Paudex, 20. Juni 2025
Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen SchweizEU»: Zusammenfassung und erste Bewertung Nach mehr als fünfzehn Jahren Verhandlungen sind Bern und Brüssel Ende 2024 zum Abschluss mehrerer Abkommen gelangt, die ihre Beziehungen festigen und weiterentwickeln sollen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Oktober 2025. Dieses umfangreiche Paket umfasst: –
die Änderung bestehender Abkommen der Bilateralen I;
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den Abschluss neuer Abkommen;
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Änderungen von Bundesgesetzen und die Verabschiedung neuer Gesetze zur Umsetzung der Abkommen oder zur Einführung von Begleitmassnahmen (zum Beispiel Schutz des Lohnniveaus oder Umsetzung der Schutzklausel).
Der Bundesrat schlägt vor, dieses Paket in zwei Teile zu gliedern. Der erste Teil umfasst alle Abkommen, die der Stabilisierung der bilateralen Beziehungen dienen. Dies betrifft folgende Bereiche: die institutionellen Protokolle und die Änderungsprotokolle der bestehenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit, den Luftverkehr, den Landverkehr, die technischen Handelshemmnisse und die Landwirtschaft, die Protokolle über staatliche Beihilfen im Bereich der Abkommen über den Landverkehr und über den Luftverkehr, das Abkommen über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU, das Abkommen über die Beteiligung an der EU-Agentur für das Weltraumprogramm und das Abkommen über die Beteiligung an verschiedenen EU-Programmen. Eine identische Klausel verknüpft das Inkrafttreten all dieser Abkommen und Protokolle, die daher gemeinsam in einem einheitlichen Bundesbeschluss vorgelegt werden müssen. Der zweite Teil umfasst die neuen Abkommen über Gesundheit, Strom und Lebensmittelsicherheit. Diese drei Abkommen, die Weiterentwicklungen der bilateralen Beziehungen darstellen, werden in drei separaten Bundesbeschlüssen vorgelegt. Die Umsetzung des Pakets erfordert die Änderung von Bundesgesetzen und die Verabschiedung neuer Gesetze. Hinzu kommen interne Massnahmen bezüglich Lohnschutz, Zuwanderung, Studiengebühren, Strom und Landverkehr. Dies sind nicht obligatorische Massnahmen für die Umsetzung der Abkommen, aber vorgeschlagen zur Förderung der politischen Akzeptanz des Pakets auf nationaler Ebene. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Abkommen, die Umsetzungsgesetzgebung, die Begleitmassnahmen und die Gesetzesänderungen ein Ganzes bilden. Er schlägt daher vor, die legislativen Änderungen zusammen mit dem Abkommen zu präsentieren, auf das sie sich beziehen. Wir beleuchten nachfolgend einige Schlüsselelemente dieses Dossiers, versehen mit Einschätzungen und einer ersten Bewertung. Einige Schlüsselelemente 1. Institutionelle Elemente Für die verschiedenen Abkommen bezüglich des Binnenmarkts haben sich die Schweiz und die EU auf neue institutionelle Elemente geeinigt, die sicherstellen, dass im gemeinsamen Binnenmarkt dieselben Regeln für alle Teilnehmer gelten. Im Gegensatz zu dem, was im vorherigen gescheiterten Rahmenabkommen-Vorschlag vorgesehen war, sind die institutionellen Elemente nun separat in jedem Binnenmarkt-Abkommen geregelt. Diese neuen Elemente betreffen folgende Aspekte: 1.1 Dynamische Rechtsübernahme Die Entwicklungen des EU-Rechts, die den Anwendungsbereich eines BinnenmarktAbkommens betreffen, müssen in das betreffende Abkommen integriert werden. «Dynamische»