Bildungspolitisches Gesamtkonzept BGK Projektleitung
SPI-Kompetenzprofil zum Führungsprofil III Stand: 08.08.2024
1: Mit der Politik zusammenarbeiten Arbeitssituation
Kritische Erfolgsfaktoren
Kompetenzdimensionen
1.1 Beim Aufbereiten von Informationen für politische Kommissionen
Vertiefte Fachkenntnisse im eigenen Zuständig-
Die Führungspersonen
unterstützen
keitsbereich
Die Führungspersonen unterstützen bei der Aufbereitung von Informationen
Sehr gute Kenntnis der politisch relevanten Pro-
die vorgesetzte Stelle oder fassen Stellungnahmen für politische Kommissio-
zesse
nen zu fachlichen Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich zusammen. Sie sprechen gemäss Auftrag die Tiefe der Informationen mit weiteren betroffenen Stellen ab und stellen der vorgesetzten Stelle oder dem/der Kommandant/-in die gesammelten Informationen zur Verfügung. Fachspezifische Anfragen erhalten die Führungspersonen in der Regel mit klaren Fragestellungen, zu deren Beantwortung die Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden müssen. Kleinere Anfragen beantworten die Führungsperso-
Umsetzungspotenzial 1.1.1
strukturierten
Anwenderkenntnisse im Gesetzgebungsprozess
adressatengerechten
sche Kommissionen.
Sehr gute Kenntnis der Vorgaben Strukturierte Aufbereitung von Informationen Klare schriftliche Ausdrucksweise Adressatengerechte Kommunikation
Wissen, Verständnis 1.1.2
verfügen über fundierte Kenntnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich.
1.1.3
verfügen über fundierte Kenntnisse in politisch relevanten Prozessen.
Im Rahmen von Vernehmlassungsprozessen, welche zentral über das Departement laufen, tragen die Führungspersonen die notwendigen Informationen
und
Aufbereitung von Informationen für politi-
nen in Rücksprache mit der zuständigen Stelle unter Berücksichtigung ihrer Rolle.
unterstützen die vorgesetzte Stelle bei der
1.1.4
verfügen über Anwenderkenntnisse in der
zusammen und geben diese in der Hierarchie der nächsthöheren Stelle zur
Aufbereitung von verständlichen und adres-
finalen Formulierung.
satengerechten Informationen. 1.1.5
verfügen über Anwenderkenntnisse im Gesetzgebungsprozess.
1.1.6
verfügen über fundierte Kenntnisse der internen Vorgaben.
1.1.7
verfügen über Anwenderkenntnisse in der schriftlichen Kommunikation.