Europarat Europ채ische Menschenrechtskonvention
Rechte und FReiheiten in deR PRaxis Lehrmaterial
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
Unterlagen für Lehrer
„Für mich ist es nur schwer vorstellbar, wie man diesem Konzept der Menschenrechte eine echte und endgültige Substanz verleiht. Meines Erachtens hängt alles vom Grundgedanken einer Zivilgesellschaft ab. […] In einer Zivilgesellschaft nimmt der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten teil, er kennt seine Rechte und weiß, wie man sich für diese einsetzt[…]” Bronislaw Geremek, Europarat, 2007*
Wir müssen im Hinblick auf die Menschenrechte ständig wachsam sein, da sie in Europa und an anderen Orten sehr schnell ausgehöhlt werden können. Die Menschenrechte gehen jeden an und dies gilt vor allem für junge Menschen; Lehrer spielen bei der Vermittlung dieser Botschaft an junge Menschen eine wesentliche Rolle. Wenn sie in der Lage sein sollen, eine auf den Menschenrechten basieren de Gesellschaft aufzubauen, müssen junge Menschen die Mechanismen verstehen, durch die Rechte ihre Bedeutung erlangen, und insbesondere den internationalen Vertrag kennen, laut dem die Mitgliedsstaaten des Europarats ver pflichtet sind, die Grundrechte und Freiheiten zu schützen: die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die vorliegenden Arbeitsblätter, die sowohl Theorie als auch praktische Übungen einschließen, sind eine dynamische Ressource, die Lehrer darin unterstützt, ihren Schülern ein Bewusstsein für Menschenrechte zu vermitteln. Der „theoretische” Teil beschreibt, in vereinfachter Form, die Konvention und wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte arbeitet. Er erklärt außerdem die Arbeit des Europarats. Neun Übungsblätter, von denen sich jedes einzelne auf einen konkreten Artikel der Konvention be zieht, sollen die Schüler veranlassen, über die Rechte nachzudenken, die in einer demokratischen Gesellschaft garantiert sein müssen. Der „praktische” Teil enthält zahlreiche Übungen und Akti vitäten für Menschenrechtsanalysen, Recherchen und Dis kussionen. Die verschiedenen vereinfachten „Fallstudien” sollen die Schüler mit den Rechtsfragen und der Arbeits weise des Gerichtshofs vertraut machen. Die Lehrermaterialien, die in diesem Paket enthalten sind, versetzen junge Menschen, mit Unterstützung ihrer Lehrer, in eine bessere Lage, um praktisches Wissen über Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa zu erwerben.
* Bronislaw Geremek, The Council of Europe’s role in unifying the continent, Council of Europe, Straßburg, 21. Februar 2007, im Internet unter: www.ena.lu.
Inhalt
Die EMRK im Unterricht
1
Die Menschenrechte, das Herzstück des Europarats
2
Die Konvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
3
Arbeitsweise des Gerichtshofs
4
Bearbeitung eines Falls
5
Vereinfachte Fassung der EMRK
6
Schwerpunkt Artikel 2 und 3
7
Schwerpunkt Artikel 4 und 5
8
Schwerpunkt Artikel 8 und 9
9
Schwerpunkt Artikel 10 und 11
10 Schwerpunkt Artikel 14
!
Praktische Übungen
1
Mein Land und die EMRK
2
Fallstudien
3
Fallstudien
4
Fallstudien
5
Quiz !
6
Über die EMRK hinaus
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1 Menschenrechte, das Herzstück des Europarats
der europarat, eine einzigartige Organisation Die Hauptziele des Europarates sind: der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit Aufklärung und Förderung der Entwicklung der kulturel len Identität und Vielfalt in Europa gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen zu finden, mit denen die europäische Gesellschaft kon frontiert ist (Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, organi sierte Kriminalität, etc.) die demokratische Stabilität in Europa durch Umsetzen politischer, gesetzgebender und verfassungsrechtlicher Reformen zu stärken. Für die Durchsetzung dieser Ziele stehen dem Europarat die folgenden Organe zur Verfügung: das Ministerkomitee, das Entscheidungsorgan, das sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten oder deren ständige Vertreter in Straßburg zusammensetzt die Parlamentarische Versammlung (PACE), ein Be ratungsorgan, dessen Mitglieder von den nationalen Parlamenten ernannt werden. Es gibt 318 Mitglieder und 318 Stellvertreter
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ein Rechtsorgan, das allen, die in seinem Hoheits bereich leben, die Rechte garantiert, die in der Euro päischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind der Kommissar für Menschenrechte: ein unabhängi ger Beamter, dessen Aufgabe es ist, in den Mitglieds staaten das Wissen über und das Bewusstsein für die Menschenrechte zu vergrößern und deren Achtung zu fördern die Konferenz der INGOs: Der Europarat ist offen für den Dialog mit mehr als 400 internationalen Nichtregie rungsorganisationen (INGOs), denen ein Teilnehmer status gewährt wird der Generalsekretär, der von der Parlamentarischen Versammlung (PACE) für fünf Jahre gewählt wird, und der für die strategische Planung und Leitung des Ar beitsprogramms des Europarats und den Haushalt verantwortlich ist, und die tagtägliche Verwaltung der Organisation überwacht das Sekretariat: über 2.000 Mitarbeiter aus allen 47 Mitgliedsstaaten arbeiten am Sitz des Europarats in Straßburg (Frankreich) oder in anderen Niederlassungen in Europa.
der Kongress der Gemeinden und Regionen, ein Be ratungsorgan, das die Gemeinden und Regionen vertritt
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Die EMRK im Unterricht
www.coe.int/de
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1 Menschenrechte, das Herzstück des Europarats
das Große europa Von Reykjavik bis Wladiwostok Der Europarat wurde 1949 durch 10 Staaten gegründet und ist eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg (Frankreich).
Weitere Mitgliedsstaaten (in der Reihenfolge ihres Beitritts)
Tschechische Republik (1993)
Griechenland (1949)
Slowakei (1993)
Türkei (1949)
Rumänien (1993)
Island (1950)
Andorra (1994)
Deutschland (1950)
Lettland (1995)
Österreich (1956)
Albanien (1995)
Zypern (1961)
Moldau (1995)
Schweiz (1963) Malta (1965)
„Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien” (1995)
Portugal (1976)
Ukraine (1995)
Spanien (1977)
Russland (1996)
Irland
Liechtenstein (1978)
Kroatien (1996)
Italien
San Marino (1988)
Georgien (1999)
Luxemburg
Finnland (1989)
Armenien (2001)
Ungarn (1990)
Aserbaidschan (2001)
Polen (1991)
BosnienHerzegowina (2002)
Heute hat er 47 Mitgliedsstaaten, die 800 Mio. Menschen vertreten.
Gründungsmitglieder (5. Mai 1949) Belgien Dänemark Frankreich
Niederlande Norwegen
Bulgarien (1992) Schweden Vereinigtes Königreich
Estland (1993) Litauen (1993) Slowenien (1993)
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Serbien (2003) Monaco (2004) Montenegro (2007)
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2 Die Konvention
Wussten Sie...? Die Europäische Menschenrechtskonvention beruft sich direkt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Was ist die eMRK? Garantie von Menschenrechten und Grundfreiheiten
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag, der 1950 verabschiedet wurde und 1953 in Kraft trat. Sie ist die erste Konvention des Europarats, die sich mit dem Schutz von Menschen rechten befasst. Die Staaten müssen die Konvention ratifizieren, um der Organisation beitreten zu können. Die Konvention schützt: das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit das Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens das Recht auf freie Meinungsäußerung die Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit das aktive und passive Wahlrecht das Recht auf ein faires Verfahren bei Zivil und Straf sachen das Recht auf Eigentum und die friedliche Nutzung des selben.
Seit 1950 wurde die Konvention zahlreichen Änderungen unterzogen und ist Grundlage vieler weiterer Konventio nen/Übereinkommen des Europarats. Sie besteht aus einer Reihe von Artikeln, die im Laufe der Jahre durch Zusatzprotokolle ergänzt wurden, die der Konvention neue Rechte hinzugefügt haben. Die Rechtssprechung des Gerichtshofs macht die Konvention zu einem „leben digen Instrument”, das in der Lage ist, sich an die Ve ränderungen anzupassen, die in unseren Gesellschaften stattfinden.
U.a. verbietet sie das Folgende: Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behand lung oder Strafe Sklaverei und Zwangsarbeit den willkürlichen und ungesetzlichen Freiheitsentzug die Diskriminierung bei der Ausübung von Rechten und Freiheiten, die von der Konvention geschützt werden die Ausweisung eigener Staatsangehöriger oder die Verweigerung der Einreise die Todesstrafe die Kollektivausweisung von Ausländern.
