzt werde, hapere es, da digitale Souveränität sehr unterschiedlich definiert werde. Für Hagl bedeutet Souveränität jedenfalls „nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit“ Vier Fragen, die hierbei eine Rolle spielten, seien:

„ Wo findet die Datenhaltung statt?

„ Wie sind die technischen Voraussetzungen?

„ Wie und wo werden die Systeme betrieben?

„ Wer hat rechtlich Zugriff auf die Daten?

„Wenn ich hundertprozentige Souveränität haben will“, führt Hagl aus, „dann muss ich in diesen vier Kategorien eine hundertprozentige Abdeckung haben“. In der Kategorie „Wer hat rechtlich Zugriff auf die Daten?“ könne dies zum Beispiel bedeuten, dass es sich um ein deutsches Unternehmen ohne Bezie-

hungen zu Drittstaaten handelt –ein Grund, weshalb die SAP-Tochter „Delos Cloud“ als eigenständige deutsche GmbH agiert.

Für die Cloud-Tochter von SAP ist dies ein wichtiger Aspekt, will sie docheineAlternativeseinzuHyperscalern vor allem aus den USA. So wie SAP arbeitet auch Delos Cloud mit Microsoft zusammen, Delos Cloud hat aber mit Blick auf den USCloud-ActbewusstkeineGeschäftsbeziehungen in die USA. Die CloudLösung positioniert sich als souveräner Betriebsrahmen für Microsoft-Dienste Das bedeutet, dassMicrosoft-Technologiewiebeispielsweise Office genutzt wird, aber unter deutscher Betriebs- und Zugriffskontrolle

„Am Ende des Tages bin ich ein Fan davon, pragmatisch zu arbeiten“, sagt Hagl. Es sei sinnvoll, bestehende Lösungen weiter zu nutzen –wenn sie skalierbar seien und souverän betrieben werden können.

Auch langfristig. „Der Pragmatismus sollte nie aufhören, auch wenn wir beim Thema Souveränität ein paar Jahre nach vorne blicken“, erklärt er. Der richtige Weg sei, die vorhandenen Optionen „sinnorientiert“ und einfach ein bisschen besser“ umzusetzen. Dann sei auch der Weg in einen attraktiven europäischen Binnenmarkt realistisch. „Gerade der Deutschland-Stack wird dafür sorgen, dass durch Wiederverwendbarkeit hochgradige Effizienz entsteht“, meint Hagl und verweist in diesemZusammenhang auf das Thema Start-ups. „Wir müssen viel mehr Start-ups dafür begeistern, in Deutschland und Europa zu bleiben. Hier entstehen Innovationen, die wir brauchen und die auch ein hohes Potenzial für den

Deutschland-Stack haben“, erläutert Hagl. Erfolgsfaktoren hierfür seien Standardisierung und passende Rahmenbedingungen, auch bei Ausschreibungen. Die Beschaffungswege müssen so gestaltet werden, dass auch Start-ups in der Lage sind, am Markt teilzunehmen und die Standards bedienen können“, mahnt der CEO.

Ist die Delos Cloud souverän?

Ist die Delos Cloud souverän? Nikolaus Hagl hat sich, seit er Geschäftsführer ist, dieser Frage schon oft stellen müssen. Seine Antwort ist deutlich: „Ja, die Delos Cloud ist souverän.“

„In jeder der vier Dimensionen“, erläutert er und bezieht sich dabei auf die vier Souveränitätskriterien, „ist Delos Cloud zu 100 Prozent souverän“. Die Rechenzentren seien in Deutschland und unterlägen damit denhiesigenDatenschutzvorgaben. Der technische Souveränitätsaspekt ist etwas komplizierter Delos Cloud hat mit Microsoft einen Vertrag für den gesamten Stack – Infrastruktur, Plattform und Software – geschlossen und ein langfristiges Nutzungsrecht vereinbart. „Wir sind Rechteinhaber, Microsoft hat hier keinerlei Beteiligung“, betont Hagl und spricht deshalb überzeugt von 100-prozentiger technischer Souveränität.

Auch der betriebliche Teil sei unabhängig. Es werde ausschließlich sicherheitsüberprüftes deutsches Personal eingesetzt. Selbst wenn Microsoft-Expertise im ThirdLevel-Support gebraucht werde, gebe es einen Escort-Service der den Vorgang begleite und koordiniere

Status quo des Cloud-BrokerPortals von govdigital und

Dr. Benjamin von Ardenne erläutert die Bedeutung agentischer KI-Systeme.

„Kein Microsoft-Mitarbeiter wird sich auf der Plattform allein bewegen“, versichert Hagl. Juristisch sei Delos Cloud abgesichert,alleinschondurchdieRechtsform der unabhängigen GmbH. „Wir haben keinerlei Business in den USA“, erläutert Hagl. Dadurch greife der US Cloud Act nicht – ein wichtiger Aspekt, der laut Hagl von zwei externen Kanzleien als Gutachten untermauert wurde SAP, die Muttergesellschaft von Delos Cloud, sei zwar in den USA aktiv, aber die Delos Cloud GmbH laufe unabhängig vom SAP-Geschäft.

Offen für andere Lösungen

Delos Cloud will aber, neben dem Microsoft-Kerngeschäft, offen für andere Lösungen sein. Auch hier geht es letztlich wieder um Wahlfreiheit. „Es war von Anfang an geplant dass die Delos Cloud ein offener Anbieter für souveräne Lösungen ist“, erklärt Hagl. Durch die Azure-Plattform habe man die Option, jede Lösung, die gewissen Standards entspreche, zu betreiben. „Kunden, die unbedingt eine souveräneInfrastrukturhabenwollen, können diese bei Delos Cloud bekommen“, betont er. Man sei dazu bereits mit sehr vielen Partnerunternehmen im Gespräch. „Genau das wollen wir unseren Kunden zur Verfügung stellen: Eine hochperformante, sichere, skalierbare, souveräne Plattform, auf der unsere Kunden ihre eigenen Lösungen zur Verfügung stellen können“, fasst Hagl zusammen.

Beim Deutschland-Stack sei der Ansatz der gleiche: Standards erzeugten Interoperabilität mit der positiven Folge der Wahlfreiheit für die Kunden.

Nischen besetzen

Auf die Frage, wie der Weg hin zu einer resilienten, aber auch hinsichtlich Performance und Kosten konkurrenzfähigen, europäischen Lösung aussehen kann, hat Hagl eine klare Antwort: „Wir müssen uns Felder suchen, die noch nicht besetzt sind.“ Europa werde es nicht schaffen, den jahrzehntelangen Vorsprung der US-Hyperscaler aufzuholen. Hagl bewertet die Investitionen in eine deutsche Infrastruktur durch Unternehmen wie Schwarz oder Deutsche Telekom gleichwohl als „enorm wichtig“

doch die Summen, die auf US-Seite investiert würden, seien eine gänzlich andere Dimension. Ein technisches Feld, das von Deutschland und Europa beackert werden könnte, sei künstliche Intelligenz. „Wir haben ein enormes Prozesswissen, wenn es um Unternehmensdatengeht“,sagtHagl.„Das ist unser Vorteil, den haben andere nicht.“ Hier habe Europa ein Alleinstellungsmerkmal und einen deutlichen Vorsprung.

In Bezug auf die Cloud-Nutzung in den kommenden Jahren geht Nikolaus Hagl nicht von einem Entweder-oder aus: „Signifikante Teile des Cloud-Stacks werden wir als Europäer bedienen können, andere Teile aber nicht.“ Aber entscheidendsei,dassEuropadasHerzstück betreibe: den Daten- und Wissensschatz. „Kein NVIDIA-Chip kann ohne deutsche Maschinen gebaut werden“, nennt Hagl als Beispiel aus der Industrie. Durch diesen Wissensvorsprung stehe man an einer wichtigen strategischen Stelle und könne letztlich eine völlig andere Markt- und politische Position einnehmen.

Zuvor sei aber viel Transformation vonnöten, die durchaus Veränderungsdruck erzeuge, aber am Ende eine Marktposition auf Augenhöhe ermögliche. Weil Europa dann, so Hagl, „einen wichtigen Teil des Stacks bedienen“ werde. „Ich bin sehr positiv gestimmt angesichts der Dinge, die wir jetzt angeschoben haben. Wenn wir den Mut haben, jetzt auch in die Umsetzung zu gehen, werden wir gestärkt aus dieserSituationkommen.“Deutschland und Europa müssten entscheidender Bestandteil der Entwicklung sein. Hagl erklärt dieses Ziel mit einer Fußball-Metapher: „Wenn wir zu einem Fußballspiel gehen, dann müssen wir diejenigen sein, die den Ball mitbringen. Die anderen können nur dann spielen, wenn wir dabei sind.“

Der Blick in die Glaskugel ist angesichts der schnellen geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre noch schwieriger geworden. Ob die „Burg Europa“ in Sachen digitaler Unabhängigkeit auch in ein paar Jahren noch als notwendiges Ziel erscheint oder nicht, weiß niemand Für Nikolaus Hagl ist deshalb klar: „Wir müssen uns so positionieren, dass wir in zehn Jahren ein wichtiger Bestandteil sind, egal in welchem Konstrukt.“ su

Alle Player sind auf dem Feld, aber Europa bringt das Herzstück mit.
Nikolaus Hagl, Head of Sovereign Cloud Germany bei SAP und CEO von Delos Cloud.
Bild: SAP
BTC.

Digitale Dachmarke und KERN UX

Mit der Dachmarke Vertrauen schaffen

Online-DienstederöffentlichenVerwaltungmüssennichtnurtechnisch sicher, sondern für Nutzende auch als solche erkennbar sein. Mit der Digitalen Dachmarke steht ein modulares Kennzeichnungssystem dafür bereit, aber wie wird es genutzt und was ist noch zu tun?

EinekürzlichveröffentlichteMachbarkeitsstudie des IT-Planungsrats zum Aufbau einer föderalen Antragsplattform schildert eindrücklich die Erwartungen, Erlebnisse undVerwirrungenvonBürgerinnen und Bürgern, die versuchen, eine Verwaltungsleistung online abzuwickeln. Bei über 2.000 separaten Webseiten für VerwaltungsleistungeninDeutschland–vondieserZahl geht die Studie aus – ist die erste Herausforderung, überhaupt die richtige Seite zu finden. „Ich habe das Gefühl, hier erstmal super viel lesen zu müssen, um herauszufinden, ob ich an der richtigen Stelle bin", wird ein Nutzer zitiert. Eine zentrale Plattform könnte hier sicher helfen, aber auch dann wer-

gd.Cloud-Broker

den, gerade bei EfA-Leistungen, Weiterleitungen erforderlich sein. Wie behalten Anwender dabei den Überblick, wie können sie sich sicher sein, dass sie sich auf einer Seite der öffentlichen Verwaltung befinden?

DieseHerausforderungwirdmitder Digitalen Dachmarke adressiert: Das Kennzeichnungssystem für die Websites von Bund, Ländern und Kommunen besteht aus vier modular verwendbaren Elementen: der offiziellen Website, der Bildmarke, demDomainnamengov.deunddem Designsystem Kern UX. Einheitliches Design und wiederkehrende visuelle Elemente sollen Vertrauen schaffen und die Orientierung erleichtern.

Das Projekt zur Digitalen Dachmarke läuft beim DigitalService des Bundes, die Pilotierung begann bereits Ende 2024. Angesichts der anstehenden Vorhaben wie etwa der Einführung der EUDI-Wallet stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand. Anne Ludwig (Projektleitung) und Lena Frank, Service Designerin im Projektteam Digitale Dachmarke des DigitalService, haben im Januar in ihrem Blogbeitrag über Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Pilotierung berichtet. Grundlegende Ziele der Pilotierungsphase sind demnach: „ die Prozesse der Vergabe und Implementierung der einzelnen Dachmarken-Elemente anhand der laufenden Fälle zu erproben,

Per Broker-Portal zum

Clouddienst

Cloud-Services von fünf Anbietern ohne Ausschreibung buchen –über den gd.Cloud-Broker ist das möglich Wir haben bei govdigital und BTC nachgefragt, wie das Angebot genutzt wird.

