Fahrbare Arbeitsbühnen B 112
Gefährdungen Fehlende Sicherungsmaßnah-
men bei der Montage, unvollständiger Aufbau oder nicht sachgerechte Benutzung, z.B. beim Verfahren, können zu Absturzunfällen führen.
Schutzmaßnahmen Fahrbare Arbeitsbühnen dienen
als Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in und außerhalb von Gebäuden. Die Belaghöhe richtet sich nach der Aufbauund Verwendungsanleitung des Herstellers und darf – in Gebäuden maximal 12,00 m und – außerhalb von Gebäuden maximal 8,00 m betragen. Aufbauvarianten mit technischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz sind zu bevorzugen. Hierzu gehören der vorlaufende systemintegrierte Seitenschutz oder alternativ Montagesicherungsgeländer (MSG). Bei den Aufbauvarianten mit technischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz ist der Seitenschutz schon vorhanden, bevor die Erstellerin oder der Ersteller die nächste Belagebene betritt. Beachte, dass bei der Verwendung ab 1,00 m Absturzhöhe eine Gefährdung durch Absturz vorliegt. Aus Gerüstbauteilen errichtete fahrbare Gerüste sind keine fahrbaren Arbeitsbühnen und müssen auf ihre Brauchbarkeit geprüft und nachgewiesen werden.
07/2021
– Ausleger zur Verbreiterung der Standfläche bzw. Balastierung entsprechend Standhöhe nach Aufbau- und VerwendungsanAufbau- und Verwendungsleitung des Herstellers errichten: anleitung montieren. – Nur Bauteile eines Herstellers verwenden,
Aufbau
Fahrbare Arbeitsbühnen nach
Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, aboder umgebaut werden. Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und anhand der Betriebsanweisung sowie der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein. Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein 1 . Diese sollten Vorzugsweise als Treppen ausgebildet werden. Treppen sind gegenüber Leitern zu bevorzugen. Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander oder Gebäuden/Bauteilen sind in der Regel unzulässig, es sei denn, der Hersteller weißt in seiner Aufbau- und Verwendungsanleitung ausdrücklich auf diese Art der Verwendung hin. Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten. Ausnahme: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässt dieses ausdrücklich zu. An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein 2 . Ballast ist nach den Angaben aus der Aufbau- und Verwendungsanleitung sicher anzubringen. Hierfür sind feste Baustoffe, z.B. Stahl oder Beton, jedoch keine flüssigen oder körnigen Baustoffe zu verwenden.
Vor dem Verfahren lose Teile gegen Herabfallen sichern. Zulässige Belastung beachten. Nicht auf Belagflächen ab Fahrbare Arbeitsbühnen nicht springen. als Fanggerüste einsetzen. Aufenthalt von Personen Fahrbare Arbeitsbühnen nur auf fahrbaren Arbeitsbühnen langsam und auf ebenem, tragwährend des Verfahrens ist nicht fähigem und hindernisfreiem zulässig. Untergrund verfahren. Bei aufkommendem Sturm Fahrrollen müssen vor jeder und nach Beendigung der Benutzung immer durch Brems- Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnen hebel festgesetzt werden 3 . gegen Umsturz sichern. Jeglichen Anprall vermeiden. Nur in Längsrichtung oder übereck verfahren.
Verwendung
2
1
3
Prüfungen Fahrbare Arbeitsbühnen sind
nach der Montage und vor der Verwendung von einer „zur Prüfung befähigten Person für fahrbare Arbeitsbühnen“ zu prüfen. Vor Arbeitsaufnahme Inaugenscheinnahme durch eine „fachkundige Person“, insbesondere Seitenschutz und Ballastierung. Weitere Informationen: Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN EN 1004