Internationaler Vertrag Ein Vertrag zwischen Staaten, der rechtliche Auswirkungen auf ihre gegenseitigen Beziehungen hat. Konvention Eine Konvention ist ein rechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten. Die Staaten werden zuerst aufgefordert, eine Konvention zu unterzeichnen, wodurch sie zeigen, dass sie den Inhalt befolgen wollen. Danach, wenn sie sich sicher sind, dass sie den Inhalt tatsächlich einhalten können, können sie die Konvention „ratifizieren” - dies bedeutet, dass sie sich deren Werten und Anweisungen unterwerfen. Zusatzprotokoll zur Konvention Ein Zusatzprotokoll zu einer Konvention ist ein Text, der der ursprünglichen Konvention weitere Rechte hinzufügt oder bestimmte Ausführungen ändert. Zusatzprotokolle, die der Konvention weitere Rechte hinzufügen, sind für die Staaten nur dann bindend, wenn diese von den Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden. Bisher wurden 14 Zusatzprotokolle zur EMRK verabschiedet.
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2 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Wussten Sie...? Europa ist nicht der einzige Kontinent, der über einen Gerichtshof für Menschenrechte verfügt. Es gibt zwei weitere regionale Gerichtshöfe: den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenund Völkerrechte. 2008 haben sich, anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die drei regionalen Gerichtshöfe zu einem Seminar in Straßburg getroffen. In seiner Ansprache erklärte Jean-Paul Costa, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: „Wie könnte man die universelle Gültigkeit der Menschenrechte besser unter Beweis stellen?”
die Rolle des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Schutz der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der 1959 gegründet wurde, ist das Rechtsorgan, das allen im Hoheitsbereich des jeweiligen Vertragsstaates lebenden Personen die Rechte garantiert, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind. Es gibt seit dem 1. November 1998 einen einzigen Gerichtshof, der seinen ständigen Sitz in Straßburg (Frankreich) hat.
Aufgrund der erheblichen Zunahme der beim Gerichts hof eingereichten Fälle werden gegenwärtig mehrere Reformen durchgeführt. Ein großer Reformprozess, der die Effektivität des Gerichtshofs gewährleisten soll, wur de im Juni 2010 eingeleitet.
Urteil
Die Anzahl der Richter am Gerichtshof entspricht der Zahl der Vertragsparteien zur Konvention. Die Richter sind vollkommen unabhängig, vertreten nicht ihr Land und werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt. In den 50 Jahren seines Bestehens hat der Gerichtshof über 10.000 Urteile gesprochen. Diese Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und fordern von diesen, die Folgen der Verletzungen für die Beschwerdeführer zu beseitigen und ihre Gesetzgebung und Praktiken in zahlreichen Bereichen zu ändern. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile. Die Konvention entwickelt sich durch die Rechtssprechung des Gerichts hofs als lebendiges Instrument weiter, damit es neuen Herausforderungen gerecht wird, und dient als Motor für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in ganz Europa.
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Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Begründetheit eines Falls, mit anderen Worten, einer tatsächlichen Beschwerde. Ein Urteil sollte nicht verwechselt werden mit einer... … Entscheidung Eine Entscheidung des Gerichtshofs bezüglich der Zulässigkeit einer Beschwerde. Mit der Entscheidung bestätigt der Gerichtshof, dass alle Auflagen erfüllt wurden. Klage oder Fall Rechtsstreit, der vor dem Gerichtshof entschieden wird. Beschwerde Der Grund für eine Klage. Beschwerden werden geprüft, wenn der Gerichtshof sich mit der Begründetheit einer Klage befasst. Unzulässig Klage, die unbegründet oder nicht ausreichend begründet ist und für unzulässig erklärt und abgewiesen wird.
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3 Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Wussten Sie...? Die Beschwerdeführer sind nicht verpflichtet, ihre Beschwerde in einer der zwei Amtssprachen des Gerichtshofs (Englisch und Französisch) einzureichen; sie reichen sie in den Amtssprachen ihrer Länder ein, welche die Konvention ratifiziert haben. Die Anhörungen des Gerichtshofs finden im Menschenrechtsgebäude in Straßburg statt. Sie sind öffentlich, es sei denn, der Präsident der Kammer oder der Großen Kammer, je nach Fall, entscheidet diesbezüglich anders.
einreichen einer Beschwerde Die zu erfüllenden Auflagen
Wer kann einen Fall vor den Gerichtshof bringen? Fälle können direkt von Personen oder Staaten einge reicht werden, die der Überzeugung sind, man habe ihre Rechte verletzt. Somit unterscheidet die Konvention zwischen zwei verschiedenen Arten von Beschwerden: Individualbeschwerden, die von einer Person, einer Gruppe von Personen oder einer Nichtregierungs organisation gegen einen oder mehrere Staaten einge reicht werden;
Wenn die Beschwerde für zulässig erachtet wird, ruft der Gerichtshof die beiden Parteien (den Beschwerde führer und den betreffenden Staat) auf, eine gütliche Einigung zu finden. So kann z. B. ein Staat zustimmen, eine Entschädigung zu zahlen, und die Beschwerde wird dann zurückgenommen. Kommt keine gütliche Einigung zustande, prüft der Gerichtshof die „Begründetheit“ des Falls, d.h. er prüft, ob eine Verletzung der Konvention vor liegt oder nicht.
Staatenbeschwerden, die von einem Staat gegen einen anderen Staat eingereicht werden. Seit Gründung des Gerichtshofs wurden nahezu alle Beschwerden von Personen eingereicht. Die formalen Anforderungen: Der Gerichtshof muss zunächst prüfen, ob eine Be schwerde zulässig ist. Um zulässig zu sein, müssen be stimmte Bedingungen erfüllt sein, die in der Konvention aufgeführt sind. So müssen die Beschwerdeführer z. B. nachweisen, dass sie alle „innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben” (allgemein bedeutet dies, dass das höchste Gericht in ihrem Staat ihre Beschwerde abgewie sen hat) und sie müssen ihre Beschwerde innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Entscheidung ihres Landes einreichen.
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Beschwerde/Beschwerdeführer Die Konvention unterscheidet zwischen zwei Arten von Beschwerden: der Individualbeschwerde (eingebracht von einer Person, einer Gruppe von Personen, einem Unternehmen oder einer NRO) und der Staatenbeschwerde (von einem Staat gegen einen anderen Staat). Zulässigkeit Die Beschwerden müssen bestimmte Auflagen erfüllen (so müssen z. B. alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein, sie müssen innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden, sie müssen sich auf eine Verletzung eines durch die EMRK geschützten Rechts beziehen), ansonsten werden sie vom Gerichtshof für unzulässig erklärt, ohne dass die Beschwerde tatsächlich geprüft wird. Gütliche Einigung Einigung zwischen den Parteien, welche die Klage beendet, falls der Gerichtshof befindet, dass die Menschenrechtsbelange nicht ausreichend sind, um den Fall aufrecht zu erhalten. Wenn der Beschwerdeführer und der fragliche Staat sich einigen, den Rechtsstreit auf diese Weise beizulegen, folgt in der Regel daraus, dass der Staat dem Beschwerdeführer einen Betrag zahlt.
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3 Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Wussten Sie...? Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats aus einer Liste von drei Kandidaten gewählt, die von jedem Staat vorgelegt wird. Sie werden für eine einmalige Amtszeit von 9 Jahren gewählt.
Beschwerdeverlauf Ablaufschema der Fallbearbeitung Verfahren auf nationaler Ebene Beginn des Rechtsstreits
Große Kammer
Verfahren vor den nationalen Gerichten
Dies ist die größere Zusammensetzung des Gerichtshofs, bestehend aus 17 Richtern. Die Große Kammer kann einen Fall in der Berufung anhören oder es können Fälle, die schwerwiegende Menschenrechtsfragen aufwerfen, an sie verwiesen werden. Gerechte Entschädigung Materieller Schaden Immaterieller Schaden Wenn der Gerichtshof gegen einen Staat befindet und feststellt, dass der Beschwerdeführer einen nachhaltigen Schaden erlitten hat, kann er diesem eine gerechte Entschädigung zusprechen; d.h. einen Geldbetrag als Entschädigung für diesen Schaden. Der Schaden kann „materiell” (Verlust von Eigentum oder der Einkommensquelle) oder „immateriell” (Leiden, Angriff auf die Würde einer Person, etc.) sein.
Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel
Entscheidung des obersten nationalen Gerichts
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anrufung des Gerichtshofs Zulassungskriterien
Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel
Frist von 6 Monaten zur Anrufung des Gerichtshofs
(nach der endgültigen nationalen Gerichtsentscheidung)
Beschwerde auf Grundlage der Europäischen Konvention der Menschenrechte
Beschwerde gegen einen Vertragsstaat der Konvention
Erste Analyse
Unzulässigkeitsentscheidung = Fall abgeschlossen
Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit
Zulässigkeitsentscheidung
Urteil stellt eine Verletzung fest
Urteil stellt keine Verletzung fest
Antrag auf erneute Überprüfung des Falls Antrag abgelehnt
= Fall abgeschlossen
Antrag angenommen
= Verweisung an die Große Kammer
Endgültiges Urteil stellt eine Verletzung fest
Urteil stellt keine Verletzung fest = Fall abgeschlossen
Umsetzung des Urteils Übermittlung der Akte des Falls an das Ministerkomitee Verpflichtungen des betroffenen Staates Zahlung von Schadenersatz (gerechte Entschädigung)
Verabschiedung allgemeiner Maßnahmen
Umsetzung zufriedenstellend
(modification législative...)