Cloud-Dienste für die öffentliche Verwaltung können seit kurzem über den Marktplatz Deutschland Digital bezogen werden, dessen technische Grundlage das CloudService-Portal der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) bildet. Gut 70 DVC-konforme Cloud-Services stehen hier bereit. Es gibt aber noch einen anderen Weg: Im Sommer 2024, noch vor der DVC-Pilotierung, hat die Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister govdigital den Zuschlag für einCloud-Broker-PortalanBTCvergeben. Wenige Monate später stand der gd.Cloud-Broker bereit. Mitglieder der govdigital und deren Träger sowie weitere Einrichtungen, mit denen ein Inhouse-Verhältnis im

Sinne des Vergaberechts besteht, könnenseitherübereinenRahmenvertrag Cloud-Dienste von AWS, Google Cloud, IONOS, Microsoft Azure und STACKIT buchen – ohne AusschreibungundlangfristigeVertragsbindung. Wie wird dieses Angebot angenommen? Die Nachfrage nach CloudLeistungen über den gd.Cloud-Broker sei seit dem Zuschlag im Juli 2024 kontinuierlich 2025 gestiegen, heißt es dazu von govdigital. „Wir beobachten insbesondere bei unseren Mitgliedern, den öffentlichen IT-Dienstleistern, ein hohes Interesse an den souveränen Cloud-Anbietern IONOS und STACKIT.“ Die Genossenschaft war davon ausgegangen, dass vor allem IT-Dienst-

Hürden zu identifizieren und Lösungen zu finden, „ Die Erkenntnisse mit internationalenBestPracticesabzugleichen sowie „ ein Konzept für den dauerhaften Betrieb zu erarbeiten. Das Projektteam hat mehrere Vorschlägeentwickelt,umdiebisdahin fragmentierten und unübersichtlichen Prozesse zu bündeln: ein zentraler Einstieg über einen eigenen Web-Auftritt, ein Anfrageformular, TicketingsystemundQualitätskontrolle. Prototypen der Website und des Antragsformulars sind bereits umgesetzt. Über ein Dashboard lässt sich zudem der Fortschritt ablesen: Die Zahl der Services, die Elemente der Dachmarke nutzen, stieg vonursprünglich17auf150undliegt zum April 2026 bei 160. Für den Vergleich mit internationalen Best Practices wurde insbesondere GOV.UK herangezogen. Nach Gesprächen mit Verantwortlichen in den USA und Großbritannien wurden neben der zentralen Anlaufstelle weitere Erfolgsfaktoren identifiziert: ausreichende personelle Ressourcen zur Bearbeitung der Anträge, sichere Identitätsprüfung, skalierbare technische Basis für die Domainverwaltung sowie ein iteratives und nutzerzentriertes Arbeiten.

Betriebsmodell: Zielbild und Anforderungen

BasierendaufdenErfahrungenund Erkenntnissen wurde laut dem Bericht ein Betriebsmodell abgeleitet. Das Zielbild wird als agile, serviceorientierte, skalierbare und föderal vernetzte Einheit beschrieben, die „operative Exzellenz“ gewährleistet und die Weiterentwicklung der Dachmarke strategisch steuert. Im BlogbeitragsinddieAnforderungen

dafür aufgeführt. Dazu gehören eine„belastbareFinanzierungsstruktur“, das Mandat zur Ahndung von Missbrauch sowie die KommunikationunddieEinbindungauchvon Ländern und Kommunen, um BekanntheitundAkzeptanzderDachmarke zu stärken. In diesem letztenPunktistderDigitalServiceauch bereits aktiv, wie eine aktuelle Anfrage ergab: Man stehe mit mehreren Stakeholdern im Austausch, etwa zu iKfz und EUDI-Wallet Wegen der Bürger-App spreche man zunächstmitdemBMDS,umanschließend nach Möglichkeit auch direkt mit den umsetzenden Dienstleistern ins Gespräch zu gehen. Priorisiert werde derzeit die Arbeit an einer eigenen Landing Page Die Antwort auf eine entscheidende Frage aber steht noch aus. „Um den Übergang von der Pilotierung in den Roll-out der Dachmarke einzuleiten und den dauerhaften Betrieb sicherzustellen, braucht es eine tragfähige, skalierbare und föderal anerkannte Struktur. Die Entscheidung, wo und in welcher institutionellenFormderBetriebkünftigangesiedeltwird,stehtnochaus“ halten die Autorinnen in ihrem Blogbeitrag fest. Das BMDS erklärte dazu auf Anfrage, die Digitale Dachmarke sei ein wichtiges Vorhaben, es gebe aber aktuell keinen neuen Stand, den man öffentlich kommuniziere nh

Weitere Informationen

Den DigitalService-Blogbeitrag und weitere Informationen finden Sie hier:

[ voge.ly/ds-blog ]

Das KERN Design-System wurde speziell für die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung entwickelt und kann auch unabhängig von der Dachmarke genutzt werden: [ kern-ux.de ]

leister das Angebot nutzen würden, nicht einzelne Kommunen. Das hat sich bestätigt. Aktuell nutzen demnach 30 Mitglieder und deren Träger den gd.Cloud-Broker. „Im Fokus des Angebots stehen die öffentlichen IT-Dienstleister, da sie das erforderliche Cloud-Know-how bündeln und ihren Kunden individuelle Angebote machen können. Sie beraten und begleiten ihre Träger, Kunden und Behörden maßgeblich bei der Nutzung von Services aus der Cloud.“ Auf Landes- und Bundesebene registrierten sich auch einzelne Behörden direkt, diese „bringendanninderRegelaberauch eine entsprechende Größe und eigene IT-Expertise für die Umsetzung von Cloud-Vorhaben mit“

Darüber hinaus werde das Angebot des gd.Cloud-Brokers auch für zentrale Projekte der govdigital selbst genutzt, etwa für den Aufbau der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur auf STACKIT und den Aufbau der Cloud-Betriebsplattformen für die Deutsche Verwaltungscloud auf IONOS und STACKIT.

Auch zum Nutzungsverhalten gibt es Erkenntnisse. Demnach erfolgt der Einstieg oft über einzelne Projekte,diedieAusgangsbasisfürweitere Projekte bilden, und neue Nutzerorganisationen testen zu Beginn oft mehrere Cloud-Anbieter parallel, um sich dann in der Regel auf ein bis zu zwei Cloud-Anbieter zu fokussieren, bei denen dann entsprechendesKnowhowvertieftauf-

gebaut wird. Anbieterwechsel im Betrieb seien aber die Ausnahme, heißt es Insgesamt kämen die Nutzer unterschiedlich gut zurecht. Abhängig von der vorhandenen Erfahrung aus Cloud-Projekten und mit den einzelnen Cloud-Anbietern unterstützeBTCinsbesonderebeim Onboarding,umeinenerfolgreichen Start in die Cloud-Nutzung zu ermöglichen. nh

Weitere Informationen

Zur Registrierung im gd.Cloud-Broker-Portal: [ voge.ly/gd-cloudbroker ]

Informationen bietet die BTC-Website: [ voge.ly/cloudbroker-btc ]

KI in der Verwaltung

Zwei Sätze genügen! KI-Agenten in der Sachbearbeitung

Agentische KI-Systeme arbeiten über Stunden autonom. Im Gegensatz zu Chatbots wie ChatGPT übernehmen sie nicht nur Einzelaufgaben sondern ganze Prozessketten. Dr. Benjamin von Ardenne, Gründer des KI-Start-ups lector.ai, erklärt, warum repetitive Sachbearbeitung mittelfristig verschwinden wird – und was danach kommt.

Wenn von agentischer KI die Rede ist, denken viele an Science-Fiction. Dabei läuft die Technologie bereits in ersten Pilotprojekten. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung testet sie in 18 Kommunen. Doch was unterscheidet einen KI-Agenten eigentlich von ChatGPT? Und wo liegen die echten Hürden?

Dr. Benjamin von Ardenne, Gründer des KI-Start-ups lector.ai, das an den Pilotprojekten teilnimmt, bringt es auf den Punkt: ZweiSätze mit ein paar Rückfragen und etwas Fachlichkeit reichen, um gesamte Aufgabenbereiche zu automatisieren.“

Das größte Potenzial sieht er dort, „wo digitale Sachbearbeitung erhebliche Zeit kostet – wo Menschen auf Antragsbearbeitung warten, wo eine große Anzahl von Nachweisdokumenten geprüft werden muss“.

Während „herkömmliche“ KI-Chatbots wie ChatGPT eine Zusammenfassung schreiben oder einen Text formulieren, übernehmen Agenten derweil ganze Prozessketten. Sie sortieren Eingangspost, gleichen Datenbankenab,prüfenNachweise, erstellen Entscheidungsvorlagen –alles ohne weiteren manuellen Anstoß. Stundenlang. Ohne Pause.

Warum Agenten kein Schatten-KI-Problem haben

Viele Behörden kennen das Problem, dass Mitarbeitende „im Verborgenen“ ChatGPT und Co. einsetzen, um schnell ein Dokument zusammenzufassen.Schatten-KI–ein Compliance-Albtraum. Bei agentischen Systemen funktioniert das nicht. Sie sind anders gebaut. Agenten arbeiten nicht isoliert. Sie greifen auf Fachanwendungen zu, durchsuchen Datenbanken, rufen Register ab. „Diese Tool-Integration macht es fast unmöglich, private KI reinzubringen“, sagt von Ardenne. Während ein Sachbearbeiter einen KI-basierten Chatbot für Einzelaufgaben nutzt, arbeiten AgenteninNetzwerken.Einersucht Daten, ein anderer prüft Compliance-Vorgaben, ein dritter eskaliert kritische Fälle an Menschen.

„Es wird Compliance-Agenten geben, die mit einer Freigabebrille draufschauen – quasi ein digitales Vier-Augen-Prinzip.“ Bei sensiblen Vorgängen bleibt die finale Entscheidung beim Menschen.

„Wenn der Compliance-Agent sagt ‚Nein, das darfst du nicht‘ und der andere sagt ‚Ich möchte das aber‘, wirdesaneinenExpert-in-the-Loop eskaliert.“

Der promovierte Physiker Benjamin von Ardenne ist der Gründer des KI-Start-ups Lector.ai mit Sitz in Bremen.

Die größte Hürde ist nicht das Geld

Eine Aufgabe, die bisher 60 Minuten dauerte, erledigt ein Agent innerhalb einer Minute. Das klingt verlockend. Trotzdem zögern gerade kleinere Kommunen. Diese fragen sich häufig, ob sie sich den Luxus eines KI-Agenten leisten können. Insbesondere in Hinblick auf mögliche Wartungs- und Folgekosten

Von Ardenne winkt beim Kostenfaktor ab: „Die Systeme können Aufgaben deutlich günstiger machen als ein Sachbearbeiter – und es ist darüber hinaus auch keine sonderlich erfüllende Aufgabe, ein 60-seitiges Dokument zusammenzufassen.“

Die eigentliche Hürde liege woanders. Beim Mindset.

„Die größte Herausforderung ist das Umdenken. Ich muss mich darauf einlassen, dass nicht mehr nur Menschen Aufgaben anstoßen, sondern dass Agenten größere Aufgaben übernehmen – auch mal ein, zwei Stunden Sachbearbeitung autonom durchführen können.“ Behörden müssten agentisch denken lernen.

