EMPFEHLUNGEN FÜR DIE FACHGERECHTE VERLEGUNG VON 2 CM KERAMIK Verlegung und Bearbeitung
Allgemein Das Gefälle muss im verlegereifen Untergrund mindestens 2 % betragen. Je nach Aufbauplan ist eine Verbundabdichtung gemäß den Herstellerangaben herzustellen. Wird die Höhendifferenz von 10 cm zwischen Terrassen- oder Eingangstür zum Belag unterschritten, ist ein Rigol zu planen bzw. einzubauen. Für Rigolentwässerungskörper muss kein Abflussrohr hergestellt werden, wenn mind. eine offene Entwässerungsseite vorhanden ist, und es sich um ein drainagefähiges Rigol in Verbindung mit einem drainagefähigen Aufbau handelt. Die Fläche zwischen dem Türelement und der Entwässerungsrinne ist mit 5° zu neigen und ein hinterlaufsicherer Hochzug (z.B. Flüssigkunststoff ) muss vorhanden sein. Die Entwässerungsrinne hat in diesem Fall die Laibungsbreite beiderseits um mindestens 20 cm zu überragen. Bei erdreichberührten Terrassen sind kapillarbrechende Maßnahmen notwendig z. B. durch eine Rollierung um die Terrasse oder durch einen Höhenversatz zur Rasenfläche von mehr als 10 cm.
Gebundene Verlegung im Drainagemörtel Ausführung: Das Mindestgefälle der Belagsoberfläche darf 2 % nicht unterschreiten. Es sind Drainagematten aus hoch druckfester Folie und unverrottbarem Kunststoff (z.B. Polypropylen), bei denen die Feuchtigkeit in alle Richtungen abfließen kann, einzusetzen. Ein mindestens 5 cm dicker Drainagemörtel soll gemäß den Herstellerangaben aufgebracht werden. Der Klebemörtel wird auf das Belagselement aufkämmt und nass in nass in den Drainagemörtel einklopft. Bei einer 60x60 cm Platte ist eine Kammkelle von mindestens 10 mm zu verwenden. Punktverlegung ist nicht zulässig. Randdämmstreifen müssen mindestens 10 mm stark ausgeführt werden. Belagsfugen: Die Fugenbreite soll mind. 3 mm betragen, zusätzlich ist das Format der Belagsmaterialien zu berücksichtigen. Bewegungsfuge / Feldbegrenzungsfuge: Feldbegrenzungsfugen sind bis zur Drainagematte auszuführen, wobei das Seitenverhältnis der Felder max. 1:2 haben soll. Belagsdehnfugen sind alle 10 m² auszuführen.
Ungebundene Verlegung im Splittbett Ausführung: Ein tragfähig und verdichteter Untergrund mit mind. 2 % Gefälle ist notwendig. Eine Einfassung der zu verlegenden Fläche ist Voraussetzung. Eine eventuell vorhandene Bauwerksabdichtung/Verbundabdichtung ist vor möglichen Beschädigungen durch Splitt zu schützen. (Vlies, Drainagematte,… Systemverträglichkeit mit der Abdichtung prüfen) Eine sinnvolle Mindestgröße der Keramik liegt bei 60 x 60 cm, welches in einen 4/8 mm eckigen Splitt verlegt wird. Die Aufbauhöhe des Splittbettes muss mindestens 3 cm betragen. Die Verdichtung des Kiesbettes erfolgt über die Feinsteinzeugplatten nur mit dem Gummihammer. Die Fugenbreite hängt von der Menge des Wassers ab, die abgeführt werden soll. Tellerfugenkreuze sind zu verwenden. Zu umlaufenden Begrenzungen ist der Mindestabstand des Fugenkreuzes bei der größten Wölbung einzuhalten.
Ungebundene Verlegung auf Stelzlager / Rahmensystem Ausführung: Der Untergrund muss tragfähig, punktuell belastbar und frei von Verschmutzungen sein. Die Schutzmatte am Untergrund muss systemkompatibel vom Vorgewerk verlegt sein. Bei offenen Platten- und Randfugen muss der Wasserabfluss (im Untergrund) bei Regen gewährleistet sein. Die Mindestplattengröße für einen wirtschaftlich und technisch sinnvollen Einbau liegt bei 60x60x2 cm. (4 Lager) Größere Formate sind möglich, bedürfen aber gegebenenfalls mehr Lager bzw. Schienensystem. Die Plattengröße ist auf jeden Fall auf das Verlegesystem und die Flächengröße abzustimmen. Die Stelzlager dürfen eine eventuell vorhandene Bauwerksabdichtung nicht beschädigen, sollten höhenverstellbar und drainagefähig sein und aus druckfesten, unverrotbaren Materialien bestehen. Die Positionierung der Stelzlager unter dem Verlegematerial erfolgt analog dem Fugenraster. Bei Teilfliesen, bei denen dies nicht möglich ist, erfolgt die Positionierung am nächstmöglichen Punkt. Die Einteilung hat so zu erfolgen, dass die Endstücke der Fliesen rutsch- und kippsicher ausgeführt werden können. Die empfohlene Höhe der Stelzlager ist den Herstellerangaben zu entnehmen, sollte jedoch ohne Zusatzmaßnahmen (Kaschierung der Fliesenrückseite, Einlage von Stahlplatten, Sicherheitsgitter, etc.) 12 cm (ohne Fliese) nicht überschreiten. Die Anzahl der Lager ist in jedem Fall vom System und der Größe abhängig und vom Fliesenhersteller zu erfragen. Die gewöhnlich zu erwartende Belastung des Belages, ist zu berücksichtigen. (Privatbereich, Gastronomie, etc.). Davon abstammend, wird von uns ab einer Höhe von 12 cm eine zusätzliche Splitterschutzmatte, Bruchschutzmatte etc. dringend empfohlen. Bei offenen Fugen kann die Verlegung ohne Gefälle der Belagsoberfläche durchgeführt werden, solange der Niederschlag sowohl auf der Belagsoberfläche als auch im Untergrund ungehindert abfließen kann. Falls die Fugen geschlossen werden, muss die Wasserableitung über ein Gefälle von mindestens 2 % im Oberbelag gewährleistet sein. Bei Terrassen mit Stelzlagerflächen dürfen bei geschützten und teilgeschützten Lagen die Entwässerungsrinnen entfallen, sofern unterhalb ein ungehinderter Wasserabfluss möglich ist und die offene Fugenbreite mindestens 7 mm und der Fugenanteil mindestens 5 % betragen.
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