Überprüfung durch das Ministerkomitee
Endgültige Entschließung = Fall abgeschlossen
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Verabschiedung individueller Maßnahmen
(Wiederherstellung, Wiederauf nahme des Verfahrens…)
Umsetzung nicht zufriedenstellend
4 Bearbeitung eines Falls
Wussten Sie...? Die Umsetzung eines Urteils unterliegt der Überwachung durch das Ministerkomitee, bis die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden. Das Ministerkomitee übernimmt eine aktive Rolle beim Finden von Lösungen, indem es Zuspruch und Unterstützung gewährt oder, falls erforderlich, Druck ausübt. Sobald das Komitee befindet, dass das Urteil vollständig umgesetzt wurde, verabschiedet es öffentlich eine „endgültige Entschließung”, in der detailliert die ergriffenen Maßnahmen beschrieben werden.
Was geschieht,
nachdem der Gerichtshof ein urteil gefällt hat?
Umsetzung und Auswirkungen von Urteilen
Die Urteile des Gerichtshofs sind bindend: Wenn er eine Verletzung feststellt, ist der betreffende Staat ver pflichtet, das Urteil umzusetzen, indem er Maßnahmen ergreift, die sicherstellen, dass eine ähnliche Verletzung nicht mehr stattfinden kann, und die die Folgen für das Opfer beseitigen. Der Gerichtshof kann anordnen, dass der Staat dem Beschwerdeführer einen Geldbetrag als „gerechte Entschädigung” zahlt. Weitere konkrete Maß nahmen können ebenfalls notwendig sein, wie z. B. die Freilassung des Beschwerdeführers, falls er in Haft ist, die Wiederherstellung des Kontakts zum Kind des Be schwerdeführers, die Gewährung einer Aufenthalts erlaubnis, etc. Das Ministerkomitee des Europarats ist für die Über wachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs zuständig: Es unterstützt die Staaten dabei, die notwendi gen Maßnahmen zu identifizieren und Lösungen zu fin den, wenn die Verabschiedung bestimmter Maßnahmen auf Probleme stößt. Außerdem beurteilt es die Effekti vität der ergriffenen Maßnahmen für den Beschwerde führer und für andere Personen, die sich in derselben Situation befinden. Beispiele für allgemeine Maßnahmen, die von Staaten nach einem Urteil des Gerichtshofs ergriffen wurden: Österreich beendete das Fernsehmonopol Belgien änderte seine Gesetze über Obdachlose und führte Maßnahmen durch, die die Diskriminierung von unehelich geborenen Kindern verboten Bulgarien richtete für Wehrdienstverweigerer einen alternativen Dienst zum Militärdienst ein Kroatien führte ein wirksames Rechtsmittel gegen übermäßig lange Gerichtsverfahren ein Die Tschechische Republik verabschiedete ein neues Konkursrecht
Finnland änderte seine Gesetze über das Sorge- und das Umgangsrecht für Kinder Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich verabschiedeten Gesetze gegen Telefonüberwachung Deutschland gab Prominenten ein größeres Recht, ihre privaten Fotos nicht veröffentlichen zu lassen Griechenland verbesserte die Haftbedingungen für Ausländer, die auf ihre Abschiebung warten Ungarn führte ein gerechteres Verfahren im Hinblick auf die Verlängerung der Untersuchungshaft ein Irland stellte homosexuelle Handlungen straffrei Italien machte die Anwesenheit von Verteidigern vor dem Kassationsgericht obligatorisch Lettland schaffte diskriminierende Sprachtests für Wahlkandidaten ab Moldau erkannte die Religionsfreiheit an Die Niederlande änderten ihre Gesetze über den Gewahrsam von psychisch kranken Patienten Polen führte ein effektives Entschädigungssystem für bestimmte Personen ein, die nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden waren Rumänien hob Bestimmungen auf, die es ermöglichten, endgültige Gerichtsentscheidungen aufzuheben Die Russische Föderation verbesserte die Bereitstellung von Sozialhilfe für die Opfer von Tschernobyl Die Slowakische Republik änderte ihre Gesetze über die Unterbringung von Kindern Slowenien ergriff Maßnahmen, um Misshandlungen durch die Polizei zu verhindern Schweden änderte seine Bestimmungen zu öffentlichen Verfahren Die Schweiz überprüfte ihr Gerichtssystem und Strafverfahren Die Türkei schaffte die Militärrichter in den Staatssicherheitsgerichten ab Die Ukraine änderte ihre Gesetzgebung zu Verleumdung Das Vereinigte Königreich verbot die körperliche Züchtigung an Schulen.
Dänemark dehnte das Recht aus, keiner Gewerkschaft anzugehören
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Die EMRK im Unterricht
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4 Bearbeitung eines Falls
Beispiele für individuelle Maßnahmen, die von Staaten nach einem Urteil des Gerichtshofs ergriffen wurden: in Aserbaidschan wurde eine Beschwerdeführerin, die unrechtmäßig entlassen worden war, wieder eingestellt in Bosnien-Herzegowina erhielt eine Beschwerdeführerin ihre Ersparnisse zurück
in Litauen wurden Daten über einen Beschwerdeführer aus einer Liste von Ausländern gelöscht, denen der Aufenthalt im Land verboten war in Moldau wurde eine Kirche anerkannt und eingetragen
in Bulgarien beantragte der Leitende Staatsanwalt die Wiederaufnahme eines Prozesses, der als unfair erachtet wurde
in Montenegro wurde die Wohnung der Beschwerdeführer zwangsgeräumt, die eine Person unrechtmäßig bewohnt hatte
in Kroatien erhielt ein Beschwerdeführer seinen Pass zurück, den die Behörden eingezogen hatten
in Polen wurde der Eintrag über die Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen Verleumdung gelöscht
in Zypern konnte ein Beschwerdeführer zur Wahl gehen
in Portugal wurde einem Vater erneut erlaubt, seinen Sohn zu sehen
in der Tschechischen Republik wurde einem Beschwerdeführer eine Rente zugesprochen, die ausgesetzt worden war in Finnland war es den Eltern möglich, ihrem Sohn den gewünschten Namen zu geben, der zuvor von den Behörden abgelehnt worden war in Georgien wurde ein Beschwerdeführer, der willkürlich festgehalten wurde, frei gelassen in Deutschland erhielt ein Vater, dessen Kind außerehelich geboren und von seiner Mutter verlassen worden war, das Sorgerecht
in Rumänien waren die ehemaligen Eigentümer von verstaatlichtem Eigentum in der Lage, ihre Vermögenswerte zurück zu erlangen oder eine Entschädigung zu erhalten in der Russischen Föderation wurde einer Beschwerdeführerin die Staatsbürgerschaft gewährt in der Slowakischen Republik konnte ein Beschwerdeführer Einspruch gegen eine Entscheidung zur Vaterschaft einlegen in der Schweiz war ein Vater in der Lage, sein Kind zu finden, das von der Mutter des Kindes in Mosambik versteckt wurde
in Griechenland konnten die Beschwerdeführer eine Schule eröffnen
in der Türkei wurden Verbote politischer Handlungen, die für Mitglieder aufgelöster Parteien galten, aufgehoben
in Ungarn erhielt ein Historiker Zugang zu geheimen Dokumenten
im Vereinigten Königreich wurde ein Beschwerdeführer als Opfer chemischer Tests während seiner Militärzeit anerkannt und erhielt in Folge eine höhere Pension.
in Lettland wurde ein Beschwerdeführer, der unter Bedingungen inhaftiert war, die für sein Alter (84 Jahre) unangemessen waren, entlassen
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Die EMRK im Unterricht
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5 Vereinfachte Fassung der EMRK
europäische Menschenrechts konvention Vereinfachte Fassung ausgewählter Artikel und Zusatzprotokolle *
Zusammenfassung und Präambel Die Mitglieder der Regierungen des Europarats setzen sich für den Frieden und eine größere Einigkeit auf der Grundlage der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein. Mit dieser Konvention entscheiden sie, die ersten Schritte zu unternehmen, um die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Rechte durchzusetzen. Artikel 1 – Verpflichtung, die Menschenrechte zu achten Die Staaten müssen sicherstellen, dass jeder die in dieser Konvention genannten Rechte hat.
Artikel 5 – Das Recht auf Freiheit und Sicherheit Jede Person hat das Recht auf Freiheit. Jeder festgenommenen Person müssen die Gründe für ihre Festnahme mitgeteilt werden. Sie hat Anspruch auf ein schnelles Urteil oder auf Entlas sung bis das Verfahren stattfindet. Artikel 6 – Das Recht auf ein faires Verfahren Jede Person hat das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unvoreingenommenen und unabhängigen Richter. Wenn man Sie einer Straftat bezichtigt, gilt die Unschulds vermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Sie haben das Recht auf einen Anwalt, der vom Staat zu bezahlen ist, wenn Sie zu arm sind.
Artikel 2 – Das Recht auf Leben Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.
Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz Niemand kann eines Verbrechens für schuldig befunden werden, wenn es zu dem Zeitpunkt, als die Tat verübten wurde, kein Gesetz dagegen gab.
Artikel 3 – Folterverbot Niemand darf einen anderen Menschen verletzen oder foltern. Auch in der Haft muss die menschliche Würde gewahrt bleiben.