Statt Einzelaufgaben zu delegieren, könnten Agentenschwärme nachts autonom die gesamte Eingangspost verarbeiten – und morgens würden sortierte Akten bereit liegen.

Souveränität: Mehr als ein Buzzword

WolaufendieseAgenteneigentlich?

US-Anbieter wie OpenAI oder Anthropic liefern leistungsstarke Modelle, aber der FISA 702-Zugriff amerikanischer Behörden auf

Cloud-Daten ist und bleibt ein Risiko. Bei sensiblen Verwaltungsdaten ist digitale Souveränität daher kein Marketing-Begriff, sondern Pflicht.

„Europa muss souverän agieren können – bis runter zum Blech“, fordert von Ardenne.

In seiner Firmengruppe beteiligt sich die Schwesterfirma ellamind an der Euro-LLM-Initiative, die europäische Sprachmodelle auf EuroHPC-Supercomputern trainiert. Mit deutschen Start-ups, großen Forschungseinrichtungen und einem klaren Ziel: „Die gesamte Modelltrainingspipeline offen für alle zur Verfügung zu stellen.“

Keine Privatinitiative wie Mistral, sondern eine europäische Initiative für ein Modell nach europäischen Werten. Parallel entwickeln Start-ups die Fähigkeit, Modelle selbst zu betreiben – auf eigenen Servern, in Air-Gap-Rechenzentren, vollständig DSGVO-konform. „Es gibt mittlerweile gute Lösungen, wo in komplett abgeschlossenen Rechenzentren derartige Modelle betrieben werden können“, so von Ardenne.

Doch dann kommt der föderale Pferdefuß. Während SchleswigHolstein konsequent auf Open Source setzt, plant der Freistaat Bayern einen großflächigen Vendor-Lock-in Richtung Microsoft. Was passiert also, wenn beide Länder Daten austauschen müssen? Bei Amtshilfeverfahren oder bei Bürgerumzügen? Von Ardenne bleibt diplomatisch: „Das ist eher ein politisches Problem. Es geht viel weiter als agentische KI.“ Aus technischer Sicht sei es egal, ob ein Open-Source- oder ein proprietäres Modell dahinter-

mit funktionalen Unterschieden beantwortet: „Es wird einen Agenten mit vollem Internetzugriff geben, der über ein in Europa gehostetes GPT-5-Modell läuft und die tägliche Arbeit macht – der sieht aber keine Hochsicherheitsdaten. Und dann wird es einen FreigabeAgenten geben, der Zugriff auf interne Behördenrichtlinien hat, dessen Modell in einem Rechenzentrum der Bundesregierung läuft mit einem stark durchauditierten Open-Source-Modell.“

Sachbearbeiter- und Datenschutzbeauftragte-Agenten

stecke. „Es ist erstmal wichtig, dass sowohl in Bayern als auch in Schleswig-Holstein agentische Systeme in Produktion gebracht werden.“ Trotzdem: Souveränität dürfe nicht verwässert werden. Plattformen müssten transparent machen, welche Modelle wo laufen, unter welchen Datenschutzauflagen. „Es muss mindestens eine bewusste Entscheidung sein, die Daten mit unsouveränen Ökosystemen zu teilen.“

EU AI Act: Nicht jeder Agent ist Hochrisiko

Ab 2. August 2026 greift der EU AI ActmitstrengenAuflagenfürHochrisiko-KI. Ob Agenten darunterfallen, „kommt auf die Aufgabe an“, sagt von Ardenne.

Ein Agent, der Entscheidungsvorlagen erstellt, während der Mensch final entscheidet, sei in seinen Augen kein Hochrisiko-Fall. Ein Agent, der autonom Anträge bewilligt und Bescheide verschickt hingegen definitiv. „Wir haben jetzt eine Phase, in der wir noch sehr lange Effizienz heben können, die im Niedrigrisikobereich sind.“ Erst wenn Agenten finale Entscheidungen über Sozialleistungen oder Baugenehmigungen treffen, werde es regulatorisch komplex. „Das ist das letzte Fünkchen Automatisierung in vielen Bereichen.“

Paradoxerweise könnte KI mehr Transparenz schaffen als menschliche Sachbearbeitung es je zu leisten in der Lage wäre. „Jeder Schritt, jeder Gedanke ist dokumentiert im Thinking Stream, im Reasoning Stream der KI-Agenten.“ Das ermögliche einen vollständigen Audit Trail – eine Ende-zu-Ende-Nachvollziehbarkeit, die es bei Menschen nie gab und wahrscheinlich auch nie geben wird.

DSGVO-Auskunftsanfragen, bei denen Behörden händisch durch Systeme wühlen müssen, ließen sich mit durchsuchbaren AuditTrails einfacher beantworten. „Diese Daten sind viel einfacher verfügbar und können dem Bürger zur Verfügung gestellt werden. Das schafft Transparenz – mit allen Vorund Nachteilen.“ Von Ardenne ist jedoch überzeugt, dass jede Fachabteilung schlussendlich verantwortlich bleibt. „Die ausführenden Inhalte kommen aus der Fachlichkeit, aus den Fachabteilungen. Die Verantwortung, dieses Fachwissen einzubringen, liegt dort. Rein funktional muss sie da aufgehängt werden.“

Die Frage, ob es künftig KI-Agenten in verschiedenen „Entgeltstufen“ geben wird, sieht von Ardenne eher

DieAnalogiedahinter:„EsgibtSachbearbeiter-Level-Agenten und es gibt den Datenschutzbeauftragten in deiner Agentenflotte.“ Entscheidend sei, dass Plattformen transparent machen, welche Agenten welcheBerechtigungenhaben–und dass diese Parameter kontrollierbar bleiben.

Doch was kommt nach der Sachbearbeitung? OpenAI überraschte die Welt vor dreieinhalb Jahren mit ChatGPT. Heute diskutieren Kommunen über autonome Agentenschwärme. Wohin werden diese Entwicklungen führen?

„KI-Systeme sind mittlerweile so schlau wie ein Sachbearbeiter, wie ein Uni-Abgänger oder ein Promovierter“, erklärt von Ardenne. „Die durchschnittliche Dauer einer Aufgabe, die ein derartiges Modell übernehmen kann, liegt zwischen acht und sechzehn Stunden. Diese Dauer wird auch noch weiter wachsen.“ Kurzfristig gehe es darum, die einfachen Automatisierungen anzugehen – hauptsächlich im digitalen Raum. Wir haben in den letzten 20 Jahren unglaublich viel Arbeit im digitalen Raum geschaffen. Was KISysteme jetzt machen: durch smarte Ansätze diese Aufgaben wieder Stück für Stück abtragen und reduzieren.“

Mittelfristig, so von Ardennes Prognose, werden alle Aufgaben im digitalen Raum „wahrscheinlich“ verschwinden Dokumente scannen, Daten übertragen, Formulare prüfen – alles relativ neue Erfindungen der Digitalisierung. „Die nervigen Wiederholaufgaben, die für die großen Stapel da draußen sorgen – die werden abschmelzen.“ Massenarbeitslosigkeit in Verwaltungen? Daran glaubt von Ardenne nicht. „Wir werden effizienter, und wir werden neue Aufgaben finden. Hinter dem ersten großen Berg, den wir jetzt abtragen, werden wir feststellen: Da gibt es noch viel spannendere Aufgaben.“ Soziale Interaktion, strategische Entscheidungen und Bürgerberatung werden weiterhin nicht durch eine Maschine ersetzt werden können. Langfristig würden Sachbearbeitende zu Supervisoren werden. Sie werden Agenten überwachen, Fachlichkeit einbringen und komplexe Fälle lösen. Das Einzige, was langfristig in der Verwaltung verschwinden könnte, sind Maus und Tastatur. Eine rein sprachgesteuerte Interaktion hält von Ardenne mindestens für möglich. „Was danach kommt, wage ich nicht zu sagen. Da reden wir über ein sehr breites Spektrum möglicher Szenarien.“ jk

DiGA-Berichte 2025

Zwischen Boom und Systemkritik

Wie der GKV-Spitzenverband berichtet, haben Versicherte seit 2020 rund 1,6 Millionen Mal auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugegriffen. Dies deckt sich weitestgehend mit dem DiGA-Bericht des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung; bei den Preisen, der Evidenz und der Vermarktung liegen die Interpretationen hingegen weit auseinander.

Erfolgsrezept: In über fünf Jahren haben sich digitale Gesundheitsanwendungen etabliert.

Fünf Jahre nach Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als GKV-Leistung haben beide Seiten ihre Bilanzen vorgelegt: der GKV-Spitzenverband mit seinem fünften DiGA-Bericht an den Bundestag, der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) mit seinem dritten DiGAReport. Während die Datenbasis weitestgehenddeckungsgleichwar, könnten die Schlussfolgerungen unterschiedlicher kaum sein.

BeimWachstumherrschtEinigkeit:

Im Berichtszeitraum von September 2020 bis Dezember 2025 wurden insgesamt 1,6 Millionen DiGA in Anspruch genommen, die Leistungsausgaben belaufen sich auf rund400MillionenEuro.Allein2025 entfielen 695.000 eingelöste Freischaltcodes auf ein Ausgabenvolumen von über 170 Millionen Euro. Der SVDGV spricht von DiGA als mittlerweile „dritter Säule“ des Gesundheitssystems neben ambulanter und stationärer Versorgung.

Preisbildung: einseitig oder reguliert?

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass die Anbieter den Preis ihrer DiGAimerstenJahr„einseitiginbeliebigerHöhe“hattenfestlegendürften. Die Herstellerpreise reichten von 119 bis 2.077 Euro und lägen im Durchschnitt bei 544 Euro – die 40 bislang verhandelten Preise hingegen bei nur 227 Euro. Die Differenz von 59 Prozent habe zu einer Vorund Anschubfinanzierung durch dieKrankenkasseninHöhevoninsgesamt 119 Millionen Euro (63 Mio. plus 59 Mio. Euro) seit 2020 geführt. Der SVDGV kontert: Bereits ab dem ersten Tag gälten Höchstbeträge gemäßderRahmenvereinbarungnach § 134 SGB V, die der GKV-Spitzenverband selbst mit den Herstellerver-

bänden verhandelt habe. Von einer einseitigen Preisfestlegung könne daher keine Rede sein. Die Zahlungen seien zudem keine Vorfinanzierung, sondern die „rechtlich legitime Vergütung einer gesetzlich definierten Leistung“. Hersteller hätten zuvor erheblich in die Entwicklung, Studien und ZertifizierunginvestiertsowieindenvergangenenfünfJahrenübereinDutzend Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erfüllen müssen.

Nutzennachweis strittig

Von74aufgenommenenDiGAkonnten laut GKV-Bericht lediglich 14 von Beginn an einen Nutzen nachweisen. 16 Anwendungen wurden mangels Versorgungseffekt wieder gestrichen – sieben davon allein 2025. Für gestrichene DiGA habe die GKVimerstenAufnahmejahrknapp acht Millionen Euro gezahlt, ohne Rückerstattungsanspruch.

Der SVDGV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch vorläufig gelistete DiGA Studienergebnisse vorlegen müssten, die einen positivenVersorgungseffektzeigen. Acht von neun aktuell zur Erprobung gelisteten DiGA hätten ihren Nutzennachweis bereits auf Basis einer randomisierten kontrollierten Studie erbracht – dem „Goldstandard“ der Nutzenbewertung Sieben von zehn vorläufig aufgenommenen Anwendungen hätten die Erprobung zudem erfolgreich abgeschlossen.

Marketing oder Versorgungszugang?

