ARBEITGEBER OHNE ANGESTELLTE Für das Jahr 2024 Selbst wenn Sie keine Angestellten beschäftigt haben, oder wenn es sich um Personal handelt, welches nicht AHV-beitragspflichtig* ist, verlangt die Gesetzgebung, dass Sie uns dies zu jedem Jahresende bestätigen. Da es sich um eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 36 AHVV handelt, und um Ihnen die Aufgabe zu erleichtern, bitten wir Sie, das Formular Meldung der durch den Arbeitgeber ausbezahlten Löhne 2024 wie folgt auszufüllen: •
Kreuzen Sie das Feld «Ankreuzen, falls im Meldejahr kein Personal beschäftigt wurde» an.
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Bitte das Formular datieren, unterschreiben und uns vor dem 30. Januar 2025 (gesetzliche Einreichungsfrist für diese Meldung) per E-Mail an info@avscvci.ch zurückschicken.
*Im Jahr 2024 nicht AHV-pflichtig sind: •
Angestellte, die 2007 oder später geboren wurden
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Personen im Rentenalter, deren Lohn den gesetzlichen Freibetrag von CHF 1400.- pro Monat, respektive CHF 16 800.- pro Jahr nicht übersteigt, ausser sie haben auf diesen Freibetrag verzichtet
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Angestellte, die weniger als CHF 2300.- pro Jahr verdienen, ausser sie wünschen dies ausdrücklich (diese Regel gilt nicht für Haushaltstätigkeiten und auch nicht für Personen, die in den Bereichen Kunst, Audiovision, Radio und/oder TV arbeiten)
Für das Jahr 2025 Falls Sie im Jahr 2025 Angestellte beschäftigen, bitten wir Sie, von den Beitragssätzen, den Mitteilungen in Bezug auf die Leistungen und den weiteren nützlichen Informationen Kenntnis zu nehmen, die Sie in den Dokumenten ARBEITGEBER MIT ANGESTELLTEN finden.
Caisses AVS et AF de la CVCI – INFORMATIONEN FÜR 2025 – T +41 (0)21 613 35 11 – info@avscvci.ch – www.avscvci.ch/