Artikel 8 – Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
Artikel 4 – Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit Niemand darf als Sklave gehalten, oder gezwungen werden, Zwangsarbeit zu verrichten
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit Jede Person hat das Recht auf Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit. Sie hat das Recht, ihre Religion zu Hause und in der Öffentlichkeit auszuüben und diese zu ändern.
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5 Vereinfachte Fassung der EMRK
Artikel 10 – Meinungsfreiheit Jede Person das Recht, in verantwortungsvoller Weise zu sagen und zu schreiben, was sie denkt, und Informa tionen zu erhalten oder anderen zu geben. Dieses Recht deckt auch die Pressefreiheit ab. Artikel 11 – Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Jede Person hat das Recht, an friedlichen Versammlun gen teilzunehmen und Vereinigungen zu gründen oder diesen beizutreten einschließlich Gewerkschaften. Artikel 12 – Recht auf Eheschließung Jede Person hat das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde Jede Person kann sich offiziell bei den Gerichten oder bei anderen öffentlichen Stellen darüber beschweren, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Artikel 14 – Diskriminierungsverbot Jede Person genießt die in der Konvention anerkannten Rechte, ungeachtet ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Sprache, ihrer politischen oder religiösen Über zeugung oder ihrer Herkunft Artikel 19 bis 51 Diese Artikel erklären, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte arbeitet. Artikel 34 – Individualbeschwerden Wenn Ihre Rechte, die in dieser Konvention enthalten sind, in einem der Mitgliedsstaaten verletzt werden, sollten Sie sich zunächst an alle zuständigen nationalen Behörden werden. Wenn dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, dann können Sie sich direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Artikel 52 – Anfragen des Generalsekretärs Wenn der Generalsekretär des Europarats dies beantragt, muss eine Regierung erklären, wie das innerstaatliche Recht die Rechte der Konvention schützt.
Zusatzprotokolle zur Konvention Artikel 1 von Zusatzprotokoll Nr. 1 – Schutz des Eigentums Jede Person hat das Recht auf Achtung und Nutzung ihres Eigentums Artikel 2 von Zusatzprotokoll Nr. 1 – Recht auf Bildung Jede Person hat das Recht, eine Schule zu besuchen. Artikel 3 von Zusatzprotokoll Nr. 1 – Recht auf freie Wahlen Jede Person hat das Recht, die Regierung ihres Landes in geheimen Wahlen zu wählen. Artikel 2 von Zusatzprotokoll Nr. 4 – Freizügigkeit Wer sich rechtmäßig in einem Land aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und den Wohnsitz zu wählen. Artikel 1 von Zusatzprotokoll Nr. 6 – Abschaffung der Todesstrafe Die Todesstrafe ist abgeschafft. Artikel 2 von Zusatzprotokoll Nr. 7 – Recht auf Nachprüfung eines Urteils in Strafsachen Jede Person kann bei einem höheren Gericht Berufung einlegen, wenn sie für eine Straftat verurteilt wurden. Artikel 3 von Zusatzprotokoll Nr. 7 – Entschädigung bei Fehlurteilen Jede Person hat das Recht auf Entschädigung, wenn sie für eine Straftat verurteilt wurde und im Nachhinein ihre Unschuld festgestellt wird. Artikel 1 von Zusatzprotokoll Nr. 12 – Allgemeines Diskriminierungsverbot Niemand darf von öffentlichen Behörden diskriminiert wer den, z. B. aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politischer oder religiöser Überzeugung oder Abstam mung.
www.human-rights-convention.org
* Dieses Dokument wurde vom Direktorat für Kommunikation des Europarats in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Gerichtshofs und dem Unterstützungsstab für Informationen und Publikationen des Generaldirektorats für Menschenrechte und Rechtsfragen zusammengestellt. Diese vereinfachte Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention dient ausschließlich schulischen Zwecken; sie basiert auf der vereinfachten Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von Amnesty International und anderen verfasst wurde. Die einzigen rechtlich authentischen Texte sind die englischen und französischen Fassungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ihrer Protokolle.
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6 Unsere Rechte
Artikel 2 schützt das Recht auf Leben, das jede Person hat. Es handelt sich um einen der wichtigsten Artikel der Europäischen Menschenrechts konvention, da es ohne das Recht auf Leben unmöglich ist, die anderen, von der Konvention gewährten Rechte auszuüben. Artikel 2 erlegt den Staaten eine Reihe von Verpflichtungen auf: die Verpflichtung, nicht vorsätzlich Leben zu nehmen die Verpflichtung, die erforderlichen Schritte zum Schutz des menschlichen Lebens zu ergreifen. Dies schließt die Einführung von Gesetzen und Strafen ein, die Menschen davon abhalten, anderen zu schaden, sowie die Durchführung gründlicher Unter suchungen bei Todesfällen. Artikel 2 :
Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.
Recht auf
IN DER PRAXIS
schließt das Recht auf Leben Folgendes ein: … den Schutz von Häftlingen: Die Staaten müssen die erforderlichen Schritte ergreifen, um das Leben jener zu schützen, die sich in Haft befinden. 2006 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Renolde gegen Frankreich eine Verletzung von Artikel 2 vorlag. Hélène Renolde erhob die Bes chwerde, dass die französischen Behörden nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hatten, um das Leben ihres Bruders zu schützen, der sich im Juli 2000 in seiner Zelle im Gefängnis Bois-d’Arcy erhängte, wo er in Untersuchungshaft saß. Der Ge richtshof erklärte u.a., dass Häftlinge, von denen be kannt sei, dass sie an schweren psychischen Störungen litten und suizidgefährdet seien, besondere Maßnahmen erforderten, die ihrem Zustand angemessen seien.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
leben
… den Schutz vor Umweltgefahren: Die Staaten müs sen die erforderlichen Schritte ergreifen, um die Gesund heit von Personen zu schützen und Umweltgefahren zu verhindern. 2008 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Budayeva und andere gegen Russland eine Verletzung von Artikel 2 vorlag. Die sechs Beschwerdeführer lebten in der Stadt Tyrnauz, die im Bergdistrikt in der Nähe des Berges Elbrus in der Republik Kabardino-Balkarien (Russ land) liegt. Die Gefahr von Erdrutschen war in diesem Gebiet seit 1937 bekannt, insbesondere im Sommer. In dem Fall ging es um die Anschuldigung der Beschwerdeführer, die russischen Behörden hätten es versäumt, auf die Warnungen über die Wahr scheinlichkeit großer Erdrutsche zu hören, die im Juli 2000 Tyrnauz zerstörten, die örtliche Bevölkerung zu warnen, Evakuierungs- und Notfallpläne umzusetzen oder nach der Katastrophe gerichtliche Untersuchungen durchzuführen.
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6 Unsere Rechte
Artikel 3 der Konvention verbietet unter allen Umständen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, einschließlich im Kontext des internationalen Kampfs gegen den Terrorismus. Die Staaten sind verpflichtet, Präventionsmaßnahmen einzuführen, z. B. Gesetze, die eine Artikel 3 zuwiderlaufende Behandlung unter Strafe stellen, und gründliche Unter suchungen bei mutmaßlicher Folter oder Misshandlung durchzuführen. Schutz vor Folter ist ein allgemein anerkannter Grundsatz und im Völkerrecht un bestritten; es gibt besondere Konventionen in diesem Bereich, die vom Europarat (z. B. das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels) und den Vereinten Nationen verfasst wurden.
Artikel 3 :
Niemand darf einen anderen Menschen verletzen oder foltern.
Folterverbot
IN DER PRAXIS
findet das Folterverbot z. B. Anwendung auf... … Polizeibrutalität bei Verhören: Die von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten Verhör methoden müssen die von Artikel 3 gewährten Rechte einhalten. 2007 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Mammadov gegen Aserbaidschan eine Verlet zung von Artikel 3 vorlag. Sardor Jalaloglu Mammadov, Generalsekretär der Demokratischen Partei von Aserbaidschan (eine der Oppositionsparteien, die die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen im Oktober 2003 als illegitim betrachteten), wurde am 18. Oktober 2003 verhaftet und in Polizeigewahrsam genommen. Der Gerichtshof befand, dass Herr Mam madov im Polizeigewahrsam gefoltert wurde und dass die Behörden keine wirksame Untersuchung seiner Foltervorwürfe vorgenommen hatten.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
… Auslieferung und Abschiebung: Der Gerichtshof kann feststellen, dass eine Verletzung von Artikel 3 vor liegt, wenn die Auslieferung oder Abschiebung einer Per son in ein anderes Land die Gefahr einschließen könnte, dass diese Person Misshandlungen ausgesetzt wird. 2008 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Saadi gegen Italien eine Verletzung von Artikel 3 vorlag. In dem Fall ging es um die mögliche Abschiebung von Nassim Saadi nach Tunesien, wo er nach eigenen Angaben 2005 in Abwesenheit zu 20 Jahren Haft aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt worden war, die in Frie denszeiten im Ausland operierte und zum Terro rismus anstiftete. Der Gerichtshof erklärte, dass, wenn die Entscheidung der italienischen Behörden, den Beschwerdeführer nach Tune sien abzuschieben, durchgeführt würde, eine Verletzung von Artikel 3 vorläge.