Besonders scharf ist der Dissens beim Thema Vermarktung. Der GKV-Bericht dokumentiert anhand von Screenshots, wie Hersteller über Telemedizinplattformen und

sogenannte Rezeptservices einen einfachen Zugang zu Verordnungen ermöglichen, teils unter Umgehung der Behandelnden. Allein die Adipositas-App Oviva Direkt habe 2025 rund 44 Prozent aller Inanspruchnahmen ausgemacht. Der GKV-Spitzenverband fordert daher einestrengereRegulierungdesWerberechts,analogzuverschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der SVDGV hält diese Darstellung für „sachfremd“. Der Gesetzgeber habe bewusst einen niedrigschwelligen Zugang geschaffen – auch ohne ärztliche Verordnung über eine Genehmigung der Krankenkasse. DieKritiknegieredenBehandlungsbedarf der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte. SVDGV-Vorstandsmitglied Anna Haas erklärt: „Wir bedauern es, dass der fünfte DiGA-Bericht erneut dazu genutzt wurde, politisch motivierte Narrative zu verbreiten, anstatt die Versorgungssituation sachlich darzustellen.“

Ein Konsens, zwei Strategien

Jenseits der Differenzen hinsichtlich der Auslegung benennt der GKV-Bericht ein konkretes Finanzrisiko: Neun DiGA-Hersteller haben bis Ende 2025 Zahlungsunfähigkeit angemeldet.ImFallderDiGAsinCephalea beliefen sich die gefährdeten Rückerstattungsansprüche auf über zehn Millionen Euro. Das gesamte potenziell gefährdete Forderungsvolumen liege demnach bei über 25 Millionen Euro.

Der GKV-Spitzenverband fordert, dass verhandelte Preise ab dem ersten Erstattungstag gelten und DiGA nur mit Nutzennachweis in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Der SVDGV wiederum mahnteinenschlankerenE-RezeptProzess, eine praxistaugliche Erfolgsmessung und europäisch harmonisierte Erstattungsstandards an. In einem Punkt allerdings sind sich beide einig: Der bestehende Ordnungsrahmenmüsseweiterentwickelt werden – nur über die Richtung wird noch gestritten. aus

Weitere Informationen

Den DiGA-Report des SVDGV finden Sie hier:

[ digitalversorgt.de/news/digareport-2025 ]

Der DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes ist hier abrufbar:

[ voge.ly/GKV-DIGA-2025 ]

12 Zukunftskongress Staat & Verwaltung

Change Maker für mehr Wirkungsorientierung

Der Zukunftskongress Staat & Verwaltung geht am 9 und 10 Juni 2026 in Berlin in seine zwölfte Runde. Sechs thematische „Change Maker“ strukturieren das Programm – von Staatsreform über digitale Infrastruktur bis hin zu Zukunftstechnologien.

Rund 2.000 Teilnehmende werden

Anfang Juni im bcc Berlin Congress Center erwartet, wenn der 12. Zukunftskongress Staat & Verwaltung seine Türen öffnet Über 100 Programmpunkte verteilen sich auf zwei Kongresstage. Die von Wegweiser Media & Conferences organisierte Veranstaltung gilt als eine der zentralen Plattformen für den Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft zur Digitalisierung und Modernisierung des öffentlichen Sektors in Deutschland. In diesem Jahr steht der Kongress unter dem Leitmotiv eines „Reformturbos für ein modernes, leistungsfähiges und digital souveränes Staatswesen“.

Das Format: Change Maker statt Themensilos

Bereits im Vorjahr hatte der Kongress begonnen, sein Programm stärker entlang konkreter Veränderungsfelder zu ordnen. In diesem Jahr wird das Konzept konsequent weiterentwickelt. Sechs „Change Maker“ bilden das thematische Rückgrat: Gute Politik und notwendige Staatsreform (I), Öffentliche IT, digitale Infrastruktur und Datensouveränität (II), Leadership (III), Strategische Personalentwicklung und Zukunftskompetenzen (IV), Zukunftstechnologien (V) sowie Zukunftsaufgaben (VI). Querschnittlich steht wie in den Vorjahren die Effizienz von Staat und Verwaltung im Fokus.

Der Ansatz verfolgt ein klares Ziel: Die Programmstruktur soll nicht nur abbilden, was sich verändern muss, sondern zeigen, wo und wie diese Veränderung konkret organisiert wird. Wegweiser-CEO Oliver Lorenz betonte in seinem Grußwort an die Kongress-Community: „Ein ‚Kulturwandel‘ allein reicht nicht aus. Was gebraucht wird, ist eine konsequente Leistungs- und Wir-

kungsorientierung – ausgerichtet auf die Bedarfe der Bürger:innen und der Wirtschaft.“ Nur ein handlungsfähiger Staat, der vorausschauend agiere, könne das Vertrauen in die Demokratie stärken.

Programmbeirat dringt auf Praxisnähe

Hinter den thematischen Schwerpunkten steht die Arbeit eines breit aufgestellten Programmbeirats, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Ländern, Wissenschaft und föderalen IT-Organisationen angehören. Dass das Format der „Change Maker“ mehr sein soll als ein rhetorisches Label, unterstreicht Dr. Uda Bastians, Beigeordnete und Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung beim Deutschen Städtetag. Die Gliederung nach Change-Maker-Themen greife eine einfache, aber wichtige Erkenntnis auf: „Veränderung passiert nicht im Abstrakten. Sie entsteht dort, wo konkrete Aufgaben liegen und Menschen Verantwortung übernehmen“, so Bastians. Für den Programmbeirat sei daher klar gewesen, „dass die Themen mehr leisten müssen als nur zu beschreiben, was sich ändern soll. Sie sollen zeigen, wo und wie Veränderung organisiert wird.“ Es gehe um Umsetzung, nicht um neue Strategierunden. Bastians betont zudem die Orientierungsfunktion der gewählten Schwerpunkte: „Die Themen geben Orientierung, machen Prioritäten sichtbar und zeigen, wo Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln müssen.“

Ähnlich argumentiert Peter Adelskamp, als CDO der Stadt Essen ebenfalls Mitglied des Programmbeirats Schon 2025 habe der Zukunftskongress das Format der Change Maker genutzt, erinnert er sich. Dabei sei es darum gegangen, „eben nicht nur aktuelle Vorträge“ zu halten,

sondern dass Inhalte und Diskussionen vermittelt werden zu Themen, die wir für die Veränderung und Weiterentwicklung der Verwaltung brauchen.“ Ihm persönlich sei wichtig gewesen, „dass dies nah an der Praxis passiert, weil wir zwar immer mehr Informationen haben, mit der Menge aber auch den Überblick verlieren. Wir müssen uns auf das konzentrieren, was uns wirklich hilft.“

Staatsmodernisierung als Dreh- und Angelpunkt

Inhaltlich rückt vor allem der „Change Maker I“ – Gute Politik und notwendige Staatsreform – in den Vordergrund. Die Frage, wie die Digitalisierung im föderalen System wirksam gestaltet werden kann, zieht sich wie ein roter Faden durch das Programm. Eine der angekündigten Highlight-Sessions trägt den Titel „Digitale Staats- und Föderalismusreform“ und fragt explizit nach einer grundsätzlichen Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Weitere Sessions widmen sich dem Bürokratierückbau als Modernisierungshebel, dem sogenannten Deutschland-Stack für die technologische Souveränität der digitalen Verwaltung sowie einer „Agenda EinfachStaat“ in Zusammenarbeit mit dem BDI. Dr.BastianssiehtgeradeindenThemen rund um Staatsmodernisierung und digitale Verwaltung das größte Potenzial. Hier entscheide sich, „ob wir den Mut haben, Prozesse wirklich neu zu denken. Nicht als digitale Kopie alter Abläufe, sondern als durchgehend neu gestaltete Verfahren.“ Für Städte zähle am Ende ein ganz konkreter Maßstab: ob sich im Alltag etwas verbessert. „Weniger Schnittstellen, klare Zuständigkeiten, verlässliche Standards. Inspiration entsteht dort, wo

Strategie und Praxis zusammenpassen“, konstatiert Bastians. Noch deutlicher wird Adelskamp: „Im Bereich ‚Staatsreformen und handlungsfähiger Staat‘ habe ich das Gefühl, diskutieren wir zum ersten Mal wirklich ernsthaft und zielorientiert darüber, wie wir Digitalisierung im föderalen System wirkungsvoll gestalten können. Änderungen waren und sind nötig.“

Die Brisanz dieses Themas wird durch den politischen Kontext verstärkt: Das 2025 geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Anspruch formuliert, Digitalisierung und Modernisierung erstmals in einem Ressort zu bündeln. Als Vertreter des BMDS zählt der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor zu den bestätigten Keynote-Sprechern des Kongresses. Zudem übernimmt der Bund 2026 den Vorsitz im IT-Planungsrat – mit dem erklärten Ziel, Digitalisierung und Staatsmodernisierung stärker zu verzahnen. Die FITKO unter Präsident Dr. André Göbel, der ebenfalls dem Programmbeirat angehört, soll dabei eine zentrale Koordinierungsrolle spielen.

Auch unbequeme Fragen nicht scheuen

Ganz unabhängig voneinander haben Dr. Bastians und Adelskamp die Erwartungshaltung unterstrichen, dass der Kongress auch unbequeme Fragen nicht scheuen darf. Für Bastians läuft es dabei auf das folgende Problem hinaus: „Sind wir bereit, Aufgaben, Zuständigkeiten und Standards im föderalen System so neu zu ordnen, dass der Staat insgesamt handlungsfähiger wird?“ Diese Frage sei unbequem, weil sie bestehende Strukturen infrage stellt. „Ohne diese Debatte werden wir die Erwartungen an einen leistungsfähigen, digitalen Staat nicht erfüllen. Wer Digitalisierung ernst meint, muss auch über Aufgabenverteilung, Finanzierung und klare Verbindlichkeit sprechen“, so die Städtetag-Vertreterin.

Adelskamp spitzt die Herausforderung mit einem Bild zu, das die Fragmentierung des föderalen Systems aufgreift. Es brauche eine gemeinsame Antwort auf die Frage, „wie wir die deutsche Verwaltung so souverän bekommen, dass wir hinsichtlich unserer wichtigsten und kritischen Verwaltungsprozesse handlungsfähig bleiben. Und nicht 10.665 plus 16 plus 1 Wege suchen.“ Diese Rechnung – alle Kommunen plus 16 Länder plus der Bund – verdeutlicht das Koordinierungsproblem, das den deutschen Föderalismus in der Digitalisierung seit Jahren begleitet. Die Formulierung lässt sich durchaus als Indiz dafür deuten, wie groß der Leidensdruck auf kommunaler Ebene angesichts der fragmentierten Digitalisierungsbemühungenmittlerweileist.

Breite politische Besetzung auf allen Ebenen

Alle föderalen Ebenen mit einbeziehen – diesen Anspruch spiegelt auch das bestätigte Teilnehmerfeld desKongresseswider.NebenStaatssekretärin Hölscher werden unter anderem Staatsminister Dr. Fabian

„Der Zukunftskongress ist kein Schaulaufen“, betont Oliver Lorenz, CEO von Wegweiser, er sei „Werkstatt, Bühne und Netzwerk zugleich“. ©

Mehring (Bayern), Staatsrat Jan Pörksen (Hamburg), Bürgermeister und Finanzsenator Stefan Evers (Berlin), weitere Ministerinnen und Minister, Landesverantwortliche sowie CIOs erwartet, darunter z. B. Martina Klement (Brandenburg), Dr. Denis Alt (Rheinland-Pfalz), Dr Dirk Günnewig (NRW) und Milen Starke (Thüringen). Auf kommunaler Ebene sind unter anderem die OberbürgermeisterinnenundOberbürgermeister aus Augsburg, Leipzig und Oldenburg angekündigt. Neben den inhaltlichen Sessions sieht das Programm die Verleihung des „Public Leadership Award“ in Zusammenarbeit mit Kienbaum vor. Zudem wird der „Roland – Deutscher Verwaltungspreis Projektmanagement“ in Kooperation mit GPM vergeben. Ergänzt wird das Programm durch ein zweiteiliges FachundFührungskräfte-Barometer,das gemeinsam mit der dbb akademie erarbeitet wird und strukturelle Hürden für Führungskräfte ebenso adressiert wie die Förderung von Fachkräften durch wertschätzende Kommunikation und Entwicklungschancen.

