Mediendienst 8 12. Juni 2014
Zur Asylrechtspolitik der Schweiz
Ungleichheit vor dem Gesetz für Asylsuchende Marianne Hochuli
Der Mediendienst der Caritas Schweiz ist ein Angebot mit Hintergrundtexten zur freien Verwendung. Für Rückfragen stehen die Autorinnen und Autoren gerne zur Verfügung.
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Zur Asylrechtspolitik der Schweiz
Ungleichheit vor dem Gesetz für Asylsuchende Zum Flüchtlingstag spiegelt Caritas die gegenwärtige Asylrechtspolitik mit dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Schrittweise Asylrechtsverschärfungen haben dazu geführt, dass die Rechtsgleichheit nicht mehr gewährt ist. Oder wie rechtfertigt sich beispielsweise ein Arbeitsverbot und eine weit tiefer angesetzte Sozialhilfe speziell für Asylsuchende? In vielen Kantonen dürfen Asylsuchende mindestens in den ersten drei bis sechs Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch danach dürfen sie nur angestellt werden, wenn kein Schweizer, keine EU-Bürgerin oder keine Person mit Aufenthaltsbewilligung für die Tätigkeit gefunden werden kann. Die Kantone können die Arbeitsbewilligungen auch auf einzelne Branchen beschränken. Aufgrund dieser restriktiven Arbeitsmarktpolitik für Asylsuchende ist ihre Erwerbsquote in den letzten fünf Jahren stark gesunken. Lag sie 2008 bei rund elf Prozent, sank sie 2013 auf 6,5 Prozent. Allerdings ist die Handhabung in den Kantonen sehr unterschiedlich. Im Kanton Graubünden arbeiten über 23 Prozent, im Kanton Zürich lediglich 1,8 Prozent. Asylsuchende müssen darum vermehrt von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Sozialtarife für Asylsuchende sind jedoch in allen Kantonen weit tiefer angesetzt als bei der übrigen in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung. Auch wenn sie sich in vergleichbaren Situationen befinden, zum Beispiel in einer Wohnung wohnen. Dies haben die Eidgenössischen Räte im Jahr 2012 entschieden. Sie haben damit eine gängige Praxis verfestigt und den Handlungsspielraum für eine Gleichbehandlung noch gänzlich abgeschafft. Bereits die ordentliche Sozialhilfe, die gegenwärtig konzertierten Angriffen ausgesetzt ist, zwingt mit einem Grundbedarf von 986 Franken pro Einzelperson zum sorgfältigen Einteilen. Pro Tag stehen 32 Franken zur Verfügung für Essen, Kleider, Transport, Körperpflege und Kommunikationsmittel. Die Beträge für Asylsuchende bewegen sich pro Tag pro erwachsene Person zwischen neun Franken in einer Kollektivunterkunft und 15 Franken in einer Wohnung. Die Erfahrungen zeigen, dass dies nicht einmal reicht, um sich regelmässig ausgewogene und gesunde Nahrungsmittel einzukaufen. Die tiefen Ansätze verletzen das Grundrecht auf ein würdevolles Leben von Asylsuchenden, die sich in der Schweiz in einem rechtmässigen Verfahren befinden. Eine solche Ungleichbehandlung zwischen Asylsuchenden und dem Rest der Bevölkerung läuft auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt zuwider und schürt ein Klima der Ausgrenzung. Es ginge auch anders: Es gibt Asylsuchende, die sehr schnell in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit anzunehmen. Eine faire Entlöhnung fördert ihre Selbstständigkeit und mindert die Sozialhilfeabhängigkeit. Eine Ungleichbehandlung führt nicht zu weniger Asylgesuchen, wie dies immer wieder postuliert wird. Sie führt im Gegenteil zu prekären Situationen, zu Ausgrenzung und Diskriminierung und verfestigt Bilder von nicht arbeitenden Asylsuchenden, die auf Kosten der Gesellschaft leben. Wir sind es, die diese Bilder schaffen, also können wir auch etwas tun, um sie zu verändern. Marianne Hochuli, Leiterin Bereich Grundlagen, Caritas Schweiz, E-Mail mhochuli@caritas.ch 041 419 23 20 Hinweis Caritas-Positionspapier “Zur Asylrechtspolitik der Schweiz. Menschrechte und verfahrensrechtliche Standards respektieren“, Mai 2014, Link: www.caritas.ch/positionspapiere
Caritas Schweiz, Mediendienst 8, 12. Juni 2014