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7 Unsere Rechte
Artikel 4 der Konvention verbietet Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangs- oder Pflichtarbeit. Dies deckt auch den Menschenhandel ab. Die Staaten sind des Weiteren verpflichtet, Gesetze zu haben, die einen praktischen und wirksamen Schutz gegen diese Übergriffe garantieren.
Artikel 4 :
Niemand darf als Sklave gehalten, oder gezwungen werden, Zwangsarbeit zu verrichten.
Sklaverei Zwangsarbeit Verbot von
und
IN DER PRAXIS
schließt das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit Folgendes ein: … den Schutz von Hausangestellten: Die Staa ten müssen die erforderlichen Maßnahmen er greifen, um Personen vor häuslicher Sklaverei zu schützen. 2005 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Siliadin gegen Frankreich eine Verletzung von Artikel 4 vorlag. Siwa-Akofa Siliadin erhob die Beschwerde, das französische Stra frecht habe ihr keinen ausreichenden und wirk samen Schutz gegen „Leibeigenschaft” geboten, der sie unterworfen wurde, oder zumindest gegen
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
„Zwangs- und Pflichtarbeit”, die man von ihr verlangt hatte, was sie in der Praxis zu einer Haussklavin gemacht habe. Der Gerichtshof erklärte, die französische Strafgesetzgebung, die zur relevanten Zeit in Kraft gewesen sei, habe der Beschwerdeführerin keinen konkreten und wirksamen Schutz gegen Handlungen geboten, deren Opfer sie geworden sei. … Maßnahmen gegen Menschenhandel: Im Ja nuar 2010 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Ranstsev gegen Zypern und Russland eine Ver letzung von Artikel 4 vorlag, und erklärte, dass es die zyprischen und russischen Behörden ver säumt hätten, eine 20jährige russische Cabaret Künstlerin vor Menschenhandel zu schützen. Dies war das erste Urteil des Gerichtshofs zum Thema Menschenhandel.
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7 Unsere Rechte
Artikel 5 der Konvention bietet die Mittel zur Überprüfung, ob eine Inhaftierung rechtmäßig ist und schützt somit Personen vor willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung.
Artikel 5 :
Jeder festgenommenen Person müssen die Gründe für ihre Festnahme mitgeteilt werden. Sie hat Anspruch auf ein schnelles Urteil oder auf Entlassung bis das Verfahren stattfindet.
Die Staaten sind außerdem verpflichtet, inhaftierten Personen eine Reihe von Verfahrens garantien zu geben; jeder Festgenommene muss so rasch wie möglich über die Gründe für seine Festnahme informiert und unverzüglich einem Richter vorgeführt oder bis zum Verfahren freigelassen werden. Außerdem hat jeder, dessen Festnahme oder Inhaftie rung in Widerspruch zu den in Artikel 5 festgelegten Rechten stehen, Anspruch auf eine Entschädigung.
das Recht auf
Freiheit Sicherheit
und
IN DER PRAXIS
findet das Recht auf Freiheit und Sicherheit z. B. Anwendung auf... … eine unrechtmäßige Inhaftierung: Die Kon vention schützt Personen vor willkürlicher oder unrechtmäßiger Inhaftierung. 2004 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Frommelt gegen Liechtenstein eine Verletzung von Artikel 5 vorlag. Peter Frommelt kam 1997 aufgrund des Verdachts von Unterschlagung und Betrug in Untersuchungshaft. Er behauptete, bei der Haftprüfung habe es verfahrensrechtliche Mängel gegeben.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
… unrechtmäßige Inhaftierung: Im April 2004 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Assanidze gegen Georgien eine Verletzung von Artikel 5 vorlag. Tengiz Assanidze war der ehemalige Bürgermeister von Batumi und Mitglied des Obersten Rats der Autonomen Repu blik Adscharien. Der Beschwerdeführer saß nach dem Freispruch durch den Obersten Gerichtshof von Geor gien im Jahr 2001 über drei Jahre in Haft. Der Ge richtshof befand, dass der Beschwerdeführer willkürlich inhaftiert worden sei und erklärte, dass der georgische Staat für seine schnellstmögliche Freilassung zu sorgen habe. Dieses Urteil war das erste durch den Gerichtshof, das einem Staat auferlegte, einen Beschwerdeführer so schnell wie möglich freizulassen.
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8 Unsere Rechte
Artikel 8 der Konvention schützt Ihr Recht auf Achtung Ihres Privat- und Familienlebens, Ihres Zuhauses und Ihrer Korrespondenz. Dem Staat ist es untersagt, in das Privatleben einer Person einzugreifen; gleichzeitig ist er jedoch verpflichtet, die moralische und körperliche Unversehrtheit aller zu schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Schutz des „Privat und Familienlebens” relativ weit ausgelegt und dabei die Ansicht vertreten, dass die Abschiebung von Ausländern, das Verbot privater einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die Weigerung seitens eines Staates, einen Häftling an der Beerdigung eines Familienangehörigen teilnehmen zu lassen, oder die Weigerung seitens eines Staates, die tatsächliche Elternschaft eines tot geborenen Kindes anzuerkennen, Ver letzungen von Artikel 8 darstellen. Artikel 8 :
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privatund Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
das Recht auf
Achtung des und
Familienlebens
IN DER PRAXIS
findet das Recht auf Achtung des Privatund Familienlebens z. B. Anwendung auf... … Veröffentlichungen, die in die Privatsphäre einer Person eingreifen: Prominente und Angehörige von Königsfamilien beriefen sich auf Artikel 8, um ihre Privatsphäre gegen die Medien zu schützen. 2004 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall von Hannover gegen Deutschland eine Verletzung von Artikel 8 vorlag. Prinzessin Caroline von Hannover hatte bei mehreren Gelegenheiten erfolglos deutsche Gerichte angerufen, um über eine gerichtliche Ver fügung die weitere Veröffentlichung einer Fotoserie, die in den 1990er Jahren in deutschen Zeitschriften abgedruckt wurde, mit der Begründung zu verhin dern, dass diese Fotos ihr Recht auf Achtung ihres Privatlebens sowie ihr Recht am eigenen Bild ver letzten. Der Gerichtshof erklärte, dass jeder, auch in der Öffentlichkeit stehende Personen, eine „legi time Erwartung” haben dürfe, dass sein/ihr Privat leben geschützt werde.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
Privat-
… Sorgerecht für ein Kind nach einer Scheidung: Die Staaten müssen dafür sorgen, eine Entscheidung eines Gerichts zur Sicher stellung einer engen Beziehung zwischen Eltern und Kindern durchzusetzen. 2006 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Bajrami gegen Albanien eine Verletzung von Artikel 8 vorlag. Agim Bajrami begründete seine Klage damit, dass er nicht in der Lage gewesen sei, die Durchsetzung eines Gerichtsurteils zu erhalten, das ihm das Sorgerecht für seine Tochter zusprach, die nach der Scheidung von seiner Ex frau nach Griechenland verbracht worden war. Nach erneuter Feststellung, dass die Konvention von den Staaten verlange, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils eines innerstaatlichen Gerichtes Eltern mit ihren Kindern zusammenzuführen, erklärte der Gerichtshof, es liege eine Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Achtung seines Familienlebens vor.
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8 Unsere Rechte
Artikel 9 schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit jeder Person; diese Rechte sind unantastbar, ebenso wie das Recht, seine weltanschauliche Über zeugung oder Religion zu wechseln. Alle anerkannten weltanschaulichen Über zeugungen unterstehen dem Schutz von Artikel 9.
Artikel 9 :
Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Gedanken-,
Gewissensund
Religionsfreiheit
IN DER PRAXIS
schließt die Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit Folgendes ein: … das Recht auf freie Religionsausübung: Die Staaten müssen dieses durch Artikel 9 geschützte Recht aufrechterhalten. 1993 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Kokkinakis gegen Griechenland eine Ver letzung von Artikel 9 vorlag. Minos Kokki nakis, ein Zeuge Jehovas, wurde mehr als 60 Mal wegen religiöser Bekehrungsarbeit festgenommen.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
... Neutralität des Staates: Die Staaten dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten religiöser Gemein schaften einmischen. 2000 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Hasan und Chaush gegen Bulgarien eine Verletzung von Artikel 9 vorlag. Die Beschwerdeführer, ein ehemaliger Oberster Mufti der bulgarischen Muslime und ein Islamlehrer, beschwerten sich über die Entscheidung der bulgari schen Behörden, die Führung und den Status der muslimischen Gemeinschaft zu ändern. Der Ge richtshof befand, dass ein unzulässiges Eingreifen in die interne Organisation der muslimischen Gemeinschaft und somit eine Verletzung der Religionsfreiheit der Beschwerdeführer vorlag.
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9 Unsere Rechte
Artikel 10 :
Jede Person hat das Recht, in verantwortungsvoller Weise zu sagen und zu schreiben, was sie denkt, und Informationen zu geben und Informationen von anderen zu erhalten. Dies schließt die Pressefreiheit ein.
Artikel 10 der Konvention schützt die Meinungsfreiheit, eines der wesentlichen Fundamente einer demokratischen Gesellschaft. Die Medien erfordern einen besonderen Schutz, da sie eine Schlüsselrolle bei der Verteidigung der Meinungsfreiheit spielen. Dieser Artikel schützt das Recht, Kritik zu üben, Vermutungen oder Werturteile zu äußern sowie das Recht auf eine eigene Meinung.