Ein Kongress im Zeichen des Umsetzungsdrucks Der 12. Zukunftskongress findet in einer Phase statt, in der die Erwartungshaltung, spür- wie messbare Fortschritte in der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen, hoch ist. Das BMDS muss seinen Gestaltungsanspruch unter Beweis stellen, der IT-Planungsrat seine Koordinierungsfähigkeit, und die Kommunen warten auf verlässliche Standards und praktikable Lösungen. Ob der Kongress die erhoffte Brücke zwischen strategischen Debatten und operativer Umsetzung schlagen kann, wird sich am 9. und 10. Juni am Alexanderplatz zeigen.DieStatementsausdemProgrammbeirat machen in jedem Fall deutlich: Es muss vermehrt um die Umsetzung gehen, nicht um neue Strategierunden. aus

Weitere Informationen

Mehr zum Programm auf der Veranstaltungswebseite.

[ zukunftskongress.de/de/ ZuKo_2026 ]

Veranstaltungen

3. Juni 2026

CityLAB Sommerkonferenz

In Berlin startet die siebte Sommerkonferenz des CityLAB im Umweltforum Friedrichshain in Berlin: In den vergangenen Jahren verzeichnete die Veranstaltung steigende Besucherzahlen. Auch dieses Jahr wird wieder ein spannendes Programm erwartet – mit Speakern wie Matthias Hundt, dem neuen CDO in Berlin.

Die Sommerkonferenz des CityLAB ist ein Ort zum Vernetzen und Wohlfühlen. Bei lockerer Atmosphäre treffen sich jedes Jahr zur Sommerzeit Expertinnen und Experten im Bereich Digitalisierung und IT.

Am 3. Juni findet die Veranstaltung erneut im Umweltforum Berlin statt. Die ehemalige Kirche bot im vergangenen Jahr Platz für etwa 900 Gäste – sowohl drinnen als auch draußen im Grünen. Als besondere Highlights werden vor der Programm-Veröffentlichung am 6. Mai bereits drei Speaker genannt:

Überblick

CityLAB Sommerkonferenz

3. Juni 2026

Umweltforum Pufendorfstr. 11 10249 Berlin

Öffnungszeiten: 9 bis 20 Uhr

Veranstalter/Kontakt: CityLAB Berlin soko@citylab-berlin.org

Eintrittspreise: kostenlos; eine Registrierung ist erforderlich. [ voge.ly/citylab-sommerkonferenz ]

17. Juni 2026

Der neue Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sowie CDO in Berlin Matthias Hundt. Außerdem kommen Birgit Mager, CoGründerin und Präsidentin des International Service Design Network und Professorin für Service Design, sowie Gabriel Yoran, Unternehmer Autor und Mitgründer von Steady und Steganos, zur CityLAB Sommerkonferenz.

Im vergangenen Jahr bot die Veranstaltung interaktive Formate wie dasKiezlabor-Lastenrad,VR-Brillen und das mobile Escape-Game zum

Thema künstliche Intelligenz – mit dem „AI.CUBE“ des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ). So eröffnete die Plattform einen spielerischen Zugang zu zentralen Fragen digitaler Innovation, Verwaltungstransformation und Stadtentwicklung.

Wie das Programm in diesem Jahr aussieht, bleibt noch bis Anfang Mai offen – zu erwarten ist erneut ein vielseitiger Mix aus Impulsen, Panels, Diskussionen, Workshops und Praxisbeispielen aus Verwaltung, Wissenschaft und Forschung. se

Auf der Suche nach Digitalisierungsexperten: Martina Nolte, eGovernment-Teamleiterin in Mönchengladbach, und Jan Klumb, Referent für Ordnung, Digitale Verwaltung und Bürger:innenservice in Wiesbaden, gestalteten ein SpeedDating-Programm auf der Sommerkonferenz 2025 – „Gesucht & Gefunden“.

TALENTpro –Öffentlicher Dienst

Fachkräftemangel in der Verwaltung? Die TALENTpro – Öffentlicher DienstliefertimJuniinMünchenLösungen,ImpulseundBestPractices zum Thema Recruiting, Talentmanagement, Employer Branding und Digitalisierung. Die Eröffnungskeynote hält Münchens neuer Oberbürgermeister Dominik Krause

Für die öffentliche Verwaltung gibt es auf der TALENTpro eine eigene Plattform – speziell zum Thema Fachkräftemangel: Am 17. Juni kommen Expertinnen und Experten im Bereich Personalmanagement und Recruiting in der Zenithhalle München zusammen, um sich fortzubilden, auszutauschen und zu informieren.

HR-Verantwortliche aus der öffentlichen Verwaltung finden auf dieser Veranstaltung das passende Programm mit Podiumsdiskussionen und Impulsvorträgen zu Talentmanagement, Employer Branding, Digitalisierung und Personalgewinnung – sowie Best Practices aus verschiedenen Kommunen. Zum Auftakt spricht der neue Oberbürgermeister der

Stadt München Dominik Krause Außerdem werden weitere Speaker wie Martin Heinemann vom Bundesnachrichtendienst, Tobias Stephan, Personalmarketing-Leiter der Stadt München, sowie eGovernment-Redaktionsleiter und EventModerator Stephan Augsten erwartet. Er führt durch die Podiumsdiskussion zu Soft- und Hard-Skills in der IT-Ausbildung und IT-Arbeit im öffentlichen Dienst.

Ein Pendant dazu bildet der Vortrag „Future Skills sind eine Lüge – was wir wirklich brauchen (und was nicht)“:FelixAppel,stellvertretender Geschäftsführer der BayKommun AöR,undHans-ChristianWitthauer, Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule, beleuchten gemeinsam die Wirkung gängiger Mythen.

Das Ticket ermöglicht zudem den Zugang zum zweitägigen Expofestival. se

Überblick

TALENTpro – Öffentlicher Dienst 17. Juni 2026

Zenith München

Lilienthalallee 29 80939 München

Öffnungszeiten: 9 bis 17 Uhr – danach Aftershow Party

Veranstalter: HRM Institute GmbH & Co. KG

Eintrittspreise:

Bild: © Serina
Sonsalla

Lösungspartner

DIGITAL SECURITY

G DATA CyberDefense AG

Ansprechpartner: Felix Adami Königsallee 178 a 44799 Bochum Tel.: +49 152 04932509 Felix.Adami@gdata.de www.gdata.de

Die G DATA CyberDefense AG ist ein führendes deutsches IT-Sicherheitsunternehmen. Das Portfolio der Bochumer Firma reicht von Managed Extended Detection and Response (MXDR) über Security Awareness Trainings bis hin zu Penetration Tests und Incident Response.

DIGITALES VERTRAGSMANAGEMENT

TQG – Die souveräne digitale KIgestützte Vertragsmanagementlösung(LCM)fürBund, Länder und Kommunen. Unser Mehrwert fürdieVerwaltung:KI-Vertragsmanagementsoftware – Elektronische Aktenführung –eSignatur – Bürgerportal – Automatisierte Verwaltung von EVB-IT.

TQG The Quality Group GmbH

Ansprechpartner: Bünyamin Colak Konrad-Zuse-Platz 1 71034 Böblingen Tel. 0157 / 58834890 info@tqg.de www.tqg.de

Omnidocs GmbH

Ansprechpartner: Manfred Brink Landersumer Weg 40 48431 Rheine Deutschland 0049-211 24 83 93 05 info@omnidocs.com

Omnidocs ist ein 2004 gegründetes internationales Software-Unternehmen mit Hauptsitz in Kopenhagen. Omnidocs unterstutzt Organisationendabei,ihreDokumentenprozesse effizienter, rechtssicherer und markenkonformer zu gestalten. Gerade in Deutschland, wo Bürokratie, DIN-Normen, Datenschutz, gesetzlich verpflichtende Barrierefreiheit und komplexe Compliance-Vorgaben den Arbeitsalltag prägen, schaffen wir Lösungen, die echte Entlastung bringen.

ECM & DMS

OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.

OPTIMAL SYSTEMSVertriebsgesellschaft

mbH Hannover

Ansprechpartner: Björn Wittneben Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel: +49511123315-0 hannover@optimalsystems.de www.optimalsystems.de/hannover

CC e-gov GmbH

Ansprechpartnerin: Seher Soylu Gotenstraße 10 20097 Hamburg Tel. 040/227199-0 info@cc-egov.de www.cc-egov.de

Die CC e-gov GmbH bietet mit CC ECM (DMS), ALLRIS (RIS), workflowbasierten Vorgangslösungen sowie Schnittstellen zu Fachverfahren und KI-gestützten Funktionen die digitale Abbildung von Verwaltungsprozessen. Cloud-Services, Hosting sowie gezielte Beratung und Angebote der Akademie sichern eine reibungslose Einführung und dauerhafte Nutzung.

PDV GmbH

Ansprechpartnerin: Anne Sprechert-Bode Haarbergstraße 73 99097 Erfurt Tel. 0361/4407-100 info@pdv.de www.pdv.de

DiemodulareECM-PlattformVIS-Suiteder PDV GmbH unterstützt Bund, Länder und große Organisationen von der Antragsbearbeitung bis zur Archivierung. NoCode ProzessautomationundKIgestützteAssistenten erweitern die Plattform als mögliche Add-ons um moderne Effizienzfunktionen. Die VIS-Suite ist bei über 250.000 Nutzenden im Einsatz und erfüllt höchste Anforderungen an Datenschutz, Interoperabilität und digitale Souveränität.

regisafe GmbH

Ansprechpartnerin: Katja Benkenstein Heerstraße 111 71332 Waiblingen Tel. 07151/96528-200 info@regisafe.de www.regisafe.de

Die regisafe GmbH bietet mit ihrem Dokumentenmanagementsystem regisafe, den ergänzenden Fachverfahren und OnlinePortalen sowie den Funktionen von adKOMMinVerwaltung,Finanzen,Bauund Bürgerservice integrierte Lösungen speziell für die öffentliche Kommunalverwaltung KI-gestützte Funktionen und automatisierte Prozesse treiben die Lösungen weiter voran und steigern die Effizienz.

ELEKTRONISCHE BESCHAFFUNG

veenion

Ansprechpartner: Carsten Blaha Europaallee 11-13, 67657 Kaiserslautern Tel: +49 631 520846-50 info@veenion.de www.veenion.de

veenion ist einer der führenden Anbieter digitaler Beschaffungslösungen für den öffentlichen Sektor. Mit über 25 Jahren Erfahrung und Projekten in Bund, Ländern, Städten und Universitäten bietet die Plattform eine transparente, steuerbare und vergabekonforme Abwicklung von Direktaufträgen und Rahmenverträgen.

ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT

Fabasoft ist österreichischer IT-Innovations- und Marktführer im Bereich elektronischerAktenimDACH-Raumundsorgt für effizientes Dokumenten- und Prozessmanagement. Die Fabasoft eGov-Suite ist Teil der Fabasphere und macht dank KI elektronische zu „intelligenten Akten“ für moderne Verwaltungsarbeit.

Fabasoft Deutschland GmbH THE SQUAIRE 13, Am Flughafen 60549 Frankfurt/Main Tel: +49696435515-0 Fax: +49696435515-99 egov@fabasoft.com www.fabasoft.com

KOMPLETT-DIENSTLEISTER

AKDB

Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de

Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozialund Grundstückswesen. Das Bürgerservice-Portal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste.

Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner Hochschulring 4 28359 Bremen Tel. 0421/20495-0 Fax 0421/20495-11 kontakt@governikus.de www.governikus.de

Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von IT-Lösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation vonderAuthentisierungüberdensicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

PROSOZ Herten GmbH

Ewaldstraße 261 45699 Herten Tel. 02366/188-0 info@prosoz.de www.prosoz.de

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz hat sich Prosoz in den zurückliegenden 35 Jahren vom Softwarehersteller für Kommunen zum Komplettlösungsanbieter in den Bereichen Soziales, Jugend sowie Bauen und Umwelt entwickelt. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

saascom GmbH

Ansprechpartner: Martina Diederich Heidelberger Straße 6 64283 Damstadt Tel. 06151/3600808 vertrieb@saascom.de www.saascom.de www.civento.de

IT-Experte für öffentliche Verwaltungen! saascom versteht die Bedürfnisse der Verwaltungen und unterstützt durch innovative Lösungen bei der digitalen Transformation. Mit civento© bieten wir eine zukunftssichere Low-Code-Digitalisierungsplattform, die vereinfachte und voll digitalisierte Sachbearbeitungsprozesse mit Endezu-Ende-Automatisierung ermöglicht.

MANAGED SERVICES

SysEleven GmbH

Ansprechpartnerin: Christin Rehbein Boxhagener Str. 80 10245 Berlin Tel.: +49302332012105 marketing@syseleven.de www.syseleven.de

SysEleven GmbH, eine Tochter der secunet, betreut 500+ Kunden im DACHMarkt und bietet Cloud- und Kubernetes Managed Services, darunter die OpenStack Cloud und „MetaKube“. Als CNCF-Mitglied und zertifizierter Kubernetes Provider legt SysEleven Wert auf Datenschutz und hostet in nachhaltigen Rechenzentren.

VIDEOKOMMUNIKATION

Voigtmann GmbH

Ansprechpartner: Jens Bornschein Tel.: 0911 47776542 hallo@voigtmann.de meinvideotermin.de Kieslingstr. 76 90491 Nürnberg

Die Mein Videotermin-Suite ermöglicht sichere und niederschwellige Videoberatung für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende der Verwaltung. Sie stärkt digitale Souveränität, erhöht Servicequalität und Effizienz und gewährleistet höchste Datenschutzstandards. Durch intuitive Bedienung und stabile Technologie wird moderne Behördenkommunikation zuverlässig und zukunftssicher gestaltet.

E-GOVERNMENT & IT-CONSULTING

GovTech

Beschaffung

Compliance

Nachnutzung

Inklusion

IT-Konsolidierung

Agile Verwaltung

Organisationsentwicklung

Changemanagement

Cyber-Resilienz

Datenschutz-Beratung in der Uniklinik Greifswald

Die Chance, Gesetze zu ändern

Greifswald,60.000EinwohneranderOstsee–undVorreiterinSachenGesundheitsdatenforschung Der Datenschutzbeauftragte der Universitätsmedizin Greifswald, Prof Ulf Glende, gestaltete mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ein Landesgesetz mit, das Forschung ermöglicht und Patientenrechte schützt. Im Interview erklärte er: „Datenschutz ist kein Hemmnis, sondern Impulsgeber.“

Greifswald liegt am größten Bodden der vorpommerschen Ostseeküste. Mit rund 60.000 Einwohnern ist sie die viertgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns.

„Beim Datenschutz geht es um geregelte Prozesse“, teilt der Konzerndatenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte der Universitätsmedizin Greifswald, Prof. Ulf Glende, mit. Bis 2018 galten in jedem EU-Land noch unterschiedliche Datenschutzregeln. Dabei hatte sich die Datenverarbeitung bereits in den 90er Jahren stark verändert – durch einen massenhaften grenzübergreifenden Datenaustausch, Cloud-Dienste, Big Data und die Entstehung globaler TechGiganten wie Google, Facebook und Amazon. In dieser Datenwelt entstand Rechtsunsicherheit, die mit der Schaffung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) blieb – vor allem bei Unternehmen. Die Bitkom-Studie „Datenschutz in der deutschen Wirtschaft“ 2026 zeigt: Noch heute erleben viele Betriebe Datenschutz als Bürde statt als Unterstützung, und zwar durch Bürokratie, anhaltende Rechtsunsicherheit und gebremste Innovation. Eine Wahrnehmung, die auch öffentliche Stellen teilen. Die DSGVO bleibt eines der umstrittensten, aber auch einflussreichsten Datenschutzgesetze weltweit. Dabei geht es beim Datenschutz doch um geregelte Prozesse, sagt Glende. „Durch den ‚Zwang‘ der Datenschutzberatung werden viele

Prozesse überhaupt erst klar. Wenn jemandsagt:‚DasgehtwegenDatenschutz nicht‘, dann würde ich entgegnen: ‚Du hast dich wahrscheinlich mit dem Prozess noch gar nicht richtig beschäftigt.‘ Denn ehrlich gesagt finden wir fast immer Lösungen“, beteuert er.

Glende führt ein eigenständiges Consulting-Unternehmen und leitet seit mehr als acht Jahren den Datenschutz und die Informationssicherheit der Universitätsmedizin Greifswald – einer Einrichtung die täglich mit hochsensiblen Gesundheitsdaten arbeitet. Dort wirkte er maßgeblich bei der Gestaltung des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes in MV mit.

Retrospektive Forschung

„Unsere Forscher hatten das Gefühl, sie können mit den vorhandenen Daten, die im Behandlungskontext erhoben werden einfach nicht retrospektiv forschen“, erklärt Prof. Ulf Glende. Das Gesetz bot mit Paragraph27,Bundesdatenschutzgesetz, keine tragfähigen Lösungen, da es in der Praxis kaum zur Anwendung kam. Das erschwerte die Forschung mit Bestandsdaten erheblich. Das zentrale Problem: „Man müsste Patienten um Einwilligung fragen, aber die sind oft gar nicht mehr da Wir haben einen enormen Daten-

schatz aus Bestandsdaten, den wir nicht nutzen konnten – schlicht, weil die Patienten zum Zeitpunkt der Datennutzung nicht mehr verfügbar sind.“

Glende sieht auch die Einwilligung in der Krankenhaussituation kritisch: Bei der informierten Einwilligung stimmen Patienten der Datennutzung für eine konkrete Studie zu. Der Broad Consent erlaubt Datensammlungen unabhängig von einer konkreten Forschungsfrage unter strikten Auflagen. In der Praxis stellt sich die Situationhäufigsodar:ImKrankenbett und abhängig von ärztlicher Hilfe werden Patienten um Datenfreigabe für die Forschung gebeten; methodisch zweifelhaft, wie es der Datenschutzbeauftragteausdrückt: „Ob die Einwilligung wirklich freiwillig ist, wage ich zu bezweifeln.“ Einwilligung ist jedoch wichtig, betont Glende, „und ist zudem mit entsprechender Aufklärung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.“ Die Bereitstellung eines korrektentechnischen Prozesses wäre jedoch viel sinnvoller: anonymisiert oder pseudonymisiert mit Treuhandstellen, sodass aus dem Prozess selbst kein Risiko für den Patienten entsteht „Das ist doch viel wichtiger, als einen Patienten in einer Ausnahmesituation zu fragen – und anschließend mit seinen Daten zu

verfahren, wie es die Forschung für richtig hält.“

Opt-out statt Opt-In

Im Opt-out-Modell können Patienten aktiv widersprechen, ohne in einer vulnerablen BehandlungssituationeineEinwilligungsentscheidung treffen zu müssen. „Wir können pseudonymisierte Datenpools schaffen“, so Glende. Gute Forschungsstrukturen mit klaren Regeln würden letztlich allen helfen – Patienten wie Forschenden. So entstehen anonymisierte Datensammlungen, die es Forschenden ermöglichen, Entwicklungen über Jahre hinweg zu verfolgen und Verlaufsstudien aufzubauen.

„Der entscheidende Vorteil ist, dass wir einen guten, sicheren Prozess aufbauenkönnen.Wirschaffeneine strukturierte Datenbank – so wie wir das in Greifswald haben – die formal schon pseudonymisiert ist.“

Der Ablauf wirddeutlicheffizienter: Für neue Forschungsprojekte muss nicht jedes Mal eine aufwendige Einholung von Einwilligungen erfolgen. Die zentrale Frage lautet nur noch: Liegen geeignete Daten vor, und hat der Patient widersprochen? Ist dies geklärt, können auch Kooperationen mit Dritten unkompliziert realisiert werden. „Das ist ein weiterer großer Vorteil – denn im Gesundheitsdatennutzungsgesetz, dem GDNG, ist das nicht so einfach geregelt. Die Daten kann ich für Eigenforschung nutzen, aber sobald ich mit Partnern für gemeinsame Projekte kooperieren will,

Prof. Ulf Glende, Konzerndatenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter der Universitätsmedizin Greifswald.

wird es kompliziert. Deswegen sind leider viele nationale Projekte noch einwilligungsbasiert.“

„Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt“

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, sagte die Gesundheitsministerin Stefanie Drese bei der Vorstellung der Gesetzesänderung 2024. UniversitätsklinikensindaufEigenforschung angewiesen. Bis Juli 2024 fehlte in MV jedoch eine klare gesetzliche Grundlage für die Forschung mit Bestandsdaten. „Uns ging es darum, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird: den Forschenden, die dringend Daten brauchen, um bessere Therapien zu entwickeln. Und den Patientinnen und Patienten, deren Rechte wir schützen müssen“, erklärte Glende. „Und dann ist Datenschutz, weiß Gott, kein Hemmnis, sondern eher Impulsgeber.“ Insbesondere, wenn geplante Vorhaben an bestehenden Regelungen scheitern, zeigt sich die Gestaltungsmacht des Datenschutzes: „Wir haben die Chance, Gesetze zu ändern“, betont Glende. „In unserem Fall hatten wir keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Forschung mit Bestandsdaten. Also haben wir die Chance genutzt und an der Gesetzgebung mitgewirkt.“ Schließlich seien Gesetze nicht in Stein gemeißelt. Die DSGVO bietet dafür Spielräume, sogenannte Öffnungsklauseln Diese wurden genutzt, um ein Modell zu entwickeln, das Forschung ermöglicht, ohne Grundrechte zu verletzen. Das Herzstück der Regelung (Paragraph 37) im Landeskrankenhausgesetz ist deshalb dieWiderspruchslösung:JederPatient kann sein Veto einlegen und der Datenfreigabe für die Forschung widersprechen. Gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in MV wurde das Gesetz schnell in die Wege gebracht. „Weil wir uns vorher schon vernünftige Gedanken gemacht haben. Es kam ja auch von uns – nicht nur aus dem Politischen, sondern aus der Praxis“, so Glende. Innerhalb eines halben Jahres wurde das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz beschlossen und im darauffolgenden Jahr im Universitätsklinikum Greifswald umgesetzt „Und man muss sich klarmachen: Was wir damals entwickelt haben, war revolutionär Es gab zu diesem Zeitpunkt kaum Opt-out-Lösungen für Forschungsdaten. Die Opt-out-Lösung bei der ePA oder anderen Gesetzen existierte damals noch nicht.“ se

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 26. Mai 2026.

Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Verwaltungsmanagement & Anwendungen. Anzeigenschluss ist der 11. Mai 2026.

Anzeigenhotline: 0821/2177-212

Geschäftsklimaindex

Optimistische Aussichten für den Consulting-Bereich

Der aktuelle Geschäftsklimaindex für den Consulting-Markt, der vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen erhoben wird, zeigt eine positive Tendenz.

