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Cahn's Quarterly 1/2024 - Deutsche Ausgabe

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Cahn’s Quarterly 1/2024 Deutsche Ausgabe

Editorial Liebe Leserinnen und Leser Provenienzforschung und Datenschutz Kürzlich nahm ich an einer Konferenz über Provenienzforschung an der Universität Freiburg teil. Es wurden unter anderem die neuen Normen zur Provenienzforschung des Verbands der Museen der Schweiz/ICOM Schweiz und das Programm des Bundesamtes für Kultur (BAK) zur Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte von Museen vorgestellt. Ich verstehe die berechtigte Forderung, dass die Geschichte und Herkunft von Kunstwerken, die in Museen ausgestellt sind, zu klären sei. Dabei geht es vor allem um Raubkunst aus der Nazizeit und Kulturgüter aus kolonialen Kontexten, aber auch um illegale Grabungen. Auf meine berechtigte Frage, wie die Provenienzforschung mit dem Datenschutz, insbesondere, da ein neues, strengeres Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft trat, zu vereinbaren sei, musste ich leider eine gewisse Sprachlosigkeit beobachten. In der Pause hat man mir sogar zu dieser Frage gratuliert: Das Problem sei erkannt, aber es gebe keine Antwort. Das wirft die Frage auf, ob ein Forschungsprogramm lanciert wurde, ohne zuerst eine Lösung für die Datenschutzprobleme mit den Datenschutzbeauftragten auf Bundes- und Kantonsebene auszuarbeiten. Es gibt scheinbar lediglich eine Vorabklärung beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten aus dem Jahr 2021, aufgrund dessen das BAK Empfehlungen gemacht hat. In diesen Empfehlungen des Bundesamtes für Kultur zu Provenienzforschung und Datenschutz wird auf das damalige Datenschutzgesetz verwiesen: «Rechtfertigungsgründe nach Art. 13 Abs. 1 DSG, die eine Bearbeitung oder Weitergabe von Personendaten im erwähnten Sinn legitimieren können, sind eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die Einwilligung der betroffenen Person oder das Vorliegen eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses. Ob solche Rechtfertigungsgründe vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.» Ich wünschte einen rechtlich besser begrenzten Rahmen, der nicht gleichzeitig alles erlaubt. Was hingegen im folgenden Abschnitt steht, ist zu hinterfragen: «Allgemein ist festzustellen, dass die Provenienzforschung a priori einem erheblichen öffentlichen Interesse entCQ

spricht, wie nachfolgend ausgeführt wird (siehe Ziff. 2). Deshalb dürfte die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten im Kontext der Provenienzforschung in zahlreichen Fällen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse auch dann gerechtfertigt erscheinen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung betroffener Personen vorliegt, insbesondere soweit keine besonders schützenswerten Personendaten betroffen sind. So könnten unter den genannten Voraussetzungen die Namen von Verkäufern und Käufern GROSSES FRAGMENT EINES MONUMENTALEN ATTISCH-ROTFIGURIGEN von Kulturgütern je nach Art KELCHKRATERS, DEM ALTAMURA-MALER ZUGESCHRIEBEN. H. 26 cm. B. 59 cm. Ton. Griechisch, attisch, ca. 470/460 v. Chr. CHF 18'000 und Umfang der bearbeiteten Daten auch gegen deren Willen bearbeitet und Abschliessend möchte ich noch auf unsere nächsten Anlässe verweisen. Während der Art bekanntgegeben werden.» Basel werden wir die Ausstellung L’incomplet Es ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass dieser – l’art du fragment mit ausschliesslich antiker Abschnitt im Konjunktiv geschrieben ist. Es Kunst in der Galerie an der Malzgasse zeigen. ist, wie wenn ich vor einer roten Ampel stün- Die Vernissage findet am Dienstag 11.6.2024 de und ein Beamter mir sagt, es dürfte schon von 17-22 Uhr statt, zusammen mit der Pain Ordnung sein, trotzdem loszufahren, aber riser Galerie Jocelyn Wolff. Die Ausstellung die Konsequenzen habe ich zu tragen. Der ist vom Mittwoch, 12.6.2024 bis Samstag, Käufer eines Kunstwerkes hat ein Anrecht auf 15.6.2024 und von Montag, 17.6.2024 bis Persönlichkeitsschutz, und von Gesetzes we- Dienstag, 18.6.2024 jeweils von 10-18 Uhr gen darf der Verkäufer den Käufer nicht nen- geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. nen, es sei denn, der Käufer erteilt seine Einwilligung. Was das Provenienzprogramm des Vom 27.6.2024-2.7.2024 werden wir an der BAK noch problematischer macht, ist, dass Treasure House Fair in London ausstellen. Neu die unterstützen Museen verpflichtet sind, die können Sie den Messekatalog per QR aufrufen. Ergebnisse der Provenienzforschung zu pub- So können Sie eins zu eins sehen, was wir an lizieren. Das heisst konkret, dass jeder lesen der Messe anbieten und direkt ab Katalog kaukann, wer, was, wann und für wieviel gekauft fen, sollte es Ihnen nicht möglich sein, uns in hat, zu welchem Zweck auch immer! Es wür- London zu besuchen. Aber natürlich ist es mir de die Situation erheblich entschärfen, wenn viel lieber, wenn Sie persönlich vorbeikommen die Daten nur für den internen Gebrauch der und sich die Stücke im Original ansehen. Museen und Behörden bestimmt wären. Selbstverständlich möchte ich als Händler helfen, die Provenienz von Kunstwerken zu klären. In der Galerie Cahn betreiben wir einen bedeutenden personellen und zeitlichen Aufwand, um die Provenienz der Gegenstände, die wir verkaufen, zu erforschen. Dennoch muss ich festhalten, so begrüssenswert die Provenienzforschung ist – wir befinden uns in einem rechtlichen Dickicht voller Widersprüche.

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