Recht auf freie
Meinungsäußerung
IN DER PRAXIS
schließt das Recht auf freie Meinungsäußerung Folgendes ein... … die Freiheit der Presse und des Rundfunks: Ohne eine freie und vielfältige Presse kann es keine demokra tische Gesellschaft geben. Die Meinungsfreiheit, die in Artikel 10 garantiert wird, findet auch Anwendung auf „Informationen” oder „Ideen”, die den Staat oder einen anderen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder stören. Die Staaten sind verpflichtet, dieses Recht aufrechtzuerhalten. 2008 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Lopes Gomes da Silva gegen Portugal eine Verletzung von Artikel 10 vorlag. Vicente Jorge Lopes Gomes da Silva, der zum damaligen Zeitpunkt Leiter der Tageszeitung Público war, wurde wegen Verleumdung verurteilt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass die Meinungsfreiheit im Hinblick auf die Presse von be sonderer Bedeutung sei und die Grenzen akzeptabler
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
Kritik im Hinblick auf einen Politiker in seiner öffentlichen Funktion weiter gesteckt seien. Im Gegensatz dazu kam der Gerichtshof 2009 im Fall Times Newspapers Ltd gegen Vereinigtes Königreich (Nr. 1 und 2) zu dem Schluss, dass die Verurteilung der Zeitung wegen der Veröffentlich ung verleumderischer Artikel im Internet keine Verletzung der Konvention darstellte. … Meinungsfreiheit von Beamten: Die Konven tion schützt Beamte vor der Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit aufgrund ihrer Treuepflicht, es sei denn bei außergewöhnlichen Umständen. 1995 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Vogt gegen Deutschland eine Verletzung von Artikel 10 vorlag. Die Beschwerdeführerin behauptete, ihre Ent lassung als Beamtin aufgrund ihrer Aktivitäten als Mitglied der DKP (Deutsche Kommunistische Partei) habe ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Der Gerichtshof befand, dass die Entlassung der Beschwerdeführerin eine unverhältnismäßige Strafe sei.
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9 Unsere Rechte
Artikel 11 schützt das Recht von Personen, sich zu organisieren und an friedlichen Versammlungen und Demonstrationen teilzunehmen, und garantiert ihr Recht auf Gründung von und auf Beitritt zu Vereinigungen und Gewerkschaften.
Artikel 11 :
Jede Person hat das Recht, an friedlichen Versammlungen teilzunehmen und Vereinigungen zu gründen oder diesen beizutreten - einschließlich Gewerkschaften.
Die Staaten sind verpflichtet, die geeigneten Schritte zu unternehmen, um recht mäßige friedliche Demonstrationen zu schützen; die Vorschriften, die Demonstra tionen auf öffentlichen Plätzen regeln, dürfen die Bürger nicht von der Ausübung ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit abbringen.
Vereinigungs-
und
Versammlungsfreiheit
IN DER PRAXIS
schließt die Versammlungsund Vereinigungsfreiheit Folgendes ein... … die Freiheit, eine Vereinigung zu gründen: Die Staaten müssen dieses durch Artikel 11 geschützte Recht garantieren. 2007 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Ramazanova und andere gegen Aserbaidschan eine Verletzung von Artikel 11 vorlag. Die Beschwerdeführer hatten eine Vereinigung namens „Unterstützung des Menschenrechtsschutzes von Obdachlosen und gefährdeten Bewohnern von Baku” gegründet und hatten mehrfach bei den Be hörden beantragt, die Organisation einzutragen. Der Gerichtshof befand, dass die signifikanten Verzögerungen bei der Anmeldung der Vereinigung, in Verstoß gegen die gesetzliche vorgeschriebenen Fristen, eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit der Beschwerdeführer darstellte.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
… das Recht auf friedliche Versammlung an öffent lichen Plätzen (Demonstration): Die Staaten müssen das Recht auf friedliche Versammlung garantieren. Eine vorherige Genehmigung durch die Behörden, zur Sicherstellung von Recht und Ordnung, ist legitim, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. 2007 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Mkrtchyan gegen Armenien eine Verletzung von Artikel 11 vorlag. Gegen Armen Mkrtchyan wurde eine Strafzahlung wegen Teilnahme an einer Demonstration im Mai 2002 verhängt. Nach der Feststellung, dass es zum fraglichen Zeitpunkt in Armenien keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Organisation von Demonstrationen gab, kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das Eingreifen in das Recht des Beschwerdeführers auf friedliche Versammlung nicht vom Gesetz vor geschrieben war.
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10 Unsere Rechte
Artikel 14 :
Jede Person genießt die in der Konvention anerkannten Rechte, ungeachtet ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Sprache, ihrer politischen oder religiösen Überzeugung oder ihrer Herkunft.
Artikel 1 von Zusatzprotokoll Nr. 12 – Allgemeines Diskriminierungsverbot:
Das Diskriminierungsverbot ist ein wichtiger Teil des Schutzes der Menschenrechte. Es ist eng mit dem Gleichheitsprinzip verbunden, das besagt, dass alle Menschen frei geboren werden und die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben. Das Diskriminierungsverbot findet sich in allen internationalen Rechtsinstrumenten zum Schutz der Menschenrechte.
Diskriminierungs verbot IN DER PRAXIS
findet das Diskriminierungsverbot z. B. Anwendung auf Folgendes...
Niemand darf von öffentlichen Behörden diskriminiert werden, z. B. aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politischer oder religiöser Überzeugung oder Abstammung.
… die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Die Staa ten müssen garantieren, dass jeder ungeachtet seiner sexuellen Orientierung gleich behandelt wird. 2003 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Karner gegen Österreich eine Verletzung von Artikel 14 vorlag. Siegmund Karner erhob Beschwerde gegen das Urteil österreichischer Gerichte, dass das Eintrittsrecht eines Familienangehörigen in einen Mietvertrag bei homosexuellen Beziehungen keine Anwendung findet. … die Diskriminierung aufgrund der Herkunft: Die Staaten müssen die Gleichbehandlung ungeachtet der Herkunft einer Person garantieren. 2007 stellte der Gerichtshof im Fall D.H. gegen Tschechische Republik eine Verletzung von Artikel 14 fest, in dem Roma-Kinder in spezielle Schulen geschickt wurden. … die Diskriminierung aufgrund der Abstammung: Die Staaten müssen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht, das Gleichheits prinzip auf Fragen der Abstammung garantieren. 2004 stellte der Gerichtshof fest, dass im Fall Pla und Puncernau gegen Andorra eine Verletzung von Artikel 14 vorlag. Bei diesem Fall ging es um Gerichtsentscheidungen, dass Antoni Pla Puncernau, als Adoptiv kind, nicht den Nachlass seiner Mutter erben konnte, weil er nicht als „Kind aus einer legitimen und kanonischen Ehe” galt, wie im Testament seiner Mutter aufgeführt.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
Die EMRK im Unterricht
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1 Recherche und Analyse
Ansatz: Diese Übungen erfordern eine Recherche und können dementsprechend als Hausaufgabe oder mündliche Referate vergeben werden, die zu Hause vorbereitet werden.
Mein Land und die eMRK DIE MENSchENREchtE IM hIStoRISchEN KoNtEXt:
Organisieren Sie eine Ausstellung über Menschenrechte in Ihrem Klassenzimmer, die von anderen Klassen besucht wird.
Jeder Staat hat seine eigene Menschenrechts geschichte: So gab es z. B. in Ungarn den Bauernaufstand (1514-1710), der 1848 in ein Gesetz mündete, das die Leibeigenschaft verbot und die Pressefreiheit einführte. Geht man noch weiter zurück, kann man im Jahr 1215 in England die Magna Charta anführen, die verfassungsrechtliche Mittel anwandte, um den tyrannischen Machtmissbrauch durch den König einzuschränken. In neuerer Zeit lassen sich in Europa zahlreiche Beispiele für Bewegungen finden, die sich für Freiheit und Menschenrechte engagieren. Teilen Sie die Schüler in Gruppen auf und bitten Sie diese, nach Menschen, Veröffentlichungen, Beispielen aus der Kunst, Veranstaltungen und Bewegungen zu suchen, welche zur Entwicklung der Menschenrechte in Ihrem Land beigetragen haben. Eine oder mehrere Gruppe/n kann/können die Aufgabe erhalten, sich Einflüsse aus anderen Ländern anzuschauen.
ORGAniSAtiOnen, welche Sich FüR DIE MENSchENREchtE EINSEtzEN Wir tragen alle Verantwortung dafür, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte sicherzustellen. Obwohl den Staaten der Schutz der Menschenrechte obliegt, gibt es in ganz Europa und weltweit viele Nichtregierungsorganisationen (NRO), die sich für die Förderung, die Entwicklung und die Sicherung der Menschenrechte einsetzen. Bitten Sie Ihre Schüler, nach NROs zu suchen, die in diesem Bereich in Ihrem Land aktiv sind. Welche Ziele verfolgen sie? Was machen sie? Wer sind die Mitglieder? Gibt es Menschenrechtsorganisationen in Ihrer Region? Wäre es möglich, eine Menschenrechts NRO einzuladen, um einen Vortrag vor der Klasse zu halten?