Der Geschäftsklimaindex 01/2026 des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) sorgt für verhaltenen Optimismus Nach Angaben des BDU zeige der Index auf verhaltenem Niveau eine leichte Steigerung um 0,5 Punkte auf 89,2 und entkoppelte sich damit erstmalig seit dem dritten Quartal 2020 positiv vom ifo-Geschäftsklimaindex, der letztes Quartal erneut gesunken ist.

Die Aussichten für die nächsten sechs Monate fallen entsprechend optimistisch aus: Der Anteil günstiger Geschäftserwartungen stieg im Vergleich zum Vorjahr von 24 Prozent auf 30 Prozent, parallel sank der Anteil ungünstiger Erwartungen von 23 Prozent auf 20 Prozent.

Das stärkste Wachstum verzeichnet der Bereich der Organisationsund Prozessberatung, hier nahm der Indexwert um 0,9 Punkte auf 86 zu. Den insgesamt höchsten Indexwert erreicht die Sanierungsberatung mit 106 Punkten. „Hier sehen außerdem 52 Prozent der Be-

fragten günstigere Geschäftsaussichten, was wiederum als Zeichen dafür gewertet werden kann, dass überdurchschnittlich viele der deutschen Wirtschaftsunternehmen mit ökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind“, heißt es vom BDU. Aber auch in anderen Consulting-Sparten wird mit einer positiven Geschäftsentwicklung in

Nadja Schuster, Partner bei d-fine und Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Öffentlicher Sektor.

den kommenden sechs Monaten gerechnet: Strategieberatung (36 Prozent), IT-Beratung (33 Prozent) sowie Organisations- und Prozessberatung (25 Prozent).

Der BDU erläutert, dass zwar die Beratungen mit einem Umsatz zwischen 10 und 50 Millionen Euro (+4,4 Punkte) sowie mit über 50 Millionen Euro (+4,5 Punkte) den

höchsten Anstieg im Geschäftsklima verzeichneten, aber auch kleinereConsulting-Unternehmenwieder optimistischer seien: „Während aktuell noch 41 Prozent der kleinen Beratungen unter 250.000 Euro Jahresumsatz ihre Geschäftslage als unter Budget beschreiben, so sinkt dieser Anteil mit Blick auf die nächsten sechs Monate auf 24 Prozent.“ „Ungeachtet der derzeit spürbaren Aufbruchstimmung, ist die Beratungsbranche natürlich nach wie vor sehr von der Entwicklung der wirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland und damit auch von den geopolitischen Begebenheiten abhängig“, betont BDU-Präsidentin Iris Grewe.

Veränderungen im Public Sector

Auch im Public Sector zeigt der Trend nach oben. „Der öffentliche Sektor ist sich seit einiger Zeit des Veränderungsdrucks bewusst oder fungiert sogar als Vorreiter, wenn

es um zentrale Fragestellungen wie digitale Souveränität oder die Investition in Zukunftstechnologien geht“,erläutertNadjaSchuster,Partner bei d-fine und Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Öffentlicher Sektor Die Vielzahl an Projekten, die von Kommunen, Ländern oder dem Bund angestoßen würden, benötigten entsprechende Praxiserfahrung. „Die öffentliche Hand setzt dafür gerne auf die Beratungsund Umsetzungskompetenz von Mitgliedsunternehmen des BDU. Dies spiegelt sich im Geschäftsklimaindex positiv wider.“

Hinsichtlich der Mitarbeiterstruktur gehen viele der insgesamt 235 befragten Berater und Beraterinnen von Veränderungen aus. 45 Prozent glauben, dass sich der Schwerpunkt der Mitarbeitenden in den kommenden fünf Jahren in Richtung der mittleren Ebene verschieben wird. 44 Prozent jedoch rechnen weiterhin mit einer pyramidalen Organisationsstruktur. Die Integration und Anwendung von neuen KI-Tools erlaubt einen Produktivitätsschub und ändert die Art, wie wir arbeiten, sodass weniger Teammitglieder zur strukturierten und repetitiven Datenbearbeitung benötigt werden. Dies wirkt wiederum auf die Personalstruktur in den Unternehmen. Ungeachtet dessen setzen viele Beratungshäuser nach wie vor im Bereich des Nachwuchses auf Berufseinsteiger und junge Talente, die jedoch teilweise bereits mit anderen Aufgaben als bisher betraut werden“, erläutert Grewe. su

Bild: BDU

Psychologie der Automation

Verwaltungs-KI braucht Menschen

KI kann Verwaltungen entlasten Doch ihr Nutzen entsteht nicht durch Technik allein. Entscheidend sind psychologisch kluge Einführung, gute Organisation, Beteiligung der Beschäftigten und eine Governance, die Legitimität mitdenkt.

Entscheidend ist nicht nur, ob Verwaltungen künstliche Intelligenz einsetzen, sondern auch, wie sie die Einführung organisatorisch aufsetzen.

Wer über KI in der Verwaltung spricht, spricht oft zuerst über Tempo Das klingt gut und greift doch zu kurz. Denn KI scheitert in Behörden selten daran, dass sie technisch zu wenig kann. Sie stolpert häufiger darüber, dass man sie wie ein Software-Update behandelt. Dabei ist sie in Wahrheit ein Eingriff in das ganze Arbeitssystem. Öffentliche Organisationen stehen hierbei in einem Spannungsfeld, das private Unternehmen so nicht kennen. Sie müssen innovativ und zugleich verlässlich sein. Sie sollen lernen, experimentieren und sich anpassen, dürfen dabei aber Fairness und Rechenschaftspflicht nicht aus dem Blick verlieren. Die Forschung zu digital induziertem Wandel im öffentlichen Sektor (und nicht nur dort) zeigt deshalb klar: Technologie setzt den Impuls, aber die eigentliche Veränderungsarbeit liegt im Faktor Mensch. Entscheidend ist also nicht nur, ob Verwaltungen KI einsetzen, sondern wie sie die Einführung organisatorisch aufsetzen. Rein getrennte Data-Science-Einheiten schaffen technische Exzellenz, verlieren aber leicht den Kontakt zur Fachpraxis. Eine reine Integration in die Linie schafft Nähe zum Alltag, aber oft zu wenig Robustheit. Tragfähig wirken hybride Modelle: zentrale Expertise plus enge Anbindung an die Primärprozesse. Denn KI verlangt nicht nur Rechenleistung, sondern vielmehr Übersetzungsleistung: zwischen Technik und Fachlichkeit, zwischen Effizienzversprechen und der Realität öffentlicher Verfahren und am Ende ganz allgemein zwischen Innovation und Rechtsstaat. Erfolgreiche Organisationen bauen dafür soziale Verbindungen zwischen Abteilungen auf, investieren in Kompetenzaufbau und bleiben anpassungsfähig, statt einmal Strukturen festzuschreiben und dann auf Ge-

wöhnung bei den Beschäftigten zu hoffen.

Beschäftigte sind kein Umsetzungsrest

Eben diese Beschäftigten werden in Transformationsprojekten häufig so behandelt, als seien sie vor allem ein Akzeptanzproblem. Sie sind aber nicht die letzte Hürde eines Projektplans. Sie sind vielmehr der Ort, an dem sich entscheidet, ob ein System im Alltag trägt oder still scheitert. Denn neue algorithmische Werkzeuge verändern nicht nur Abläufe. Sie transformieren auch die Wahrnehmung von Kontrolle, Professionalität, Sinn und Verantwortung.

Deshalb ist es zu einfach, immer nur nach Akzeptanz zu fragen. Wichtiger ist:

„ Wie erleben Beschäftigte die Einführung?

„ Werden sie früh beteiligt?

„ Werden Nutzen und Grenzen ehrlich erklärt?

„ Bleibt ihr Erfahrungswissen sichtbar relevant?

„ Oder entsteht der Eindruck, dass das System ihnen misstraut und ihre Arbeit entwertet?

An solchen Punkten entscheidet sich, ob aus Einführung nachhaltige Unterstützung wird – oder Frust. Empirisch gesehen ist das Bild weder alarmistisch noch naiv. Oft finden sich bei algorithmischen Entscheidungshilfetools keine großen negativen Effekte auf Zynismus oder Veränderungsmüdigkeit. Gleichzeitig zeigt sich, dass eben zumindest kleinere oder heterogene Effekte möglich sind und sich die Ermüdung der Belegschaft über die Zeit aufbauen kann. Schlechte Transformationsbegleitung kostet psychologische Ressourcen. Und genau diese Ressourcen sind zunehmend knapp.

Psychologisch klug wiederum ist eine Einführung dann, wenn sie

weder Technikromantik ist noch Beruhigungsrhetorik betreibt. Beschäftigte brauchen Klarheit, keine Hochglanzfolien: Was kann das System? Was kann es nicht? Wie genau hilft es? Wo bleibt menschliches Urteil unverzichtbar? Gute Einführung heißt: Beteiligung sowie Lernmöglichkeiten vor dem Roll-out und Führungskräfte, die Unsicherheit mit einer gewissen Eleganz und vor allem Glaubwürdigkeit moderieren können.

Human in the loop ist oft nur Kulisse

Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang der inflationär gebrauchte Satz vom MenschenimProzess.Erklingtvernünftig, ist in der Praxis aber oft nur eine Beruhigungsformel. Denn ein Mensch ist noch lange keine wirksame Kontrolle, nur weil er formal irgendwo im Prozess auftaucht. Wenn Empfehlungen nicht verständlich sind, Zeit zur Prüfung fehlt oder Widerspruch unerwünscht ist, wird menschliche Aufsicht zur Kulisse.

Gerade in der Verwaltung ist das gefährlich. Denn hier geht es nicht um harmlose Komfortfunktionen. Es sind Entscheidungen mit Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die hier als Alleinstellungsmerkmal im Raum stehen.

Die Forschung zu KI-gestützter Entscheidungsunterstützung zeigt hierbei leider, dass Standardmodelle nicht selten an der Realität vorbeigehen. Daten sind nicht neutral, historische Entscheidungen prägen Trainingsdaten, Ziele konkurrieren miteinander und die Logik guter öffentlicher Entscheidungen lässt sich nicht auf Vorhersagegenauigkeit allein reduzieren. Entscheidend ist die Frage: Verbessert KI Entscheidungen im realen Verfahren – und zu welchen Kosten?

USA und der EU zeigen die zentralenKonflikte:Datenschutz,Vertraulichkeit, Diskriminierungsrisiken, Geheimnisschutz und Rechtmäßigkeit Je beiläufiger ein Werkzeug genutzt werden kann, desto klarer müssen Regeln, Zuständigkeiten und vor allem Schutzmechanismen sein. Hinzu kommt ein Aspekt, den viele Debatten systematisch unterschätzen: Automatisierung spart nicht einfach Arbeit Sie verlagert, verändert Arbeit und sie erzeugt neue Arbeit. Automatisierte Systeme schaffen neue Probleme, Schnittstellen, Überwachungsaufgaben und Rollen. Sie verlangen „ kontinuierliches Monitoring, „ (präventive) Wartung, „ kluges Datenmanagement, „ rechtliche Absicherung, „ neue Methoden der Qualitätsbewertung und häufig auch „ neue Formen des Up- und Reskilling in der Belegschaft. Wer Automation nur als Wegfall menschlicherTätigkeitenverbucht, rechnet die organisatorische Wirklichkeit nicht mit.