Die Ergebnisse können auf vielfache Art genutzt werden: jede Gruppe kann ihre Ergebnisse dem Rest der Klasse vorstellen einige Schüler können einen Aufsatz über einen Aspekt ihrer Gruppenrecherche schreiben
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Praktische Übungen
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1 Recherche und Analyse
INtERNAtIoNALE MENSchENREchtSvERPFLIchtuNgEN Schauen Sie sich die Verbindung zwischen den Menschenrechten in Ihrem Land und den internationalen Organisationen an. Die Schüler werden, in Gruppenarbeit, gebeten, die folgenden Themen zu recherchieren:
Welche Institutionen sind dafür verantwortlich, sicher zustellen, dass die Menschen in einem Land die von der Konvention garantierten Rechte und Freiheiten wahrnehmen können? Könnte man mit der Klasse einen Besuch bei einer dieser Institutionen organisieren? Welche Bestimmungen in der Verfassung eures Landes ähneln den Rechten aus der Konvention?
Wann und warum trat euer Land dem Europarat bei?
Wie heißt der Richter/die Richterin, die für euer Land am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig ist und wie ist sein/ihr beruflicher Werdegang?
Wann hat euer Land die Europäische Menschenrechts konvention unterzeichnet und ratifiziert und welche Zusatzprotokolle hat es ratifiziert?
Gab es Fälle aus eurem Land, die vor dem Gerichts hof für Menschenrechte verhandelt wurden? Wenn ja, was waren die Resultate?
Was ist der Hauptunterschied zwischen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der EMRK?
Welche Maßnahmen hat euer Land ergriffen, um nach Feststellung einer Verletzung die Konvention zu er füllen?
Wann hat euer Land die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet? Wann und warum trat euer Land den Vereinten Natio nen bei? Hat euer Land andere wichtige Dokumente der Verein ten Nationen im Bereich der Menschenrechte unter zeichnet? Welche weiteren internationalen Menschenrechts verpflichtungen hat euer Land akzeptiert?
EuER LAND uND DIE EuRoPäISchE MENSchENREchtSKoNvENtIoN Welche Auswirkungen hat die in eurem Land geltende Europäische Menschenrechtskonvention? Wenn ein Staat die EMRK ratifiziert, hat dies weitreichende Folgen. Auch bei dieser Übung müssen die Schüler die folgenden Themen recherchieren:
Es gibt mehrere andere Konventionen/Übereinkommen und Mechanismen des Europarats, die die Rechte von Menschen schützen. Welche Beziehungen gibt es zwischen eurem Land und: der Europäischen Menschenrechtskonvention? der Europäischen Sozialcharta? dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter? dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten? der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)?
Welche Institutionen werden von der Europäischen Menschenrechtskonvention beeinflusst?
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Praktische Übungen
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2 Fallstudie – Analyse und Anwendung
des Gelernten
Zeit: 30 Minuten (für das Lesen der Fallstudie und die Beantwortung der Frage) zzgl. 20 Minuten (Korrektur, möglicherweise gefolgt von einer Diskussion über die angesprochenen Themen).
Ansatz: Teilen Sie Schüler in kleine Gruppen (45) auf. Bitten Sie sie, die nachstehende Fallstudie zu lesen und unter Zuhilfenahme der Informationsblätter die Fragen zu beantworten. Jede Gruppe wählt einen Sprecher, der kurz die Antworten der Gruppe präsentiert.
Mary Williams
und ihr Bild in der Presse Mary Williams ist eine weltberühmte Schauspielerin. 2001 veröffentlichte die Zeitschrift Star News eine Artikelserie, in der ihre Leistungen in ihrem letzten Film kritisiert wurden. Frau Williams verklagte die Zeitschrift wegen Verleumdung. Sie kritisierte die Artikel und auch die Fotos, die die Zeitschrift von ihr ver öffentlichte, und begründete ihre Kritik mit der Behauptung, dies stelle ein Eindringen in ihre Privatsphäre dar. Die Gerichte ihres Landes (einem Mitgliedsstaat des Europarats) stellten fest, dass die Ar tikel in der Tat verleumderische Bemerkungen enthielten und wiesen die Zeitschrift an, eine Strafe von 7.000 Euro zu zahlen. Allerdings stellten die Gerichte auch fest, dass Frau Williams, als Prominente, darauf vorbereitet sein müsse, die Veröffentlichung von Fotos, die sie im Alltag zeigten, hinzunehmen.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Fragen: Mary Williams möchte gegen die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Veröffentlichung von Fotos in Berufung gehen. Kann sie ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen? Wenn ja, auf welche Artikel der Konvention könnte sie sich bei ihrer Beschwerde berufen? Die Zeitschrift Star News möchte Einspruch gegen das verhängte Bußgeld einlegen. Kann es seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen? Wenn ja, auf welche Artikel der Konvention könnte sie sich bei ihrer Beschwerde berufen? Schreibt ca. 20 Zeilen zu Folgendem: Gibt es Grenzen des Rechts eines Journalisten auf freie Meinungsäußerung?
Praktische Übungen
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2 Fallstudie – Analyse und Anwendung
des Gelernten
Zeit: 30 Minuten (für das Lesen der Fallstudie und die Beantwortung der Frage) zzgl. 20 Minuten (Korrektur, möglicherweise gefolgt von einer Diskussion über die angesprochenen Themen).
Ansatz: Teilen Sie Schüler in kleine Gruppen (45) auf. Bitten Sie sie, die nachstehende Fallstudie zu lesen und unter Zuhilfenahme der Informationsblätter die Fragen zu beantworten. Jede Gruppe wählt einen Sprecher, der kurz die Antworten der Gruppe präsentiert.
Friedliche
demonstration
Der allerletzte grüne Park in der Stadt soll zu einem Parkplatz umgebaut werden. Zehn örtliche Anwohner demonstrieren friedlich im Park und erklären, sie brauchen einen Platz zur Entspannung und zum Spielen für ihre Kinder. Die Polizei kommt und erklärt ihnen, dass das Demonstrieren verboten ist und sie nach Hause gehen sollen. Die Demonstranten setzen sich auf den Boden und weigern sich, zu gehen. Die Polizei bringt sie gewaltsam weg und verletzt dabei einige Demonstranten.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Fragen: Wurden die Grundrechte der Demonstranten verletzt? Wenn ja, welche? Können die Demonstranten gemeinsam eine Be schwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschen rechte einreichen? Nennt die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Beschwerde einzureichen. Auf welche/welchen Artikel der Konvention könnten sie ihre Beschwerde stützen?
Praktische Übungen
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3 Fallstudie – Analyse und Anwendung
des Gelernten
Zeit: 30 Minuten (für das Lesen der Fallstudie und die Beantwortung der Frage) zzgl. 20 Minuten (Korrektur, möglicherweise gefolgt von einer Diskussion über die angesprochenen Themen).
Ansatz: Teilen Sie Schüler in kleine Gruppen (45) auf. Bitten Sie sie, die nachstehende Fallstudie zu lesen und unter Zuhilfenahme der Informationsblätter die Fragen zu beantworten. Jede Gruppe wählt einen Sprecher, der kurz die Antworten der Gruppe präsentiert.
Lorenzo
seine Scheidung und seine Kinder Lorenzo reicht nach 12 Jahren Ehe die Scheidung ein. Seine Frau hat keine Einwände, aber das Gericht braucht Jahre, bevor das Scheidungsurteil ergeht. Lorenzo möchte mit seinen zwei Kindern in Kontakt bleiben, aber die Gesetze des Landes erlauben ihm nicht, dies zu tun, solange die Scheidung nicht vollzogen ist.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Fragen: Welchen Artikel der Konvention könnte Lorenzo nutzen, um diese Situation klären zu lassen? Beschreibt die verschiedenen Phasen einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, für die sich Lorenzo entscheiden könnte.
Praktische Übungen
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3 Fallstudie – Analyse und Anwendung
des Gelernten
Zeit: 30 Minuten (für das Lesen der Fallstudie und die Beantwortung der Frage) zzgl. 20 Minuten (Korrektur, möglicherweise gefolgt von einer Diskussion über die angesprochenen Themen).
Ansatz: Teilen Sie Schüler in kleine Gruppen (45) auf. Bitten Sie sie, die nachstehende Fallstudie zu lesen und unter Zuhilfenahme der Informationsblätter die Fragen zu beantworten. Jede Gruppe wählt einen Sprecher, der kurz die Antworten der Gruppe präsentiert.
Roberto
in Haft
1996 wurde Roberto wegen zahlreicher Raubdelikte und Autodiebstahls zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er saß sechs Monate in Untersuchungshaft, bevor er, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, zum Ab sitzen seiner Haftstrafe in ein Gefängnis verlegt wurde. Roberto klagt, seine Untersuchungshaft sei un rechtmäßig gewesen. Außerdem kritisiert er die Bedingungen der Untersuchungshaft, die er als erniedrigend erachtet. Er behauptet des Weiteren, seine Korrespondenz sei vor der Aushändigung an ihn von der Gefängnisverwaltung geöffnet und gelesen worden.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
Fragen: Wurden Robertos Grundrechte verletzt? Wenn ja, welche? Auf welche Artikel der Europäischen Menschenrechts konvention könnte sich Roberto berufen, um gegen seine Situation zu klagen? Welche Kriterien könnte der Anwalt von Roberto in Bezug auf die Haftbedingungen seines Klienten an führen?
Praktische Übungen
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4 Fallstudie – Analyse und Anwendung
des Gelernten
Zeit: 30 Minuten (für das Lesen der Fallstudie und die Beantwortung der Frage) zzgl. 20 Minuten (Korrektur, möglicherweise gefolgt von einer Diskussion über die angesprochenen Themen).
Ansatz: Teilen Sie Schüler in kleine Gruppen (45) auf. Bitten Sie sie, die nachstehende Fallstudie zu lesen und unter Zuhilfenahme der Informationsblätter die Fragen zu beantworten. Jede Gruppe wählt einen Sprecher, der kurz die Antworten der Gruppe präsentiert.
ivan und die aussicht auf
Abschiebung
Ivan wurde von der Polizei in einem Nachbarland verhaftet (einem Mitgliedsstaat des Europarats). Da seine Dokumente nicht in Ordnung sind, haben die Gerichte entschieden, ihn in sein Herkunftsland abzuschieben. Ivan versucht, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen. Er behauptet, er gehöre einer ethnischen Minderheit an, die in seinem Herkunftsland diskriminiert werde und dass er, wenn er zurückkehrte, sehr wahrscheinlich von den offiziellen Stellen oder Rebellen gefoltert oder sogar getötet würde.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
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Fragen: Kann Ivan einen Fall gegen das Nachbarland vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, um gegen die Entscheidung, ihn in sein Herkunftsland abzuschieben, zu klagen? Auf welche/welchen Artikel der Konvention könnte er seine Beschwerde stützen? Inwieweit könnte er auch eine Beschwerde gegen sein Herkunftsland einreichen?
Praktische Übungen
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4 Fallstudie – Austausch von Ideen, Gespräch
über Menschenrechte
Zeit: 1 – 1½ Stunden.
Ansatz: Teilen Sie die Klasse in Gruppen von je 5 oder 6 Schülern auf und lesen Sie das folgende Szenario vor. Beginnen Sie dann eine Diskussion. Nutzen Sie dafür die nachstehend aufgeführten Fragen.
das
imaginäre Land
„Stellt euch vor, ihr habt ein neues land entdeckt, in dem niemand lebt und in dem es weder Gesetze noch Vorschriften gibt. ihr und die anderen Mitglieder eurer Gruppe werdet die Siedler in diesem neuen land. ihr wisst nicht, welchen Status ihr in diesem neuen land haben werdet.”
In Einzelarbeit schreiben die Schüler eine Liste mit drei Rechten, die ihrer Meinung nach jedem in diesem Land garantiert werden sollten. Bitten Sie die Schüler, ihre Listen der Gruppe vorzutra gen und diese zu diskutieren. Die Gruppe einigt sich anschließend auf eine Liste mit 10 Rechten, die sie für wichtig erachtet. Die Gruppe erfindet danach einen Na men für das Land und schreibt diesen zusammen mit der Liste der Rechte auf ein Stück Papier. Jede Gruppe stellt ihre Liste der restlichen Klasse vor.
Nachdem alle Gruppen ihre Listen vorgestellt haben, bitten Sie die Klasse, die Rechte zu nennen, die sich überschneiden oder einander widersprechen: Kann man die Klassenliste begründen? Kann man ähnliche Rechte zusammenfassen? Wie nahe kommt diese Liste der Realität? Weitere Fragen können dann zu folgenden Themen gestellt werden: Haben sich eure Vorstellungen, welche Rechte die wichtigsten sind, während der Übung geändert? Gibt es Rechte, die ihr jetzt der Liste hinzufügen möch tet? Sind die Menschenrechte universell? Gibt es Menschenrechtsorganisationen in eurer Re gion? Welche Ziele verfolgen sie? Was machen sie? Wer sind ihre Mitglieder? Wäre es möglich, eine MenschenrechtsNRO einzu laden, um einen Vortrag vor der Klasse zu halten?
Notieren Sie dabei jedes Recht auf einer Klassenliste, wenn sich ein Recht wiederholt, machen Sie daneben ein Kreuz.
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5
Quiz! Überprüft euer Wissen 1. Wann wurde die EMRK verabschiedet? 1948 1950 1959
6. Welches Land hat die EMRK nicht unterzeichnet und ratifiziert? Türkei Weißrussland Schweiz
2. Wie viele Richter gibt es für jeden Staat ? einen das hängt vom Staat ab das hängt vom Fall ab
7. Zu welchen dieser Themenbereiche hat der Gerichtshof Urteile gefällt? Nationale Verteidigung Risiko einer chemischen Verschmutzung Bioethik
3. Wer kann einen Fall vor den Gerichtshof bringen? Staatsbürger der Europäischen Union Staatsbürger der Mitgliedsstaaten des Europarats Jeder, ungeachtet der Nationalität 4. Welche Frist gibt es für das Einreichen einer Beschwerde beim Gerichtshof nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel? Innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Gerichtsentscheidung Innerhalb von 10 Jahren nach dem Geschehen des jeweiligen Falls In dem Jahr nach der letzten Gerichtsentscheidung 5. Welches Organ ist für die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs zuständig? der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Kommissar für Menschenrechte das Ministerkomitee
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
!
8. Wie viele Staaten der Europäischen Union sind keine Vertragspartei der EMRK? 0 1 9 9. Wer ist für die Umsetzung eines Urteils, in dem eine Verletzung der Konvention festgestellt wurde, verantwortlich? die Staaten das Ministerkomitee der Gerichtshof 10. In wie vielen Sprachen kann eine Beschwerde beim Gerichtshof eingereicht werden?
Praktische Übungen
2 47 in jeder Amtssprache der Mitgliedsstaaten
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Praktische Übungen
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Antworten auf das
!
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
Quiz!:
1950 ein Richter jeder, ungeachtet seiner Nationalität innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Gerichtsentscheidung das Ministerkomitee Weißrussland Risiko einer chemischen Verschmutzung 0 die Staaten In jeder Amtssprache der Mitgliedsstaaten
5
6 Über die EMRK hinaus
Weitere Texte des Europarats, welche Menschenrechte schützen
Im Laufe der Jahre hat der Europarat eine Reihe von weiteren Texten auf der Grundlage der Rechte verfasst, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden.
das Ergreifen von Maßnahmen zur Erhaltung und Ent wicklung von Kulturen und zur Sicherung von Identitäten, Religionen, Minderheitensprachen und Traditionen. Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
Europäische Sozialcharta Die Europäische Sozialcharta (1961), deren Zusatzproto koll (1988) und die revidierte Charta (1996) garantieren eine Reihe grundsätzlicher Sozialrechte. Diese beziehen sich vorwiegend auf die Arbeitswelt (z. B. Nichtdiskrimi nierung, Rechte von Gewerkschaften, Recht auf Sozial hilfe), den Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung und das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung. Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter 1987 verabschiedete der Europarat das Europäische Über einkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Dieses Über einkommen ergänzt den Schutz, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährt wird, indem es ein Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) ein gerichtet hat, das aus unabhängigen und unparteiischen Experten besteht und Hafteinrichtungen besucht, um zu prüfen, wie die Insassen behandelt werden.
ECRI wurde 1993 gegründet, um den Kampf gegen alle Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemi tismus und Intoleranz auf europäischer Ebene zu stärken. ECRI beurteilt die Wirksamkeit nationaler und internatio naler Maßnahmen in diesem Bereich und fordert auf allen Ebenen zum Handeln auf. Europäisches Übereinkommen gegen Menschenhandel Das Übereinkommen ist ein umfassender Vertrag, der sich im Wesentlichen auf den Schutz von Opfern von Menschenhandel und auf die Garantie ihrer Rechte kon zentriert. Es befasst sich außerdem mit der Verhinde rung von Menschenhandel und der Strafverfolgung von Menschenhändlern. Es findet auf alle Opfer Anwendung, Männer, Frauen oder Kinder, und ungeachtet der Frage, welchen Formen der Ausbeutung, sexuelle Ausbeutung oder Zwangs oder Pflichtarbeit, etc., sie unterworfen waren.
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Dies ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Ins trument, das nationale Minderheiten schützt. Es legt die Grundsätze fest, die von jedem Staat, der dieses Rahmen übereinkommen ratifiziert, aufrechterhalten werden müs sen. Zu diesen gehören die Gleichheit vor dem Gesetz,
Unsere Rechte, unsere Freiheiten
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Praktische Übungen
www.human-rights-convention.org www.echr.coe.int www.coe.int/socialcharter www.cpt.coe.int www.coe.int/monitoring www.coe.int/ECRI www.coe.int/commissioner
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS COUR EUROPÉENNE DES DROITS DE L'HOMME
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www.human-rights-convention.org F체r weitere Informationen siehe die folgenden Webseiten zum Thema Menschenrechte: Europarat: www.coe.int/de Europ채ischer Gerichtshof f체r Menschenrechte: www.echr.coe.int Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs: www.coe.int/execution
Januar 2011