Der wirkliche Maßstab

Zielkonflikte sind der Normalfall

Ein noch größerer Irrtum als der Fokus auf günstige und schnelle

Standard-KI besteht darin, KIGovernance als technisches Optimierungsproblem zu behandeln. In der Verwaltung kollidieren regelmäßig Werte wie Effizienz, Transparenz, Datenschutz, Fairness, ErmessenundRechtmäßigkeit Diese Spannungen verschwinden nicht, nur weil man sie in ein Dashboard überführt. Die seriöse Frage lautet deshalb: Welche kritischen Zielkonflikte entstehen (und wie gehen wir legitim mit ihnen um)? Nur so kann Vertrauen in Prozess und KI-System gesichert werden. Und vertrauenswürdige KI entsteht letztlich durch faire Verfahren der Abwägung.Öffentlichnachvollziehbare Gründe, Einbezug Betroffener Widerspruchs- und Revisionsmöglichkeiten sowie Aufsicht sind die Bedingung dafür, dass der Einsatz von KI im öffentlichen Raum demokratisch vertretbar bleibt. Dazu passt, dass die Forschung zu vertrauenswürdiger KI-gestützter Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor nicht nur bekannte Anforderungen wie Transparenz, Fairness und Accountability hervorhebt, sondern auch Kontextsensitivität und Feedback. Das ist ein wichtiger Schritt weg von der Illusion valider Vorab-Regeln, hin zu einer lernenden Governance über den gesamten Lebenszyklus eines Systems.

Generative KI verschärft die Lage

Mit generativer KI verschärft sich all das noch einmal. Gerade Sprachmodelle erzeugen ein gefährliches Missverständnis: Was sprachlich elegant und leicht zugänglich wirkt, erscheint schnell auch organisatorisch harmlos. Analysen aus den

Die Leitfrage für öffentliche Einrichtungen sollte deshalb nicht lauten: Wo können wir möglichst viel automatisieren? Sie sollte lauten: Unter welchen Bedingungen verbessert KI tatsächlich die Qualität öffentlichen Handelns?

Die Antwort ist weniger spektakulär als viele Tech-Erzählungen aus dem Silicon Valley – dafür aber belastbarer. KI nützt der Verwaltung dann, wenn ihre Einführung psychologisch klug gestaltet wird, Organisation und Fachpraxis zusammengedachtwerden,wennBeschäftigte nicht als Restgröße behandelt werden, Zielkonflikte offen benannt werden und wenn demokratische Legitimität nicht erst am Ende als Prüfpunkt auftaucht, sondern von Anfang an die Architektur mitbestimmt. Das ist keine Bremser-Position. Es ist die erwachsene Form von Modernisierung. Gute Verwaltungs-KI startet nicht dort, wo möglichst viel verschwindet, wasMenschentun.Siebeginntdort, wo Technologie Beschäftigte sinnvoll unterstützt und das Vertrauen in staatliches Handeln stärkt. Dann wird aus bloßer digitaler Möglichkeit nachhaltiger Fortschritt für Belegschaften und Bürger.

Der Autor

Jens Nachtwei forscht und lehrt seit 2006 an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie seit 2012 an der Hochschule für angewandtes Management in den Bereichen Ingenieur- und Organisationspsychologie. Er verfasst seine Texte via VERB×A.

Orientierung in der Arbeitswelt 155 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft beantworten in einem kostenfreien E-Book zentrale Fragen zur Zukunft der Arbeit. Das Werk ist das vielfältigste seiner Art in Deutschland und Teil einer Veröffentlichungsreihe am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin.

[ zukunftarbeitzukunft.de ]

Verwaltungsleistungen

Nachnutzung? Ja, aber …

Die Nachnutzung von Softwarelösungen und Fachanwendungen senkt Kosten und spart Entwicklungskapazitäten Warum also wird nicht viel stärker nachgenutzt?

Das Konzept „Einer für alle“ (EfA) beruht auf einem humanistischen Gedanken: Eine Person oder Institution entwickelt etwas, das am Ende der gesamten Gemeinschaft zugutekommt.

„Einer für alle und alle für einen“ –das Motto der drei Musketiere steht sinnbildlichfürdenGedanken,Software nur ein Mal zu entwickeln und dann der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Das Einer-für-allePrinzip, kurz „EfA“, soll die Umsetzung der Verwaltungsleistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) beschleunigen, indem Bundesländer und Kommunen die bereits entwickelten Lösungen nachnutzen. Gerade im Hinblick auf die mangelnden finanziellen und auch personellen Ressourcen eine Win-win-Situation. Die Vorteile liegen also auf der Hand, trotzdem wird insgesamt noch recht wenig nachgenutzt. Die aktuelle Studie „Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung. Pra-

xis, Hindernisse und Potenziale der Wiederverwendung und gemeinsamen Nutzung von Lösungen“ des NExT e. V. hat sich mit dieser Thematik beschäftigt. Die Studie entstand im Rahmen der Förderung durch einen Beschluss des IT-Planungsrats über die FITKO und basiert auf 33 Tiefeninterviews sowie einer Befragung von 547 Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Und sie zeigt: Nachnutzung wird häufig mit dem EfA-Prinzip gleichgesetzt – tatsächlich aber greift das zu kurz.

Ergebnisse

Die zentralen Erkenntnisse: Mehr als 90 Prozent halten Nachnutzung für wichtig. Rund ein Drittel bewer-

tet die eigenen bisherigen Erfahrungen mit Nachnutzung als positiv, ein weiteres Drittel als negativ und etwa 40 Prozent als ambivalent Und: Ein Großteil der Nachnutzung findet außerhalb des OZG- und damit des EfA-Kontexts statt – nämlich über den Austausch zwischen Verwaltungen oder über bestehende Kontakte.

„Die Studie zeigt sehr deutlich, was wir aus dem Netzwerk kennen: Vieles funktioniert dort, wo Menschen sich kennen und einander vertrauen Persönliche Kontakte sind oft der Ausgangspunkt dafür, dass Lösungen übernommen werden“, sagt Dr. Alfred Kranstedt, Vorsitzender von NExT. „Aber es wird auch deutlich, dass das allein nicht reicht.“ Ein großer Schwachpunkt ist demnach die schlechte Auffindbarkeit nachnutzbarer Lösungen. Die Studie identifiziert über 50 Plattformen, die Nachnutzung unterstützen sollen, doch die Bekanntheit vieler dieser Plattformen liegt unter 30 Prozent, die Nutzung gar unter 10 Prozent. Besonders brisant: 45 Prozent der Befragten mit Nachnutzungserfahrung kennen den Marktplatz für EfA-Leistungen nicht. NExT erkennt hier ein „strukturelles Problem“. Es fehle „weniger an Angeboten als an Orientierung und Zugänglichkeit“.

Hürden

„Die Rückmeldungen zeigen, wie groß das Interesse am Thema ist und gleichzeitig wird sehr klar, wo es aktuell noch hakt“, sagt Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin von NExT Die Probleme entstünden an verschiedenen Stellen: Nachnutzungs-Neulinge scheiterten oft beim Einstieg, da passende Lösungen gar nicht erst gefunden würden. Erfahrene Nachnutzende hingegen stießen eher auf strukturelle Schwierigkeiten. Zu diesen strukturellen Hürden gehören laut NExT

„ fehlende strategische Steuerung, „ föderale Fragmentierung, „ regulatorische Anforderungen, „ Kosten,

Info

Marktplatz für EfA-Leistungen

Der „Marktplatz für EfA-Leistungen“ ermöglicht den Austausch von nachnutzbaren Einer-für-alle-Leistungen. Die Leistungen können in den Marktplatz eingestellt und damit IT-Dienstleistern, Verwaltungen, Behörden, Bundesländern und Kommunen zur Bestellung bereitgestellt werden. Der Marktplatz vereinfacht die Nachnutzung durch digitale Bestellprozesse und Vertragsmappen.

Der Marktplatz ist ein Produkt des IT-Planungsrats und wird über govdigital bereitgestellt. Bis 2027 wird er in den „Marktplatz Deutschland Digital“ integriert und komplettiert dort den FIT-Store und das Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud. Ein gemeinsamer Marktplatz nach dem EfA-Prinzip also – „Einer für alles“.

„ kulturelle Hürden sowie „ Hindernisse in der Umsetzung wie beispielsweise hohe organisatorischeAufwändeoderAbhängigkeiten von IT-Dienstleistern. Der letztgenannte Punkt, die Abhängigkeit von IT-Dienstleistern, zeigt eine zentrale Problematik: die technische Umsetzbarkeit. Denn gerade die EfA-Leistungen sind mitunter schwer an die unterschiedlichen Vorgaben in Land und Kommune anpassbar, hinzu kommen rechtliche Fragen, begrenzte Ressourcen und unklare Zuständigkeiten. Daher wird oftmals auf die Unterstützung durch ein externes Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen gesetzt, um die Software zu implementieren und den Anschluss an bestehende Systeme zu gewährleisten. Doch diese Unterstützungsleistung ist nicht unbedingt gewollt: 72 Prozent der Befragten gaben an, eine Abhängigkeit von IT-Dienstleistern oder Rechenzentren als hinderlich für die Nachnutzung zu erachten. Auf der anderen Seite sagten immerhin neun Prozent der Befragten, dass die Lösungen ihres IT-Dienstleisters besser und günstiger seien als die nachzunutzenden Lösungen. Wie lässt sich dieses Problem lösen? NExT empfiehlt Maßnahmen, um die technische Komplexität zu

Theresa Amberger, Autorin der Studie und Head of Research bei NExT.

reduzieren und Varianten zu vereinheitlichen. Dies spiegeln auch die Umfrageergebnisse wider: „Technische Interoperabilität und standardisierte Schnittstellen“ haben die höchsten Relevanzwerte und werden von 97 Prozent der Befragtenalswichtigerachtet Auch die Interviews haben laut NExT bestätigt, dass Nachnutzung vor allem dort gelingt, wo Lösungen technisch offen, modular und miteinander kompatibel aufgebaut sind“. NExT weist jedoch darauf hin, dass auch semantische Interoperabilität wichtig sei, damit die übertragenen Daten inhaltlich korrekt interpretiert und weiterverarbeitet werden können.

Auf Dringlichkeits-Level 2 stehen Ende-zu-Ende-gedachte Lösungen mit Anbindung an die Fachverfahren. „Die Verknüpfung mit den Fachanwendungen ist der Game Changer“, lautet eine Aussage aus den Befragungen.

Nachnutzung stärken

Die Einstellung der Befragten gegenüber Nachnutzung sei grundsätzlich positiv, wie es im Studienbericht heißt. Gleichzeitig sei eine vergleichsweise geringe Zufriedenheit mit dem tatsächlichen Nachnutzungsprozess festzustellen. Dies betreffe sowohl Fragen der Steuerung auf Bundes- und Länderebene als auch die Praxis in den Verwaltungen selbst etwa bei Entwicklung, Auswahl und Nutzung von Lösungen.

NExT betont, dass es nicht zuletzt einen Wandel aus der Verwaltung heraus brauche. Nachnutzung werde noch zu selten systematisch mitgedacht, „weder bei der Entwicklung neuer Lösungen noch bei der Auswahl bestehender Ansätze“. „Der Konsens ist da Jetzt braucht es verbindliche Entscheidungen und eine Umsetzung, die über Einzelinitiativen hinausgeht“, fordert Ann Cathrin Riedel.

„Ein wichtiger Schritt ist, dass wir jetzt ein gemeinsames Verständnis davon haben, was Nachnutzung eigentlich bedeutet. Das hilft, die Diskussion konkreter zu führen und nächste Schritte abzuleiten“, ergänzt Theresa Amberger, Head of Research bei NExT und Autorin der Studie. su

Weitere Informationen

Zum „Marktplatz für EfA-Leistungen“: [ marktplatz.govdigital.de ]

Vereinfachte Darstellung eines beispielhaften Nachnutzungsprozesses

e. V.

Bild: NExT

Zum „Marktplatz Deutschland Digital“: [ marktplatz-deutschland-digital.de ]

Anbieter & Bezugsquellen